Mandari Insight

2187/2024

Fußverkehrs-Checks in den Stadtteilen Kalk, Ostheim und Nippes

Mitteilung BV 26.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2024, TOP 10.2.6

Anlage 1.2 Maßnahmenkataster_Kalk_Ostheim

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Anlage 1.1 FVC_Bericht_Köln_Kalk_Ostheim

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Mitteilung BV

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Anlage 2.1 FVC_2023_Bericht_Nippes

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Anlage 2.2 Maßnahmenkataster_Nippes

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Anlage 1.2 Maßnahmenkataster_Kalk_Ostheim

52006 Zeichen

Maßnahmen-Nr. KLN.802.001 Gießener Straße / TaunusstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Die Markierungen der STOP-Haltlinie und des Fußgängerüberwegs sollten erneuert und die Infrastruktur barrierefrei ausgebaut 
werden (differenziertes Bord, taktile Elemente). Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob ein "Doppel-Zebra" an der Gießener Straße 
eingerichtet werden kann, d.h. ob zu dem bestehenden FGÜ östlich ein weiterer westlich der Taunusstraße ergänzt werden kann. 
Eine ausreichend breite Gehbahn von der Taunusstraße in Richtung Knotenpunkt muss frei gehalten werden. Dafür sollte die 
Anordnung der Außengastronomie und die Hinführung zum FGÜ überprüft werden, ggf. ist auch das Straßenbaumbeet 
umzugestalten.
Die Schließung der Durchfahrt für Kfz unter der S-Bahn, die in der BV Kalk im Sommer beschlossen wurde, hilft an diesem 
Knotenpunkt auch dem Fußverkehr, da die Kfz-Belastung hier abnehmen wird und die Komplexität der Fahrbeziehungen reduziert 
werden wird (mehrere Überschreiten-Unfälle).
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberwege einrichten und 
markieren
- Flächen für die Außengastronomie
neu ordnen
- Baumeinfassung optimieren
Zielzustand: Querungen verbessern
Beschreibung der Situation:
Durch die S-Bahn-Haltestelle Trimbornstraße und die Bushaltestellen besteht an der Gießener Straße ein erheblicher 
Querungsbedarf. Die Markierungen des vorhandenen Fußgängerüberwegs sowie der STOP-Haltlinie von der Taunusstraße 
kommend sind erneuerungsbedürftig. Die Außengastronomie schränkt teilweise die direkte Wegeachse von der südlichen 
Taunusstraße kommend ein. Es wird berichtet, dass die Durchfahrt unter der S-Bahn für den Kfz-Verkehr unterbunden werden soll.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024
Anlage 1.2

Maßnahmen-Nr. KLN.802.001 Gießener Straße / TaunusstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.002 Gießener Straße / TrimbornstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Das Fahrradparken sollte aus dem direkten Knotenpunktbereich entfernt und in die Randbereiche verlagert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fahrradparken neu ordnen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die an dem Knotenpunkt geparkten Fahrräder behindern die Sicht und schränken die Gehbahnen ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.003 Trimbornstraße / Dillenburger StraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Es sollte geprüft werden, ob auf der Nordseite der S-Bahn-Haltestelle zwei Parkplätze vor der Dillenburger Straße 1 in eine Station 
für Mikromobilität (Leihfahrzeuge) umgewidmet werden können. Auf der Südseite sollte das ebenfalls im Verlauf der Gießener 
Straße geprüft werden. Dadurch wird das Abstellen von Leihfahrzeugen geordnet und der Fußverkehr nicht mehr behindert. Zudem 
werden die Sichtbeziehungen im Knotenpunkt Dillenburger Straße / Trimbornstraße verbessert, was das Queren zu Fuß sicherer 
gestaltet.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parkplatz umwidmen
- Sharing-Station einrichten
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Besonders zu den Morgenzeiten wird berichtet, dass Leihfahrräder und E-Scooter die Flächen des Gehweges stark einschränken. Als 
Folge muss teilweise auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.004 TrimbornstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Kurzfristig sollte die westliche Seite des Gehweges auf Kosten der westlichen Parkreihe, die die Breitenvorgaben nicht erfüllt, 
erweitert werden. Dies kann provisorisch mit Sperrpfosten sowie einer auffälligen Markierung umgesetzt werden, wie beispielweise 
in der Kölner Altstadt (z.B. Am Hof). 
Perspektivisch sollte der Gehweg auch baulich erweitert werden, sodass eine breite barrierefreie Fußwegeverbindung entsteht. Um 
den Entfall der Stellplätze für Anwohnende teilweise zu kompensieren, können die verbliebenen Stellplätze auf der 
gegenüberliegenden Seite exklusiv für Anwohnende reserviert werden. Eine Einrichtung von Lade-/Lieferzonen und Stellplätzen für 
Handwerk und Pflege ist zu prüfen. Für Auswärtige ist das Parken im Parkhaus der KölnArcaden möglich.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Gehweg verbreitern
- Parken neu ordnen
Zielzustand: Fußwegebeziehung verbessern
Beschreibung der Situation:
Als Verbindung zwischen KölnArcaden, Kalker Hauptstraße, Stadtbahn-Haltestelle Kalk Post und S-Bahn besitzt die Trimbornstraße 
eine sehr hohe Bedeutung für den Fußverkehr (Hauptachse). Der westliche Gehweg wird dabei stärker genutzt als der östliche. Mit 
einer Breite von ca. 2 Metern ist dieser jedoch nicht für diese Frequenz ausgelegt. Zudem wird die Gehwegbreite durch 
Kundenstopper punktuell eingeschränkt. Angrenzend an den westlichen Gehweg befinden sich durchgehend Stellplätze. Auch 
östlich der Trimbornstraße befinden sich Kfz-Stellplätze, die jedoch durch Baumpflanzungen und Gehwegvorstreckungen 
unterbrochen werden. Die markierten Parkbuchten sind zu schmal nach den heutigen Vorgaben, sodass teilweise mit zwei Rädern 
auf dem Gehweg geparkt und die Wegebreite weiter eingeschränkt wird.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.005 Trimbornstraße 1 / Kalker 
Hauptstraße
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Der Platz sollte als Fußgängerzone (Rad frei) beschildert werden. Es sollte geprüft werden, ob das Befahren des Platzes für den 
Lieferverkehr notwendig ist, oder ob in der nahen Umgebung, wie bspw. an Robertstraße und Johann-Mayer-Straße, zusätzliche 
Ladezonen eingerichtet werden können. Entlang der Kalker Hauptstraße befinden sich bereits Ladezonen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Beschilderung ändern
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Es wurde berichtet, dass auf dem Vorplatz der Kalker Post tagsüber durchgehend Lieferverkehr stattfindet und beobachtet, dass
entnommene Poller nicht wieder eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Platz auch illegal befahren und beparkt wird. Die 
Verkehrsregelungen auf dem Platz sind bisher nicht klar definiert, was Rad- und Lieferverkehr betrifft.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.006 Kalker Hauptstraße/VietostraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Aufgrund der hohen Bedeutung für den Fußverkehr sollte geprüft werden, ob diagonales Queren und somit eine eigene Grünphase 
für den Fußverkehr eingerichtet werden kann. So hätten zu Fuß Gehende einen kürzeren Weg zurückzulegen und es käme auf den 
teilweise zu gering dimensionierten Aufstellflächen weniger zu einer Pulkbildung. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Knotenpunkt 
zumindest um eine dritte signalisierte Fußverkehrsquerung auf der Ostseite nachgerüstet werden. Die Aufstellflächen sollten 
verbreitert und die differenzierten Borde nachgerüstet werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur 
optimierten Querung des Fuß-/ 
- differenzierte Bordhöhe im 
Gehwegbereich umsetzen
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Dies ist eine außerordentlich stark frequentierte Querungsstelle an der Kalker Hauptstraße. Eine gesicherte Querung ist nur über 
die LSA auf der westlichen Seite möglich (fehlende signalisierte Querung auf östlicher Seite, keine barrierefreie Querung über den 
U-Bahn-Zugang). Abbiegende Kfz fahren in die Fußverkehrsströme an der LSA (sog. "feindliches Fußgängergrün"). Die Mittelinsel ist 
für die hohe Anzahl an zu Fuß Gehenden insbesondere mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl und die Radfahrenden, die hier auch 
queren müssen, zu klein dimensioniert (hier werden die angrenzenden Flächen bereits intensiv genutzt). Aufgrund des U-Bahn-
Zugangs, der Mülltonne und diverser Masten ist der direkte Weg zur Querung Vietorstraße stark eingeschränkt, doch das 
Leitsystem führt genau hier hin. Das differenzierte Bord fehlt.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.007 Grüne Durchwegung Kalker 
Hauptstraße / Kalk-Mülheimer Str.
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Die "Grünen Wege Kalk" als parallele Fußverkehrsverbindung zur Kalker Hauptstraße sollten insgesamt aufgewertet und gestärkt 
werden. Gegebenenfalls können diese Verbindungen durch Möblierung (z.B. Spielelemente, Tischtennis, Beach-Volleyball-Feld, 
Calisthenics-Anlage, Generationenpark) ergänzt werden, um möglichst viele Zielgruppen anzusprechen und die Verbindungen zu 
beleben. 
Der Reinigungszyklus und die Beleuchtung sollten überprüft, das Kfz-Parken geordnet und kontrolliert werden. 
Die "Trampelpfade" stellen die genutzten Fußwegeverbindungen dar und sollten befestigt und barrierefrei ausgebaut werden. Die
Natursteine sind durch markierte Sperrpfosten zu ersetzen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Sauberkeit verbessern
- Beleuchtung prüfen
- Möblierung optimieren
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Mit den "Grünen Wegen" gibt es in Kalk äußerst attraktive Parallelwege abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Umgebung wirkt 
jedoch durch herumliegenden Müll ungepflegt und wird von den Teilnehmenden als Angstraum wahrgenommen. Auf den 
befestigten Flächen findet viel Parkverkehr statt. "Trampelpfade" zeigen die genutzten Fußwegeverbindungen. Große Natursteine
als Barriere für den Kfz-Verkehr sind eine Sturzgefahr für seheingeschränkte Personen.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.008 Kalk-Mülheimer-Straße / 
Vorsterstraße
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Am Knotenpunkt sollte geprüft werden, ob ein "Doppel-Zebra" eingerichtet werden kann, damit zu Fuß Gehende mit Vorrang 
queren können. Die Kfz-Stellplätze direkt am Knotenpunkt (Ladezonen und Behindertenstellplatz) müssen dann verlagert werden. 
Als Vorbild könnte hier die Ausführung der Querungsstellen an der Vogelsanger Straße dienen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberwege einrichten und 
markieren
- Parken neu ordnen
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Im Zuge der Umgestaltung der Kalk-Mülheimer-Straße wurden die Seitenräume von Mobiliar freigeräumt und der Radverkehr auf 
die Fahrbahn verlagert, was als Good-Practice-Maßnahme von den Teilnehmenden gewertet wird. Jedoch wurde die Sicherung der 
Querungsstellen für den Fußverkehr in der Planung nicht berücksichtigt. Besonders am Knotenpunkt Vorsterstraße wird 
Querungsbedarf gesehen (zusätzlich zum Knotenpunkt mit der Engelsstraße weiter nördlich).
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.008 Kalk-Mülheimer-Straße / 
Vorsterstraße
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.009 Vorsterstraße / "Aldi-Parkplatz"Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Hier sollte eine Gehwegüberfahrt geprüft werden. Der Fußverkehr erhält somit stets Vorrang vor den ein- und ausfahrenden Kfz 
und kann niveaugleich queren. Zusätzlich sollte eine Wegeachse für zu Fuß Gehende vom östlichen, öffentlichen Gehweg über den
Parkplatz bis zum Durchgang Kalker Hauptstraße von Kfz freigehalten und sichtbar gemacht werden (z.B. durch Markierungen).
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Gehwegüberfahrt einrichten
- Wegebeziehungen sichern und 
markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Der südliche Gehweg der Vorsterstraße endet von der Kalk-Mülheimer-Straße kommend auf Höhe der Zufahrt zum Parkplatz und 
ist an dieser Stelle nicht abgesenkt. Der Gehweg müsste über Privatgelände zum Parkplatz fortgeführt werden.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.010 Vorsterstraße 74Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Es sollte seitens des Verkehrsdienstes klar kommuniziert werden, dass die Fläche des Gehweges nicht zum Parken genutzt werden
darf.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Kommunikation intensivieren
- Kontrolle intensivieren
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Zwischen dem Gehweg und dem Gebäude Vorsterstraße 74 befindet sich eine Privatfläche, welche zum Parken genutzt wird. Vor 
Ort wurde mehrfach beobachtet, dass das parkende Kfz in die öffentliche Fläche des Gehweges hineinragt und diese  stark 
einschränkt.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.011 Vorsterstraße / JosephskirchstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Hier sollte geprüft werden, eine Querungsstelle für den Fußverkehr mittels Markierungen zu definieren und diese über 
Sperrpfosten / Radabstellanlagen nach dem Vorbild Schaafenstraße gegen Kfz-Parken zu sichern. Alternativ könnte der 
verkehrsberuhigte Bereich in diese Kreuzung verlängert werden, was jedoch baulichen Aufwand erfordern würde.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Auf der Grenzmarkierung parkende Kfz schränken die Sicht beim Queren der Josephskirchstraße stark ein. Laut Aussage der 
Teilnehmenden wird diese Stelle häufig beparkt.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.012 Thumbstraße / SteprathstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Die Sperrpfosten sollten so platziert werden, dass die gesamte Platzfläche nicht beparkt werden kann.
Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Liefer-/Ladezone an der Thumbstraße die Anlieferung für den Discounter 
erleichtern und sicherer gestalten könnte oder ob die rückwärtige Belieferung wieder aufgenommen werden kann.
Falsch parkende Autos sollten hier verstärkt kontrolliert werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Liefer-/Ladezone prüfen
- Kontrolle intensivieren
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Vor dem Discounter schränken parkende Kfz die Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Platzfläche erheblich ein. Zum Zeitpunkt d er 
Begehung waren etwa zehn Fahrzeuge in diesem Bereich z.T. illegal geparkt. Ein großer Teil der Platzfläche gehört zum 
Verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur auf markierten Stellplätzen geparkt werden darf. Es wird berichtet, dass es bei Anlieferung 
des Discounters zu gefährlichen Situationen auf der Steprathstraße kommt und dass früher rückwärtig über eine Zufahrt an der 
Breuerstraße angeliefert wurde.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.013 Markt 26Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Die Barriere sollte abgebaut werden, um das Queren an dieser Stelle zu ermöglichen, da nur hier im direkten Knotenpunktbereich 
die Sicht in beide Richtungen gegeben ist. So zwingt die Absperrung zu Fuß Gehende an deutlich gefährlicheren Stellen zu queren, 
wo die Sicht jeweils nur in eine Fahrtrichtung gegeben ist. 
Im Zuge der Umgestaltung der Achse Thumbstraße / Markt in eine Fahrradstraße werden Radabstellanlagen auf ehemaligen Kfz-
Stellplätzen errichtet. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - barrierefreier Umbau
- Fahrradstraße einrichten
- Radabstellanlagen schaffen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Am Knotenpunkt Thumbstraße / Markt ist ein Gitter angebracht, das zu Fuß Gehende davon abhalten soll, im Kurvenbereich zu 
queren. Daran werden Fahrräder abgestellt, die den Gehweg zusätzlich verengen. Die Achse Thumbstraße / Markt wird 
Fahrradstraße.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.014 Markt / ThumbstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Im Verkehrsberuhigten Bereich sollten Balkenmarkierungen mit bremsender Wirkung für den Radverkehr eingerichtet werden, 
sodass ersichtlich wird, dass hier besondere Aufmerksamkeit gefordert ist. Unterstützend kann auch das VZ 325.1 als Piktogramm 
auf den Boden aufgebracht werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
- Kommunikation intensivieren
Zielzustand: Verkehrsberuhigung
Beschreibung der Situation:
Nördlich des Markts wird eine Fahrradstraßenachse geplant, auch südlich ist eine Fahrradstraße vorgesehen. Die Fahrradstraße am 
südlichen Markt wird wegen der westlich gelegenen Schulen geplant. Nach den Planungen bleibt in diesem Bereich der 
Verkehrsberuhigte Bereich im Süden bestehen, die Parkplätze sollen zugunsten von Radabstellanlagen entfallen und das Befahren
des südlichen Markts mit dem MIV wird nicht mehr möglich sein. Die Teilnehmenden berichten von ihren Sorgen, dass die 
Radfahrenden den Verkehrsberuhigten Bereich nicht entsprechend langsam befahren.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.015 BreuerstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Es wird vorgeschlagen, die gesamte Breuerstraße als Verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen. Somit könnte der Fußverkehr, 
welcher der grünen Durchwegung folgt, sicherer queren. 
Aufgrund der geringen Gehwegbreiten in der südlichen Breuerstraße ist zu prüfen, das Parken komplett auf die Fahrbahn zu 
versetzen und zu markieren. Um die Geschwindigkeit der Kfz zu reduzieren, sollte alternierendes Parken geprüft werden. 
Um die Aufenthaltsfunktion des Verkehrsberuhigten Bereiches und die Klimaresilienz zu stärken, könnten zusätzlich Baumkübel 
und Sitzgelegenheiten integriert werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Verkehrsberuhigten Bereich erweitern
- Parken neu ordnen und markieren
- Begrünung und Möblierung
Zielzustand: Verkehrsberuhigung
Beschreibung der Situation:
Der Verkehrsberuhigte Bereich in der Breuerstraße beginnt derzeit nördlich der Achse der "Grünen Wege". Weiter südlich, auf 
Höhe der Hausnummern 12-20 findet angeordnetes einhüftiges Gehwegparken statt, was den Gehweg auf eine nutzbare Breite von 
etwa 1,20 m einschränkt.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.016 Kalker Hauptstraße / BreuerstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Die LSA sollte barrierefrei ausgebaut werden (akustisch, taktil, diffenziertes Bord). Es sollte geprüft werden, ob auch die 
Querungsstelle östlich der Breuerstraße signalisiert gesichert werden kann.
Alternativ kann auch hier im Zuge der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße ein "Doppel-Zebra" geprüft werden (Vorbild 
Vogelsanger Straße). Dann sollte ein Umbau der Einmündung Breuerstraße und Hollweghstraße als Gehwegüberfahrt geprüft 
werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur 
optimierten Querung des Fuß-/ 
- Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
- Gehwegüberfahrt prüfen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Lichtsignalanlage ist nicht barrierefrei ausgebaut. Es fehlen ein akustisches Signal sowie taktile Leitelemente. Zudem fehlt auf 
der östlichen Seite die signalisierte Querung über die Kalker Hauptstraße, so dass viele Personen ohne Sicherung queren.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.016 Kalker Hauptstraße / BreuerstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.017 Kalker HauptstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Es ist zu prüfen, ob die Schrägparkstände in Längsparkstände umgewandelt werden können, da sie nicht nur den Gehweg einengen,
sondern auch die Radfahrenden auf dem Schutzstreifen gefährden.
Fahrradabstellanlagen sollten nur dort auf dem Gehweg eingerichtet werden, wo ausreichend breite Gehbahnen vorhanden sind 
(Breite bei Geschäftsstraßen mit Auslagen nach EFA: 5m bei <15.000 DTV ). Zu bevorzugen ist jedoch, dass Radabstellanlagen 
grundsätzlich auf Parkflächen platziert werden sollten. 
An Knotenpunkten sollte geprüft werden, ob der Querungsweg durch vorgezogene und mit Sperrpfosten gesicherte 
Querungsstellen verkürzt werden kann (Beispiel Schaafenstraße). 
Die Einmündung Hollweghstraße (Sackgasse) bietet sich auch für eine Gehwegüberfahrt an. Dies würde das Parken und Wenden 
von Fahrzeugen unterbinden und den Vorrang des Fußverkehrs infrastrukturell herstellen. Gehwegüberfahrten an den 
untergeordneten Straßen sollten im Zuge der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße grundsätzlich geprüft werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Gehwegüberfahrt prüfen
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf diesem Abschnitt der Kalker Hauptstraße wird derzeit schräg geparkt, sodass Teile des Gehweges beparkt werden und dieser in 
der Breite eingeengt wird. In Knotenpunkten, wie z.B. an der Hollweghstraße, wird geparkt und gewendet. Fahrradabstellanlagen
engen die Gehwege zusätzlich ein.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.018 Kalker Hauptstraße / HollweghstraßeStraße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Den mit dem Auto zur Schule fahrenden Eltern sollte ein Angebot gemacht werden, ihre Kinder geordnet an der Kalker Hauptstraß e 
aus dem Auto aussteigen zu lassen. Die westlich zum Knotenpunkt mit der Hollweghstraße liegenden Parkplätze sind ab 9 Uhr 
bewirtschaftet und könnten früh morgens und nachmittags als Hol- und Bringparkplätze definiert werden.  Falls die Idee der 
Schulstraße auch hier geprüft werden soll, ist ein Verkehrskonzept für den Elterntaxi-Verkehr zu erstellen, das die Wiersbergstraße 
und die Dillenburger/Neuerburgstraße miteinbezieht (schulisches Mobilitätsmanagement). 
In der Hollweghstraße sollten zudem Radabstellanlagen auf Flächen der Kfz-Stellplätze eingerichtet werden, sodass die Gehwege 
freigehalten und  nicht zusätzlich eingeschränkt werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Elternhaltestellen einrichten
- Schulstraße prüfen
- Fahrradparken auf Kfz-Stellplätze 
verlagern
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Es wird berichtet, dass die Hollweghstraße (ebenso wie die Wiersbergstraße) besonders am Morgen für den Hol- und Bringverkehr 
der Schule genutzt wird. Da die Hollweghstraße eine Sackgasse ist, kommt es laut den Teilnehmenden vor dem Schuleingang 
regelmäßig zu gefärlichen Situationen. Entlang der Hollweghstraße schränken abgestellte Fahrräder an Masten die schmalen 
Bürgersteige zusätzlich ein.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.019 Grüne Durchwegung Neuerburgstr. / 
Christian-Sünner-Str.
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Auch die südlichen grünen Durchwegungen sollten gestärkt und bei zukünftigen Bauprojekten / aufzustellenden Bebauungsplänen 
unbedingt berücksichtigt werden. Hier wird sich konkret gewünscht, dass der Weg nicht durch einen Schulneubau gesperrt wird 
oder Container darauf platziert werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußwegeverbindung definieren
- Oberfläche optimieren
Zielzustand: Fußwegebeziehung stärken
Beschreibung der Situation:
Im Süden der Kalker Hauptstraße befinden sich parallel ebenfalls "Grüne Wege" als Durchwegungen, welche das zu Fuß Gehen 
abseits der Kalker Hauptstraße ermöglichen.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.802.020 Hollweghstraße Fußwegeverbindung 
an Schule
Straße
Kommune Köln
KalkOrtsteil
Der Weg an der Schule Hollweghstraße soll wieder für den Fußverkehr geöffnet werden. Dieser ist heute durch ein Tor versperrt.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußwegeverbindung öffnen
Zielzustand: Fußwegebeziehung
Beschreibung der Situation:
Die Anwohnenden wünschen sich, dass das grüne Fußwegenetz abseits des Autoverkehrs in Kalk weiterentwickelt und gestärkt 
werden sollte.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.001 Haltestelle OstheimStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es wird ein zweiter Ausgang der KVB-Stadtbahnhaltestelle Richtung Weinheimer Straße gewünscht. Damit hätten Anwohnende der 
süd-östlich gelegenen Wohnstraßen einen kürzeren Fußweg zur Stadtbahn und die Schulwege könnten unabhängig von der 
Frankfurter Straße abgewickelt werden. Dies sollte geprüft werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: KVB
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Haltestelle umgestalten
Zielzustand: Fußwegebeziehung
Beschreibung der Situation:
Die Bahnsteige der Stadtbahn können nur von der Frankfurter Straße kommend erreicht werden. Dementsprechend herrscht zu 
Stoßzeiten dichtes Gedränge auf den Zu- und Abgängen der Bahnsteige und dem Gehweg an der Frankfurter Straße.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.002 Umfeld Bus & KVB Haltestelle OstheimStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Die Teilnehmenden berichten, dass die anliegenden Geschäfte zu ihren Geschäftszeiten ihre Toilettenanlagen aus Kulanz für 
Bahnkunden zur Verfügung stellen. Zudem befindet sich im Paula-Dürre-Haus in der Heppenheimer Str. ein öffentlich zugängliches 
WC, das über das Happy Toilet-Konzept der Stadt Köln kommuniziert wird. Dieses Angebot sollte an der Haltestelle über Leitsystem, 
Kartenübersicht und/oder QR-Code kommuniziert werden. 
Da alle heute vorhandenen Toilettenanlagen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, sollte geprüft werden, wie eine 
grundsätzlich verfügbare Toilette am KVB-Haltepunkt eingerichtet werden kann. Ggf. kann das öffentliche WC in Köln-Nippes am 
Wilhelmplatz als Vorbild herangezogen werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Einrichtung einer öffentlichen Toilette
- Kommunikation zum öffentlichen 
WC intensivieren
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Es wird eine öffentliche Toilette im Umfeld der Haltestelle Ostheim gewünscht. Die Haltestelle besitzt mit etwa 15.000 
Umsteigenden / Tag eine hohe Bedeutung.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.003 Frankfurter Straße / Rösrather StraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es sollte eine fußverkehrsfreundlichere LSA-Schaltung geprüft werden, die die ÖPNV-Vorrangschaltung nicht beeinflusst. Auch 
sollte geprüft werden, ob bei einer Schließung der Schranken die parallele Fußverkehrsquerung des Knotenpunkts mit Grün 
freigegeben werden kann. 
Zudem sollte die Trennung zwischen Geh- und Radweg kontrastreicher ausgestaltet werden, um auch bei schlechten 
Lichtverhältnissen die Trennung eindeutig erkennen zu können. Idealerweise ist eine taktile Trennung einzurichten.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur 
optimierten Querung des Fuß-/ 
- Markierungsmaßnahme
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Es wird berichtet, dass die Rotzeiten für den Fußverkehr am Knotenpunkt sehr lang sind und vor allem bei geschlossener 
Bahnschranke die LSA-Schaltung nicht fußverkehrsfreundlich ist. Auf den Nebenanlagen ist besonders von der Stadtbahn kommend 
die Trennung zwischen Geh- und Radweg kaum zu erkennen.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.004 Rösrather Straße 5Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es sollte geprüft werden, ob die Parkplätze hier gänzlich entfallen können, damit im direkten Umfeld zur Schule kein Parksuch - und 
Rangierverkehr mehr stattfindet. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Direkt hinter der Pollerreihe befindet sich ein kurzes Stück Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) zwischen zwei Ausfahrten. Dieses 
Stück wird intensiv zum Kfz-Parken genutzt. Hier befindet sich ein Zugang zur Schule.
Priorisierung Ampel: Grün
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.005 Rösrather Straße zwischen 
Frankfurter und Edisonstraße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
kurzfristig: 
An allen Querungsstellen sind die angrenzenden Kfz-Stellplätze zu entfernen, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. Hier können 
bei ausreichenden Sichtverhältnissen stattdessen Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden. Es sollte geprüft werden, ob die 
Nebenfahrbahn durch Sperrpfosten unterbrochen werden kann, um eine Durchfahrt zu unterbinden. Der Verkehrsberuhigte 
Bereich sollte durchgängig eingerichtet werden, auch an allen Zu- und Abfahrten (z.B. Rösrather Str. 11). Zwischen Rösrather Str. 61 
und 43 sollte ebenfalls ein Verkehrsberuhgter Bereich eingerichtet werden. Die Markierung auf Höhe Nr. 61 ist daraufhin zu 
entfernen. Schrägparkplatze sollten aus Sicherheitsgründen in Längsparkplätze umgewandelt werden. Auf der südlichen Seite sollte 
auf den Flächen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, ebenfalls ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. 
perspektivisch: 
Das Kfz-Parken sollte der Fahrbahn zugeordnet werden und nur von dieser erreichbar sein, d.h. zwischen den Bäumen als 
Längsparkstände angeordnet werden. Der Verkehrsberuhigte Bereich sollte in einen getrennten Geh-/Radweg umgewidmet 
werden. Nur so können regelgerechte Rad- und Fußverkehrsanlagen geschaffen werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
- Durchfahrsperre setzen
- Umgestaltung der Nebenfahrbahn
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Rösrather Straße besitzt in diesem Abschnitt nördlich keinen Gehweg, sondern eine Nebenfahrbahn, in der Verkehrsberuhigter 
Bereich angeordnet ist. Dieser wird an allen Zufahrten unterbrochen. Im Verkehrsberuhigten Bereich dominiert das Kfz-Parken, und 
der Parksuch- und Rangierverkehr wird von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden (Schulweg!) als sehr gefährlich und störend 
empfunden. Es wird berichtet, dass bei Stau auf der Rösrather Straße die Nebenfahrbahn von Autofahrenden durchgängig befahren
wird, um schneller zur Frankfurter Straße zu gelangen. Es sind in regelmäßigen Abständen Querungshilfen auf der Rösrather Straße 
vorhanden, doch wird berichtet, dass diese besonders nachts von der Nebenfahrbahn aus zugeparkt sind. Die Rösrather Straße li egt 
im Radvorrangnetz der Stadt Köln und wird dem gelben Netz zugeordnet.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.006 Rösrather Straße 33Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es sollte geprüft werden, ob an der Edisonstraße über einen Fußgängerüberweg dem Fußverkehr Vorrang eingeräumt werden 
kann. Die Verkehrsbelastung liegt bei 12.800 DTV (Stand: 2017), daher sollte ein FGÜ möglich sein und insbesondere hier auf der 
Wegeachse zur KiTa und den Schulen an der Edisonstraße forciert werden. 
Diese und alle anderen Querungsstellen sollten barrierefrei ausgebaut werden (differenziertes Doppelbord, taktile Leitelemente).
Angrenzende Kfz-Stellplätze sollten hinsichtlich der Sichtbeziehungen überprüft werden und ggf. entfallen, ein Zuparken der 
Querungsstellen muss unterbunden werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten
- Querung barrierefrei umgestalten
- Kfz-Parken umorganisieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Teilnehmenden berichten, dass sie sich beim Queren an der Rösrather Straße aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und der 
vielen Fahrzeuge unsicher fühlen und lange warten müssen. Es wird eine Querungsstelle mit Vorrang für den Fußverkehr 
gewünscht, auch zu Sicherung des Schulwegs.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.007 EdisonstraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Die Edisonstraße sollte mit dem Zusatzschild Radfahrer frei (VZ 1000-32) ausgeschildert werden, so dass Radfahrende hier fahren 
dürfen, aber besondere Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden nehmen müssen (Schrittgeschwindigkeit, ggf. absteigen). 
Kommunikationsmaßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Markierungen/Piktogramme sollten die neue Situation 
begleiten/verdeutlichen. Insbesondere der Bereich des Schulein-/-ausgangs sollte zusätzlich markiert werden, da hier die 
Schulkinder direkt auf die Edisonstraße treten (z.B. nach dem Vorbild Widdersdorf).
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
- Kommunikation intensivieren
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
In der Edisonstraße ist an beiden Eingängen ein Gehweg (VZ 239) angeordnet. Im Fahrradhauptnetz der Stadt Köln ist diese 
Verbindung jedoch als Teil des Grünen Netzes (gemeinsam genutzter Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern) definiert. 
Zudem ist dies eine wichtige Querverbindung sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.008 HenleinstraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Das Kfz-Parken direkt vor dem Schultor sollte entfernt werden, um die Situation insgesamt übersichtlicher zu gestalten. Somit 
ergäbe sich vor dem Schultor noch eine Fläche, die begrünt und in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln aufgenommen werden
könnte. 
Mit der Schule sollte ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, durch das der Elterntaxi-Verkehr reduziert wird und 
Elternhaltestellen definiert werden. Ggf. ist hier auch eine Schulstraße zu prüfen. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Flächenumverteilung prüfen
- Elternhaltestellen einrichten
- Begrünung
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Ein Ausgang der Grundschule befindet sich zur Edisonstraße auf Höhe der Henleinstraße. Die Henleinstraße ist eine Sackgasse. 
Angrenzend an den Wendehammer sind Senkrechtparkstände angeordnet. Augenscheinlich parken dort die Autos für längere Zeit, 
auch ein Wohnmobil ist dort vermutlich schon für längere Zeit geparkt. Da zwischen Ausgang der Schule und der Henleinstraße n ur 
ein schmaler Gehweg neben den Parkständen verläuft, nutzen die Schulkinder auch die Flächen zwischen den Stellplätzen und die
Fahrbahn.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.009 Zehnthofstraße 48 / Durchwegung Ri 
Steinrutschweg
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
kurzfristig:
Die Sichtbeziehungen sollten freigehalten werden, indem das angrenzende Kfz-Parken baulich durch Poller oder Radabstellanlagen 
unterbunden wird. 
perspektivisch:
Es sollte geprüft werden, ob die Querung durch einen FGÜ gesichert werden kann. Dies wäre über die Schulwegsicherung und das 
unmittelbar angrenzende Seniorenwohnheim begründbar (schutzbedürftige Personen). Der FGÜ könnte auf Gehwegniveau 
angehoben umgesetzt werden, um die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zusätzlich zu mindern und die Barrierefreiheit zu 
optimieren. Die erforderliche Beleuchtung ist vorhanden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Kfz-Parken neu ordnen
- Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Querung der Zehnthofstraße ist mit Haifischzähnen markiert. Eine bauliche Einengung der Fahrbahn verkürzt den Querungsweg
des Fußverkehrs. Da jedoch direkt angrenzend geparkt wird, ist diese Querungsstelle v.a. für Kinder sehr uneinsichtig. Gegenüber 
der Querungsstelle sind hinter dem Gehweg private Senkrechtparkplätze zu erreichen.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.010 Zehnthofstraße/Buchheimer PfädchenStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Die Umlaufsperre sollte durch regelgerecht markierte Sperrpfosten ersetzt werden.
Ergibt die Prüfung, dass die Umlaufsperre erhalten werden soll, muss sie so angepasst werden, dass sie auch von Menschen mit 
Elektrorollstuhl und Sonderfahrrädern passiert werden kann (Abstand mindestens 1,50 m und nicht überlappend). 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Umlaufsperre entfernen
- Sperrpfosten setzen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Im Knotenpunkt Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ist eine Umlaufsperre angebracht, die mit Rollstuhl oder Kinderwagen nur 
schwer oder nicht zu passieren ist.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.011 Buchheimer PfädchenStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Um Fuß- und Radverkehr in dieser attraktiven Nord-Süd-Achse konfliktfrei führen zu können, sollte der Weg deutlich verbreitert 
werden. Es ist zu prüfen, ob eine gemeinsame oder eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr geschaffen werden kann. 
Die Beschilderung ist entsprechend anzupassen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Verbreitern des Weges prüfen
- Beschilderung ändern
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Weg weist eine Breite von etwa 1,70 m auf und ist als grüne Verbindung im Radverkehrshauptnetz angegeben.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.012 Steinrutschweg / Buchheimer 
Pfädchen
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es sollte eine barrierefreie Querung über den Steinrutschweg eingerichtet werden (Gehwegabsenkung mit differenziertem Bord) 
oder eine Gehwegüberfahrt geprüft werden.  
Das illegale Kfz-Parken auf dem Gehweg ist über Sperrpfosten zu unterbinden.
Hier soll das Verkehrszeichen 357-50 StVO angeordnet werden (für Rad- und Fußverkehr durchgängige Sackgasse). 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - differenzierte Borde im Gehwegbereich 
umsetzen
- Parken unterbinden
- Beschilderung ändern
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Nebenanlagen werden hier zum illegalen Parken genutzt. Es gibt keine Absenkungen, um den Steinrutschweg barrierefrei zu 
queren.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.013 Steinrutschweg / Auf der DrieschStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
kurzfristig:
Da der Übergang der Fläche vor Haus-Nr. 19 zwischen privat und öffentlich nicht erkenntlich ist, sollte dieser markiert werden, 
sodass der Gehweg nicht von den privat parkenden KFZ eingeschränkt wird.
perspektivisch:
Es sollte geprüft werden, ob die Straße Auf der Driesch und die Henri-Dunant-Straße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen 
werden können. 
Entlang des Steinrutschweges sollte eine Gehwegüberfahrt geprüft werden. Dies gibt dem Fußverkehr Vorrang, was auch der 
Sicherung des Weges zur Kita dient. 
Die öffentliche Parkplatzfläche könnte in Kooperation mit Initiativen und der Nachbarschaft, evtl. auch mit der Kita, begrünt oder 
gar entsiegelt werden (Aufnahme in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln). 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Einrichtung eines verkehrsberuhigten 
Bereichs
- ggf. Umbau des Knotenpunktes
- Gehweg markieren
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Der Knotenpunkt wirkt aufgeweitet, dadurch wird die Querung erschwert. Auf der westlichen Seite endet der Gehweg und mündet 
in einen öffentlichen Parkplatz. Privatparkplätze vor der Straße Auf der Driesch 19 nutzen besonders tagsüber auch den 
öffentlichen Gehweg erheblich, sodass dieser teilweise nicht mehr passierbar ist. Zu Fuß Gehende nutzen daher häufig die Straße. 
Heute ist hier Tempo 30 angeordnet, Gehwege fehlen weitgehend.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.014 Auf der Driesch / Buchheimer WegStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Die Barriere sollte abgebaut, die Querungsstelle barrierefrei ausgebaut (differenziertes Bord, taktile Elemente) und ein FGÜ geprüft 
werden. 
Falls der FGÜ nicht umgesetzt werden soll, sollte eine Querungsstelle über Sperrpfosten / Radabstellanlagen und Markierung 
definiert (Beispiel Schaafenstraße) und die Sichtbeziehungen freigehalten werden. Dabei ist der Anschluss an das Fußwegenetz auf 
dem GAG-Gelände der gegenüberliegenden Straßenseite zu berücksichtigen und sichtbarer zu machen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Abbau der bestehenden Barriere
- Querungsstelle sichern
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Am Knotenpunkt Buchheimer Weg / Auf der Driesch ist eine Barriere errichtet, um das Queren zu unterbinden.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.015 Buchheimer Weg/ Ruppiner StraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
An allen Knotenpunktsästen sollten markierte Gehwegvorstreckungen (Beispiel Schaafenstraße) eingerichtet und mit Sperrpfosten
abgesichert werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Es fehlen barrierefreie Querungsstellen im Kreuzungsbereich. Der Kreuzungsbereich wird häufig zugeparkt.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.016 Ruppiner Straße / PrignitzstraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Der aufgeweitete Knotenpunkt sollte durch Markierungsmaßnahmen (Gehwegvorstreckungen) und Sperrpfosten unter 
Berücksichtigung der Schleppkurven von größeren Kfz möglichst verschmälert werden. Dadurch hat der Fußverkehr beim Queren 
kürzere Wege und es werden die Querungsstellen und die Sichtbeziehungen freigehalten. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Bei der Begehung wurde beobachtet, dass ein Queren des Fußverkehrs über die Prignitzstraße zu Abendstunden kaum möglich ist, 
da der Knotenpunkt  komplett zugeparkt wird. Mobilitätseingeschränkte können hier nicht queren. Zudem ereignete sich hier ein
Überschreitenunfall.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.017 Straßen Buchheimer Weg, 
Steinrutschweg und Ruppiner Straße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Der Parkraum sollte aufgrund der vielen schützenswerten Einrichtungen und den Unfällen mit Kindern neu geordnet werden. Die 
Einrichtung einer Parkzone im gesamten Gebiet ist anzustreben, so werden alle legalen Parkplätze markiert und eindeutige 
Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmende geschaffen. Grundsätzlich muss das Kfz-Parken auch in Wohngebieten mit hohem 
Parkdruck überwacht werden.
Querungsstellen für den Fußverkehr können im Zuge der Einrichtung der Parkzone definiert und freigehalten werden. 
In diesem Quartier sollte zumindest perspektivisch das Kfz-Parken auf öffentlichen Flächen eingeschränkt und in 
Parkierungsanlagen verlagert werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage sollte hier geprüft werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- illegales Parken ahnden
- Quartiersgarage prüfen
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Obwohl das Kfz-Parken in dieser Straße durch Markierungen eindeutig definiert wurde, wird weiterhin illegal auf der Strecke und in 
den Knotenpunkten geparkt. In den Straßen Buchheimer Weg und Steinrutschweg passierten in den vergangenen Jahren 2 
Überschreiten-Unfälle von Kindern aufgrund von Sichthindernissen durch parkende Fahrzeuge. Die in der Karte dargestellen 
Überschreiten-Unfälle sind bis auf den Unfall am Knotenpunkt Ruppiner Str./Prignitzstraße alle mit Beteiligung von Kindern. Grün 
markiert sind die Überschreiten-Unfälle mit Sichthindernis durch parkende Fahrzeuge.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.018 Buchheimer Weg / SteinrutschwegStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
kurzfristig:
Hier sollte geprüft werden, ob die Sperrfläche als Gehwegerweiterung genutzt werden kann, dadurch würde sich der Querungsweg 
über die Fahrbahn verkürzen. Die Fläche wäre über Sperrpfosten gegen illegales Kfz-Parken/-Halten zu sichern und könnte zudem 
zumindest z.T. begrünt werden.
perspektivisch:
Es sollte geprüft werden, ob hier ein Minikreisverkehr mit Fußgängerüberwegen in allen Knotenpunktsästen eingerichtet werden 
kann. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Umbau Knotenpunkt
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Hier fanden in den vergangenen Jahren zwei Überschreiten-Unfälle statt. Der Knotenpunkt ist stark aufgeweitet. Nicht alle 
Querungsbeziehungen sind aktuell berücksichtigt, so fehlen Bordsteinabsenkungen entlang des Buchheimer Weges.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.019 Steinrutschweg 49 bis 87Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Da der Parkstreifen überwiegend nur zum Überfahren zu den Privatgrundstücken genutzt wird, könnte dieser durch einen Umbau 
als Gehweg gestaltet werden. In Teilen könnte auch eine Multifunktionsfläche entstehen (Kfz-Parken, Fahrradparken, Ladesäulen, 
Aufenthalt).
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Multifunktionsstreifen einrichten
Zielzustand: Straßenraumgestaltung
Beschreibung der Situation:
An den Reihenhäusern findet das Parken meist auf den Privatgrundstücken statt. Der  Parkstreifen wird heute somit nur noch an
wenigen Stellen genutzt.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.020 Servatiusstraße / Steinrutschweg / 
Werntgenstraße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Hier sollte ein Umbau des Knotenpunktes zu einem kompakten Kreisverkehr geprüft werden. Somit hätte der Fußverkehr in alle 
Richtungen Vorrang durch Fußgängerüberwege. Die Verkehrsflächen insgesamt können so neu organisiert und vermutlich auch 
teilweise entsiegelt werden. Die gefahrene Kfz-Geschwindigkeit auf der Servatiusstraße kann so nachhaltig reduziert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Umbau Knotenpunkt
Zielzustand: Querungen verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Knotenpunkt befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone und ist stark aufgeweitet. Für den Fußverkehr gibt es im Bereich 
zwischen Werntgenstraße und Servatiusstraße eine Mittelinsel zum Queren. Weitere Querungsstellen sind nicht definiert.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.020 Servatiusstraße / Steinrutschweg / 
Werntgenstraße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.021 Servatiusstraße / Steinrutschweg / 
Werntgenstraße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Die Glascontainer sollten auf Parkplatzflächen versetzt werden. Alternativ könnten Unterflurcontainer installiert werden. 
perspektivisch:
Die Platzfläche sollte vom Kfz-Parken freigehalten und könnte von Nachbarschaftsinitiativen gestaltet und bespielt werden. Es sollte 
geprüft werden, ob diese Fläche in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln aufgenommen werden kann.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken kontrollieren und ahnden
- Platzfläche neu gestalten
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Fußverkehr kann die Platzfläche durch die parkenden Autos und Glascontainer kaum mehr nutzen.
Priorisierung Ampel: Gelb
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.022 ServatiusstraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Von den Teilnehmenden wird gewünscht, dass das Piktogramm "30" regelmäßig in der Zone und besonders auf dieser Straße 
markiert wird. 
Der Radverkehr sollte auf die Fahrbahn verlegt werden, dies könnte über die Markierung einer Piktogrammkette verdeutlicht 
werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Piktogramm markieren
- Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
Zielzustand: Verkehrsberuhigung
Beschreibung der Situation:
Die Servatiusstraße besitzt nicht den Charakter einer Straße in einer Tempo 30-Zone. Auf der Nebenanlage befindet sich ein nicht 
benutzungspflichtiger Radweg. Anwohnende kritisieren die hohen Kfz-Geschwindigkeiten und die fehlenden 
Querungsmöglichkeiten.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.023 Servatiusstraße/Wilhelm-Griesinger-
Straße
Straße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Es sollte die Einrichtung eines Doppel-FGÜs auf Höhe der Wilhelm-Griesinger-Straße geprüft werden (Beispiel Vogelsanger Straße in 
Ehrenfeld).
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Anwohnende kritisieren die hohen Kfz-Geschwindigkeiten und eine fehlende Querungshilfe.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.024 Wilhelm-Griesinger-StraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Im Abschnitt zwischen Servatiusstraße und Kita sollte die Anlage eines Gehweges auf der nördlichen Seite geprüft werden. Dies
kann zunächst provisorisch über Klebeborde und Markierungen umgesetzt werden, wie bereits im nord-östlichen Abschnitt. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Gehweg barrierefrei herstellen
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Teilnehmenden berichten, dass diese Verbindung Richtung Merheim/Krankenhaus genutzt und schnell befahren wird. Die 
Fahrbahn zwischen Servatiusstraße und Kita weist keine Gehwege auf, so dass zu Fuß Gehende den Fahrbahnrand benutzen 
müssen. Die nördlich abgestellten Fahrzeuge (siehe Foto 2) stehen laut Kataster auf öffentlichem Straßenraum.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.025 Wilhelm-Griesinger-StraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Damit die Wilhelm-Griesinger-Straße sicher vom neu zu erstellenden Gehweg zur Kita gequert werden kann, sollte geprüft werden, 
ob hier ein  FGÜ eingerichtet werden kann. Die Fahrzeuge der Kita müssten längs nah am Gebäude geparkt werden, damit die Sicht 
auf querende und wartende Personen nicht eingeschränkt wird. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
- Parken neu ordnen
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Wenn der Gehweg auf der nördlichen Seite eingerichtet wird, muss vor der Kita die Querung gesichert werden.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.805.026 Pfarrer-Krautwig-StraßeStraße
Kommune Köln
OstheimOrtsteil
Das Verkehrsschild VZ 357 (Sackgasse) ist mit dem Verkehrsschild VZ 357-50 (für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) 
auszutauschen. 
Es sollte geprüft werden, ob hier ein Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) eingerichtet werden kann, da im Verlauf der Straße die 
Fußverkehrsanlagen fehlen und zu Fuß Gehende kein Aufenthaltsrecht auf der Fahrbahn haben, sondern hintereinander am 
rechten Fahrbahnrand gehen müssen.
Zudem sollte in Abstimmung mit der Kita und dem Supermarkt geprüft werden, ob der Parkplatz als Elternparkplatz mitgenutzt 
werden kann. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Temporeduzierung
- Beschilderung ändern
- Elternhaltestellen einrichten
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Sackgasse ohne Fußverkehrsanlagen wird von vielen zu Fuß Gehenden auch zur Kita genutzt. Für Radfahrende und zu Fuß 
Gehende gibt es eine Verbindung zur Wilhelm-Griesinger-Straße.
Priorisierung Ampel: Rot
24.04.2024

