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2304/2025

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt Köln zum 31.12.2021 Teil 1

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2021

101127 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
 
  
Bericht über die Prüfung  
des Jahresabschlusses und 
des Lageberichtes  
der Stadt Köln zum 31.12.2021

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 2 von 39 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel.: 0221/ 221 - 25015 
E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 3 von 39 
Inhaltsverzeichnis 
1. Vorwort ............................................................................................................... 5 
2. Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6 
4. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen .................. 7 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 8 
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement ........................................................ 9 
4.1.3 Inventuren allgemein ........................................................................... 10 
4.1.4 Grundbesitz ......................................................................................... 10 
4.1.5 Straßenvermögen ............................................................................... 11 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 ........................... 11 
4.2.1 CA-Belegarten ..................................................................................... 11 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 12 
4.2.3 System der Belegablage ..................................................................... 13 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 14 
4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................. 14 
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 14 
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14 
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 15 
5.2 Finanzanlagen ............................................................................................ 17 
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 18 
5.4 Liquide Mittel .............................................................................................. 24 
5.5 Eigenkapital ................................................................................................ 26 
5.6 Liquiditätskredite ........................................................................................ 28 
5.7 Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 29 
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 31 
5.9 Anhang ....................................................................................................... 32 
5.10 Lagebericht ................................................................................................ 34 
6. Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 37

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 4 von 39 
Abkürzungsverzeichnis 
AO Abgabenordnung 
CA  CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchungen aus 
dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt 
werden 
GAFin    Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GO    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
GoB    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GoBD  Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und 
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und 
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
IKS    Internes Kontrollsystem 
KomHVO  Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen 
NKF    Neues Kommunales Finanzmanagement 
NKF-CIG  Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie 
folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten 
und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit 
sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher 
Vorschriften 
PSCD  SAP Modul im Bereich Kassen- und 
Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 5 von 39 
1. Vorwort 
Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März 
des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die 
Oberbürgermeisterin bestätigt werden. 
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß 
§  59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss 
und der Rat im Rahmen einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage 
des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet. 
Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß 
§  96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den 
Jahresabschluss prüft. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 
beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 zur Kenntnis zu 
nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO, 14 
Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung 
des Jahresabschlusses 2021 zu beauftragen. 
Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach 
abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. 
Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2022 
gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich 
vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im 
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 
2. Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des 
Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, 
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu 
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 6 von 39 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der 
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, 
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
(GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit 
einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen 
ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine 
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem 
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu 
nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). 
Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des 
Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO. 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und 
Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss für das zum 
31.  Dezember 2021 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln. 
Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand 
darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu 
beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. 
Die Stadt Köln liegt mit ihrer nach § 95 Abs. 5 GO geforderten Pflicht, den Entwurf 
des Jahresabschlusses bis Ende März des Folgejahres aufzustellen, weit hinter der 
gesetzlichen Regelung zurück. Somit wurden mit Verfügung von 141/4 
Betriebswirtschaftliche Prüfungen und Grundsatzangelegenheiten vom 07.08.2023 
und in Abstimmung mit 20 Kämmerei (Kämmerei) die Jahresabschlüsse 2021 und 
2022 parallel geprüft. 
Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten April bis September 2024 
durchgeführt. Mit Versand der Prüfungsfeststellungen Ende September wurde die 
Prüfung vorläufig beendet. Die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgte in den 
darauffolgenden Monaten sukzessive. Die Prüfung konnte somit erst im April 2025 
final abgeschlossen werden.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 7 von 39 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes 
geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein 
hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der 
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie 
Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt 
sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse 
sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
Trotz Bemühungen, den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, 
besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von 
Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der 
Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen. 
Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzbereichen führte bereits in 
vergangenen Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf 
das absolut Notwendige beschränken mussten. So wurden auch für die aktuelle 
Prüfung benötigte Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen 
Qualität und in mehreren Fällen gar nicht zur Verfügung gestellt. 
Der Aufbau der Feststellungen aus der Prüfung ändert sich gegenüber den 
Vorjahren. Die Ergebnisse der einzelnen Prüffelder werden nunmehr kompakter und 
übersichtlicher in zwei Komponenten dargestellt. Einzelne Feststellungen werden in 
den Textbeiträgen nicht mehr detailliert dargestellt, sondern beispielsweise nur noch 
die gesetzlichen, systemischen oder buchhalterischen Mängel. Als zweite 
Komponente werden als Anlagen Ergebnislisten beigefügt, die Feststellungen 
enthalten, die sich anhand konkreter Beträge benennen lassen. 
4. Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen 
Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den 
vergangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im 
Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 8 von 39 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens 
Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen 
Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel 
durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen 
nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur 
Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand 
wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im 
Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 12.11.2024) berichtet. 
Zu den Maßnahmen zählen: 
 Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen 
Rechnungslegung 
 Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation 
 Forcierung der Personalentwicklung 
 Elektronische Rechnungsbearbeitung 
 Internes Kontrollsystem (IKS) 
 Maßnahmen für den Jahresabschluss 
Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Plans weiterhin von erheblichen Verzögerungen geprägt. 
Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der 
Qualität des Rechnungswesens 
Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen hat der 
Verwaltungsvorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen: 
1. Innerhalb der Abteilung 200 NKF-Finanzbuchhaltung wird ein zentrales 
Finanzserviceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und 
Anlagenbuchhaltung werden mit dem Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und 
ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen. 
2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturierung der dezentralen 
Finanzbereiche, um diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen 
Ressourcenverantwortung zu stärken. Diese werden durch eine gezielte 
Personalentwicklung und ein Wissensmanagement unterstützt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 9 von 39 
3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich 
über den Projektstand berichtet werden. 
Laut Mitteilung der Kämmerei sind die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung seit Mai 
2023 final zentralisiert. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. 
Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung 
Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist eine grundlegende 
Voraussetzung, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Im 
Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur 
Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgesehen sind, sollen auch die 
Personalbemessung und Stellenbewertung berücksichtigt werden, um insbesondere 
der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken. 
Die Kämmerei hat ein Personal- und Entwicklungskonzept für die zentrale 
Finanzbuchhaltung im ersten Quartal fertiggestellt. Das Konzept liegt dem 
Rechnungsprüfungsamt nicht vor. 
Für die dezentralen Finanzbereiche liegt ein derartiges Konzept noch nicht vor, da 
vorab die Strukturen und die Abläufe der Finanzprozesse optimiert werden sollen. 
Elektronische Rechnungsbearbeitung 
Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der 
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen, sogenannte 
e- Rechnungen, annehmen und bearbeiten zu können. 
Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024 
abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst 
nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können. 
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement 
Lizenzmanagement 
Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das 
Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen 
(Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 10 von 39 
Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige 
Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin.  
Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren 
Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt 
werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese 
tatsächlich genutzt werden. 
Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen. 
Vertragsmanagement 
Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende Prüfung war nicht Gegenstand 
der Jahresabschlussprüfung. 
4.1.3 Inventuren allgemein 
Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der 
Thematik der Inventuren immer wieder eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im 
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine 
Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch 
aussteht. Dies gilt insbesondere für das Sachanlagevermögen, so dass hier ein 
wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht nachgewiesen ist. 
Ein von der Kämmerei bereits im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die 
Inventuren liegt auch weiterhin nicht vor. 
4.1.4 Grundbesitz 
Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von 
Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. 
Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung 
Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum 
Grundbesitz wurden begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erkenntnissen 
angepasst werden. Die Feststellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in 
der laufenden Buchhaltung, sowie die Erarbeitung von Soll-Prozessen und 
Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, werden derzeit durch die 
Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 11 von 39 
Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen 
Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem 
Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat das 
Rechnungsprüfungsamt mit wenigen Anmerkungen eine Stellungnahme im 
Dezember 2023 abgegeben. Seit dem 01.01.2024 wird das Verfahren laut Kämmerei 
angewandt. 
Inventur Grundbesitz 
Für das Teilprojekt der Inventur von unbebauten Grundstücken hat das 
Rechnungsprüfungsamt auch im Dezember 2023 eine Stellungnahme an die 
Kämmerei gegeben. 
Ein Konzept zur Inventur der bebauten Grundstücke liegt noch nicht vor. 
4.1.5 Straßenvermögen 
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz 
der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen 
wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im 
Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu 
den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung 
der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung 
von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut Kämmerei erst bis 2027 
erfolgen. 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 
4.2.1 CA-Belegarten 
Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = 
anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten 
Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen 
aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei 
handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), 
das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in 
zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein 
Zusammenhang besteht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 12 von 39 
In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die 
entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der 
Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. 
Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die 
Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb 
angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der 
Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer 
Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung 
mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme bzw. die 
Nebenbuchhaltung in das Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die 
Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzelnen Geschäftsvorfall 
begründenden Belege. 
Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, 
ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den 
Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und 
Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder 
Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive 
(chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu 
ermöglichen.  
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht 
gewährleistet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet 
werden. 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen 
getroffen, die Korrekturbuchungen notwendig machen. Nach herrschender Meinung 
sind erforderliche Korrekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung 
umzusetzen. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine 
Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durchgeführt. Falls 
Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in 
Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des aufgestellten Jahresabschlusses 
in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf des folgenden 
Jahresabschlusses.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 13 von 39 
Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen bzw. Korrekturen 
müssen in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 
4.2.3 System der Belegablage 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das 
Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet 
aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle 
erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen 
systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der 
einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28 
KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen 
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. 
Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der 
Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine 
entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei 
der Stadtkasse läuft damit ins Leere. 
Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an 
unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise 
nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende 
Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer 
digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Beispielhaft wurden bei 53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) Rechnungsbelege in 
24 Kartons à acht Ordner ausgelagert, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht 
vorgelegt wurden. Das entsprechende Gesamtvolumen beträgt rund 27,8 Mio. €. Das 
Gesundheitsamt war nicht bereit, die Originalbelege herauszusuchen. Dies entspricht 
keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation. 
Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle 
Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese 
ist dann noch um die restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B. 
Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, 
Verschrottungsbelege).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 14 von 39 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt 
Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand 
gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren 
nicht und es wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach sind Erträge und 
Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen und dürfen nicht miteinander 
verrechnet werden. 
4.2.5 Qualität der Belege 
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt u. a. das 
Belegprinzip wie oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Buchung einen 
Beleg. Als buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung 
zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die 
eine eindeutige Zuordnung möglich machen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, 
Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich sein, wer die 
Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat.  
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, 
dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine 
Betragsangaben sowie Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen 
fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums. 
Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu installieren, in der alle 
Angaben vollständig und gesetzeskonform abgebildet werden. 
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO 
In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen 
der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde.  
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten  
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen 
Prüffeldern des Jahresabschlusses erläutert. 
 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
 Finanzanlagen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 15 von 39 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
 Liquide Mittel 
 Eigenkapital 
 Liquiditätskredite 
 Sonstige ordentliche Erträge 
 Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 Anhang 
 Lagebericht 
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
Die Prüfung der Bilanzierungshilfe wurde bereits vor dem offiziellen Prüfungsstart im 
April 2024 initiiert. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 
Anforderungszeitpunkte der Unterlagen sowie deren tatsächlichen Eingang. 
Anforderungs-
datum 
Rückmelde-
datum 
Rückmeldung Sachverhalt 
Arbeits-
tage 
Kalender-
tage 
22.01.2024 / / / Termin zwischen 141/4 und 
200; Eingang Unterlagen 
24.01.2024 25.01.2024 1 1 Aufgrund von unverwertbaren 
Unterlagen erneute 
Anforderung 
31.01.2024 22.02.2024 15 22 Erste Anforderung seitens 
141/4 von Unterlagen 
15.03.2024 05.04.2024 13 21 Anforderung von Unterlagen 
zu den indirekten 
Ertragsausfällen 
25.03.2024 21.05.2024 36 57 Anforderung von Unterlagen 
zur Stichprobe von 
Mehraufwendungen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 16 von 39 
13.06.2024 10.07.2024 19 27 Rückfragen zu den 
eingereichten Unterlagen vom 
21.05.2024 
26.09.2024 04.02.2025 83 131 Übersendung der 
Korrekturliste 
 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 wurde festgestellt, dass viele Ämter 
keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies 
führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten 
coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen 
gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur 
Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die 
GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare 
Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
Beispielhaft ist das Gesundheitsamt zu nennen. Das Gesundheitsamt hat keinerlei 
Nachweise erbracht, die COVID-bedingte Mehraufwendungen oder Ertragsausfälle 
nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden 
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) 
rechtfertigen. Rechnungsbuchungen wurden ausgelagert in Kartons, die aufgrund 
dessen in der Prüfung nicht vorgelegt wurden. Dies entspricht keiner 
ordnungsmäßigen Belegorganisation. Stattdessen wurden Rechnungskopien als 
buchungsbegründende Unterlagen von Lieferanten angefordert. Hierauf hat lediglich 
ein Lieferant reagiert und dieser hat Rechnungskopien gesendet, die nicht zur 
ausgewählten Stichprobe passen. Weitere Rechnungen konnten zur Prüfung somit 
nicht vorgelegt werden. Da es sich hierbei lediglich um eine Stichprobe handelt, kann 
daraus geschlossen werden, dass das Gesundheitsamt zu sämtlichen Buchungen

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 17 von 39 
keine coronabedingten Nachweise erbringen kann. Das Gesundheitsamt buchte im 
Jahr 2021 Mehraufwendungen in Höhe von rund 31,3 Mio. €. 
Die Aufbewahrungspflicht nach § 59 KomHVO steht im engen Zusammenhang mit 
den Regelungen zur Buchführung gemäß § 28 Abs. 1 KomHVO. Entsprechend der 
dortigen Bestimmungen sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und 
Schuldenlage in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die 
Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen gewährleistet die dauerhafte 
Nachprüfbarkeit. Beide gesetzlich geregelten Verpflichtungen sollen die Einhaltung 
des von den Kommunen zu erfüllenden Dokumentationserfordernisses und die 
Beweissicherungsfunktion sicherstellen. Die Buchungsbelege sind demnach sechs 
Jahre nach Feststellung des Jahresabschlusses aufzubewahren. Ein Verstoß gegen 
die Vorschriften des § 59 KomHVO stellt einen Verstoß gegen die GoB dar und ist 
entsprechend im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die Wesentlichkeit des 
Verstoßes hin zu bewerten. 
Die Bilanzierungshilfe NKF-CIG wird aus dem außerordentlichen Ergebnis der 
Ergebnisrechnung ermittelt. Aufgrund der vorgenannten Feststellungen, dass 
pandemiebedingte Mehraufwendungen und Ertragsausfälle nicht nachgewiesen 
wurden, ist das Jahresergebnis und somit auch die Bilanzierungshilfe NKF-CIG zu 
hoch angesetzt. 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 1 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 20.207.805,34 €. 
5.2 Finanzanlagen 
Die Bilanzposition Finanzanlagen ist ein Prüffeld in der Jahresabschlussprüfung 
2021 gewesen. Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens 
und Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden 
die im Jahresabschluss 2021 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge, 
Umbuchungen) auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig 
Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen 
angefordert, auf denen die Zu- und Abschreibungen basieren. Auf Kontenebene 
wurde stichprobenartig eine Belegprüfung durchgeführt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 18 von 39 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 16.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung erfolgte 
am 22.08.2024. Die Beantwortung seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne 
von einem bis 34 Arbeitstagen. 
Aufgrund nachfolgend dargestellter Prüfergebnisse wurde zu diesem Prüffeld keine 
Ergebnisliste angefertigt: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten 
nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen 
Einzelfeststellungen auf. 
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die Prüfung 
wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt: 
 Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten 
 Forderungsinventur der PSCD-Konten 
 Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
 Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) 
 Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen 
Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie 
sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der 
öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der 
Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände waren nicht Gegenstand dieser Prüfung. 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 19 von 39 
der Kämmerei erfolgte am 13.09.2024. Die Beantwortung erfolgte in einer Zeitspanne 
von fünf bis 36 Arbeitstagen. 
Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Für das 
Prüffeld Forderungen wurde die Ergebnisliste entsprechend der 
Prüfungsschwerpunkte aufgebaut. Da die stichprobenartige Belegprüfung einzelner 
Forderungen zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt hat, wurde hierfür keine 
Ergebnisliste angefertigt. Für den Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur der 
PSCD-Konten erfolgte die Beantwortung der Ergebnisliste am 12.11.2024. Die 
Rückmeldung zu den Schwerpunkten Forderungsinventur der sechsstelligen 
Forderungskonten und Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) erfolgte jeweils am 19.11.2024. Eine Rückmeldung 
zum Prüfungsschwerpunkt Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner 
Forderungen (Einzelwertberichtigung) erfolgte nicht. Somit bestehen die 
Beanstandungen für diese Teilprüfung weiterhin. 
Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten 
Nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden 
zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen. 
Zum Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche 
Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der 
Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500, 
175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt. 
Nach Angaben der Kämmerei haben zehn von 84 Dienststellen keine Rückmeldung 
übersandt. Zusätzlich wurde die Rückmeldung von elf Dienststellen verfristet 
eingereicht. Nach inhaltlicher Prüfung der Rückmeldungen seitens der Kämmerei 
konnte die Rückmeldung einer Dienststelle zudem nicht verwertet werden. 
Nach Übersendung einer ersten Ergebnisliste lassen sich einige Sachverhalte 
weiterhin nicht durch die eingereichten Unterlagen der Kämmerei nachvollziehen (lfd. 
Nr. 1 bis 6 der Ergebnisliste). Zudem hat die Kämmerei sicherzustellen, dass alle 
Dienststellen im Rahmen der gesetzten Frist eine verwertbare Rückmeldung 
abgeben.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 20 von 39 
Forderungsinventur der PSCD-Konten 
Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO bezieht 
sich auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. In 
Bezug auf die Forderungsinventur der achtstelligen (PSCD-) Konten lässt sich aus 
den Buchungsinformationen folgender Passus zitieren: „Gegenstand der Prüfung ist 
der Bestand zum 31.12. des abzuschließenden Jahres auf den oben genannten 
Konten. Bislang wurden die 8-stelligen PSCD-Abstimmkonten bei den 
Konteninventuren zurückgestellt, da der Bereinigung der 6-stelligen Bestandskonten 
eine höhere Priorität eingeräumt wurde. Grund dafür ist, dass nach Umstellung des 
Kassenverfahrens auf PSCD zum 01.01.2017 die Buchungen auf den 6-stelligen 
Konten bis auf wenige Ausnahmen auf die 8-stelligen Konten umzubuchen sind. 
Perspektivisch wird sich die Konteninventur jedoch auch auf die 8-stelligen Konten 
beziehen müssen.“ 
Hieraus resultierend wurde angenommen, dass eine Inventur der achtstelligen 
Konten bislang unterbleibt. Im Zuge der Übersendung der Ergebnisliste wurde daher 
die Werthaltigkeit der gesamten Bestände in Frage gestellt. Seitens der Kämmerei 
wurde ein Konzept zur Neuregelung des Verfahrens und der Dokumentation der 
Inventur der Forderungen im Jahresabschluss vorgelegt, in welchem explizit auf die 
achtstelligen Konten abgestellt wird. Demnach sollen die Bestände auf den PSCD-
Konten dem Grunde nach werthaltig sein, da sich das SAP-Modul PSCD laut 
Aussage der Kämmerei „durch ein engmaschiges Debitorenmanagement“ 
auszeichnet. „Durch Schritte wie Fälligkeitsüberwachung, automatisiertes 
Mahnwesen, Vollstreckung, Niederschlagung sowie jährliche Verjährungsaktionen“ 
könne „insbesondere dem Grundsatz der Aktualität und dem der Richtigkeit 
entsprochen“ werden. Im Zuge der Neuregelung des Inventurverfahrens wurden 
seitens der Kämmerei Kommunen in NRW befragt, deren Forderungsverwaltung 
ebenfalls über PSCD abgewickelt wird. Diese Befragung sollte dokumentieren, ob 
und wie ein zusätzlicher Abgleich der offenen Forderungen mit den Fachämtern im 
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt wird. Die befragten Kommunen 
gaben aufgrund ihrer Erfahrungen an, dass durch die oben genannten Gründe ein 
Abgleich mit den Fachämtern obsolet sei.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 21 von 39 
Eine technische Prüfung erfolgte im Rahmen der Implementierung von PSCD. Daher 
erfolgte keine erneute technische Prüfung während der Jahresabschlussprüfung 
2021. 
Aufgrund der Geschlossenheit des Moduls und der automatisierten Verfahren wie 
dem Debitorenmanagement, Mahnwesen und der Fälligkeitsüberwachung ist es dem 
SAP-Modul PSCD nicht möglich, andere Forderungsausfallrisiken frühzeitig zu 
erkennen. Solche Risiken werden im Regelfall erst in nachgelagerten Schritten bei 
Überschreiten der Fälligkeit in PSCD geprüft, da die Forderung erst dann an die 
entsprechende Dienststelle zurückgegeben wird. Beispielsweise könnten 
Erkenntnisse über die Insolvenz eines Gläubigers bereits vor dem Fälligkeitsdatum 
der entsprechenden Forderungen vorliegen. Um dem Vorsichtsprinzip und dem 
Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Bilanzierung zu entsprechen, müssten in solchen 
Fällen Forderungen bereits vor Überschreiten der Fälligkeit einer Wertberichtigung 
unterzogen werden. 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
Gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im 
Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle 
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden 
sind, zu berücksichtigen. Wenn für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist der 
Nominalbetrag nach § 34 Abs. 5 KomHVO entweder durch Einzelwertberichtigung, 
Pauschalwertberichtigung oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu 
korrigieren. 
Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur 
Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden 
Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche 
Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in 
Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Forderungen mit einem 
Volumen von über 50.000 € werden grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung 
unterzogen. Auf den PSCD-Konten 16010000 bis 16053000 deckt dies im 
Jahresabschluss 2021 knapp 35 % des gesamten Forderungsvolumens ab. Hierbei 
wird von den Dienststellen eine Einschätzung über die prozentuale

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 22 von 39 
Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag seitens der Kämmerei angefordert. 
Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die entsprechende bilanzielle Abbildung der 
Forderung. 
Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu 
Feststellungen führten. So ist nicht ersichtlich, ob die Kämmerei eine inhaltliche 
Qualitätssicherung bezüglich der eingebrachten Realisierungshöhen durchgeführt 
hat. In einigen Fällen wurden durch die Dienststellen Realisierungshöhen 
angegeben, die wiederum von der Kämmerei eigenständig bewertet und aufgrund 
dessen geändert wurden (siehe lfd. Nr. 7 und 8 der Ergebnisliste). In anderen Fällen 
wurde die Einschätzung der Dienststelle über die Realisierungshöhe übernommen, 
ohne eine entsprechende Bemerkung der Dienststelle zu würdigen (siehe lfd. Nr. 9 
bis 21 der Ergebnisliste). In weiteren Fällen wurden Realisierungshöhen seitens der 
Kämmerei höher angesetzt als im Vorjahr, was Ertragsbuchungen zur Folge hatte. 
Inhaltlich konnten die nunmehr angesetzten Realisierungshöhen jedoch nicht 
nachvollzogen werden (siehe lfd. Nr. 1 bis 6 der Ergebnisliste). 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) 
Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt 
Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird 
sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des 
Prüffelds Forderungen darstellt, abgebildet wird. Durch die Pauschalwertberichtigung 
wird der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirklichkeitsgetreuen Bewertung 
entsprochen. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erstellt die Kämmerei zunächst eine 
Auswertung aller offenen Forderungen. Dieser ausgewertete Forderungsbestand 
wird im Anschluss um die Forderungen bereinigt, die bereits einer 
Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden. Zusätzlich werden Forderungen 
ausgeschlossen, die gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, 
Länder) bestehen. 
Die Forderungsausfallquoten wurden seitens der Kämmerei für den Jahresabschluss 
2021 differenziert nach dem Alter der Forderung (Fälligkeit) festgelegt und staffeln 
sich wie folgt:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 23 von 39 
 Forderungsalter bis zu 30 Tage 
 Forderungsalter bis zu einem Jahr 
 Forderungsalter über ein Jahr bis unter zwei Jahre 
 Forderungsalter zwei Jahre bis unter vier Jahre 
 Forderungsalter ab vier Jahre und älter 
Weitere Gründe für eine pauschale Korrektur des Forderungsbestands müssen 
berücksichtigt werden, wenn aufgrund dieser Gründe eine erhöhte Ausfallquote zu 
erwarten ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für Forderungen mit einer 
Fälligkeit bis zu einem Jahr eine erhöhte Forderungsausfallquote angenommen. 
Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld der Jahresabschlussarbeiten mit dem 
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. 
Wie eingangs dargestellt, wird durch die Pauschalwertberichtigung das allgemeine 
Ausfallrisiko abgebildet. Somit müssen auch Forderungen, die im Rahmen der 
Einzelfallbetrachtung als (teilweise) werthaltig eingestuft wurden, aufgrund des 
allgemeinen Ausfallrisikos (z. B. aufgrund von Insolvenz) trotzdem einer 
Pauschalwertberichtigung unterzogen werden. Daher ist das Vorgehen der 
Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der 
Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, nicht zulässig und stellt damit 
einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar. 
Weitere unwesentliche Feststellungen konnten während der Prüfung ausgeräumt 
werden. 
Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen 
Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen 
geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen 
Forderungen (Grundgesamtheit) angefordert. Aufgrund der Anzahl der 
Einzelbuchungen hätte die Auswertung die Verwaltung vor technische Probleme 
gestellt, die zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Prüfung geführt hätte. In 
Rücksprache mit der Kämmerei erfolgte daher lediglich eine Auswertung der offenen 
Forderungen für die drei Dienststellen mit dem betragsmäßig größten Anteil am 
Forderungsbestand. 
Die Unterlagen zu den angeforderten Sachverhalten wurden vollständig zur 
Verfügung gestellt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 24 von 39 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 2 
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 10.651.091,35 €. 
5.4 Liquide Mittel 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, die Rückmeldung 
erfolgte nach 18 Tagen (14 Arbeitstagen) am 26.04.2024. Die zweite Anforderung 
wurde am 15.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die vollständige Rückmeldung 
erfolgte erst nach 56 Tagen (38 Arbeitstagen) am 10.07.2024. 
Die Gesamtergebnisliste wurde der Kämmerei am 26.09.2024 übermittelt. Auf das 
Prüffeld Liquide Mittel hat die Kämmerei am 31.10.2024 geantwortet. 
Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei, 
Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge 
als Nachweise herangezogen. 
Im Rahmen der Prüfung hat die Kämmerei am 17.04.2024 mitgeteilt, dass trotz 
Aufforderungen, seitens 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und 57 Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt keine Nachweise zu den 
Bargeldbeständen/Gelderheber/Kassen eingereicht wurden. 
Des Weiteren hat 66 Amt für Straßen und Radwegebau zwar Nachweise eingereicht, 
jedoch stellten sich diese, laut Aussage der Kämmerei, als nicht verwertbar heraus. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte 
seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines 
Kontoauszuges vom 31.12.2020 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor 
einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2021 bilanziert. Da 
offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch 
jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 25 von 39 
liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder 
korrekt noch nachvollziehbar. 
Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der 
Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Die 
Aussage der Kämmerei war offensichtlich nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung 
nicht erfolgte. 
Eine weitere Feststellung betrifft die Nachweise der Bargeldbestände. Als 
Prüfungsunterlagen wurden dem Prüfteam u. a. Dezember Einnahmen, 
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich 
sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Dieses Verfahren könnte 
nachvollzogen werden, wenn ein bestätigter Anfangsbestand mitgeteilt worden wäre.  
Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO sind Bargeldbestände jährlich im Rahmen einer 
körperlichen Bestandsaufnahme zu ermitteln. Das heißt, das Bargeld ist 
entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur zum Bilanzstichtag zu 
zählen. Dieses Verfahren wird von der Stadt Köln nicht praktiziert und sollte 
umgehend angepasst werden. 
Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln 
(GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder 
einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist 
in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen. 
Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung. 
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die in der GAFin aufgeführte 
Prüfung nicht durchgeführt wurde. Es sind keine Prüfungstätigkeiten dokumentiert, 
so dass keine Nachweise vorliegen, die eine Prüfung belegen. Das 
Rechnungsprüfungsamt fordert die Verwaltung auf, die Prüfung der Handvorschüsse 
jährlich sicherzustellen. 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 3 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 788.090,44 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 26 von 39 
5.5 Eigenkapital 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 Gegenstand einer 
näheren Betrachtung. 
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen  
 1.1 Allgemeine Rücklage, 
 1.2 Sonderrücklagen, 
 1.3 Ausgleichsrücklage und 
 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Die Prüfung konzentriert sich aus folgenden Gründen ausschließlich auf das Konto 
200100 – Allgemeine Rücklage: 
Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Ergebnisrechnung entnommen und 
stellt den Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres dar. 
Das Konto 203100 – Ausgleichsrücklage weist im Jahr 2021 keine und das Konto 
202220 – Sonderrücklagen lediglich eine Buchung in Höhe von 81.263,06 € aus. 
Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen der Stiftung 
Stadtgedächtnis, die in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt wurde. Dieser 
Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 2020 aufgegriffen und kann an 
dieser Stelle vernachlässigt werden. 
Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus 
Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu 
verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt fest, dass die Verrechnung mit der Allgemeinen 
Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in Frage kommt, die die Kommune zur 
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht und daher veräußert. 
Das Konto 200100 – Allgemeine Rücklage weist im Jahr 2021 Buchungen mit einem 
Gesamtvolumen in Höhe von 50.945.885,19 € aus.  
In einer ersten Stichprobe wurden seitens der Kämmerei für Geschäftsvorfälle mit 
einem Gesamtvolumen von rund 38,1 Mio. € lediglich die Summenwerte erläutert.  
Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 27 von 39 
 Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung, 
 Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, 
 Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und 
 außerplanmäßigen Auflösung korrespondierender Sonderposten. 
Da sich diese Summenwerte aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen 
zusammensetzen, war eine zweite Stichprobe erforderlich. Der Umfang dieser 
zweiten Stichprobe betrug in Summe rund 26,7 Mio. € und deckte ca. 70 % der 
Buchungsbeträge aus der ersten Stichprobe ab. Insgesamt wurden 55 
Einzelbuchungen ausgewertet. 
Im Rahmen der Prüfung sollte nachgewiesen werden, dass die Buchungen gegen 
die Allgemeine Rücklage im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO dem Grunde und der 
Höhe nach korrekt erfolgten. 
Ergebnis der Prüfung 
Die Auswertung der 55 Sachverhalte aus der zweiten Stichprobe hat zu folgenden 
Ergebnissen geführt: 
Bei elf von 19 betrachteten Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden und 
bei allen 18 betrachteten Veräußerungen beweglicher Vermögensgegenstände 
konnte keine Umbuchung vom Anlage- in das Umlaufvermögen der Stadt Köln vor 
dem Verkauf nachgewiesen werden. Sobald eine Verkaufsabsicht in Form eines 
Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche Umbuchung zwingend erforderlich, da 
das Anlagevermögen per Definition nur solche Vermögensgegenstände umfasst, die 
dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune dauernd zu dienen (siehe 
§ 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO). Mit Vorliegen einer Verkaufsabsicht ist diese 
Voraussetzung nicht mehr erfüllt. 
Bei 20 der insgesamt 55 betrachteten Sachverhalten fehlten bei den 
buchungsbegründenden Unterlagen die dazugehörigen Buchungsbelege. 
In sieben weiteren Sachverhalten wurde das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip 
nicht beachtet. 
Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art 
handelt, die Buchungen gegen die Allgemeinen Rücklage inhaltlich jedoch als

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 28 von 39 
zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge nicht 
Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste. 
Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. 
In zwei Fällen konnte die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen 
Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen ergab sich aus den vorgelegten 
Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine 
Rücklage.  
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 4 
Die 13 Sachverhalte weisen ein Gesamtvolumen von 4.567.892,97 € auf und finden 
sich dementsprechend auf der Ergebnisliste wieder. 
5.6 Liquiditätskredite 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2021 Gegenstand einer 
näheren Betrachtung. 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angesetzt. 
Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2021 vom privaten 
Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 373.151.499,46 € und 
vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 
362.000.000,00 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem 
Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Im Bestand sind Liquiditätskredite in 
Höhe von 59.151.499,46 € im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 
2020“ enthalten. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Für die Prüfung wurden unterschiedliche Nachweise angefordert, so unter anderem 
die Mitteilung der Stadtkasse. Diese bildet den Kontostand des Vortages sowie die 
zu erwartenden Ein- und Ausgaben des Tages ab. Die vorliegenden Meldungen der 
Stadtkasse wurden uneinheitlich ausgefüllt. So wurde der Zusatz „Soll“ oder „Haben“ 
beim Kontostand des Vortages nicht immer angeführt. Diese Angabe sollte immer 
erfolgen, um die ermittelten Kreditbedarfe nachvollziehbar darzustellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 29 von 39 
Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen weder eine Belegnummer noch die 
Unterschrift des Anordnungsbefugten aus. 
Auf dem Angebotsformular zur Tagesgeldaufnahme, welches von der Stadt Köln 
selbst erstellt wird, fehlt teilweise der Genehmigungsvermerk. 
Diese Angebotsformulare und die Bestätigungsschreiben an die jeweiligen 
Banken/Makler wurden laut Auskunft der Kämmerei zwischenzeitlich wegen 
unübersichtlicher Darstellung und Fehleranfälligkeit überarbeitet. 
Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern wurden telefonisch 
durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese Bandaufzeichnungen werden 
lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage der Kämmerei übersenden 
zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu den 
Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ebenfalls keine Bestätigungen 
zum Abschluss.  
Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von einem Monat entspricht nicht den 
Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach muss gewährleistet werden, dass die 
auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher oder Belege während der Dauer der 
maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also mindestens sechs Jahre, verfügbar und 
maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen 
Verstoß gegen die GoB dar. 
5.7 Sonstige ordentliche Erträge 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst 
auf folgende Konten eingegrenzt: 
 452300 – Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre 
      (Kapitalertragsteuer) 
 454100 – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 
 459100 – Drittmittel für Festwerte 
 459600 – Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO 
Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne 
Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 30 von 39 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 17.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens 
der Kämmerei erfolgte am 21.08.2024. Die Beantwortung erfolgte in einer Zeitspanne 
von eins bis 26 Arbeitstagen.  
Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Eine 
Rückmeldung erfolgte nicht. Somit bestehen folgende Feststellungen weiterhin: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Prüfung wurde ein Sachverhalt bekannt, in welchem ein Aufwand mit 
einem Ertrag verrechnet wurde. Dies widerspricht § 39 Abs. 1 KomHVO, nach 
welchem Aufwand und Ertrag getrennt voneinander auszuweisen sind (lfd. Nr. 1 aus 
Ergebnisliste). Dieses buchhalterische Vorgehen stellt keinen Einzelfall dar. Das 
Volumen des beanstandeten Geschäftsvorfalls beträgt 4.413.448,68 €. 
Des Weiteren wurde ein Sachverhalt beanstandet, welcher bereits im 
Jahresabschluss 2020 festgestellt wurde. Bei dem genannten Sachverhalt handelt es 
sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung des ruhenden Verkehrs; 
hier: Abschleppleistungen), welche zwar auf Privatunternehmen übertragen werden, 
der Geschäftsvorfall jedoch in der Ergebnisrechnung der Stadtverwaltung Köln 
abgebildet wurde. Da die Aufgabe an die Privatunternehmen übertragen wurde, 
tragen diese die Chancen und Risiken (Generierung von Erträgen und 
Aufwendungen), welche mit der Aufgabe einhergehen. Die angefallenen Erträge und 
Aufwendungen werden richtigerweise nicht an die Stadt Köln überwiesen bzw. in 
Rechnung gestellt, so dass diese nicht in der Ergebnisrechnung auszuweisen sind. 
Es erfolgt lediglich eine Meldung der Privatunternehmen, aus der ersichtlich wird, in 
welcher Höhe Erträge bzw. Aufwendungen entstanden sind. Unzulässigerweise 
wurden jedoch auch im Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage dieser Meldung erneut 
monatlich Erträge und Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung 
ausgewiesen (lfd. Nr. 2 und 3 der Ergebnisliste). 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung wurde ein Eigenbeleg einer eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung (AWB e. E.) geprüft. In diesem Beleg wurde die Berechnung einer 
Erstattung durch Reinigungsausfälle (in Vorjahren) seitens der AWB GmbH 
dargestellt, welche zunächst an die AWB e. E. ausgezahlt wurde.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 31 von 39 
Da die Straßenreinigungsgebühr auch teilweise durch den städtischen Haushalt 
getragen wurde, entsteht durch die erbrachten Mehr-/Minderleistungen für die Stadt 
Köln ein Erstattungsanspruch. Laut Aussage der Dienststelle können „die 
Abrechnungen (…) rechnerisch insgesamt, jedoch nicht auf sachliche Richtigkeit 
geprüft werden. Über die Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbetrages 
können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine Aussagen getroffen werden.“ 
Trotz einer fehlenden Prüfung auf sachliche Richtigkeit erfolgte eine Ertragsbuchung 
in der ausgewiesenen Höhe. Der tatsächliche Erstattungsanspruch hätte demnach 
höher oder geringer ausfallen können. Das Vorgehen verstößt somit gegen § 28 Abs. 
3 KomHVO, wonach Belege zu Grunde zu legen sind, durch die der Nachweis der 
richtigen und vollständigen Ermittlung der Ansprüche (…) zu erbringen ist (lfd. Nr. 4 
der Ergebnisliste). 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 5 
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 4.726.407,22 €. 
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im 
Rahmen einer Stichprobenprüfung durchgeführt und. Dazu wurden aus der 
Kontengruppe 54 sechs Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren 
Betrachtung unterzogen wurden. 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 11.04.2024, die Rückmeldung 
erfolgte nach 26 Tagen (17 Arbeitstagen) am 07.05.2024. Die zweite Anforderung 
wurde am 23.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die Rückmeldung erfolgte nach 14 
Tagen (9 Arbeitstagen) am 06.06.2024. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Bereits in der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde das folgende 
Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle 
und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Rechtsamt beanstandet. 
Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so z. B. 
Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand und nicht

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 32 von 39 
direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 
werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert.  
Dieses Verfahren entspricht immer noch nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung 
nach § 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung wurden Einzelfeststellungen nachvollziehbar ausgeräumt. 
5.9 Anhang 
Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr. 5 KomHVO Pflichtbestandteil des 
Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und 
Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt. 
Im Anhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu 
den einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der 
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der 
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit angegeben. Diese sind so zu 
erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der 
Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden 
nachvollziehen kann. Zudem ergänzt der Anhang die Bilanz, die Ergebnis- und 
Finanzrechnung, gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen und 
ermöglicht so eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und 
Ertragslage der Kommune. Der Anhang gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die 
Bilanzanalyse. 
Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt: 
Fehlende Angaben 
Wahlrechte 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die 
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. 
In § 34 Abs. 3 und 4 und in § 36 Abs. 2 und 7 KomHVO werden Wahlrechte eröffnet. 
Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, muss im Anhang dargestellt werden, wie das 
Wahlrecht ausgeübt wird. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit von der sich

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 33 von 39 
eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Entsprechende Angaben wurden 
nicht vorgenommen. 
Positionen der Ergebnisrechnung 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 KomHVO sind im Anhang die Positionen der 
Ergebnisrechnung zu erläutern. 
Laut Anhangsangabe werden diejenigen Ergebnisrechnungszeilen erläutert, die 
mindestens zwei Prozent der ordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen umfassen. 
Der Verordnungsgeber beschränkt die Erläuterungspflicht jedoch nicht auf die 
wesentlichen Beträge. Vielmehr sind sämtliche Positionen der Ergebnisrechnung zu 
erläutern. 
Bewertungsvereinfachungsverfahren 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO ist die Anwendung von 
Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Anhang zu beschreiben. 
Von den Vereinfachungsregelungen in § 35 KomHVO wird bei mehreren 
Sachverhalten Gebrauch gemacht. Zu den Sachverhalten finden sich jedoch keine 
entsprechenden Erläuterungen im Anhang. 
Gesonderte Erläuterungen 
In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert 
anzugeben und zu erläutern sind.  
Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht 
erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Vorgenommene 
Schätzungen in diesem Zusammenhang sind gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO zu 
beschreiben. Der Gesamtbetrag der noch nicht erhobenen Beiträge für fertig 
gestellte Erschließungsmaßnahmen wird im Anhang mit rund 4,1 Mio. € angegeben 
und wurde „soweit möglich sachgerecht geschätzt“. Erläuterungen zu den noch nicht 
erhobenen Beiträgen sowie den Schätzungen fehlen. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO sind auch die Verpflichtungen aus 
Leasingverträgen gesondert zu erläutern. Zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
findet sich im Anhang eine unzureichende tabellarische Darstellung zu 
Leasingverträgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 34 von 39 
Gleichstellungsplan 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen 
Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt. 
Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind 
sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für 
entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern. 
Laut Kämmerei werden Bewegungen erst ab einer Mio. € erläutert. Für diese 
Einschränkung fehlt eine rechtliche Grundlage, da der Verordnungsgeber die 
Erläuterungspflicht nicht auf wesentliche Beträge beschränkt. Sachverhalte, die den 
gleichen Grund für Wertänderungen haben, können aus Sicht des 
Rechnungsprüfungsamtes zusammen erläutert werden. 
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen 
oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes 
eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu 
erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 wurden Nachaktivierungen in Höhe von 
insgesamt 8.881.963,09 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz 
vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang. 
Fehlerhafte Angaben 
Die im Verbindlichkeitenspiegel aufgeführten Sonstigen finanziellen Verpflichtungen 
betragen insgesamt 928.714.873,13 €. Unter der Bilanzposition werden nur rund 
924.400.000,00 € dargestellt. 
5.10 Lagebericht 
§ 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung 
des Lageberichtes müssen die GoB beachtet werden. Die Angaben im Lagebericht 
müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich sein. Auch der 
Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu 
berücksichtigen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 35 von 39 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Kommune vermittelt. 
Gemäß § 49 S. 4 und 5 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und 
umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende 
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Kommune zu enthalten. In die Analyse sollen produktorientierte Ziele 
und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss 
enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. 
Kennzahlen 
Zur Analyse ist das durch den Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 
vorgegebene und durch ein Handbuch aus dem Jahr 2012 ergänzte NKF-
Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die 
die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz- 
und Ertragslage umfassen. 
Wie zuvor angeführt, sollen die einbezogenen Kennzahlen unter Bezugnahme auf 
die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Bei 12 der 17 
ermittelten Kennzahlen wurde jedoch keine Erläuterung beziehungsweise 
Einordnung der Werte vorgenommen. 
Von den im Lagebericht dargestellten Kennzahlen entsprechen vier Kennzahlen nicht 
den Vorgaben des NKF-Kennzahlensets: 
Fehlbetrags-/Überschussquote 
Die Kennzahl wurde für das Jahr 2021 nicht ermittelt. Abweichend von dem 
ursprünglichen Erlass des Innenministeriums ist in einer aktuelleren Version des 
NKF-Kennzahlensets aus dem Jahr 2012 neben einer Fehlbetragsquote die 
Kennzahl "Überschussquote" enthalten. Im Fall eines positiven Jahresergebnisses, 
wie im Jahr 2021, ist diese statt der Fehlbetragsquote zu ermitteln. 
Da Kennzahlen unter anderem für interkommunale Vergleiche herangezogen 
werden, sind Weiterentwicklungen des Kennzahlensets zu berücksichtigen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 36 von 39 
Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote 
Die Kennzahlen wurden falsch berechnet, da die Abschreibungen auf Finanzanlagen 
in die Kennzahlenermittlung der Kämmerei nicht einbezogen wurden. Laut 
Anlagenspiegel betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Jahr 2021 
5.238.478,14 €. Dieser Wert ist gemäß der Berechnungsvorlage des NKF-
Kennzahlensets zu berücksichtigen. 
Im Jahr 2021 sind unzweifelhaft Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 
rund 5,2 Mio. € angefallen. Diese dürfen bei der Kennzahlenermittlung nicht ignoriert 
werden, da andernfalls ein unvollständiges Bild der Gesamtsituation vermittelt wird. 
In einem 2023 von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlichten Dokument 
zur Anwendung des NKF-Kennzahlensets werden die Abschreibungen auf 
Finanzanlagen ebenfalls in die Berechnung der beiden Kennzahlen einbezogen. 
Auch vor dem Hintergrund geänderter Rechtsvorschriften zur Verrechnung von 
Aufwendungen aus der Wertänderung von Finanzanlagen mit der allgemeinen 
Rücklage (§ 44 Abs. 3 KomHVO) gelten die bisherigen Berechnungsformeln somit 
weiterhin. 
Die korrekte und einheitliche Ermittlung der Kennzahlen ist zwingend erforderlich, um 
einen interkommunalen Vergleich gewährleisten zu können. 
Bei Berücksichtigung der Abschreibungen auf Finanzanlagen erhöht sich die 
Abschreibungsintensität von 3,08 % auf 3,18 % und die Drittfinanzierungsquote 
verringert sich von 51,39 % auf 49,74 %. 
Investitionsquote 
Gemäß NKF-Kennzahlenset sind zur Ermittlung der Kennzahl lediglich die im 
Anlagenspiegel aufgeführten Werte maßgeblich. Abweichend hiervon hat die 
Kämmerei zusätzlich Abschreibungen aus Nachaktivierungen und Abgängen 
berücksichtigt. 
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Kennzahlen mit denen anderer 
Kommunen ist zwingend auf eine einheitliche Ermittlung der Kennzahlen zu achten. 
Hierfür stellt das NKF-Kennzahlenset die Grundlage dar und ist somit als 
Berechnungsvorgabe heranzuziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 37 von 39 
Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Nachaktivierungen beziehungsweise 
Abgängen verringert sich die Kennzahl von 156,24 % auf 130,46 %. 
Die fehlerhafte Ermittlung der Kennzahlen hat zur Folge, dass die Darstellung der 
Vermögenslage und der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation nicht den 
tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2021 entspricht. 
Risikomanagement 
Gemäß § 49 S. 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige 
Entwicklung der Kommune einzugehen. 
Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu 
Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit 
einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches 
Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2021 bei der Stadt 
Köln lediglich in Ansätzen. 
Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein 
planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und 
Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist. 
6. Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2021 wurde, einschließlich des 
Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, 
in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu 
vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit 
hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der 
Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das 
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über 
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die 
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
Rechnungsprüfungsamt Seite 38 von 39 
umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die 
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat 
einzuschränken ist: 
a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen
Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden,
auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig
umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu
den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist.
b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver
Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im
Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der
Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und
über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann.
c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die
Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen.
d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum
Jahresabschluss 2021 nicht ausgeräumt.
e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und
Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der 
Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden 
Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2021 
Rechnungsprüfungsamt Seite 39 von 39 
Köln, den 01.07.2025
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 
1 3080074 543.703,15 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertrags ausfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
2 3080075 2.034.139,07 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertra gsausfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
3 3080076 46.931,96 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertragsa usfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
4 3080090 872.810,23 € 37-Feuerwehr indirekte Ertragsau sfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
5 3080099 2.029.356,00 € 42-Weiterbildungsamt indirekte  Ertragsausfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
6 3080122 2.300.000,00 € 66-Straßen + 
Radwegebau 
indirekte Ertragsausfälle 
COVID 
Die Angaben in der Berechnung bestehen aus Schätzungen und so der Ersteller "laut meinen 
Unterlagen", somit aus subjektiven Einschätzungen. Diese Unterlage entspricht nicht einer 
buchungsbegründenden Unterlage gemäß § 28 Abs. 2 KomHVO. 
7 3080134 137.459,12 € 4514-MAK indirekte Ertragsausfäl le 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt 
somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der 
entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die 
Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
8 23010248 
-11.647.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen COVID Die in der Berechnung angegebenen Prozentsätze wurden nicht vollständig belegt. Darüber hinaus 
wurde die Berechnung fehlerhaft durchgeführt. 
9 22896834 14.581,61 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Grundbesit zabgaben des Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei 
handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte 
Mehraufwendungen. 
10 22895778 14.024,96 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Nachzahlun gen von Grundbesitzabgaben des Flüchtlingheimes in der 
Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID 
bedingte Mehraufwendungen. 
Seite 1 von 4

lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 
11 2004664902 10.702,41 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Wartungsko sten für die Sinnersdorferstr. 65. Das Bestelldatum für den 
Wartungsauftrag liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten 
jährlich unabhängig von Corona entstehen. 
12 2004700638 46.302,62 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
13 2004574246 27.922,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
14 2004732826 24.478,15 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
15 2004554566 13.586,50 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
16 2004561374 9.720,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
17 2004501075 8.892,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
18 2004564051 6.016,44 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
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lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 
19 2004779157 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
20 2004779329 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
21 2004527327 2.940,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
22 2004687024 29.306,13 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
23 2004685504 22.435,56 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die do ppelt gebucht wurde. Anhand der vorgelegten Unterlagen 
(Kontierungsvorblätter, etc.) wurde dies ersichtlich. Die nachträglich vorgelegten Rechnungskopien 
des Lieferanten, die die Buchung nachweisen sollte, weisen allerdings einen anderen Wert aus. 
24 2004623015 16.200,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwend ungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die se itens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
25 2004615559 8.099,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
26 2004584544 7.560,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die sei tens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe 
zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen 
Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser 
nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
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lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art de r Isolierung Ergebnis 141/4 
27 2004534491 55.784,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
28 2004557210 48.482,08 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
29 2004643753 36.636,58 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
30 2004615699 34.843,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
31 2004669531 33.171,44 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
32 2004691078 31.988,63 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwe ndungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistunge n, die keinen COVID-Bezug darstellen. 
33 23788136 83.730,78 € 12-IV Amt Mehraufwendungen COVI D Es handelt sich um Abschreibungen auf zwei Anlagen . Auf den Anlagennummern wurden jedoch 
falsche Beträge gebucht. 
Gesamtvolumen 20.207.805,34 €
Positive Beträge 8.560.805,34 €
Negative Beträge 
-11.647.000,00 €
Seite 4 von 4

Anhang 2.1 - Einzelfallbetrachtung öffentlich-rechtliche Forderungen 
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 52004216440 52.567,50 € 20-Kämmerei Durch einen Übert ragungsfehler bei der Erstellung der EFB-Listen in 2021 wurde systemseitig ein Ertrag i. H. v. 31.133,41 € auf dem Ertragskonto 
458300 eingebucht. Dieser resultiert aus der ursprünglichen Ertragsminderung (usprüngliche Forderungshöhe 92.287,25 € x 15 % Realisierungshöhe) 
78.444,16 € abzüglich der neu bezifferten Ertragsminderung (Forderungshöhe (2021) 52.567,50 € x 10 % Realisierungshöhe) 47.310,75 €. In den 
Jahresabschlussunterlagen wird der Vorgang "erledigt" markiert. Da laut Aussage der Dienststelle keine tatsächliche Zahlung der Forderung geleistet 
wurde, ist die Höhe der Ertragsbuchung nicht nachvollziehbar. 
2 74000054544 61.260,00 € 20-Kämmerei Die zuständige Di enststelle legt eine Realisierungshöhe zum 31.12.2021 von 100 % fest. Allerdings wurden bereits in 2020 sämtliche 
Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, sodass aus zentraler Sicht die Forderung mit einer Realisierungshöhe von 0% zu belegen wäre. 
3 52013277993 141.312,50 € 20-Kämmerei Aus Sicht von 20 4 beträgt die Realisierungshöhe 0 %. Laut Jahresbschlussunterlagen wurde jedoch ein Ertrag i. H. v. 14.131,25 € eingebucht. 
4 52016543147 91.437,50 € 20-Kämmerei In 2021 wurde ein  Ertrag i. H. v. 9.143,75 € eingebucht, obwohl die Realisierungshöhe laut 204 unverändert bei 0% liegt. 
5 52017014728 58.268,25 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle  beruht die Reduzierung der Forderung nicht auf einer Zahlung. Jedoch werden ca. 180.000 € als Ertrag eingebucht. Diese Buchung 
ist nicht nachvollziehbar. 
6 52017140861 62.105,49 € 20-Kämmerei Die Forderung wur de in 2021 beglichen. Daher hätte die ursprüngliche Wertminderung lediglich durch eine Umkehrbuchung korrigiert werden müssen. 
In den Jahresabschlussunterlagen wurde jedoch eine Aufwandsbuchung i. H.v. 62.102,45 € vorgenommen. 
7 52012370766 72.136,96 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle  hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der 
Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden 
dürfen. 
8 52012370767 72.136,96 € 20-Kämmerei Laut Dienststelle  hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der 
Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden 
dürfen. 
9 52021687409 5.073.257,95 € 20-Kämmerei 
10 52020935250 59.335,00 € 20-Kämmerei 
11 52021583681 157.899,00 € 20-Kämmerei 
12 52021600215 316.795,00 € 20-Kämmerei 
13 52021688186 83.292,00 € 20-Kämmerei 
14 52021714358 691.698,50 € 20-Kämmerei 
15 52021714414 50.293,00 € 20-Kämmerei 
16 52021728371 57.090,00 € 20-Kämmerei 
17 52021744160 124.870,99 € 20-Kämmerei 
18 52021744195 59.892,00 € 20-Kämmerei 
19 52021744403 155.391,00 € 20-Kämmerei 
20 52021823396 70.739,00 € 20-Kämmerei 
21 52021823397 70.739,50 € 20-Kämmerei 
Gesamtvolumen 7.582.518,10 €
Anhang 2.2 - Konteninventur öffentlich-rechtliche Forderungen 
lfd.Nr. ohne Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1
-10.264,13 € 23-Liegenschaftsamt Laut Meldung ist die Differenz a uf einen fehlerhaften Anfangsbestand 2021 und eine ungeklärte Differenz zurückzuführen. Nach der Meldung von 23 
wurden zentral Korrekturbuchungen vorgenommen. Anhand der übermittelten Unterlagen konnte die Ausräumung der Differenz i.H.v. 10.264,31 € 
nicht nachvollzogen werden. 
2 25.400,00 € 23-Liegenschaftsamt Anhand der übermittel ten Unterlagen konnte der Differenzbetrag nicht in voller Höhe nachvollzogen werden. 800 € des Differenzbetrags wurden nicht 
erklärt. 
3 -546.664,07 € 56-Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 
bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die 
genannten Belegnummern geklärt wurden. 
4 750.172,81 € 56-Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 
bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die 
genannten Belegnummern geklärt wurden. 
Nach Ansicht von 204 ist das Textfeld Bemerkungen lediglich optional und kein Pflichtfeld. Daher wird im Rahmen der Erstellung der zentralen 
Buchungen von 204 lediglich die Spalte "Realisierungshöhe" betrachtet und entsprechend den Vorgaben der Dienststelle eingebucht. Nach Angaben 
zu vorherigen Sachverhalten wurden jedoch inhaltliche Einschätzungen von 204 vorgenommen, bei denen von einer abweichenden Realisierungshöhe 
zu den Dienststellen ausgegangen wurde. 
Seite 1 von 2

lfd.Nr. ohne Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
5 ./. 63-Bauaufsichtsamt Die Dienstelle meldet per Mail  Fehlanzeige für die Inventur von Forderungen und gibt gleichzeitig an, dass bei der Inventur von Forderungen 
Unklarheiten bestehen. Aufgrund fehlender Personalkapazität bei 63 konnte zu den JA 2021 bis 2023 keine Bestandsüberprüfung vorgenommen 
werden. Bestände sind daher nach wie vor unklar. 
6 1.736.072,34 € 67-Grünflächenamt Die übermittelten K orrekturbuchungen stimmen nicht mit den gemeldeten Differenzen überein. 
Gesamtvolumen 3.068.573,35 €
Summe positiv 2.511.645,15 €
Summe negativ 
-556.928,20 €
Seite 2 von 2

Anhang 3 - Liquide Mittel 
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 180100 746.375,54 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es si ch um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der 
vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2020 aus. 
Der Bestand vom 31.12.2021 ist somit nicht nachgewi esen. 
2 180501 19.009,20 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunt erlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das 
jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende 
errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der 
Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
3 180501 16.769,00 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wu rden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das 
jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende 
errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der 
Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
4 180501 1.224,50 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das 
jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende 
errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der 
Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
5 180501 2.662,20 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das 
jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende 
errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der 
Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
6 189100 2.050,00 € 51-Amt für Kinder, Jugend und Fami lie Als Nachweis wurde eine "historische" Unterlage aus dem Jahr 2002 zur Prüfung vorgelegt. 
Der Betrag ist nicht mehr aktuell und somit fehlerh aft. 
Gesamtvolumen 788.090,44 €
Seite 1 von 1

Anhang 4 - Eigenkapital 
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 200100 4.567.892,97 €    20-Kämmerei Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang  nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. 
In zwei Fällen konnte die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen 
Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen erga b sich aus den vorgelegten 
Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine B uchung gegen die 
Allgemeine Rücklage. 
Gesamtvolumen 4.567.892,97 €

Anhang 5 - Sonstige ordentliche Erträge 
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 3000027 -4.413.448,68 € 20-Kämmerei Hier wurde eine Buchung vom Aufwandskont o 529900, Aufwendungen für sonstige Dienstleistunge n, an das Ertragskonto 459900, weitere andere sonst ige ordentliche 
Erträge, vorgenommen. Die vorliegende Buchung verst ößt gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen.
2 2572600 -78.280,51 € 20-Kämmerei 
3 2580046 -73.672,24 € 20-Kämmerei 
4 9001749775 -161.005,79 € 20-Kämmerei Laut den buchungsbegründenden Unterlagen  wird folgende Aussage zu der Höhe der Erstattung f olgende Aussage getroffen: 
"Die Abrechnungen können rechnerisch insgesamt, jed och nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft werden.  Über die Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbe trages 
können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine A ussagen getroffen werden." 
Der Aussage nach wurde der Erstattungsbetrag ohne e ine inhaltiche Prüfung gebucht. Der Erstattungsbetr ag hätte tatsächlich höher, aber auch niederiger al s ausgewiesen 
ausfallen können. 
Gesamtvolumen -4.726.407,22 €
Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden berei ts im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfberi cht 2020 
unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentlich e Erträge, wie folgt dargestellt: 
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben  (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen über tragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanze n der 
jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Pr ivatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stad t Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier kein e 
Aufrechnungsfälle vorliegen." 
Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weite rhin zutreffend.

