0217/2019
EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan
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Anlage 5, Auszug Beschluss IR 17.06.2019
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Geschäftsführung Integrationsrat Herr Vetter Telefon: (0221) 221-23195 Fax : (0221) 221-6523195 E-Mail: andreas.vetter@stadt-koeln.de Datum: 26.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2019 öffentlich 5.2 EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 0217/2019 Die Vorlage wurde auf Punkt 8.6 der Tagesordnung verschoben. Zurückgestellt aufgrund der zuvor festgestellten Beschlussunfähigkeit des Gremi- ums.
Anlage 6, Vorabauszug TOP 4.1 ASW 24.06.2019
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Ullmann Telefon: (0221) 221-21465 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: ramona.ullmann@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 24.06.2019 öffentlich 4.1 EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 0217/2019 Herr Busch, StadtAG LST, regt an, dass sich der Schulausschuss der Beschluss- empfehlung der StadtAG LST, zukünftig auch die dritte Geschlechtsoption (divers) im Gleichstellungsplan zu berücksichtigen, anschließt. Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weist daraufhin, dass der 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2019 – 2021 im Handlungsfeld Bildungswesen und Le- benslanges Lernen die Durchführung eines sogenannten Barcamps vorsieht, dessen Ziel die Entwicklung neuer Ideen und Strategien zur Förderung nicht-traditioneller Entscheidungen bei der Berufswahl sei. Frau Hölzing wünscht sich, dass der Schul- ausschuss über die Ergebnisse des Barcamps informiert wird, um deren Umsetzung gegebenenfalls unterstützen zu können. Änderungsantrag Der Vorsitzende greift Herrn Buschs Vorschlag, sich dem Wortlaut der Beschluss- empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 04.06.2019 anzuschließen, auf, und regt an, den Beschlusstext um den Passus „… und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der verschiedenen geschlechtlichen Identitäten weiterzuentwickeln.“ zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Danach lässt der Ausschussvorsitzende über die so geänderte Beschlussvorlage insgesamt abstimmen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat folgenden Be- schluss: Beschluss: Der Rat beschließt den 2. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleich- stellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der verschiedenen geschlechtlichen Identitäten weiterzuentwickeln. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3, StadtAG LST 04.06.2019 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll -
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Frau Bonnemann Telefon: (0221) 221 29661 Fax : (0221) 221 29166 E-Mail: Susanne.Bonnemann@Stadt-Koeln.de Datum: 13.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 04.06.2019 öffentlich 2.1 EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 0217/2019 Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beschließt, dass die Beschlussempfehlung an die nachfolgenden Gremien wie folgt ergänzt werden soll: „… und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der verschiedenen geschlechtlichen Identitäten weiterzuentwickeln.“ Somit empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender den nachfolgenden Gremien wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt den 2. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleich- stellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der verschiedenen geschlechtlichen Identitä- ten weiterzuentwickeln. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 25.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 24.06.2019 öffentlich 1.1 EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 0217/2019 Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, dass die Beschlussempfehlung an die nachfolgenden Gremien wie im Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beschlossen, wie folgt ergänzt werden soll: „… und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der ver- schiedenen geschlechtlichen Identitäten weiterzuentwickeln.“ Somit empfiehlt der Ausschuss Soziales und Senioren den nachfolgenden Gremien wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt den 2. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleich- stellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und beauftragt die Verwaltung den Aktionsplan unter Berücksichtigung der verschiedenen geschlechtlichen Identitä- ten weiterzuentwickeln. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1, Aktionsplan
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2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2019 - 2021
WIR IN KÖLN FÜR GLEICHSTELLUNG!
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern
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Liebe Kölnerinnen, liebe Kölner,
die Stadt Köln ist der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene mit der Überzeugung beigetreten, dass die Gleichstellung der Geschlechter
ein Schlüssel für eine erfolgreiche und gerechte Stadtgesellschaft ist.