Anlage 1.1 FVC_Bericht_Köln_Kalk_Ostheim

146589 Zeichen

FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 
Köln, Stadtbezirk Kalk 
Abschlussbericht 
im Auftrag des 
Zukunftsnetz Mobilität NRW 
Köln, im März 2024 
Anlage 1.1

FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 
 
Köln, Stadtbezirk Kalk 
Zukunftsnetz Mobilität NRW,  
Rheinland 
 
Geschäftsstelle  
Glockengasse 37 - 39 
50667 Köln 
www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de 
 
Ansprechpartner Koordinierungsstelle Rheinland: 
Katja Naefe 
Mail: katja.Naefe@vrs.de 
Tel.: 0221 208 08 731 
 
Planungsbüro VIA eG 
Marspfortengasse 6 
D–50667 Köln 
Tel. 0221 / 789 527-20 
Fax 0221 / 789 527-99 
Mail viakoeln@viakoeln.de 
www.viakoeln.de 
  
Bearbeitet durch: 
Andrea Fromberg 
Dominik Kerl 
Kirsten Niklas 
 
 
Fotos und Grafiken:  
Planungsbüro VIA eG, wenn nicht anders gekennzeichnet 
 
 
5. Juli 2024

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 3 
Inhaltsverzeichnis 
1 Zielsetzung ................................ ................................ ............ 10 
2 Ausgangslage in Köln-Kalk ................................ .................. 14 
3 Meilensteine ................................ ................................ .......... 21 
3.1 Interner Starter-Termin................................ ............................ 22 
3.2 Auftakt-Workshop ................................ ................................ ... 23 
3.3 Begehungen ................................ ................................ ........... 27 
3.4 Maßnahmen-Workshop................................ ........................... 30 
4 Maßnahmenempfehlungen ................................ ................... 32 
4.1 Verkehrssicherheit ................................ ................................ .. 33 
4.1.1 Querungen ................................ ................................ ..... 33 
4.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren ................................ ....... 51 
4.1.3 Wege für Kinder sichern ................................ ................ 57 
4.2 Barrierefreiheit ................................ ................................ ........ 64 
4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ ......... 76 
4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle Maßnahmen ............ 83 
5 Empfehlungen zur Umsetzung ................................ ............. 85 
5.1 Bewertung der Maßnahmen ................................ .................... 85 
5.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie ................................ ... 90 
6 Zusammenfassung und Fazit ................................ ............... 95 
7 Literatur und Quellen ................................ ............................ 99 
8 Anhang ................................ ................................ ................ 103

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 4 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an 
den FVC 2019-2023 ................................ .... 10 
Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 ... 11 
Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks 
NRW 2023 ................................ ................... 12 
Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 13 
Abbildung 2-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Kalk ................... 15 
Abbildung 2-2: Verkehrsmittelwahl in Köln ........................... 16 
Abbildung 2-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ . 17 
Abbildung 2-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans ... 18 
Abbildung 2-5:  Info zum Fußverkehrs-Check auf der 
Internetseite der Stadt Köln als 
Pressemitteilung ................................ .......... 20 
Abbildung 2-6:  Pressebericht zum Fußverkehrs-Check der 
Stadt Köln ................................ .................... 20 
Abbildung 3-1:  Urkundenübergabe im Ministerium für 
Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen ................................ .... 21 
Abbildung 3-2:  Veranstaltungshinweise zu den Fußverkehrs-
Checks ................................ ........................ 22 
Abbildung 3-3:  Auszug aus dem Veranstaltungskalender der 
Stadt Köln und Video mit dem 
Fußverkehrsbeauftragten, der zu den 
Veranstaltungen einlädt ...............................  23 
Abbildung 3-4:  Auftaktveranstaltung in Köln: Plenum .......... 24 
Abbildung 3-5:  Auftaktveranstaltung in Köln: Thementische 25 
Abbildung 3-6: Begehung Route 1: Köln Kalk ...................... 26 
Abbildung 3-7: Begehung Route 2: Köln Ostheim ................ 26 
Abbildung 3-8: Eindrücke von der ersten Begehung ............ 27 
Abbildung 3-9:  Eindrücke von der zweiten Begehung .......... 27 
Abbildung 3-10: Bericht in der WDR Lokalzeit Köln am 
23.08.2023 von Oliver Köhler ...................... 28

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 5 
Abbildung 3-11: Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger am 
24.08.2023 und den Rheinischen 
Anzeigenblättern am 18.08.2023 ................. 29 
Abbildung 3-12: Pressemitteilung Stadt Köln ......................... 29 
Abbildung 3-13:  Abschluss-Workshop in Köln Kalk ............... 30 
Abbildung 4-1:  Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern .. 33 
Abbildung 4-2: Kalker Bürgerinnen und Bürger wünschen 
sich mehr Fußgängerüberwege ................... 35 
Abbildung 4-3: Schulweg Querungsstelle Rösrather Straße 36 
Abbildung 4-4: Querungsstelle Zenthofstraße...................... 37 
Abbildung 4-5: Nicht ausreichend gesicherte 
Querungsbeziehungen in Köln-Kalk ............. 37 
Abbildung 4-6:  Kalk-Mülheimer-Straße/Vorsterstraße (links), 
Vogelsanger Straße (rechts) ........................ 38 
Abbildung 4-7: Fehlende Querungshilfe und hohe 
Geschwindigkeiten ................................ ....... 39 
Abbildung 4-8:  Möglicher Standort für einen kompakten 
Kreisverkehr in Köln Ostheim (Servatiusstraße 
/ Steinrutschweg / Werntgenstraße) ............. 40 
Abbildung 4-9: Langer Querungsweg über den Knotenpunkt 
Buchheimer Weg / Steinrutschweg .............. 40 
Abbildung 4-10: stark frequentierte Querungsstelle an der 
Kalker Hauptstraße/Vietorstraße .................. 42 
Abbildung 4-11: Abbiegende Fahrzeuge fahren ins 
Fußgängergrün ................................ ............ 42 
Abbildung 4-12: zu schmale Aufstellflächen an der LSA (Foto 
ist bearbeitet) ................................ ............... 43 
Abbildung 4-13: Diagonalquerung in Köln-Nippes ................. 43 
Abbildung 4-14: LSA Frankfurter Straße / Rösrather Straße .. 44 
Abbildung 4-15: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger 
Straße/Fröbelplatz ................................ ....... 45 
Abbildung 4-16: Supermarktzufahrt Kalk (links) / 
Steinrutschweg Ostheim (rechts) ................. 45

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 6 
Abbildung 4-17:  Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke 
(Köln und Pulheim mit FGÜ) ........................ 46 
Abbildung 4-18:  „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts)
 ................................ ................................ .... 47 
Abbildung 4-19: Vorsterstraße / Josephskirchstraße ............. 48 
Abbildung 4-20: zugestellter Querungsbereich am 
Knotenpunkt Buchheimer Weg/ Ruppiner 
Straße (links), und Ruppiner Straße / 
Prignitzstraße (rechts) ................................ . 48 
Abbildung 4-21: Absperrgitter zwingt zum Queren an nicht 
einsichtigen Stellen und schränkt die 
Gehwegbreite ein................................ ......... 49 
Abbildung 4-22:  erzwungene Fahrbahnbenutzung durch nicht 
vorhandene Gehwege (Wilhelm-Griesinger-
Straße) ................................ ........................ 49 
Abbildung 4-23:  Erweiterung der Nebenanlage durch 
Markierung und Abgrenzung in Köln ............ 50 
Abbildung 4-24:  Parkplatzerschließung notwendig (links: Weg 
zum Supermarktparkplatz Köln, rechts: 
Parkplatz an der Universität zu Köln) ........... 51 
Abbildung 4-25: parkende Kfz zwingen den Fußverkehr in der 
Straße „Auf der Driesch“ auf die Fahrbahn .. 53 
Abbildung 4-26: Fehlende Gehwege und Schrammbord in Köln 
Ostheim ................................ ....................... 53 
Abbildung 4-27: Pilotprojekt in Düsseldorf: verkehrsberuhigter 
Bereich ohne niveaugleichem Ausbau ......... 54 
Abbildung 4-28: Verkehrsberuhigten Bereich ausweiten ........ 54 
Abbildung 4-29:  Verkehrsberuhigter Bereich auf 
Nebenfahrbahn in Köln Ostheim .................. 55 
Abbildung 4-30: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markiertem 
Teilabschnitt der Rösrather Straße .............. 56 
Abbildung 4-31: Parkende Kfz als Sichthindernis vor der 
Grundschule in der Henleinstraße ............... 58 
Abbildung 4-32: Kfz parken die Querungsstellen zu .............. 59

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 7 
Abbildung 4-33: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markierter 
Edisonstraße ................................ ............... 60 
Abbildung 4-34:  Beschilderungen von Elternhaltestellen (GGS 
Halfengasse in Köln-Niehl) .......................... 61 
Abbildung 4-35: Sackgasse Hollweghstraße ......................... 62 
Abbildung 4-36:  Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln ...................... 63 
Abbildung 4-37:  Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet
 ................................ ................................ .... 63 
Abbildung 4-38: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität 
NRW ................................ ............................ 64 
Abbildung 4-39:  Formen der Mobilitätseinschränkung ........... 65 
Abbildung 4-40:  Soll-Gehwegbreiten ................................ ..... 67 
Abbildung 4-41: Barrieren auf der Trimbornstraße zwingen 
Mobilitätseingeschränkte zur 
Fahrbahnnutzung................................ ......... 68 
Abbildung 4-42: abgestellte Fahrräder am S-Bahn-Haltepunkt 
Trimbornstraße ................................ ............ 69 
Abbildung 4-43: illegal parkende Kfz werden zum 
Hindernisparcours ................................ ........ 70 
Abbildung 4-44: Illegal parkende Kfz an Steinrutschweg und 
Servatiusstraße in Ostheim .......................... 70 
Abbildung 4-45: legal parkende Fahrzeuge auf Breuerstraße 
(links) und Vorsterstraße (rechts) in Köln-Kalk
 ................................ ................................ .... 71 
Abbildung 4-46: Multifunktionale Flächen außerhalb der 
Gehbahn in Köln ................................ .......... 72 
Abbildung 4-47: Gestaltung der Rampe mit schlecht 
berollbaren Natursteinen in Kalk und 
Oberflächenschäden in Ostheim .................. 72 
Abbildung 4-48:  Nutzung der Nullabsenkung neben der 
Fußgängerfurt an der LSA Kalker 
Hauptstraße/Vietorstraße ............................. 73 
Abbildung 4-49:  Differenzierte Bordhöhen an einer 
Querungsstelle ................................ ............ 74

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 8 
Abbildung 4-50: Musterlösung für Umlaufsperren und 
markierter Sperrpfosten in Engelskirchen .... 75 
Abbildung 4-51: zu schmale Umlaufsperre am Knotenpunkt 
Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ......... 75 
Abbildung 4-52:  Wegeverbindung „Grüne Wege“ Kalk .......... 76 
Abbildung 4-53: Grüne Wege Kalk Übersicht ........................ 77 
Abbildung 4-54:   Innerörtliche Wegweisung Köln (links) und in 
Leverkusen-Opladen (rechts) ...................... 78 
Abbildung 4-55:   Fußwegeinszenierung in Lüdenscheid ......... 78 
Abbildung 4-56: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in 
Brühl (markiert) und Detmold ....................... 80 
Abbildung 4-57:  Wunsch nach sauberen Wegen vor der Kita 
Vietorstraße 16 ................................ ............ 80 
Abbildung 4-58: Müll im Straßenraum ................................ ... 81 
Abbildung 4-59: Hochbeete in Köln-Ostheim ......................... 81 
Abbildung 4-60: mobiles Stadtgrün in der Kölner Innenstadt . 82 
Abbildung 4-61:  Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in 
Basel ................................ ........................... 82 
Abbildung 4-62:  Ausschnitt Maßnahmenkataster ................... 83 
Abbildung 4-63:  Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Kalk
 ................................ ................................ .... 84 
Abbildung 4-64:  Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-
Ostheim ................................ ....................... 84 
Abbildung 5-1: Urkundenverleihung im Ministerium ............. 94 
Abbildung 6-1:  versteckte Eingänge zu den „Grünen Wegen“ 
in der Breuerstraße ................................ ...... 95 
Abbildung 6-2:  Teilnehmende auf den Begehungen erprobten 
den Perspektivwechsel ................................  98 
Abbildung 8-1: Musterlösung „Doppelzebra“ mit überfahrbarer 
linearer Mittelinsel ................................ ...... 103

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 9 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 2-1:  Ausgangslage in der Stadt Köln ................... 14 
Tabelle 5-1:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt 
Verkehrssicherheit ................................ ....... 86 
Tabelle 5-2:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt 
Einschränkung der Bewegungsfreiheit ......... 88 
Tabelle 5-3:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt 
Aufenthaltsqualität ................................ ....... 89

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 10 
1 Zielsetzung 
Mit dem „Fußverk ehrs-Check NRW“ unterstützt das  Ministerium für 
Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen 
die Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW dabei, die Be-
dingungen für den Fußverkehr professionell unter die Lupe zu neh-
men und zu verbessern. 
Zwischen 2019 und 2022 wurden in 46 Städten und Gemeinden die 
Fußverkehrs-Checks in Nordrhein -Westfalen durchgeführt. Um die 
Ziele, die Methodik und die Umsetzung der Fuß verkehrsförderung in 
den Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW weiter be-
kannt zu machen und zu verankern, wurden im Jahr 2023 weitere 
zwölf Fußverkehrs-Checks ausgeschrieben.  
Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an den 
FVC 2019-2023  
 
Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW 2023 
So wird mithilfe eines umfassenden Programms und einer fachlichen 
Begleitung durch ein Verkehrsplanungsbüro die Verwaltung für die 
Belange des Fußgängers sensibilisiert. Gemeinsam mit den Bürgerin-
Bedeutung der  
Fußverkehrs-Checks

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 11 
nen und Bürgern werden Verbesserungsmöglichkeiten und Hand-
lungsempfehlungen herausgearbeitet, mit denen die nachhaltigste 
Form des Verkehrs gefördert wird. 
Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 
 
Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 
 
Die Bedeutung der Fußverkehrs -Checks in NRW wurde auch in der 
NRW-Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen im Juni 2022 her-
vorgehoben.  
Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfor-
table, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu 
schaffen. Wir werden das Programm „Fußverkehrs-Check NRW“ 
dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen systematisch für 
die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und Fuß-
verkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. 
Zudem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Angsträume 
beseitigen und damit Umwege vermeiden.1  
Denn Gehen ist die Basis jeglicher Mobilität und sollte hinsichtlich der 
Flächen- und Zeitgerechtigkeit sowie insgesamt der Wertigkeit stärker 
in den Fokus der Verkehrsplanung gestellt werden.  
 
 
1  ZUKUNFTSVERTRAG FUR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von CDU 
und GRÜNEN 2022–2027. Juni 2022. S. 38

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 12 
30 Mitgliedskommunen haben sich um die Durchführung der Fußver-
kehrs-Checks NRW 2023 beworben, 12 Modellkommunen wurden 
durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW und das Zu-
kunftsnetz Mobilität NRW ausgewählt.  
In der Koordinierungsstelle Rheinland waren dies die Städte Bergisch 
Gladbach, Bonn, Köln und die Gemeinde Swisttal, in der Koordinie-
rungsstelle Rhein-Ruhr die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklin-
ghausen und Wülfrath, in der Koordinierungsstelle Westfalen -Lippe 
die Gemeinde Dörentrup und die Städte Herford, Lünen, und Neuen-
rade. Das Planungsbüro VIA arbeitete 202 3 in den Städten Bergisch 
Gladbach, Bonn, Herne, Köln, Wülfrath und der Gemeinde Dörentrup. 
Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks NRW 
2023 
 
Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 
  
Modellkommunen 2023

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 13 
Die Methodik wurde für NRW über den Leitfaden zur Durchführung von 
Fußverkehrs-Checks2 weitgehend definiert. In jeder Kommune fanden 
in der Regel sechs Termine statt: 
• interner Startertermin mit der Verwaltung der Modellkommune 
• Auftaktveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveranstal-
tung 
• zwei Begehungen vor Ort mit Bürgern, Politik und Verwaltung 
• Abschlussveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveran-
staltung 
• Vorstellung in einem politischen Gremium. 
Die Vorstellung des Projektes und der Handlungsempfehlungen in ei-
nem politischen Gremium der Kommune ist seit dem Jahr 2022 als 
weiterer Baustein enthalten. 
Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 
 
Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Grafik aus dem Bewerbungsflyer 2022 
 
2  Zukunftsnetz Mobilität NRW: Fußverkehrs-Checks – Leitfaden zur Durchführung. Köln 
2018 
Methodik und Ablauf der 
Fußverkehrs-Checks

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 14 
2 Ausgangslage in Köln-Kalk 
Die Stadt Köln hatte sich für die Durchführung der Fußverkehrs -
Checks im Stadtbezirk Kalk beworben, so dass die Begehungen in den 
Stadtteilen Kalk und Ostheim stattfanden. Zeitgleich wurde ein weiterer 
Fußverkehrs-Check im Stadtbezirk Nippes durchgeführt, der von der 
Stadt Köln zusätzlich mit Eigenmitteln finanziert wurde und für den ein 
weiterer Abschlussbericht erstellt wurde. 
Die Informationen in der folgenden Tabelle wurden im Wesentlichen 
aus der Bewerbung der Stadt Köln entnommen. Die Tabelle gibt unter 
anderem die vorhandenen Ansätze und bereits durchgeführten Aktivi-
täten zur Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln wieder und nennt die 
gewünschten thematischen Schwerpunkte der Fußverkehrs-Checks:  
Tabelle 2-1:  Ausgangslage in der Stadt Köln 
Basiskennziffern • Einwohner: 1.084.831 
• Fläche: 405,01 km2  
Entwicklungsstufe 
Fußverkehrsförderung 
• 23 % Modal Split (2022) 
• Aufsteiger Kommune in der Fußverkehrsförde-
rung 
Aktivitäten  
zum Thema  
Fußverkehr 
• Gestaltungshandbuch: Zonierung von Gehflächen 
und Barrierefreiheit 
• Verkehrssicherheit: Abbauprogramm freilaufen-
der Rechtsabbieger 
• Handbuch Straßenplanung: Gehwegbreiten, Bar-
rierefreiheit und Querungen 
• Gehwegparken: Reduzierung im Rahmen der 
Neueinrichtung von Fahrradstraßen und Park-
raumbewirtschaftung 
• Austausch mit AK Barrierefreies Köln und Fuss 
e.V. Köln 
• Fußverkehrskonzeption Severinstraße 
Verkehrspolitische 
Zielsetzung /  
Konzepte zum Fußver-
kehr 
• Fußverkehrsbeauftragter seit März 2022 
• Schulstraßen: Verkehrsversuch an vier Schulen 
• Steigerung des Modal Splits aller Verkehrsmittel 
des Umweltverbunds (KölnMobil 2025) 
Motivation zur  
Teilnahme 
• Sensibilisierung für eine Förderung des Fußver-
kehrs (Politik, Verwaltung und Bürger) 
• Fußverkehr soll durch den Fußverkehrs-Check 
weiter professionalisiert und als stadtweites 
Thema etabliert werden 
Untersuchungsgebiet • Stadtbezirk Kalk

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 15 
Wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hat die alltägliche 
Verkehrsmittelwahl der Einwohnenden. Aus der im Jahr 2022 durch-
geführten Haushaltsbefragung zur Mobilität in Köln3 geht hervor, dass 
der motorisierte Individualverkehr (MIV) in Kalk nur noch einen Anteil 
von knapp 25% an den werktäglichen Wegen der Einwohnenden von 
Köln aufweist.4 
Abbildung 2-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Kalk 
 
Eigene Darstellung nach PB Consult GmbH 2023; S.8 
Dagegen kommen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes als 
Summe von Fuß - / Rad - und ÖPNV -Nutzung auf einen Anteil von 
75%, wobei der Fußverkehr den höchsten Anteil mit 3 4% hat. Damit 
reihen sich die Ergebnisse im Stadtbezirk Kalk in die gesamtstädti-
sche Mobilitätsentwicklung ein:  
 
3 PB Consult GmbH (2023) Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022 (Kurzbericht) 
4  Summe von Fahrer- und Mitfahreranteil, ohne Einpendelnde, mittlere Normalwerktage, Per-
sonen > 6 Jahre 
Mobilitätshandeln  
der Bevölkerung

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 16 
Abbildung 2-2: Verkehrsmittelwahl in Köln  
 
Eigene Darstellung nach Stadt Köln (2023): Entwicklung des Modal Split in Köln 
Sehr deutlich wird, dass der Fußverkehr in Köln die tragende Säule in 
der Verkehrsmittelwahl der Kölnerinnen und Kölner geworden ist, denn 
die mit Abstand meisten werktäglichen Wege werden in der Stadt Köln 
und im Stadtbezirk Kalk zu Fuß erledigt. Schließlich hat der Fußver-
kehr 2022 den Anteil inne, der noch 2017 vom MIV eingenommen 
wurde, und diese Bedeutungsverschiebung soll nun auch verstärkt in 
der Verkehrs- und Stadtplanung Berücksichtigung finden. 
Um diese hohe Bedeutung des Fußverkehrs auch personell in der Ver-
waltung zu verankern, wurde im März 2022 die Stelle des Fußver-
kehrsbeauftragten im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung ge-
schaffen. Der Fußverkehrsbeauftragte soll nicht nur Ansprechpart ner 
für Anregungen und Beschwerden von Bürger*innen mit Bezug auf den 
Fußverkehr sein, sondern hat viele weitere Aufgabenfelder wie z.B. 
eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie zu entwickeln, Standards 
für die Fußverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten und diese in die Planung 
der Gesamt-Verkehrsinfrastruktur einzubringen, Teilkonzepte zur Fuß-
verkehrsförderung zu erstellen und in den Kölner Stadtvierteln Fußver-
kehrs-Checks durchzuführen.  
Die Bedeutung des Fußverkehrs wird in den neueren gesamtstädti-
schen und bezirklichen Strategien und Planwerken sehr deutlich her-
ausgestellt: Am 14. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Köln die 
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" beschlossen und als 
Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung angenommen. 
48% 43% 35% 25%
18% 21%
21%
17%
9% 12% 19%
25%
25% 24% 25% 33%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
1982 2006 2017 2022
Entwicklung des Modal Split in Köln
MIV ÖV Radverkehr zu Fuß
Fußverkehrsbeauftragter 
der Stadt Köln 
Stadtentwicklungsstrate-
gie „Kölner Perspektiven 
2030+“

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 17 
Abbildung 2-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
  
Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Deckblatt und S.19 
So soll z.B. mehr Raum für den Umweltverbund zur Verfügung gestellt 
werden, indem das MIV-Aufkommen und der ruhende Verkehr durch 
Kapazitäts- und Geschwindigkeitsreduktionen weiter gesenkt wer-
den.5 Folgende besonders hervorzuhebende Ziele hinsichtlich des 
Fußverkehrs wurden formuliert: Rad- und Fußverkehr werden als 
gleichberechtigten Teil der Verkehrsplanung  betrachtet, was ein 
elementarer Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Verkehrswende und 
damit einhergehend auch für die Verbesserung der Lebens- und Auf-
enthaltsqualität in der Stadt  darstellt.6 Neben Parks und Plätzen soll 
zukünftig auch der Straßenraum, der vielerorts durch den motorisier-
ten Individualverkehr dominiert wird und wenig Aufenthaltsqualitäten 
bietet, stärker im Fokus der Stadtentwicklung stehen. Dies bedeutet 
vor allem, auch den ruhenden Verkehr stadtverträglich zu organisie-
ren und langfristig zu reduzieren.7 
 
5  Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Strategie für die Räumliche 
Entwicklung S. 183 
6  Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 4.2, S.110 
7  Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 1.4, S.86

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 18 
Der nachhaltige urbane Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ 8, der der-
zeit in Erarbeitung ist, setzt an den Grundsätzen der Stadtentwick-
lungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" an. Nach einer Grundla-
genanalyse wurden bereits fünf Zielleitbilder für 2035 formuliert, um die 
Mobilität in Köln zukunftsfähig zu gestalten.  
Abbildung 2-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans 
 
Stadt Köln (2023): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan. 
Am 7. September 2023 hat der Rat  der Stadt Köln folgende fünf Leit-
bilder des nachhaltigen Mobilitätsplans beschlossen:9 
• Ich erledige vieles direkt im Veedel  
• Ich komme gut durch Stadt und Umland 
• Ich fühle mich wohl, wenn ich unterwegs bin 
• Ich kann am gesellschaftlichen Leben teilhabe 
• Ich bewege mich aktiv und tue etwas für Umwelt und Klima 
Damit ist die hohe Bedeutung des Fußverkehrs in der Stadtmobilität 
klar umrissen und das strategische Ziel, den Fußverkehr weiter zu för-
dern, zu sichern und zu attraktivieren, ist formuliert. Damit der Fußver-
kehr endlich auch die Aufmerksamkeit im Verwaltu ngshandeln und 
damit auch die Infrastrukturvoraussetzungen bekommt, die ihm als die 
tragende Säule im innerstädtischen Verkehr zustehen, wurden wei-
tere Grundsatz-Planwerke beschlossen. 
 
 
8  Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein 
Leitbild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023 | https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 
9  Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein 
Leitbild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023, S. 12 -14 | 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 
Besser durch Köln. Der 
nachhaltige Mobilitätsplan 
(Sustainable Urban Mobi-
lity Plan - SUMP)

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 19 
Eine wichtige Handlungsgrundlage für die Verwaltung ist dabei der 
Masterplan Parken, dessen Erstellung der Rat der Stadt Köln am 
14.12.2021 beschlossen hat10. Damit soll in Zukunft deutlich mehr auf 
Standards für das zu Fuß Gehen geachtet werden, vor allem auch auf 
Kosten des ruhenden Verkehrs. Unter dem Anspruch „Faires Parken“ 
sollen: 
• Gehwege kontinuierlich auf Barrierefreiheit, vor allem im Hin-
blick auf die Wegebreite, geprüft werden.  
• Querungsstellen zwischen parkenden Fahrzeugen gesichert 
und barrierefrei werden.  
• Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig 
verbreitert werden.  
• Bei Gehwegbreiten unter 2,00 Meter soll das aufgesetzte Par-
ken entfallen. Sollten dadurch große Teile der Stellplätze ent-
fallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept 
vorzulegen (z. B. Verkehrsberuhigter Bereich). 
• Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. 
• Falschparkende sollen konsequenter abgeschleppt und mit 
Bußgeldern versehen werden.11  
 
Neben Berichten in der Presse wurde auch auf der Webseite der Stadt 
die Teilnahme an den Fußverkehrs -Checks NRW 2023 in Köln kom-
muniziert und zur Beteiligung an den öffentlichen Veranstaltungen 
aufgerufen.  
 