Beschlussvorlage Rat

2628 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14/141/4 
RPA-Nr. 2023/0258 
Vorlagen-Nummer 
 2304/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln 
zum 31.12.2021  
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der 
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2025 nach ein-
gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der 
Stadt Köln zum 31.12.2021 wie folgt Stellung: 
 
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü-
fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten 
Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er 
den geprüften Jahresabschluss 2021 einschließlich des beigefügten Lageberichtes 
nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.  
 
- Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie-
benen Mängel zu beauftragen. 
 
- Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest-
stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss 
zu korrigieren. 
 
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und 
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2021 wird festgestellt. 
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im 
Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.

3 
Begründung: 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 
31.12.2021 in der Sitzung am 05.09.2023 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur 
Prüfung verwiesen. 
Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 in der Sitzung am 
07.09.2023 unter TOP 7.3 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 
Stadt Köln zum 31.12.2021  
Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 
31.12.2021 Teil 1 
 
Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden

Anlage 2 Entwurf Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt Köln zum 31.12.2021 Teil 1

475951 Zeichen

Dezernat II – Kämmerei
Entwurf 
Jahresabschluss 2021
Teil 1
• Bilanz
• Ergebnisr
echnung
• Finanzrechnung
• Anhang
Lagebericht zum J
ahresabschluss 2021

Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste
189-23/20/04.2022
Die Oberbürgermeisterin

Teil 1 
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2021
Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: 
Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) 
Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen

Inhaltsverzeichnis 
Bilanz 31.12.2021 5 
davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9 
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung 15 
Anhang 19 
1. Vorbemerkung 19 
2. Bilanz 23 
2.1  Aktiva 23 
2.2  Passiva 51 
2.3  Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 72 
3. Ergebnisrechnung 73 
3.1  Erläuterung der ordentlichen Erträge 73 
3.2  Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 81 
3.3  Erläuterung des Finanzergebnisses 89 
3.4  Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses 91 
3.5  Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
(Zeile 27-31) 92 
4. Finanzrechnung 93 
4.1  Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 93 
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 
5. Ermächtigungsübertragung
Anlagen
Lagebericht zum Jahresabschluss 202
1
106
175  
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen
2. Analyse der Haushaltswirtschaft
2.1  Vermögenslage
2.2  Schuldenlage
2.3  Ertragslage
2.4  Aufwandslage
2.5  Finanzlage
2.6  Personalbestand und -entwicklung
2.7  Gesamtbeurteilung
3. Prognose, Chancen und Risiken
3.1  Haushaltsplan 2022 
3.1.1  Ergebnisplan 2022 
176
178 
178 
181
181 
183 
183 
184 
185 
187 
187 
187 
11 
103 
107

3.1.2  Finanzplan 2022 190 
3.1.3  Reduzierung der Fehlbetragsquoten 191 
3.2  Ausgewählte Projekte 196 
3.2.1  Schulbau 196 
3.2.2  Wohnen und Stadtteilentwicklung 196 
3.2.3  Klimaschutz 196 
3.2.4  Digitalisierung 197 
3.3  Entwicklung in den Beteiligungen 198 
3.3.1  Überblick 198 
3.3.2  Einzelne Beteiligungen 200 
4. Kennzahlen 205 
4.1  Bilanzkennzahlen 205 
4.2  Ergebniskennzahlen 208 
4.3  Kennzahlenentwicklung 2017 bis 2021 210 
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 212 
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes 
und der Ratsmitglieder 213

Bilanz 31.12.2021 
5

6

Aktiva (in Euro) 31.12.2021 31.12.2020 Passiva  (in Euro) 31.12.2021 31.12.2020
0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 305.587.750,33 155.542.311,67 1  Eigenkapital 5.644.263.596,14 5.441.476.000,22
1.1 Allgemeine Rücklage 5.231.452.066,25 5.207.032.470,76
1 Anlagevermögen 14.360.416.802,30 14.246.860.895,98 1.2 Sonderrücklagen 6.003.243,95 6.084.507,01
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 18.554.463,37 19.433.350,49 1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 27.828.046,26
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 378.980.239,68 200.530.976,19
1.2 Sachanlagen 7.811.184.231,44 7.745.201.413,92
davon: Jahresüberschuss  2021 178.449.263,49
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.653.771.320,52 1.596.405.246,88 Jahresüberschuss 2020* 232.930.737,55 232.930.737,55
1.2.1.1 Grünflächen 924.615.325,97 922.129.356,85 Jahresfehlbetrag 2019* ‐32.399.761,36 ‐32.399.761,36
1.2.1.2 Ackerland 162.025.044,19 157.001.719,68
1.2.1.3 Wald, Forsten 67.824.809,93 65.382.928,32 2 Sonderposten 2.787.752.657,77 2.829.402.876,11
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 499.306.140,43 451.891.242,03
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.505.083.853,53 2.532.294.003,90
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 789.090.375,82 795.142.410,63 2.2  Sonderposten aus Beiträgen 168.076.739,02 187.967.450,04
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐  und Jugendeinrichtungen 19.600.542,64 20.400.071,21 2.3  Sonderposten für Gebührenausgleich 3.606.789,83 1.827.160,25
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.889.536,34 2.952.056,29 2.4  Sonstige Sonderposten 110.985.275,39 107.314.261,92
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 315.542.189,29 319.606.094,88
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude 451.058.107,55 452.184.188,25 3 Rückstellungen 3.839.956.492,23 3.774.678.700,06
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.785.641.125,26 2.866.942.296,06 3.1  Pensionsrückstellungen 2.499.429.608,12 2.441.452.574,90
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 883.012.233,74 882.296.367,93 3.2  Rückstellungen für Deponien und Altlasten 213.058.674,54 212.600.812,20
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.228.519.390,18 1.266.435.749,59 3.3  Instandhaltungsrückstellungen 14.976.485,95 23.517.623,08
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und             49.441.462,49 53.754.428,93 3.4  Sonstige Rückstellungen 1.112.491.723,62 1.097.107.689,88
              Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.669.363,03 1.536.483,39 4 Verbindlichkeiten 3.297.004.131,61 3.246.473.320,73
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und             523.738.902,37 555.299.344,60
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 99.259.773,45 107.619.921,62 4.2  Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.457.885.059,31 1.623.096.356,19
              Verkehrslenkungsanlagen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 908.099,63 958.026,44
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 17.418.519,30 23.354.651,13 4.2.4  vom öffentlichen Bereich 77.402,40 82.206,50
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.792.166.837,05 1.786.576.040,04 4.2.5  von Kreditinstituten 1.456.899.557,28 1.622.056.123,25
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 95.304.539,37 90.789.376,75
1.2.7 Betriebs‐  und Geschäftsausstattung 70.363.340,46 64.999.063,63 4.3  Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 735.151.499,46 719.276.390,52
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 607.428.173,66 520.992.328,80
221.929.730,40 219.200.686,25
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.487.479,39 109.614.358,38
1.3. Finanzanlagen 6.530.678.107,49 6.482.226.131,57 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 16.992.508,30 8.664.773,46
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.282.412,73 5.271.880.563,74 4.7  Sonstige Verbindlichkeiten 286.232.846,47 178.844.880,72
1.3.2 Beteiligungen 184.091.345,10 160.856.508,05 4.8  Erhaltene Anzahlungen 494.325.008,28 387.775.875,21
1.3.3 Sondervermögen 544.061.174,23 545.651.135,79
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590.091,71 77.490.056,58 5 Passive Rechnungsabgrenzung 505.097.065,88 518.904.386,05
1.3.5 Ausleihungen 441.653.083,72 426.347.867,41
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859.242,47 403.858.363,05
1.3.5.3 an Sondervermögen 620.702,22 1.084.772,08
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 18.173.139,03 21.404.732,28
2 Umlaufvermögen 879.529.164,13 878.406.863,16
2.1 Vorräte 14.331.382,01 16.562.365,69
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 838.478.952,48 848.155.788,80
794.912.609,96 793.081.048,80
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18.875.836,83 36.450.792,92
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 24.690.505,69 18.623.947,08
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 629.690,00 630.701,04
2.4 Liquide Mittel 26.089.139,64 13.058.007,63
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 528.540.226,87 530.125.212,36
Bilanzsumme 16.074.073.943,63 15.810.935.283,17 Bilanzsumme 16.074.073.943,63 15.810.935.283,17
* 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
       wirtschaftlich gleichkommen
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
            Forderungen aus Transferleistungen
 * Der Beschluss über die Verwendung der Jahresergebnisse 2019 und 2020 ist in 2021 noch nicht erfolgt. 
7

8

davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
9

Aktiva (in Euro)
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
   1.2 Sachanlagen     1.1 Allgemeine Rücklage 16.432.970,53 ** 15.423.500,59 **
         1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
              1.4. Jahresüberschuss 3.154.392,82 1.689.191,67
                 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00
                 1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten
                 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 0,00      2.1 für Zuwendungen 159.156,79 181.931,52
         1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
      2.4 Sonstige Sonderposten 76.427.320,54 75.747.598,81
                 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 775.738,00 791.268,80
                 1.2.2.3 Wohnbauten 59.261.645,64 60.542.651,27 4. Verbindlichkeiten
                 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
          387.329,97 391.034,64     4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
   1.3 Finanzanlagen           4.2.4 vom öffentlichen Bereich 877.173,52 *** 904.374,57 ***
         1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00           4.2.5 von Kreditinstituten 26.505.454,24 27.503.454,43
         1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 9.244.703,60 9.244.703,60      4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 46.108,99 33.270,78
         1.3.5 Ausleihungen
                  1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 326.715,65 331.317,27 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 35.012,70 0,00
2. Umlaufvermögen
    2.1 Vorräte
          2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 486.640,00
    2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
          2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 1.970.443,43 69.753,13
     2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00
     2.4 Liquide Mittel 41.172.901,84 39.572.441,66
123.637.590,13 121.483.322,37 123.637.590,13 121.483.322,37
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
*** Dies sind ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Köln. Im Sinne der KomHVO ist es jedoch keine Bilanz.                                                                                                                                             
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbstständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbstständigen Stiftungen wird die Ernst-Wendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH 
geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
 Passiva (in Euro)
Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen* 
zum 31.12.2021
10

Ergebnisrechnung 
11

12

Jahresabschluss 2021 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] ‐ [5] [3] ‐ [5]
1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.392.530.467,22 2.619.024.000,00 2.619.021.312,00 0,00 2.641.167.326,6 8 22.143.326,68 22.146.014,68 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.289.062.881,70 1.108.339.637,12 1.274.262.143,99 0,00 1.178.812.040,8 8 70.472.403,76 ‐95.450.103,11 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 100.204.976,44 67.472.340,00 84.858.550,05 0,00 94.249.740,0 6 26.777.400,06 9.391.190,01 0,00
4 + Öffentl.‐rechtl. Leistungsentgelte 287.046.941,68 340.564.657,00 340.554.054,01 0,00 286.068.164,8 9 ‐54.496.492,11 ‐54.485.889,12 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 78.844.650,49 89.055.517,42 89.246.438,12 0,00 76.540.174,0 4 ‐12.515.343,38 ‐12.706.264,08 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 596.544.199,77 576.475.092,57 595.607.389,70 0,00 658.832.756,9 8 82.357.664,41 63.225.367,28 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 1.035.739.948,57 219.252.790,83 220.169.166,01 0,00 297.885.102,6 5 78.632.311,82 77.715.936,64 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 1.013.000,0 0 1.013.000,00 0,00 0,00 ‐1.013.000,00 ‐1.013.000,00 0,00
9 + Bestandsveränderungen 1.669.094,34 1.400.000,00 1.400.000,00 0,00 1.914.972,7 2 514.972,72 514.972,72 0,00
10 = Ordentliche Erträge 5.781.643.160,21 5.022.597.034,94 5.226.132.053,88 0,00 5.235.470.278,9 0 212.873.243,96 9.338.225,02 0,00
11 ‐ Personalaufwendungen 1.151.538.537,71 1.237.289.495,44 1.233.039.564,85 0,00 1.192.724.034,5 2 44.565.460,92 40.315.530,33 0,00
12 ‐ Versorgungsaufwendungen 73.555.215,50 58.778.500,00 58.778.500,00 0,00 54.485.947,6 9 4.292.552,31 4.292.552,31 0,00
13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 617.391.663,43 610.485.948,95 709.453.140,75 32.957.419,75 648.701.272,04 ‐38.215.323,09 60.751.868,71 24.355.745,01
14 ‐ Bilanzielle Abschreibungen 212.277.110,82 194.715.364,43 196.041.486,05 0,00 207.127.539,3 5 ‐12.412.174,92 ‐11.086.053,30 0,00
15 ‐ Transferaufwendungen 1.926.374.042,21 1.979.583.118,68 2.116.266.934,83 9.176.225,84 2.144.452.480,44 ‐164.869.361,76 ‐28.185.545,61 7.267.302,39
16 ‐ Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.754.743.944,86 942.967.356,48 977.614.304,28 9.212.912,56 1.005.427.125,45 ‐62.459.768,97 ‐27.812.821,17 12.857.141,86
17 = Ordentliche Aufwendungen 5.735.880.514,53 5.023.819.783,98 5.291.193.930,76 51.346.558,15 5.252.918.399,49 ‐229.098.615,51 38.275.531,27 44.480.189,26
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 45.762.645,68 ‐1.222.749,04 ‐65.061.876,88 ‐51.346.558,15 ‐17.448.120,59 ‐16.225.371,55 47.613.756,29 ‐44.480.189,26
19 + Finanzerträge 101.258.385,01 90.415.029,60 90.760.911,50 0,00 99.427.827,4 1 9.012.797,81 8.666.915,91 0,00
20 ‐ Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 67.943.413,14 118.290.999,85 106.317.334,05 0,00 50.421.489,1 7 67.869.510,68 55.895.844,88 0,00
21 = Finanzergebnis (19 und 20) 33.314.971,87 ‐27.875.970,25 ‐15.556.422,55 0,00 49.006.338,2 4 76.882.308,49 64.562.760,79 0,00
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 79.077.617,55 ‐29.098.719,29 ‐80.618.299,43 ‐51.346.558,15 31.558.217,65 60.656.936,94 112.176.517,08 ‐44.480.189,26
23 + Außerordentliche Erträge 155.542.311,67 0,00 0,00 0,00 150.161.304,4 3 150.161.304,43 150.161.304,43 0,00
24 ‐ Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 ‐115.865,77 ‐115.865,77 ‐115.865,77 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 155.542.311,67 0,00 0,00 0,00 150.045.438,6 6 150.045.438,66 150.045.438,66 0,00
26 = Jahresergebnis (22 und 25) 234.619.929,22 ‐29.098.719,29 ‐80.618.299,43 ‐51.346.558,15 181.603.656,31 210.702.375,60 262.221.955,74 ‐44.480.189,26
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] ‐ [5] [3] ‐ [5]
27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 50.919.098,31 16.111.400,00 16.111.400,00 30.265.780,19 14.154.380,19 14.154.380,19
28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 1.673.542,83 1.036.925,23 1.036.925,23 1.036.925,23
29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 3.530.886,16 2.515.700,00 2.515.700,00 7.950.678,95 5.434.978,95 5.434.978,95
30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 447.079,01 5.312.465,90 5.312.465,90 5.312.465,90
31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 48.614.675,97 13.595.700,00 13.595.700,00 0,00 18.039.560,5 7 4.443.860,57 4.443.860,57 0,00
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Ergebnisrechnung Ergebnis 2020 Plan  2021 fortgeschriebener 
Plan 2021
davon EÜ**
aus Vorjahr
EÜ**
Folgejahr
Ergebnis 2020 Plan  2021 fortgeschriebener 
Plan 2021
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2021 EÜ**
Folgejahr
Ist‐Ergebnis 2021
13

14

Finanzrechnung 
15

16

Jahresabschluss 2021 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist 
[2] ‐ [5] [3] ‐ [5]
1    Steuern und ähnliche Abgaben 2.208.489.088,14 2.541.624.000,00 2.541.624.000,00 0,00 2.565.189.060,4 3 23.565.060,43 23.565.060,43 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.205.909.495,61 1.024.334.293,34 1.161.260.456,09 0,00 1.068.454.829,1 4 44.120.535,80 ‐92.805.626,95 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 77.136.963,52 67.472.340,00 80.268.543,56 0,00 79.390.438,9 7 11.918.098,97 ‐878.104,59 0,00
4 + Öffentlich‐rechtl. Leistungsentgelte 260.860.911,16 326.352.985,87 326.357.985,87 0,00 245.033.193,7 4 ‐81.319.792,13 ‐81.324.792,13 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 75.411.325,55 89.055.517,34 89.145.151,34 0,00 75.031.702,5 3 ‐14.023.814,81 ‐14.113.448,81 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 589.192.602,33 573.375.092,57 592.506.718,65 0,00 641.698.554,4 3 68.323.461,86 49.191.835,78 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 752.403.044,43 193.882.067,84 196.521.763,91 0,00 302.139.864,3 6 108.257.796,52 105.618.100,45 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 84.832.232,66 90.415.029,60 90.760.911,50 0,00 80.452.196,7 5 ‐9.962.832,85 ‐10.308.714,75 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.254.235.663,40 4.906.511.326,56 5.078.445.530,92 0,00 5.057.389.840,3 5 150.878.513,79 ‐21.055.690,57 0,00
10 ‐ Personalauszahlungen 1.018.427.981,52 1.105.611.437,94 1.101.280.701,35 0,00 1.061.797.596,6 1 43.813.841,33 39.483.104,74 0,00
11 ‐ Versorgungsauszahlungen 109.760.880,10 110.950.000,00 115.950.000,00 0,00 114.976.467,4 3 ‐4.026.467,43 973.532,5 7 0,00
12 ‐ Auszahlungen für Sach‐ und Dienstleistungen 600.162.518,78 633.275.676,10 808.766.234,01 120.688.262,73 649.205.895,32 ‐15.930.219,22 159.560.338,69 82.078.722,64
13 ‐ Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 68.110.376,38 136.758.150,45 85.438.968,30 0,00 50.589.052,9 5 86.169.097,50 34.849.915,35 500.000,00
14 ‐ Transferauszahlungen 2.014.374.528,41 1.894.414.318,08 2.062.769.655,25 32.134.424,20 1.949.787.223,46 ‐55.372.905,38 112.982.431,79 39.197.229,74
15 ‐ Sonstige Auszahlungen 928.091.590,56 909.194.480,20 1.059.593.108,37 121.109.180,93 969.994.102,91 ‐60.799.622,71 89.599.005,46 38.402.144,80
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.738.927.875,75 4.790.204.062,77 5.233.798.667,28 273.931.867,86 4.796.350.338,68 ‐6.146.275,91 437.448.328,60 160.178.097,18
17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 515.307.787,65 116.307.263,79 ‐155.353.136,36 ‐273.931.867,86 261.039.501,67 144.732.237,88 416.392.638,03 ‐160.178.097,18
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 108.066.816,80 102.672.621,00 111.856.756,54 0,00 136.853.948,2 4 34.181.327,24 24.997.191,70 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 84.778.496,34 46.770.000,00 46.770.000,00 0,00 41.463.750,3 5 ‐5.306.249,65 ‐5.306.249,65 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 928,49 600,00 600,00 0,00 10.048,82 9.448,82 9.448,82 0,00
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.521.335,35 5.800.000,0 0 5.808.550,00 0,00 5.477.089,13 ‐322.910,87 ‐331.460,87 0,00
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 31.456.625,48 5.378.000,00 5.640.743,46 0,00 22.491.005,7 5 17.113.005,75 16.850.262,29 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 230.824.202,46 160.621.221,00 170.076.650,00 0,00 206.295.842,2 9 45.674.621,29 36.219.192,29 0,00
24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 77.652.940,04 51.679.000,00 53.621.000,00 2.000.000,00 36.648.234,76 15.030.765,24 16.972.765,24 15.000.000,00
25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 137.723.515,45 289.339.384,05 337.220.904,94 45.157.375,84 132.486.653,96 156.852.730,09 204.734.250,98 17.871.132,01
26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 43.477.414,21 66.876.063,67 115.898.465,15 41.363.205,39 52.173.323,40 14.702.740,27 63.725.141,75 23.188.199,72
27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 87.063.475,65 34.449.700,00 74.563.102,74 39.017.564,73 37.187.405,79 ‐2.737.705,79 37.375.696,95 10.809.000,00
28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 12.572.945,61 26.646.134,00 34.884.933,19 2.886.625,96 14.307.688,24 12.338.445,76 20.577.244,95 9.308.230,68
29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 81.288.545,71 35.991.500,00 114.186.391,94 0,00 37.867.063,2 4 ‐1.875.563,24 76.319.328,70 39.760.330,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 439.778.836,67 504.981.781,72 730.374.797,96 130.424.771,92 310.670.369,39 194.311.412,33 419.704.428,57 115.936.892,41
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) ‐208.954.634,21 ‐344.360.560,72 ‐560.298.147,96 ‐130.424.771,92 ‐104.374.527,10 239.986.033,62 455.923.620,86 ‐115.936.892,41
32 = Finanzmittelüberschuss/ ‐fehlbetrag (17 und 31) 306.353.153,44 ‐228.053.296,93 ‐715.651.284,32 ‐404.356.639,78 156.664.974,57 384.718.271,50 872.316.258,89 ‐276.114.989,59
33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für
         Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen  111.748.277,68 908.428.561,00 908.428.561,00 0,00 103.763.559,82 ‐804.665.001,18 ‐804.665.001,18 0,00
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten
         zur Liquiditätssicherung 6.992.553.586,00 88.155.736,00 4.658.155.736,00 0,00 4.517.000.000,00 4.428.844.264,00 ‐141.155.736,00 0,00
35 ‐ Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für
        Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 233.855.450,43 768.531.000,00 793.896.162,17 106.471.330,00 267.075.128,90 501.455.871,10 526.821.033,27 0,00
36 ‐ Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur
        Liquiditätssicherung 7.178.942.194,44 0,00 4.570.000.000,00 0,00 4.498.000.000,00 ‐
4.498.000.000,00 72.000.000,00 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit ‐308.495.781,19 228.053.297,00 202.688.134,83 ‐106.471.330,00 ‐144.311.569,08 ‐372.364.866,08 ‐346.999.703,91 0,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) ‐2.142.627,75 0,07 ‐512.963.149,49 ‐510.827.969,78 12.353.405,49 12.353.405,42 525.316.554,98 ‐276.114.989,59
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 16.262.190,56 0,00 0,00 0,00 13.058.007,6 3 0,00
40 +/‐ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ‐1.061.555,18 0,00 0,00 0,00 677.726,5 2 0,00
41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 13.058.007,63 0,07 ‐512.963.149,49 ‐510.827.969,78 26.089.139,64 12.353.405,42 525.316.554,98 ‐276.114.989,59
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (‐) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
EÜ**
FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2020 Plan  2021 fortgeschriebener 
Plan 2021
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist‐Ergebnis 2021
17

18

Anhang 
1. Vorbemerkung 
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) 
hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss 
aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich 
insbesondere aus der GO und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (KomHVO). 
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahres abschlusses gibt auf der Aktivseite einen 
Überblick über das Anlage- und das Um laufvermögen sowie die aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son-
derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2021 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO.  
Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever-
mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung 
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan-
zierungshilfe im Rahmen der Covid-19-Pandemie  gemäß § 5 des NKF-Covid-19-
Isolierungsgesetzes (NKF-CIG). 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul-
den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Bewertungsvereinfa-
chungsverfahren gemäß § 35 KomHVO wer den im Erläuterungsteil unter den be-
troffenen Bilanzpositionen dargestellt.  
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An-
schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen des Anl agevermögens wurden die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. 
In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten be-
reits in Vorjahren hätten aktiviert wer den müssen, wurde die auf Vorjahre entfal-
lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu-
chung berücksichtigt. Zutreffender Weise is t diese nicht Bestandteil der Abschrei-
bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr, 
wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und 
daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we-
sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan-
mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen  auf das Anlage-
vermögen werden gemäß § 36 Ab s. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der 
Ergebnisrechnung erläutert, zudem werden die wesentlichen außerplanmäßigen 
Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt.  
Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von de r Stadt Köln erstellten Nut-
zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. Abweichun-
gen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
19

Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind  geordnet nach Bilanz-
positionen  im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, der Entwi cklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab-
schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts-
jahres.  
Seit 2011 wird für die beweglichen Vermö gensgegenstände der Bilanzpositionen 
„Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung“ stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Im Drei-Jah-
res-Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als 
vorgelagerte Inventur (Oktober bis Deze mber des Haushaltsjahres) durchgeführt 
werden. Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der 
Inventurarbeiten erreicht werden. Wegen der zeitlich immer weiter vorgezogenen 
Jahresabschlussarbeiten ist seit dem J ahr 2019 eine nachgelagerte Inventur nicht 
mehr möglich.  
Bei den Werten für Vorräte ist das strenge Niederstwertprinzip nach 
§ 36 Abs. 8 KomHVO beachtet.  
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind 
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier-
baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt.  
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe-
stände sowie der EC-Cash-Einzahlungsbet räge und die als Handvorschüsse und 
Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. 
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio-
dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß 
§ 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach 
§ 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset-
zung für die Abbildung solcher aktive r Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein-
klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung.  
Das Eigenkapital wird grundsätzlich durch das Jahresergebnis und die mit der all-
gemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fort-
geschrieben. 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän-
den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö-
gensgutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und 
aus Beiträgen sowie die sonstigen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit 
sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entsprechend der Ab-
schreibungen der bezuschussten Ve rmögensgegenstände ertragswirksam aufge-
löst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).  
Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen un-
ter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.  
Der Sonderposten für den Gebührenausglei ch grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO 
die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu-
nalabgabengesetz und damit der öffentlich-rechtlich erhobenen Gebühren geson-
dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi-
tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 
20

Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 
31.12.2021. Sie sind mit ihren Restlaufzeit en im Rückstellungsspiegel abgebildet. 
Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen 
im Haushaltsjahr. Dabei han delt es sich um Zuführung en, Auflösungen und Inan-
spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel-
lung bzw. die Erhöhung einer  bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn 
die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu-
lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan-
spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu 
einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs-
rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitr aum von grundsätzlich bis 
zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten-
spiegel dargestellt.  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der Rege-
lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus-
haltsjahre entfallenden Erträge aus berei ts eingegangenen Einzahlungen. Passive 
Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom-
mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag-
bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese 
werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO  entsprechend der korrespondierenden 
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst.  
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwi cklung des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen 
(2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunal-
haushaltsverordnung (KomHVO) sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getre-
ten. Die in den Jahresabschlüssen zum 31.12.2019 bzw. 31. 12.2020 umgesetzten 
bzw. ausgeübten gesetzlichen Vorgaben respektive Wahlrechte wurden im Anhang 
zum jeweiligen Jahresabschluss an dieser Stelle erläutert. Ab dem Jahresabschluss 
2021 erfolgen die Erläuterungen, soweit die Zuordnung eindeutig möglich ist, direkt 
bei der jeweiligen Bilanzposition. Andernfalls erfolgt eine Erläuterung an geeigneter 
Stelle im Dokument. 
  
21

Im Folgenden werden  
- die Bilanzpositionen (Kapitel 2),
- die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und
- die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert.
Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen er folgen die Angaben in T€. Planmäßige 
Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen 
(Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel nur dann erläutert, wenn 
die Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als 
Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, bei der bei-
spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte beinhalten.  
Bei der Erläuterung der  Ergebnis- und Finanzrechnungszeilen sind Beträge 
in Mio. € angegeben. 
Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen-
zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen 
entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte.  
22

2. Bilanz 
2.1 Aktiva 
Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen 
Leistungsfähigkeit 
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der infolge der Covid-19-Pandemie ent-
standenen Haushaltsbelastung im Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag in 
die Ergebnisrechnung einzustellen und gemäß § 6 NKF-CIG gesondert zu aktivie-
ren. Die Belastung des städtischen Hausha lts setzt sich aus Mindererträgen und 
Mehraufwendungen zusammen.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Bilanzierungshilfe 305.588 T€ 155.542 T€ 
 
Für das Jahr 2021 wird eine Bilanzierungsh ilfe in Höhe von 150.045 T€ aktiviert. 
Diese setzt sich zusammen aus isolierten Erträgen in Höhe von 79.885 T€ und iso-
lierten Mehraufwendungen in Höhe von 70.160 T€. 
Die durch die Aktivierung isolierten Beträge werden gemäß § 6 NKF-CIG ab dem 
Haushaltsjahr 2025 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen-
kapital ausgebucht bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben. 
Auch außerplanmäßige Abschreibungen sind im Einklang mit der dauernden Leis-
tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen 
ist ab 2024 zu treffen. 
Bilanzposition 1. Anlagevermögen 
Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den immateri-
ellen Vermögensgegenständen,  dem Sachanlagevermögen  und den Finanzanla-
gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie 
dauerhaft dazu bestimmt sind, der Au fgabenerfüllung der Kommune zu dienen 
(§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 
nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min-
destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 
Vom Wahlrecht gemäß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge-
macht, dass abnutzbare Vermögensgegenstände, die selbstständig genutzt werden 
können, erst ab einem Wert von 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt wer-
den.  
Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe-
sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge-
mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dies er Bilanzposition nur entgeltlich erwor-
bene immaterielle Vermögensgegenstände zu  ihren Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten aktiviert worden.  
  
23

Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Rechte, Konzessionen 4.799 T€ 5.142 T€ 
Softwarelizenzen 8.534 T€ 9.188 T€ 
nicht abnutzbare Rechte 606 T€ 606 T€ 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 4.616 T€ 4.497 T€ 
 18.555 T€ 19.433 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 19.433 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.154 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -3.177 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -8 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 152 T€ 
Stand am 31.12.2021 18.554 T€ 
Bilanzposition 1.2 Sachanlagen 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet mate rielle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nu tzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn 
sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen 
und Anlagen im Bau.  
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche  
Rechte 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be-
wertungsgesetz (BewG)).  
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an 
Grundstücken.  
Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und we rden insoweit unter den nachfolgen-
den Positionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. 
 
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten auf Grünflächen. 
  
24

Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 324.840 T€  328.518 T€ 
Aufwuchs Grünflächen 375.764 T€ 374.031 T€ 
Grund und Boden Friedhöfe 61.516 T€ 61.541 T€ 
Grund und Boden Kleingärten 44.162 T€ 44.327 T€ 
Grund und Boden Sportflächen 96.654 T€ 92.295 T€ 
Grund und Boden Kinderspielplätze 20.062 T€ 19.800 T€ 
Wasserflächen 1.617 T€ 1.616 T€ 
 924.615 T€ 922.128 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 922.129 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.016 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€  
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -31 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -110 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 611 T€ 
Stand am 31.12.2021 924.615 T€ 
 
Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen sind entsprechend 
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert 
basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde 
liegenden Flächen.  
Die Zugänge in Höhe von insgesamt 2.016 T€ betreffen hauptsächlich den 
Aufwuchs Grünflächen (Festwert Grün), wobei ein großer Teil von 1.733 T€ auf die 
Verbesserung der Westerwaldstraße zurückzuführen ist.  
Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Ackerland 162.025 T€ 157.002 T€ 
 
  
25

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 157.002 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.699 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -168 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -705 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.198 T€ 
Stand am 31.12.2021 162.026 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.6 99 T€ betreffen im Wesentlichen den 
Erwerb von Grund und Boden in Rondorf-Land in Höhe von 3.871 T€. 
Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes 
Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Grund und Boden 36.178 T€ 35.629 T€ 
Aufwuchs Wald 31.647 T€ 29.754 T€ 
 67.825 T€ 65.383 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 65.383 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.460 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -138 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 120 T€  
Stand am 31.12.2021 67.825 T€ 
 
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert 
des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech-
nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen 
(§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der 
Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die 
Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Invent urzeitraum entsprechend der jährli-
chen Aufwendungen. Für das Jahr 2021 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs 
Wald (Festwert Forst) 1.893 T€. Die Erhöhung des Festwertes spiegelt somit den 
26

wesentlichen Anteil an den gesamten Z ugängen der Bilanzposition in Höhe von 
2.460 T€ wider. 
Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im 
wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, so dass die Erbbaugrundstücke unter den 
sonstigen unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Bei den sonstigen Sportanla-
gen handelt es sich um Anlagen in der Verwaltung des Sportamtes, nur diese wer-
den innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Rohbauland 32.403 T€ 33.566 T€ 
Bauerwartungsland 76.236 T€ 51.949 T€ 
Bauland 73.295 T€ 60.384 T€ 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 40.927 T€ 41.083 T€ 
Grund und Boden Betriebsflächen 72.096 T€ 62.065 T€ 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 810 T€ 
Erbbaugrundstücke 180. 013 T€ 179.217 T€ 
Sonstige Sportanlagen 23.682 T€ 22.815 T€ 
 499.307 T€ 451.889 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 451.891 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.807 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -171 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -2.099 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -3.941 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 48.819 T€ 
Stand am 31.12.2021 499.306 T€ 
 
Die Bilanzposition erhöht sich im Haushaltsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund von 
zugehenden Umbuchungen in H öhe von 48.819 T€ netto. Diese Erhöhung ergibt 
sich insbesondere aus der Umbuchung von 49.567 T€ aus der Bilanzposition 1.2.8 
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau im Zusammenhang mit dem 
Besitzübergang mehrerer Flurstücke im Bezirk Rodenkirchen.  
  
27

Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 
Rechte 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.  
Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die 
sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
„Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der 
Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst, da 
sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
31.12.2021 31.12.2020
Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun-
gen 5.145 T€ 5.145 T€ 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 14.455 T€ 15.255 T€ 
19.600 T€ 20.400 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2020 20.400 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-577 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -222 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2021 19.601 T€ 
Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen 
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einricht ung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaft lichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver-
band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
31.12.2021 31.12.2020
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ 
Schulgebäude 1.463 T€ 1.526 T€ 
2.889 T€ 2.952 T€ 
28

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 2.952 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 31 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 
0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -63 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -31 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 2.889 T€ 
Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten 
Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbaut en, wie z. B. 
Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Grund und Boden Wohnbauten 85.717 T€ 83.980 T€ 
Wohnbauten 209.056 T€ 214.145 T€ 
Außenanlagen Wohnbauten 20.770 T€ 21.481 T€ 
 315.543 T€ 319.606 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 319.606 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.076 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-10.677 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -897 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.433 T€ 
Stand am 31.12.2021 315.541 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von 3.076 T€ si nd im Wesentlichen auf den Kauf eines 
bebauten Grundstücks in der Neusser Stra ße 662-666 in Höhe von insgesamt 
1.975 T€ zurückzuführen. Davon entfallen 1.349 T€ auf das Gebäude. 
Die in Höhe von 4.433 T€ netto zugehenden Umbuchungen resultieren maßgeblich 
aus der Fertigstellung der Wohnbauten zur Unterbringung von Geflüchteten im 
Lindweilerweg 117a in Höhe von 2.809 T€.  
  
29

Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Di enst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- und Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Museen 184.944 T€ 190.415 T€ 
Begegnungsstätten 29. 315 T€ 30.668 T€ 
Sport- und Erholungsstätten 17.268 T€ 16.838 T€ 
sonstige Gebäude 143.457 T€ 143.480 T€ 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 53.022 T€ 46.489 T€ 
Parkhäuser/Tiefgaragen 7.009 T€ 7.795 T€ 
gebäudeähnliche Teile 16.043 T€ 16.498 T€ 
 451.058 T€ 452.183 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 452.184 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.387 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -344 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -13.366 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -55 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.251 T€ 
Stand am 31.12.2021 451.057 T€ 
 
Bei den Zugängen zu dieser Position in Höhe von insgesamt 10.387 T€ handelt es 
sich im Wesentlichen um: 
- den nachträglichen Zugang einer Te ilfläche in der Marktstraße 10 
(Großmarkt) in Höhe von 6.049 T€ beim Grund und Boden Betriebs- und 
Geschäftsgebäude und  
- die Baumaßnahme in der Bonner Stra ße (Abrisskosten Aurelis-Gelände) in 
Höhe von 1.689 T€ beim Boden sonstige Gebäude.  
 
Bei den zugehenden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 2.251 T€ netto handelt 
es sich im Wesentlichen um eine Umbuchung von 2.042 T€ aus der Bilanzposition 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Dies ist in sbesondere auf den 
Ankauf eines bebauten Grundstücks in der Koblenzer Straße 65 in Höhe von 
1.557 T€ zurückzuführen, für welches vorab Anzahlungen geleistet wurden.  
  
30

Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In-
frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei-
ner gesonderten Bilanzposition dargestellt.  
 
Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen Inf-
rastrukturvermögens erfasst.  
 
 31.12.2021 31.12.2020 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 883.012 T€ 882.296 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 882.296 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.761 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -1.063 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -161 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 179 T€ 
Stand am 31.12.2021 883.012 T€ 
 
Die Abschreibungen im Haushaltsjahr betreffen außerplanmäßige Abschreibungen 
in Höhe von 1.063 T€. 
Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Brückenbauwerke 148.247 T€ 154.419 T€ 
Tunnelbauwerke 1.067.088 T€ 1.098.375 T€ 
Unterführungen 13. 184 T€ 13.643 T€ 
 1.228.519 T€ 1.266.437 T€ 
 
  
31

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 1.266.436 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 26 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -37.943 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 1.228.519 T€ 
Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits-
anlagen 
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 49.441 T€ 53.754 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 53.754 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.323 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 49.441 T€ 
Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Entwässerungs- und 
Abwasserbeseitigungsanlagen 1.669 T€ 1.536 T€ 
 
  
32

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2019 1.536 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 174 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -41 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2020 1.669 T€ 
Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslen-
kungsanlagen 
Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und dur ch Fußgänger errichtet worden sind. 
Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson-
dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Straßen, Wege  480.904 T€ 511.944 T€ 
Plätze 8.970 T€ 9.295 T€ 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßen-
mobiliar, Parkscheinautomaten 33.864 T€ 34.060 T€ 
 523.738 T€ 555.299 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 555.299 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.968 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -7 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -40.694 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -180 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 3.353 T€ 
Stand am 31.12.2021 523.739 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von 5.968 T€ resultieren im Wesentlichen aus der Erfassung 
von zehn Straßen und Plätzen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe 
von insgesamt 2.601 T€, die im Rahmen von Erschließungsverträgen unentgeltlich 
an die Stadt Köln übertragen wurden. In entsprechender Höhe wurden Sonderpos-
ten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen angesetzt. 
33

Die Umbuchungen in Höhe von 3.353 T€ netto sind insbesondere auf ein Verkehrs-
leitsystem in Höhe von 2.073 T€ zurückzuf ühren, das nach Fertigstellung aus der 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau umgebucht wurde. 
Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 
Zu den Sonstigen Bauten des Infras trukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu-
ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei-
nigte Ville.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Haltestellen 30.536 T€ 34.297 T€ 
Sonstige technische Anlagen des Infra-
strukturvermögens 33.566 T€ 37.477 T€ 
Wasserbauwerke 22.609 T€ 22.460 T€ 
Lärmschutzwände 3.599 T€ 3.811 T€ 
Stützmauer/Treppenanlagen 8.950 T€ 9.575 T€ 
 99.260 T€ 107.620 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 107.620 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.152 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -16 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -10.295 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 799 T€ 
Stand am 31.12.2021 99.260 T€ 
Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund 
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Mietereinbauten 8.048 T€ 8.924 T€ 
Gebäude auf fremdem Grund und Boden 6.265 T€ 11.044 T€ 
Außenanlagen auf fremdem Grund und 
Boden 3.106 T€ 3.387 T€ 
 17.419 T€ 23.355 T€ 
 
  
34

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 23.355 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.031 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -3.648 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -4.387 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 67 T€ 
Stand am 31.12.2021 17.418 T€ 
 
Die Abgänge von insgesamt 4.387 T€ betreffen die Schließung und den Rückbau 
der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße im 
Stadtbezirk Rodenkirchen in gleicher Höhe. 
Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbib-
liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des  NS-Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.769.519 T€ 1.763.930 T€ 
Kulturdenkmäler 22.648 T€ 22.646 T€ 
 1.792.167 T€ 1.786.576 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 1.786.576 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.591 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 1.792.167 T€ 
 
35

Die Zugänge in Höhe von 5.591 T€ entfallen in Höhe von 1.500 T€ auf ein 
Kunstwerk von Hermann Scherer sowie in Höhe von 1.200 T€ auf die Schenkung 
des Kunstwerkes „Untitled Bronze“ für das Museum Ludwig. 
Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der kommunal en Leistungserstellung dienen. Sie müs-
sen als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar  und vom unbeweglichen 
Vermögen abgegrenzt sein. Beispiel für ei ne technische Anlage ist eine Klimaan-
lage im Museum.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Maschinen und Geräte 36.991 T€ 32.663 T€ 
Technische Anlagen 18.489 T€ 19.107 T€ 
Fahrzeuge 39.824 T€ 39.020 T€ 
 95.304 T€ 90.790 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 90.789 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 20.733 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2.281 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-15.976 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 861 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.178 T€ 
Stand am 31.12.2021 95.304 T€ 
Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. 
Büromöbel und EDV-Hardware.  
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO
 seit 
dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern 
ergebniswirksam abgebildet. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 70.363 T€ 64.999 T€ 
 
  
36

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 64.999 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 28.086 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -6.926 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -17.685 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 1.528 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 362 T€ 
Stand am 31.12.2020 70.364 T€ 
 
Unter dieser Bilanzposition ist der M edienbestand der Stadtbibliothek unverändert 
zum Vorjahr in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO 
bilanziert.  
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
Diese Bilanzposition beinh altet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vorausleist ungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis von 
Sachanlagevermögen.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Anlagen im Bau 555.016 T€ 445.995 T€ 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen  52.412 T€ 74.997 T€ 
 607.428 T€ 520.992 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 520.992 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 150.142 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -184 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -63.522 T€ 
Stand am 31.12.2021 607.428 T€ 
 
  
37

Von den Zugängen zu dieser Bilanzpositio n in Höhe von insgesamt 150.142 T€ 
entfallen 119.799 T€ auf die Anlagen im B au. Diese sind auf folgende wesentliche 
Einzelpositionen zurückzuführen:  
- Sanierung Mülheimer Brücke (32.818 T€), 
- Archäologische Zone – Museum (8.353 T€),  
- Generalsanierung der Feuerwache 5 (7.500 T€), 
- Erweiterung der Feuer wache 9 (3.500 T€), 
- Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 (2.691 T€), 
- Generalsanierung der Vogel sanger Straße im Abschnitt Innere Kanalstraße 
bis Ehrenfeldgürtel (2.613 T€), 
- Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (2.000 T€), 
- Generalsanierung Park-Café im Rheinpark, Auenweg (1.936 T€), 
- Verlängerung der StadtBahn Süd – Rondorf-Meschenich (1.840 T€), 
- Generalsanierung Kinderheime  Standort Brück (1.780 T€), 
- Kapazitätserweiterung auf der Ost- West-Achse der Stadtbahn (1.687 T€), 
- Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (1.373 T€), 
- Generalinstandsetzung der Industriestraße (1.350 T€), 
- Sportanlage Martinusstraße – Umwandlung in Kunststoffrasenplatz 
(1.346 T€), 
- Pater-Prinz-Weg – Neubau Gebäude zur Unterbringung von Geflüchteten 
(1.327 T€), 
- Generalsanierung des Deut zer Rings (1.322 T€), 
- Aufzugsnachrüstung U-Bahn-Halt estelle Vingst (1.136 T€), 
- Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum (1.061 T€), 
- Leitstelle 2020 der Feuerwehr – IT-Plattform (1.032 T€), 
- Umbau im Spanischen Bau im Zusammenhang mit dem Museumsneubau  
MiQua (1.016 T€) und 
- Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (1.012 T€). 
 
Die Zugänge in Höhe von 30.342 T€ betre ffen die geleisteten Anzahlungen. Bei 
diesen handelt es sich hauptsächlich um Anzahlungen für den Erwerb von 
Grundstücken (27.144 T€) und Zahlungen für das Neubauprojekt Historische Mitte 
Köln (3.077 T€). Von den Grundstücksank äufen entfallen wesentliche Beträge auf 
den Ankauf von Grundstücken und Gebäu den an der Deutz-Mülheimer Straße 
137- 155 (21.000 T€) sowie auf den Ankauf der Brühler Landstraße 2 (1.294 T€). 
Die Umbuchungen mindern die Bilanzpositi on insgesamt um 63.522 T€. Diese 
abgehenden Umbuchungen resultie ren überwiegend aus der Inbetriebnahme von 
Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln 
nach zuvor geleisteten Anzahlungen.  Diese sind bei den zutreffenden 
Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlic h eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei-
gene Rechtspersönlichkeit.  
Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei-
det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 
38

Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom-
munale Aufgaben erfüllt werden.  
Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be-
teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch 
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen 
zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so-
wie die Ausleihungen.  
Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanz position Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Ante ile an Kapitalgesellschaften und 
sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisati-
onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.283.282 T€ 5.271.881 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 5.271.881 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 10.725 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -355 T€ 
Zuschreibungen 1.032 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 5.283.283 T€ 
 
Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen 
ausgewiesen: 
- AchtBrücken GmbH, 
- Akademie der Künste der Welt Köln GmbH, 
- BioCampus Cologne Gr undbesitz GmbH & Co. KG, 
- BioCampus Cologne Management GmbH, 
- Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG, 
- GAG Immobilien AG, 
- GEW Köln AG, 
- Grund und Boden GmbH, 
- Hafen- und Güterverkehr Köln AG, 
- Jugendzentren Köln gGmbH, 
- Kliniken der Stadt Köln gGmbH, 
- KölnBäder GmbH, 
- KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, 
- Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH, 
- Kölner Sportstätten GmbH, 
39

- Kölner Verkehrsbetriebe AG, 
- Köln Tourismus GmbH, 
- Krankenhausstiftung Porz am Rhein, 
- Kunststiftung Museum Ludwig, 
- MAKK Förderstiftung, 
- Moderne Stadt GmbH, 
- Rechtsrheinisches Technologie - und Gründerzentrum Köln GmbH, 
- Sozialbetriebe Köln gGmbH, 
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, 
- Stadtwerke Köln GmbH, 
- Zoo AG und 
- Zweckverband „Stöckheimer Hof“. 
 
Zugänge waren insgesamt in Höhe von 10.725 T€ zu verzeichnen. Diese begrün-
den sich in erster Linie aus den in 2021 erfolgten Zahlungen an die Kölner Verkehrs-
betriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in 
Höhe von 9.725 T€, die dort als Kapitalzufüh rung in die Kapitalrücklage eingestellt 
werden sowie eine weitere Kapitalzuführung bei der Zoo AG in Höhe von 1.000 T€ 
aufgrund der Finanzierung des neu errichteten Südamerika-Hauses. 
Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hinsichtlich 
der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf 
die Buchwerte mehrerer b ilanzierter Unternehmensbeteiligungen in einer Gesamt-
höhe von 1.032 T€.  
Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20%, aber unter 50%, so wird diese 
unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsrechtliche n Definition des 
§ 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewies en. Dabei wird unterstellt, dass eine 
dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Beteiligungen 184. 091 T€ 160.857 T€ 
 
  
40

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 160.857 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 23.337 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -81 T€ 
Zuschreibungen 2 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -22 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 184.093 T€ 
 
Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend 
aufgelisteten Gesellschaften: 
- Digital Hub Cologne GmbH, 
- Flughafen Köln Bonn GmbH, 
- Gründer- und Innovationszentrum im Technologiepark Köln GmbH, 
- La Salle Aureum GmbH & Co. KG, 
- Mediengründerzentrum NRW GmbH, 
- Stadtbahngesellschaft R hein-Sieg mbH i. L., 
- Stiftung Stadtgedächtnis, 
- Zweckverband Naturpark Rheinland und 
- Zweckverband Verkehr sverbund Rhein-Sieg. 
 
Die Zugänge basieren in 2021 auf einer Kapitalzuführung bei der Flughafen Köln 
Bonn GmbH in Höhe von 23.337 T€. Die  Höhe der außerplanmäßigen Abschrei-
bungen ist in der Umwandlung der Stiftung Stadtgedächtnis in eine Verbrauchsstif-
tung und des satzungsgemäßen anteiligen Vermögensverbrauchs in Höhe von jähr-
lich rund 81 T€ begründet (siehe 2.2 – Passiva; Bilanzposition 2 - Eigenkapital). Die 
Gesellschaftsanteile der Digital Hub Co logne GmbH wurden zum 31.12.2021 voll-
umfänglich zum Restbuchwert veräußert. Bei der Mediengründerzentrum NRW 
GmbH wurden die Gesellschaftsanteile durch eine Veräußerung von 24,9% auf ei-
nen Beteiligungswert von 25,1% reduz iert. Beide Ver äußerungen begründen die 
Abgänge in Höhe von 22 T€. 
Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen 
Wirtschaftlich eigenständige Unter nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen-
betriebe und eigenbetriebsähnl iche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer Ei-
genständigkeit in Bezug auf die Haushalt s- und Wirtschaftsführung sowie die wie 
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 
 31.12.2021 31.12.2020 
Sondervermögen 544.061 T€ 545.651 T€ 
 
 
41

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 545.651 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.244 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-4.781 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -54 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 544.060 T€ 
 
Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: 
- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E., 
- Bühnen der Stadt Köln e. E., 
- Ernst-Wendt-Stiftung, 
- Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E., 
- Gürzenich-Orchester Köln e. E., 
- Veranstaltungszentrum Köln e. E. und 
- Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. 
 