Seit Jahrzehnten ist das Thema Gleichstellung und Gendergerechtigkeit ein wesentlicher Teil
der Politik und des Verwaltungshandelns in Köln. Es wurden bereits große Fortschritte er-
reicht.
Der Beitritt zur Europäischen Charta der Gleichstellung ist Ansporn für die Stadt Köln, die
Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzutreiben. Die Charta bietet für diesen Prozess
einen systematischen Rahmen und gibt wesentliche Impulse für die Gleichstellungsarbeit.
Dabei ist die Einbindung der Stadtgesellschaft wichtiger Bestandteil in diesem Prozess und
von unschätzbarem Wert. Nur gemeinsam kann es gelingen, die Gleichstellung in allen Be-
reichen voranzubringen.
Schritt für Schritt zu mehr Gleichstellung: Bereits im 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan
haben die Mitwirkenden gemeinsam viele Ziele und Maßnahmen vereinbart, die nun umge-
setzt werden. In einem offenen Dialog wurde mit Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesell-
schaft der 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan erarbeitet. Er greift neue Handlungsfelder
auf: Bildung, Gesundheit und soziale Kohäsion.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten, die an der Erarbeitung des 2. Kölner Gleich-
stellungsaktionsplans mitgewirkt haben und die sich bei der Umsetzung der Aktionspläne
engagieren, denn damit setzen sie sich aktiv für die Gleichstellung der Geschlechter in unse-
rer Stadt ein.
Henriette Reker Bettina Mötting
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Einleitung 4
1. Handlungsfeld: Bildungswesen und lebenslanges Lernen 5
2. Handlungsfeld: Gesundheit 8
3. Handlungsfeld: Soziale Kohäsion 12
Ausblick 14
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Einleitung:
Mit der Unterzeichnung der EU-Charta im Jahr 2011 hat sich die Stadt Köln verpflich-
tet, Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen für mehr Gleichstellung auf lokaler Ebe-
ne zu entwickeln und umzusetzen. Aktionspläne stellen Verbindlichkeiten her, legen
konkrete Ziele und Maßnahmen fest und bieten damit sowohl einen Leitfaden als
auch eine transparente Grundlage für die Gleichstellungsarbeit der Kommune.
Am 22.09.2016 hat der Rat den 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit 126 Maß-
nahmen aus den Handlungsfeldern „Rolle als Arbeitgeberin“, „Rolle als Dienstleis-
tungserbringerin“ sowie „Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen“
beschlossen. Dieser 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan, Laufzeit 2016 bis 2020,
wird zurzeit umgesetzt.
Gleichstellung von Frauen und Männern hat in Köln einen hohen Stellenwert, in vie-
len Bereichen sorgen bereits zahlreiche Maßnahmen für eine stetige Verbesserung
der Geschlechtergerechtigkeit.
Die Europäische Charta ist Einladung, Anleitung und Ansporn für die Kommune, die
Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen voranzubringen. Gleichstellung ist
eine Aufgabe für die gesamte Stadt, ihre Verwaltung, ihre Einrichtungen, ihre Unter-
nehmen. Mehr Gleichstellung macht Köln attraktiver und lebenswerter.
Die Stadt Köln bekennt sich zu den Grundsätzen der EU-Charta, wonach vielfältige
Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpft werden müssen, um die Gleich-
stellung von Frauen und Männern zu garantieren. Von Diskriminierung betroffen sind
auch Menschen, deren geschlechtliche Identität sich weder dem männlichen noch
dem weiblichen Geschlecht zuordnen lässt. Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt
und das dritte Geschlecht (divers) seit 13.12.2018 im Personenstandsrecht veran-
kert.
Für den 2. Gleichstellungsaktionsplan wurden drei neue Handlungsfelder ausge-
wählt:
Artikel 13 - Bildungswesen und lebenslanges Lernen
Artikel 14 - Gesundheit
Artikel 18 - Soziale Kohäsion
In einem Workshop am 25.01.2018 haben die Beteiligten bewusst zwei komplexe
Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in jedem Handlungsfeld festgelegt.