10  Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan 
Parken 
11  Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan 
Parken 
Masterplan Parken 
Presse und Medienarbeit

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 20 
Abbildung 2-5:  Info zum Fußverkehrs-Check auf der Internetseite 
der Stadt Köln als Pressemitteilung 
 
Stadt Köln (2023): Pressebericht vom 28.04.2023 
Abbildung 2-6:  Pressebericht zum Fußverkehrs -Check der Stadt 
Köln 
 
Report-k (2023) vom 02.05.2023

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 21 
3 Meilensteine 
Der Ansprechpartner für die Fußverkehrs -Checks NRW 2023 in der 
Stadt Köln war der Fußverkehrsbeauftragte Nico Rathmann aus dem 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. 
Am 24. April 2023 bekamen Vertreterinnen und Vertreter der teilneh-
menden Kommunen von Landesverkehrsminister Oliver Krischer per-
sönlich ihre Urkunden im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überreicht. Im Rahmen die-
ser Veranstaltung wurden die Ziele der Fußverkehrs-Checks noch ein-
mal detailliert herausgestellt, und der Ablauf und die nächsten Schritte 
erläutert. Die beteiligten Planungsbüros gaben außerdem Tipps für 
eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmenempfehlun gen. Am 
Ende des offiziellen Teils nahm sich Herr Oliver Krischer Zeit, persön-
liche Gespräche mit den Gewinnerkommunen zu führen. 
Abbildung 3-1:  Urkundenübergabe im Ministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -West-
falen 
 
Fotoquelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW, Smilla Dankert

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 22 
3.1 Interner Starter-Termin 
Am 21. Juni 2023 fand ein verwaltungsinterner digitaler Startertermin 
statt. Das Planungsbüro VIA erläuterte anhand einer Kurzpräsentation 
erste Analyseergebnisse. 
Folgende Termine wurden vereinbart: 
• Auftakt-Workshop: Donnerstag, 17. August 2023 (18:00 Uhr) 
• erste Begehung: Dienstag, 22. August 2023 (18:00 Uhr) 
• zweite Begehung: Mittwoch, 30. August 2023 (18:00 Uhr) 
• Maßnahmen-Workshop: Dienstag, 28. November 2023 
(18:00 Uhr). 
Die Stadt Köln entschied sich, die anstehenden Veranstaltungen über 
die örtliche Presse bekannt zu machen  sowie bekannte Personen-
kreise, Initiativen und Netzwerke persönlich anzusprechen und einzu-
laden.  
Abbildung 3-2:  Veranstaltungshinweise zu den Fußverkehrs-
Checks  
    
Report-K vom 25.07.2023 (links) und Kölnische Rundschau vom 13.08.2023 (rechts) 
Auch auf der Internetseite der Stadt Köln wurde die Veranstaltungen be-
worben. Für die Instagram-Seite der Stadt Köln wurde zusätzlich ein Video 
mit dem Fußverkehrsbeauftragten aufgenommen: 
Terminplanung 
Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 23 
Abbildung 3-3:  Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Stadt 
Köln und Video mit dem Fußverkehrsbeauftragten, 
der zu den Veranstaltungen einlädt 
 
Stadt Köln (2023): Veranstaltungskalender; Instagram-Reel vom 15.August 2023 
 
3.2 Auftakt-Workshop 
Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln begrüßte die 
35 Teilnehmenden im Bürgeramt in Kalk  und stellte kurz die Motiva-
tion und die Erwartungen der Stadt an den Fußverkehrs -Check vor. 
Nico Rathmann, Fußverkehrsbeauftragte r der Stadt Köln stellte die 
Ziele der Fußverkehrs-Checks in Köln vor. 
Dennis Priester, Zukunftsnetz Mobilität NRW erläuterte das Gesamt-
projekt der Fußverkehrs-Checks. Andrea Fromberg, Dominik Kerl und 
Kirsten Niklas, Planungsbüro VIA präsentierten Hintergrundinfos zum 
Fußverkehr, erste Analyseergebnisse und die Routenvorschläge für 
die anstehenden Begehungen.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 24 
Abbildung 3-4:  Auftaktveranstaltung in Köln: Plenum 
 
 
Nach der Vorstellung des Projekts im Plenum versammelten sich die  
Teilnehmenden zur Diskussion an Thementischen. Hier wurden grund-
sätzliche Fragen zum zu Fuß Gehen in Köln besprochen und die Rou-
tenvorschläge diskutiert. Auf die Frage, was verbessert werden 
müsste, damit man gerne bzw. noch lieber zu Fuß gehen  würde, ka-
men folgende Beiträge: 
• für Sauberkeit in den Straßen sorgen 
• soziale Kontrolle fördern 
• neue Querungsstellen anlegen und barrierefrei ausbauen 
• Konflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr vermeiden 
• falschparkende Autos ahnden und das Falschparken verhin-
dern 
• Verkehrsberuhigte Bereiche zu Orten des Aufenthalts aus-
bauen 
• Schulverkehr sicher abwickeln. 
Konkret wurden folgende Anregungen für die Begehung in Kalk ge-
nannt:  
• Trimbornstraße: Gehweg durch Aufsteller eingeschränkt, nicht 
ausreichend breit, da diese Hauptverbindung zwischen Kalker 
Hauptstraße / KölnArcaden und S-Bahn Station ist 
• Kalker Hauptstraße / Vietorstraße: östliche Querungsmöglich-
keit an Ampel fehlt 
• „Grüne Höfe“: Soziale Kontrolle nicht gegeben, wenig belebt, 
Müll

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 25 
• Kalk-Mülheimer Straße / Vorsterstraße: Keine Querungsmög-
lichkeit 
• Steprathstraße: Verkehrsberuhigter Bereich mit viel Autover-
kehr 
• Hollweghstraße: Elterntaxi-Verkehr, schmale Gehwege 
 
Folgende konkrete Anregungen wurden für die Begehung in Ostheim 
genannt:  
• Sichtbeziehungen an Querungsstellen freihalten (auch baulich) 
• Schul- und Kita-Verkehre sicher abwickeln 
• Oberflächen instand setzen 
• regelmäßig Grünschnitt durchführen 
• systematisch Hindernisse auf den Gehwegen abbauen / ver-
setzen 
Abbildung 3-5:  Auftaktveranstaltung in Köln: Thementische 
  
 
 
 
Die vorgeschlagenen Routen für die beiden Begehungen wurden dis-
kutiert und Alternativen oder Ergänzungen vorgeschlagen. Die folgen-
den Abbildungen zeigen die nach den Anregungen im Auftakt -Work-
shop modifizierten Routen: 
Routenvorschläge

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 26 
Abbildung 3-6: Begehung Route 1: Köln Kalk 
 
 
Abbildung 3-7: Begehung Route 2: Köln Ostheim

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 27 
3.3 Begehungen 
An der ersten Begehung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern 
nahmen 27 Personen teil. Anhand der im Auftaktworkshop erarbeite-
ten Anregungen und Mängelmeldungen zum Fußverkehr wurden an 
vorher festgelegten Standorten Zwischenstopps auf der Route einge-
legt, an diesen wurden Erfahrungen, Probleme sowie Verbesserungs-
vorschläge der Bürgerinnen und Bürger ausgetauscht und Lösungen 
mit der Verwaltung und der Politik diskutiert. 
Abbildung 3-8: Eindrücke von der ersten Begehung 
 
 
Auch bei der zweiten Begehung wurde an vorher festgelegten Stand-
orten angehalten, um sich über die Problemlagen auszutauschen. An 
dieser Begehung nahmen 13 Personen teil. 
Abbildung 3-9:  Eindrücke von der zweiten Begehung 
 
 
erste Begehung 
zweite Begehung

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 28 
Beide Begehungen wurden in der Presse beworben. Die erste Bege-
hung im Stadtteil Kalk wurde zusätzlich sowohl vom WDR (Lokalzeit 
aus Köln) als auch vom Kölner Stadt-Anzeiger begleitet. 
Abbildung 3-10: Bericht in der WDR Lokalzeit Köln am 23.08.2023 
von Oliver Köhler 
 
 
Presse

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 29 
Abbildung 3-11: Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger am 24.08.2023 und 
den Rheinischen Anzeigenblättern am 18.08.2023 
  
Kölner Stadt-Anzeiger vom 24.08.2023 (Links) und Rheinische Anzeigenblätter vom 18. August 2023 (rechts) 
Abbildung 3-12: Pressemitteilung Stadt Köln 
 
Stadt Köln (2023): Pressemitteilung vom 11.08.2023

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 30 
3.4 Maßnahmen-Workshop 
Der Maßnahmen-Workshop wurde am 25.November 2023 im Bürger-
amt in Kalk durchgeführt.  
Herr Nico Rathmann, Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln und An-
drea Fromberg (Planungsbüro VIA) begrüßten die Teilnehmenden und 
bedankten sich für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Bege-
hungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks. 
Abbildung 3-13:  Abschluss-Workshop in Köln Kalk 
  
Nach der Vorstellung der Maßnahmenempfehlungen und von Best-
Practice-Beispielen im Plenum versammelten sich die rund 24 Teilneh-
menden an zwei Thementischen. An diesen konnten sie zu den Maß-
nahmenkarten der jeweiligen Routen in Köln-Kalk und Köln -Ostheim 
Rückfragen stellen und einzelne Maßnahmen diskutieren.  
Die Teilnehmenden machten deutlich, dass sich viele ihrer Anmerkun-
gen aus den Begehungen in den Maßnahmen wiederfinden. Folgende 
Anregungen wurden zusätzlich gegeben bzw. folgende Diskussionen 
wurden geführt: 
Route Köln Kalk, allgemeine Anmerkungen: 
• Die Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen für mobilitäts-
eingeschränkte Personen mit dem Auto sollte weiterhin ermög-
licht werden. (Beispiel Post)  
Anmerkungen und Hin-
weise der Teilnehmenden

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 31 
• In allen Zuständigkeitsbereichen der Verwaltung sollte eine po-
sitivere Grundhaltung zum Thema Fußverkehr entwickelt wer-
den. 
• Die Schwerpunkte Verkehrssicherheit für schutzbedürftige Per-
sonen (Schulkinder und Senioren/  mobilitätseingeschränkte 
Personen) und Attraktivierung der Grünen Wege wurden noch 
einmal deutlich hervorgehoben. 
Route Köln Kalk, konkrete Anmerkungen:  
• Für den Bereich Trimbornstraße und Robertstraße soll ein Ge-
samtkonzept zur Abwicklung der verschiedenen Verkehre ent-
wickelt werden. Idee hierzu: Fußgängerzone Trimbornstraße 
• Querungsstelle Kalk-Arcaden: auch weitere Radabstellanlagen 
prüfen 
• Grüne Wege attraktivieren und weiter fortführen 
• Querungsstellen Vorsterstraße/Kalk -Mülheimer Straße  und 
Vorsterstraße/Josephskirchstraße liegen auf Schulwegachsen: 
Bitte um zügige Umsetzung 
• Gitter an der Thumbstraße soll wegen fehlender Sichtbeziehun-
gen entfallen. Die Querungssituation (enge Kurve) soll jedoch 
zusätzlich verbessert werden (Schulwegachse) =>Anrampung 
oder Verlängerung des Verkehrsberuhigten Bereichs prüfen 
• Hollweghstraße: Gehwegüberfahrt einrichten und Einfahrt für 
LKW unterbinden. 
Route Köln Ostheim: 
• Wunsch nach weiterer Entsiegelung: Auf der Driesch/ Buchhei-
mer Weg 
• Barrierefreiheit an der Umlaufsperre Zehnthofstraße herstellen  
• Kurzfristig: Querungshilfe a m Knotenpunkt Servatius-
straße/Steinrutschweg einrichten 
• Zebrastreifen an der Servatiusstraße insbesondere nördlich 
der Wilhelm-Griesinger-Straße einrichten 
• Querungshilfe an der Kita einrichten, wenn ein Gehweg nur auf 
einer Seite realisiert wird 
• Generell: Parkstände deutlich markieren und beschildern. Auch 
private Stellplätze deutlich von öffentlichem Straßenraum ab-
grenzen. 
Anschließend wurden die Teilnehmenden mit einem Ausblick auf die 
nächsten Schritte  verabschiedet. Die Ergebnisse der Fußverkehrs -
Checks werden noch in einem politischen Gremium vorgestellt.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 32 
4 Maßnahmenempfehlungen 
Im Folgenden werden die empfohlenen Maßnahmen nach den grund-
legenden Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden bewertet, beschrieben 
und begründet. Dabei werden die Themenbereiche und Maßnahmen-
empfehlungen behandelt, die in den Begehungen in Kalk und Ostheim 
von besonderer Bedeutung waren und die auch auf dem Maßnahmen-
Workshop präsentiert und empfohlen worden sind. 
Als grundlegende Bedürfnisse werden dabei folgende Kriterien  ge-
fasst: 
• Sicherheit 
• Barrierefreiheit 
• Attraktivität / Aufenthaltsqualität. 
 
Um diese grundlegenden Bedürfnisse plakativ darstellen zu können, 
wurden sie mit „Ampelfarben“ hinterlegt. 
Dabei steht die Farbe Rot für die Sicherheit als Basis für das zu Fuß 
Gehen und umfasst folgende Aspekte: 
• als objektive Verkehrssicherheit (u.a. nach Unfallstatistik), auch 
mit unterschätzten Risiken (z.B. für stark Sehbehinderte) 
• als subjektive Unsicherheit, mit Tendenz zur Mobilitätsein-
schränkung v. a. bei Älteren oder aus Elternsicht für ihre Kin-
der. 
Mit der Farbe Gelb werden Maßnahmen bewertet, die zur Einschrän-
kung der Barrierefreiheit führen. Diese wirken insbesondere behin-
dernd auf Menschen mit Handicap, haben aber auch Auswirkungen auf 
die Bewegungsfreiheit aller zu Fuß gehender Personen: 
• langes Warten an der Ampel, kurze Grünzeiten 
• erzwungene Umwege, Stufen (v. a. für Gehbehinderte) 
• Oberflächenmängel. 
Mit der Farbe Grün werden alle Maßnahmen bewertet, die die Attrakti-
vität des zu Fuß Gehens erhöhen: 
• Freude an der ungestörten Bewegung nebeneinander zu Fuß 
• einladende Orte zum Sitzen und für Sozialkontakte 
• städtebaulich verträgliche Straßenraumgestaltung 
• Begrünung, Wasser. 
Sicherheit 
Uneingeschränkte  
Bewegungsfreiheit 
Attraktivität/ 
Aufenthaltsqualität

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 33 
In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmenempfehlungen in 
den Themenfeldern Sicherheit, Barrierefreiheit und Attraktivität / Auf-
enthaltsqualität erläutert. 
4.1 Verkehrssicherheit 
4.1.1 Querungen 
Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Ge-
schwindigkeiten, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl 
der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauli-
che als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Qu erungs-
stelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern.  
Abbildung 4-1:  Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern 
 
Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr 
Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfetypen, die im 
Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert. 
Fußgängerüberwege (FGÜ), auch Zebrastreifen genannt, bieten zu 
Fuß Gehenden die komfortabelste und in Kombination mit einer Mit-
telinsel, die sicherste Querungsmöglichkeit, denn ausschließlich an 
FGÜ hat der Fußverkehr immer Vorrang, was vor allem auch für seh-
behinderte Personen von Vorteil ist. Der FGÜ bringt zusammenge-
fasst folgende Vorteile für zu Fuß Gehende: 
• der Vorrang von zu Fuß Gehenden wird eindeutig geregelt 
• der Vorrang wird für alle deutlich sichtbar 
• Reduzierung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten 
Fußgängerüberweg

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 34 
• übersichtliche Knotenpunktgestaltung 
• gut geeignet für die Schulwegsicherung. 
Im Rahmen eines 1999 initiierten Modellversuchs12 wurde untersucht, 
dass Fußgängerüberwege auch unabhängig von den in den R FGÜ 13 
genannten Einsatzgrenzen sicher eingesetzt werden können, wenn 
folgende Anforderungen für die Einrichtung eines FGÜ erfüllt sind: 
• gute Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges, ausreichende 
Sicht zwischen Kfz-Fahrenden und zu Fuß Gehenden 
• kurze Querungswege 
• angepasste Geschwindigkeit (möglichst etwa 30km/h) 
• keine Überholmöglichkeit. 14  
Die Broschüre „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von 
Fußgängerüberwegen“ 15 fasst die Ergebnisse des Modellversuchs in 
Nordrhein-Westfalen zusammen.  In NRW wurden aufgrund dieses 
Modellversuchs die Einsatzbereiche durch einen Ministerialerlass 
großzügiger geregelt als in anderen Bundesländern und bieten gegen-
über der R FGÜ mehr Spielräume. Spiel räume können und sollten 
demnach gerade in NRW auch genutzt werden. 
„Der Modellversuch hat gezeigt, dass, wenn diese Anforderungen ein-
gehalten werden, FGÜ überall dort eingesetzt werden können, wo ein 
Bedarf für eine sichere Querung von Straßen durch Fußgänger be-
steht. Für die Entscheidung über den Einsatz von FGÜ sind dah er 
diese Kriterien maßgebend und nicht die strikte Einhaltung von 
Grenzwerten der Kfz- und Fußgängerbelastung. Wie in den RiLSA für 
Fußgängerlichtzeichenanlagen, muss grundsätzlich auch für Fußgän-
 
12 Ministerium für Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): 
Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege in NRW“ – Schlussbericht. 
13 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage 
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). 
14  Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Aus-
stattung von Fußgänger-überwegen“ (R-FGÜ 2001). 
15  Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwe-
gen. Erfahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 35 
gerüberwege gelten, dass Fußgänger n – unabhängig von ihrer An-
zahl – ein angstfreies Überqueren der Fahrbahn zu gewährleisten 
ist.“16 
Somit müssen z.B. keine harten Grenzwerte für zu Fuß Gehende und 
Kfz angewendet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass z.B. bei 
600 bis 900 Kfz/Spitzenstunde Fußgängerüberwege bei entsprechen-
der Ausgestaltung sicher betrieben werden können. Die Empfehlun -
gen formulieren zudem, dass „FGÜ auch mit 50 m Abstand möglich“ 
sind, wenn „bei hohem Querungsbedarf mehrere mögliche Standorte 
zur Disposition“ [stehen]. Dass der Ministerialerlass von 2002 auch 
heute noch in NRW grundsätzlich anzuwenden ist, wurde in de r Ver-
kehrsingenieur-Besprechung vom 08./09. Juni 2022 erst kürzlich be-
stätigt. 17 
Die R FGÜ von 2001 soll te grundsätzlich überarbeitet werden – mit 
dem Ziel, dass mit Fußgängerüberwegen nicht nur auf Gefahrenlagen 
reagiert werden soll, sondern sie für den Fußverkehr auch an unge-
fährlichen Stellen förderlich werden können. Eine Neufassung der 
Richtlinien könnte d ie Anordnung von Fußgängerüberwegen dem-
nach in den Bundesländern harmonisieren und insgesamt vereinfa-
chen helfen. 
Abbildung 4-2: Kalker Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr 
Fußgängerüberwege 
 
An der Rösrather Straße in Köln Ostheim wird die vorhandene Que-
rungsstelle insbesondere zu Schulanfangs- und -endzeiten von den 
 
16 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Aus-
stattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). S.3 
17  Verkehrsingenieur-Besprechung VIB I/2022. S.6 
FGÜ auf der Strecke

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 36 
Schülerinnen und Schülern der James-Krüss-Grundschule in der Edi-
sonstraße genutzt. Die Teilnehmenden berichten, dass sie sich beim 
Queren an der Rösrather Straße aufgrund der hohen Geschwindigkei-
ten und der vielen Fahrzeuge unsicher fühlen und lange warten müs-
sen. Eine Mittelinsel ist bereits vorhanden.  
Abbildung 4-3: Schulweg Querungsstelle Rösrather Straße 
  
Daher sollte geprüft werden, ob an der Edisonstraße über einen FGÜ 
dem Fußverkehr Vorrang eingeräumt werden kann. Die Verkehrsbe-
lastung liegt bei 12.800 DTV (Stand: 2017) und da die Mittelinsel be-
reits vorhanden ist, sollte hier ein FGÜ möglich sein und zur Sicherung 
der Wegeachse zur KiTa und den Schulen an der Edisonstraße for-
ciert werden. Angrenzende Kfz -Stellplätze sollten hinsichtlich der 
Sichtbeziehungen überprüft werden und ggf. entfallen, ein (abendli-
ches) Zuparken der Querungsstellen muss unterbunden werden. 
Eine Verbesserung der Querungssituation für zu Fuß Gehende wird 
auch auf der Wegeachse Zehnthofstraße 48 / Steinrutschweg  ge-
wünscht. Die Querung der Zehnthofstraße ist mit Haifischzähnen auf-
fällig markiert und eine bauliche Einengung der Fahrbahn verkürzt den 
Querungsweg des Fußverkehrs.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 37 
Abbildung 4-4: Querungsstelle Zenthofstraße 
 
Da jedoch direkt angrenzend geparkt wird, ist diese Querungsstelle vor 
allem für Kinder sehr uneinsichtig . Hier sollte geprüft werden, ob die 
Querung durch einen FGÜ gesichert werden kann. Dies wäre über die 
Schulwegsicherung und das unmittelbar angrenzende Seniorenwohn-
heim begründbar (schutzbedürftige Personen). Der FGÜ könnte auf 
Gehwegniveau angehoben umgesetzt werden, um die Geschwindig-
keit des Kfz-Verkehrs zusätzlich zu mindern und die Barrierefreiheit zu 
optimieren. Die erforderliche Beleuchtung ist vorhanden.  Kurzfristig 
sollten die Sichtbeziehungen weiter optimiert werden, indem das an-
grenzende Kfz-Parken baulich durch Sperrpfosten/Radabstellanlagen 
unterbunden wird. 
Am Knotenpunkt Taunusstraße/ Gießener Straße besteht durch die S-
Bahn-Haltestelle Trimbornstraße und die Bushaltestellen ein erhebli-
cher Querungsbedarf. 
Abbildung 4-5: Nicht ausreichend gesicherte Querungsbeziehungen 
in Köln-Kalk 
  
Hier sollte geprüft werden, ob ein sogenanntes "Doppel-Zebra" (Dop-
pel-Zebrastreifen) an der Gießener Straße eingerichtet werden kann, 
FGÜ am Knotenpunkt

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 38 
d.h. ob zu dem bestehenden FGÜ östlich ein weiterer westlich der 
Taunusstraße ergänzt werden kann. Zudem sollten die Markierungen 
der STOP-Haltlinie und des Fußgängerüberwegs erneuert und die Inf-
rastruktur barrierefrei ausgebaut werden (differenziertes Bord, taktile 
Elemente).  
Nach Information der Teilnehmenden besteht auch am Knotenpunkt 
Kalk-Mülheimer-Straße / Vorsterstraße ein erhöhter Querungsbedarf 
über die Kalk-Mülheimer-Straße, zudem wird berichtet, dass Kfz hier 
zu schnell fahren. Besonders fußverkehrsfreundlich wäre ein "Doppel-
Zebra" mit überfahrbarer Mittelinsel. Als Vorbild könnte hier die Aus-
führung der linearen Querungsstellen an der Vogelsanger Straße in 
Köln-Ehrenfeld dienen (siehe auch die entsprechenden Musterlösun-
gen im Anhang), sodass westlich und östlich der Vorsterstraße ge-
quert werden könnte.  
Abbildung 4-6:  Kalk-Mülheimer-Straße/Vorsterstraße (links), Vogel-
sanger Straße (rechts) 
  
Die Kfz-Stellplätze direkt am Knotenpunkt (Ladezonen und Behinder-
tenstellplatz) müssten dann verlagert werden. Für den Knotenpunkt 
Kalker Hauptstraße/Breuerstraße wurde diese Maßnahme im Zuge 
der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße ebenfalls empfohlen, da die 
vorhandene LSA derzeit nicht fußverkehrsfreundlich ausgestaltet ist.  
In Ostheim wurde d er Doppel-Zebrastreifen mit überfahrbarer Mitte-
linsel nach dem Vorbild Vogelsanger Straße, am Knotenpunkt Servati-
usstraße/Wilhelm-Griesinger-Straße (Kita) empfohlen. Die Teilneh-
menden aus der Begehung kritisierten hier die hohen Kfz-Geschwin-
digkeiten und das nicht gesicherte Queren der Straße.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 39 
Abbildung 4-7: Fehlende Querungshilfe und hohe Geschwindigkei-
ten 
 
FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren machen den Fußverkehr deut-
lich sichtbar und reduzieren die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten im 
Kreis noch einmal deutlich. 
Zudem vereinfacht die Markierung von FGÜ an innerörtlichen Kreis-
verkehren ganz entscheidend die Vorfahrtsregeln, denn kaum einem 
Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass zu Fuß Gehende Vorrang vor 
Fahrzeugen haben, die den Kreisverkehr verlassen, aber eine Warte-
pflicht vor Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren: 18 
Abbildung 4-2: Fußgänger-Vorrang im Kreisverkehr  
 
Quelle: Kohaupt 2015: 130 nach Institut für Mobilität & Verkehr (imove) und Technische Univer -
sität Kaiserslautern  
 
18  FGSV (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, 6.3.5.8 
 FGSV (2006): Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, 4 
FGÜ an Kreisverkehren

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 40 
Im Rahmen der Fußverkehrs -Checks wurde das Thema kompakter 
Kreisverkehr am Knotenpunkt Servatiusstraße / Steinrutschweg / 
Werntgenstraße in Köln-Ostheim empfohlen.  
Abbildung 4-8:  Möglicher Standort für einen kompakten Kreisver-
kehr in Köln Ostheim (Servatiusstraße / Steinrutsch-
weg / Werntgenstraße) 
 
Ein Minikreisverkehr mit Fußgängerüberwegen könnte perspektivisch 
zudem am aufgeweiteten Knotenpunkt Buchheimer Weg / Stein-
rutschweg geprüft werden. Hier sind nicht alle Querungsbeziehungen 
aktuell berücksichtigt, es fehlen Bordsteinabsenkungen entlang des 
Buchheimer Weges . Es  fanden in den vergangenen Jahren zwei 
Überschreiten-Unfälle statt.  
Abbildung 4-9: Langer Querungsweg über den Knotenpunkt Buch-
heimer Weg / Steinrutschweg   
 
Kurzfristig könnte hier geprüft werden, ob die Sperrfläche als Gehwe-
gerweiterung (siehe Prinzip „Freie Ecke“, S. 47) genutzt werden kann, 
dadurch würde sich der Querungsweg über die Fahrbahn verkürzen.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 41 
Die Fläche sollte über Sperrpfosten gegen illegales Kfz-Parken/-Hal-
ten gesichert und könnte zudem zumindest z.T. begrünt werden. 
Obwohl viele Lichtsignalanlagen (LSA) in Köln bereits fußverkehrs-
freundlich eingerichtet sind, wurde in den Begehungen festgestellt, 
dass es auch noch LSA gibt, bei denen ein Verbesserungsbedarf hin-
sichtlich der Fußverkehrssicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Fol-
gende Empfehlungen für fußverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen 
werden gegeben: 
• Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß-
gängergrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende 
zumindest einen Vorlauf erhalten können. Das Abbiegen von 
Kfz in die Grünphase des Fußverkehrs (sogenanntes „feindli-
ches Fußgängergrün“, siehe Abbildung 4-11) sollte vermieden 
werden. 
• Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum-
zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa-
mere mobilitätseingeschränkte Menschen ausreichend sicher 
die Straße überqueren können. Im Sinne der Barrierefreiheit 
sollte mit 1,0 m/s (unterster Grenzwert laut RiLSA19) gerech-
net werden.20 
• An den Lichtsignalanlagen soll es eine Grünzeit für zu Fuß 
Gehende mit jedem Umlauf geben. LSA-Grün nur auf Anfor-
derung („Bettelampeln“) sollten vermieden werden. 
• Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden 
(mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf 
für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und für 
Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht 
zu werden. 
• 3-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an Lichtsignalanlagen soll-
ten grundsätzlich, neben dem visuellen Lichtzeichen, mit takti-
len und akustischen Leitsystemen ausgestattet sein. 
• Freie Rechts-Abbiege-Fahrspuren stellen immer eine Gefahr 
für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines 
freien Rechts-Abbiegefahrstreifens sollte geprüft werden und 
 
19  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsig-
nalanlagen (RiLSA), Köln, S. 26 
20  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie 
Verkehrsanlagen (H BVA), Köln; S. 51 
Lichtsignalanlagen (LSA)

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 42 
ggf. zurückgebaut oder in die Lichtsignalanlage integriert wer-
den. 
Es sollte geprüft werden, ob weitere Lichtsignalanlagen in Köln für den 
Fußverkehr optimiert werden können. Dies wurde auf den Begehun-
gen beispielsweise am Knotenpunkt Kalker Hauptstraße/Vietorstraße 
empfohlen.  
Abbildung 4-10: stark frequentierte Querungsstelle an der Kalker 
Hauptstraße/Vietorstraße 
  
Diese Querungsstelle ist stark frequentiert und ein e gesicherte Que-
rung ist nur über die LSA auf der westlichen Seite möglich . Abbie-
gende Kfz aus der Vietorstraße fahren in die Fußverkehrsströme an 
der LSA (sog. "feindliches Fußgängergrün").  
Abbildung 4-11: Abbiegende Fahrzeuge fahren ins Fußgängergrün 
 
Außerdem ist die Mittelinsel für die hohe Anzahl an zu Fuß Gehenden 
insbesondere mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl und die Radfahren-
den, die hier auch queren müssen, zu klein dimensioniert (hier werden 
die angrenzenden Grünflächen bereits intensiv mitgenutzt).

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 43 
Abbildung 4-12: zu schmale Aufstellflächen an der LSA (Foto ist be-
arbeitet) 
 
Es könnte geprüft werden, ob dieser LSA-Knotenpunkt zu einem Kno-
tenpunkt mit Diagonalquerung für den Fußverkehr umgestaltet wer-
den kann. Dann könnten zu Fuß Gehende auch die diagonal liegende 
Fahrbahnseite in einem Zug erreichen und Wegedistanz und Warte-
zeiten verkürzten sich. Hierfür wäre eine eigene Grünphase notwen-
dig, daher müsste die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes neu be-
rechnet werden.  
Abbildung 4-13: Diagonalquerung in Köln-Nippes 
 
In Köln-Ostheim sollte eine fußverkehrsfreundlichere LSA -Schaltung 
am Knotenpunkt Frankfurter Straße / Rösrather Straße  geprüft wer-
den, die die ÖPNV-Vorrangschaltung nicht beeinflusst. Es wurde von 
Diagonalquerung

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 44 
den Teilnehmenden berichtet, dass die Rotzeiten für den Fußverkehr 
am Knotenpunkt sehr lang sind und vor allem bei geschlossener 
Bahnschranke die LSA-Schaltung nicht fußverkehrsfreundlich ist. Hier 
sollte daher auch geprüft werden, ob bei einer Schließung der Schran-
ken die parallele Fußverkehrsquerung des Knotenpunkts mit Grün 
freigegeben werden kann.  
Abbildung 4-14: LSA Frankfurter Straße / Rösrather Straße 
 
Die Gehwegüberfahrt sichert den Fußverkehr an untergeordneten 
Knotenpunkten nachhaltig, denn die Vorfahrtsregeln gegenüber Zu 
Fuß Gehenden sind auch bei untergeordneten Knotenpunkten kom-
plex und nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt: Zu Fuß Ge-
hende haben vor abbiegen Fahrzeugen Vorrang, nicht jedoch vor ein-
biegenden Fahrzeugen. 
Gehwegüberfahrten vereinfachen die Regeln für alle Verkehrsteilneh-
mende, denn sie unterbrechen die Fahrbahn und damit müssen Fahr-
zeuge immer einen Gehweg kreuzen. So können zu Fuß Gehende 
niveaugleich mit Vorrang die Straße queren. Angewendet wird diese 
Querungsstelle meist an untergeordneten Knotenpunkten oder Zu-
fahrten in Tempo  30-Zonen. Im Gegensatz zu Teilanhebungen sind 
diese höhenmäßig und optisch durchgängig gestaltet.21 
 
21  FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, 3.3.6.1 
Gehwegüberfahrt

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 45 
Abbildung 4-15: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Frö-
belplatz 
 
Quelle: © Cyclomedia 
Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt wird beispielsweise an den 
Knotenpunkten Vorsterstraße/Einfahrt Supermarkt und Kalker Haupt-
straße/Hollweghstraße in Köln -Kalk sowie am Knotenpunkt Stein-
rutschweg/Auf der Driesch in Köln-Ostheim empfohlen. Dadurch wird 
die Einfahrtgeschwindigkeit der Kfz reduziert und zu Fuß Gehende 
können die Einmündung auf einem Niveau barrierefrei queren, ihr Vor-
rang wird infrastrukturell verdeutlicht.  
Abbildung 4-16: Supermarktzufahrt Kalk (links) / Steinrutschweg 
Ostheim (rechts)

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 46 
Bei der Gestaltung von Knotenpunkten ohne Vorrang für den Fußver-
kehr sollten grundsätzlich folgende Anforderungen berücksichtigt wer-
den: 
• Fußverkehrsquerungsstellen sollten intuitiv und eindeutig er-
kennbar sein und den Wunschwegen des Fußverkehrs ent-
sprechen (umwegefreie, direkte Wegeführung) 
• die Sicht darf nicht durch Bepflanzung, Parkmöglichkeiten, 
Zäune oder andere Barrieren behindert werden (frei einseh-
bare Sichtdreiecke) 
• der gegenseitige Sichtkontakt zwischen zu Fuß Gehenden 
und Kraftfahrzeugfahrenden muss gewährleistet sein 
• die Aufstellflächen für wartende zu Fuß Gehende müssen 
ausreichend sein.  
Falls Potenziale zur Flächenumverteilung vorhanden sind, kann der 
Gehweg an der Querungsstelle in die Fahrbahn vorgezogen und ver-
breitert werden, so dass der Querungsweg insgesamt verkürzt werden 
kann. Zudem wird so das Parken im unmittelbaren Querungsbereich 
verhindert und eine freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende ge-
schaffen. Das schützt vor allem Kinder, die wegen der geringen Kör-
pergröße hinter abgestellten Kfz leicht übersehen werden. Zu Fuß Ge-
hende haben hier keinen Vorrang, jedoch wird durch eine V erringe-
rung der Fahrbahnbreite die Sicherheit für Querende verbessert.  
Abbildung 4-17:  Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke (Köln 
und Pulheim mit FGÜ) 
  
Diese Maßnahmenempfehlung wird vor allem auch an den Eingängen 
in Parks und Grünflächen empfohlen. Sie können mit zusätzlichen ge-
schwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen wie Teilanhebung oder mit 
Querungsstelle ohne  
Vorrang 
vorgezogene Seitenräume

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 47 
Bevorrechtigung des Fußverkehrs wie Fußgängerüberwege kombi-
niert werden. 
Eine besondere Ausgestaltung mit Wiedererkennungswert der 
vorgezogenen Seitenräume wird bei den „Freien Ecken“ verfolgt. 
Abbildung 4-18:  „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) 
  
In verschiedenen Städten ( z.B. Stuttgart, Berlin) und auch in der 
Schaafenstraße in Köln wurde diese mit relativ einfachen Mitteln kos-
tengünstig umzusetzende Querungshilfe bereits eingerichtet. Die 
„Freien Ecken“ zielen darauf ab, die Sicherheit für zu Fuß Gehende 
beim Queren zu verbessern, indem sie die Querungsstellen gegen 
Falschparker absichert und den Querungsweg durch Markierungs-
maßnahmen verkürzt. Hierdurch wird auch die Sicht zwischen Kraft-
fahrenden und zu Fuß Gehenden verbessert. Durch ein einheitliches 
Gestaltungsprinzip werden diese Querungshilfen im Stadtbild wahrge-
nommen und können ohne baulichen Aufwand mit einfachen Mitteln 
die Sicherheit beim Queren verbessern.  
Die “Freien Ecken” tragen auch zur Schulwegsicherheit bei, da zuge-
parkte Querungsstellen ein großes Problem für unzureichende Sicht-
verhältnisse sind. Die Einrichtung einer sogenannten „Freien Ecke“ 
wurde auf der Schulwegachse in  Köln-Kalk beispielsweise am Kno-
tenpunkt Vorsterstraße / Josephskirchstraße diskutiert. Auf der Grenz-
markierung parkende Kfz schränken die Sicht beim Queren der Jo-
sephskirchstraße stark ein. Laut Aussage der Teilnehmenden wird 
diese Stelle häufig beparkt. Die Sicherung über vorgezogene Seiten-
räume mittels Markierungen und Sperrpfosten wird an dieser Stelle 
empfohlen. 
„Freie Ecken“

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 48 
Abbildung 4-19: Vorsterstraße / Josephskirchstraße 
  
In Köln-Ostheim wurde dieses Thema am Knotenpunkt Buchheimer-
Weg/ Ruppiner Straße und Ruppiner Straße / Prignitzstraße relevant. 
Hier fehlen ebenfalls barrierefreie Querungshilfen im Kreuzungsbe-
reich und zusätzlich wird der Kreuzungsbereich häufig zugeparkt.  
Abbildung 4-20: zugestellter Querungsbereich am Knotenpunkt 
Buchheimer Weg/ Ruppiner Straße (links), und Rup-
piner Straße / Prignitzstraße (rechts) 
  
Hier sollten an den genannten  Knotenpunktästen markierte „Freie 
Ecken“ eingerichtet und mit Sperrpfosten abgesichert werden. 
Am Knotenpunkt Thumbstraße / Markt in Köln Kalk ist ein Gitter ange-
bracht, das zu Fuß Gehende davon abhalten soll, im Kurvenbereich 
zu queren. Die Barriere sollte abgebaut werden, um das Queren an 
dieser Stelle zu ermöglichen, da nur hier im direkten Knotenpunktbe-
reich die Sicht in beide Richtungen gegeben ist. So zwingt die Absper-
rung zu Fuß Gehende an deutlich gefährlicheren Stellen zu queren, 
wo die Sicht jeweils nur in eine Fahrtrichtung gegeben ist.  Zusätzlich 
werden daran Fahrräder abgestellt, die den Gehweg verengen. 
weitere Querungsstellen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 49 
Abbildung 4-21: Absperrgitter zwingt zum Queren an nicht einsichti-
gen Stellen und schränkt die Gehwegbreite ein 
  
Um wenigstens auf einer Straßenseite durchgängige Gehwege zu 
schaffen, bedarf es für etwas mehr Barrierefreiheit, aber auch zur Si-
cherung des Fußverkehrs, der Einrichtung von Gehwegen auch durch 
kurzfristige Maßnahmen. Dies kommt beispielsweise auch in Betracht, 
wenn Nebenanlagen baulich (kurzfristig) nicht erweitert werden kön-
nen.  
Abbildung 4-22:  erzwungene Fahrbahnbenutzung durch nicht vor-
handene Gehwege (Wilhelm-Griesinger-Straße) 
  
An der Wilhelm Griesinger Straße in Köln Ostheim sollte kurzfristig ein 
Gehweg mit Markierungen und Abgrenzungen (wie Frankfurter Hüt-
chen) oder Durchfahrsperren (Sperrpfosten) auf Kosten der Flächen 
für den parkenden Kfz-Verkehrs auf der nördlichen Seite angelegt wer-
den. Perspektivisch sollte der Gehwege zur Sicherung der Kita-Kinder 
erzwungene Fahrbahn- 
benutzung

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 50 
und ihrer Eltern ausgebaut werden.  Damit die Wilhelm -Griesinger-
Straße sicher vom neu zu erstellenden Gehweg zur Kita gequert wer-
den kann, sollte geprüft werden, ob hier eine Querungshilfe, optimaler 
Weise ein Fußgängerüberweg, eingerichtet werden kann. Die Fahr-
zeuge der Kita müssten längs nah am Gebäude geparkt werden, damit 
die Sicht auf querende und wartende Personen nicht eingeschränkt 
wird. 
Abbildung 4-23:  Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und 
Abgrenzung in Köln 
 
 
Vor allem größere Kfz-Parkplätze sollten immer eine barrierefreie, ge-
sicherte und durchgängige Fußwegeerschließung aufweisen, damit zu 
Fuß Gehende den Weg zwischen Parkplatz und Ziel sicher und kom-
fortabel erreichen können. Schließlich werden auch Autofahrende auf 
dem Parkplatz zu Fußgängern, die durch ein- und ausparkende Fahr-
zeuge in nicht unerheblichem Maß gefährdet werden.  Dies war Thema 
am Aldi Parkplatz (Vorsterstraße). Hier sollte eine Wegeachse für zu 
Fuß Gehende vom östlichen, öffentlichen Gehweg über den Parkplatz 
bis zum Durchgang Kalker Hauptstraße von Kfz freigehalten und 
sichtbar gemacht werden (z.B. durch Markierungen). 
erzwungene Fahrbahn- 
benutzung: Parkplätze

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 51 
Abbildung 4-24:  Parkplatzerschließung notwendig (links: Weg zum 
Supermarktparkplatz Köln, rechts: Parkplatz an der 
Universität zu Köln) 
  
4.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren 
Die Geschwindigkeitsreduzierung ist immer ein Beitrag für eine Erhö-
hung der Verkehrssicherheit: Es finden weniger Unfälle statt und die 
Unfallfolgen sind weniger schwer. Daher empfehlen wir, weitere Ver-
kehrsberuhigte Bereiche im Untersuchungsgebiet zu prüf en und ein-
zurichten.  
Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit 22 
gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von zu 
Fuß Gehenden - auf der gesamten Straßenbreite - muss verhindert 
werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flä-
chen.23 In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird dazu Folgendes 
ausgeführt:  
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder 
Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dür-
fen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie 
müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. 
Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen 
integriert werden. 
Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche 
müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermit-
 
22  Grundsätzlich sollte sich die Höchstgeschwindigkeit an der Schrittgeschwindigkeit eines zu 
Fuß Gehenden orientieren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. In diesem Zusam-
menhang sind bereits unterschiedliche Urteile gefällt worden, die Geschwindigkeiten zwi-
schen 4 und 10 km/h (Oberlandesgericht Hamm; Az.: 3 Ss OWi 1038/02) oder bis zu maxi-
mal 15 km/h (Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) festlegen.   
23  Siehe § 42 Abs. 4 StVO   
Verkehrsberuhigter  
Bereich

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 52 
teln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeug-
verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird 
ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforder-
lich sein. 
Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für 
den ruhenden Verkehr getroffen ist.  […] Mit Ausnahme von 
Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Berei-
chen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die 
zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 
gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch 
durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.24 
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) empfiehlt folgende 
Grundsätze bei Ausweisung von Verkehrsberuhigten Bereichen:25  
• Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwin-
digkeitsniveau möglichst weit auf ein für zu Fuß Gehende und 
Radfahrende verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es 
keine „Abtrennung“ des Fahrrad - oder Fu ßverkehrs geben. 
Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut 
werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse 
einzuschränken. 
• Die Übergänge aus Verkehrsberuhigten Bereichen ins über-
geordnete Straßennetz müssen eindeutig und verständlich für 
die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein. 
• Die derzeitigen Vorschriften begrenzen die Anordnung von 
verkehrsberuhigten Bereichen auf Straßen mit sehr geringem 
Verkehrsaufkommen. Die Untersuchungen zeigen jedoch, 
dass verkehrsberuhigte Bereiche auch bei stärkerem Verkehr 
ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthalts-
qualität sein können, ohne dass die Sicherheit darunter lei-
det. Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zuge-
hörigen Verwaltungsvorschriften sollte deshalb geprüft wer-
den. […] 
Fehlende und zu schmale Gehwege in Köln Ostheim schränken die 
Rechte der zu Fuß Gehenden stark ein. Nach § 25 StVO ist für sie die 
Fahrbahnnutzung nicht vorgesehen. Wohnstraßen mit zu schmalen 
 
24  http://www.verwaltungsvorschriften-im-inter-
net.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm, abgerufen am 11.03.2024 
25  GDV (2015): Verkehrsberuhigte Bereiche haben sich bewährt 
Fehlende oder zu schmale 
Gehwege

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 53 
und teilweise zugeparkten Gehwegen, die den Fußverkehr faktisch 
auf die Fahrbahn zwingen,  können als „Verkehrsberuhigter Bereich“ 
angesprochen werden.  
Abbildung 4-25: parkende Kfz zwingen den Fußverkehr in der 
Straße „Auf der Driesch“ auf die Fahrbahn 
 
