0588/2017
Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2018 bis 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7893 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 0588/2017 Freigabedatum 18.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2018 bis 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) zu gewährleisten: „Afrika Film Festival“ von FilmInitiativ Köln e.V. 50.000 € „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. 25.000 € „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH 35.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 12.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Ausgangssituation Am 28.10.2014 wurde vom Ausschuss für Kunst und Kultur das geänderte Filmkulturförderkonzept verabschiedet. Hierin wurde die Laufzeit der Förderinstrumente vierjährige Projektförderung und Strukturförderung von vorher drei auf nun vier Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde es Initiativen er- möglicht, die bereits in den ersten beiden Förderperioden eine Förderung erhalten hatten, auch für den Zeitraum 2018 bis 2021 erneut Anträge zu stellen. Dem Wunsch der Filmszene gemäß wurde die Ausschreibung zur Förderung mit großem zeitlichen Vorlauf veröffentlicht mit dem Ziel, die ausge- wählten Initiativen entsprechend frühzeitig über die Förderabsicht informieren zu können. 2. Antragsverfahren Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 31.01.2017 zur Einreichung von Anträ- gen auf Strukturförderung für die Förderperiode 2018 bis 2021 aufgerufen. Antragsberechtigt waren erfahrene Initiativen der Filmkultur mit mindestens einjährigem Bestehen und nachgewiesenen Kenntnissen im Bereich künstlerische Leitung, professionelle Geschäftsführung, Buchhaltung und Fördermittelabwicklung und PR und Öffentlichkeitsarbeit mit Fachpersonal. Einzureichen waren ge- mäß Ausschreibung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein (oder mehrere) konkretes Entwicklungsziel für das Vorhaben im Förderzeit- raum erkennen lässt. Ferner war ein vierjähriger Wirtschaftsplan einzureichen. Die Antragsunterlagen sind nach Rückmeldungen aus der Filmkulturszene vereinfacht worden. 3. Antragslage Strukturförderung Filmkultur Im geänderten Filmkulturförderkonzept vom 28.10.2014 heißt es zur Strukturförderung: „Die Struktur- förderung wird alle vier Jahre ausgeschrieben. Sie wird für klar formulierte Maßnahmen mit einem darzustellenden Nachhaltigkeitseffekt gewährt. Es können Förderungen in Höhe von 25.000 bis ma- ximal 50.000 Euro pro Projektträger vergeben werden (mehrfache Vergabe möglich) (Filmkulturför- derkonzept Köln vom 28. Oktober 2014, S. 9).“ Für die Förderperiode 2018 bis 2021 sollen zur Umsetzung der Strukturförderung im Bereich Filmkul- tur 110.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Strukturförderungen werden in Form von Betriebs- kostenzuschüssen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt. 3 Es wurden fristgerecht drei Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 140.000 Euro gestellt: „Afrika-Film Festival" des FilmInitiativ Köln e.V. „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 21.02.2017 über die eingereichten Unterlagen beraten und ein Votum abgegeben. Dem Filmbeirat gehören folgende Mitglieder an: Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach (Vorsitzende), Sigrid Limprecht, Bonner Kinemathek; Joachim Ortmanns, Mediengründerzentrum NRW; Prof. Dr. Winfried Pauleit, Universität Bremen. Die Kulturdezernentin wurde gemäß Geschäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten. 4. Votum des Beirats Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge zur Strukturförderung hat sich der Beirat eng an die Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollstän- digkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung zur Nachhaltigkeit der geplanten strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen im Zeitraum der Förderperiode 2018 bis 2021. Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgenden Förderungen für den Zeitraum 2018 bis 2021 vor: 1) Das „Afrika Film Festival“ von FilmInitiativ Köln e.V. soll eine Strukturförderung in Höhe von 50.000 Euro p.a. erhalten, da die im Antrag dargestellten Maßnahmen des Generationenwechsels in der Lei- tung des Festivals, des Wechsels auf einen jährlichen Turnus, des Bezugs auf aktuelle gesellschafts- politische Fragestellungen (Migration, Erbe des Kolonialismus, und anderes) in der jährlichen The- mensetzung des Festivals, der Präsentation sämtlicher Materialien in dreisprachiger Ausführung (dt., frz., engl.) und des Transfers afrikanischer Themen an ein allgemeines Publikum durch Ausstellungen von und Workshops mit Gästen aus Afrika eine nachhaltige Weiterentwicklung des „Afrika Film Festi- vals“ erwarten lassen. 2) Das Projekt „Köln im Film“ des Köln im Film e.V. soll eine Strukturförderung in Höhe von 25.000 Euro p.a. erhalten, da die im Antrag dargestellten Maßnahmen der Erweiterung der Funktionalität der Recherchedatenbank, der Modernisierung des Internetauftritts www.koeln-im-film.de, der Entwicklung einer Wissens-App und der Intensivierung der PR- und Öffentlichkeitsarbeit eine nachhaltige Weiter- entwicklung des Projekts erwarten lassen. Der Filmbeirat empfiehlt außerdem ausdrücklich die im Projekt geplanten stadthistorischen Filmreihen zur jährlichen Projektförderung in der Sparte Filmkul- tur. 3) Das Projekt „SoundTrack_Cologne“ der Televisor Troika GmbH soll eine Strukturförderung in Höhe von 35.000 Euro p.a. erhalten, da die im Antrag dargestellten Maßnahmen des Ausbaus der internati- onalen PR- und Öffentlichkeitsarbeit, der Erweiterung des Internet- und Social Media Auftritts, der modularen Ergänzung der Festival-Software, der Konzentration der Themensäulen des internationa- len Kongresses, sowie der Erschließung neuer Open Air Abspielorte für die Filmreihe SEE THE SOUND eine nachhaltige Weiterentwicklung von „SoundTrack_Cologne“ erwarten lassen. Die Verwaltung hat sich dem Votum des Beirats angeschlossen. Da die Initiativen Planungssicherheit benötigen (unter anderem zur Drittmittelakquise) ist eine Be- schlussfassung über die Strukturförderung bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2018 notwen- dig. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab- schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung der Filmkultur entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährli- chen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2021 beibehalten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0588/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27