Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2304/2025 vom 20.08.2025
Stand: Am 04.09.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt Köln zum 31.12.2021 Teil 1
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Dezernat II – Kämmerei Entwurf Jahresabschluss 2021 Teil 1 • Bilanz • Ergebnisr echnung • Finanzrechnung • Anhang Lagebericht zum J ahresabschluss 2021 Dezernat II – Kämmerei Druck Zentrale Dienste 189-23/20/04.2022 Die Oberbürgermeisterin Teil 1 - Bilanz - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2021 Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen Inhaltsverzeichnis Bilanz 31.12.2021 5 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 Ergebnisrechnung Finanzrechnung 15 Anhang 19 1. Vorbemerkung 19 2. Bilanz 23 2.1 Aktiva 23 2.2 Passiva 51 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 72 3. Ergebnisrechnung 73 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 73 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 81 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 89 3.4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses 91 3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen (Zeile 27-31) 92 4. Finanzrechnung 93 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 93 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5. Ermächtigungsübertragung Anlagen Lagebericht zum Jahresabschluss 202 1 106 175 1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 2. Analyse der Haushaltswirtschaft 2.1 Vermögenslage 2.2 Schuldenlage 2.3 Ertragslage 2.4 Aufwandslage 2.5 Finanzlage 2.6 Personalbestand und -entwicklung 2.7 Gesamtbeurteilung 3. Prognose, Chancen und Risiken 3.1 Haushaltsplan 2022 3.1.1 Ergebnisplan 2022 176 178 178 181 181 183 183 184 185 187 187 187 11 103 107 3.1.2 Finanzplan 2022 190 3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 191 3.2 Ausgewählte Projekte 196 3.2.1 Schulbau 196 3.2.2 Wohnen und Stadtteilentwicklung 196 3.2.3 Klimaschutz 196 3.2.4 Digitalisierung 197 3.3 Entwicklung in den Beteiligungen 198 3.3.1 Überblick 198 3.3.2 Einzelne Beteiligungen 200 4. Kennzahlen 205 4.1 Bilanzkennzahlen 205 4.2 Ergebniskennzahlen 208 4.3 Kennzahlenentwicklung 2017 bis 2021 210 5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 212 Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 213 Bilanz 31.12.2021 5 6 Aktiva (in Euro) 31.12.2021 31.12.2020 Passiva (in Euro) 31.12.2021 31.12.2020 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 305.587.750,33 155.542.311,67 1 Eigenkapital 5.644.263.596,14 5.441.476.000,22 1.1 Allgemeine Rücklage 5.231.452.066,25 5.207.032.470,76 1 Anlagevermögen 14.360.416.802,30 14.246.860.895,98 1.2 Sonderrücklagen 6.003.243,95 6.084.507,01 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 18.554.463,37 19.433.350,49 1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 27.828.046,26 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 378.980.239,68 200.530.976,19 1.2 Sachanlagen 7.811.184.231,44 7.745.201.413,92 davon: Jahresüberschuss 2021 178.449.263,49 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.653.771.320,52 1.596.405.246,88 Jahresüberschuss 2020* 232.930.737,55 232.930.737,55 1.2.1.1 Grünflächen 924.615.325,97 922.129.356,85 Jahresfehlbetrag 2019* ‐32.399.761,36 ‐32.399.761,36 1.2.1.2 Ackerland 162.025.044,19 157.001.719,68 1.2.1.3 Wald, Forsten 67.824.809,93 65.382.928,32 2 Sonderposten 2.787.752.657,77 2.829.402.876,11 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 499.306.140,43 451.891.242,03 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.505.083.853,53 2.532.294.003,90 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 789.090.375,82 795.142.410,63 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 168.076.739,02 187.967.450,04 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐ und Jugendeinrichtungen 19.600.542,64 20.400.071,21 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 3.606.789,83 1.827.160,25 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.889.536,34 2.952.056,29 2.4 Sonstige Sonderposten 110.985.275,39 107.314.261,92 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 315.542.189,29 319.606.094,88 1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 451.058.107,55 452.184.188,25 3 Rückstellungen 3.839.956.492,23 3.774.678.700,06 1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.785.641.125,26 2.866.942.296,06 3.1 Pensionsrückstellungen 2.499.429.608,12 2.441.452.574,90 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 883.012.233,74 882.296.367,93 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 213.058.674,54 212.600.812,20 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.228.519.390,18 1.266.435.749,59 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 14.976.485,95 23.517.623,08 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 49.441.462,49 53.754.428,93 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.112.491.723,62 1.097.107.689,88 Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.669.363,03 1.536.483,39 4 Verbindlichkeiten 3.297.004.131,61 3.246.473.320,73 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 523.738.902,37 555.299.344,60 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 99.259.773,45 107.619.921,62 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.457.885.059,31 1.623.096.356,19 Verkehrslenkungsanlagen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 908.099,63 958.026,44 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 17.418.519,30 23.354.651,13 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 77.402,40 82.206,50 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.792.166.837,05 1.786.576.040,04 4.2.5 von Kreditinstituten 1.456.899.557,28 1.622.056.123,25 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 95.304.539,37 90.789.376,75 1.2.7 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 70.363.340,46 64.999.063,63 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 735.151.499,46 719.276.390,52 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 607.428.173,66 520.992.328,80 221.929.730,40 219.200.686,25 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.487.479,39 109.614.358,38 1.3. Finanzanlagen 6.530.678.107,49 6.482.226.131,57 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 16.992.508,30 8.664.773,46 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.282.412,73 5.271.880.563,74 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 286.232.846,47 178.844.880,72 1.3.2 Beteiligungen 184.091.345,10 160.856.508,05 4.8 Erhaltene Anzahlungen 494.325.008,28 387.775.875,21 1.3.3 Sondervermögen 544.061.174,23 545.651.135,79 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590.091,71 77.490.056,58 5 Passive Rechnungsabgrenzung 505.097.065,88 518.904.386,05 1.3.5 Ausleihungen 441.653.083,72 426.347.867,41 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859.242,47 403.858.363,05 1.3.5.3 an Sondervermögen 620.702,22 1.084.772,08 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 18.173.139,03 21.404.732,28 2 Umlaufvermögen 879.529.164,13 878.406.863,16 2.1 Vorräte 14.331.382,01 16.562.365,69 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 838.478.952,48 848.155.788,80 794.912.609,96 793.081.048,80 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18.875.836,83 36.450.792,92 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 24.690.505,69 18.623.947,08 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 629.690,00 630.701,04 2.4 Liquide Mittel 26.089.139,64 13.058.007,63 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 528.540.226,87 530.125.212,36 Bilanzsumme 16.074.073.943,63 15.810.935.283,17 Bilanzsumme 16.074.073.943,63 15.810.935.283,17 * 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen * Der Beschluss über die Verwendung der Jahresergebnisse 2019 und 2020 ist in 2021 noch nicht erfolgt. 7 8 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 Aktiva (in Euro) 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 16.432.970,53 ** 15.423.500,59 ** 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.4. Jahresüberschuss 3.154.392,82 1.689.191,67 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00 1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 0,00 2.1 für Zuwendungen 159.156,79 181.931,52 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.4 Sonstige Sonderposten 76.427.320,54 75.747.598,81 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 775.738,00 791.268,80 1.2.2.3 Wohnbauten 59.261.645,64 60.542.651,27 4. Verbindlichkeiten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 387.329,97 391.034,64 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.3 Finanzanlagen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 877.173,52 *** 904.374,57 *** 1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00 4.2.5 von Kreditinstituten 26.505.454,24 27.503.454,43 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 9.244.703,60 9.244.703,60 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 46.108,99 33.270,78 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 326.715,65 331.317,27 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 35.012,70 0,00 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 486.640,00 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 1.970.443,43 69.753,13 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00 2.4 Liquide Mittel 41.172.901,84 39.572.441,66 123.637.590,13 121.483.322,37 123.637.590,13 121.483.322,37 ** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen. *** Dies sind ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung. * Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Köln. Im Sinne der KomHVO ist es jedoch keine Bilanz. Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbstständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbstständigen Stiftungen wird die Ernst-Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten. Passiva (in Euro) Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen* zum 31.12.2021 10 Ergebnisrechnung 11 12 Jahresabschluss 2021 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] ‐ [5] [3] ‐ [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.392.530.467,22 2.619.024.000,00 2.619.021.312,00 0,00 2.641.167.326,6 8 22.143.326,68 22.146.014,68 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.289.062.881,70 1.108.339.637,12 1.274.262.143,99 0,00 1.178.812.040,8 8 70.472.403,76 ‐95.450.103,11 0,00 3 + Sonstige Transfererträge 100.204.976,44 67.472.340,00 84.858.550,05 0,00 94.249.740,0 6 26.777.400,06 9.391.190,01 0,00 4 + Öffentl.‐rechtl. Leistungsentgelte 287.046.941,68 340.564.657,00 340.554.054,01 0,00 286.068.164,8 9 ‐54.496.492,11 ‐54.485.889,12 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 78.844.650,49 89.055.517,42 89.246.438,12 0,00 76.540.174,0 4 ‐12.515.343,38 ‐12.706.264,08 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 596.544.199,77 576.475.092,57 595.607.389,70 0,00 658.832.756,9 8 82.357.664,41 63.225.367,28 0,00 7 + Sonstige ordentliche Erträge 1.035.739.948,57 219.252.790,83 220.169.166,01 0,00 297.885.102,6 5 78.632.311,82 77.715.936,64 0,00 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 1.013.000,0 0 1.013.000,00 0,00 0,00 ‐1.013.000,00 ‐1.013.000,00 0,00 9 + Bestandsveränderungen 1.669.094,34 1.400.000,00 1.400.000,00 0,00 1.914.972,7 2 514.972,72 514.972,72 0,00 10 = Ordentliche Erträge 5.781.643.160,21 5.022.597.034,94 5.226.132.053,88 0,00 5.235.470.278,9 0 212.873.243,96 9.338.225,02 0,00 11 ‐ Personalaufwendungen 1.151.538.537,71 1.237.289.495,44 1.233.039.564,85 0,00 1.192.724.034,5 2 44.565.460,92 40.315.530,33 0,00 12 ‐ Versorgungsaufwendungen 73.555.215,50 58.778.500,00 58.778.500,00 0,00 54.485.947,6 9 4.292.552,31 4.292.552,31 0,00 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 617.391.663,43 610.485.948,95 709.453.140,75 32.957.419,75 648.701.272,04 ‐38.215.323,09 60.751.868,71 24.355.745,01 14 ‐ Bilanzielle Abschreibungen 212.277.110,82 194.715.364,43 196.041.486,05 0,00 207.127.539,3 5 ‐12.412.174,92 ‐11.086.053,30 0,00 15 ‐ Transferaufwendungen 1.926.374.042,21 1.979.583.118,68 2.116.266.934,83 9.176.225,84 2.144.452.480,44 ‐164.869.361,76 ‐28.185.545,61 7.267.302,39 16 ‐ Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.754.743.944,86 942.967.356,48 977.614.304,28 9.212.912,56 1.005.427.125,45 ‐62.459.768,97 ‐27.812.821,17 12.857.141,86 17 = Ordentliche Aufwendungen 5.735.880.514,53 5.023.819.783,98 5.291.193.930,76 51.346.558,15 5.252.918.399,49 ‐229.098.615,51 38.275.531,27 44.480.189,26 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 45.762.645,68 ‐1.222.749,04 ‐65.061.876,88 ‐51.346.558,15 ‐17.448.120,59 ‐16.225.371,55 47.613.756,29 ‐44.480.189,26 19 + Finanzerträge 101.258.385,01 90.415.029,60 90.760.911,50 0,00 99.427.827,4 1 9.012.797,81 8.666.915,91 0,00 20 ‐ Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 67.943.413,14 118.290.999,85 106.317.334,05 0,00 50.421.489,1 7 67.869.510,68 55.895.844,88 0,00 21 = Finanzergebnis (19 und 20) 33.314.971,87 ‐27.875.970,25 ‐15.556.422,55 0,00 49.006.338,2 4 76.882.308,49 64.562.760,79 0,00 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 79.077.617,55 ‐29.098.719,29 ‐80.618.299,43 ‐51.346.558,15 31.558.217,65 60.656.936,94 112.176.517,08 ‐44.480.189,26 23 + Außerordentliche Erträge 155.542.311,67 0,00 0,00 0,00 150.161.304,4 3 150.161.304,43 150.161.304,43 0,00 24 ‐ Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 ‐115.865,77 ‐115.865,77 ‐115.865,77 0,00 25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 155.542.311,67 0,00 0,00 0,00 150.045.438,6 6 150.045.438,66 150.045.438,66 0,00 26 = Jahresergebnis (22 und 25) 234.619.929,22 ‐29.098.719,29 ‐80.618.299,43 ‐51.346.558,15 181.603.656,31 210.702.375,60 262.221.955,74 ‐44.480.189,26 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] ‐ [5] [3] ‐ [5] 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 50.919.098,31 16.111.400,00 16.111.400,00 30.265.780,19 14.154.380,19 14.154.380,19 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 1.673.542,83 1.036.925,23 1.036.925,23 1.036.925,23 29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 3.530.886,16 2.515.700,00 2.515.700,00 7.950.678,95 5.434.978,95 5.434.978,95 30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 447.079,01 5.312.465,90 5.312.465,90 5.312.465,90 31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 48.614.675,97 13.595.700,00 13.595.700,00 0,00 18.039.560,5 7 4.443.860,57 4.443.860,57 0,00 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Ergebnisrechnung Ergebnis 2020 Plan 2021 fortgeschriebener Plan 2021 davon EÜ** aus Vorjahr EÜ** Folgejahr Ergebnis 2020 Plan 2021 fortgeschriebener Plan 2021 davon EÜ** aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2021 EÜ** Folgejahr Ist‐Ergebnis 2021 13 14 Finanzrechnung 15 16 Jahresabschluss 2021 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] ‐ [5] [3] ‐ [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.208.489.088,14 2.541.624.000,00 2.541.624.000,00 0,00 2.565.189.060,4 3 23.565.060,43 23.565.060,43 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.205.909.495,61 1.024.334.293,34 1.161.260.456,09 0,00 1.068.454.829,1 4 44.120.535,80 ‐92.805.626,95 0,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 77.136.963,52 67.472.340,00 80.268.543,56 0,00 79.390.438,9 7 11.918.098,97 ‐878.104,59 0,00 4 + Öffentlich‐rechtl. Leistungsentgelte 260.860.911,16 326.352.985,87 326.357.985,87 0,00 245.033.193,7 4 ‐81.319.792,13 ‐81.324.792,13 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 75.411.325,55 89.055.517,34 89.145.151,34 0,00 75.031.702,5 3 ‐14.023.814,81 ‐14.113.448,81 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 589.192.602,33 573.375.092,57 592.506.718,65 0,00 641.698.554,4 3 68.323.461,86 49.191.835,78 0,00 7 + Sonstige Einzahlungen 752.403.044,43 193.882.067,84 196.521.763,91 0,00 302.139.864,3 6 108.257.796,52 105.618.100,45 0,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 84.832.232,66 90.415.029,60 90.760.911,50 0,00 80.452.196,7 5 ‐9.962.832,85 ‐10.308.714,75 0,00 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.254.235.663,40 4.906.511.326,56 5.078.445.530,92 0,00 5.057.389.840,3 5 150.878.513,79 ‐21.055.690,57 0,00 10 ‐ Personalauszahlungen 1.018.427.981,52 1.105.611.437,94 1.101.280.701,35 0,00 1.061.797.596,6 1 43.813.841,33 39.483.104,74 0,00 11 ‐ Versorgungsauszahlungen 109.760.880,10 110.950.000,00 115.950.000,00 0,00 114.976.467,4 3 ‐4.026.467,43 973.532,5 7 0,00 12 ‐ Auszahlungen für Sach‐ und Dienstleistungen 600.162.518,78 633.275.676,10 808.766.234,01 120.688.262,73 649.205.895,32 ‐15.930.219,22 159.560.338,69 82.078.722,64 13 ‐ Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 68.110.376,38 136.758.150,45 85.438.968,30 0,00 50.589.052,9 5 86.169.097,50 34.849.915,35 500.000,00 14 ‐ Transferauszahlungen 2.014.374.528,41 1.894.414.318,08 2.062.769.655,25 32.134.424,20 1.949.787.223,46 ‐55.372.905,38 112.982.431,79 39.197.229,74 15 ‐ Sonstige Auszahlungen 928.091.590,56 909.194.480,20 1.059.593.108,37 121.109.180,93 969.994.102,91 ‐60.799.622,71 89.599.005,46 38.402.144,80 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.738.927.875,75 4.790.204.062,77 5.233.798.667,28 273.931.867,86 4.796.350.338,68 ‐6.146.275,91 437.448.328,60 160.178.097,18 17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 515.307.787,65 116.307.263,79 ‐155.353.136,36 ‐273.931.867,86 261.039.501,67 144.732.237,88 416.392.638,03 ‐160.178.097,18 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 108.066.816,80 102.672.621,00 111.856.756,54 0,00 136.853.948,2 4 34.181.327,24 24.997.191,70 0,00 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 84.778.496,34 46.770.000,00 46.770.000,00 0,00 41.463.750,3 5 ‐5.306.249,65 ‐5.306.249,65 0,00 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 928,49 600,00 600,00 0,00 10.048,82 9.448,82 9.448,82 0,00 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.521.335,35 5.800.000,0 0 5.808.550,00 0,00 5.477.089,13 ‐322.910,87 ‐331.460,87 0,00 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 31.456.625,48 5.378.000,00 5.640.743,46 0,00 22.491.005,7 5 17.113.005,75 16.850.262,29 0,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 230.824.202,46 160.621.221,00 170.076.650,00 0,00 206.295.842,2 9 45.674.621,29 36.219.192,29 0,00 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 77.652.940,04 51.679.000,00 53.621.000,00 2.000.000,00 36.648.234,76 15.030.765,24 16.972.765,24 15.000.000,00 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 137.723.515,45 289.339.384,05 337.220.904,94 45.157.375,84 132.486.653,96 156.852.730,09 204.734.250,98 17.871.132,01 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 43.477.414,21 66.876.063,67 115.898.465,15 41.363.205,39 52.173.323,40 14.702.740,27 63.725.141,75 23.188.199,72 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 87.063.475,65 34.449.700,00 74.563.102,74 39.017.564,73 37.187.405,79 ‐2.737.705,79 37.375.696,95 10.809.000,00 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 12.572.945,61 26.646.134,00 34.884.933,19 2.886.625,96 14.307.688,24 12.338.445,76 20.577.244,95 9.308.230,68 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 81.288.545,71 35.991.500,00 114.186.391,94 0,00 37.867.063,2 4 ‐1.875.563,24 76.319.328,70 39.760.330,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 439.778.836,67 504.981.781,72 730.374.797,96 130.424.771,92 310.670.369,39 194.311.412,33 419.704.428,57 115.936.892,41 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) ‐208.954.634,21 ‐344.360.560,72 ‐560.298.147,96 ‐130.424.771,92 ‐104.374.527,10 239.986.033,62 455.923.620,86 ‐115.936.892,41 32 = Finanzmittelüberschuss/ ‐fehlbetrag (17 und 31) 306.353.153,44 ‐228.053.296,93 ‐715.651.284,32 ‐404.356.639,78 156.664.974,57 384.718.271,50 872.316.258,89 ‐276.114.989,59 33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 111.748.277,68 908.428.561,00 908.428.561,00 0,00 103.763.559,82 ‐804.665.001,18 ‐804.665.001,18 0,00 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 6.992.553.586,00 88.155.736,00 4.658.155.736,00 0,00 4.517.000.000,00 4.428.844.264,00 ‐141.155.736,00 0,00 35 ‐ Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 233.855.450,43 768.531.000,00 793.896.162,17 106.471.330,00 267.075.128,90 501.455.871,10 526.821.033,27 0,00 36 ‐ Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 7.178.942.194,44 0,00 4.570.000.000,00 0,00 4.498.000.000,00 ‐ 4.498.000.000,00 72.000.000,00 0,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit ‐308.495.781,19 228.053.297,00 202.688.134,83 ‐106.471.330,00 ‐144.311.569,08 ‐372.364.866,08 ‐346.999.703,91 0,00 38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) ‐2.142.627,75 0,07 ‐512.963.149,49 ‐510.827.969,78 12.353.405,49 12.353.405,42 525.316.554,98 ‐276.114.989,59 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 16.262.190,56 0,00 0,00 0,00 13.058.007,6 3 0,00 40 +/‐ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ‐1.061.555,18 0,00 0,00 0,00 677.726,5 2 0,00 41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 13.058.007,63 0,07 ‐512.963.149,49 ‐510.827.969,78 26.089.139,64 12.353.405,42 525.316.554,98 ‐276.114.989,59 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) EÜ** FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2020 Plan 2021 fortgeschriebener Plan 2021 davon EÜ** aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2021 17 18 Anhang 1. Vorbemerkung Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich insbesondere aus der GO und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (KomHVO). Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahres abschlusses gibt auf der Aktivseite einen Überblick über das Anlage- und das Um laufvermögen sowie die aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son- derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2021 erfolgt entsprechend der Mindestgliede- rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO. Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever- mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan- zierungshilfe im Rahmen der Covid-19-Pandemie gemäß § 5 des NKF-Covid-19- Isolierungsgesetzes (NKF-CIG). Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul- den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Bewertungsvereinfa- chungsverfahren gemäß § 35 KomHVO wer den im Erläuterungsteil unter den be- troffenen Bilanzpositionen dargestellt. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An- schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun- gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab- nutzbaren Vermögensgegenständen des Anl agevermögens wurden die Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten be- reits in Vorjahren hätten aktiviert wer den müssen, wurde die auf Vorjahre entfal- lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu- chung berücksichtigt. Zutreffender Weise is t diese nicht Bestandteil der Abschrei- bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr, wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu- terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we- sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan- mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab- nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage- vermögen werden gemäß § 36 Ab s. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der Ergebnisrechnung erläutert, zudem werden die wesentlichen außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt. Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von de r Stadt Köln erstellten Nut- zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. Abweichun- gen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt. 19 Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind geordnet nach Bilanz- positionen im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, der Entwi cklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu- gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab- schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts- jahres. Seit 2011 wird für die beweglichen Vermö gensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsaus- stattung“ stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Im Drei-Jah- res-Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorgelagerte Inventur (Oktober bis Deze mber des Haushaltsjahres) durchgeführt werden. Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der Inventurarbeiten erreicht werden. Wegen der zeitlich immer weiter vorgezogenen Jahresabschlussarbeiten ist seit dem J ahr 2019 eine nachgelagerte Inventur nicht mehr möglich. Bei den Werten für Vorräte ist das strenge Niederstwertprinzip nach § 36 Abs. 8 KomHVO beachtet. Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier- baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe- stände sowie der EC-Cash-Einzahlungsbet räge und die als Handvorschüsse und Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio- dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset- zung für die Abbildung solcher aktive r Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein- klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung. Das Eigenkapital wird grundsätzlich durch das Jahresergebnis und die mit der all- gemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fort- geschrieben. Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän- den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö- gensgutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus Beiträgen sowie die sonstigen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entsprechend der Ab- schreibungen der bezuschussten Ve rmögensgegenstände ertragswirksam aufge- löst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen un- ter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen. Der Sonderposten für den Gebührenausglei ch grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu- nalabgabengesetz und damit der öffentlich-rechtlich erhobenen Gebühren geson- dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi- tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 20 Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 31.12.2021. Sie sind mit ihren Restlaufzeit en im Rückstellungsspiegel abgebildet. Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen im Haushaltsjahr. Dabei han delt es sich um Zuführung en, Auflösungen und Inan- spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel- lung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu- lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan- spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs- rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitr aum von grundsätzlich bis zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten- spiegel dargestellt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der Rege- lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus- haltsjahre entfallenden Erträge aus berei ts eingegangenen Einzahlungen. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom- mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag- bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korrespondierenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst. Das Zweite Gesetz zur Weiterentwi cklung des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunal- haushaltsverordnung (KomHVO) sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getre- ten. Die in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2019 bzw. 31. 12.2020 umgesetzten bzw. ausgeübten gesetzlichen Vorgaben respektive Wahlrechte wurden im Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss an dieser Stelle erläutert. Ab dem Jahresabschluss 2021 erfolgen die Erläuterungen, soweit die Zuordnung eindeutig möglich ist, direkt bei der jeweiligen Bilanzposition. Andernfalls erfolgt eine Erläuterung an geeigneter Stelle im Dokument. 21 Im Folgenden werden - die Bilanzpositionen (Kapitel 2), - die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und - die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert. Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen er folgen die Angaben in T€. Planmäßige Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel nur dann erläutert, wenn die Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, bei der bei- spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte beinhalten. Bei der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnungszeilen sind Beträge in Mio. € angegeben. Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen- zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte. 22 2. Bilanz 2.1 Aktiva Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der infolge der Covid-19-Pandemie ent- standenen Haushaltsbelastung im Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und gemäß § 6 NKF-CIG gesondert zu aktivie- ren. Die Belastung des städtischen Hausha lts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen. 31.12.2021 31.12.2020 Bilanzierungshilfe 305.588 T€ 155.542 T€ Für das Jahr 2021 wird eine Bilanzierungsh ilfe in Höhe von 150.045 T€ aktiviert. Diese setzt sich zusammen aus isolierten Erträgen in Höhe von 79.885 T€ und iso- lierten Mehraufwendungen in Höhe von 70.160 T€. Die durch die Aktivierung isolierten Beträge werden gemäß § 6 NKF-CIG ab dem Haushaltsjahr 2025 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen- kapital ausgebucht bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben. Auch außerplanmäßige Abschreibungen sind im Einklang mit der dauernden Leis- tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen ist ab 2024 zu treffen. Bilanzposition 1. Anlagevermögen Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den immateri- ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanla- gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie dauerhaft dazu bestimmt sind, der Au fgabenerfüllung der Kommune zu dienen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min- destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. Vom Wahlrecht gemäß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge- macht, dass abnutzbare Vermögensgegenstände, die selbstständig genutzt werden können, erst ab einem Wert von 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt wer- den. Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe- sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge- mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dies er Bilanzposition nur entgeltlich erwor- bene immaterielle Vermögensgegenstände zu ihren Anschaffungs- und Herstel- lungskosten aktiviert worden. 23 Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Rechte, Konzessionen 4.799 T€ 5.142 T€ Softwarelizenzen 8.534 T€ 9.188 T€ nicht abnutzbare Rechte 606 T€ 606 T€ Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.616 T€ 4.497 T€ 18.555 T€ 19.433 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 19.433 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.154 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -3.177 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -8 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 152 T€ Stand am 31.12.2021 18.554 T€ Bilanzposition 1.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen bezeichnet mate rielle, also körperliche, Vermögensge- genstände des Anlagevermögens. Ihre Nu tzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän- den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be- wertungsgesetz (BewG)). Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grundstücken. Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus Nutzungsänderungen von Flurstücken und we rden insoweit unter den nachfolgen- den Positionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die Aufbauten auf Grünflächen. 24 Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 324.840 T€ 328.518 T€ Aufwuchs Grünflächen 375.764 T€ 374.031 T€ Grund und Boden Friedhöfe 61.516 T€ 61.541 T€ Grund und Boden Kleingärten 44.162 T€ 44.327 T€ Grund und Boden Sportflächen 96.654 T€ 92.295 T€ Grund und Boden Kinderspielplätze 20.062 T€ 19.800 T€ Wasserflächen 1.617 T€ 1.616 T€ 924.615 T€ 922.128 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 922.129 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.016 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -31 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -110 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 611 T€ Stand am 31.12.2021 924.615 T€ Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen sind entsprechend § 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde liegenden Flächen. Die Zugänge in Höhe von insgesamt 2.016 T€ betreffen hauptsächlich den Aufwuchs Grünflächen (Festwert Grün), wobei ein großer Teil von 1.733 T€ auf die Verbesserung der Westerwaldstraße zurückzuführen ist. Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der Stadt Köln. 31.12.2021 31.12.2020 Ackerland 162.025 T€ 157.002 T€ 25 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 157.002 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.699 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -168 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -705 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.198 T€ Stand am 31.12.2021 162.026 T€ Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.6 99 T€ betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Grund und Boden in Rondorf-Land in Höhe von 3.871 T€. Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden 36.178 T€ 35.629 T€ Aufwuchs Wald 31.647 T€ 29.754 T€ 67.825 T€ 65.383 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 65.383 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.460 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -138 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 120 T€ Stand am 31.12.2021 67.825 T€ Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech- nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Invent urzeitraum entsprechend der jährli- chen Aufwendungen. Für das Jahr 2021 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs Wald (Festwert Forst) 1.893 T€. Die Erhöhung des Festwertes spiegelt somit den 26 wesentlichen Anteil an den gesamten Z ugängen der Bilanzposition in Höhe von 2.460 T€ wider. Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, so dass die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Bei den sonstigen Sportanla- gen handelt es sich um Anlagen in der Verwaltung des Sportamtes, nur diese wer- den innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Rohbauland 32.403 T€ 33.566 T€ Bauerwartungsland 76.236 T€ 51.949 T€ Bauland 73.295 T€ 60.384 T€ Grund und Boden sonstige Freiflächen 40.927 T€ 41.083 T€ Grund und Boden Betriebsflächen 72.096 T€ 62.065 T€ Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 810 T€ Erbbaugrundstücke 180. 013 T€ 179.217 T€ Sonstige Sportanlagen 23.682 T€ 22.815 T€ 499.307 T€ 451.889 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 451.891 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.807 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -171 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -2.099 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -3.941 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 48.819 T€ Stand am 31.12.2021 499.306 T€ Die Bilanzposition erhöht sich im Haushaltsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund von zugehenden Umbuchungen in H öhe von 48.819 T€ netto. Diese Erhöhung ergibt sich insbesondere aus der Umbuchung von 49.567 T€ aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau im Zusammenhang mit dem Besitzübergang mehrerer Flurstücke im Bezirk Rodenkirchen. 27 Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst, da sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun- gen 5.145 T€ 5.145 T€ Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 14.455 T€ 15.255 T€ 19.600 T€ 20.400 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 20.400 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -577 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -222 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 19.601 T€ Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen- betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver- band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ Schulgebäude 1.463 T€ 1.526 T€ 2.889 T€ 2.952 T€ 28 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 2.952 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 31 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -63 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -31 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 2.889 T€ Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbaut en, wie z. B. Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden Wohnbauten 85.717 T€ 83.980 T€ Wohnbauten 209.056 T€ 214.145 T€ Außenanlagen Wohnbauten 20.770 T€ 21.481 T€ 315.543 T€ 319.606 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 319.606 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.076 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -10.677 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -897 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.433 T€ Stand am 31.12.2021 315.541 T€ Die Zugänge in Höhe von 3.076 T€ si nd im Wesentlichen auf den Kauf eines bebauten Grundstücks in der Neusser Stra ße 662-666 in Höhe von insgesamt 1.975 T€ zurückzuführen. Davon entfallen 1.349 T€ auf das Gebäude. Die in Höhe von 4.433 T€ netto zugehenden Umbuchungen resultieren maßgeblich aus der Fertigstellung der Wohnbauten zur Unterbringung von Geflüchteten im Lindweilerweg 117a in Höhe von 2.809 T€. 29 Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Di enst-, Geschäfts- und Betriebsge- bäude Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- und Erholungsstätten, Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Museen 184.944 T€ 190.415 T€ Begegnungsstätten 29. 315 T€ 30.668 T€ Sport- und Erholungsstätten 17.268 T€ 16.838 T€ sonstige Gebäude 143.457 T€ 143.480 T€ Betriebs- und Geschäftsgebäude 53.022 T€ 46.489 T€ Parkhäuser/Tiefgaragen 7.009 T€ 7.795 T€ gebäudeähnliche Teile 16.043 T€ 16.498 T€ 451.058 T€ 452.183 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 452.184 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.387 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -344 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -13.366 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -55 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.251 T€ Stand am 31.12.2021 451.057 T€ Bei den Zugängen zu dieser Position in Höhe von insgesamt 10.387 T€ handelt es sich im Wesentlichen um: - den nachträglichen Zugang einer Te ilfläche in der Marktstraße 10 (Großmarkt) in Höhe von 6.049 T€ beim Grund und Boden Betriebs- und Geschäftsgebäude und - die Baumaßnahme in der Bonner Stra ße (Abrisskosten Aurelis-Gelände) in Höhe von 1.689 T€ beim Boden sonstige Gebäude. Bei den zugehenden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 2.251 T€ netto handelt es sich im Wesentlichen um eine Umbuchung von 2.042 T€ aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Dies ist in sbesondere auf den Ankauf eines bebauten Grundstücks in der Koblenzer Straße 65 in Höhe von 1.557 T€ zurückzuführen, für welches vorab Anzahlungen geleistet wurden. 30 Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun- gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra- strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In- frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei- ner gesonderten Bilanzposition dargestellt. Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen Inf- rastrukturvermögens erfasst. 31.12.2021 31.12.2020 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 883.012 T€ 882.296 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 882.296 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.761 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -1.063 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -161 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 179 T€ Stand am 31.12.2021 883.012 T€ Die Abschreibungen im Haushaltsjahr betreffen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.063 T€. Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken- belag) und Tunnel. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Brückenbauwerke 148.247 T€ 154.419 T€ Tunnelbauwerke 1.067.088 T€ 1.098.375 T€ Unterführungen 13. 184 T€ 13.643 T€ 1.228.519 T€ 1.266.437 T€ 31 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 1.266.436 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 26 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -37.943 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 1.228.519 T€ Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits- anlagen Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar dienenden Anlagen der Streckenausrüstung. 31.12.2021 31.12.2020 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 49.441 T€ 53.754 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 53.754 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -4.323 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 49.441 T€ Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind. 31.12.2021 31.12.2020 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.669 T€ 1.536 T€ 32 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2019 1.536 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 174 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -41 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2020 1.669 T€ Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslen- kungsanlagen Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und dur ch Fußgänger errichtet worden sind. Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson- dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Straßen, Wege 480.904 T€ 511.944 T€ Plätze 8.970 T€ 9.295 T€ Verkehrslenkungsanlagen, Straßen- mobiliar, Parkscheinautomaten 33.864 T€ 34.060 T€ 523.738 T€ 555.299 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 555.299 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.968 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -7 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -40.694 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -180 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 3.353 T€ Stand am 31.12.2021 523.739 T€ Die Zugänge in Höhe von 5.968 T€ resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung von zehn Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von insgesamt 2.601 T€, die im Rahmen von Erschließungsverträgen unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. In entsprechender Höhe wurden Sonderpos- ten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen angesetzt. 33 Die Umbuchungen in Höhe von 3.353 T€ netto sind insbesondere auf ein Verkehrs- leitsystem in Höhe von 2.073 T€ zurückzuf ühren, das nach Fertigstellung aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau umgebucht wurde. Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zu den Sonstigen Bauten des Infras trukturvermögens gehören Vermögensgegen- stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu- ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei- nigte Ville. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Haltestellen 30.536 T€ 34.297 T€ Sonstige technische Anlagen des Infra- strukturvermögens 33.566 T€ 37.477 T€ Wasserbauwerke 22.609 T€ 22.460 T€ Lärmschutzwände 3.599 T€ 3.811 T€ Stützmauer/Treppenanlagen 8.950 T€ 9.575 T€ 99.260 T€ 107.620 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 107.620 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.152 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -16 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -10.295 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 799 T€ Stand am 31.12.2021 99.260 T€ Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Mietereinbauten 8.048 T€ 8.924 T€ Gebäude auf fremdem Grund und Boden 6.265 T€ 11.044 T€ Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 3.106 T€ 3.387 T€ 17.419 T€ 23.355 T€ 34 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 23.355 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.031 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -3.648 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -4.387 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 67 T€ Stand am 31.12.2021 17.418 T€ Die Abgänge von insgesamt 4.387 T€ betreffen die Schließung und den Rückbau der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße im Stadtbezirk Rodenkirchen in gleicher Höhe. Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur- historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbib- liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS-Dokumentationszentrums und des Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk- mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur- denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.769.519 T€ 1.763.930 T€ Kulturdenkmäler 22.648 T€ 22.646 T€ 1.792.167 T€ 1.786.576 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 1.786.576 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.591 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 1.792.167 T€ 35 Die Zugänge in Höhe von 5.591 T€ entfallen in Höhe von 1.500 T€ auf ein Kunstwerk von Hermann Scherer sowie in Höhe von 1.200 T€ auf die Schenkung des Kunstwerkes „Untitled Bronze“ für das Museum Ludwig. Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor- richtungen, die unmittelbar der kommunal en Leistungserstellung dienen. Sie müs- sen als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzt sein. Beispiel für ei ne technische Anlage ist eine Klimaan- lage im Museum. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Maschinen und Geräte 36.991 T€ 32.663 T€ Technische Anlagen 18.489 T€ 19.107 T€ Fahrzeuge 39.824 T€ 39.020 T€ 95.304 T€ 90.790 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 90.789 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 20.733 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2.281 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -15.976 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 861 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.178 T€ Stand am 31.12.2021 95.304 T€ Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel und EDV-Hardware. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern ergebniswirksam abgebildet. 31.12.2021 31.12.2020 Betriebs- und Geschäftsausstattung 70.363 T€ 64.999 T€ 36 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 64.999 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 28.086 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -6.926 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -17.685 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 1.528 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 362 T€ Stand am 31.12.2020 70.364 T€ Unter dieser Bilanzposition ist der M edienbestand der Stadtbibliothek unverändert zum Vorjahr in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorausleist ungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis von Sachanlagevermögen. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Anlagen im Bau 555.016 T€ 445.995 T€ Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 52.412 T€ 74.997 T€ 607.428 T€ 520.992 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 520.992 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 150.142 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -184 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -63.522 T€ Stand am 31.12.2021 607.428 T€ 37 Von den Zugängen zu dieser Bilanzpositio n in Höhe von insgesamt 150.142 T€ entfallen 119.799 T€ auf die Anlagen im B au. Diese sind auf folgende wesentliche Einzelpositionen zurückzuführen: - Sanierung Mülheimer Brücke (32.818 T€), - Archäologische Zone – Museum (8.353 T€), - Generalsanierung der Feuerwache 5 (7.500 T€), - Erweiterung der Feuer wache 9 (3.500 T€), - Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 (2.691 T€), - Generalsanierung der Vogel sanger Straße im Abschnitt Innere Kanalstraße bis Ehrenfeldgürtel (2.613 T€), - Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (2.000 T€), - Generalsanierung Park-Café im Rheinpark, Auenweg (1.936 T€), - Verlängerung der StadtBahn Süd – Rondorf-Meschenich (1.840 T€), - Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (1.780 T€), - Kapazitätserweiterung auf der Ost- West-Achse der Stadtbahn (1.687 T€), - Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (1.373 T€), - Generalinstandsetzung der Industriestraße (1.350 T€), - Sportanlage Martinusstraße – Umwandlung in Kunststoffrasenplatz (1.346 T€), - Pater-Prinz-Weg – Neubau Gebäude zur Unterbringung von Geflüchteten (1.327 T€), - Generalsanierung des Deut zer Rings (1.322 T€), - Aufzugsnachrüstung U-Bahn-Halt estelle Vingst (1.136 T€), - Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum (1.061 T€), - Leitstelle 2020 der Feuerwehr – IT-Plattform (1.032 T€), - Umbau im Spanischen Bau im Zusammenhang mit dem Museumsneubau MiQua (1.016 T€) und - Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (1.012 T€). Die Zugänge in Höhe von 30.342 T€ betre ffen die geleisteten Anzahlungen. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um Anzahlungen für den Erwerb von Grundstücken (27.144 T€) und Zahlungen für das Neubauprojekt Historische Mitte Köln (3.077 T€). Von den Grundstücksank äufen entfallen wesentliche Beträge auf den Ankauf von Grundstücken und Gebäu den an der Deutz-Mülheimer Straße 137- 155 (21.000 T€) sowie auf den Ankauf der Brühler Landstraße 2 (1.294 T€). Die Umbuchungen mindern die Bilanzpositi on insgesamt um 63.522 T€. Diese abgehenden Umbuchungen resultie ren überwiegend aus der Inbetriebnahme von Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden sowie organisatorisch und wirtschaftlic h eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei- gene Rechtspersönlichkeit. Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei- det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 38 Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom- munale Aufgaben erfüllt werden. Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be- teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so- wie die Ausleihungen. Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun- gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh- men zuzuordnen. Einbezogen werden die Ante ile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisati- onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert. 31.12.2021 31.12.2020 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.282 T€ 5.271.881 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 5.271.881 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.725 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -355 T€ Zuschreibungen 1.032 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 5.283.283 T€ Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen ausgewiesen: - AchtBrücken GmbH, - Akademie der Künste der Welt Köln GmbH, - BioCampus Cologne Gr undbesitz GmbH & Co. KG, - BioCampus Cologne Management GmbH, - Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG, - GAG Immobilien AG, - GEW Köln AG, - Grund und Boden GmbH, - Hafen- und Güterverkehr Köln AG, - Jugendzentren Köln gGmbH, - Kliniken der Stadt Köln gGmbH, - KölnBäder GmbH, - KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, - Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH, - Kölner Sportstätten GmbH, 39 - Kölner Verkehrsbetriebe AG, - Köln Tourismus GmbH, - Krankenhausstiftung Porz am Rhein, - Kunststiftung Museum Ludwig, - MAKK Förderstiftung, - Moderne Stadt GmbH, - Rechtsrheinisches Technologie - und Gründerzentrum Köln GmbH, - Sozialbetriebe Köln gGmbH, - Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, - Stadtwerke Köln GmbH, - Zoo AG und - Zweckverband „Stöckheimer Hof“. Zugänge waren insgesamt in Höhe von 10.725 T€ zu verzeichnen. Diese begrün- den sich in erster Linie aus den in 2021 erfolgten Zahlungen an die Kölner Verkehrs- betriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in Höhe von 9.725 T€, die dort als Kapitalzufüh rung in die Kapitalrücklage eingestellt werden sowie eine weitere Kapitalzuführung bei der Zoo AG in Höhe von 1.000 T€ aufgrund der Finanzierung des neu errichteten Südamerika-Hauses. Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hinsichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Buchwerte mehrerer b ilanzierter Unternehmensbeteiligungen in einer Gesamt- höhe von 1.032 T€. Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20%, aber unter 50%, so wird diese unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsrechtliche n Definition des § 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewies en. Dabei wird unterstellt, dass eine dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt. Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 31.12.2021 31.12.2020 Beteiligungen 184. 091 T€ 160.857 T€ 40 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 160.857 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 23.337 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -81 T€ Zuschreibungen 2 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -22 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 184.093 T€ Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend aufgelisteten Gesellschaften: - Digital Hub Cologne GmbH, - Flughafen Köln Bonn GmbH, - Gründer- und Innovationszentrum im Technologiepark Köln GmbH, - La Salle Aureum GmbH & Co. KG, - Mediengründerzentrum NRW GmbH, - Stadtbahngesellschaft R hein-Sieg mbH i. L., - Stiftung Stadtgedächtnis, - Zweckverband Naturpark Rheinland und - Zweckverband Verkehr sverbund Rhein-Sieg. Die Zugänge basieren in 2021 auf einer Kapitalzuführung bei der Flughafen Köln Bonn GmbH in Höhe von 23.337 T€. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschrei- bungen ist in der Umwandlung der Stiftung Stadtgedächtnis in eine Verbrauchsstif- tung und des satzungsgemäßen anteiligen Vermögensverbrauchs in Höhe von jähr- lich rund 81 T€ begründet (siehe 2.2 – Passiva; Bilanzposition 2 - Eigenkapital). Die Gesellschaftsanteile der Digital Hub Co logne GmbH wurden zum 31.12.2021 voll- umfänglich zum Restbuchwert veräußert. Bei der Mediengründerzentrum NRW GmbH wurden die Gesellschaftsanteile durch eine Veräußerung von 24,9% auf ei- nen Beteiligungswert von 25,1% reduz iert. Beide Ver äußerungen begründen die Abgänge in Höhe von 22 T€. Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen Wirtschaftlich eigenständige Unter nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen- betriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer Ei- genständigkeit in Bezug auf die Haushalt s- und Wirtschaftsführung sowie die wie eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. 31.12.2021 31.12.2020 Sondervermögen 544.061 T€ 545.651 T€ 41 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 545.651 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.244 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -4.781 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -54 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 544.060 T€ Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E., - Bühnen der Stadt Köln e. E., - Ernst-Wendt-Stiftung, - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E., - Gürzenich-Orchester Köln e. E., - Veranstaltungszentrum Köln e. E. und - Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. Zugänge resultieren auf dieser Position in erster Lini e aus der an das Veranstal- tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 3.076 T€. Die Abschreibungen basieren insbesondere auf einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den bilanzierten Wert der AWB e. E. in Höhe von 3.989 T€. Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. 