In Köln Ostheim sind trifft dies auf die Wohnstraßen „Auf der Driesch“ 
und „Henri -Dunant-Straße“ zu. Die ohne Gehwege  (Henri-Dunant-
Straße) oder teilweise mit einem sogenannten „Schrammbord“ (Auf der 
Driesch) versehenen Straßen, bieten den zu Fuß Gehenden keinen  
geschützten Raum. Hier empfehlen wir der Stadt Köln die Prüfung ei-
nes verkehrsberuhigten Bereichs. 
Abbildung 4-26: Fehlende Gehwege und Schrammbord in Köln 
Ostheim 
  
Dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht immer 
einen Komplettumbau erfordern muss, zeigt zurzeit die Stadt Düssel-
dorf:

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 54 
Abbildung 4-27: Pilotprojekt in Düsseldorf: verkehrsberuhigter Be-
reich ohne niveaugleichem Ausbau 
 
Quelle: Folie aus der Präsentation der Fußverkehrsbeauftragten der Stadt Düsseldorf anlässlich 
der Urkundenübergabe für die Fußverkehrs-Checks 2024 im Verkehrsministerium NRW 
In Köln Kalk beginnt der verkehrsberuhigte Bereich in der Breuerstraße 
derzeit nördlich der Achse der "Grünen Wege". Weiter südlich, auf 
Höhe der Hausnummern 12-20 findet angeordnetes einhüftiges Geh-
wegparken statt, was den Gehweg auf eine nutzbare Breite von etwa 
1,20 m einschränkt. Es wird vorgeschlagen, die gesamte Breuerstraße 
als verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen.  
Abbildung 4-28: Verkehrsberuhigten Bereich ausweiten 
 
Verkehrsberuhigten  
Bereich ausweiten

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 55 
Somit könnte der Fußverkehr, welcher der grünen Durchwegung folgt, 
sicherer queren. Aufgrund der geringen Gehwegbreiten in der südli-
chen Breuerstraße ist zu prüfen, das Parken komplett auf die Fahrbahn 
zu versetzen und zu markieren. Um die Geschwindigkeit der Kfz zu 
reduzieren, sollte alternierendes Parken geprüft werden. Die Sperr-
pfosten sind zu entfernen. Um die Aufenthaltsfunktion des Verkehrs-
beruhigten Bereiches und die Klimaresilienz zu stärken, könnten zu-
sätzlich weitere Begrünung und Sitzgelegenheiten integriert werden. 
Eine besondere Situation liegt an der Rösrather  Straße zwischen 
Frankfurter Straße bis ca. Hausnummer 61 vor. Die nördliche Rös-
rather Straße besitzt in diesem Abschnitt keinen Gehweg, sondern 
eine Nebenfahrbahn, in der ein Verkehrsberuhigter Bereich angeord-
net ist. Dieser wird an allen Zufahrten unterbrochen. Es sind in regel-
mäßigen Abständen Querungshilfen auf der Rösrather Straße vorhan-
den, doch wurde berichtet, dass diese besonders nachts von der Ne-
benfahrbahn aus zugeparkt sind. Es dominiert das Kfz-Parken, und der 
Parksuch- und Rangierverkehr wird von zu Fuß Gehenden und Rad-
fahrenden (Schulweg!) als sehr gefährlich und störend empfunden. Es 
wurde auch berichtet, dass bei Stau auf der Rösrather Straße die Ne-
benfahrbahn von Autofahrenden durchgängig befahren wird, um 
schneller zur Frankfurter Straße zu gelangen.  Dieser Abschnitt der 
Rösrather Straße ist Teil des Radverkehrshauptnetzes im Gelben 
Netz, d.h. es muss eine entsprechende Radverkehrsinfrastruktur an-
geboten werden.   
Abbildung 4-29:  Verkehrsberuhigter Bereich auf Nebenfahrbahn in 
Köln Ostheim 
  
Kurzfristig sollten hier an allen Querungsstellen die angrenzenden 
Kfz-Stellplätze entfernt werden, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. 
Verkehrsberuhigten Be-
reich verkehrsberuhigen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 56 
Bei ausreichenden Sichtverhältnissen können stattdessen Fahrradab-
stellanlagen eingerichtet werden.  
Es sollte geprüft werden, ob die Nebenfahrbahn durch Sperrpfosten 
unterbrochen werden kann, um eine Durchfahrt zu unterbinden. Au-
ßerdem sollte der verkehrsberuhigte Bereich durchgängig eingerichtet 
werden, auch an allen Zu- und Abfahrten und auch zwischen Rösrather 
Str. 61 und 43 . Schrägparkplatze sollten aus Sicherheitsgründen in 
Längsparkplätze umgewandelt werden. Auf der südlichen Seite sollte 
auf den Flächen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, ebenfalls ein 
Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. 
Perspektivisch ist zu überlegen, das Kfz-Parken der Fahrbahn zuzu-
ordnen, so dass die Parkstände nur von der Fahrbahn aus erreichbar 
sind (zwischen den Bäumen als Längsparkstände). Der verkehrsberu-
higte Bereich könnte dann in einen getrennten Geh -/Radweg umge-
widmet werden. Da die Rösrather Straße im Radvorrangnetz der Stadt 
Köln liegt und dem gelben Netz zugeordnet wird, können so regelge-
rechte Rad- und Fußverkehrsanlagen geschaffen werden. 
Abbildung 4-30: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markiertem Teilab-
schnitt der Rösrather Straße26 
 
 
Die Diskussion um Tempo 30 als „Stadttempo“ (Regel statt Ausnahme) 
läuft, u.a. vom Deutschen Städtetag angestoßen, seit Jahrzehnten. Mit 
einer gemeinsamen Initiative von inzwischen mehr als 1.000 Städten 
und Gemeinden wird der Verordnungsgeber BMDV aufgefordert, die 
Entscheidung zum Geschwindigkeitsregime auch auf Hauptstraßen 
mehr der kommunalen Ebene zu überlassen.27 Die Stadt Köln hat sich 
dieser Initiative bereits am 9. Dezember 2021 angeschlossen. In Köln-
 
26  Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke 
27  Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ 
Kfz-Geschwindigkeiten  
reduzieren: Tempo 30

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 57 
Ostheim ist die Servatiusstraße Teilbereich einer Tempo 30-Zone, die 
Straße besitzt jedoch nicht den Charakter einer Straße in einer Tempo-
30-Zone. Auf der Nebenanlage befindet sich ein nicht benutzungs-
pflichtiger Radweg. Anwohnende kritisieren die hohen Kfz -Geschwin-
digkeiten und die fehlenden Querungsmöglichkeiten.  Um Tempo 30 
auch durchzusetzen, bedarf es einer plausiblen Gestaltung und „brem-
sender“ Informationen schon in Annährung zum Tempo  30-Abschnitt. 
Von Teilnehmenden wird gewünscht, dass das Piktogramm "30" regel-
mäßig in der Zone und besonders auf dieser Straße markiert wird. Der 
Radverkehr sollte auf die Fahrbahn verlegt werden, dies könnte über 
die Markierung einer Piktogrammkette verdeutlicht werden. 
4.1.3 Wege für Kinder sichern 
Mit einem bewegungsintensiven Kinder - und Jugendalter kann eine 
längerfristig gesunde Biografie begründet werden – gerade, wenn kör-
perliche Anstrengung auf Alltagswegen ähnlich gewürdigt und geför-
dert wie der organisierte Sport. Denn das zu Fuß Gehen biete t auch 
für Kinder viele Vorteile für die körperliche und soziale Entwicklung. 
Wer statt im Elterntaxi chauffiert zu Fuß zur Schule geht oder in die 
Kita gebracht wird, ist durch die morgendliche Bewegung nachweislich 
zugleich wacher und fitter: Durch die eigenständige Bewegung schulen 
Kinder ihre Orientierung im Raum und lernen die Verkehrsregeln, sie 
lernen aber auch die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmenden 
und das soziale Miteinander.  
Da Kinder z.B. bis zu einem bestimmten Alter nicht einschätzen kön-
nen, ob Autos langsamer werden und am FGÜ anhalten, sollte die Mo-
bilitätserziehung für Erstklässler und Vorschulkinder  qualifiziert und 
umfassend von den Kommunen unterstützt werden. Da die Mobilitäts-
erziehung nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur Er-
höhung der Verkehrssicherheit für Kinder sein kann, sind natürlich 
auch bauliche und technische Maßnahmen zur Sicherung der Schul-
wege sinnvoll.  
Denn sichere und attraktive Wege sind eine wichtige Voraussetzung 
dafür, dass Kinder den Weg zwischen ihrem Zuhause und der Schule 
gerne alleine zu Fuß zurücklegen. Aber auch für Eltern, die mit ihren 
Kindergarten- oder Schulkindern ganz oder teilweise zu Fuß in die Bil-
dungseinrichtungen gehen, sind sichere Wege die Grundvorausset-
zung. Hierbei geht es um barrierefreie, beleuchtete und bei jedem Wet-
ter nutzbare Gehwege, die die Schulkinder bis zum Schuleingang füh-
ren. Dabei ist das Maßnahmenspektrum weit: wi chtig sind neben der

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 58 
Sicherung von Querungsstellen auch z.B. verkehrsberuhigende Maß-
nahmen im Schulumfeld. 
Aufgrund der Größe von Kindern stellt das Kfz-Parken häufig ein Sicht-
hindernis dar und sollte  insbesondere im direkten Umfeld von Schu-
leingängen, Kreuzungen und Bushaltestellen kritisch überprüft und 
ggf. zu unterbunden werden. Dies konnte zum Beispiel im direkten Um-
feld der James-Krüss-Grundschule in Köln-Ostheim beobachtet wer-
den. So befindet sich der Ausgang der Schule  zur Edisonstraße auf 
Höhe der Henleinstraße. Die Henleinstraße ist eine Sackgasse. An-
grenzend an den Wendehammer sind Senkrechtparkstände angeord-
net. Augenscheinlich parken dort die Autos für längere Zeit, auch ein 
Wohnmobil ist dort vermutlich schon für längere Zeit geparkt. Da zwi-
schen Ausgang der Schule und der Henleinstraße nur ein schmaler 
Gehweg neben den Parkständen verläuft, nutzen die Schulkinder auch 
die Flächen zwischen den Stellplätzen und die Fahrbahn. 
Abbildung 4-31: Parkende Kfz als Sichthindernis vor der Grund-
schule in der Henleinstraße 
 
Im Bereich der Straßen Buchheimer Weg, Steinrutschweg und Ruppi-
ner Straße wird das Kfz-Parken durch Markierungen eindeutig defi-
niert, dennoch wird weiterhin illegal auf der Strecke , in den Knoten-
punkten und auf dem Gehweg geparkt. In den Straßen Buchheimer 
Weg und Steinrutschweg passierten in den vergangenen Jahren zwei 
Überschreiten-Unfälle von Kindern aufgrund von Sichthindernissen 
durch parkende Fahrzeuge.  
Sichthindernisse

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 59 
Abbildung 4-32: Kfz parken die Querungsstellen zu 
  
Der Parkraum sollte aufgrund der vielen schützenswerten Einrichtun-
gen und den polizeilich registrierten Unfällen mit Kindern neu geordnet 
werden. Die Einrichtung einer Parkzone im gesamten Gebiet ist anzu-
streben, so werden alle legalen Parkplätze markiert und eindeutige 
Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmende geschaffen. Grundsätz-
lich muss das Kfz-Parken auch in Wohngebieten mit hohem Parkdruck 
überwacht werden. Querungsstellen für den Fußverkehr können im 
Zuge der Einrichtung der Parkzone definiert und f reigehalten werden 
(Prinzip „Freie Ecke“ Siehe Seite 46).  
In diesem Quartier sollte zumindest perspektivisch das Kfz-Parken auf 
öffentlichen Flächen eingeschränkt und in Parkierungsanlagen verla-
gert werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage sollte hier geprüft 
werden.  
In Kalk berichteten die Teilnehmenden von ihren Sorgen, dass die 
Radfahrenden den verkehrsberuhigten Bereich auf der Schul-
wegeachse am südlichen Markt nicht entsprechend langsam befah-
ren. Grund ist der Plan, eine Fahrradstraße am südlichen Markt wegen 
der westlich gelegenen Schulen anzulegen. Nach den Planungen 
bleibt in diesem Bereich der verkehrsberuhigte Bereich im Süden be-
stehen, die Parkplätze sollen zugunsten von Radabstellanlagen ent-
fallen und das Befahren des südlichen Markts mit dem MIV wird nicht 
mehr möglich sein.  
Hier sollte ein mögliches Konfliktpotenzial frühzeitig befriedet werden. 
Im verkehrsberuhigten Bereich sollten Balkenmarkierungen mit brem-
sender Wirkung für den Radverkehr eingerichtet werden, sodass er-
sichtlich wird, dass hier besondere Aufmerksamkeit gefordert ist. Un-
terstützend kann auch das VZ 325.1 als Piktogramm auf den Boden  
aufgebracht werden. 
Radverkehr und Fußver-
kehr verträglich gestalten

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 60 
In Ostheim ist in der Edisonstraße (James-Krüss-Grundschule) an 
beiden Eingängen ein Gehweg (VZ 239) angeordnet. Im Fahrrad-
hauptnetz der Stadt Köln ist diese Verbindung jedoch als Teil des Grü-
nen Netzes definiert (gemeinsam genutzter Verkehrsraum mit ande-
ren Verkehrsteilnehmern).  
Abbildung 4-33: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markierter Edison-
straße28 
 
Zudem ist dies eine wichtige Querverbindung sowohl für den Fuß- als 
auch für den Radverkehr  und wird von diesem auch (derzeit illegal) 
genutzt. Daher sollte die Edisonstraße mit dem Zusatzschild Radfah-
rer frei (VZ 1000 -32) ausgeschildert werden, so dass Radfahrende 
hier fahren dürfen, aber besondere Rücksicht auf die zu Fuß Gehen-
den nehmen müssen (Schrittgeschwindigkeit, ggf. absteigen). Kom-
munikationsmaßnahmen zu r gegenseitigen Rücksichtnahme und 
Markierungen/Piktogramme sollten die neue Situation begleite n/ver-
deutlichen. Insbesondere der Bereich des Schulein-/-ausgangs sollte 
zusätzlich markiert werden, da hier die Schulkinder direkt auf die Edi-
sonstraße treten. 
Um an den Schulen den Hol- und Bringeverkehr durch Elterntaxi-Ver-
kehre eines insgesamt relativ geringen Anteils der Elternschaft zu be-
einflussen, geht es um die regelmäßige Ansprache unter Eltern, über 
die Kinder oder zwischen den am Schulbetrieb beteiligt en Gruppen. 
„Verhaltensprävention“ bedeutet daran zu erinnern, dass ein gewohn-
heitsmäßiges Autofahren, Rangieren und Parken im Schulumfeld nicht 
nur die Anwohnenden belastet, sondern ein Risiko für die zu Fuß ge-
henden Kinder bedeutet. 
 
28  Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke 
Hol- und Bringzone

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 61 
So definiert die Stadt Köln bereits Halteplätze, an denen Eltern, die ihre 
Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen, aussteigen können, ohne sich 
selbst und andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. 
Abbildung 4-34:  Beschilderungen von Elternhaltestellen (GGS Hal-
fengasse in Köln-Niehl) 
 
Solche Haltestellen befinden sich den Empfehlungen nach meist in ei-
ner Entfernung von ca. 250  m zur Schule, damit die Kinder Gelegen-
heit bekommen, auf einem Teil des Schulweges auch eigenständig un-
terwegs zu sein. Die Kennzeichnung und Ausgestaltung der Hi nweis-
schilder für Elternhaltestellen sind nicht festgelegt. Die Einrichtung von 
Elternhaltestellen sollte organisatorisch im schulischen Mobilitätsma-
nagement integriert werden. Gemeinsam können Konzepte erstellt, die 
Standorte für die Elternhaltestellen ge funden und eine Kommunikati-
onsstrategie geplant und umgesetzt werden. Auch hierfür gibt es viele 
gute Best -Practice-Beispiele und konkrete Handreichungen des Zu-
kunftsnetz Mobilität NRW, die Ideen für Strategien und Aktionen ent-
halten.  
Im Rahmen des Fußverkehrs -Checks in Köln -Kalk wurde dies bei-
spielsweise für die  Kaiserin-Theophanu-Gesamtschule in der Holl-
weghstraße empfohlen. Es wurde in den Begehungen berichtet, dass 
die Hollweghstraße (ebenso wie die Wiersbergstraße) besonders am 
Morgen für den Hol- und Bringverkehr der Schule genutzt wird. Da die 
Hollweghstraße eine Sackgasse ist, kommt es laut den Teilnehmenden 
vor dem Schuleingang regelmäßig zu gefährlichen Situationen.  
Elternhaltestellen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 62 
Abbildung 4-35: Sackgasse Hollweghstraße 
 
Den mit dem Auto zur Schule fahrenden Eltern sollte ein Angebot ge-
macht werden, ihre Kinder geordnet (z.B. an der Kalker Hauptstraße) 
aus dem Auto aussteigen zu lassen. Die westlich zum Knotenpunkt mit 
der Hollweghstraße liegenden Parkplätze sind ab 9 Uhr bewirtschaftet 
und könnten früh morgens und nachmittags als Hol - und Bringpark-
plätze definiert werden. 
Auch in Köln wird versucht, den Hol- und Bringverkehr der Kinder durch 
die Eltern über die Organisation eines sogenannten Walking-Bus oder 
Lauf-Bus zu reduzieren. Hierbei treffen sich die Kinder an zentralen 
und sicheren Sammelorten in den Wohngebieten, um  gemeinsam in 
der Gruppe zur Schule zu laufen. Vor allem am Anfang sollten die Kin-
der durch Erwachsene bzw. Eltern begleitet werden und der sichere 
Schulweg und das richtige Verhalten eingeübt werden. Später sind die 
Kinder meist in der Lage, auch alleine den Schulweg zu bewältigen.  
Die Stadt Köln sollte diese Projekte weiter stärken und in Zusammen-
arbeit mit möglichst vielen Schulen Treffpunkte festlegen und weitere 
Infoblätter zum Lauf-Bus in Köln herausbringen. Diese Informationen 
sollten allen Eltern bei der Schulanmeldung ihrer Kinder zur Verfügung 
gestellt werden sowie an einer zentralen Stelle ausgehängt oder -ge-
legt werden. 
Lauf-Bus

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 63 
Abbildung 4-36:  Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln 
 
Quelle: Stadt Köln (2006) 
Viele Schulen berichten, dass alle Kommunikation mit den Eltern zur 
Vermeidung des Elterntaxis nicht wirklich fruchtet und zudem sehr auf-
wendig ist. Aus diesem Grund gehen immer häufiger Schulen dazu 
über, sogenannte Schulstraßen einzurichten.  
Abbildung 4-37:  Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet 
 
Für die Schulstraße werden die direkten Straßen im Schulumfeld für 
ein kurzes Zeitfenster von etwa 30 Minuten zu den Schulanfangs- und 
-endzeiten für den Kfz-Verkehr gesperrt, Fuß- und Radverkehr sowie 
Schulstraßen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 64 
ggf. auch Busverkehr bleiben weiterhin zugelassen. Eine solche 
„Schulstraße“ ist in mehreren europäischen Ländern im schulischen 
Mobilitätsmanagement evaluiert und üblich geworden und kommt auch 
in Deutschland vermehrt zur Anwendung. Die Stadt Köln erprobt zur-
zeit Schulstraßen in mehreren Pilotprojekten. Kürzlich wurde in der 
Verkehrsingenieur-Besprechung29 für NRW verbindlich festgeschrie-
ben, wie Schulstraßen rechtssicher umgesetzt werden können.  
Falls die Idee der Schulstraße auch für die Hollweghstraße geprüft 
werden soll, ist ein Verkehrskonzept für den Elte rntaxi-Verkehr zu er-
stellen, das  die Wiersbergstraße und die Dillenburger/Neuerburg-
straße miteinbezieht (schulisches Mobilitätsmanagement).  
Eine Unterstützung bei der Mobilitätsberatung an Schulen bietet auch 
das Zukunftsnetz Mobilität NRW an. Durch verschiedene Projekte und 
Handbücher wird an Schulen das Thema nachhaltige Mobilität ge-
stärkt.  
Abbildung 4-38: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität 
NRW30 
  
4.2 Barrierefreiheit 
Einen besonderen Fokus legen die Fußverkehrs -Checks auf die Ein-
schränkung von Bewegungsfreiheit insbesondere für Menschen mit 
 
29  Verkehrsingenieur-Besprechung vom 7.12.2023 in Düsseldorf (VIB II/2023): „Schulstraßen“ 
- Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen. 
Vorab-Auszug aus der Niederschrift zu TOP 6, Az.: 58.91.17 
30  Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement 
Schulisches Mobilitätsma-
nagement

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 65 
körperlichen Einschränkungen. Ziel ist es, dass Menschen nicht durch 
bauliche Hindernisse behindert werden und dann als Menschen mit 
Behinderung in Erscheinung treten. Nach dem Behindertengleichstel-
lungsgesetz von 2002 soll Mobilität grundsätzlich „ohne fremde Hilfe“ 
möglich sein.31  
Wie groß der Bevölkerungsanteil von mobilitätseingeschränkten Men-
schen (anstelle der sozialpolitischen Behindertendefinition) tatsächlich 
ist, zeigt die folgende Grafik, die auch besondere Bedürfnisse unter-
wegs oder temporäre Einschränkung aufführt. Was Me nschen ohne 
jegliche Einschränkung höchstens als Komforteinbuße erleben, wirkt 
bei den benannten Gruppen bis hin zum Mobilitätsverzicht.  
Abbildung 4-39:  Formen der Mobilitätseinschränkung  
 
Quelle: H BVA der FGSV 
 
31 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungs-
gesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 66 
Zur Weiterentwicklung eines hohen Niveaus für barrierefreie Straßen-
räume erscheinen folgende Maßnahmenbündel besonders zielfüh-
rend: 
• Komplettierung der Bordabsenkungen und soweit möglich Kor-
rektur zu starker Gehweg -Querneigung, weil dies beim Rolli -, 
Rollator- oder Kinderwagen-Schieben eine körperliche Belas-
tung darstellt 
• Vermeidung von Mitbenutzung der Gehwege durch Radver-
kehr 
• Als Ordnungsdienst -Aufgabe der Schutz der Gehwege vorm 
Falschparken, ausreichende Sichtdreiecke vor Einmündungen 
und Querungshilfen, so dass zu Fuß Gehende (auch Kinder) 
vorm Queren gesehen werden 
• Querungshilfen an Hauptstraßen mit Zuführung über taktile Bo-
denindikatoren für Blinde 
• Insgesamt für Blinde „gut lesbare Straßenräume“, durch unter-
schiedlich taktile Streifen, Vermeidung von störenden Einbau-
ten und Fahrradparken; außerdem hell-dunkel-kontrastierende 
Orientierung für stark Sehbehinderte (so auch ausreichende 
Sichtbarkeit bei Pfosten, Masten, Treppenstufen) 
• Zuwegungen zu den Stadtbushaltestellen für die Fahrgäste mit 
Einschränkungen (v. a. an zentralen Haltestellen wie dem Bus-
bahnhof, an denen auch Bussteigwechsel stattfinden) 
Im Folgenden werden einige Aspekte und Maßnahmen im Themen-
feld Barrierefreiheit hervorgehoben, die im Rahmen der Begehungen 
bei den Fußverkehrs-Checks in Köln-Kalk und -Ostheim von Bedeu-
tung waren. 
Im vorigen Kapitel zur Verkehrssicherheit sind bereits Hinweise gege-
ben worden, wie Zeitgerechtigkeit für zu Fuß Gehende vor allem an 
Querungsstellen mit Vorrang (FGÜ, LSA) erwirkt werden kann. Nicht 
barrierefreie Querungsstellen sind für viele Personen nicht nur ärger-
lich und unbequem, sondern stellen mitunter eine „echte“ Einschrän-
kung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen. 
Es sollte selbstverständlich sein, dass Querungsstellen so ausgerich-
tet werden, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen 
nutzbar sind.  
Das Thema Flächengerechtigkeit spielt wie die Zeitgerechtigkeit im 
Fußverkehr eine relevante Rolle. Meist werden die Verkehrsräume auf 
Zeitgerechtigkeit 
Flächengerechtigkeit

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 67 
eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räum-
lich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fuß- und Rad-
verkehr. Zu schmale Nebenanlagen, (illegal) parkende Kfz und weitere 
Barrieren (Möblierung der Außengastronomie, Kundenauslagen, Park-
scheinautomaten, E-Tankstellen, Fahrradabstellanlagen, Pfosten, Be-
leuchtung etc.) schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen 
vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein. 
Die nutzbare Gehwegbreite soll grundsätzlich mindestens 1,80  m be-
tragen und vom Parken freigehalten werden. Nach den RASt 0632, den 
H BVA33 und den EFA34 entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit 
Hauswand und fließenden Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50  m. 
Damit ist auch der Begegnungsfall ohne Ausweichen auf die Fahrbahn 
möglich und es kann auch eine Person durch eine andere Person ge-
führt werden.  
Abbildung 4-40:  Soll-Gehwegbreiten 
 
Quelle: FGSV: EFA, 2002: 16 
So werden zum Beispiel die Kundenstopper auf der Wegeachse Trim-
bornstraße Richtung Kalker Hauptstraße zum Problem für mobilitäts-
eingeschränkte Personen, da diese den  Gehweg zusätzlich punktuell 
einschränken.  
 
32  FGSV (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 
33  FGSV (2011): Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA 
34  FGSV (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA 
Nutzbare Gehwegbreite

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 68 
Abbildung 4-41: Barrieren auf der Trimbornstraße zwingen Mobilitäts-
eingeschränkte zur Fahrbahnnutzung 
  
Als Verbindung zwischen KölnArcaden, Kalker Hauptstraße, Stadt-
bahn-Haltestelle Kalk Post und S -Bahn besitzt die Trimbornstraße 
eine sehr hohe Bedeutung für den Fußverkehr , sie kann als Haupt-
achse für den Fußverkehr kategorisiert werden. Der westliche Geh-
weg wird dabei stärker genutzt als der östliche und ist mit einer Breite 
von ca. 2 Metern jedoch nicht für diese Frequenz ausgelegt. Kurzfris-
tig sollte daher die westliche Seite des Gehweges auf Kosten der 
westlichen Parkreihe (die die aktuell gültigen Breitenvorgaben für 
Parkstände nicht erfüllt) erweitert werden. Dies kann provisorisch mit 
Sperrpfosten sowie einer auffälligen Markierung umgesetzt werden, 
wie beispielweise in der Kölner Altstadt (z.B. Am Hof). Perspektivisch 
sollte der Gehweg auch baulich erweitert werden, sodass ein e breite 
barrierefreie Fußwegeverbindung entsteht. Um den Entfall der Stell-
plätze für Anwohnende teilweise zu kompensieren, können die ver-
bliebenen Stellplätze auf der gegenüberliegenden Seite exklusiv für 
Anwohnende reserviert werden. Eine Einrichtung von Lade-/Lieferzo-
nen und Stellplätzen für Handwerk und Pflege ist zu prüfen. Für Aus-
wärtige ist das Parken im Parkhaus der KölnArcaden möglich. 
Auch auf der Kalker Hauptstraße sollte der Fußverkehr uneinge-
schränkt gefördert und gesichert werden und die Flächen für den Fuß-
verkehr entsprechend seiner Bedeutung auch aufgeteilt werden, hat 
doch eine aktuelle Befragung von „Köln -Business“ ergeben, dass  
46 % der Einkaufenden die Geschäfte auf der Kalker Hauptstraße zu 
Fuß besuchen, 20 % mit dem Fahrrad und 21 % mit dem ÖPNV, da-
gegen nur 14 % mit dem Auto.35  
 
 
35  Kölner Stadtanzeiger vom 08.04.2024, Seite 24

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 69 
Auch das Fahrradparken beeinträchtigt den Fußverkehr zum Teil er-
heblich: Die vorhandenen Abstellanlagen sind mancherorts so plat-
ziert, dass geparkte Fahrräder in die Gehbahn hineinragen (müssen). 
Auch sind sie an Knotenpunkten oftmals so platziert, dass die direkten 
Querungsstellen blockiert sind.  
Im Bereich der Trimbornstraße waren abgestellte Sharing -Fahrräder 
sowie den Gehweg einschränkende Radabstellanlagen  an der Halte-
stelle ein Thema.  
Abbildung 4-42: abgestellte Fahrräder am S-Bahn-Haltepunkt Trim-
bornstraße  
  
In der Köln-Kalk wird die nutzbare Gehwegbreite auch durch das Kfz-
Parken auf dem Gehweg eingeschränkt. Immer wieder deutlich ge-
macht werden muss, dass Gehwegparken nur dort legal ist, wo es ex-
plizit durch StVO-Beschilderung bzw. Markierungen in Parkzonen er-
laubt ist.  
So wurde z.B. in Kalk der Weg aus der Steprathstraße zur 
Thumbstraße zum Hindernisparcours . Vor dem Discounter schränk-
ten parkende Kfz die Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Platzfläche 
erheblich ein. Zum Zeitpunkt der Begehung waren etwa zehn Fahr-
zeuge in diesem Bereich z.T. illegal geparkt. Ein großer Teil der Platz-
fläche gehört zum Verkehrsberuhigten Bereich, in dem n ur auf mar-
kierten Stellplätzen geparkt werden darf. Es wird berichtet, dass es bei 
Anlieferung des Discounters zu gefährlichen Situatione n auf der 
Steprathstraße kommt und dass früher rückwärtig über eine Zufahrt 
an der Breuerstraße angeliefert wurde. 
Fahrradparken optimieren 
Gehwegparken

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 70 
Abbildung 4-43: illegal parkende Kfz werden zum Hindernisparcours 
  
Hier sollten die Sperrpfosten so platziert werden, dass die gesamte 
Platzfläche nicht beparkt werden kann. Es sollte geprüft werden, ob 
die Einrichtung einer Liefer-/Ladezone an der Thumbstraße die Anlie-
ferung für den Discounter erleichtern und sicherer gestalten könnte 
oder ob die rückwärtige Belieferung wieder aufgenommen werden 
kann. Falsch parkende Autos sollten hier verstärkt kontrolliert werden. 
Auch in Ostheim wurde illegal geparkt. Besonders auffällig waren hier 
die parkenden Kfz am Steinrutschweg und auf dem Gehweg am Kno-
tenpunkt Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße. 
Abbildung 4-44: Illegal parkende Kfz an Steinrutschweg und Servati-
usstraße in Ostheim 
   
Jedoch führt oftmals auch legales Parken  zu Flächenkonflikten bzgl. 
der nutzbaren Gehwegbreite. So wird beispielsweise im gesamten Ver-
lauf auf Breuerstraße oder Vorsterstraße in Köln-Kalk auf einem mar-
kierten Parkstreifen geparkt, leider teilweise über die Parkflächen in 
den bereits zu schmalen Gehweg hinein. Auf den Begehungen nutzten 
daher einige Teilnehmer lieber die Fahrbahn, Personen mit Rollstuhl 
waren gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, da die Gehwege 
für sie nicht nutzbar waren.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 71 
Abbildung 4-45: legal parkende Fahrzeuge auf Breuerstraße  (links) 
und Vorsterstraße (rechts) in Köln-Kalk  
  
Hier sollten die Ansprüche des Fußverkehrs gegenüber des parkenden 
Kfz-Verkehrs abgewogen werden. Parkende Kfz sollten in keinem Fall  
• ein Ausweichen auf die Fahrbahn erzwingen 
• Sichthindernisse für zu Fuß Gehende an Querungsstellen und 
Einmündungen darstellen 
• Begegnungsverkehr auf dem Gehweg verhindern. 
Die Diskussionen im Themenfeld „Flächengerechtigkeit“ bezogen sich 
auch auf die Art und Weise , wie die Gehwege von Möblierung freige-
räumt werden können. Zukünftig sollten die Flächen am Fahrbahnrand 
oder auf sehr breiten Gehwegen nicht mehr nur für parkende Kfz re-
serviert werden: Auf sogenannten Multifunktionsflächen kann neben 
Bäumen, Schildermast en und ggf. Kfz -Stellplätzen eine Vielzahl an 
Möblierung oder Außengastronomie untergebracht werden, darunter 
auch Parkuhren/Ladeinfrastruktur, Fahrradparken, E-Scooter-Abstell-
plätze, Transformatorenkästen, Sitzgelegenheiten und zeitweise auch 
Abfalltonnen zur Leerung.  
 
 
 
 
Multifunktionsstreifen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 72 
Abbildung 4-46: Multifunktionale Flächen außerhalb der Gehbahn in 
Köln 
  
  
In einigen Straßen sind die Gehwege aufgrund der Oberflächen punk-
tuell nicht barrierefrei begehbar , was bei der alternden Straßeninfra-
struktur nicht nur in Köln eine große Herausforderung ist, denn die klei-
nen „Stolperfallen“ bergen bei Sturz gerade für Ältere große Risiken. 
Aber auch die Gestaltung mit Natursteinpflaster oder breiten Fugen 
kann insbesondere für Personen mit Hilfsmitteln ein Hindernis sein. 
Abbildung 4-47: Gestaltung der Rampe mit schlecht berollbaren Na-
tursteinen in Kalk  und Oberflächenschäden in 
Ostheim 
  
Auf den Begehungsrouten waren die meisten Querungsstellen nicht 
barrierefrei eingerichtet. Häufig ist die Querungsstelle nicht auf 0 cm-
Oberflächen /  
und Gehwegqualität 
Querungsstelle mit  
differenzierter Bordhöhe  
(Doppelbord)

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 73 
Niveau abgesenkt bzw. nicht mit einer differenzierten Bordhöhe aus-
gestattet, obwohl auch Querungsstellen mit einer niedrigen Bordstein-
kante für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis darstellen 
können. Sogar einige neuere Querungsstellen weisen nu r die Absen-
kung auf 3 cm auf. 
Abbildung 4-48:  Nutzung der Nullabsenkung neben der Fußgänger-
furt an der LSA Kalker Hauptstraße/Vietorstraße 
 
Im Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird aktuell an Querungs-
stellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 
6 cm empfohlen. 36 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von 
Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante 
leicht und gefahrlos passieren können und zum anderen den Ansprü-
chen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock 
gut ertastbare Kante angewiesen sind. Damit löst die Querungsstelle 
mit differenzierter Bordhöhe die Querungsstelle mit 3 cm Bord ab, die 
als „Kompromisslösung“ in der Vergangenheit  empfohlen wurde. Sie 
kann bereits bei 2,50 m Breite eingerichtet werden. 
In Zusammenarbeit z.B. mit dem Seniorenbeirat und Behindertenbeirat 
sollte eine Prioritätenliste für den Umbau von barrierefreien Knoten-
punkten erarbeitet werden.  
 
36  Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefrei-
heit im Straßenraum, Gelsenkirchen S. 33

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 74 
Abbildung 4-49:  Differenzierte Bordhöhen an einer Querungsstelle 
 
In Köln sollten alle herausragend wichtige Ziele barrierefrei erreichbar 
sein. Vorhandene Umlaufsperren („Drängelgitter“) und Sperrpfosten 
(„Poller“) stören nicht nur alle zu Fuß Gehenden, sondern bilden z.T. 
unüberwindbar Barrieren für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwa-
gen, Fahrräder mit Kinderanhänger, Sonderfahrräder, etc.  
Umlaufsperren müssen daher grundsätzlich auf ihre Verzichtbarkeit 
hin überprüft werden, oder wenn unverzichtbar, in mindestens 1,50 m 
Abstand, nicht überlappend gesetzt und kontrastreich markiert werden.  
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 17. Januar 2024 festge-
legt, dass Sperrpfosten, Umlaufsperren, Schranken, etc. im unmittel-
baren Verkehrsraum von öffentlichen [Rad -]Wegen Verkehrshind er-
nisse im Sinne des § 32 Absatz 1 StVO darstellen und auf deren Ein-
satz, wo immer dies möglich ist, aus Verkehrssicherheitsgründen ver-
zichtet werden soll. Bei der Anordnung von Sperrpfosten, die sich be-
schränkend oder verbietend auf den Verkehr auswirken, sind u. a. die 
Regelungen des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO zu beachten (besondere, 
qualifizierte Gefahrenlage). Falls im Ausnahmefall die Notwendigkeit 
von Sperrpfosten besteht, ist gegebenenfalls der Rad- und Fußverkehr 
über Längsmarkierungen, die an beiden  Seiten des Pfostens aufge-
bracht werden, um den Pfosten herum zu führen. 
bauliche Hindernisse

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 75 
Abbildung 4-50: Musterlösung für  Umlaufsperren und markierter 
Sperrpfosten in Engelskirchen 
Quelle: Planungsbüro VIA 
Im Knotenpunkt Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ist eine Um-
laufsperre angebracht, die mit Rollstuhl oder Kinderwagen nur schwer 
oder nicht zu passieren ist.  
Abbildung 4-51: zu schmale Umlaufsperre am Knotenpunkt Zehnt-
hofstraße/Buchheimer Pfädchen 
 
Während beim ÖPNV die Bushaltestellen sukzessive barrierefrei aus-
gebaut werden, gibt es in der Fläche für die Gruppe der Blinden und 
stark Sehbehinderten bisher noch wenig Hilfen zur Orientierung in 
Form von Bodenindikatoren. Zumindest für die Querungsstellen sollten 
Prioritäten-Listen für die Stadtteile erstellt und systematisch abgearbei-
tet werden. 
taktiles Leitsystem

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 76 
4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität 
Das zu Fuß Gehen ist die ideale und originäre Verkehrsart für die Ver-
bindung von Aufenthalt und Fortbewegung. So geht es in der Fußver-
kehrsplanung nicht mehr nur um die Überwindung räuml icher Distan-
zen, sondern die Straße soll als Lebensraum betrachtet werden. In den 
nachfolgenden Unterkapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten 
einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet 
aufgezeigt werden. 
Im Zuge der Schaffung einer direkten und attraktiven Fußwegeverbin-
dung in Kalk sollten an einigen Stellen Verbesserungen vorgenom-
men werden. Das betrifft vor allem die „Grünen Wege“ Kalk, die als 
äußerst attraktive Parallelwege abseits der Hauptverkehrsstraßen lie-
gen. Die Umgebung der Grünen Wege wirkt jedoch durch herumlie-
genden Müll ungepflegt und wird von den Teilnehmenden  auch auf-
grund von Belästigungen durch Drogenkonsum als Angstraum wahr-
genommen.  
Abbildung 4-52:  Wegeverbindung „Grüne Wege“ Kalk 
  
Diese parallelen, im Grünen gelegene Fußverkehrsverbindungen soll-
ten insgesamt aufgewertet und gestärkt werden. Gegebenenfalls kön-
nen diese Verbindungen durch Möblierung (z.B. Spielelemente, Tisch-
tennis, Calisthenics-Anlage, Generationenpark) ergänzt werden, um 
möglichst viele Zielgruppen anzusprechen und die Verbindungen zu 
beleben. Der Reinigungszyklus und die Beleuchtung sollten überprüft, 
das Kfz-Parken geordnet und kontrolliert werden. Bestehende „Tram-
pelpfade" stellen die genutzten Fußwegeverbindungen dar und sollten 
befestigt und barrierefrei ausgebaut und von parkenden Kfz freigehal-
ten werden. 
 