Zugänge resultieren auf dieser  Position in erster Lini e aus der an das Veranstal-
tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 
3.076 T€. Die Abschreibungen basieren insbesondere auf einer außerplanmäßigen 
Abschreibung auf den bilanzierten Wert der AWB e. E. in Höhe von 3.989 T€. 
Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590 T€ 77.490 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2020 77.490 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 100 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2021 77.590 T€ 
 
Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversor gungsfonds werden Inhaberanteile des 
42

Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz 
bilanzierten Fondsanteile in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% 
Rentenpapieren und rd. 19% Aktien zusammen.  Der Wert der F ondsanteile liegt 
weiterhin deutlich über dem derzeit bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung 
erforderlich ist. 
Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen 
Unter den Ausleihungen werden langfrist ige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a.  an verbundene Unternehmen, Beteiligungs-
gesellschaften sowie private juristische und natürliche Pers onen, entstanden sind. 
Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Laufzeiten dem 
Anlagevermögen zuzuordnen si nd. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu 
tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahm en des Wohnungsbaus werden 
zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mi etpreis- und Belegungsbindung ausgege-
ben. Daher sind diese zutreffender We ise mit den entsprec henden Werten bilan-
ziert. 
Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Geno ssenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. 
die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren 
Zweckverbänden.  
Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO:  
 31.12.2021 31.12.2020 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859 T€ 403.858 T€  
1.3.5.3 an Sondervermögen 621 T€ 1.085 T€  
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen  18.173 T€ 21.405 T€  
Summe 441.653 T€ 426.348 T€  
 
Die Ausleihungen an verbundene Unter nehmen haben sich insgesamt um 
19.001 T€ erhöht. Dies resultiert im We sentlichen aus gewährten Gesellschafter-
darlehen über insgesamt 37.300 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen 
i. H. v 18.299 T€.  
Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2021 im Wesentlichen 
durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 3.232 T€ reduziert.  
Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell-
schaften: 
- Chemisches und Veterinärunter suchungsamt Rheinland AöR, 
- d-NRW AöR, 
- Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G., 
- GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G., 
- Govdigital e.G., 
- GWG Rhein-Erft GmbH, 
- KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln, 
- Münchener Hypothekenbank e.G., 
- Regionalverkehr Köln GmbH, 
43

- Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und 
- Zweckverband Naturpark Bergisches Land. 
Bilanzposition 2. Umlaufvermögen 
Als Umlaufvermögen werden alle For derungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen 
sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige 
Nutzung vorgesehen sind.  
Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO glieder t sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
Bilanzposition 2.1 Vorräte 
Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und 
fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. De rartige Vorräte werden zum kurzfristi-
gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Waren 12.410 T€ 14.687 T€ 
Sonstige Vorräte 1.862 T€ 1.816 T€ 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 59 T€ 59 T€ 
 14.331 T€ 16.562 T€ 
 
Den Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (12.386 T€). Be i diesen Grundstücken und Gebäuden sind 
Zugänge in Höhe von 1.568 T€ zu verzeic hnen. Hierbei handelt es sich um 
Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren 
und die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2021 unter 
den Vorräten (Waren) auszuweisen sind. 
Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Ansprüche der Stadt Kö ln gegenüber Dritten, die aus  ihrem öffentlich-rechtli-
chen und privatrechtlichen Handeln entst ehen, sind als Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er-
füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung.  
  
44

Die Bilanzposition gliedert sich in:  
 31.12.2021 31.12.2020 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen 794.913 T€ 793.081 T€ 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18.876 T€ 36.451 T€ 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 24.691 T€ 18.624 T€ 
 838.480 T€ 848.156 T€ 
 
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2021 erfolgen 
je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen 
(EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) gesondert bei den jeweiligen 
Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um 19.601 T€ gemindert. Die PWB 
hat sich um 12.627 T€ erhöht. Darin enthalten sind 322 T€, die auf einer Erhöhung 
der Forderungsausfallquote gegenüber de n bis 2019 angewandten Quoten für 
Forderungen mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr ber uhen und als corona-
bedingter Mehraufwand separat gebucht wurde. Dabei wurde jedoch abweichend 
vom Vorjahr nicht nach Forderungen mit und ohne Mahnstufe unterschieden, 
sondern bei Überschreitung der Fälligkeit bis zu 30 Tagen eine Quote von 2%, bei 
Fälligkeiten über 30 Tage bis zu einem Jahr eine Quote von 12% angesetzt.  
Die Forderungsausfallquoten wurden für 2021 wie folgt angewendet: 
Forderungsalter Quote 
bis zu 30 Tage  2% 
mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 12% 
über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70% 
über zwei Jahre bis unter vier Jahre 85% 
vier Jahre und älter 100% 
Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich- rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
In dieser Position sind offene For derungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und 
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.  
Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Ve rwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaum aßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbes teuer sowie den Gr undsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden  Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich 
herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der 
Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren.  
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen fü r aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegenüber den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sonderverm ögen sowie Dritten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben.  
45

Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2021 zusammen aus:  
 31.12.2021 31.12.2020 
2.2.1.1 Gebühren 79.128 T€ 56.375 T€ 
2.2.1.2 Beiträgen 222.396 T€ 219.381 T€ 
2.2.1.3 Steuern 73.984 T€ 136.852 T€ 
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 273.996 T€ 247.273 T€ 
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen 145.408 T€ 133.199 T€ 
 794.912 T€ 793.080 T€ 
 
Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenf orderungen erfolgte insbesondere im 
Bereich Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (24.374 T€). 
Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich  saldiert vor Wertberichtigung um 
3.070 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.837 T€ auf die Aufzinsung der Bei-
tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme 
„Deutzer Hafen“. Die Forderung in Höhe von 221.037 T€ ergibt sich aus der Bewer-
tung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteigerung des 
veräußerten Grund und Bodens, die durch  die städtebauliche Entwicklungsmaß-
nahme Deutzer Hafen erzielt wir d. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zusammen-
hang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanzposition 
„4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, di e Kreditaufnahmen wirts chaftlich gleich-
kommen“, weil die Stadt Köln verpflicht et ist, die Aufwendungen für die erforderli-
chen Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen. 
Der Bestand an Steuerforderungen hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 
74.284 T€ vermindert. Veränderungen des Bestandes an Steuerforderungen erga-
ben sich aus der Minderung der Einzelwe rtberichtigung (20.354 T€) und der Erhö-
hung der Pauschalwertberichtigung (8.938 T€).  
Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich insbesondere in den 
Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung): 
- Straßen und Radwegebau um 34.030 T€ und  
- Schulentwicklung um 4.717 T€. 
Eine Minderung des Bestandes an Forder ungen aus Transferleistungen erfolgte 
insbesondere in den Bereichen: 
- Soziales, Arbeit und Senioren um 9.069 T€ und 
- Kinder, Jugend und Familie um 3.211 T€. 
Eine Minderung ergab sich zudem auf Gr und der Erhöhung der Pauschalwertbe-
richtigungen um 1.414 T€. 
  
46

Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 
erfolgte insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz um 17.606 T€, 
- Personal um 1.716 T€ und 
- Liegenschaften, Vermessung und Kataster um 1.057 T€. 
Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 
ergab sich insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Kassen- und Steuerangele genheiten (2.948 T€), davon resultieren 1.088 T€ 
aus der Erhöhung der Einzelwertberichtigungen, 
- Kinder, Jugend und Familie um 2.530 T€ und 
- Weiterbildung um 1.781 T€. 
Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
Die privatrechtlichen For derungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 31.12.2021 31.12.2020 
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 4.335 T€ 20.356 T€ 
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.463 T€ 551 T€ 
2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 7.091 T€ 3.305 T€ 
2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 36 T€ 47 T€ 
2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 5.951 T€ 12.192 T€ 
 18.876 T€ 36.451 T€ 
 
Eine Minderung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 
erfolgte insbesondere im Bereich Liegensc haften, Vermessung und Kataster in 
Höhe von 14.387 T€. 
Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen 
Unternehmen erfolgte insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in 
Höhe von 3.082 T€. 
Eine Minderung des Bestandes der pr ivatrechtlichen Forderungen gegenüber 
Sondervermögen erfolgte insbesondere du rch die Zahlung der Gebäudewirtschaft 
für den Ergebnisausgleich 2019 (7.710 T€). 
Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge-
gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen 
zugeordnet werden können.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Sonstige Vermögensgegenstände 24.691 T€ 18.624 T€ 
 
Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus  „eiserner Verpachtung“. Mit „ei-
serner Verpachtung“ wird steuerlich di e Nutzungsüberlassung von Betrieben mit 
Substanzerhaltungspflicht des Berechti gten verstanden. Die Forderungen bilden 
dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. 
47

Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind Zuführungen in Höhe 
von 2.378 T€ und Abgänge von insgesamt 1. 268 T€ zu verzeichnen. Die Abgänge 
erfolgten im Wesentlichen aufgrund der Ak tivierung von Fahrtreppen unter der Bi-
lanzposition Anlagen im Bau. Der Bestand zum 31.12.2021 beträgt 13.600 T€.  
Die rechtlich unselbstständige Waisenhaus stiftung weist unter den sonstigen Ver-
mögensgegenständen eine Forderung i. H. v. 1.927 T€ aus, welche auf die 
Veräußerung eines Gebäudes zurückzuführen ist. 
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden investive Leistungen der 
Vereinigten Ville in Höhe von 1.934 T€ abgebildet. Für diesen Betrag sind zugleich 
unter der Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für ausste-
hende Rechnungen passiviert. 
Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wert papiere anzusetzen, 
die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 630 T€ 631 T€ 
Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla-
gen als Festgelder mit fest vereinbarter Lauf zeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie 
stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.  
Neben den Beständen an liquiden Mitteln  der Stadtkasse zum letzten 
Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse  in Form von Bargeldbeständen in 
einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen 
eingerichtet sind. Darüber  hinaus sind auch die Sche ck- und EC-Cash-Bestände 
enthalten. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Städtische liquide Mittel 20.380 T€ 8.026 T€ 
Davon rechtlich unselbst-
ständige Stiftungen 41.173 T€ 39.572 T€ 
Fremde Kassenmittel 5.710 T€ 5.032 T€ 
 26.090 T€ 13.058 T€ 
 
Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
41.173 T€. 
Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, 
sondern sind Bestandteil des gesamt en Geldbestandes. Sie bestehen im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (3.762 T€) und 
den Beträgen aus der Frem dforderungsverwaltung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben (1.326 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.  
48

Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, 
ist aufgrund der in 2021 eingeg angenen Treuhandabrechnung für 2020 auf den 
Bestand zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Die  weitere Fortschreibung dieses 
Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen 
(Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands- und Ertragspositionen der 
Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung erfolgen.  
Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung  
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungs posten (ARAP) sind die geleisteten 
Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 
31.12.2021 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO).  
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit 
Gegenleistungsverpflichtung 409.006 T€ 417.145 T€ 
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude-
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 274.116 T€ 279.646 T€ 
davon Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches 28.649 T€ 26.444 T€ 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 119.534  T€ 112.980 T€ 
 528.540 T€ 530.125 T€ 
 
Nach § 44 Abs. 2 KomHVO ist bei gel eisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich bef risteten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungsa bgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der 
Gegenleistungsverpflichtung aufwands wirksam vergleichbar mit den 
Abschreibungen bei Vermögensgütern aufzulösen.  
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksam en Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
- Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der Bil-
dungspauschale bis 2011 beträgt 5.530 T€ und entspricht der ertragswirksa-
men Auflösung der Sonderposten der entsprechenden Schulgebäude bei 
der Gebäudewirtschaft.  
- Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe 
von 6.522 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau 
von Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige.  
- Im Bereich der Kinder- und Jugendhilf e wurde ein Betrag von 4.323 T€ ins-
besondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen aufwands-
wirksam aufgelöst. 
- Für den Aus- und Umbau des Kappelshofs zu einem Kindergarten nach 
skandinavischem Vorbild wurden 1.748 T€ eingesetzt. 
- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wu rde in Höhe von 2.576 T€ an die 
KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. 
Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus 
Vorjahren beträgt 9.095 T€. 
49

- Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe 
von 1.071 T€ eingesetzt.  
- Die Förderung zur Erbauung eines Radstadions wird über drei Jahre ausge-
zahlt. Der erste Teilbetrag in Höhe von 1.200 T€ wurde in 2021 an die Köl-
ner Sportstätten GmbH weitergeleitet. 
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsab grenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Sozialhilfeleistungen, die im Dezem ber 2021 für Januar 2022 ausgezahlt 
werden (61.491 T€), 
- Auszahlungen im Dezember 2021 fü r die Januarbezüge 2022 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten (21.918 T€), 
- die Auszahlung des Betriebskostenzu schusses für 2022 an die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung (13.524 T€), 
- Jugendhilfeleistungen, die im Dezem ber 2021 für Januar 2022 ausgezahlt 
werden (12.559 T€) und 
- Auszahlungen für IT-Leistungen in Folgejahren, insbesondere 
Softwarelizenzen (3.763 T€). 
50

2.2 Passiva 
Bilanzposition 1. Eigenkapital 
Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen:  
 
1.1 Allgemeine Rücklage,  
1.2 Sonderrücklagen,  
1.3 Ausgleichsrücklage und  
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.  
Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv-
posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Dies führt in 2021 zu einer Erhöhung um 18.040 T€.  
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 30.266 T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf  von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens (26.917 T€). Weiterhin wesentlich sind die Verrechnungen von Er-
trägen aus der außerplanmäßigen ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten 
aus der Investitionspauschale (1.974 T€). 
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 
7.881 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 5.231 T€ und 
Erträge in Höhe von 1.037 T€ bei Finanz anlagen werden unter den zutreffenden 
Bilanzpositionen dargestellt.  
Die Aktivierung eines zur Eröffnungsbilanz nicht bilanzierten Teilgrundstücks auf 
dem Areal des Großmarktes wurde im J ahr 2021 nachgeholt. Eine Neutralisierung 
der daraus resultierenden Erträge in Höhe von 6.049 T€ erfolgte unmittelbar gegen 
die allgemeine Rücklage. 
Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesent lichen um die von der Stadt 
Köln eingebrachten Vermögensanteile an d en rechtlich selbst ändigen Stiftungen 
„Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 1.756 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Kr ankenhausstiftung) bzw. 
bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bila nziert. Gegenüber dem Vor-
jahresbestand ergibt sich bei der Sti ftung Stadtgedächtnis ei ne Reduzierung um 
81 T€ aufgrund der Umwandlung in eine Verb rauchsstiftung (siehe Aktiva; Bilanz-
position 1.3.2 Beteiligungen) 
Die Ausgleichsrücklage weist in 2021 unverändert zum Vorjahr einen Bestand in 
Höhe von 27.828 T€ auf.  
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des 
aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2021 noch nicht förm-
lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe 
von 378.980 T€ neben dem Üb erschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 
178.449 T€ auch der noch nicht durch den Rat festgestellte Überschuss des Jahres 
2020 in Höhe von 232.931 T€ sowie das De fizit des Jahres 2019 in Höhe von -
32.400 T€. Sobald der Rat die Jahresabs chlüsse 2019 und 2020 festgestellt hat, 
51

können das Jahresdefizit 2019 und der Jahresüberschuss 2020 - wie vorgesehen - 
in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht werden. 
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (200.531 T€) entspricht dem Jahresüber-
schuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 178.449 T€. Der Überschuss gemäß 
Ergebnisrechnung 2021 in Höhe von 181.604 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz 
um die saldierten Ergebnisüberschüsse der  Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 
1733) in Höhe von 3.154 T € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sinne der/des 
Stifter*in im Jahresabschluss 2021 in die Sonderposten eingestellt. 
Entwicklung Eigenkapital 2018 - 2021 (in T€) 
  2018 2019 2020 2021 
1.1. Allgemeine Rücklage  5.153. 703 5.157.078 5. 207.032 5.231.452 
1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.147 6.085 6.003 
1.3. Ausgleichsrücklage 150.978 111.776 27.828 27.828 
1.4. Jahresüberschuss/ 
                 -fehlbetrag -123.150 -116.348  200.531 378.980 
davon:     
Ergebnis aktuelles Jahr - 83.948 -32.400 232. 931 178.449 
Ergebnis Vorjahr -39.202 -83.948 -32.400 232.931 
Ergebnis Vorvorjahr    -32.400 
Stand Eigenkapital 31.12. 5.187.678 5.158.653 5.441.476 5.644.263 
 
Auswirkung des Jahresabschlusses 2021 auf die Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals für den Zeitraum bis 2025 dargestellt. 
 
Eigenkapital 31.12.2021 5.644.263 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2022* - 37.419 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.562 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2022 5.624.406 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2023* -90.223 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.535 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2023 5.551.718 T€ 
 
+ geplanter Jahresüberschuss 2024* 580 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 17.723 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2024 5.570.021 T€ 
+ geplanter Jahresüberschuss 2025* 33.283 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 18.912 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2025 5.622.216 T€ 
* Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2022 ff. sind dem Haushaltsplan 2022 entnommen.  
 
Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres-
abschluss 2021 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2022 nachfolgend dar-
gestellt. In der Darstellung für die Jahr e 2021 bis 2025 ist die jeweilige Entnahme 
und Zuführung der Allgemeinen Rücklage aus  dem Vorjahresergebnis berücksich-
tigt.  
52

Entwicklung Allgemeine Rücklage 2021-2025 
 (in T€ jeweils zum 31.12.) 
  Ist 2021 Plan 2022 Plan 2023  Plan 2024 Plan 2025 
Allgemeine  
Rücklage 5.226.880 5.250.364  5.269.276 5.288.188 5.307.100 
 
Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen 
der kommunalen Haushalte im Land Nord rhein-Westfalen (NKF-CIG) ist am 
01.10.2020 in Kraft getreten. Die Planwerte der Haushaltplanung 2022 berücksich-
tigen diese Isolierung noch nicht. 
Bilanzposition 2. Sonderposten 
Für erhaltene und zweckentsprechend ve rwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investit ionen sind Sonderposten zu bilden 
(§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO).  
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos-
ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des 
Vermögensgegenstandes entsprechen. 
Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen, werden unter der  Bilanzposition 
4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. 
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bez uschussten Vermögensgegenstände 
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). 
Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen 
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition,  die in den meisten Fallvarianten der 
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Sonderposten für Zuwendungen 2.505.084 T€ 2.532.294 T€ 
 
Bei den Zugängen in Höhe von insgesamt 25.032 T€ resultiert ein wesentlicher Teil-
betrag von 1.200 T€ aus der Schenkung des Kunstwerkes „Untitled Bronze“ für das 
Museum Ludwig. 
  
53

Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8 Erhal-
tene Anzahlungen. Diese ergeb en sich durch die Fertigstellung von geförderten 
Baumaßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: 
- Fertigstellung Wohngebäude Lindweiler weg (1.956 T€; Investitionspau-
schale) und 
- Erneuerung Verkehrsleitsystem (1.057 T€). 
 
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von zehn Straßen und Plätzen 
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Sonderposten in Höhe von jeweils 
2.601 T€, die unentgeltlich an die Stadt Köln übertragen wurden. 
Bilanzposition 2.2 für Beiträge 
Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch 
(BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü-
mern und Erbbauberechtigten der ersch lossenen Grundstücke Beiträge erhoben. 
Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi-
tion ausgewiesen. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Sonderposten für Beiträge 168.077 T€ 187.967 T€ 
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fe rtig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 4.113. T€; dieser Betrag ist soweit 
möglich sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 19 Erschließungsanlagen.  
Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich 
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eines Kalkul ationszeitraumes, die nach § 6 KAG 
ausgeglichen werden müssen, als So nderposten für den Gebührenausgleich 
anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die au sgeglichen werden so llen, sind im 
Anhang anzugeben. 
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der 
nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses 
Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des Sonderpostens darf allerdings 
nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen Gebührensatzung festgelegt wurde. 
Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens  über den in der Gebührensatzung 
festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer  im Jahresabschluss festgestellten 
Kostenunterdeckung nicht zulässig. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 3.607 T€ 1.827 T€ 
 
  
54

Kostenunterdeckungen, Zuführungen und  Auflösungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 
31.12.2021 Kostenüberdeck ungen aus den Wochen marktgebühren und den 
Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In  den folgenden Tabellen ist jeweils der 
Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des 
festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer 
satzungsmäßigen Auflösung. 
Gebühren Wochenmärkte  
Stand 31.12.2020 21 T€ 
Auflösung  0 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 131 T€ 
Stand 31.12.2021 21 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entst and durch stetig steigende 
Kosten wie Reinigungsgebühren,  Energiekosten und Kosten für mobile Toiletten 
sowie geringere Erträge bedingt durch weniger Marktverkäufer. 
Luftrettungsdienstgebühren  
Stand 31.12.2020 1.805 T€ 
Auflösung  0 T€ 
Zuführung 1.780 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€ 
Stand 31.12.2021 3.585 T€ 
In der ab 19.12.2019 gültigen Luftrettung ssatzung wurden die Gebührentarife im 
Luftrettungsbereich deutlich erhöht. Dies hat zu einer Überdeckung in 2021 geführt. 
Kostenunterdeckungen der gebührenrec hnenden Einrichtungen ohne Bestand im 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor-
herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. 
Bodenrettungsdienstgebühren  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 11.497 T€ 
Ursache für die Unterdeckung in 2021 sind erheblich gestiegene Kosten im Rahmen 
der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans und des Notfallsanitätergesetzes. 
Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 30.05.2019 
geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. 
Friedhofsgebühren  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 3.160 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil 
aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, den erhöhten Aufwendun-
55

gen für verkehrssichernde Baumpflegearbeiten und der im Vergleich zur Gebühren-
kalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im Bereich der mehrjährigen Grab-
nutzungsrechte. 
Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo-
sigkeit bedrohter Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation   5.107 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohten Personen resultiert aus unvorher gesehenen Leerständen, die durch die 
hohe Fluktuation der von Obdachlosig keit bedrohten Personen und regelmäßige 
Renovierungsarbeiten entstanden. 
Gebühren für die Unterbringung von geflüchte-
ten Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 17.848 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re-
sultiert aus unvorherges ehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge-
flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. 
Unterrichtsgebühren  
der Rheinischen Musikschule  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.671 T€ 
Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wurde zur Vermeidung eines 
Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes-
ses der Einrichtung abgesehen. 
Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten  
Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu-
zuordnenden Förderungen dar.  
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch 
nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich uns elbständige Stiftungen,  bei denen durch 
die/den Stifter*in Vermögens gegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung 
(Wille der/des Stifter*in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in 
der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich 
rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 31.12.2021 31.12.2020 
Sonstige Sonderposten 110.985 T€ 107.314 T€ 
Wie in den Vorjahren wurde das sald ierte Ergebnis 2021 der rechtlich 
unselbständigen Stiftungen in Höhe von 3.154 T€ im Jahresabschluss hierhin 
umgebucht. Das Ergebnis ist im Wesent lichen auf das positive Ergebnis der 
Waisenhausstiftung i. H. v. 1.513 T€ zurückzuführen. 
Für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgten zugehende Umbuchungen 
in Höhe von 1.406 T€ aus der Position 4.8 Erhaltene Anzahlungen. 
  
56

Bilanzposition 3. Rückstellungen 
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit so wie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de-
ren wirtschaftliche Verursachung vor dem  Abschlussstichtag liegt. Aus § 88 GO 
ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich 
des Zeitpunktes ihres Eintritts unbes timmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo-
raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt. 
Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die 
Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und 
Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die 
als unterlassen zu bewertende und hinreich end konkret beabsichtigte Nachholung 
von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlag en, für die erhöhte Heranziehung 
zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und laufenden Verfahren. 
Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen 
Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie 
Versorgungsempfängerinnen und –empfänger  wurden mit Hilfe der Haessler 
Software Version 6.0.8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT 2018G 
ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die 
vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen-
sionsverpflichtungen“ vom 17.02.2016 (MBl.  NRW. 2016, Nr. 7 vom 16.03.2016, 
S. 145 ff) wurden bei der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Pensionsrückstellungen 2.499.430 T€ 2.441.453 T€ 
Berücksichtigt sind alle bekannten Fä lle einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligu ngen und Sondervermögen eingesetzten 
Beamtinnen und Beamten, di e dem Dienstherrn Stadt Köln zugerechnet werden. 
Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der 
durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 
2018-2020 ein Zuschlag von 27,11% angesetzt. 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.288.987 T€ auf die Aktiven und 1.210.442 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Der Saldo der Veränderungen zum 
Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 129.838 T€, 
Inanspruchnahmen in Höhe von 62.030 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von 
120.321 T€, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Versorgung 
ergeben. Als Umbuchung ist zudem ein Betr ag von 9.831 T€ berücksichtigt, der 
wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamten zu anderen 
Dienstherren nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. 
  
57

Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Ve reinigte Ville sowie die Rückstellun-
gen für die Sanierung der Altlasten (einsch ließlich der Beseit igung von sonstigen 
Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden 
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultiv ierung und Nachsorge bzw. Sanierung 
anzusetzen. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Rückstellungen für Deponien 156.617 T€ 155.105 T€ 
Rückstellungen für Altlasten 56.441 T€ 57.496 T€ 
 213.058 T€ 212.601 T€ 
 
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Deponien in Höhe von 1.513 T€ resultiert 
ausschließlich aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus 
dem Anteil der verfüllten Menge in 2021 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen 
ermittelt. 
Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
Unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 4 KomHVO sind bei Sachanlagen Rück-
stellungen für unter lassene Instandhaltung zu bilden. Gemäß 
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unte rlassene Instandhaltungen gebildet 
worden sind, unter Angabe des Rückstel lungsbetrages gesondert angegeben und 
erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Darstellung der Instandhaltungs-
rückstellungen“ zu entnehmen. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Rückstellungen für unterlassene  
Instandhaltung 14.976 T€ 23.518 T€ 
 
  
58

Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Rückstellungen für nicht genomme-
nen Urlaub 88.994 T€ 81.111 T€ 
Rückstellungen für geleistete Über-
stunden 18.061 T€ 12.838 T€ 
Rückstellungen für die Inanspruch-
nahme von Altersteilzeit 7.388 T€ 7.165 T€ 
Rückstellungen für die Verpflichtung 
gegenüber anderen Dienstherren 78.365 T€ 73.307 T€ 
Rückstellung für Prozesskosten 1.117 T€ 10.768 T€ 
Rückstellung für ausstehende Rech-
nungen 41.261 T€ 44.549 T€ 
Rückstellung für drohende Verluste 113.576 T€ 140.651 T€ 
Rückstellungen für Leistungsorien-
tierte Bezahlung 20.000 T€ 24.700 T€ 
Andere sonstige Rückstellungen 743.731 T€  702.019 T€ 
 1.112.493 T€ 1.097.108 T€ 
 
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen 
erläutert: 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 88.994 T€ 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des  Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 36.178 T€ auf die Beamtinnen und Beamten 
und 52.816 T€ auf die tariflich Beschäfti gten. Die Bestandsänderung zum Vorjahr 
ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 10.113 T€ und Inanspruchnah-
men in Höhe von 2.230 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Ur-
laubsansprüche auf insgesamt 298.345 Tage; davon entfallen 100.132 Tage auf die 
verbeamteten und 198.213 Tage auf die tariflich Beschäftigten.  
Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.061 T€ 
Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbestand resultiert aus Zuführungen in 
Höhe von 6.638 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.415 T€.  
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.388 T€ 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zusch lag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 3.819 T€ auf die verbeamteten und 3.569 T€ auf die tariflich Beschäftigten. 
Es haben sich Zuführungen in Höhe von 4.031 T€, Auflösungen in Höhe von 212 T€ 
und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.596 T€ ergeben. 
  
59

Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 78.365 T€ 
Die Rückstellungen für Verpf lichtungen gegenüber ander en Dienstherren 
beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels 
oder eines Wechsels in die Privatwir tschaft für die Dauer des anteiligen 
Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt  Köln sowie sons tige Versorgungsaus-
gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 947 T€, Inanspruchnahmen in 
Höhe von 5.720 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von 
Fluktuationen in Höhe von 9.831 T€ zu verzeichnen. 
Rückstellungen für Prozesskosten  1.117 T€ 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen  Aktiv- und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negat iver Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwal ts-, Gerichts-, Gutachterkosten und 
ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die 
unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu 
berücksichtigen. 
Auflösungen erfolgten in Höhe von 9.915 T€. Davon entfallen 
9.894 T€ auf 
Verfahren im Zusammenhang mit dem Eins turz des Historischen Archivs , welche 
mit der in 2021 geleisteten Vergleichszahlung abgeschlossen sind. 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren 113.576 T€ 
Von den im Jahresabschluss 2020 gebildeten Rückstellungen für Gewerbesteuer-
verfahren und hinsichtlich des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Ver-
fahrens zur Höhe des Zinssatzes gemäß § 238 Abgabenordnung wurden 4.755 T€ 
in 2021 in Anspruch genommen. Ein Betrag von 21.918 T€ wurde aufgelöst. Bei 
einem Teilbetrag in Höhe von 12.605 T€ handelt sich um Auflösungsbeträge aus 
Einspruchsverfahren, die abgeschlossen sind. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 
9.312 T€ entfällt auf Verfahren im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichtes über den für Verzinsungszeiträume ab 2019 anzuwen-
denden geänderten Zinssatzes. Zum 31.12.2021 ergibt sich im Bereich der Ge-
werbesteuer eine Rückstellung von insgesamt 106.842 T€. 
Zum Jahresende 2021 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs-
steuer 4.968 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum 
31.12.2021 in Höhe von 1.350 T€.  
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen  41.261 T€ 
Die Zuführung in Höhe von 15.428 T€ result iert aus einer Vielzahl von ausstehen-
den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun-
gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: 
- Recht, Vergabe und Versicherungen (3.717 T€), 
- Kinder, Jugend und Familie (1.957 T€), 
- Umwelt und Verbraucherschutz (1.934 T€), 
- Berufsfeuerwehr Köln (1.717 T€), 
- Schulentwicklung (1.521 T€), 
- Straßen und Radwegebau (1.422 T€) und 
- Landschaftspflege und Grünflächen (1.120 T€). 
60

Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
2.303 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellungen 
entfallen war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag 
niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 16.413 T€, 
hauptsächlich in folgenden Bereichen: 
- Berufsfeuerwehr Köln (4.285 T€), 
- Wohnungswesen (2.263 T€), 
- Personal- und Verwaltungsmanagement (1.826 T€), 
- Kinder, Jugend und Familie (1.359 T€), 
- Recht, Vergabe und Versicherungen (1.217 T€), 
- Landschaftspflege und Grünflächen (1.205 T€) und 
- Straßen und Radwegebau (1.029 T€). 
 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.000 T€ 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier-
ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-
cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4.500 T€ auf 
die verbeamteten und 15.500 T€ auf die tari flich Beschäftigten. Die Differenz zum 
Bestand per 31.12.2020 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in Höhe von 
12.149 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 16.849 T€.
 
Andere sonstige Rückstellungen 743.731 T€ 
Davon entfallen auf: 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 595.561 T€ 
 31.12.2021 31.12.2020 
Bau des Besichtigungsbauwerks 2.000 T€ 9.264 T€ 
Ausgleich der Kosten der KVB 34.345 T€ 43.112 T€ 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien 559.216 T€ 567.011 T€ 
Ausgleich Schadenersatz Leihgeber 0 T€ 1.500 T€ 
 595.561 T€ 620.887 T€ 
 
In 2021 wurde die Rückstellung für den Bau des Besichtigungsbauwerks in 
Höhe von 4.876 T€ in Anspruch genommen und aufgrund angepasster 
Kostenprognose in Höhe von 2.388 T€ aufgelöst.  
Nach dem Abschluss der Vergleichs vereinbarung im gerichtlichen 
Beweisverfahren ist die Stadt Köln  zum Ausgleich weiterer Kosten 
(vertraglich) verpflichtet, die der  KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz 
des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen 
werden. Hierfür wurden die Rückstellu ngen in Höhe von 2.754 T€ in 
Anspruch genommen.
 Zudem erfolgte eine Auflösung der Rückstellungen in 
Höhe von 6.013 T€ aufgrund der Re duzierung der ursprünglich 
prognostizierten Rückstellungshöhe. 
Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche 
Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor 
Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern 
61

auch für die eigenen Archivalien. Die Rückstellung für die 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 7.377 T€ in 
Anspruch genommen.  
Für die Schadenersatzansprüche eines Leihgebers wurde die Rückstellung 
in Höhe von 996 T€ in 2021 in Anspruch genommen.
 Es wurde eine Einigung 
zwischen dem Leihgeber und der Stadt Köln erzielt, sodass der verbleibende 
Bestand der Rückstellung in Höhe von 504 T€ aufgelöst wurde. 
- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen  2.305 T€ 
Das Leistungsspektrum der Eigenver sicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über  eine externe Versicherung. In 
den Bereichen Allgemeine Haftpflicht  und Kfz-Haftpflicht werden 
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber  Dritten erfasst, die nicht im 
Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen 
Verhandlungen mit der Versiche rung des Geschädigten, ausstehendem 
Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange 
rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte (1.382 T€). Für diese 
Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen 
berechnet. 
- Rückstellung für den voraussichtlich für 2021 zu 
zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 18.000 T€ 
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigen betriebsähnliche 
Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen 
Dienstleistungsbedarfen (Vermietung und  sonstige Dienstleistungen) der 
Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen 
Finanz- und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirt schaft am Ende des jeweiligen 
Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. 
Für das voraussichtlich für 2021 bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende 
Abrechnungsergebnis erfolgt die Bild ung einer Rückstellu ng in Höhe der 
voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft von 
18.000 T€. 
Die im Vorjahr bestehende Rückstellung für den Ergebnisausgleich 2020 an 
die Gebäudewirtschaft in Höhe von 3.963 T€ wurde in 2021 ertragswirksam 
aufgelöst, da die Ergebnisrechnung 2020 der Gebäudewirtschaft mit einem 
unerwarteten Überschuss schloss und eine  Ausgleichsverpflichtung nicht 
entstanden ist. 
- Rückstellung für den voraussi chtlich für 2021 zu zahlenden 
Betriebskostenzuschuss an KölnMusik GmbH 1.798 T€ 
Für das voraussichtlich für 2021 bei der KölnMusik GmbH zu erwartende 
Abrechnungsergebnis, das aufgrund drohender Corona-Verluste einen 
voraussichtlich höheren Betriebskostenzuschuss zur Folge haben wird, 
erfolgt die Bildung einer Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen 
Nachzahlung der Kernverwaltung an die KölnMusik GmbH von 1.798 T€. 
  
62

- Rückstellung  für die Abrechnung der Mehrkosten 
in Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände 7.466 T€ 
Für die voraussichtlich für 2021 zu erwartenden Mehrkosten in 
Zusammenhang mit dem Clouth-Gelän de erfolgt die Bildung einer 
Rückstellung in Höhe von 7.466 T€. 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.170 T€ 
Die Rückstellung für den zu zahlend en städtischen Anteil an den Verwal-
tungskosten des JobCenters des Jahres 2020 in Höhe von 1.157 T€ wurde 
in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2021 wurde 
eine Rückstellung in Höhe von 1.170 T€ gebildet. 
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 1.469 T€ 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen 
zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Für die Sanierungsmaß-
nahmen erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.729 T€, sodass sich 
der Bestand zum 31.12.2021 auf 1.469 T€ verringert hat. 
- Rückstellungen für ausstehende Mitteilungen 
von IT.NRW 0 T€ 
Zum 31.12.2020 standen die Schlussabr echnungen des Landesbetriebs für 
Information und Technik NRW (IT. NRW) über die Gegenüberstellung des 
Gemeindeanteils an der Einkommenst euer mit der Gewerbesteuerumlage 
sowie zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 noch aus. 
Die gebildeten Rückstellungen für die zu erwartenden Nachzahlungen in 
Höhe von 12.620 T€ wurden in 2021 in Anspruch genommen. 
Für die zum 31.12.2021 ausstehenden Mitteilungen des Landesbetriebes zu 
den Schlussabrechnungen wurden keine Rückstellungen gebildet. Für die zu 
erwartende Nachzahlung der Gewe rbesteuerumlage wurde eine 
Verbindlichkeit unter der Bilanzposit ion 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
bilanziert. 
- Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 42.383 T€ 
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des 
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den 
noch nicht bearbeiteten Anträgen bes tehenden Verpflichtungen der Jahre 
2017 bis 2020 sind zum 31.12.2020 Rückst ellungen in Höhe von 51.120 T€ 
bilanziert. Diese wurden in 2021 in Höhe  von 20.809 T€ in Anspruch 
genommen. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden 
Verpflichtungen des Jahres 2021 is t eine Rückstellung in Höhe von 
12.071 T€ zugeführt worden. Info lgedessen bestehen zum 31.12.2021 
Rückstellungen in Höhe von insges amt 42.383 T€ im Zusammenhang mit 
dem Unterhaltsvorschussgesetz. 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund 
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung  1.500 T€ 
In den Haushaltsjahren 2018 und 2020 sowie 2021 führte die Deutsche 
Rentenversicherung Bund bei der Stadt  Köln eine Betriebsprüfung nach 
§ 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen 
63

wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Zum Vorjahr ergibt sich per 
Saldo keine Bestandsveränderung. 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von  
Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen 
Rentenversicherung 1.161 T€ 
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen infolge der Übersendung von 
Anforderungsbescheiden der D eutschen Rentenversicherung zum 
Versorgungsausgleich wurde eine Rü ckstellung in Höhe von 1.161 T€ 
gebildet. 
Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen 
Verpflichtung 1.000 T€ 
Die Stadt Köln ist ihrer Verpflic htung als Mieterin zur Sanierung der 
Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht 
nachgekommen, sodass der Vermieter  mit der Ersatzvornahme begonnen 
hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich 
der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung 
in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2021 
fort. 
- Rückstellung für die erhöhte Her anziehung zu Umlagen 66.272 T€ 
Aufgrund von ungewöhnlich hohe n Steuereinzahlungen des 
Haushaltsjahres, die in die Bere chnungen der Umlagegrundlage nach dem 
jeweils geltenden Gesetz zur R egelung der Zuweisungen des Landes 
Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 
einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO. 
Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende 
Zahlungsverpflichtungen für die Landsc haftsumlage erfolgte die Zuführung 
einer Rückstellung in Höhe von 66.272 T€. 
Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten 
Die Bilanzposition „Verbind lichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nac h feststehenden, konkreten Zahlungsver-
pflichtungen sowie die Höhe der zu er bringenden zweckentsprechenden Verwen-
dungen. 
Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kredit en für Investitionen, 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus  Vorgängen, die Kr editaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, 
sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In dies em werden ergänzend die Haftungsverhält-
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen.  
Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeite n aus Krediten für Investitionen 
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert si nd, bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit.  
  
64

Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
 31.12.2021 31.12.2020 
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 908 T€ 958 T€ 
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 77 T€ 82 T€ 
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.456.900 T€ 1.622.056 T€ 
 1.457.885 T€ 1.623.096 T€ 
Die Veränderungen resultieren im Wesent lichen aus planmäßigen Tilgungen ge-
genüber dem Kreditmarkt (166.606 T€) und Zugängen in Höhe von 1.539 T€.  
Bilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung 735.151 T€ 719.276 T€ 
Davon Corona bedingt 292.123 T€ 155.542 T€ 
Zum 31.12.2021 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
in Höhe von insgesamt 373.151 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene 
Kredite in Höhe von insgesamt 362.000 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, 
die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein-
zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 4.487.000 T€ und 
Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 4.471.125 T€. Im Be-
stand sind Liquiditätskredi te in Höhe von 59.151 T€ im Zusammenhang mit dem 
Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. 
Der Anteil des Bestandes an Corona-bedingt en Liquiditätskrediten entspricht der 
maximal zulässigen Höhe entsprechend der B ilanzierungshilfe in Bilanzposition 0 
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit, vermindert um 
Einzahlungen in 2021 auf in 2020 Cor ona-bedingten Stundung en in Höhe von 
13.464 T€.  
Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Kreditbedarf für  
Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs-
wirksamer Erträge) 70.044 T€ 
Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u.a. im Be-
reich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 80.001 T€ 
abzgl. Einzahlungen auf Stundungen  -13.464 T€ 
Summe Veränderung 146.581 T€ 
 
  
65

Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung 
städtebaulicher Maßnahmen, Leibrent enverträge, Leasingverträge sowie 
Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Verträge über die Durchführung städte-
baulicher Maßnahmen 221.037 T€ 218.200 T€ 
Leibrentenverträge 815 T€ 878 T€ 
Sonstiges 78 T€ 123 T€ 
 221.930 T€ 219.201 T€ 
 
Eine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch-
führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug 
auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.837 T€ auf 221.037 T€. In 
gleicher Höhe ist unter der  Bilanzposition 2.2.1 Öffent lich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche 
Maßnahme bilanziert. 
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Hierunter werden die laufenden, kurzfris tigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die 
gegenüber Dritten zum 31.12.2021 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie-
ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel 
durch Zahlung abgelöst werden.  
Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: 
 31.12.2021 31.12.2020 
gegenüber verbundene Unternehmen 39.328 T€ 67.497 T€ 
gegenüber Sondervermögen 5.167 T€ 4.689 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 627 T€ 751 T€ 
gegenüber privaten Bereich 39.354 T€ 36.643 T€ 
 84.476 T€ 109.580 T€ 
 
Die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen er-
folgten in Höhe von 28.169 T€ im Vergleich zum Vorjahr. 
Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Straßen und Radwegebau in Höhe von 33.337 T€ und 
- Schulentwicklung in Höhe von 1.660 T€.  
  
66

Verringerungen erfolgten insbesondere: 
- im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs in Höhe von 
60.760 T€, 
- im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von Tank E-
Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.819 T€ und  
- im Bereich Verkehrsmanagement in Höhe von 1.002 T€. 
Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe-
sondere im Bereich Wohnungswesen gegenüber  der Gebäudewirtschaft in Höhe 
von 1.109 T€. 
Eine Verringerung der Verbindlichkeit en gegenüber Sondervermögen erfolgte ins-
besondere im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Umkleidehäuser auf der 
Sportanlage „Merianstraße, Köln-Chorweiler“ in Höhe von 1.403 T€.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber  dem privaten Bereich erhöhten sich saldiert um 
2.711 T€.  
Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere in folgenden Bereichen: 
- Feuerschutz, Rettungsdienste und Bevölkerungsschutz in Höhe von 
2.286 T€,  
- Wohnungswesen in Höhe von 1.949 T€, 
- Gesundheitswesen in Höhe von 1.940 T€, 
- Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 1.849 T€,  
- Museum Ludwig im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kunstgegen-
standes in Höhe von 1.500 T€ und  
- Liegenschaften, Vermessung und Kataster in Höhe von 1.383 T€.  
 
Verringerungen erfolgten insbesondere im Bereich Schulentwicklung um 1.336 T€. 
Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen 
keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- 
und Jugendhilfeleistungen.  
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam-
men aus: 
 31.12.2021 31.12.2020 
gegenüber verbundene Unternehmen 3.963 T€ 622 T€ 
gegenüber Sondervermögen 6.201 T€ 0 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 4.103 T€ 6.329 T€ 
gegenüber übrigen Bereich 2.725 T€ 1.714 T€ 
 16.992 T€ 8.665 T€ 
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe 
von 3.341 T€ im Vergleich zum Vorjahr erfolgte insbesondere im Bereich der 
Straßen und Verkehrsentwicklung (1.181 T€).  
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen in Höhe von 
6.201 T€ im Vergleich zum Vorjahr  erfolgte im Zusammenhang mit den 
Betriebskostenzuschüssen an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
„Gürzenich-Orchester“ und „Wallraf-Richartz-Museum“.  
67

Die Verringerung der Verbindlichkeit en gegenüber dem öffentlichen Bereich in 
Höhe von 2.226 T€ im Vergleich zum Vorj ahr erfolgte insbesondere im Bereich 
Soziales, Arbeit und Senioren (2.197 T€).  
Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
Unter dem Sammelposten „sonstige Verbi ndlichkeiten“ sind Verpflichtungen an 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenpositionen 
zugeordnet werden können.  
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Steuerverbindlichkeiten 27.305 T€ 15.606 T€ 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter,  
Organmitglieder, Gesellschafter  33.967 T€ 33.078 T€ 
andere sonstige Verbindlichkeiten 219.251 T€ 125.129 T€ 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 5.710 T€ 5.032 T€ 
 286.233 T€ 178.845 T€ 
 
Die Veränderung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 11.699 T€ 
resultiert insbesondere aus der Erhöhung dieser Bilanzposition im Zusammenhang 
mit der Schlussabrechnung 2021 zur Ge werbesteuerumlage von IT.NRW 
(10.869 T€).  
Die Veränderung der anderen so nstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 94.122 T€ 
setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: 
- Einzahlungen, die zum Jahresende ni cht sachgerecht zum Ausgleich von 
Forderungen zugeordnet werden können, haben sich um 97.516 T€ erhöht. 
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um freiwillige Steuervorauszahlungen 
zweier Unternehmen i. H. v. 110.807 T€.  
- Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen im  Wesentlichen aus Steuern. Diese 
haben sich um 2.405 T€ verringert.  
 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
Es handelt sich im Wesentlichen um Dr ittmittelbestände auf  Schulgirokonten 
(3.762 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so-
wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei-
terzuleitenden Beträge aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grund-
besitzabgaben in Höhe von zusammen 1.326 T€.  
Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen 
Erhaltene Anzahlungen sind ge ldliche Vorauszahlungen v on Dritten an die Stadt 
Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht 
durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsve rpflichtung bei erhal tenen Zuwendungen 
besteht gegenüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweckentspre-
chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel. 
Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2021 31.12.2020 
68

Erhaltene Anzahlungen  428.177 T€ 320.757 T€ 
Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 4.599 T€ 3.336 T€ 
konsumtive Zuwendungen mit Rückzah-
lungsverpflichtung 61.539 T€ 63.682 T€ 
 494.325 T€ 387.775 T€ 
 
In dieser Bilanzposition werden Mittel fü r Investitionen (428. 177 T€), davon Mittel 
für die Archäologische Zone (20.620 T€) so wie Stellplatzablösemittel (15.953 T€) 
und für ergebniswirksame Zwecke (61.539 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver-
bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach-
lässen (4.599 T€) ausgewiesen.  
Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 196.741 T€ 
bereits für Anlagen im Bau eingeset zt; da diese Anlagen jedoch noch nicht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausge wiesen. Grundsätzlich unter liegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, 
denen die Mittel der Investitionspausch ale zugeordnet worden sind, im 
Wesentlichen folgende zu nennen: 
- Generalsanierung Feuerwache 5 (5.852 T€), 
- Erweiterung Feuerwache 9 (3.500 T€), 
- Neubau Feuer- und Rettungswache 1 (2.000 T€), 
- Generalsanierung Kinderheime Standort Brück (1.780 T€), 
- Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (1.373 T€), 
- Sportanlage Martinusstraße (1.346 T€), 
- Generalinstandsetzung Industriestraße (1.302 T€) und 
- Deutzer Ring Generalinstandsetzung (1.281 T€).
 
Der Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.532 T€.  
Darüber hinaus sind folgende Zugänge zu nennen:  
- ÖPNV-Pauschale (8.460 T€) und 
- Feuerwache Gummersbacher Straße 1.648 T€ (Feuerschutzpauschale). 
Ein Abgang betrifft die Sportpauschale in Höhe von 1.103 T€, die in 2021 kon-
sumtiv in Anspruch genommen wurde. 
Insgesamt wurden folgende abgehende Umbuchungen vorgenommen: 
- Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1.406 T€ zu 2.4 Sonstige Son-
derposten und 
- Erneuerung Verkehrsleitsyst em Digi (1.057 T€) zu 2.1 Sonderposten für Zu-
wendungen. 
Weitere wesentliche abgehe nde Umbuchungen erfolgten zur Bilanzposition 2.1 
Sonderposten für Zuwendungen. Diese ergeben sich aus der Fertigstellung von 
Baumaßnahmen und der damit verbundenen Zuordnung des Sonderpostens. Ins-
besondere handelt es sich dabe i um die Fertigstellung  des Gebäudes Lindweiler-
weg (1.956 T), dem ein Betrag aus der Investitionspauschale zugeordnet wurde. 
69

Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine 
zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere 
zusammen aus solchen für: 
- den Bereich der Schulentwicklung (23. 698 T€), davon in Höhe von 9.796 T€ 
für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, 
in Höhe von 6.510 T€ für das Förderpr ogramm „Gute Schule 2020“, in Höhe 
von 4.026 T€ für das Förderprogram „Infrastrukturausbau der Ganztagsbe-
treuung für Grundschüler“ und in Höhe von 1.223 T€ für das Förderprogramm 
„DigitalPakt Schule NRW“, 
- Zwecke der Altenhilf e/-pflege (13.290 T€),  
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (9.269 T€), davon in Höhe von 
1.421 T€ für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju-
gendliche“, 
- Zwecke der Pauschale für die Int egration von Flüchtlingen (3.992 T€), 
- den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (2.318 T€),  
- den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.183 T€), 
- den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale 
(1.891 T€) und 
- Zwecke der entwicklungsbez ogenen Bildung (1.790 T€). 
Die Zugänge der konsumtiven Zuwend ungen resultieren insbesondere aus den 
folgenden Positionen für: 
- Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju-
gendliche“ im Bereich der Schulentwicklung (9.796 T€) und im Bereich Kin-
der, Jugend und Familie (1.421 T€), 
- Zwecke des Förderprogramms „Inf rastrukturausbau der Ganztagsbetreuung 
für Grundschüler“ (4.026 T€) und 
- den Bereich zentrale Ausländerbehörde (2.318 T€). 
Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlung sverpflichtung in 2021 resultieren 
daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zu rückgezahlt wurden. Insbesondere 
handelt es sich um Mittel für: 
- Zwecke des Förderprogramms „Digit alPakt Schule NRW“ (12.549 T€),  
- Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (5.807 T€) und 
- Zwecke der Pauschale für die Integr ation von Flüchtlingen (5.004 T€) und 
- den Bereich zentrale Ausländerbehörde (1.759 T€). 
Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor 
dem Bilanzstichtag 31.12.2021,  die erst in den Folgej ahren zu Erträgen werden 
(§ 43 Abs. 3 KomHVO).  
  
70

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2021 31.12.2020 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung 376.249 T€ 389.626 T€ 
Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude-
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 260.460 T€ 265.991 T€ 
Davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe-
reichs 30.151 T€ 27.766 T€ 
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 128.849  T€ 129.278 T€ 
 505.098 T€ 518.904 T€ 
 
Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit 
einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich-
tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan-
zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung 
ertragswirksam analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten abzu-
bauen.  
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus 
folgenden Sachverhalten: 
- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 9.100 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa-
men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.054 T€. 
- Die ertragswirksame Auflösung der weit ergeleiteten Mittel aus der Bildungs-
pauschale bis 2011 beträgt 5.530 T€.  
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln  für Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches hat sich der Bestand dieser  Bilanzposition um 8.717 T€ erhöht. 
Diese Mittel sind für den Ausbau von Plät zen für unter Dreijährige bestimmt. 
Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.837 T€. 
Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgr enzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung 
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (116.288 T€).  
- Verbilligungsabschlag der Bundesansta lt für Immobilienaufgaben für die er-
worbenen Liegenschaften Ik arosstraße 5, 10, 17,  27 und 29, Buschdorfer 
Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportpla tzstraße 121 sowie Ma-
gazinstraße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsu-
chenden über 20 Jahre (5.211 T€). 
- Einzahlungen von Beiträgen für Beleuc htungsanlagen sowie „Freilegungen“, 
d. h. vorbereitende Aufr äumarbeiten als Grundlage für 
Straßenbaumaßnahmen, in den Jahren 2008 bis 2021. Diese passiven Rech-
nungsabgrenzungsposten sind über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen 
(3.093 T€). 
- Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportver eine zur Schaffung von 
Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung 
der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils 
71

entsprechend der Nutzungsdauer  des Vermögensgegenstandes 
ertragswirksam aufzulösen (1.986 T€).  
- Einzahlungen von Personalkostenerstatt ungen Dritter, für die die Stadt Köln 
die Januarbezüge 2022 bereits im Dezember 2021 ausgezahlt hat (1.137 T€). 
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu  bilanzierende Verpflichtungen 
Bürgschaften 
Hierunter werden nachrichtlich Ve rpflichtungen aus der Gewährung von 
Bürgschaften ausgewiesen. Die Betr äge entsprechen den Restschulden der 
Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern 
Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalt en. Zum 31.12.2021 
wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 924.400 T€ für nachfolgende Bereiche 
gewährt:  
 31.12.2021 31.12.2020 
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 362.883 T€ 432.913 T€ 
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 454.603 T€ 450.226 T€ 
Sportstätten 79.909 T€ 87.770 T€ 
Gesundheits- und Sozialwesen 1.841 T€ 28.377 T€ 
Versorgungsbetriebe 10.393 T€ 10.840 T€ 
Individualgewährleistungen 1.690 T€ 1.611 T€ 
sonstige 13.081 T€ 16.351 T€ 
 924.400 T€ 1.028.088 T€ 
Leasing 
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 
KomHVO 
 
Zum 31.12.2021 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
Geleaste  
Gegenstände
Laufzeit Jahresbetrag 
2022 
Betrag  
2023 ff. 
Kopierer/Drucker ver-
schiedener Ausstat-
tung 
01.04.2020-31.03.2025 590 T€ 1.180 T€ 
Hardware IT/TK-An-
lagen 
verschiedene Laufzeiten  0,8 T€ 2,7 T€ 
Fahrzeuge  verschiedene Laufzeiten 68,9 T€ 31,0 T€ 
 
  
72

3. Ergebnisrechnung 
Es werden die Ergebnisrec hnungszeilen erläutert, die mindestens 2 % der ordentli-
chen Erträge bzw. Aufwendungen umfassen. Zusätzlich wird das Finanzergebnis er-
läutert. 
 
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem  originären Ergebnisplan werden 
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis  der Ergebnisrechnung – erläutert. Ergän-
zende Detailerläuterungen können den Einzel darstellungen der Te ilergebnisse ent-
nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei wer-
den die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist-Abweichungen dar-
gestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position, sonstigen Produktgrup-
pen zusammengefasst. 
 
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II                                     36.486 43.060 +6.574 +18,0% 23.500 +19.560 +83,2% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                2.359.131 2.598.067 +238.937 +10,1% 2.595.482 +2.585 +0,1% 
sonstige Produktgrup-
pen -3.087 40 +3.126 -101,3% 42 -2 -5,8% 
Summe 2.392.530 2.641.167 +248.637 +10,4% 2.619.024 +22.143 +0,8% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern, 
sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kult urförderabgabe, sonstige Vergnügungssteuer 
auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleistungen ausgewie-
sen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 22,1 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus  Mehrerträgen in der Produktgruppe 0502 – 
Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 19,6 Mio. €. Die Zuweisung des 
Landes aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen 
durch Leistungen nach dem SGB II fiel deutlich höher als erwartet aus. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 – Allg emeine Finanzwirt-
schaft in Höhe von 2,6 Mio. € angefallen. Di ese resultieren aus Mehrerträgen bei der 
Gewerbesteuer von rund 46,0 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil der Umsatzsteuer von 
rund 25,3 Mio. € sowie bei den übrigen Steuerarten von 1,4 Mio. €, welche durch Min-
dererträge bei dem Gemeindeanteil an der Ei nkommenssteuer von rund 44,3 Mio. €, 
bei den Kompensationszahlungen Familienlastenausgleich von rund 9,1 Mio. € sowie 
bei übrigen Steuerarten von 16,7 Mio. € gemindert werden. Im Vergleich zum Vorjahr 
ist insgesamt eine Steigerung um 238,9 Mio. € zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies 
vor allem auf die um rund 217,0 Mio. € höheren Gewerbesteuererträge. 
 