Es wurden neue Maßnahmen mit nachhaltiger Wirkung für die Gleichstellung der
Geschlechter vereinbart.
Mitgewirkt haben Expertinnen und Experten aus der Stadtgesellschaft, der Verwal-
tung, der Uniklinik Köln sowie Vertreterinnen der Ratsfraktionen.
Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen
Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Artikel 13 – Bildungswesen und lebenslanges Lernen
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Menschen auf Bildung sowie auf
Zugang zu Berufs- und Weiterbildung. Die/der Unterzeichner/in anerkennt die bedeutsame Rolle der
Bildung in allen Lebensphasen für die Schaffung echter Chancengleich heit durch die Vermittlung grund-
legender Qualifikationen für Leben und Beruf sowie durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der berufli-
chen Entfaltung.
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs
den gleichberechtigten Zugang zu Schul-, Berufs- und Weiterbildung für Frauen und Männer, Mädchen
und Jungen sicherzustellen und zu fördern.
(3) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, stereotype Rollenkonzepte von
Frauen und Männern in allen Bereichen der Bildung zu beseitigen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie/er
sich, folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern:
• Prüfung von Lehrmitteln an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie von Lehrmeth o-
den, um sicherzustellen, dass diese stereotypen Haltungen und Praktiken entgegenwirken;
• Durchführung spezieller Aktionen zur Förderung nichttraditioneller Entscheidungen in der B e-
rufswahl;
• ausdrückliche Einbeziehung von Elementen, welche die Bedeutung der gleichen Mitwirkung von
Frauen und Männern an demokratischen Prozessen betonen, in Kurse für politische Bildung und
NeubürgerInnen.
(4) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Organisation von Schulen und anderen
Bildungseinrichtungen ein wichtiges Modell für Kinder und Jugendliche darstellt. Daher verpflichtet sie/er
sich, die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Schulverwaltung und -
leitung zu fördern.
1. Handlungsfeld: Bildungswesen und lebenslanges Lernen
Bildung spielt eine wichtige Rolle in allen Lebensbereichen. Sie vermittelt grundle-
gende Qualifikationen für Leben und Beruf und ist damit ein entscheidender Faktor
für die Schaffung von Chancengleichheit.
Frauen und Mädchen, Männer und Jungen sollen gleichberechtigten Zugang zu
Schul-, Berufs-, und Weiterbildung erhalten. Daher müssen stereotype Rollenkonzep-
te in allen Bereichen der Bildung beseitigt werden. Geschlechterstereotypen sind
problematisch, weil Verallgemeinerungen dazu führen können, dass Menschen von
der Gesellschaft diskriminiert und ungerecht behandelt werden. Daher ist es wichtig,
Inhalte, Ursprünge und Wirkmechanismen von Geschlechterstereotypen zu kennen
und für sie zu sensibilisieren.
Maßnahmen und Kampagnen zur Förderung nichttraditioneller Entscheidungen in
der Berufswahl sind hierbei hilfreich.
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Maßnahmen:
1. Förderung nicht-traditioneller Entscheidungen bei der Berufswahl:
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen positive nichtstereotype Rollenbilder zu
vermitteln.
Für die Förderung nicht-traditioneller Entscheidungen bei der Berufswahl sollen
Ideen und Wissen, die in den verschiedensten Bereichen vorhanden sind, zu-
sammengeführt und neue Anregungen entwickelt werden. Hierzu bietet sich das
Format „Barcamp“ an, eine offene Tagung bzw. ein Austausch zu gemeinsamen
Interessen.
An einem Barcamp können alle Interessierten teilnehmen, die über Wissen oder
Ideen zum Thema verfügen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ein-
gebunden und es entstehen ein intensiver Wissensaustausch, neue Ideen und
gemeinsame Projekte.
Zur Begleitung des Barcamps wird eine Plakatkampagne mit geeigneten Motiven
entwickelt.