Stärkung der Fußwege-
verbindungen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 77 
Abbildung 4-53: Grüne Wege Kalk Übersicht 
  
Bürger*inneninitiative Mehr Grün in Kalk (2024): Grüne Wege Kalk 
 
Außerdem könnten diese Fußverkehrsverbindungen über ein Re-
launch des innerörtliche n Leitsystems si chtbarer gemacht werden. 
Hauptziel eines innerstädtischen Leitsystems für zu Fuß Gehende ist 
die Verbesserung der Orientierung für Gäste mit fehlender oder ein-
geschränkter Ortskenntnis. Tatsächlich verfügen oft auch Einheimi-
sche nicht über eine umfassende Orientierung im Detail.  
Das Wegesystem muss barrierefrei konzipiert werden, Informationen 
zu einer eingeschränkten Barrierefreiheit auf einzelnen Strecken soll-
ten über Piktogramme aufgenommen werden, ebenso Hinweise auf 
wichtige Schnittpunkte mit anderen Verkehrsträgern (ÖV-Haltestellen 
und Parkplätze) sowie öffentlich zugängliche (barrierefreie) Toiletten. 
Wegweisung für den 
Fußverkehr

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 78 
Abbildung 4-54:   Innerörtliche Wegweisung Köln (links) und in Lever-
kusen-Opladen (rechts) 
  
Die Zielwegweisung kann auch durch Infotafeln oder Stelen an zent-
ralen Orten ergänzt werden. Diese könnten ergänzende Informationen 
liefern sowie einen Überblick bieten und sollten an zentralen Standor-
ten platziert werden. Attraktive Wegeverbindungen können auch ge-
stalterisch in Wert gesetzt und so hervorgehoben werden. Dies könnte 
durch eine ortsbezogene Gestaltungsweise geschehen, was bei Be-
wohnenden ein Identifikationsgefühl mit der Stadt und bei Besuchen-
den ein Erlebnisgefühl des Besuchs stärken kann.  
Abbildung 4-55:   Fußwegeinszenierung in Lüdenscheid

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 79 
Im Rahmen der Begehungen wurde an mehreren Stellen Sitzmobiliar 
dokumentiert. Grundsätzlich kann das Angebot hier noch ausgeweitet 
werden, um zu Fuß Gehenden  eine Pausenmöglichkeit zu ermögli-
chen, aber auch um die Aufenthaltsqualität von bestimmten Bereichen 
zu erhöhen und soziale Kontakte zu fördern. 
Das technische Regelwerk für barrierefreie Verkehrsanlagen 37 be-
nennt wesentliche Merkmale des Mobiliars für verschiedene Alters-
gruppen der Bevölkerung, für Menschen mit Behinderung, Schwan-
gere und viele andere mehr: 
• die Sitzfläche sollte im Material nicht zu kalt, dabei glatt, aber 
nicht zu tief sein, um ohne fremde Hilfe beim Aufstehen wie-
der hochzukommen (ca. 48 cm Höhe), 
• neben der Rückenlehne sollte es auch Armlehnen zur Entlas-
tung der Arm- und Schultermuskulatur, aber ebenfalls zum 
leichteren Aufstehen geben, 
• für Blinde mit dem Langstock sollten Möbel gut ertastbar und 
für stark Sehbehinderte kontrastreich und so im Umfeld auf-
findbar sein. 
• neben der Sitzgelegenheit sollte es eine stufenlos zugängliche 
ebene Fläche von 1,50 m x 1,50 m (für Rollstuhl, Kinderwa-
gen, Rollatoren) geben, 
• der Aufstellort sollte außerhalb der Laufrichtung des Geh-
wegs, u.a. im Interesse der Blinden und Sehbehinderten, sein. 
Spielmöglichkeiten z. B. für Kinder sind eine weitere Möglichkeit , die 
Aufenthaltsqualität und die Verweildauer zu erhöhen. Diese können 
auch mit Sitzmöglichkeiten kombiniert und somit multifunktional ge-
nutzt werden. Ebenso können diese punktuell aufgestellt oder auch 
nur markiert werden, damit die Wege der Stadt für die Kinder erlebbar 
gemacht werden. 
 
37 FGSV (2014): H BVA, S. 59 
„Mobilität braucht manch-
mal Nicht-Mobilität“ 
Spielmöglichkeiten

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 80 
Abbildung 4-56: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in Brühl 
(markiert) und Detmold 
   
Eine ausreichende Beleuchtung der Gehwege führt zu einer höheren 
Aufenthaltsqualität und verringert subjektive Unsicherheitsgefühle ge-
rade für Ältere mit reduzierter Sehstärke . In Köln-Kalk wurden zum 
Beispiel die „Grünen Wege“ genannt, zu denen einige der Teilneh-
menden anmerkten, dass das zu Fuß Gehen für sie bei Dämmerung 
oder Dunkelheit nicht angenehm ist und sie sich unsicher fühlen.  
Bei der Begehung in Kalk wurde auch die Bedeutung von Sauberkeit 
auf Fußwegen deutlich.  
Abbildung 4-57:  Wunsch nach sauberen Wegen vor der Kita Vietor-
straße 16 
 
Daher sollten die Reinigungsintervalle an stärker frequentierten Stel-
len überprüft werden. Auch sollten Hinweise auf die AWB-Aktion „Wil-
der Müll“ und den Mängelmelder „Sag‘s uns“ stärker kommuniziert 
werden. 
Beleuchtung  
Sauberkeit

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 81 
Abbildung 4-58: Müll im Straßenraum 
  
 
Stadtgrün verbessert nicht nur die  Aufenthaltsqualität, sondern bringt 
auch Vorteile für das Stadtklima. Es spendet ab einer bestimmten 
Größe Schatten und schützt vor Überwärmung der Stadt.  
Abbildung 4-59: Hochbeete in Köln-Ostheim  
  
Darüber hinaus produzieren Bäume Sauerstoff und filtern Bakterien, 
Pilzsporen, Staub und weitere schädliche Stoffe aus der Luft. Derzeit 
wird das Entsiegelungskataster der Stadt Köln erstellt, dieses sollte 
von den Bezirksvertretungen geprüft und gegebenenfalls angepasst 
werden. Alternativ können wie in Ostheim Hochbeete oder Baumkübel 
zu einer Verbesserung des Stadtklimas beitragen. 
 
Stadtgrün

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 82 
Abbildung 4-60: mobiles Stadtgrün in der Kölner Innenstadt 
 
Das Thema blaue Infrastruktur (Wasserstellen, Wasserspiele) ist im-
mer häufiger ein Thema in der nachhaltigen Stadtentwicklung und in 
lebenswerten Räumen. Dabei geht es um versiegelte Flächen, auf de-
nen sich die Hitze im Sommer staut, um nicht  vorhandene Schatten-
plätze sowie auch um Wasserstellen, die Abkühlung bringen. Um den 
Straßenräume auch im Sommer nutzbar zu machen, könnten an öf-
fentlichen Plätzen Sonnensegel über Sitzgelegenheiten sowie auch 
Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Gegebenenfalls können einige 
Flächen entsiegelt und begrünt werden. Dies wurde insbesondere von 
den Teilnehmenden auf der Begehung in Ostheim gewünscht. 
Abbildung 4-61:  Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel 
    
Blaue Infrastruktur

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 83 
4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle 
Maßnahmen 
Die durch die Begehungen entwickelten Maßnahmenempfehlungen 
wurden in einem Kataster zusammengestellt. Auf jedem Katasterblatt 
wird die Maßnahmenempfehlung in Foto und Karte sowie Text doku-
mentiert.  
Abbildung 4-62:  Ausschnitt Maßnahmenkataster 
 
 
Für die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse im Maßnahmen-
Workshop sind Poster erstellt worden, die die Maßnahmenempfehlun-
gen in der Übersicht darstellen.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 84 
Abbildung 4-63:  Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Kalk 
 
Abbildung 4-64:  Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Ostheim

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 85 
5 Empfehlungen zur Umsetzung 
Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurden 46 Maßnahmenempfeh-
lungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr in den Un-
tersuchungsgebieten in den Stadtteilen Köln-Kalk und Köln -Ostheim 
erarbeitet. Diese Maßnahmenempfehlungen sollten von der Verwal-
tung der Stadt Köln geprüft und je nach Aufwand auch politisch be-
schlossen werden.  
5.1 Bewertung der Maßnahmen 
Im Maßnahmenkataster sind bereits Hinweise auf Umsetzungszeit-
räume gegeben worden, indem den Maßnahmenempfehlungen die 
Kategorien kurz -, mittel - und langfristig zugewiesen wurden. Unter 
kurzfristigen Maßnahmen sind z. B. die Optimierung von punktuellen 
Oberflächenverbesserungen und die Absenkung von Bordsteinen ge-
fasst. Unter kurzfristig wird angenommen, dass die Verwaltung diese 
Maßnahmenempfehlungen innerhalb der nächsten drei Jahre umset-
zen kann.  
Unter Maßnahmen, die nach Einschätzung der Gutachter einen mittel-
fristigen Umsetzungshorizont aufweisen, werden vor allem Maßnah-
men eingeordnet, die keine übergreifenden konzeptionellen Vorarbei-
ten erfordern, oder auch realisiert werden können, ohne dass ein Kom-
plettumbau erforderlich wäre. Für einen mittelfristigen Umsetzungsho-
rizont nehmen wir der Erfahrung nach vier bis sieben Jahre an.  
Ein langfristiger Umsetzungshorizont von ab sieben Jahren wurde 
Maßnahmen zugeordnet, die einen längeren planerischen Vorlauf, 
eine intensive politische Diskussion und Abstimmung und/oder die Ak-
quirierung von Fördermitteln erfordern.  
In den folgenden Tabellen werden die Schwerpunkte der T hemenfel-
der Sicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Stärkung der 
Fußwegebeziehungen in Zusammenhang mit den Umsetzungszeiträu-
men bewertet: 
  
Umsetzungszeiträume 
Bewertung der  
Maßnahmen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 86 
Tabelle 5-1:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Verkehrssi-
cherheit 
Ver-
kehrs- 
sicher-
heit 
Kurzfristig 
möglich 
Mittelfristig 
möglich 
Langfristig 
möglich  
LSA fußver-
kehrsfreundlich 
einrichten 
Fußverkehrsfreundliche 
LSA-Schaltung prüfen:  
z.B. Fußverkehrs-Grün-
zeiten an KVB-
Vorrangschaltung kop-
peln am Knotenpunkt 
Frankfurter Straße / 
Rösrather Straße 
 
Ausbau nach dem 3-
Sinne-Prinzip (z.B. Kalker 
Hauptstraße / Breuer-
straße) 
Westliche Aufstellflächen 
erweitern (Kalker Haupt-
straße / Vietorstraße) 
Querung an allen 
Knotenarmen signa-
lisieren bzw. Diago-
nalquerung prüfen 
(Kalker Hauptstraße 
/ Vietorstraße) 
Prüfung Abbau LSA 
und Ersetzen durch 
FGÜ an Kalker 
Hauptstraße / Breu-
erstraße 
Querungsstel-
len  
verbessern 
Provisorische  
Markierungs- und Um-
baumaßnahmen: 
Barrieren (Kfz-Park-
plätze, Grün) entfernen, 
um Sichtdreiecke und 
Aufstellflächen zu ver-
bessern:  
Konzept „Freie Ecke“ 
umsetzen (z.B. Vorster-
straße / Josephskirch-
straße sowie Buchhei-
mer Weg / Ruppiner 
Straße, Ruppiner 
Straße / Prignitzstraße, 
Servatiusstraße / Stein-
rutschweg / Werntgen-
straße) 
Umbaumaßnahmen: 
− vorgezogene  
Seitenräume 
− Engstellen einrichten 
− Anhebungen 
− FGÜ einrichten ggf. 
auch statt LSA (z.B. an 
Gießener Straße / 
Taunusstraße sowie 
Kalk-Mülheimer Straße 
/ Vorsterstraße, Zehnt-
hofstraße 48, Servati-
usstraße / Wilhelm-
Griesinger-Straße und 
Rösrather Straße 33) 
− Gehwegüberfahrt ein-
richten (z.B. Vorster-
straße / Aldi-Parkplatz, 
sowie Breuerstraße 
entlang Kalker Haupt-
straße 
stadtweite, syste-
matische Umset-
zung eines einheitli-
chen Designs an  
Querungsstellen 
Umbau aufgeweite-
ter Knotenpunkte in 
Kreisverkehrsplätze 
(z.B. Servatius-
straße / Steinrutsch-
weg oder Buchhei-
mer Weg / Stein-
rutschweg) 
Verkehrsberuhi-
gung 
Durchgangsverkehr ab-
seits der Hauptver-
kehrsstraßen überprü-
fen und ggf. unterbin-
den (z.B. Nebenfahr-
bahn Rösrather Straße 
(Rösrather Straße 43 – 
61 in Ostheim) sowie 
Kfz-Parken sicherer ge-
stalten (Umwandlung in 
Längsparkplätze) 
Programm Verkehrsbe-
ruhigter Bereich ohne 
niveaugleichen Umbau 
aufsetzen 
Einrichtung von weiteren 
Verkehrsberuhigten Be-
reichen ohne niveauglei-
chen Umbau (z.B. Auf 
der Driesch/Henri-Dun-
ant-Straße)  
Umgestaltung der 
Nebenfahrbahn in 
reinen Geh-/Rad-
weg Rösrather 
Straße

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 87 
Schulwegsicherheit Schulisches Mobili-
tätsmanagement in-
tensivieren (Pro-
jekte, Kampagnen, 
Informationen)  
Das Projekt „Lauf-
Bus“ reaktivieren 
Elternhaltestellen 
prüfen und einrich-
ten (z.B. Henlein-
straße) 
Einrichtung weiterer 
Schulstraßen prüfen 
(z.B. Hollwegh-
straße) 
Bauliche Maßnahmen zur 
Unterstützung der Ge-
schwindigkeitsreduzie-
rung 
Sicherung der Querungs-
stellen 
Stadtweit Schul-
wegeverbindungen 
systematisch si-
chern 
 
Nebenanlagen 
herstellen 
Durchgängigkeit der 
Gehwege auf der 
Straße provisorisch 
sicherstellen: 
− Markieren 
− Sichern über Bar-
rieren (z.B. an 
Wilhelm-Griesin-
ger-Straße vor 
Kita) 
Neubau Nebenanlagen 
(z.B. Wilhelm-Griesinger-
Straße) 
 
Konflikte Rad - und 
Fußverkehr  
Radweg kontrast-
reich und taktil ab-
grenzen an Frank-
furter Straße / Rös-
rather Straße 
Radabstellanlagen 
auf Kfz-Parkplätzen 
einrichten (z.B. Holl-
weghstraße) 
Piktogrammkette 
auf Fahrbahn mar-
kieren (z.B. Servati-
usstraße)

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 88 
Tabelle 5-2:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Einschrän-
kung der Bewegungsfreiheit 
Einschränkung 
der Bewegungs- 
freiheit  
Kurzfristig 
möglich 
Mittelfristig 
möglich 
Langfristig 
möglich 
Wegeoberflächen optimie-
ren 
Punktuelle Gehweg-schä-
den entfernen 
Barrieren überprüfen und 
sichern, ggf. entfernen 
(z.B. Verkehrszeichen, 
Sperrpfosten, Umlaufsper-
ren wie am Buchheimer 
Pfädchen und Auf der 
Driesch / Buchheimer 
Weg) 
 
  
Querungsstellen barrierefrei 
ausgestalten 
Bordsteinabsenkung mit 
differenzierter Höhe (Dop-
pelbord) auf Hauptachsen 
und an wichtigen Zielorten 
bauen  
Bordsteinabsen-
kung mit diffe-
renzierter Höhe 
(Doppelbord) 
quartiersweise 
prüfen und um-
bauen 
Stadtweiter 
barrierefreier 
Umbau aller 
Querungsstel-
len 
Flächengerechtigkeit Gehwegbreiten sichern 
(empfohlene Breite 
2,50 m)  
Umwandlung der westli-
chen Park platzflächen der 
Trimbornstr. zur Erweite-
rung des Gehweges 
Barrieren auf Nebenanla-
gen entfernen (z.B. Markt 
26 und Zehnthofstr. / Buch-
heimer Pfädchen) 
Außengastronomie neu 
ordnen und Bewegungs-
räume freihalten (z.B. 
Taunus.) 
Einrichtung einer Mobilsta-
tion an der S -Bahn Trim-
bornstraße 
weitere Umwandlung von 
Parkflächen in Multifunkti-
onsflächen 
illegales Kfz-Parken/Halten 
unterbinden/ahnden (z.B. 
Vorsterstraße 74, Thumb -
str. / Steprathstr., Ruppiner 
Str. / Prignitzstr.)  
Fahrradparken überprüfen 
und umorganisieren (z.B. 
Gießener Str. / Trimborn-
str.) 
Fußverkehrs-
freundliches Kfz -
Parken durch 
Markierung defi-
nieren und stadt-
weit umsetzen  
(z.B. Parkzone, 
wo kein Bewoh-
nerparkgebiet 
möglich ist) 
Reduktion des 
Parkraumes im 
öffentlichen Stra-
ßenraum in Kalk: 
Verlagerung in 
die vorhandenen 
Parkierungsanla-
gen prüfen 
Potenziale für 
Quartiersgara-
gen prüfen 
(Machbarkeits-
studie zum Quar-
tiersparken)   
Einrichtung 
von Quartiers-
garagen und 
Reduktion des 
Parkraumes im 
öffentlichen 
Straßenraum  
Bauliche Ver-
breiterung des 
westlichen 
Gehwegs der 
Trimborn-
straße

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 89 
Tabelle 5-3:  Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Aufenthalts-
qualität 
Aufenthalts-
qualität 
Kurzfristig 
möglich 
Mittelfristig 
möglich 
Langfristig 
möglich 
Sitzmöbel und Spielmög-
lichkeiten errichten 
Punktuelle Möblie-
rung errichten/ 
optimieren (z.B. in 
bestehenden Ver-
kehrsberuhigten Be-
reichen) 
Ergänzung um wei-
tere Elemente (Ab-
fallbehälter, Beleuch-
tung, etc.) 
Standards zur ziel-
gruppenspezifischen 
Möblierung des in-
nerstädtischen öf-
fentlichen Straßen-
raumes definieren  
Stadtweite Umset-
zung zielgruppen-
spezifische Möb-
lierung 
Grüne und blaue Infrastruk-
tur optimieren 
Begrünung entlang 
von Wegen (Beetbe-
pflanzung, ggf. mo-
bile Begrünung) 
Ergänzung um wei-
tere Elemente in 
Straßenräumen 
(Trinkwasserspen-
der, Beschattung, 
etc.) 
Inwertsetzung von 
vorhandenen Ver-
kehrsberuhigten Be-
reichen durch Mobi-
liar und Reduktion 
des ruhenden Ver-
kehrs 
Baumbepflanzung 
zur großflächigeren 
Schattenspende 
(Leitungen und 
Standorte prüfen) 
Prüfung Einrichtung 
Wasserspiele/-stel-
len 
Entsiegelungskatas-
ter Köln ausarbeiten  
Entsiegelungska-
taster Köln umset-
zen 
stadtweite Umset-
zung grün -blauer-
Infrastruktur 
Wegeverbindungen attrakti-
ver gestalten  
Attraktivierung: Be-
grünung, Möblierung, 
Qualität der „Grünen 
Wege“ 
Sichtbarmachen und 
Inszenierung der 
Grünen Wege 
Prüfung der Öffnung 
zwischenzeitlich ge-
schlossener Fuß-
wegeverbindungen 
(z.B. Hollweghstraße 
entlang Schule) 
Konzept für ein Fuß-
wegenetz erstellen 
Standards für Fuß-
wegeverbindungen 
definieren 
Beleuchtung, Pflege 
und Möblierung der 
Grünen Wege Kalk 
optimieren 
Grüne Wege si-
chern und weiter 
ausbauen, z.B. 
Durchwegung 
Neuerburgstr. / 
Christian-Sünner-
Str. 
Östlichen Zugang 
zur Haltestelle 
Ostheim schaffen 
Innerörtliches Leitsystem  Hauptfußwegever-
bindungen definieren 
Wegweisungskon-
zept erstellen 
Innerörtliche Weg-
weisung (auch punk-
tuell z.B. zum nächs-
ten WC sinnvoll) und 
taktiles Leitsystem 
einrichten

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 90 
Aufenthaltsqualität verbes-
sern / Verkehrsberuhigung 
Beschilderung des 
Platzes an Kalk Post 
als Fußgängerzone 
(Fahrrad frei) 
Bodenmarkierungen 
für Radverkehr und 
VZ-Piktogramm im 
Verkehrsberuhigten 
Bereich Markt an-
bringen  
Erweiterung des Ver-
kehrsberuhigten Be-
reichs auf die ge-
samte Breuerstraße 
prüfen, Markierung 
Parken 
Parkplätze im Ver-
kehrsberuhigten Be-
reich Rösrather 
Straße neu ordnen 
Einrichtung einer 
öfftl. Toilette an Hal-
testelle Ostheim so-
wie Kommunikation 
zu Happy Toilet-
Konzept 
 
5.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie 
Um den Anteil der alltäglichen Fußwege in Köln nachhaltig zu stei-
gern, sollte eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit Hand-
lungsfeldern und konkreten Maßnahmen entwickelt werden. Daraus 
abgeleitet werden priorisierte Maßnahmenprogramme, anhand derer 
ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre 
erstellt wird. Hierzu können folgende Bausteine gehören: 
• Definition von Leitlinien für ein fußverkehrsfreundliches Köln 
• Definition von Qualitätsstandards für den Fußverkehr, insbe-
sondere Standards zum barrierefreien Ausbau von Nebenan-
lagen und Querungsstellen 
Aus den Fußverkehrs-Checks 2023 können bereits erste Ansätze für 
mögliche Leitlinien in Köln formuliert werden:  
• Zu Fuß Gehende sollen an keiner Stelle gezwungen werden, 
auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Nicht nur die Fahr-
bahn, auch der Gehweg muss durchgängig gestaltet werden. 
• Es soll die ungehinderte Begegnung von zu Fuß Gehenden 
ermöglicht werden, die Regelbreiten für Gehwege sollen an-
gestrebt und Mindestbreiten nicht unterschritten werden.  
• Der Masterplan Parken soll vor allem auch in den nutzungs-
gemischten hochverdichteten Innenstadtquartieren ange-
wandt und eine Parkraumbewirtschaftung flächendeckend 
eingeführt werden. Parkstreifen sollen zu Multifunktionsflä-
chen umorganisiert werden, sämtliche Infrastruktur- und Möb-
lierungselemente hier hinein verlagert werden.  
• In Wohnstraßen ohne oder mit zu schmalen Gehwegen soll 
geprüft werden, ob die Kfz-Geschwindigkeit weiter reduziert 
Erstellung einer Fußver-
kehrsstrategie

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 91 
werden kann (Verkehrsberuhigter Bereich, auch ohne niveau-
gleichem Umbau). 
• Die Oberflächen sollen bei jedem Wetter gut berollbar und 
ohne starke Neigung nutzbar sein. Barrieren wie Sperrpfos-
ten und Umlaufgitter sollen überprüft und nach Möglichkeit 
entfernt oder optimiert werden.  
• Querungsstellen sollen möglichst gesichert und die Trennwir-
kung der Fahrbahn soll reduziert werden. Auf die Barrierefrei-
heit an Knotenpunkten und Querungsstellen ist besonders zu 
achten. Hier sollten vor allem kurzfristig über Markierungen 
und Sperrpfosten/Fahrradabstellanlagen bessere Sichtbezie-
hungen geschaffen werden (stadtweites Programm “freie 
Ecken“) 
• ÖPNV-Haltestellen sowie wichtige innerörtliche Ziele müssen 
barrierefrei und sicher erreichbar sein. 
• Das zu Fuß Gehen muss im Rahmen der Schulwegsicherung 
gesichert und gestärkt werden. Vor allem auf den wichtigen 
Schulwegeverbindungen sollen die stadtweiten Programme 
„freie Ecke“ und „faires Parken“ umgesetzt werden.  
• Das Kölner Programm „Lauf-Bus“ soll reaktiviert und Schul-
straßen sollen vermehrt eingerichtet werden.  
• Das Lichtsignalanlagen-Abbau-Programm der Stadt Köln soll 
fortgeführt werden. FGÜ sollen nach Möglichkeit in kurzen 
Abständen die Querung mit Vorrang für den Fußverkehr si-
chern (z.B. nach dem Vorbild Vogelsanger Straße).  
• An der Einmündung von untergeordneten Straßen soll ver-
stärkt die Anlage von Gehwegüberfahrten geprüft werden 
(eindeutiger Vorrang für den Fußverkehr). 
• Wege im Grünen sorgen für eine Erholungswirkung für den 
alltäglichen Fußverkehr und werden gesichert, ausgebaut 
und kommuniziert, nach Möglichkeit ist ein Leitsystem im 
Quartier für die Haupt-Fußwegeachsen zu prüfen. Eingänge 
in Parks und Grünanlagen müssen barrierefrei und sicher ge-
staltet sein.  
• Grün-blaue Infrastruktur fördert das zu Fuß Gehen und den 
Aufenthalt im öffentlichen Raum besonders im Sommer und 
sorgt für eine lebenswerte Wohnumgebung. Im Entsiege-
lungskataster der Stadt Köln werden die Potentiale für eine 
klima-resilientere Platz- und Straßenraumgestaltung doku-
mentiert. Jeder Stadtteil sollte hier einen bestimmten Anteil 
der versiegelten Flächen melden.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 92 
• Die Aufenthaltsqualität in innerstädtischen Wohnquartieren 
wird durch eine Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs 
gesteigert.  
Diese Ansätze für Leitlinien einer gesamtstädtischen Fußverkehrs-
strategie sollten in der Verwaltung diskutiert werden. 
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät und begleitet die Mitgliedskom-
munen in NRW als Partner auf dem Weg zur Mobilitätswende über 
drei regionalen Koordinierungsstellen in NRW.  
Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die ganzheitliche Be-
trachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen Ar-
beitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Eine eindeu-
tige Zielvorgabe durch die Kommunalpolitik bzw. der Verwaltung s-
spitze und ein darauf ausgerichtetes kooperatives Handeln und Pla-
nen der Fachbereiche ist dazu notwendig.  
Die zielführende Strategie hierzu ist das Kommunale Mobilitätsma-
nagement. Das Kommunale Mobilitätsmanagement hat die Aufgabe, 
das Planen und Handeln der für Mobilität und Verkehr zuständigen 
Fachstellen der Kommunalverwaltung mit dem Ziel zu koordinieren, 
nachhaltige Mobilitätsangebote zu initiieren und die Mobilitätswende 
anzustoßen. Dies erfordert einen strukturierten, kontinuierlichen fach-
bereichsübergreifenden Abstimmungs - und Entscheidungsprozess. 
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hilft Kommunalverwaltung en diese 
Schnittstelle einzurichten und die Mitarbeite nden mit dem richtigen 
Know-How auszustatten. Denn Mobilität ist eine Querschnittsaufgabe 
in der Verwaltung.  
Die Koordinierungsstellen des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstüt-
zen die Mitgliedskommunen bei der Initiierung des Kommunalen Mo-
bilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zu der 
verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit ande-
ren Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten Angeboten zu 
zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. 
Die Fußverkehrs-Checks sind eine Maßnahme, die dazu beiträgt, in 
den teilnehmenden Kommunen die fachbereichsübergreifende Zu-
sammenarbeit zu initiieren bzw. zu verstetigen, sowie gleichzeitig die 
Politik, weitere Akteure und Institutionen und natürlich Bürg erinnen 
und Bürger einzubinden. 
 
 
Das Zukunftsnetz Mobili-
tät NRW – Unterstützung 
für Kommunen 
Kommunales Mobilitäts-
management

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 93 
Als langjähriges Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW verfolgt die 
Stadt Köln bereits seit langer Zeit das Ziel einer nachhaltigen Mobili-
tätsentwicklung. Mit dem Strategiepapier "Köln mobil 2025" von 2014 
hat die Stadt Köln den Verkehrsentwicklungsplan v on 1992 aktuali-
siert und das Fundament für einen neuen nachhaltigen Mobilitätsplan 
(SUMP) gelegt, welcher aktuell erarbeitet und von einer breiten Betei-
ligung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung begleitet wird. Mit 
dem nachhaltigen Mobilitätsplan s etzt die Stadt Köln an den Grund -
sätzen der Stadtentwicklungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" 
an. Aus den dort enthaltenen Zielen werden konkrete Maßnahmen für 
die Mobilität abgeleitet. 
Im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung wird innerhalb des De-
zernates für Mobilität die Entwicklung und Planung aller verkehrlichen 
Ziele gebündelt. Mit dem SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) er-
arbeitet das Amt zukunftsfähige Grundlagen der gesamt städtischen 
Verkehrsentwicklung. 
Der Nahmobilität kommt in der Mobilitätswende in Köln eine beson-
dere Bedeutung zu. Es gilt die Flächenumverteilung im gesamten Ver-
kehrsraum aktiv zu begleiten, um so allen Verkehrsteilnehmenden ge-
recht zu werden. Entsprechend des Ziels der Klimaneutralität der 
Stadt Köln bis 2035 werden alternative Mobilitätsangebote und deren 
Vernetzung sowie im Besonderen die Stärkung des Fuß- und Radver-
kehrs seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus genommen. Die Ein-
richtung der Stelle des Fußverkehrsbeauftragten unterstreicht die Be-
deutung, die die Kölner Stadtverwaltung dem Fußverkehr beimisst. 
Beim Auftaktworkshop der Fußverkehrs -Checks im August 2023 in 
Kalk begrüßte der Kölner Beigeordnete für Mobilität, Ascan Egerer 
eine große Anzahl an Teilnehmenden aus Zivilgesellschaft, Kommu-
nalpolitik und Verbänden. Neben dem Fußverkehrs-Check im Stadtteil 
Kalk, wurde ein zusätzlicher Fußverkehrs -Check im Stadtbezirk Nip-
pes durchgeführt, den die Stadt Köln aus eigenen Mitteln finanziert 
hat. Bei zwei Abschlussveranstaltungen in Nippes und Kalk wurden 
die gesammelten Ergebnisse aus dem Workshop sowie der in sge-
samt vier Rundgänge präsentiert und Lösungsvorschläge diskutiert.  
Das folgende Foto zeigt (v.l.) Theo Jansen (Leiter Geschäftsstelle Zu-
kunftsnetz Mobilität NRW), Thorsten Siggelkow (Leiter des Amtes für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln), Nico Rathmann 
(Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln) und Oliver Kr ischer (Minis-
ter für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-West-
falen) bei der Verleihung der Teilnahmeurkunden in Düsseldorf.  
Mitgliedschaft der Stadt 
Köln im ZNM NRW

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 94 
Abbildung 5-1: Urkundenverleihung im Ministerium  
 
Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW/Smilla Dankert

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 95 
6 Zusammenfassung und Fazit 
Die Begehungen im Stadtbezirk Kalk fanden in den Stadtteilen Kalk 
und Ostheim statt. In beiden Stadtteilen waren die Verkehrssicherheit, 
vor allem an den Querungsstellen, und die Barrierefreiheit, hier vor al-
lem die Flächengerechtigkeit und die barrierefreien Querungen, sowie 
sichere die Wege für Kinder intensiv diskutierte Themen.  
In der Begehung durch Kalk spielten  zudem die separat geführten 
„Grünen Wege“ eine wichtige Rolle. Diese in der Großstadt Köln selte-
nen, lärm- und abgasfreien Verbindungen führen abseits der Haupt-
straßen durch Innenhöfe und Grünanlagen, doch sind sie Vielen nicht 
bekannt und werden damit auch nicht entsprechend genutzt. Diese al-
ternativen Wegeverbindungen sollte die Stadt Köln deutlicher in Wert 
setzen und die „Grünen Wege“ weiterentwickeln und stärken: Sie soll-
ten durchgängig bleiben bzw. wieder werden und eine barrierefreie und 
attraktive Infrastruktur erhalten. Kurzfristig sollte die aktuell geschlos-
sene Fußwegeachse an der Schule Hollweghstraße wieder geöffnet 
werden. Das Grüne-Wege-Netz sollte für Orts unkundige sichtbar ge-
macht werden, möglichst durch ein innerörtliches Leitsystem.  
Abbildung 6-1:  versteckte Eingänge zu den „Grünen Wegen“ in der 
Breuerstraße 
  
Das Grüne-Wege-Netz ist darüber hinaus auch eine Ressource für ei-
nen Klimaschutzbeitrag im Veedel, wenn durch ein Angebot an attrak-
tiven und sicheren Fußwegeverbindungen für alle Bevölkerungsgrup-
pen (noch) mehr motorisierte Fahrten der Kalkerinnen und Kalker 
durch Nahmobilität ersetzt werden. Bei zukünftigen Baumaßnahmen 
gilt es, dieses Netz zu sichern und weiterzuentwickeln. 
Wichtiger Themenschwerpunkt in Kalk waren sichere, eigenständige 
Wege der Schülerinnen und Schüler . Wie in vielen anderen Kommu-
nen stand auch hier die Vermeidung von „Elterntaxi s“ am Schulein-
gang im Vordergrund. Für einen durchgreifenden Sicherheitsgewinn 
Wegeverbindungen 
„Grüne Wege“ 
sichere Wege für Kinder

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 96 
können Verhaltensänderung von Eltern mit einigen flankierende bauli-
che Maßnahmen zusammen wirken. Dies können zum Beispiel eine 
Ausgestaltung der Knotenpunkte mit Vorrang der zu Fuß Gehenden 
(Gehwegüberfahrten, Fußgängerüberwege) oder freie Sichtverhält-
nisse durch vorgezogene Seitenräume (Prinzip „Freie Ecke“) sein. 
Dies sind Maßnahmen, die auch eine MIV -Geschwindigkeits-
reduzierung unterstützen und den Fußverkehr, im speziellen auf dem 
Schulweg, sicherer gestalten. 
In Ostheim wurden in den vergangenen Jahren entlang der begange-
nen Quartiersstraßen Überschreiten-Unfälle auch mit Kindern polizei-
lich registriert . Vor Ort wurde festgestellt, dass besonders der par-
kende Autoverkehr als Sichthindernis das Queren stark erschwert. Kin-
der sowie Personen mit Hilfsmittel werden aufgrund ihrer Größe be-
sonders gefährdet und in ihrer Mobilität eingeschränkt. Das Kfz-Parken 
sollte d ahingehend überprüft, geordnet und geahndet werden. Es 
muss deutlich gemacht und durchgesetzt werden, dass das nicht zu-
gelassene aufgesetzte Parken sowie das Parken an Engstellen und in 
Kreuzungsbereichen illegal ist. Das Thema „Sichere Wege für Kinder“ 
sollte hier, aber grundsätzlich auch stadtweit aus der Perspektive der 
Nahmobilität untersucht werden, wobei nicht nur infrastrukturelle Opti-
mierungen, sondern auch kommunikative angestrebt werden soll ten. 
Dabei ist aber festzuhalten, dass  durchgängig vorhandene Fußver-
kehrsanlagen die Grundvoraussetzung für Hol- und Bringwege zu Fuß 
sind, die jedoch leider auch im Umfeld von Kitas nicht immer vorhan-
den sind – wie an dem Beispiel der Kita an der Wilhelm -Griesinger-
Straße in Ostheim gezeigt werden konnte. 
Obwohl die Kalker Hauptstraße auf den Begehungen ausdrücklich 
nicht im Vordergrund stand,38 wurde diese an zwei Stellen gequert und 
die Probleme für den Fußverkehr auch besprochen. Es wurde auf der 
Begehung vorgeschlagen, die stark frequentierte Querungsstelle 
Kalker Hauptstraße/Vieto rstraße barrierefrei auszubauen und nach 
Möglichkeit als Diagonalquerung auszugestalten, um alle Querungs-
beziehungen der vielen zu Fuß Gehenden zu berücksichtigen  und 
ihnen bei der Querung mehr Raum und Zeit zu geben.  
Am Knotenpunkt Breuerstraße/Kalker Hauptstraße fehlt ebenfalls auf 
der östlichen Seite die signalisierte Querung über die Kalker Haupt-
straße, so dass viele Personen ohne Sicherung queren.  Im Zuge der 
 
38  Hier läuft ein weiterer Planungs- und Beteiligungsprozess der Stadt Köln. 
sichere Querungen

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 97 
Umgestaltung der Kalker Hauptstraße sollte hier geprüft werden, ob 
nach dem Vorbild des Umbaus auf der Vogelsanger Straße in regel-
mäßigen Abständen ein "Doppel-Zebra" die Fußverkehrsquerung si-
chern kann, und ob die Einfahrten in die untergeordneten Anliegerstra-
ßen als Gehwegüberfahrten ausgestaltet werden können.  
Die Verkehrssicherheit an Querungsstellen war auch bei der Bege-
hung in Ostheim ein wichtiges Them a, ü berdimensionierte Knoten-
punkte, nicht gesicherte Querungsstellen, fehlende Sicht durch par-
kende Kfz standen hier im Vordergrund. Die teilweise sehr aufgewei-
teten Straßenräume an den Knotenpunkten verursachen lange Que-
rungswege und ein Unsicherheitsgefühl bei den Teilnehmenden. Auf-
grund der Flächenverfügbarkeiten an den Knotenpunkten und der Kfz-
Verkehrsbelastung sollte an diesen Knotenpunkten vermehrt der Ein-
satz von Kreisverkehrsplätzen geprüft werden. Da in NRW innerorts 
Kreisverkehre immer mit Fußgängerüberwegen ausgerüstet sein sol-
len, wäre dies – neben vielen anderen Vorteilen – auch ein Beitrag zur 
Fußverkehrsförderung.  
Es wurde in Ostheim ebenfalls empfohlen, Querungsstellen nach dem 
Prinzip der „Freien Ecke“ (vorgezogener Seitenraum) einzurichten und 
zu sichern. Vor Ort wurde diskutiert, wie ein rücksichtvolles Miteinan-
der künftig noch besser gestaltet werden kann und wie der parkende 
Autoverkehr aus den begangenen Bereichen zukünftig verstärkt redu-
ziert werden kann. Auch in einem nicht innerstädtischen Quartier wie 
Ostheim müsste das Thema Quartiersgaragen forciert werden, um 
dem Parkdruck in den entsprechenden Straßen entgegenwirken und 
dazu beizutragen zu können, dass die Straßen nicht zugeparkt wer-
den. Da in Ostheim die GAG ein wichtiger Akteur ist, sollte hier das 
Interesse an einer Mitwirkung ausgelotet werden.  
Damit sich auch mobilitätseingeschränkte Menschen gut und sicher 
bewegen können, wurde an mehreren Stellen in Kalk und Ostheim ein 
breites Maßnahmenrepertoire im Hinblick auf eine Verbesserung der 
Barrierefreiheit angesprochen . Die Themen fußverkehrsfreundliche 
und barrierefreie Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, barrierefreie dif-
ferenzierte Bordsteinabsenkungen, Mindestbreiten von Fußverkehrs-
anlagen, barrierefreie Gestaltung von Oberflächen standen im Stadt-
bezirk im Vordergrund. Eindrücklich konnte auf de n Fußverkehrs -
Checks ein Perspektivwechsel vorgenommen werden, indem die Ver-
treterinnen und Vertreter aus der Politik Teile der Begehung im Roll-
stuhl absolvierten.  
Barrierefreiheit für alle

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 98 
Abbildung 6-2:  Teilnehmende auf den Begehungen erprobten  den 
Perspektivwechsel 
 
