Mandari Insight

0133/2017

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.26

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0133/2017 
Freigabedatum 
21.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
hier: Übernahme von Ausfallbürgschaften 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass die Stadt Köln zugunsten der Kliniken der Stadt 
Köln gGmbH eine selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 
bis zu 7,5 Mio. € für die Finanzierung der Reorganisation der Speisenversorgung übernimmt.  
 
Bei der Aufnahme des Darlehens sind die jeweils am Kapitalmarkt erreichbaren günstigsten Konditio-
nen zugrunde zu legen. Die Stadt Köln erhebt für die Gewährung der Bürgschaft gemäß den europa-
rechtlichen Vorgaben eine marktübliche Provision.  
 
 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Begründung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken), ist eine 100 %-Tochtergesellschaft der Stadt Köln.  
Der Aufsichtsrat der Kliniken hat in seiner Sitzung am 08.04.2016 die Reorganisation der Speisenver-
sorgung beschlossen. 
 
Dazu soll ein in Eigenregie umsetzbares innovatives System mit den vorhandenen Mitarbeiterstruktu-
ren wirtschaftlich realisiert werden. Bisher wird die Speisenversorgung an drei Standorten mit unter-
schiedlichen Systemen durchgeführt. Die aktuellen Produktionsmethoden werden weder den hygieni-
schen Anforderungen, noch den aktuellen Patientenansprüchen in Bezug auf Qualität gerecht. Eine 
Fortführung des aktuellen Versorgungsmodells ist unwirtschaftlich und aufgrund technischer Gege-
benheiten mittelfristig nicht möglich. Die Speisenversorgung soll einheitlich über alle Standorte, in 
teils vorhandener Struktur, jedoch mit Produktionstechnologie auf Industrieniveau erfolgen. Der zu-
künftige Versorgungsprozess stellt die Patientenzufriedenheit aus qualitativer und ernährungsmedizi-
nischer Sicht in den Fokus. Die volle Wertschöpfungskette und zukünftiges Innovationspotenzial blei-
ben bei den Kliniken. Das Versorgungsangebot wird grundlegend umgestellt, wobei durch Büffetwa-
gen-Versorgung zum Frühstücks- und Abendservice ein besonderes und vor allem wirtschaftlich ren-
tables Patientenerlebnis generiert wird. Zusätzlich werden Menükomponenten dem Bedarf entspre-
chend selbst hergestellt und den Patienten-, Gäste-, und Mitarbeiter-Bedürfnissen entsprechend für 
den Mittagsservice regeneriert, umso die Zufriedenheit nachhaltig zu verbessern. Büffetservice und 
Mittagessen à la Carte, mit qualitativ hochwertigen, schmackhaften und ernährungsphysiologisch 
sinnvollen Speisen sorgen für einen hohen Service-Level. Neben besserer Qualität, erheblichen 
Wettbewerbsvorteilen und zusätzlichen Erlöspotenzialen, sind Einsparungen von bis zu 50 Mio. € 
über einen avisierten Vergabehorizont von 15 Jahren, im Vergleich zum besten externen Service Mo-
dell zu erwarten. 
 
Zur Umsetzung sind Investitionen in Höhe von ca. 7,5 Mio. € in Technologie, Anlagen und Gebäude-

3 
ausbau vorgesehen. Die Kliniken beabsichtigen, zu gegebener Zeit ein Darlehen in entsprechender 
Größenordnung auf dem freien Kapitalmarkt aufzunehmen und bitten die Stadt Köln einen Bürg-
schaftsrahmen über 80 % (6 Mio. €) der geplanten Darlehensaufnahme von 7,5 Mio. € zu gewähren. 
 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf Basis der am 15.12.2015 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
senen Betrauungsregelung (Session-Nr. 3677/2015) eine Bürgschaftsübernahme zu (nicht marktübli-
chen) günstigen Konditionen zu gewähren. 
Dabei darf sich die Verwendung der Mittel allerdings ausschließlich auf den Bereich der betrauten 
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beschränken.  
 
Da die geplante Speisenversorgung für Mitarbeitende und externe Dritte nicht zu den DAWI zählt und 
eine Trennung zwischen diesen und den DAWI nicht wirtschaftlich möglich ist, kann eine Bürg-
schaftsübernahme auf Basis der Betrauungsregelung nicht vorgenommen werden. 
 
Stattdessen können im Hinblick auf das Europäische Beihilfenrecht kommunale Bürgschaften nur 
erteilt werden, wenn der Umfang der Bürgschaft zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden 
kann, die Bürgschaft höchstens 80 % des ausstehenden Kreditbetrages deckt und ein für die Bürg-
schaft angemessenes Entgelt gezahlt wird. Das angemessene Entgelt wird anhand der Kosten ermit-
telt, die für eine marktübliche Bankbürgschaft zu zahlen wäre. 
 
Des Weiteren ist in die Bürgschaftserklärung eine Laufzeitbeschränkung aufzunehmen sowie sicher-
zustellen, dass zu keinem Zeitpunkt der Laufzeit der Bürgschaft mehr als 80 % des ausstehenden 
Kreditbetrages oder der finanziellen Verpflichtung abgedeckt wird. Darüber hinaus ist bei entspre-
chender Reduzierung des Kredits z. B. durch Tilgungsleistungen, der garantierte Betrag entspre-
chend herabzusetzen. 
 
Sofern der Rat der Stadt Köln der Einräumung des Bürgschaftsrahmens zustimmt, prüft die Verwal-
tung die Einhaltung der oben aufgeführten Voraussetzungen zur Bürgschaftsgewährung anhand des 
konkret vorzulegenden Darlehensangebots.  
 
Die Bürgschaftsübernahme ist gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW der Aufsichtsbehörde 
spätestens einen Monat vor Übernahme anzuzeigen.

Beratungsverlauf (2)

03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0133/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27