31.12.2021 31.12.2020 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590 T€ 77.490 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2020 77.490 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 100 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2021 77.590 T€ Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende Ansparrücklage des Beamtenversor gungsfonds werden Inhaberanteile des 42 Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd. 19% Aktien zusammen. Der Wert der F ondsanteile liegt weiterhin deutlich über dem derzeit bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist. Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. an verbundene Unternehmen, Beteiligungs- gesellschaften sowie private juristische und natürliche Pers onen, entstanden sind. Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen si nd. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahm en des Wohnungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgege- ben. Daher sind diese zutreffender We ise mit den entsprec henden Werten bilan- ziert. Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um Geschäftsanteile an einer eingetragenen Geno ssenschaft, werden diese ebenfalls unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden. Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO: 31.12.2021 31.12.2020 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859 T€ 403.858 T€ 1.3.5.3 an Sondervermögen 621 T€ 1.085 T€ 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 18.173 T€ 21.405 T€ Summe 441.653 T€ 426.348 T€ Die Ausleihungen an verbundene Unter nehmen haben sich insgesamt um 19.001 T€ erhöht. Dies resultiert im We sentlichen aus gewährten Gesellschafter- darlehen über insgesamt 37.300 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen i. H. v 18.299 T€. Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2021 im Wesentlichen durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 3.232 T€ reduziert. Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell- schaften: - Chemisches und Veterinärunter suchungsamt Rheinland AöR, - d-NRW AöR, - Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G., - GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G., - Govdigital e.G., - GWG Rhein-Erft GmbH, - KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln, - Münchener Hypothekenbank e.G., - Regionalverkehr Köln GmbH, 43 - Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und - Zweckverband Naturpark Bergisches Land. Bilanzposition 2. Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO glieder t sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie liquide Mittel. Bilanzposition 2.1 Vorräte Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. De rartige Vorräte werden zum kurzfristi- gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Waren 12.410 T€ 14.687 T€ Sonstige Vorräte 1.862 T€ 1.816 T€ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59 T€ 59 T€ 14.331 T€ 16.562 T€ Den Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum Verkauf bestimmt sind (12.386 T€). Be i diesen Grundstücken und Gebäuden sind Zugänge in Höhe von 1.568 T€ zu verzeic hnen. Hierbei handelt es sich um Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren und die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2021 unter den Vorräten (Waren) auszuweisen sind. Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Ansprüche der Stadt Kö ln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtli- chen und privatrechtlichen Handeln entst ehen, sind als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er- füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung. 44 Die Bilanzposition gliedert sich in: 31.12.2021 31.12.2020 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 794.913 T€ 793.081 T€ 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18.876 T€ 36.451 T€ 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 24.691 T€ 18.624 T€ 838.480 T€ 848.156 T€ Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2021 erfolgen je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) gesondert bei den jeweiligen Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um 19.601 T€ gemindert. Die PWB hat sich um 12.627 T€ erhöht. Darin enthalten sind 322 T€, die auf einer Erhöhung der Forderungsausfallquote gegenüber de n bis 2019 angewandten Quoten für Forderungen mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr ber uhen und als corona- bedingter Mehraufwand separat gebucht wurde. Dabei wurde jedoch abweichend vom Vorjahr nicht nach Forderungen mit und ohne Mahnstufe unterschieden, sondern bei Überschreitung der Fälligkeit bis zu 30 Tagen eine Quote von 2%, bei Fälligkeiten über 30 Tage bis zu einem Jahr eine Quote von 12% angesetzt. Die Forderungsausfallquoten wurden für 2021 wie folgt angewendet: Forderungsalter Quote bis zu 30 Tage 2% mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 12% über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70% über zwei Jahre bis unter vier Jahre 85% vier Jahre und älter 100% Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich- rechtliche Forderungen und Forde- rungen aus Transferleistungen In dieser Position sind offene For derungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen. Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Ve rwaltung. Beiträge werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Gr undsteuern A und B. Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren. Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegenüber den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sonderverm ögen sowie Dritten. Bei den Dritten handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben. 45 Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2021 zusammen aus: 31.12.2021 31.12.2020 2.2.1.1 Gebühren 79.128 T€ 56.375 T€ 2.2.1.2 Beiträgen 222.396 T€ 219.381 T€ 2.2.1.3 Steuern 73.984 T€ 136.852 T€ 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 273.996 T€ 247.273 T€ 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde- rungen 145.408 T€ 133.199 T€ 794.912 T€ 793.080 T€ Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenf orderungen erfolgte insbesondere im Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (24.374 T€). Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 3.070 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.837 T€ auf die Aufzinsung der Bei- tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah- men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“. Die Forderung in Höhe von 221.037 T€ ergibt sich aus der Bewer- tung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteigerung des veräußerten Grund und Bodens, die durch die städtebauliche Entwicklungsmaß- nahme Deutzer Hafen erzielt wir d. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zusammen- hang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanzposition „4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, di e Kreditaufnahmen wirts chaftlich gleich- kommen“, weil die Stadt Köln verpflicht et ist, die Aufwendungen für die erforderli- chen Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen. Der Bestand an Steuerforderungen hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 74.284 T€ vermindert. Veränderungen des Bestandes an Steuerforderungen erga- ben sich aus der Minderung der Einzelwe rtberichtigung (20.354 T€) und der Erhö- hung der Pauschalwertberichtigung (8.938 T€). Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich insbesondere in den Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung): - Straßen und Radwegebau um 34.030 T€ und - Schulentwicklung um 4.717 T€. Eine Minderung des Bestandes an Forder ungen aus Transferleistungen erfolgte insbesondere in den Bereichen: - Soziales, Arbeit und Senioren um 9.069 T€ und - Kinder, Jugend und Familie um 3.211 T€. Eine Minderung ergab sich zudem auf Gr und der Erhöhung der Pauschalwertbe- richtigungen um 1.414 T€. 46 Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: - Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz um 17.606 T€, - Personal um 1.716 T€ und - Liegenschaften, Vermessung und Kataster um 1.057 T€. Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen ergab sich insbesondere in folgenden Bereichen: - Kassen- und Steuerangele genheiten (2.948 T€), davon resultieren 1.088 T€ aus der Erhöhung der Einzelwertberichtigungen, - Kinder, Jugend und Familie um 2.530 T€ und - Weiterbildung um 1.781 T€. Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert: 31.12.2021 31.12.2020 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 4.335 T€ 20.356 T€ 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.463 T€ 551 T€ 2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 7.091 T€ 3.305 T€ 2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 36 T€ 47 T€ 2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 5.951 T€ 12.192 T€ 18.876 T€ 36.451 T€ Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich erfolgte insbesondere im Bereich Liegensc haften, Vermessung und Kataster in Höhe von 14.387 T€. Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgte insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in Höhe von 3.082 T€. Eine Minderung des Bestandes der pr ivatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen erfolgte insbesondere du rch die Zahlung der Gebäudewirtschaft für den Ergebnisausgleich 2019 (7.710 T€). Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge- gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen zugeordnet werden können. 31.12.2021 31.12.2020 Sonstige Vermögensgegenstände 24.691 T€ 18.624 T€ Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei- serner Verpachtung“ wird steuerlich di e Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechti gten verstanden. Die Forderungen bilden dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. 47 Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind Zuführungen in Höhe von 2.378 T€ und Abgänge von insgesamt 1. 268 T€ zu verzeichnen. Die Abgänge erfolgten im Wesentlichen aufgrund der Ak tivierung von Fahrtreppen unter der Bi- lanzposition Anlagen im Bau. Der Bestand zum 31.12.2021 beträgt 13.600 T€. Die rechtlich unselbstständige Waisenhaus stiftung weist unter den sonstigen Ver- mögensgegenständen eine Forderung i. H. v. 1.927 T€ aus, welche auf die Veräußerung eines Gebäudes zurückzuführen ist. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden investive Leistungen der Vereinigten Ville in Höhe von 1.934 T€ abgebildet. Für diesen Betrag sind zugleich unter der Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen passiviert. Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wert papiere anzusetzen, die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen. 31.12.2021 31.12.2020 Wertpapiere des Umlaufvermögens 630 T€ 631 T€ Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar- geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla- gen als Festgelder mit fest vereinbarter Lauf zeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stimmen mit den Bankkontoauszügen überein. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Sche ck- und EC-Cash-Bestände enthalten. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Städtische liquide Mittel 20.380 T€ 8.026 T€ Davon rechtlich unselbst- ständige Stiftungen 41.173 T€ 39.572 T€ Fremde Kassenmittel 5.710 T€ 5.032 T€ 26.090 T€ 13.058 T€ Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 41.173 T€. Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, sondern sind Bestandteil des gesamt en Geldbestandes. Sie bestehen im Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (3.762 T€) und den Beträgen aus der Frem dforderungsverwaltung im Bereich der Grundbesitzabgaben (1.326 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR. 48 Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist aufgrund der in 2021 eingeg angenen Treuhandabrechnung für 2020 auf den Bestand zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen (Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung erfolgen. Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungs posten (ARAP) sind die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2021 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 31.12.2021 31.12.2020 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung 409.006 T€ 417.145 T€ davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude- wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 274.116 T€ 279.646 T€ davon Maßnahmen des Kinder- und Jugend- bereiches 28.649 T€ 26.444 T€ Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 119.534 T€ 112.980 T€ 528.540 T€ 530.125 T€ Nach § 44 Abs. 2 KomHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, ein aktiver Rechnungsa bgrenzungsposten zu bilden. Die so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung aufwands wirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei Vermögensgütern aufzulösen. Die Zugänge bzw. die aufwandswirksam en Auflösungen bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bil- dungspauschale bis 2011 beträgt 5.530 T€ und entspricht der ertragswirksa- men Auflösung der Sonderposten der entsprechenden Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. - Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe von 6.522 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige. - Im Bereich der Kinder- und Jugendhilf e wurde ein Betrag von 4.323 T€ ins- besondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen aufwands- wirksam aufgelöst. - Für den Aus- und Umbau des Kappelshofs zu einem Kindergarten nach skandinavischem Vorbild wurden 1.748 T€ eingesetzt. - Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wu rde in Höhe von 2.576 T€ an die KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 9.095 T€. 49 - Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe von 1.071 T€ eingesetzt. - Die Förderung zur Erbauung eines Radstadions wird über drei Jahre ausge- zahlt. Der erste Teilbetrag in Höhe von 1.200 T€ wurde in 2021 an die Köl- ner Sportstätten GmbH weitergeleitet. Bei den sonstigen aktiven Rechnungsab grenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Sozialhilfeleistungen, die im Dezem ber 2021 für Januar 2022 ausgezahlt werden (61.491 T€), - Auszahlungen im Dezember 2021 fü r die Januarbezüge 2022 der aktiven Beamtinnen und Beamten (21.918 T€), - die Auszahlung des Betriebskostenzu schusses für 2022 an die KölnBusiness Wirtschaftsförderung (13.524 T€), - Jugendhilfeleistungen, die im Dezem ber 2021 für Januar 2022 ausgezahlt werden (12.559 T€) und - Auszahlungen für IT-Leistungen in Folgejahren, insbesondere Softwarelizenzen (3.763 T€). 50 2.2 Passiva Bilanzposition 1. Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen: 1.1 Allgemeine Rücklage, 1.2 Sonderrücklagen, 1.3 Ausgleichsrücklage und 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv- posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten. Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück- lage zu verrechnen. Dies führt in 2021 zu einer Erhöhung um 18.040 T€. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 30.266 T€ re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um- laufvermögens (26.917 T€). Weiterhin wesentlich sind die Verrechnungen von Er- trägen aus der außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten aus der Investitionspauschale (1.974 T€). Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 7.881 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 5.231 T€ und Erträge in Höhe von 1.037 T€ bei Finanz anlagen werden unter den zutreffenden Bilanzpositionen dargestellt. Die Aktivierung eines zur Eröffnungsbilanz nicht bilanzierten Teilgrundstücks auf dem Areal des Großmarktes wurde im J ahr 2021 nachgeholt. Eine Neutralisierung der daraus resultierenden Erträge in Höhe von 6.049 T€ erfolgte unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage. Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesent lichen um die von der Stadt Köln eingebrachten Vermögensanteile an d en rechtlich selbst ändigen Stiftungen „Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung Stadtgedächtnis in Höhe von 1.756 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Kr ankenhausstiftung) bzw. bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bila nziert. Gegenüber dem Vor- jahresbestand ergibt sich bei der Sti ftung Stadtgedächtnis ei ne Reduzierung um 81 T€ aufgrund der Umwandlung in eine Verb rauchsstiftung (siehe Aktiva; Bilanz- position 1.3.2 Beteiligungen) Die Ausgleichsrücklage weist in 2021 unverändert zum Vorjahr einen Bestand in Höhe von 27.828 T€ auf. Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2021 noch nicht förm- lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe von 378.980 T€ neben dem Üb erschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 178.449 T€ auch der noch nicht durch den Rat festgestellte Überschuss des Jahres 2020 in Höhe von 232.931 T€ sowie das De fizit des Jahres 2019 in Höhe von - 32.400 T€. Sobald der Rat die Jahresabs chlüsse 2019 und 2020 festgestellt hat, 51 können das Jahresdefizit 2019 und der Jahresüberschuss 2020 - wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht werden. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (200.531 T€) entspricht dem Jahresüber- schuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 178.449 T€. Der Überschuss gemäß Ergebnisrechnung 2021 in Höhe von 181.604 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnisüberschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 3.154 T € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2021 in die Sonderposten eingestellt. Entwicklung Eigenkapital 2018 - 2021 (in T€) 2018 2019 2020 2021 1.1. Allgemeine Rücklage 5.153. 703 5.157.078 5. 207.032 5.231.452 1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.147 6.085 6.003 1.3. Ausgleichsrücklage 150.978 111.776 27.828 27.828 1.4. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag -123.150 -116.348 200.531 378.980 davon: Ergebnis aktuelles Jahr - 83.948 -32.400 232. 931 178.449 Ergebnis Vorjahr -39.202 -83.948 -32.400 232.931 Ergebnis Vorvorjahr -32.400 Stand Eigenkapital 31.12. 5.187.678 5.158.653 5.441.476 5.644.263 Auswirkung des Jahresabschlusses 2021 auf die Eigenkapitalentwicklung Ausgehend vom Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei- genkapitals für den Zeitraum bis 2025 dargestellt. Eigenkapital 31.12.2021 5.644.263 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2022* - 37.419 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.562 T€ Planeigenkapital 31.12.2022 5.624.406 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2023* -90.223 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.535 T€ Planeigenkapital 31.12.2023 5.551.718 T€ + geplanter Jahresüberschuss 2024* 580 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.723 T€ Planeigenkapital 31.12.2024 5.570.021 T€ + geplanter Jahresüberschuss 2025* 33.283 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 18.912 T€ Planeigenkapital 31.12.2025 5.622.216 T€ * Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2022 ff. sind dem Haushaltsplan 2022 entnommen. Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres- abschluss 2021 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2022 nachfolgend dar- gestellt. In der Darstellung für die Jahr e 2021 bis 2025 ist die jeweilige Entnahme und Zuführung der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis berücksich- tigt. 52 Entwicklung Allgemeine Rücklage 2021-2025 (in T€ jeweils zum 31.12.) Ist 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Allgemeine Rücklage 5.226.880 5.250.364 5.269.276 5.288.188 5.307.100 Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nord rhein-Westfalen (NKF-CIG) ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Die Planwerte der Haushaltplanung 2022 berücksich- tigen diese Isolierung noch nicht. Bilanzposition 2. Sonderposten Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse) und Beiträge für Investit ionen sind Sonderposten zu bilden (§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO). Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos- ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des Vermögensgegenstandes entsprechen. Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen, werden unter der Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut- zung (Abschreibung) der bez uschussten Vermögensgegenstände (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son- derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 31.12.2021 31.12.2020 Sonderposten für Zuwendungen 2.505.084 T€ 2.532.294 T€ Bei den Zugängen in Höhe von insgesamt 25.032 T€ resultiert ein wesentlicher Teil- betrag von 1.200 T€ aus der Schenkung des Kunstwerkes „Untitled Bronze“ für das Museum Ludwig. 53 Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8 Erhal- tene Anzahlungen. Diese ergeb en sich durch die Fertigstellung von geförderten Baumaßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: - Fertigstellung Wohngebäude Lindweiler weg (1.956 T€; Investitionspau- schale) und - Erneuerung Verkehrsleitsystem (1.057 T€). Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von zehn Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Sonderposten in Höhe von jeweils 2.601 T€, die unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. Bilanzposition 2.2 für Beiträge Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü- mern und Erbbauberechtigten der ersch lossenen Grundstücke Beiträge erhoben. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi- tion ausgewiesen. 31.12.2021 31.12.2020 Sonderposten für Beiträge 168.077 T€ 187.967 T€ Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 4.113. T€; dieser Betrag ist soweit möglich sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 19 Erschließungsanlagen. Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich Nach § 44 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkul ationszeitraumes, die nach § 6 KAG ausgeglichen werden müssen, als So nderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die au sgeglichen werden so llen, sind im Anhang anzugeben. Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 31.12.2021 31.12.2020 Sonderposten für den Gebührenausgleich 3.607 T€ 1.827 T€ 54 Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 31.12.2021 Kostenüberdeck ungen aus den Wochen marktgebühren und den Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer satzungsmäßigen Auflösung. Gebühren Wochenmärkte Stand 31.12.2020 21 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 0 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 131 T€ Stand 31.12.2021 21 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entst and durch stetig steigende Kosten wie Reinigungsgebühren, Energiekosten und Kosten für mobile Toiletten sowie geringere Erträge bedingt durch weniger Marktverkäufer. Luftrettungsdienstgebühren Stand 31.12.2020 1.805 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 1.780 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€ Stand 31.12.2021 3.585 T€ In der ab 19.12.2019 gültigen Luftrettung ssatzung wurden die Gebührentarife im Luftrettungsbereich deutlich erhöht. Dies hat zu einer Überdeckung in 2021 geführt. Kostenunterdeckungen der gebührenrec hnenden Einrichtungen ohne Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich- tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor- herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. Bodenrettungsdienstgebühren Unterdeckung aus Nachkalkulation 11.497 T€ Ursache für die Unterdeckung in 2021 sind erheblich gestiegene Kosten im Rahmen der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans und des Notfallsanitätergesetzes. Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 30.05.2019 geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. Friedhofsgebühren Unterdeckung aus Nachkalkulation 3.160 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, den erhöhten Aufwendun- 55 gen für verkehrssichernde Baumpflegearbeiten und der im Vergleich zur Gebühren- kalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grab- nutzungsrechte. Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo- sigkeit bedrohter Personen Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.107 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be- drohten Personen resultiert aus unvorher gesehenen Leerständen, die durch die hohe Fluktuation der von Obdachlosig keit bedrohten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. Gebühren für die Unterbringung von geflüchte- ten Personen Unterdeckung aus Nachkalkulation 17.848 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re- sultiert aus unvorherges ehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge- flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.671 T€ Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wurde zur Vermeidung eines Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes- ses der Einrichtung abgesehen. Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu- zuordnenden Förderungen dar. Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet. Darüber hinaus sind für rechtlich uns elbständige Stiftungen, bei denen durch die/den Stifter*in Vermögens gegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Wille der/des Stifter*in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva. 31.12.2021 31.12.2020 Sonstige Sonderposten 110.985 T€ 107.314 T€ Wie in den Vorjahren wurde das sald ierte Ergebnis 2021 der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 3.154 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht. Das Ergebnis ist im Wesent lichen auf das positive Ergebnis der Waisenhausstiftung i. H. v. 1.513 T€ zurückzuführen. Für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgten zugehende Umbuchungen in Höhe von 1.406 T€ aus der Position 4.8 Erhaltene Anzahlungen. 56 Bilanzposition 3. Rückstellungen Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de- ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt. Aus § 88 GO ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Eintritts unbes timmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo- raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt. Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende und hinreich end konkret beabsichtigte Nachholung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlag en, für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge- schäften und laufenden Verfahren. Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger wurden mit Hilfe der Haessler Software Version 6.0.8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT 2018G ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen- sionsverpflichtungen“ vom 17.02.2016 (MBl. NRW. 2016, Nr. 7 vom 16.03.2016, S. 145 ff) wurden bei der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 31.12.2021 31.12.2020 Pensionsrückstellungen 2.499.430 T€ 2.441.453 T€ Berücksichtigt sind alle bekannten Fä lle einschließlich der außerhalb der Kernverwaltung in den Beteiligu ngen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen und Beamten, di e dem Dienstherrn Stadt Köln zugerechnet werden. Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2018-2020 ein Zuschlag von 27,11% angesetzt. Vom Gesamtbetrag entfallen 1.288.987 T€ auf die Aktiven und 1.210.442 T€ auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Der Saldo der Veränderungen zum Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 129.838 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 62.030 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von 120.321 T€, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem ein Betr ag von 9.831 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. 57 Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Ve reinigte Ville sowie die Rückstellun- gen für die Sanierung der Altlasten (einsch ließlich der Beseit igung von sonstigen Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultiv ierung und Nachsorge bzw. Sanierung anzusetzen. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Rückstellungen für Deponien 156.617 T€ 155.105 T€ Rückstellungen für Altlasten 56.441 T€ 57.496 T€ 213.058 T€ 212.601 T€ Die Zuführung zu den Rückstellungen für Deponien in Höhe von 1.513 T€ resultiert ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der verfüllten Menge in 2021 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt. Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 4 KomHVO sind bei Sachanlagen Rück- stellungen für unter lassene Instandhaltung zu bilden. Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens, für die Rückstellungen für unte rlassene Instandhaltungen gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstel lungsbetrages gesondert angegeben und erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Darstellung der Instandhaltungs- rückstellungen“ zu entnehmen. 31.12.2021 31.12.2020 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.976 T€ 23.518 T€ 58 Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 31.12.2021 31.12.2020 Rückstellungen für nicht genomme- nen Urlaub 88.994 T€ 81.111 T€ Rückstellungen für geleistete Über- stunden 18.061 T€ 12.838 T€ Rückstellungen für die Inanspruch- nahme von Altersteilzeit 7.388 T€ 7.165 T€ Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 78.365 T€ 73.307 T€ Rückstellung für Prozesskosten 1.117 T€ 10.768 T€ Rückstellung für ausstehende Rech- nungen 41.261 T€ 44.549 T€ Rückstellung für drohende Verluste 113.576 T€ 140.651 T€ Rückstellungen für Leistungsorien- tierte Bezahlung 20.000 T€ 24.700 T€ Andere sonstige Rückstellungen 743.731 T€ 702.019 T€ 1.112.493 T€ 1.097.108 T€ Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen erläutert: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 88.994 T€ Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 36.178 T€ auf die Beamtinnen und Beamten und 52.816 T€ auf die tariflich Beschäfti gten. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 10.113 T€ und Inanspruchnah- men in Höhe von 2.230 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Ur- laubsansprüche auf insgesamt 298.345 Tage; davon entfallen 100.132 Tage auf die verbeamteten und 198.213 Tage auf die tariflich Beschäftigten. Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.061 T€ Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbestand resultiert aus Zuführungen in Höhe von 6.638 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.415 T€. Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.388 T€ Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusch lag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag entfallen 3.819 T€ auf die verbeamteten und 3.569 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es haben sich Zuführungen in Höhe von 4.031 T€, Auflösungen in Höhe von 212 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.596 T€ ergeben. 59 Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 78.365 T€ Die Rückstellungen für Verpf lichtungen gegenüber ander en Dienstherren beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines Wechsels in die Privatwir tschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sons tige Versorgungsaus- gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 947 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 5.720 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe von 9.831 T€ zu verzeichnen. Rückstellungen für Prozesskosten 1.117 T€ Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv- und Passivklagen werden Rückstellungen gebildet, sofern ein negat iver Prozessausgang mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwal ts-, Gerichts-, Gutachterkosten und ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen. Auflösungen erfolgten in Höhe von 9.915 T€. Davon entfallen 9.894 T€ auf Verfahren im Zusammenhang mit dem Eins turz des Historischen Archivs , welche mit der in 2021 geleisteten Vergleichszahlung abgeschlossen sind. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren 113.576 T€ Von den im Jahresabschluss 2020 gebildeten Rückstellungen für Gewerbesteuer- verfahren und hinsichtlich des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Ver- fahrens zur Höhe des Zinssatzes gemäß § 238 Abgabenordnung wurden 4.755 T€ in 2021 in Anspruch genommen. Ein Betrag von 21.918 T€ wurde aufgelöst. Bei einem Teilbetrag in Höhe von 12.605 T€ handelt sich um Auflösungsbeträge aus Einspruchsverfahren, die abgeschlossen sind. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 9.312 T€ entfällt auf Verfahren im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes über den für Verzinsungszeiträume ab 2019 anzuwen- denden geänderten Zinssatzes. Zum 31.12.2021 ergibt sich im Bereich der Ge- werbesteuer eine Rückstellung von insgesamt 106.842 T€. Zum Jahresende 2021 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs- steuer 4.968 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum 31.12.2021 in Höhe von 1.350 T€. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 41.261 T€ Die Zuführung in Höhe von 15.428 T€ result iert aus einer Vielzahl von ausstehen- den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun- gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: - Recht, Vergabe und Versicherungen (3.717 T€), - Kinder, Jugend und Familie (1.957 T€), - Umwelt und Verbraucherschutz (1.934 T€), - Berufsfeuerwehr Köln (1.717 T€), - Schulentwicklung (1.521 T€), - Straßen und Radwegebau (1.422 T€) und - Landschaftspflege und Grünflächen (1.120 T€). 60 Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 2.303 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellungen entfallen war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 16.413 T€, hauptsächlich in folgenden Bereichen: - Berufsfeuerwehr Köln (4.285 T€), - Wohnungswesen (2.263 T€), - Personal- und Verwaltungsmanagement (1.826 T€), - Kinder, Jugend und Familie (1.359 T€), - Recht, Vergabe und Versicherungen (1.217 T€), - Landschaftspflege und Grünflächen (1.205 T€) und - Straßen und Radwegebau (1.029 T€). Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.000 T€ Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier- ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi- cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4.500 T€ auf die verbeamteten und 15.500 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum Bestand per 31.12.2020 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 12.149 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 16.849 T€. Andere sonstige Rückstellungen 743.731 T€ Davon entfallen auf: - Rückstellungen in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs 595.561 T€ 31.12.2021 31.12.2020 Bau des Besichtigungsbauwerks 2.000 T€ 9.264 T€ Ausgleich der Kosten der KVB 34.345 T€ 43.112 T€ Wiedernutzbarmachung der Archivalien 559.216 T€ 567.011 T€ Ausgleich Schadenersatz Leihgeber 0 T€ 1.500 T€ 595.561 T€ 620.887 T€ In 2021 wurde die Rückstellung für den Bau des Besichtigungsbauwerks in Höhe von 4.876 T€ in Anspruch genommen und aufgrund angepasster Kostenprognose in Höhe von 2.388 T€ aufgelöst. Nach dem Abschluss der Vergleichs vereinbarung im gerichtlichen Beweisverfahren ist die Stadt Köln zum Ausgleich weiterer Kosten (vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen werden. Hierfür wurden die Rückstellu ngen in Höhe von 2.754 T€ in Anspruch genommen. Zudem erfolgte eine Auflösung der Rückstellungen in Höhe von 6.013 T€ aufgrund der Re duzierung der ursprünglich prognostizierten Rückstellungshöhe. Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern 61 auch für die eigenen Archivalien. Die Rückstellung für die Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 7.377 T€ in Anspruch genommen. Für die Schadenersatzansprüche eines Leihgebers wurde die Rückstellung in Höhe von 996 T€ in 2021 in Anspruch genommen. Es wurde eine Einigung zwischen dem Leihgeber und der Stadt Köln erzielt, sodass der verbleibende Bestand der Rückstellung in Höhe von 504 T€ aufgelöst wurde. - Rückstellungen für Schadenersatz und Versicherungsleistungen 2.305 T€ Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht werden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen Verhandlungen mit der Versiche rung des Geschädigten, ausstehendem Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte (1.382 T€). Für diese Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. - Rückstellung für den voraussichtlich für 2021 zu zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 18.000 T€ Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigen betriebsähnliche Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungsbedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen Finanz- und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirt schaft am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. Für das voraussichtlich für 2021 bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende Abrechnungsergebnis erfolgt die Bild ung einer Rückstellu ng in Höhe der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft von 18.000 T€. Die im Vorjahr bestehende Rückstellung für den Ergebnisausgleich 2020 an die Gebäudewirtschaft in Höhe von 3.963 T€ wurde in 2021 ertragswirksam aufgelöst, da die Ergebnisrechnung 2020 der Gebäudewirtschaft mit einem unerwarteten Überschuss schloss und eine Ausgleichsverpflichtung nicht entstanden ist. - Rückstellung für den voraussi chtlich für 2021 zu zahlenden Betriebskostenzuschuss an KölnMusik GmbH 1.798 T€ Für das voraussichtlich für 2021 bei der KölnMusik GmbH zu erwartende Abrechnungsergebnis, das aufgrund drohender Corona-Verluste einen voraussichtlich höheren Betriebskostenzuschuss zur Folge haben wird, erfolgt die Bildung einer Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung der Kernverwaltung an die KölnMusik GmbH von 1.798 T€. 62 - Rückstellung für die Abrechnung der Mehrkosten in Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände 7.466 T€ Für die voraussichtlich für 2021 zu erwartenden Mehrkosten in Zusammenhang mit dem Clouth-Gelän de erfolgt die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 7.466 T€. - Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen Finanzierungsanteils des JobCenters 1.170 T€ Die Rückstellung für den zu zahlend en städtischen Anteil an den Verwal- tungskosten des JobCenters des Jahres 2020 in Höhe von 1.157 T€ wurde in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2021 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.170 T€ gebildet. - Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 1.469 T€ Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Für die Sanierungsmaß- nahmen erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.729 T€, sodass sich der Bestand zum 31.12.2021 auf 1.469 T€ verringert hat. - Rückstellungen für ausstehende Mitteilungen von IT.NRW 0 T€ Zum 31.12.2020 standen die Schlussabr echnungen des Landesbetriebs für Information und Technik NRW (IT. NRW) über die Gegenüberstellung des Gemeindeanteils an der Einkommenst euer mit der Gewerbesteuerumlage sowie zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 noch aus. Die gebildeten Rückstellungen für die zu erwartenden Nachzahlungen in Höhe von 12.620 T€ wurden in 2021 in Anspruch genommen. Für die zum 31.12.2021 ausstehenden Mitteilungen des Landesbetriebes zu den Schlussabrechnungen wurden keine Rückstellungen gebildet. Für die zu erwartende Nachzahlung der Gewe rbesteuerumlage wurde eine Verbindlichkeit unter der Bilanzposit ion 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. - Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 42.383 T€ Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bes tehenden Verpflichtungen der Jahre 2017 bis 2020 sind zum 31.12.2020 Rückst ellungen in Höhe von 51.120 T€ bilanziert. Diese wurden in 2021 in Höhe von 20.809 T€ in Anspruch genommen. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen des Jahres 2021 is t eine Rückstellung in Höhe von 12.071 T€ zugeführt worden. Info lgedessen bestehen zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von insges amt 42.383 T€ im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung 1.500 T€ In den Haushaltsjahren 2018 und 2020 sowie 2021 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen 63 wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Zum Vorjahr ergibt sich per Saldo keine Bestandsveränderung. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen Rentenversicherung 1.161 T€ Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen infolge der Übersendung von Anforderungsbescheiden der D eutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich wurde eine Rü ckstellung in Höhe von 1.161 T€ gebildet. Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen Verpflichtung 1.000 T€ Die Stadt Köln ist ihrer Verpflic htung als Mieterin zur Sanierung der Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2021 fort. - Rückstellung für die erhöhte Her anziehung zu Umlagen 66.272 T€ Aufgrund von ungewöhnlich hohe n Steuereinzahlungen des Haushaltsjahres, die in die Bere chnungen der Umlagegrundlage nach dem jeweils geltenden Gesetz zur R egelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO. Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende Zahlungsverpflichtungen für die Landsc haftsumlage erfolgte die Zuführung einer Rückstellung in Höhe von 66.272 T€. Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten Die Bilanzposition „Verbind lichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nac h feststehenden, konkreten Zahlungsver- pflichtungen sowie die Höhe der zu er bringenden zweckentsprechenden Verwen- dungen. Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kredit en für Investitionen, aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kr editaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewiesen. In dies em werden ergänzend die Haftungsverhält- nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen. Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeite n aus Krediten für Investitionen Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari- able Zinsen durch Derivate abgesichert si nd, bilden die Derivate mit dem Kredit- grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. 64 Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 31.12.2021 31.12.2020 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 908 T€ 958 T€ 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 77 T€ 82 T€ 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.456.900 T€ 1.622.056 T€ 1.457.885 T€ 1.623.096 T€ Die Veränderungen resultieren im Wesent lichen aus planmäßigen Tilgungen ge- genüber dem Kreditmarkt (166.606 T€) und Zugängen in Höhe von 1.539 T€. Bilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 31.12.2021 31.12.2020 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- cherung 735.151 T€ 719.276 T€ Davon Corona bedingt 292.123 T€ 155.542 T€ Zum 31.12.2021 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 373.151 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 362.000 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein- zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 4.487.000 T€ und Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 4.471.125 T€. Im Be- stand sind Liquiditätskredi te in Höhe von 59.151 T€ im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. Der Anteil des Bestandes an Corona-bedingt en Liquiditätskrediten entspricht der maximal zulässigen Höhe entsprechend der B ilanzierungshilfe in Bilanzposition 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit, vermindert um Einzahlungen in 2021 auf in 2020 Cor ona-bedingten Stundung en in Höhe von 13.464 T€. Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Kreditbedarf für Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs- wirksamer Erträge) 70.044 T€ Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u.a. im Be- reich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 80.001 T€ abzgl. Einzahlungen auf Stundungen -13.464 T€ Summe Veränderung 146.581 T€ 65 Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen, Leibrent enverträge, Leasingverträge sowie Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 Verträge über die Durchführung städte- baulicher Maßnahmen 221.037 T€ 218.200 T€ Leibrentenverträge 815 T€ 878 T€ Sonstiges 78 T€ 123 T€ 221.930 T€ 219.201 T€ Eine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch- führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.837 T€ auf 221.037 T€. In gleicher Höhe ist unter der Bilanzposition 2.2.1 Öffent lich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche Maßnahme bilanziert. Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter werden die laufenden, kurzfris tigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die gegenüber Dritten zum 31.12.2021 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie- ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel durch Zahlung abgelöst werden. Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: 31.12.2021 31.12.2020 gegenüber verbundene Unternehmen 39.328 T€ 67.497 T€ gegenüber Sondervermögen 5.167 T€ 4.689 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 627 T€ 751 T€ gegenüber privaten Bereich 39.354 T€ 36.643 T€ 84.476 T€ 109.580 T€ Die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen er- folgten in Höhe von 28.169 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: - Straßen und Radwegebau in Höhe von 33.337 T€ und - Schulentwicklung in Höhe von 1.660 T€. 66 Verringerungen erfolgten insbesondere: - im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs in Höhe von 60.760 T€, - im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von Tank E- Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.819 T€ und - im Bereich Verkehrsmanagement in Höhe von 1.002 T€. Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe- sondere im Bereich Wohnungswesen gegenüber der Gebäudewirtschaft in Höhe von 1.109 T€. Eine Verringerung der Verbindlichkeit en gegenüber Sondervermögen erfolgte ins- besondere im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Umkleidehäuser auf der Sportanlage „Merianstraße, Köln-Chorweiler“ in Höhe von 1.403 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich saldiert um 2.711 T€. Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: - Feuerschutz, Rettungsdienste und Bevölkerungsschutz in Höhe von 2.286 T€, - Wohnungswesen in Höhe von 1.949 T€, - Gesundheitswesen in Höhe von 1.940 T€, - Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 1.849 T€, - Museum Ludwig im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kunstgegen- standes in Höhe von 1.500 T€ und - Liegenschaften, Vermessung und Kataster in Höhe von 1.383 T€. Verringerungen erfolgten insbesondere im Bereich Schulentwicklung um 1.336 T€. Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam- men aus: 31.12.2021 31.12.2020 gegenüber verbundene Unternehmen 3.963 T€ 622 T€ gegenüber Sondervermögen 6.201 T€ 0 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 4.103 T€ 6.329 T€ gegenüber übrigen Bereich 2.725 T€ 1.714 T€ 16.992 T€ 8.665 T€ Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.341 T€ im Vergleich zum Vorjahr erfolgte insbesondere im Bereich der Straßen und Verkehrsentwicklung (1.181 T€). Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen in Höhe von 6.201 T€ im Vergleich zum Vorjahr erfolgte im Zusammenhang mit den Betriebskostenzuschüssen an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Gürzenich-Orchester“ und „Wallraf-Richartz-Museum“. 67 Die Verringerung der Verbindlichkeit en gegenüber dem öffentlichen Bereich in Höhe von 2.226 T€ im Vergleich zum Vorj ahr erfolgte insbesondere im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren (2.197 T€). Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Unter dem Sammelposten „sonstige Verbi ndlichkeiten“ sind Verpflichtungen an Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenpositionen zugeordnet werden können. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 31.12.2021 31.12.2020 Steuerverbindlichkeiten 27.305 T€ 15.606 T€ Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter, Organmitglieder, Gesellschafter 33.967 T€ 33.078 T€ andere sonstige Verbindlichkeiten 219.251 T€ 125.129 T€ Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 5.710 T€ 5.032 T€ 286.233 T€ 178.845 T€ Die Veränderung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 11.699 T€ resultiert insbesondere aus der Erhöhung dieser Bilanzposition im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung 2021 zur Ge werbesteuerumlage von IT.NRW (10.869 T€). Die Veränderung der anderen so nstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 94.122 T€ setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: - Einzahlungen, die zum Jahresende ni cht sachgerecht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden können, haben sich um 97.516 T€ erhöht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um freiwillige Steuervorauszahlungen zweier Unternehmen i. H. v. 110.807 T€. - Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen im Wesentlichen aus Steuern. Diese haben sich um 2.405 T€ verringert. Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln Es handelt sich im Wesentlichen um Dr ittmittelbestände auf Schulgirokonten (3.762 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so- wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei- terzuleitenden Beträge aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grund- besitzabgaben in Höhe von zusammen 1.326 T€. Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen sind ge ldliche Vorauszahlungen v on Dritten an die Stadt Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsve rpflichtung bei erhal tenen Zuwendungen besteht gegenüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweckentspre- chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel. Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus: 31.12.2021 31.12.2020 68 Erhaltene Anzahlungen 428.177 T€ 320.757 T€ Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 4.599 T€ 3.336 T€ konsumtive Zuwendungen mit Rückzah- lungsverpflichtung 61.539 T€ 63.682 T€ 494.325 T€ 387.775 T€ In dieser Bilanzposition werden Mittel fü r Investitionen (428. 177 T€), davon Mittel für die Archäologische Zone (20.620 T€) so wie Stellplatzablösemittel (15.953 T€) und für ergebniswirksame Zwecke (61.539 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver- bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach- lässen (4.599 T€) ausgewiesen. Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 196.741 T€ bereits für Anlagen im Bau eingeset zt; da diese Anlagen jedoch noch nicht betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unter liegt dieser Teil der erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, denen die Mittel der Investitionspausch ale zugeordnet worden sind, im Wesentlichen folgende zu nennen: - Generalsanierung Feuerwache 5 (5.852 T€), - Erweiterung Feuerwache 9 (3.500 T€), - Neubau Feuer- und Rettungswache 1 (2.000 T€), - Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (1.780 T€), - Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (1.373 T€), - Sportanlage Martinusstraße (1.346 T€), - Generalinstandsetzung Industriestraße (1.302 T€) und - Deutzer Ring Generalinstandsetzung (1.281 T€). Der Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.532 T€. Darüber hinaus sind folgende Zugänge zu nennen: - ÖPNV-Pauschale (8.460 T€) und - Feuerwache Gummersbacher Straße 1.648 T€ (Feuerschutzpauschale). Ein Abgang betrifft die Sportpauschale in Höhe von 1.103 T€, die in 2021 kon- sumtiv in Anspruch genommen wurde. Insgesamt wurden folgende abgehende Umbuchungen vorgenommen: - Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.406 T€ zu 2.4 Sonstige Son- derposten und - Erneuerung Verkehrsleitsyst em Digi (1.057 T€) zu 2.1 Sonderposten für Zu- wendungen. Weitere wesentliche abgehe nde Umbuchungen erfolgten zur Bilanzposition 2.1 Sonderposten für Zuwendungen. Diese ergeben sich aus der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Ins- besondere handelt es sich dabe i um die Fertigstellung des Gebäudes Lindweiler- weg (1.956 T), dem ein Betrag aus der Investitionspauschale zugeordnet wurde. 69 Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: - den Bereich der Schulentwicklung (23. 698 T€), davon in Höhe von 9.796 T€ für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, in Höhe von 6.510 T€ für das Förderpr ogramm „Gute Schule 2020“, in Höhe von 4.026 T€ für das Förderprogram „Infrastrukturausbau der Ganztagsbe- treuung für Grundschüler“ und in Höhe von 1.223 T€ für das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“, - Zwecke der Altenhilf e/-pflege (13.290 T€), - den Bereich Kinder, Jugend und Familie (9.269 T€), davon in Höhe von 1.421 T€ für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju- gendliche“, - Zwecke der Pauschale für die Int egration von Flüchtlingen (3.992 T€), - den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (2.318 T€), - den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.183 T€), - den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale (1.891 T€) und - Zwecke der entwicklungsbez ogenen Bildung (1.790 T€). Die Zugänge der konsumtiven Zuwend ungen resultieren insbesondere aus den folgenden Positionen für: - Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju- gendliche“ im Bereich der Schulentwicklung (9.796 T€) und im Bereich Kin- der, Jugend und Familie (1.421 T€), - Zwecke des Förderprogramms „Inf rastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler“ (4.026 T€) und - den Bereich zentrale Ausländerbehörde (2.318 T€). Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlung sverpflichtung in 2021 resultieren daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag gebucht oder an den Zuwendungsgeber zu rückgezahlt wurden. Insbesondere handelt es sich um Mittel für: - Zwecke des Förderprogramms „Digit alPakt Schule NRW“ (12.549 T€), - Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (5.807 T€) und - Zwecke der Pauschale für die Integr ation von Flüchtlingen (5.004 T€) und - den Bereich zentrale Ausländerbehörde (1.759 T€). Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag 31.12.2021, die erst in den Folgej ahren zu Erträgen werden (§ 43 Abs. 3 KomHVO). 70 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 31.12.2021 31.12.2020 Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge- genleistungsverpflichtung 376.249 T€ 389.626 T€ Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude- wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 260.460 T€ 265.991 T€ Davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe- reichs 30.151 T€ 27.766 T€ Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 128.849 T€ 129.278 T€ 505.098 T€ 518.904 T€ Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs- abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich- tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan- zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten abzu- bauen. Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs- abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 9.100 T€ zweckentsprechend zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa- men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.054 T€. - Die ertragswirksame Auflösung der weit ergeleiteten Mittel aus der Bildungs- pauschale bis 2011 beträgt 5.530 T€. - Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend- bereiches hat sich der Bestand dieser Bilanzposition um 8.717 T€ erhöht. Diese Mittel sind für den Ausbau von Plät zen für unter Dreijährige bestimmt. Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.837 T€. Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgr enzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (116.288 T€). - Verbilligungsabschlag der Bundesansta lt für Immobilienaufgaben für die er- worbenen Liegenschaften Ik arosstraße 5, 10, 17, 27 und 29, Buschdorfer Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportpla tzstraße 121 sowie Ma- gazinstraße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsu- chenden über 20 Jahre (5.211 T€). - Einzahlungen von Beiträgen für Beleuc htungsanlagen sowie „Freilegungen“, d. h. vorbereitende Aufr äumarbeiten als Grundlage für Straßenbaumaßnahmen, in den Jahren 2008 bis 2021. Diese passiven Rech- nungsabgrenzungsposten sind über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (3.093 T€). - Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportver eine zur Schaffung von Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils 71 entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen (1.986 T€). - Einzahlungen von Personalkostenerstatt ungen Dritter, für die die Stadt Köln die Januarbezüge 2022 bereits im Dezember 2021 ausgezahlt hat (1.137 T€). 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen Bürgschaften Hierunter werden nachrichtlich Ve rpflichtungen aus der Gewährung von Bürgschaften ausgewiesen. Die Betr äge entsprechen den Restschulden der Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalt en. Zum 31.12.2021 wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 924.400 T€ für nachfolgende Bereiche gewährt: 31.12.2021 31.12.2020 Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 362.883 T€ 432.913 T€ Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 454.603 T€ 450.226 T€ Sportstätten 79.909 T€ 87.770 T€ Gesundheits- und Sozialwesen 1.841 T€ 28.377 T€ Versorgungsbetriebe 10.393 T€ 10.840 T€ Individualgewährleistungen 1.690 T€ 1.611 T€ sonstige 13.081 T€ 16.351 T€ 924.400 T€ 1.028.088 T€ Leasing Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 KomHVO Zum 31.12.2021 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 2022 Betrag 2023 ff. Kopierer/Drucker ver- schiedener Ausstat- tung 01.04.2020-31.03.2025 590 T€ 1.180 T€ Hardware IT/TK-An- lagen verschiedene Laufzeiten 0,8 T€ 2,7 T€ Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 68,9 T€ 31,0 T€ 72 3. Ergebnisrechnung Es werden die Ergebnisrec hnungszeilen erläutert, die mindestens 2 % der ordentli- chen Erträge bzw. Aufwendungen umfassen. Zusätzlich wird das Finanzergebnis er- läutert. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Ergebnisplan werden nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Ergebnisrechnung – erläutert. Ergän- zende Detailerläuterungen können den Einzel darstellungen der Te ilergebnisse ent- nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei wer- den die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist-Abweichungen dar- gestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position, sonstigen Produktgrup- pen zusammengefasst. 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0502 Kommunale Leis- tungen nach dem SGB II 36.486 43.060 +6.574 +18,0% 23.500 +19.560 +83,2% 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 2.359.131 2.598.067 +238.937 +10,1% 2.595.482 +2.585 +0,1% sonstige Produktgrup- pen -3.087 40 +3.126 -101,3% 42 -2 -5,8% Summe 2.392.530 2.641.167 +248.637 +10,4% 2.619.024 +22.143 +0,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kult urförderabgabe, sonstige Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleistungen ausgewie- sen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 22,1 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 19,6 Mio. €. Die Zuweisung des Landes aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistungen nach dem SGB II fiel deutlich höher als erwartet aus. Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 – Allg emeine Finanzwirt- schaft in Höhe von 2,6 Mio. € angefallen. Di ese resultieren aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer von rund 46,0 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil der Umsatzsteuer von rund 25,3 Mio. € sowie bei den übrigen Steuerarten von 1,4 Mio. €, welche durch Min- dererträge bei dem Gemeindeanteil an der Ei nkommenssteuer von rund 44,3 Mio. €, bei den Kompensationszahlungen Familienlastenausgleich von rund 9,1 Mio. € sowie bei übrigen Steuerarten von 16,7 Mio. € gemindert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist insgesamt eine Steigerung um 238,9 Mio. € zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die um rund 217,0 Mio. € höheren Gewerbesteuererträge. 73 Die wesentlichen Steuerarten stellen sich somit in der Entwicklung wie folgt dar: [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Gewerbesteuer 1.266.184 1.483.213 +217.029 +17,1% 1.437.200 +46.013 +3,2% Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 193.165 194.354 +1.189 +0,6% 169.100 +25.254 +14,9% Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 575.415 621.250 +45.835 +8,0% 665.600 -44.350 -6,7% Grundsteuer 228.944 231.793 +2.849 +1,2% 235.032 -3.239 -1,4% sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 95.423 67.457 -27.966 -29,3% 88.550 -21.093 -23,8% Summe 2.359.131 2.598.067 +238.937 +10,1% 2.595.482 +2.585 +0,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1202 Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV 97.055 131.719 +34.664 +35,7% 59.350 +72.370 +121,9% 0603 Kindertagesbe- treuung 302.468 340.679 +38.211 +12,6% 284.494 +56.185 +19,7% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 2.679 31.114 +28.435 +1061,3% 2 +31.112 +1249160,8% 0104 IT- und Kommu- nikationsdienste 458 722 +264 +57,7% 9.000 -8.278 -92,0% 0301 Schulträgerauf- gaben 55.237 73.020 +17.783 +32,2% 96.927 -23.906 -24,7% 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 763.497 532.517 -230.980 -30,3% 606.062 -73.545 -12,1% sonstige Produktgrup- pen 67.669 69.040 +1.371 +2,0% 52.504 +16.536 +31,5% Summe 1.289.063 1.178.812 -110.251 -8,6% 1.108.340 +70.472 +6,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt o- der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderpos- ten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 70,5 Mio. € vor. Im Wesent- lichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 72,4 Mio. €. Hiervon basieren rund 7,0 Mio. € auf höheren Erstattungen der Verkehrsunternehm en verschiedener Umlandgemeinden aufgrund der Ausweitung des Leistungsumfanges der KVB für die Durchführung inter- lokaler Verkehre. Die Erstattung wurde an di e KVB weitergeleitet (siehe hierzu Zeile 74 15). Die Gewährung einer Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentli- chen Personennahverkehr im Zusammenhang mi t der Corona-Pandemie führte zu Mehrerträgen in Höhe von rund 64,1 Mio. €. Eine weit ere Zuwendung in Höhe rund 5,5 Mio. € wurde seitens des Landes für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im Rahmen der Schülerbeförderung zur Verbesse rung des Infektionsschutzes bereitge- stellt. Beide Zuwendungen wurden an die KVB we itergeleitet (siehe hierzu Zeile 15). Demgegenüber stehen Mindererträge von rund 4,2 Mio. € aufgrund von Verzögerun- gen bei der Realisierung geförderter Baumaßnahmen. Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung in Höhe von 56,2 Mio. € angefallen. Bei den ausgewiesenen Mehrerträgen handelt es sich um erhöhte Landeszuweisungen für die l aufenden Betriebskosten der Kinderta- gesstätten und -tagespflege aufgrund des fortlaufenden Platzausbaus sowie neuer Be- zuschussungstatbestände nach dem zum 01.08. 2020 in Kraft getr etenen Kinderbil- dungsgesetz (KiBiz-Novelle). Darüber hinaus wurden vom Land NRW Zuwendungen für die aufgrund von Corona-be dingten Schließungen an die Eltern zu erstattenden Beiträge an die Kommunen gewährt (vgl. Zeile 4). Rund 11,0 Mio. € wurden zusätzlich für die Testungen im Zusammenhang mit Corona in den Kindertageseinrichtungen be- reitgestellt (vgl. Zeile 13). Ebenso wurden Zuschüsse zur Sprachförderung und für Fa- milienzentren sowie Mehrträge für die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden generiert. Diesen Zuschüssen stehen korr espondierende Aufwendungen in den Zei- len 13 und 15 gegenüber. Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 31 ,1 Mio. € in der Produktgruppe 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen angefallen. Die pauschalierte Landeszuweisung ge- mäß § 4 ff. FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) wurde bisher in Zeile 6 eingeplant und gebucht. Aufgrund einer Änderung des Sachkontos wird der Ertrag von nun an in die- ser Zeile abgebildet. Dem gegenüber stehen unter ander em Mindererträge in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft von rund 73,6 Mio. €. Im Verg leich zu 2020 sind Weni- gererträge von rund 231,0 Mio. € zu verzeichnen. Wesentlich für den Rückgang ist die einmalig in 2020 gezahlte, Corona-bedingte Ausgleichszahlung aus dem Gewerbe- steuerausgleichsgesetz NRW von rund 118,7 Mio. €. Weiterhin liegen Wenigererträge von 41,9 Mio. € im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vor. Des Weiteren sind Mindererträge in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben in Höhe von 23,9 Mio. € angefallen. In 2021 ist die deutliche Ertragsreduzierung, ebenso wie im Vorjahr, auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungs- pauschale des Landes NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden diese Finanzmittel in 2021 nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulmieten, son- dern zur Finanzierung investiver Schulneu- und -erweiterungsbauten eingesetzt. In der Produktgruppe 0104 – IT- und Kommunika tionsdienste sind weitere Minderer- träge in Höhe von 8,3 Mio. € entstanden. Diese Mindererträge sind überwiegend be- gründet durch die Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. Die Verzögerung hat dazu geführt, dass die mit dieser Maß nahme verbundenen Erträge aus Fördermitteln in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. € nicht wie geplant realisiert werden konnten. 75 Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 4) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0603 Kindertagesbe- treuung 47.574 42.112 -5.462 -11,5% 73.446 -31.334 -42,7% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 31.435 28.853 -2.582 -8,2% 40.776 -11.923 -29,2% 1201 Straßen, Wege, Plätze 44.790 36.996 -7.794 -17,4% 42.285 -5.289 -12,5% 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 74.506 81.159 +6.654 +8,9% 84.874 -3.715 -4,4% 0301 Schulträgerauf- gaben 12.930 14.844 +1.914 +14,8% 17.900 -3.056 -17,1% 1001 Baugenehmigun- gen, Bauordnungsbe- hördliche Maßnahmen 14.653 15.205 +553 +3,8% 11.614 +3.591 +30,9% sonstige Produktgrup- pen 61.160 66.898 +5.739 +9,4% 69.670 -2.772 -4,0% Summe 287.047 286.068 -979 -0,3% 340.565 -54.496 -16,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Ent- gelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenaus- gleich ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Mindererträge in Höhe von 54,5 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindererträgen in Höhe von rund 31,3 Mio. € in der Produktgruppe 0603 – Ki ndertagesbetreuung. Aufgr und von Corona-bedingten Schließungen der Einrichtungen zur Kindert agesbetreuung wurden für den Zeitraum Januar, April (halber Monat), Mai und Juni 2021 die Elternbeiträge an die Eltern erstat- tet. Dadurch wurden im Haushaltsjahr 2021 rund 13,6 Mio. € geringere Erträge aus Elternbeiträgen erzielt. Dem Ertragsausfa ll steht eine Landeserstattung in Höhe von 6,8 Mio. € gegenüber (vgl. Ze ile 2). Weitere Wenigerertr äge ergeben sich durch das zweite beitragsfreie Kindergartenjahr sowie die allgemeine Entwicklung der Höhe der Elternbeiträge, die u. a. vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Auch im Bereich der sonstigen Entgelte und Gebühren führen die Corona-bedingten Schließungen zu We- nigererträgen. Des Weiteren sind Mindererträge in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Be- wirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 11,9 Mio. € angefallen. Die Zahl der unter- gebrachten Geflüchteten ist in 2021 niedri ger als geplant. Darüber hinaus werden Standorte Corona-bedingt als Isolierstationen genutzt und stehen somit für eine regu- läre Belegung nicht zur Verfügung. Außerdem sind Mindererträge in Höhe von 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze angefallen. Der über wiegende Teil von rund 4,8 Mio. € ist auf Mindererträge bei den Parkgebühren zurückzuführen. Ursächlich hierfür ist zum einem das verringerte Parkaufkommen während der Pandemie. Zum anderen führen stra- 76 ßenbauliche Umgestaltungen im Zusammenhang mit der Verkehrswende zu Ertrags- ausfällen. Darüber hinaus wa ren noch Erträge für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes im Zusammenhang mit Außengastronomie im Haushaltsplan vorgese- hen. Nach Verabschiedung des Haushaltsp lanes wurde entschieden, dass diese in einer anderen Produktgruppe darzustellen sind. Die Abwicklung der Ist-Buchungen er- folgte entsprechend. Dies führt zu we iteren Mindererträgen in Höhe von rund 2,7 Mio. €. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus Sonder nutzungen des Straßen- landes im Rahmen von Baustelleneinrichtungen etc. in Höhe von rund 1,6 Mio. € sowie weitere Mehrerträge im Zusammenhang mit der ertragswirksamen Auflösung von Son- derposten in Höhe von rund 0,6 Mio. €. In der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sind Min- dererträge in Höhe von 3,7 Mio. € entst anden. Das zum 01.01.2021 rückwirkende In- krafttreten der Änderung der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Köln führt in 2021 zu erheblich geringeren Erträgen gegenüber dem Plan. Weitere Verschlechterungen sind durch Co rona-bedingte Ertragsausfälle im Bereich des Brandsicherheitswachdienstes bei Ve ranstaltungen entstanden. Zudem musste ein erwirtschafteter Überschuss von rund 1,8 Mio. € beim G ebührenrechner Luftret- tungsdienst auf den Sonderposten umgebucht werden. Weitere Mindererträge in Höhe von 3,1 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben. Aufgrund Corona-bedingter Schulschließungen entstehen bei den Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztagsschule Mindererträge für die Mo- nate Januar, April (halber Monat), Mai und Juni 2021. Dem gegenüber stehen rund 3,6 Mio. € Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 1001 – Baugenehmigun gen, Bauordnungsbehördliche Maßnah- men. Die Entgelte hängen von der Anzahl und dem Inhalt der Bauanträge ab. Sie sind nicht genau planbar. 77 Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 6) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0502 Kommunale Leis- tungen nach dem SGB II 270.229 294.128 +23.899 +8,8% 210.255 +83.873 +39,9% 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 6.283 33.097 +26.814 +426,8% 72 +33.025 +45931,7% 0501 Leistungen nach dem SGB XII 204.379 219.143 +14.765 +7,2% 211.812 +7.331 +3,5% 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 29.505 29.804 +299 +1,0% 24.667 +5.137 +20,8% 1501 Wirtschaft und Tourismus 3.365 3.660 +295 +8,8% 109 +3.551 +3256,7% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 34.434 23.225 -11.209 -32,6% 75.541 -52.316 -69,3% sonstige Produktgrup- pen 48.349 55.775 +7.426 +15,4% 54.019 +1.756 +3,3% Summe 596.544 658.833 +62.289 +10,4% 576.475 +82.358 +14,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kosten- erstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund fü r die Erstattung der Kosten der Unter- kunft nach SGB II. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 82,4 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus M ehrerträgen in Höhe von rund 83,9 Mio. € in der Produktgruppe 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Diese Verbes- serung ist darauf zurückzuführen, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung zum 15.10.2020 rückwirkend um bis zu 25 Prozentpunkte erhöht wurde. Somit wurde mehr erstattet als eingeplant wa r. Aufgrund einer Doppelbuchung sind rund 22 Mio. € im Rahmen eines Forderungsverlustes ausgeglichen (siehe Zeile 14). Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst von 33,0 Mio. € angefallen. Maßgeblich für das positive Ergeb- nis sind die Erstattungen durch das Land so wie von übrigen Bereichen in Höhe von rund 33,0 Mio. € für erbrachte Leistungen durch die Stadt Köln im Rahmen der Bewäl- tigung der Corona-Pandemie. Zu nennen sind hi er insbesondere die Erstattungen für den Betrieb des Impfzentrums sowie der Cor ona-Testzentren z. B. am Kölner Haupt- bahnhof, dem Flughafen KölnBonn und weiteren Standorten. Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 7,3 Mio. € in der Produktgruppe 0501 – Leis- tungen nach dem SGB XII angefallen. Diese resultieren aus der Bundeserstattung für Grundsicherung (rund 4,7 Mio. €), sowie aus Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für delegiert e Aufgaben der Eingliederungsh ilfe nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes (2,6 Mio. €). Den Erträgen stehen entsprechende Auf- wendungen in Zeile 15 gegenüber. Weitere Mehrerträge in Höhe von 5,1 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 0508 – Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierbei handelt es sich um die Erstattung des zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe (BuT)-Aufwendungen bestimmten Anteils der 78 Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Nach Planaufstel- lung erhöhte sich der Ersta ttungsanteil des Bundes von 4, 8 % auf 6,9 % der Kosten der Unterkunft. In der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus sind weit ere Mehrerträge in Höhe von 3,6 Mio. € entstanden. Diese Mehrerträge sind überwiegend begründet durch eine Rückerstattung der KölnBusiness Wirtschaftsfö rderungs-GmbH. Die bei Gesellschaftsgründung im J ahr 2020 bewilligte Zuwendung in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. € stand unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Wirtschaftsplans. Der in 2021 festgestellte Wirtschaftsplan 20 20 sah einen um rund 3,6 Mio. € Pande- mie-bedingten geringeren Zuschuss vor, der in 2021 erstattet wurde. Dem gegenüber stehen rund 52,3 Mio. € Mindererträge in Produktgruppe 0503 – Wei- tere soziale Pflichtleist ungen. Die Landeserstattungen für erbrachte Unterhaltsvor- schuss-Leistungen sowie die Er höhung der Erstattungen nach § 4 ff. FlüAG (Flücht- lingsaufnahmegesetz) fielen geringer aus als bei der Planaufstellung angenommen. Letztere wird ab 2021 buchungstechnisch in Zeile 2 abgebildet. Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 45.044 48.898 +3.855 +8,6% 30.080 +18.818 +62,6% 0412 Historisches Ar- chiv 753.455 16.840 -736.615 -97,8% 0 +16.840 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 15.310 15.108 -201 -1,3% 340 +14.769 +4348,8% 0110 Controlling, Fi- nanzsteuerung, Rech- nungswesen, Kasse und Vollstreckung 10.804 18.198 +7.395 +68,4% 5.547 +12.651 +228,1% 1501 Wirtschaft und Tourismus 7.981 18.961 +10.981 +137,6% 8.400 +10.561 +125,7% 0205 Verkehrsüberwa- chung 38.813 35.813 -3.000 -7,7% 48.240 -12.427 -25,8% sonstige Produktgrup- pen 164.334 144.066 -20.269 -12,3% 126.646 +17.420 +13,8% Summe 1.035.740 297.885 -737.855 -71,2% 219.253 +78.632 +35,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steu- ern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließ ender und ruhender Verk ehr, Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderungen, Er- träge aus der Veräußerung von Vermögensg egenständen, Erträge aus Zuschreibun- gen, z. B. restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen, ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 78,6 Mio. € vor. 79 Im Wesentlichen resultieren diese aus M ehrerträgen in Höhe von rund 18,8 Mio. € in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwir tschaft. Diese sind auf Mehrerträge durch die Auflösung bzw. Herabsetzung im Bereich der Wertberichtigungen und Rück- stellungen von rund 31,1 Mio. € zurückzuf ühren, welche vor allem durch Wenigerer- träge im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer von rund 13,4 Mio. € reduziert werden. In der Produktgruppe 0412 – Historisches Archiv sind weitere Mehrerträge in Höhe von 16,8 Mio. € durch die Herabsetzung einer Rückstellung entstanden. Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 14 ,8 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Diese M ehrerträge resultieren im Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung eines Grundstücks als ex- terne Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die Wertminde- rung des Grundstücks geleistet. Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0110 – Controlling, Finanzsteu- erung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstre ckung von 12,7 Mio. € angefallen. Die Mehrerträge im Bereich der Säumniszuschläge und Entgelte für Vollstreckungsleistun- gen von rund 11,5 Mio. € resultieren aus umfangreichen Nachveranschlagungen für die Jahre 2017 bis 2021. Die Steuererstattungen seitens des Finanzamtes für die Be- triebe gewerblicher Art führen zu weiteren Mehrerträgen von 1,1 Mio. €. Weitere Mehrerträge in Höhe von 10,6 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus. Hierbei handelt es sich um Steuererstattungen aus Vor- jahren der Stadtwerke Köln GmbH. Diese Erträge stehen in Abhängigkeit zu den ein- gehenden Steuerbescheiden basierend auf der jährlichen Gewinnausschüttung. Dem gegenüber stehen rund 12,4 Mio. € Minder erträge in der Produktgruppe 0205 – Verkehrsüberwachung. Die Corona-Pandemie führt zu einem geringeren Verkehrsauf- kommen und somit zu weniger Verstößen im Rahmen der Überwachung des fließen- den Verkehrs. Darüber hinaus ist der Krankenstand der Mitarbeitenden im Bereich des ruhenden Verkehrs sehr hoch. Beides führt dazu, dass bei den Verwarnungs- und Bußgelder eine Verschlechterung gegenüber der Veranschlagung zu verzeichnen ist. Darüber hinaus ergeben sich gegenüber dem Jahr 2020 geringere Erträge bei der Auf- lösung/Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen von rund 2,0 Mio. €. 80 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen Personalaufwendungen (Zeile 11) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Personal- aufwendungen (Zeile 11) 1.151.539 1.192.724 -41.185 -3,6% 1.237.289 +44.565 +3,6% Summe 1.151.539 1.192.724 -41.185 -3,6% 1.237.289 +44.565 +3,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die Beamt*innen und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäf- tigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. Bei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung Minderaufwen- dungen in Höhe von 44,6 Mio. €. Dies kommt vor allem durch Minderaufwendungen bei den Regelbezügen für die Beamt*innen sowie bei den Rückstellungen zustande. Insbesondere letztere können erst im Rahmen des Jahresabschlusses genau beziffert werden und unterliegen starken Schwankungen in beide Richtungen (teils starkes Über- als auch Unterschreiten des Planwertes.) Versorgungsaufwendungen (Zeile 12) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Versorgungs- aufwendungen (Zeile 12) 73.555 54.486 +19.069 +25,9% 58.779 +4.293 +7,3% Summe 73.555 54.486 +19.069 +25,9% 58.779 +4.293 +7,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die Inanspruchnahme der für dies en Zweck gebildeten Rückstellungen abge- deckt werden können. Gegenüber dem Ist 2020 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 19,1 Mio. €. Diese sind durch die im Jahr 2020 beschlossene Anpassung der Versorgungsbezüge begründet. Gegenüber dem Plan 2021 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. €. Diese resultieren aus der erhöhten Inanspruchnahme der Pensions- rückstellungen für Versorgungsempfänger*innen. 81 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 15.541 32.329 -16.788 -108,0% 9.957 -22.372 -224,7% 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 61.553 63.776 -2.223 -3,6% 44.975 -18.801 -41,8% 0301 Schulträgerauf- gaben 153.858 175.187 -21.330 -13,9% 157.273 -17.915 -11,4% 0603 Kindertagesbe- treuung 13.719 26.115 -12.396 -90,4% 15.062 -11.053 -73,4% 0104 IT- und Kommu- nikationsdienste 10.489 9.124 +1.365 +13,0% 18.062 +8.938 +49,5% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 49.983 47.706 +2.277 +4,6% 58.634 +10.929 +18,6% sonstige Produktgrup- pen 312.249 294.464 +17.785 +5,7% 306.523 +12.059 +3,9% Summe 617.392 648.701 -31.310 -5,1% 610.486 -38.215 -6,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, Aufwen- dungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. R ealisierung von Projekten aus „Starke Veedel“ sowie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungs- tätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, enthalten. Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 38,2 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 22,4 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Die Herrichtung der Liegenschaft, die für die Bereitstellung von Kreativräumen vorgesehen ist, hat sich verzögert. Daher wurden die Mittel in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. Außerdem resultieren diese Mehraufwendungen aus dem Ergebnisausgleich des Jah- resabschluss 2020 und 2021 der Gebäudewirtschaft, da insbesondere die Instandhal- tungsaufwendungen höher ausgefallen sind als geplant. Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Rettungsdienst von 18,8 Mio. € angefallen. Maßgeblich für die Ergeb- nisverschlechterung sind neben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungsdienst vor allem zusätzliche Pandemie-bedingte Aufwendungen, welche allerdings teilweise durch Land, Bund sowie die Kassenärztli- che Vereinigung erstattet werden. Außerdem sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufga- ben von 17,9 Mio. € angefallen. Die M ehraufwendungen entstehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "DigitalPakt NRW". Im Rahmen der Pla- nung 2021 waren Bestandteile des Förderprogrammes noch nicht bekannt bzw. die Förderbedingungen noch unklar, sodass entsprechende Aufwandsansätze nicht be- rücksichtigt werden konnten. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich aus im Zusam- menhang mit der Förderung der Lehrerendgeräte im "DigitalPakt NRW" entstehenden, 82 allerdings nicht förderfähigen Supportkosten. Hinzu kommen Mehraufwendungen aus der Restabwicklung des Projektes „Gute Schule 2020“. Bei der Haushaltsplanaufstel- lung 2020/2021 ff. wurde davon ausgegangen, dass das Projekt bis einschließlich 2020 endabgewickelt sein wird, sodass in 2021 kein Planansatz eink alkuliert wurde. Darüber hinaus entstehen Mehraufwendun gen im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" sowie im Rahmen des Förderpro- grammes aus der Durchführung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganz- tagsbetreuung für Grundschulkinder. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 11,1 Mio. € resu ltieren aus der Produkt- gruppe 0603 – Kindertagesbetreuung. Für die Testungen in Kindertagesstätten in Zu- sammenhang mit dem Corona-Virus wurden im Haushaltsjahr 2021 rund 11,0 Mio. € aufgewendet. Diese waren nicht eingeplant, wurden jedoch vom Land erstattet (vgl. Zeile 2). Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstel- lung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 10,9 Mio. €. Unterjährig wurden insbesondere nicht benötigte Notunterkünfte und Unterkünfte mit nicht abgeschlosse- nen Wohneinheiten geschlossen. Infolgedess en bleiben geplante Aufwendungen für die Objektbewachung mit r und 5,8 Mio. € und für die Gebäudeunterhaltung mit rund 0,8 Mio. € hinter den Erwart ungen zurück. Zudem entwickelt en sich die Flüchtlings- zahlen gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich rückläufig. Damit einher gehen Wenigeraufwendungen bei den Energie- und Reinigungskosten in Höhe von rund 1,5 Mio. € sowie bei den Erstattungen für übrige Bereiche in Höhe von rund 2,2 Mio. €. In der Produktgruppe 0104 – IT- und Kommunikationsdienste sind weitere Minderauf- wendungen in Höhe von 8,9 Mio. € entstanden. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. 83 Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0502 Kommunale Leis- tungen nach dem SGB II 3.774 22.846 -19.072 -505,4% 688 -22.158 -3222,4% 0110 Controlling, Fi- nanzsteuerung, Rech- nungswesen, Kasse und Vollstreckung 2.678 6.073 -3.395 -126,8% 979 -5.094 -520,5% 0501 Leistungen nach dem SGB XII 11.760 7.751 +4.009 +34,1% 4.491 -3.260 -72,6% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 51.193 50.549 +644 +1,3% 54.641 +4.093 +7,5% 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 8.499 7.987 +513 +6,0% 13.424 +5.438 +40,5% 0301 Schulträgerauf- gaben 11.353 12.348 -995 -8,8% 19.569 +7.221 +36,9% sonstige Produktgrup- pen 123.020 99.575 +23.445 +19,1% 100.923 +1.349 +1,3% Summe 212.277 207.128 +5.150 +2,4% 194.715 -12.412 -6,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden planmäßige Absch reibungen, Forderungsverluste und außer- planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 12,4 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Höhe von rund 22,2 Mio. €. Hierbei han- delt es sich um die Bereinigung einer doppelt gebuchten Forderung aus dem Jahr 2020. Die in 2020 getätigte Buchung wurde per Forderungsverlust bereinigt (siehe Zeile 6). Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0110 – Controlling, Fi- nanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vo llstreckung von 5,1 Mio. € angefal- len. Hierbei handelt es sich um Forderungs verluste von nicht realisierten Ertragsbu- chungen im Bereich der Säumniszuschläge, die im Vorhinein nur schwer kalkulierbar sind. Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. € in der Produktgruppe 0501 – Leistungen nach dem SGB XII angefallen. Die Berichtigung von nicht realisierbaren Ertragsbuchungen aus Vorjahren führte zu entsprechenden Forderungsverlusten. Aus technischen Gründen werden in dieser Produktgruppe auch die Forderungsverluste zu Ertragsbuchungen aus anderen Produktgruppen des Sozialbereiches gebucht. Ein großer Teil davon bezieht sich auf nicht realisierbare Forderungen gegen Unterhalts- pflichtige nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dem gegenüber stehen rund 7,2 Mio. € Mi nderaufwendungen in de r Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben. Di e Minderaufwendungen sind im Wesentlichen durch zeitliche Verzögerungen bei diversen Sc hulbauprojekten und der damit verbundenen 84 zeitlich verzögerten Beschaffung von Einrichtungsgegenständen begründet. Auch Ver- zögerungen bei der Umsetzung des Förder programms „Gute Schule 2020“ haben zu Minderaufwendungen geführt. Des Weiteren sind Minderauf wendungen in der Produktgr uppe 0212 – Brand- u. Be- völkerungsschutz, Rettungsdienst in Höhe v on 5,4 Mio. € angefallen. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung sind vor allem Verzögerungen beim Kauf von Kraftfahrzeu- gen für den Brandschutz und den Rettungsdienst mangels Pandemie-bedingt zur Ver- fügung stehender personeller Kapazitäten. In der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun nel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min- deraufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. € entstanden. Diese sind auf Verzögerungen bei der Realisierung diverser Baumaßnahmen aufgrund von komplexen Vergabe- und Abstimmungsprozessen zurückzuführen. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu erläu- tern; diese setzen sich in 2021 wie folgt zusammen: Bilanzposi- Bezeichnung Werte in T€ 1.2.1.1 Grünflächen 31 1.2.1.2 Ackerland 168 1.2.1.3 Wald, Forst 138 1.2.3.1 Grund und Boden Infr astrukturvermögen 1.063 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 355 1.3.2 Beteiligungen * 81 1.3.3 Sondervermögen * 4.781 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 22 Summe 6.639 * Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgem einen Rücklage verrechnet. Die Abweichung zu den in der oberen Tabelle genannten außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 5,2 Mio. € resultiert aus dieser Verfahrens- weise. 85 Transferaufwendungen (Zeile 15) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 63.775 99.519 -35.744 -56,0% 24.097 -75.423 -313,0% 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 467.154 589.420 -122.266 -26,2% 535.424 -53.996 -10,1% 0603 Kindertagesbe- treuung 371.774 400.028 -28.254 -7,6% 361.826 -38.202 -10,6% 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Fa- milien 215.131 239.485 -24.354 -11,3% 216.680 -22.805 -10,5% 1005 Leistungen zur Vermeidung von Ob- dachlosigkeit 23.059 28.832 -5.774 -25,0% 22.907 -5.925 -25,9% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 127.541 99.223 +28.318 +22,2% 123.920 +24.697 +19,9% sonstige Produktgrup- pen 657.940 687.944 -30.004 -4,6% 694.730 +6.785 +1,0% Summe 1.926.374 2.144.452 -218.078 -11,3% 1.979.583 -164.869 -8,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke wie Be- triebskostenzuschüsse für Kindertagesstät ten freier Träger, allgemeine Umlagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisungen, aus- gewiesen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 164,9 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 75,4 Mio. € in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Hinter- grund ist die Gewährung von Landeszuwendungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusa mmenhang mit der Corona-Pandemie und für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im Rahmen der Schülerbeförderung, die an die KVB weitergeleitet wurden. Daneben trugen unerwartet hohe Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden für die Durchführung der in- terlokalen Verkehre, die ebenfalls der KVB zugeleitet wurden, zu den Mehraufwendun- gen bei (siehe hierzu auch Zeile 2). Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Fi- nanzwirtschaft von 54,0 Mio. € angefallen. Die Gewerbesteuerumlage und die Land- schaftsverbandsumlage fallen im Vergleich zum Planansatz in 2021 um 7,1 Mio. € und 54,5 Mio. € höher aus. Demgegenüber stehen Wenigeraufwendungen von rund 7,6 Mio. €, die im Rahmen des Kommunalin vestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2 entgegen der Planung in Teilplanzeile 16 angefallen sind. Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 38,2 Mio. € in der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung angefa llen. Der Mehraufwand re sultiert zum Teil aus einem generellen Anstieg von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sowie höher aus- fallenden Betriebskostenzuschüssen für Kitas von freien Trägern. Zum größten Teil ist die Planüberschreitung im Zusammenhang mit dem neuen Kinderbildungsgesetz 86 (KiBiz) NRW (ab 01.08.2020) zu sehen. Zu m Planungszeitpunkt des Doppelhaushal- tes 2020/2021 konnten die Auswirkungen der KiBiz-Novelle noch nicht planungssicher berücksichtigt werden. Dem Mehraufwand stehen entsprechende Mehrerträge in der Zeile 2 gegenüber. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 22,8 Mio. € resultieren aus der Produkt- gruppe 0606 – Hilfe für junge M enschen und ihre Familien. Erhöhte Fallzahlen (u. a. auch Corona-bedingt) wie auch allgemeine Kostensteigerungen bei Personal- und Sachaufwendungen, die sich in den gewährt en Hilfeleistungen für junge Menschen und ihren Familien wiederfinden, führen zu der Ergebnisverschlechterung in der wirt- schaftlichen Jugendhilfe. In der Produktgruppe 1005 – Leistungen zu r Vermeidung von Obdachlosigkeit sind weitere Mehraufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. € entstanden. Die Zahl der von Woh- nungslosigkeit bedrohten oder konkret betroffenen Personen hat weiter zugenommen. Vor allem der Anstieg von Hotelunterbringungen führt zu steigenden Kosten. Ein Groß- teil der Mehraufwendungen konnte allerdings durch entsprechende Mehrerträge kom- pensiert werden. Dem gegenüber stehen rund 24,7 Mio. € Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG-Leistungen) blieben weit hinter dem Ansatz zurück. Trotz erwarteter hoher Antragsstellung inklusive der Abarbeitung alter Fälle ist die Er- wartung, dass ein Großteil dieser in einen dauerhaften Leistungsbezug überführt wer- den, nur teilweise eingetroffen. 87 Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 117.218 50.538 +66.680 +56,9% 13.110 -37.428 -285,5% 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 9.447 33.444 -23.997 -254,0% 7.122 -26.322 -369,6% 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 4.424 12.021 -7.597 -171,7% 3.615 -8.405 -232,5% 0701 Gesundheits- dienste 5.658 10.633 -4.975 -87,9% 3.656 -6.976 -190,8% 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 16.660 19.218 -2.558 -15,4% 13.927 -5.292 -38,0% 0412 Historisches Ar- chiv 735.353 4.161 +731.192 +99,4% 8.684 +4.523 +52,1% sonstige Produktgrup- pen 865.985 875.412 -9.428 -1,1% 892.853 +17.441 +2,0% Summe 1.754.744 1.005.427 +749.317 +42,7% 942.967 -62.460 -6,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbau- zinsen, Leasing, Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicheru ngen, Porto, Scha- densfälle sowie Wertveränderungen bei i mmateriellen Vermögensgegenständen, beim Sachanlagevermögen, bei Finanzanlagen und beim Umlaufvermögen. Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 62,5 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese Mehrauf wendungen in Höhe von 37,4 Mio. € aus der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft. Ein Großteil der Mehraufwen- dungen ergibt sich durch nicht planbare Einz el- und Pauschalwertberichtigungen der offenen Forderungen, vor allem im Bereich der Steuern und Abgaben. Außerdem han- delt es sich um Mehraufwendungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungs- gesetzes, Kapitel 2. Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Rettungsdienst von 26,3 Mio. € angefallen. Prägend für diese Ergeb- nisverschlechterung sind zusätzliche Aufwendungen für die Anmietung von Messehal- len zum Betrieb eines Impfzentrums im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 8,4 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Gemäß Vertrag zur Baureifma- chung des Clouth-Geländes sind von der Stadt Köln entsprechende Kostenüberschrei- tungen zu finanzieren. Die Mehraufwendu ngen werden dabei nach ihrer Entstehung den Jahren 2021 bis 2023 zugeordnet und du rch entsprechende Rückstellungen ab- gesichert. Die Auszahlung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung in 2024 in einer Summe. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste. In dem Ergebnis 2021 spiegeln sich hohe Aufwendungen im Rahmen der Krisenbewältigung der Cor ona-Pandemie wider. Bei diesen Buchun- gen handelt es sich um Anmietungen von zusätzlichen Büroräumen und Fahrzeugen, 88 den Betrieb von Impfzentren an der Lanxess-Arena und am Neumarkt und die Beauf- tragung von Kurierdiensten. In der Produktgruppe 0508 – Leistungen für B ildung und Teilhabe sind weitere Mehr- aufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. € entstanden. Bedingt durch das am 01.08.2019 in Kraft getretene „Starke-Familie-Gesetz“ und der damit verbundenen Ausweitung der Anspruchsberechtigten als auch der gestiegenen Pro-Kopf-Pauschale fallen die Auf- wendungen höher aus als geplant. Zudem ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf Leistungen Corona-beding t gestiegen. Hierzu gehören u. a. Leis- tungsbeteiligungen für persönlichen Schulbe darf, Lernförderung, Schul- und Kinder- gartenspeisung. Dem gegenüber stehen rund 4,6 Mio. € Mi nderaufwendungen in der Produktgruppe 0412 – Historisches Archiv. Entgegen der Planung wurde der Neubau des Historischen Archivs nicht zu Beginn des Jahres, sonder n erst im zweiten Quartal bezogen. Aus diesem Grund gab es Einsparungen bei den veranschlagten Mieten. 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses Finanzerträge (Zeile 19) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1101 Ver- und Entsor- gung 28.621 24.801 -3.820 -13,3% 15.210 +9.591 +63,1% 0902 Stadtentwicklung 2.800 2.837 +36 +1,3% 0 +2.837 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 5.808 6.686 +878 +15,1% 11.705 -5.020 -42,9% sonstige Produktgrup- pen 64.029 65.105 +1.076 +1,7% 63.500 +1.605 +2,5% Summe 101.258 99.428 -1.831 -1,8% 90.415 +9.013 +10,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun- gen, verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi- nanzerträge und Zinserträge abgebildet. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 9,0 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1101 – Ver- und Entsorgung in Höhe von rund 9,6 Mio. €. Die Umsatzerlöse aus den Abwasserge- bühren haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung stark erhöht. Ursache sind größere Flächenversiegel ungen als angenommen und dadurch größere Abwasser- mengen. Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung in Höhe von 2,8 Mio. € angefallen. In 2020 begann die Umsetzung der Stadtentwicklungsmaß- nahme Deutzer Hafen. Die finalen fiskalisc hen Auswirkungen zeigten sich erst unter- jährig in 2021. Im Zuge dessen werden hier die Erträge aus der vertraglichen Verein- barung mit der modernen stadt GmbH über di e Ablösung des Ausgleichsbetrags ab- gebildet. Die Mehraufwendungen spiegeln sich in gleicher Höhe in Zeile 20 wider. 89 Dem gegenüber stehen rund 5,0 Mio. € Mi ndererträge in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft. Diese ergeben sich aus nicht realisierten Zinserträgen aufgrund des Niedrigzinsniveaus in 2021. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 50.713 46.206 +4.507 +8,9% 117.550 +71.344 +60,7% 0902 Stadtentwicklung 2.800 2.837 -36 -1,3% 0 -2.837 sonstige Produktgrup- pen 14.430 1.379 +13.051 +90,4% 741 -638 -86,1% Summe 67.943 50.421 +17.522 +25,8% 118.291 +67.870 +57,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions- und Kas- senkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer Stadtent- wicklungsmaßnahme. Im Vergleich zur Planung liegen Minderaufwendungen in Höhe von 67,9 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Höhe von rund 71,3 Mio. €. Durch das niedrige Zinsniveau ergaben sich sowohl im Bereich der Zinsen für Investitionskredite als auch bei den Zinsen für Kassenkredite Wenigeraufwendungen. Dem gegenüber stehen rund 2,8 Mio. € Mehr aufwendungen in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung. In 2020 begann die Umsetzung der Stadtentwicklungsmaß- nahme Deutzer Hafen. Die finalen fiskalisc hen Auswirkungen zeigten sich erst unter- jährig in 2021. Im Zuge de ssen werden hier die Aufwendungen aus der vertraglichen Vereinbarung mit der modernen stadt GmbH über die Ablösung des Ausgleichsbetrags abgebildet. Die Mehrerträge spiegeln sich in gleicher Höhe in Zeile 19 wider. 90 3.4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses (Zeilen 23 und 24) Im Jahr 2021 resultiert das außerordentliche Ergebnis ausschließlich aus Corona-be- dingten Sachverhalten. Es setzt sich zusammen aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 150,2 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. €. [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 70.413 63.685 -6.729 -9,6% 0 +63.685 0701 Gesundheits- dienste 11.093 31.587 +20.494 +184,7% 0 +31.587 0502 Kommunale Leis- tungen nach dem SGB II 7.000 7.353 +353 +5,0% 0 +7.353 0603 Kindertagesbe- treuung 10.392 6.628 -3.764 -36,2% 0 +6.628 0301 Schulträgerauf- gaben 4.960 6.431 +1.471 +29,7% 0 +6.431 0106 Zentrale Dienst- leistungen 3.476 4.877 +1.400 +40,3% 0 +4.877 sonstige Produktgrup- pen 48.208 29.485 -18.723 -38,8% 0 +29.485 Summe 155.542 150.045 -5.497 -3,5% 0 +150.045 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Nach § 5 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) sind bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona-Pandemie entstandenen Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. Die Su mme der ermittelten Haushaltsbelastun- gen ist nach § 5 Abs. 5 NKF-CIG separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. Der fü r das Haushaltsjahr 2021 ermittelte Corona- bedingte Schaden beträgt 150,1 Mio. € und wird über das außerordentliche Ergebnis dargestellt. Durch die Bildung der Bilanzierungshilfe wird der Schaden isoliert und so- mit das Jahresergebnis nicht belastet. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF-CIG ab dem Haushaltsjahr 2025 ratierlich abgeschrieben oder alternativ in 2025 ganz oder anteilig unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet. Ein Großteil des Corona-bedingten Schadens ist durch Belastungen in Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Höhe von 63,7 Mio. € bedingt. Diese sind über- wiegend auf Ertragsausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer aufgrund der Corona-bedingten Anordnung von Kurzarbeit sowie auf Ausfälle bei der Kulturför- derabgabe, der sonstigen Vergnügungssteuer sowie der Kompensationszahlung zum Familienleistungsausgleich zurückzuführen. Des Weiteren wurde in Produktgruppe 07 01 – Gesundheitsdienste aufgrund der Corona-Pandemie zusätzliches Personal insbesondere für die Kontaktpersonennach- verfolgung, für Impfzentren und für den Betr ieb von Corona-Testzentren eingestellt. Die Mehraufwendungen in Höhe von rund 31,6 Mio. € resu ltieren aus der Pandemie- bedingten Aufgabenwahrnehmung. Außerdem wurden durch Arbeitsplatzverluste im Zuge der Corona-Pandemie ve rmehrt Unterstützungsleistungen für Unterkunft und Heizung beantragt. Dies führt zu Mehraufwendungen von 7,4 Mio. € in Produktgruppe 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II. 91 Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 6,6 Mio. € sind auf Corona-Testungen in Pro- duktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung zurückzuführen. In Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben is t das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ ursächlich für Mehraufwendungen in Höhe von 6,4 Mio. €. Durch die Corona-Pandemie ist zudem ein erhöhter Reini gungsbedarf in öffentlichen Gebäuden sowie den Verwaltungsgebäuden entstanden. Dies führt zu Mehraufwen- dungen von rund 4,9 Mio. € in Produktgruppe 0106 – Zentrale Dienstleistungen. Die übrigen Belastungen sind u. a. bes onders geprägt von der stadtweiten Beschaf- fung von Hygieneartikeln für den Gesundhei tsschutz der Bevölkerung aber auch für die städtischen Dienststellen. Zudem verz eichnet ein Großteil des Kultur- und Bil- dungsbereichs Ertragsausfälle durch die behördliche Schließung der Museen und Wei- terbildungseinrichtungen. Die Schließung en führen auch bei Verwaltungsgebühren und den Mieteinahmen für Parkhäuser und Tiefgaragen zu Mindererträgen. 3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen (Zeilen 27-31) Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögens- gegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Fi- nanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomH VO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 30,3 Mio. € resul- tieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Umlaufver- mögens in Höhe von 26,9 Mio. €. Zudem sind 1,7 Mio. € in den verrechneten Erträgen enthalten, die aus der Auflösung eines Sonderpostens aus dem Abgang eines Gebäu- des in der Eygelshovener Straße 33a-g resultieren. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 8,0 Mio. € entstanden. Davon sind 4,4 Mio. € auf den Verlust aus dem Abgang eines Gebäudes mit Außenanlagen in der Eygelshovener Straße 33a-g zurückzuführen. Bei den Finanzanlagen ergeben sich ve rrechnete Aufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,0 Mio. €. Im Wesentlichen betreffen die Aufwen- dungen außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sondervermögen in Höhe von 4,8 Mio. €. Davon entfallen allein 4,0 Mio. € auf den im Son dervermögen bilanzierten Wert der AWB e. E. Die verrechneten Erträge sind insbesondere auf Zuschreibungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Anteile an verbundenen Unternehmen zurück- zuführen. Im Ergebnis ergibt sich der das Ei genkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 18,0 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt. 92 4. Finanzrechnung Es werden die Finanzrechnungszeilen erläuter t, die mindestens 2 % der gesamten Einzahlungen bzw. Auszahlu ngen umfassen. Zusätzlich wird die Finanzierungstätig- keit erläutert. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden nach- stehend – orientiert am Zeilenausweis de r Finanzrechnung – erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarst ellungen der Teilergebnisse entnommen werden. Die Zeilen sind nac h den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist-Abweichungen dargestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position, sonstigen Produktgruppen zu- sammengefasst. 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0301 Schulträgerauf- gaben 40.415 43.587 +3.172 +7,8% 40 +43.547 +108866,3% 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 43.810 46.633 +2.823 +6,4% 41.782 +4.850 +11,6% 0902 Stadtentwicklung 1.828 2.284 +456 +24,9% 0 +2.284 0401 Museumsreferat 8 0 -8 -100,0% 1.023 -1.023 -100,0% 1201 Straßen, Wege, Plätze 1.397 5.999 +4.602 +329,4% 10.770 -4.771 -44,3% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 9.714 20.109 +10.396 +107,0% 33.278 -13.169 -39,6% sonstige Produktgrup- pen 10.895 18.242 +7.347 +67,4% 15.779 +2.463 +15,6% Summe 108.067 136.854 +28.787 +26,6% 102.673 +34.181 +33,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschiedli- chen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, dargestellt. Die Mehreinzahlungen in Höhe von 34,2 Mio. € in dieser Zeile resultieren aus Verän- derungen bei Landeszuweisungen. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrei nzahlungen in Höhe v on 43,6 Mio. € in der Produktgruppe 0301 – Sc hulträgeraufgaben. Abweichend von der Planung wird die Bildungspauschale des Landes NRW in 2021 nicht als konsumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude, sondern als investive Zuwendung zur Finanzierung für investive Schulneu- und -erweiterungs- bauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt. Des Weiteren sind Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanz- wirtschaft in Höhe von 4,9 Mi o. € angefallen. Diese sind zu rückzuführen auf die nicht 93 geplante Zuweisung von rund 1,8 Mio. € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsge- setz und Mehreinzahlungen von rund 3,0 Mio. € bei der Zuweisung aus der Investiti- onspauschale. Außerdem sind Mehreinzahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung angefal len. Es handelt sich um ungeplante Zuwendungen des Landes NRW zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus den Stadtentwicklungs- programmen „Integriertes Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler“ (rund 0,3 Mio. €) und „Starke Veedel – Starkes Köln“ (rund 2,0 Mio. €). Dem gegenüber stehen unter anderem 13,2 Mio. € Mindereinzahlungen in der Pro- duktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Die Einzahlungen aus Zuwen- dungen sind vom jeweiligen Realisierungs- bzw. Auszahlungsstand der förderfähigen Baumaßnahmen abhängig. Aufgrund von Ve rzögerungen bei diversen Maßnahmen konnten die Zuwendungen nicht wie geplant abgerufen werden (siehe hierzu auch Zeile 25). Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in Höhe von 4,8 Mio. € angefallen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Um- setzung von zuwendungsfähigen Investiti onsmaßnahmen konnten die Einzahlungen nicht in vollem Umfang realisiert werden. Weitere Mindereinzahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € sind in der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat entstanden, da Zuwendungen für Kunstank äufe nicht im geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 84.141 39.712 -44.429 -52,8% 45.000 -5.288 -11,8% 0903 Grundstücksbe- zogene Basisinformati- onen, Grundstücksord- nung und Wertermitt- lung 103 381 +279 +271,3% 1.523 -1.142 -75,0% 0203 Märkte 5 788 +783 +16181,8% 0 +788 sonstige Produktgrup- pen 530 583 +53 +9,9% 247 +336 +136,0% Summe 84.778 41.464 -43.315 -51,1% 46.770 -5.306 -11,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäu- den und beweglichem Anlageverm ögen, z.B. Büroausstattung, technischen Anlagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wie vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen, abgebildet. Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 5,3 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mind ereinzahlungen in Höhe von 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. 94 Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0903 – Grundstücksbe- zogene Basisinformationen, Grundstückso rdnung und Wertermittlung in Höhe von 1,1 Mio. € angefallen. Die Einzahlungen in diesen beiden Produktgruppen fielen gerin- ger aus als erwartet, weil sich die für 2021 geplante Veräußerung diverser Grundstü- cke verzögert hat. Dem gegenüber stehen 0,8 Mio. € Mehreinzahlungen bei den Märkten. Diese resultie- ren aus einem Grundstücksverkauf, der bei den Planungen nicht absehbar war. Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1201 Straßen, Wege, Plätze 5.038 4.597 -441 -8,8% 5.200 -603 -11,6% 1001 Baugenehmigun- gen, Bauordnungsbe- hördliche Maßnahmen 1.484 881 -603 -40,7% 600 +281 +46,8% sonstige Produktgrup- pen 0 0 +0 0 +0 Summe 6.521 5.477 -1.044 -16,0% 5.800 -323 -5,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom- munaler Maßnahmen erhoben wu rden, im Wesentlichen Er schließungsbeiträge, ab- gebildet. Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mi ndereinzahlungen in Höhe von 0,6 Mio. € in der Produktgruppe 1201 – Stra ßen, Wege, Plätze. Die Erschließungsbeitragsverfah- ren sind komplex und von vielen Faktoren abhängig. Oftmals sind langwierige Klärun- gen notwendig. Dies führt im Ergebnis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Heranzie- hung von Erschließungsbeiträgen. Demgegenüber stehen 0,3 Mio. € Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1101 – Baugenehmigungen, Bauordnungs behördliche Maßnahmen. Die Einzahlungen aus der Stellplatzablöse sind schwer planbar. Da s Ergebnis weicht r egelmäßig von der Planung ab. 95 Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 30.798 22.026 -8.771 -28,5% 2.578 +19.448 +754,4% 0603 Kindertagesbe- treuung 84 103 +19 +23,3% 2.800 -2.697 -96,3% sonstige Produktgrup- pen 575 362 -214 -37,2% 0 +362 Summe 31.457 22.491 -8.966 -28,5% 5.378 +17.113 +318,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlungen investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen abgebildet. Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 17,1 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehr einzahlungen in Höhe von 19,5 Mio. € in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwir tschaft. Dabei handelt es sich unter anderem um Sondertilgungen von der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH Co KG, wel- che um 13,7 Mio. € höher ausfallen als geplant. Eine weitere Mehreinzahlung von rund 2,3 Mio. € stammt aus der Sondertilgung de r GAG AG. Außerdem sind die sonstigen Tilgungsleistungen höher als geplant ausgefallen. Demgegenüber stehen 2,7 Mio. € Mindereinzahlungen aus der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung. Es wurden weniger Rückforderungen als geplant gegenüber freien Trägern oder Tagespflegepersonen gestellt, die Mittel aus Zuschussprogram- men nicht zweckentsprechend verwendet haben (vgl. Zeile 29). Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 77.640 36.380 +41.260 +53,1% 50.000 +13.620 +27,2% 0903 Grundstücksbe- zogene Basisinformati- onen, Grundstücksord- nung und Wertermitt- lung 12 268 -255 -2051,7% 1.679 +1.411 +84,0% sonstige Produktgrup- pen 0 0 +0 0 +0 Summe 77.653 36.648 +41.005 +52,8% 51.679 +15.031 +29,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken und Gebäuden dargestellt. 96 Es liegen Minderauszahlungen in Höhe von 15,0 Mio. € im Vergleich zur Planung vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von 13,6 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Der für 2021 geplante Erwerb diverser Grundstücke hat sich verzögert. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0903 – Grundstücksbe- zogene Basisinformationen, Grundstücksor dnung und Wertermittlung in Höhe von 1,4 Mio. € angefallen. Die Minderauszahlungen resultieren aus dem Bereich der Um- legung von Grundstücken. Aufgrund der D auer und der Komplexität der Umlegungs- verfahren, sowie der gesetzlich verankerten Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmit- teln, sind die Zahlungsströme nicht exakt planbar. Zudem haben sich Maßnahmen we- gen der Corona-Pandemie verzögert. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1201 Straßen, Wege, Plätze 22.551 23.355 -804 -3,6% 75.535 +52.181 +69,1% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 37.442 44.870 -7.428 -19,8% 80.351 +35.481 +44,2% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 13.416 5.438 +7.979 +59,5% 27.058 +21.620 +79,9% 0801 Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten 6.028 8.423 -2.395 -39,7% 24.761 +16.338 +66,0% 0902 Stadtentwicklung 5.747 5.396 +351 +6,1% 12.886 +7.491 +58,1% 1101 Ver- und Entsor- gung 4.238 0 +4.238 +100,0% 5.850 +5.850 +100,0% sonstige Produktgrup- pen 48.301 45.005 +3.296 +6,8% 62.898 +17.893 +28,4% Summe 137.724 132.487 +5.237 +3,8% 289.339 +156.853 +54,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen abge- bildet. Diese umfassen für Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen. Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 156,9 Mio. € vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von 52,2 Mio. € in der Produktgruppe 1201 – Straßen, W ege, Plätze. Die Baumaßnahmen sind kom- plex und es bedarf eines hohen Abstimmungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorg- fältiger Planung zu Störungen kommen. Darüber hinaus wirken sich auch die komple- xen Vergabeprozesse sowie die angespannt e Situation auf dem Beschaffungsmarkt aus. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 35,5 Mio. € angefallen. Dies liegt in Verzögerungen 97 bei der Realisierung dive rser Baumaßnahmen aufgrund von komplexen Vergabever- fahren und zeitintensiven Abstimmungsprozessen mit stadtinternen und externen Part- nern begründet. Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 21, 6 Mio. € sind in der Produktgruppe 1104 – Bereitstellung und Bewirtschaft ung von Wohnraum ent standen. Die Umset- zung von Maßnahmen zur Ablösung von kostenintensiven Unterkünften, Interimsbau- ten u. ä. erfolgt nicht immer zeitnah, so dass die Mittel erst in den Folgejahren abfließen werden. Bei Investitionsmaßnahmen ko mmt es immer wieder zu Verzögerungen im Baubeginn oder im Bauablauf, die zum Ze itpunkt der Planung noch nicht absehbar sind. Daraus resultieren Wenigerauszahl ungen von rund 9,2 Mio. €. Zudem werden verstärkende Finanzmittel aus dem Progr ammbudget „Neubau Sozialhäuser“ (rund 12,4 Mio. €) nicht benötigt. Die Bewirtschaftung erfolgt bei den jeweiligen Einzelmaß- nahmen. Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 16, 3 Mio. € resultieren aus der Produkt- gruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten. Die Abweichungen sind darin begründet, dass es bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Einzel- maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. In der Produktgruppe 0902 – Stadtentwickl ung sind weitere Minderauszahlungen in Höhe von 7,5 Mio. € entstanden. Diese beruhen u. a. auf maßnahmenbezogenen Ver- zögerungen bei der Umsetzung des Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ (rund 2,0 Mio. €). Beispiel haft wird auf die Einzelmaßnahmen „Eiler Plätze“ (rund 1,1 Mio. €) und „Westerwaldstr.“ (rund 0,3 Mio. €) verwiesen. Zudem ver- zögert sich die Umsetzung der Einzelmaß nahme „Friedrich-Ebert-Platz“ aus dem Stadtentwicklungsprogramm „I ntegriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz- Mitte“. Daraus resultieren Wenigerauszahlungen von rund 1,2 Mio. €. Auch kann ein Betrag von rund 3,8 Mio. € für die St ädtebauförderung nicht umgesetzt werden. Dar- über hinaus wird die Sanier ung/Erneuerung der südlichen Innenstadt wegen der ver- zögerten Umsiedlung des Großmarktes ni cht zeitnah umgesetzt. Damit gehen Weni- gerauszahlungen in Höhe von 0,5 Mio. € einher. Im Übrigen sind Minderauszahlungen in Höhe von 5,9 Mio. € in der Produktgruppe 1101 – Ver- und Entsorgung angefallen. Die Fi nanzmittel sind für Beschaffungen der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) zur Bewirtschaftung der Deponie Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Finanzmittel werden von der AVG in 2021 nicht benötigt. 98 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0212 Brand- u. Bevöl- kerungsschutz, Ret- tungsdienst 6.241 10.249 -4.008 -64,2% 14.978 +4.729 +31,6% 0418 Stadtbibliothek 1.754 1.756 -3 -0,2% 4.055 +2.299 +56,7% 0401 Museumsreferat 865 1.007 -142 -16,5% 2.531 +1.524 +60,2% 1201 Straßen, Wege, Plätze 2.522 2.425 +98 +3,9% 3.397 +972 +28,6% 1303 Friedhöfe und Krematorium 1.539 800 +740 +48,0% 1.536 +736 +47,9% 0301 Schulträgerauf- gaben 10.424 17.402 -6.978 -66,9% 15.992 -1.410 -8,8% sonstige Produktgrup- pen 20.132 18.534 +1.598 +7,9% 24.387 +5.853 +24,0% Summe 43.477 52.173 -8.696 -20,0% 66.876 +14.703 +22,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immateri- ellen Vermögensgegenständen dar gestellt. Beispielsweise umfasst dies zum einen Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstat- tung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und Lizenzen. Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 14,7 Mio. € in die- ser Zeile vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 4,7 Mio. € in der Produktgruppe 0212 – Br and- u. Bevölkerungsschutz, Rettungs- dienst. Durch die maßgebliche Einbindung der Feuerwehr Köln in die Einsatzlage zur Bewältigung der Corona-Pandemie konnten einige Projekte in 2021 nicht wie ur- sprünglich geplant fortgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Beschaffung von Kraft- fahrzeugen für den Brandschutz und den Rettungsdienst. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0418 – Stadtbibliothek in Höhe von 2,3 Mio. € angefallen. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Verzö- gerung der Generalsanierung der Stadtbibliothek. Trotz sorgfältiger Planung kam es zu Störungen im Bauablauf. Darüber hinaus wirkt sich die angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt auf die Maßnahme aus. Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe v on 1,5 Mio. € in der Produktgruppe 0401 – Museumsreferat angefallen. Die Zuwendungen für Kunstankäufe konnten nicht im geplanten Umfang akquiriert werden. En tsprechend fallen auch die korrespondie- renden Auszahlungen geringer aus. Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 1, 0 Mio. € resultieren aus der Produkt- gruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze. Ursächlich sind komplexe Vergabeprozesse bzw. lange Lieferzeiten, welche zu einer zeitlichen Verzögerung von einzelnen Be- schaffungen geführt haben. Die Mittelabflüsse verschieben sich in die Folgejahre. 99 In der Produktgruppe 1303 – Friedhöfe und Krematorium sind weitere Minderauszah- lungen in Höhe von 0,7 Mio. € entstanden. Einige der 2021 begonnenen Beschaf- fungsverfahren befinden sich noch im Ausschreibungsverfahren, der Mittelabfluss ver- lagert sich ins Folgejahr. Dem gegenüber stehen 1,4 Mio. € Mehraus zahlungen in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben. Die Schwankungen in den einzelnen Haushaltsjahren resultie- ren daraus, dass sich die Veranschlagung der benötigten investiven Mittel danach rich- tet, wie viele und welche Schulbauprojekte in den jeweiligen Jahren fertiggestellt wer- den und einzurichten sowie mit Computern auszustatten sind. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 74.049 33.062 +40.988 +55,4% 15.484 -17.578 -113,5% 1501 Wirtschaft und Tourismus 1.914 3.076 -1.161 -60,7% 2.030 -1.046 -51,5% 0416 Kulturförderung 7.200 1.000 +6.200 +86,1% 0 -1.000 0108 Zentrale Liegen- schaftsangelegenhei- ten 0 0 +0 6.590 +6.590 +100,0% 0701 Gesundheits- dienste 0 0 +0 10.000 +10.000 +100,0% sonstige Produktgrup- pen 3.900 50 +3.850 +98,7% 346 +296 +85,5% Summe 87.063 37.187 +49.876 +57,3% 34.450 -2.738 -7,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, abgebildet. Im Vergleich zur Planung lie gen Mehrauszahlungen in Höhe v on 2,7 Mio. € in dieser Zeile vor. Auf der einen Seite kommen M ehrauszahlungen in Höhe von rund 17,6 Mio. € in der Produktgruppe 1601 – Allgemei ne Finanzwirtschaft zum Tragen. Die Mittel für den Flughafen Köln/Bonn wurden gemäß Rats beschluss 3323/2020 im Jahr 2020 bereit- gestellt, konnten jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben erst in 2021 ausgezahlt wer- den. Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in de r Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus in Höhe von 1,0 Mio. € angefalle n. Ursächlich hierfür ist eine höhere Kre- ditaufnahme für die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums. Außerdem sind Mehrauszahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung angefalle n. Es handelt sich um das Projekt Südamerika-An- lage des Kölner Zoos, bestehend aus der Sanierung des Südamerikahauses, sowie 100 der Umbau der Jaguaranlage und der Direktorenvilla. Die Abweichung vom beschlos- senen Plan resultiert lediglich aus einer zeitlichen Verschiebung. Die Mittel werden sukzessive nach Baufortschritt abgerufen. Dem gegenüber stehen rund 10,0 Mio. € Minder auszahlungen in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste. Im Rahmen der Neuorganisation der Konzernfinanzie- rung wurde die Mittelverwendung für die geplante Maßnahme aus der Teilfinanzplan- zeile 12, sonstige Investitionsauszahlungen (hier: Ausleihungen), finanziert. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegen- schaftsangelegenheiten in Höhe von 6,6 Mio. € angefallen. Dies resultiert aus einer Umveranschlagung in den konsumtiven Bereich. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 6.525 2.577 +3.948 +60,5% 9.203 +6.627 +72,0% 0902 Stadtentwicklung -218 512 -730 +334,5% 3.148 +2.637 +83,7% 1201 Straßen, Wege, Plätze 1.856 2.171 -315 -17,0% 4.594 +2.424 +52,8% sonstige Produktgrup- pen 4.410 9.049 -4.638 -105,2% 9.700 +651 +6,7% Summe 12.573 14.308 -1.735 -13,8% 26.646 +12.338 +46,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschiedene Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligungen, den pri- vaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Verbände und Orga- nisationen) dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 12,3 Mio. € in die- ser Zeile vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 6,6 Mio. € aus der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Auf Ba- sis der ÖPNV-Pauschale erfolgt eine Weiterleitung von Zuwendungen an die KVB zur Finanzierung von neuen bzw. zur Sanier ung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszah- lungen erfolgen gemäß Mittelabruf nach Pr ojektfortschritt. Zum Zeitpunkt der Haus- haltsplanung wurde ein höherer Mittelbedarf prognostiziert. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwick- lung in Höhe von 2,6 Mio. € angefallen. Der im Zusamm enhang mit dem integrierten Handlungskonzept Köln-Lindweiler (IHK) beabsichtigte Umbau des Sozialen Zentrums Lino-Club zu einem Gener ationen übergreifenden Bü rgerhaus (Mehrgenerationen- haus) wird nicht planmäßig umgesetzt. Daraus resultieren Wenigerauszahlungen von rund 0,7 Mio. €. Zudem werden die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüTZe“ und „Kul- turbunker Mülheim“ in 2021 aus finanzstatistischen Gründen in Zeile 25 (Auszahlun- gen für Baumaßnahmen) abgebildet. Damit gehen gegenüber der ursprünglichen Pla- nung Wenigerauszahlungen von insgesamt rund 1,9 Mio. € einher. 101 Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe v on 2,4 Mio. € in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze angefallen. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elekt- rofahrzeuge hat sich aufgrund der komplexen Planungs- und Genehmigungsprozesse mit diversen Beteiligten zeitlich verzögert. Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0701 Gesundheits- dienste 0 35.000 -35.000 0 -35.000 0801 Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten 0 2.300 -2.300 0 -2.300 0603 Kindertagesbe- treuung 126 248 -122 -96,9% 2.917 +2.668 +91,5% 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 79.871 0 +79.871 +100,0% 33.075 +33.075 +100,0% sonstige Produktgrup- pen 1.291 319 +973 +75,3% 0 -319 Summe 81.289 37.867 +43.421 +53,4% 35.992 -1.876 -5,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an verbun- dene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwendungen dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe v on 1,9 Mio. € in dieser Zeile vor. Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrauszahlungen in Höhe von rund 35,0 Mio. € in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste. Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde u. a. be schlossen, dass die Digitalisierung der Gesundheitsämter gestärkt werden muss. Fü r die Beschaffung von IT-Hardware und auch von Software für die Kontaktpers onennachverfolgung im Rahmen der Corona- Pandemie hat die Stadt Köln vom Bund einen Zuschuss erhalten. Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 0801 – Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 2,3 Mio. € angefallen. Diese resultie- ren aus der ersten Tranche des Gesellschafterdarlehens für den Ausbau des Rad- sportzentrums sowie zur kurzfristigen Deck ung des Investitionsbedarfs der Kölner Sportstätten GmbH, da Maßnahmen vorgezogen wurden. Dem gegenüber stehen rund 33,1 Mio. € Minder auszahlungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft. Hierbei handelt es sich um die nicht in Anspruch genommenen Ausleihungen der städtischen Be teiligungen im Bereich der Konzernfi- nanzierung. Bei Inanspruchnahme werden die Ausleihungen in der Beteiligung zuge- ordneten Produktgruppe ausgewiesen. Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbe- treuung in Höhe von 2,7 Mio. € angefallen. Es fallen ger ingere Rückforderungen als 102 geplant an den Landschaftsverband Rheinland (LVR ) an, für Mittel aus alten Förder- programmen, die durch frei e Träger oder Tagespflegeper sonen nicht zweckentspre- chend verwendet wurden (vgl. Zeile 22). 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Inves- titionen und diesen wirtschaftlich gl eichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 33) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 94.862 97.443 +2.581 +2,7% 904.275 -806.831 -89,2% sonstige Produktgrup- pen 16.886 6.320 -10.566 -62,6% 4.154 +2.166 +52,2% Summe 111.748 103.764 -7.985 -7,1% 908.429 -804.665 -88,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und durch die Rückflüsse von Darlehen dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 804,7 Mio. € vor. Für das Jahr 2021 wurde – unter Beachtung des geplanten Investitionsvolumens – von einer Kreditaufnahme für diese Investitionen von rund 908,4 Mio. € ausgegangen. Die Investitionen konnten nicht im geplanten Umfang realisiert werden (siehe Erläuterun- gen zu den Zeilen der Investitionstätigkeit) . Aus diesem Grund wurden die zur Verfü- gung stehenden Ermächtigungen zur Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft. 103 Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liqui- ditätssicherung (Zeile 34) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 6.978.000 4.517.000 -2.461.000 -35,3% 88.156 +4.428.844 +5023,9% sonstige Produktgrup- pen 14.554 0 -14.554 -100,0% 0 +0 Summe 6.992.554 4.517.000 -2.475.554 -35,4% 88.156 +4.428.844 +5023,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, insbe- sondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 4.428,8 Mio. € vor. Die ausgewiesene Ist-Plan-Abwe ichung resultiert aus einer Anpassung der Darstel- lungsweise in der Finanzplanung bzw. -rechnung. Bis zum Haushaltsplan 2020/2021 werden die Ermächtigungen im Plan als Saldo aus Ein- und Auszahlungen ausgewie- sen. Die Ist-Ergebnisse 2020 und 2021 stellen hingegen alleine die Einzahlungen dar. Um diese Effekte zu bereinigen wird nachfolgend für den Ist-Plan-Vergleich somit der Saldo aus Ein- und Auszahlungen für das Ist-Ergebnis 2021 dargestellt: Bei Einzah- lungen von 4.517,0 Mio. € (Zeile 34) und Auszahlungen von 4.498,0 Mio. € (Zeile 36) ergibt sich danach ein Saldo von 19,0 Mio. € zum 31.12.2021. Im Vergleich von Ist- und Planansatz sind somit Mindereinzahlungen von rund 69,0 Mio. € entstanden, dies entspricht einer relativen Veränderung von 78,4 %. Die Verbesserung der Ist-Einzahlungen vom Jahr 2021 in Bezug auf das Jahr 2020 resultieren überwiegend aus der längeren Haltedauer von Liqui ditätskrediten bei den Geldgebern/Anbietern. Aus diesem Grund mussten weniger „tägliche“ Umschuldun- gen als im Jahr 2020 vorgenommen werden, was eine Reduzierung des Ein- wie auch Auszahlungsvolumen mit sich bringt. 104 Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 228.119 261.077 -32.958 -14,4% 760.741 +499.664 +65,7% sonstige Produktgrup- pen 5.737 5.998 -261 -4,6% 7.790 +1.792 +23,0% Summe 233.855 267.075 -33.220 -14,2% 768.531 +501.456 +65,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für di e Tilgung von Investitionskrediten, haupt- sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet. Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 501,5 Mio. € vor. Die Abweichung zum Planansatz 2021 resultiert überwiegend aus geplanten Tilgungs- leistungen zur Umschuldung von Investitionskrediten mit va riabler Zinsstruktur, die nicht umgeschuldet worden sind. Aus diesem Grund fielen für diese Kredite auch keine Tilgungsleistungen zur Umsc huldung an. Des Weiteren wu rde bei der Planung von höheren Neukreditaufnahmen (vgl. Zeile 33) und damit einhergehend von entspre- chend höheren Tilgungsleistungen ausgegangen. Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssiche- rung (Zeile 36) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2020 Ist 2021 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2021 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 7.178.942 4.498.000 +2.680.942 +37,3% 0 -4.498.000 sonstige Produktgrup- pen 0 0 +0 0 +0 Summe 7.178.942 4.498.000 +2.680.942 +37,3% 0 -4.498.000 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten, insbeson- dere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe von 4.498,0 Mio. € vor. Diese Zeile der Finanzrechnung steht in engem Zusammenhang mit Zeile 34 und die systematische Anpassung wirkt daher ebenfalls in dieser Zeile. Auch hier wird im Plan- ansatz 2021 der Saldo aus Aus- und Einzahlungen dargestellt. In Zeile 36 wird dieser Systematik entsprechend ein Planwert von null ausgewiesen. Das Ist-Ergebnis zeigt die tatsächlichen Auszahlungen im Jahr 2021. 105 Um diesen Effekt zu ber einigen wird nachfolgen d daher auch hier für den Ist-Plan- Vergleich der Saldo aus Ein- und Auszahlungen für das Ist-Ergebnis 2021 herangezo- gen. Bei Einzahlungen v on 4.517,0 Mio. € (Zeile 34) und Auszahlungen von 4.498,0 Mio. € (Zeile 36) ergibt sich ein Saldo von 19,0 Mio. € zum 31.12.2021. Die Verbesserung der Ist-Auszahlungen vom Jahr 2021 in Bezug auf das Jahr 2020 resultieren überwiegend aus der längeren Haltedauer von Liqui ditätskrediten bei den Geldgebern/Anbietern. Aus diesem Grund mussten weniger „tägliche“ Umschuldun- gen als im Jahr 2020 vorgenommen werden, was eine Reduzierung des Aus- wie auch Einzahlungsvolumens mit sich bringt. 5. Ermächtigungsübertragung Der Wert der nicht in Anspruch genomme nen Aufwandsermächtigungen, welche zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen sind, beträgt 44,5 Mio. €. Das im Haushaltsplan 2022 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertra- genen Ermächtigungen in 2022 vollständig ausgeschöpft werden und keine Kompen- sation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden konsumtive Auszahlungs- ermächtigungen in Höhe von 160,2 Mio. € übertragen. Soweit diese über die zu über- tragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie der reinen Rechnungs- abwicklung von bereits in Vorjahren auf wandswirksamen Geschäftsvorfälle. Eine Er- gebnisbelastung entsteht durch die Inanspr uchnahme dieser Zahlungsermächtigun- gen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 115,9 Mio. € übertragen. Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2022 ff. sind nicht zu erwarten, insbesondere sind die korrespondierenden Abschreibungsaufwendungen in der Planung enthalten. Eine detaillierte Auflistung der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2022 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten (vgl. Mitteilung 0831/2022 und Anlage 8). 106 Köln,1JK.2023 Bestätigt: �\.Qfle f?ekef' Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, J'. J'.2023 Aufgestellt: ��<11--- Prof. Dr. Diemert Stadtkämmerin Anlagen 1 Anlagenspiegel 2 Forderungsspiegel 3 Eigenkapitalspiegel 4 Verbindlichkeitenspiegel 5 Rückstellungsspiegel 6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 7 Übersicht über Beteiligungen 8 Übertragung von Ermächtigungen 107 Stand am 31.12.2020 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2021 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2020 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2021 am 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 61.074.613,65 2.153.669,37 -8.546,75 152.657,37 63.372.393,64 -41.641.263,16 -3.177.011,68 0,00 344,57 -44.817.930,27 18.554.463,37 19.433.350,49 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 933.068.555,75 2.015.918,34 -109.791,94 751.720,13 935.726.402,28 -10.939.198,90 -31.009,83 0,00 -140.867,58 -11.111.076,31 924.615.325,97 922.129.356,85 2.1.2 Ackerland 162.220.900,55 4.698.738,40 -705.823,77 1.190.224,06 167.404.039,24 -5.219.180,87 -168.390,98 0,00 8.576,80 -5.378.995,05 162.025.044,19 157.001.719,68 2.1.3 Wald, Forsten 66.740.819,73 2.459.971,72 0,00 119.360,50 69.320.151,95 -1.357.891,41 -137.695,00 0,00 244,39 -1.495.342,02 67.824.809,93 65.382.928,32 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 494.757.102,89 4.806.684,52 -4.010.770,85 49.314.846,98 544.867.863,54 -42.865.860,86 -2.098.626,08 0,00 -597.236,17 -45.561.723,11 499.306.140,43 451.891.242,03 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.802.445,53 0,00 -483.000,00 0,00 29.319.445,53 -9.402.374,32 -577.348,57 0,00 260.820,00 -9.718.902,89 19.600.542,64 20.400.071,21 2.2.2 Schulen 3.768.891,53 30.900,94 -30.900,94 0,00 3.768.891,53 -816.835,24 -62.519,95 0,00 0,00 -879.355,19 2.889.536,34 2.952.056,29 2.2.3 Wohnbauten 383.660.657,83 3.076.479,99 -1.373.267,57 4.440.351,34 389.804.221,59 -64.054.562,95 -10.676.620,67 0,00 469.151,32 -74.262.032,30 315.542.189,29 319.606.094,88 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 623.451.880,02 10.387.000,13 -203.690,00 2.251.074,99 635.886.265,14 -171.267.691,77 -13.365.514,64 0,00 -194.951,18 -184.828.157,59 451.058.107,55 452.184.188,25 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 894.165.655,95 1.760.683,42 -165.463,52 -457.328,07 895.303.547,78 -11.869.288,02 -1.063.042,87 0,00 641.016,85 -12.291.314,04 883.012.233,74 882.296.367,93 2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.160.922,88 26.422,69 0,00 0,00 1.777.187.345,57 -510.725.173,29 -37.942.768,65 0,00 -13,45 -548.667.955,39 1.228.519.390,18 1.266.435.749,59 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus- rüstung und Sicherheitsanlagen 110.333.570,78 10.455,29 0,00 0,00 110.344.026,07 -56.579.141,85 -4.323.395,91 0,00 -25,82 -60.902.563,58 49.441.462,49 53.754.428,93 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen 1.933.666,26 173.927,91 0,00 0,00 2.107.594,17 -397.182,87 -41.048,27 0,00 0,00 -438.231,14 1.669.363,03 1.536.483,39 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.305.665.087,91 5.968.079,33 -1.593.615,76 3.353.423,27 1.313.392.974,75 -750.365.743,31 -40.694.352,81 0,00 1.406.023,74 -789.654.072,38 523.738.902,37 555.299.344,60 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 297.419.180,76 1.152.082,17 -2.445.080,06 798.868,62 296.925.051,49 -189.799.259,14 -10.294.709,89 0,00 2.428.690,99 -197.665.278,04 99.259.773,45 107.619.921,62 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 60.939.279,30 2.031.252,88 -6.022.401,15 59.817,13 57.007.948,16 -37.584.628,17 -3.647.785,11 0,00 1.642.984,42 -39.589.428,86 17.418.519,30 23.354.651,13 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.786.625.871,19 5.591.157,01 -360,00 0,00 1.792.216.668,20 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.792.166.837,05 1.786.576.040,04 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 263.586.330,59 19.416.256,35 -6.297.024,54 1.177.253,96 277.882.816,36 -172.796.953,84 -15.976.069,78 0,00 6.194.746,63 -182.578.276,99 95.304.539,37 90.789.376,75 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 235.943.894,53 24.507.366,91 -29.415.210,93 369.666,14 231.405.716,65 -170.944.830,90 -17.685.392,38 0,00 27.587.847,09 -161.042.376,19 70.363.340,46 64.999.063,63 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 521.235.513,70 150.141.795,07 -184.013,79 -63.521.936,42 607.671.358,56 -243.184,90 0,00 0,00 0,00 -243.184,90 607.428.173,66 520.992.328,80 Summe Sachanlagen 9.952.480.227,68 238.255.173,07 -53.040.414,82 -152.657,37 10.137.542.328,56 -2.207.278.813,76 -158.786.291,39 0,00 39.707.008,03 -2.326.358.097,12 7.811.184.231,44 7.745.201.413,92 Anlagenspiegel 2021 Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten Anlage 1 108 Stand am 31.12.2020 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr * 2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2021 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2020 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2021 am 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.437.032.805,21 10.725.000,00 0,00 0,00 5.447.757.805,21 -165.152.241,47 -354.720,43 1.031.569,42 0,00 -164.475.392,48 5.283.282.412,73 5.271.880.563,74 3.2 Beteiligungen 161.063.270,44 23.336.567,78 -35.321,34 0,00 184.364.516,88 -206.762,39 -81.263,06 1.950,99 12.902,68 -273.171,78 184.091.345,10 160.856.508,05 3.3 Sondervermögen 552.481.878,70 3.244.340,58 -53.689,98 0,00 555.672.529,30 -6.830.742,91 -4.780.612,16 0,00 0,00 -11.611.355,07 544.061.174,23 545.651.135,79 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490.056,58 100.035,13 0,00 0,00 77.590.091,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.590.091,71 77.490.056,58 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858.363,05 37.300.000,00 -18.299.120,58 0,00 422.859.242,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 422.859.242,47 403.858.363,05 3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5.3 an Sondervermögen 1.084.772,08 0,00 -464.069,86 0,00 620.702,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 620.702,22 1.084.772,08 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 21.589.806,67 50.000,00 -3.263.115,58 0,00 18.376.691,09 -185.074,39 -21.882,49 3.404,82 0,00 -203.552,06 18.173.139,03 21.404.732,28 Summe Finanzanlagen 6.654.600.952,73 74.755.943,49 -22.115.317,34 0,00 6.707.241.578,88 -172.374.821,16 -5.238.478,14 1.036.925,23 12.902,68 -176.563.471,39 6.530.678.107,49 6.482.226.131,57 * 1 Summe Restbuchwert Zugänge: *2 Summe Restbuchwert Abgänge: Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 315.486.352,19 €. Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 201.930.445,87 €. 109 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 79.128.135,13 21.072.835,55 58.055.180,58 119,00 56.374.928,56 1.2 Beiträge 222.395.773,34 1.116.628,31 221.205.511,00 73.634,03 219.381.077,57 1.3 Steuern 73.984.333,64 73.984.333,64 0,00 0,00 136.852.246,56 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 273.996.109,34 130.589.766,86 67.276.289,63 76.130.052,85 247.273.369,21 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 145.408.258,51 121.071.953,83 24.265.155,70 71.148,98 133.199.426,90 Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 4.335.492,77 3.944.124,64 14.377,78 376.990,35 20.355.603,76 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.462.694,58 1.462.694,58 0,00 0,00 551.267,71 2.3.gegen verbundene Unternehmen 7.091.004,37 7.091.004,37 0,00 0,00 3.305.325,26 2.4 gegen Beteiligungen 36.091,20 4.042,74 0,00 32.048,46 46.926,10 2.5 gegen Sondervermögen 5.950.553,91 5.074.826,61 686.189,71 189.537,59 12.191.670,09 Summe aller Forderungen 813.788.446,79 365.412.211,13 371.502.704,40 76.873.531,26 829.531.841,72 Forderungsspiegel 2021 Art der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12.2021 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am 31.12.2020 Anlage 2 110 Eigenkapitalspiegel 2021 Bestand zum 31.12.2020 Verrechnung des Vorjahresergebnisses Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO im Haushaltsjahr Verrechnungen aus Beiträgen Veränderungen der Sonderrücklage Jahresergebnis des Haushaltsjahres (vor Beschluss über Ergebnisverwendung) Bestand zum 31.12.2021 ² EUR EUR EUR EUR EUR EUR 5.207.032.470,76 0,00 18.039.560,57 249.321,86 81.263,06 5.231.452.066,25 6.049.450,00 4 1.2 Sonderrücklage 6.084.507,01 0,00 -81.263,06 6.003.243,95 1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 0,00 27.828.046,26 1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 200.530.976,19 0,00 178.449.263,49 378.980.239,68 1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 5.441.476.000,22 5.644.263.596,14 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2019, 2020 und 2021 4 Betrag fällt nicht unter den Tatbestand des § 44 Abs. 3 KomHVO, sondern geht auf eine Festlegung zur Verrechnung von Erträgen aus Nachaktivierung zurück Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 3. Vorjahr (2018) Vorvorjahr (2019) 5 Vorjahr (2020) 5 Saldo 5 Allgemeine Rücklage (+/-) -4.571.751,10 Ausgleichrücklage (+/-) -83.948.223,26 -27.828.046,26 Summe -83.948.223,26 -32.399.797,36 5 Stand 31.12.2021: Sobald die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 erfolgt ist, werden das Defizit 2019 und der Überschuss 2020 in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht. Bezeichnung 1.1 Allgemeine Rücklage 232.930.737,55 116.582.716,00 Anlage 3 111 Anlage 4 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 908.099,63 78.899,08 226.575,48 602.625,07 958.026,44 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden 77.402,40 4.804,10 15.845,01 56.753,29 82.206,50 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.456.899.557,28 155.984.894,87 642.842.948,46 658.071.713,95 1.622.056.123,25 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 362.000.000,00 362.000.000,00 50.000.000,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 373.151.499,46 373.151.499,46 669.276.390,52 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen 221.929.730,40 221.114.500,40 815.230,00 219.200.686,25 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.487.479,39 79.436.476,82 5.051.002,57 109.614.358,38 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 16.992.508,30 16.992.508,30 8.664.773,46 7. Sonstige Verbindlichkeiten 286.232.846,47 286.232.846,47 178.844.880,72 8. Erhaltene Anzahlungen 494.325.008,28 429.374.733,05 58.344.733,09 6.605.542,14 387.775.875,21 Summe aller Verbindlichkeiten 3.297.004.131,61 1.924.371.162,55 706.481.104,61 666.151.864,45 3.246.473.320,73 Verbindlichkeitenspiegel 2021 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am 31.12.2021 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 31.12.2020 112 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen) Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 362.882.943,85 432.913.443,43 Gesundheits- und Sozialwesen 1.841.574,96 28.376.440,29 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 455.874.668,38 450.226.114,18 Versorgungsbetriebe 10.393.047,00 10.840.372,00 Köln Bäder, Kölner Sportstätten 82.951.827,42 87.769.456,68 sonstige 13.080.646,03 16.350.790,05 2. Individualgewährleistungen 1.690.165,49 1.610.887,35 Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 928.714.873,13 1.028.087.503,98 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2021 Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Gesamtbetrag am 31.12.2021 Gesamtbetrag 31.12.2020 113 Gesamtbetrag am 01.01.2021 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 31.12.2021 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12 3 4 5 67 8 9 +- - + 1. Pensionsrückstellungen 1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.290.864.103,12 129.837.658,69 0,00 1.562.846,78 -130.151.653,90 1.288.987.261,13 0,00 0,00 1.288.987.261,13 1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.150.588.471,78 0,00 0,00 60.466.888,69 120.320.763,90 1.210.442.346,99 0,00 0,00 1.210.442.346,99 2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2.1 Rückstellungen für Deponien 155.104.698,20 1.512.679,64 0,00 0,00 0,00 156.617.377,84 0,00 0,00 156.617.377,84 2.2 Rückstellungen für Altlasten 57.496.114,00 894.114,80 855.121,75 1.093.810,35 0,00 56.441.296,70 2.278.906,87 37.723.703,41 16.438.686,42 3. Instandhaltungsrückstellungen 3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 23.517.623,08 7.150.998,38 4.303.230,76 11.388.904,75 0,00 14.976.485,95 8.651.122,41 6.325.363,54 0,00 4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO 4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.110.659,76 10.113.261,04 0,00 2.230.248,30 0,00 88.993.672,50 88.993.672,50 0,00 0,00 4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838.181,57 6.637.704,69 0,00 1.415.059,90 0,00 18.060.826,36 18.060.826,36 0,00 0,00 4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.164.501,60 4.031.364,27 211.777,51 3.595.779,78 0,00 7.388.308,58 0,00 0,00 7.388.308,58 4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 73.307.174,00 946.698,08 0,00 5.719.706,08 9.830.890,00 78.365.056,00 0,00 0,00 78.365.056,00 4.5 Rückstellung für Prozesskosten 10.768.181,33 619.719,34 9.915.191,99 355.920,76 0,00 1.116.787,92 1.116.787,92 0,00 0,00 4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 44.549.042,74 15.427.519,01 2.541.778,25 16.174.036,05 0,00 41.260.747,45 36.923.722,28 4.337.025,17 0,00 4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 140.651.364,05 579.151,37 22.049.402,99 5.605.518,77 0,00 113.575.593,66 80.749.747,72 32.825.845,94 0,00 4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 24.700.000,00 12.149.413,55 0,00 16.849.413,55 0,00 20.000.000,00 20.000.000,00 0,00 0,00 4.9 Andere sonstige Rückstellungen 702.018.584,83 109.990.591,33 13.677.325,03 54.601.119,98 0,00 743.730.731,15 125.907.348,25 91.791.327,07 526.032.055,83 Summe aller Rückstellungen 3.774.678.700,06 299.890.874,19 53.553.828,28 181.059.253,74 0,00 3.839.956.492,23 382.682.134,31 173.003.265,13 3.284.271.092,79 Rückstellungsspiegel 2021 Art der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2021 Anlage 5 114 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Rückstellung zum 31.12.2021 Rückstellung zum 31.12.2020 €€ Boden Sülzburgstraße 158.700,00 158.700,00 Die Verfüllung einer Grube zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurde in 2020 unterlassen und sollte in 2021 nachgeholt werden. Verzögerungen im Rahmen der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen in 2021 haben zur Folge, dass die Maßnahme im Jahr 2022 umgesetzt wird. Brandschutz Appellhofplatz 162.768,39 1.250.000,00 Probleme bei der Vergabe führten dazu, dass die für 2018 geplanten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Weitere Verzögerungen ergaben sich durch gestiegene Brandschutzanforderungen. Die Nachholung der Maßnahme wurde in 2021 begonnen und wird in 2022 fertiggestellt. Domtreppe 2.621.398,35 3.500.000,00 Die Instandhaltung der Domtreppe wurde 2020 unterlassen und sollte in 2021 vollständig durchgeführt werden. Die Entscheidung, dass die Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufgeteilt wird, hatte zur Folge, dass die Nachholung in den Jahren 2021 und 2022 erfolgt. Die Instandhaltung umfasst u. a. die Instandsetzung des Betons sowie die Erneuerung der Abdichtung und des Belags. Die Maßnahme soll in 2022 abgeschlossen werden. Die Zuführung wurde vorgenommen, weil mit Mehrkosten infolge von Nachträgen zu rechnen ist. Drehbrücke Deutz 5.581.939,35 6.200.000,00 Die Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke konnten nicht wie geplant in 2020 umgesetzt werden. Die Nachholung war vollständig für 2021 vorgesehen. Aufgrund von weiteren Mängeln, die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme deutlich wurden, wird die Maßnahme in 2022 vollständig abgeschlossen. Die Zuführung wurde vorgenommen, weil zusätzlich erkannte Mängel erhebliche Kostensteigerungen zur Folge haben. Fahrbahnüber- gänge Severinsbrücke 940.101,58 940.101,58 In 2018 wurde es unterlassen, die Fahrbahnübergänge langfristig in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die Nachholung war für 2021 vorgesehen. Kleinere vorbereitende Maßnahmen wurden bereits in 2020 vorgenommen. Verzögerungen im Rahmen der Ausschreibung haben zur Folge, dass die Nachholung der Maßnahme in 2022 erfolgt. Vermögens- gegenstand Erläuterung Anlage 6 115 Rückstellung zum 31.12.2021 Rückstellung zum 31.12.2020 €€ Vermögens- gegenstand Erläuterung Fahrbahn Zoobrücke Sanierung 1.350.000,00 2.150.000,00 Die Sanierung der Fahrbahn war für 2020 vorgesehen. Die Erneuerung der Entwässerung und der elektrischen Anlagen sollte vollständig in 2021 durchgeführt werden. Die Umsetzung wurde in zwei Bereiche aufgeteilt und zeitlich verlegt, sodass die abschließenden Arbeiten in 2022 erfolgen. Fort IV 612.893,34 238.725,62 Die Instandhaltung des Daches wurde in 2019 unterlassen. Mit ersten Maßnahmen am Putz wurde in 2020 begonnen. Die Instandsetzung des Daches soll in 2022 abgeschlossen werden. Eine Zuführung wurde vorgenommen, weil mit einem höheren Sanierungsaufwand zu rechnen ist. Eine weitere Zuführung erfolgte für die Instandsetzung der Torbögen. Die Sanierung der Torbögen sollte ursprünglich in 2021 umgesetzt werden. Die Nachholung erfolgt bis 2024. Fort X 0,00 2.650.000,00 Die Instandhaltung des Daches konnte aufgrund von vorab durchzuführenden Prüfungen und Abstimmungen nicht wie geplant in 2019 durchgeführt werden. Die Nachholung war für 2021 vorgesehen, jedoch wird die Sanierungsmaßnahme bis zur Entscheidung über das Interessenbekundungsverfahren ausgesetzt und die Rückstellung aufgelöst. Gebäude An der Rechtschule 0,00 3.243.825,36 Im Museum für Angewandte Kunst wurde die Nachholung der Fenstersanierung und damit zusammenhängender Maßnahmen fortgeführt, ist jedoch nicht vollständig in 2021 abgeschlossen worden. Die vollständige Umsetzung der Maßnahme ist im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich gewesen, aus diesem Grund wurden die Bestände der Rückstellungen aufgelöst. Gebäude Be- gegnungsstätte Heßhofstraße 43 0,00 70.000,00 Die Sanierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung der Rohranlagen in der Jugendeinrichtung Heßhofstraße wurden in 2020 unterlassen. Die Maßnahme wurde in 2021 abgeschlossen. Gebäude Bischofsgarten- straße 1 1.983.968,57 1.526.446,79 Im Museum Ludwig wurde die Nachholung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen fortgeführt. Die Instandsetzung der Sonnenschutzanlage wurde abgeschlossen. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen Dachterrasse sowie Reparatur der Brandschutztore ist im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich gewesen, aus diesem Grund wurden die Bestände der Rückstellungen aufgelöst. Zuführungen erfolgten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen. 116 Rückstellung zum 31.12.2021 Rückstellung zum 31.12.2020 €€ Vermögens- gegenstand Erläuterung Gebäude Eisenmarkt 2-4 0,00 50.000,00 Die Nachholung der Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurde in 2020 abgeschlossen. Die in 2020 unterlassene Planung des Kassenumbaus sollte in 2021 nachgeholt werden. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Umbau der Kasse nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde die Rückstellung aufgelöst. Gebäude Militärringstraße 2.000,00 213.000,00 Die Sanierung des Zwischenwerks der Freiluga konnte aus Gründen des Denkmalschutzes und aufgrund von Schadstoffvorkommen in 2020 nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme wurde in 2021 nachgeholt und abgeschlossen. Es ist noch eine Schlussrechnung ausstehend. Großmarkt Außenent- wässerung 55.400,00 192.228,00 Die Instandhaltung des Kernbereichs des Kanalnetzes sollte in 2019 umgesetzt werden, konnte jedoch aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchgeführt werden. In 2020 wurde die Sanierung des ersten Bauabschnitts nachgeholt sowie in 2021 fortgeführt und soll in 2022 abgeschlossen werden. Eine Zuführung wurde vorgenommen, weil mit einem höheren Sanierungsaufwand zu rechnen ist. Die Nachholung der unterlassenen Planung des zweiten Bauabschnitts verschiebt sich von 2021 in 2022, da der erste Bauabschnitt noch nicht fertiggestellt worden ist. Großmarkthalle 228.108,76 274.516,53 Die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und Arbeiten an den elektrischen Anlagen wurden in 2019 beendet. In 2020 erfolgten Mängelbeseitigungen sowie die Aufschaltung der Brandmeldeanlage an die Feuerwehr. In 2021 wurden weitere Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. In 2022 soll die Maßnahme abgeschlossen werden. Großmarkt Verkabelung Außenmarkt 59.207,61 60.000,00 Die unterlassene Instandhaltung der Hausanschlüsse der Mietobjekte des Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung sollte in 2021 abgeschlossen werden. Aufgrund von Verzögerungen wird die Maßnahme in 2022 fortgeführt. Großmarkt Versteigerungs- halle 20.000,00 20.000,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen der Alten Versteigerungshalle wurde in 2019 unterlassen. Die Verglasungsarbeiten wurden in 2020 vorgenommen. Die abschließenden Malerarbeiten wurden von 2021 in 2022 verschoben. Haltestelle Chorweiler Sanierung Dach 500.000,00 0,00 Die Instandhaltungsmaßnahme konnten nicht wie geplant in 2021 umgesetzt werden. Die Nachholung ist vollständig für 2022 vorgesehen. 117 Rückstellung zum 31.12.2021 Rückstellung zum 31.12.2020 €€ Vermögens- gegenstand Erläuterung Innenausbau Haltestelle Heumarkt 0,00 99.845,72 Mit der Nachholung der für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt wurde in 2019 begonnen. Dazu gehören insbesondere die Erneuerung elektrischer Anlagen sowie Brandschutzmaßnahmen. Die Maßnahme ist nicht vollständig abgeschlossen worden. Die verbleibenden Arbeiten, die im Wesentlichen die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik beinhalten, werden im Folgejahr fortgeführt. Tiefgarage Groß St. Martin 0,00 100.000,00 Die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden in der Tiefgarage Groß St. Martin wurde in 2021 abgeschlossen. Trinkwasser- anlage Bezirkssportanlag e Scheibenstraße 200.000,00 580.233,48 Mit der Nachholung der Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage Scheibenstraße wurde 2018 begonnen. Die Maßnahme wird in 2022 fortgeführt. Die vollständige Umsetzung der Maßnahme ist im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich gewesen, aus diesem Grund wurde ein Teil der Rückstellung bereits aufgelöst. Zoobrücke Verstärkung 500.000,00 0,00 Die Verstärkung der Zoobrücke konnte nicht wie geplant in 2021 umgesetzt werden. Die Nachholung ist vollständig für 2022 vorgesehen. 14.976.485,95 23.517.623,08 118 Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2021 Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB (d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist) Ver‐ und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Köln 25,00% 2020 511 621 Essen 39,20% 2020 31.598 1.779 40,08% 2020 54.948 10.182 Köln 26,66% 2020 1.996 ‐1.533 26,66% 2020 3.437 110 Dormagen 39,20% 2020 18.804 5.764 Leverkusen 40,00% 2020 81.196 12.558 Leverkusen 40,00% 2020 64 2 Rostock 39,68% 2020 538 8 Hürth 45,30% 2020 49.007 8.468 Wesseling 22,65% 2020 272 60 Hürth 22,56% 2020 25 555 Duisburg 40,00% 2020 26 ‐1 Duisburg 32,10% 2020 12.573 107 Duisburg 2020 5.562 ‐116 Duisburg 2020 5.085 ‐125 chargecloud GmbH 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%) KNG Kraftwerks‐ und NETZGesellschaft mbH 39,68% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie HKW Rostock 49,6%) Radio Köln GmbH & Co. KG 25% (Stadt Köln: 0%, Stadtwerke Köln GmbH: 25%) AS3 Beteiligungs GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) BELKAW GmbH 40,08% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50,1%) Bergisch Gladbach Colonia Cluj‐Napoca Energie S.R.L. 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%) Klausenburg (Rumänien) evd Energieversorgung Dormagen GmbH 39,2% Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs‐ und Beteilgungsgesellschaft mbH 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein‐Erft 45,3% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 56,63%) Wärmegesellschaft Wesseling GmbH 22,65% (Stadt Köln: 0%, GVG RheinErft: 50%) Wärmegesellschaft RHEIN‐ERFT mbH 22,56% (Stadt Köln: 0%, GVG Rhein‐Eft: 49,80%) RheinEnergie‐Stadtwerke Duisburg Windpark Verwaltungs‐GmbH 40 % (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 50%) Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%) Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%) Windpark Staustein II GmbH & Co.KG 32,1% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft 40,1%) Anlage 7 119 Ver‐ und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 2020 27 1 (HGK Shipping 50%) Buss Imperial Logistics GmbH & Co.KG Duisburg 2020 873 221 (HGK Shipping 50%) BeKa Imperial GmbH Kehl 2020 408 206 (HGK Shipping 40%) Berlin 24,80% 2020 974 ‐2.410 GWAdriga Verwaltungs GmbH 24,8% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) Berlin 24,80% 2020 26 k.A. Köln 26,66% 2020 142.622 28.388 Düsseldorf 40,00% 2020 5.000 ‐58 Leichlingen 39,20% 2020 6.582 1.516 Lohmar 39,20% 2020 12.069 1.428 Lohmar 39,20% 2020 28 1 Pulheim 39,20% 2020 2.527 427 Troisdorf 32,00% 2020 39.538 7.210 Rostock 39,20% 2020 6.467 409 Bornheim 39,20% 2020 7.206 254 Leichlingen 20,04% 2020 1.649 184 Düsseldorf 20,00% 2020 527.724 44.875 Sankt Augustin 36,00% 2020 12.943 743 Düsseldorf 21,45% 2020 k.A. k.A. Köln 50% 2020 ‐11.134 ‐153 rhenag Rherinische Energie AG 26,66% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%) GWAdriga GmbH & Co. KG 24,8% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) RW Beteiligungs GmbH i. L. 21,45% (Stadt Köln: 0%, GEW: 21,45%) RheinWerke GmbH 40% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%) Stadtwerke Leichlingen GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Lohmar Verwaltungs‐GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Pulheim GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stadtwerke Troisdorf GmbH 32% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 40%) Stromkontor Rostock Port GmbH 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 39,2% (Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%) Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH 20,04 % (Stadt Köln: 0%, BELKAW: 50%) Stadtwerke Düsseldorf AG 20% (Stadt Köln: 0%, GEW: 20%) Stadtwerke Sankt Augustin GmbH 36% (Stadt Köln 0%, RheinEnergie: 45,0%) Stadtbahngesellschaft Rhein‐Sieg mbH i.L. 50 % 120 Ver‐ und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Neuss 46,80% 2020 56.250 781 Neuss 46,80% 2020 44 2 Köln 46,80% 2020 374 ‐130 Gummersbach 25,10% 2020 491 315 Köln 24,40% 2020 84 39 Duisburg 46,80% 2020 1.201 135 Köln 23,90% 2020 2.522 1.576 Düsseldorf 35,60% 2020 1.682 740 Wustermark 37,50% 2020 ‐‐ Köln 31,12% 2020 228.490.217 ‐31.099.929 Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Köln 50,00% 2020 173 136 Köln 27,60% 2020 14 7 Köln 33,33% 2020 356 26 Düsseldorfer Container Hafen 35,6% (CTS 49,0 %) Multimodal Terminal GmbH i.L. 37,5 % (neska interm 40%) Flughafen Köln/Bonn GmbH 31,12% Rheincargo GmbH & Co. KG 46,8 % (HGK 50%) Rheincargo Verwaltungs‐ GmbH 46,8% (HGK 50%) Rheinfähre Köln‐Langel/Hitdorf 46,8 % (HGK 50%) AggerService GmbH 25,1% (Stadt Köln: 0%, (AggerEnergie 50,0%) RVG Rheinauhafen Verw GmbH 24,4% (HGK 26%) Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH 50% GIZ Gründer‐und Innovationszentrum im TechnologiePark Köln 27,6% Digital Hub Cologne GmbH 33,33% Masslog GmbH Büchting 46,8% (HTAG 50%) Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS 23,9% (HGK 25,5%) 121 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Gesamt 5.209.541.634 44.480.189 5.254.021.824 Dezernat-OB 01 - Amt der Oberbürgermeisterin 26.167.466 445.000 26.612.466 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 26.167.466 445.000 26.612.466 Die Sanierung des historischen Rathauses hat sich verschoben. Eine vollständige Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. MEÜ 0 250.000 250.000 X Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Optimierung des Beteiligungsportals. Durch die Verschiebung der Umstellung verzögert sich auch die Optimierung. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. 0 100.000 100.000 Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für einen Vertrag mit der Kölner Freiwilligen Agentur über zwei Jahre. Das Projekt hat sich verzögert. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. 0 50.000 50.000 Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für einen zweijährigen Vertrag mit Zebralog. Das Projekt hat sich verzögert. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. 0 25.000 25.000 Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Umstellung des Beteiligungsportals. Die Umstellung hat sich verschoben. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. 0 20.000 20.000 16 - Amt für Integration und Vielfalt 13.975.567 409.959 14.385.525 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 13.975.567 409.959 14.385.525 Das Projekt "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" verzögert sich. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 285.459 285.459 Das Verwaltungsreformprojekt -Konzept Integrative Stadtgesellschaft- hat sich verzögert. Im Jahr 2022 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.MEÜ 0 100.000 100.000 X Das Projekt KOKIP verzögert sich. Es sind keine ausreichenden Mittel in 2022 vorhanden. 0 24.499 24.499 Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2021 nach 2022 Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung Anlage 8 122 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernatsbüros Dezernatsbüros 22.066.428 252.152 22.318.580 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 17.218.226 29.000 17.247.226 Die Mittel konnten aufgrund der unterjährigen Gründung des Dezernates VIII in 2021 nicht verausgabt werden. Da die veranschlagten Mittel in 2022 nicht ausreichen ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 29.000 29.000 1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.410.815 223.152 1.633.967 Wegen der Corona-Pandemie und des Jubiläums wurden für die Jahre 2020/2021 einmalig Mittel zur Struktursicherung und Neuaufstellung der LitCologne bereitgestellt. Der Mittelabruf hat sich verzögert. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 151.152 151.152 X Die Mittel zur Förderung der Kreativwirtschaft wurden zum Haushaltplan 2020/2021 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 50.000 50.000 X Das Gamescom Festival 2021 ist coronabedingt ausgefallen. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Festival in 2022 durchgeführt wird. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 22.000 22.000 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 123 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-I 02 - Bürgerämter 27.021.972 487.359 27.509.331 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 12.478.067 34.199 12.512.266 Der Umzug des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. tlw. MEÜ 0 34.199 34.199 X 0301 - Schulträgeraufgaben 1.931.481 11.927 1.943.408 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 11.927 11.927 0416 - Kulturförderung 784.533 191.419 975.951 Durch die anhaltende Corona-Pandemie konnten die in 2021 veranschlagten Mittel für die Schull- und Veedelszöch in den Bezirken nicht verausgabt werden. Im Jahr 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 90.000 90.000 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2021 ausgefallen, die in 2022 nachgeholt werden sollen. Die im Jahr 2021 ursprünglich eingeplanten Honoraraufwendungen werden hierfür übertragen. MEÜ 0 39.784 39.784 X Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 18.340 18.340 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2021 ausgefallen, die in 2022 nachgeholt werden sollen. Die im Jahr 2021 ursprünglich eingeplanten Mittel werden hierfür übertragen. MEÜ 0 15.216 15.216 X Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 9.872 9.872 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 8.995 8.995 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Lindenthal über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.562 5.562 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 124 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0416 - KulturförderungAufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 3.649 3.649 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 357.441 41.132 398.573 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 15.610 15.610 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.251 14.251 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 11.271 11.271 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 43.806 23.778 67.585 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.127 6.127 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.371 5.371 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Lindenthal über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.315 5.315 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 4.150 4.150 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 2.815 2.815 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 125 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 542.283 142.794 685.077 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Nippes über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 55.000 55.000 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 28.496 28.496 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 26.423 26.423 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.928 14.928 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.903 6.903 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.016 6.016 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Lindenthal über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.029 5.029 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 2.133.421 41.952 2.175.374 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 27.950 27.950 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.002 14.002 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 126 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 60.400 158 60.558 Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 158 158 11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 179.593.876 3.150.000 182.743.876 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 174.602.492 3.150.000 177.752.492 Die Ermächtigungsübertragung erfolgt zur Umsetzung von Maßnahmen des Bewerbercenters, welches inzwischen stadtweit alle Stellenbesetzungsverfahren durchführt. Die in 2022 veranschlagten Mittel decken den Bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht. 0 1.300.000 1.300.000 Die Umsetzung der Maßnahmen "Neuanmietung der Aachener Str. 1042", "Umbau des Jakordenhauses" sowie der "Neubezug des Objektes Gürzenichstr. 6-16" verzögert sich. In 2022 stehen hierfür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 980.000 980.000 X Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Flächenkonzeptes sowie die Umsetzung des Projektes "Begleitung in eine zukunftsorientierte Arbeitswelt-Change-Güterhaus" konnten nicht abgeschlossen werden. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht ausreichend. 0 590.000 590.000 Aufgrund einer Verschiebung des Assessment Centers von 2021 nach 2022 ist mangels veranschlagter Mittel in 2022 eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 280.000 280.000 32 - Amt für öffentliche Ordnung 73.017.157 600.000 73.617.157 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 31.061.246 415.000 31.476.246 Der Umzug des Ordnungsdienstes nach Junkersdorf hat sich verzögert. Außerdem konnten gesetzlich verpflichtende Schulungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die im Jahr 2022 veranschlagten Mittel decken diesen Bedarf nicht zusätzlich. 