Die Finanzierung des Bar Camps erfolgt über das laufende Budget der beteilig-
ten Ämter. Die Industrie- und Handelskammer prüft, ob sie eine begleitende Pla-
katkampagne finanziert.
Umsetzung:
Amt für Schulentwicklung (40)
Amt für Weiterbildung (42)
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1)
Industrie- und Handelskammer Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
Die fachliche Federführung übernehmen 40 und 42 gemeinsam. Es wird eine
Vorbereitungsgruppe mit den beteiligten Ämtern und der IHK eingerichtet.
Die Organisation der Vorbereitungsgruppe übernimmt I/1.
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2. Diversität in die Ausbildung bei der Stadt Köln bringen
Ziel ist eine ausgewogene Abbildung von Diversität in den Ausbildungsgängen
der Stadt Köln.
Mit der gleichstellungspolitischen Strategie „Gender Mainstreaming“ werden bei
allen gesellschaftlichen Vorhaben, die unterschiedlichen Lebensweisen, Interes-
sen, Sichtweisen und Fähigkeiten von Frauen und Männern von vornherein be-
rücksichtigt, um das Ziel der Gleichstellung verwirklichen zu können.
Ebenso ist Diversität ein gesellschaftliches Thema, das in Unternehmen eine
immer größere Rolle spielt. Diversität ist Bestandteil des Diversity-Konzeptes der
Stadt Köln. Als Arbeitgeberin ist die Stadt Köln gefordert, Vielfalt in allen Berei-
chen zu fördern, dabei insbesondere für ihre gegenwärtigen wie auch zukünfti-
gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Daher ist es wichtig, diesen Aspekt in die städtischen Ausbildungsgänge einzu-
bringen.
Umsetzung:
Personal- und Verwaltungsmanagement (11) - Federführung
Amt für Integration und Vielfalt (16)
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1)
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Artikel 14 – Gesundheit
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Menschen auf ein hohes Niveau
körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss dieses Rechts der Zugang zu
qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, medizinischer Behandlung und Präventivgesundheits -
diensten für Frauen und Männer unabdingbar ist.
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Sicherstellung gleicher Chancen auf einen
guten Gesundheitszustand und gute medizinische und Gesundheitsdienste für Frauen und Männer die
unterschiedlichen Bedürfnisse beider Geschlechter berücksichtigen muss. Darüber hinaus anerkennt
sie/er, dass diese Bedürfnisse sich nicht nur aus biologischen Unterschieden ergeben, sondern auch aus
unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen und aus stereotypen Haltungen und Vorurteilen.
(3) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner erklärt, im eigenen Verantwortungsbereich alle zumutbaren
Handlungen setzen zu wollen, um das höchst mögliche Gesundheitsniveau der BürgerInnen zu fördern
und sicherzustellen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie/er sich, folgende Maßnahmen durchzuführen bzw.
zu fördern:
• Einbeziehen eines Genderansatzes in die Planung, Finanzierung und Erbringung von Gesun d-
heits- und medizinischen Diensten;
• Sicherstellen, dass gesundheitsfördernde Aktivitäten wie etwa die Anregung gesunder Ernäh-
rungsweisen und körperlicher Bewegung auch die unterschiedlichen Bedürfnisse und Einstellu n-
gen von Frauen und Männern berücksichtigen;
• Sicherstellen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in der Gesundheitsförderung ve r-
stehen, wie das Geschlecht medizinische und Gesundheitsdienste beeinflusst, und die unte r-
schiedlichen Erfahrungen von Frauen und Männern mit Gesundheitsdiensten berücksichtigen;
• Sicherstellen, dass Frauen und Männer Zugang zu sachgemäßen Gesundheitsinformatio nen er-
halten.