73

Die wesentlichen Steuerarten stellen sich somit in der Entwicklung wie folgt dar: 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Gewerbesteuer 1.266.184 1.483.213 +217.029 +17,1% 1.437.200 +46.013 +3,2% 
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer 193.165 194.354 +1.189 +0,6% 169.100 +25.254 +14,9% 
Gemeindeanteil an der 
Einkommenssteuer 575.415 621.250 +45.835 +8,0% 665.600 -44.350 -6,7% 
Grundsteuer 228.944 231.793 +2.849 +1,2% 235.032 -3.239 -1,4% 
sonstige Steuern und 
ähnliche Abgaben 95.423 67.457 -27.966 -29,3% 88.550 -21.093 -23,8% 
Summe 2.359.131 2.598.067 +238.937 +10,1% 2.595.482 +2.585 +0,1% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
 
Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV  97.055 131.719 +34.664 +35,7% 59.350 +72.370 +121,9% 
0603 Kindertagesbe-
treuung                         302.468 340.679 +38.211 +12,6% 284.494 +56.185 +19,7% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen           2.679 31.114 +28.435 +1061,3% 2 +31.112 +1249160,8% 
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste            458 722 +264 +57,7% 9.000 -8.278 -92,0% 
0301 Schulträgerauf-
gaben                            55.237 73.020 +17.783 +32,2% 96.927 -23.906 -24,7% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft               763.497 532.517 -230.980 -30,3% 606.062 -73.545 -12,1% 
sonstige Produktgrup-
pen 67.669 69.040 +1.371 +2,0% 52.504 +16.536 +31,5% 
Summe 1.289.063 1.178.812 -110.251 -8,6% 1.108.340 +70.472 +6,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt o-
der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse für 
laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderpos-
ten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 70,5 Mio. € vor. Im Wesent-
lichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 72,4 Mio. €. Hiervon basieren rund 7,0 Mio. € auf 
höheren Erstattungen der Verkehrsunternehm en verschiedener Umlandgemeinden 
aufgrund der Ausweitung des Leistungsumfanges der KVB für die Durchführung inter-
lokaler Verkehre. Die Erstattung wurde an di e KVB weitergeleitet (siehe hierzu Zeile 
74

15). Die Gewährung einer Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentli-
chen Personennahverkehr im Zusammenhang mi t der Corona-Pandemie führte zu 
Mehrerträgen in Höhe von rund 64,1 Mio. €. Eine weit ere Zuwendung in  Höhe rund 
5,5 Mio. € wurde seitens des Landes für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im 
Rahmen der Schülerbeförderung zur Verbesse rung des Infektionsschutzes bereitge-
stellt. Beide Zuwendungen wurden an die KVB we itergeleitet (siehe hierzu Zeile 15). 
Demgegenüber stehen Mindererträge von rund 4,2 Mio. € aufgrund von Verzögerun-
gen bei der Realisierung geförderter Baumaßnahmen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung in 
Höhe von 56,2 Mio. € angefallen. Bei den ausgewiesenen Mehrerträgen handelt es 
sich um erhöhte Landeszuweisungen für die l aufenden Betriebskosten der Kinderta-
gesstätten und -tagespflege aufgrund des fortlaufenden Platzausbaus sowie neuer Be-
zuschussungstatbestände nach dem zum 01.08. 2020 in Kraft getr etenen Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz-Novelle). Darüber hinaus wurden vom Land NRW Zuwendungen 
für die aufgrund von Corona-be dingten Schließungen an die Eltern zu erstattenden 
Beiträge an die Kommunen gewährt (vgl. Zeile 4). Rund 11,0 Mio. € wurden zusätzlich 
für die Testungen im Zusammenhang mit Corona in den Kindertageseinrichtungen be-
reitgestellt (vgl. Zeile 13). Ebenso wurden Zuschüsse zur Sprachförderung und für Fa-
milienzentren sowie Mehrträge für die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden 
generiert. Diesen Zuschüssen stehen korr espondierende Aufwendungen in den Zei-
len 13 und 15 gegenüber. 
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 31 ,1 Mio. € in der Produktgruppe 0503 – 
Weitere soziale Pflichtleistungen angefallen. Die pauschalierte Landeszuweisung ge-
mäß § 4 ff. FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) wurde bisher in Zeile 6 eingeplant und 
gebucht. Aufgrund einer Änderung des Sachkontos wird der Ertrag von nun an in die-
ser Zeile abgebildet. 
 
Dem gegenüber stehen unter ander em Mindererträge in der Produktgruppe 1601 – 
Allgemeine Finanzwirtschaft von rund 73,6 Mio. €. Im Verg leich zu 2020 sind Weni-
gererträge von rund 231,0 Mio. € zu verzeichnen. Wesentlich für den Rückgang ist die 
einmalig in 2020 gezahlte, Corona-bedingte Ausgleichszahlung aus dem Gewerbe-
steuerausgleichsgesetz NRW von rund 118,7 Mio. €. Weiterhin liegen Wenigererträge 
von 41,9 Mio. € im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vor. 
Des Weiteren sind Mindererträge in der  Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben 
in Höhe von 23,9 Mio. € angefallen. In 2021 ist die deutliche Ertragsreduzierung, 
ebenso wie im Vorjahr, auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungs-
pauschale des Landes NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden 
diese Finanzmittel in 2021 nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulmieten, son-
dern zur Finanzierung investiver Schulneu- und -erweiterungsbauten eingesetzt. 
In der Produktgruppe 0104 – IT- und Kommunika tionsdienste sind weitere Minderer-
träge in Höhe von 8,3 Mio. € entstanden.  Diese Mindererträge sind überwiegend be-
gründet durch die Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. Die Verzögerung hat 
dazu geführt, dass die mit dieser Maß nahme verbundenen Erträge aus Fördermitteln 
in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. € nicht wie geplant realisiert werden konnten. 
  
75

Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 4) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0603 Kindertagesbe-
treuung                           47.574 42.112 -5.462 -11,5% 73.446 -31.334 -42,7% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum               31.435 28.853 -2.582 -8,2% 40.776 -11.923 -29,2% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze                             44.790 36.996 -7.794 -17,4% 42.285 -5.289 -12,5% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst                     74.506 81.159 +6.654 +8,9% 84.874 -3.715 -4,4% 
0301 Schulträgerauf-
gaben                             12.930 14.844 +1.914 +14,8% 17.900 -3.056 -17,1% 
1001 Baugenehmigun-
gen, Bauordnungsbe-
hördliche Maßnahmen    14.653 15.205 +553 +3,8% 11.614 +3.591 +30,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 61.160 66.898 +5.739 +9,4% 69.670 -2.772 -4,0% 
Summe 287.047 286.068 -979 -0,3% 340.565 -54.496 -16,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Ent-
gelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus  der Auflösung von Sonderposten für 
Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung  von Sonderposten für den Gebührenaus-
gleich ausgewiesen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindererträge in Höhe von 54,5 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindererträgen in Höhe von rund 31,3 Mio. € in 
der Produktgruppe 0603 – Ki ndertagesbetreuung. Aufgr und von Corona-bedingten 
Schließungen der Einrichtungen zur Kindert agesbetreuung wurden für den Zeitraum 
Januar, April (halber Monat), Mai und Juni 2021 die Elternbeiträge an die Eltern erstat-
tet. Dadurch wurden im Haushaltsjahr 2021 rund 13,6 Mio. € geringere Erträge aus 
Elternbeiträgen erzielt. Dem Ertragsausfa ll steht eine Landeserstattung in Höhe von 
6,8 Mio. € gegenüber (vgl. Ze ile 2). Weitere Wenigerertr äge ergeben sich durch das 
zweite beitragsfreie Kindergartenjahr sowie die allgemeine Entwicklung der Höhe der 
Elternbeiträge, die u. a. vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Auch im Bereich der 
sonstigen Entgelte und Gebühren führen die Corona-bedingten Schließungen zu We-
nigererträgen. 
Des Weiteren sind Mindererträge in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 11,9 Mio. € angefallen. Die Zahl der unter-
gebrachten Geflüchteten ist in 2021 niedri ger als geplant. Darüber hinaus werden 
Standorte Corona-bedingt als Isolierstationen genutzt und stehen somit für eine regu-
läre Belegung nicht zur Verfügung. 
Außerdem sind Mindererträge in Höhe von 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 1201 – 
Straßen, Wege, Plätze angefallen. Der über wiegende Teil von rund 4,8 Mio. € ist auf 
Mindererträge bei den Parkgebühren zurückzuführen. Ursächlich hierfür ist zum einem 
das verringerte Parkaufkommen während der  Pandemie. Zum anderen führen stra-
76

ßenbauliche Umgestaltungen im Zusammenhang mit der Verkehrswende zu Ertrags-
ausfällen. Darüber hinaus wa ren noch Erträge für Sondernutzungen des öffentlichen 
Straßenlandes im Zusammenhang mit Außengastronomie im Haushaltsplan vorgese-
hen. Nach Verabschiedung des Haushaltsp lanes wurde entschieden, dass diese in 
einer anderen Produktgruppe darzustellen sind. Die Abwicklung der Ist-Buchungen er-
folgte entsprechend. Dies führt zu we iteren Mindererträgen in Höhe von rund 
2,7 Mio. €. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus Sonder nutzungen des Straßen-
landes im Rahmen von Baustelleneinrichtungen etc. in Höhe von rund 1,6 Mio. € sowie 
weitere Mehrerträge im Zusammenhang mit der ertragswirksamen Auflösung von Son-
derposten in Höhe von rund 0,6 Mio. €.  
In der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sind Min-
dererträge in Höhe von 3,7 Mio. € entst anden. Das zum 01.01.2021 rückwirkende In-
krafttreten der Änderung der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrgebührensatzung 
der Stadt Köln führt in  2021 zu erheblich geringeren Erträgen gegenüber dem Plan. 
Weitere Verschlechterungen sind durch Co rona-bedingte Ertragsausfälle im Bereich 
des Brandsicherheitswachdienstes bei Ve ranstaltungen entstanden. Zudem musste 
ein erwirtschafteter Überschuss von rund 1,8 Mio. € beim G ebührenrechner Luftret-
tungsdienst auf den Sonderposten umgebucht werden. 
Weitere Mindererträge in Höhe von 3,1 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 0301 
– Schulträgeraufgaben. Aufgrund Corona-bedingter Schulschließungen entstehen bei 
den Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztagsschule Mindererträge für die Mo-
nate Januar, April (halber Monat), Mai und Juni 2021. 
 
Dem gegenüber stehen rund 3,6 Mio. € Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in 
der Produktgruppe 1001 – Baugenehmigun gen, Bauordnungsbehördliche Maßnah-
men. Die Entgelte hängen von der Anzahl und dem Inhalt der Bauanträge ab. Sie sind 
nicht genau planbar. 
  
77

Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 6) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II                                     270.229 294.128 +23.899 +8,8% 210.255 +83.873 +39,9% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst                     6.283 33.097 +26.814 +426,8% 72 +33.025 +45931,7% 
0501 Leistungen nach 
dem  SGB XII                 204.379 219.143 +14.765 +7,2% 211.812 +7.331 +3,5% 
0508 Leistungen für 
Bildung und Teilhabe      29.505 29.804 +299 +1,0% 24.667 +5.137 +20,8% 
1501 Wirtschaft und 
Tourismus                       3.365 3.660 +295 +8,8% 109 +3.551 +3256,7% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen             34.434 23.225 -11.209 -32,6% 75.541 -52.316 -69,3% 
sonstige Produktgrup-
pen 48.349 55.775 +7.426 +15,4% 54.019 +1.756 +3,3% 
Summe 596.544 658.833 +62.289 +10,4% 576.475 +82.358 +14,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kosten-
erstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund fü r die Erstattung der Kosten der Unter-
kunft nach SGB II. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 82,4 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus M ehrerträgen in Höhe von rund 83,9 Mio. € in 
der Produktgruppe 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Diese Verbes-
serung ist darauf zurückzuführen, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft 
und Heizung zum 15.10.2020 rückwirkend um bis zu 25 Prozentpunkte erhöht wurde. 
Somit wurde mehr erstattet als eingeplant wa r. Aufgrund einer Doppelbuchung sind 
rund 22 Mio. € im Rahmen eines Forderungsverlustes ausgeglichen (siehe Zeile 14). 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst von 33,0 Mio. € angefallen. Maßgeblich für das positive Ergeb-
nis sind die Erstattungen durch das Land so wie von übrigen Bereichen in Höhe von 
rund 33,0 Mio. € für erbrachte Leistungen durch die Stadt Köln im Rahmen der Bewäl-
tigung der Corona-Pandemie. Zu nennen sind hi er insbesondere die Erstattungen für 
den Betrieb des Impfzentrums sowie der Cor ona-Testzentren z. B. am Kölner Haupt-
bahnhof, dem Flughafen KölnBonn und weiteren Standorten. 
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 7,3 Mio. € in der Produktgruppe 0501 – Leis-
tungen nach dem SGB XII angefallen. Diese resultieren aus der Bundeserstattung für 
Grundsicherung (rund 4,7 Mio. €), sowie aus Erstattungen des Landschaftsverbandes 
Rheinland (LVR) für delegiert e Aufgaben der Eingliederungsh ilfe nach Inkrafttreten 
des Bundesteilhabegesetztes (2,6 Mio. €). Den Erträgen stehen entsprechende Auf-
wendungen in Zeile 15 gegenüber. 
Weitere Mehrerträge in Höhe von 5,1 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 0508 
– Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierbei handelt es sich um die Erstattung des 
zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe (BuT)-Aufwendungen bestimmten Anteils der 
78

Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Nach Planaufstel-
lung erhöhte sich der Ersta ttungsanteil des Bundes von 4, 8 % auf 6,9 % der Kosten 
der Unterkunft. 
In der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus sind weit ere Mehrerträge in 
Höhe von 3,6 Mio. € entstanden. Diese Mehrerträge sind überwiegend begründet 
durch eine Rückerstattung der  KölnBusiness Wirtschaftsfö rderungs-GmbH. Die bei 
Gesellschaftsgründung im J ahr 2020 bewilligte Zuwendung in Höhe von insgesamt 
13,5 Mio. € stand unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Wirtschaftsplans. 
Der in 2021 festgestellte Wirtschaftsplan 20 20 sah einen um rund 3,6 Mio. € Pande-
mie-bedingten geringeren Zuschuss vor, der in 2021 erstattet wurde.  
 
Dem gegenüber stehen rund 52,3 Mio. € Mindererträge in Produktgruppe 0503 – Wei-
tere soziale Pflichtleist ungen. Die Landeserstattungen für erbrachte Unterhaltsvor-
schuss-Leistungen sowie die Er höhung der Erstattungen nach § 4 ff. FlüAG (Flücht-
lingsaufnahmegesetz) fielen geringer aus als bei der Planaufstellung angenommen. 
Letztere wird ab 2021 buchungstechnisch in Zeile 2 abgebildet. 
 
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                45.044 48.898 +3.855 +8,6% 30.080 +18.818 +62,6% 
0412 Historisches Ar-
chiv                                 753.455 16.840 -736.615 -97,8% 0 +16.840   
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten                                  15.310 15.108 -201 -1,3% 340 +14.769 +4348,8% 
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse 
und Vollstreckung           10.804 18.198 +7.395 +68,4% 5.547 +12.651 +228,1% 
1501 Wirtschaft und 
Tourismus                       7.981 18.961 +10.981 +137,6% 8.400 +10.561 +125,7% 
0205 Verkehrsüberwa-
chung                              38.813 35.813 -3.000 -7,7% 48.240 -12.427 -25,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 164.334 144.066 -20.269 -12,3% 126.646 +17.420 +13,8% 
Summe 1.035.740 297.885 -737.855 -71,2% 219.253 +78.632 +35,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden unter anderem  Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steu-
ern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließ ender und ruhender Verk ehr, Erträge aus der 
Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderungen, Er-
träge aus der Veräußerung von Vermögensg egenständen, Erträge aus Zuschreibun-
gen, z. B. restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung 
von Rückstellungen, ausgewiesen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 78,6 Mio. € vor. 
 
79

Im Wesentlichen resultieren diese aus M ehrerträgen in Höhe von rund 18,8 Mio. € in 
der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwir tschaft. Diese sind auf Mehrerträge 
durch die Auflösung bzw. Herabsetzung im Bereich der Wertberichtigungen und Rück-
stellungen von rund 31,1 Mio. € zurückzuf ühren, welche vor allem durch Wenigerer-
träge im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer von rund 13,4  Mio. € reduziert 
werden.  
In der Produktgruppe 0412 – Historisches Archiv sind weitere Mehrerträge in Höhe von 
16,8 Mio. € durch die Herabsetzung einer Rückstellung entstanden. 
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 14 ,8 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – 
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Diese M ehrerträge resultieren im 
Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung eines Grundstücks als ex-
terne Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die Wertminde-
rung des Grundstücks geleistet. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0110 – Controlling, Finanzsteu-
erung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstre ckung von 12,7 Mio. € angefallen. Die 
Mehrerträge im Bereich der Säumniszuschläge und Entgelte für Vollstreckungsleistun-
gen von rund 11,5 Mio. € resultieren aus umfangreichen Nachveranschlagungen für 
die Jahre 2017 bis 2021. Die Steuererstattungen seitens des Finanzamtes für die Be-
triebe gewerblicher Art führen zu weiteren Mehrerträgen von 1,1 Mio. €. 
Weitere Mehrerträge in Höhe von 10,6 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 1501 
– Wirtschaft und Tourismus. Hierbei handelt es sich um Steuererstattungen aus Vor-
jahren der Stadtwerke Köln GmbH. Diese Erträge stehen in Abhängigkeit zu den ein-
gehenden Steuerbescheiden basierend auf der jährlichen Gewinnausschüttung.  
 
Dem gegenüber stehen rund 12,4 Mio. € Minder erträge in der Produktgruppe 0205 – 
Verkehrsüberwachung. Die Corona-Pandemie führt zu einem geringeren Verkehrsauf-
kommen und somit zu weniger Verstößen im Rahmen der Überwachung des fließen-
den Verkehrs. Darüber hinaus ist der Krankenstand der Mitarbeitenden im Bereich des 
ruhenden Verkehrs sehr hoch. Beides führt dazu, dass bei den Verwarnungs- und 
Bußgelder eine Verschlechterung gegenüber der Veranschlagung zu verzeichnen ist. 
Darüber hinaus ergeben sich gegenüber dem Jahr 2020 geringere Erträge bei der Auf-
lösung/Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen von rund 2,0 Mio. €. 
  
80

3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 
Personalaufwendungen (Zeile 11)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Personal- 
aufwendungen  
(Zeile 11) 1.151.539 1.192.724 -41.185 -3,6% 1.237.289 +44.565 +3,6% 
Summe 1.151.539 1.192.724 -41.185 -3,6% 1.237.289 +44.565 +3,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamt*innen und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäf-
tigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Aufwendungen 
für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
 
Bei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung Minderaufwen-
dungen in Höhe von 44,6 Mio. €. Dies kommt vor allem durch Minderaufwendungen 
bei den Regelbezügen für die Beamt*innen  sowie bei den Rückstellungen zustande. 
Insbesondere letztere können erst im Rahmen des Jahresabschlusses genau beziffert 
werden und unterliegen starken Schwankungen in beide Richtungen (teils starkes 
Über- als auch Unterschreiten des Planwertes.) 
 
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Versorgungs- 
aufwendungen  
(Zeile 12) 73.555 54.486 +19.069 +25,9% 58.779 +4.293 +7,3% 
Summe 73.555 54.486 +19.069 +25,9% 58.779 +4.293 +7,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Versorgungsaufwendungen beinh alten ausschließlich die Belastungen, die nicht 
durch die Inanspruchnahme der für dies en Zweck gebildeten Rückstellungen abge-
deckt werden können.  
 
Gegenüber dem Ist 2020 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 19,1 Mio. €. 
Diese sind durch die im Jahr 2020 beschlossene Anpassung der Versorgungsbezüge 
begründet. Gegenüber dem Plan 2021 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe 
von 4,3 Mio. €. Diese resultieren aus der erhöhten Inanspruchnahme der Pensions-
rückstellungen für Versorgungsempfänger*innen. 
  
81

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten                                  15.541 32.329 -16.788 -108,0% 9.957 -22.372 -224,7% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst                     61.553 63.776 -2.223 -3,6% 44.975 -18.801 -41,8% 
0301 Schulträgerauf-
gaben                             153.858 175.187 -21.330 -13,9% 157.273 -17.915 -11,4% 
0603 Kindertagesbe-
treuung                           13.719 26.115 -12.396 -90,4% 15.062 -11.053 -73,4% 
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste              10.489 9.124 +1.365 +13,0% 18.062 +8.938 +49,5% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum               49.983 47.706 +2.277 +4,6% 58.634 +10.929 +18,6% 
sonstige Produktgrup-
pen 312.249 294.464 +17.785 +5,7% 306.523 +12.059 +3,9% 
Summe 617.392 648.701 -31.310 -5,1% 610.486 -38.215 -6,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung der 
Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden, Aufwen-
dungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. R ealisierung von Projekten aus „Starke 
Veedel“ sowie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit, z. B. Aufwendungen für Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, enthalten. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 38,2 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus  Mehraufwendungen in Höhe von rund 
22,4 Mio. € in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Die 
Herrichtung der Liegenschaft, die für die Bereitstellung von Kreativräumen vorgesehen 
ist, hat sich verzögert. Daher wurden die Mittel in das Haushaltsjahr 2021 übertragen. 
Außerdem resultieren diese Mehraufwendungen aus dem Ergebnisausgleich des Jah-
resabschluss 2020 und 2021 der Gebäudewirtschaft, da insbesondere die Instandhal-
tungsaufwendungen höher ausgefallen sind als geplant. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst von 18,8 Mio. € angefallen. Maßgeblich für die Ergeb-
nisverschlechterung sind neben höheren Aufwendungen aufgrund neuer Verträge mit 
den Leistungserbringern im Rettungsdienst vor allem zusätzliche Pandemie-bedingte 
Aufwendungen, welche allerdings teilweise durch Land, Bund sowie die Kassenärztli-
che Vereinigung erstattet werden. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufga-
ben von 17,9 Mio. € angefallen. Die M ehraufwendungen entstehen im Wesentlichen 
im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "DigitalPakt NRW". Im Rahmen der Pla-
nung 2021 waren Bestandteile des Förderprogrammes noch nicht bekannt bzw. die 
Förderbedingungen noch unklar, sodass entsprechende Aufwandsansätze nicht be-
rücksichtigt werden konnten. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich aus im Zusam-
menhang mit der Förderung der Lehrerendgeräte im "DigitalPakt NRW" entstehenden, 
82

allerdings nicht förderfähigen Supportkosten. Hinzu kommen Mehraufwendungen aus 
der Restabwicklung des Projektes „Gute Schule 2020“. Bei der Haushaltsplanaufstel-
lung 2020/2021 ff. wurde davon ausgegangen, dass das Projekt bis einschließlich 
2020 endabgewickelt sein wird, sodass in 2021 kein Planansatz eink alkuliert wurde. 
Darüber hinaus entstehen Mehraufwendun gen im Rahmen des Aktionsprogramms 
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" sowie im Rahmen des Förderpro-
grammes aus der Durchführung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganz-
tagsbetreuung für Grundschulkinder. 
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 11,1 Mio. € resu ltieren aus der Produkt-
gruppe 0603 – Kindertagesbetreuung. Für die Testungen in Kindertagesstätten in Zu-
sammenhang mit dem Corona-Virus wurden im Haushaltsjahr 2021 rund 11,0 Mio. € 
aufgewendet. Diese waren nicht eingeplant, wurden jedoch vom Land erstattet (vgl. 
Zeile 2). 
 
Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstel-
lung und Bewirtschaftung von Wohnraum in Höhe von 10,9 Mio. €. Unterjährig wurden 
insbesondere nicht benötigte Notunterkünfte und Unterkünfte mit nicht abgeschlosse-
nen Wohneinheiten geschlossen. Infolgedess en bleiben geplante Aufwendungen für 
die Objektbewachung mit r und 5,8 Mio. € und für die Gebäudeunterhaltung mit rund 
0,8 Mio. € hinter den Erwart ungen zurück. Zudem entwickelt en sich die Flüchtlings-
zahlen gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich rückläufig. Damit einher gehen 
Wenigeraufwendungen bei den Energie- und Reinigungskosten in Höhe von rund 
1,5 Mio. € sowie bei den Erstattungen für übrige Bereiche in Höhe von rund 2,2 Mio. €. 
In der Produktgruppe 0104 – IT- und Kommunikationsdienste sind weitere Minderauf-
wendungen in Höhe von 8,9 Mio. € entstanden. Diese resultieren im Wesentlichen aus 
der Verzögerung des Projektes Breitbandausbau. 
  
83

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II                                     3.774 22.846 -19.072 -505,4% 688 -22.158 -3222,4% 
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse 
und Vollstreckung           2.678 6.073 -3.395 -126,8% 979 -5.094 -520,5% 
0501 Leistungen nach 
dem  SGB XII                 11.760 7.751 +4.009 +34,1% 4.491 -3.260 -72,6% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV           51.193 50.549 +644 +1,3% 54.641 +4.093 +7,5% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst                     8.499 7.987 +513 +6,0% 13.424 +5.438 +40,5% 
0301 Schulträgerauf-
gaben                             11.353 12.348 -995 -8,8% 19.569 +7.221 +36,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 123.020 99.575 +23.445 +19,1% 100.923 +1.349 +1,3% 
Summe 212.277 207.128 +5.150 +2,4% 194.715 -12.412 -6,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden planmäßige Absch reibungen, Forderungsverluste und außer-
planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 12,4 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0502 
– Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Höhe von rund 22,2 Mio. €. Hierbei han-
delt es sich um die Bereinigung einer  doppelt gebuchten Forderung aus dem Jahr 
2020. Die in 2020 getätigte Buchung wurde per  Forderungsverlust bereinigt (siehe 
Zeile 6). 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der  Produktgruppe 0110 – Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vo llstreckung von 5,1 Mio. € angefal-
len. Hierbei handelt es sich um Forderungs verluste von nicht realisierten Ertragsbu-
chungen im Bereich der Säumniszuschläge, die im Vorhinein nur schwer kalkulierbar 
sind. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. € in der Produktgruppe 0501 
– Leistungen nach dem SGB XII angefallen. Die Berichtigung von nicht realisierbaren 
Ertragsbuchungen aus Vorjahren führte zu entsprechenden Forderungsverlusten. Aus 
technischen Gründen werden in dieser Produktgruppe auch die Forderungsverluste zu 
Ertragsbuchungen aus anderen Produktgruppen des  Sozialbereiches gebucht. Ein 
großer Teil davon bezieht sich auf nicht realisierbare Forderungen gegen Unterhalts-
pflichtige nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. 
 
Dem gegenüber stehen rund 7,2 Mio. € Mi nderaufwendungen in de r Produktgruppe 
0301 – Schulträgeraufgaben. Di e Minderaufwendungen sind im Wesentlichen durch 
zeitliche Verzögerungen bei diversen Sc hulbauprojekten und der damit verbundenen 
84

zeitlich verzögerten Beschaffung von Einrichtungsgegenständen begründet. Auch Ver-
zögerungen bei der Umsetzung des Förder programms „Gute Schule 2020“ haben zu 
Minderaufwendungen geführt. 
Des Weiteren sind Minderauf wendungen in der Produktgr uppe 0212 – Brand- u. Be-
völkerungsschutz, Rettungsdienst in Höhe v on 5,4 Mio. € angefallen. Ursächlich für 
die Ergebnisverbesserung sind vor allem Verzögerungen beim Kauf von Kraftfahrzeu-
gen für den Brandschutz und den Rettungsdienst mangels Pandemie-bedingt zur Ver-
fügung stehender personeller Kapazitäten. 
In der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun nel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
deraufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. € entstanden. Diese sind auf Verzögerungen 
bei der Realisierung diverser Baumaßnahmen aufgrund von komplexen Vergabe- und 
Abstimmungsprozessen zurückzuführen. 
 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu erläu-
tern; diese setzen sich in 2021 wie folgt zusammen: 
 
Bilanzposi- Bezeichnung  Werte in T€ 
1.2.1.1 Grünflächen 31 
1.2.1.2 Ackerland  168 
1.2.1.3 Wald, Forst 138 
1.2.3.1 Grund und Boden Infr astrukturvermögen 1.063 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 355 
1.3.2 Beteiligungen * 81 
1.3.3 Sondervermögen * 4.781 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen  22 
 Summe 6.639 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden ab 
01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgem einen Rücklage verrechnet. Die Abweichung zu den in der 
oberen Tabelle genannten außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von rund 5,2 Mio. € resultiert aus dieser Verfahrens-
weise. 
  
85

Transferaufwendungen (Zeile 15) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV           63.775 99.519 -35.744 -56,0% 24.097 -75.423 -313,0% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                467.154 589.420 -122.266 -26,2% 535.424 -53.996 -10,1% 
0603 Kindertagesbe-
treuung                           371.774 400.028 -28.254 -7,6% 361.826 -38.202 -10,6% 
0606 Hilfe für junge 
Menschen und ihre Fa-
milien                              215.131 239.485 -24.354 -11,3% 216.680 -22.805 -10,5% 
1005 Leistungen zur 
Vermeidung von Ob-
dachlosigkeit                   23.059 28.832 -5.774 -25,0% 22.907 -5.925 -25,9% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen             127.541 99.223 +28.318 +22,2% 123.920 +24.697 +19,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 657.940 687.944 -30.004 -4,6% 694.730 +6.785 +1,0% 
Summe 1.926.374 2.144.452 -218.078 -11,3% 1.979.583 -164.869 -8,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke wie Be-
triebskostenzuschüsse für Kindertagesstät ten freier Träger, allgemeine Umlagen, 
Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisungen, aus-
gewiesen.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 164,9 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus  Mehraufwendungen in Höhe von rund 
75,4 Mio. € in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Hinter-
grund ist die Gewährung von Landeszuwendungen zum Ausgleich von Schäden im 
öffentlichen Personennahverkehr im Zusa mmenhang mit der Corona-Pandemie und 
für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im Rahmen der Schülerbeförderung, die 
an die KVB weitergeleitet wurden. Daneben trugen unerwartet hohe Erstattungen der 
Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden für die Durchführung der in-
terlokalen Verkehre, die ebenfalls der KVB zugeleitet wurden, zu den Mehraufwendun-
gen bei (siehe hierzu auch Zeile 2). 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft von 54,0 Mio. € angefallen. Die Gewerbesteuerumlage und die Land-
schaftsverbandsumlage fallen im Vergleich zum Planansatz in 2021 um 7,1 Mio. € und 
54,5 Mio. € höher aus. Demgegenüber stehen Wenigeraufwendungen von rund 
7,6 Mio. €, die im Rahmen des Kommunalin vestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2 
entgegen der Planung in Teilplanzeile 16 angefallen sind. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 38,2 Mio. € in der Produktgruppe 
0603 – Kindertagesbetreuung angefa llen. Der Mehraufwand re sultiert zum Teil aus 
einem generellen Anstieg von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sowie höher aus-
fallenden Betriebskostenzuschüssen für Kitas von freien Trägern. Zum größten Teil ist 
die Planüberschreitung im Zusammenhang mit dem neuen Kinderbildungsgesetz 
86

(KiBiz) NRW (ab 01.08.2020) zu sehen. Zu m Planungszeitpunkt des Doppelhaushal-
tes 2020/2021 konnten die Auswirkungen der KiBiz-Novelle noch nicht planungssicher 
berücksichtigt werden. Dem Mehraufwand stehen entsprechende Mehrerträge in der 
Zeile 2 gegenüber. 
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 22,8 Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 0606 – Hilfe für junge M enschen und ihre Familien. Erhöhte Fallzahlen (u. a. 
auch Corona-bedingt) wie auch allgemeine  Kostensteigerungen bei Personal- und 
Sachaufwendungen, die sich in den gewährt en Hilfeleistungen für junge Menschen 
und ihren Familien wiederfinden, führen zu der Ergebnisverschlechterung in der wirt-
schaftlichen Jugendhilfe. 
In der Produktgruppe 1005 – Leistungen zu r Vermeidung von Obdachlosigkeit sind 
weitere Mehraufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. € entstanden. Die Zahl der von Woh-
nungslosigkeit bedrohten oder konkret betroffenen Personen hat weiter zugenommen. 
Vor allem der Anstieg von Hotelunterbringungen führt zu steigenden Kosten. Ein Groß-
teil der Mehraufwendungen konnte allerdings durch entsprechende Mehrerträge kom-
pensiert werden. 
 
Dem gegenüber stehen rund 24,7 Mio. € Minderaufwendungen in der Produktgruppe 
0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem 
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG-Leistungen) blieben weit hinter dem Ansatz zurück. 
Trotz erwarteter hoher Antragsstellung inklusive der Abarbeitung alter Fälle ist die Er-
wartung, dass ein Großteil dieser in einen dauerhaften Leistungsbezug überführt wer-
den, nur teilweise eingetroffen. 
 
  
87

Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                117.218 50.538 +66.680 +56,9% 13.110 -37.428 -285,5% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst                     9.447 33.444 -23.997 -254,0% 7.122 -26.322 -369,6% 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten                                  4.424 12.021 -7.597 -171,7% 3.615 -8.405 -232,5% 
0701 Gesundheits-
dienste                            5.658 10.633 -4.975 -87,9% 3.656 -6.976 -190,8% 
0508 Leistungen für 
Bildung und Teilhabe      16.660 19.218 -2.558 -15,4% 13.927 -5.292 -38,0% 
0412 Historisches Ar-
chiv                                 735.353 4.161 +731.192 +99,4% 8.684 +4.523 +52,1% 
sonstige Produktgrup-
pen 865.985 875.412 -9.428 -1,1% 892.853 +17.441 +2,0% 
Summe 1.754.744 1.005.427 +749.317 +42,7% 942.967 -62.460 -6,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, 
Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbau-
zinsen, Leasing, Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicheru ngen, Porto, Scha-
densfälle sowie Wertveränderungen bei i mmateriellen Vermögensgegenständen, 
beim Sachanlagevermögen, bei Finanzanlagen und beim Umlaufvermögen.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 62,5 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese Mehrauf wendungen in Höhe von 37,4 Mio. € aus 
der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft. Ein Großteil der Mehraufwen-
dungen ergibt sich durch nicht planbare Einz el- und Pauschalwertberichtigungen der 
offenen Forderungen, vor allem im Bereich der Steuern und Abgaben. Außerdem han-
delt es sich um Mehraufwendungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungs-
gesetzes, Kapitel 2. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 – Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst von 26,3 Mio. € angefallen. Prägend für diese Ergeb-
nisverschlechterung sind zusätzliche Aufwendungen für die Anmietung von Messehal-
len zum Betrieb eines Impfzentrums im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 8,4 Mio. € in der Produktgruppe 0108 
– Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Gemäß Vertrag zur Baureifma-
chung des Clouth-Geländes sind von der Stadt Köln entsprechende Kostenüberschrei-
tungen zu finanzieren. Die Mehraufwendu ngen werden dabei nach ihrer Entstehung 
den Jahren 2021 bis 2023 zugeordnet und du rch entsprechende Rückstellungen ab-
gesichert. Die Auszahlung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung in 2024 in einer 
Summe. 
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 
0701 – Gesundheitsdienste. In dem Ergebnis 2021 spiegeln sich hohe Aufwendungen 
im Rahmen der Krisenbewältigung der Cor ona-Pandemie wider. Bei diesen Buchun-
gen handelt es sich um Anmietungen von zusätzlichen Büroräumen und Fahrzeugen, 
88

den Betrieb von Impfzentren an der Lanxess-Arena und am Neumarkt und die Beauf-
tragung von Kurierdiensten. 
In der Produktgruppe 0508 – Leistungen für B ildung und Teilhabe sind weitere Mehr-
aufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. € entstanden. Bedingt durch das am 01.08.2019 
in Kraft getretene „Starke-Familie-Gesetz“ und der damit verbundenen Ausweitung der 
Anspruchsberechtigten als auch der gestiegenen Pro-Kopf-Pauschale fallen die Auf-
wendungen höher aus als geplant. Zudem ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen 
mit Anspruch auf Leistungen Corona-beding t gestiegen. Hierzu gehören u. a. Leis-
tungsbeteiligungen für persönlichen Schulbe darf, Lernförderung, Schul- und Kinder-
gartenspeisung.  
 
Dem gegenüber stehen rund 4,6 Mio. € Mi nderaufwendungen in der Produktgruppe 
0412 – Historisches Archiv. Entgegen der Planung wurde der Neubau des Historischen 
Archivs nicht zu Beginn des Jahres, sonder n erst im zweiten Quartal bezogen. Aus 
diesem Grund gab es Einsparungen bei den veranschlagten Mieten. 
 
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 
Finanzerträge (Zeile 19) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1101 Ver- und Entsor-
gung                               28.621 24.801 -3.820 -13,3% 15.210 +9.591 +63,1% 
0902 Stadtentwicklung   2.800 2.837 +36 +1,3% 0 +2.837   
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                5.808 6.686 +878 +15,1% 11.705 -5.020 -42,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 64.029 65.105 +1.076 +1,7% 63.500 +1.605 +2,5% 
Summe 101.258 99.428 -1.831 -1,8% 90.415 +9.013 +10,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun-
gen, verbundenen Unternehmen,  Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi-
nanzerträge und Zinserträge abgebildet. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 9,0 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1101 – Ver- 
und Entsorgung in Höhe von rund 9,6 Mio. €. Die Umsatzerlöse aus den Abwasserge-
bühren haben sich gegenüber der ursprünglichen Planung stark erhöht. Ursache sind 
größere Flächenversiegel ungen als angenommen und dadurch  größere Abwasser-
mengen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung in Höhe 
von 2,8 Mio. € angefallen. In 2020 begann die Umsetzung der Stadtentwicklungsmaß-
nahme Deutzer Hafen. Die finalen fiskalisc hen Auswirkungen zeigten sich erst unter-
jährig in 2021. Im Zuge dessen werden hier die Erträge aus der vertraglichen Verein-
barung mit der modernen stadt GmbH über di e Ablösung des Ausgleichsbetrags ab-
gebildet. Die Mehraufwendungen spiegeln sich in gleicher Höhe in Zeile 20 wider.  
89

Dem gegenüber stehen rund 5,0 Mio. € Mi ndererträge in der Produktgruppe 1601 – 
Allgemeine Finanzwirtschaft. Diese ergeben sich aus nicht realisierten Zinserträgen 
aufgrund des Niedrigzinsniveaus in 2021.  
 
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                50.713 46.206 +4.507 +8,9% 117.550 +71.344 +60,7% 
0902 Stadtentwicklung   2.800 2.837 -36 -1,3% 0 -2.837   
sonstige Produktgrup-
pen 14.430 1.379 +13.051 +90,4% 741 -638 -86,1% 
Summe 67.943 50.421 +17.522 +25,8% 118.291 +67.870 +57,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions- und Kas-
senkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer Stadtent-
wicklungsmaßnahme.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderaufwendungen in Höhe von 67,9 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus  Minderaufwendungen in  der Produktgruppe 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Höhe von rund 71,3 Mio. €. Durch das niedrige 
Zinsniveau ergaben sich sowohl im Bereich der Zinsen für Investitionskredite als auch 
bei den Zinsen für Kassenkredite Wenigeraufwendungen. 
 
Dem gegenüber stehen rund 2,8 Mio. € Mehr aufwendungen in der Produktgruppe 
0902 – Stadtentwicklung. In 2020 begann die Umsetzung der Stadtentwicklungsmaß-
nahme Deutzer Hafen. Die finalen fiskalisc hen Auswirkungen zeigten sich erst unter-
jährig in 2021. Im Zuge de ssen werden hier die Aufwendungen aus der vertraglichen 
Vereinbarung mit der modernen stadt GmbH über die Ablösung des Ausgleichsbetrags 
abgebildet. Die Mehrerträge spiegeln sich in gleicher Höhe in Zeile 19 wider. 
  
90

3.4 Erläuterung des außerordentlichen Ergebnisses (Zeilen 23 und 24) 
Im Jahr 2021 resultiert das außerordentliche Ergebnis ausschließlich aus Corona-be-
dingten Sachverhalten. Es setzt sich  zusammen aus außerordentlichen Erträgen in 
Höhe von 150,2 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. €. 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft                70.413 63.685 -6.729 -9,6% 0 +63.685   
0701 Gesundheits-
dienste                            11.093 31.587 +20.494 +184,7% 0 +31.587   
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II                                     7.000 7.353 +353 +5,0% 0 +7.353   
0603 Kindertagesbe-
treuung                           10.392 6.628 -3.764 -36,2% 0 +6.628   
0301 Schulträgerauf-
gaben                             4.960 6.431 +1.471 +29,7% 0 +6.431   
0106 Zentrale Dienst-
leistungen                       3.476 4.877 +1.400 +40,3% 0 +4.877   
sonstige Produktgrup-
pen 48.208 29.485 -18.723 -38,8% 0 +29.485   
Summe 155.542 150.045 -5.497 -3,5% 0 +150.045   
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Nach § 5 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) sind bei der Aufstellung 
der Jahresabschlüsse die infolge der Corona-Pandemie entstandenen Mindererträge 
und Mehraufwendungen zu ermitteln. Die Su mme der ermittelten Haushaltsbelastun-
gen ist nach § 5 Abs. 5 NKF-CIG separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und 
bilanziell gesondert zu aktivieren. Der fü r das Haushaltsjahr 2021 ermittelte Corona-
bedingte Schaden beträgt 150,1 Mio. € und wird über das außerordentliche Ergebnis 
dargestellt. Durch die Bildung der Bilanzierungshilfe wird der Schaden isoliert und so-
mit das Jahresergebnis nicht belastet. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF-CIG 
ab dem Haushaltsjahr 2025 ratierlich abgeschrieben oder alternativ in 2025 ganz oder 
anteilig unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet. 
 
Ein Großteil des Corona-bedingten Schadens ist durch Belastungen in Produktgruppe 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft in Höhe von 63,7 Mio. € bedingt. Diese sind über-
wiegend auf Ertragsausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer aufgrund 
der Corona-bedingten Anordnung von Kurzarbeit sowie auf Ausfälle bei der Kulturför-
derabgabe, der sonstigen Vergnügungssteuer sowie der Kompensationszahlung zum 
Familienleistungsausgleich zurückzuführen. 
Des Weiteren wurde in Produktgruppe 07 01 – Gesundheitsdienste aufgrund der 
Corona-Pandemie zusätzliches Personal insbesondere für die Kontaktpersonennach-
verfolgung, für Impfzentren und für den Betr ieb von Corona-Testzentren eingestellt. 
Die Mehraufwendungen in Höhe von rund 31,6 Mio. € resu ltieren aus der Pandemie-
bedingten Aufgabenwahrnehmung. Außerdem wurden durch Arbeitsplatzverluste im 
Zuge der Corona-Pandemie ve rmehrt Unterstützungsleistungen für Unterkunft und 
Heizung beantragt. 
Dies führt zu Mehraufwendungen von 7,4 Mio. € in Produktgruppe 0502 – Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II. 
91

Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 6,6 Mio. € sind auf Corona-Testungen in Pro-
duktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung zurückzuführen. 
In Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben is t das Aktionsprogramm „Aufholen 
nach Corona“ ursächlich für Mehraufwendungen in Höhe von 6,4 Mio. €. 
Durch die Corona-Pandemie ist zudem ein erhöhter Reini gungsbedarf in öffentlichen 
Gebäuden sowie den Verwaltungsgebäuden entstanden. Dies führt zu Mehraufwen-
dungen von rund 4,9 Mio. € in Produktgruppe 0106 – Zentrale Dienstleistungen. 
 
Die übrigen Belastungen sind u. a. bes onders geprägt von der stadtweiten Beschaf-
fung von Hygieneartikeln für den Gesundhei tsschutz der Bevölkerung aber auch für 
die städtischen Dienststellen. Zudem verz eichnet ein Großteil des Kultur- und Bil-
dungsbereichs Ertragsausfälle durch die behördliche Schließung der Museen und Wei-
terbildungseinrichtungen. Die Schließung en führen auch bei Verwaltungsgebühren 
und den Mieteinahmen für Parkhäuser und Tiefgaragen zu Mindererträgen.  
 
3.5 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
(Zeilen 27-31) 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögens-
gegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Fi-
nanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomH VO unmittelbar mit der allgemeinen 
Rücklage zu verrechnen. 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 30,3 Mio. € resul-
tieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Umlaufver-
mögens in Höhe von 26,9 Mio. €. Zudem sind 1,7 Mio. € in den verrechneten Erträgen 
enthalten, die aus der Auflösung eines Sonderpostens aus dem Abgang eines Gebäu-
des in der Eygelshovener Straße 33a-g resultieren. 
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 8,0 Mio. € 
entstanden. Davon sind 4,4 Mio. € auf den Verlust aus dem Abgang eines Gebäudes 
mit Außenanlagen in der Eygelshovener Straße 33a-g zurückzuführen. 
Bei den Finanzanlagen ergeben sich ve rrechnete Aufwendungen in Höhe von 
5,3 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,0 Mio. €. Im Wesentlichen betreffen die Aufwen-
dungen außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sondervermögen in Höhe von 
4,8 Mio. €. Davon entfallen allein 4,0 Mio. € auf den im Son dervermögen bilanzierten 
Wert der AWB e. E. Die verrechneten Erträge sind insbesondere auf Zuschreibungen 
auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Anteile an verbundenen Unternehmen zurück-
zuführen. 
Im Ergebnis ergibt sich der das Ei genkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 
18,0 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt. 
  
92

4. Finanzrechnung 
Es werden die Finanzrechnungszeilen erläuter t, die mindestens 2 % der gesamten 
Einzahlungen bzw. Auszahlu ngen umfassen. Zusätzlich wird die Finanzierungstätig-
keit erläutert. 
 
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden nach-
stehend – orientiert am Zeilenausweis de r Finanzrechnung – erläutert. Ergänzende 
Detailerläuterungen können den Einzeldarst ellungen der Teilergebnisse entnommen 
werden. Die Zeilen sind nac h den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei werden die 
sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist-Abweichungen dargestellt. 
Die übrigen Produktgruppen werden in der  Position, sonstigen Produktgruppen zu-
sammengefasst. 
 
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0301 Schulträgerauf-
gaben 40.415 43.587 +3.172 +7,8% 40 +43.547 +108866,3% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 43.810 46.633 +2.823 +6,4% 41.782 +4.850 +11,6% 
0902 Stadtentwicklung 1.828 2.284 +456 +24,9% 0 +2.284   
0401 Museumsreferat 8 0 -8 -100,0% 1.023 -1.023 -100,0% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 1.397 5.999 +4.602 +329,4% 10.770 -4.771 -44,3% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 9.714 20.109 +10.396 +107,0% 33.278 -13.169 -39,6% 
sonstige Produktgrup-
pen 10.895 18.242 +7.347 +67,4% 15.779 +2.463 +15,6% 
Summe 108.067 136.854 +28.787 +26,6% 102.673 +34.181 +33,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschiedli-
chen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, 
dargestellt. 
 
Die Mehreinzahlungen in Höhe von 34,2 Mio. € in dieser Zeile resultieren aus Verän-
derungen bei Landeszuweisungen. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrei nzahlungen in Höhe v on 43,6 Mio. € in 
der Produktgruppe 0301 – Sc hulträgeraufgaben. Abweichend von der Planung wird 
die Bildungspauschale des Landes NRW in 2021 nicht als konsumtive Zuwendung zur 
teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude, sondern 
als investive Zuwendung zur Finanzierung für investive Schulneu- und -erweiterungs-
bauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt. 
Des Weiteren sind Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanz-
wirtschaft in Höhe von 4,9 Mi o. € angefallen. Diese sind zu rückzuführen auf die nicht 
93

geplante Zuweisung von rund 1,8 Mio. € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsge-
setz und Mehreinzahlungen von rund 3,0 Mio. € bei der Zuweisung aus der Investiti-
onspauschale. 
Außerdem sind Mehreinzahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € in der Produktgruppe 
0902 – Stadtentwicklung angefal len. Es handelt sich um ungeplante Zuwendungen 
des Landes NRW zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus den Stadtentwicklungs-
programmen „Integriertes Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler“ (rund 0,3 Mio. €) 
und „Starke Veedel – Starkes Köln“ (rund 2,0 Mio. €).  
 
Dem gegenüber stehen unter anderem 13,2 Mio.  € Mindereinzahlungen in der Pro-
duktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Die Einzahlungen aus Zuwen-
dungen sind vom jeweiligen Realisierungs- bzw. Auszahlungsstand der förderfähigen 
Baumaßnahmen abhängig. Aufgrund von Ve rzögerungen bei diversen Maßnahmen 
konnten die Zuwendungen nicht wie geplant abgerufen werden (siehe hierzu auch 
Zeile 25). 
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze in Höhe von 4,8 Mio. € angefallen.  Aufgrund von Verzögerungen bei der Um-
setzung von zuwendungsfähigen Investiti onsmaßnahmen konnten die Einzahlungen 
nicht in vollem Umfang realisiert werden. 
Weitere Mindereinzahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € sind in der Produktgruppe 0401 – 
Museumsreferat entstanden, da Zuwendungen für Kunstank äufe nicht im geplanten 
Umfang akquiriert werden konnten. 
 
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 84.141 39.712 -44.429 -52,8% 45.000 -5.288 -11,8% 
0903 Grundstücksbe-
zogene Basisinformati-
onen, Grundstücksord-
nung und Wertermitt-
lung 103 381 +279 +271,3% 1.523 -1.142 -75,0% 
0203 Märkte 5 788 +783 +16181,8% 0 +788   
sonstige Produktgrup-
pen 530 583 +53 +9,9% 247 +336 +136,0% 
Summe 84.778 41.464 -43.315 -51,1% 46.770 -5.306 -11,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäu-
den und beweglichem Anlageverm ögen, z.B. Büroausstattung,  technischen Anlagen 
oder immateriellen Vermögensgegenständen wie  vertraglich vereinbarten Rechten, 
Konzessionen und Lizenzen, abgebildet.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 5,3 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mind ereinzahlungen in Höhe von 5,3 Mio. € in 
der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. 
94

Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0903 – Grundstücksbe-
zogene Basisinformationen, Grundstückso rdnung und Wertermittlung in Höhe von 
1,1 Mio. € angefallen. Die Einzahlungen in diesen beiden Produktgruppen fielen gerin-
ger aus als erwartet, weil sich die für 2021 geplante Veräußerung diverser Grundstü-
cke verzögert hat.  
 
Dem gegenüber stehen 0,8 Mio. € Mehreinzahlungen bei den Märkten. Diese resultie-
ren aus einem Grundstücksverkauf, der bei den Planungen nicht absehbar war. 
 
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 5.038 4.597 -441 -8,8% 5.200 -603 -11,6% 
1001 Baugenehmigun-
gen, Bauordnungsbe-
hördliche Maßnahmen 1.484 881 -603 -40,7% 600 +281 +46,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0   0 +0   
Summe 6.521 5.477 -1.044 -16,0% 5.800 -323 -5,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom-
munaler Maßnahmen erhoben wu rden, im Wesentlichen Er schließungsbeiträge, ab-
gebildet.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mi ndereinzahlungen in Höhe von 0,6 Mio. € in 
der Produktgruppe 1201 – Stra ßen, Wege, Plätze. Die Erschließungsbeitragsverfah-
ren sind komplex und von vielen Faktoren abhängig. Oftmals sind langwierige Klärun-
gen notwendig. Dies führt im Ergebnis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Heranzie-
hung von Erschließungsbeiträgen. 
 
Demgegenüber stehen 0,3 Mio.  € Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1101 – 
Baugenehmigungen, Bauordnungs behördliche Maßnahmen. Die Einzahlungen aus 
der Stellplatzablöse sind schwer planbar. Da s Ergebnis weicht r egelmäßig von der 
Planung ab. 
  
95

Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 30.798 22.026 -8.771 -28,5% 2.578 +19.448 +754,4% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 84 103 +19 +23,3% 2.800 -2.697 -96,3% 
sonstige Produktgrup-
pen 575 362 -214 -37,2% 0 +362   
Summe 31.457 22.491 -8.966 -28,5% 5.378 +17.113 +318,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlungen 
investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 
abgebildet.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 17,1 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehr einzahlungen in Höhe von 19,5 Mio. € in 
der Produktgruppe 1601 – Allgemeine Finanzwir tschaft. Dabei handelt es sich unter 
anderem um Sondertilgungen von der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH Co KG, wel-
che um 13,7 Mio. € höher ausfallen als geplant. Eine weitere Mehreinzahlung von rund 
2,3 Mio. € stammt aus der Sondertilgung de r GAG AG. Außerdem sind die sonstigen 
Tilgungsleistungen höher als geplant ausgefallen. 
 
Demgegenüber stehen 2,7 Mio. € Mindereinzahlungen aus der Produktgruppe 0603 – 
Kindertagesbetreuung. Es wurden weniger Rückforderungen als geplant gegenüber 
freien Trägern oder Tagespflegepersonen gestellt, die Mittel aus Zuschussprogram-
men nicht zweckentsprechend verwendet haben (vgl. Zeile 29). 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 77.640 36.380 +41.260 +53,1% 50.000 +13.620 +27,2% 
0903 Grundstücksbe-
zogene Basisinformati-
onen, Grundstücksord-
nung und Wertermitt-
lung 12 268 -255 -2051,7% 1.679 +1.411 +84,0% 
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0   0 +0   
Summe 77.653 36.648 +41.005 +52,8% 51.679 +15.031 +29,1% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten 
Grundstücken und Gebäuden dargestellt.  
96

Es liegen Minderauszahlungen in Höhe von 15,0 Mio. € im Vergleich zur Planung vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von 13,6 Mio. € 
in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Der für 2021 
geplante Erwerb diverser Grundstücke hat sich verzögert. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0903 – Grundstücksbe-
zogene Basisinformationen, Grundstücksor dnung und Wertermittlung in Höhe von 
1,4 Mio. € angefallen. Die Minderauszahlungen resultieren aus dem Bereich der Um-
legung von Grundstücken. Aufgrund der D auer und der Komplexität der Umlegungs-
verfahren, sowie der gesetzlich verankerten Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmit-
teln, sind die Zahlungsströme nicht exakt planbar. Zudem haben sich Maßnahmen we-
gen der Corona-Pandemie verzögert. 
 