0 225.000 225.000 Durch Verzögerungen bei Digitalisierungsmaßnahmen sowie Lieferengpässen bei der Bestellung im Rahmen der Digitalisierung ist eine Mittelübertragung erforderlich. Hierfür stehen in 2022 keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 190.000 190.000 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 127 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0202 - Gewerbewesen 4.584.470 35.000 4.619.470 Der Umzug des Gewerbebereiches in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes hat sich verzögert, da die Räumlichkeiten noch nicht frei geworden sind. Für erforderliche Beschaffungen ist der Ansatz 2022 nicht ausreichend. 0 35.000 35.000 0205 - Verkehrsüberwachung 35.463.523 150.000 35.613.523 Der Umzug des Verkehrsdienstes in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes hat sich verzögert, da die Räumlichkeiten noch nicht frei geworden sind. Für erforderliche Beschaffungen ist der Ansatz 2022 nicht ausreichend. 0 150.000 150.000 33 - Ausländeramt 36.243.191 50.000 36.293.191 0209 - Ausländerangelegenheiten 36.243.191 50.000 36.293.191 Möblierung Außendienststelle; einmalige verzögerte Maßnahme, für die das Budget 2022 nicht ausreicht. 0 50.000 50.000 34 - Bürgerdienste 59.829.863 172.859 60.002.722 0106 - Zentrale Dienstleistungen 10.817.034 106.759 10.923.793 Die Migration auf ein neues Release für das Wissensmanagement des Bürgertelefons hat sich durch die Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 66.759 66.759 Für die Schulung der Mitarbeiter*innen für die neue Software des gesamtstädtischen Beschwerdemanagements sind aufgrund der Corona-Pandemie digitale Schulungsformen notwendig. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 40.000 40.000 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 2.230.502 66.100 2.296.602 Diverse Beschaffungen für die Ausstattung des zentralen Front Office Standortes haben sich verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 66.100 66.100 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 128 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-II 20 - Kämmerei 809.050.865 3.556.170 812.607.035 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 37.102.570 1.107.657 38.210.227 Ablösung der veralteten Finanz-IT-Struktur Cognos. Der Projektstart hat sich verzögert. Die Durchführung des Projektes in 2022 ist aus Gründen der IT-Sicherheit dringend geboten. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 392.700 392.700 Das Projekt "Erneuerung IT-Struktur" hat sich verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 331.964 331.964 X Mit der Einführung von SAP BW/4HANA wird die veraltete Finanz-IT-Struktur erneuert. Die Arbeit konnte erst im Januar 2022 aufgenommen werden. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 214.200 214.200 Das Projekt "Zukunftsfähige Struktur für das Rechnungswesen" hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 ist hier nicht auskömmlich. MEÜ 0 98.000 98.000 X Der Abschluss des Vergabeverfahrens für die externe Beratung im Projekt "Neuregelung des § 2b UStG" hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht auskömmlich. MEÜ 0 45.000 45.000 X Das Projekt "Unterstützung Jahresabschlussarbeiten" durch externe Beratung hat sich verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 25.793 25.793 X 0401 - Museumsreferat 3.700.000 416.513 4.116.513 Durch eine erheblich verzögerte Vorlage des Wirtschaftsplans 2021 kam es zu einer zeitlich versetzten unterjährigen Bedarfsprüfung und -deckung des Betriebskostenzuschusses. 0 416.513 416.513 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 129 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 4.821.000 1.332.000 6.153.000 Etwaige pandemiebedingte Aufstockungen des Betriebskostenzuschusses 2021 können aus dem Ansatz 2022 nicht finanziert werden. 0 1.332.000 1.332.000 1501 - Wirtschaft und Tourismus 31.459.740 700.000 32.159.740 Die Durchführung geplanter Instandhaltungen verzögert sich. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht ausreichend. 0 700.000 700.000 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 17.554.550 430.800 17.985.350 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 430.800 430.800 Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2021 verzögert. Zur Finanzierung ist eine teilweise erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 430.800 430.800 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 130 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-IV 40 - Amt für Schulentwicklung 478.970.463 2.225.364 481.195.827 0301 - Schulträgeraufgaben 465.849.661 2.052.364 467.902.025 Die Mittel werden für die Umsetzung des ab 01.08.21 geltenden neuen Beförderungsvertrages mit der Kölner Schulbusverkehr GmbH benötigt. Diesbezügliche Mittel sind in der Hpl.-Veranschlagung 2022 nicht vorgesehen. 0 1.447.500 1.447.500 Die Umsetzung d. Förderprogramms "Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung" hat sich zeitlich verzögert. Der Durchführungszeitraum wurde bis Ende 2022 verlängert. Für die Restabwicklung in 2022 ist der städt. Eigenanteil nicht veranschlagt. 0 604.864 604.864 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 12.138.659 173.000 12.311.659 Die geplante Umsetzung der Anpassung der Zuschüsse an freie Träger der Schulsozialarbeit an Grundschulen hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht decken. 0 173.000 173.000 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 999.806.468 929.422 1.000.735.890 0603 - Kindertagesbetreuung 659.606.811 585.000 660.191.811 Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die Maßnahme Planungsaufnahme Kita Franz- Werfel-Str. 18, Köln Holweide in 2021 verzögert hat. In 2022 ist das Budget nicht ausreichend. 0 374.000 374.000 Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die Maßnahme Kita Langenbergstr. 18, Köln Blumenberg in 2021 verzögert hat. In 2022 ist das Budget nicht ausreichend. 0 211.000 211.000 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 40.866.134 344.422 41.210.556 Die Umsetzung der Maßnahme Schülerferienfreizeitkarte (polit. VN 2019) hat sich aufgrund der Coronakrise verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 249.741 249.741 X Mittelübertragung erfolgt für die Erneuerung des Messestands für die nächste in Präsenz stattfindende Gamescom. In 2022 sind hierfür keine Mittel eingeplant. 0 60.000 60.000 Die Umsetzung der Maßnahme Internationale Begegnungen (polit. VN 2019) hat sich aufgrund der Coronakrise verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 34.681 34.681 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 131 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 27.431.374 747.894 28.179.268 0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 27.431.374 747.894 28.179.268 Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der generalsanierten Gebäude in Brück verzögert sich. Zur abschließenden Finanzierung der Maßnahme werden die Mittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. MEÜ 0 747.894 747.894 X 52 - Sportamt 31.583.411 625.434 32.208.846 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 31.583.411 625.434 32.208.846 Die FIBA EuroBasket 2022 (Basketball EM 2021) wurde durch die Covid-19-Pandemie von 2021 auf 2022 verschoben. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 275.434 275.434 Die Mittel dienen der Fortführung von Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Anlage - Fort Deckstein. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 200.000 200.000 X Die Mittel für den Aufbau des Sportanlagenkatasters konnten noch nicht vollumfänglich verausgabt werden. Im Arbeitsprogramm der Stadt Köln war die Umsetzung in 2021 vorgesehen. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 132 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-V 50 - Amt für Soziales und Senioren 1.138.145.880 3.595.834 1.141.741.714 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 13.087.230 3.595.834 16.683.064 Die Sanierungsarbeiten an den Bürgerhäusern u. -zentren haben sich verzögert. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 3.479.615 3.479.615 Zum Erhalt der Bürgerhäuser in freier Trägerschaft wurden Mittel (Strukturerhaltende Maßnahme "Corona-Pandemie") bereitgestellt. Die Mittel werden weiterhin benötigt. 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 116.219 116.219 53 - Gesundheitsamt 45.904.244 2.995.255 48.899.499 0701 - Gesundheitsdienste 45.904.244 2.995.255 48.899.499 Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung des in 2021 errichteten Impfzentrums in der Lanxess Arena zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die veranschlagten Mittel 2022 sind nicht auskömmlich. 0 1.086.035 1.086.035 Um die Impfbereitschaft in den Stadtteilen mit Hochinzidenzrisiko zu steigern wurden 2021 überplanmäßige Aufwendungen beschlossen. Die Mittel dienen der weiteren Finanzierung der Maßnahme, da diese aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich ist. 0 1.075.427 1.075.427 Die Mittel dienen der Fortführung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (u.a. Kurierdienste f. Ordnungsverfügungen, Anmietung zus. Räumlichkeiten inkl. Corona-gerechter Ausstattung (Dominium)). Die veranschlagten Mittel 2022 sind nicht auskömmlich. 0 720.198 720.198 Die wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekonzeptes hat sich verzögert. Im Jahr 2022 stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. MEÜ 0 113.595 113.595 X 56 - Amt für Wohnungswesen 132.714.356 200.000 132.914.356 1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 13.484.122 200.000 13.684.122 Die Umsetzung der Maßnahme "Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" (pol. VN 2020/2021) verzögert sich. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 200.000 200.000 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 133 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-VI 61 - Stadtplanungsamt 16.841.064 230.000 17.071.064 0901 - Stadtplanung 16.841.064 230.000 17.071.064 Für die Finanzierung der im Rahmen des Winterprogramms 2021 errichteten Eisbahn am Ebertplatz ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 150.000 150.000 Für das Projekt "Höhenentwicklungskonzept für Köln" sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 2020/2021 für das Jahr 2020 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. MEÜ 0 80.000 80.000 X Dezernat-VII 41 - Kulturamt 17.257.894 1.352.790 18.610.684 0416 - Kulturförderung 17.257.894 1.352.790 18.610.684 Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 300.000 300.000 X Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2021 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 300.000 300.000 Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden 2021 zugesetzt. Die Umsetzung des "Musiktheaterfestivals" wurde bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf 2022 verschoben. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 200.000 200.000 Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme "Zamus" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2019 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme "Stadtgarten" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X Die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der Keller" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 120.000 120.000 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 134 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0416 - KulturförderungDiese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden 2021 zugesetzt. Die Umsetzung des "Festivals Globale Musik" wurde bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf 2022 verschoben. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 100.000 100.000 Die Maßnahme zur Integration v. Kreativräumen u. kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung (Mittel aus Kulturförderabgabe 2019) hat sich durch die Covid-19-Pandemie verzögert. Die Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich.MEÜ 0 19.323 19.323 X Auf Grund einer technischen Störung kam es zur Zahlungsverzögerung. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln in 2022 nicht möglich. 0 13.467 13.467 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 135 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 44 - Historisches Archiv 18.857.538 17.120 18.874.658 0412 - Historisches Archiv 18.857.538 17.120 18.874.658 Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2021 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme "Umzug des Kölner Frauengeschichtsvereins" hat sich Corona bedingt verzögert. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 8.620 8.620 Bereitstellung der konsumtiven Finanzmittel für die noch ausstehende Rechnung zur Bewachung des öffentlichen Bereiches am Historischen Archiv. 0 8.500 8.500 450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten 8.712.399 2.193.285 10.905.683 0401 - Museumsreferat 8.712.399 2.193.285 10.905.683 Die Aufwandsermächtigungen des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für die Beleuchtungsanlage und den Blend-/Verschattungsschutz im MAK werden aufgrund von Verzögerungen erneut übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. MEÜ 0 1.180.000 1.180.000 X Der Ausbau der IT-Infrastruktur in den Museen (u.a. Museumsportal, Online Collection, W-LAN) wird fortgeführt. Die Mittel aus dem Digitalisierungsetat werden aufgrund von Verzögerungen übertragen, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. MEÜ 0 663.285 663.285 X Die Mittel des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für das Zentraldepot der Museen (Grundlagenermittlung und Projektsteuerung) werden aufgrund von Verzögerungen erneut übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. MEÜ 0 200.000 200.000 X Die Aufwandsermächtigungen des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für die (Wieder-)Herrichtung der Sammlungsbereiche im MAK werden aufgrund von Verzögerungen erneut übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. MEÜ 0 150.000 150.000 X 4512 - Römisch-Germanisches Museum 6.974.558 61.499 7.036.057 1002 - Denkmalpflege 2.425.697 61.499 2.487.196 Nicht verausgabte Zuweisungen des Landes aus dem Denkmalförderprogramm 2021 müssen zurückgezahlt werden. Hierfür werden die entsprechenden Ermächtigungen bereitgestellt. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 61.499 61.499 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 136 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 9.016.925 162.738 9.179.663 0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 9.016.925 162.738 9.179.663 Für die Abrechnung der Sonderausstellung "Resist! Die Kunst des Widerstands" werden noch nicht verausgabte Mittel übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 83.089 83.089 Die Sonderausstellung "Liebe Global - Zwischen Neurococktail und göttlicher Ekstase" findet Corona- bedingt erst in 2022 statt. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 61.152 61.152 Die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Sonderausstellung "Eine Seele in Allem - Die Ainu, die Ainu Nordjapans" übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. 0 18.496 18.496 4516 - Museum Schnütgen 2.068.792 105.000 2.173.792 0407 - Museum Schnütgen 2.068.792 105.000 2.173.792 Für "Audience development beim Museum Schnütgen" sind Mittel aus der Kulturförderabgabe zugesetzt worden. Das Projekt wird Corona-bedingt erst in 2022 umgesetzt. Die Mittel werden erneut übertragen. In 2022 ist kein Ansatz eingeplant. MEÜ 0 50.000 50.000 X Die Sonderausstellung "Franka Hörnschemeyer: Gipskartonfeuerschutz" wird Corona-bedingt erst in 2022 präsentiert. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. 0 30.000 30.000 Der Ausbau der Online Collection wird in 2022 fortgeführt. Die aus dem Budget der Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel werden übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 25.000 25.000 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.944.965 3.307.446 8.252.411 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.944.965 3.307.446 8.252.411 Die Herrichtung des Interims "Modehaus Sauer" verzögert sich. Die in 2019 und 2020 für diesen Zweck zugesetzten Mittel werden erneut übertragen. In 2022 ist dafür kein Budget veranschlagt. MEÜ 0 2.747.446 2.747.446 X Ein Zuschuss an den Kölner Funken Artillerie blau-weiß von 1870 e.V. wird Corona-bedingt erst in 2022 geleistet. Die Aufwandsermächtigungen werden erneut übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. MEÜ 0 260.000 260.000 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 137 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 0408 - Kölnisches StadtmuseumEin Zuschuss an den "Gemeinnützigen Bauverein Sachsenturm e.V." wird in 2022 geleistet. Die Mittel aus der Kulturförderabgabe (Bauliche Maßnahmen für Sanierung/Erhaltung/Ergänzung von Denkmälern) werden übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. 0 250.000 250.000 Die einmalig bereitgestellten Aufwandsermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für den "Kölner Geschichtspfad" werden erst in 2022 in Anspruch genommen. Die Mittel werden erneut übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. MEÜ 0 50.000 50.000 X 4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.309.765 14.860 3.324.625 0410 - NS-Dokumentationszentrum 3.309.765 14.860 3.324.625 Die Präsentation der Sonderausstellung "Philibert & Fifi. Karikaturen und Zeichnungen eines französischen Zwangsarbeiters" wird in 2022 fortgesetzt. Die Mittel für Sonderausstellungen werden übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 14.860 14.860 4522 - Museumsdienst 3.766.942 221.228 3.988.169 0411 - Museumsdienst 3.766.942 221.228 3.988.169 Die Besucherstrukturanalyse für den Museumsstandort verzögert sich Corona-bedingt. Die für diesen Zweck aus dem Budget der Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel werden übertragen. In 2022 ist dafür kein Budget eingeplant. 0 77.350 77.350 Der Ausbau der Online Collection und die Schaffung anderer Zugänge wie Multimediaguides verzögern sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel der Kulturentwicklungsplanung werden übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 64.678 64.678 Der Ausbau der Online Collection durch die Entwicklung einer zentralen Basiskomponente verzögert sich. Die für diesen Zweck aus dem Budget der Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel werden übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. 0 50.000 50.000 Im Zuge des Leitprojekts "Museen, Menschen, Medien" verzögern sich Corona-bedingt die Projekte bei der Bildung und Vermittlung in den Programmbereichen Inklusion/Barrierefreiheit, Diversität und Outreach. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 29.200 29.200 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 138 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.363.041 488.601 3.851.642 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.363.041 488.601 3.851.642 Das Rheinische Bildarchiv konnte die Ausstattung der Fachräume im Archivneubau 2021 nicht abschließen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 314.201 314.201 Der Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek verschiebt sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel werden erneut übertragen. In 2022 ist hierfür kein Budget veranschlagt. MEÜ 0 98.900 98.900 X Im Rheinischen Bildarchiv verzögert sich die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems für die vollständige Digitalisierung des Fotobetriebs. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 50.000 50.000 Die Sonderausstellung "Chargesheimer fotografiert Jazz" wird Corona-bedingt erst in 2022 präsentiert. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 24.000 24.000 Die nicht verausgabten Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Sonderausstellung "Artist meets Archive #2: Image Cycle - Philipp Goldbach" übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 1.500 1.500 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 139 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-VIII 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 55.759.554 936.105 56.695.659 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 33.525.756 936.105 34.461.861 Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. Weitere Arbeiten werden in 2022 durchgeführt. Die in 2022 hierfür veranschlagten Mittel reichen nicht aus. MEÜ 0 486.105 486.105 X Die Herrichtung der Liegenschaft, die für die Bereitstellung von Kreativräumen vorgesehen ist, erfolgt erst in 2022. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 450.000 450.000 X 236 - Marktwesen 4.113.922 271.234 4.385.155 0203 - Märkte 4.113.922 271.234 4.385.155 Notwendige Sanierungsarbeiten an der Großmarkthalle haben sich verzögert. Die in 2022 hierfür veranschlagten Mittel reichen nicht aus. 0 201.234 201.234 Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsplan 2020/2021 zur Entwicklung von Wochenmarktkonzepten zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. 0 70.000 70.000 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 96.051.093 10.805.584 106.856.677 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 71.071.140 10.482.742 81.553.882 Korrespondierende Festwertaufwendungen zur Fortführung diverser begonnener, verzögerter investiver Maßnahmen im städtischen Grünvermögen (Festwert). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 3.472.630 3.472.630 Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen, verzögerten Maßnahmen aus Polit. VN KFA (Mehrfachübertragung 968.130,93 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 2.266.360 2.266.360 X Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; hier: Umsetzung Artenreiche Wiesen, Maßnahmen Biodiversität (Polit. VN, Mehrfachübertragung 467.988,39 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 1.467.988 1.467.988 X Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; hier: Fortführung Baumpflanzungen (Polit. VN, Mehrfachübertragung 654.814,74 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 1.154.815 1.154.815 X * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 140 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenFortführung der verzögerten Baumaßnahme Installation der Fontäne auf dem Neumarkt (Polit. VN, Mehrfachübertragung 551.250,71 €). In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 740.251 740.251 X Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; hier: Fortführung Hecken und Säume (Polit. VN, Mehrfachübertragung 198.165,54 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 398.166 398.166 X Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; hier: Abwicklung beschlossener, verzögerter Maßnahmen im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 307.832 307.832 Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; hier: Umsetzung des Förderprojektes Wasser muss zum Baum. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 216.000 216.000 Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzepts "12 Trinkbrunnen für Köln" (Polit. VN). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 157.011 157.011 Fortführung der Sanierung und Inbetriebnahme weiterer Brunnen (Polit. VN KFA, Mehrfachübertragung 29.998,63 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 140.999 140.999 X Fortführung des Leitprojekts "Köln Aufräumen" des Dezernates Umwelt, Klima und Liegenschaften. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 86.356 86.356 Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 74.335 74.335 1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.607.884 322.843 24.930.727 Korrespondierende Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im als Festwert aktivierten Grünvermögen der Friedhöfe. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 257.784 257.784 Fortführung von bereits in 2021 beauftragten, teilweise verkehrssichernden Arbeiten, die aufgrund der Corona Pandemie erst im Frühjahr 2022 durchgeführt werden können. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 65.059 65.059 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 141 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung Dezernat-IX 12 - Amt für Informationsverarbeitung 68.888.831 760.000 69.648.831 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 68.866.853 760.000 69.626.853 Diverse Digitalisierungsprojekte haben sich verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 760.000 760.000 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.046.745 2.679.200 15.725.945 0210 - Statistik und Informationsmanagement 4.060.803 279.200 4.340.003 Im pol. VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden für das Projekt Köln baut in 2020 und 2021 Finanzmittel zugesetzt. Da sich das Projekt seither verzögert, wird zur Fortführung der Maßnahme eine EÜ genehmigt. MEÜ 0 279.200 279.200 X 0902 - Stadtentwicklung 8.985.942 2.400.000 11.385.942 Im Zuge des Stadtentwicklungsprogramms Parkstadt Süd sollte u.a. eine Entwicklungsträgergesellschaft gegründet werden. Die Umsetzung hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht decken. MEÜ 0 1.000.000 1.000.000 X Bei den Maßnahmen Bürgerhaus MüTZe und Kulturbunker Mülheim kam unterjährig heraus, dass weite Teile der Kostenarten entgegen der bisherigen Planung konsumtiv einzustufen sind. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht decken. 0 900.000 900.000 Um an zeitkritischen Förderaufrufen teilzunehmen, muss gegenüber den Fördergeldgebern fristgerecht ein Finanzierungsnachweis erbracht werden. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht decken. 0 500.000 500.000 * nur ordentliche Aufwendungen ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung 142 Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2021 nach 2022 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Gesamtergebnis 938.073.672 € 115.936.892 € 1.054.010.565 € Dezernat-I 51.322.622 € 4.376.444 € 55.699.066 € 02 - Bürgerämter 893.772 € 231.355 € 1.125.127 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 153.000 € 97.158 € 250.158 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffungen für die Ausstattung des Sitzungssaales im Bezirksrathaus Rodenkirchen haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 87.000 € 71.700 € 158.700 € X Die Beschaffungen für die Ausstattung des Bezirksrathauses Rodenkirchen haben sich aufgrund von Lieferengpässen verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 5.000 € 25.458 € 30.458 € X 0416 - Kulturförderung 118.000 € 116.640 € 234.640 € 0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz haben sich im Jahr 2021 verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 118.000 € 116.640 € 234.640 € X 0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 52.000 € 17.557 € 69.557 € 0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV Die Beschaffung eines Posteingangsscanners sowie die Einführung einer interaktiven digitalen Teleberatung haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 47.000 € 17.557 € 64.557 € 1000 - Zentrale Dienste 108.000 € 65.500 € 173.500 € 0106 - Zentrale Dienstleistungen 108.000 € 65.500 € 173.500 € 0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung eines Neufahrzeugs für den Postservice sowie von IT-Ausstattung verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 108.000 € 65.500 € 173.500 € Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 143 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 691.900 € 163.508 € 855.408 € 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 651.900 € 145.270 € 797.170 € 0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung Aufgrund baulicher Verzögerungen bei der Neuanmietung der Objekte Aachener Str. und Jakordenhaus sowie Verzögerungen bei der Fertigstellung des Bewerbercenters ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 145.270 € 145.270 € X 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 40.000 € 18.238 € 58.238 € 1101-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Zur Finanzierung erforderlicher Hardwarebeschaffungen beim Personalrat, für deren Finanzierung keine Mittel in 2022 veranschlagt sind, ist eine Ermächtigungsübertragung notwendig. 40.000 € 18.238 € 58.238 € 32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.484.000 € 2.610.680 € 6.094.680 € 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.537.000 € 2.060.996 € 3.597.996 € 0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Aufgrund von Verzögerungen beim Umzug des Ordnungsdienstes konnten die entsprechenden Möbel erst verspätet beschafft werden. Außerdem verzögern sich Softwarebeschaffungen. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ 434.950 € 460.000 € 894.950 € X 0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst Die vom Rat am 09.11.2021 beschlossenen KFZ-Beschaffungen konnten nicht mehr im Jahr 2021 erfolgen. Mit einem Mittelabfluss wird im Jahr 2022 gerechnet. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ist teilweise eine nochmalige Übertragung notwendig. MEÜ 702.050 € 1.600.996 € 2.303.046 € X 0202 - Gewerbewesen 40.000 € 35.000 € 75.000 € 0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Auslieferung von Hardware werden die Mittel benötigt, um bereits in 2021 bestellte Beschaffungen bezahlen zu können. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ 40.000 € 35.000 € 75.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 144 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 0205 - Verkehrsüberwachung 1.867.000 € 514.684 € 2.381.684 € 0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Im Jahr 2021 sind im Bereich der Radartechnik sowie für Hardwarebeschaffungen diverse Aufträge vergeben worden, deren Abwicklung erst in 2022 erfolgt. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ 325.000 € 243.000 € 568.000 € X Zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung einiger Geschwindigkeitsmessanlagen sowie bei der Umrüstung auf Lasertechnik machen eine Mittelübertragung erforderlich. Der Mittelabfluss erfolgt erst im Jahr 2022. 350.000 € 20.000 € 370.000 € 0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst Bei der Auslieferung der bereits im Jahr 2021 bestellten Fahrzeuge ist es zu Verzögerungen gekommen, so dass der Mittelabfluss erst im Jahr 2022 erfolgen wird. Es ist teilweise eine Mehrfachübertragung notwendig. MEÜ 322.000 € 251.684 € 573.684 € X 33 - Ausländeramt 965.000 € 193.000 € 1.158.000 € 0209 - Ausländerangelegenheiten 965.000 € 193.000 € 1.158.000 € 0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Lieferengpässe führten zu einer zeitlichen Verschiebung notwendiger Beschaffungen. Die Auszahlungen können nicht aus der Veranschlagung 2022 gedeckt werden. Der Bedarf wird daher anerkannt. MEÜ 545.000 € 193.000 € 738.000 € X 34 - Bürgerdienste 1.401.950 € 1.042.499 € 2.444.449 € 0106 - Zentrale Dienstleistungen 231.600 € 289.224 € 520.824 € 3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffungen zur Ausstattung des zukünftigen Standortes des Bürgerbüros haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. tlw. MEÜ 182.600 € 289.224 € 471.824 € X 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 228.000 € 460.000 € 688.000 € 3400-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Einführung der neuen Software für das gesamtstädtische Beschwerdemanagement hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 114.000 € 460.000 € 574.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 145 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 93.650 € 65.000 € 158.650 € 3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle Die Einführungen der Zulassungssoftware OK.Verkehr und der Online-Terminvereinbarung haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 93.650 € 65.000 € 158.650 € X 0207 - Einwohnerangelegenheiten 374.600 € 200.275 € 574.875 € 3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Diverse Beschaffungen für das Projekt "Kundenzentren der Zukunft" haben sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. tlw. MEÜ 351.000 € 200.275 € 551.275 € X 0208 - Personenstandswesen 158.900 € 28.000 € 186.900 € 3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Einführung der neuen Software Orchestra für die Anrufanlage und die Online-Terminvereinbarungen hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 158.900 € 28.000 € 186.900 € X 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 43.750.000 € 60.000 € 43.810.000 € 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 43.750.000 € 60.000 € 43.810.000 € 3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10 Aufgrund ausstehender Schlussrechnungen ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage Aufgrund einer ausstehenden Schlussrechnung ist eine erneute Ermächtigungsübertragung notwendig. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 3703-0212-0-0400 - Mobidat Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station Aufgrund bestehender Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 30.000 € 30.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 146 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-I 5.000 € 5.000 € 10.000 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 5.000 € 10.000 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Der Auftrag zur Ausstattung des Dezernatsbüros wurde in 2021 erteilt. Da die Lieferung in 2022 erfolgt, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 5.000 € 5.000 € 10.000 € I/2 - Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz 18.000 € 4.903 € 22.903 € 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 18.000 € 4.903 € 22.903 € 0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Zur Finanzierung der ursprünglich für 2021 geplanten Beschaffung eines digitalen Whiteboards ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 18.000 € 4.903 € 22.903 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 147 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-II 294.561.432 € 51.698.444 € 346.259.876 € 20 - Kämmerei 293.651.152 € 51.163.444 € 344.814.596 € 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 2.623.160 € 594.114 € 3.217.274 € 0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Einführung einer Software verzögert sich. Zahlungen, die erst bei Inbetriebnahme geleistet werden müssen,verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 2.573.160 € 247.500 € 2.820.660 € X 2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch Geplante Umsetzungen/ Anpassungen für das Haushaltsjahr 2021 konnten aufgrund von externen und internen Personalengpässen nicht umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 50.000 € 346.614 € 396.614 € X 0416 - Kulturförderung 0 € 5.050.000 € 5.050.000 € 2010-0416-0-0002 - AG Zoologischer Garten Köln Die Umsetzung der Baumaßnahmen Südamerikahaus, Direktorenvilla und Jaguargehege verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.050.000 € 5.050.000 € X 0701 - Gesundheitsdienste 41.900.000 € 17.782.330 € 59.682.330 € 2010-0701-0-0001 - Klinken der Stadt Köln Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Auszahlungen für das Gesellschafterdarlehen an die Kliniken der Stadt Köln verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 41.900.000 € 17.782.330 € 59.682.330 € 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 43.624.892 € 21.978.000 € 65.602.892 € 2010-1202-0-0002 - KVB Niederflurwagen Aufgrund von Lieferverzögerungen für die Niederflurwagen verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 43.624.892 € 21.978.000 € 65.602.892 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 148 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 149.615.800 € 5.759.000 € 155.374.800 € 9000-1601-0-0030 - Kapitalrücklage KVB f. N-S-Stadtbahn Die Tilgungsleistungen für das Haushaltsjahr 2021 konnten nicht vollständig ausgezahlt werden. Die Zahlungen verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden die Auszahlungsermächtigungen übertragen. 19.615.800 € 5.759.000 € 25.374.800 € 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 382.280 € 535.000 € 917.280 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 € 535.000 € 535.000 € 2700-0111-0-0003 - Software c-Vergabe Die Umsetzung des Projektes verzögert sich. Da keine Mittel für 2022 veranschlagt sind, ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 535.000 € 535.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 149 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-III 167.441.688 € 6.925.903 € 174.367.591 € 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 59.880.668 € 6.850.428 € 66.731.096 € 1201 - Straßen, Wege, Plätze 51.320.668 € 966.737 € 52.287.405 € 6601-1201-0-AZ01 - aRAP Lastenfahrräder Zuwendungen Die Abwicklung der bewilligten Anträge aus dem Förderaufruf 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 224.842 € 224.842 € 6601-1201-1-1043 - Maastrichter Str.,Umgestalt.(Masterplan) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 200 € 200 € 6601-1201-1-1073 - Waidmarkt/Blaubach, Umbau Knotenpunkt Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 6601-1201-1-1113 - Umgestaltung des Altstadtufers Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen erneut übertragen. MEÜ 0 € 20.000 € 20.000 € X 6601-1201-1-2140 - Bahnübergang Ulrepforte/ Vorgebirgsstr. Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 19.015 € 19.015 € X 6601-1201-1-5030 - Opladener Straße, Verlegung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 100 € 100 € X 6601-1201-1-5041 - Regionale 2010 - Ottoplatz Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 6601-1201-2-1004 - Bayenthalg./Alteburger Schulwegsicherung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 374.565 € 374.565 € 6601-1201-2-1018 - Umgestaltg. Barbarastr. (incl. Kreisel) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 150 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 6601-1201-3-1039 - Waldsiedlung, Generalsanierung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 6601-1201-6-1069 - Weichselring(Mercatorstr-StockholmAllee) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 36.515 € 36.515 € 6601-1201-6-5036 - Industriestr (Merianstraße - Mennweg) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 86.500 € 86.500 € X 6601-1201-8-1036 - Germaniastr. (Ausbau) Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100.000 € 100.000 € 6601-1201-8-1083 - Kreisverk.Hans-Schulten-Str/Dattelfelder Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6601-1201-9-1121 - ÄndVerkehrsf.BergGladbacher/Buschfeldstr Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 € 6601-1201-9-5815 - Markgrafenstraße Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 6603-1201-8-5582 - Lützerathstr, Rösrather Str-Am Burgacker Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 8.560.000 € 5.883.692 € 14.443.692 € 6608-1202-0-AZ01 - aRAP pRAP - ÖPNV-Aufg. gem. 11 ÖPNVG NRW Es handelt sich um eine laufende Fördermaßnahme, welche durch zweckgebundene Zuwendungen des Landes refinanziert ist. Die Auszahlung erfolgt in 2022 an die KVB nach Mittelabruf. 8.560.000 € 5.883.692 € 14.443.692 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 151 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 92.183.700 € 72.600 € 92.256.300 € 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 83.783.700 € 72.600 € 83.856.300 € 6901-1202-0-0220 - Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 6901-1202-1-0250 - Neubau Br.Deutzer Ring/Östl.Zubr.A559 Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 6901-1202-1-0290 - Ertüchtigung Tunnel Rheinuferstr. Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6901-1202-1-0320 - Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 6901-1202-3-0440 - Neubau Stützwand Alter Militärring Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 2.600 € 2.600 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 152 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 6902-1202-2-5102 - P&R-Anlage im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 € 6903-1202-1-6305 - Umbau Hst. Severinstr. Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X 6903-1202-8-7114 - Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 10.000 € 10.000 € X Dezernat-III 10.000 € 2.875 € 12.875 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 10.000 € 2.875 € 12.875 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Der Auftrag zur Ausstattung des Dezernatsbüros mit IT-Komponenten wurde in 2021 erteilt. Da die Lieferung in 2022 erfolgt, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 10.000 € 2.875 € 12.875 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 153 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-IV 175.832.714 € 19.877.677 € 195.710.392 € 40 - Amt für Schulentwicklung 134.922.747 € 10.779.229 € 145.701.977 € 0301 - Schulträgeraufgaben 134.917.947 € 10.773.289 € 145.691.237 € 4010-0301-6-2720 - GS Fühlinger Weg 7 -Neubau- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 40.000 € 40.000 € X 4010-0301-7-2601 - GGS Breitenbachstr. 3 Einr.b.Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 125.400 € 125.400 € X 4012-0301-9-5035 - RS Fürstenbergstr. 26 -Instands. ÖPP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 412.000 € 38.000 € 450.000 € X 4012-0301-9-5040 - RS Lassallestr. 59 -Instandsetzung ÖPP- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 440.000 € 56.000 € 496.000 € X 4013-0301-1-2540 - GYM Kartäuserwall -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 59.464 € 59.464 € X 4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 1.154.400 € 1.154.400 € X 4013-0301-3-5010 - GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 734.029 € 364.545 € 1.098.574 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 154 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 4013-0301-8-3055 - GYM Kantstr. 2 -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 1.098 € 1.098 € X 4013-0301-9-3045 - GYM Genovevastr. 58-62 -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 16.391 € 16.391 € X 4013-0301-9-4526 - GYM Düsseldorfer Str.- Einr. b. Ganztag Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 40.000 € 40.000 € X 4014-0301-5-1124 - Ges.Schule Ossietzkystr. - Einr.b.Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 760 € 760 € X 4014-0301-9-1123 - Ges.Schule Im Weidenbruch -Neubau- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 220.955 € 220.955 € X 4031-0301-0-0001 - Ausst. u Geräte OGTS Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 154.500 € 1.786.017 € 1.940.517 € X 4031-0301-0-7000 - Offene Ganztagsschule Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 1.000.000 € 430.136 € 1.430.136 € X 4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 1.110.181 € 1.110.181 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 155 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 177.100 € 7.937 € 185.037 € X 4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 2.116.546 € 2.116.546 € X 4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.825.000 € 3.205.459 € 7.030.459 € 0416 - Kulturförderung 0 € 5.940 € 5.940 € 4050-0416-0-0001 - Ausstattung und Geräte Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.940 € 5.940 € X 403 - Rheinische Musikschule 33.000 € 66.028 € 99.028 € 0415 - Rheinische Musikschule 33.000 € 66.028 € 99.028 € 4004-0415-0-0001 - Beschaffungen bewegl. Anlagevermögen In 2021 sollte das 17 Jahre alte Transportfahrzeug (mit Dieselmotor) durch einen Elektrotransporter ersetzt werden. Auf Grund von Lieferengpässen verzögert sich die Beschaffung. Die Beschaffung kann aus dem Ansatz 2022 nicht finanziert werden. 33.000 € 50.000 € 83.000 € 4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, die als Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2022 zur Verfügung stehen müssen. Die Mittel werden zum wiederholten Mal übertragen. MEÜ 0 € 16.028 € 16.028 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 156 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 42 - Amt für Weiterbildung 368.650 € 130.000 € 498.650 € 0414 - Volkshochschule 368.650 € 130.000 € 498.650 € 0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen Die Digitalisierung/W-LAN Ausstattung von Unterrichtsräumen hat sich verzögert, so dass sich die Zahlungen in das Jahr 2022 verschieben. Teilweise ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ 130.000 € 130.000 € 260.000 € X 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 23.789.508 € 1.093.141 € 24.882.649 € 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.016.000 € 1.093.141 € 8.109.141 € 5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Die Maßnahme Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Kalk konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 431.985 € 431.985 € X 5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf Die Maßnahme Alte Schule Widdersdorf konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 661.156 € 661.156 € X 5110 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 76.700 € 8.801 € 85.501 € 0605 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 76.700 € 8.801 € 85.501 € 0000-0605-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 76.700 € 8.801 € 85.501 € X 5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 300.000 € 1.861.955 € 2.161.955 € 0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 300.000 € 1.861.955 € 2.161.955 € 5111-0601-0-1000 - Kanalsanierung Brück Die Maßnahme Kanalsanierung Brück konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 320.878 € 320.878 € X 5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad Die Maßnahme konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 1.541.077 € 1.541.077 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 157 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 52 - Sportamt 16.337.109 € 5.938.523 € 22.275.632 € 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 16.337.109 € 5.938.523 € 22.275.632 € 5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe Baubeihilfen wurden bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 900.000 € 975.127 € 1.875.127 € 5201-0801-0-5253 - Höhenverstellbare Korbanlage Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 27.983 € 27.983 € 5201-0801-2-5172 - SpoAnl. Kendenicher Str. Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 10.000 € 99.500 € 109.500 € X 5201-0801-2-5193 - Umplanung SpA Zaunhofstr./KRP Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 8.235 € 8.235 € 5201-0801-2-5281 - SpA Kapellenstr.-Errichtung Vereinsheim Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 157.500 € 157.500 € 5201-0801-3-5171 - Beregnungsanlage Müngersdorf Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 5201-0801-3-5222 - KRP Stadion Nordfeld, östl. Platz Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 41.000 € 41.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 158 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 5201-0801-3-5256 - SpA Nordfeld Umwandlung westl.Platz in K Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 13.542 € 13.542 € X 5201-0801-3-5283 - SpA Widdersdorfer Landstr,Umgestaltung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.986 € 10.986 € 5201-0801-6-5177 - SpoAnl.Merianstr.(Umkleidehaus) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 10.589 € 10.589 € X 5201-0801-6-5192 - SpA Martinusstr. Sanierung Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 35.000 € 35.000 € X 5201-0801-6-5198 - Generalsanierung Sporthalle Worringen/Er Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 200.000 € 395.000 € 595.000 € 5201-0801-6-5277 - Carport Fühlinger See Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 41.000 € 41.000 € 5201-0801-6-5286 - Kugelstoßring SpA St.-Tönnis-Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 6.000 € 6.000 € 5201-0801-7-5166 - Naturrasen Humboldtstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 1.980.671 € 1.980.671 € X 5201-0801-7-5209 - Errichtung Doppelgarage SpA Brucknerstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 500 € 500 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 159 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 5201-0801-7-5216 - SpA Humboldtstr. Platz 1 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.180.000 € 420.000 € 2.600.000 € 5201-0801-7-5232 - SpA Stresemannstr.; KRP/Generalsanierung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X 5201-0801-7-5243 - SpA Brucknerstr., 2.KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 30.000 € 30.000 € X 5201-0801-8-5242 - SpA Mielenf.Kirchweg, KRP Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 857 € 857 € X 5201-0801-8-5246 - Sportpark Höhenberg II, KRP Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 249.416 € 249.416 € X 5201-0801-8-5280 - SpA Rather Kirchweg Errichtung Naturrase Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 600.000 € 600.000 € 5201-0801-8-5284 - SpA Pohlstadtsweg,KRP Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 674.778 € 674.778 € 5201-0801-9-5164 - KRP SpoAnl. Egonstr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 160 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 5201-0801-9-5203 - SpA Wuppertaler Str., Neubau Vereinsheim Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 3.165 € 3.165 € X 5201-0801-9-5224 - UKH Rixdorfer Str. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 106.139 € 106.139 € X 5201-0801-9-5247 - SpA Von-Bodelschwingh-Str.; KRP Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 2.000 € 2.000 € X 5201-0801-9-5287 - Waldbad Dünnwald,Err.Kassenhäuschen Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 34.534 € 34.534 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 161 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-V 58.551.489 € 2.567.035 € 61.118.523 € 50 - Amt für Soziales und Senioren 994.329 € 2.065.001 € 3.059.329 € 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 543.579 € 156.421 € 700.000 € 0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die geplante Beschaffung zur Ausweitung der aktuellen DV-Ausstattung (z.B. zur Einführung der E-Akte) verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 543.579 € 156.421 € 700.000 € X 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 254.250 € 47.565 € 301.815 € 0000-0507-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Mittel werden für DV-Ausstattung benötigt. Die Mittel im Haushaltsjahr 2022 reichen hierfür nicht aus. 54.250 € 2.155 € 56.405 € Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.474 € 1.474 € 5030-0507-1-0003 - Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 21.840 € 21.840 € 5030-0507-1-0005 - Bürgerhaus Stollwerck Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 4.206 € 4.206 € 5030-0507-6-0001 - Sanierung Bürgerzentrum Chorweiler Für die Bauunterhaltung des Bürgerzentrums Chorweiler sind verspätet Rechnungen eingegangen. Im Jahr 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ. 0 € 10.070 € 10.070 € X Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 7.820 € 7.820 € 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 21.700 € 10.520 € 32.220 € 0000-0508-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm Es liegt eine zeitliche Verzögerung der Beschaffungen vor. Da inhaltlich nicht alle Beschaffungen über eine unechte Deckung per Investitionszuweisung des Bundes abgedeckt werden und die Veranschlagung 2022 nicht ausreicht, ist eine EÜ erforderlich. 21.700 € 10.520 € 32.220 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 162 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 1501 - Wirtschaft und Tourismus 144.800 € 1.850.494 € 1.995.294 € 8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win Für die Restarbeiten zur Sanierung des Thurner Hofs werden die Mittel in 2022 weiterhin benötigt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 42.588 € 42.588 € X Die geplante Beschaffung mehrerer Fahrzeuge verzögert sich und wird im Jahr 2022 fortgeführt (z.B. Ersatzbeschaffung Dieselfahrzeuge). Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 228.209 € 228.209 € X 8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win Die Maßnahme Sanierung Rheinpark-Café/Win-Win konnte im Jahr 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 1.549.697 € 1.549.697 € X 8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof Der bauliche Zustand für die Sanierung Krebelshof/Win-Win wird erneut geprüft zwecks Entscheidung für das weitere Vorgehen innerhalb der Maßnahme. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 30.000 € 30.000 € X 53 - Gesundheitsamt 200.000 € 403.966 € 603.966 € 0701 - Gesundheitsdienste 200.000 € 403.966 € 603.966 € 0000-0701-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 2021 gab es eine Einzahlung vom Land für die Digitalisierung des Gesundheitsamtes. Für die noch offenen Beschaffungen ist die Ermächtigungsübertragung erforderlich, da im Jahr 2022 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. 150.000 € 282.508 € 432.508 € 5301-0701-0-0001 - Gesundheitssoftware Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 50.000 € 50.000 € X 5302-0701-0-0002 - Drogenkonsumraum Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 71.458 € 71.458 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 163 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 56 - Amt für Wohnungswesen 57.350.160 € 98.068 € 57.448.228 € 1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 136.000 € 98.068 € 234.068 € 0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Digitalisierungsprojekte haben sich zeitlich verzögert. Die Veranschlagung 2022 ist nicht ausreichend, daher ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 136.000 € 98.068 € 234.068 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 164 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-VI 3.105.000 € 537.056 € 3.642.056 € 63 - Bauaufsichtsamt 650.000 € 533.470 € 1.183.470 € 1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 650.000 € 533.470 € 1.183.470 € 0000-1001-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Installation der neuen Software für das Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen" hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 150.000 € 533.470 € 683.470 € X Dezernat-VI 20.000 € 3.586 € 23.586 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 3.586 € 23.586 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Der Auftrag einer technischen Bestellung für die Stabstelle IX/3 wurde in 2021 erteilt. Da die Lieferung in 2022 erfolgt, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 20.000 € 3.586 € 23.586 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 165 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-VII 51.713.938 € 5.108.377 € 56.822.315 € 4101 - Puppenspiele 29.200 € 2.479 € 31.679 € 0417 - Puppenspiele 29.200 € 2.479 € 31.679 € 0000-0417-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung einer Absauganlage für die Theaterwerkstatt konnte aufgrund von Lieferverzögerungen in 2021 nicht abgeschlossen werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 29.200 € 2.479 € 31.679 € 44 - Historisches Archiv 403.500 € 380.500 € 784.000 € 0412 - Historisches Archiv 403.500 € 380.500 € 784.000 € 4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 100.000 € 380.500 € 480.500 € X 4512 - Römisch-Germanisches Museum 3.403.500 € 2.375.398 € 5.778.898 € 0403 - Römisch-Germanisches Museum 3.385.500 € 2.317.262 € 5.702.762 € 4512-0403-0-1000 - Sanierung Römisch-Germanisches Museum Die Sanierung wird in 2022 fortgeführt. Eine Übertragung ist erneut notwendig, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. MEÜ 3.373.500 € 2.317.262 € 5.690.762 € X 1002 - Denkmalpflege 18.000 € 58.136 € 76.136 € 0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Zwei in 2020 bestellte Grabungsfahrzeuge können wegen des Chipmangels erst im 3. Quartal 2022 geliefert werden. Die in 2020 einmalig bereitgestellten Mittel werden erneut übertragen, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. MEÜ 18.000 € 58.136 € 76.136 € X 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 9.766.218 € 1.967.000 € 11.733.218 € 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 9.766.218 € 1.967.000 € 11.733.218 € 4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung Die Neueinrichtung der Schausammlung wird in 2022 erfolgen. Die Mittel werden erneut übertragen, da 2022 kein Ansatz zur Verfügung steht. MEÜ 0 € 1.967.000 € 1.967.