2. Handlungsfeld: Gesundheit
Aufgrund körperlicher Unterschiede und unterschiedlicher Lebensgewohnheiten ha-
ben Frauen und Männer unterschiedliche Gesundheitsrisiken und Krankheitsverläu-
fe. Diese Unterschiede sollen bei der Planung und Erbringung von Gesundheits-
diensten berücksichtigt werden, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen, medizinischer
Behandlung und Präventivgesundheitsdiensten muss für Frauen und Männer gleich-
ermaßen möglich sein. Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung zwischen un-
terschiedlichen sozialen Gruppen müssen bekämpft werden.
In diesem Handlungsbereich wurden zwei Themenbereiche ausgewählt:
Genderbezogene Belange von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Proble-
men und die Ermittlung der Häufigkeit von Anämie bei Frauen.
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2.1 Genderbezogene Belange von Kindern und Jugendlichen mit psychischen
Problemen
Im Vergleich zu Jungen und jungen Männern neigen Mädchen und junge Frauen
mit seelischen Problemen weniger zu externalisierenden Verhaltensauffälligkei-
ten, wie z.B. unkontrollierte Impulsdurchbrüche. Sie zeigen eher internalisierende
Verhaltensweisen, wie z.B. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und
selbstverletzendes Verhalten. Ab der Pubertät steigt der Anteil der psychischen
Erkrankungen bei Mädchen deutlich an, was in der öffentlichen Wahrnehmung
durch die externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten der Jungen überlagert
wird.
Etwa zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, die die Beratung des Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienstes der Stadt Köln in Anspruch nehmen, sind männ-
lich. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass der Kinder- und Jugendpsy-
chiatrische Dienst schwerpunktmäßig an Förderschulen tätig ist und dort auf eine
vornehmlich männliche Schülerschaft trifft. Zum anderen ist davon auszugehen,
dass Mädchen und weibliche Jugendliche sowie andere Kinder und Jugendliche
mit seelischen Beeinträchtigungen weniger offensichtlich in Erscheinung treten
und daher eher „übersehen“ werden.
Maßnahme:
Einführung von Schulungen des Kinder-und Jugendpsychiatrischen Diens-
tes
Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen - unabhängig
vom Geschlecht- in Kita, Schule und Jugendeinrichtungen von den pädagogi-
schen Fachkräften wahrgenommen und erreicht werden. Dadurch kann frühzeitig
Hilfebedarf festgestellt und ein entsprechendes Hilfeangebot vermit-
telt/unterbreitet werden.
Durch Schulungen des Kinder-und Jugendpsychiatrischen Dienstes sollen Multi-
plikatorinnen und Multiplikatoren für die genderbezogenen Belange von Kindern
und Jugendlichen mit psychischen Problemen sensibilisiert werden. Sie sollen in
die Lage versetzt werden, psychische Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Zielgruppe sind Lehrkräfte an Kölner Schulen, Fachkräfte der Schulsozialarbeit,
pädagogische Fachkräfte in Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten.
Es sollen z. B. Fachtage mit Schwerpunktthemen wie „Ängste und Depressio-
nen“, „Kritische Phasen, wie z. B. schulische Übergänge“ etc. durchgeführt wer-
den.
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Umsetzung:
Gesundheitsamt (53) - Federführung
Amt für Kinder, Jugendliche und Familie (51)
Amt für Schulentwicklung (40)
2.2 Häufigkeit / Prävalenz von Anämie in Köln
Anämie (Blutarmut) ist weltweit eine verbreitete Erkrankung. Über 30 % aller
Menschen sind von Eisenmangelanämie betroffen. Es ist die häufigste Man-
gelerkrankung.
Die Ursachen von Anämie sind z.B. Eisenmangel (80%), Vitamin B12-Mangel,
Fehl- oder Mangelernährung, vermehrter Blutverlust.
Bei Frauen kommt Anämie zwei- bis dreimal häufiger vor als bei Männern. Über
die Menstruation verlieren Frauen regelmäßig Blut und Eisen.
Es gibt keine spezifischen Programme zur Vorsorge im Hinblick auf eine Anämie.
Zu den klassischen Symptomen gehören Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Konzent-
rationsstörungen, Kopfschmerzen und eingeschränkte Belastbarkeit.