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 22.551 23.355 -804 -3,6% 75.535 +52.181 +69,1% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 37.442 44.870 -7.428 -19,8% 80.351 +35.481 +44,2% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 13.416 5.438 +7.979 +59,5% 27.058 +21.620 +79,9% 
0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von 
Sportstätten 6.028 8.423 -2.395 -39,7% 24.761 +16.338 +66,0% 
0902 Stadtentwicklung 5.747 5.396 +351 +6,1% 12.886 +7.491 +58,1% 
1101 Ver- und Entsor-
gung 4.238 0 +4.238 +100,0% 5.850 +5.850 +100,0% 
sonstige Produktgrup-
pen 48.301 45.005 +3.296 +6,8% 62.898 +17.893 +28,4% 
Summe 137.724 132.487 +5.237 +3,8% 289.339 +156.853 +54,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen abge-
bildet. Diese umfassen für Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 156,9 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von 52,2 Mio. € 
in der Produktgruppe 1201 – Straßen, W ege, Plätze. Die Baumaßnahmen sind kom-
plex und es bedarf eines hohen Abstimmungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorg-
fältiger Planung zu Störungen kommen. Darüber hinaus wirken sich auch die komple-
xen Vergabeprozesse sowie die angespannt e Situation auf dem Beschaffungsmarkt 
aus. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 35,5 Mio. € angefallen. Dies liegt in Verzögerungen 
97

bei der Realisierung dive rser Baumaßnahmen aufgrund von komplexen Vergabever-
fahren und zeitintensiven Abstimmungsprozessen mit stadtinternen und externen Part-
nern begründet. 
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 21, 6 Mio. € sind in der Produktgruppe 
1104 – Bereitstellung und Bewirtschaft ung von Wohnraum ent standen. Die Umset-
zung von Maßnahmen zur Ablösung von kostenintensiven Unterkünften, Interimsbau-
ten u. ä. erfolgt nicht immer zeitnah, so dass die Mittel erst in den Folgejahren abfließen 
werden. Bei Investitionsmaßnahmen ko mmt es immer wieder zu Verzögerungen im 
Baubeginn oder im Bauablauf, die zum Ze itpunkt der Planung noch nicht absehbar 
sind. Daraus resultieren Wenigerauszahl ungen von rund 9,2 Mio. €. Zudem werden 
verstärkende Finanzmittel aus dem Progr ammbudget „Neubau Sozialhäuser“ (rund 
12,4 Mio. €) nicht benötigt. Die Bewirtschaftung erfolgt bei den jeweiligen Einzelmaß-
nahmen. 
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 16, 3 Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten. Die Abweichungen sind 
darin begründet, dass es bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung der Einzel-
maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist. 
In der Produktgruppe 0902 – Stadtentwickl ung sind weitere Minderauszahlungen in 
Höhe von 7,5 Mio. € entstanden. Diese beruhen u. a. auf maßnahmenbezogenen Ver-
zögerungen bei der Umsetzung des Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel - 
Starkes Köln“ (rund 2,0 Mio. €). Beispiel haft wird auf die Einzelmaßnahmen „Eiler 
Plätze“ (rund 1,1 Mio. €) und „Westerwaldstr.“ (rund 0,3 Mio. €) verwiesen. Zudem ver-
zögert sich die Umsetzung der Einzelmaß nahme „Friedrich-Ebert-Platz“ aus dem 
Stadtentwicklungsprogramm „I ntegriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-
Mitte“. Daraus resultieren Wenigerauszahlungen von rund 1,2 Mio. €. Auch kann ein 
Betrag von rund 3,8 Mio. € für die St ädtebauförderung nicht umgesetzt werden. Dar-
über hinaus wird die Sanier ung/Erneuerung der südlichen Innenstadt wegen der ver-
zögerten Umsiedlung des Großmarktes ni cht zeitnah umgesetzt. Damit gehen Weni-
gerauszahlungen in Höhe von 0,5 Mio. € einher. 
Im Übrigen sind Minderauszahlungen in Höhe von 5,9 Mio. € in der Produktgruppe 
1101 – Ver- und Entsorgung angefallen. Die Fi nanzmittel sind für Beschaffungen der 
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) zur Bewirtschaftung 
der Deponie Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Finanzmittel werden von 
der AVG in 2021 nicht benötigt. 
  
98

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 6.241 10.249 -4.008 -64,2% 14.978 +4.729 +31,6% 
0418 Stadtbibliothek 1.754 1.756 -3 -0,2% 4.055 +2.299 +56,7% 
0401 Museumsreferat 865 1.007 -142 -16,5% 2.531 +1.524 +60,2% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 2.522 2.425 +98 +3,9% 3.397 +972 +28,6% 
1303 Friedhöfe und 
Krematorium 1.539 800 +740 +48,0% 1.536 +736 +47,9% 
0301 Schulträgerauf-
gaben 10.424 17.402 -6.978 -66,9% 15.992 -1.410 -8,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 20.132 18.534 +1.598 +7,9% 24.387 +5.853 +24,0% 
Summe 43.477 52.173 -8.696 -20,0% 66.876 +14.703 +22,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immateri-
ellen Vermögensgegenständen dar gestellt. Beispielsweise umfasst dies zum einen 
Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und Lizenzen. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 14,7 Mio. € in die-
ser Zeile vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 
4,7 Mio. € in der Produktgruppe 0212 – Br and- u. Bevölkerungsschutz, Rettungs-
dienst. Durch die maßgebliche Einbindung der Feuerwehr Köln in die Einsatzlage zur 
Bewältigung der Corona-Pandemie konnten einige Projekte in 2021 nicht wie ur-
sprünglich geplant fortgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Beschaffung von Kraft-
fahrzeugen für den Brandschutz und den Rettungsdienst. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0418 – Stadtbibliothek 
in Höhe von 2,3 Mio. € angefallen. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Verzö-
gerung der Generalsanierung der Stadtbibliothek. Trotz sorgfältiger Planung kam es 
zu Störungen im Bauablauf. Darüber hinaus wirkt sich die angespannte Situation auf 
dem Beschaffungsmarkt auf die Maßnahme aus. 
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe v on 1,5 Mio. € in der Produktgruppe 
0401 – Museumsreferat angefallen. Die Zuwendungen für Kunstankäufe konnten nicht 
im geplanten Umfang akquiriert werden. En tsprechend fallen auch die korrespondie-
renden Auszahlungen geringer aus. 
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 1, 0 Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze. Ursächlich sind komplexe Vergabeprozesse 
bzw. lange Lieferzeiten, welche zu einer zeitlichen Verzögerung von einzelnen Be-
schaffungen geführt haben. Die Mittelabflüsse verschieben sich in die Folgejahre. 
99

In der Produktgruppe 1303 – Friedhöfe und Krematorium sind weitere Minderauszah-
lungen in Höhe von 0,7 Mio. € entstanden. Einige der 2021 begonnenen Beschaf-
fungsverfahren befinden sich noch im Ausschreibungsverfahren, der Mittelabfluss ver-
lagert sich ins Folgejahr. 
 
Dem gegenüber stehen 1,4 Mio. € Mehraus zahlungen in der Produktgruppe 0301 – 
Schulträgeraufgaben. Die Schwankungen in den einzelnen Haushaltsjahren resultie-
ren daraus, dass sich die Veranschlagung der benötigten investiven Mittel danach rich-
tet, wie viele und welche Schulbauprojekte in den jeweiligen Jahren fertiggestellt wer-
den und einzurichten sowie mit Computern auszustatten sind. 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 74.049 33.062 +40.988 +55,4% 15.484 -17.578 -113,5% 
1501 Wirtschaft und 
Tourismus 1.914 3.076 -1.161 -60,7% 2.030 -1.046 -51,5% 
0416 Kulturförderung 7.200 1.000 +6.200 +86,1% 0 -1.000   
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 0 0 +0   6.590 +6.590 +100,0% 
0701 Gesundheits-
dienste 0 0 +0   10.000 +10.000 +100,0% 
sonstige Produktgrup-
pen 3.900 50 +3.850 +98,7% 346 +296 +85,5% 
Summe 87.063 37.187 +49.876 +57,3% 34.450 -2.738 -7,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für den 
Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, 
abgebildet. 
 
Im Vergleich zur Planung lie gen Mehrauszahlungen in Höhe v on 2,7 Mio. € in dieser 
Zeile vor. 
 
Auf der einen Seite kommen M ehrauszahlungen in Höhe von rund 17,6 Mio. € in der 
Produktgruppe 1601 – Allgemei ne Finanzwirtschaft zum Tragen. Die Mittel für den 
Flughafen Köln/Bonn wurden gemäß Rats beschluss 3323/2020 im Jahr 2020 bereit-
gestellt, konnten jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben erst in 2021 ausgezahlt wer-
den. 
Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in de r Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und 
Tourismus in Höhe von 1,0 Mio. € angefalle n. Ursächlich hierfür ist eine höhere Kre-
ditaufnahme für die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums. 
Außerdem sind Mehrauszahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € in der Produktgruppe 
0416 – Kulturförderung angefalle n. Es handelt sich um das Projekt Südamerika-An-
lage des Kölner Zoos, bestehend aus der Sanierung des Südamerikahauses, sowie 
100

der Umbau der Jaguaranlage und der Direktorenvilla. Die Abweichung vom beschlos-
senen Plan resultiert lediglich aus einer zeitlichen Verschiebung. Die Mittel werden 
sukzessive nach Baufortschritt abgerufen. 
 
Dem gegenüber stehen rund 10,0 Mio. € Minder auszahlungen in der Produktgruppe 
0701 – Gesundheitsdienste. Im  Rahmen der Neuorganisation der Konzernfinanzie-
rung wurde die Mittelverwendung für die geplante Maßnahme aus der Teilfinanzplan-
zeile 12, sonstige Investitionsauszahlungen (hier: Ausleihungen), finanziert. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten in Höhe von 6,6 Mio. € angefallen. Dies resultiert aus einer 
Umveranschlagung in den konsumtiven Bereich. 
 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 6.525 2.577 +3.948 +60,5% 9.203 +6.627 +72,0% 
0902 Stadtentwicklung -218 512 -730 +334,5% 3.148 +2.637 +83,7% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 1.856 2.171 -315 -17,0% 4.594 +2.424 +52,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 4.410 9.049 -4.638 -105,2% 9.700 +651 +6,7% 
Summe 12.573 14.308 -1.735 -13,8% 26.646 +12.338 +46,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschiedene 
Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligungen, den pri-
vaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Verbände und Orga-
nisationen) dargestellt.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 12,3 Mio. € in die-
ser Zeile vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 
6,6 Mio. € aus der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Auf Ba-
sis der ÖPNV-Pauschale erfolgt eine Weiterleitung von Zuwendungen an die KVB zur 
Finanzierung von neuen bzw. zur Sanier ung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszah-
lungen erfolgen gemäß Mittelabruf nach Pr ojektfortschritt. Zum Zeitpunkt der Haus-
haltsplanung wurde ein höherer Mittelbedarf prognostiziert. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in  der Produktgruppe 0902 – Stadtentwick-
lung in Höhe von 2,6 Mio. € angefallen. Der im Zusamm enhang mit dem integrierten 
Handlungskonzept Köln-Lindweiler (IHK) beabsichtigte Umbau des Sozialen Zentrums 
Lino-Club zu einem Gener ationen übergreifenden Bü rgerhaus (Mehrgenerationen-
haus) wird nicht planmäßig umgesetzt. Daraus resultieren Wenigerauszahlungen von 
rund 0,7 Mio. €. Zudem werden die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüTZe“ und „Kul-
turbunker Mülheim“ in 2021 aus finanzstatistischen Gründen in Zeile 25 (Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen) abgebildet. Damit gehen gegenüber der ursprünglichen Pla-
nung Wenigerauszahlungen von insgesamt rund 1,9 Mio. € einher. 
101

Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe v on 2,4 Mio. € in der Produktgruppe 
1201 – Straßen, Wege, Plätze angefallen. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elekt-
rofahrzeuge hat sich aufgrund der komplexen Planungs- und Genehmigungsprozesse 
mit diversen Beteiligten zeitlich verzögert. 
 
Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0701 Gesundheits-
dienste 0 35.000 -35.000   0 -35.000   
0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von 
Sportstätten 0 2.300 -2.300   0 -2.300   
0603 Kindertagesbe-
treuung 126 248 -122 -96,9% 2.917 +2.668 +91,5% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 79.871 0 +79.871 +100,0% 33.075 +33.075 +100,0% 
sonstige Produktgrup-
pen 1.291 319 +973 +75,3% 0 -319   
Summe 81.289 37.867 +43.421 +53,4% 35.992 -1.876 -5,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an verbun-
dene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwendungen 
dargestellt.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe v on 1,9 Mio. € in dieser 
Zeile vor. 
 
Im Wesentlichen resultieren diese aus  Mehrauszahlungen in  Höhe von rund 
35,0 Mio. € in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste. Mit dem Pakt für den 
Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde u. a. be schlossen, dass die Digitalisierung der 
Gesundheitsämter gestärkt werden muss. Fü r die Beschaffung von IT-Hardware und 
auch von Software für die Kontaktpers onennachverfolgung im Rahmen der Corona-
Pandemie hat die Stadt Köln vom Bund einen Zuschuss erhalten. 
Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in  der Produktgruppe 0801 – Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 2,3 Mio. € angefallen. Diese resultie-
ren aus der ersten Tranche des Gesellschafterdarlehens für den Ausbau des Rad-
sportzentrums sowie zur kurzfristigen Deck ung des Investitionsbedarfs der Kölner 
Sportstätten GmbH, da Maßnahmen vorgezogen wurden. 
 
Dem gegenüber stehen rund 33,1 Mio. € Minder auszahlungen in der Produktgruppe 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft. Hierbei handelt es sich um die nicht in Anspruch 
genommenen Ausleihungen der städtischen Be teiligungen im Bereich der Konzernfi-
nanzierung. Bei Inanspruchnahme werden die Ausleihungen in der Beteiligung zuge-
ordneten Produktgruppe ausgewiesen. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0603 – Kindertagesbe-
treuung in Höhe von 2,7 Mio. € angefallen. Es fallen ger ingere Rückforderungen als 
102

geplant an den Landschaftsverband Rheinland (LVR ) an, für Mittel aus alten Förder-
programmen, die durch frei e Träger oder Tagespflegeper sonen nicht zweckentspre-
chend verwendet wurden (vgl. Zeile 22). 
 
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Inves-
titionen und diesen wirtschaftlich gl eichkommenden Rechtsverhältnissen 
(Zeile 33) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 94.862 97.443 +2.581 +2,7% 904.275 -806.831 -89,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 16.886 6.320 -10.566 -62,6% 4.154 +2.166 +52,2% 
Summe 111.748 103.764 -7.985 -7,1% 908.429 -804.665 -88,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und 
durch die Rückflüsse von Darlehen dargestellt.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 804,7 Mio. € vor. 
 
Für das Jahr 2021 wurde – unter Beachtung des geplanten Investitionsvolumens – von 
einer Kreditaufnahme für diese Investitionen von rund 908,4 Mio. € ausgegangen. Die 
Investitionen konnten nicht im geplanten Umfang realisiert werden (siehe Erläuterun-
gen zu den Zeilen der Investitionstätigkeit) . Aus diesem Grund wurden die zur Verfü-
gung stehenden Ermächtigungen zur Kreditaufnahme nicht ausgeschöpft. 
  
103

Einzahlungen aus der Aufnahme und durch  Rückflüsse von Krediten zur Liqui-
ditätssicherung (Zeile 34) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 6.978.000 4.517.000 -2.461.000 -35,3% 88.156 +4.428.844 +5023,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 14.554 0 -14.554 -100,0% 0 +0   
Summe 6.992.554 4.517.000 -2.475.554 -35,4% 88.156 +4.428.844 +5023,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, insbe-
sondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 4.428,8 Mio. € vor. 
 
Die ausgewiesene Ist-Plan-Abwe ichung resultiert aus einer Anpassung der Darstel-
lungsweise in der Finanzplanung bzw. -rechnung. Bis zum Haushaltsplan 2020/2021 
werden die Ermächtigungen im Plan als Saldo aus Ein- und Auszahlungen ausgewie-
sen. Die Ist-Ergebnisse 2020 und 2021 stellen hingegen alleine die Einzahlungen dar. 
 
Um diese Effekte zu bereinigen wird nachfolgend für den Ist-Plan-Vergleich somit der 
Saldo aus Ein- und Auszahlungen für das  Ist-Ergebnis 2021 dargestellt: Bei Einzah-
lungen von 4.517,0 Mio. € (Zeile 34) und Auszahlungen von 4.498,0 Mio. € (Zeile 36) 
ergibt sich danach ein Saldo von 19,0 Mio. € zum 31.12.2021. Im Vergleich von Ist- 
und Planansatz sind somit Mindereinzahlungen von rund 69,0 Mio. € entstanden, dies 
entspricht einer relativen Veränderung von 78,4 %.  
 
Die Verbesserung der Ist-Einzahlungen vom Jahr 2021 in Bezug auf das Jahr 2020 
resultieren überwiegend aus der längeren Haltedauer von Liqui ditätskrediten bei den 
Geldgebern/Anbietern. Aus diesem Grund mussten weniger „tägliche“ Umschuldun-
gen als im Jahr 2020 vorgenommen werden, was eine Reduzierung des Ein- wie auch 
Auszahlungsvolumen mit sich bringt. 
  
104

Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen 
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 228.119 261.077 -32.958 -14,4% 760.741 +499.664 +65,7% 
sonstige Produktgrup-
pen 5.737 5.998 -261 -4,6% 7.790 +1.792 +23,0% 
Summe 233.855 267.075 -33.220 -14,2% 768.531 +501.456 +65,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für di e Tilgung von Investitionskrediten, haupt-
sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 501,5 Mio. € vor. 
 
Die Abweichung zum Planansatz 2021 resultiert überwiegend aus geplanten Tilgungs-
leistungen zur Umschuldung von Investitionskrediten mit va riabler Zinsstruktur, die 
nicht umgeschuldet worden sind. Aus diesem Grund fielen für diese Kredite auch keine 
Tilgungsleistungen zur Umsc huldung an. Des Weiteren wu rde bei der Planung von 
höheren Neukreditaufnahmen (vgl. Zeile 33) und damit einhergehend von entspre-
chend höheren Tilgungsleistungen ausgegangen. 
 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssiche-
rung (Zeile 36) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2020 
Ist  
2021 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2021 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 7.178.942 4.498.000 +2.680.942 +37,3% 0 -4.498.000   
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0   0 +0   
Summe 7.178.942 4.498.000 +2.680.942 +37,3% 0 -4.498.000   
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten, insbeson-
dere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt.  
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe von 4.498,0 Mio. € vor.  
 
Diese Zeile der Finanzrechnung steht in engem Zusammenhang mit Zeile 34 und die 
systematische Anpassung wirkt daher ebenfalls in dieser Zeile. Auch hier wird im Plan-
ansatz 2021 der Saldo aus Aus- und Einzahlungen dargestellt. In Zeile 36 wird dieser 
Systematik entsprechend ein Planwert von null ausgewiesen. Das Ist-Ergebnis zeigt 
die tatsächlichen Auszahlungen im Jahr 2021.  
105

Um diesen Effekt zu ber einigen wird nachfolgen d daher auch hier für den Ist-Plan-
Vergleich der Saldo aus Ein- und Auszahlungen für das Ist-Ergebnis 2021 herangezo-
gen. Bei Einzahlungen v on 4.517,0 Mio. € (Zeile  34) und Auszahlungen von 
4.498,0 Mio. € (Zeile 36) ergibt sich ein Saldo von 19,0 Mio. € zum 31.12.2021.  
Die Verbesserung der Ist-Auszahlungen vom Jahr 2021 in Bezug auf das Jahr 2020 
resultieren überwiegend aus der längeren Haltedauer von Liqui ditätskrediten bei den 
Geldgebern/Anbietern. Aus diesem Grund mussten weniger „tägliche“ Umschuldun-
gen als im Jahr 2020 vorgenommen werden, was eine Reduzierung des Aus- wie auch 
Einzahlungsvolumens mit sich bringt. 
5. Ermächtigungsübertragung
Der Wert der nicht in Anspruch genomme nen Aufwandsermächtigungen, welche zur 
Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen sind, beträgt 44,5 Mio. €. Das im 
Haushaltsplan 2022 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertra-
genen Ermächtigungen in 2022 vollständig ausgeschöpft werden und keine Kompen-
sation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden konsumtive Auszahlungs-
ermächtigungen in Höhe von 160,2 Mio. € übertragen. Soweit diese über die zu über-
tragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie der reinen Rechnungs-
abwicklung von bereits in Vorjahren auf wandswirksamen Geschäftsvorfälle. Eine Er-
gebnisbelastung entsteht durch die Inanspr uchnahme dieser Zahlungsermächtigun-
gen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
115,9 Mio. € übertragen. Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2022 ff. sind nicht 
zu erwarten, insbesondere sind die korrespondierenden Abschreibungsaufwendungen 
in der Planung enthalten. Eine detaillierte Auflistung der Ermächtigungsübertragungen 
in das Jahr 2022 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln 
zur Kenntnis erhalten (vgl. Mitteilung 0831/2022 und Anlage 8). 
106
Köln,1JK.2023 
Bestätigt: 
�\.Qfle f?ekef' 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, J'. J'.2023 
Aufgestellt: 
��<11---
Prof. Dr. Diemert 
Stadtkämmerin

Anlagen 
1 Anlagenspiegel 
2 Forderungsspiegel 
3 Eigenkapitalspiegel 
4 Verbindlichkeitenspiegel
5 Rückstellungsspiegel 
6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen
7 Übersicht über Beteiligungen 
8 Übertragung von Ermächtigungen 
107

Stand am 31.12.2020
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2021
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2020
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2021 am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 61.074.613,65 2.153.669,37 -8.546,75 152.657,37 63.372.393,64 -41.641.263,16 -3.177.011,68 0,00 344,57 -44.817.930,27 18.554.463,37 19.433.350,49
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 933.068.555,75 2.015.918,34 -109.791,94 751.720,13 935.726.402,28 -10.939.198,90 -31.009,83 0,00 -140.867,58 -11.111.076,31 924.615.325,97 922.129.356,85
      2.1.2 Ackerland 162.220.900,55 4.698.738,40 -705.823,77 1.190.224,06 167.404.039,24 -5.219.180,87 -168.390,98 0,00 8.576,80 -5.378.995,05 162.025.044,19 157.001.719,68
      2.1.3 Wald, Forsten 66.740.819,73 2.459.971,72 0,00 119.360,50 69.320.151,95 -1.357.891,41 -137.695,00 0,00 244,39 -1.495.342,02 67.824.809,93 65.382.928,32
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 494.757.102,89 4.806.684,52 -4.010.770,85 49.314.846,98 544.867.863,54 -42.865.860,86 -2.098.626,08 0,00 -597.236,17 -45.561.723,11 499.306.140,43 451.891.242,03
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.802.445,53 0,00 -483.000,00 0,00 29.319.445,53 -9.402.374,32 -577.348,57 0,00 260.820,00 -9.718.902,89 19.600.542,64 20.400.071,21
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 30.900,94 -30.900,94 0,00 3.768.891,53 -816.835,24 -62.519,95 0,00 0,00 -879.355,19 2.889.536,34 2.952.056,29
      2.2.3 Wohnbauten 383.660.657,83 3.076.479,99 -1.373.267,57 4.440.351,34 389.804.221,59 -64.054.562,95 -10.676.620,67 0,00 469.151,32 -74.262.032,30 315.542.189,29 319.606.094,88
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 623.451.880,02 10.387.000,13 -203.690,00 2.251.074,99 635.886.265,14 -171.267.691,77 -13.365.514,64 0,00 -194.951,18 -184.828.157,59 451.058.107,55 452.184.188,25
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 894.165.655,95 1.760.683,42 -165.463,52 -457.328,07 895.303.547,78 -11.869.288,02 -1.063.042,87 0,00 641.016,85 -12.291.314,04 883.012.233,74 882.296.367,93
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.160.922,88 26.422,69 0,00 0,00 1.777.187.345,57 -510.725.173,29 -37.942.768,65 0,00 -13,45 -548.667.955,39 1.228.519.390,18 1.266.435.749,59
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 110.333.570,78 10.455,29 0,00 0,00 110.344.026,07 -56.579.141,85 -4.323.395,91 0,00 -25,82 -60.902.563,58 49.441.462,49 53.754.428,93
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 1.933.666,26 173.927,91 0,00 0,00 2.107.594,17 -397.182,87 -41.048,27 0,00 0,00 -438.231,14 1.669.363,03 1.536.483,39
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 1.305.665.087,91 5.968.079,33 -1.593.615,76 3.353.423,27 1.313.392.974,75 -750.365.743,31 -40.694.352,81 0,00 1.406.023,74 -789.654.072,38 523.738.902,37 555.299.344,60
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 297.419.180,76 1.152.082,17 -2.445.080,06 798.868,62 296.925.051,49 -189.799.259,14 -10.294.709,89 0,00 2.428.690,99 -197.665.278,04 99.259.773,45 107.619.921,62
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 60.939.279,30 2.031.252,88 -6.022.401,15 59.817,13 57.007.948,16 -37.584.628,17 -3.647.785,11 0,00 1.642.984,42 -39.589.428,86 17.418.519,30 23.354.651,13
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.786.625.871,19 5.591.157,01 -360,00 0,00 1.792.216.668,20 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.792.166.837,05 1.786.576.040,04
2.6 Maschinen und technische Anlagen,      
      Fahrzeuge 263.586.330,59 19.416.256,35 -6.297.024,54 1.177.253,96 277.882.816,36 -172.796.953,84 -15.976.069,78 0,00 6.194.746,63 -182.578.276,99 95.304.539,37 90.789.376,75
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 235.943.894,53 24.507.366,91 -29.415.210,93 369.666,14 231.405.716,65 -170.944.830,90 -17.685.392,38 0,00 27.587.847,09 -161.042.376,19 70.363.340,46 64.999.063,63
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 521.235.513,70 150.141.795,07 -184.013,79 -63.521.936,42 607.671.358,56 -243.184,90 0,00 0,00 0,00 -243.184,90 607.428.173,66 520.992.328,80
Summe Sachanlagen 9.952.480.227,68 238.255.173,07 -53.040.414,82 -152.657,37 10.137.542.328,56 -2.207.278.813,76 -158.786.291,39 0,00 39.707.008,03 -2.326.358.097,12 7.811.184.231,44 7.745.201.413,92
Anlagenspiegel 2021
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
Anlage 1
108

Stand am 31.12.2020
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *
2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2021
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2020
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2021 am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.437.032.805,21 10.725.000,00 0,00 0,00 5.447.757.805,21 -165.152.241,47 -354.720,43 1.031.569,42 0,00 -164.475.392,48 5.283.282.412,73 5.271.880.563,74
3.2 Beteiligungen 161.063.270,44 23.336.567,78 -35.321,34 0,00 184.364.516,88 -206.762,39 -81.263,06 1.950,99 12.902,68 -273.171,78 184.091.345,10 160.856.508,05
3.3 Sondervermögen 552.481.878,70 3.244.340,58 -53.689,98 0,00 555.672.529,30 -6.830.742,91 -4.780.612,16 0,00 0,00 -11.611.355,07 544.061.174,23 545.651.135,79
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.490.056,58 100.035,13 0,00 0,00 77.590.091,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.590.091,71 77.490.056,58
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 403.858.363,05 37.300.000,00 -18.299.120,58 0,00 422.859.242,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 422.859.242,47 403.858.363,05
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 1.084.772,08 0,00 -464.069,86 0,00 620.702,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 620.702,22 1.084.772,08
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 21.589.806,67 50.000,00 -3.263.115,58 0,00 18.376.691,09 -185.074,39 -21.882,49 3.404,82 0,00 -203.552,06 18.173.139,03 21.404.732,28
Summe Finanzanlagen 6.654.600.952,73 74.755.943,49 -22.115.317,34 0,00 6.707.241.578,88 -172.374.821,16 -5.238.478,14 1.036.925,23 12.902,68 -176.563.471,39 6.530.678.107,49 6.482.226.131,57
*
1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt 
sich der Wert in Höhe von 315.486.352,19 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser 
Berechnung ergibt sich der Wert von 201.930.445,87 €.
109

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren 79.128.135,13 21.072.835,55 58.055.180,58 119,00 56.374.928,56
1.2 Beiträge 222.395.773,34 1.116.628,31 221.205.511,00 73.634,03 219.381.077,57
1.3 Steuern 73.984.333,64 73.984.333,64 0,00 0,00 136.852.246,56
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 273.996.109,34 130.589.766,86 67.276.289,63 76.130.052,85 247.273.369,21
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 145.408.258,51 121.071.953,83 24.265.155,70 71.148,98 133.199.426,90
       Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 4.335.492,77 3.944.124,64 14.377,78 376.990,35 20.355.603,76
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.462.694,58 1.462.694,58 0,00 0,00 551.267,71
2.3.gegen verbundene Unternehmen 7.091.004,37 7.091.004,37 0,00 0,00 3.305.325,26
2.4 gegen Beteiligungen 36.091,20 4.042,74 0,00 32.048,46 46.926,10
2.5 gegen Sondervermögen 5.950.553,91 5.074.826,61 686.189,71 189.537,59 12.191.670,09
Summe aller Forderungen 813.788.446,79 365.412.211,13 371.502.704,40 76.873.531,26 829.531.841,72
Forderungsspiegel 2021
Art der Forderungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 
am 31.12.2020
Anlage 2
110

Eigenkapitalspiegel 2021
Bestand zum 31.12.2020 Verrechnung des 
Vorjahresergebnisses
Verrechnungen mit der 
allgemeinen Rücklage nach 
§ 44 Abs. 3 KomHVO im 
Haushaltsjahr
Verrechnungen aus 
Beiträgen
Veränderungen der 
Sonderrücklage
Jahresergebnis des 
Haushaltsjahres (vor 
Beschluss über 
Ergebnisverwendung)
Bestand zum 31.12.2021 ²
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
5.207.032.470,76 0,00 18.039.560,57 249.321,86 81.263,06 5.231.452.066,25
6.049.450,00 4
1.2 Sonderrücklage 6.084.507,01 0,00 -81.263,06 6.003.243,95
1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 0,00 27.828.046,26
1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 200.530.976,19 0,00 178.449.263,49 378.980.239,68
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 5.441.476.000,22 5.644.263.596,14
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2019, 2020 und 2021
4 Betrag fällt nicht unter den Tatbestand des § 44 Abs. 3 KomHVO, sondern geht auf eine Festlegung zur Verrechnung von Erträgen aus Nachaktivierung zurück
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
3. Vorjahr (2018) Vorvorjahr (2019) 5 Vorjahr (2020) 5 Saldo 5
Allgemeine Rücklage (+/-) -4.571.751,10
Ausgleichrücklage (+/-) -83.948.223,26 -27.828.046,26
Summe -83.948.223,26 -32.399.797,36
5 Stand 31.12.2021: Sobald die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 erfolgt ist, werden das Defizit 2019 und der Überschuss 2020 in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage umgebucht.
Bezeichnung
1.1 Allgemeine Rücklage
232.930.737,55 116.582.716,00
Anlage 3
111

Anlage 4
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 908.099,63 78.899,08 226.575,48 602.625,07 958.026,44
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden 77.402,40 4.804,10 15.845,01 56.753,29 82.206,50
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.456.899.557,28 155.984.894,87 642.842.948,46 658.071.713,95 1.622.056.123,25
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 362.000.000,00 362.000.000,00 50.000.000,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 373.151.499,46 373.151.499,46 669.276.390,52
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen 221.929.730,40 221.114.500,40 815.230,00 219.200.686,25
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.487.479,39 79.436.476,82 5.051.002,57 109.614.358,38
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 16.992.508,30 16.992.508,30 8.664.773,46
7. Sonstige Verbindlichkeiten 286.232.846,47 286.232.846,47 178.844.880,72
8. Erhaltene Anzahlungen 494.325.008,28 429.374.733,05 58.344.733,09 6.605.542,14 387.775.875,21
Summe aller Verbindlichkeiten 3.297.004.131,61 1.924.371.162,55 706.481.104,61 666.151.864,45 3.246.473.320,73
Verbindlichkeitenspiegel 2021
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
31.12.2020
112

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 362.882.943,85 432.913.443,43
Gesundheits- und Sozialwesen 1.841.574,96 28.376.440,29
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 455.874.668,38 450.226.114,18
Versorgungsbetriebe 10.393.047,00 10.840.372,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 82.951.827,42 87.769.456,68
sonstige 13.080.646,03 16.350.790,05
2. Individualgewährleistungen 1.690.165,49 1.610.887,35
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 928.714.873,13 1.028.087.503,98
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2021
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021
Gesamtbetrag
31.12.2020
113

Gesamtbetrag am 
01.01.2021 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 
31.12.2021 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4 5 67 8 9
+- - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.290.864.103,12 129.837.658,69 0,00 1.562.846,78 -130.151.653,90 1.288.987.261,13 0,00 0,00 1.288.987.261,13
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.150.588.471,78 0,00 0,00 60.466.888,69 120.320.763,90 1.210.442.346,99 0,00 0,00 1.210.442.346,99
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 155.104.698,20 1.512.679,64 0,00 0,00 0,00 156.617.377,84 0,00 0,00 156.617.377,84
2.2 Rückstellungen für Altlasten 57.496.114,00 894.114,80 855.121,75 1.093.810,35 0,00 56.441.296,70 2.278.906,87 37.723.703,41 16.438.686,42
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 23.517.623,08 7.150.998,38 4.303.230,76 11.388.904,75 0,00 14.976.485,95 8.651.122,41 6.325.363,54 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 81.110.659,76 10.113.261,04 0,00 2.230.248,30 0,00 88.993.672,50 88.993.672,50 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 12.838.181,57 6.637.704,69 0,00 1.415.059,90 0,00 18.060.826,36 18.060.826,36 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.164.501,60 4.031.364,27 211.777,51 3.595.779,78 0,00 7.388.308,58 0,00 0,00 7.388.308,58
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 73.307.174,00 946.698,08 0,00 5.719.706,08 9.830.890,00 78.365.056,00 0,00 0,00 78.365.056,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 10.768.181,33 619.719,34 9.915.191,99 355.920,76 0,00 1.116.787,92 1.116.787,92 0,00 0,00
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 44.549.042,74 15.427.519,01 2.541.778,25 16.174.036,05 0,00 41.260.747,45 36.923.722,28 4.337.025,17 0,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 140.651.364,05 579.151,37 22.049.402,99 5.605.518,77 0,00 113.575.593,66 80.749.747,72 32.825.845,94 0,00
4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 24.700.000,00 12.149.413,55 0,00 16.849.413,55 0,00 20.000.000,00 20.000.000,00 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 702.018.584,83 109.990.591,33 13.677.325,03 54.601.119,98 0,00 743.730.731,15 125.907.348,25 91.791.327,07 526.032.055,83
Summe aller Rückstellungen 3.774.678.700,06 299.890.874,19 53.553.828,28 181.059.253,74 0,00 3.839.956.492,23 382.682.134,31 173.003.265,13 3.284.271.092,79
Rückstellungsspiegel 2021
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2021
Anlage 5
114

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
Rückstellung 
zum 31.12.2021
Rückstellung 
zum 31.12.2020
€€
Boden 
Sülzburgstraße
158.700,00 158.700,00 Die Verfüllung einer Grube zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurde in 2020 
unterlassen und sollte in 2021 nachgeholt werden. Verzögerungen im Rahmen der 
Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen in 2021 haben zur Folge, 
dass die Maßnahme im Jahr 2022 umgesetzt wird.  
Brandschutz 
Appellhofplatz
162.768,39 1.250.000,00 Probleme bei der Vergabe führten dazu, dass die für 2018 geplanten 
Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten. Weitere Verzögerungen 
ergaben sich durch gestiegene Brandschutzanforderungen. Die Nachholung der 
Maßnahme wurde in 2021 begonnen und wird in 2022 fertiggestellt.
Domtreppe 2.621.398,35 3.500.000,00 Die Instandhaltung der Domtreppe wurde 2020 unterlassen und sollte in 2021 
vollständig durchgeführt werden. Die Entscheidung, dass die Maßnahme in zwei 
Bauabschnitte aufgeteilt wird, hatte zur Folge, dass die Nachholung in den Jahren 2021 
und 2022 erfolgt. Die Instandhaltung umfasst u. a. die Instandsetzung des Betons sowie 
die Erneuerung der Abdichtung und des Belags. Die Maßnahme soll in 2022 
abgeschlossen werden. Die Zuführung wurde vorgenommen, weil mit Mehrkosten 
infolge von Nachträgen zu rechnen ist.
Drehbrücke Deutz 5.581.939,35 6.200.000,00 Die Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke konnten nicht wie geplant in 2020 
umgesetzt werden. Die Nachholung war vollständig für 2021 vorgesehen. Aufgrund von 
weiteren Mängeln, die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme deutlich wurden, wird 
die Maßnahme in 2022 vollständig abgeschlossen. Die Zuführung wurde vorgenommen, 
weil zusätzlich erkannte Mängel erhebliche Kostensteigerungen zur Folge haben.
Fahrbahnüber-
gänge 
Severinsbrücke
940.101,58 940.101,58 In 2018 wurde es unterlassen, die Fahrbahnübergänge langfristig in einen 
verkehrssicheren Zustand zu bringen. Die Nachholung war für 2021 vorgesehen. 
Kleinere vorbereitende Maßnahmen wurden bereits in 2020 vorgenommen. 
Verzögerungen im Rahmen der Ausschreibung haben zur Folge, dass die Nachholung 
der Maßnahme in 2022 erfolgt.
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Anlage 6
115

Rückstellung 
zum 31.12.2021
Rückstellung 
zum 31.12.2020
€€
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Fahrbahn 
Zoobrücke
Sanierung
1.350.000,00 2.150.000,00 Die Sanierung der Fahrbahn war für 2020 vorgesehen. Die Erneuerung der 
Entwässerung und der elektrischen Anlagen sollte vollständig in 2021 durchgeführt 
werden. Die Umsetzung wurde in zwei Bereiche aufgeteilt und zeitlich verlegt, sodass 
die abschließenden Arbeiten in 2022 erfolgen.
Fort IV 612.893,34 238.725,62 Die Instandhaltung des Daches wurde in 2019 unterlassen. Mit ersten Maßnahmen am 
Putz wurde in 2020 begonnen. Die Instandsetzung des Daches soll in 2022 
abgeschlossen werden. Eine Zuführung wurde vorgenommen, weil mit einem höheren 
Sanierungsaufwand zu rechnen ist. Eine weitere Zuführung erfolgte für die 
Instandsetzung der Torbögen. Die Sanierung der Torbögen sollte ursprünglich in 2021 
umgesetzt werden. Die Nachholung erfolgt bis 2024.
Fort X 0,00 2.650.000,00 Die Instandhaltung des Daches konnte aufgrund von vorab durchzuführenden 
Prüfungen und Abstimmungen nicht wie geplant in 2019 durchgeführt werden. Die 
Nachholung war für 2021 vorgesehen, jedoch wird die Sanierungsmaßnahme bis zur 
Entscheidung über das Interessenbekundungsverfahren ausgesetzt und die 
Rückstellung aufgelöst.
Gebäude
An der 
Rechtschule
0,00 3.243.825,36 Im Museum für Angewandte Kunst wurde die Nachholung der Fenstersanierung und 
damit zusammenhängender Maßnahmen fortgeführt, ist jedoch nicht vollständig in 2021 
abgeschlossen worden. Die vollständige Umsetzung der Maßnahme ist im 
Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich gewesen, aus 
diesem Grund wurden die Bestände der Rückstellungen aufgelöst.
Gebäude Be-
gegnungsstätte 
Heßhofstraße 43
0,00 70.000,00 Die Sanierung der Sanitärbereiche und die Erneuerung der Rohranlagen in der 
Jugendeinrichtung Heßhofstraße wurden in 2020 unterlassen. Die Maßnahme wurde in 
2021 abgeschlossen.
Gebäude 
Bischofsgarten-
straße 1
1.983.968,57 1.526.446,79 Im Museum Ludwig wurde die Nachholung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen 
fortgeführt. Die Instandsetzung der Sonnenschutzanlage wurde abgeschlossen. Die 
vollständige Umsetzung der Maßnahmen Dachterrasse sowie Reparatur der 
Brandschutztore ist im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht 
möglich gewesen, aus diesem Grund wurden die Bestände der Rückstellungen 
aufgelöst. Zuführungen erfolgten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen. 
116

Rückstellung 
zum 31.12.2021
Rückstellung 
zum 31.12.2020
€€
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Gebäude 
Eisenmarkt 2-4
0,00 50.000,00 Die Nachholung der Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurde in 2020 
abgeschlossen. Die in 2020 unterlassene Planung des Kassenumbaus sollte in 2021 
nachgeholt werden. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten 
ein Umbau der Kasse nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde die Rückstellung 
aufgelöst. 
Gebäude 
Militärringstraße
2.000,00 213.000,00 Die Sanierung des Zwischenwerks der Freiluga konnte aus Gründen des 
Denkmalschutzes und aufgrund von Schadstoffvorkommen in 2020 nicht umgesetzt 
werden. Die Maßnahme wurde in 2021 nachgeholt und abgeschlossen. Es ist noch eine 
Schlussrechnung ausstehend.
Großmarkt 
Außenent-
wässerung
55.400,00 192.228,00 Die Instandhaltung des Kernbereichs des Kanalnetzes sollte in 2019 umgesetzt werden, 
konnte jedoch aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchgeführt werden. In 2020 
wurde die Sanierung des ersten Bauabschnitts nachgeholt sowie in 2021 fortgeführt und 
soll in 2022 abgeschlossen werden. Eine Zuführung wurde vorgenommen, weil mit 
einem höheren Sanierungsaufwand zu rechnen ist. Die Nachholung der unterlassenen 
Planung des zweiten Bauabschnitts verschiebt sich von 2021 in 2022, da der erste 
Bauabschnitt noch nicht fertiggestellt worden ist.
Großmarkthalle 228.108,76 274.516,53 Die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und Arbeiten an den elektrischen 
Anlagen wurden in 2019 beendet. In 2020 erfolgten Mängelbeseitigungen sowie die 
Aufschaltung der Brandmeldeanlage an die Feuerwehr. In 2021 wurden weitere 
Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. In 2022 soll die Maßnahme abgeschlossen 
werden.
Großmarkt 
Verkabelung 
Außenmarkt
59.207,61 60.000,00 Die unterlassene Instandhaltung der Hausanschlüsse der Mietobjekte des 
Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung sollte in 2021 abgeschlossen werden. 
Aufgrund von Verzögerungen wird die Maßnahme in 2022 fortgeführt.
Großmarkt 
Versteigerungs-
halle
20.000,00 20.000,00 Die Instandhaltung der Fenster und Türen der Alten Versteigerungshalle wurde in 2019 
unterlassen. Die Verglasungsarbeiten wurden in 2020 vorgenommen. Die 
abschließenden Malerarbeiten wurden von 2021 in 2022 verschoben.
Haltestelle 
Chorweiler
Sanierung Dach 
500.000,00 0,00 Die Instandhaltungsmaßnahme konnten nicht wie geplant in 2021 umgesetzt werden. 
Die Nachholung ist vollständig für 2022 vorgesehen. 
117

Rückstellung 
zum 31.12.2021
Rückstellung 
zum 31.12.2020
€€
Vermögens-
gegenstand
Erläuterung
Innenausbau 
Haltestelle 
Heumarkt
0,00 99.845,72 Mit der Nachholung der für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der 
Haltestelle Heumarkt wurde in 2019 begonnen. Dazu gehören insbesondere die 
Erneuerung elektrischer Anlagen sowie Brandschutzmaßnahmen. Die Maßnahme ist 
nicht vollständig abgeschlossen worden. Die verbleibenden Arbeiten, die im 
Wesentlichen die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik beinhalten, werden im 
Folgejahr fortgeführt.
Tiefgarage
Groß St. Martin
0,00 100.000,00 Die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden in der Tiefgarage Groß St. Martin wurde in 
2021 abgeschlossen.
Trinkwasser-
anlage 
Bezirkssportanlag
e Scheibenstraße
200.000,00 580.233,48 Mit der Nachholung der Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße wurde 2018 begonnen. Die Maßnahme wird in 2022 fortgeführt. Die 
vollständige Umsetzung der Maßnahme ist im Nachholungszeitraum für 
Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich gewesen, aus diesem Grund wurde ein Teil 
der Rückstellung bereits aufgelöst.
Zoobrücke
Verstärkung
500.000,00 0,00 Die Verstärkung der Zoobrücke konnte nicht wie geplant in 2021 umgesetzt werden. Die 
Nachholung ist vollständig für 2022 vorgesehen. 
14.976.485,95 23.517.623,08
118

Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2021
Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB
(d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist)
Ver‐ und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 25,00% 2020 511 621
Essen 39,20% 2020 31.598 1.779
40,08% 2020 54.948 10.182
Köln 26,66% 2020 1.996 ‐1.533
26,66% 2020 3.437 110
Dormagen 39,20% 2020 18.804 5.764
Leverkusen 40,00% 2020 81.196 12.558
Leverkusen 40,00% 2020 64 2
Rostock 39,68% 2020 538 8
Hürth 45,30% 2020 49.007 8.468
Wesseling 22,65% 2020 272 60
Hürth 22,56% 2020 25 555
Duisburg 40,00% 2020 26 ‐1
Duisburg 32,10% 2020 12.573 107
Duisburg 2020 5.562 ‐116
Duisburg 2020 5.085 ‐125
chargecloud GmbH
26,66%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%)
KNG Kraftwerks‐ und NETZGesellschaft mbH            39,68%  
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie HKW Rostock 49,6%)
Radio Köln GmbH & Co. KG
25%
(Stadt Köln: 0%, Stadtwerke Köln GmbH: 25%)
AS3 Beteiligungs GmbH
39,2%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
BELKAW GmbH
40,08%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50,1%)
Bergisch Gladbach
Colonia Cluj‐Napoca Energie S.R.L.                
26,66%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%)
Klausenburg 
(Rumänien)
evd Energieversorgung Dormagen GmbH
39,2%   
Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG            
40%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs‐ und 
Beteilgungsgesellschaft mbH 
40%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein‐Erft             
45,3%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 56,63%)  
Wärmegesellschaft Wesseling GmbH                 
22,65%
(Stadt Köln: 0%, GVG RheinErft: 50%)  
Wärmegesellschaft RHEIN‐ERFT mbH                 
22,56%
(Stadt Köln: 0%, GVG Rhein‐Eft: 49,80%)  
RheinEnergie‐Stadtwerke Duisburg Windpark                 
Verwaltungs‐GmbH
40 %
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 50%)
Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%)
Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft: 40,1%)
Windpark Staustein II GmbH & Co.KG
32,1%
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie Windkraft 40,1%)
Anlage 7
119

Ver‐ und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 2020 27 1
(HGK Shipping 50%)
Buss Imperial Logistics GmbH & Co.KG Duisburg 2020 873 221
(HGK Shipping 50%)
BeKa Imperial GmbH Kehl 2020 408 206
(HGK Shipping 40%)
Berlin 24,80% 2020 974 ‐2.410
GWAdriga Verwaltungs GmbH                    
24,8%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) 
Berlin 24,80% 2020 26 k.A.
Köln 26,66% 2020 142.622 28.388
Düsseldorf 40,00% 2020 5.000 ‐58
Leichlingen 39,20% 2020 6.582 1.516
Lohmar 39,20% 2020 12.069 1.428
Lohmar 39,20% 2020 28 1
Pulheim 39,20% 2020 2.527 427
Troisdorf 32,00% 2020 39.538 7.210
Rostock 39,20% 2020 6.467 409
Bornheim 39,20% 2020 7.206 254
Leichlingen 20,04% 2020 1.649 184
Düsseldorf 20,00% 2020 527.724 44.875
Sankt Augustin 36,00% 2020 12.943 743
Düsseldorf 21,45% 2020 k.A. k.A.
Köln 50% 2020 ‐11.134 ‐153
rhenag Rherinische Energie AG                                               
26,66%                                      
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 33,33%)         
GWAdriga GmbH & Co. KG                    
24,8%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 31%) 
RW Beteiligungs GmbH i. L.               
21,45%                                       
(Stadt Köln: 0%, GEW: 21,45%)
RheinWerke GmbH                  
40%                                      
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 50%)
Stadtwerke Leichlingen GmbH                              
39,2%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG                                     
39,2%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs‐GmbH                             
39,2%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Pulheim GmbH                                   
39,2%                                      
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stadtwerke Troisdorf GmbH                      
32%                                
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 40%)
Stromkontor Rostock Port GmbH                                   
39,2%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG                                   
39,2%                                       
(Stadt Köln: 0%, RheinEnergie: 49%)
Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH                         
20,04 %                                                                                         
(Stadt Köln: 0%, BELKAW: 50%) 
Stadtwerke Düsseldorf AG              
20%                                       
(Stadt Köln: 0%, GEW: 20%)
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH                                         
36%                                                                                                   
(Stadt Köln 0%, RheinEnergie: 45,0%)
Stadtbahngesellschaft Rhein‐Sieg mbH i.L.
50 %
120

Ver‐ und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Neuss 46,80% 2020 56.250 781
Neuss 46,80% 2020 44 2
Köln 46,80% 2020 374 ‐130
Gummersbach 25,10% 2020 491 315
Köln 24,40% 2020 84 39
Duisburg 46,80% 2020 1.201 135
Köln 23,90% 2020 2.522 1.576
Düsseldorf 35,60% 2020 1.682 740
Wustermark 37,50% 2020 ‐‐
Köln 31,12% 2020 228.490.217 ‐31.099.929
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Köln 50,00% 2020 173 136
Köln 27,60% 2020 14 7
Köln 33,33% 2020 356 26
Düsseldorfer Container Hafen 
35,6%  
(CTS 49,0 %)
Multimodal Terminal GmbH i.L. 
37,5 %            
(neska interm 40%)
Flughafen Köln/Bonn GmbH   
31,12%              
Rheincargo GmbH & Co. KG   
46,8 %                
(HGK 50%)
Rheincargo Verwaltungs‐ GmbH 
46,8%
(HGK 50%)
Rheinfähre Köln‐Langel/Hitdorf    
46,8 % 
(HGK 50%)     
AggerService GmbH
25,1%
(Stadt Köln: 0%, (AggerEnergie 50,0%)
RVG Rheinauhafen Verw GmbH 
24,4%       
(HGK 26%)
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH    
50% 
GIZ Gründer‐und Innovationszentrum im TechnologiePark 
Köln  
27,6%  
Digital Hub Cologne GmbH
33,33%
Masslog GmbH Büchting  
46,8%         
(HTAG 50%)
Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS 
23,9%  
(HGK 25,5%) 
121

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***
Gesamt 5.209.541.634 44.480.189 5.254.021.824
Dezernat-OB
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 26.167.466 445.000 26.612.466
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 26.167.466 445.000 26.612.466
Die Sanierung des historischen Rathauses hat sich verschoben. Eine vollständige Finanzierung aus 
veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. MEÜ 0 250.000 250.000 X
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Optimierung des Beteiligungsportals. Durch 
die Verschiebung der Umstellung verzögert sich auch die Optimierung. Eine Finanzierung aus 
veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich. 0 100.000 100.000
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für einen Vertrag mit der Kölner Freiwilligen Agentur 
über zwei Jahre. Das Projekt hat sich verzögert. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 
ist nicht möglich. 0 50.000 50.000
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für einen zweijährigen Vertrag mit Zebralog. Das 
Projekt hat sich verzögert. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht möglich.
0 25.000 25.000
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Umstellung des Beteiligungsportals. Die 
Umstellung hat sich verschoben. Eine Finanzierung aus veranschlagten Mitteln 2022 ist nicht 
möglich. 0 20.000 20.000
16 - Amt für Integration und Vielfalt 13.975.567 409.959 14.385.525
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 13.975.567 409.959 14.385.525
Das Projekt "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" verzögert sich. Der Ansatz 2022 kann den 
Bedarf nicht decken. 0 285.459 285.459
Das Verwaltungsreformprojekt -Konzept Integrative Stadtgesellschaft- hat sich verzögert. Im Jahr 
2022 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.MEÜ 0 100.000 100.000 X
Das Projekt KOKIP verzögert sich. Es sind keine ausreichenden Mittel in 2022 vorhanden. 0 24.499 24.499
Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2021 nach 2022
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
Anlage 8
122

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernatsbüros
Dezernatsbüros 22.066.428 252.152 22.318.580
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 17.218.226 29.000 17.247.226
Die Mittel konnten aufgrund der unterjährigen Gründung des Dezernates VIII in 2021 nicht 
verausgabt werden. Da die veranschlagten Mittel in 2022 nicht ausreichen ist eine 
Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 29.000 29.000
1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.410.815 223.152 1.633.967
Wegen der Corona-Pandemie und des Jubiläums wurden für die Jahre 2020/2021 einmalig Mittel zur 
Struktursicherung und Neuaufstellung der LitCologne bereitgestellt. Der Mittelabruf hat sich 
verzögert. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 151.152 151.152 X
Die Mittel zur Förderung der Kreativwirtschaft wurden zum Haushaltplan 2020/2021 zugesetzt. Die 
Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ
0 50.000 50.000 X
Das Gamescom Festival 2021 ist coronabedingt ausgefallen. Derzeit ist davon auszugehen, dass das 
Festival in 2022 durchgeführt wird. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ
0 22.000 22.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
123

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-I
02 - Bürgerämter 27.021.972 487.359 27.509.331
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 12.478.067 34.199 12.512.266
Der Umzug des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat sich 
verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. tlw. MEÜ
0 34.199 34.199 X
0301 - Schulträgeraufgaben 1.931.481 11.927 1.943.408
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 11.927 11.927
0416 - Kulturförderung 784.533 191.419 975.951
Durch die anhaltende Corona-Pandemie konnten die in 2021 veranschlagten Mittel für die Schull- 
und Veedelszöch in den Bezirken nicht verausgabt werden. Im Jahr 2022 stehen hierfür keine Mittel 
zur Verfügung. 0 90.000 90.000
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2021 
ausgefallen, die in 2022 nachgeholt werden sollen. Die im Jahr 2021 ursprünglich eingeplanten 
Honoraraufwendungen werden hierfür übertragen. MEÜ 0 39.784 39.784 X
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 18.340 18.340
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind diverse Theaterveranstaltungen im Jahr 2021 
ausgefallen, die in 2022 nachgeholt werden sollen. Die im Jahr 2021 ursprünglich eingeplanten Mittel 
werden hierfür übertragen. MEÜ 0 15.216 15.216 X
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Porz über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 9.872 9.872
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Porz über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 8.995 8.995
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Lindenthal über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.562 5.562
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
124

