0133/2017
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
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Beschlussvorlage Rat
5963 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/201/2
Vorlagen-Nummer
0133/2017
Freigabedatum
21.03.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
hier: Übernahme von Ausfallbürgschaften
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass die Stadt Köln zugunsten der Kliniken der Stadt
Köln gGmbH eine selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von
bis zu 7,5 Mio. € für die Finanzierung der Reorganisation der Speisenversorgung übernimmt.
Bei der Aufnahme des Darlehens sind die jeweils am Kapitalmarkt erreichbaren günstigsten Konditio-
nen zugrunde zu legen. Die Stadt Köln erhebt für die Gewährung der Bürgschaft gemäß den europa-
rechtlichen Vorgaben eine marktübliche Provision.
Finanzausschuss 03.04.2017
Rat 04.04.2017
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken), ist eine 100 %-Tochtergesellschaft der Stadt Köln.
Der Aufsichtsrat der Kliniken hat in seiner Sitzung am 08.04.2016 die Reorganisation der Speisenver-
sorgung beschlossen.
Dazu soll ein in Eigenregie umsetzbares innovatives System mit den vorhandenen Mitarbeiterstruktu-
ren wirtschaftlich realisiert werden. Bisher wird die Speisenversorgung an drei Standorten mit unter-
schiedlichen Systemen durchgeführt. Die aktuellen Produktionsmethoden werden weder den hygieni-
schen Anforderungen, noch den aktuellen Patientenansprüchen in Bezug auf Qualität gerecht. Eine
Fortführung des aktuellen Versorgungsmodells ist unwirtschaftlich und aufgrund technischer Gege-
benheiten mittelfristig nicht möglich. Die Speisenversorgung soll einheitlich über alle Standorte, in
teils vorhandener Struktur, jedoch mit Produktionstechnologie auf Industrieniveau erfolgen. Der zu-
künftige Versorgungsprozess stellt die Patientenzufriedenheit aus qualitativer und ernährungsmedizi-
nischer Sicht in den Fokus. Die volle Wertschöpfungskette und zukünftiges Innovationspotenzial blei-
ben bei den Kliniken. Das Versorgungsangebot wird grundlegend umgestellt, wobei durch Büffetwa-
gen-Versorgung zum Frühstücks- und Abendservice ein besonderes und vor allem wirtschaftlich ren-
tables Patientenerlebnis generiert wird. Zusätzlich werden Menükomponenten dem Bedarf entspre-
chend selbst hergestellt und den Patienten-, Gäste-, und Mitarbeiter-Bedürfnissen entsprechend für
den Mittagsservice regeneriert, umso die Zufriedenheit nachhaltig zu verbessern. Büffetservice und
Mittagessen à la Carte, mit qualitativ hochwertigen, schmackhaften und ernährungsphysiologisch
sinnvollen Speisen sorgen für einen hohen Service-Level. Neben besserer Qualität, erheblichen
Wettbewerbsvorteilen und zusätzlichen Erlöspotenzialen, sind Einsparungen von bis zu 50 Mio. €
über einen avisierten Vergabehorizont von 15 Jahren, im Vergleich zum besten externen Service Mo-
dell zu erwarten.
Zur Umsetzung sind Investitionen in Höhe von ca. 7,5 Mio. € in Technologie, Anlagen und Gebäude-
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ausbau vorgesehen. Die Kliniken beabsichtigen, zu gegebener Zeit ein Darlehen in entsprechender
Größenordnung auf dem freien Kapitalmarkt aufzunehmen und bitten die Stadt Köln einen Bürg-
schaftsrahmen über 80 % (6 Mio. €) der geplanten Darlehensaufnahme von 7,5 Mio. € zu gewähren.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf Basis der am 15.12.2015 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
senen Betrauungsregelung (Session-Nr. 3677/2015) eine Bürgschaftsübernahme zu (nicht marktübli-
chen) günstigen Konditionen zu gewähren.
Dabei darf sich die Verwendung der Mittel allerdings ausschließlich auf den Bereich der betrauten
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beschränken.
Da die geplante Speisenversorgung für Mitarbeitende und externe Dritte nicht zu den DAWI zählt und
eine Trennung zwischen diesen und den DAWI nicht wirtschaftlich möglich ist, kann eine Bürg-
schaftsübernahme auf Basis der Betrauungsregelung nicht vorgenommen werden.
Stattdessen können im Hinblick auf das Europäische Beihilfenrecht kommunale Bürgschaften nur
erteilt werden, wenn der Umfang der Bürgschaft zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden
kann, die Bürgschaft höchstens 80 % des ausstehenden Kreditbetrages deckt und ein für die Bürg-
schaft angemessenes Entgelt gezahlt wird. Das angemessene Entgelt wird anhand der Kosten ermit-
telt, die für eine marktübliche Bankbürgschaft zu zahlen wäre.
Des Weiteren ist in die Bürgschaftserklärung eine Laufzeitbeschränkung aufzunehmen sowie sicher-
zustellen, dass zu keinem Zeitpunkt der Laufzeit der Bürgschaft mehr als 80 % des ausstehenden
Kreditbetrages oder der finanziellen Verpflichtung abgedeckt wird. Darüber hinaus ist bei entspre-
chender Reduzierung des Kredits z. B. durch Tilgungsleistungen, der garantierte Betrag entspre-
chend herabzusetzen.
Sofern der Rat der Stadt Köln der Einräumung des Bürgschaftsrahmens zustimmt, prüft die Verwal-
tung die Einhaltung der oben aufgeführten Voraussetzungen zur Bürgschaftsgewährung anhand des
konkret vorzulegenden Darlehensangebots.
Die Bürgschaftsübernahme ist gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW der Aufsichtsbehörde
spätestens einen Monat vor Übernahme anzuzeigen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0133/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27