Als wichtige, recht kurzfristig umsetzbare konkrete Maßnahme in Kalk 
ist beispielsweise die Stärkung der Haupt-Fußwegeachse von der S -
Bahn Station Kalk zu den KölnArcaden und der Kalker Hauptstraße mit 
bereits heute sehr hoher Fußverkehrsfrequenz zu nennen. Durch die 
Umwandlung einer Kfz-Stellplatzreihe kann die Fläche für den Fußver-
kehr auf der westlichen Trimbornstraße nahezu verdoppelt werden. 
Dies kann kurzfristig durch das Setzen von Sperrpfosten sowie mittel-
fristig durch die bauliche Verbreiterung des Gehweges geschehen. 
Schließlich ist das außerordentliche Engagement der Politik im Bezirk 
herauszuheben. Viele Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk haben 
den gesamten Prozess der Fußverkehrs -Checks intensiv und kon-
struktiv begleitet. Die Fußverkehrs-Checks in Kalk und Ostheim haben 
sich auch reger Beteiligung aus der Bürgerschaft erfreut. Der partizi-
pative Austausch unter den Akteuren war sehr wertvoll und sollte bei-
behalten werden, um das Ziel einer verbesserten Infrastruktur für das 
zu Fuß Gehen gemeinsam zu erreichen. In ihrer Bewerbung hatte die 
Stadt Köln das Ziel formuliert, den Fußverkehr und dessen öffentliche 
Wahrnehmung in Köln zu verbessern und insbesondere für freie Geh-
wege zu sorgen, durch die Fußverkehrs-Checks in Kalk und Ostheim 
konnte dieses Ziel bestärkt werden. 
Für die begangenen Routen wurden 46 Maßnahmenempfehlungen er-
arbeitet. Viele dieser Empfehlungen unterstützen Überlegungen und 
Planungen, die der Fußverkehrsbeauftragte und die Bezirkspolitik be-
reits verfolgen. Es ist zu hoffen, dass in der Verwaltung die Z usam-
menarbeit der zuständigen Fachabteilungen und die Bereitschaft, das 
Thema Mobilitätsentwicklung in Zukunft stärker im Hinblick auf Fuß-
verkehrsförderung und Barrierefreiheit zu gewichten, durch den Fuß-
verkehrs-Check gefördert werden konnten.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 99 
7 Literatur und Quellen 
AGFK BW (2020): AGFK-Faktenblatt 04: Querungshilfen für den 
Fußverkehr 
AGFS NRW (2009): Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußver-
kehrs in den Kommunen. Krefeld. 
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, 
Gemeinden und Kreise in NRW e. V.: Handlungsleitfaden zur 
Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen. Krefeld 2009 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): 
Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA). Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): 
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): 
Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): 
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber-
wegen (R-FGÜ 2001). Köln, 2001 enthalten in der EFA. Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): 
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Köln 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): 
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren. Köln 
FUSS e.V.: Parken auf Gehwegen: Problematik – Rechtslage – 
Handlungsbedarf. Berlin 2021 
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., 
Unfallforschung der Versicherer (2013): Untersuchungen zur 
Sicherheit von Zebrastreifen. Unfallforschung kompakt. Berlin 
Land Nordrhein-Westfalen (2012): Aktionsplan der Landesregie-
rung zur Förderung der Nahmobilität. Düsseldorf 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) 
(2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkir-
chen 
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Empfehlungen zum

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 100 
Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Erfah-
rungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Düs-
seldorf 
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Ministerialerlass zur 
Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Düsseldorf, Aktenzei-
chen VI B 3-78-26/1 
Unfallforschung der Versicherer: Untersuchung zur Sicherheit von 
Zebrastreifen. Berlin 2013 
Verkehrsingenieur-Besprechung, VIB II/2023 (2023): Vorab-Aus-
zug aus der Niederschrift zu TOP 6. Düsseldorf.  
Zukunftsnetz Mobilität NRW (2018): Fußverkehrs-Checks – Leitfa-
den zur Durchführung. Köln 
 
Internetquellen: 
Bürger*inneninitiative Mehr Grün in Kalk (2024): Grüne Wege 
Kalk. Abrufbar unter https://www.mehr-gruen-in-kalk.de/gruene-
wege-kalk/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
CDU NRW, Bündnis90 / Die Grünen (2022): ZUKUNFTSVERTRAG 
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von 
CDU und GRÜNEN 2022-2027. Juni 2022. S.38. Abrufbar unter 
https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-
GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf, zuletzt zugegriffen am 
11.03.2024 
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (2021): Kind und Verkehr. Sicher 
mit Kindern durch den Straßenverkehr. Abrufbar unter: 
https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/kind-und-verkehr/Bro-
schuere_KuV_Sicher-mit-Kindern-durch-den-Strassenver-
kehr.pdf, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 
(2015): Unfallforschung der Versicherer: Verkehrsberuhigte Be-
reiche haben sich bewährt – Geschwindigkeiten sind aber oft zu 
hoch – Für Wohngebiete ideal, für Geschäftsstraßen nicht im-
mer. Abrufbar unter https://www.udv.de/re-
source/blob/81758/ac5b257a056874c5b2311eb5ea41e215/pm-
data.pdf, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 101 
Kölner Stadt-Anzeiger (2023) vom 24.08.2023: Diskussionen beim 
ersten Kölner Fußverkehrscheck – zu kurze Grünphasen, feh-
lende Zebrastreifen. Abrufbar unter 
https://www.ksta.de/koeln/kalk/kalk-veedel/koeln-diskussions-
bedarf-beim-ersten-fussverkehrscheck-in-kalk-633791, zuletzt 
zugegriffen am 11.03.2024. 
Kölnische Rundschau (2023) vom 13.08.2023: Stadt lädt zu Work-
shop und Begehungen der Schwachstellen im Fußverkehr in 
Kalk ein. Abrufbar un-ter https://www.rundschau-on-
line.de/koeln/kalk/kalk-veedel/fussverkehr-in-kalk-stadt-laedt-
zu-workshop-und-begehungen-ein-627569, zuletzt zugegriffen 
am 11.03.2024. 
Report-K (2023) vom 02.05.2023: Stadt Köln gewinnt Förderung für 
den Fußverkehrs-Check NRW. Abrufbar unter https://www.re-
port-k.de/stadt-koeln-gewinnt-foerderung-den-fussverkehrs-
check-nrw/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Report-K (2023) vom 25.07.2023: Fußverkehrs-Check 2023 zu Gast 
in Köln-Nippes und Kalk. Abrufbar unter https://www.report-
k.de/fussverkehrs-check-2023-zu-gast-in-koeln-nippes-und-
kalk/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Rheinische Anzeigenblätter (2023) vom 18. August 2023: Fußgän-
ger-Check für Kalk. Abrufbar unter https://www.rheinische-an-
zeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/fussgaenger-check-fuer-
kalk_a288902, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
PB Consult GmbH (2023):  Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölke-
rung 2022 (Kurzbericht). Abrufbar unter https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=933710&type=do, zuletzt zu-
gegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2014): Kölnmobil 2025. Abrufbar unter https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, zu-
letzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Abruf-
bar unter https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get-
file.asp?id=822450&type=do,, zuletzt zugegriffen am 
19.02.2024.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 102 
Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke. Ab-
rufbar unter https://www.stadt -koeln.de/leben-in-koeln/ver-
kehr/radfahren/radverkehrshauptnetz-fuer-alle-stadtbezirke, zu-
letzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2023), Pressebericht vom 28.April: Stadt Köln gewinnt 
Förderung für den Fußverkehrs -Check NRW. Abrufbar unter 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/25748/index.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Stadt Köln (2023), Veranstaltungskalender: Fußverkehrs-Check in 
Kalk: Auftaktworkshop. Abrufbar unter https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/veranstaltungen/daten/33938/in-
dex.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Stadt Köln (2023), Instagram-Reel vom 15.08.2023: zu den Fußver-
kehrs-Checks in Kalk. Abrufbar unter https://www.insta-
gram.com/reel/Cv96GFot5ss/?utm_source=ig_web_copy_link&i
gshid=MzRlODBiNWFlZA%3D%3D, zuletzt zugegriffen am 
11.03.2024. 
Stadt Köln (2023), Pressemitteilung vom 11.08.2023: Fußver-
kehrs-Check im Stadtbezirk Kalk. Abrufbar unter 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/26011/index.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. 
Stadt Köln ( 2023): Entwicklung des Modal Split in Köln  
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/25810/index.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024.

Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 
 103 
8 Anhang 
Abbildung 8-1: Musterlösung „Doppelzebra“ mit überfahrbarer line-
arer Mittelinsel

Mitteilung BV

4554 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2187/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
 
Fußverkehrs-Checks in den Stadtteilen Kalk, Ostheim und Nippes 
Der Stadt Köln ist es ein wichtiges Anliegen, die Verkehrsbedingungen in Köln für alle Ver-
kehrsteilnehmenden zu verbessern. Mit den im letzten Jahr durchgeführten Fußverkehrs-
Checks in Kalk, Ostheim und Nippes wurde die Sicht der zu Fuß Gehenden in den Fokus ge-
nommen.  
Die Abschlussberichte zu den Fußverkehrs-Checks liegen nun vor und sind als Anlagen 1.1 
(Kalk, Ostheim) und 2.1 (Nippes) beigefügt. 
 
Was sind Fußverkehrs-Checks (FVC)? 
Die Fußverkehrs-Checks laufen nach einem festen und etablierten Schema ab. Begleitet 
durch Verwaltung und ein Fachbüro werden auf Stadtteilebene und unter Einbeziehung der 
Bürgerinnen und Bürger sowie der Bezirkspolitik die Bedingungen für den Fußverkehr im Rah-
men von Vor-Ort-Begehungen begutachtet.  
Das Fachbüro erarbeitet auf Grundlage der Begehungen Maßnahmenvorschläge, welche im 
Anschluss präsentiert und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Bezirkspoli-
tik diskutiert werden. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. 
Der Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim wurde über das Zukunftsnetz Mobilität NRW, bei 
dem die Stadt Köln Mitglied ist, finanziert. Die Stadt Köln hatte sich dort für die Durchführung 
der Fußverkehrschecks 2023 beworben und wurde als eine von landesweit zwölf Kommunen 
für die Durchführung des Fußverkehrs-Checks NRW vom Zukunftsnetz Mobilität NRW ausge-
wählt. Die Durchführung des Fußverkehrs-Checks für Nippes wurde von der Stadtverwaltung 
Köln ergänzend nach demselben Ablaufschema beauftragt. Mit der Durchführung wurde das 
Büro VIA aus Köln beauftragt. 
Nachfolgend ist der Ablaufplan der Fußverkehrs-Checks aufgeführt. Für alle weiteren Ergeb-
nisse wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Ablaufplan Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim 
 Donnerstag 17. August 2023: Infos zum Fußverkehrs-Check 
Routendiskussion und Mängelsammlung 
 Dienstag, 22. August 2023: Begehung der Route Kalk 
 Mittwoch, 30. August 2023: Begehung der Route Ostheim 
 Dienstag 28. November 2023: Vorstellung erste Maßnahmenvorschläge  
und Diskussion mit den Teilnehmenden 
 Ausarbeitung Dokumentation „Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim“ (Anlage 1.1.) 
 Donnerstag, 6.Juni 2024: Vorstellung der Ergebnisse in der BV Kalk

2 
 
Ablaufplan Fußverkehrs-Check Nippes 
 Dienstag, 29. August 2023: Infos zum Fußverkehrs-Check  
Routendiskussion und Mängelsammlung  
 Dienstag, 17. Oktober 2023: Route östlich der Neusser Straße  
 Mittwoch, 25. Oktober 2023: Route westlich der Neusser Straße  
 Dienstag, 12. Dezember 2023: Vorstellung erste Maßnahmenvorschläge  
und Diskussion mit den Teilnehmenden 
 Ausarbeitung Dokumentation „Fußverkehrs-Check Nippes“ (Anlage 2.1) 
 Donnerstag, 20. Juni 2024: Vorstellung der Ergebnisse in der BV Nippes 
 
Wie geht es weiter? 
Mit den Abschlussberichten werden die Fußverkehrs-Checks durch das Fachbüro abge-
schlossen. Der Stadtverwaltung wurde mit dem Bericht ein Kataster mit vielfältigen Maßnah-
menvorschlägen übergeben (Anlagen 1.2 und 2.2).  
Die straßenplanerische, verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Machbarkeit für jeden ein-
zelnen Maßnahmenvorschlag muss im Rahmen einer detaillierten Betrachtung bzw. Detailpla-
nung in unterschiedlichen Fachabteilungen der Verwaltung geprüft werden. Diese Aufgabe für 
alle Maßnahmen pauschal durchzuführen, ist weder effektiv noch mit den zur Verfügung ste-
henden Ressourcen leistbar. Diese Aussage ist unabhängig von dem Umstand, dass die 
„Stelle Fußverkehrsbeauftragte*r“ noch nicht wiederbesetzt ist, gültig. Das Ausschreibungs-
verfahren für diese Stelle wird in Kürze starten. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung wird daher im laufenden Geschäft der Verwal-
tung kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „freie Ecke“ und „freie 
Sicht“ sowie „Umsetzen von Radabstellanlagen runter von Gehwegen“ prüfen und nach Mög-
lichkeit umsetzen. 
Für alle weiteren Maßnahmen sind politische Prüfaufträge erforderlich. Diese werden dann in 
Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen innerhalb der Verwaltung bear-
beitet. 
 
Anlagen 
1.1 Dokumentation Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim 
1.2 Vorschläge des Gutachters / Maßnahmenkataster Kalk und Ostheim 
2.1 Dokumentation Fußverkehrs-Check Nippes 
2.2 Vorschläge des Gutachters / Maßnahmenkataster Nippes

Anlage 2.1 FVC_2023_Bericht_Nippes

126670 Zeichen

Fußverkehrs-Check 
in Köln-Nippes 
Abschlussbericht 
Im Auftrag der Stadt Köln 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Köln, im März 2024 
Anlage 2.1

FUẞVERKEHRS-CHECK  
IN KÖLN-NIPPES 
 
Stadt Köln 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
- Fußverkehrsbeauftragter - 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
Planungsbüro VIA eG 
Marspfortengasse 6 
D–50667 Köln 
Tel. 0221 / 789 527-20 
Fax 0221 / 789 527-99 
Mail viakoeln@viakoeln.de 
www.viakoeln.de Bearbeitet durch: 
Andrea Fromberg 
Dominik Kerl 
Kirsten Niklas 
 
Fotos und Grafiken:  
Planungsbüro VIA eG, wenn nicht anders gekennzeichnet 
 
 
6. Juni 2024

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 3 
Inhaltsverzeichnis 
1 Voraussetzungen für die Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln und im 
Stadtbezirk Nippes ................................ ................................ ................................ ............... 7 
2 Zielsetzung und Aufgabenstellung ................................ ................................ .......... 15 
3 Bestandsanalyse im Untersuchungsraum ................................ ..............................  19 
4 Beteiligungsformate ................................ ................................ ................................ .. 24 
4.1 Auftakt-Workshop ................................ ................................ ................................ ........ 24 
4.2 Begehungen ................................ ................................ ................................ ................ 25 
4.3 Maßnahmen-Workshop ................................ ................................ ...............................  28 
5 Maßnahmenempfehlungen ................................ ................................ ....................... 31 
5.1 Verkehrssicherheit................................ ................................ ................................ ....... 32 
5.1.1 Querungen sichern ................................ ................................ ............................. 32 
5.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren ................................ ................................ ........... 45 
5.1.3 Wege für Kinder sichern ................................ ................................ ..................... 51 
5.2 Barrierefreiheit ................................ ................................ ................................ ............. 57 
5.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ ................................ ............. 65 
5.4 Maßnahmenprogramm für infrastrukturelle Maßnahmen ................................ ............. 68 
6 Empfehlungen zur Umsetzung ................................ ................................ ................. 72 
6.1 Bewertung der Maßnahmen ................................ ................................ ........................ 72 
6.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie ................................ ................................ ........ 76 
7 Zusammenfassung und Fazit ................................ ................................ ................... 79 
8 Literatur und Quellen ................................ ................................ ................................  82

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 4 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Nippes ................................ ..................... 7 
Abbildung 1-2: Verkehrsmittelwahl in Köln ................................ ................................ . 8 
Abbildung 1-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ................................ ....... 9 
Abbildung 1-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans ................................ ........ 10 
Abbildung 1-5: Umsetzung Masterplan Parken Beispielskizze ................................ . 12 
Abbildung 2-1: Bausteine des Fußverkehrs-Check ................................ .................. 16 
Abbildung 2-2: Begehungsrouten in Köln-Nippes ................................ ..................... 18 
Abbildung 3-1:  Ausschnitt Korridor1: DTVw-Belastungsklassen Analyse [Kfz/24h] .. 19 
Abbildung 3-2: neu definiertes MIV-Grundnetz (Ausschnitt) ................................ ..... 20 
Abbildung 3-3:  Ausschnitt Hauptnetz Radrouten Nippes ................................ .......... 21 
Abbildung 3-4: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 2018 - 2022 im 
Untersuchungsgebiet Köln Nippes ................................ ................... 22 
Abbildung 3-5: Schulweganalyse und Maßnahmen am Parkplatz Niehler Straße .... 23 
Abbildung 4-1: Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über den Auftakt-WS ................ 25 
Abbildung 4-2: Impressionen der ersten Begehungsroute ................................ ........ 26 
Abbildung 4-3: Impressionen der zweiten Begehungsroute ................................ ..... 26 
Abbildung 4-4: Abschlussworkshop im Altenberger Hof ................................ ........... 28 
Abbildung 4-5:  Arbeit an den Themenpostern ................................ .......................... 29 
Abbildung 5-1:  Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern ................................ ...... 32 
Abbildung 5-2: ehemaliger provisorischer FGÜ auf der Xantener Straße ................. 34 
Abbildung 5-3:  Planung der Querung Nordstraße (Auszug) ................................ ..... 35 
Abbildung 5-4:  Querungsstelle mit Mittelinsel ................................ .......................... 36 
Abbildung 5-5:  Abmessungen einer Mittelinsel ................................ ........................ 37 
Abbildung 5-6: Sogenanntes „feindliches Fußgängergrün“ am Knotenpunkt Neusser 
Straße/ Niehler Kirchweg ................................ ................................ . 38 
Abbildung 5-7: Freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen am Knotenpunkt Neusser 
Straße/ Niehler Kirchweg ................................ ................................ . 39 
Abbildung 5-8: Abbauprogramm freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen in Köln .... 39 
Abbildung 5-9: Vorentwurf für den Kreisverkehr Neusser Straße/ Niehler Kirchweg 40

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 5 
Abbildung 5-10: Fußverkehr-Vorrang im Kreisverkehr ................................ ............... 40 
Abbildung 5-11: einseitige Fußverkehrs-LSA an der Kretzerstraße ............................ 41 
Abbildung 5-12: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Fröbelplatz ............... 42 
Abbildung 5-13:  Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke baulich (Köln und Pulheim 
mit FGÜ) ................................ ................................ .......................... 43 
Abbildung 5-14: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) ................................ ... 44 
Abbildung 5-15: zugeparkte Querungsstellen in Nippes ................................ ............. 44 
Abbildung 5-16:  Fehlende Nebenanlage an der Turmstraße ................................ ...... 47 
Abbildung 5-17:  Gleiche Gestaltung, unterschiedliche Regeln: VB-Bereich (l), Kein 
VB-Bereich 325 (r) ................................ ................................ ........... 48 
Abbildung 5-18: Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße ............................. 48 
Abbildung 5-19:  provisorische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung am 
Luftschiffplatz ................................ ................................ ................... 50 
Abbildung 5-20: Diagonalsperre in Köln Eichendorffstr/Siemensstr ............................. 50 
Abbildung 5-21:  Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW ........................ 53 
Abbildung 5-22:  Beschilderung einer Elternhaltestelle in Köln-Niehl an der GGS 
Halfengasse ................................ ................................ ..................... 54 
Abbildung 5-23:  Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln ................................ .......................... 55 
Abbildung 5-24:  Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet ................................ . 56 
Abbildung 5-25:  Formen der Mobilitätseinschränkung ................................ ............... 57 
Abbildung 5-26: nicht voll nutzbare Gehwegbreiten ................................ ................... 59 
Abbildung 5-27: Situation ohne und mit Multifunktionsstreifen auf sehr breiten 
Gehwegen oder am Fahrbahnrand ................................ .................. 60 
Abbildung 5-28: Mindestgehwegbreiten werden oft nicht erreicht ................................  60 
Abbildung 5-29: Restbreiten durch Parken in der Nordstraße (links) und Gehwegparken 
in der Gellertstraße (rechts) ................................ ............................. 61 
Abbildung 5-30:  Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und Abgrenzung in 
der Kölner Innenstadt ................................ ................................ ....... 62 
Abbildung 5-31:  Differenzierte Bordhöhen fehlen mancherorts ................................ .. 63 
Abbildung 5-32:  Differenzierte Bordhöhen ................................ ................................ . 64 
Abbildung 5-33: Gestaltungsideen Wilhelmplatz ................................ ........................ 66 
Abbildung 5-34:  Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel ............................ 67

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 6 
Abbildung 5-35: Ausschnitt Maßnahmenkataster ................................ ....................... 68 
Abbildung 5-36: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes Ost ........................ 69 
Abbildung 5-37: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes West 1 .................. 70 
Abbildung 5-38: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln Nippes West 2 .................. 71 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 6-1:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt 
Verkehrssicherheit ................................ ................................ ........... 73 
Tabelle 6-2:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt 
Barrierefreiheit ................................ ................................ ................. 75 
Tabelle 6-3:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt 
Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ .................. 76

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 7 
 
1 Voraussetzungen für die 
Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln und 
im Stadtbezirk Nippes 
Wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hat die alltägliche 
Verkehrsmittelwahl der Einwohnenden. Aus der im Jahr 202 2 durch-
geführten Haushaltsbefragung zur Mobilität in Köln1 geht hervor, dass 
der motorisierte Individualverkehr (MIV) in Nippes nur noch einen An-
teil von knapp 24% an den werktäglichen Wegen der Einwohnenden 
von Köln aufweist.2 
Abbildung 1-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Nippes 
 
PB Consult GmbH 2023; S.8 
Dagegen kommen d ie Verkehrsmittel des Umweltverbundes als 
Summe von Fuß - / Rad - und ÖPNV -Nutzung auf einen Anteil von 
76%, wobei der Fußverkehr den höchsten Anteil mit 31% hat. Damit 
reihen sich die Ergebnisse im Stadtbezirk Nippes ein in die gesamt-
städtische Mobilitätsentwicklung:  
 
1 PB Consult GmbH (2023) Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022 (Kurzbericht) 
2  Summe von Fahrer- und Mitfahreranteil, ohne Einpendelnde, mittlere Normalwerktage, Per-
sonen > 6 Jahre 
Mobilitätshandeln  
der Bevölkerung

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 8 
 
Abbildung 1-2: Verkehrsmittelwahl in Köln  
 
Geändert nach Stadt Köln (2023): Entwicklung des Modal Split in Köln 
Sehr deutlich wird, dass der Fußverkehr in Köln die tragende Säule in 
der Verkehrsmittelwahl der Kölnerinnen und Kölner geworden ist, denn 
die mit Abstand meisten werktäglichen Wege werden in der Stadt Köln 
und im Stadtbezirk Nippes zu Fuß erledigt. Schließlich hat der Fußver-
kehr 2022 den Anteil inne, der noch 2017 vom MIV eingenommen 
wurde, und diese Bedeutungsverschiebung soll nun auch verstärkt in 
der Verkehrs- und Stadtplanung Berücksichtigung finden. 
Um diese hohe Bedeutung des Fußverkehrs auch personell in der Ver-
waltung zu verankern, wurde im März 2022 die Stelle des Fußver-
kehrsbeauftragten im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung ge-
schaffen. Der Fußverkehrsbeauftragte soll nicht nur Ansprechpartner 
für Anregungen und Beschwerden von Bürger*innen mit Bezug auf den 
Fußverkehr sein, sondern hat viele weitere Aufgabenfelder wie z.B.  
eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie zu entwickeln, Standards 
für die Fußverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten und diese in die Planung 
der Gesamt-Verkehrsinfrastruktur einzubringen, Teilkonzepte zur Fuß-
verkehrsförderung zu erstellen und in den Kölner Stadtvierteln Fußver-
kehrs-Checks durchzuführen.  
Die Bedeutung des Fußverkehrs wird in den neueren gesamtstädti-
schen und bezirklichen Strategien und Planwerken sehr deutlich her-
ausgestellt: Am 14. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Köln die 
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" beschlossen und als 
Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung angenommen. 
48% 43% 35% 25%
18% 21%
21%
17%
9% 12% 19%
25%
25% 24% 25% 33%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
1982 2006 2017 2022
Entwicklung des Modal Split in Köln
MIV ÖV Radverkehr zu Fuß
Fußverkehrsbeauftragter 
der Stadt Köln 
Stadtentwicklungsstrate-
gie „Kölner Perspektiven 
2030+“

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 9 
 
Abbildung 1-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
  
Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Deckblatt und S.19 
So soll z.B. mehr Raum für den Umweltverbund zur Verfügung gestellt 
werden, indem das MIV-Aufkommen und der ruhende Verkehr durch 
Kapazitäts- und Geschwindigkeitsreduktionen weiter gesenkt w er-
den.3 Folgende besonders hervorzuhebende Ziel e hinsichtlich des 
Fußverkehrs wurden formuliert:  
• Einen weiteren wichtigen Faktor stellt das Umdenken in der 
Planung an sich dar: Eine von Beginn an integrierte Planung, 
die den Rad- und Fußverkehr als gleichberechtigten Teil 
der Verkehrsplanung betrachtet, ist ein elementarer Erfolgs-
faktor für eine erfolgreiche Verkehrswende und damit einher-
gehend auch für die Verbesserung der Lebens- und Aufent-
haltsqualität in der Stadt.4 
• Neben Parks und Plätzen soll zukünftig auch der Straßen-
raum, der vielerorts durch den motorisierten Individualverkehr 
dominiert wird und wenig Aufenthaltsqualitäten bietet, stärker 
 
3 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Strategie für die Räumliche 
Entwicklung S. 183 
4 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 4.2, S.110

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 10 
 
im Fokus der Stadtentwicklung stehen. Dies bedeutet vor al-
lem, auch den ruhenden Verkehr stadtverträglich zu organisie-
ren und langfristig zu reduzieren.5 
• Der bedarfsgerechte Ausbau von Spiel, Bewegungs- und Akti-
onsangeboten für Kinder und Jugendliche soll ausgebaut wer-
den.6 
Der nachhaltige urbane Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ 7, der der-
zeit i n Erarbeitung  ist, setzt an den Grundsätzen der Stadtentwick-
lungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" an. Nach einer Grundla-
genanalyse wurden bereits fünf Zielleitbilder für 2035 formuliert, um die 
Mobilität in Köln zukunftsfähig zu gestalten.  
Abbildung 1-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans 
 
Stadt Köln (2023): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan. 
Am 7. September 2023 hat der Rat folgende fünf Leitbilder des nach-
haltigen Mobilitätsplans beschlossen:8 
• Ich erledige vieles direkt im Veedel:   
Dieses Leitbild zielt darauf ab, die Lebensqualität in den Stadt-
teilen (Veedeln) zu verbessern und die Mobilität vor Ort zu för-
dern. Es beinhaltet Maßnahmen wie sichere und kurze Fuß - 
 
5  Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 1.4, S.86 
6  Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 3.4, S.101 
7  Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leit-
bild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023 | https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 
8  Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leit-
bild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023, S. 12-14 | https://ratsinfor-
mation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 
Besser durch Köln. Der 
nachhaltige Mobilitätsplan 
(Sustainable Urban Mobi-
lity Plan - SUMP)

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 11 
 
und Radwege, attraktive Plätze und eine bessere Erreichbar-
keit von Nahversorgung und Freizeiteinrichtungen. Die Veedel 
sollen aber auch zum Verweilen einladen, indem im Straßen-
raum Platz für spielende Kinder, Begegnungen zwischen Men-
schen und Stadtgrün geschaffen wird. 
• Ich komme gut durch Stadt und Umland: 
Dieses Leitbild konzentriert sich auf die Anbindung von Köln an 
das Umland sowie auf die innerstädtische Erreichbarkeit. Es 
umfasst den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), 
schnelle Radverbindungen, die Förderung von Carsharing und 
die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.  
• Ich fühle mich wohl, wenn ich unterwegs bin:  
Für alle Menschen soll die Mobilität angenehm und komfortabel 
gestaltet werden. Dazu gehören barrierefreie Haltestellen, si-
chere Wege für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie eine 
gute Informationsversorgung. 
• Ich kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben:  
Dieses Leitbild setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe al-
ler Bevölkerungsgruppen an der Mobilität ein. Es berücksichtigt 
soziale Aspekte und sorgt dafür, dass Mobilitätsangebote für 
alle zugänglich sind. 
• Ich bewege mich aktiv und tue etwas für Umwelt und 
Klima:  
Dieses Leitbild umfasst Maßnahmen zur Reduzierung von 
Emissionen, Förderung von Elektromobilität und den Schutz 
der Umwelt z.B. durch Entsiegelung und Begrünung von Flä-
chen. 
Damit ist die hohe Bedeutung des Fußverkehrs in der Stadtmobilität 
klar umrissen und das strategische Ziel, den Fußverkehr weiter zu för-
dern, zu sichern und zu attraktivieren, ist formuliert. Damit der Fußver-
kehr mehr Aufmerksamkeit und damit auch die Infrastrukturvorausset-
zungen bekommt, die im innerstädtischen Verkehr relevant sind, wur-
den weitere Grundsatz-Planwerke erarbeitet. 
Eine wichtige Handlungsgrundlage für die Verwaltung ist dabei der 
Masterplan Parken, dessen Erstellung der der Rat der Stadt Köln am 
14.12.2021 beschlossen hat und der derzeit erarbe itet wird. 9. Damit 
 
9  Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, Volt -Fraktion ( AN/2635/2021): Antrag Masterplan 
Parken 
Masterplan Parken

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 12 
 
soll in Zukunft deutlich mehr auf Standards für das zu Fuß Gehen ge-
achtet werden, vor allem auch auf Kosten des ruhenden Verkehrs. Un-
ter dem Anspruch „Faires Parken“ sollen: 
• Gehwege kontinuierlich auf Barrierefreiheit , vor allem im Hin-
blick auf die Wegebreite, geprüft werden.  
• Querungsstellen zwischen parkenden Fahrzeugen realisieren. 
• Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig 
verbreitert werden.  
• Bei Gehwegbreiten unter 2,00 Meter soll das aufgesetzte Par-
ken entfallen. Sollten dadurch große Teile der Stellplätze ent-
fallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept 
vorzulegen (z. B. verkehrsberuhigter Bereich). 
• Verbleibende Parkflächen sind zu markieren.10 
Abbildung 1-5: Umsetzung Masterplan Parken Beispielskizze 
 
Fußverkehrskongress (2023), Lukas Hein: Masterplan Parken der Stadt Köln, S.8 
Diese gesamtstädtischen Zielvorgaben, die Infrastruktur für den Fuß-
verkehr barrierefrei, sicherer und attraktiver zu gestalten, wurden in 
der Bezirksvertretung Nippes aufgenommen: Am 02.02.2023 wurde 
 
10  Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan 
Parken 
Fußverkehrsförderung im 
Stadtbezirk Nippes

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 13 
 
die Verwaltung beauftragt, ein Fußverkehrs - und ein Schulwegekon-
zept für Nippes zu erstellen. Es werden folgende Infrastrukturstan-
dards gefordert:11 
• Die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 2,50 m 12 
soll bei jeder Straßenraum-Um- oder Neuplanung umgesetzt 
werden. 
• Herstellung der Barrierefreiheit: Einbau taktiler Leitsysteme, 
damit auch sehbehinderte Menschen eine Orientierung ha-
ben. 
• Barrierefreiheit auf Mittelinseln, Bordsteinabsenkungen an 
Kreuzungen, damit Menschen mit Rollatoren oder in Rollstüh-
len die Straße barrierefrei überqueren können.  
• Neueste Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen und Verkehrswesen (FGSV) zu den Grundlagen der Pla-
nung für die Führung von Fußverkehr sollen stets berücksich-
tigt werden. 
• Steht durch Neuplanung einer Straße mehr Raum zur Verfü-
gung, so sollen die Flächen zunächst immer dem Fußverkehr 
und dem Aufenthalt zugutekommen und als nächstem dem 
Radverkehr13 
• Gemeinsame Geh- und Radwege sollen wo immer möglich in 
einen getrennten Fuß- und Radweg umgebaut werden. 
• Fahrradabstellanlagen sollen nicht mehr auf dem Gehweg ge-
plant werden. Bestehende Fahrradabstellanlagen auf Gehwe-
gen sollen nach Möglichkeit auf nahegelegene Parktaschen 
verlegt werden. 
Die Bezirksvertretung Nippes wünschte sich darüber hinaus Fußver-
kehrsaudits unter der Beteiligung von Anwohnenden in denen mög-
lichst detaillierte Bestands - und Mängelanalysen durchgeführt wer-
den. Dieser Forderung wurde vom Fußverkehrsbeauftragten, Amt für 
 
11  Grüne, Gut & Klima Freunde (2023): Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im 
Stadtbezirk Nippes 
12  FGSV e.V. (2006): Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, 6.1.6.1 
13  Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. (2020): Geh -rechtes Parken und Gestal-
ten. S. 6

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 14 
 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung mit der Durchführung der Fußver-
kehrs-Checks im Jahr 2023 nachgekommen. Die Ergebnisse werden 
in diesem Bericht dokumentiert.  
Der begonnene Prozess, die Infrastruktur für den Fußverkehr zu ana-
lysieren und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten,  sollte stadtweit 
fortgeführt und systematisiert werden.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 15 
 
2 Zielsetzung und Aufgabenstellung 
Der Fußverkehrs-Check in Köln-Nippes wurde methodisch angelehnt 
an die Fußverkehrs-Checks des Landes NRW, die seit 2019 durchge-
führt werden. Mit dem „Fußverkehrs-Check NRW“ unterstützt das Ver-
kehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit 
dem Zukunftsnetz Mobilität NRW Kommunen dabei, die Bedingungen 
für den Fußverkehr exemplarisch unter die Lupe zu nehmen und zu 
verbessern. 14 In den Fußverkehrs-Checks steht der Austausch zur Si-
tuation des Fußverkehrs vor Ort zwischen den Bürgerinnen und Bür-
gern, den Vertreter*innen der Verwaltung und der Politik und dem ex-
ternen Planungsbüro im Vordergrund. Die Checks sollen alle Teilneh-
menden für die Belange des Fußverkehrs sensibilisieren und in die 
Lage versetzen, die Anforderungen verschiedener Zielgruppen zu ver-
stehen.  
Die Bausteine der Fußverkehrs-Checks haben sich seit vielen Jahren 
bewährt: Im Auftaktworkshop werden  die kommunalen Akteure aus 
Verwaltung und Politik sowie Bürgerschaft in das Projekt eingebunden, 
die Begehungsrouten festgelegt und erste Mängel aufgenommen . In 
den Begehungen werden die Probleme vor Ort und oftmals bereits Lö-
sungsansätze diskutiert und durch die Teilnehmenden bewertet. Im 
Anschluss an die Begehung en arbeitet das Planungsbüro Maßnah-
menvorschläge aus, die in einem Maßnahmen -Workshop präsentiert 
und diskutiert werden . Die Maßnahmenempfehlungen werden über 
den vorliegenden Bericht, ein Kataster und eine Maßnahmenkarte do-
kumentiert. Die Maßnahmenvorschläge müssen im Nachgang verwal-
tungsintern priorisiert und die personellen Ressourcen bereitgestellt 
werden. Das Vorgehen umfasst die in folgender Abbildung dargestell-
ten Bausteine. 
  
 
14  https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/verkehrspla-
nung/fussverkehrs-check 
Methodik

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 16 
 
Abbildung 2-1: Bausteine des Fußverkehrs-Check 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Folgende Termine wurden in Köln-Nippes durchgeführt:  
• digitaler i nterner Startertermin mit der Verwaltung  am 
21.03.2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr 
• Auftakt-Workshop im Altenberger Hof am 29.08.2023 von 
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
• erste Begehung am 17.10.2023 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
• zweite Begehung am 25.10.2023 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr 
• Abschluss-Workshop im Altenberger Hof am 12.12.2023 von 
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. 
 