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0416 - KulturförderungAufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen über die sonstigen Kulturmittel bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 3.649 3.649
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 357.441 41.132 398.573
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Kalk über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 15.610 15.610
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Chorweiler über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.251 14.251
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 11.271 11.271
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 43.806 23.778 67.585
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Porz über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen verzögert. Die 
Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.127 6.127
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.371 5.371
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Lindenthal über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.315 5.315
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 4.150 4.150
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Zuschüsse für Bürgervereine bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 2.815 2.815
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
125

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 542.283 142.794 685.077
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Nippes über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 55.000 55.000
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Chorweiler über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 28.496 28.496
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Porz über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen verzögert. 
Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 26.423 26.423
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.928 14.928
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.903 6.903
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Mülheim über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 6.016 6.016
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Lindenthal über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 5.029 5.029
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 2.133.421 41.952 2.175.374
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 27.950 27.950
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 14.002 14.002
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
126

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 60.400 158 60.558
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Jahr 2021 hat sich die Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Innenstadt über die Mittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW bei einigen Maßnahmen 
verzögert. Die Beschlussfassung soll nun im Jahr 2022 erfolgen. 0 158 158
11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 179.593.876 3.150.000 182.743.876
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 174.602.492 3.150.000 177.752.492
Die Ermächtigungsübertragung erfolgt zur Umsetzung von Maßnahmen des Bewerbercenters, 
welches inzwischen stadtweit alle Stellenbesetzungsverfahren durchführt. Die in 2022 
veranschlagten Mittel decken den Bedarf zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht.
0 1.300.000 1.300.000
Die Umsetzung der Maßnahmen "Neuanmietung der Aachener Str. 1042", "Umbau des 
Jakordenhauses" sowie der "Neubezug des Objektes Gürzenichstr. 6-16"  verzögert sich. In 2022 
stehen hierfür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 980.000 980.000 X
Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Flächenkonzeptes sowie die Umsetzung des Projektes 
"Begleitung in eine zukunftsorientierte Arbeitswelt-Change-Güterhaus" konnten nicht abgeschlossen 
werden. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht ausreichend. 0 590.000 590.000
Aufgrund einer Verschiebung des Assessment Centers von 2021 nach 2022 ist mangels 
veranschlagter Mittel in 2022 eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 0 280.000 280.000
32 - Amt für öffentliche Ordnung 73.017.157 600.000 73.617.157
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 31.061.246 415.000 31.476.246
Der Umzug des Ordnungsdienstes nach Junkersdorf hat sich verzögert. Außerdem konnten gesetzlich 
verpflichtende Schulungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die im Jahr 2022 
veranschlagten Mittel decken diesen Bedarf nicht zusätzlich. 0 225.000 225.000
Durch Verzögerungen bei Digitalisierungsmaßnahmen sowie Lieferengpässen bei der Bestellung im 
Rahmen der Digitalisierung ist eine Mittelübertragung erforderlich. Hierfür stehen in 2022 keine 
Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 190.000 190.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
127

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0202 - Gewerbewesen 4.584.470 35.000 4.619.470
Der Umzug des Gewerbebereiches in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes hat sich 
verzögert, da die Räumlichkeiten noch nicht frei geworden sind. Für erforderliche Beschaffungen ist 
der Ansatz 2022 nicht ausreichend. 0 35.000 35.000
0205 - Verkehrsüberwachung 35.463.523 150.000 35.613.523
Der Umzug des Verkehrsdienstes in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes hat sich 
verzögert, da die Räumlichkeiten noch nicht frei geworden sind. Für erforderliche Beschaffungen ist 
der Ansatz 2022 nicht ausreichend. 0 150.000 150.000
33 - Ausländeramt 36.243.191 50.000 36.293.191
0209 - Ausländerangelegenheiten 36.243.191 50.000 36.293.191
Möblierung Außendienststelle; einmalige verzögerte Maßnahme, für die das Budget 2022 nicht 
ausreicht. 0 50.000 50.000
34 - Bürgerdienste 59.829.863 172.859 60.002.722
0106 - Zentrale Dienstleistungen 10.817.034 106.759 10.923.793
Die Migration auf ein neues Release für das Wissensmanagement des Bürgertelefons hat sich durch 
die Corona-Pandemie verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu 
decken. 0 66.759 66.759
Für die Schulung der Mitarbeiter*innen für die neue Software des gesamtstädtischen 
Beschwerdemanagements sind aufgrund der Corona-Pandemie digitale Schulungsformen notwendig. 
Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken.
0 40.000 40.000
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 2.230.502 66.100 2.296.602
Diverse Beschaffungen für die Ausstattung des zentralen Front Office Standortes haben sich 
verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, um den Bedarf zu decken. 0 66.100 66.100
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
128

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-II
20 - Kämmerei 809.050.865 3.556.170 812.607.035
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 37.102.570 1.107.657 38.210.227
Ablösung der veralteten Finanz-IT-Struktur Cognos. Der Projektstart hat sich verzögert. Die 
Durchführung des Projektes in 2022 ist aus Gründen der IT-Sicherheit dringend geboten. In 2022 
stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. 0 392.700 392.700
Das Projekt "Erneuerung IT-Struktur" hat sich verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur 
Verfügung. MEÜ 0 331.964 331.964 X
Mit der Einführung von SAP BW/4HANA wird die veraltete Finanz-IT-Struktur erneuert. Die Arbeit 
konnte erst im Januar 2022 aufgenommen werden. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur 
Verfügung. 0 214.200 214.200
Das Projekt "Zukunftsfähige Struktur für das Rechnungswesen" hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 
ist hier nicht auskömmlich. MEÜ 0 98.000 98.000 X
Der Abschluss des Vergabeverfahrens für die externe Beratung im Projekt "Neuregelung des § 2b 
UStG" hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht auskömmlich. MEÜ
0 45.000 45.000 X
Das Projekt "Unterstützung Jahresabschlussarbeiten" durch externe Beratung hat sich verzögert. In 
2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ 0 25.793 25.793 X
0401 - Museumsreferat 3.700.000 416.513 4.116.513
Durch eine erheblich verzögerte Vorlage des Wirtschaftsplans 2021 kam es zu einer zeitlich 
versetzten unterjährigen Bedarfsprüfung und -deckung des Betriebskostenzuschusses.
0 416.513 416.513
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
129

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 4.821.000 1.332.000 6.153.000
Etwaige pandemiebedingte Aufstockungen des Betriebskostenzuschusses 2021 können aus dem 
Ansatz 2022 nicht finanziert werden. 0 1.332.000 1.332.000
1501 - Wirtschaft und Tourismus 31.459.740 700.000 32.159.740
Die Durchführung geplanter Instandhaltungen verzögert sich. Der Ansatz 2022 ist dafür nicht 
ausreichend. 0 700.000 700.000
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 17.554.550 430.800 17.985.350
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 430.800 430.800
Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2021 verzögert. Zur Finanzierung ist eine 
teilweise erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 430.800 430.800 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
130

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IV
40 - Amt für Schulentwicklung 478.970.463 2.225.364 481.195.827
0301 - Schulträgeraufgaben 465.849.661 2.052.364 467.902.025
Die Mittel werden für die Umsetzung des ab 01.08.21 geltenden neuen Beförderungsvertrages mit 
der Kölner Schulbusverkehr GmbH benötigt. Diesbezügliche Mittel sind in der Hpl.-Veranschlagung 
2022 nicht vorgesehen. 0 1.447.500 1.447.500
Die Umsetzung d. Förderprogramms "Infrastrukturausbau der  Ganztagsbetreuung" hat sich zeitlich 
verzögert. Der Durchführungszeitraum wurde bis Ende 2022 verlängert. Für die Restabwicklung in 
2022 ist der städt. Eigenanteil nicht veranschlagt. 0 604.864 604.864
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 12.138.659 173.000 12.311.659
Die geplante Umsetzung der Anpassung der Zuschüsse an freie Träger der Schulsozialarbeit an 
Grundschulen hat sich verzögert. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht decken.
0 173.000 173.000
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 999.806.468 929.422 1.000.735.890
0603 - Kindertagesbetreuung 659.606.811 585.000 660.191.811
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die  Maßnahme Planungsaufnahme Kita Franz-
Werfel-Str. 18, Köln Holweide in 2021 verzögert hat. In 2022 ist das Budget nicht ausreichend.
0 374.000 374.000
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die  Maßnahme Kita Langenbergstr. 18, Köln 
Blumenberg in 2021 verzögert hat. In 2022 ist das Budget nicht ausreichend.
0 211.000 211.000
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 40.866.134 344.422 41.210.556
Die Umsetzung der Maßnahme Schülerferienfreizeitkarte (polit. VN 2019) hat sich aufgrund der 
Coronakrise verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ
0 249.741 249.741 X
Mittelübertragung erfolgt für die Erneuerung des Messestands für die nächste in Präsenz 
stattfindende Gamescom. In 2022 sind hierfür keine Mittel eingeplant. 0 60.000 60.000
Die Umsetzung der Maßnahme Internationale Begegnungen (polit. VN 2019) hat sich aufgrund der 
Coronakrise verzögert. In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ
0 34.681 34.681 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
131

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 27.431.374 747.894 28.179.268
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 27.431.374 747.894 28.179.268
Die Umsetzung der Maßnahme Möblierung/Neueinrichtung der 
generalsanierten Gebäude in Brück verzögert sich. Zur abschließenden Finanzierung der Maßnahme 
werden die  Mittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. MEÜ 0 747.894 747.894 X
52 - Sportamt 31.583.411 625.434 32.208.846
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 31.583.411 625.434 32.208.846
Die FIBA EuroBasket 2022 (Basketball EM 2021) wurde durch die Covid-19-Pandemie von 2021 auf 
2022 verschoben. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich.
0 275.434 275.434
Die Mittel dienen der Fortführung von Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Anlage - 
Fort Deckstein. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ
0 200.000 200.000 X
Die Mittel für den Aufbau des Sportanlagenkatasters konnten noch nicht vollumfänglich verausgabt 
werden. Im Arbeitsprogramm der Stadt Köln war die Umsetzung in 2021 vorgesehen. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
132

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-V
50 - Amt für Soziales und Senioren 1.138.145.880 3.595.834 1.141.741.714
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 13.087.230 3.595.834 16.683.064
Die Sanierungsarbeiten an den Bürgerhäusern u. -zentren haben sich verzögert. Der Ansatz 2022 
kann den Bedarf nicht decken. 0 3.479.615 3.479.615
Zum Erhalt der Bürgerhäuser in freier Trägerschaft wurden Mittel (Strukturerhaltende Maßnahme 
"Corona-Pandemie") bereitgestellt. Die Mittel werden weiterhin benötigt. 2022 stehen hierfür keine 
Mittel zur Verfügung. 0 116.219 116.219
53 - Gesundheitsamt 45.904.244 2.995.255 48.899.499
0701 - Gesundheitsdienste 45.904.244 2.995.255 48.899.499
Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich zur Finanzierung des in 2021 errichteten 
Impfzentrums in der Lanxess Arena zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die veranschlagten 
Mittel 2022 sind nicht auskömmlich. 0 1.086.035 1.086.035
Um die Impfbereitschaft in den Stadtteilen mit Hochinzidenzrisiko zu steigern wurden 2021 
überplanmäßige Aufwendungen beschlossen. Die Mittel dienen der weiteren Finanzierung der 
Maßnahme, da diese aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich ist.
0 1.075.427 1.075.427
Die Mittel dienen der Fortführung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (u.a.  Kurierdienste f. 
Ordnungsverfügungen, Anmietung zus. Räumlichkeiten inkl. Corona-gerechter Ausstattung 
(Dominium)). Die veranschlagten Mittel 2022 sind nicht auskömmlich.
0 720.198 720.198
Die wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekonzeptes hat sich verzögert. Im Jahr 2022 stehen 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. MEÜ 0 113.595 113.595 X
56 - Amt für Wohnungswesen 132.714.356 200.000 132.914.356
1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 13.484.122 200.000 13.684.122
Die Umsetzung der Maßnahme "Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" (pol. VN 2020/2021) 
verzögert sich. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 200.000 200.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
133

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VI
61 - Stadtplanungsamt 16.841.064 230.000 17.071.064
0901 - Stadtplanung 16.841.064 230.000 17.071.064
Für die Finanzierung der im Rahmen des Winterprogramms 2021 errichteten Eisbahn am Ebertplatz 
ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. Der Ansatz im Jahr 2022  ist nicht auskömmlich, um 
den Bedarf zu decken. 0 150.000 150.000
Für das Projekt "Höhenentwicklungskonzept für Köln" sind im politischen VN zum HPL-Entwurf 
2020/2021 für das Jahr 2020 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich 
verzögert. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. MEÜ 0 80.000 80.000 X
Dezernat-VII
41 - Kulturamt 17.257.894 1.352.790 18.610.684
0416 - Kulturförderung 17.257.894 1.352.790 18.610.684
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die Umsetzung 
der Maßnahme "Theater der Keller" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten 
Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ 0 300.000 300.000 X
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2021 zugesetzt. Die Umsetzung 
der Maßnahme "Theater der Keller" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten 
Mitteln 2022 nicht möglich. 0 300.000 300.000
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden 2021 zugesetzt. Die Umsetzung des 
"Musiktheaterfestivals" wurde bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf 2022 verschoben. Eine 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 200.000 200.000
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die Umsetzung 
der Maßnahme "Zamus" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 
nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2019 zugesetzt. Die Umsetzung 
der Maßnahme "Stadtgarten" hat sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 
2022 nicht möglich. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der Keller"  hat 
sich verzögert. Eine Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. MEÜ
0 120.000 120.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
134

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0416 - KulturförderungDiese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden 2021 zugesetzt. Die Umsetzung des "Festivals 
Globale Musik" wurde bedingt durch die Covid-19-Pandemie auf 2022 verschoben. Eine Finanzierung 
ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich. 0 100.000 100.000
Die Maßnahme zur Integration v. Kreativräumen u. kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung 
(Mittel aus Kulturförderabgabe 2019) hat sich durch die Covid-19-Pandemie verzögert. Die 
Finanzierung ist aus veranschlagten Mitteln 2022 nicht möglich.MEÜ
0 19.323 19.323 X
Auf Grund einer technischen Störung kam es zur Zahlungsverzögerung. Eine Finanzierung ist aus 
veranschlagten Mitteln in 2022 nicht möglich. 0 13.467 13.467
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
135

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
44 - Historisches Archiv 18.857.538 17.120 18.874.658
0412 - Historisches Archiv 18.857.538 17.120 18.874.658
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2021 zugesetzt. Die Umsetzung 
der Maßnahme "Umzug des Kölner  Frauengeschichtsvereins" hat sich Corona bedingt verzögert. Der 
Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 8.620 8.620
Bereitstellung der konsumtiven Finanzmittel für die noch ausstehende Rechnung zur Bewachung des 
öffentlichen Bereiches am Historischen Archiv. 0 8.500 8.500
450 - Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten 8.712.399 2.193.285 10.905.683
0401 - Museumsreferat 8.712.399 2.193.285 10.905.683
Die Aufwandsermächtigungen des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für die 
Beleuchtungsanlage und den Blend-/Verschattungsschutz im MAK werden aufgrund von 
Verzögerungen erneut übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. MEÜ
0 1.180.000 1.180.000 X
Der Ausbau der IT-Infrastruktur in den Museen (u.a. Museumsportal, Online Collection, W-LAN) wird 
fortgeführt. Die Mittel aus dem Digitalisierungsetat werden aufgrund von Verzögerungen 
übertragen, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. MEÜ 0 663.285 663.285 X
Die Mittel des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für das Zentraldepot der 
Museen (Grundlagenermittlung und Projektsteuerung) werden aufgrund von Verzögerungen erneut 
übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. MEÜ
0 200.000 200.000 X
Die Aufwandsermächtigungen des Renovierungsprogramms/der Technischen Infrastruktur für die 
(Wieder-)Herrichtung der Sammlungsbereiche im MAK werden aufgrund von Verzögerungen erneut 
übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus. MEÜ 0 150.000 150.000 X
4512 - Römisch-Germanisches Museum 6.974.558 61.499 7.036.057
1002 - Denkmalpflege 2.425.697 61.499 2.487.196
Nicht verausgabte Zuweisungen des Landes aus dem Denkmalförderprogramm 2021 müssen 
zurückgezahlt werden. Hierfür werden die entsprechenden Ermächtigungen bereitgestellt. Der 
Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 61.499 61.499
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
136

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 9.016.925 162.738 9.179.663
0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 9.016.925 162.738 9.179.663
Für die Abrechnung der Sonderausstellung "Resist! Die Kunst des Widerstands" werden noch nicht 
verausgabte Mittel übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken.
0 83.089 83.089
Die Sonderausstellung "Liebe Global - Zwischen Neurococktail und göttlicher Ekstase" findet Corona-
bedingt erst in 2022 statt. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 61.152 61.152
Die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die 
Sonderausstellung "Eine Seele in Allem - Die Ainu, die Ainu Nordjapans" übertragen. Der Ansatz 2022 
reicht nicht aus. 0 18.496 18.496
4516 - Museum Schnütgen 2.068.792 105.000 2.173.792
0407 - Museum Schnütgen 2.068.792 105.000 2.173.792
Für "Audience development beim Museum Schnütgen" sind Mittel aus der Kulturförderabgabe 
zugesetzt worden. Das Projekt wird Corona-bedingt erst in 2022 umgesetzt. Die Mittel werden 
erneut übertragen. In 2022 ist kein Ansatz eingeplant. MEÜ
0 50.000 50.000 X
Die Sonderausstellung "Franka Hörnschemeyer: Gipskartonfeuerschutz" wird Corona-bedingt erst in 
2022 präsentiert. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden übertragen. Der Ansatz 2022 
reicht nicht aus. 0 30.000 30.000
Der Ausbau der Online Collection wird in 2022 fortgeführt. Die aus dem Budget der 
Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel werden übertragen. Der Ansatz 2022 kann den 
Bedarf nicht decken. 0 25.000 25.000
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.944.965 3.307.446 8.252.411
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.944.965 3.307.446 8.252.411
Die Herrichtung des Interims "Modehaus Sauer" verzögert sich. Die in 2019 und 2020 für diesen 
Zweck zugesetzten Mittel werden erneut übertragen. In 2022 ist dafür kein Budget veranschlagt. 
MEÜ 0 2.747.446 2.747.446 X
Ein Zuschuss an den Kölner Funken Artillerie blau-weiß von 1870 e.V. wird Corona-bedingt erst in 
2022 geleistet. Die Aufwandsermächtigungen werden erneut übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht 
auskömmlich. MEÜ 0 260.000 260.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
137

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
0408 - Kölnisches StadtmuseumEin Zuschuss an den "Gemeinnützigen Bauverein Sachsenturm e.V." wird in 2022 geleistet. Die Mittel 
aus der Kulturförderabgabe (Bauliche Maßnahmen für Sanierung/Erhaltung/Ergänzung von 
Denkmälern) werden übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus.
0 250.000 250.000
Die einmalig bereitgestellten Aufwandsermächtigungen aus der Kulturförderabgabe für den "Kölner 
Geschichtspfad" werden erst in 2022 in Anspruch genommen. Die Mittel werden erneut übertragen. 
Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. MEÜ 0 50.000 50.000 X
4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.309.765 14.860 3.324.625
0410 - NS-Dokumentationszentrum 3.309.765 14.860 3.324.625
Die Präsentation der Sonderausstellung "Philibert & Fifi. Karikaturen und Zeichnungen eines 
französischen Zwangsarbeiters" wird in 2022 fortgesetzt. Die Mittel für Sonderausstellungen werden 
übertragen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken.
0 14.860 14.860
4522 - Museumsdienst 3.766.942 221.228 3.988.169
0411 - Museumsdienst 3.766.942 221.228 3.988.169
Die Besucherstrukturanalyse für den Museumsstandort verzögert sich Corona-bedingt. Die für diesen 
Zweck aus dem Budget der Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel werden übertragen. In 
2022 ist dafür kein Budget eingeplant. 0 77.350 77.350
Der Ausbau der Online Collection und die Schaffung anderer Zugänge wie Multimediaguides 
verzögern sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel der Kulturentwicklungsplanung werden 
übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 64.678 64.678
Der Ausbau der Online Collection durch die Entwicklung einer zentralen Basiskomponente verzögert 
sich. Die für diesen Zweck aus dem Budget der Kulturentwicklungsplanung bereitgestellten Mittel 
werden übertragen. Der Ansatz 2022 reicht nicht aus.
0 50.000 50.000
Im Zuge des Leitprojekts "Museen, Menschen, Medien" verzögern sich Corona-bedingt die Projekte 
bei der Bildung und Vermittlung in den Programmbereichen Inklusion/Barrierefreiheit, Diversität und 
Outreach. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken.
0 29.200 29.200
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
138

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.363.041 488.601 3.851.642
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.363.041 488.601 3.851.642
Das Rheinische Bildarchiv konnte die Ausstattung der Fachräume im Archivneubau 2021 nicht 
abschließen. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken. 0 314.201 314.201
Der Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek verschiebt sich. Die für diesen Zweck bereitgestellten 
Mittel werden erneut übertragen. In 2022 ist hierfür kein Budget veranschlagt. MEÜ
0 98.900 98.900 X
Im Rheinischen Bildarchiv verzögert sich die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems für die 
vollständige Digitalisierung des Fotobetriebs. Der Ansatz 2022 kann den Bedarf nicht decken.
0 50.000 50.000
Die Sonderausstellung "Chargesheimer fotografiert Jazz" wird Corona-bedingt erst in 2022 
präsentiert. Die Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden übertragen. Der Ansatz 2022 ist nicht 
auskömmlich. 0 24.000 24.000
Die nicht verausgabten Mittel aus dem Sonderausstellungsetat werden für die Sonderausstellung 
"Artist meets Archive #2: Image Cycle - Philipp Goldbach" übertragen. Der Ansatz 2022 kann den 
Bedarf nicht decken. 0 1.500 1.500
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
139

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VIII
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 55.759.554 936.105 56.695.659
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 33.525.756 936.105 34.461.861
Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. Weitere Arbeiten 
werden in 2022 durchgeführt. Die in 2022 hierfür veranschlagten Mittel reichen nicht aus. MEÜ
0 486.105 486.105 X
Die Herrichtung der Liegenschaft, die für die Bereitstellung von Kreativräumen vorgesehen ist, erfolgt 
erst in 2022. In 2022 sind hierfür keine Mittel veranschlagt. MEÜ 0 450.000 450.000 X
236 - Marktwesen 4.113.922 271.234 4.385.155
0203 - Märkte 4.113.922 271.234 4.385.155
Notwendige Sanierungsarbeiten an der Großmarkthalle haben sich verzögert. Die in 2022 hierfür 
veranschlagten Mittel reichen nicht aus. 0 201.234 201.234
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsplan 2020/2021 zur Entwicklung von 
Wochenmarktkonzepten zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. In 2022 sind 
hierfür keine Mittel veranschlagt. 0 70.000 70.000
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 96.051.093 10.805.584 106.856.677
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 71.071.140 10.482.742 81.553.882
Korrespondierende Festwertaufwendungen zur Fortführung diverser begonnener, verzögerter 
investiver Maßnahmen im städtischen Grünvermögen (Festwert). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht 
auskömmlich. 0 3.472.630 3.472.630
Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen, verzögerten 
Maßnahmen aus Polit. VN KFA (Mehrfachübertragung 968.130,93 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür 
nicht auskömmlich. MEÜ 0 2.266.360 2.266.360 X
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; 
hier: Umsetzung Artenreiche Wiesen, Maßnahmen Biodiversität (Polit. VN, Mehrfachübertragung 
467.988,39 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ
0 1.467.988 1.467.988 X
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; 
hier: Fortführung Baumpflanzungen (Polit. VN, Mehrfachübertragung 654.814,74 €). Der Ansatz 2022 
ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 1.154.815 1.154.815 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
140

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenFortführung der verzögerten Baumaßnahme Installation der Fontäne auf dem Neumarkt (Polit. VN, 
Mehrfachübertragung 551.250,71 €). In 2022 stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ
0 740.251 740.251 X
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; 
hier: Fortführung Hecken und Säume (Polit. VN, Mehrfachübertragung 198.165,54 €). Der Ansatz 
2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 398.166 398.166 X
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; 
hier: Abwicklung beschlossener, verzögerter Maßnahmen im Stadtverschönerungsprogramm der 
Bezirke. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich.
0 307.832 307.832
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Grünvermögen; 
hier: Umsetzung des Förderprojektes Wasser muss zum Baum. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht 
auskömmlich. 0 216.000 216.000
Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzepts "12 Trinkbrunnen für Köln" (Polit. VN). Der Ansatz 
2022 ist hierfür nicht auskömmlich. 0 157.011 157.011
Fortführung der Sanierung und Inbetriebnahme weiterer Brunnen (Polit. VN KFA, 
Mehrfachübertragung 29.998,63 €). Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich. MEÜ 0 140.999 140.999 X
Fortführung des Leitprojekts "Köln Aufräumen" des Dezernates Umwelt, Klima und Liegenschaften. 
Der Ansatz 2022 ist nicht auskömmlich. 0 86.356 86.356
Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel. In 2022 stehen hierfür 
keine Mittel zur Verfügung. 0 74.335 74.335
1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.607.884 322.843 24.930.727
Korrespondierende Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im als 
Festwert aktivierten Grünvermögen der Friedhöfe. Der Ansatz 2022 ist hierfür nicht auskömmlich.
0 257.784 257.784
Fortführung von bereits in 2021 beauftragten, teilweise verkehrssichernden Arbeiten, die aufgrund 
der Corona Pandemie erst im Frühjahr 2022 durchgeführt werden können. Der Ansatz 2022 ist 
hierfür nicht auskömmlich. 0 65.059 65.059
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
141

Plan 2022* Genehmigte EÜ** Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IX
12 - Amt für Informationsverarbeitung 68.888.831 760.000 69.648.831
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 68.866.853 760.000 69.626.853
Diverse Digitalisierungsprojekte haben sich verzögert. Der Ansatz im Jahr 2022 ist nicht auskömmlich, 
um den Bedarf zu decken. 0 760.000 760.000
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.046.745 2.679.200 15.725.945
0210 - Statistik und Informationsmanagement 4.060.803 279.200 4.340.003
Im pol. VN zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 wurden für das Projekt Köln baut in 2020 und 2021 
Finanzmittel zugesetzt. Da sich das Projekt seither verzögert, wird zur Fortführung der Maßnahme 
eine EÜ genehmigt. MEÜ 0 279.200 279.200 X
0902 - Stadtentwicklung 8.985.942 2.400.000 11.385.942
Im Zuge des Stadtentwicklungsprogramms Parkstadt Süd sollte u.a. eine 
Entwicklungsträgergesellschaft gegründet werden. Die Umsetzung hat sich verzögert. Der Ansatz 
2022 kann diesen Bedarf nicht decken. MEÜ 0 1.000.000 1.000.000 X
Bei den Maßnahmen Bürgerhaus MüTZe und Kulturbunker Mülheim kam unterjährig heraus, dass 
weite Teile der Kostenarten entgegen der bisherigen Planung konsumtiv einzustufen sind. Der Ansatz 
2022 kann diesen Bedarf nicht decken. 0 900.000 900.000
Um an zeitkritischen Förderaufrufen teilzunehmen, muss gegenüber den Fördergeldgebern 
fristgerecht ein Finanzierungsnachweis erbracht werden. Der Ansatz 2022 kann diesen Bedarf nicht 
decken. 0 500.000 500.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
142

Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2021 nach 2022
Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Gesamtergebnis 938.073.672 € 115.936.892 € 1.054.010.565 €
Dezernat-I 51.322.622 € 4.376.444 € 55.699.066 €
02 - Bürgerämter 893.772 € 231.355 € 1.125.127 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 153.000 € 97.158 € 250.158 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffungen für die Ausstattung des Sitzungssaales im Bezirksrathaus Rodenkirchen haben sich verzögert. Eine 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 
MEÜ 87.000 € 71.700 € 158.700 € X
Die Beschaffungen für die Ausstattung des Bezirksrathauses Rodenkirchen haben sich aufgrund von Lieferengpässen 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. MEÜ 5.000 € 25.458 € 30.458 € X
0416 - Kulturförderung 118.000 € 116.640 € 234.640 €
0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen
Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz haben sich im Jahr 2021 
verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. MEÜ 118.000 € 116.640 € 234.640 € X
0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 52.000 € 17.557 € 69.557 €
0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV
Die Beschaffung eines Posteingangsscanners sowie die Einführung einer interaktiven digitalen Teleberatung haben 
sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe 
zur Verfügung stehen. 47.000 € 17.557 € 64.557 €
1000 - Zentrale Dienste 108.000 € 65.500 € 173.500 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 108.000 € 65.500 € 173.500 €
0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung eines Neufahrzeugs für den Postservice sowie von IT-Ausstattung verzögert sich. Zur Finanzierung 
der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 werden  Auszahlungsermächtigungen übertragen. 108.000 € 65.500 € 173.500 €
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
143

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 691.900 € 163.508 € 855.408 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 651.900 € 145.270 € 797.170 €
0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung
Aufgrund baulicher Verzögerungen bei der Neuanmietung der Objekte Aachener Str. und Jakordenhaus sowie 
Verzögerungen bei der Fertigstellung des Bewerbercenters ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. 
MEÜ 0 € 145.270 € 145.270 € X
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 40.000 € 18.238 € 58.238 €
1101-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Zur Finanzierung erforderlicher Hardwarebeschaffungen beim Personalrat, für deren Finanzierung keine Mittel in 
2022 veranschlagt sind, ist eine Ermächtigungsübertragung notwendig. 40.000 € 18.238 € 58.238 €
32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.484.000 € 2.610.680 € 6.094.680 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.537.000 € 2.060.996 € 3.597.996 €
0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen beim Umzug des Ordnungsdienstes konnten die entsprechenden Möbel erst verspätet 
beschafft werden. Außerdem verzögern sich  Softwarebeschaffungen. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung 
erforderlich. MEÜ 434.950 € 460.000 € 894.950 € X
0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst
Die vom Rat am 09.11.2021 beschlossenen KFZ-Beschaffungen konnten nicht mehr im Jahr 2021 erfolgen. Mit einem 
Mittelabfluss wird im Jahr 2022 gerechnet. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ist teilweise eine nochmalige 
Übertragung notwendig. MEÜ 702.050 € 1.600.996 € 2.303.046 € X
0202 - Gewerbewesen 40.000 € 35.000 € 75.000 €
0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Auslieferung von Hardware werden die Mittel benötigt, um bereits in 2021 
bestellte Beschaffungen bezahlen zu können. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ
40.000 € 35.000 € 75.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
144

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
0205 - Verkehrsüberwachung 1.867.000 € 514.684 € 2.381.684 €
0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Im Jahr 2021 sind im Bereich der Radartechnik sowie für Hardwarebeschaffungen diverse Aufträge vergeben worden, 
deren Abwicklung erst in 2022 erfolgt. Zum Teil ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ
325.000 € 243.000 € 568.000 € X
Zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung einiger Geschwindigkeitsmessanlagen sowie bei der Umrüstung auf 
Lasertechnik machen eine Mittelübertragung erforderlich. Der Mittelabfluss erfolgt erst im Jahr 2022.
350.000 € 20.000 € 370.000 €
0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst
Bei der Auslieferung der bereits im Jahr 2021 bestellten Fahrzeuge ist es zu Verzögerungen gekommen, so dass der 
Mittelabfluss erst im Jahr 2022 erfolgen wird.  Es ist teilweise eine Mehrfachübertragung notwendig. MEÜ
322.000 € 251.684 € 573.684 € X
33 - Ausländeramt 965.000 € 193.000 € 1.158.000 €
0209 - Ausländerangelegenheiten 965.000 € 193.000 € 1.158.000 €
0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Lieferengpässe führten zu einer zeitlichen Verschiebung notwendiger Beschaffungen. Die Auszahlungen können nicht 
aus der Veranschlagung 2022 gedeckt werden. Der Bedarf wird daher anerkannt. MEÜ 545.000 € 193.000 € 738.000 € X
34 - Bürgerdienste 1.401.950 € 1.042.499 € 2.444.449 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 231.600 € 289.224 € 520.824 €
3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffungen zur Ausstattung des zukünftigen Standortes des Bürgerbüros haben sich verzögert. Eine 
Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 
tlw. MEÜ 182.600 € 289.224 € 471.824 € X
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 228.000 € 460.000 € 688.000 €
3400-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung der neuen Software für das gesamtstädtische  Beschwerdemanagement hat sich verzögert. Eine 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 
MEÜ 114.000 € 460.000 € 574.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
145

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 93.650 € 65.000 € 158.650 €
3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle
Die Einführungen der Zulassungssoftware OK.Verkehr und der Online-Terminvereinbarung haben sich verzögert. Eine 
Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 
MEÜ 93.650 € 65.000 € 158.650 € X
0207 - Einwohnerangelegenheiten 374.600 € 200.275 € 574.875 €
3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen für das Projekt "Kundenzentren der Zukunft" haben sich verzögert. Eine 
Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 
tlw. MEÜ 351.000 € 200.275 € 551.275 € X
0208 - Personenstandswesen 158.900 € 28.000 € 186.900 €
3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung der neuen Software Orchestra für die Anrufanlage und die Online-Terminvereinbarungen hat sich 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. MEÜ 158.900 € 28.000 € 186.900 € X
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 43.750.000 € 60.000 € 43.810.000 €
0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 43.750.000 € 60.000 € 43.810.000 €
3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10
Aufgrund ausstehender Schlussrechnungen ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage
Aufgrund einer ausstehenden Schlussrechnung ist eine erneute Ermächtigungsübertragung notwendig. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
3703-0212-0-0400 - Mobidat
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station
Aufgrund bestehender Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen ist eine erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. 
MEÜ 0 € 30.000 € 30.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
146

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-I 5.000 € 5.000 € 10.000 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 5.000 € 10.000 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Der Auftrag zur Ausstattung des Dezernatsbüros wurde in 2021 erteilt. Da die  Lieferung in 2022 erfolgt, ist eine 
Ermächtigungsübertragung erforderlich. 5.000 € 5.000 € 10.000 €
I/2 - Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz 18.000 € 4.903 € 22.903 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 18.000 € 4.903 € 22.903 €
0000-0103-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Zur Finanzierung der ursprünglich für 2021 geplanten Beschaffung eines digitalen Whiteboards ist eine 
Ermächtigungsübertragung erforderlich. 18.000 € 4.903 € 22.903 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
147

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-II 294.561.432 € 51.698.444 € 346.259.876 €
20 - Kämmerei 293.651.152 € 51.163.444 € 344.814.596 €
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 2.623.160 € 594.114 € 3.217.274 €
0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung einer Software verzögert sich. Zahlungen, die erst bei Inbetriebnahme geleistet werden 
müssen,verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 2.573.160 € 247.500 € 2.820.660 € X
2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch
Geplante Umsetzungen/ Anpassungen für das Haushaltsjahr 2021 konnten aufgrund von externen und internen 
Personalengpässen nicht umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 50.000 € 346.614 € 396.614 € X
0416 - Kulturförderung 0 € 5.050.000 € 5.050.000 €
2010-0416-0-0002 - AG  Zoologischer Garten Köln
Die Umsetzung der Baumaßnahmen Südamerikahaus, Direktorenvilla und Jaguargehege verzögert sich. Die Zahlungen 
verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 0 € 5.050.000 € 5.050.000 € X
0701 - Gesundheitsdienste 41.900.000 € 17.782.330 € 59.682.330 €
2010-0701-0-0001 - Klinken der Stadt Köln
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Auszahlungen für das Gesellschafterdarlehen an die Kliniken der 
Stadt Köln verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 41.900.000 € 17.782.330 € 59.682.330 €
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 43.624.892 € 21.978.000 € 65.602.892 €
2010-1202-0-0002 - KVB Niederflurwagen
Aufgrund von Lieferverzögerungen für die Niederflurwagen verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 43.624.892 € 21.978.000 € 65.602.892 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
148

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 149.615.800 € 5.759.000 € 155.374.800 €
9000-1601-0-0030 - Kapitalrücklage KVB f. N-S-Stadtbahn
Die Tilgungsleistungen für das Haushaltsjahr 2021 konnten nicht vollständig ausgezahlt werden. Die Zahlungen 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 19.615.800 € 5.759.000 € 25.374.800 €
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 382.280 € 535.000 € 917.280 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 € 535.000 € 535.000 €
2700-0111-0-0003 - Software c-Vergabe
Die Umsetzung des Projektes verzögert sich. Da keine Mittel für 2022 veranschlagt sind, ist eine erneute 
Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 € 535.000 € 535.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
149

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-III 167.441.688 € 6.925.903 € 174.367.591 €
66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 59.880.668 € 6.850.428 € 66.731.096 €
1201 - Straßen, Wege, Plätze 51.320.668 € 966.737 € 52.287.405 €
6601-1201-0-AZ01 - aRAP Lastenfahrräder Zuwendungen
Die Abwicklung der bewilligten Anträge aus dem Förderaufruf 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 224.842 € 224.842 €
6601-1201-1-1043 - Maastrichter Str.,Umgestalt.(Masterplan)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 200 € 200 €
6601-1201-1-1073 - Waidmarkt/Blaubach, Umbau Knotenpunkt
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X
6601-1201-1-1113 - Umgestaltung des Altstadtufers
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen erneut übertragen. MEÜ 0 € 20.000 € 20.000 € X
6601-1201-1-2140 - Bahnübergang Ulrepforte/ Vorgebirgsstr.
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 19.015 € 19.015 € X
6601-1201-1-5030 - Opladener Straße, Verlegung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 100 € 100 € X
6601-1201-1-5041 - Regionale 2010 - Ottoplatz
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X
6601-1201-2-1004 - Bayenthalg./Alteburger Schulwegsicherung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 374.565 € 374.565 €
6601-1201-2-1018 - Umgestaltg. Barbarastr. (incl. Kreisel)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
150

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6601-1201-3-1039 - Waldsiedlung, Generalsanierung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X
6601-1201-6-1069 - Weichselring(Mercatorstr-StockholmAllee)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 36.515 € 36.515 €
6601-1201-6-5036 - Industriestr (Merianstraße -  Mennweg)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 86.500 € 86.500 € X
6601-1201-8-1036 - Germaniastr. (Ausbau)
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 100.000 € 100.000 €
6601-1201-8-1083 - Kreisverk.Hans-Schulten-Str/Dattelfelder
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.000 € 10.000 €
6601-1201-9-1121 - ÄndVerkehrsf.BergGladbacher/Buschfeldstr
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 €
6601-1201-9-5815 - Markgrafenstraße
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X
6603-1201-8-5582 - Lützerathstr, Rösrather Str-Am Burgacker
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die erneute Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 5.000 € 5.000 € X
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 8.560.000 € 5.883.692 € 14.443.692 €
6608-1202-0-AZ01 - aRAP pRAP - ÖPNV-Aufg. gem. 11 ÖPNVG NRW
Es handelt sich um eine laufende Fördermaßnahme, welche durch zweckgebundene Zuwendungen des Landes 
refinanziert ist. Die Auszahlung erfolgt in 2022 an die KVB nach Mittelabruf. 8.560.000 € 5.883.692 € 14.443.692 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
151

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 92.183.700 € 72.600 € 92.256.300 €
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 83.783.700 € 72.600 € 83.856.300 €
6901-1202-0-0220 - Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
6901-1202-1-0250 - Neubau Br.Deutzer Ring/Östl.Zubr.A559
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
6901-1202-1-0290 - Ertüchtigung Tunnel Rheinuferstr.
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen.
0 € 10.000 € 10.000 €
6901-1202-1-0320 - Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
6901-1202-3-0440 - Neubau Stützwand Alter Militärring
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 2.600 € 2.600 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
152

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6902-1202-2-5102 - P&R-Anlage im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen.
0 € 10.000 € 10.000 €
6903-1202-1-6305 - Umbau Hst. Severinstr.
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
6903-1202-8-7114 - Hst. Vingst - Einbau von Aufzügen
Die Abwicklung von Nachträgen zu der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 10.000 € 10.000 € X
Dezernat-III 10.000 € 2.875 € 12.875 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 10.000 € 2.875 € 12.875 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Der Auftrag zur Ausstattung des Dezernatsbüros mit IT-Komponenten wurde in 2021 erteilt. Da die  Lieferung in 2022 
erfolgt, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 10.000 € 2.875 € 12.875 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
153

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IV 175.832.714 € 19.877.677 € 195.710.392 €
40 - Amt für Schulentwicklung 134.922.747 € 10.779.229 € 145.701.977 €
0301 - Schulträgeraufgaben 134.917.947 € 10.773.289 € 145.691.237 €
4010-0301-6-2720 - GS Fühlinger Weg 7 -Neubau-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 40.000 € 40.000 € X
4010-0301-7-2601 - GGS Breitenbachstr. 3 Einr.b.Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 125.400 € 125.400 € X
4012-0301-9-5035 - RS Fürstenbergstr. 26 -Instands. ÖPP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
412.000 € 38.000 € 450.000 € X
4012-0301-9-5040 - RS Lassallestr. 59 -Instandsetzung ÖPP-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
440.000 € 56.000 € 496.000 € X
4013-0301-1-2540 - GYM Kartäuserwall -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 59.464 € 59.464 € X
4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 1.154.400 € 1.154.400 € X
4013-0301-3-5010 - GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
734.029 € 364.545 € 1.098.574 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
154

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4013-0301-8-3055 - GYM Kantstr. 2 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 1.098 € 1.098 € X
4013-0301-9-3045 - GYM Genovevastr. 58-62 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 16.391 € 16.391 € X
4013-0301-9-4526 - GYM Düsseldorfer Str.- Einr. b. Ganztag
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 40.000 € 40.000 € X
4014-0301-5-1124 - Ges.Schule Ossietzkystr. - Einr.b.Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 760 € 760 € X
4014-0301-9-1123 - Ges.Schule Im Weidenbruch -Neubau-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 220.955 € 220.955 € X
4031-0301-0-0001 - Ausst. u Geräte OGTS
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
154.500 € 1.786.017 € 1.940.517 € X
4031-0301-0-7000 - Offene Ganztagsschule
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
1.000.000 € 430.136 € 1.430.136 € X
4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 1.110.181 € 1.110.181 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
155

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
177.100 € 7.937 € 185.037 € X
4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 2.116.546 € 2.116.546 € X
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.825.000 € 3.205.459 € 7.030.459 €
0416 - Kulturförderung 0 € 5.940 € 5.940 €
4050-0416-0-0001 - Ausstattung und Geräte
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 5.940 € 5.940 € X
403 - Rheinische Musikschule 33.000 € 66.028 € 99.028 €
0415 - Rheinische Musikschule 33.000 € 66.028 € 99.028 €
4004-0415-0-0001 - Beschaffungen bewegl. Anlagevermögen
In 2021 sollte das 17 Jahre alte Transportfahrzeug (mit Dieselmotor) durch einen Elektrotransporter ersetzt werden.  
Auf Grund von Lieferengpässen verzögert sich die Beschaffung. Die Beschaffung kann aus dem Ansatz 2022 nicht 
finanziert werden. 33.000 € 50.000 € 83.000 €
4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt
Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, die als Auszahlungsermächtigung für 
das Projekt JeKits in 2022 zur Verfügung stehen müssen. Die Mittel werden zum wiederholten Mal übertragen. MEÜ
0 € 16.028 € 16.028 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
156

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
42 - Amt für Weiterbildung 368.650 € 130.000 € 498.650 €
0414 - Volkshochschule 368.650 € 130.000 € 498.650 €
0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen
Die Digitalisierung/W-LAN Ausstattung von Unterrichtsräumen hat sich verzögert, so dass sich die Zahlungen in das 
Jahr 2022 verschieben. Teilweise ist eine nochmalige Übertragung erforderlich. MEÜ 130.000 € 130.000 € 260.000 € X
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 23.789.508 € 1.093.141 € 24.882.649 €
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.016.000 € 1.093.141 € 8.109.141 €
5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen
Die Maßnahme Rollsportanlage in den Abenteuerhallen Kalk konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 
2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 
MEÜ 0 € 431.985 € 431.985 € X
5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf
Die Maßnahme Alte Schule Widdersdorf konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 661.156 € 661.156 € X
5110 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 76.700 € 8.801 € 85.501 €
0605 - Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 76.700 € 8.801 € 85.501 €
0000-0605-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
76.700 € 8.801 € 85.501 € X
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 300.000 € 1.861.955 € 2.161.955 €
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 300.000 € 1.861.955 € 2.161.955 €
5111-0601-0-1000 - Kanalsanierung Brück
Die Maßnahme Kanalsanierung Brück konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 320.878 € 320.878 € X
5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad
Die Maßnahme konnte in 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 2022 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 1.541.077 € 1.541.077 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
157

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
52 - Sportamt 16.337.109 € 5.938.523 € 22.275.632 €
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 16.337.109 € 5.938.523 € 22.275.632 €
5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP - Sportbaubeihilfe
Baubeihilfen wurden bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 900.000 € 975.127 € 1.875.127 €
5201-0801-0-5253 - Höhenverstellbare Korbanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 27.983 € 27.983 €
5201-0801-2-5172 - SpoAnl. Kendenicher Str.
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 10.000 € 99.500 € 109.500 € X
5201-0801-2-5193 - Umplanung SpA Zaunhofstr./KRP
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 8.235 € 8.235 €
5201-0801-2-5281 - SpA Kapellenstr.-Errichtung Vereinsheim
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 157.500 € 157.500 €
5201-0801-3-5171 - Beregnungsanlage Müngersdorf
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 5.000 € 5.000 € X
5201-0801-3-5222 - KRP Stadion Nordfeld, östl. Platz
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 41.000 € 41.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
158

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
5201-0801-3-5256 - SpA Nordfeld Umwandlung westl.Platz in K
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 13.542 € 13.542 € X
5201-0801-3-5283 - SpA Widdersdorfer Landstr,Umgestaltung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 10.986 € 10.986 €
5201-0801-6-5177 - SpoAnl.Merianstr.(Umkleidehaus)
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 10.589 € 10.589 € X
5201-0801-6-5192 - SpA Martinusstr. Sanierung
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 35.000 € 35.000 € X
5201-0801-6-5198 - Generalsanierung Sporthalle Worringen/Er
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 200.000 € 395.000 € 595.000 €
5201-0801-6-5277 - Carport Fühlinger See
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 41.000 € 41.000 €
5201-0801-6-5286 - Kugelstoßring SpA St.-Tönnis-Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 6.000 € 6.000 €
5201-0801-7-5166 - Naturrasen Humboldtstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 1.980.671 € 1.980.671 € X
5201-0801-7-5209 - Errichtung Doppelgarage SpA Brucknerstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 500 € 500 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
159

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
5201-0801-7-5216 - SpA Humboldtstr. Platz 1
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.180.000 € 420.000 € 2.600.000 €
5201-0801-7-5232 - SpA Stresemannstr.; KRP/Generalsanierung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 5.000 € 5.000 € X
5201-0801-7-5243 - SpA Brucknerstr., 2.KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 30.000 € 30.000 € X
5201-0801-8-5242 - SpA Mielenf.Kirchweg, KRP
Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. MEÜ 0 € 857 € 857 € X
5201-0801-8-5246 - Sportpark Höhenberg II, KRP
Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. MEÜ 0 € 249.416 € 249.416 € X
5201-0801-8-5280 - SpA Rather Kirchweg Errichtung Naturrase
Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 600.000 € 600.000 €
5201-0801-8-5284 - SpA Pohlstadtsweg,KRP
Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 674.778 € 674.778 €
5201-0801-9-5164 - KRP SpoAnl. Egonstr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 5.000 € 5.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
160

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
5201-0801-9-5203 - SpA Wuppertaler Str., Neubau Vereinsheim
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 3.165 € 3.165 € X
5201-0801-9-5224 - UKH Rixdorfer Str.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 106.139 € 106.139 € X
5201-0801-9-5247 - SpA Von-Bodelschwingh-Str.; KRP
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 2.000 € 2.000 € X
5201-0801-9-5287 - Waldbad Dünnwald,Err.Kassenhäuschen
Baubeihilfe wurde bewilligt. Die Inanspruchnahme verzögert sich, wodurch sich die Zahlungen entsprechend 
verschieben. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 0 € 34.534 € 34.534 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
161

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-V 58.551.489 € 2.567.035 € 61.118.523 €
50 - Amt für Soziales und Senioren 994.329 € 2.065.001 € 3.059.329 €
0501 - Leistungen nach dem  SGB XII 543.579 € 156.421 € 700.000 €
0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die geplante Beschaffung zur Ausweitung der aktuellen DV-Ausstattung (z.B. zur Einführung der E-Akte) verzögert 
sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. MEÜ 543.579 € 156.421 € 700.000 € X
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 254.250 € 47.565 € 301.815 €
0000-0507-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Mittel werden für DV-Ausstattung benötigt. Die Mittel im Haushaltsjahr 2022 reichen hierfür nicht aus.
54.250 € 2.155 € 56.405 €
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.474 € 1.474 €
5030-0507-1-0003 - Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 21.840 € 21.840 €
5030-0507-1-0005 - Bürgerhaus Stollwerck
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 4.206 € 4.206 €
5030-0507-6-0001 - Sanierung Bürgerzentrum Chorweiler
Für die Bauunterhaltung des Bürgerzentrums Chorweiler sind verspätet Rechnungen eingegangen. Im Jahr 2022 
stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. MEÜ. 0 € 10.070 € 10.070 € X
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 7.820 € 7.820 €
0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 21.700 € 10.520 € 32.220 €
0000-0508-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm
Es liegt eine zeitliche Verzögerung der Beschaffungen vor. Da inhaltlich nicht alle Beschaffungen über eine unechte 
Deckung per Investitionszuweisung des Bundes abgedeckt werden und die Veranschlagung 2022 nicht ausreicht, ist 
eine EÜ erforderlich. 21.700 € 10.520 € 32.220 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
162

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1501 - Wirtschaft und Tourismus 144.800 € 1.850.494 € 1.995.294 €
8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win
Für die Restarbeiten zur Sanierung des Thurner Hofs werden die Mittel in 2022 weiterhin benötigt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 42.588 € 42.588 € X
Die geplante Beschaffung mehrerer Fahrzeuge verzögert sich und wird im Jahr 2022 fortgeführt (z.B. 
Ersatzbeschaffung Dieselfahrzeuge). Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden 
Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 0 € 228.209 € 228.209 € X
8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win
Die Maßnahme Sanierung Rheinpark-Café/Win-Win konnte im Jahr 2021 nicht beendet werden und wird im Jahr 
2022 fortgeführt. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 
MEÜ 0 € 1.549.697 € 1.549.697 € X
8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof
Der bauliche Zustand für die Sanierung Krebelshof/Win-Win wird erneut geprüft zwecks Entscheidung für das weitere 
Vorgehen innerhalb der Maßnahme. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur 
Verfügung stehen. MEÜ 0 € 30.000 € 30.000 € X
53 - Gesundheitsamt 200.000 € 403.966 € 603.966 €
0701 - Gesundheitsdienste 200.000 € 403.966 € 603.966 €
0000-0701-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
2021 gab es eine Einzahlung vom Land für die Digitalisierung des Gesundheitsamtes. Für die noch offenen 
Beschaffungen ist die Ermächtigungsübertragung erforderlich, da im Jahr 2022 nicht ausreichend Mittel zur 
Verfügung stehen. 150.000 € 282.508 € 432.508 €
5301-0701-0-0001 - Gesundheitssoftware
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 50.000 € 50.000 € X
5302-0701-0-0002 - Drogenkonsumraum
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 71.458 € 71.458 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
163

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
56 - Amt für Wohnungswesen 57.350.160 € 98.068 € 57.448.228 €
1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 136.000 € 98.068 € 234.068 €
0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Digitalisierungsprojekte haben sich zeitlich verzögert. Die Veranschlagung 2022 ist nicht ausreichend, daher ist eine 
Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 136.000 € 98.068 € 234.068 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
164

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VI 3.105.000 € 537.056 € 3.642.056 €
63 - Bauaufsichtsamt 650.000 € 533.470 € 1.183.470 €
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 650.000 € 533.470 € 1.183.470 €
0000-1001-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Installation der neuen Software für das Verbundprojekt "Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen" hat 
sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe 
zur Verfügung stehen. MEÜ 150.000 € 533.470 € 683.470 € X
Dezernat-VI 20.000 € 3.586 € 23.586 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 3.586 € 23.586 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Der Auftrag einer technischen Bestellung  für die Stabstelle IX/3 wurde in 2021 erteilt. Da die  Lieferung in 2022 
erfolgt, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich. 20.000 € 3.586 € 23.586 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
165

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VII 51.713.938 € 5.108.377 € 56.822.315 €
4101 - Puppenspiele 29.200 € 2.479 € 31.679 €
0417 - Puppenspiele 29.200 € 2.479 € 31.679 €
0000-0417-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung einer Absauganlage für die Theaterwerkstatt konnte aufgrund von Lieferverzögerungen in 2021 nicht 
abgeschlossen werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine Mittel in ausreichender Höhe 
zur Verfügung stehen. 29.200 € 2.479 € 31.679 €
44 - Historisches Archiv 403.500 € 380.500 € 784.000 €
0412 - Historisches Archiv 403.500 € 380.500 € 784.000 €
4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
100.000 € 380.500 € 480.500 € X
4512 - Römisch-Germanisches Museum 3.403.500 € 2.375.398 € 5.778.898 €
0403 - Römisch-Germanisches Museum 3.385.500 € 2.317.262 € 5.702.762 €
4512-0403-0-1000 - Sanierung Römisch-Germanisches Museum
Die Sanierung wird in 2022 fortgeführt. Eine Übertragung ist erneut notwendig, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. 
MEÜ 3.373.500 € 2.317.262 € 5.690.762 € X
1002 - Denkmalpflege 18.000 € 58.136 € 76.136 €
0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Zwei in 2020 bestellte Grabungsfahrzeuge können wegen des Chipmangels erst im 3. Quartal 2022 geliefert werden. 
Die in 2020 einmalig bereitgestellten Mittel werden erneut übertragen, da der Ansatz 2022 nicht ausreicht. MEÜ
18.000 € 58.136 € 76.136 € X
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 9.766.218 € 1.967.000 € 11.733.218 €
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 9.766.218 € 1.967.000 € 11.733.218 €
4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung
Die Neueinrichtung der Schausammlung wird in 2022 erfolgen. Die Mittel werden erneut übertragen, da 2022 kein 
Ansatz zur Verfügung steht. MEÜ 0 € 1.967.000 € 1.967.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
166

