1834/2017
Beantwortung der Anfrage AN/0435/2017 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates zu Sachmittelzulage pro Schüler
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Anlage 3 - Reparaturen, kl. Beschaffungen - Plan 2016 2017
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Teilplan Teilplanzeile Sachkonto Kontierungsobjekt Plan 2016Plan 2017 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000100300 - Bez. 01 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung89.003,75 84.987,73 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000200300 - Bez. 02 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung44.117,00 42.126,35 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000300300 - Bez. 03 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung76.706,49 73.245,36 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000400300 - Bez. 04 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung45.267,61 43.225,04 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000500300 - Bez. 05 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung62.102,67 59.300,48 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000600300 - Bez. 06 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung35.769,36 34.155,38 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000700300 - Bez. 07 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung61.581,51 58.802,85 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000800300 - Bez. 08 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung49.901,87 47.650,20 0301 - Schulträgeraufgaben 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen523400 - Unterh.BuG und immateriellen VermögensgegenständeP20000900300 - Bez. 09 - Lehr-/U-Mittel, Ausstattung48.984,53 46.774,25 513.434,79 € 490.267,64
Anlage 1 - Grunddaten FiSt_FiPo bezirkliche Investitionen an Schulen 2016
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Bezirklicher Schulbereich investiv 2016 Bezirk DR-Nr. Finanzstelle FiPo Ansatz Anordnungs soll Offene Vormerkungen 1 48 4010-0301-1-0001 0206.578.3100.2 221.650,00 € 173.000,00 € 36.500,00 € und weitere 0206.578.3200.0 2 49 4010-0301-2-0001 0206.578.3100.2 89.900,00 € 47.300,00 € 3.300,00 € und weitere 0206.578.3200.0 3 50 4010-0301-3-0001 0206.578.3100.2 74.600,00 € 55.300,00 € 11.700,00 € und weitere 0206.578.3200.0 4 51 4010-0301-4-0001 0206.578.3100.2 112.200,00 € 56.700,00 € 55.200,00 € und weitere 0206.578.3200.0 5 52 4010-0301-5-0001 0206.578.3100.2 144.100,00 € 107.600,00 € 33.400,00 € und weitere 0206.578.3200.0 6 53 4010-0301-6-0001 0206.578.3100.2 70.400,00 € 57.400,00 € 12.800,00 € und weitere 0206.578.3200.0 7 54 4010-0301-7-0001 0206.578.3100.2 116.500,00 € 49.600,00 € 7.900,00 € und weitere 0206.578.3200.0 8 55 4010-0301-8-0001 0206.578.3100.2 81.400,00 € 57.300,00 € 8.900,00 € und weitere 0206.578.3200.0 9 56 4010-0301-9-0001 0206.578.3100.2 139.400,00 € 42.100,00 € 53.300,00 € und weitere 0206.578.3200.0 1.050.150,00 € 646.300,00 € 223.000,00 €
Anlage 2 - Grunddaten FiSt_FiPo bezirkliche Investitionen an Schulen 2017
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Bezirklicher Schulbereich investiv 2017 Bezirk DR-Nr. Finanzstelle FiPo Ansatz 1 48 4010-0301-1-0001 0206.578.3100.2 204.050,00 € und weitere 0206.578.3200.0 2 49 4010-0301-2-0001 0206.578.3100.2 100.500,00 € und weitere 0206.578.3200.0 3 50 4010-0301-3-0001 0206.578.3100.2 87.450,00 € und weitere 0206.578.3200.0 4 51 4010-0301-4-0001 0206.578.3100.2 145.400,00 € und weitere 0206.578.3200.0 5 52 4010-0301-5-0001 0206.578.3100.2 150.900,00 € und weitere 0206.578.3200.0 6 53 4010-0301-6-0001 0206.578.3100.2 75.700,00 € und weitere 0206.578.3200.0 7 54 4010-0301-7-0001 0206.578.3100.2 139.200,00 € und weitere 0206.578.3200.0 8 55 4010-0301-8-0001 0206.578.3100.2 83.700,00 € und weitere 0206.578.3200.0 9 56 4010-0301-9-0001 0206.578.3100.2 206.000,00 € und weitere 0206.578.3200.0 1.192.900,00 €