 
Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.08.23  
Presseberichte

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 17 
 
 
Stadt Köln (2023): Pressebericht Fußverkehrs-Check 
 
Die erste Begehung in Nippes  hatte als räumlichen Schwerpunkt die 
Wegeverbindungen östlich der Neusser Straße, die zweite westlich der 
Neusser Straße. Auf die Neusser Straße und die Kempener Straße 
sollte aufgrund laufender Beteiligungs- und Planungsverfahren zur 
Umgestaltung kein Schwerpunkt im Rahmen der Fußverkehrs-Checks 
gelegt werden. 
Aufgabenstellung

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 18 
 
Abbildung 2-2: Begehungsrouten in Köln-Nippes 
 
Die thematischen Schwerpunkte für die Mobilität zu Fuß auf den Be-
gehungen waren: 
• Kindgerechte Mobilität: Überprüfung des Schulumfelds an ins-
gesamt vier Schulen 
• sichere Querungen und freie Sichtbeziehungen 
• Konflikte zwischen den Verkehrsarten (Fußverkehr und Rad-
verkehr sowie Fußverkehr und vor allem parkendender Kfz -
Verkehr) 
• verkehrsberuhigte Bereiche stärken 
• fußläufige Anbindung der neuen Wohnquartiere Clouth an das 
Versorgungszentrum Neusser Straße. 
thematische  
Schwerpunkte

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 19 
 
3 Bestandsanalyse im Untersuchungsraum 
Die Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung der Situation für den 
Fußverkehr müssen oftmals  Bezug auf die anderen Verkehrsarten 
nehmen. Daher wurden im Vorfeld der Fußverkehrs-Checks in Nippes 
vor allem die Kfz -Verkehrsbelastung und das MIV -Grundnetz sowie 
das Hauptroutennetz für den Radverkehr dokumentiert, die Unfallsitu-
ation in Bezug auf die Beteiligung des Fußverkehrs untersucht sowie 
vorhandene Ausarbeitungen zur Schulwegsituation herangezogen. 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich mit der Niehler Straße (10.500 
bis 14.000 Kfz/Tag) 15, Neusser Straße (13.000 -15.000 Kfz/Tag) und 
Kempener Straße (8.800 bis 12.000 Kfz/Tag)16 drei Straßen mit einer 
Belastung von über 10.000 Kfz/Tag. Bis auf die Xantener Straße 
(Zähldaten 2018: 7.500 Kfz/Tag) haben die weiteren Straßen im Un-
tersuchungsgebiet eine durchschnittliche verkehrliche Belastung von 
unter 5.000 Kfz pro Ta g. Folgende Abbildung zeigt die Belastungs-
klassen der durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke im Untersu-
chungsgebiet17: 
Abbildung 3-1:  Ausschnitt Korridor1: DTVw-Belastungsklassen 
Analyse [Kfz/24h]  
 
Quelle: Stadt Köln (2021) Ratssitzung AN/0566/2021 
 
15  Zähldaten 2022: je nach Abschnitt 
16  Modellwerte je nach Abschnitt 
17  Anlage 2 Belastungsklassen Korridore aus AN/0566/2021: Beschluss des Rates aus der 
Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20. Betreff: Ein neu definiertes Grundnetz für den Motori-
sierten Individualverkehr | https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get-
file.asp?id=875564&type=do 
Kfz-Verkehrsbelastung

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 20 
 
Mit dem derzeit erarbeiteten Grundnetz18 für den Motorisierten Indivi-
dualverkehr (MIV) wird laut der Stadt Köln das Ziel gesetzt,  
„den vorhandenen Straßenraum für den MIV deutlich zu re-
duzieren und diesen neuen Funktionen zuzuordnen. Damit 
sollen die Leitziele aus dem Strategiepapier "Köln mobil 
2025" gefördert werden: Der Erhalt einer modernen, leis-
tungsfähigen Mobilität und die Erreichung der Ziele für den 
Klimaschutz und die Luftreinhaltung.“19  
Abbildung 3-2: neu definiertes MIV-Grundnetz (Ausschnitt) 
 
Quelle: Stadt Köln (2021) Ratssitzung AN/0566/2021 
Demnach sind Neusser Straße, Niehler Straße und Kempener Straße 
nicht Teil des städtischen Grundnetzes für den MIV, was bedeutet, 
dass für diese Straßenzüge Zielkonzepte erarbeitet werden, die z. B. 
den Umweltverbund stärken. Hier ist zu erwarten, dass der  Kfz-Ver-
kehr reduziert und auf leistungsfähige Straßenzüge verlagert und ge-
bündelt werden wird.20 
Das Netzkonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radver-
kehrshauptrouten in Köln ab und ist maßgeblich für die Berücksichti-
gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrs-
hauptrouten bilden ein zusammenhängendes, durchgehend befahrba-
 
18  Anlage 5 Zielpläne Grundnetz Korridore aus AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der 
Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20. Betreff: Ein neu definiertes Grundnetz für den Motori-
sierten Individualverkehr | https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get-
file.asp?id=875563&type=do 
19  https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24667/index.html 
20  https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108352 
MIV Grundnetz 
Hauptnetz Radrouten

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 21 
 
res Radverkehrsnetz ab. Dabei soll der Radverkehr auf den Radver-
kehrshauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher es und 
komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Radverkehrshauptnetz wird gegliedert in grüne und gelbe Netzbe-
standteile, auf denen der Radverkehr unterschiedlich geführt wird:  
• das verträgliche Miteinander der Verkehrsarten im „Grünen 
Netz“ 
• die Trennung des Radverkehrs vom MIV auf den Hauptver-
kehrsstraßen („Gelbes Netz“). 
Abbildung 3-3:  Ausschnitt Hauptnetz Radrouten Nippes 
 
Quelle: Stadt Köln (2022) Radverkehrshauptnetz Ausschnitt Nippes 
Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks ist das Thema Radverkehr rele-
vant, wenn auf dem Gelben Netz der Platz im Seitenraum für Radver-
kehrsinfrastruktur und eine ausreichend breite Gehbahn nicht aus-
reicht. So sollten in Bereichen mit hoher Fußverkehrsfrequenz die Kon-
flikte ausgeräumt werden, indem Radfahrende möglichst grundsätzlich 
nicht im Seitenraum, sondern auf Radverkehrsinfrastruktur auf der 
Fahrbahn geführt werden.  
Relevanz für Fußverkehr

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 22 
 
Im Grünen Netz, wo im Mischverkehr mit dem MIV gefahren wird, ist 
die Geschwindigkeit überwiegend in der Bandbreite zwischen Schritt-
geschwindigkeit und Tempo 30 einzuordnen. Lichtsignalanlagen (LSA) 
sollen im Prinzip auf dem Grünen Netz abgebaut werden, ei nzig an 
den Schnittstellen mit dem gelben Netz wird es auch künftig Lichtsig-
nalanlagen geben. Relevant ist das Thema Radverkehrshauptnetz im 
Fußverkehrs-Check auf der Xantener Straße geworden. 21 Die Stadt-
verwaltung plante, dass die Xantener Straße Teil in Richtung Misch-
verkehr „Grünes Netz“ entwickelt wird und damit eine Geschwindig-
keitsreduzierung und der Abbau von LSA angestrebt wird. 22 Es gab 
jedoch auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GUT 
& Klima Freunden eine n Änderungsantrag, der die Xantener Straße 
nun dem Gelben Netz zuordnet.23  
Es wurden die polizeilich registrierten Unfälle mit Personenschaden 
und Fußverkehrsbeteiligung aus den Jahren 2018 bis 2022 für den 
Stadtteil Nippes zur Verfügung gestellt. Insgesamt waren dies im Un-
tersuchungsgebiet 45 Unfälle. 
Abbildung 3-4: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 
2018 - 2022 im Untersuchungsgebiet Köln Nippes  
 
 
21  Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke: https://www.stadt-
koeln.de/artikel/72230/index.html?cnw_autotranslate=hr; abgerufen am 19.02.2024 
22  Siehe Beschluss zum Radhauptnetz Nippes (28.04.2022 | 1210/2022) unter https://ratsinfor-
mation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=880272&type=do; abgerufen am 19.02.2024 
23  Antrag der Fraktion der Grünen und GUT & Klima Freunden, Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes (01.09.2022 | AN/1365/2022) https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=109821; abgerufen am 19.02.2024 
Unfallanalyse

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 23 
 
Insbesondere entlang der Neusser Straße sind in den fünf untersuch-
ten Jahren viele Überschreiten-Unfälle polizeilich registriert worden. 
Abseits der Neusser Straße ist die Unfalllage bezogen auf den Fuß-
verkehr im Untersuchungsgebiet insgesamt unauffällig, einzig am 
Leipziger Platz liefert die Unfallanalyse mit drei Unfällen Hinweise, 
dass möglicherweise die Infrastruktur optimiert werden sollte, alles an-
dere sind singuläre Vorfälle.  
Die sehr engagierte Elternschaft der Mathilde -von-Mevissen-Grund-
schule hat bereits eine Schulweganalyse durchgeführt und Maßnah-
menempfehlungen formuliert, die im Fußverkehrs -Check berücksich-
tigt werden. Neben Maßnahmen wie die Rücknahme des Gehwegpar-
kens, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Temporeduzierungen, 
Fahrbahnverengung, Anrampungen) oder die Einrichtung von Schul-
straßen wurde auch die Situation am zweiten Schuleingang Niehler 
Straße (Parkplatz) analysiert. Folgende Abbildung zeigt die gewünsch-
ten Maßnahmen.24  
Abbildung 3-5: Schulweganalyse und Maßnahmen am Parkplatz 
Niehler Straße 
 
Carsten Hogertz (2020 und 2023) 
Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler der Mathilde-von-
Mevissen-Schule einen Brief an die Oberbürgermeisterin Frau Reker 
geschrieben, in dem sie sich wünschen, dass der Parkplatz in den 
Schulhof integriert werden soll. 
 
 
24  Handout Mathilde von Mevissen Sicherung des Schulwegs für die Grundschulkinder auf der 
Niehler Straße (2020) und Schulweganalyse für die Mathilde von Mevissen Grundschule in 
Köln Nippes (2023)  
Schulwegeanalyse für die 
Mathilde-von-Mevissen-
Grundschule

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 24 
 
4 Beteiligungsformate 
4.1 Auftakt-Workshop 
Der Auftaktworkshop  fand am 29.08.2023 in Köln -Nippes in der 
Scheune des Altenberger Hofes statt. Im Auftaktworkshop konnten be-
reits Anregungen und Hinweise zu den Begehungsrouten genannt wer-
den: 
Gewünscht wurden: 
• ausreichend breite Gehwege, Barrierefreiheit 
• Straßenbegleitgrün sowie Sitzgelegenheiten in regelmäßigen 
Abständen 
• konsequentes „Freiräumen“ der Gehwege von Mobiliar, Wer-
betafeln und parkenden Fahrzeugen 
• keine Parkplätze im direkten Schulumfeld 
• Fahrradständer nicht auf Gehbahnen einrichten 
• Beleuchtung der Schulwege sicherstellen 
• klare Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr. 
Konkret zur Route östlich der Neusser Straße wurden folgende Anre-
gungen genannt:  
• Leipziger Platz: Eingänge auf den Platz sind teilweise von 
parkenden Autos zugestellt 
• Clouth-Quartier: „Schleichverkehre“ zwischen Niehler und 
Xantener Straße, Parksuchverkehre aus angrenzenden Stra-
ßen, hohe Geschwindigkeiten trotz Tempo 30-Zone 
• Niehler Straße / Beuelsweg: Keine Querungsmöglichkeit trotz 
Schulweg, Ampel ist zu weit entfernt 
• Gellertstraße, Schwerinstraße, Florastraße: Gehwegparken 
schränkt Fußverkehr erheblich ein 
• Gustav-Cords-Straße: Konflikte mit Radfahrenden 
• Kuenstraße: Schlechte Sichtbeziehungen bei Querung durch 
„wild“ parkende Autos. 
Konkret zur Route westlich der Neusser Straße wurden folgende An-
regungen genannt:  
• Niehler Kirchweg: Fehlende Querungsmöglichkeit zum Park 
• Neusser Straße: Sitzgelegenheiten auf der Strecke fehlen, 
Werbetafeln engen Gehweg zusätzlich ein, gesicherte Que-
rungen fehlen z.B. an der Nordstraße 
• Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße: fehlende 
Aufenthaltsqualität, wird nicht als verkehrsberuhigt wahrge-
nommen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 25 
 
• Erzbergerplatz: illegales Parken am Platz 
• Wilhelmplatz: Platz hat keine Nutzung abseits des Markts, 
barrierefreie Zugänge zum Platz sind nicht vorhanden 
• Sechzigviertel: zu schmale Gehwege 
• Kempener Straße: Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr, 
abgestellte Fahrräder engen Gehweg zusätzlich ein. 
 Abbildung 4-1: Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über den Auftakt-
WS 
 
Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.08.2023 
4.2 Begehungen 
Im Rahmen des Fußverkehrs-Check in Köln-Nippes fanden zwei Be-
gehungen statt. Auf den Routen wurden vor allem die Themen Ver-
kehrssicherheit, Schulwege, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität 
angesprochen, persönliche Erfahrungen und Probleme beschrieben

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 26 
 
sowie erste Verbesserungsvorschläge mit den Teilnehmenden disku-
tiert.  
Die erste Begehung fand am Dienstag, 17.10.2023 von 18:00 bis 20:00 
Uhr statt. Es haben rund 40 Personen teilgenommen, darunter viele 
Schülerinnen und Schüler der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule. 
Abbildung 4-2: Impressionen der ersten Begehungsroute  
 
 
Die zweite Begehung fand am Mittwoch, 25.10.2023 von 1 7:00 bis 
19:00 Uhr statt. Es haben rund 25 Personen teilgenommen.  
Abbildung 4-3: Impressionen der zweiten Begehungsroute  
 
 
Erste Begehungsroute 
Zweite Begehungsroute

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 27 
 
 
 
Radio Köln vom 17.10.2023 
 
 
Rheinische-Anzeigenblätter vom 19.10.2023 
Presseberichte

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 28 
 
4.3 Maßnahmen-Workshop 
Der Maßnahmen-Workshop fand am 12.12.2023 von 1 8:00 Uhr bis 
20:00 Uhr im Altenberger Hof in Nippes statt. Die inhaltlichen Schwer-
punkte aus den Begehungen und die Maßnahmenempfehlungen zu 
den beiden im Rahmen der Fußverkehrs-Checks begangenen Routen 
wurden vorgestellt. An zwei Thementischen, an denen die Maßnah-
menkarten erläutert wurden, konnten die rund 35 Teilnehmenden 
Rückfragen stellen und einzelne Maßnahmen diskutieren. Die Teilneh-
menden machten deutlich, dass sich viele ihrer Anmerkungen aus den 
Begehungen in den Maßnahmenempfehlungen wiederfinden.  
Abbildung 4-4: Abschlussworkshop im Altenberger Hof  
 
Allgemeine Anmerkungen der Teilnehmenden zur Route östlich der 
Neusser Straße: 
• Konflikte zwischen Rad - und Fußverkehr lassen sich nicht 
gänzlich durch Infrastruktur lösen, individuelle Verhaltenswei-
sen tragen ebenfalls dazu bei 
• Bewohnerparken durch flächendeckende Parkraumbewirt-
schaftung in Nippes verbessern : neue Bewohnerparkgebiete 
prüfen 
• Verkehrsdienst soll Gehwegparken nicht mehr dulden 
Route östlich der  
Neusser Straße

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 29 
 
• Stationen für Sharing -Fahrzeuge einrichten, um ein Angebot 
für geordnetes Abstellen zu machen. 
Konkrete Nennungen zur Route östlich der Neusser Straße: 
• Querung Niehler Straße in Höhe Beuelsweg / Gneisenau-
straße: Falls keine Fußgängerüberwege möglich sind, soll en 
Querungshilfen geprüft werden 
• „Veedelsblock Clouth“: Weitere Abstimmung und Einbezie-
hung der örtlichen Initiative sinnvoll, Idee der weiteren Ver-
kehrsberuhigung durch Diagonalsperren, Umwandlung von 
Stellplätzen etc. wird begrüßt 
• Ampelanlage Kretzerstraße / Xantener Str. wird  nach Aussa-
gen der Stadtverwaltung in den nächsten 1-2 Jahren erweitert 
und barrierefrei ausgebaut 
• „Kleiner Platz“ an der Seekabelstraße: Platz ist im Sommer 
nicht nutzbar, da er sich stark aufheizt, es werden Sonnense-
gel als Schattenspender gewünscht 
• Gustav-Cords-Straße: Kurzfristige Beschilderungsmaßnah-
men wie „Gehweg, Fahrrad frei“ , „Gemeinsamer Geh- / Rad-
weg“ und Rücksichtsmarkierungen werden begrüßt. Die vor-
geschlagenen Balkenmarkierungen sollen mit der Straßenver-
kehrsbehörde abgestimmt werden, ansonsten sind auch Auf-
merksamkeitsfelder denkbar, wie sie z.B. Auf der Aspel in Wid-
dersdorf umgesetzt wurden.  
• Die Einrichtung einer Schulstraße in der Kretzerstraße sollte 
mit der Schulgemeinschaft und den Anwohnenden abge-
stimmt und bei Akzeptanz weiterverfolgt werden. 
Abbildung 4-5:  Arbeit an den Themenpostern

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
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Allgemeine Anmerkungen der Teilnehmenden zur Route westlich der 
Neusser Straße: 
• Kfz-Parken an den Knotenpunkten in Nebenstraßen unterbin-
den 
• Meldung über die Falschparken-Hotline kommunizieren 
• Gehwegüberfahrten auch für Seheingeschränkte deutlich ma-
chen 
• Allgemein ist mehr Rücksichtnahme zwischen den Verkehrs-
teilnehmenden notwendig. 
Konkrete Nennungen  der Teilnehmenden zur Route westlich der 
Neusser Straße: 
• Kempener Straße: Trennung zwischen Rad - und Fußverkehr 
dringend nötig , Radverkehr soll auf die Fahrbahn  verlagert 
werden. Mittelallee soll von Kfz-Parken freigeräumt werd en, 
Kfz-Parken an den Querungsstellen sollte durch Radabstellan-
lagen ersetzt werden. 
• Schillplatz teilweise entsiegeln, um direkte Durchwegung für 
Radverkehr zu unterbinden 
• Wilhelmplatz: Pflasterfugen sollen neu verfüllt werden, sodass 
diese besser berollbar sind , die Erfahrungen mit den Markie-
rungen für einen  „Verkehrsübungsplatz für Kinder“  auf dem 
Auerbachplatz in Sülz sollen abgewartet werden 
• Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der  Mauenheimer 
Straße: der Beschluss aus 2022 soll von der Verwaltung um-
gesetzt werden. 
Die Hinweise und Ergänzungen aus dem Maßnahmen-Workshop wur-
den in Abstimmung mit dem Fußverkehrsbeauftragten geprüft und in 
das Maßnahmenkataster aufgenommen.  
Route westlich der 
Neusser Straße

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 31 
 
5 Maßnahmenempfehlungen 
Im Folgenden werden die empfohlenen Maßnahmen nach den grund-
legenden Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden bewertet, beschrieben 
und begründet. Dabei werden die Themenbereiche und Maßnahmen-
empfehlungen behandelt, die in den Begehungen in Köln-Nippes von 
besonderer Bedeutung waren und die auch auf dem Maßnahmen -
Workshop präsentiert und empfohlen worden sind. 
Als grundlegende Bedürfnisse werden dabei folgende Kriterien  ge-
fasst: 
• Sicherheit 
• Barrierefreiheit  
• Attraktivität und Aufenthaltsqualität. 
 
Um diese grundlegenden Bedürfnisse plakativ darstellen zu können, 
wurden sie mit „Ampelfarben“ hinterlegt. Dabei steht die Farbe Rot für 
die Sicherheit als Basis für das zu Fuß Gehen und umfasst folgende 
Aspekte: 
• als objektive Verkehrssicherheit (u.a. nach Unfallstatistik), auch 
mit unterschätzten Risiken (z.B. für stark Sehbehinderte) 
• als subjektive Unsicherheit, mit Tendenz zur Mobilitätsein-
schränkung v. a. bei Älteren oder aus Elternsicht für ihre Kin-
der. 
Mit der Farbe Gelb werden Maßnahmen bewertet, die zur Einschrän-
kung der Barrierefreiheit führen. Diese wirken insbesondere behin-
dernd auf Menschen mit Handicap, haben aber auch Auswirkungen auf 
die Bewegungsfreiheit aller zu Fuß gehender Personen: 
• langes Warten an der Ampel, kurze Grünzeiten 
• erzwungene Umwege, Stufen (v. a. für Gehbehinderte) 
• Oberflächenmängel. 
Mit der Farbe Grün werden alle Maßnahmen bewertet, die die Attrakti-
vität des zu Fuß Gehens erhöhen: 
• Freude an der ungestörten Bewegung nebeneinander zu Fuß 
• einladende Orte zum Sitzen und für Sozialkontakte 
• städtebaulich verträgliche Straßenraumgestaltung 
• Begrünung, Wasser. 
Sicherheit 
Barrierefreiheit 
Attraktivität/ 
Aufenthaltsqualität

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 32 
 
In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmenempfehlungen in 
den Themenfeldern Sicherheit, Barrierefreiheit und Attraktivität / Auf-
enthaltsqualität erläutert. 
5.1 Verkehrssicherheit  
5.1.1 Querungen sichern 
Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Ge-
schwindigkeiten, der z ulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl 
der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauli-
che als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Querungs-
stelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern.  
Abbildung 5-1:  Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern 
 
Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr 
Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfetypen, die im 
Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert. 
Fußgängerüberwege (FGÜ), auch Zebrastreifen genannt, bieten zu 
Fuß Gehenden die komfortabelste und in Kombination mit einer Mit-
telinsel, die sicherste Querungsmöglichkeit. Denn ausschließlich an 
FGÜ hat der Fußverkehr immer Vorrang, was vor allem auch für seh-
behinderte Personen von Vorteil ist. Der FGÜ bringt zusammenge-
fasst folgende Vorteile für zu Fuß Gehende: 
• der Vorrang von zu Fuß Gehenden wird eindeutig geregelt 
• der Vorrang wird für alle deutlich sichtbar 
• Reduzierung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten 
Fußgängerüberweg

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 33 
 
• übersichtliche Knotenpunktgestaltung 
• gut für die Schulwegsicherung. 
Im Rahmen eines 1999 initiierten Modellversuchs25 wurde untersucht, 
dass Fußgängerüberwege auch unabhängig von den in den R FGÜ26 
genannten Einsatzgrenzen sicher eingesetzt werden können, wenn 
folgende Anforderungen für die Einrichtung eines FGÜ erfüllt sind: 
• gute Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges 
• ausreichende Sicht zwischen Kfz-Fahrenden und zu Fuß Ge-
henden 
• kurze Querungswege 
• angepasste Geschwindigkeit (möglichst etwa 30km/h) 
• keine Überholmöglichkeit  
• niedrige Baukosten.27 
Die Broschüre „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von 
Fußgängerüberwegen“28 fasst die Ergebnisse des Modellversuchs 
zusammen. In NRW wurden aufgrund dieses Modellversuchs die Ein-
satzbereiche durch einen Ministerialerlass großzügiger geregelt als in 
anderen Bundesländern und bieten gegenüber der R FGÜ mehr Spiel-
räume. Spielräume können und sollten demnach gerade in NRW auch 
genutzt werde, denn dadurch ist eine Angebotsplanung möglich und 
keine Bedarfsplanung. 
„Der Modellversuch hat gezeigt, dass, wenn diese Anforderungen ein-
gehalten werden, FGÜ überall dort eingesetzt werden können, wo ein 
Bedarf für eine sichere Querung von Straßen durch Fußgänger be-
steht. Für die Entscheidung über den Einsatz von FGÜ sind dah er 
diese Kriterien maßgebend und nicht die strikte Einhaltung von 
Grenzwerten der Kfz- und Fußgängerbelastung. Wie in den RiLSA für 
 
25 Ministerium für Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen (2002): 
Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege in NRW“ – Schlussbericht. 
26 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien  für die Anlage 
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). 
27  Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West-
falen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). 
28  Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West-
falen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Er-
fahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 34 
 
Fußgängerlichtzeichenanlagen, muss grundsätzlich auch für Fußgän-
gerüberwege gelten, dass Fußgänger – unabhängig von ihrer Anzahl 
– ein angstfreies Überqueren der Fahrbahn zu gewährleisten ist.“ 29 
Somit müssen z.B. keine harten Grenzwerte für zu Fuß Gehende und 
Kfz angewendet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass z.B. bei 
600 bis 900 Kfz/Spitzenstunde Fußgängerüberwege bei entsprechen-
der Ausgestaltung sicher betrieben werden können. Die Empfehlun-
gen formulieren zudem, dass „FGÜ auch mit 50  m Abstand möglich“ 
sind, wenn „bei hohem Querungsbedarf mehrere mögliche Standorte 
zur Disposition“ [stehen]. Dass der Ministerialerlass von 2002 auch 
heute noch in NRW grundsätzlich anzuwenden ist, wurde in der Ver-
kehrsingenieur-Besprechung vom 08./09. Juni 2022 erst kürzlich be-
stätigt. 30 
Am ehemaligen Clouth -Gelände besteht zwischen der Kretzerstraße 
und der Niehler Straße keine Querungshilfe für den Fußverkehr. Durch 
das neu gebaute Clouth -Quartier sind jedoch neue Fußverkehrsach-
sen entstanden, welche auf der Xantener Straße derzeit noch nicht be-
rücksichtigt werden. Allerdings bestand aufgrund einer Baustelle län-
gere Zeit ein temporärer FGÜ auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße. 
Abbildung 5-2: ehemaliger provisorischer FGÜ auf der Xantener 
Straße 
 
 
29 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West-
falen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). S.3 
30  Verkehrsingenieur-Besprechung VIB I/2022. S.6

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 35 
 
Nach Information der Teilnehmenden besteht hier ein erhöhter Que-
rungsbedarf, auch von Schulkindern, über die Xantener Straße. Zudem 
wird berichtet, dass Kfz hier zu schnell fahren. Besonders fußverkehrs-
freundlich wäre ein "Doppel -Zebra", sodass westlich und östlich der 
Josefine-Clouth-Straße gequert werden könnte. Der Abstand zur LSA 
auf der Niehler Straße beträgt hier rund 120 m. 
Erhöhter Querungsbedarf für den Fuß- und Radverkehr ist auch am 
Knotenpunkt der Neusser Straße mit der Nordstraße vorhanden. Hier 
ist bereits ein Fußgängerüberweg im Rahmen der Umgestaltung der 
Neusser Straße geplant, um die Querung auch im Zuge der Bushalte-
stellen zu sichern und den zu Fuß Gehenden Vorrang ein zuräumen. 
Zusätzlich ist eine überfahrbare Mittelinsel vorgesehen. 31  
Abbildung 5-3:  Planung der Querung Nordstraße (Auszug) 
 
Quelle: Stadt Köln (2023): Bezirksvertretung Nippes BV5/0018/2023 
Diese überfahrbaren, linearen Querungsstellen wurden in Köln bereits 
auf der Vogelsanger Straße umgesetzt. Hier allerdings mit zwei Fuß-
gängerüberwegen, die das Queren an beiden Seiten der Nebenstraße 
ermöglichen ohne diese zusätzlich queren zu müssen. 
 
31  Bezirksvertretung Nippes Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwi-
schen Niehler Kirchweg und Kempener Straße, Sitzung: 02.02.2023 BV5/0018/2023, Anlage 
7 Lageplan Maßstab 1 500 - Variante 2  | https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=365844

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 36 
 
Abbildung 5-4: Querungsstelle mit Mittelinsel  
 
Wir empfehlen, wie auf der Vogelsanger Straße, zwei Fußgängerüber-
wege anzulegen und die geplante Mittelinsel und ihre Zuführungen mit 
taktilen Leitsystemen und dem barrierefreien, in der Höhe differenzier-
ten Bord auszustatten. Begrüßt wird aus Sicht der Fußverkehrsförde-
rung ausdrücklich die geplante Anlage einer Gehwegüberfahrt über 
die Nordstraße. 
Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurde zudem die Sicherung der 
Querungsstelle an der Seekabelstraße gewünscht. Hier sollte geprüft 
werden, ob ebenfalls ein Doppel-Zebrastreifen mit linearer Querungs-
hilfe sowohl südlich als auch nördlich der Gneisenaustraße eingerich-
tet werden kann. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Einrichtung ei-
ner Mittelinsel ohne Fußgängerüberwege geprüft werden, um die vor-
handenen Querungsbedarfe zu sichern.  
Auch sollte an der Niehler Straße / Gellertstraße mit einem Fußgän-
gerüberweg eine neue Querungshilfe geschaffen werden, die den 
Weg zum Beuelsweg verkürzt und diesen mit Vorrang sichert.  
Mittelinseln bieten dem Fußverkehr keinen Vorrang, jedoch erleichtern 
sie das Queren der Fahrbahn erheblich. Durch das Halten auf der ge-
schützten Mittelinsel kann die Querung in zwei Phasen geschehen und 
zu Fuß Gehende können sich nacheinander auf eine der Fahrtrichtun-
gen konzentrieren. Die Wartezeit an einer Querungsstelle mit Mittelin-
sel ist kürzer als an einer Querungsstelle ohne.  
Mittelinseln sollten barrierefrei und ausreichend breit gestaltet sein. So 
sollten sie mindestens eine Tiefe von 2,50m und eine Breite von 4,00m 
aufweisen, so dass auch Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern 
genügend Platz zum Aufstellen haben.  
Mittelinsel

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 37 
 
Abbildung 5-5: Abmessungen einer Mittelinsel 
 
Überall dort, wo ein im Maßnahmenkataster empfohlener FGÜ nicht 
umgesetzt werden kann, sollte zumindest die Errichtung einer Mittel -
insel geprüft werden.  
Obwohl viele Lichtsignalanlagen (LSA) in Köln bereits fußverkehrs-
freundlich eingerichtet sind, wurde in  den Begehungen festgestellt, 
dass es auch noch LSA gibt, bei denen ein Verbesserungsbedarf hin-
sichtlich der Fußverkehrssicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Fol-
gende Empfehlungen für fußverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen 
werden gegeben: 
• Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß-
gängergrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende 
zumindest einen Vorlauf erhalten können. Das Abbiegen von 
Kfz in die Grünphase des Fußverkehrs (sogenanntes „feindli-
ches Fußgängergrün“, siehe Abbildung 5-6) sollte vermieden 
werden. 
• Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum-
zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa-
mere mobilitätseingeschränkte Menschen ausreichend sicher 
die Straße überqueren können. Im Sinne der Barrierefreiheit 
sollte nach Möglichkeit mit 1,0m/s Gehgeschwindigkeit (unte-
rer Grenzwert laut RiLSA32) gerechnet werden.33 
• An den Lichtsignalanlagen soll es eine Grünzeit für zu Fuß 
Gehende mit jedem Umlauf geben. LSA-Grün nur auf Anfor-
derung („Bettelampeln“) sollten vermieden werden. 
• Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden 
(mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf 
für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und 
 
32  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsignal-
anlagen (RiLSA), Köln, S. 25/26 
33  Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie 
Verkehrsanlagen (H BVA), Köln; S. 51 
Lichtsignalanlagen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 38 
 
Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht 
zu werden. 
• 3-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an Lichtsignalanlagen sollen 
grundsätzlich, neben dem visuellen, mit taktilen und akusti-
schen Leitsystemen ausgestattet sein. 
• Freie Rechts-Abbiege-Fahrstreifen stellen immer eine Gefahr 
für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines 
freien Rechts-Abbiegers sollte geprüft werden und ggf. zu-
rückgebaut oder in die Lichtsignalanlage integriert werden. 
Es sollte geprüft werden, ob weitere Lichtsignalanlagen in Köln für den 
Fußverkehr optimiert werden können. Dies wurde auf den Begehun-
gen vor allem am Knotenpunkt Neusser Straße/Niehler Straße emp-
fohlen. 
Abbildung 5-6: Sogenanntes „feindliches Fußgängergrün“ am Kno-
tenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg 
 
Hier liegt neben der fehlenden konfliktfreien Phase für Fußgängergrün 
auch noch ein freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen vor.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 39 
 
Abbildung 5-7: Freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen am Kno-
tenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg 
 
 
Rechtsabbiegefahrstreifen stellen immer ein erhebliches Sicherheits-
risiko für den Fußverkehr, aber auch für den Radverkehr dar und soll-
ten aus Gründen der Verkehrssicherheit dort, wo es verkehrsbedingt 
möglich ist, abgebaut werden. Die Stadt Köln hat bereits ein Sonder-
programm „Abbau freie Rechtsabbieger“ aufgelegt, in dem alle freien 
Rechtsabbiegefahrstreifen stadtweit dokumentiert und auf einen Ab-
bau geprüft werden. Dadurch wurden bereits einige Abbiegespuren 
mittels Markierungen und der Setzung von Sperrpfosten provisorisch 
zurückgebaut. Ob dies auch an dem Knotenpunkt Neusser Straße/ 
Niehler Kirchweg möglich ist, sollte im Hinblick auf die notwendigen 
Schleppkurven überprüft werden.  
Abbildung 5-8: Abbauprogramm freilaufender Rechtsabbiegefahr-
streifen in Köln 
 
Freilaufende Rechts-
abbiegefahrstreifen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 40 
 
Alternativ sollte hier ein Umbau in einen Kreisverkehrsplatz mit FGÜ 
an allen Knotenpunktarmen geprüft werden. Ein solcher Kreisverkehr 
ist an diesem Knotenpunkt bereits von der Arbeitsgemeinschaft Pla-
nungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH im Jahr 2 010 für die 
Stadt Köln im Vorentwurf geplant und beschlossen worden.34  
Abbildung 5-9: Vorentwurf für den Kreisverkehr Neusser Straße/ 
Niehler Kirchweg 
 
Quelle: Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010) 
FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren machen den Fußverkehr deut-
lich sichtbar und reduzieren die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten im 
Kreis noch einmal deutlich.  Zudem vereinfacht die Markierung von 
FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren ganz entscheidend die Vor-
fahrtsregeln, denn kaum einem Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass 
zu Fuß Gehende Vorrang vor Fahrzeugen haben, die den Kreisver-
kehr verlassen, aber eine Wartepflicht vor Fahrz eugen, die in den 
Kreisverkehr einfahren: 
 
Abbildung 5-10: Fußverkehr-Vorrang im Kreisverkehr  
  
Quelle: nach Kohaupt, B., Kohaupt, J. (2015), S 130 
 
34 Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010): Vorplanung Neusser Straße 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=86294

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 41 
 
Auch die Sicherung der Querung am Knotenpunkt Xantener Straße / 
Kretzerstraße wurde auf der Begehung östlich der Neusser Straße 
diskutiert. Heute ist nur die Querungsstelle auf der Westseite durch 
eine Fußverkehrs -LSA mit Anforderungstaster gesichert. Vor allem 
die Schule Kretzerstraße wünscht sich eine weitergehende Sicherung 
am Knotenpunkt, optimalerweise eine, die Umwege unnötig macht.  
Abbildung 5-11: einseitige Fußverkehrs-LSA an der Kretzerstraße 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln berichtete im Maßnahmen -Workshop, 
dass hier eine Vollsignalisierung geplant werde. Vor dem Hintergrund, 
dass im Rahmen des Lichtsignalanlagen -Abbauprogrammes der 
Stadt Köln in der letzten Dekade viele alte LSA, die auch zur Sc hul-
wegsicherung eingerichtet worden sind, abgebaut wurden und keine 
Sicherheitsdefizite mit dem Ersatz durch FGÜ festgestellt werden 
konnten, erstaunt diese Planung für eine Vollsignalisierung an diesem 
Knotenpunkt. Aus Sicht der Gutachter sollte an diesem  Knotenpunkt 
stattdessen ein Doppel-Zebrastreifen geprüft werden, möglicherweise 
in Kombination mit einer Gehwegüberfahrt an der Kretzerstraße und 
der Josefine-Clouth-Straße.  
Die Gehwegüberfahrt sichert den Fußverkehr an untergeordneten 
Knotenpunkten nachhaltig, denn die Vorfahrtsregeln gegenüber Zu 
Fuß Gehenden sind auch bei untergeordneten Knotenpunkten kom-
Gehwegüberfahrt

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 42 
 
plex und nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt: Zu Fuß Ge-
hende haben vor abbiegen Fahrzeugen Vorrang, nicht jedoch vor ein-
biegenden Fahrzeugen. 
Gehwegüberfahrten vereinfachen die Regeln für alle Verkehrsteilneh-
mende, denn sie unterbrechen die Fahrbahn und damit müssen Fahr-
zeuge immer einen Gehweg kreuzen. So können zu Fuß Gehende 
niveaugleich mit Vorrang die Straße queren. Angewendet wird diese 
Querungsstelle meist an untergeordneten Knotenpunkten oder Zu-
fahrten in Tempo  30-Zonen. Im Gegensatz zu Teilanhebungen sind 
diese höhenmäßig und optisch durchgängig gestaltet.35 
Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt wird nicht nur hier, sondern 
auch an den Knotenpunkten Beuelsweg/ Niehler Straße  und Nord-
straße/ Neusser Straße empfohlen. Zu Fuß Gehende können die Ein-
mündung auf einem Niveau barrierefrei queren, ihr Vorrang wird infra-
strukturell verdeutlicht. 
Abbildung 5-12: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Frö-
belplatz 
 
Quelle: © Cyclomedia 
Falls am Knotenpunkt Xantener Straße/  Kretzerstraße dennoch die 
Vollsignalisierung favorisiert wird, könnte geprüft werden, ob dieser 
LSA-Knotenpunkt zu einem Knotenpunkt mit Diagonalquerung für den 
Fußverkehr umgestaltet werden kann. Dann könnten zu Fuß Gehende 
 
35  FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, 3.3.6.1 
Diagonalquerung

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 43 
 
auch die diagonal liegende Fahrbahnseite in einem Zug erreichen und 
Wegedistanz und Wartezeiten verkürzten sich.  
Bei der Gestaltung von Knotenpunkten ohne Vorrang sollten grund-
sätzlich folgende Anforderungen berücksichtigt werden: 
- Fußverkehrsquerungsstellen sollten intuitiv und eindeutig er-
kennbar sein und den Wunschwegen des Fußverkehrs ent-
sprechen (umwegefreie, direkte Wegeführung) 
- die Sicht darf nicht durch Bepflanzung, Parkmöglichkeiten, 
Zäune oder andere Barrieren behindert werden (frei einseh-
bare Sichtdreiecke) 
- der gegenseitige Sichtkontakt zwischen zu Fuß Gehenden und 
Kraftfahrzeugfahrenden muss gewährleistet sein 
- die Aufstellflächen für wartende zu Fuß Gehende müssen aus-
reichend sein.  
Falls Potenziale zur Flächenumverteilung vorhanden sind, kann der 
Gehweg an der Querungsstelle in die Fahrbahn vorgezogen und ver-
breitert werden, so dass der Querungsweg insgesamt verkürzt werden 
kann. Zudem wird so das Parken im unmittelbaren Knotenpunktb e-
reich verhindert und eine freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende 
geschaffen. Das schützt vor allem Kinder, die wegen der geringen 
Körpergröße hinter abgestellten Kfz leicht übersehen werden. Zu Fuß 
Gehende haben hier keinen Vorrang, jedoch wird durch ein e Verrin-
gerung der Fahrbahnbreite die Sicherheit für Querende verbessert.  
Abbildung 5-13:  Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke baulich 
(Köln und Pulheim mit FGÜ) 
  
Diese Maßnahmenempfehlung wird vor allem auch an den Eingängen 
in die Parks und Grünflächen empfohlen. Sie können mit zusätzlichen 
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen wie Teilanhebung oder 
Querungsstelle ohne  
Vorrang 
Vorgezogene Seitenräume

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 44 
 
mit Bevorrechtigung des Fußverkehrs wie Fußgängerüberwege kom-
biniert werden. 
Eine besondere Ausgestaltung der vorgezogenen Seitenräume (mit 
Wiedererkennungswert) wird bei den „Freien Ecken“ verfolgt. 
Abbildung 5-14: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) 
  
In verschiedenen Städten (Stuttgart mit den „Stuttgarter Ecken“ oder 
Berlin) und auch bereits in der Schaafenstraße in Köln wurde diese 
Querungshilfe bereits eingerichtet. Die „Freien Ecken“ zielen darauf 
ab, die Sicherheit für zu Fuß Gehende beim Queren zu verbessern, 
indem sie die Querungsstellen gegen Falschparker absichert und den 
Querungsweg durch Markierungsmaßnahmen verkürzt.  Hierdurch 
wird auch die Sicht zwischen Kraftfahr enden und zu Fuß Gehenden 
verbessert. Durch ein einheitliches Gestaltungsprinz ip werden diese 
Querungshilfen im Stadtbild wahrgenommen und können ohne bauli-
chen Aufwand mit einfachen Mitteln die Sicherheit beim Queren ver-
bessern.  
Die “Freien Ecken” tragen auch zur Schulwegsicherheit bei, da zuge-
parkte Querungsstellen ein großes Problem für unzureichende Sicht-
verhältnisse sind. Dies war unter anderem auf der Schulwegachse 
Gellertstraße oder am Leonardo-da-Vinci Gymnasium ein wichtiges 
Thema.  
Abbildung 5-15: zugeparkte Querungsstellen in Nippes 
  
„Freie Ecken“

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 45 
 
So sollten insbesondere an den Knotenpunkten  (z.B. Gellert-
straße/Eichstraße) aber auch an wichtigen Stellen auf der Strecke 
(z.B. Leipziger Platz) die Sichtbeziehungen durch „Freie Ecken“ vom 
Kfz-Parken freigehalten werden.  
5.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren 
Die Geschwindigkeitsreduzierung ist immer ein Beitrag für eine Erhö-
hung der Verkehrssicherheit: Es finden weniger Unfälle statt und die 
Unfallfolgen sind weniger schwer. Daher empfehlen wir, weitere ver-
kehrsberuhigte Bereiche mit Zeichen 325.1 gekennzeichnet, im Unter-
suchungsgebiet zu prüfen und einzurichten.  
Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit 36 
gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von zu 
Fuß Gehenden - auf der gesamten Straßenbreite - muss verhindert 
werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flä-
chen.37 In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird dazu Folgendes 
ausgeführt:  
Ein Verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder 
Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dür-
fen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie 
müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. 
Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen 
integriert werden. 
Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche 
müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermit-
teln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeug-
verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird 
ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforder-
lich sein. 
Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für 
den ruhenden Verkehr getroffen ist.  […] Mit Ausnahme von 
Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Berei-
chen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die 
 
36  Grundsätzlich sollte sich die Höchstgeschwindigkeit an der Schrittgeschwindigkeit eines zu 
Fuß Gehenden orientieren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. In diesem Zusam-
men-hang sind bereits unterschiedliche Urteile gefällt worden, die Geschwindigkeiten zwi-
schen 4 und 10 km/h (Oberlandesgericht Hamm; Az.: 3 Ss OWi 1038/02) oder bis zu maxi-
mal 15 km/h (Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) festlegen.   
37  Siehe § 42 Abs. 4 StVO   
Verkehrsberuhigter  
Bereich

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 46 
 
zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 
gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch 
durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.38 
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) empfiehlt folgende 
Grundsätze bei Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen:39  
• Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwin-
digkeitsniveau möglichst weit auf ein für zu Fuß Gehende und 
Radfahrende verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es 
keine „Abtrennung“ des Fahrrad - oder Fu ßverkehrs geben. 
Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut 
werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse 
einzuschränken. 
• Die Übergänge aus verkehrsberuhigten Bereichen ins über-
geordnete Straßennetz müssen eindeutig und verständlich für 
die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein. 
• Die derzeitigen Vorschriften begrenzen die Anordnung von 
verkehrsberuhigten Bereichen auf Straßen mit sehr geringem 
Verkehrsaufkommen. Die Untersuchungen zeigen jedoch, 
dass verkehrsberuhigte Bereiche auch bei stärkerem Verkehr 
ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthalts-
qualität sein können, ohne dass die Sicherheit darunter lei-
det. Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zuge-
hörigen Verwaltungsvorschriften sollte deshalb geprüft wer-
den. […] 
In Köln Nippes sind bereits einige Straßen als verkehrsberuhigte Be-
reiche ausgewiesen, auf den Begehungsrouten waren dies die Mau-
enheimer Straße und der Baudriplatz. In beiden Fällen empfehlen wir, 
den verkehrsberuhigten Bereich auf eine angrenzende weitere Straße 
auszuweiten. 
 