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 1.633.300 € 383.000 € 2.016.300 €
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 1.633.300 € 383.000 € 2.016.300 €
0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die für die Einrichtung des Neubaus einmalig bereitgestellten Mittel werden erneut übertragen. Zusätzlich erfolgt 
eine Übertragung für die Anschaffung einer Bild- und Mediendatenbank. Der Ansatz 2022 kann die Bedarfe nicht 
decken. MEÜ 46.500 € 383.000 € 429.500 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
167

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VIII 107.793.554 € 23.471.326 € 131.264.880 €
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 53.847.875 € 15.676.219 € 69.524.094 €
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 52.088.375 € 15.676.219 € 67.764.594 €
2301-0108-0-0160 - Software Liegenschaftsmanagement
Die Softwareschnittstelle wurde bereits in 2021 beauftragt, wird aber erst in 2022 implementiert und in Rechnung 
gestellt. Die hierfür benötigten Mittel werden übertragen. MEÜ 0 € 50.000 € 50.000 € X
2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS
Die Umsetzung der Maßnahme startete bereits verspätet in 2021. Zum Abschluss des Projektes in 2022 werden 
vorhandene Restmittel benötigt. Daher werden diese Mittel übertragen. MEÜ 0 € 626.219 € 626.219 € X
2301-0108-0-5000 - Grundstücksgeschäfte
Die Verhandlungen zum Ankauf zweier Grundstücke im Wert von insgesamt 15 Mio. € haben sich verzögert. Zudem 
wird in 2022 mit vermehrten Grundstücksankäufen auf Grundlage des Vorkaufsrechtes gerechnet. Daher werden die 
Restmittel  übertragen. 50.000.000 € 15.000.000 € 65.000.000 €
236 - Marktwesen 52.000 € 102.500 € 154.500 €
0203 - Märkte 52.000 € 102.500 € 154.500 €
0000-0203-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
In 2021 wurden mehrere Laptops sowie ein Gabelstapler bestellt. Aufgrund von Lieferverzögerungen werden die 
hierfür vorgesehenen Mittel erst in 2022 benötigt. Die Mittel werden daher übertragen. 12.000 € 62.500 € 74.500 €
2360-0203-2-0010 - Schrankenanlage Großmarkt
Für 2022 ist die Errichtung eines Schrankenhäuschens geplant. Zur Umsetzung der Maßnahme werden Restmittel aus 
2021 benötigt. Diese Mittel werden übertragen. 0 € 40.000 € 40.000 €
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 21.595.700 € 973.457 € 22.569.157 €
0206 - Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht 77.400 € 22.600 € 100.000 €
5701-0206-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Mittel werden für die Anpassung und Regelwerksänderungen des Software-Programms GKS-Mate benötigt, da 
die Mittel im Haushaltsjahr 2022 hierfür nicht ausreichen. 77.400 € 22.600 € 100.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
168

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.512.300 € 950.857 € 22.463.157 €
5704-1401-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Mittel werden im Wesentlichen für die notwendige Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeuges (für den 
Umweltalarmeinsatz) und für bereits erteilte Aufträge für DV-Ausstattungungen benötigt, da die Mittel im Jahr 2022 
hierfür nicht ausreichen. 191.300 € 68.122 € 259.422 €
5704-1401-0-0003 - Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 620.000 € 49.482 € 669.482 €
5704-1401-0-1000 - Errichtung von Beobachtungsbrunnen
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 91.000 € 149.000 € 240.000 €
5704-1401-0-AZ01 - ARAP-Umwelt und Verbraucherschutzamt
Die Umsetzung der Maßnahme "GRÜN hoch 3" hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 600.000 € 684.253 € 1.284.253 €
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 20.080.779 € 2.778.268 € 22.859.046 €
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 16.697.011 € 964.331 € 17.661.342 €
6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert)
Die beauftragten Baumpflanzungen aus zweckgebundenen Ersatzgeldern werden 2022 fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung - hiervon 37.092,12 € Mehrfachübertragung - ist erforderlich, da in 2022 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ 500.000 € 612.908 € 1.112.908 € X
6700-1301-0-9740 - Regionale 2010 - Regio Grün
Die Fertigstellungspflege der investiven Herstellungsmaßnahme Frechener Bach ist in 2022 fortzuführen. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
0 € 1.992 € 1.992 €
6700-1301-0-9820 - EFRE REACT-EU Artenreiche Wiesen
Die in 2021 begonnenen investiven Maßnahmen zur Herstellung Artenreicher Wiesen werden fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
0 € 20.000 € 20.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
169

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6700-1301-1-1024 - Hafenpark Deutz Bewegungsparcour
Im Polit. VN wurden Mittel für die Herstellung des Bewegungsparcours bereitgestellt. Die Maßnahme konnte in 2021 
nicht beendet werden. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 0 € 264.900 € 264.900 €
6700-1301-3-1019 - Einfriedung Klettenbergpark FW
Die investive Herstellungsmaßnahme konnte 2021 nicht beendet werden und wird fortgeführt. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 60.578 € 60.578 €
6700-1301-3-1025 - Jahnwiese Bewegungsparcours
Im Polit. VN wurden Mittel für die Herstellung des Bewegungsparcours bereitgestellt. Für die Fertigstellungspflege ist 
eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da in 2022 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 3.953 € 3.953 €
1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.383.768 € 1.813.936 € 5.197.704 €
0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ)
Die in 2021 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2022 stehen nicht 
ausreichend Mittel zur Verfügung. 388.290 € wurden bereits nach 2021 übertragen. MEÜ 1.168.141 € 1.803.897 € 2.972.038 € X
6710-1303-0-0003 - Festwert Friedhöfe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 310.627 € 10.039 € 320.666 €
Dezernat-VIII 20.000 € 88.083 € 108.083 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 88.083 € 108.083 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Übertragung der Mittel ist erforderlich, da diese auf Grund der unterjährigen Gründung des Dezernats in 2021 
nicht abfließen konnten. Die Mittel werden unter anderem für die Ausstattung der im Dezember 2021 bezogenen 
Räumlichkeiten benötigt. 20.000 € 88.083 € 108.083 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
170

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
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Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
VIII/3 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 12.197.200 € 3.852.800 € 16.050.000 €
1101 - Ver- und Entsorgung 12.197.200 € 3.852.800 € 16.050.000 €
5705-1101-0-0019 - Erweiterung Gasfassung
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.975.000 € 2.852.800 € 5.827.800 €
5705-1101-0-0024 - Schwachgasanlage(Nachfolge BHKW)
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung 
der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 1.000.000 € 1.000.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
171

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IX 27.064.687 € 1.374.629 € 28.439.316 €
12 - Amt für Informationsverarbeitung 8.880.000 € 668.529 € 9.548.529 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 8.880.000 € 668.529 € 9.548.529 €
1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau
Die Umsetzung der Maßnahme Netzausbau verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
1.950.000 € 192.000 € 2.142.000 €
1200-0104-0-0009 - Lichtwellenleiter-Anbindungen
Die Umsetzung der Maßnahme Lichtwellenleiteranbindungen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 275.000 € 256.258 € 531.258 €
1200-0104-0-0010 - Erneuerung der Firewall
Die Umsetzung der Maßnahme Erneuerung der Firewall hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 515 € 515 €
1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen
Diverse Beschaffungen haben sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Beschaffungen im Jahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 205.000 € 219.756 € 424.756 €
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 18.184.687 € 706.100 € 18.890.787 €
0210 - Statistik und Informationsmanagement 125.000 € 86.700 € 211.700 €
0000-0210-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Umsetzung der DataWarehouse-Architektur verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden  Auszahlungsermächtigungen übertragen.
125.000 € 86.700 € 211.700 €
0902 - Stadtentwicklung 18.059.687 € 619.400 € 18.679.087 €
0000-0902-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Lieferung dringend benötigter IT-Ausstattung wurde vom Lieferanten verschoben. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 25.000 € 20.000 € 45.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
172

Plan 2022* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2022* plus 
EÜ**
MEÜ 
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Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1502-0902-2-1000 - Starke Veedel - Spielplatz Alte Kölnerst
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden  Auszahlungsermächtigungen übertragen. 38.000 € 93.600 € 131.600 €
1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz (NPS)
Bei der abgeschlossenen Maßnahme stehen noch Schlussrechnungen aus. Diese können in 2022 mangels investiver 
Veranschlagung nicht beglichen werden. MEÜ 0 € 200.000 € 200.000 € X
1502-0902-7-1004 - Starke Veedel-Generalsanierung Humboldts
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 312.000 € 99.900 € 411.900 €
1502-0902-8-1002 - Starke Veedel-Spiel-u.Bolzplatz Eythstr.
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2022 
keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 127.100 € 127.100 €
1502-0902-8-1012 - Starke Veedel - Spielplatz Georgestr.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der 
Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 283.000 € 56.300 € 339.300 €
1502-0902-9-1009 - Starke Veedel - Spielplatz Rixdorfer Str
Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es stehen jedoch noch Schlussrechnungen aus, die aus der Veranschlagung 2022 
nicht beglichen werden können. 0 € 22.500 € 22.500 €
Gesamtergebnis 938.073.672 € 115.936.892 € 1.054.010.565 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
173

174

Lagebericht zum Jahresabschluss 2021 
 
175

Lagebericht zum Jahresabschluss 2021 
 
1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 
Die Stadt Köln ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit der 
grundgesetzlich garantierten (kommunalen) Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Oberstes Entscheidungsgremium ist 
der Rat der Stadt Köln, der aus 91 Mitgliede rn besteht. Das Stadtgebiet ist in neun 
Bezirke eingeteilt und verfügt  über 86 Stadtteile. Für jeden Stadtbezirk besteht eine 
Bezirksvertretung. Die Stadt  untersteht der Rechtsaufsi cht des Landes Nordrhein-
Westfalen, die unmittelbar durch die Bezirksregierung Köln wahrgenommen wird.  
Die Stadt Köln blickt auf eine über 2000jährige Geschichte.  Das Stadtgebiet umfasst 
rd. 405 km²; davon sind rd. 32,5% bebaut. Im  Stadtgebiet wohnen rd. 1,079 Millionen 
Menschen (Stichtag 31.12.2021). Damit is t die Bevölkerungszahl seit 2019 zum 
zweiten Mal in Folge - um weitere 9. 000 Personen seit 2020 - gesunken. Täglich 
pendeln im Mittel etwa 295 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem 
Arbeitsplatz.  
Die Stadtverwaltung nimmt die durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Beschlüsse 
des Rates übertragenen Aufgaben wahr. Die  Aufgabenwahrnehmung erfolgt dabei 
nicht nur durch die Kernverwaltung unmitte lbar; zu einem Teil wird diese auch in 
rechtlich selbstständigen Organisationseinheiten privaten oder öffentlichen Rechts 
bzw. rechtlich unselbständigen Einheiten (Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche 
Einrichtungen) ausgeführt. Zum 31.12.2021 waren in der  Kernverwaltung 22.086 
Mitarbeiter*innen aktiv beschäftigt; unt er Berücksichtigung der Teilzeitquote 
entsprechen diese umgerechnet 19.159 Vollzeitbeschäftigten. 
Die Haushaltssatzung für den Doppelhau shalt 2020/2021 ist rechtzeitig zum 
01.01.2020 in Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 nicht die 
Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind.  
Die Anfang 2020 in Deutschland ausgeb rochene Corona-Pandemie und deren 
massive Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die gesamte Wirtschaft prägten 
auch das Jahr 2021: Ab dem 1. Quartal 2021 standen Impfstoffe für die Bevölkerung 
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Ve rfügung. Diese waren jedoch aufgrund 
noch zu etablierender Produktions- und Ausl ieferungskapazitäten nicht sofort in 
ausreichender Menge für die gesamte Bevölkerung Deutschlands verfügbar, so dass 
Priorisierungen in einer Impfreihenfolge vorgenommen werden mussten. Erst zum 
Ende des Jahres 2021 war die deutsche Bevö lkerung, soweit dies von der einzelnen 
Person gewünscht war, zweifach bzw. dr eifach geimpft und somit aus medizinischer 
Sicht ausreichend gegen das Coronavirus geschützt. 
Dies bedeutete, dass das wirtschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland in 2021 
weiterhin stark eingeschränkt war, wenn  auch im Laufe des Jahres spürbare 
Erleichterungen im gesellschaftlic hen Leben sichtbar wurden. Größere 
Versammlungen waren zu Beginn des Haushaltsjahres nicht erlaubt, was immense 
Auswirkungen im Kulturbetrieb oder in der Gastronomie nach sich zog. Weltweit waren 
Lieferketten gestört oder sogar völlig  zusammengebrochen, da in diversen Ländern 
aufgrund der Corona-Pandemie Produktionsbet riebe stillgelegt wurden. Auch dies 
hatte Auswirkungen auf das städtische Leben in Köln, da z.B. Bauprojekte dadurch 
nur verzögert umgesetzt werden konnten. 
176

Das am 01.10.2020 in Kraft get retene Gesetz zur Isolieru ng der aus der COVID-19-
Pandemie folgenden Belastungen der ko mmunalen Haushalte im Land Nordrhein-
Westfalen (NKF-CIG)1 wurde zum Schutz der kommunal en Finanzen über das Jahr 
2020 hinaus auch auf das Jahr 2021 verlängert. Somit konnten auch 2021 
Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pandemie mittels einer 
Bilanzierungshilfe isoliert und somit neutralisiert werden. Allerdings werden die daraus 
entstehenden buchhalterischen Belastungen die Haushalte der nachfolgenden Jahre 
bei Auflösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, indem diese beginnend mit dem 
Haushaltsjahr 2025 über längs tens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in 
2025 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral 
auszubuchen ist. 
Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation der 
Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbes teuerausgleichsgesetz in 2020, wurden 
in 2021 seitens des Landes NRW hingegen nicht fortgesetzt. Dahingegen gab es auch 
im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 eine allerdings kreditierte 
Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm. 
Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes und des Bundes in den 
Privathaushalten, in den Wirtschaftsunter nehmen sowie im Städt ischen Haushalt 
jedoch ihre Wirkung entfaltet, so da ss die pandemiebedingt e Bewirtschaftungs-
verfügung vom 25.03.2020 am 14.10.2021 aufgehoben werden konnte. 
Auch die wirtschaftliche Lage stellte sich verbessert dar: 
Die pandemische Entwicklung hatte in 2021 im Vergleich zu 2020 nicht so starke 
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtlage: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 
Deutschland betrug im Jahr 2021 rd. 3,419 Billionen € und stieg gegenüber dem 
Vorjahr preisbereinigt mithin um 2,7 % ( 2020: 3,329 Billionen €). Das BIP Nordrhein-
Westfalens stieg im Jahr 2021 im Verg leich zu 2020 erheblich, um 5,2 % auf 
733,3 Mrd. € (Vorjahr 2020: 697,1 Mrd. €).  
Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) sank in Deutschland im Vergleich zum 
Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7%. Nordrhein-Westfalen (7,3 %) und Köln (9,2 %) 
hingegen wiesen im Vergleic h zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf, blieben 
aber im Vergleich zu 2020 nahezu konstant. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2021 gegenüber Juni  2020 um 11.770 bzw. um 
2,0 % auf jetzt 591.408 zu. Laut Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit stand Köln 
damit auch weiterhin - wie in 2020 - unter  den Folgen der Auswirkungen der Corona-
Pandemie. Bedingt durch den harten Lockdown zu Beginn des Jahres mit 
Ausgangsbeschränkungen und geschloss enen Geschäften, Gastronomie sowie 
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurd e Köln insbesondere als Kultur- und 
Touristenmetropole hart getroffen. Durch das Instrument der Kurzarbeit konnten 
jedoch allzu starke Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abgefangen und ca. 70.000 
Arbeitnehmer*innen vor der Arbeitslosigke it bewahrt werden. Somit konnten diese 
Arbeitskräfte auch bei den Unternehm en gehalten und nach der Aufhebung der 
Beschränkungen zum Sommeranfang wieder vollu mfänglich in den o.g. Bereichen 
eingesetzt werden. Weiterhin stark betroffen von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie waren jedoch die Industrie- und Handwerksbetriebe durch stockende 
                                                 
1 Zum Jahresabschluss hat das NKF-CIG noch Rechtskraft. Die erfolgten Anpassungen des Gesetzes 
durch das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 09.12.2022 
(GV.NRW.2022 S. 1063) bleiben für den JA 2021 unberücksichtigt. Auch für die Aufstellung des 
Haushaltsplanes 2022, welche in 2021 stattgefunden hat, ist das NKF-CIG Grundlage. 
177

Lieferketten und Engpässe bei den Rohstoffen und Vorprodukten. Zusammenfassend 
kann jedoch laut der Bundesagentur für Ar beit das Fazit gezogen werden, dass sich 
u. a. durch das Instrument der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt 2021 in Köln besser 
entwickelte, als es zunächst von den Expert*innen erwartet wurde. 
Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch weitere Ereignisse und 
Rahmenbedingungen das Wirken der Stadtverwaltung und die Haushaltswirtschaft im 
Jahr 2021 geprägt: 
Die Flutkatastrophe vom 14.07.2021 hat insbesondere starke Schäden im Ahrtal und 
auch im Bereich des IHK-Bezirks Köln anger ichtet. Auch Köln selbst war in den 
nördlich gelegenen Stadtteilen wie z.B. in Bocklemünd durch Schäden an der 
Infrastruktur oder auch vollgelaufenen Kellern betroffen. 
2021 hat sich beim Zustrom von Geflüchteten der Trend aus 2020 von leicht, aber 
stetig sinkenden Zahlen an städtisch unt erzubringenden Geflüchteten zunächst 
fortgesetzt. Dies resultiert  unter anderem aus der geri ngeren Durchlässigkeit der 
Grenzen aufgrund der Corona- Pandemie. Die Zahl der in Köln städtisch 
untergebrachten Geflüchteten sank v on 6.176 zum 31.12.2020 auf 5.488 zum 
31.07.2021. Zum Ende des Jahres kam es nochmal zu einem leichten Anstieg auf 
5.764 untergebrachte Menschen zum 31.12.2021. 
Des Weiteren ist die Stadt Köln auch in 2021 von der berufundfamilie GmbH weiterhin 
als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. 
In 2021 wurde die Stadt Köln neben zahl reichen anderen Projekten im Rahmen des 
Kölner Architekturpreises, der alle drei bis fünf Jahre für vo rbildliche Bauwerke 
verliehen wird, ausgezeichnet. Als Bau herrin erhielt sie den Preis für das 
außergewöhnliche Schulentwicklungsprojekt „Bildungslandschaft Altstadt-Nord“ sowie 
als Projektleiterin für den Neubau des Feuerwehrzentrums Kalk an der 
Gummersbacher Straße. Der Erweiterungsbau der Geschwister-Scholl-Realschule in 
Ehrenfeld wurde zudem mit einer Anerkennung ausgezeichnet. 
 
2. Analyse der Haushaltswirtschaft 
2.1 Vermögenslage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2020 erhöhen sich zum Stichtag 31.12.2021 die 
Bilanzsumme um 263,1 Mio. € (+1,7 %) auf 16.074,1 Mio. € und das Eigenkapital per 
Saldo um 202,8 Mio. €. 
Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen: 
Das Eigenkapital erhöht sich durch den um die Stiftungen bereinigten 
Jahresüberschuss um 178,4 Mio. € (Jahresab schluss Stiftungen: 3,2 Mio. €). Darin 
enthalten ist die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 de s „Gesetzes zur Isolierung der aus der 
COVID-19-Pandemie folgende n Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Is olierungsgesetz - NKF-CIG) erfolgte 
Isolierung in Höhe von 150,0 Mio. €, die als außerordentliches Ergebnis gebucht 
wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“). Aus den unmittelbaren 
Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage er gibt sich per Saldo außerdem eine 
Steigerung des Eigenkapitals um 18,1 Mio. € und somit insgesamt um 202,8 Mio. € 
auf nunmehr 5.644,3 Mio. €. Minderungen auf  der Passivseite haben sich bei den 
Sonderposten in Höhe von 41,7 Mio. € sowie dem Wert der Passiven 
178

Rechnungsabgrenzungsposten von 13,8 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen stehen 
höhere Rückstellungen (+65,3 Mio. €) sowie höhere Verbindlichkeiten von 50,5 Mio. € 
gegenüber. 
Veränderungen auf der Aktivseite er geben sich durch eine Erhöhung des 
Anlagevermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+113,6 Mio. €), durch 
Zugänge im Umlaufvermögen (saldiert +1,1  Mio. €) und Abgängen bei den 
Rechnungsabgrenzungsposten (-1,6 Mio. €). 
Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: 
Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % 
            
Anlagevermögen 14.360,4 89,34 Eigenkapital 5.644,3 35,11 
Umlaufvermögen 879,5 5,47 Sonderposten 2.787,8 17,34 
Aktive Rechnungs-
abgrenzung 528,5 3,29 Rückst ellungen 3.840,0 23,89 
Aufwendungen zur 
Erhaltung der 
gemeindl. Leistungs-
fähigkeit (Isolierung 
NKF-CIG 2020 und 
2021) 305,6 1,90 Verbindlichkeiten 3.297,0 20,51 
      
Passive Rechnungs- 
abgrenzung 505,1 3,14 
            
Summe 16.074,1 100,00   16.074,1 100,00 
      
 
Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 89,3 % und 
entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der 
nachstehenden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahr esstichtag zu entnehmen. 
Rein rechnerisch entfällt auf jeden Ei nwohner (zum Stichtag 31.12.2021: 
1.079.301 Mio. Einwohner) ein Vermögensanteil von 13.305 €. 
 
Aktiva 31.12.2021 31.12.2020 
     
Langfristig gebundenes 
Vermögen T€ % T€ % 
     
Sachanlagevermögen 7.811. 184,2 48,59 7.745.201,4 48,98 
davon:     
Bebaute und unbebaute 
Grundstücke und 
grundstücksgleiche 
Rechte 2.442.861,7 15,20 2.391.547,7 15,13 
Infrastrukturvermögen 2. 785.641,1 17,33 2.866.942,1 18,13 
Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 1.792.166, 8 11,15 1.786.576,0 11,30 
Finanzanlagen 6.530.678, 1 40,63 6.482.226,1 41,00 
     
Summe 14.341.862,3 89,22 14.227.427,5 89,98 
179

Die Finanzanlagen bilden gemeins am mit den Kunstgegenständen und 
Kulturdenkmälern sowie den Grundstück en und grundstücksgleichen Rechten mit 
zusammen 10,8 Mrd. € gut zwei Drittel (67,0 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser 
Anteil entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen 
(regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. 
Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht  aus Forderungen und sonstigen 
Vermögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der 
Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise 
dem kurzfristig gebundenen Vermögen z ugeordnet werden. Bei den Kommunen 
besteht jedoch die Besonderheit der  Rechnungsabgrenzungsposten mit 
Gegenleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden. 
Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt rd. 73 %. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfri stige Kapital absolut betrachtet gefallen 
(- 124,9 Mio. €). Das liegt vor allem an  den langfristigen Verbindlichkeiten und 
erhaltenen Anzahlungen, di e sich von 2020 nach 2021 reduziert haben. Auch der 
Anteil an der Bilanzsumme ist relativ betrachtet um 2,0 Prozentpunkte gesunken. Die 
Detaillierung ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: 
Passiva 31.12.2021  31.12.2020 
     
Langfristiges Kapital T€ % T€ % 
     
Eigenkapital 5.664.263, 6 35,24 5.441.476,0 34,42 
Sonderposten aus 
Zuwendungen/Beiträge 2. 673.160,6 16,63 2.720.261,5 17,20 
Rückstellungen für 
Pensionen u. 
Rekultivierung von 
Deponien 2.712.488,3 16,87 2.654.053,4 16,79 
Verbindlichkeiten 
einschl. erhaltene 
Anzahlungen (über fünf 
Jahre) 666.151,9 4,14 1.025.136,9 6,48 
     
Summe 11.716.064,4 72,89 11.840.927,7 74,89 
 
Das kurzfristige Kapital setzt sich aus  den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit 
Fälligkeiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten 
zusammen. Hinsichtlich der Veränderunge n bei den Rechnungs abgrenzungsposten 
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.  
Werden alle Einwohner*inne n (zum Stichtag 31.12.2021: 1.079.301 Mio. 
Einwohner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser 
Anteilseigner*innen zum 31.12.2021 rechnerisch  ein Eigenkapitalanteil von 5.248 € 
(Vorjahr 5.001 €). 
  
180

2.2 Schuldenlage 
Die Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt per 
31.12.2021 2.193,1 Mio. €. Im Zeitraum 2016 bis 2021 erfolgte eine absolute 
Verringerung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten von 
2.844,8 Mio. € um 651,7 Mio.  € auf 2.193,1 Mio. €; dies  entspricht einer jährlichen 
Tilgungsleistung von 130,3 Mio. €. Der Be stand an Investitionskrediten hat sich von 
2.104,89 Mio. € in 2016 auf 1.457,9 Mio. € in 2021 verringert. Im gleichen Zeitraum hat 
sich der Bestand an Krediten zur Liqu iditätssicherung von 740,0 Mio. € auf 
735,23 Mio. € ebenfalls leicht verringert. 
 
Zum Stichtag 31.12.2021 betragen die gesamten Verbindlichk eiten, die neben den 
Verbindlichkeiten aus Kredit en u. a. auch die Verbindlic hkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen berücksichtigen, 3.297,0 Mio. €.  Dies entspricht einer rechnerischen 
Verschuldung in Höhe von rd. 3.055 € je  Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten 
stehen zwar hinreichend werthaltige Ve rmögensgegenstände auf der Aktivseite 
gegenüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur 
Aufgabenerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden 
ist somit nur mit positiven Jahr esergebnissen und entsprechend hohen 
Zahlungsüberschüssen möglich, die nebe n den pflichtigen Tilgungsleistungen für 
laufende Kredite auch noch nennenswerte Ausz ahlungen für Investitionen zulassen. 
Trotz des positiven Jahreser gebnisses ist der Bestand an Liquiditätskrediten leicht 
angewachsen. Der Grund dafür ist die Finanzierung von Forderungen aus 
Kreditgeschäften der Konzerngesellscha ften sowie die Zwischenfinanzierung von 
investiven Maßnahmen. Angesichts der zu nehmenden Investitionsbedarfe aufgrund 
der wachsenden Stadt und dem hohen Nachholb edarf an Investit ionen ist davon 
auszugehen, dass sich die Verschuldung durch Investitionskredite in den kommenden 
Jahren tendenziell eher erhöhen wird. 
2.3 Ertragslage 
Die Ergebnisrechnung 2021 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.235,5 Mio. € und 
einen (unbereinigten) Über schuss von 181,6 Mio. € aus. Darin enthalten sind 
0,0
500.000,0
1.000.000,0
1.500.000,0
2.000.000,0
2.500.000,0
3.000.000,0
2016 2017 2018 2019 2020 2021
Investitions- und Liquiditätskredite 2016 bis 2021
(in T€ jeweils zum 31.12.)
Investitionskredite Liquiditätskredite
181

150,0 Mio. €, die bedingt durch die Is olierung der Corona-bedingten Belastungen 
gemäß NKF-CIG in der Ergebnisrechnung  ausgewiesen werden. Gegenüber dem 
beschlossenen Haushaltsplan, der ein Defizit von 29,1 Mio. € vorsieht, bedeutet dies 
unter Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CIG eine Verbesserung in Höhe von 
210,7 Mio. €. Ohne die Isolierung nach NKF-CIG wird eine Verbesserung in Höhe von 
60,7 Mio. € erzielt. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2020 in Höhe von 
rd. 51,3 Mio. € führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit  von 80,6 Mio. € (ohne 
Isolierung NKF-CIG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 
262,2 Mio. €. 
Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2021 in Summe betrachtet positiver 
entwickelt als in der Planung angenommen wurde.  
Wesentliche einzelne Ertragspositionen h aben sich im Vergleich zum Planwert 
unterschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 
22,1 Mio. € über dem Planwert. Gestiegen sind dabei auch die Erträge aus 
Gewerbesteuer um rund 46,0 Mio. € gegenüber dem Planwert. Dies spiegelt die 
Corona-bedingte Entwicklung in Deutschland wieder, die in 2021 zwar zum Anfang 
des Jahres noch von Geschäftsschließungen bzw. starken Einschränkungen – wie in 
2020 – geprägt war. Ab Mitte des Jahr es kam es jedoch aufgrund der nahezu 
vollständigen Aufhebung von Restriktionen z.B. im Gastronomie- und Kulturbereich zu 
einer starken Erholung der entsprechenden Branchen. Weiterhin sind die Erträge aus 
Kostenerstattungen und Umlagen (+82,4 Mio.  €) sowie die sonstigen ordentlichen 
Erträge z.B. aus der Auflösung von Rück stellungen (+78,6 Mio. €) zu nennen. Das 
verbesserte Finanzergebnis von +9,0 Mi o. € gegenüber dem Plan resultiert aus 
Gewinnausschüttungen. 
 
 
Der Minderertrag bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 
44,3 Mio. € gegenüber der Planung ist noch eine Folge der verschlechterten 
Konjunkturlage in NRW durch die Corona-P andemie in 2020, bei der viele Betriebe 
gezwungen waren Kurzarbeit anzuordnen oder  Personal abzubauen. Die Kurzarbeit 
182

wurde - zumindest am Anfang von 2021 - zunächst nur zögerlich wieder abgebaut. 
Obwohl im Vergleich zu 2020 in 2021 eine Ertragsverbesserung in Höhe von 
45,8 Mio. € zu verzeichnen war, wurden die Planwerte daher nicht erreicht. Die 
Ertragsverschlechterung 2021 gegenüber der Planung 2021 wirkt  jedoch nicht 
unmittelbar auf das Jahresergebnis, da se itens der Landesregierung in 2021 - wie 
auch in 2020 - zur Unterstützung der Komm unen das „Gesetz zur Isolierung der aus 
der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) erlassen wurde. 
Danach isolieren die Kommunen die Corona-bedingten Mehrbelastungen und 
Mindererträge und weisen die entsprechenden Werte als außerordentliches Ergebnis 
aus (§ 5 Abs. 2 und 5 NKF-CIG). 
In 2021 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von 
25,3 Mio. € gegenüber der Planung erzielt wer den. Grund dafür ist das gesteigerte 
Konsumverhalten der Bevölkerung nach Beendigung der Corona-Pandemie mit 
relevanten Nachholeffekten. 
Die Nettosteuerquote beträgt 49,4 %. Der Anteil der Gewerbesteuer an den 
Steuererträgen liegt bei 57,2 %. 
2.4 Aufwandslage 
Im Haushaltsjahr 2021 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
5.252,9 Mio. € entstanden. Größte Positi on auf der Aufwandsseite stellen die 
Transferaufwendungen mit 2.14 4,5 Mio. € (40,82 %) dar . Davon entfallen alleine 
1.201,7 Mio. € auf Sozialtransferaufw endungen. Die Landschafts umlage liegt im 
Bereich der Transferaufwendungen um 66, 3 Mio.€  über dem Plan. Sonstige 
ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 1.005,4 Mio. € gebucht (19,14 %), 
davon insgesamt 619,1 Mio. € für den Schulträger- und Sozialbereich. Die 
Aufwandsseite enthält weiterhin Personalauf wendungen, die mit 1.192,7 Mio. € 
insgesamt 22,71 % (Vorjahr 20,08 %) der ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im 
Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Zinsen um 67,9 Mio. € unter dem Planwert 
geblieben. 
Der Aufwandsdeckungsgrad, d. h. das Verhältnis, mit dem die Summe der 
Aufwendungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2021 bei 99,67 % 
und ist gegenüber dem Vorjahr (100,8 %) gefallen. 
2.5 Finanzlage 
Die Finanzrechnung 2021 schließt mit einem  Finanzmittelbestand in Höhe von 
26,1 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbes tand liegt um 13,0 Mio. € über dem 
Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe 
von 5,7 Mio. € enthalten.  
Der Zahlungsmittelüberschuss aus lauf ender Verwaltungstätigkeit beträgt 
261,0 Mio. € und steht in diesem Maße zu r Finanzierung von Investitionen bzw. für 
Tilgungsleistungen von Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist 
gegenüber 2020 um 254,3 Mio. € niedriger ausgefallen. 2020 war dabei stark geprägt 
durch die Zahlungen der ArGe im Zusammenhang mit dem Einsturz des historischen 
Archivs am Waidmarkt in Höhe von 600 Mio. €. 
Die Auszahlungen für Investitionen überst eigen die für Investitionszwecke 
eingegangenen Einzahlungen. Der sich daraus ergebende negat ive Saldo aus 
Investitionstätigkeit in Höhe von 104,4 Mio. € relativiert den Zahlungsmittelüberschuss 
183

aus laufender Verwaltungstätigkeit und führt insgesamt zu einem 
Finanzmittelüberschuss von 156,7 Mio. €.  Dieser Überschuss wiederum wurde 
überwiegend zu Kredittilgungsleistungen herangezogen (s. auch 3.2). 
Während die Einzahlungen für Investitionen etwa 46 Mio. € und damit rund 28 % über 
dem Planwert liegen, erreichen die Auszahlunge n für Investitionen mit 310,7 Mio. € 
rund 43 % des fortgeschriebenen Planwertes. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen 
betragen 39,3 % des fortgeschriebenen Pl anwertes und übersteigen mit einem 
Gesamtbetrag von 132,5 Mio. € die aus 2020 übertragenen 
Auszahlungsermächtigungen um rund 87 Mio.   €. Gründe dafür sind zum einen die 
aufgrund der in 2020 beginnenden und in 2021 noch andauernden Pandemie zunächst 
stark eingebremsten wirtschaftlichen Betätigungen sowie zum anderen die generelle 
Problematik, geeignete Fachfirmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. 
Zum Teil sind dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen Mehrfachausschreibungen 
für einzelne Gewerke notwendig geworden. 
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liquiditätskreditaufnahmen 
erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden 
Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. 
Infolge der immer noch andauernden expans iven Geldpolitik der europäischen 
Zentralbank sowie der niedrigen Zinsen hat die Stadt Köln keine Schwierigkeiten, ihre 
Kapitalbedarfe am Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu decken. 
2.6 Personalbestand und –entwicklung 
In 2021 führten die Personalzu- und -abgänge in  der Kernverwaltung per Saldo zu 
einem Zuwachs von 457 Personen auf insgesamt 22.086. 
 
Mitarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
Beamt*innen 4.394 4.118 
tariflich Beschäftigte 15.498 13.061 
Anwärter*innen, Auszubildende, 
Praktikant*innen 
1.175 1.170 
Summe aktiv Beschäftigte 21.067 18.348 
inaktives Personal (Beurlaubte, 
Abgeordnete, Freistellungsphase 
Altersteilzeit) 
1.019 811 
*(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) 
 
personalintensive Bereiche 
Kernverwaltung 
Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
allgemeine Verwaltung 9.129 7.951 
Sozial- und Erziehungsdienst 5.407 4.594 
feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- 
und Verkehrsdienst 
2.165 2.112 
 
184

Die Personalgewinnung ist für die Arbeitgeberin Stadt  Köln auch in 2021 
herausfordernd gewesen. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel 
erschweren zunehmend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die 
Arbeitgeberin Stadt Köln  befindet sich dabei weiterhi n in großer Konkurrenz mit 
anderen Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen. 
Nichtsdestotrotz ist die absolute Anzahl an vakanten Planstellen im Jahresvergleich 
2020-2021 – und das trotz der gestiegen en Gesamt-Planstellenanzahl – nahezu 
konstant geblieben, die entsprechende relative Vakanzquote ist im Jahresdurchschnitt 
um 1% gesunken. 
 
Daten für die Kernverwaltung 2021 2020 
Vakante Planstellen zum 31.12. 1.548 1.533 
Quote zum Stichtag 31.12. 8,32% 8,24% 
Jahresdurchschnitt 8,84% 9,84% 
 
Dies ist nicht zuletzt auf die vielfä ltigen Maßnahmen der Personalgewinnung 
zurückzuführen: Um die Stadt Köln als Arbeitgeber in deutlicher zu positionieren und 
viele Menschen für eine Beschäftigung bei der  Stadt Köln zu gewinnen, wurde 2021 
beispielsweise eine neue Arbeitgebermarke ent wickelt. Sie soll zeigen, wie attraktiv 
die Stadt als Arbeitgeberin ist. Die Stadt Köln wird von Fachkräften und Jobsuchenden 
oft nicht als mögliche Arbeitgeberin w ahrgenommen und die Viel schichtigkeit der 
Aufgaben, die Vielzahl an Berufen und Karrieremöglichkeiten ist teilweise unbekannt. 
Das zu ändern, ist das Ziel des städti schen Personalmarketings und der Kampagne 
„Mach Köln!“, die 2021 crossmedial etabliert wurde.  
Mit dem weiteren Ausbau des Bewerberc enters als zentraler Anlaufstelle und 
Visitenkarte der Arbeitgeberin Stadt Köln wurde der erfo lgreich eingeschlagene Weg 
zu einer übergreifenden Personalakquise fo rtgeführt. Die Vorgabe „One-Face-to-the-
Customer“ in Verbindung mit einem moder nen E-Recruiting, einem zeitgemäßen 
Onboarding und professionell durchgeführten Auswahlverfahren als Service für die 
städtischen Fachdienststellen sind hier als wesentliche Aspekte zu nennen. 
In 2021 wurden insgesamt über 2.365 Mitarbeitende extern eingestellt. 
2.7 Gesamtbeurteilung 
Der um die Stiftungen bereinigte Jahr esabschluss 2021 schließt - ohne die 
Berücksichtigung von Corona-bedingten Isolie rungen - mit einem Überschuss von 
28,4 Mio. € ab. 
Aufgrund der sich ab Anfang 2020 weltwe it ausbreitenden Corona-Pandemie wurde 
seitens der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen das „Gesetz zur 
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen 
Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-
CIG) erlassen, wonach die Kommunen die Corona-bedingten Mehrbelastungen 
isolieren und als außerordentliches Ergebnis ausweisen müssen (§ 5 Abs. 2 und 5 
NKF-CIG). Dieses außerordent liche Ergebnis beläuft sich im Jahresabschluss 2021 
auf 150,0 Mio. €, so dass sich der - bereinigte - Jahresüberschuss 2021 auf insgesamt 
178,4 Mio. € erhöht. Bei dieser signifik anten Verbesserung des Jahresergebnisses 
handelt es sich jedoch nur um eine Bilanzierungshilfe; Finanzmittel zur Unterstützung 
185

der Kommunen fließen durch das NKF-CIG nicht. Vielmehr muss in diesem 
Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 
und 2 NKF-CIG zur Aufstellung des Haushaltes 2025 entscheiden müssen, ob sie die 
in den Vorjahren gebildete Bil anzierungshilfe einmalig ganz oder anteilig gegen das 
Eigenkapital erfolgsneutral ausbuchen wollen - was zu einer erheblichen Reduzierung 
des Eigenkapitals führen würde - oder ob di e Bilanzierungshilfe linear über längstens 
50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden soll. Somit führt die Bilanzierungshilfe 
zwar kurzfristig zu einer Entlastung, aber langfristig zu einer erheblichen Belastung 
und damit zu beträchtlichen Risiken für die kommunalen Haushalte ab 2025 ff. 
Durch den Bund und das Land NRW sind in 2021 nur wenige direkte Zahlungshilfen 
an die Kommunen geflossen. Im Gegensatz zu  2020, in dem Zahlungen nach dem 
Gewerbesteuerausgleichsgesetz zur Abfederung der Gewerbesteuerausfälle 
geflossen sind, ist diese Unterstützung der  Kommunen in 2021 nicht fortgesetzt 
worden. Die Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch Landesmittel ist 
zwar auch 2021 erfolgt, sie ist aber kreditier t, d. h. mit dem Risiko von zukünftigen 
Mindererträgen verbunden. 
Weiterhin gezahlt wurden hingegen g egenüber dem Plan deutlich erhöhte 
Entlastungen bei den Kosten der  Unterkunft in Höhe von 66,5 Mio. €. Hintergrund ist 
die im Zuge der Corona-Pandemie deutlich erhöhte Übernahmequote durch den Bund. 
Diese Entlastung ist strukturell und wirkt daher dauerhaft entlastend. 
Darüber hinaus sind im Rahmen des ÖPNV -Rettungsschirms Zahlungen i. H. v. 
insgesamt 64,1 Mio. € bei der Stadt Köln zur Unterstützung der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG eingegangen und vollständig dorthin weitergeleitet worden. 
Diese dienen der Kompensation der Ausfälle bei den Ticketeinnahmen, der Kosten für 
die durch die Corona-Pandemie not wendig gewordenen baulichen 
Sicherheitsmaßnahmen in den Bahnen und Bussen zum Infektionsschutz der 
Fahrer*innen sowie der Kosten für den Eins atz zusätzlicher Transportmittel zur 
Entzerrung der Schülerfahrten. 
In der Gesamtschau wird - ohne die Corona-bedingte Isolierung - im Jahre 2021 ein 
Jahresüberschuss von 28,4 Mio. € erzielt. Der Jahresabschluss liegt damit 57,5 Mio.  € 
über dem Plan 2021, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 29,1 Mio. € vorgesehen 
hat. Der Jahresüberschuss ergibt sich zum einen aus höheren Erträgen gegenüber der 
Planung (+ 212,9 Mio. €). Verantwortlich dafür sind vorrangig die Kostenerstattungen 
und Umlagen (+ 82,4 Mio. €, z.B. für Leistungen nach SGB II) sowie die sonst. ordentl. 
Erträge (+ 78,6 Mio. €, z.B. Aufl ösung von Rückstellungen). Dem gegenüber stehen 
jedoch höhere Aufwendung en als geplant (- 229,1 Mio. €), insbesondere bei den 
Transferaufwendungen (z.B. - 66,3 Mio. € Landschaftsum lage), so dass sich das 
ordentliche Ergebnis gegenüber der Planung um 16,2 Mio. € verschlechtert hat. Durch 
das verbesserte Finanzergebnis gegenüber  dem Plan (+ 9,0 Mio. €, z.B. 
Gewinnausschüttungen) bzw. geringere Zi nsaufwendungen (- 67,9 Mio. €; z.B. 
geringere Kapitalmarktzinsen) führt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 
letztendlich zu einem bereinigten Überschuss von 28,4 Mio. €.  
Das Jahresergebnis ist somit gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen.  
  
186

3. Prognose, Chancen und Risiken 
Entsprechend der Bevölkerungsprognos e des Amtes für Stadtentwicklung und 
Statistik aus November 2022² wird für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 von rd. 
1,110 Mio. Kölner*innen aus gegangen. Im Vergleich zu m Ausgangszeitpunkt der 
Berechnungen zum 30.04.2020 stei gt damit die Zahl der M enschen, die in Köln mit 
Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 34.700 und bis 2050, dem Endpunkt 
der Prognose, um weit ere 38.100 und damit in sgesamt um nahezu 73.000 
Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der  bereits bei der städtischen 
Vorausberechnung aus dem Jahr 2019 ermittelt  wurde, bleibt somit grundsätzlich 
bestehen, wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 
Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche 
Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsangebote 
in den Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. 
Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden 
Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den 
demographischen Wandel mit dem zunehm enden Anteil älterer Menschen noch 
verstärkt werden. 
Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen 
und Ereignissen ausgesetzt, die das ko mmunale Handeln in wesentlichem Maße 
beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftliche, 
ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuierlich 
verändernde (gesetzliche) Rahmenbeding ungen. Zur besseren Einschätzung der 
Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtve rwaltung einen Überblick zu Chancen 
und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination 
aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut wird und einen 
planmäßigen Prozess der regelmäßigen I dentifikation, Bewertung, Steuerung und 
Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken, die sich auf die Bevölkerung 
der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung 
auswirken können, beinhaltet.  
Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im  Zeitablauf ein dynamisches Bild der 
Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operat ive Risikomanagement verfolgt mit 
dem Instrument des Internen Kontrollsystem s (IKS), das dezentral verantwortet wird, 
insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns innerhalb 
der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensei n eines IKS ist gesetzlich festgelegt 
(siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW).  
Zur Darstellung der künfti gen Entwicklung und der Chancen und Risiken wird im 
nachfolgenden über die Haushaltsplanung  2022, ausgewählte Projekte sowie die 
Entwicklung der Beteiligungen berichtet.  
3.1 Haushaltsplan 2022 
Nachfolgend werden der Haushaltsplan 202 2 und die damit verbundene mittelfristige 
Planung für drei weitere J ahre und deren Auswirkung auf  die finanzielle Situation 
erläutert. Die hier dargestellten Werte und Ausführungen entsprechen dem in 2021 
verabschiedeten Haushalt 2022. 
3.1.1 Ergebnisplan 2022 
Erstmalig mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die Corona-bedingten 
Mehraufwendungen bzw. Minder erträge als außerordentliches Ergebnis gemäß § 4 
Abs. 2 NKF-CIG in der Planung ausgewiesen.  Zunächst wird hier der Haushaltsplan 
187

2022 mit der mittelfristigen Finanzpla nung bis 2025 ohne die Corona-bedingte 
Isolierung dargestellt (in Mio. €): 
 
 2022 2023 2024 2025 
Summe ordentliche Erträge 4.987,1 5.093,1 5.258,8 5.391,3 
Summe ordentliche 
Aufwendungen 5.209,5 5.314,9 5.375,5 5.440,3 
Finanzergebnis -5.207,5 5.064,4 11.593,6 18.046,9 
Jahresergebnis -227,7 -216,8 -105,1 -31,0 
Quote der Inanspruchnahme 
der allgemeinen Rücklage 4,17 % 3,97 % 2,00 % 0,61 % 
 
Mit der Corona-bedingten Iso lierung, d.h. entsprechend der Haushaltssatzung 2022, 
ergeben sich hingegen folgende Werte (in Mio. €): 
 
 2022 2023 2024 2025 
Summe ordentliche Erträge 4.987,1 5.093,1 5.258,8 5.391,3 
Summe außerordentliche 
Erträ
ge 190,3 126,6 105,7 64,2 
Summe ordentliche 
Aufwendungen 5.209,5 5.314,9 5.375,5 5.440,3 
Finanzergebnis -5.207,5 5.064,4 11.593,6 18.046,9 
Jahresergebnis -37,4 -90,2 0,6 33,3 
Quote der Inanspruchnahme 
der allgemeinen Rücklage 0,68 % 1,72 % 0,00 % 0,00 % 
 
Das Haushaltsjahr 2022 schließt - unter Berücksichtigung der gemäß § 4 Abs. 2 NKF-
CIG vorzunehmenden Isolierung - mit einem geplanten Fehlbetrag von 37,4 Mio. € ab. 
Das zeigt, in welch erheblichem Maße die Haushaltsplanung 2022 durch den 
außerordentlichen Ertrag bzw. die Coronaeffekte geprägt ist: 
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 mu ssten insbesondere die sich Corona-
bedingt abzeichnenden massiven Steuerausfälle von Bund, Ländern und Kommunen 
berücksichtigt werden. Die Steuer schätzung aus Mai 2021 erwartet 
Steuermindereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2022 von voraussichtlich 
10,1 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Gewerbesteuer (brutto) wird im Jahr 2022 um ca. 
5,4 Mrd. € unter den ursprünglichen Erwartungen liegen. 
Die COVID-19-Pandemie  wirkt sich zweifach auf die Prognose des Arbeitskreises 
Steuerschätzung für 2022 aus: 
Die Prognose der Expert*innen zeigt zu m einen, dass die Steuereinnahmen zwar 
gegenüber 2021 steigen werden, aber das Vorkrisenniveau durch Umsatzrückgänge, 
Gewinneinbußen und Kurzarbeit noch lange nicht erreicht wird. Zum anderen wirkt sich 
die Pandemie ganz konkret auf die Prognoseer stellung aus. Noch nie in seiner 65-
jährigen Geschichte musste sich der Arbe itskreis Steuerschätzung mit so vielen 
Unwägbarkeiten auseinandersetzen. Neben dem ungewissen Ausgang und der Dauer 
der Pandemie selbst mussten bei den Schätzungen die weltweiten wirtschaftlichen und 
finanziellen Folgen auf die deutschen Staatse innahmen berücksichtigt werden. Die 
188

Aussichten und damit auch die Planungsgr undlagen sind daher mit erheblichen 
Unsicherheiten verbunden. Gleichwohl sollten sich die unterschiedlichen Maßnahmen 
des Bundes und der Länder, wie etwa die Regelungen zu Steuerstundungen sowie 
Verlustrücktrag und diverse Konjunkturpaket e, in den Folgejahre n positiv auswirken, 
denn die zusätzliche Liquidität vieler Un ternehmen sichert deren Fortbestand und 
damit künftige Steuereinnahmen.  
Das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Kö ln hatte sich in den Jahren vor der 
Pandemie durchgängig positiv entwickelt. Auf Basis des vorläufigen 
Jahresergebnisses 2020, der Aufkom mensentwicklung in 2021 sowie unter 
Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-St euerschätzung 2021 wurde für das Jahr 
2022 daher ein Gewerbesteueransatz von 1.383, 9 Mio. € festgesetzt. Für die Jahre 
2023 ff. wurden zur Ansatzfestlegung die Steigerungsraten der Steuerschätzung von 
Mai 2021 herangezogen. Im Vergleich zur bi sher überaus positiv prognostizierten 
Steuerentwicklung der letzten Jahre mussten auf Grund deutlich gedämpfter 
Steigerungsraten die Ansätz e gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung 
deutlich nach unten korrigiert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass der 
Haushalt der Stadt Köln im  Haushaltsjahr 2022 im Vergle ich zur bisherigen Planung 
aus dem Haushaltsplan 2020/2021 allein bei  der Gewerbesteuer Einbußen von rd. 
93,6 Mio. € zu verkraften haben wird, selb st wenn die Stadt Köln aufgrund ihrer 
Branchenvielfalt und einer positiv prognostizi erten konjunkturellen Entwicklung das 
Vorkrisenniveau planerisch im Haushaltsjahr  2024 wieder erreicht. Trotz dieser eher 
düsteren Aussichten ist weder für das Jahr 2022 noch im Planungszeitraum eine 
Erhöhung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern vorgesehen. 
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird sich Corona-bedingt ebenfalls 
deutlich verschlechtern. Wie auch bei der  Wirtschaftskrise 2008 gilt, dass der 
Arbeitsmarkt als solches in Deutschland zumindest im Bereich mittlerer und höherer 
Einkommensverhältnisse bemerkenswert stabil ist. Im Bereich der Einkommensteuer 
wirken sich allerdings die steuerlichen Folgen der Kurzarbeit aus. Bei der Ermittlung 
der Jahreswerte 2022 ff. wurden die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2021 
berücksichtigt. Der Ansatz für das Jahr 2022 wurde auf 611,5 Mio. € festgesetzt und 
liegt somit gegenüber der bisherigen Planung um rund 90,0 Mio. € niedriger. Die 
Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiedenen, 
teilweise befristeten Erhöhungen geprägt. Aus gehend von dem allgemeinen leichten 
Rückgang des Umsatzsteuerauf kommens, bewirkt dies Ä nderungen im Vergleich zu 
den bisherigen Entwicklungen. Auf Basis der Ergebnisse aus der Mai-Steuerschätzung 
wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzst euer für das Jahr 2022 auf 164,3 Mio. € 
festgesetzt. Im Vergleich zur bisher igen Finanzplanung bedeutet dies eine 
Ertragsreduzierung von rund 8,4 Mio. €. 
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und 
Rechnung ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2022 
bis 2025 nicht durchgängig erfüllt. In Fo lge deutlich abgesenkter Ertragserwartungen 
im Zuge der Steuerschätzung bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird entgegen 
der bisherigen mittelfristigen Planung der Haushaltsausgleich  nicht erreicht werden 
können, vielmehr wird in 2022 ei n Haushaltsdefizit von 37,4 Mio. € ausgewiesen. Ein 
höheres Defizit kann nur durch die gemäß § 4 Abs. 2 NKF-CIG zu buchende 
Bilanzierungshilfe von insgesamt 190,3 Mio.  € allein in 2022 verhindert werden. Zu 
beachten ist hierbei jedoch, dass diese Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF-CIG ab 
2025 entweder in 2025 einmalig oder in Te ilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital 
ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre linear erfolgswirksam 
189

abgeschrieben werden muss. Letztendlic h führen beide Vorgehensweisen zu 
zukünftigen starken Belastungen des kommunalen Haushalts. 
Daher ist es umso wichtiger, mit engen Planungsvorgaben, Einsparungen und 
Ertragsverbesserungen in Richtung eines per spektivisch ausgeglichenen Haushaltes 
zu gehen. Aufgrund der aktuellen Planung – und nur mit Hilfe der Corona-bedingten 
Isolierungshilfe (!) – kann dieser Ausgleich voraussichtlich in 2024 erreicht werden. 
Das ausgewiesene negative Ja hresergebnis in 2022 bedeutet  bis dahin gleichwohl 
einen weiteren Eigenkapitalverzehr von 37, 4 Mio. €. Zum Ausgleich steht nach 
gegenwärtigem Kenntnisstand in diesen Jahren keine Ausgleichsrücklage zur 
Verfügung, sodass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Genehmigung 
durch die Bezirksregierung Köln bedurfte, die am 14.12.2021 erfolgte. 
Obwohl die Auswirkungen der Pandemie in 2022 nicht als so stark wie in den Jahren 
2020 und 2021 eingeschätzt wer den, bestehen weiterhin erhebliche Risiken für die 
Erträge und Aufwendungen der Stadt. Auch w enn es sich abzeichnet, dass in 2022 
Schließungen im Kulturbetrieb oder dem Gastronomiebereich vollständig aufgehoben 
werden können, leidet das produzierende Gewerbe weit erhin unter weltweit 
stockenden Lieferketten. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind 
angesichts dieser vielfältigen Einflüsse aktuell nicht verlässlich prognostizierbar. 
3.1.2 Finanzplan 2022 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmitte l für die laufende Verwaltungstätigkeit 
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt.  
Der Finanzplan 2022 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 
 2022 2023 2024 2025 
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 4.930,2 5.043, 7 5.219,5 5.367,9 
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 5.034,5 5.088,5 5.182,9 5.260,6 
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -104,2 -44,8 36,6 107,3 
      
Einzahlungen Investitionstätigkeit 205,5 193,0 191,1 233,7 
Auszahlungen Investitionstätigkeit 938,1 845,4 820,8 882,9 
Saldo aus Investitionstätigkeit -732,6 -652,4 -629,7 -649,3 
      
Einzahlungen Finanzierungstätigkeit 15.678,1 15.557,8 15.469,0 15.425,8 
Auszahlung Finanzierungstätigkeit 14.839,3 14.860,6 14.875,8 14.883,8 
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 838,8 697,2 593,2 541,9 
      
Veränderung der liquiden Mittel 0 0 0 0 
 
Der Bestand an Liquidität skrediten wird sich planeri sch zudem bis 2025 gegenüber 
dem Stand per 31.12.2021 um 1.403,8 Mio. € auf 2.139 Mio. € erhöhen. 
Die Prognosen bezüglich der Zinsentwick lung sagen eine Seitwärtsentwicklung 
voraus. Sollten die Zinsen entgegen dieser  Erwartung steigen, wird der Zinsaufwand 
das Ergebnis der Stadt deutlich belasten. Derzeit hat sich der jährliche 
Durchschnittszinssatz für die langfristigen Kredite von 4,03% (2011) auf 1,71% (2021) 
190

verringert. Dies entspricht bezogen auf den durchschnittlichen Kreditbestand in 2021 
einer Aufwandsminderung von jährlich rd. 38 Mio. €. Eine gegenläufige Entwicklung 
würde zu entsprechenden Mehrbelastungen bei den Krediten führen. 
3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder einen 
ausgeglichenen Haushalt vo rzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe 
entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW zu erfüll en. Voraussetzung hierfür ist der Abbau 
des jahresbezogenen Defizits. In der mitt elfristigen Sicht des Haushaltsplans 2022 
würde dies in 2024 nur mit Hilfe der Bila nzierungshilfe gemäß NKF-CIG planerisch 
erreicht.  
Daher wird umso deutlicher, dass we iterhin erhebliche  Managementanstrengungen 
erforderlich sind, um die Vorgabe eines  ausgeglichenen Haushalts umzusetzen. Das 
Schließen von Konnexitätslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der 
Flüchtlingsfinanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden. 
Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags- und Aufwandsentwicklung 
im IST bis 2021 sowie bis 2025 auf Ba sis der mittelfristigen Planung des 
Haushaltsplanes 2022 dar. Die erste Darstellung zeigt die Entwicklung ohne 
Berücksichtigung der Isolierung der Coro na-bedingten Belastungen, die zweite 
Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe ab 2020 gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG. 
 