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 26.06.2017 1834/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Beantwortung der Anfrage AN/0435/2017 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates zu Sachmittelzulage pro Schüler Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt: Für die Ersatzbeschaffung an Schulen gibt es eine Pro-Kopf-Pauschale als Sachmittelzulage, die von den Bezirksämtern verwaltet wird und die die Schulen dort abfragen müssen. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wie hoch ist die jährliche Pro-Kopf-Pauschale? 2. Welche Anschaffungen werden hiermit getätigt? 3. Wie lange dauert in der Regel die Beschaffung ab Bestellung durch die Schule bis zur Auslie- ferung an diese? 4. Inwieweit gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken in der Höhe der Pauschale (vergleiche Lindenthal, Innenstadt, Kalk)? 5. Wie hoch ist diese Pro-Kopf-Pauschale der Sachmittelzulage im Vergleich in anderen Kom- munen in NRW (vergleiche Düsseldorf, Essen, Münster)? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich werden Erstausstattungen im Rahmen von Schulneubauten bzw. -erweiterungsbauten aus zentral veranschlagten Mittel unmittelbar durch das Amt für Schulentwicklung finanziert. Bei Er- satzbeschaffungen und Reparaturen erfolgt die Finanzierung aus den bezirklich verwalteten Mitteln. zu Frage 1.: Eine Pro-Kopf-Pauschale findet bei der Budgetkalkulation für Ersatzbeschaffungen sowie für die Budgetverteilung innerhalb der schulischen Bezirksmittel keine Anwen- dung. zu Frage 2.: Mit dem schulischen Budget der Bezirke werden beispielsweise Ersatzbeschaffungen für die Klassenräume, d. h. Tische und Stühle, aber auch Mobiliar für Gemeinschafts- räume wie eine Aula oder ein pädagogisches Zentrum finanziert. zu Frage 3.: Die Dauer einer Beschaffung von der Bestellung bis zur Auslieferung an die Schule, welche von einer Woche bis zu schätzungsweise 6 Monaten betragen kann, ist abhän- gig vom Vergabeverfahren sowie den personellen Kapazitäten in den Bezirken. zu Frage 4.: Unterschiede zwischen den bezirklichen Budgets bezogen auf die schulischen Ange- legenheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden. In der Anlage ent- halten sind Plan- sowie Istwerte des Jahres 2016, dargestellt für jeden einzelnen Be- zirk. Es handelt sich um investive Mittel, die sich in einem Deckungsring pro Bezirk be- finden und daher unabhängig von ihrer ursprünglichen Planung im Rahmen der unter- 2 jährigen Bewirtschaftung dort eingesetzt werden können, wo ein Bedarf seitens der Schule angemeldet wird bzw. die Schulsachbearbeitung in Abstimmung mit der Schul- leitung den Bedarf als prioritär einstuft. Ebenfalls enthalten ist eine Übersicht der Zahlen – hier aktuell den Planwert – für das laufende Haushaltsjahr. Gesamtstädtisch waren hierfür im Jahr 2016 rd. 1,05 Mio. € veranschlagt. In Beschaffungen investiert wurden knapp 650.000 €. Weitere rd. 220.000 € wurden durch Bestellungen reserviert. Für 2017 stehen für investive Be- schaffungen rd. 1,2 Mio. € zur Verfügung. Bei den für Reparaturen zur Verfügung stehenden Mittel handelt es sich um Mittel aus dem konsumtiven Haushalt, die sowohl für Reparaturzahlungen als auch für kleinere, nicht dem investiven Bereich zuzuordnende, Beschaffungen verwendet werden. Im Haushaltsjahr 2016 wurden hierfür gesamtstädtisch rd. 0,6 Mio. € aufgewendet. Im Haushalt 2017 stehen hierfür ebenfalls rd. 0,5 Mio. € bereit. zu Frage 5.: In den Vergleichsstädten Düsseldorf, Essen und Münster werden die Mittel zentral von der Schulsachbearbeitung geplant. Auch die Beschaffung und die Rechnungsabwick- lung erfolgt zentral über das Amt für Schulentwicklung. Eine Pro-Kopf-Pauschale wur- de von allen Vergleichsstädten verneint. Stattdessen werden die Ergebnisse einer vor- her durchgeführten Bedarfsabfrage in einer Prioritätenliste erfasst. Für die ca. 158 Schulen in Düsseldorf wird ein Budget in Höhe von rd. 2.100.000 € ein- geplant. Die Ansätze basieren dabei auf den Ist-Werten der Vorjahre. Die Stadt Essen plant für ca. 148 Schulen ein Budget in Höhe von rd. 1.500.000 € ein. Wie in Düsseldorf, basieren die Ansätze auf den Erfahrungswerten der Vorjahre. In Münster wird für ca. 90 Schulen ein Budget von rd. 750.000 € eingeplant. Die Pla- nung erfolgt aus historisch gewachsenen Ansätzen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1834/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27