Eisenmangel kann gravierende negative Folgen für die Betroffenen haben, daher
ist die Identifikation von Menschen mit Eisenmangelanämie sehr wichtig.
Maßnahme:
Ermittlung der Prävalenz / Häufigkeit von Anämie in Köln
Ziel ist die Feststellung der geschlechterbezogenen Häufigkeit von Anämie in
Köln, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Studierenden gelegt wird.
Die zentrale Dienstleistungseinrichtung für Transfusionsmedizin/ Blutspende-
Zentrale der Uniklinik Köln ermittelt die Häufigkeit der Anämie durch:
Auswertung der Blutspende-Dienste in Köln nach Alter und Geschlecht
Auswertung in Kölner Laborpraxen nach Alter und Geschlecht
Gerade bei Studierenden ist es wichtig, eine mögliche Anämie frühzeitig zu ent-
decken, da sie den Studienerfolg erheblich beeinträchtigen kann.
Daher ermittelt die zentrale Dienstleistungseinrichtung für Transfusionsmedizin/
Blutspende-Zentrale der Uniklinik Köln die Häufigkeit der Anämie speziell bei
Studierenden, ebenfalls durch Auswertung der Blutspenden an der Uniklinik
Köln. Auch hier werden Alter und Geschlecht erfasst.
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Zusätzlich bietet die Uniklinik Köln Studierenden ein
Angebot zur Untersuchung für (Erst-)spendenwillige
Angebot zur Untersuchung für Studierende, die nicht spenden können
oder wollen
Umsetzung:
zentrale Dienstleistungseinrichtung für Transfusionsmedizin/ Blutspende-
Zentrale der Uniklinik Köln
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Artikel 18 – Soziale Kohäsion
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt das Recht aller Menschen auf Schutz vor Armut
und sozialer Ausgrenzung sowie auch, dass Frauen im Allgemeinen häufiger von sozialer Ausgrenzung
bedroht sind, da sie geringeren Zugang zu Ressourcen, Waren, Dienstleistungen und Chancen haben
als Männer.
(2) Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, im Rahmen der eigenen Dienstleistungs - und Tätig-
keitsbereiche und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Maßnahmen innerhalb eines allgemein
koordinierten Ansatzes zu treffen, um
• den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder Armut lebenden bzw. davon bedro h-
ten Personen zu Beschäftigung, Wohnraum, Berufs- und Schulausbildung, Kultur, Informations-
und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer Hilfe zu fördern;
• die besonderen Bedürfnisse und besondere Situation sozial ausgegrenzter Frauen zu erkennen;
• die Integration von Migrantinnen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfniss e zu för-
dern.
3. Handlungsfeld: Soziale Kohäsion
Alle Menschen haben das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Frauen sind im Allgemeinen häufiger von sozialer Ausgrenzung bedroht, da sie ge-
ringeren Zugang zu Ressourcen, Waren, Dienstleistungen und Chancen haben als
Männer.
Das Geschlecht ist ein entscheidender Faktor für die Wünsche und Bedürfnisse der
Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Leistungen und Diensten. Frauen sind
in der EU stärker armutsgefährdet als Männer, sie nehmen häufiger soziale Leistun-
gen in Anspruch. Besonders stark gefährdet sind ältere Frauen aufgrund ihres gerin-
geren Lebenseinkommens und alleinerziehende Mütter.
Alle Personen oder Gruppen müssen die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teil-
habe bekommen. Sie müssen gleichwertigen Zugang zu Märkten, Dienstleistungen
und politischen, sozialen und natürlichen Räumen erhalten.
Die verschiedenen Stadtteile in Köln sind in ihrer sozialen Zusammensetzung und in
ihren Möglichkeiten der Teilhabe unterschiedlich. Zum Schutz gegen Armut und so-
ziale Ausgrenzung ist eine sozial ausgewogene Quartiersentwicklung in Köln not-
wendig.