 
 
191

Hierdurch wird deutlich, dass die durch das NKF-CIG eingeräumte Ausweisung der 
Corona-bedingten Belastungen als außerordentliches Ergebnis zu einer signifikanten 
Verbesserung sowohl des Jahresabschlu sses 2021 als auch der Plandaten ab 2022 
beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass die 
Bilanzierungshilfe i. H. v. 155,5 Mio. € aus 2020 sowie i. H. v. 150,0 Mio. € für 2021 
und die weiteren ab 2022 noch zu ermittelnden Werte gemäß den Vorschriften des 
NKF-CIG den Haushalt der Stadt Köln ab 2025 belasten werden, da diese in 2025 
einmalig erfolgsneutral ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital zu buchen oder aber 
ab 2025 für maximal 50 Jahre in de n kommenden Jahren erfolgswirksam 
abzuschreiben sind. 
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßigen 
Steigerungen durch Preis-, Besoldungs- so wie Tarifanpassungen unterliegen, dem 
folgen jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im 
Wesentlichen konjunkturell beeinflussten Ertragsgrößen.  
Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann 
hier Entlastung schaffen. Dazu z ählen auch die strikte Einhaltung des 
Konnexitätsprinzips und eine auf gabenangemessene Finanzausstattung der 
Kommunen durch Bund und Länder. 
Des Weiteren müssen die tatsächlichen finanziellen Hilfen, wie z.  B. die Zahlungen 
aus dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020, für die nachfolgenden Jahre der 
Pandemie fortgesetzt werden. Aber schon für 2021 ist dies leider nicht geschehen. Als 
tatsächliche Hilfen sind nur der ÖPNV-R ettungsschirm (64,1 Mio. €) sowie die 
Erstattung der Kosten der Unterkunft ( 66,5 Mio. €) weiterhin erfolgt. Die 
Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG ist nicht ausreichend, sondern verschiebt die zu 
192

erwartenden Schieflagen der städtischen Haushalte nur in die Zukunft und zu Lasten 
der nachfolgenden Generationen. 
Generell kann festgehalten werden, da ss eine Reduzierung von Aufgaben und 
Aufwendungen zwingend erforderlich ist, um den Verzehr des Eigenkapitals 
kontinuierlich und nachhalt ig zu verringern und langfristig wieder einen 
ausgeglichenen und generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit 
an Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen. 
Derzeit ergeben sich die nachstehend aktua lisierten Fehlbetrags quoten (Beträge 
in Mio. €)*: 
 2022 2023 2024 2025 
Allgemeine Rücklage, ohne 
Isolierung 
(31.12. des Vorjahres) 
4.925,9 4.698,2 4. 481,4 4.376,3 
Allgemeine Rücklage, mit 
Isolierung (31.12. des Vorjahres) 5.231,5 5.194,0 5. 103,8 5.104,4 
Jahresabschluss: neue 
Fehlbetragsquote ohne 
Isolierung 
4,62 % 4,61 % 2,34 % 0,71 % 
Jahresabschluss: neue 
Fehlbetragsquote mit Isolierung 0,72 % 1,74 % 0,00 %  0,00 %  
Ausgleichsrücklage**     
Jahresergebnis lt. Ergebnisplan 
ohne Isolierun
g 
-227,7 -216,8 -105,1 -30,9 
Jahresergebnis lt. Ergebnisplan 
mit Isolierun
g 
-37,4 -90,2 0,58 33,3 
geplante Fehlbetragsquote ohne 
Isolierung 4,17 % 3,97 % 2,00 % 0,61 % 
geplante Fehlbetragsquote mit 
Isolierung 
0,68 % 1,65 % 0,00 % 0,00 % 
*Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2021, Werte ab 2023 gem. Hpl. 2022 
**Nach Ausgleich der Defizite 2017, 2018 und 2019 kein Restbestand mehr 
vorhanden, für den Jahresüberschuss 2020 ist noch kein Verwendungsbeschluss 
erfolgt. 
 
Entsprechend der vorstehenden  Planung ergibt sich aus Rück- und Vorschau die 
nachstehende Entwicklung des Eigenkapit als, aus der sich eine angestrebte 
planerische Trendwende ab 2020 schon abzeichnen könnte. Allerdings ergibt sich die 
Steigerung des Eigenkapitals  überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen 
Ergebnisses gemäß NKF-CIG, sowohl in 2020 als auch in 2021. Auch die in der 
Planung 2022 berücksichtigten Isolierungs beträge führen zu einer relativ hohen 
Konstanz im Eigenkapital. Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist aber 
insbesondere zukünftig auch von der Entscheidung in 2025 betroffen, wonach die bis 
dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital gemäß 
§ 6 NKF-CIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des Eigenkapitals in Höhe von 
rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten. 
 
193

* ohne selbstständige Stiftungen; ab 2022 Planwerte entsprechend Haushalt 2022 ff. 
inkl. Isolierung NKF-CIG; Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 
155,5 Mio. € und Wert Ist 2021 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. € 
 
Der seit Einführung der Vermögensrechnu ng (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute 
entstandene und bis 2025 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung 
saldiert rd. 2,3 Mrd. €, mit Isolierung sald iert rd. 1,5 Mrd. €.  Maßgeblich für diese 
Entwicklung sind die Jahres ergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 
2008 und 2016 und nun erstmals wieder in 2020 und 2021 Überschüsse aufweisen 
(siehe nachfolgende Grafiken mit und ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-
CIG). Diesen stehen ergebnisneutrale Verr echnungen im Wesent lichen aus der im 
Jahresabschluss 2010 erfolgten Korrektur de r Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rü cklage zu verrechnenden Erträgen und 
Aufwendungen aus dem Abgang von Verm ögen und der Wertberichtigung von 
Finanzanlagen in Summe von rd. 663,6 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. 
Stichtagsbezogen ergibt sich seit der  Eröffnungsbilanz ein saldierter 
Eigenkapitalverzehr in Höhe von rd. 1,60 Mrd. € ohne Berücksichtigung der Isolierung 
und in Höhe von 0,8 Mrd. € mit Berücksichtigung der Isolierung. 
 
194

*Jahresabschluss 2020/2021 und ab 2022 Planwerte gemäß Haushalt 2022 ohne 
NKF-CIG 
 
 
*Jahresabschluss 2020/2021 und ab 2022 Planwerte gemäß Haushalt 2022 mit NKF-
CIG 
-450,0
-350,0
-250,0
-150,0
-50,0
50,0
150,0
250,0
Jahresüberschuss/-fehlbetrag ohne Isolierung nach 
NKF-CIG*
in Mio. €
-450,0
-350,0
-250,0
-150,0
-50,0
50,0
150,0
250,0
Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit Isolierung nach 
NKF-CIG*
in Mio. €
195

3.2 Ausgewählte Projekte 
3.2.1 Schulbau 
Ein starker Fokus bei den Investitionen liegt  auf dem Ausbau der Schulen. Bedingt 
durch das allgemeine Bevö lkerungswachstum, die Rückkehr zum Abitur nach neun 
Jahren am Gymnasium (G9) und den steigenden Bedarf an schulischer 
Ganztagsbetreuung ist dies weiterhin er forderlich. Hierzu wurde eine Schulbau-
Prioritäten-Liste erarbeitet. Sie bildet di e Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in 
der Stadt. Trotz Fachkräftemangels, Vergabehemmnissen, gestörter Lieferketten und 
äußerst angespannter Marktlage im Bausektor fo rciert die Stadt Köln den Schulbau. 
Vier Schulbauprojekte konnt en im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden, die 
Fertigstellung weiterer elf Maßnahmen ist für 2022 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich 
und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Auch 
der Ausbau der Digitalisierung in Bildungseinrichtungen schreitet kontinuierlich voran. 
Im Rahmen des Digitalpakts NRW stehen der Stadt Köln Fördermittel in Höhe von 
47,3  Mio. € für Digitalisierungsmaßnahmen in Schulen in den Jahren 2020 und 2021 
zur Verfügung. Darüber hinaus soll ein Kommunales Medienzentrum eingerichtet 
werden, das künftig die Prozesse im Rahmen der Digitalisierung und die Akteur*innen 
koordinieren soll. 
3.2.2 Wohnen und Stadtteilentwicklung 
Das Thema Wohnen und Stadtteilentwickl ung unter dem Stichwort „Lebendige 
Quartiere mit sozialem Anspruch“ hat  durch den deutlichen Anstieg der 
Wohnungsmieten und Wohnungskaufpreise an Bedeutung gewonnen. Auch wenn die 
städtische Bevölkerung in 2021 im Vergleich zu 2020 gesunken ist, befindet sie sich 
weiter auf einem hohen Niveau.  Herausragende Projekte sind hierbei die Parkstadt 
Süd inkl. der Vollendung des Inneren Grüngürtels, die Entwicklung des Deutzer Hafens 
inkl. der Sanierung der Deutzer Drehbrücke, Rondorf/Nord-West, Kreuzfeld sowie die 
Weiterentwicklung des Mülheimer Südens. D abei wird die Stadt durch verschiedene 
Maßnahmen sicherstellen, dass in dies en Stadtteilen nicht nur hochpreisige 
Wohnviertel entstehen. 
Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität 
im Stadtgebiet stehen auf der Agenda 2021: Ausweisung von autofreien Bereichen 
(Eigelstein, Umgestaltung der Ehrenstraß e, autofreier Abschnitt Severinstraße); 
Erneuerung und Aufwertung der Rheinprom enade zwischen Deutzer Brücke und 
Malakoffturm mit Erneuerung der Kragplatte, Sanierung der Domtreppe, Sanierung der 
Drehbrücke im Deutzer Hafen, Projekte im Rahmen der Via Cu lturalis (Bau der 
Freitreppe an St. Maria im Kapitol und Umgestaltung der Gürzenichstraße). 
3.2.3 Klimaschutz 
Im Übrigen ist es notwendig, Maßnahmen zum Klimaschutz zügig voranzubringen. 
Dazu zählen leistungsfähige, innovative und umweltverträgliche Mobilitätsangebote 
wie z.B. der Ausbau von 20 bis 30 Mobilstationen an ÖPNV- und SPNV-Haltestellen, 
der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur so wie die Prüfung der Perspektive eines 
regionalen Wasserbussystems. Ebenso soll die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs 
erhöht werden, z.B. durch schnelle Radverbindungen zu den Außenbezirken und 
Lückenschlüsse im Fah rradhauptroutennetz, durch Umsetzung von diversen 
Radverkehrskonzepten für die Stadtteile Mülheim, Kalk, Porz, Rodenkirchen, 
Lindenthal-West, Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld sowie durch die Umwandlung von 
196

Kfz- in Radfahrstreifen. Des Weiteren sollen 1.000 Fahrradabstellplätze an den 
Bahnhöfen und S-Bahnhaltestellen geschaff en werden, ebenso 1.500 zusätzliche in 
Wohnquartieren und Geschäftszentren sowie auch Parkplätze für Lastenräder und E-
Scooter. Auch soll – gemeinsam mit der KVB – das Leihradangebot auf das gesamte 
Stadtgebiet ausgeweitet werden. Darüber  hinaus soll der Kapazitäts- und 
Streckenausbau des ÖPNV-Netzes vor angetrieben werden (Mülheimer Süden: 
Kapazitätserhöhung der Stadtbahnlinien 4,13 und 18 durch Bahnsteigverlängerungen, 
Verlängerung der Stadtbahnlinie 7, Start der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn auf der 
Bonner Straße zuzügl. Machbar keitsstudien zu verschiedenen 
Stadtbahnverlängerungen).  
Hinzu kommen Förderprogramme zum Schut z von Klima und Umwelt, wie z.B. 
„Altbausanierung und Energieeffizienz“ oder  „SmartCity Cologne Go“, bei dem 
zukunftsweisende Projekte von Startups, kleineren Unternehmen oder Privatpersonen 
von der Stadt unterstützt werden. 
3.2.4 Digitalisierung 
Die Bundesagentur für Arbeit sieht die Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen - bedingt 
durch die in der Corona-Pandemie beschl eunigte Digitalisierung - als eines der 
wichtigsten Zukunftsthemen an. 
Die voranschreitende Digitalisierung in allen Bere ichen von Wirtschaft und 
Gesellschaft und neue smarte Technologien ermöglichen es der Verwaltung nicht nur 
Prozesse zu digitalisieren, sondern auch neue Services für Bürger*innen und 
Unternehmen und andere Verwaltungen anzubieten und somit den Nutzererwartungen 
zu entsprechen. 
Digitale Services und Onlinezugangsgesetz 
Die Verwaltung hat sich hinsichtlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 
(OZG) sowohl mit dem Bund als auch dem Land NRW vernetzt und nimmt an den 
Digitalisierungslaboren des Bundes zu den Themen „Mobilität und Reisen“ mit den 
konkreten Leistungen „Führerschein“, „Bauen und Wohnen“, „Ein- und Auswanderung“ 
sowie „Engagement und Hobbies“ und “Wahlen“ teil. Zusätzlich erfolgt ein Austausch 
auf Landesebene mit den Chief Digital Offi cers der Kommunen zur SmartCity 
SmartRegion, zu OpenGovernment und auch zur Umsetzung von digitalen Leistungen.  
Die Umsetzung der Maßnahmenpakete der im Digitalisierungsprogramm vereinbarten 
Projekte verlief überwiegend planmäßig.  
Digitale Bildung 
Für den Bereich Bildung wurde für 2019-20 22 ein eigenes Digitalisierungsprogramm 
erstellt. Derzeit wird ein Konzept für di e Weiterführung und Intensivierung der 
trägerübergreifenden Zusammenarbeit unter  Einbeziehung der Aktivitäten der 
Entwicklungswerkstatt "Bil dung im Digitalen Wandel" stadtweit entwickelt und 
sukzessive umgesetzt. 
Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern 
Mit dem vom Stadtwerkekonzern (SWK) und der Stadt initiierten Projekt „Digitale 
Zukunftsstadt“ soll erstmalig für di e Stadtentwicklung ein integriertes 
Datenmanagement aufgebaut und umgesetzt werden.  
197

Die Stadt folgt damit der Dynamik der Digitalisierung in allen Lebensbereichen und will 
neue ökonomische, ökolog ische und soziale Anwendungsformen für die 
Stadtentwicklung und Stadtgesellschaft schaffen. 
Das Projekt schafft die Grundlage für besse re Services, eine verbesserte Steuerung 
und zukünftig eine bessere Vorausschau durch Simulationen des gesamten Konzerns.  
BMI-Modellprojekt Smart Cities – un|box Cologne 
Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und 
Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesr egierung im Koalitionsvertrag zum Ziel 
gesetzt, „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche 
Kommunen strategische und integrierte Smar t-City-Ansätze entwickelt und erprobt 
werden sollen. Hier hat sich die Stadt Köln erfolgreich in der 2. Förderstaffel als 
„Modellprojekt Smart City“ beworben. 
3.3 Entwicklung in den Beteiligungen 
Die städtischen Beteiligungsgesellsch aften und Sondervermögen nehmen eine 
Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur 
Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick einschließlich 
der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen. 
3.3.1 Überblick 
Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von 
eigenbetriebsähnlichen Ei nrichtungen erbringen Leistungen in diversen 
Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: 
 
Ver- und Entsorgung 
 Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations-
dienstleistungen 
 Entsorgung, einschließlich der Abfa llsammlung, Straßenreinigung und 
Winterwartung sowie Abwasserentsorgung 
 Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge 
 Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer 
 Straßenentwässerung 
 
Verkehr 
 Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs 
 Betrieb von Häfen und Flughafen 
 
Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten 
 Wohnraumversorgung durch Neubau, K auf, Verkauf, Bewirtschaftung und 
Vermietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften 
 Bewirtschaftung und Baubetreuung von st ädtischen Objekten sowie Planung und 
Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art 
 
Kultur, Sport und Erholung 
 Vermietung und Verpachtung von Vera nstaltungsstätten zur Durchführung 
kultureller und sonstiger Veranstaltungen 
 Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten,  Bädern und einer Eissporteinrichtung 
 Betrieb von Museen und Zoo 
198

Gesundheitsversorgung und Soziales 
 ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen 
 Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, 
psychisch kranker Menschen oder anderwe itig notleidender oder gefährdeter 
Menschen  
 Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten 
 Förderung der Kinder- und Jugendhilf e durch den Betrieb entsprechender 
Einrichtungen 
 
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung 
 Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und 
anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- 
und Ausland 
 Förderung und Stärkung des Wirtscha ftsstandortes Köln und der heimischen 
Wirtschaft 
 Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des 
Technologietransfers 
 Durchführung von Stadt entwicklungsprojekten 
 
Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und 
zuverlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen 
Wirtschaft mit Dienstleistungen zu  sozialverträglichen Prei sen. Die Aktivitäten der 
Unternehmen wirken sich aber  auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im 
Wesentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. 
Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt 
daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. 
In den Jahren 2021 bis 2025 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) 
in Höhe von rd. 914 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Dividenden in 
Höhe von rd. 357 Mio. € geflossen bzw. geplant. Hierin noch nicht eingeflossen sind 
ggf. notwendige Anpassungen aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen 
auf die städtischen Beteiligungsunternehmen und damit auf die Ergebnisrechnung der 
Stadt Köln. 
 
 in Mio. € 
Ist  
2021 
Plan  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Aufwendungen für 
Betriebskostenzuschüsse 174,7 172,1 177,8 193,2 196,4 
Erträge aus 
Gewinnabführungen/Dividenden 
87,9 53,6 63,6 71,6 80,3 
Ergebnisbelastung 86,8 118,5 114,2 121,6 116,1 
 
199

3.3.2 Einzelne Beteiligungen 
Stadtwerkekonzern 
Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeutung. 
Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahverkehrs und 
des Betriebes von öffent lichen Bädern im Rahmen des  steuerlichen Querverbundes 
führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die Finanzierung 
von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbetracht eines 
umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Investitionsbedarfe 
der SWK-Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit im Hinblick auf 
zukünftige Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet.  
Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in er heblichem Umfang Risiken 
aufgrund äußerer Eingriffe von R egulierungsbehörden, insbesondere der 
Bundesnetzagentur oder der Landesregulier ungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird 
die Entwicklung zum Energi esystem der Zukunft von vielen energiepolitischen 
Vorgaben bestimmt, die für die betro ffenen Unternehmen ein hohes Maß an 
Planungsunsicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in 
den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher 
bedarf es für die investierenden Unter nehmen in hohem Maße verlässlicher, 
gesetzlicher, energiepolitisch er sowie regulatorischer  Rahmenbedingungen. Diese 
hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene 
ab (Energiewende, Kohleau sstieg). Zudem haben die derzeit anhaltend volatilen 
Verhältnisse auf den Strom- und Gasmär kten erhebliche Auswirkungen auf die 
Ertragskraft. Entscheidende Parameter wie Öl-, Kohle-, CO 2-, Strom- und Gaspreise 
unterliegen erheblichen Schwankungen.  
Während im Jahr 2020 die Nachfrage nach St rom, Erdgas und Steinkohle aufgrund 
der Corona-Pandemie eingebrochen war und zu einem Preisrückgang führte, 
zeichnete sich das Jahr 2021 mit einer wiedererstarkenden Weltwirtschaft durch 
sprunghaft ansteigende Brennstoff- und Strompreise aus.  
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr 
in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexib len Bedienformen in Köln und auf den 
abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der Stadt und der 
KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsau ftrages. Auch in diesem Jahr erlitt 
der ÖPNV-Bereich infolge der gegenwär tigen Corona-Pandemie schwere Einbußen, 
die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und hohen 
Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben. Nach 
ersten Schätzungen werden bundesweit Schäden bei den Aufgabenträgern und 
Verkehrsunternehmen in Höhe von rund 4,0 Mrd. € erwartet. Die Folgen der Corona-
Pandemie und der damit verbundenen Verluste  werden Bund und Länder über den 
ÖPNV- Rettungsschirm ausgleichen. In dem Zuge wurden für die KVB AG im Laufe 
des Jahres vom Land unmittelbar bzw. mittelbar über die Stadt Köln Aufwendungen in 
Höhe von insgesamt 64,1 Mio. € gebucht. 
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (H GK) ist auf den Betrieb von Häfen und 
öffentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr 
ausgerichtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding 
ihre wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. 
Veränderungen der marktwirtschaftliche n globalen und regionalen Nachfrage, 
konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflu ssen das Geschäftsfeld Hafenumschlag 
und Binneninfrastruktur. Alternative Trans portanbieter, z. B. LKW, verringern die 
200

Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK 
ergeben sich durch eine invest itionsorientierte Strate gie zur Sicherung und zum 
Ausbau der Marktstellung. Mit der Akquisiti on der HGK Shipping in 2020 rundet die 
HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterv erkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich 
Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die 
Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichtigen 
Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt.  
Kliniken 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer tiefgreifenden 
wirtschaftlichen Krise. Im Rahmen eines extern beauftragten Sanierungsgutachtens 
wurden verschiedene Maß nahmen entwickelt, um das Unternehmen wieder zu 
stabilisieren und eine positive Perspektive zu  entwickeln. Mit Blick auf die aktuelle 
wirtschaftliche Entwicklung werden auch in  Zukunft Unterstützungsleistungen der 
Stadt Köln erforderlich sein. Bis zum 31.12.2021 wurden durch den Rat 
Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwe rt von 309,7 Mio. € beschlossen. Die 
mittelfristige Planung sieht weitere Darlehensgewährungen vor. 
GAG Immobilien AG 
Die GAG Immobilien AG (GAG) wurde 1913 gegründet, um der damaligen 
Wohnungsnot in sozial schwächer gestellten Bevölkerungsschichten zu begegnen. 
Vor allem durch eigene Baut ätigkeiten sollte preisgünstiger Wohnraum für diese 
Menschen geschaffen werden. Auch heute, über 100 Jahre später, kommt das 
Unternehmen mit mehr als 23.800 Wohnungen im eigenen Bestand sowie weiteren 
fast 21.500 Wohneinheiten im gemeins amen Tochterunternehmen von Stadt und 
GAG, der Grund und Boden GmbH, dem sa tzungsgemäßen Auftrag nach, breite 
Schichten der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen 
Bedingungen zu versorgen. Die Verwaltung des Immobilienbestandes ist der GAG 
Servicegesellschaft mbH übertragen. Mi t umfangreichen Instandsetzungs-, 
Modernisierungs- und Neubauprogramm en passt das Unternehmen seinen 
Wohnungsbestand permanent dem aktuellen Standard an, um  gemeinsam mit den 
Tochtergesellschaften eine bedarfsger echte Versorgung der Bevölkerung 
sicherzustellen und die erreichte Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu 
festigen. Um die Ausnutzung bestehender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, 
ist eine langfristige Steigerung des Unter nehmenswertes unumgäng lich. Langfristig 
wird dies nur durch die Optimierung des Po rtfolios erreicht. Hie rzu baut der GAG-
Konzern laufend sein Portfoliomanagemen tsystem aus und verfügt über eine 
verlässliche Basis zur Analyse der im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und 
Chancen. Zusätzlich betreibt der GAG-Konzern eine ausgewogene 
Quartiersentwicklung durch eine k undenorientierte Bewirtschaftung und 
Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozi almanagement sowie die Koordinierung 
sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den Gebäudebestand tätigen 
Abteilungen. Die zentrale Chance ent steht dabei durch die Entwicklung von 
fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG-Konzern. 
Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen sowie die operative Ausnutzung der 
Potenziale des Immobilienbestandes werden auf dieser Grundlage gesteuert. Die 
Ausschüttung der GAG beträgt unverändert 0,50 € je Aktie; der nicht ausgeschüttete 
Gewinn wird zur Stärkung der wohnungswirt schaftlichen Aktivitäten der Rücklage 
zugeführt. 
  
201

Gebäudewirtschaft 
Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert 
als Ansprechpartner rund um  die Immobilienwirtscha ft, um die Auftrag gebenden 
Dienststellen von fachspezifischen Sp ezialaufgaben zu entlasten und ihnen 
Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit dem 
schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt der Umfang der Aufgabe, angesichts 
der zur Verfügung stehenden Personalressourc en und immer neuer Bauvorschriften 
und das Risiko zu, den zukünftigen Baubestand wir tschaftlich zu verwalten. Sie geht 
aufgrund der angespannten Fläc henbedarfssituation (S chulnotstand) und der 
prognostizierten demografischen Entwicklung für die folgenden Wirtschaftsjahre von 
einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und von einem stetig 
wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus.  
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen 
Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden 
Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und 
marktgerechten Erweiterung des Bestands er forderlich. Die für die wirtschaftliche 
Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung war auch 
im Jahr 2021 Corona-bedingt  noch stark eingeschränkt. Die Corona Pandemie hat 
daher deutlich negative Auswirkungen auf die Li quidität und die Investitionsfähigkeit 
der Gesellschaft. Um die Auswirkungen der  Corona-Krise abzum ildern, wurden und 
werden verschiedene Anpassungsstrategien im Bereich Commercial Activities 
betrachtet. Die Qualitätssicherung und We iterentwicklung des Produktportfolios für 
den Kunden steht dabei nach wie vor im Fo kus. In den kommenden Jahren sollen im 
Passagierverkehr die sinkenden Busi nessverkehre durch neue Strecken im 
touristischen Bereich kompensiert wer den. Das bestehende Portfolio an Low-Cost-
Carriern soll um weitere Carrier ergänzt werden. Zudem soll eine Stärkung der 
Verkehre in die Family & Friends Märkte (Türkei, Osteuropa) erfolgen. Im Bereich des 
Frachtverkehrs entwickelte sich das Jahr 2021 für den Flughafen positiv. Die Luftfracht 
wuchs insbesondere aufgrund neuer Rout en und einer guten Auslastung der 
Maschinen. Aufgrund der weiterhin positiv en Entwicklung des Frachtgeschäftes im 
Jahr 2021 werden Weiterentwi cklungsmöglichkeiten im Bereich Real Estate 
untersucht. Der Flughafen Köln/Bonn plant  bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der 
CO2-Emmissionen um 65% (gegenüber dem Jahr 2010). 
Koelnmesse GmbH 
Der Veranstaltungs- und Kongressbereich wurde von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie besonders hart getroffen. Dem K oelnmesse Konzern wurde durch die 
Veranstaltungsverbote seit März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage 
entzogen. Die Stadt Köln hat zur Sicheru ng der Liquidität der  Koelnmesse GmbH 
befristet bis zum 31.12.2022 einen gemeinsamen Liquiditätsverbund bis zu einer Höhe 
von 80 Mio. € eingerichtet.  
Zur Stärkung des Eigenkapitals der K oelnmesse GmbH und zur Finanzierung der 
neuen Confex Halle hat die Stadt Köln darüber hinaus gemeinsam mit dem weiteren 
Hauptgesellschafter Land NRW in 2021 eine Kapitalzuführung in Höhe von 120 Mio. € 
vorgenommen. Der Anteil der Stadt Köln an der Eigenkapitalzuführung beläuft sich auf 
96 Mio. €.  
  
202

KölnMusik GmbH 
Auch in der Kölner Philharmonie konnte der  Veranstaltungsbetrieb erst im Juni 2021 
unter Beachtung strenger Hygieneauflagen wiederaufgenommen werden. Der Rat der 
Stadt Köln hat daher in 2021 beschlossen,  den städtischen Betriebskostenzuschuss 
der KölnMusik GmbH aufgrund der Corona- bedingt erhöhten Verlustprognose von 
ursprünglich rd. 5,7 Mio. € temporär auf bis zu 7,5 Mio. € zu erhöhen. 
GbR Historische Mitte 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR 
Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde 
zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% 
von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. Die 
Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an den zu 
errichtenden Gebäuden und verfolgt kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Die 
Gesellschaft hat die personellen und or ganisatorischen Voraussetzungen für 
ordnungsgemäße planerische und baulic he Durchführung der ihr übertragenen 
Aufgaben bei der Gebäudeerrichtung geschaffen.  In 2021 erstellte die Gesellschaft 
eine vertiefte Kostenschätzung, welche dem Rat zur Sitzung am 14.12.2021 (DS 
3523/2021) zur Kenntnis vorgelegt wurde. Im Kernpunkt steht die Erhöhung der 
Gesamtbaukosten (ohne Bauzeitzinsen) bis 2028 von 135,26 Mio. € auf 183,06 Mio. € 
brutto. Auf die Stadt Köln entfallen dav on nunmehr 151,53 Mio. € (82,78%), bislang 
betrug der kalkulierte Anteil 107,74 Mio. EUR (79,65%). Die Kostenschätzung ist in 
den Wirtschaftsplan 2022 -2026 eingeflo ssen. Ferner beziehen sich die 
Gesamtbaukosten von 183,06 Mio. € lediglich auf die Position Materialaufwendungen. 
Darüber hinaus sind die Personalko sten und die sonstigen ordentlichen 
Aufwendungen der GbR sowi e etwaige Bauzeitzinsen ebenfalls durch die 
Gesellschafter nach dem Flächenverhältnis abzurechnen. 
Auf der Grundlage des Änderungsantrages AN/2693/2021 vom 14.12.2021 beschloss 
der Rat in der taggleichen Sitzung u.a. weitere Vor gaben und Prüfaufträge (z.B. 
Ausweitung Museumscafe auf die Dachfläche, Dach- und Fassadenbegrünung sowie 
PV-Anlagen), welche nicht mehr in di e Wirtschaftsplanung 2022-2026 einfließen 
konnten und sich im Rahmen der künftigen Wirtschaftsplanung und Haushaltsplanung 
konkretisieren. Die Gesellschaft weist im  Lagebericht darauf hin,  dass die Prüfung 
dieser Maßnahmen weitere zeitliche Versch iebungen nach sich ziehen wird und im 
Falle der nachträglichen Planung einer  Fassadenbegrünung eine vollständige 
Neuplanung der Fassade zur Folge hätte. 
Stadtentwässerungsbetriebe 
Die Stadtentwässerungsbetriebe planen derze it den Bau einer gemeinschaftlich mit 
weiteren Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der 
Rat der Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesellschaft 
Klärschlammverwertung am Rhein Gm bH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die 
Stadtentwässerungsbetriebe un d die SWK werden sich zudem nach diesem 
Beschluss direkt an der KLAR GmbH beteiligen. Die Gründung der Gesellschaft ist für 
das Jahr 2022 geplant. 
Kölner Bühnen 
Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2024/25 abgeschlossen sein. Ab 
diesem Zeitpunkt wird der städtische H aushalt mit den Sanierungskosten 
(Abschreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die 
203

Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtisc hen Haushalt beträgt ab der geplanten 
Inbetriebnahme in der Spielzeit 2024/25 rd. 31,6 Mio. € in der Spitze und 
durchschnittlich p.a. 21,6 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den derzeit 
geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 618 Mio.  € zuzügl. Bauzeitzinsen. Zurzeit ist 
mit ca. 21 Mio. € Abschreibungsaufwand ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu kommt 
die Zinsbelastung. Weitere Kostensteiger ungen der Sanierung werden über den 
Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere 
Erhöhung der jährlichen Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge.  
Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Die Ende 2018 gegründete Köln Business-Wirt schaftsförderungs-GmbH nahm 2019 
ihr Geschäft auf. In 2021 wurde die stra tegische Ausrichtung neu formierter Teams 
fortgesetzt. Das Tagesgeschäft in den Bereichen Unternehmensservices und 
Immobilien verlief stabil, die Nachfrage  nach (Ansiedlungs-)Flächen blieb hoch. 
Während der Corona-Pandemie wurde die KölnBusiness mit ihren Informationen und 
Services als wichtige Partnerin der  Kölner Wirtschaft wahrgenommen. 
(Netzwerk- ) Veranstaltungen und Messeauftritte der Gesellschaft waren jedoch von 
den Pandemieauswirkungen stark betroffen. Im  Zentrum der Arbeit für 2022 stehen 
die strategischen Ziele rund um die Themen agile und digitale Geschäftsprozesse, 
Ansiedlungen, Nachhaltigkeit, Gründungsst andort, Resilienz und Attraktivität von 
Innenstadt und Veedels-Zentren. 
Sonstige Entwicklungen 
Die Geschäftsanteile an der in 2016 gegründeten Digital Hub Cologne GmbH wurden 
zum 31.12.2021 veräußert. 
Weitergehende Chancen und Risik en im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind 
aktuell nicht ersichtlich bzw. gehen nich t über das allgemeine wirtschaftliche Risiko 
hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, 
insbesondere zum Aufbau des Konzerns St adt Köln sowie zu den wirtschaftlichen 
Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt Köln 
verwiesen. 
  
204

4. Kennzahlen
Die nachfolgend dargestellten K ennzahlen entspr
echen den Vorgaben des 
Kennzahlensets NRW und ermöglichen so wohl Zeitreihenvergleiche als auch 
interkommunale Vergleiche. Grundsätzlic h sind diese einer Gesamtbetrachtung zu 
unterziehen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht 
aussagefähig. 
4.1 Bilanzkennzahlen 
31.12.2021 31.12.2020 
Eigenkapitalquote 1 35,11% 34,42% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil 
des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital 
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
Formel: 
        Eigenkapital x 100 
Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________ 
        Bilanzsumme
Eigenkapitalquote 2 51,74% 51,62% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil 
des „wirtschaftlichen Ei genkapitals“, also des 
Eigenkapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit 
Eigenkapitalcharakter, am  gesamten bilanzierten 
Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der 
Bilanz. 
Formel: 
     (Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 
Eigenkapitalquote 2 = 
          Bilanzsumme 
Werden die in Anlagen im Bau b
ereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen An zahlungen berücksichtigt, 
ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 
53,03% 52,62% 
Fehlbetragsquote entfällt entfällt 
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen 
Fehlbetrag in Anspruch genommenen 
Eigenkapitalanteil. 
Formel: 
    Negatives Jahresergebnis x (-100) 
Fehlbetragsqu
ote =     _____________________________________________________________ 
    Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
205

31.12.2021 31.12.2020 
Infrastrukturquote 17,33%  18,13% 
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem 
Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen 
auf der Aktivseite der Bilanz dar. 
 
Formel: 
      Infrastrukturvermögen x 100 
Infrastrukturquote =    
________________________________________________ 
      Bilanzsumme  
 
  
   
Anlagendeckungsgrad 2 81,45% 83,11% 
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, 
welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig 
finanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl 
werden dem Anlagevermögen die langfristigen 
Passivposten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) 
mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges 
Fremdkapital (länger 5 Jahre) gegenübergestellt. 
 
Formel: 
 
   (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge 
   + langfristiges Fremdkapital) x 100 
Anlagendeckungsgrad 2 = 
______________________________________________________________________________________________________________  
        Anlagevermögen  
  
   
Investitionsquote 156,24% 251,29% 
Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem 
Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) 
neue Investitionen gegenüberstehen. 
 
Formel: 
   Bruttoinvestitionen x 100 
Investitionsquote=  
__________________________________________________________________ 
   Abgänge des AV + Abschreibungen AV  
  
   
Liquidität 2. Grades 20,34% 24,46% 
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über 
die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt 
zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen 
Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt 
werden. 
 
Formel: 
      (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 
Liquidität 2. Grades =  
__________________________________________________________________________________ 
      kurzfristige Verbindlichkeiten  
  
  
206

31.12.2021 31.12.2020 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 11,97% 10,14% 
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das 
Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit 
von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. 
  
Formel: 
   
Kurzfristige   kurzfristi ge Verbindlichkeiten x 100 
Verbindlichkeitenquote = _____________________________________________________________ 
    Bilanzsumme  
  
   
Dynamischer Verschuldungsgrad 25,85 12,87 
Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt 
sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die 
Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus 
laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung 
gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft 
darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch 
gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur 
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig 
tilgen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem 
negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden 
verdoppelt werden. 
 
Formel: 
   
    (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel 
dynamischer   - kurzfristige Forderungen) 
Verschuldungsgrad = 
______________________________________________________________________________ 
    Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)  
  
   
 
  
207

4.2 Ergebniskennzahlen 
 31.12.2021 31.12.2020 
Aufwandsdeckungsgrad 99,67% 100,80% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die 
ordentlichen Erträge gedeckt werden. 
 
Formel: 
   Ordentliche Erträge x 100 
Aufwandsdeckungsgrad =      _____________________________________________ 
   Ordentliche Aufwendungen  
  
Nettosteuerquote 49,35% 40,50% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich 
„selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen 
Dritter finanzieren kann. 
 
Formel: 
   (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage  
   - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 
Nettosteuerquote = 
__________________________________________________________________________________ 
    Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage  
    - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
 
  
Drittfinanzierungsquote 51,39% 50,23% 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der 
Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch 
Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde. 
 
Formel: 
   
      Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 
Drittfinanzierungsquote = 
__________________________________________________________________________________ 
      Bilanzielle Ab schreibungen auf Anlagevermögen 
  
Zuwendungsquote 22,52% 22,30% 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen 
Dritter abhängig ist. 
 
Formel: 
    Erträge aus Zuwendungen x 100 
Zuwendungsquote = 
_______________________________________________________ 
      Ordentliche Erträge  
  
   
Personalintensität 22,71% 20,08% 
Die Größe spiegelt den Anteil der 
Personalaufwendungen an den ordentlichen 
Aufwendungen wider.
 
 
Formel: 
    Personalaufwendungen x 100 
Personalintensität = 
____________________________________________________ 
    Ordentliche Aufwendungen  
  
208

31.12.2021 31.12.2020 
Sach- u. Dienstleistungsintensität 12,35% 10,76% 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil Leistungen Dritter am Markt für die 
kommunale Aufgabenerledigung erworben werden. 
 
Formel: 
         Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 
Sach- u. 
Dienstleistungsintensität = 
___________________________________________________________________________     
                        Ordentliche Aufwendungen  
  
   
Transferaufwandsquote 40,82%  33,59% 
Die Kennzahl spiegelt den Anteil der 
Transferaufwendungen an den ordentlichen 
Aufwendungen wider. 
 
Formel: 
            Transferaufwendungen x 100 
Transferaufwandsquote = 
___________________________________________________ 
             Ordentliche Aufwendungen  
  
 
 
 
  
Abschreibungsintensität 3,08%  3,08% 
Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt 
durch die Abnutzung des Anlagevermögens (AV) 
belastet wird. 
 
Formel: 
   Bilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 
Abschreibungsintensität = 
_____________________________________________________________________ 
     Ordentliche Aufwendungen  
  
   
Zinslastquote 0,96%  1,18% 
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche 
Belastungen aus den Finanzaufwendungen 
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen 
bestehen. 
 
Formel: 
     Finanzaufwendungen x 100 
Zinslastquote = ________________________________________________ 
     Ordentliche Aufwendungen  
  
   
 
  
209

4.3 Kennzahlenentwicklung 2017 bis 2021 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten 
fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf 
die Ziffern 4.1 und 4.2 verwiesen. Angegebe n sind die Werte jeweils zum 31.12. des 
Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt.  
 
 2017 2018 2019 2020 2021 
Eigenkapitalquote 1 36,02 34,94 34,40 34,42 35,11 
Eigenkapitalquote 2 54,88 53,54 52,71 51,62 51,74 
Fehlbetragsquote 0,71 1,59 0,58 ./. ./. 
Liquidität 2. Grades 38,47 26,45 26,84 24,46 20,34 
Aufwands- 
deckungsgrad 99,18 97,85 99,33 100,80 99,67 
Nettosteuerquote 52,06 50,77 51,63 40,50 49,35 
Drittfinanzierungsquote 49,98 52,90 50,44 50,23 51,39 
Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
34,44 47,37 31,27 12,87 25,85 
 
 
Die Eigenkapitalquote 1 und 2 sind gegenüber 2020 nahezu konstant geblieben. 
Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017-
2019 konnte erstmalig in 2020 und auch in 2021 wieder ein Überschuss erzielt werden. 
Der Überschuss 2021 enthält dabei auch das  außerordentliche Ergebnis durch die 
Corona-bedingten Belastungen i. H. v. 150,0 Mio. € (Corona-Isolierung). Rechnet man 
diesen Betrag heraus beträgt der Über schuss 28,4 Mio. €. Aufgrund des 
Jahresüberschusses ist – wie im Vorjahr – keine Fehlbetragsquote vorhanden. 
Die Liquidität 2. Grades  liegt mit 20,34 % rund 4 Prozentpunkte unter dem 
Vorjahreswert. Es wird damit deutlich sichtbar, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten 
nicht ohne Einschränkungen getilgt werden können. Untermauert wird diese Aussage 
durch den weiterhin hohen Bestand an Liquid itätskrediten. Zum Stichtag betrugen 
diese rund 735,2 Mio. €. Dies entsprich t einer Erhöhung um rund 15,9 Mio. € 
gegenüber dem Vorjahr. 
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, in wieweit die ordentlichen Aufwendungen durch 
die ordentlichen Erträge gedeckt werden k önnen. Im Berichtsjahr liegt der 
Aufwandsdeckungsgrad bei 99,67 %. Das bedeutet, dass eine vollständige Deckung 
der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. Der Jahresüberschuss resultiert 
damit aus Verbesserungen im Finanz- u nd im außerordentlichen  Ergebnis. Hier 
insbesondere durch die Corona-bedingten Isolierungen in Höhe von rund 150,0 Mio. €.  
210

Durch die Nettosteuerquote, die in 2021 im Gegensatz zum Tiefpunkt in 2020 um etwa 
9 Prozentpunkte gestiegen ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt Köln von 
der ihrerseits nicht steuerbaren konjunktu rellen Entwicklung abhängig ist. An der 
gestiegenen Nettosteuerquote ist erkennbar , dass die Corona-Pandemie zwar zu 
Beginn des Jahres 2021 noc h sehr starke Auswirkungen auf das städtische 
Wirtschaftsleben ausübte, jedoch die nahezu vollständige Abschaffung der 
Zugangsrestriktionen im zweiten Halbjahr eine Trendumkehr bedeutete. Diese 
Entwicklung zeigt in besonderem Ma ße, wie entscheidend die finanziellen 
Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. 
Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Ver hältnis zwischen den bilanziellen 
Abschreibungen und den Erträgen aus der  Auflösung der Sonderposten im 
Haushaltsjahr an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Erträge aus der 
Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die 
Drittfinanzierungsquote beträgt im Berichtsj ahr 51,39 % und bewegt  sich auf einem 
konstanten Niveau wie in den Vorjahren. Das bedeutet, dass rund 50 Prozent der 
Abschreibungsbelastungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen aufgefangen 
werden können. Dies bedeutet aber  auch, dass rund 50 Prozent des Wertverzehrs 
durch Drittfinanzierungen beeinflusst werden. 
Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine 
Entschuldung – bei gleichbleibendem Zahl ungsfluss – realisierbar ist. Der 
Kennzahlenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die 
Entwicklung der Überschüsse nicht konst ant ist, sondern teils hohen Schwankungen 
unterliegt. Im Jahr 2021 wird der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der letzten vier 
Jahre erzielt. Aus diesem Grund könnte - bei unveränderten Rahmenbedingungen und 
gleichen Zahlungsüberschüssen – eine Entschuldung erst in circa 26 Jahren möglich 
sein. Dies entspricht einer Verlängerung um 13 Jahre gegenüber der Ermittlung der 
Werte des Jahresabschlusses 2020. Zwar ergibt sich im Verhältnis zum Vorjahr eine 
Verschlechterung der Ent schuldungsdauer, betrachtet m an aber die Jahre 2017 bis 
2019, ergibt sich beim dynamischen Ve rschuldungsgrad eine Verbesserung von 
5 Jahren (2019) bis zu 21 Jahren (2018). Diese teils große Veränderung lässt sich ins 
Verhältnis zur Fehlbetragsquote stell en. In den Jahren 2017-2019 wurde ein 
Fehlbetrag erzielt (Fehlbetragsquote lag bei 0,58 % - 1,59 %). Der Fehlbetrag im Jahr 
2018 lag bei rund 83 Mio. €. Aufgrund der Fehlbeträge kann eine Entschuldung nicht 
kurzfristig erfolgen, weil nicht ausre ichend Erträge zur Deckung des Bedarfs zur 
Verfügung stehen und damit eine Schuldentilgung erschwert wird.  
Im Jahr 2020 erzielte die Stadt Köln einen Jahresüberschuss von rund 234 Mio.€. Aus 
diesem Grunde sinkt die Entschuldungsd auer erheblich. Ursächlich für den hohen 
Jahresüberschuss waren neben den Versicher ungsleistungen für den Waidmarkt die 
Isolierung der Corona-bedingten Belastungen.  
Im Jahr 2021 konnte zwar auch ein Überschuss in Höhe von rund 181 Mio. € (davon 
150,0 Mio. € Corona-bedingte Isolierung) erzielt werden, dieser ist jedoch niedriger als 
in 2020, so dass aus diesem Grund die Entschuldungsdauer im Verhältnis zum Vorjahr 
angestiegen ist. 
  
211

5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Auch in 2022 sind die Auswirkungen der Co rona-Pandemie auf das gesellsc
haftliche 
Leben noch zu spüren, auch wenn die Impfkampagne nahezu abgeschlossen ist und 
die Institutionen des gesellschaftlichen Leb ens wie die Restaurants oder auch die 
Kulturbetriebe wieder geöffnet  sind. Da die Folgen der Pandemie noch nicht auf der 
ganzen Welt eingedämmt sind, hat die Industrie bzw. das produzierende Gewerbe 
weiterhin die Probleme mit stockenden Lieferketten zu lösen. 
Am 24.02.2022 begann der russische Angriff skrieg gegen die Ukraine. Dies führt 
zunächst zu stark anwachsenden Flüchtlingsströmen, die seitens der Kommunen 
sowohl organisatorisch als auch finanziell aufgefangen werden müssen. Eine weitere 
Folge dieses Krieges sind die steigenden E nergiekosten durch die Umstellung von 
Energiekäufen auf neue Ve rtragspartner zur Verringerung der wirtschaftlichen 
Abhängigkeit von Russland, die steigende Inflation und die steigenden Zinsen. 
Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die 
Stadt die finanziellen Auswirkungen in  gravierendem Maße spüren. Zur 
Quantifizierung von Mehr aufwendungen und Mindererträge n wurde in 2020 eine 
Buchungssystematik entwickelt, die es ermöglicht, den zusätzlichen Corona-bedingten 
Aufwand zu erfassen. Diese Systematik wu rde in 2022 auf die Auswirkungen des 
Ukraine-Krieges erweitert. 
212
Köln, fl .t. 2023 
�,<21l--(� 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, 2. K. 2023 
Prof. Dr. Dörte Diemert 
Stadtkämmerin

Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes 
und der Ratsmitglieder 
213

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n              
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH 
Beirat RheinEnergie AG
Beirat NRW (Nordrhein-Westfalen) Bank
Beirat RWE (Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk) AG 
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH 
R a t s m i t g l i e d e r                           
Abé, Denise Fraktionsgeschäftsführerin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Achtelik, Christian Berater Klima- und Energiepolitik
Aengenvoort, Constanze Referatsleiterin Informationsdienste Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Akude, John Politikwissenschaftler
Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Aufsichtsrat Sozial-Betriebe Köln gGmbH SBK
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG ---
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Busch, Philipp
Brock-Storms, Claudia Wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Stadtwerke Köln mbH (seit 10.12.2020)
Büschges, Matthias Fraktionsgeschäftsführer 
Cremer, Christer Unternehemnsberater
214

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                          
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte, Übersetzerin Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) 
Aufsichtsrat NVR GmbH
Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (seit 10.12.2020)
Dickas, Birgit Beate Verwaltungsfachwirtin 
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH 
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH (bis 06.05.2021)
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung (KGAB) (seit 23.03.2021)
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Gabrysch, Nicolin
Gärtner, Ursula Dipl.-Volksw., Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
215

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                      
Giesen, Manfred Rentner Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Glashagen, Jennifer
Görzel, Volker Rechtsanwalt und Dozent Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Haeming, Eric Prokurist Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat VRS GmbH  (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (Vertretung) (seit 26.02.2021)
Hammer, Lino CAD-Konstrukteur Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat VRS GmbH
Aufsichtsrat NVR GmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH (seit 17.02.2021)
Heinen, Dr. Ralf Lehrer Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 03.03.2021)
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Dienstleisterin, selbständig Ausichtsrat KölnTourismus GmbH
Helmis, Maria Studienrätin / Beamtin Au
 fsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreterin
Heuser, Marion Hausfrau Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
216

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                         
Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt
Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021)
Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021)
Hoyer, Katja Hausfrau Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Jäger, Christiane Diplomkauffrau Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021)
Jeschka, Manuel Uwe Planer/Projektierer Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021)
Relations Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsratsvorsitzender GEW Köln AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Verhinderungsvertreterin im Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (bis 05.08.2021)
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreterin
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Referentin Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (ab 17.02.2021)
217

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                 
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (bis 24.02.2021 )
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (seit 10.12.2020)
Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021)
Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn , Stellvertreter
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (bis 17.02.2021)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter
Lorenz, Lukas Student / Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021)
Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo
Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021)
218

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                         
Martin, Christiane Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Marx, Werner Beamter
Michalak, Mario Selbständig, Mime, Produzent, 
Nachlasspfleger
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH& Co KG
Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Oedingen, Erika Systemanalytikerin, angestellt Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Paetzold, Michael Arzt (niedergelassen) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (bis 23.03.2021)
Pakulat, Sabine Designerin, Geschäftsführerin Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
culture-images GmbH Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsratsvorsitzender Koelncongress GmbH 
Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
219

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                            
Pütz, Pascal Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Recktenwald, Viola Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter
Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (bis 05.02.2021)
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (bis 03.03.2021)
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung 
mbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH 
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Jugendzentrum Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Ruffen, Stefanie Architektin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schallehn, Robert Wissenschaftlicher Mitarbeiter Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln 
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
220

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                   
Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Schneeloch, Sandra Bankangestellte Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH (bis 05.08.2021)
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozialbetriebe 
Schwanitz, Hans Verwalter, selbständig Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat GWG Rhein Erft mbH
Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Seiger, Christine Betriebswirtin Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Kuratorium Krankenhausstiftung Porz am Rhein 
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG 
GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Spehl, Felix Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn, Stellvertreter
Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 17.02.2021)
221

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                          
Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunfts- Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
agentur Rheinisches Revier Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021)
Syndicus, Karina Schauspielerin Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Tritschler, Sven ---
bis 01.04.2021
Unna, Dr. Ralf Ti erarzt, selbständig Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Venturini, Isabella Projektmanagement Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung)
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH 
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH 
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Wahlen, Lars Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (seit 26.02.2021)
Weber, Florian Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (STV)
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
222

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                         
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeiter Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021)
Geschäftsführer Fraktion Die Linke
Welter, Thomas Immobilienverwalter, selbständig Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 30.09.2021)
Aufsichtsrat ADKDW GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat Regionalverkehr Köln GmbH RVK
Aufsichtsrat VRS GmbH (Stellvertretung) (seit 05.02.2021)
Aufsichtsrat NVR GmbH (Stellvertretung) (seit 26.02.2021)
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig Aufsichtsrat VRS GmbH (seit 05.02.2021)
Yazicioglu, Dilan Dolmetscherin
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter
S t a d t v o r s t a n d
Blome, Andrea Stadtdirektorin (ab 24.06.2021) Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 14.12.2021)
(Dezernat I) Beigeordnete Dez. III (bis 23.06.2021) Vorsitzende Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 31.10.2021)
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH
Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrat KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG 
(Dezernat II)      Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG 
Aufsichtsrat GEW Köln AG 
Egerer, Ascan Beigeordneter Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 15.12.2021)
(Dezernat III) (seit 01.11.2021)
223

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
S t a d t v o r s t a n d
Voigtsberger, Robert Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
(Dezernat IV)  Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH 
Gesellschaftsvertreter für die Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten (ab 16.09.21)
Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (bis 16.09.2021)
(Dezernat V) Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) (bis 16.09.2021)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
(Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung 
mbH (ab 04.02.21)
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH 
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Charles, Stefan Beigeordneter Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH (seit 09.11.2021)
(Dezernat VII) (seit 01.10.2021) Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH 
Aufsichtsrat RheinEnergie Stiftung Kultur
SK Stiftung Kultur  (Mitglied im Stiftungsvorstand als Vertreter der StadtKöln)
Stiftung Skulpturenpark Köln (Vorstandsmitglied als ständ. Vertretung der OB)
Wolfgramm, William Beigeordneter Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (seit 16.09.2021)
(Dezernat VIII) (seit 01.09.2021) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (seit 16.09.2021)
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 16.09.2021)
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Vorsitzender Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (seit 05.11.2021)
Aufsichtsrat der RheinCargo 
N.N.
(Dezernat IX)
224

Beratungsverlauf (3)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2304/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
16.07.2025 09:55