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 166 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 1.633.300 € 383.000 € 2.016.300 € 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 1.633.300 € 383.000 € 2.016.300 € 0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die für die Einrichtung des Neubaus einmalig bereitgestellten Mittel werden erneut übertragen. Zusätzlich erfolgt eine Übertragung für die Anschaffung einer Bild- und Mediendatenbank. Der Ansatz 2022 kann die Bedarfe nicht decken. MEÜ 46.500 € 383.000 € 429.500 € X * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 167 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-VIII 107.793.554 € 23.471.326 € 131.264.880 € 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 53.847.875 € 15.676.219 € 69.524.094 € 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 52.088.375 € 15.676.219 € 67.764.594 € 2301-0108-0-0160 - Software Liegenschaftsmanagement Die Softwareschnittstelle wurde bereits in 2021 beauftragt, wird aber erst in 2022 implementiert und in Rechnung gestellt. Die hierfür benötigten Mittel werden übertragen. MEÜ 0 € 50.000 € 50.000 € X 2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS Die Umsetzung der Maßnahme startete bereits verspätet in 2021. Zum Abschluss des Projektes in 2022 werden vorhandene Restmittel benötigt. Daher werden diese Mittel übertragen. MEÜ 0 € 626.219 € 626.219 € X 2301-0108-0-5000 - Grundstücksgeschäfte Die Verhandlungen zum Ankauf zweier Grundstücke im Wert von insgesamt 15 Mio. € haben sich verzögert. Zudem wird in 2022 mit vermehrten Grundstücksankäufen auf Grundlage des Vorkaufsrechtes gerechnet. Daher werden die Restmittel übertragen. 50.000.000 € 15.000.000 € 65.000.000 € 236 - Marktwesen 52.000 € 102.500 € 154.500 € 0203 - Märkte 52.000 € 102.500 € 154.500 € 0000-0203-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens In 2021 wurden mehrere Laptops sowie ein Gabelstapler bestellt. Aufgrund von Lieferverzögerungen werden die hierfür vorgesehenen Mittel erst in 2022 benötigt. Die Mittel werden daher übertragen. 12.000 € 62.500 € 74.500 € 2360-0203-2-0010 - Schrankenanlage Großmarkt Für 2022 ist die Errichtung eines Schrankenhäuschens geplant. Zur Umsetzung der Maßnahme werden Restmittel aus 2021 benötigt. Diese Mittel werden übertragen. 0 € 40.000 € 40.000 € 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 21.595.700 € 973.457 € 22.569.157 € 0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 77.400 € 22.600 € 100.000 € 5701-0206-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Mittel werden für die Anpassung und Regelwerksänderungen des Software-Programms GKS-Mate benötigt, da die Mittel im Haushaltsjahr 2022 hierfür nicht ausreichen. 77.400 € 22.600 € 100.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 168 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.512.300 € 950.857 € 22.463.157 € 5704-1401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Mittel werden im Wesentlichen für die notwendige Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeuges (für den Umweltalarmeinsatz) und für bereits erteilte Aufträge für DV-Ausstattungungen benötigt, da die Mittel im Jahr 2022 hierfür nicht ausreichen. 191.300 € 68.122 € 259.422 € 5704-1401-0-0003 - Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 620.000 € 49.482 € 669.482 € 5704-1401-0-1000 - Errichtung von Beobachtungsbrunnen Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 91.000 € 149.000 € 240.000 € 5704-1401-0-AZ01 - ARAP-Umwelt und Verbraucherschutzamt Die Umsetzung der Maßnahme "GRÜN hoch 3" hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 600.000 € 684.253 € 1.284.253 € 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 20.080.779 € 2.778.268 € 22.859.046 € 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 16.697.011 € 964.331 € 17.661.342 € 6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert) Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundenen Ersatzgeldern werden 2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung - hiervon 37.092,12 € Mehrfachübertragung - ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 500.000 € 612.908 € 1.112.908 € X 6700-1301-0-9740 - Regionale 2010 - Regio Grün Die Fertigstellungspflege der investiven Herstellungsmaßnahme Frechener Bach ist in 2022 fortzuführen. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 1.992 € 1.992 € 6700-1301-0-9820 - EFRE REACT-EU Artenreiche Wiesen Die in 2021 begonnenen investiven Maßnahmen zur Herstellung Artenreicher Wiesen werden fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 20.000 € 20.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 169 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 6700-1301-1-1024 - Hafenpark Deutz Bewegungsparcour Im Polit. VN wurden Mittel für die Herstellung des Bewegungsparcours bereitgestellt. Die Maßnahme konnte in 2021 nicht beendet werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 264.900 € 264.900 € 6700-1301-3-1019 - Einfriedung Klettenbergpark FW Die investive Herstellungsmaßnahme konnte 2021 nicht beendet werden und wird fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 60.578 € 60.578 € 6700-1301-3-1025 - Jahnwiese Bewegungsparcours Im Polit. VN wurden Mittel für die Herstellung des Bewegungsparcours bereitgestellt. Für die Fertigstellungspflege ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 3.953 € 3.953 € 1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.383.768 € 1.813.936 € 5.197.704 € 0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ) Die in 2021 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2022 stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. 388.290 € wurden bereits nach 2021 übertragen. MEÜ 1.168.141 € 1.803.897 € 2.972.038 € X 6710-1303-0-0003 - Festwert Friedhöfe Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 310.627 € 10.039 € 320.666 € Dezernat-VIII 20.000 € 88.083 € 108.083 € 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 88.083 € 108.083 € 0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Übertragung der Mittel ist erforderlich, da diese auf Grund der unterjährigen Gründung des Dezernats in 2021 nicht abfließen konnten. Die Mittel werden unter anderem für die Ausstattung der im Dezember 2021 bezogenen Räumlichkeiten benötigt. 20.000 € 88.083 € 108.083 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 170 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung VIII/3 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 12.197.200 € 3.852.800 € 16.050.000 € 1101 - Ver- und Entsorgung 12.197.200 € 3.852.800 € 16.050.000 € 5705-1101-0-0019 - Erweiterung Gasfassung Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.975.000 € 2.852.800 € 5.827.800 € 5705-1101-0-0024 - Schwachgasanlage(Nachfolge BHKW) Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 171 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung Dezernat-IX 27.064.687 € 1.374.629 € 28.439.316 € 12 - Amt für Informationsverarbeitung 8.880.000 € 668.529 € 9.548.529 € 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 8.880.000 € 668.529 € 9.548.529 € 1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau Die Umsetzung der Maßnahme Netzausbau verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.950.000 € 192.000 € 2.142.000 € 1200-0104-0-0009 - Lichtwellenleiter-Anbindungen Die Umsetzung der Maßnahme Lichtwellenleiteranbindungen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 275.000 € 256.258 € 531.258 € 1200-0104-0-0010 - Erneuerung der Firewall Die Umsetzung der Maßnahme Erneuerung der Firewall hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 515 € 515 € 1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen Diverse Beschaffungen haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 205.000 € 219.756 € 424.756 € 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 18.184.687 € 706.100 € 18.890.787 € 0210 - Statistik und Informationsmanagement 125.000 € 86.700 € 211.700 € 0000-0210-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Umsetzung der DataWarehouse-Architektur verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 125.000 € 86.700 € 211.700 € 0902 - Stadtentwicklung 18.059.687 € 619.400 € 18.679.087 € 0000-0902-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Lieferung dringend benötigter IT-Ausstattung wurde vom Lieferanten verschoben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.000 € 20.000 € 45.000 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 172 Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus EÜ** MEÜ *** Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung 1502-0902-2-1000 - Starke Veedel - Spielplatz Alte Kölnerst Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 38.000 € 93.600 € 131.600 € 1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz (NPS) Bei der abgeschlossenen Maßnahme stehen noch Schlussrechnungen aus. Diese können in 2022 mangels investiver Veranschlagung nicht beglichen werden. MEÜ 0 € 200.000 € 200.000 € X 1502-0902-7-1004 - Starke Veedel-Generalsanierung Humboldts Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 312.000 € 99.900 € 411.900 € 1502-0902-8-1002 - Starke Veedel-Spiel-u.Bolzplatz Eythstr. Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 127.100 € 127.100 € 1502-0902-8-1012 - Starke Veedel - Spielplatz Georgestr. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 283.000 € 56.300 € 339.300 € 1502-0902-9-1009 - Starke Veedel - Spielplatz Rixdorfer Str Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es stehen jedoch noch Schlussrechnungen aus, die aus der Veranschlagung 2022 nicht beglichen werden können. 0 € 22.500 € 22.500 € Gesamtergebnis 938.073.672 € 115.936.892 € 1.054.010.565 € * Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen 173 174 Lagebericht zum Jahresabschluss 2021 175 Lagebericht zum Jahresabschluss 2021 1. Grundlagen und Rahmenbedingungen Die Stadt Köln ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit der grundgesetzlich garantierten (kommunalen) Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Oberstes Entscheidungsgremium ist der Rat der Stadt Köln, der aus 91 Mitgliede rn besteht. Das Stadtgebiet ist in neun Bezirke eingeteilt und verfügt über 86 Stadtteile. Für jeden Stadtbezirk besteht eine Bezirksvertretung. Die Stadt untersteht der Rechtsaufsi cht des Landes Nordrhein- Westfalen, die unmittelbar durch die Bezirksregierung Köln wahrgenommen wird. Die Stadt Köln blickt auf eine über 2000jährige Geschichte. Das Stadtgebiet umfasst rd. 405 km²; davon sind rd. 32,5% bebaut. Im Stadtgebiet wohnen rd. 1,079 Millionen Menschen (Stichtag 31.12.2021). Damit is t die Bevölkerungszahl seit 2019 zum zweiten Mal in Folge - um weitere 9. 000 Personen seit 2020 - gesunken. Täglich pendeln im Mittel etwa 295 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem Arbeitsplatz. Die Stadtverwaltung nimmt die durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Beschlüsse des Rates übertragenen Aufgaben wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt dabei nicht nur durch die Kernverwaltung unmitte lbar; zu einem Teil wird diese auch in rechtlich selbstständigen Organisationseinheiten privaten oder öffentlichen Rechts bzw. rechtlich unselbständigen Einheiten (Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) ausgeführt. Zum 31.12.2021 waren in der Kernverwaltung 22.086 Mitarbeiter*innen aktiv beschäftigt; unt er Berücksichtigung der Teilzeitquote entsprechen diese umgerechnet 19.159 Vollzeitbeschäftigten. Die Haushaltssatzung für den Doppelhau shalt 2020/2021 ist rechtzeitig zum 01.01.2020 in Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 nicht die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind. Die Anfang 2020 in Deutschland ausgeb rochene Corona-Pandemie und deren massive Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die gesamte Wirtschaft prägten auch das Jahr 2021: Ab dem 1. Quartal 2021 standen Impfstoffe für die Bevölkerung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Ve rfügung. Diese waren jedoch aufgrund noch zu etablierender Produktions- und Ausl ieferungskapazitäten nicht sofort in ausreichender Menge für die gesamte Bevölkerung Deutschlands verfügbar, so dass Priorisierungen in einer Impfreihenfolge vorgenommen werden mussten. Erst zum Ende des Jahres 2021 war die deutsche Bevö lkerung, soweit dies von der einzelnen Person gewünscht war, zweifach bzw. dr eifach geimpft und somit aus medizinischer Sicht ausreichend gegen das Coronavirus geschützt. Dies bedeutete, dass das wirtschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland in 2021 weiterhin stark eingeschränkt war, wenn auch im Laufe des Jahres spürbare Erleichterungen im gesellschaftlic hen Leben sichtbar wurden. Größere Versammlungen waren zu Beginn des Haushaltsjahres nicht erlaubt, was immense Auswirkungen im Kulturbetrieb oder in der Gastronomie nach sich zog. Weltweit waren Lieferketten gestört oder sogar völlig zusammengebrochen, da in diversen Ländern aufgrund der Corona-Pandemie Produktionsbet riebe stillgelegt wurden. Auch dies hatte Auswirkungen auf das städtische Leben in Köln, da z.B. Bauprojekte dadurch nur verzögert umgesetzt werden konnten. 176 Das am 01.10.2020 in Kraft get retene Gesetz zur Isolieru ng der aus der COVID-19- Pandemie folgenden Belastungen der ko mmunalen Haushalte im Land Nordrhein- Westfalen (NKF-CIG)1 wurde zum Schutz der kommunal en Finanzen über das Jahr 2020 hinaus auch auf das Jahr 2021 verlängert. Somit konnten auch 2021 Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pandemie mittels einer Bilanzierungshilfe isoliert und somit neutralisiert werden. Allerdings werden die daraus entstehenden buchhalterischen Belastungen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auflösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, indem diese beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 über längs tens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in 2025 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen ist. Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbes teuerausgleichsgesetz in 2020, wurden in 2021 seitens des Landes NRW hingegen nicht fortgesetzt. Dahingegen gab es auch im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 eine allerdings kreditierte Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm. Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes und des Bundes in den Privathaushalten, in den Wirtschaftsunter nehmen sowie im Städt ischen Haushalt jedoch ihre Wirkung entfaltet, so da ss die pandemiebedingt e Bewirtschaftungs- verfügung vom 25.03.2020 am 14.10.2021 aufgehoben werden konnte. Auch die wirtschaftliche Lage stellte sich verbessert dar: Die pandemische Entwicklung hatte in 2021 im Vergleich zu 2020 nicht so starke Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtlage: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2021 rd. 3,419 Billionen € und stieg gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt mithin um 2,7 % ( 2020: 3,329 Billionen €). Das BIP Nordrhein- Westfalens stieg im Jahr 2021 im Verg leich zu 2020 erheblich, um 5,2 % auf 733,3 Mrd. € (Vorjahr 2020: 697,1 Mrd. €). Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) sank in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7%. Nordrhein-Westfalen (7,3 %) und Köln (9,2 %) hingegen wiesen im Vergleic h zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf, blieben aber im Vergleich zu 2020 nahezu konstant. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2021 gegenüber Juni 2020 um 11.770 bzw. um 2,0 % auf jetzt 591.408 zu. Laut Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit stand Köln damit auch weiterhin - wie in 2020 - unter den Folgen der Auswirkungen der Corona- Pandemie. Bedingt durch den harten Lockdown zu Beginn des Jahres mit Ausgangsbeschränkungen und geschloss enen Geschäften, Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurd e Köln insbesondere als Kultur- und Touristenmetropole hart getroffen. Durch das Instrument der Kurzarbeit konnten jedoch allzu starke Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abgefangen und ca. 70.000 Arbeitnehmer*innen vor der Arbeitslosigke it bewahrt werden. Somit konnten diese Arbeitskräfte auch bei den Unternehm en gehalten und nach der Aufhebung der Beschränkungen zum Sommeranfang wieder vollu mfänglich in den o.g. Bereichen eingesetzt werden. Weiterhin stark betroffen von den Auswirkungen der Corona- Pandemie waren jedoch die Industrie- und Handwerksbetriebe durch stockende 1 Zum Jahresabschluss hat das NKF-CIG noch Rechtskraft. Die erfolgten Anpassungen des Gesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 09.12.2022 (GV.NRW.2022 S. 1063) bleiben für den JA 2021 unberücksichtigt. Auch für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022, welche in 2021 stattgefunden hat, ist das NKF-CIG Grundlage. 177 Lieferketten und Engpässe bei den Rohstoffen und Vorprodukten. Zusammenfassend kann jedoch laut der Bundesagentur für Ar beit das Fazit gezogen werden, dass sich u. a. durch das Instrument der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt 2021 in Köln besser entwickelte, als es zunächst von den Expert*innen erwartet wurde. Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch weitere Ereignisse und Rahmenbedingungen das Wirken der Stadtverwaltung und die Haushaltswirtschaft im Jahr 2021 geprägt: Die Flutkatastrophe vom 14.07.2021 hat insbesondere starke Schäden im Ahrtal und auch im Bereich des IHK-Bezirks Köln anger ichtet. Auch Köln selbst war in den nördlich gelegenen Stadtteilen wie z.B. in Bocklemünd durch Schäden an der Infrastruktur oder auch vollgelaufenen Kellern betroffen. 2021 hat sich beim Zustrom von Geflüchteten der Trend aus 2020 von leicht, aber stetig sinkenden Zahlen an städtisch unt erzubringenden Geflüchteten zunächst fortgesetzt. Dies resultiert unter anderem aus der geri ngeren Durchlässigkeit der Grenzen aufgrund der Corona- Pandemie. Die Zahl der in Köln städtisch untergebrachten Geflüchteten sank v on 6.176 zum 31.12.2020 auf 5.488 zum 31.07.2021. Zum Ende des Jahres kam es nochmal zu einem leichten Anstieg auf 5.764 untergebrachte Menschen zum 31.12.2021. Des Weiteren ist die Stadt Köln auch in 2021 von der berufundfamilie GmbH weiterhin als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. In 2021 wurde die Stadt Köln neben zahl reichen anderen Projekten im Rahmen des Kölner Architekturpreises, der alle drei bis fünf Jahre für vo rbildliche Bauwerke verliehen wird, ausgezeichnet. Als Bau herrin erhielt sie den Preis für das außergewöhnliche Schulentwicklungsprojekt „Bildungslandschaft Altstadt-Nord“ sowie als Projektleiterin für den Neubau des Feuerwehrzentrums Kalk an der Gummersbacher Straße. Der Erweiterungsbau der Geschwister-Scholl-Realschule in Ehrenfeld wurde zudem mit einer Anerkennung ausgezeichnet. 2. Analyse der Haushaltswirtschaft 2.1 Vermögenslage Gegenüber der Schlussbilanz 2020 erhöhen sich zum Stichtag 31.12.2021 die Bilanzsumme um 263,1 Mio. € (+1,7 %) auf 16.074,1 Mio. € und das Eigenkapital per Saldo um 202,8 Mio. €. Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen: Das Eigenkapital erhöht sich durch den um die Stiftungen bereinigten Jahresüberschuss um 178,4 Mio. € (Jahresab schluss Stiftungen: 3,2 Mio. €). Darin enthalten ist die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 de s „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgende n Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Is olierungsgesetz - NKF-CIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 150,0 Mio. €, die als außerordentliches Ergebnis gebucht wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“). Aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage er gibt sich per Saldo außerdem eine Steigerung des Eigenkapitals um 18,1 Mio. € und somit insgesamt um 202,8 Mio. € auf nunmehr 5.644,3 Mio. €. Minderungen auf der Passivseite haben sich bei den Sonderposten in Höhe von 41,7 Mio. € sowie dem Wert der Passiven 178 Rechnungsabgrenzungsposten von 13,8 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen stehen höhere Rückstellungen (+65,3 Mio. €) sowie höhere Verbindlichkeiten von 50,5 Mio. € gegenüber. Veränderungen auf der Aktivseite er geben sich durch eine Erhöhung des Anlagevermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+113,6 Mio. €), durch Zugänge im Umlaufvermögen (saldiert +1,1 Mio. €) und Abgängen bei den Rechnungsabgrenzungsposten (-1,6 Mio. €). Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % Anlagevermögen 14.360,4 89,34 Eigenkapital 5.644,3 35,11 Umlaufvermögen 879,5 5,47 Sonderposten 2.787,8 17,34 Aktive Rechnungs- abgrenzung 528,5 3,29 Rückst ellungen 3.840,0 23,89 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindl. Leistungs- fähigkeit (Isolierung NKF-CIG 2020 und 2021) 305,6 1,90 Verbindlichkeiten 3.297,0 20,51 Passive Rechnungs- abgrenzung 505,1 3,14 Summe 16.074,1 100,00 16.074,1 100,00 Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 89,3 % und entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachstehenden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahr esstichtag zu entnehmen. Rein rechnerisch entfällt auf jeden Ei nwohner (zum Stichtag 31.12.2021: 1.079.301 Mio. Einwohner) ein Vermögensanteil von 13.305 €. Aktiva 31.12.2021 31.12.2020 Langfristig gebundenes Vermögen T€ % T€ % Sachanlagevermögen 7.811. 184,2 48,59 7.745.201,4 48,98 davon: Bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.442.861,7 15,20 2.391.547,7 15,13 Infrastrukturvermögen 2. 785.641,1 17,33 2.866.942,1 18,13 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.792.166, 8 11,15 1.786.576,0 11,30 Finanzanlagen 6.530.678, 1 40,63 6.482.226,1 41,00 Summe 14.341.862,3 89,22 14.227.427,5 89,98 179 Die Finanzanlagen bilden gemeins am mit den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern sowie den Grundstück en und grundstücksgleichen Rechten mit zusammen 10,8 Mrd. € gut zwei Drittel (67,0 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise dem kurzfristig gebundenen Vermögen z ugeordnet werden. Bei den Kommunen besteht jedoch die Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden. Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt rd. 73 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfri stige Kapital absolut betrachtet gefallen (- 124,9 Mio. €). Das liegt vor allem an den langfristigen Verbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen, di e sich von 2020 nach 2021 reduziert haben. Auch der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ betrachtet um 2,0 Prozentpunkte gesunken. Die Detaillierung ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: Passiva 31.12.2021 31.12.2020 Langfristiges Kapital T€ % T€ % Eigenkapital 5.664.263, 6 35,24 5.441.476,0 34,42 Sonderposten aus Zuwendungen/Beiträge 2. 673.160,6 16,63 2.720.261,5 17,20 Rückstellungen für Pensionen u. Rekultivierung von Deponien 2.712.488,3 16,87 2.654.053,4 16,79 Verbindlichkeiten einschl. erhaltene Anzahlungen (über fünf Jahre) 666.151,9 4,14 1.025.136,9 6,48 Summe 11.716.064,4 72,89 11.840.927,7 74,89 Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Hinsichtlich der Veränderunge n bei den Rechnungs abgrenzungsposten wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Werden alle Einwohner*inne n (zum Stichtag 31.12.2021: 1.079.301 Mio. Einwohner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser Anteilseigner*innen zum 31.12.2021 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5.248 € (Vorjahr 5.001 €). 180 2.2 Schuldenlage Die Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 31.12.2021 2.193,1 Mio. €. Im Zeitraum 2016 bis 2021 erfolgte eine absolute Verringerung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten von 2.844,8 Mio. € um 651,7 Mio. € auf 2.193,1 Mio. €; dies entspricht einer jährlichen Tilgungsleistung von 130,3 Mio. €. Der Be stand an Investitionskrediten hat sich von 2.104,89 Mio. € in 2016 auf 1.457,9 Mio. € in 2021 verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liqu iditätssicherung von 740,0 Mio. € auf 735,23 Mio. € ebenfalls leicht verringert. Zum Stichtag 31.12.2021 betragen die gesamten Verbindlichk eiten, die neben den Verbindlichkeiten aus Kredit en u. a. auch die Verbindlic hkeiten aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigen, 3.297,0 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen Verschuldung in Höhe von rd. 3.055 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten stehen zwar hinreichend werthaltige Ve rmögensgegenstände auf der Aktivseite gegenüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufgabenerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist somit nur mit positiven Jahr esergebnissen und entsprechend hohen Zahlungsüberschüssen möglich, die nebe n den pflichtigen Tilgungsleistungen für laufende Kredite auch noch nennenswerte Ausz ahlungen für Investitionen zulassen. Trotz des positiven Jahreser gebnisses ist der Bestand an Liquiditätskrediten leicht angewachsen. Der Grund dafür ist die Finanzierung von Forderungen aus Kreditgeschäften der Konzerngesellscha ften sowie die Zwischenfinanzierung von investiven Maßnahmen. Angesichts der zu nehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt und dem hohen Nachholb edarf an Investit ionen ist davon auszugehen, dass sich die Verschuldung durch Investitionskredite in den kommenden Jahren tendenziell eher erhöhen wird. 2.3 Ertragslage Die Ergebnisrechnung 2021 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.235,5 Mio. € und einen (unbereinigten) Über schuss von 181,6 Mio. € aus. Darin enthalten sind 0,0 500.000,0 1.000.000,0 1.500.000,0 2.000.000,0 2.500.000,0 3.000.000,0 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Investitions- und Liquiditätskredite 2016 bis 2021 (in T€ jeweils zum 31.12.) Investitionskredite Liquiditätskredite 181 150,0 Mio. €, die bedingt durch die Is olierung der Corona-bedingten Belastungen gemäß NKF-CIG in der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan, der ein Defizit von 29,1 Mio. € vorsieht, bedeutet dies unter Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CIG eine Verbesserung in Höhe von 210,7 Mio. €. Ohne die Isolierung nach NKF-CIG wird eine Verbesserung in Höhe von 60,7 Mio. € erzielt. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2020 in Höhe von rd. 51,3 Mio. € führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 80,6 Mio. € (ohne Isolierung NKF-CIG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 262,2 Mio. €. Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2021 in Summe betrachtet positiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Wesentliche einzelne Ertragspositionen h aben sich im Vergleich zum Planwert unterschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 22,1 Mio. € über dem Planwert. Gestiegen sind dabei auch die Erträge aus Gewerbesteuer um rund 46,0 Mio. € gegenüber dem Planwert. Dies spiegelt die Corona-bedingte Entwicklung in Deutschland wieder, die in 2021 zwar zum Anfang des Jahres noch von Geschäftsschließungen bzw. starken Einschränkungen – wie in 2020 – geprägt war. Ab Mitte des Jahr es kam es jedoch aufgrund der nahezu vollständigen Aufhebung von Restriktionen z.B. im Gastronomie- und Kulturbereich zu einer starken Erholung der entsprechenden Branchen. Weiterhin sind die Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen (+82,4 Mio. €) sowie die sonstigen ordentlichen Erträge z.B. aus der Auflösung von Rück stellungen (+78,6 Mio. €) zu nennen. Das verbesserte Finanzergebnis von +9,0 Mi o. € gegenüber dem Plan resultiert aus Gewinnausschüttungen. Der Minderertrag bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 44,3 Mio. € gegenüber der Planung ist noch eine Folge der verschlechterten Konjunkturlage in NRW durch die Corona-P andemie in 2020, bei der viele Betriebe gezwungen waren Kurzarbeit anzuordnen oder Personal abzubauen. Die Kurzarbeit 182 wurde - zumindest am Anfang von 2021 - zunächst nur zögerlich wieder abgebaut. Obwohl im Vergleich zu 2020 in 2021 eine Ertragsverbesserung in Höhe von 45,8 Mio. € zu verzeichnen war, wurden die Planwerte daher nicht erreicht. Die Ertragsverschlechterung 2021 gegenüber der Planung 2021 wirkt jedoch nicht unmittelbar auf das Jahresergebnis, da se itens der Landesregierung in 2021 - wie auch in 2020 - zur Unterstützung der Komm unen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen wurde. Danach isolieren die Kommunen die Corona-bedingten Mehrbelastungen und Mindererträge und weisen die entsprechenden Werte als außerordentliches Ergebnis aus (§ 5 Abs. 2 und 5 NKF-CIG). In 2021 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von 25,3 Mio. € gegenüber der Planung erzielt wer den. Grund dafür ist das gesteigerte Konsumverhalten der Bevölkerung nach Beendigung der Corona-Pandemie mit relevanten Nachholeffekten. Die Nettosteuerquote beträgt 49,4 %. Der Anteil der Gewerbesteuer an den Steuererträgen liegt bei 57,2 %. 2.4 Aufwandslage Im Haushaltsjahr 2021 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.252,9 Mio. € entstanden. Größte Positi on auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 2.14 4,5 Mio. € (40,82 %) dar . Davon entfallen alleine 1.201,7 Mio. € auf Sozialtransferaufw endungen. Die Landschafts umlage liegt im Bereich der Transferaufwendungen um 66, 3 Mio.€ über dem Plan. Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 1.005,4 Mio. € gebucht (19,14 %), davon insgesamt 619,1 Mio. € für den Schulträger- und Sozialbereich. Die Aufwandsseite enthält weiterhin Personalauf wendungen, die mit 1.192,7 Mio. € insgesamt 22,71 % (Vorjahr 20,08 %) der ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Zinsen um 67,9 Mio. € unter dem Planwert geblieben. Der Aufwandsdeckungsgrad, d. h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwendungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2021 bei 99,67 % und ist gegenüber dem Vorjahr (100,8 %) gefallen. 2.5 Finanzlage Die Finanzrechnung 2021 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 26,1 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbes tand liegt um 13,0 Mio. € über dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe von 5,7 Mio. € enthalten. Der Zahlungsmittelüberschuss aus lauf ender Verwaltungstätigkeit beträgt 261,0 Mio. € und steht in diesem Maße zu r Finanzierung von Investitionen bzw. für Tilgungsleistungen von Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist gegenüber 2020 um 254,3 Mio. € niedriger ausgefallen. 2020 war dabei stark geprägt durch die Zahlungen der ArGe im Zusammenhang mit dem Einsturz des historischen Archivs am Waidmarkt in Höhe von 600 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen überst eigen die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen. Der sich daraus ergebende negat ive Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 104,4 Mio. € relativiert den Zahlungsmittelüberschuss 183 aus laufender Verwaltungstätigkeit und führt insgesamt zu einem Finanzmittelüberschuss von 156,7 Mio. €. Dieser Überschuss wiederum wurde überwiegend zu Kredittilgungsleistungen herangezogen (s. auch 3.2). Während die Einzahlungen für Investitionen etwa 46 Mio. € und damit rund 28 % über dem Planwert liegen, erreichen die Auszahlunge n für Investitionen mit 310,7 Mio. € rund 43 % des fortgeschriebenen Planwertes. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen betragen 39,3 % des fortgeschriebenen Pl anwertes und übersteigen mit einem Gesamtbetrag von 132,5 Mio. € die aus 2020 übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 87 Mio. €. Gründe dafür sind zum einen die aufgrund der in 2020 beginnenden und in 2021 noch andauernden Pandemie zunächst stark eingebremsten wirtschaftlichen Betätigungen sowie zum anderen die generelle Problematik, geeignete Fachfirmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil sind dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke notwendig geworden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liquiditätskreditaufnahmen erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Infolge der immer noch andauernden expans iven Geldpolitik der europäischen Zentralbank sowie der niedrigen Zinsen hat die Stadt Köln keine Schwierigkeiten, ihre Kapitalbedarfe am Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu decken. 2.6 Personalbestand und –entwicklung In 2021 führten die Personalzu- und -abgänge in der Kernverwaltung per Saldo zu einem Zuwachs von 457 Personen auf insgesamt 22.086. Mitarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung auf Vollzeitbasis Beamt*innen 4.394 4.118 tariflich Beschäftigte 15.498 13.061 Anwärter*innen, Auszubildende, Praktikant*innen 1.175 1.170 Summe aktiv Beschäftigte 21.067 18.348 inaktives Personal (Beurlaubte, Abgeordnete, Freistellungsphase Altersteilzeit) 1.019 811 *(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) personalintensive Bereiche Kernverwaltung Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung auf Vollzeitbasis allgemeine Verwaltung 9.129 7.951 Sozial- und Erziehungsdienst 5.407 4.594 feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- und Verkehrsdienst 2.165 2.112 184 Die Personalgewinnung ist für die Arbeitgeberin Stadt Köln auch in 2021 herausfordernd gewesen. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erschweren zunehmend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die Arbeitgeberin Stadt Köln befindet sich dabei weiterhi n in großer Konkurrenz mit anderen Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen. Nichtsdestotrotz ist die absolute Anzahl an vakanten Planstellen im Jahresvergleich 2020-2021 – und das trotz der gestiegen en Gesamt-Planstellenanzahl – nahezu konstant geblieben, die entsprechende relative Vakanzquote ist im Jahresdurchschnitt um 1% gesunken. Daten für die Kernverwaltung 2021 2020 Vakante Planstellen zum 31.12. 1.548 1.533 Quote zum Stichtag 31.12. 8,32% 8,24% Jahresdurchschnitt 8,84% 9,84% Dies ist nicht zuletzt auf die vielfä ltigen Maßnahmen der Personalgewinnung zurückzuführen: Um die Stadt Köln als Arbeitgeber in deutlicher zu positionieren und viele Menschen für eine Beschäftigung bei der Stadt Köln zu gewinnen, wurde 2021 beispielsweise eine neue Arbeitgebermarke ent wickelt. Sie soll zeigen, wie attraktiv die Stadt als Arbeitgeberin ist. Die Stadt Köln wird von Fachkräften und Jobsuchenden oft nicht als mögliche Arbeitgeberin w ahrgenommen und die Viel schichtigkeit der Aufgaben, die Vielzahl an Berufen und Karrieremöglichkeiten ist teilweise unbekannt. Das zu ändern, ist das Ziel des städti schen Personalmarketings und der Kampagne „Mach Köln!“, die 2021 crossmedial etabliert wurde. Mit dem weiteren Ausbau des Bewerberc enters als zentraler Anlaufstelle und Visitenkarte der Arbeitgeberin Stadt Köln wurde der erfo lgreich eingeschlagene Weg zu einer übergreifenden Personalakquise fo rtgeführt. Die Vorgabe „One-Face-to-the- Customer“ in Verbindung mit einem moder nen E-Recruiting, einem zeitgemäßen Onboarding und professionell durchgeführten Auswahlverfahren als Service für die städtischen Fachdienststellen sind hier als wesentliche Aspekte zu nennen. In 2021 wurden insgesamt über 2.365 Mitarbeitende extern eingestellt. 2.7 Gesamtbeurteilung Der um die Stiftungen bereinigte Jahr esabschluss 2021 schließt - ohne die Berücksichtigung von Corona-bedingten Isolie rungen - mit einem Überschuss von 28,4 Mio. € ab. Aufgrund der sich ab Anfang 2020 weltwe it ausbreitenden Corona-Pandemie wurde seitens der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF- CIG) erlassen, wonach die Kommunen die Corona-bedingten Mehrbelastungen isolieren und als außerordentliches Ergebnis ausweisen müssen (§ 5 Abs. 2 und 5 NKF-CIG). Dieses außerordent liche Ergebnis beläuft sich im Jahresabschluss 2021 auf 150,0 Mio. €, so dass sich der - bereinigte - Jahresüberschuss 2021 auf insgesamt 178,4 Mio. € erhöht. Bei dieser signifik anten Verbesserung des Jahresergebnisses handelt es sich jedoch nur um eine Bilanzierungshilfe; Finanzmittel zur Unterstützung 185 der Kommunen fließen durch das NKF-CIG nicht. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 NKF-CIG zur Aufstellung des Haushaltes 2025 entscheiden müssen, ob sie die in den Vorjahren gebildete Bil anzierungshilfe einmalig ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausbuchen wollen - was zu einer erheblichen Reduzierung des Eigenkapitals führen würde - oder ob di e Bilanzierungshilfe linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden soll. Somit führt die Bilanzierungshilfe zwar kurzfristig zu einer Entlastung, aber langfristig zu einer erheblichen Belastung und damit zu beträchtlichen Risiken für die kommunalen Haushalte ab 2025 ff. Durch den Bund und das Land NRW sind in 2021 nur wenige direkte Zahlungshilfen an die Kommunen geflossen. Im Gegensatz zu 2020, in dem Zahlungen nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz zur Abfederung der Gewerbesteuerausfälle geflossen sind, ist diese Unterstützung der Kommunen in 2021 nicht fortgesetzt worden. Die Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch Landesmittel ist zwar auch 2021 erfolgt, sie ist aber kreditier t, d. h. mit dem Risiko von zukünftigen Mindererträgen verbunden. Weiterhin gezahlt wurden hingegen g egenüber dem Plan deutlich erhöhte Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft in Höhe von 66,5 Mio. €. Hintergrund ist die im Zuge der Corona-Pandemie deutlich erhöhte Übernahmequote durch den Bund. Diese Entlastung ist strukturell und wirkt daher dauerhaft entlastend. Darüber hinaus sind im Rahmen des ÖPNV -Rettungsschirms Zahlungen i. H. v. insgesamt 64,1 Mio. € bei der Stadt Köln zur Unterstützung der Kölner Verkehrsbetriebe AG eingegangen und vollständig dorthin weitergeleitet worden. Diese dienen der Kompensation der Ausfälle bei den Ticketeinnahmen, der Kosten für die durch die Corona-Pandemie not wendig gewordenen baulichen Sicherheitsmaßnahmen in den Bahnen und Bussen zum Infektionsschutz der Fahrer*innen sowie der Kosten für den Eins atz zusätzlicher Transportmittel zur Entzerrung der Schülerfahrten. In der Gesamtschau wird - ohne die Corona-bedingte Isolierung - im Jahre 2021 ein Jahresüberschuss von 28,4 Mio. € erzielt. Der Jahresabschluss liegt damit 57,5 Mio. € über dem Plan 2021, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 29,1 Mio. € vorgesehen hat. Der Jahresüberschuss ergibt sich zum einen aus höheren Erträgen gegenüber der Planung (+ 212,9 Mio. €). Verantwortlich dafür sind vorrangig die Kostenerstattungen und Umlagen (+ 82,4 Mio. €, z.B. für Leistungen nach SGB II) sowie die sonst. ordentl. Erträge (+ 78,6 Mio. €, z.B. Aufl ösung von Rückstellungen). Dem gegenüber stehen jedoch höhere Aufwendung en als geplant (- 229,1 Mio. €), insbesondere bei den Transferaufwendungen (z.B. - 66,3 Mio. € Landschaftsum lage), so dass sich das ordentliche Ergebnis gegenüber der Planung um 16,2 Mio. € verschlechtert hat. Durch das verbesserte Finanzergebnis gegenüber dem Plan (+ 9,0 Mio. €, z.B. Gewinnausschüttungen) bzw. geringere Zi nsaufwendungen (- 67,9 Mio. €; z.B. geringere Kapitalmarktzinsen) führt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit letztendlich zu einem bereinigten Überschuss von 28,4 Mio. €. Das Jahresergebnis ist somit gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen. 186 3. Prognose, Chancen und Risiken Entsprechend der Bevölkerungsprognos e des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik aus November 2022² wird für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 von rd. 1,110 Mio. Kölner*innen aus gegangen. Im Vergleich zu m Ausgangszeitpunkt der Berechnungen zum 30.04.2020 stei gt damit die Zahl der M enschen, die in Köln mit Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 34.700 und bis 2050, dem Endpunkt der Prognose, um weit ere 38.100 und damit in sgesamt um nahezu 73.000 Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausberechnung aus dem Jahr 2019 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den demographischen Wandel mit dem zunehm enden Anteil älterer Menschen noch verstärkt werden. Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das ko mmunale Handeln in wesentlichem Maße beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftliche, ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuierlich verändernde (gesetzliche) Rahmenbeding ungen. Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtve rwaltung einen Überblick zu Chancen und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut wird und einen planmäßigen Prozess der regelmäßigen I dentifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken, die sich auf die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung auswirken können, beinhaltet. Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im Zeitablauf ein dynamisches Bild der Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operat ive Risikomanagement verfolgt mit dem Instrument des Internen Kontrollsystem s (IKS), das dezentral verantwortet wird, insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns innerhalb der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensei n eines IKS ist gesetzlich festgelegt (siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW). Zur Darstellung der künfti gen Entwicklung und der Chancen und Risiken wird im nachfolgenden über die Haushaltsplanung 2022, ausgewählte Projekte sowie die Entwicklung der Beteiligungen berichtet. 3.1 Haushaltsplan 2022 Nachfolgend werden der Haushaltsplan 202 2 und die damit verbundene mittelfristige Planung für drei weitere J ahre und deren Auswirkung auf die finanzielle Situation erläutert. Die hier dargestellten Werte und Ausführungen entsprechen dem in 2021 verabschiedeten Haushalt 2022. 3.1.1 Ergebnisplan 2022 Erstmalig mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die Corona-bedingten Mehraufwendungen bzw. Minder erträge als außerordentliches Ergebnis gemäß § 4 Abs. 2 NKF-CIG in der Planung ausgewiesen. Zunächst wird hier der Haushaltsplan 187 2022 mit der mittelfristigen Finanzpla nung bis 2025 ohne die Corona-bedingte Isolierung dargestellt (in Mio. €): 2022 2023 2024 2025 Summe ordentliche Erträge 4.987,1 5.093,1 5.258,8 5.391,3 Summe ordentliche Aufwendungen 5.209,5 5.314,9 5.375,5 5.440,3 Finanzergebnis -5.207,5 5.064,4 11.593,6 18.046,9 Jahresergebnis -227,7 -216,8 -105,1 -31,0 Quote der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage 4,17 % 3,97 % 2,00 % 0,61 % Mit der Corona-bedingten Iso lierung, d.h. entsprechend der Haushaltssatzung 2022, ergeben sich hingegen folgende Werte (in Mio. €): 2022 2023 2024 2025 Summe ordentliche Erträge 4.987,1 5.093,1 5.258,8 5.391,3 Summe außerordentliche Erträ ge 190,3 126,6 105,7 64,2 Summe ordentliche Aufwendungen 5.209,5 5.314,9 5.375,5 5.440,3 Finanzergebnis -5.207,5 5.064,4 11.593,6 18.046,9 Jahresergebnis -37,4 -90,2 0,6 33,3 Quote der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage 0,68 % 1,72 % 0,00 % 0,00 % Das Haushaltsjahr 2022 schließt - unter Berücksichtigung der gemäß § 4 Abs. 2 NKF- CIG vorzunehmenden Isolierung - mit einem geplanten Fehlbetrag von 37,4 Mio. € ab. Das zeigt, in welch erheblichem Maße die Haushaltsplanung 2022 durch den außerordentlichen Ertrag bzw. die Coronaeffekte geprägt ist: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 mu ssten insbesondere die sich Corona- bedingt abzeichnenden massiven Steuerausfälle von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt werden. Die Steuer schätzung aus Mai 2021 erwartet Steuermindereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2022 von voraussichtlich 10,1 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Gewerbesteuer (brutto) wird im Jahr 2022 um ca. 5,4 Mrd. € unter den ursprünglichen Erwartungen liegen. Die COVID-19-Pandemie wirkt sich zweifach auf die Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung für 2022 aus: Die Prognose der Expert*innen zeigt zu m einen, dass die Steuereinnahmen zwar gegenüber 2021 steigen werden, aber das Vorkrisenniveau durch Umsatzrückgänge, Gewinneinbußen und Kurzarbeit noch lange nicht erreicht wird. Zum anderen wirkt sich die Pandemie ganz konkret auf die Prognoseer stellung aus. Noch nie in seiner 65- jährigen Geschichte musste sich der Arbe itskreis Steuerschätzung mit so vielen Unwägbarkeiten auseinandersetzen. Neben dem ungewissen Ausgang und der Dauer der Pandemie selbst mussten bei den Schätzungen die weltweiten wirtschaftlichen und finanziellen Folgen auf die deutschen Staatse innahmen berücksichtigt werden. Die 188 Aussichten und damit auch die Planungsgr undlagen sind daher mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Gleichwohl sollten sich die unterschiedlichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, wie etwa die Regelungen zu Steuerstundungen sowie Verlustrücktrag und diverse Konjunkturpaket e, in den Folgejahre n positiv auswirken, denn die zusätzliche Liquidität vieler Un ternehmen sichert deren Fortbestand und damit künftige Steuereinnahmen. Das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Kö ln hatte sich in den Jahren vor der Pandemie durchgängig positiv entwickelt. Auf Basis des vorläufigen Jahresergebnisses 2020, der Aufkom mensentwicklung in 2021 sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-St euerschätzung 2021 wurde für das Jahr 2022 daher ein Gewerbesteueransatz von 1.383, 9 Mio. € festgesetzt. Für die Jahre 2023 ff. wurden zur Ansatzfestlegung die Steigerungsraten der Steuerschätzung von Mai 2021 herangezogen. Im Vergleich zur bi sher überaus positiv prognostizierten Steuerentwicklung der letzten Jahre mussten auf Grund deutlich gedämpfter Steigerungsraten die Ansätz e gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung deutlich nach unten korrigiert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Haushalt der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2022 im Vergle ich zur bisherigen Planung aus dem Haushaltsplan 2020/2021 allein bei der Gewerbesteuer Einbußen von rd. 93,6 Mio. € zu verkraften haben wird, selb st wenn die Stadt Köln aufgrund ihrer Branchenvielfalt und einer positiv prognostizi erten konjunkturellen Entwicklung das Vorkrisenniveau planerisch im Haushaltsjahr 2024 wieder erreicht. Trotz dieser eher düsteren Aussichten ist weder für das Jahr 2022 noch im Planungszeitraum eine Erhöhung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern vorgesehen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird sich Corona-bedingt ebenfalls deutlich verschlechtern. Wie auch bei der Wirtschaftskrise 2008 gilt, dass der Arbeitsmarkt als solches in Deutschland zumindest im Bereich mittlerer und höherer Einkommensverhältnisse bemerkenswert stabil ist. Im Bereich der Einkommensteuer wirken sich allerdings die steuerlichen Folgen der Kurzarbeit aus. Bei der Ermittlung der Jahreswerte 2022 ff. wurden die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021 berücksichtigt. Der Ansatz für das Jahr 2022 wurde auf 611,5 Mio. € festgesetzt und liegt somit gegenüber der bisherigen Planung um rund 90,0 Mio. € niedriger. Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen geprägt. Aus gehend von dem allgemeinen leichten Rückgang des Umsatzsteuerauf kommens, bewirkt dies Ä nderungen im Vergleich zu den bisherigen Entwicklungen. Auf Basis der Ergebnisse aus der Mai-Steuerschätzung wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzst euer für das Jahr 2022 auf 164,3 Mio. € festgesetzt. Im Vergleich zur bisher igen Finanzplanung bedeutet dies eine Ertragsreduzierung von rund 8,4 Mio. €. Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2025 nicht durchgängig erfüllt. In Fo lge deutlich abgesenkter Ertragserwartungen im Zuge der Steuerschätzung bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird entgegen der bisherigen mittelfristigen Planung der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden können, vielmehr wird in 2022 ei n Haushaltsdefizit von 37,4 Mio. € ausgewiesen. Ein höheres Defizit kann nur durch die gemäß § 4 Abs. 2 NKF-CIG zu buchende Bilanzierungshilfe von insgesamt 190,3 Mio. € allein in 2022 verhindert werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF-CIG ab 2025 entweder in 2025 einmalig oder in Te ilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre linear erfolgswirksam 189 abgeschrieben werden muss. Letztendlic h führen beide Vorgehensweisen zu zukünftigen starken Belastungen des kommunalen Haushalts. Daher ist es umso wichtiger, mit engen Planungsvorgaben, Einsparungen und Ertragsverbesserungen in Richtung eines per spektivisch ausgeglichenen Haushaltes zu gehen. Aufgrund der aktuellen Planung – und nur mit Hilfe der Corona-bedingten Isolierungshilfe (!) – kann dieser Ausgleich voraussichtlich in 2024 erreicht werden. Das ausgewiesene negative Ja hresergebnis in 2022 bedeutet bis dahin gleichwohl einen weiteren Eigenkapitalverzehr von 37, 4 Mio. €. Zum Ausgleich steht nach gegenwärtigem Kenntnisstand in diesen Jahren keine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, sodass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln bedurfte, die am 14.12.2021 erfolgte. Obwohl die Auswirkungen der Pandemie in 2022 nicht als so stark wie in den Jahren 2020 und 2021 eingeschätzt wer den, bestehen weiterhin erhebliche Risiken für die Erträge und Aufwendungen der Stadt. Auch w enn es sich abzeichnet, dass in 2022 Schließungen im Kulturbetrieb oder dem Gastronomiebereich vollständig aufgehoben werden können, leidet das produzierende Gewerbe weit erhin unter weltweit stockenden Lieferketten. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind angesichts dieser vielfältigen Einflüsse aktuell nicht verlässlich prognostizierbar. 3.1.2 Finanzplan 2022 Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt. Der Finanzplan 2022 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 2022 2023 2024 2025 Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.930,2 5.043, 7 5.219,5 5.367,9 Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 5.034,5 5.088,5 5.182,9 5.260,6 Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -104,2 -44,8 36,6 107,3 Einzahlungen Investitionstätigkeit 205,5 193,0 191,1 233,7 Auszahlungen Investitionstätigkeit 938,1 845,4 820,8 882,9 Saldo aus Investitionstätigkeit -732,6 -652,4 -629,7 -649,3 Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 15.678,1 15.557,8 15.469,0 15.425,8 Auszahlung Finanzierungstätigkeit 14.839,3 14.860,6 14.875,8 14.883,8 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 838,8 697,2 593,2 541,9 Veränderung der liquiden Mittel 0 0 0 0 Der Bestand an Liquidität skrediten wird sich planeri sch zudem bis 2025 gegenüber dem Stand per 31.12.2021 um 1.403,8 Mio. € auf 2.139 Mio. € erhöhen. Die Prognosen bezüglich der Zinsentwick lung sagen eine Seitwärtsentwicklung voraus. Sollten die Zinsen entgegen dieser Erwartung steigen, wird der Zinsaufwand das Ergebnis der Stadt deutlich belasten. Derzeit hat sich der jährliche Durchschnittszinssatz für die langfristigen Kredite von 4,03% (2011) auf 1,71% (2021) 190 verringert. Dies entspricht bezogen auf den durchschnittlichen Kreditbestand in 2021 einer Aufwandsminderung von jährlich rd. 38 Mio. €. Eine gegenläufige Entwicklung würde zu entsprechenden Mehrbelastungen bei den Krediten führen. 3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt vo rzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW zu erfüll en. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahresbezogenen Defizits. In der mitt elfristigen Sicht des Haushaltsplans 2022 würde dies in 2024 nur mit Hilfe der Bila nzierungshilfe gemäß NKF-CIG planerisch erreicht. Daher wird umso deutlicher, dass we iterhin erhebliche Managementanstrengungen erforderlich sind, um die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts umzusetzen. Das Schließen von Konnexitätslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfinanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden. Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags- und Aufwandsentwicklung im IST bis 2021 sowie bis 2025 auf Ba sis der mittelfristigen Planung des Haushaltsplanes 2022 dar. Die erste Darstellung zeigt die Entwicklung ohne Berücksichtigung der Isolierung der Coro na-bedingten Belastungen, die zweite Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe ab 2020 gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG. 191 Hierdurch wird deutlich, dass die durch das NKF-CIG eingeräumte Ausweisung der Corona-bedingten Belastungen als außerordentliches Ergebnis zu einer signifikanten Verbesserung sowohl des Jahresabschlu sses 2021 als auch der Plandaten ab 2022 beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass die Bilanzierungshilfe i. H. v. 155,5 Mio. € aus 2020 sowie i. H. v. 150,0 Mio. € für 2021 und die weiteren ab 2022 noch zu ermittelnden Werte gemäß den Vorschriften des NKF-CIG den Haushalt der Stadt Köln ab 2025 belasten werden, da diese in 2025 einmalig erfolgsneutral ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital zu buchen oder aber ab 2025 für maximal 50 Jahre in de n kommenden Jahren erfolgswirksam abzuschreiben sind. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßigen Steigerungen durch Preis-, Besoldungs- so wie Tarifanpassungen unterliegen, dem folgen jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im Wesentlichen konjunkturell beeinflussten Ertragsgrößen. Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann hier Entlastung schaffen. Dazu z ählen auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und eine auf gabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Länder. Des Weiteren müssen die tatsächlichen finanziellen Hilfen, wie z. B. die Zahlungen aus dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020, für die nachfolgenden Jahre der Pandemie fortgesetzt werden. Aber schon für 2021 ist dies leider nicht geschehen. Als tatsächliche Hilfen sind nur der ÖPNV-R ettungsschirm (64,1 Mio. €) sowie die Erstattung der Kosten der Unterkunft ( 66,5 Mio. €) weiterhin erfolgt. Die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG ist nicht ausreichend, sondern verschiebt die zu 192 erwartenden Schieflagen der städtischen Haushalte nur in die Zukunft und zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Generell kann festgehalten werden, da ss eine Reduzierung von Aufgaben und Aufwendungen zwingend erforderlich ist, um den Verzehr des Eigenkapitals kontinuierlich und nachhalt ig zu verringern und langfristig wieder einen ausgeglichenen und generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit an Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen. Derzeit ergeben sich die nachstehend aktua lisierten Fehlbetrags quoten (Beträge in Mio. €)*: 2022 2023 2024 2025 Allgemeine Rücklage, ohne Isolierung (31.12. des Vorjahres) 4.925,9 4.698,2 4. 481,4 4.376,3 Allgemeine Rücklage, mit Isolierung (31.12. des Vorjahres) 5.231,5 5.194,0 5. 103,8 5.104,4 Jahresabschluss: neue Fehlbetragsquote ohne Isolierung 4,62 % 4,61 % 2,34 % 0,71 % Jahresabschluss: neue Fehlbetragsquote mit Isolierung 0,72 % 1,74 % 0,00 % 0,00 % Ausgleichsrücklage** Jahresergebnis lt. Ergebnisplan ohne Isolierun g -227,7 -216,8 -105,1 -30,9 Jahresergebnis lt. Ergebnisplan mit Isolierun g -37,4 -90,2 0,58 33,3 geplante Fehlbetragsquote ohne Isolierung 4,17 % 3,97 % 2,00 % 0,61 % geplante Fehlbetragsquote mit Isolierung 0,68 % 1,65 % 0,00 % 0,00 % *Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2021, Werte ab 2023 gem. Hpl. 2022 **Nach Ausgleich der Defizite 2017, 2018 und 2019 kein Restbestand mehr vorhanden, für den Jahresüberschuss 2020 ist noch kein Verwendungsbeschluss erfolgt. Entsprechend der vorstehenden Planung ergibt sich aus Rück- und Vorschau die nachstehende Entwicklung des Eigenkapit als, aus der sich eine angestrebte planerische Trendwende ab 2020 schon abzeichnen könnte. Allerdings ergibt sich die Steigerung des Eigenkapitals überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen Ergebnisses gemäß NKF-CIG, sowohl in 2020 als auch in 2021. Auch die in der Planung 2022 berücksichtigten Isolierungs beträge führen zu einer relativ hohen Konstanz im Eigenkapital. Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist aber insbesondere zukünftig auch von der Entscheidung in 2025 betroffen, wonach die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital gemäß § 6 NKF-CIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des Eigenkapitals in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten. 193 * ohne selbstständige Stiftungen; ab 2022 Planwerte entsprechend Haushalt 2022 ff. inkl. Isolierung NKF-CIG; Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. € und Wert Ist 2021 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. € Der seit Einführung der Vermögensrechnu ng (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute entstandene und bis 2025 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung saldiert rd. 2,3 Mrd. €, mit Isolierung sald iert rd. 1,5 Mrd. €. Maßgeblich für diese Entwicklung sind die Jahres ergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008 und 2016 und nun erstmals wieder in 2020 und 2021 Überschüsse aufweisen (siehe nachfolgende Grafiken mit und ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF- CIG). Diesen stehen ergebnisneutrale Verr echnungen im Wesent lichen aus der im Jahresabschluss 2010 erfolgten Korrektur de r Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 unmittelbar mit der Allgemeinen Rü cklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang von Verm ögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von rd. 663,6 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von rd. 1,60 Mrd. € ohne Berücksichtigung der Isolierung und in Höhe von 0,8 Mrd. € mit Berücksichtigung der Isolierung. 194 *Jahresabschluss 2020/2021 und ab 2022 Planwerte gemäß Haushalt 2022 ohne NKF-CIG *Jahresabschluss 2020/2021 und ab 2022 Planwerte gemäß Haushalt 2022 mit NKF- CIG -450,0 -350,0 -250,0 -150,0 -50,0 50,0 150,0 250,0 Jahresüberschuss/-fehlbetrag ohne Isolierung nach NKF-CIG* in Mio. € -450,0 -350,0 -250,0 -150,0 -50,0 50,0 150,0 250,0 Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit Isolierung nach NKF-CIG* in Mio. € 195 3.2 Ausgewählte Projekte 3.2.1 Schulbau Ein starker Fokus bei den Investitionen liegt auf dem Ausbau der Schulen. Bedingt durch das allgemeine Bevö lkerungswachstum, die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren am Gymnasium (G9) und den steigenden Bedarf an schulischer Ganztagsbetreuung ist dies weiterhin er forderlich. Hierzu wurde eine Schulbau- Prioritäten-Liste erarbeitet. Sie bildet di e Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in der Stadt. Trotz Fachkräftemangels, Vergabehemmnissen, gestörter Lieferketten und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor fo rciert die Stadt Köln den Schulbau. Vier Schulbauprojekte konnt en im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer elf Maßnahmen ist für 2022 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Auch der Ausbau der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen schreitet kontinuierlich voran. Im Rahmen des Digitalpakts NRW stehen der Stadt Köln Fördermittel in Höhe von 47,3 Mio. € für Digitalisierungsmaßnahmen in Schulen in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung. Darüber hinaus soll ein Kommunales Medienzentrum eingerichtet werden, das künftig die Prozesse im Rahmen der Digitalisierung und die Akteur*innen koordinieren soll. 3.2.2 Wohnen und Stadtteilentwicklung Das Thema Wohnen und Stadtteilentwickl ung unter dem Stichwort „Lebendige Quartiere mit sozialem Anspruch“ hat durch den deutlichen Anstieg der Wohnungsmieten und Wohnungskaufpreise an Bedeutung gewonnen. Auch wenn die städtische Bevölkerung in 2021 im Vergleich zu 2020 gesunken ist, befindet sie sich weiter auf einem hohen Niveau. Herausragende Projekte sind hierbei die Parkstadt Süd inkl. der Vollendung des Inneren Grüngürtels, die Entwicklung des Deutzer Hafens inkl. der Sanierung der Deutzer Drehbrücke, Rondorf/Nord-West, Kreuzfeld sowie die Weiterentwicklung des Mülheimer Südens. D abei wird die Stadt durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen, dass in dies en Stadtteilen nicht nur hochpreisige Wohnviertel entstehen. Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet stehen auf der Agenda 2021: Ausweisung von autofreien Bereichen (Eigelstein, Umgestaltung der Ehrenstraß e, autofreier Abschnitt Severinstraße); Erneuerung und Aufwertung der Rheinprom enade zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm mit Erneuerung der Kragplatte, Sanierung der Domtreppe, Sanierung der Drehbrücke im Deutzer Hafen, Projekte im Rahmen der Via Cu lturalis (Bau der Freitreppe an St. Maria im Kapitol und Umgestaltung der Gürzenichstraße). 3.2.3 Klimaschutz Im Übrigen ist es notwendig, Maßnahmen zum Klimaschutz zügig voranzubringen. Dazu zählen leistungsfähige, innovative und umweltverträgliche Mobilitätsangebote wie z.B. der Ausbau von 20 bis 30 Mobilstationen an ÖPNV- und SPNV-Haltestellen, der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur so wie die Prüfung der Perspektive eines regionalen Wasserbussystems. Ebenso soll die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs erhöht werden, z.B. durch schnelle Radverbindungen zu den Außenbezirken und Lückenschlüsse im Fah rradhauptroutennetz, durch Umsetzung von diversen Radverkehrskonzepten für die Stadtteile Mülheim, Kalk, Porz, Rodenkirchen, Lindenthal-West, Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld sowie durch die Umwandlung von 196 Kfz- in Radfahrstreifen. Des Weiteren sollen 1.000 Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen und S-Bahnhaltestellen geschaff en werden, ebenso 1.500 zusätzliche in Wohnquartieren und Geschäftszentren sowie auch Parkplätze für Lastenräder und E- Scooter. Auch soll – gemeinsam mit der KVB – das Leihradangebot auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll der Kapazitäts- und Streckenausbau des ÖPNV-Netzes vor angetrieben werden (Mülheimer Süden: Kapazitätserhöhung der Stadtbahnlinien 4,13 und 18 durch Bahnsteigverlängerungen, Verlängerung der Stadtbahnlinie 7, Start der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn auf der Bonner Straße zuzügl. Machbar keitsstudien zu verschiedenen Stadtbahnverlängerungen). Hinzu kommen Förderprogramme zum Schut z von Klima und Umwelt, wie z.B. „Altbausanierung und Energieeffizienz“ oder „SmartCity Cologne Go“, bei dem zukunftsweisende Projekte von Startups, kleineren Unternehmen oder Privatpersonen von der Stadt unterstützt werden. 3.2.4 Digitalisierung Die Bundesagentur für Arbeit sieht die Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen - bedingt durch die in der Corona-Pandemie beschl eunigte Digitalisierung - als eines der wichtigsten Zukunftsthemen an. Die voranschreitende Digitalisierung in allen Bere ichen von Wirtschaft und Gesellschaft und neue smarte Technologien ermöglichen es der Verwaltung nicht nur Prozesse zu digitalisieren, sondern auch neue Services für Bürger*innen und Unternehmen und andere Verwaltungen anzubieten und somit den Nutzererwartungen zu entsprechen. Digitale Services und Onlinezugangsgesetz Die Verwaltung hat sich hinsichtlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowohl mit dem Bund als auch dem Land NRW vernetzt und nimmt an den Digitalisierungslaboren des Bundes zu den Themen „Mobilität und Reisen“ mit den konkreten Leistungen „Führerschein“, „Bauen und Wohnen“, „Ein- und Auswanderung“ sowie „Engagement und Hobbies“ und “Wahlen“ teil. Zusätzlich erfolgt ein Austausch auf Landesebene mit den Chief Digital Offi cers der Kommunen zur SmartCity SmartRegion, zu OpenGovernment und auch zur Umsetzung von digitalen Leistungen. Die Umsetzung der Maßnahmenpakete der im Digitalisierungsprogramm vereinbarten Projekte verlief überwiegend planmäßig. Digitale Bildung Für den Bereich Bildung wurde für 2019-20 22 ein eigenes Digitalisierungsprogramm erstellt. Derzeit wird ein Konzept für di e Weiterführung und Intensivierung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Aktivitäten der Entwicklungswerkstatt "Bil dung im Digitalen Wandel" stadtweit entwickelt und sukzessive umgesetzt. Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern Mit dem vom Stadtwerkekonzern (SWK) und der Stadt initiierten Projekt „Digitale Zukunftsstadt“ soll erstmalig für di e Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und umgesetzt werden. 197 Die Stadt folgt damit der Dynamik der Digitalisierung in allen Lebensbereichen und will neue ökonomische, ökolog ische und soziale Anwendungsformen für die Stadtentwicklung und Stadtgesellschaft schaffen. Das Projekt schafft die Grundlage für besse re Services, eine verbesserte Steuerung und zukünftig eine bessere Vorausschau durch Simulationen des gesamten Konzerns. BMI-Modellprojekt Smart Cities – un|box Cologne Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesr egierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smar t-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden sollen. Hier hat sich die Stadt Köln erfolgreich in der 2. Förderstaffel als „Modellprojekt Smart City“ beworben. 3.3 Entwicklung in den Beteiligungen Die städtischen Beteiligungsgesellsch aften und Sondervermögen nehmen eine Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick einschließlich der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen. 3.3.1 Überblick Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von eigenbetriebsähnlichen Ei nrichtungen erbringen Leistungen in diversen Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: Ver- und Entsorgung Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations- dienstleistungen Entsorgung, einschließlich der Abfa llsammlung, Straßenreinigung und Winterwartung sowie Abwasserentsorgung Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer Straßenentwässerung Verkehr Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs Betrieb von Häfen und Flughafen Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten Wohnraumversorgung durch Neubau, K auf, Verkauf, Bewirtschaftung und Vermietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften Bewirtschaftung und Baubetreuung von st ädtischen Objekten sowie Planung und Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art Kultur, Sport und Erholung Vermietung und Verpachtung von Vera nstaltungsstätten zur Durchführung kultureller und sonstiger Veranstaltungen Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung Betrieb von Museen und Zoo 198 Gesundheitsversorgung und Soziales ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, psychisch kranker Menschen oder anderwe itig notleidender oder gefährdeter Menschen Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten Förderung der Kinder- und Jugendhilf e durch den Betrieb entsprechender Einrichtungen Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und Ausland Förderung und Stärkung des Wirtscha ftsstandortes Köln und der heimischen Wirtschaft Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des Technologietransfers Durchführung von Stadt entwicklungsprojekten Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zuverlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Prei sen. Die Aktivitäten der Unternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im Wesentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. In den Jahren 2021 bis 2025 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) in Höhe von rd. 914 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Dividenden in Höhe von rd. 357 Mio. € geflossen bzw. geplant. Hierin noch nicht eingeflossen sind ggf. notwendige Anpassungen aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die städtischen Beteiligungsunternehmen und damit auf die Ergebnisrechnung der Stadt Köln. in Mio. € Ist 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse 174,7 172,1 177,8 193,2 196,4 Erträge aus Gewinnabführungen/Dividenden 87,9 53,6 63,6 71,6 80,3 Ergebnisbelastung 86,8 118,5 114,2 121,6 116,1 199 3.3.2 Einzelne Beteiligungen Stadtwerkekonzern Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeutung. Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahverkehrs und des Betriebes von öffent lichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Querverbundes führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die Finanzierung von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbetracht eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Investitionsbedarfe der SWK-Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet. Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in er heblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von R egulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulier ungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die Entwicklung zum Energi esystem der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorgaben bestimmt, die für die betro ffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unter nehmen in hohem Maße verlässlicher, gesetzlicher, energiepolitisch er sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab (Energiewende, Kohleau sstieg). Zudem haben die derzeit anhaltend volatilen Verhältnisse auf den Strom- und Gasmär kten erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Entscheidende Parameter wie Öl-, Kohle-, CO 2-, Strom- und Gaspreise unterliegen erheblichen Schwankungen. Während im Jahr 2020 die Nachfrage nach St rom, Erdgas und Steinkohle aufgrund der Corona-Pandemie eingebrochen war und zu einem Preisrückgang führte, zeichnete sich das Jahr 2021 mit einer wiedererstarkenden Weltwirtschaft durch sprunghaft ansteigende Brennstoff- und Strompreise aus. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexib len Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der Stadt und der KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsau ftrages. Auch in diesem Jahr erlitt der ÖPNV-Bereich infolge der gegenwär tigen Corona-Pandemie schwere Einbußen, die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und hohen Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben. Nach ersten Schätzungen werden bundesweit Schäden bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in Höhe von rund 4,0 Mrd. € erwartet. Die Folgen der Corona- Pandemie und der damit verbundenen Verluste werden Bund und Länder über den ÖPNV- Rettungsschirm ausgleichen. In dem Zuge wurden für die KVB AG im Laufe des Jahres vom Land unmittelbar bzw. mittelbar über die Stadt Köln Aufwendungen in Höhe von insgesamt 64,1 Mio. € gebucht. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (H GK) ist auf den Betrieb von Häfen und öffentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr ausgerichtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen der marktwirtschaftliche n globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflu ssen das Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfrastruktur. Alternative Trans portanbieter, z. B. LKW, verringern die 200 Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK ergeben sich durch eine invest itionsorientierte Strate gie zur Sicherung und zum Ausbau der Marktstellung. Mit der Akquisiti on der HGK Shipping in 2020 rundet die HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterv erkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichtigen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt. Kliniken Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise. Im Rahmen eines extern beauftragten Sanierungsgutachtens wurden verschiedene Maß nahmen entwickelt, um das Unternehmen wieder zu stabilisieren und eine positive Perspektive zu entwickeln. Mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung werden auch in Zukunft Unterstützungsleistungen der Stadt Köln erforderlich sein. Bis zum 31.12.2021 wurden durch den Rat Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwe rt von 309,7 Mio. € beschlossen. Die mittelfristige Planung sieht weitere Darlehensgewährungen vor. GAG Immobilien AG Die GAG Immobilien AG (GAG) wurde 1913 gegründet, um der damaligen Wohnungsnot in sozial schwächer gestellten Bevölkerungsschichten zu begegnen. Vor allem durch eigene Baut ätigkeiten sollte preisgünstiger Wohnraum für diese Menschen geschaffen werden. Auch heute, über 100 Jahre später, kommt das Unternehmen mit mehr als 23.800 Wohnungen im eigenen Bestand sowie weiteren fast 21.500 Wohneinheiten im gemeins amen Tochterunternehmen von Stadt und GAG, der Grund und Boden GmbH, dem sa tzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen zu versorgen. Die Verwaltung des Immobilienbestandes ist der GAG Servicegesellschaft mbH übertragen. Mi t umfangreichen Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubauprogramm en passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine bedarfsger echte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Um die Ausnutzung bestehender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, ist eine langfristige Steigerung des Unter nehmenswertes unumgäng lich. Langfristig wird dies nur durch die Optimierung des Po rtfolios erreicht. Hie rzu baut der GAG- Konzern laufend sein Portfoliomanagemen tsystem aus und verfügt über eine verlässliche Basis zur Analyse der im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und Chancen. Zusätzlich betreibt der GAG-Konzern eine ausgewogene Quartiersentwicklung durch eine k undenorientierte Bewirtschaftung und Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozi almanagement sowie die Koordinierung sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den Gebäudebestand tätigen Abteilungen. Die zentrale Chance ent steht dabei durch die Entwicklung von fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG-Konzern. Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen sowie die operative Ausnutzung der Potenziale des Immobilienbestandes werden auf dieser Grundlage gesteuert. Die Ausschüttung der GAG beträgt unverändert 0,50 € je Aktie; der nicht ausgeschüttete Gewinn wird zur Stärkung der wohnungswirt schaftlichen Aktivitäten der Rücklage zugeführt. 201 Gebäudewirtschaft Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert als Ansprechpartner rund um die Immobilienwirtscha ft, um die Auftrag gebenden Dienststellen von fachspezifischen Sp ezialaufgaben zu entlasten und ihnen Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit dem schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt der Umfang der Aufgabe, angesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourc en und immer neuer Bauvorschriften und das Risiko zu, den zukünftigen Baubestand wir tschaftlich zu verwalten. Sie geht aufgrund der angespannten Fläc henbedarfssituation (S chulnotstand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die folgenden Wirtschaftsjahre von einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus. Flughafen Köln/Bonn GmbH Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und marktgerechten Erweiterung des Bestands er forderlich. Die für die wirtschaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung war auch im Jahr 2021 Corona-bedingt noch stark eingeschränkt. Die Corona Pandemie hat daher deutlich negative Auswirkungen auf die Li quidität und die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft. Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzum ildern, wurden und werden verschiedene Anpassungsstrategien im Bereich Commercial Activities betrachtet. Die Qualitätssicherung und We iterentwicklung des Produktportfolios für den Kunden steht dabei nach wie vor im Fo kus. In den kommenden Jahren sollen im Passagierverkehr die sinkenden Busi nessverkehre durch neue Strecken im touristischen Bereich kompensiert wer den. Das bestehende Portfolio an Low-Cost- Carriern soll um weitere Carrier ergänzt werden. Zudem soll eine Stärkung der Verkehre in die Family & Friends Märkte (Türkei, Osteuropa) erfolgen. Im Bereich des Frachtverkehrs entwickelte sich das Jahr 2021 für den Flughafen positiv. Die Luftfracht wuchs insbesondere aufgrund neuer Rout en und einer guten Auslastung der Maschinen. Aufgrund der weiterhin positiv en Entwicklung des Frachtgeschäftes im Jahr 2021 werden Weiterentwi cklungsmöglichkeiten im Bereich Real Estate untersucht. Der Flughafen Köln/Bonn plant bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der CO2-Emmissionen um 65% (gegenüber dem Jahr 2010). Koelnmesse GmbH Der Veranstaltungs- und Kongressbereich wurde von den Auswirkungen der Corona- Pandemie besonders hart getroffen. Dem K oelnmesse Konzern wurde durch die Veranstaltungsverbote seit März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Die Stadt Köln hat zur Sicheru ng der Liquidität der Koelnmesse GmbH befristet bis zum 31.12.2022 einen gemeinsamen Liquiditätsverbund bis zu einer Höhe von 80 Mio. € eingerichtet. Zur Stärkung des Eigenkapitals der K oelnmesse GmbH und zur Finanzierung der neuen Confex Halle hat die Stadt Köln darüber hinaus gemeinsam mit dem weiteren Hauptgesellschafter Land NRW in 2021 eine Kapitalzuführung in Höhe von 120 Mio. € vorgenommen. Der Anteil der Stadt Köln an der Eigenkapitalzuführung beläuft sich auf 96 Mio. €. 202 KölnMusik GmbH Auch in der Kölner Philharmonie konnte der Veranstaltungsbetrieb erst im Juni 2021 unter Beachtung strenger Hygieneauflagen wiederaufgenommen werden. Der Rat der Stadt Köln hat daher in 2021 beschlossen, den städtischen Betriebskostenzuschuss der KölnMusik GmbH aufgrund der Corona- bedingt erhöhten Verlustprognose von ursprünglich rd. 5,7 Mio. € temporär auf bis zu 7,5 Mio. € zu erhöhen. GbR Historische Mitte Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. Die Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Die Gesellschaft hat die personellen und or ganisatorischen Voraussetzungen für ordnungsgemäße planerische und baulic he Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben bei der Gebäudeerrichtung geschaffen. In 2021 erstellte die Gesellschaft eine vertiefte Kostenschätzung, welche dem Rat zur Sitzung am 14.12.2021 (DS 3523/2021) zur Kenntnis vorgelegt wurde. Im Kernpunkt steht die Erhöhung der Gesamtbaukosten (ohne Bauzeitzinsen) bis 2028 von 135,26 Mio. € auf 183,06 Mio. € brutto. Auf die Stadt Köln entfallen dav on nunmehr 151,53 Mio. € (82,78%), bislang betrug der kalkulierte Anteil 107,74 Mio. EUR (79,65%). Die Kostenschätzung ist in den Wirtschaftsplan 2022 -2026 eingeflo ssen. Ferner beziehen sich die Gesamtbaukosten von 183,06 Mio. € lediglich auf die Position Materialaufwendungen. Darüber hinaus sind die Personalko sten und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der GbR sowi e etwaige Bauzeitzinsen ebenfalls durch die Gesellschafter nach dem Flächenverhältnis abzurechnen. Auf der Grundlage des Änderungsantrages AN/2693/2021 vom 14.12.2021 beschloss der Rat in der taggleichen Sitzung u.a. weitere Vor gaben und Prüfaufträge (z.B. Ausweitung Museumscafe auf die Dachfläche, Dach- und Fassadenbegrünung sowie PV-Anlagen), welche nicht mehr in di e Wirtschaftsplanung 2022-2026 einfließen konnten und sich im Rahmen der künftigen Wirtschaftsplanung und Haushaltsplanung konkretisieren. Die Gesellschaft weist im Lagebericht darauf hin, dass die Prüfung dieser Maßnahmen weitere zeitliche Versch iebungen nach sich ziehen wird und im Falle der nachträglichen Planung einer Fassadenbegrünung eine vollständige Neuplanung der Fassade zur Folge hätte. Stadtentwässerungsbetriebe Die Stadtentwässerungsbetriebe planen derze it den Bau einer gemeinschaftlich mit weiteren Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der Rat der Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesellschaft Klärschlammverwertung am Rhein Gm bH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die Stadtentwässerungsbetriebe un d die SWK werden sich zudem nach diesem Beschluss direkt an der KLAR GmbH beteiligen. Die Gründung der Gesellschaft ist für das Jahr 2022 geplant. Kölner Bühnen Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2024/25 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der städtische H aushalt mit den Sanierungskosten (Abschreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die 203 Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtisc hen Haushalt beträgt ab der geplanten Inbetriebnahme in der Spielzeit 2024/25 rd. 31,6 Mio. € in der Spitze und durchschnittlich p.a. 21,6 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den derzeit geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 618 Mio. € zuzügl. Bauzeitzinsen. Zurzeit ist mit ca. 21 Mio. € Abschreibungsaufwand ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu kommt die Zinsbelastung. Weitere Kostensteiger ungen der Sanierung werden über den Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere Erhöhung der jährlichen Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge. Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH Die Ende 2018 gegründete Köln Business-Wirt schaftsförderungs-GmbH nahm 2019 ihr Geschäft auf. In 2021 wurde die stra tegische Ausrichtung neu formierter Teams fortgesetzt. Das Tagesgeschäft in den Bereichen Unternehmensservices und Immobilien verlief stabil, die Nachfrage nach (Ansiedlungs-)Flächen blieb hoch. Während der Corona-Pandemie wurde die KölnBusiness mit ihren Informationen und Services als wichtige Partnerin der Kölner Wirtschaft wahrgenommen. (Netzwerk- ) Veranstaltungen und Messeauftritte der Gesellschaft waren jedoch von den Pandemieauswirkungen stark betroffen. Im Zentrum der Arbeit für 2022 stehen die strategischen Ziele rund um die Themen agile und digitale Geschäftsprozesse, Ansiedlungen, Nachhaltigkeit, Gründungsst andort, Resilienz und Attraktivität von Innenstadt und Veedels-Zentren. Sonstige Entwicklungen Die Geschäftsanteile an der in 2016 gegründeten Digital Hub Cologne GmbH wurden zum 31.12.2021 veräußert. Weitergehende Chancen und Risik en im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind aktuell nicht ersichtlich bzw. gehen nich t über das allgemeine wirtschaftliche Risiko hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, insbesondere zum Aufbau des Konzerns St adt Köln sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt Köln verwiesen. 204 4. Kennzahlen Die nachfolgend dargestellten K ennzahlen entspr echen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und ermöglichen so wohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. Grundsätzlic h sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefähig. 4.1 Bilanzkennzahlen 31.12.2021 31.12.2020 Eigenkapitalquote 1 35,11% 34,42% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: Eigenkapital x 100 Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________ Bilanzsumme Eigenkapitalquote 2 51,74% 51,62% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Ei genkapitals“, also des Eigenkapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: (Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Eigenkapitalquote 2 = Bilanzsumme Werden die in Anlagen im Bau b ereits gebundenen Mittel aus erhaltenen An zahlungen berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 53,03% 52,62% Fehlbetragsquote entfällt entfällt Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Formel: Negatives Jahresergebnis x (-100) Fehlbetragsqu ote = _____________________________________________________________ Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage 205 31.12.2021 31.12.2020 Infrastrukturquote 17,33% 18,13% Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz dar. Formel: Infrastrukturvermögen x 100 Infrastrukturquote = ________________________________________________ Bilanzsumme Anlagendeckungsgrad 2 81,45% 83,11% Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital (länger 5 Jahre) gegenübergestellt. Formel: (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________ Anlagevermögen Investitionsquote 156,24% 251,29% Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue Investitionen gegenüberstehen. Formel: Bruttoinvestitionen x 100 Investitionsquote= __________________________________________________________________ Abgänge des AV + Abschreibungen AV Liquidität 2. Grades 20,34% 24,46% Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt werden. Formel: (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________ kurzfristige Verbindlichkeiten 206 31.12.2021 31.12.2020 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 11,97% 10,14% Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. Formel: Kurzfristige kurzfristi ge Verbindlichkeiten x 100 Verbindlichkeitenquote = _____________________________________________________________ Bilanzsumme Dynamischer Verschuldungsgrad 25,85 12,87 Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig tilgen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. Formel: (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel dynamischer - kurzfristige Forderungen) Verschuldungsgrad = ______________________________________________________________________________ Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) 207 4.2 Ergebniskennzahlen 31.12.2021 31.12.2020 Aufwandsdeckungsgrad 99,67% 100,80% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Formel: Ordentliche Erträge x 100 Aufwandsdeckungsgrad = _____________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Nettosteuerquote 49,35% 40,50% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich „selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen Dritter finanzieren kann. Formel: (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________ Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit Drittfinanzierungsquote 51,39% 50,23% Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde. Formel: Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________ Bilanzielle Ab schreibungen auf Anlagevermögen Zuwendungsquote 22,52% 22,30% Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Dritter abhängig ist. Formel: Erträge aus Zuwendungen x 100 Zuwendungsquote = _______________________________________________________ Ordentliche Erträge Personalintensität 22,71% 20,08% Die Größe spiegelt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: Personalaufwendungen x 100 Personalintensität = ____________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen 208 31.12.2021 31.12.2020 Sach- u. Dienstleistungsintensität 12,35% 10,76% Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil Leistungen Dritter am Markt für die kommunale Aufgabenerledigung erworben werden. Formel: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Sach- u. Dienstleistungsintensität = ___________________________________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Transferaufwandsquote 40,82% 33,59% Die Kennzahl spiegelt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: Transferaufwendungen x 100 Transferaufwandsquote = ___________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Abschreibungsintensität 3,08% 3,08% Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt durch die Abnutzung des Anlagevermögens (AV) belastet wird. Formel: Bilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 Abschreibungsintensität = _____________________________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 0,96% 1,18% Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen bestehen. Formel: Finanzaufwendungen x 100 Zinslastquote = ________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen 209 4.3 Kennzahlenentwicklung 2017 bis 2021 Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 4.1 und 4.2 verwiesen. Angegebe n sind die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt. 2017 2018 2019 2020 2021 Eigenkapitalquote 1 36,02 34,94 34,40 34,42 35,11 Eigenkapitalquote 2 54,88 53,54 52,71 51,62 51,74 Fehlbetragsquote 0,71 1,59 0,58 ./. ./. Liquidität 2. Grades 38,47 26,45 26,84 24,46 20,34 Aufwands- deckungsgrad 99,18 97,85 99,33 100,80 99,67 Nettosteuerquote 52,06 50,77 51,63 40,50 49,35 Drittfinanzierungsquote 49,98 52,90 50,44 50,23 51,39 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 34,44 47,37 31,27 12,87 25,85 Die Eigenkapitalquote 1 und 2 sind gegenüber 2020 nahezu konstant geblieben. Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017- 2019 konnte erstmalig in 2020 und auch in 2021 wieder ein Überschuss erzielt werden. Der Überschuss 2021 enthält dabei auch das außerordentliche Ergebnis durch die Corona-bedingten Belastungen i. H. v. 150,0 Mio. € (Corona-Isolierung). Rechnet man diesen Betrag heraus beträgt der Über schuss 28,4 Mio. €. Aufgrund des Jahresüberschusses ist – wie im Vorjahr – keine Fehlbetragsquote vorhanden. Die Liquidität 2. Grades liegt mit 20,34 % rund 4 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Es wird damit deutlich sichtbar, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht ohne Einschränkungen getilgt werden können. Untermauert wird diese Aussage durch den weiterhin hohen Bestand an Liquid itätskrediten. Zum Stichtag betrugen diese rund 735,2 Mio. €. Dies entsprich t einer Erhöhung um rund 15,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, in wieweit die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden k önnen. Im Berichtsjahr liegt der Aufwandsdeckungsgrad bei 99,67 %. Das bedeutet, dass eine vollständige Deckung der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. Der Jahresüberschuss resultiert damit aus Verbesserungen im Finanz- u nd im außerordentlichen Ergebnis. Hier insbesondere durch die Corona-bedingten Isolierungen in Höhe von rund 150,0 Mio. €. 210 Durch die Nettosteuerquote, die in 2021 im Gegensatz zum Tiefpunkt in 2020 um etwa 9 Prozentpunkte gestiegen ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt Köln von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunktu rellen Entwicklung abhängig ist. An der gestiegenen Nettosteuerquote ist erkennbar , dass die Corona-Pandemie zwar zu Beginn des Jahres 2021 noc h sehr starke Auswirkungen auf das städtische Wirtschaftsleben ausübte, jedoch die nahezu vollständige Abschaffung der Zugangsrestriktionen im zweiten Halbjahr eine Trendumkehr bedeutete. Diese Entwicklung zeigt in besonderem Ma ße, wie entscheidend die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Ver hältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten im Haushaltsjahr an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Berichtsj ahr 51,39 % und bewegt sich auf einem konstanten Niveau wie in den Vorjahren. Das bedeutet, dass rund 50 Prozent der Abschreibungsbelastungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen aufgefangen werden können. Dies bedeutet aber auch, dass rund 50 Prozent des Wertverzehrs durch Drittfinanzierungen beeinflusst werden. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine Entschuldung – bei gleichbleibendem Zahl ungsfluss – realisierbar ist. Der Kennzahlenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die Entwicklung der Überschüsse nicht konst ant ist, sondern teils hohen Schwankungen unterliegt. Im Jahr 2021 wird der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der letzten vier Jahre erzielt. Aus diesem Grund könnte - bei unveränderten Rahmenbedingungen und gleichen Zahlungsüberschüssen – eine Entschuldung erst in circa 26 Jahren möglich sein. Dies entspricht einer Verlängerung um 13 Jahre gegenüber der Ermittlung der Werte des Jahresabschlusses 2020. Zwar ergibt sich im Verhältnis zum Vorjahr eine Verschlechterung der Ent schuldungsdauer, betrachtet m an aber die Jahre 2017 bis 2019, ergibt sich beim dynamischen Ve rschuldungsgrad eine Verbesserung von 5 Jahren (2019) bis zu 21 Jahren (2018). Diese teils große Veränderung lässt sich ins Verhältnis zur Fehlbetragsquote stell en. In den Jahren 2017-2019 wurde ein Fehlbetrag erzielt (Fehlbetragsquote lag bei 0,58 % - 1,59 %). Der Fehlbetrag im Jahr 2018 lag bei rund 83 Mio. €. Aufgrund der Fehlbeträge kann eine Entschuldung nicht kurzfristig erfolgen, weil nicht ausre ichend Erträge zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung stehen und damit eine Schuldentilgung erschwert wird. Im Jahr 2020 erzielte die Stadt Köln einen Jahresüberschuss von rund 234 Mio.€. Aus diesem Grunde sinkt die Entschuldungsd auer erheblich. Ursächlich für den hohen Jahresüberschuss waren neben den Versicher ungsleistungen für den Waidmarkt die Isolierung der Corona-bedingten Belastungen. Im Jahr 2021 konnte zwar auch ein Überschuss in Höhe von rund 181 Mio. € (davon 150,0 Mio. € Corona-bedingte Isolierung) erzielt werden, dieser ist jedoch niedriger als in 2020, so dass aus diesem Grund die Entschuldungsdauer im Verhältnis zum Vorjahr angestiegen ist. 211 5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Auch in 2022 sind die Auswirkungen der Co rona-Pandemie auf das gesellsc haftliche Leben noch zu spüren, auch wenn die Impfkampagne nahezu abgeschlossen ist und die Institutionen des gesellschaftlichen Leb ens wie die Restaurants oder auch die Kulturbetriebe wieder geöffnet sind. Da die Folgen der Pandemie noch nicht auf der ganzen Welt eingedämmt sind, hat die Industrie bzw. das produzierende Gewerbe weiterhin die Probleme mit stockenden Lieferketten zu lösen. Am 24.02.2022 begann der russische Angriff skrieg gegen die Ukraine. Dies führt zunächst zu stark anwachsenden Flüchtlingsströmen, die seitens der Kommunen sowohl organisatorisch als auch finanziell aufgefangen werden müssen. Eine weitere Folge dieses Krieges sind die steigenden E nergiekosten durch die Umstellung von Energiekäufen auf neue Ve rtragspartner zur Verringerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Russland, die steigende Inflation und die steigenden Zinsen. Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die Stadt die finanziellen Auswirkungen in gravierendem Maße spüren. Zur Quantifizierung von Mehr aufwendungen und Mindererträge n wurde in 2020 eine Buchungssystematik entwickelt, die es ermöglicht, den zusätzlichen Corona-bedingten Aufwand zu erfassen. Diese Systematik wu rde in 2022 auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges erweitert. 212 Köln, fl .t. 2023 �,<21l--(� Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, 2. K. 2023 Prof. Dr. Dörte Diemert Stadtkämmerin Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 213 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Beirat RheinEnergie AG Beirat NRW (Nordrhein-Westfalen) Bank Beirat RWE (Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk) AG Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH R a t s m i t g l i e d e r Abé, Denise Fraktionsgeschäftsführerin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Achtelik, Christian Berater Klima- und Energiepolitik Aengenvoort, Constanze Referatsleiterin Informationsdienste Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Akude, John Politikwissenschaftler Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Aufsichtsrat Sozial-Betriebe Köln gGmbH SBK Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG --- Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Busch, Philipp Brock-Storms, Claudia Wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Stadtwerke Köln mbH (seit 10.12.2020) Büschges, Matthias Fraktionsgeschäftsführer Cremer, Christer Unternehemnsberater 214 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) Aufsichtsrat NVR GmbH Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (seit 10.12.2020) Dickas, Birgit Beate Verwaltungsfachwirtin Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (bis 06.05.2021) Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung (KGAB) (seit 23.03.2021) Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Beirat der AVG Kompostierung GmbH Gabrysch, Nicolin Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn 215 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Giesen, Manfred Rentner Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Glashagen, Jennifer Görzel, Volker Rechtsanwalt und Dozent Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Haeming, Eric Prokurist Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (Vertretung) (seit 26.02.2021) Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat VRS GmbH Aufsichtsrat NVR GmbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH (seit 17.02.2021) Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 03.03.2021) Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Dienstleisterin, selbständig Ausichtsrat KölnTourismus GmbH Helmis, Maria Studienrätin / Beamtin Au fsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreterin Heuser, Marion Hausfrau Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 216 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021) Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021) Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Jäger, Christiane Diplomkauffrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021) Jeschka, Manuel Uwe Planer/Projektierer Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021) Relations Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsratsvorsitzender GEW Köln AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Verhinderungsvertreterin im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (bis 05.08.2021) Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreterin Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (ab 17.02.2021) 217 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat GAG Immobilien AG CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (bis 24.02.2021 ) Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (seit 10.12.2020) Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021) Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn , Stellvertreter Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021) Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter Lorenz, Lukas Student / Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021) Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat RheinCargo Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021) 218 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Martin, Christiane Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Marx, Werner Beamter Michalak, Mario Selbständig, Mime, Produzent, Nachlasspfleger Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat RheinCargo GmbH& Co KG Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 23.03.2021) Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 219 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Pütz, Pascal Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Recktenwald, Viola Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (bis 05.02.2021) Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 03.03.2021) Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Jugendzentrum Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Ruffen, Stefanie Architektin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Schallehn, Robert Wissenschaftlicher Mitarbeiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH 220 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat GEW Köln AG Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH Schneeloch, Sandra Bankangestellte Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (bis 05.08.2021) Aufsichtsrat Koelncongress GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH Aufsichtsrat SBK Sozialbetriebe Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH Aufsichtsrat GWG Rhein Erft mbH Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH Seiger, Christine Betriebswirtin Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Kuratorium Krankenhausstiftung Porz am Rhein Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat RheinEnergie AG GAG Immobilien AG Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Spehl, Felix Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 17.02.2021) 221 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021) Syndicus, Karina Schauspielerin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Tritschler, Sven --- bis 01.04.2021 Unna, Dr. Ralf Ti erarzt, selbständig Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH Venturini, Isabella Projektmanagement Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Wahlen, Lars Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021) Weber, Florian Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 222 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW R a t s m i t g l i e d e r Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021) Geschäftsführer Fraktion Die Linke Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021) Aufsichtsrat ADKDW GmbH Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn Aufsichtsrat Regionalverkehr Köln GmbH RVK Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021) Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021) Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021) Yazicioglu, Dilan Dolmetscherin Zimmermann, Thor-Geir Angestellter S t a d t v o r s t a n d Blome, Andrea Stadtdirektorin (ab 24.06.2021) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 14.12.2021) (Dezernat I) Beigeordnete Dez. III (bis 23.06.2021) Vorsitzende Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 31.10.2021) Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrat KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG (Dezernat II) Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie AG Aufsichtsrat GEW Köln AG Egerer, Ascan Beigeordneter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 15.12.2021) (Dezernat III) (seit 01.11.2021) 223 Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW S t a d t v o r s t a n d Voigtsberger, Robert Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (Dezernat IV) Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH Gesellschaftsvertreter für die Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger Aufsichtsrat Kölner Sportstätten (ab 16.09.21) Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 16.09.2021) (Dezernat V) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) (bis 16.09.2021) Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (ab 04.02.21) Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Charles, Stefan Beigeordneter Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH (seit 09.11.2021) (Dezernat VII) (seit 01.10.2021) Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH Aufsichtsrat RheinEnergie Stiftung Kultur SK Stiftung Kultur (Mitglied im Stiftungsvorstand als Vertreter der StadtKöln) Stiftung Skulpturenpark Köln (Vorstandsmitglied als ständ. Vertretung der OB) Wolfgramm, William Beigeordneter Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (seit 16.09.2021) (Dezernat VIII) (seit 01.09.2021) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (seit 16.09.2021) Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 16.09.2021) Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG Vorsitzender Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (seit 05.11.2021) Aufsichtsrat der RheinCargo N.N. (Dezernat IX) 224 -
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021
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Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 2 von 39 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel.: 0221/ 221 - 25015 E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 3 von 39 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ............................................................................................................... 5 2. Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6 4. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen .................. 7 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 8 4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement ........................................................ 9 4.1.3 Inventuren allgemein ........................................................................... 10 4.1.4 Grundbesitz ......................................................................................... 10 4.1.5 Straßenvermögen ............................................................................... 11 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 ........................... 11 4.2.1 CA-Belegarten ..................................................................................... 11 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 12 4.2.3 System der Belegablage ..................................................................... 13 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 14 4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................. 14 4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 14 5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14 5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 15 5.2 Finanzanlagen ............................................................................................ 17 5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 18 5.4 Liquide Mittel .............................................................................................. 24 5.5 Eigenkapital ................................................................................................ 26 5.6 Liquiditätskredite ........................................................................................ 28 5.7 Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 29 5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 31 5.9 Anhang ....................................................................................................... 32 5.10 Lagebericht ................................................................................................ 34 6. Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 37 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 4 von 39 Abkürzungsverzeichnis AO Abgabenordnung CA CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchungen aus dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt werden GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff IKS Internes Kontrollsystem KomHVO Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKF-CIG Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften PSCD SAP Modul im Bereich Kassen- und Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 5 von 39 1. Vorwort Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin bestätigt werden. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss und der Rat im Rahmen einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet. Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß § 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss prüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO, 14 Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen. Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2022 gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 6 von 39 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2021 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln. Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. Die Stadt Köln liegt mit ihrer nach § 95 Abs. 5 GO geforderten Pflicht, den Entwurf des Jahresabschlusses bis Ende März des Folgejahres aufzustellen, weit hinter der gesetzlichen Regelung zurück. Somit wurden mit Verfügung von 141/4 Betriebswirtschaftliche Prüfungen und Grundsatzangelegenheiten vom 07.08.2023 und in Abstimmung mit 20 Kämmerei (Kämmerei) die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 parallel geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten April bis September 2024 durchgeführt. Mit Versand der Prüfungsfeststellungen Ende September wurde die Prüfung vorläufig beendet. Die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgte in den darauffolgenden Monaten sukzessive. Die Prüfung konnte somit erst im April 2025 final abgeschlossen werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 7 von 39 Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Trotz Bemühungen, den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzbereichen führte bereits in vergangenen Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf das absolut Notwendige beschränken mussten. So wurden auch für die aktuelle Prüfung benötigte Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen Qualität und in mehreren Fällen gar nicht zur Verfügung gestellt. Der Aufbau der Feststellungen aus der Prüfung ändert sich gegenüber den Vorjahren. Die Ergebnisse der einzelnen Prüffelder werden nunmehr kompakter und übersichtlicher in zwei Komponenten dargestellt. Einzelne Feststellungen werden in den Textbeiträgen nicht mehr detailliert dargestellt, sondern beispielsweise nur noch die gesetzlichen, systemischen oder buchhalterischen Mängel. Als zweite Komponente werden als Anlagen Ergebnislisten beigefügt, die Feststellungen enthalten, die sich anhand konkreter Beträge benennen lassen. 4. Grundsätzliche Feststellungen 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den vergangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 8 von 39 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 12.11.2024) berichtet. Zu den Maßnahmen zählen: Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation Forcierung der Personalentwicklung Elektronische Rechnungsbearbeitung Internes Kontrollsystem (IKS) Maßnahmen für den Jahresabschluss Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit- Maßnahmen-Plans weiterhin von erheblichen Verzögerungen geprägt. Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Rechnungswesens Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen hat der Verwaltungsvorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen: 1. Innerhalb der Abteilung 200 NKF-Finanzbuchhaltung wird ein zentrales Finanzserviceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und Anlagenbuchhaltung werden mit dem Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen. 2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturierung der dezentralen Finanzbereiche, um diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung zu stärken. Diese werden durch eine gezielte Personalentwicklung und ein Wissensmanagement unterstützt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 9 von 39 3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich über den Projektstand berichtet werden. Laut Mitteilung der Kämmerei sind die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung seit Mai 2023 final zentralisiert. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist eine grundlegende Voraussetzung, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgesehen sind, sollen auch die Personalbemessung und Stellenbewertung berücksichtigt werden, um insbesondere der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken. Die Kämmerei hat ein Personal- und Entwicklungskonzept für die zentrale Finanzbuchhaltung im ersten Quartal fertiggestellt. Das Konzept liegt dem Rechnungsprüfungsamt nicht vor. Für die dezentralen Finanzbereiche liegt ein derartiges Konzept noch nicht vor, da vorab die Strukturen und die Abläufe der Finanzprozesse optimiert werden sollen. Elektronische Rechnungsbearbeitung Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen, sogenannte e- Rechnungen, annehmen und bearbeiten zu können. Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024 abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können. 4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement Lizenzmanagement Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen (Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 10 von 39 Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin. Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese tatsächlich genutzt werden. Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen. Vertragsmanagement Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende Prüfung war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 4.1.3 Inventuren allgemein Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der Thematik der Inventuren immer wieder eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Dies gilt insbesondere für das Sachanlagevermögen, so dass hier ein wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht nachgewiesen ist. Ein von der Kämmerei bereits im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die Inventuren liegt auch weiterhin nicht vor. 4.1.4 Grundbesitz Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum Grundbesitz wurden begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Die Feststellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in der laufenden Buchhaltung, sowie die Erarbeitung von Soll-Prozessen und Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, werden derzeit durch die Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 11 von 39 Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat das Rechnungsprüfungsamt mit wenigen Anmerkungen eine Stellungnahme im Dezember 2023 abgegeben. Seit dem 01.01.2024 wird das Verfahren laut Kämmerei angewandt. Inventur Grundbesitz Für das Teilprojekt der Inventur von unbebauten Grundstücken hat das Rechnungsprüfungsamt auch im Dezember 2023 eine Stellungnahme an die Kämmerei gegeben. Ein Konzept zur Inventur der bebauten Grundstücke liegt noch nicht vor. 4.1.5 Straßenvermögen Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut Kämmerei erst bis 2027 erfolgen. 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 4.2.1 CA-Belegarten Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein Zusammenhang besteht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 12 von 39 In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme bzw. die Nebenbuchhaltung in das Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzelnen Geschäftsvorfall begründenden Belege. Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive (chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu ermöglichen. Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht gewährleistet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet werden. 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen getroffen, die Korrekturbuchungen notwendig machen. Nach herrschender Meinung sind erforderliche Korrekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung umzusetzen. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durchgeführt. Falls Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des aufgestellten Jahresabschlusses in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf des folgenden Jahresabschlusses. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 13 von 39 Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen bzw. Korrekturen müssen in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 4.2.3 System der Belegablage Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28 KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD- konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Beispielhaft wurden bei 53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) Rechnungsbelege in 24 Kartons à acht Ordner ausgelagert, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht vorgelegt wurden. Das entsprechende Gesamtvolumen beträgt rund 27,8 Mio. €. Das Gesundheitsamt war nicht bereit, die Originalbelege herauszusuchen. Dies entspricht keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation. Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch um die restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 14 von 39 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren nicht und es wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen und dürfen nicht miteinander verrechnet werden. 4.2.5 Qualität der Belege Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt u. a. das Belegprinzip wie oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Buchung einen Beleg. Als buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die eine eindeutige Zuordnung möglich machen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich sein, wer die Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine Betragsangaben sowie Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums. Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu installieren, in der alle Angaben vollständig und gesetzeskonform abgebildet werden. 4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde. 5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen Prüffeldern des Jahresabschlusses erläutert. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe) Finanzanlagen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 15 von 39 Öffentlich-rechtliche Forderungen Liquide Mittel Eigenkapital Liquiditätskredite Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Aufwendungen Anhang Lagebericht 5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe) Die Prüfung der Bilanzierungshilfe wurde bereits vor dem offiziellen Prüfungsstart im April 2024 initiiert. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anforderungszeitpunkte der Unterlagen sowie deren tatsächlichen Eingang. Anforderungs- datum Rückmelde- datum Rückmeldung Sachverhalt Arbeits- tage Kalender- tage 22.01.2024 / / / Termin zwischen 141/4 und 200; Eingang Unterlagen 24.01.2024 25.01.2024 1 1 Aufgrund von unverwertbaren Unterlagen erneute Anforderung 31.01.2024 22.02.2024 15 22 Erste Anforderung seitens 141/4 von Unterlagen 15.03.2024 05.04.2024 13 21 Anforderung von Unterlagen zu den indirekten Ertragsausfällen 25.03.2024 21.05.2024 36 57 Anforderung von Unterlagen zur Stichprobe von Mehraufwendungen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 16 von 39 13.06.2024 10.07.2024 19 27 Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen vom 21.05.2024 26.09.2024 04.02.2025 83 131 Übersendung der Korrekturliste Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Systemische Fehler Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 wurde festgestellt, dass viele Ämter keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet werden. Beispielhaft ist das Gesundheitsamt zu nennen. Das Gesundheitsamt hat keinerlei Nachweise erbracht, die COVID-bedingte Mehraufwendungen oder Ertragsausfälle nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) rechtfertigen. Rechnungsbuchungen wurden ausgelagert in Kartons, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht vorgelegt wurden. Dies entspricht keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation. Stattdessen wurden Rechnungskopien als buchungsbegründende Unterlagen von Lieferanten angefordert. Hierauf hat lediglich ein Lieferant reagiert und dieser hat Rechnungskopien gesendet, die nicht zur ausgewählten Stichprobe passen. Weitere Rechnungen konnten zur Prüfung somit nicht vorgelegt werden. Da es sich hierbei lediglich um eine Stichprobe handelt, kann daraus geschlossen werden, dass das Gesundheitsamt zu sämtlichen Buchungen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 17 von 39 keine coronabedingten Nachweise erbringen kann. Das Gesundheitsamt buchte im Jahr 2021 Mehraufwendungen in Höhe von rund 31,3 Mio. €. Die Aufbewahrungspflicht nach § 59 KomHVO steht im engen Zusammenhang mit den Regelungen zur Buchführung gemäß § 28 Abs. 1 KomHVO. Entsprechend der dortigen Bestimmungen sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen gewährleistet die dauerhafte Nachprüfbarkeit. Beide gesetzlich geregelten Verpflichtungen sollen die Einhaltung des von den Kommunen zu erfüllenden Dokumentationserfordernisses und die Beweissicherungsfunktion sicherstellen. Die Buchungsbelege sind demnach sechs Jahre nach Feststellung des Jahresabschlusses aufzubewahren. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 59 KomHVO stellt einen Verstoß gegen die GoB dar und ist entsprechend im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die Wesentlichkeit des Verstoßes hin zu bewerten. Die Bilanzierungshilfe NKF-CIG wird aus dem außerordentlichen Ergebnis der Ergebnisrechnung ermittelt. Aufgrund der vorgenannten Feststellungen, dass pandemiebedingte Mehraufwendungen und Ertragsausfälle nicht nachgewiesen wurden, ist das Jahresergebnis und somit auch die Bilanzierungshilfe NKF-CIG zu hoch angesetzt. Einzelfeststellungen – siehe Anhang 1 Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 20.207.805,34 €. 5.2 Finanzanlagen Die Bilanzposition Finanzanlagen ist ein Prüffeld in der Jahresabschlussprüfung 2021 gewesen. Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden die im Jahresabschluss 2021 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge, Umbuchungen) auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen angefordert, auf denen die Zu- und Abschreibungen basieren. Auf Kontenebene wurde stichprobenartig eine Belegprüfung durchgeführt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 18 von 39 Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 16.04.2024, woraufhin weitere Rück- und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung erfolgte am 22.08.2024. Die Beantwortung seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne von einem bis 34 Arbeitstagen. Aufgrund nachfolgend dargestellter Prüfergebnisse wurde zu diesem Prüffeld keine Ergebnisliste angefertigt: Systemische Fehler Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden. Einzelfeststellungen Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen Einzelfeststellungen auf. 5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die Prüfung wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt: Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten Forderungsinventur der PSCD-Konten Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen (Einzelwertberichtigung) Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen (Pauschwalwertberichtigung) Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände waren nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, woraufhin weitere Rück- und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 19 von 39 der Kämmerei erfolgte am 13.09.2024. Die Beantwortung erfolgte in einer Zeitspanne von fünf bis 36 Arbeitstagen. Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Für das Prüffeld Forderungen wurde die Ergebnisliste entsprechend der Prüfungsschwerpunkte aufgebaut. Da die stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt hat, wurde hierfür keine Ergebnisliste angefertigt. Für den Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur der PSCD-Konten erfolgte die Beantwortung der Ergebnisliste am 12.11.2024. Die Rückmeldung zu den Schwerpunkten Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten und Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen (Pauschwalwertberichtigung) erfolgte jeweils am 19.11.2024. Eine Rückmeldung zum Prüfungsschwerpunkt Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen (Einzelwertberichtigung) erfolgte nicht. Somit bestehen die Beanstandungen für diese Teilprüfung weiterhin. Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten Nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen. Zum Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500, 175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt. Nach Angaben der Kämmerei haben zehn von 84 Dienststellen keine Rückmeldung übersandt. Zusätzlich wurde die Rückmeldung von elf Dienststellen verfristet eingereicht. Nach inhaltlicher Prüfung der Rückmeldungen seitens der Kämmerei konnte die Rückmeldung einer Dienststelle zudem nicht verwertet werden. Nach Übersendung einer ersten Ergebnisliste lassen sich einige Sachverhalte weiterhin nicht durch die eingereichten Unterlagen der Kämmerei nachvollziehen (lfd. Nr. 1 bis 6 der Ergebnisliste). Zudem hat die Kämmerei sicherzustellen, dass alle Dienststellen im Rahmen der gesetzten Frist eine verwertbare Rückmeldung abgeben. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 20 von 39 Forderungsinventur der PSCD-Konten Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO bezieht sich auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. In Bezug auf die Forderungsinventur der achtstelligen (PSCD-) Konten lässt sich aus den Buchungsinformationen folgender Passus zitieren: „Gegenstand der Prüfung ist der Bestand zum 31.12. des abzuschließenden Jahres auf den oben genannten Konten. Bislang wurden die 8-stelligen PSCD-Abstimmkonten bei den Konteninventuren zurückgestellt, da der Bereinigung der 6-stelligen Bestandskonten eine höhere Priorität eingeräumt wurde. Grund dafür ist, dass nach Umstellung des Kassenverfahrens auf PSCD zum 01.01.2017 die Buchungen auf den 6-stelligen Konten bis auf wenige Ausnahmen auf die 8-stelligen Konten umzubuchen sind. Perspektivisch wird sich die Konteninventur jedoch auch auf die 8-stelligen Konten beziehen müssen.“ Hieraus resultierend wurde angenommen, dass eine Inventur der achtstelligen Konten bislang unterbleibt. Im Zuge der Übersendung der Ergebnisliste wurde daher die Werthaltigkeit der gesamten Bestände in Frage gestellt. Seitens der Kämmerei wurde ein Konzept zur Neuregelung des Verfahrens und der Dokumentation der Inventur der Forderungen im Jahresabschluss vorgelegt, in welchem explizit auf die achtstelligen Konten abgestellt wird. Demnach sollen die Bestände auf den PSCD- Konten dem Grunde nach werthaltig sein, da sich das SAP-Modul PSCD laut Aussage der Kämmerei „durch ein engmaschiges Debitorenmanagement“ auszeichnet. „Durch Schritte wie Fälligkeitsüberwachung, automatisiertes Mahnwesen, Vollstreckung, Niederschlagung sowie jährliche Verjährungsaktionen“ könne „insbesondere dem Grundsatz der Aktualität und dem der Richtigkeit entsprochen“ werden. Im Zuge der Neuregelung des Inventurverfahrens wurden seitens der Kämmerei Kommunen in NRW befragt, deren Forderungsverwaltung ebenfalls über PSCD abgewickelt wird. Diese Befragung sollte dokumentieren, ob und wie ein zusätzlicher Abgleich der offenen Forderungen mit den Fachämtern im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt wird. Die befragten Kommunen gaben aufgrund ihrer Erfahrungen an, dass durch die oben genannten Gründe ein Abgleich mit den Fachämtern obsolet sei. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 21 von 39 Eine technische Prüfung erfolgte im Rahmen der Implementierung von PSCD. Daher erfolgte keine erneute technische Prüfung während der Jahresabschlussprüfung 2021. Aufgrund der Geschlossenheit des Moduls und der automatisierten Verfahren wie dem Debitorenmanagement, Mahnwesen und der Fälligkeitsüberwachung ist es dem SAP-Modul PSCD nicht möglich, andere Forderungsausfallrisiken frühzeitig zu erkennen. Solche Risiken werden im Regelfall erst in nachgelagerten Schritten bei Überschreiten der Fälligkeit in PSCD geprüft, da die Forderung erst dann an die entsprechende Dienststelle zurückgegeben wird. Beispielsweise könnten Erkenntnisse über die Insolvenz eines Gläubigers bereits vor dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden Forderungen vorliegen. Um dem Vorsichtsprinzip und dem Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bilanzierung zu entsprechen, müssten in solchen Fällen Forderungen bereits vor Überschreiten der Fälligkeit einer Wertberichtigung unterzogen werden. Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen (Einzelwertberichtigung) Gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Wenn für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist der Nominalbetrag nach § 34 Abs. 5 KomHVO entweder durch Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu korrigieren. Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Forderungen mit einem Volumen von über 50.000 € werden grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Auf den PSCD-Konten 16010000 bis 16053000 deckt dies im Jahresabschluss 2021 knapp 35 % des gesamten Forderungsvolumens ab. Hierbei wird von den Dienststellen eine Einschätzung über die prozentuale Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 22 von 39 Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag seitens der Kämmerei angefordert. Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die entsprechende bilanzielle Abbildung der Forderung. Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu Feststellungen führten. So ist nicht ersichtlich, ob die Kämmerei eine inhaltliche Qualitätssicherung bezüglich der eingebrachten Realisierungshöhen durchgeführt hat. In einigen Fällen wurden durch die Dienststellen Realisierungshöhen angegeben, die wiederum von der Kämmerei eigenständig bewertet und aufgrund dessen geändert wurden (siehe lfd. Nr. 7 und 8 der Ergebnisliste). In anderen Fällen wurde die Einschätzung der Dienststelle über die Realisierungshöhe übernommen, ohne eine entsprechende Bemerkung der Dienststelle zu würdigen (siehe lfd. Nr. 9 bis 21 der Ergebnisliste). In weiteren Fällen wurden Realisierungshöhen seitens der Kämmerei höher angesetzt als im Vorjahr, was Ertragsbuchungen zur Folge hatte. Inhaltlich konnten die nunmehr angesetzten Realisierungshöhen jedoch nicht nachvollzogen werden (siehe lfd. Nr. 1 bis 6 der Ergebnisliste). Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen (Pauschwalwertberichtigung) Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des Prüffelds Forderungen darstellt, abgebildet wird. Durch die Pauschalwertberichtigung wird der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirklichkeitsgetreuen Bewertung entsprochen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erstellt die Kämmerei zunächst eine Auswertung aller offenen Forderungen. Dieser ausgewertete Forderungsbestand wird im Anschluss um die Forderungen bereinigt, die bereits einer Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden. Zusätzlich werden Forderungen ausgeschlossen, die gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder) bestehen. Die Forderungsausfallquoten wurden seitens der Kämmerei für den Jahresabschluss 2021 differenziert nach dem Alter der Forderung (Fälligkeit) festgelegt und staffeln sich wie folgt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 23 von 39 Forderungsalter bis zu 30 Tage Forderungsalter bis zu einem Jahr Forderungsalter über ein Jahr bis unter zwei Jahre Forderungsalter zwei Jahre bis unter vier Jahre Forderungsalter ab vier Jahre und älter Weitere Gründe für eine pauschale Korrektur des Forderungsbestands müssen berücksichtigt werden, wenn aufgrund dieser Gründe eine erhöhte Ausfallquote zu erwarten ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für Forderungen mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr eine erhöhte Forderungsausfallquote angenommen. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld der Jahresabschlussarbeiten mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Wie eingangs dargestellt, wird durch die Pauschalwertberichtigung das allgemeine Ausfallrisiko abgebildet. Somit müssen auch Forderungen, die im Rahmen der Einzelfallbetrachtung als (teilweise) werthaltig eingestuft wurden, aufgrund des allgemeinen Ausfallrisikos (z. B. aufgrund von Insolvenz) trotzdem einer Pauschalwertberichtigung unterzogen werden. Daher ist das Vorgehen der Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, nicht zulässig und stellt damit einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar. Weitere unwesentliche Feststellungen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen Forderungen (Grundgesamtheit) angefordert. Aufgrund der Anzahl der Einzelbuchungen hätte die Auswertung die Verwaltung vor technische Probleme gestellt, die zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Prüfung geführt hätte. In Rücksprache mit der Kämmerei erfolgte daher lediglich eine Auswertung der offenen Forderungen für die drei Dienststellen mit dem betragsmäßig größten Anteil am Forderungsbestand. Die Unterlagen zu den angeforderten Sachverhalten wurden vollständig zur Verfügung gestellt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 24 von 39 Einzelfeststellungen – siehe Anhang 2 Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 10.651.091,35 €. 5.4 Liquide Mittel Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, die Rückmeldung erfolgte nach 18 Tagen (14 Arbeitstagen) am 26.04.2024. Die zweite Anforderung wurde am 15.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die vollständige Rückmeldung erfolgte erst nach 56 Tagen (38 Arbeitstagen) am 10.07.2024. Die Gesamtergebnisliste wurde der Kämmerei am 26.09.2024 übermittelt. Auf das Prüffeld Liquide Mittel hat die Kämmerei am 31.10.2024 geantwortet. Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei, Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge als Nachweise herangezogen. Im Rahmen der Prüfung hat die Kämmerei am 17.04.2024 mitgeteilt, dass trotz Aufforderungen, seitens 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt keine Nachweise zu den Bargeldbeständen/Gelderheber/Kassen eingereicht wurden. Des Weiteren hat 66 Amt für Straßen und Radwegebau zwar Nachweise eingereicht, jedoch stellten sich diese, laut Aussage der Kämmerei, als nicht verwertbar heraus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet werden. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Systemische Fehler Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines Kontoauszuges vom 31.12.2020 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2021 bilanziert. Da offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 25 von 39 liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder korrekt noch nachvollziehbar. Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Die Aussage der Kämmerei war offensichtlich nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung nicht erfolgte. Eine weitere Feststellung betrifft die Nachweise der Bargeldbestände. Als Prüfungsunterlagen wurden dem Prüfteam u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Dieses Verfahren könnte nachvollzogen werden, wenn ein bestätigter Anfangsbestand mitgeteilt worden wäre. Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO sind Bargeldbestände jährlich im Rahmen einer körperlichen Bestandsaufnahme zu ermitteln. Das heißt, das Bargeld ist entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur zum Bilanzstichtag zu zählen. Dieses Verfahren wird von der Stadt Köln nicht praktiziert und sollte umgehend angepasst werden. Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen. Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die in der GAFin aufgeführte Prüfung nicht durchgeführt wurde. Es sind keine Prüfungstätigkeiten dokumentiert, so dass keine Nachweise vorliegen, die eine Prüfung belegen. Das Rechnungsprüfungsamt fordert die Verwaltung auf, die Prüfung der Handvorschüsse jährlich sicherzustellen. Einzelfeststellungen – siehe Anhang 3 Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 788.090,44 €. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 26 von 39 5.5 Eigenkapital Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen 1.1 Allgemeine Rücklage, 1.2 Sonderrücklagen, 1.3 Ausgleichsrücklage und 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Die Prüfung konzentriert sich aus folgenden Gründen ausschließlich auf das Konto 200100 – Allgemeine Rücklage: Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Ergebnisrechnung entnommen und stellt den Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres dar. Das Konto 203100 – Ausgleichsrücklage weist im Jahr 2021 keine und das Konto 202220 – Sonderrücklagen lediglich eine Buchung in Höhe von 81.263,06 € aus. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen der Stiftung Stadtgedächtnis, die in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt wurde. Dieser Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 2020 aufgegriffen und kann an dieser Stelle vernachlässigt werden. Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt fest, dass die Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in Frage kommt, die die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht und daher veräußert. Das Konto 200100 – Allgemeine Rücklage weist im Jahr 2021 Buchungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 50.945.885,19 € aus. In einer ersten Stichprobe wurden seitens der Kämmerei für Geschäftsvorfälle mit einem Gesamtvolumen von rund 38,1 Mio. € lediglich die Summenwerte erläutert. Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 27 von 39 Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung, Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und außerplanmäßigen Auflösung korrespondierender Sonderposten. Da sich diese Summenwerte aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen zusammensetzen, war eine zweite Stichprobe erforderlich. Der Umfang dieser zweiten Stichprobe betrug in Summe rund 26,7 Mio. € und deckte ca. 70 % der Buchungsbeträge aus der ersten Stichprobe ab. Insgesamt wurden 55 Einzelbuchungen ausgewertet. Im Rahmen der Prüfung sollte nachgewiesen werden, dass die Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO dem Grunde und der Höhe nach korrekt erfolgten. Ergebnis der Prüfung Die Auswertung der 55 Sachverhalte aus der zweiten Stichprobe hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Bei elf von 19 betrachteten Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden und bei allen 18 betrachteten Veräußerungen beweglicher Vermögensgegenstände konnte keine Umbuchung vom Anlage- in das Umlaufvermögen der Stadt Köln vor dem Verkauf nachgewiesen werden. Sobald eine Verkaufsabsicht in Form eines Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche Umbuchung zwingend erforderlich, da das Anlagevermögen per Definition nur solche Vermögensgegenstände umfasst, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune dauernd zu dienen (siehe § 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO). Mit Vorliegen einer Verkaufsabsicht ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Bei 20 der insgesamt 55 betrachteten Sachverhalten fehlten bei den buchungsbegründenden Unterlagen die dazugehörigen Buchungsbelege. In sieben weiteren Sachverhalten wurde das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip nicht beachtet. Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art handelt, die Buchungen gegen die Allgemeinen Rücklage inhaltlich jedoch als Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 28 von 39 zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge nicht Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste. Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In zwei Fällen konnte die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage. Einzelfeststellungen – siehe Anhang 4 Die 13 Sachverhalte weisen ein Gesamtvolumen von 4.567.892,97 € auf und finden sich dementsprechend auf der Ergebnisliste wieder. 5.6 Liquiditätskredite Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 Gegenstand einer näheren Betrachtung. Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angesetzt. Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2021 vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 373.151.499,46 € und vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 362.000.000,00 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Im Bestand sind Liquiditätskredite in Höhe von 59.151.499,46 € im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Für die Prüfung wurden unterschiedliche Nachweise angefordert, so unter anderem die Mitteilung der Stadtkasse. Diese bildet den Kontostand des Vortages sowie die zu erwartenden Ein- und Ausgaben des Tages ab. Die vorliegenden Meldungen der Stadtkasse wurden uneinheitlich ausgefüllt. So wurde der Zusatz „Soll“ oder „Haben“ beim Kontostand des Vortages nicht immer angeführt. Diese Angabe sollte immer erfolgen, um die ermittelten Kreditbedarfe nachvollziehbar darzustellen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 29 von 39 Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen weder eine Belegnummer noch die Unterschrift des Anordnungsbefugten aus. Auf dem Angebotsformular zur Tagesgeldaufnahme, welches von der Stadt Köln selbst erstellt wird, fehlt teilweise der Genehmigungsvermerk. Diese Angebotsformulare und die Bestätigungsschreiben an die jeweiligen Banken/Makler wurden laut Auskunft der Kämmerei zwischenzeitlich wegen unübersichtlicher Darstellung und Fehleranfälligkeit überarbeitet. Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern wurden telefonisch durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese Bandaufzeichnungen werden lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage der Kämmerei übersenden zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu den Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ebenfalls keine Bestätigungen zum Abschluss. Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von einem Monat entspricht nicht den Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach muss gewährleistet werden, dass die auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher oder Belege während der Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also mindestens sechs Jahre, verfügbar und maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die GoB dar. 5.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst auf folgende Konten eingegrenzt: 452300 – Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre (Kapitalertragsteuer) 454100 – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 459100 – Drittmittel für Festwerte 459600 – Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 30 von 39 Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 17.04.2024, woraufhin weitere Rück- und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens der Kämmerei erfolgte am 21.08.2024. Die Beantwortung erfolgte in einer Zeitspanne von eins bis 26 Arbeitstagen. Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Eine Rückmeldung erfolgte nicht. Somit bestehen folgende Feststellungen weiterhin: Systemische Fehler Im Rahmen der Prüfung wurde ein Sachverhalt bekannt, in welchem ein Aufwand mit einem Ertrag verrechnet wurde. Dies widerspricht § 39 Abs. 1 KomHVO, nach welchem Aufwand und Ertrag getrennt voneinander auszuweisen sind (lfd. Nr. 1 aus Ergebnisliste). Dieses buchhalterische Vorgehen stellt keinen Einzelfall dar. Das Volumen des beanstandeten Geschäftsvorfalls beträgt 4.413.448,68 €. Des Weiteren wurde ein Sachverhalt beanstandet, welcher bereits im Jahresabschluss 2020 festgestellt wurde. Bei dem genannten Sachverhalt handelt es sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung des ruhenden Verkehrs; hier: Abschleppleistungen), welche zwar auf Privatunternehmen übertragen werden, der Geschäftsvorfall jedoch in der Ergebnisrechnung der Stadtverwaltung Köln abgebildet wurde. Da die Aufgabe an die Privatunternehmen übertragen wurde, tragen diese die Chancen und Risiken (Generierung von Erträgen und Aufwendungen), welche mit der Aufgabe einhergehen. Die angefallenen Erträge und Aufwendungen werden richtigerweise nicht an die Stadt Köln überwiesen bzw. in Rechnung gestellt, so dass diese nicht in der Ergebnisrechnung auszuweisen sind. Es erfolgt lediglich eine Meldung der Privatunternehmen, aus der ersichtlich wird, in welcher Höhe Erträge bzw. Aufwendungen entstanden sind. Unzulässigerweise wurden jedoch auch im Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage dieser Meldung erneut monatlich Erträge und Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung ausgewiesen (lfd. Nr. 2 und 3 der Ergebnisliste). Einzelfeststellungen Im Rahmen der Prüfung wurde ein Eigenbeleg einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (AWB e. E.) geprüft. In diesem Beleg wurde die Berechnung einer Erstattung durch Reinigungsausfälle (in Vorjahren) seitens der AWB GmbH dargestellt, welche zunächst an die AWB e. E. ausgezahlt wurde. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 31 von 39 Da die Straßenreinigungsgebühr auch teilweise durch den städtischen Haushalt getragen wurde, entsteht durch die erbrachten Mehr-/Minderleistungen für die Stadt Köln ein Erstattungsanspruch. Laut Aussage der Dienststelle können „die Abrechnungen (…) rechnerisch insgesamt, jedoch nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft werden. Über die Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbetrages können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine Aussagen getroffen werden.“ Trotz einer fehlenden Prüfung auf sachliche Richtigkeit erfolgte eine Ertragsbuchung in der ausgewiesenen Höhe. Der tatsächliche Erstattungsanspruch hätte demnach höher oder geringer ausfallen können. Das Vorgehen verstößt somit gegen § 28 Abs. 3 KomHVO, wonach Belege zu Grunde zu legen sind, durch die der Nachweis der richtigen und vollständigen Ermittlung der Ansprüche (…) zu erbringen ist (lfd. Nr. 4 der Ergebnisliste). Einzelfeststellungen – siehe Anhang 5 Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 4.726.407,22 €. 5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im Rahmen einer Stichprobenprüfung durchgeführt und. Dazu wurden aus der Kontengruppe 54 sechs Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 11.04.2024, die Rückmeldung erfolgte nach 26 Tagen (17 Arbeitstagen) am 07.05.2024. Die zweite Anforderung wurde am 23.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die Rückmeldung erfolgte nach 14 Tagen (9 Arbeitstagen) am 06.06.2024. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Systemische Fehler Bereits in der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde das folgende Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Rechtsamt beanstandet. Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so z. B. Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand und nicht Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 32 von 39 direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Dieses Verfahren entspricht immer noch nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung nach § 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren. Einzelfeststellungen Im Rahmen der Prüfung wurden Einzelfeststellungen nachvollziehbar ausgeräumt. 5.9 Anhang Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr. 5 KomHVO Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt. Im Anhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit angegeben. Diese sind so zu erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden nachvollziehen kann. Zudem ergänzt der Anhang die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen und ermöglicht so eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. Der Anhang gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die Bilanzanalyse. Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt: Fehlende Angaben Wahlrechte Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. In § 34 Abs. 3 und 4 und in § 36 Abs. 2 und 7 KomHVO werden Wahlrechte eröffnet. Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, muss im Anhang dargestellt werden, wie das Wahlrecht ausgeübt wird. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit von der sich Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 33 von 39 eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Entsprechende Angaben wurden nicht vorgenommen. Positionen der Ergebnisrechnung Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 KomHVO sind im Anhang die Positionen der Ergebnisrechnung zu erläutern. Laut Anhangsangabe werden diejenigen Ergebnisrechnungszeilen erläutert, die mindestens zwei Prozent der ordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen umfassen. Der Verordnungsgeber beschränkt die Erläuterungspflicht jedoch nicht auf die wesentlichen Beträge. Vielmehr sind sämtliche Positionen der Ergebnisrechnung zu erläutern. Bewertungsvereinfachungsverfahren Gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO ist die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Anhang zu beschreiben. Von den Vereinfachungsregelungen in § 35 KomHVO wird bei mehreren Sachverhalten Gebrauch gemacht. Zu den Sachverhalten finden sich jedoch keine entsprechenden Erläuterungen im Anhang. Gesonderte Erläuterungen In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert anzugeben und zu erläutern sind. Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Vorgenommene Schätzungen in diesem Zusammenhang sind gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO zu beschreiben. Der Gesamtbetrag der noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen wird im Anhang mit rund 4,1 Mio. € angegeben und wurde „soweit möglich sachgerecht geschätzt“. Erläuterungen zu den noch nicht erhobenen Beiträgen sowie den Schätzungen fehlen. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO sind auch die Verpflichtungen aus Leasingverträgen gesondert zu erläutern. Zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen findet sich im Anhang eine unzureichende tabellarische Darstellung zu Leasingverträgen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 34 von 39 Gleichstellungsplan Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt. Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern. Laut Kämmerei werden Bewegungen erst ab einer Mio. € erläutert. Für diese Einschränkung fehlt eine rechtliche Grundlage, da der Verordnungsgeber die Erläuterungspflicht nicht auf wesentliche Beträge beschränkt. Sachverhalte, die den gleichen Grund für Wertänderungen haben, können aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zusammen erläutert werden. Berichtigungen der Eröffnungsbilanz Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 wurden Nachaktivierungen in Höhe von insgesamt 8.881.963,09 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang. Fehlerhafte Angaben Die im Verbindlichkeitenspiegel aufgeführten Sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt 928.714.873,13 €. Unter der Bilanzposition werden nur rund 924.400.000,00 € dargestellt. 5.10 Lagebericht § 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung des Lageberichtes müssen die GoB beachtet werden. Die Angaben im Lagebericht müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich sein. Auch der Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu berücksichtigen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 35 von 39 Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt. Gemäß § 49 S. 4 und 5 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu enthalten. In die Analyse sollen produktorientierte Ziele und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Kennzahlen Zur Analyse ist das durch den Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 vorgegebene und durch ein Handbuch aus dem Jahr 2012 ergänzte NKF- Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen. Wie zuvor angeführt, sollen die einbezogenen Kennzahlen unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Bei 12 der 17 ermittelten Kennzahlen wurde jedoch keine Erläuterung beziehungsweise Einordnung der Werte vorgenommen. Von den im Lagebericht dargestellten Kennzahlen entsprechen vier Kennzahlen nicht den Vorgaben des NKF-Kennzahlensets: Fehlbetrags-/Überschussquote Die Kennzahl wurde für das Jahr 2021 nicht ermittelt. Abweichend von dem ursprünglichen Erlass des Innenministeriums ist in einer aktuelleren Version des NKF-Kennzahlensets aus dem Jahr 2012 neben einer Fehlbetragsquote die Kennzahl "Überschussquote" enthalten. Im Fall eines positiven Jahresergebnisses, wie im Jahr 2021, ist diese statt der Fehlbetragsquote zu ermitteln. Da Kennzahlen unter anderem für interkommunale Vergleiche herangezogen werden, sind Weiterentwicklungen des Kennzahlensets zu berücksichtigen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 36 von 39 Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote Die Kennzahlen wurden falsch berechnet, da die Abschreibungen auf Finanzanlagen in die Kennzahlenermittlung der Kämmerei nicht einbezogen wurden. Laut Anlagenspiegel betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Jahr 2021 5.238.478,14 €. Dieser Wert ist gemäß der Berechnungsvorlage des NKF- Kennzahlensets zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 sind unzweifelhaft Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von rund 5,2 Mio. € angefallen. Diese dürfen bei der Kennzahlenermittlung nicht ignoriert werden, da andernfalls ein unvollständiges Bild der Gesamtsituation vermittelt wird. In einem 2023 von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlichten Dokument zur Anwendung des NKF-Kennzahlensets werden die Abschreibungen auf Finanzanlagen ebenfalls in die Berechnung der beiden Kennzahlen einbezogen. Auch vor dem Hintergrund geänderter Rechtsvorschriften zur Verrechnung von Aufwendungen aus der Wertänderung von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage (§ 44 Abs. 3 KomHVO) gelten die bisherigen Berechnungsformeln somit weiterhin. Die korrekte und einheitliche Ermittlung der Kennzahlen ist zwingend erforderlich, um einen interkommunalen Vergleich gewährleisten zu können. Bei Berücksichtigung der Abschreibungen auf Finanzanlagen erhöht sich die Abschreibungsintensität von 3,08 % auf 3,18 % und die Drittfinanzierungsquote verringert sich von 51,39 % auf 49,74 %. Investitionsquote Gemäß NKF-Kennzahlenset sind zur Ermittlung der Kennzahl lediglich die im Anlagenspiegel aufgeführten Werte maßgeblich. Abweichend hiervon hat die Kämmerei zusätzlich Abschreibungen aus Nachaktivierungen und Abgängen berücksichtigt. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Kennzahlen mit denen anderer Kommunen ist zwingend auf eine einheitliche Ermittlung der Kennzahlen zu achten. Hierfür stellt das NKF-Kennzahlenset die Grundlage dar und ist somit als Berechnungsvorgabe heranzuziehen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 37 von 39 Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Nachaktivierungen beziehungsweise Abgängen verringert sich die Kennzahl von 156,24 % auf 130,46 %. Die fehlerhafte Ermittlung der Kennzahlen hat zur Folge, dass die Darstellung der Vermögenslage und der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation nicht den tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2021 entspricht. Risikomanagement Gemäß § 49 S. 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2021 bei der Stadt Köln lediglich in Ansätzen. Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist. 6. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2021 wurde, einschließlich des Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 38 von 39 umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken ist: a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden, auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist. b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann. c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen. d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum Jahresabschluss 2021 nicht ausgeräumt. e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt Seite 39 von 39 Köln, den 01.07.2025 Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt Anhang 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 1 3080074 543.703,15 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertrags ausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 2 3080075 2.034.139,07 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertra gsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 3 3080076 46.931,96 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertragsa usfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 4 3080090 872.810,23 € 37-Feuerwehr indirekte Ertragsau sfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 5 3080099 2.029.356,00 € 42-Weiterbildungsamt indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 6 3080122 2.300.000,00 € 66-Straßen + Radwegebau indirekte Ertragsausfälle COVID Die Angaben in der Berechnung bestehen aus Schätzungen und so der Ersteller "laut meinen Unterlagen", somit aus subjektiven Einschätzungen. Diese Unterlage entspricht nicht einer buchungsbegründenden Unterlage gemäß § 28 Abs. 2 KomHVO. 7 3080134 137.459,12 € 4514-MAK indirekte Ertragsausfäl le COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 8 23010248 -11.647.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen COVID Die in der Berechnung angegebenen Prozentsätze wurden nicht vollständig belegt. Darüber hinaus wurde die Berechnung fehlerhaft durchgeführt. 9 22896834 14.581,61 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Grundbesit zabgaben des Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen. 10 22895778 14.024,96 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Nachzahlun gen von Grundbesitzabgaben des Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen. Seite 1 von 4 lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 11 2004664902 10.702,41 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Wartungsko sten für die Sinnersdorferstr. 65. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von Corona entstehen. 12 2004700638 46.302,62 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 13 2004574246 27.922,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 14 2004732826 24.478,15 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 15 2004554566 13.586,50 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 16 2004561374 9.720,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 17 2004501075 8.892,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 18 2004564051 6.016,44 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 2 von 4 lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 19 2004779157 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 20 2004779329 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 21 2004527327 2.940,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 22 2004687024 29.306,13 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 23 2004685504 22.435,56 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die do ppelt gebucht wurde. Anhand der vorgelegten Unterlagen (Kontierungsvorblätter, etc.) wurde dies ersichtlich. Die nachträglich vorgelegten Rechnungskopien des Lieferanten, die die Buchung nachweisen sollte, weisen allerdings einen anderen Wert aus. 24 2004623015 16.200,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 25 2004615559 8.099,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 26 2004584544 7.560,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 3 von 4 lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 27 2004534491 55.784,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 28 2004557210 48.482,08 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 29 2004643753 36.636,58 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 30 2004615699 34.843,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 31 2004669531 33.171,44 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 32 2004691078 31.988,63 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 33 23788136 83.730,78 € 12-IV Amt Mehraufwendungen COVI D Es handelt sich um Abschreibungen auf zwei Anlagen . Auf den Anlagennummern wurden jedoch falsche Beträge gebucht. Gesamtvolumen 20.207.805,34 € Positive Beträge 8.560.805,34 € Negative Beträge -11.647.000,00 € Seite 4 von 4 Anhang 2.1 - Einzelfallbetrachtung öffentlich-rechtliche Forderungen lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 52004216440 52.567,50 € 20-Kämmerei Durch einen Übert ragungsfehler bei der Erstellung der EFB-Listen in 2021 wurde systemseitig ein Ertrag i. H. v. 31.133,41 € auf dem Ertragskonto 458300 eingebucht. Dieser resultiert aus der ursprünglichen Ertragsminderung (usprüngliche Forderungshöhe 92.287,25 € x 15 % Realisierungshöhe) 78.444,16 € abzüglich der neu bezifferten Ertragsminderung (Forderungshöhe (2021) 52.567,50 € x 10 % Realisierungshöhe) 47.310,75 €. In den Jahresabschlussunterlagen wird der Vorgang "erledigt" markiert. Da laut Aussage der Dienststelle keine tatsächliche Zahlung der Forderung geleistet wurde, ist die Höhe der Ertragsbuchung nicht nachvollziehbar. 2 74000054544 61.260,00 € 20-Kämmerei Die zuständige Di enststelle legt eine Realisierungshöhe zum 31.12.2021 von 100 % fest. Allerdings wurden bereits in 2020 sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, sodass aus zentraler Sicht die Forderung mit einer Realisierungshöhe von 0% zu belegen wäre. 3 52013277993 141.312,50 € 20-Kämmerei Aus Sicht von 20 4 beträgt die Realisierungshöhe 0 %. Laut Jahresbschlussunterlagen wurde jedoch ein Ertrag i. H. v. 14.131,25 € eingebucht. 4 52016543147 91.437,50 € 20-Kämmerei In 2021 wurde ein Ertrag i. H. v. 9.143,75 € eingebucht, obwohl die Realisierungshöhe laut 204 unverändert bei 0% liegt. 5 52017014728 58.268,25 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle beruht die Reduzierung der Forderung nicht auf einer Zahlung. Jedoch werden ca. 180.000 € als Ertrag eingebucht. Diese Buchung ist nicht nachvollziehbar. 6 52017140861 62.105,49 € 20-Kämmerei Die Forderung wur de in 2021 beglichen. Daher hätte die ursprüngliche Wertminderung lediglich durch eine Umkehrbuchung korrigiert werden müssen. In den Jahresabschlussunterlagen wurde jedoch eine Aufwandsbuchung i. H.v. 62.102,45 € vorgenommen. 7 52012370766 72.136,96 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen. 8 52012370767 72.136,96 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen. 9 52021687409 5.073.257,95 € 20-Kämmerei 10 52020935250 59.335,00 € 20-Kämmerei 11 52021583681 157.899,00 € 20-Kämmerei 12 52021600215 316.795,00 € 20-Kämmerei 13 52021688186 83.292,00 € 20-Kämmerei 14 52021714358 691.698,50 € 20-Kämmerei 15 52021714414 50.293,00 € 20-Kämmerei 16 52021728371 57.090,00 € 20-Kämmerei 17 52021744160 124.870,99 € 20-Kämmerei 18 52021744195 59.892,00 € 20-Kämmerei 19 52021744403 155.391,00 € 20-Kämmerei 20 52021823396 70.739,00 € 20-Kämmerei 21 52021823397 70.739,50 € 20-Kämmerei Gesamtvolumen 7.582.518,10 € Anhang 2.2 - Konteninventur öffentlich-rechtliche Forderungen lfd.Nr. ohne Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 -10.264,13 € 23-Liegenschaftsamt Laut Meldung ist die Differenz a uf einen fehlerhaften Anfangsbestand 2021 und eine ungeklärte Differenz zurückzuführen. Nach der Meldung von 23 wurden zentral Korrekturbuchungen vorgenommen. Anhand der übermittelten Unterlagen konnte die Ausräumung der Differenz i.H.v. 10.264,31 € nicht nachvollzogen werden. 2 25.400,00 € 23-Liegenschaftsamt Anhand der übermittel ten Unterlagen konnte der Differenzbetrag nicht in voller Höhe nachvollzogen werden. 800 € des Differenzbetrags wurden nicht erklärt. 3 -546.664,07 € 56-Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt wurden. 4 750.172,81 € 56-Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt wurden. Nach Ansicht von 204 ist das Textfeld Bemerkungen lediglich optional und kein Pflichtfeld. Daher wird im Rahmen der Erstellung der zentralen Buchungen von 204 lediglich die Spalte "Realisierungshöhe" betrachtet und entsprechend den Vorgaben der Dienststelle eingebucht. Nach Angaben zu vorherigen Sachverhalten wurden jedoch inhaltliche Einschätzungen von 204 vorgenommen, bei denen von einer abweichenden Realisierungshöhe zu den Dienststellen ausgegangen wurde. Seite 1 von 2 lfd.Nr. ohne Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 5 ./. 63-Bauaufsichtsamt Die Dienstelle meldet per Mail Fehlanzeige für die Inventur von Forderungen und gibt gleichzeitig an, dass bei der Inventur von Forderungen Unklarheiten bestehen. Aufgrund fehlender Personalkapazität bei 63 konnte zu den JA 2021 bis 2023 keine Bestandsüberprüfung vorgenommen werden. Bestände sind daher nach wie vor unklar. 6 1.736.072,34 € 67-Grünflächenamt Die übermittelten K orrekturbuchungen stimmen nicht mit den gemeldeten Differenzen überein. Gesamtvolumen 3.068.573,35 € Summe positiv 2.511.645,15 € Summe negativ -556.928,20 € Seite 2 von 2 Anhang 3 - Liquide Mittel lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 180100 746.375,54 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es si ch um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2020 aus. Der Bestand vom 31.12.2021 ist somit nicht nachgewi esen. 2 180501 19.009,20 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunt erlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 3 180501 16.769,00 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wu rden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 4 180501 1.224,50 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 5 180501 2.662,20 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 6 189100 2.050,00 € 51-Amt für Kinder, Jugend und Fami lie Als Nachweis wurde eine "historische" Unterlage aus dem Jahr 2002 zur Prüfung vorgelegt. Der Betrag ist nicht mehr aktuell und somit fehlerh aft. Gesamtvolumen 788.090,44 € Seite 1 von 1 Anhang 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 200100 4.567.892,97 € 20-Kämmerei Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In zwei Fällen konnte die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen erga b sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine B uchung gegen die Allgemeine Rücklage. Gesamtvolumen 4.567.892,97 € Anhang 5 - Sonstige ordentliche Erträge lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 3000027 -4.413.448,68 € 20-Kämmerei Hier wurde eine Buchung vom Aufwandskont o 529900, Aufwendungen für sonstige Dienstleistunge n, an das Ertragskonto 459900, weitere andere sonst ige ordentliche Erträge, vorgenommen. Die vorliegende Buchung verst ößt gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen. 2 2572600 -78.280,51 € 20-Kämmerei 3 2580046 -73.672,24 € 20-Kämmerei 4 9001749775 -161.005,79 € 20-Kämmerei Laut den buchungsbegründenden Unterlagen wird folgende Aussage zu der Höhe der Erstattung f olgende Aussage getroffen: "Die Abrechnungen können rechnerisch insgesamt, jed och nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft werden. Über die Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbe trages können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine A ussagen getroffen werden." Der Aussage nach wurde der Erstattungsbetrag ohne e ine inhaltiche Prüfung gebucht. Der Erstattungsbetr ag hätte tatsächlich höher, aber auch niederiger al s ausgewiesen ausfallen können. Gesamtvolumen -4.726.407,22 € Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden berei ts im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfberi cht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentlich e Erträge, wie folgt dargestellt: "Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen über tragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanze n der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Pr ivatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stad t Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier kein e Aufrechnungsfälle vorliegen." Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weite rhin zutreffend. -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/14/141/4 RPA-Nr. 2023/0258 Vorlagen-Nummer 2304/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2025 nach ein- gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2021 wie folgt Stellung: - Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü- fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2021 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW. - Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie- benen Mängel zu beauftragen. - Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest- stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss zu korrigieren. - Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus- schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2021 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. Finanzausschuss 01.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 Rat 04.09.2025 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen. 3 Begründung: Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in der Sitzung am 05.09.2023 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung verwiesen. Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in der Sitzung am 07.09.2023 unter TOP 7.3 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. Anlagen Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021 Teil 1 Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden
Beratungsverlauf
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