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Maßnahmen:
1. Datenerhebung für eine geschlechtergerechte Quartiersentwicklung
Ziel ist die Ermittlung des Bedarfes spezifischer Maßnahmen.
Im Rahmen der Umfrage „Leben-in-Köln“ 2020 werden genderrelevante Daten zu
den Themen Armutsgefährdung, Bildungsstatus und Erwerbstätigkeit stadtweit
erhoben.
Die Daten aus den o.g. Themenbereichen werden für Frauen und Männer ab 18
Jahren in allen Stadtteilen vergleichend ausgewertet. Bei ausreichenden Fallzah-
len sind ggf. Differenzierungen (z. B. nach Alter oder Migrationshintergrund) mög-
lich.
Umsetzung:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15)
2. Organisation einer Expertinnen- und Expertenrunde aus freien Trägern und
Ämtern
Ziel ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen in einem Stadtteil, in dem Frauen
und Mädchen benachteiligt sind.
Umsetzung:
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (I/1) organisiert die Exper-
tinnen- und Expertenrunde.
Die Expertinnen- und Expertenrunde hat die Aufgabe, Maßnahmen festzulegen,
die der Benachteiligung von Mädchen und Frauen in dem aus der o. g. Umfrage
ermittelten Stadtteil entgegen wirken.
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Ausblick:
Die Stadt Köln hat mit den ersten beiden Aktionsplänen bereits einige Handlungsbe-
reiche der Europäischen Charta aufgegriffen: Die Stadt Köln als Arbeitgeberin,
Sport/Freizeit, Sicherheit, Geschlechterspezifische Gewalt, Städtepartnerschaften
und internationale Kooperationen, Bildung, Gesundheit und soziale Kohäsion.
Die Umsetzung der Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern bringt die Geschlech-
tergerechtigkeit in Köln voran. Dieser Prozess findet nicht nur innerhalb der Verwal-
tung statt, sondern die ganze Stadtgesellschaft wird aktiv einbezogen. Viele unter-
schiedliche Akteurinnen und Akteure sind beteiligt, denn:
Gleichstellung geht alle an!
Ziele der Charta sind die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Ent-
scheidungsprozessen und die Chancengleichheit der Geschlechter (auch divers) in
allen Lebensbereichen.
Die schrittweise Umsetzung der Charta führt zu einer Verbesserung der Lebensquali-
tät aller Bürgerinnen und Bürger in Köln.
Anlage 2, Beantwortung Fragen aus dem Gesundheitsausschuss vom 14.05.2019
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Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 14.05.2019 TOP 5.2 EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 0217/2019 Zu Maßnahme 2.2 des Aktionsplans: Häufigkeit / Prävalenz von Anämie in Köln RM Herr Paetzold fragt, ob es vor dem Hintergrund, dass es hierzu bereits unzählige Arbeiten gebe, wichtig sei nochmal zum Thema Anämie forschen. Weiterhin möchte er wissen, was für einen Benefit die Frauen aus dieser Forschung haben. SB Frau Houben bemängelt, dass das Augenmerk beim Thema Anämie besonders auf die Studierenden in Köln gelegt werde. Es gebe zwar viele Studierende, in Bezug auf die Gesamtbevölkerung sei dies aber nur ein kleines Spektrum. Die Maßnahme 2.2 basiert auf einem Vorschlag von Prof. Dr. med. Birgit Gathof, Leiterin der Transfusionsmedizin an der Uniklinik zu Köln. Frau Prof. Dr. Gathof hatte die von ihr formulierte Maßnahme in einem Workshop zur Charta der Gleichstellung am 25.01.2018 vorgestellt. Sie wurde von den TeilnehmerInnen des Workshops angenommen und somit im 2. Kölner Aktionsplan festgeschrieben. Benefit ist, dass Studierende die Möglichkeit erhalten, sich kostenlos auf Anämie untersuchen zu lassen, unabhängig von ihrer Bereitschaft zur Blutspende. Gerade bei Studierenden ist es wichtig, eine mögliche Anämie frühzeitig zu entdecken, da sie den Studienerfolg erheblich beeinträchtigen kann. Einen weiteren Benefit stellen Auswertungen nach Alter und Geschlecht dar, aus denen sich später Bedarfe ableiten lassen können. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen des 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplanes mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen durchgeführt werden müssen, ist die Stadt Köln auf eine freiwillige finanzielle Beteiligung externer Einrichtungen angewiesen. Die von Prof. Dr. Gathof vorgeschlagene Maßnahme bleibt für die Stadt Köln kostenneutral. Handlungsfeld Gesundheit: SE Frau Stiller bittet um konkrete Erläuterungen in dem Abschnitt Handlungsfeld Gesundheit. Die Formulierung „Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen müssen bekämpft werden“ sei ihr zu allgemein. Die Formulierung stammt aus der Handreichung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen „Indikatoren Set: Indikatoren zur europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene“. https://www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/uploads/downloads/10_projektiii_ handreichung_eu_charta_indikatoren_web.pdf In der Gesundheitspolitik muss die Geschlechterdimension berücksichtigt werden und Ungleichheiten bei der Gesundheitsversorgung zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen bekämpft werden. Neben den genannten Faktoren wie körperliche Unterschiede und unterschiedliche Lebensgewohnheiten haben Frauen und Männer auch unterschiedliche Bedarfe bei der Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen. Neben dem Geschlecht gibt es weitere sozial bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen, z.B. Armut, Beschäftigungslosigkeit. Die Aussage im Aktionsplan ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern zu verstehen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1/I/1 Vorlagen-Nummer 0217/2019 Freigabedatum 06.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff EU-Charta - 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den 2. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt wer- den. Gesundheitsausschuss 14.05.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.06.2019 Integrationsrat 17.06.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist nach einem Ratsbeschluss im August 2011 der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beigetreten. Damit hat sich die Stadt Köln verpflichtet, Aktionspläne für mehr Gleichstellung zu entwickeln und umzusetzen. Am 22.09.2016 hat der Rat den 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit 126 Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „Rolle als Arbeitgeberin“, „Rolle als Dienstleistungserbringerin“ sowie „Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen“ beschlossen (Vorlage Nr. 1706/2016). Dieser Aktionsplan, Laufzeit 2016 bis 2020, wird zurzeit umgesetzt. Für den 2. Kölner Aktionsplan wurden drei weitere Handlungsfelder aus der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ausgewählt und dem Hauptausschuss am 12.06.2017 und dem AVR am 03.07.2017 mitgeteilt (Vorlage Nr. 1601/2017): Artikel 13 - Bildungswesen und lebenslanges Lernen Artikel 14 - Gesundheit Artikel 18 - Soziale Kohäsion Im Rahmen eines Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Stadtgesellschaft und Fachverwaltung sowie Vertreterinnen der politischen Fraktionen des Rates wurden am 25.01.2018 die Maßnahmen des 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplans festgelegt. Für den 2. Kölner Aktionsplan wurden je Handlungsfeld zwei komplexe neue Maßnahmen entwickelt, die die Gleichstellung der Geschlechter nachhaltig verbessern. Im Gegensatz zum 1. Aktionsplan wurde auf die Bestandsaufnahme bereits vorhandener Aktionen und Maßnahmen verzichtet. Der 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplans tritt mit dem Ratsbeschluss in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der AVR und der Rat der Stadt Köln werden regelmäßig über den Sachstand unterrichtet. Der Aktionsplan ist als Anlage beigefügt. Begründung der Dringlichkeit: Der 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan hat eine Laufzeit von drei Jahren (2019 -2021). Damit die Maßnahmen im vorgesehenen Zeitraum umgesetzt werden können, ist die Be- schlussfassung der politischen Gremien in der ersten Jahreshälfte 2019 dringend erforder- lich.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0217/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.05.2019
- Erstellt
- 17.01.2019 08:57