38  http://www.verwaltungsvorschriften-im-inter-
net.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm, abgerufen am 19.02.2024 
39  GDV (2015): Verkehrsberuhigte Bereiche haben sich bewährt

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 47 
 
Abbildung 5-16:  Fehlende Nebenanlage an der Turmstraße 
 
Am Kirchvorplatz ist die östliche Nebenanlage durch die Treppenstu-
fen nicht barrierefrei nutzbar, die westliche wird durch quer parkende 
Kfz überfahren. Mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Be-
reichs bekämen zu Fuß Gehende ein Aufenthaltsrecht auf der Fahr-
bahn. Zudem verbessert die weitere Geschwindigkeitsreduzierung die 
Aufenthaltsqualität. 
Im Bereich des Schillplatzes ist die Schillstraße trotz gleicher baulicher 
Gestaltung wie auf der Mauenheimer Straße kein verkehrsberuhigter 
Bereich. Dies führt laut den Teilnehmenden zu Konflikten, da der Un-
terschied nicht verstanden wird. Auch hier wird die Ausweitung des 
verkehrsberuhigten Bereichs empfohlen.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 48 
 
Abbildung 5-17:  Gleiche Gestaltung, unterschiedliche Regeln: VB-
Bereich (l), Kein VB-Bereich 325 (r) 
   
Auf der bereits angesprochenen Mauenheimer Straße wird der ver-
kehrsberuhigte Bereich nach Auskunft der Teilnehmenden von vielen 
nicht intuitiv erkannt. Die Gestaltung mit geradliniger Fahrbahn, den 
Parkreihen und den Sperrpfosten unterstützt die Schrittgeschwindig-
keit nicht und suggeriert eher eine Trennung der Verkehrsarten (Fahr-
bahn - Gehweg).  
Abbildung 5-18: Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße  
  
Dieser Straßenabschnitt sollte entsprechend den Vorgaben für einen 
verkehrsberuhigten Bereich um gestaltet werden . Hierfür sollte n die 
Parkplätze entfernt bzw. anders angeordnet werden und die Trennung 
der Verkehrsarten aufgehoben werden. Es sollte geprüft werden, ob 
weitere Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität eingerichtet 
werden können (z.B. Beete, Baumkübel, Sitz- und kleinere Spielmög-
lichkeiten). In verkehrsberuhigten Bereichen sollten nur Längspark-
stände angeordnet werden, da Quer- und Senkrechtparkstände durch

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 49 
 
die eingeschränkte Sicht beim Rückwärtsfahren ein Sicherheitsrisiko 
für den Fuß-, aber auch für den Radverkehr darstellen. Zumal Kinder-
spiele in einem verkehrsberuhigten Bereich explizit erlaubt sind. 
Die Diskussion um Tempo 30 als „Stadttempo“, d.h. als Regel statt als 
Ausnahme, läuft, u.a. vom Deutschen Städtetag angestoßen, seit 
Jahrzehnten. Mit einer gemeinsamen Initiative von inzwischen über 
1000 Städten und Gemeinden wird der Verordnungsgeber BMDV auf-
gefordert, die Entscheidung zum Geschwindigkeitsregime auch auf 
Hauptverkehrsstraßen mehr der kommunalen Ebene zu überlassen.40 
Die Stadt Köln hat sich dieser Initiative bereits angeschlossen.  
Die aktuellen Anordnungsmöglichkeiten für Tempo  30 auf Hauptver-
kehrsstraßen sind seit mehreren Jahren das Ergebnis von Kompro-
missen im Bundesrat und der Verkehrsministerkonferenz, v.a. was 
das Umfeld von besonders schützenswerten Einrichtungen wie z.B. 
Schulen angeht, aber auch als Folge von europäischen Luftreinhalte-
standards sowie Festlegungen in Lärmaktionsplänen. 
In Köln Nippes empfehlen wir, eine Temporeduzierung auf der Xante-
ner Straße und Kempener Straße nach den heutigen Handlungsmög-
lichkeiten v.a. aus Lärmschutzgründen zu prüfen. Dies würde auf der 
Kempener Straße auch die Nebenanlagen entlasten, die derzeit auf-
grund der als immer noch benutzungspflichtig angeordneten Rad-
wege wenig Raum für zu Fuß Gehende lassen. 
In den Vor-Begehungen und den Gesprächen mit den Teilnehmenden 
wurde deutlich, dass die Verkehrsbelastung im Clouth-Quartier als zu 
hoch empfunden wird. Anscheinend ist eine Durchfahrt zwischen Xan-
tener und Niehler Straße unter Umgehung der LSA für manche Kfz 
durchaus attraktiv und wird als Abkürzung genutzt. Die Straßen sind 
zudem sehr geradlinig gebaut, was zusätzlich  geschwindigkeitsför-
dernd auf den Autoverkehr wirkt. Die Gestaltung der Straßen haben 
teilweise nicht den Charakter einer Tempo  30-Zone. Vor  allem am 
Luftschiffplatz mussten provisorische Maßnahmen zur Geschwindig-
keitsreduzierung ergriffen werden. 
 
40  Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: https://www.le-
benswerte-staedte.de/de/ ; abgerufen am 15.02.2024 
Tempo 30 
Durchfahrverkehr  
reduzieren durch  
Diagonalsperren

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 50 
 
Abbildung 5-19:  provisorische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsre-
duzierung am Luftschiffplatz  
 
Die Stadtverwaltung sollte daher die Umgestaltung von Straßenab-
schnitten prüfen. Ggf. kann die Durchfahrt durch das Clouth-Quartier 
auch durch Diagonalsperren unterbunden werden.  
Abbildung 5-20: Diagonalsperre in Köln Eichendorffstr/Siemensstr 
 
 
Eine Anwohnerinitiative im Clouth -Quartier hat hierzu ein „Veedels -
Block“-Konzept entwickelt, das die Idee der Superblocks aufgreift. 
Barcelona hat es vorgemacht, aber mittlerweile werden in vielen eu-
ropäischen Städten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nach dem Su-
perblocks-Konzept geplant und umgesetzt, in Deutschland ist hier 
Berlin mit seinen Kiezblocks Vorreiter. Doch auch in Stuttgart und 
Leipzig sind in den vergangenen Monaten Superblocks als Pilotprojekt 
in Betrieb genommen worden. Das Ziel ist die nachhal tige Verkehrs-
beruhigung in Wohnquartieren, in dem die Durchfahrt für den Kfz-Ver-
kehr unterbunden wird und das Quartier nur noch über Schleifen er-
schlossen wird. Der vom Kfz -Verkehr befreite Raum, meist ein zent-
raler Platz, ist nur noch für den Fuß- und Radverkehr querbar und wird 
für den Aufenthalt der Anwohnenden besonders hochwertig mittels 
Veedels-Block-Idee

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 51 
 
grün-blauer Infrastruktur (Entsiegelung, Wasserspiele) gestaltet. Be-
sonders Straßenabschnitte wie am Luftschiffplatz, an denen keine 
Tiefgaragen angebunden sind, eigenen sich für eine Umgestaltung. 
Anwohnende des Clouth-Quartiers und ihre Nachbarn sollten mög-
lichst die Tiefgaragen und nicht die oberirdischen Parkplätze nutzen. 
Diese sollten in ein Parkraumkonzept eingebunden werden und vor 
allem dem Liefer- und Ladeverkehr zur Verfügung stehen. Damit wird 
der Parksuchverkehr auch aus den umliegenden Quartieren reduziert. 
Ein Banner der GAG weist darauf hin, dass freie Kapazitäten verfüg-
bar sind und Parkplätze in der Tiefgarage angemietet werden können. 
Zusammenfassend werden für das Clouth -Quartier folgende Vor-
schläge gemacht: 
• Die oberirdischen Kfz-Stellplätze sollten deutlich reduziert und 
die verbleibenden bewirtschaftet werden 
• Sharing-Stationen für Leihfahrzeuge sollten eingerichtet wer-
den (Car-Sharing, Fahrräder, Lastenräder, Scooter)  
• Einrichtung von Lade- und Lieferzonen, auch für Handwerker 
und Pflegedienste sowie Behindertenstellplätze 
• Entsiegelung und Einrichtung von "Grünen Oasen": Schatten-
plätze, blaue Infrastruktur (z.B. Sprühnebler im Sommer), 
wasserdurchlässige Oberflächen. 
5.1.3 Wege für Kinder sichern 
Mit einem bewegungsintensiven Kinder - und Jugendalter kann eine 
längerfristig gesunde Biografie begründet werden – gerade, wenn kör-
perliche Anstrengung auf Alltagswegen ähnlich gewürdigt und geför-
dert wie der organisierte Sport. Denn das zu Fuß Gehen bietet gerade 
auch für Kinder viele Vorteile für die körperliche und soziale Entwick-
lung. Wer statt im Elterntaxi chauffiert zu Fuß zur Schule geht oder in 
die Kita gebracht wird, ist durch die morgendliche Bewegung nach-
weislich zugleich wacher und fitter: Durc h die eigenständige Bewe-
gung schulen Kinder ihre Orientierung im Raum und lernen die Ver-
kehrsregeln, sie lernen aber auch die Interaktion mit anderen Ver-
kehrsteilnehmenden und das soziale Miteinander.  
Da Kinder z.B. bis zu einem bestimmten Alter nicht einschätzen kön-
nen, ob Autos langsamer werden und am FGÜ anhalten, sollte die 
Mobilitätserziehung für Erstklässler und Vorschulkinder  qualifiziert

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 52 
 
und umfassend von den Kommunen unterstützt werden. Da die Mobi-
litätserziehung nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder sein kann, sind natürlich 
auch bauliche und technische Maßnahmen zur Sicherung der Schul-
wege sinnvoll.  
Denn sichere und attraktive Wege sind eine wichtige Voraussetzung 
dafür, dass Kinder den Weg zwischen ihrem Zuhause und der Schule 
gerne alleine zu Fuß zurücklegen. Aber auch für Eltern, die mit ihren 
Kindergarten- oder Schulkindern ganz oder teilweise zu Fuß in die Bil-
dungseinrichtungen gehen, sind sichere Wege die Grundvorausset-
zung. Hierbei geht es um barrierefreie, beleuchtete und bei jedem 
Wetter nutzbare Gehwege, die die Schulkinder bis zum Schuleingang 
führen. Dabei ist das Maßnahmenspektrum weit: wi chtig sind neben 
der Sicherung von Querungsstellen auch z.B. verkehrsberuhigende 
Maßnahmen im Schulumfeld. 
Aufgrund der Größe von Kindern stellt das Kfz -Parken häufig ein 
Sichthindernis dar. Dies konnte zum Beispiel im direkten Umfeld des 
Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums Köln-Nippes bzw. am Leipziger Platz 
beobachtet werden. So sollte das Kfz-Parken insbesondere vor Schu-
leingängen, an Kreuzungen und an Bushaltestellen kritisch überprüft 
und ggf. unterbunden werden. Im Bereich der Grundschule Kretzer-
straße sollen vor dem Schultor Gehwegvorstreckungen auf beiden 
Seiten der Fahrbahn eingerichtet werden, damit die Schul kinder an 
dieser Stelle queren können und frühzeitig vom Verkehr gesehen wer-
den. Diese Maßnahme wird bereits von Seiten der Stadt Köln ausge-
arbeitet. 
Eine Unterstützung bei der Mobilitätsberatung an Schulen bietet auch 
das Zukunftsnetz Mobilität NRW an. Durch verschiedene Projekte und 
Handbücher wird an Schulen das Thema nachhaltige Mobilität ge-
stärkt.  
Sichthindernisse 
Schulisches Mobilitätsma-
nagement

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 53 
 
Abbildung 5-21:  Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW 
  
Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Kommunales Mobilitätsmanagement 
Um an den Schulen den Hol- und Bringeverkehr durch Elterntaxi-Ver-
kehre eines insgesamt relativ geringen Anteils der Elternschaft zu be-
einflussen, geht es um die regelmäßige Ansprache unter Eltern, über 
die Kinder oder zwischen den am Schulbetrieb beteiligt en Gruppen. 
„Verhaltensprävention“ bedeutet daran zu erinnern, dass ein gewohn-
heitsmäßiges Autofahren, Rangieren und Parken im Schulumfeld nicht 
nur die Anwohnenden belastet, sondern ein Risiko für die zu Fuß ge-
henden Kinder bedeutet. 
So definiert die Stadt Köln bereits Halteplätze, an denen Eltern, die ihre 
Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen, aussteigen können, ohne sich 
selbst und andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. 
Hol- und Bringeverkehr 
Elternhaltestellen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 54 
 
Abbildung 5-22:  Beschilderung einer Elternhaltestelle in Köln -Niehl 
an der GGS Halfengasse 
 
Solche Haltestellen befinden sich den Empfehlungen nach meist in ei-
ner Entfernung von ca. 250  m zur Schule, damit die Kinder Gelegen-
heit bekommen, auf einem Teil des Schulweges auch eigenständig un-
terwegs zu sein. Die Kennzeichnung und Ausgestaltung der Hi nweis-
schilder für Elternhaltestellen ist nicht festgelegt. Die Einrichtung von 
Elternhaltestellen sollte organisatorisch im schulischen Mobilitätsma-
nagement integriert werden. Gemeinsam können Konzepte erstellt, die 
Standorte für die Elternhaltestellen gef unden und eine Kommunikati-
onsstrategie geplant und umgesetzt werden. Auch hierfür gibt es viele 
gute Best -Practice-Beispiele und konkrete Handreichungen des Zu-
kunftsnetz Mobilität NRW, die Ideen für Strategien und Aktionen ent-
halten. 
Im Rahmen des Maßnahmen-Workshops wurde beispielsweise ange-
regt, Parkplätze an der Xantener Straße insbesondere für die mor-
gendliche Hol- und Bringzeit an der Grundschule Kretzerstraße als El-
ternhaltestelle zu nutzen.  
Auch in Köln wird versucht, den Hol- und Bringverkehr der Kinder durch 
die Eltern über die Organisation eines sogenannten Walking-Bus oder 
Lauf-Bus zu reduzieren. Hierbei treffen sich die Kinder an zentralen 
und sicheren Sammelorten in den Wohngebieten, um gemeinsam i n 
der Gruppe zur Schule zu laufen. Vor allem am Anfang sollten die Kin-
der durch Erwachsene bzw. Eltern begleitet werden und der sichere 
Schulweg und das richtige Verhalten eingeübt werden. Später sind die 
Kinder meist in der Lage, auch alleine den Schulweg zu bewältigen. 
Lauf-Bus

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 55 
 
Abbildung 5-23:  Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln (2006) 
Die Stadt Köln sollte diese Projekte weiter stärken und in Zusammen-
arbeit mit möglichst vielen Schulen Treffpunkte festlegen und weitere 
Infoblätter zum Lauf-Bus in Köln herausbringen. Diese Informationen 
sollten allen Eltern bei der Schulanmeldung ihrer Kinder zur Verfügung

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 56 
 
gestellt werden sowie an einer zentralen Stelle ausgehängt oder -ge-
legt werden.  
Viele Schulen berichten, dass alle Kommunikation mit den Eltern zur 
Vermeidung des Elterntaxis nicht wirklich fruchtet und zudem sehr auf-
wendig ist. Aus diesem Grund gehen immer häufiger Schulen dazu 
über, sogenannte Schulstraßen einzurichten. Auch an der Grund-
schule Kretzerstraße wird von der Schulgemeinschaft eine Schul-
straße gewünscht. 
Abbildung 5-24:  Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet 
 
Für die Schulstraße werden die direkten Straßen im Schulumfeld für 
ein kurzes Zeitfenster von etwa 30 Minuten zu den Schulanfangs- und 
-endzeiten für den Kfz-Verkehr gesperrt, Fuß- und Radverkehr sowie 
ggf. auch Busverkehr bleiben weiterhin zugelassen. Eine solche 
„Schulstraße“ ist in mehreren europäischen Ländern im schulischen 
Mobilitätsmanagement evaluiert und üblich geworden und kommt auch 
in Deutschland vermehrt zur Anwendung. Die Stadt Köln erprobt zur-
zeit Schulstraßen in mehreren Pilotprojekten. Kürzlich wurde in der 
Verkehrsingenieur-Besprechung41 für NRW verbindlich festgeschrie-
ben, wie Schulstraßen rechtssicher umgesetzt werden können.  
  
 
41  Verkehrsingenieur-Besprechung vom 7.12.2023 in Düsseldorf (VIB II/2023): „Schulstraßen“ 
- Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen. 
Vorab-Auszug aus der Niederschrift zu TOP 6, Az.: 58.91.17 
Schulstraße

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 57 
 
5.2 Barrierefreiheit 
Einen besonderen Fokus legen die Fußverkehrs -Checks auf die Ein-
schränkung von Bewegungsfreiheit insbesondere für Menschen mit 
körperlichen Einschränkungen. Ziel ist es, dass Menschen nicht durch 
bauliche Hindernisse behindert werden und dann als Menschen m it 
Behinderung in Erscheinung treten. Nach dem Behindertengleichstel-
lungsgesetz von 2002 soll das „ohne fremde Hilfe“ möglich sein.42  
Wie groß der Bevölkerungsanteil von mobilitätseingeschränkten Men-
schen (anstelle der sozialpolitischen Behindertendefinition) tatsächlich 
ist, zeigt die folgende Grafik, die auch besondere Bedürfnisse unter-
wegs oder temporäre Einschränkung aufführt. Was Me nschen ohne 
jegliche Einschränkung höchstens als Komforteinbuße erleben, wirkt 
bei den benannten Gruppen bis hin zum Mobilitätsverzicht.  
Abbildung 5-25:  Formen der Mobilitätseinschränkung  
 
Quelle: H BVA der FGSV 
 
 
 
42 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungs-
gesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 58 
 
Zur Weiterentwicklung eines hohen Niveaus für barrierefreie Straßen-
räume erscheinen folgende Maßnahmenbündel besonders zielfüh-
rend: 
• Komplettierung der Bordabsenkungen und soweit möglich Kor-
rektur zu starker Gehweg -Querneigung, weil dies beim Rolli -, 
Rollator- oder Kinderwagen-Schieben eine körperliche Belas-
tung darstellt 
• Vermeidung von Mitbenutzung der Gehwege durch Radver-
kehr 
• Als Ordnungsdienst -Aufgabe der Schutz der Gehwege vorm 
Falschparken, ausreichende Sichtdreiecke vor Einmündungen 
und Querungshilfen, so dass zu Fuß Gehende (auch Kinder) 
vorm Queren gesehen werden 
• Querungshilfen an Hauptstraßen mit Zuführung über taktile Bo-
denindikatoren für Blinde 
• Insgesamt für Blinde „gut lesbare Straßenräume“, durch unter-
schiedlich taktile Streifen, Vermeidung von störenden Einbau-
ten und Fahrradparken; außerdem hell-dunkel-kontrastierende 
Orientierung für stark Sehbehinderte (so auch ausreichende 
Sichtbarkeit bei Pfosten, Masten, Treppenstufen) 
• Zuwegungen zu den Stadtbushaltestellen für die Fahrgäste mit 
Einschränkungen (v. a. an zentralen Haltestellen wie dem Bus-
bahnhof, an denen auch Bussteigwechsel stattfinden) 
Im Folgenden werden einige Aspekte und Maßnahmen hervorgeho-
ben, die im Rahmen der Begehungen bei den Fußverkehrs-Checks in 
Köln Nippes von Bedeutung waren. 
Im vorigen Kapitel zur Verkehrssicherheit sind bereits Hinweise gege-
ben worden, wie Zeitgerechtigkeit für zu Fuß Gehende vor allem an 
Querungsstellen mit Vorrang (FGÜ, LSA) erwirkt werden kann. Nicht 
barrierefreie Querungsstellen sind für viele Personen nicht nur ärger-
lich und unbequem, sondern stellen mitunter eine „echte“ Einschrän-
kung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen. 
Es sollte selbstverständlich sein, dass Querungsstellen so ausgerich-
tet werden, dass sie auch für mobilitätsei ngeschränkte Menschen 
nutzbar sind.  
Das Thema Flächengerechtigkeit spielt wie die Zeitgerechtigkeit im 
Fußverkehr eine relevante Rolle. Meist werden die Verkehrsräume auf 
Maßnahmenspektrum  
Zeitgerechtigkeit 
Flächengerechtigkeit

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 59 
 
eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räum-
lich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fuß- und Rad-
verkehr. Zu schmale Nebenanlagen, (illegal) parkende Kfz und weitere 
Barrieren (Kundenstopper, Außengastronomie, E -Scooter, Parkauto-
maten etc.) schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor 
allem für Mobilitätseingeschränkte ein.  
Abbildung 5-26: nicht voll nutzbare Gehwegbreiten 
 
So sind in Köln -Nippes am Baudriplatz die Glas-Container nicht nur 
eine Sichtbehinderung, sondern schränken den ohnehin nur schmalen 
Gehweg unverhältnismäßig stark in seiner Nutzbarkeit ein. Hier sollte 
unbedingt auf eine Versetzung hingewirkt werden. 
Vor der Mathilde -von-Mevissen-Grundschule sind die Sperrpfosten, 
die den Gehweg vor illegalem Kfz-Parken schützen sollen, so platziert, 
dass sie den ebenfalls zu schmalen Gehweg in seiner Nutzbarkeit 
weiter einschränken. Die Pfosten sollten auf die Fahrbah n in einer 
Flucht mit dem Absperrgitter vor der Schule versetzt werden.  
Die Diskussionen im Themenfeld „Flächengerechtigkeit“ bezogen sich 
auch auf die Art und Weise , wie die Gehwege von Möblierung freige-
räumt werden können. Zukünftig sollten die Flächen am Fahrbahnrand 
oder auf sehr breiten Gehwegen nicht mehr nur für parkende Kfz re-
serviert werden: Auf sogenannten Multifunktionsflächen kann neben 
Bäumen, Schildermast en und ggf. Kfz -Stellplätzen eine Vielzahl an 
Möblierung oder Außengastronomie untergebracht werden, darunter 
auch Parkuhren/Ladeinfrastruktur, Fahrradparken,  E-Scooterabstell-
plätze, Transformatorenkästen, Sitzgelegenheiten und zeitweise auch 
Abfalltonnen zur Leerung. 
Multifunktionsstreifen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 60 
 
Abbildung 5-27: Situation ohne und mit Multifunktionsstreifen auf sehr 
breiten Gehwegen oder am Fahrbahnrand  
 
Quelle: Agora Verkehrswende (2022), S. 4 
 
Die nutzbare Gehwegbreite sollte mindestens 1,80 m betragen. Nach 
den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entspricht dies  im 
Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließendem Verkehr) einer 
Gehwegbreite von 2,50 m.43 
Abbildung 5-28: Mindestgehwegbreiten werden oft nicht erreicht 
 
Quelle: FGSV (2002): EFA S. 16 
In Nippes wird die nutzbare Gehwegbreite auch durch das Kfz-Parken 
eingeschränkt. Immer wieder deutlich gemacht werden muss, dass 
 
43  FGSV (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA, S.16 
Gehwegbreiten 
Gehwegparken

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 61 
 
Gehwegparken nur dort legal ist, wo es explizit durch StVO-Beschilde-
rung bzw. Markierungen in Parkzonen erlaubt ist. Bei Quer - oder 
Schrägparken geben die Bordsteine die Begrenzung der Parkfläche 
vor, ein „Überhangparken“ stellt demnach ggf. eine Behinderu ng dar. 
Die Flächen, die zum Parken genutzt werden dürfen, sollten grundsätz-
lich deutlich markiert und beschildert werden. 
Jedoch führt oftmals auch legales Parken zu Flächenkonflikten bzgl. 
der nutzbaren Gehwegbreite. Hier sollten die Ansprüche des Fußver-
kehrs gegenüber des parkenden Kfz -Verkehrs abgewogen werden.  
Parkende Kfz sollten in keinem Fall: 
• Sichthindernisse für zu Fuß Gehende an Querungsstellen und 
Einmündungen darstellen 
• Begegnungsverkehr bei den zu Fuß Gehenden verhindern. 
In Nippes sind zwar Bewohnerparkgebiete eingerichtet, doch etwa die 
Hälfte aller Stellplätze sind für Auswärtige weiterhin kostenlos nutzbar. 
Dies stellt einen Anreiz dar, Nippes mit dem Auto zu besuchen, was 
zusätzlichen Parksuchverkehr durch die Wohnstraßen erzeugt . Die 
Bewohnerparkgebiete sollten vervollständigt und das Parken hinsicht-
lich der im Masterplan Parken festgelegten Mindestgehwegbreiten neu 
geordnet werden. 
Abbildung 5-29: Restbreiten durch Parken in der Nordstraße (l inks) 
und Gehwegparken in der Gellertstraße (rechts) 
  
 
• In der Kölner Innenstadt werden mittlerweile neue fußver-
kehrsfreundliche Lösungsmöglichkeiten für zu schmale Geh-
wege gesucht. Um wenigstens auf einer Straßenseite durch-
gängige Gehwege zu schaffen, bedarf es für etwas mehr Bar-
rierefreiheit, aber auch zur Sicherung des Fußverkehrs der Er-
Bewohnerparken 
Engstelle für den  
Autoverkehr/ 
Verbreiterung des  
Gehweges

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 62 
 
weiterung von Gehwegen auf der Fahrbahn. Dies kommt bei-
spielsweise dann in Betracht, wenn Nebenanlagen baulich 
nicht erweitert werden können.  
Abbildung 5-30:  Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und 
Abgrenzung in der Kölner Innenstadt 
 
Dieses Vorbild aus der Kölner Innenstadt könnte zum Beispiel auch an 
der Nordstraße oder in der Simon -Meister-Straße realisiert werden. 
Hier können Gehwege auf Kosten der Flächen für den Kfz-Verkehr an-
gelegt werden, die mit Sperrpfosten geschützt und ggf. auch über Mar-
kierungen visualisiert werden. Sie könnten in Köln grundsätzlich im 
Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt werden und dort, wo be-
sonders attraktive Fußwegeverbindungen in Wert gesetzt werden sol-
len.  
Auf den Begehungsrouten waren die meisten Querungsstellen nicht 
barrierefrei eingerichtet. Häufig ist die Querungsstelle nicht auf 0  cm-
Niveau abgesenkt bzw. nicht mit einer differenzierten Bordhöhe aus-
gestattet, obwohl auch Querungsstellen mit einer niedrigen Bordstein-
kante für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis  darstellen 
können. Sogar einige neuere Querungsstellen weisen nur die Absen-
kung auf 3 cm auf. 
Querungsstelle mit  
differenzierter Bordhöhe  
(Doppelbord)

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 63 
 
Abbildung 5-31:  Differenzierte Bordhöhen fehlen mancherorts 
 
Im Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird aktuell an Querungs-
stellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 
6 cm empfohlen. 44 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von 
Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante 
leicht und gefahrlos passieren können und zum anderen den Ansprü-
chen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock 
gut ertastbare Kante angewiesen sind. Damit löst die Querungsstelle 
mit differenzierter Bordhöhe die Querungsstelle mit 3 cm Bord ab, die 
als „Kompromisslösung“ in der Vergangenheit  empfohlen wurde. Sie 
kann bereits bei 2,50 m Breite eingerichtet werden. 
Neu gebaute Querungsstellen sollen, wenn möglich mit der differen-
zierten Bordhöhe ausgestattet werden, da die Kompromisslösung 
durch Rollstuhl- und Rollatornutzende in den überwiegenden Fällen 
gerade noch überwindbar ist und von Blinden und Sehbeeinträchtigten 
gerade noch ertastet werden kann  (und auch nur, wenn der Bord 
scharfkantig und nicht vollständig abgerundet ist.).45 
In Zusammenarbeit z.B. mit dem Seniorenbeirat und Behindertenbeirat 
könnte eine Prioritätenliste für den Umbau von  nicht barrierefreien 
Knotenpunkten erarbeitet w erden. Diese sollte, abhängig von der  fi-
nanziellen und personelle n Ausstattung der Verwaltung, sukzessive 
abgearbeitet werden. 
 
44  Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit 
im Straßenraum, Gelsenkirchen S. 33   
45 Bernhard Kohaupt (2010): Unbehindert mobil Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 64 
 
Abbildung 5-32:  Differenzierte Bordhöhen  
 
Bayerische Architektenkammer (1998), Broschüre zur DIN 18024, Barrierefreies Bauen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 65 
 
5.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität 
Das zu Fuß Gehen ist die ideale und originäre Verkehrsart für die Ver-
bindung von Aufenthalt und Fortbewegung. So geht es in der Fußver-
kehrsplanung nicht mehr nur um die Überwindung räuml icher Distan-
zen, sondern die Straße soll als Lebensraum betrachtet werden. In den 
nachfolgenden Unterkapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten 
einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet 
aufgezeigt werden. 
Im Rahmen der Begehungen wurde an mehreren Stellen Sitzmobiliar 
dokumentiert. Grundsätzlich kann das Angebot hier noch ausgeweitet 
werden, um zu Fuß Gehenden  eine Pausenmöglichkeit zu ermögli-
chen, aber auch um die Aufenthaltsqualität von bestimmten Bereichen 
zu erhöhen und soziale Kontakte zu fördern. 
Das technische Regelwerk für barrierefreie Verkehrsanlagen 46 be-
nennt wesentliche Merkmale des Mobiliars für verschiedene Alters-
gruppen der Bevölkerung, für Menschen mit Behinderung,  Schwan-
gere und viele andere mehr: 
• die Sitzfläche sollte im Material nicht zu kalt, dabei glatt, aber 
nicht zu tief sein, um ohne fremde Hilfe beim Aufstehen wie-
der hochzukommen (ca. 48 cm Höhe), 
• neben der Rückenlehne sollte es auch Armlehnen zur Entlas-
tung der Arm- und Schultermuskulatur, aber ebenfalls zum 
leichteren Aufstehen geben, 
• für Blinde mit dem Langstock sollten Möbel gut ertastbar und 
für stark Sehbehinderte kontrastreich und so im Umfeld auf-
findbar sein. 
• neben der Sitzgelegenheit sollte es eine stufenlos zugängliche 
ebene Fläche von 1,50 m x 1,50 m (für Rollstuhl, Kinderwa-
gen, Rollatoren) geben, 
• der Aufstellort sollte außerhalb der Laufrichtung des Geh-
wegs, u.a. im Interesse der Blinden und Sehbehinderten, sein. 
Spielmöglichkeiten z. B. für Kinder sind eine weitere Möglichkeit die 
Aufenthaltsqualität und die Verweildauer zu erhöhen. Diese können 
 
46 FGSV (2014): H BVA, S. 59 
Mobilität braucht  
Nicht-Mobilität 
Spielmöglichkeiten

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 66 
 
auch mit Sitzmöglichkeiten kombiniert und somit multifunktional ge-
nutzt werden.  
Das Thema Sitzmöbel und Spielmöglichkeiten wurde insbesondere am 
Wilhelmplatz diskutiert, der außerhalb der Marktzeiten wenig attraktiv 
erscheint. Bänke zum Verweilen könnten im Seitenbereich aufgestellt 
werden. Es wurde bemängelt, dass es besonders für Jugendliche we-
nig Angebot und konsumfreie Räume gibt und auch für jüngere Kinder 
Spielmöglichkeiten fehlen. Im Rahmen des Maßnahmenworkshops 
wurden Verkehrsübungsplatz-Markierungen, wie sie bereits auf dem 
Ottmar-Pohl-Platz in Kalk bestehen  und auf dem Auerb achplatz in 
Köln-Sülz geplant sind, diskutiert. Es sollte eine Beteiligung durchge-
führt werden, was sich Jugendliche und Kinder im Umfeld auf dem Wil-
helmplatz wünschen.  
Abbildung 5-33: Gestaltungsideen Wilhelmplatz 
 
Stadtgrün verbessert nicht nur die  Aufenthaltsqualität, sondern bringt 
auch Vorteile für das Stadtklima. Es spendet ab einer bestimmten 
Größe Schatten und schützt vor Überwärmung der Stadt. Darüber hin-
aus produzieren Bäume Sauerstoff und filtern Bakterien, Pilzsporen, 
Staub und weitere schädliche Stoffe aus der Luft.  
Mehr Grün wurde vor allem im Clouth-Quartier am Platz an der hinte-
ren Seekabelstraße, aber auch auf dem Luftschiffplatz gewünscht. 
Das Thema blaue Infrastruktur (Wasserstellen, Wasserspiele) wurde 
ebenfalls insbesondere am stark versiegelten Luftschiffplatz ange-
sprochen. Es wurde von den Teilnehmenden der Begehung bemän-
gelt, dass die Flächen im Clouth-Gelände insgesamt zu stark versie-
gelt sind und im Sommer somit zur Hitzeinsel w erden, auf dem ein 
Aufenthalt nicht möglich ist. Um z.B. den Luftschiffplatz auch im Som-
mer nutzbar zu machen, könnten für die Sommermonate kurzfristig 
Stadtgrün 
Blaue Infrastruktur

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 67 
 
Sonnensegel errichtet und ein Trinkwasserbrunnen angeboten wer-
den. Perspektivisch sollte der Platz mehr entsiegelt und bepflanzt wer-
den. 
Abbildung 5-34:  Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 68 
 
5.4 Maßnahmenprogramm für infrastrukturelle 
Maßnahmen 
Die durch die Begehungen entwickelten Maßnahmenempfehlungen 
wurden in einem Maßnahmenkataster zusammengestellt. Auf jedem 
Katasterblatt wird die Maßnahmenempfehlung in Foto und Karte sowie 
Text dokumentiert.  
Abbildung 5-35: Ausschnitt Maßnahmenkataster 
 
Quelle: Planungsbüro VIA

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 69 
 
Für die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse sind Maßnahmen-
karten erstellt worden, die die Maßnahmenempfehlungen in der Über-
sicht darstellt.  
Abbildung 5-36: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes Ost

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 70 
 
Abbildung 5-37: Maßnahmenkarte zur Begehung i n Köln -Nippes 
West 1

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 71 
 
Abbildung 5-38: Maßnahmenkarte zur Begehung i n Köln Nippes 
West 2

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 72 
 
6 Empfehlungen zur Umsetzung 
Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurden 43 Maßnahmenempfeh-
lungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr auf den be-
gangenen Routen erarbeitet. Diese Maßnahmenempfehlungen sollten 
von der Verwaltung der Stadt Köln geprüft und ggf. je nach Aufwand 
auch politisch beschlossen werden.  
6.1 Bewertung der Maßnahmen 
Im Maßnahmenkataster sind bereits Hinweise auf Umsetzungszeit-
räume gegeben worden, indem den Maßnahmenempfehlungen die 
Kategorien kurz -, mittel - und langfristig zugewiesen wurden. Unter 
kurzfristigen Maßnahmen sind z. B. die Optimierung von punktuellen 
Oberflächenverbesserungen und die Absenkung von Bordsteinen ge-
fasst. Unter kurzfristig wird angenommen, dass die Verwaltung diese 
Maßnahmenempfehlungen innerhalb der nächsten drei Jahre umset-
zen kann.  
Unter Maßnahmen, die nach Einschätzung der Gutachter einen mittel-
fristigen Umsetzungshorizont aufweisen, werden vor allem Maßnah-
men eingeordnet, die keine übergreifenden konzeptionellen Vorarbei-
ten erfordern, oder auch realisiert werden können, ohne dass ein Kom-
plettumbau erforderlich wäre. Für einen mittelfristigen Umsetzungsho-
rizont nehmen wir der Erfahrung nach vier bis sieben Jahre an.  
Ein langfristiger Umsetzungshorizont von ab sieben Jahren wurde 
Maßnahmen zugeordnet, die einen längeren planerischen Vorlauf, 
eine intensive politische Diskussion und Abstimmung sowie die Akqui-
rierung von Fördermitteln erfordern.  
Zusätzlich werden die Maßnahmen nach den Bedürfnissen von zu Fuß 
Gehenden hinsichtlich der Sicherheit, Einschränkung der Bewegungs-
freiheit und Attraktivität nach der Ampel (Siehe Kapitel 5 ab Seite 31) 
eingeordnet.  
 
 
 
 
 
 
Umsetzungszeiträume 
Bewertung der  
Maßnahmen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 73 
 
Tabelle 6-1:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem  
Schwerpunkt Verkehrssicherheit 
Verkehrs- 
sicherheit 
Kurzfristig 
möglich 
Mittelfristig  
möglich 
Langfristig 
möglich  
LSA fußver-
kehrsfreundlich 
einrichten 
 freie Rechtsabbiegefahrstrei-
fen in LSA integrieren oder 
zurückbauen (Neusser Str. / 
Niehler Kirchweg) 
Ausbau nach dem 3-Sinne-
Prinzip (z.B. Xantener Straße 
/ Kretzer Str.) 
stadtweite Umset-
zung fußverkehrs-
freundlicher LSA 
 
Querungsstel-
len verbessern 
Markierungs- und 
Umbaumaßnahmen 
mit einfachen Mitteln 
Barrieren (Parkplätze, 
Grün) entfernen, um 
Sichtdreiecke und 
Aufstellflächen zu 
verbessern 
vorgezogene Seiten-
räume durch Markie-
rung und Sperrpfos-
ten einrichten (z.B. 
Leipziger Platz und 
Erzbergerplatz) 
Umbau / bautechnische Maß-
nahmen: 
− vorgezogene  
Seitenräume (Kretzer 
Straße vor Schultor) 
− Engstellen einrichten 
− Gehwegüberfahrten ein-
richten (entlang 
Niehler und Neusser 
Straße) 
−  Anhebungen.  
Prüfung Fußgängerüberwege 
an der Niehler Straße Höhe 
Gneisenaustraße sowie Beu-
elsweg und Xantener Straße 
Höhe Josefine-Clouth-Straße 
Prüfung Einrichtung Doppel-
Zebrastreifen Neusser 
Straße / Nordstraße und 
Gehwegüberfahrt entlang 
Neusser Straße im Zuge Um-
gestaltung 
stadtweite, systema-
tische Umsetzung 
eines einheitlichen 
Designs an  
Querungsstellen 
Umbau von LSA-An-
lagen in Kreisver-
kehrsplätze (Neus-
ser Straße / Niehler 
Kirchweg und Kem-
pener Straße / Thü-
ringer Straße / Go-
cher Straße / Sie-
bachstraße) 
Abbau LSA-Anlage 
und Einrichtung von 
„Doppel-Zebrastrei-
fen“ (Alternative  
Niehler Straße /  
Kretzerstraße) 
 
Geschwindig-
keit reduzieren 
Prüfung Geschwin-
digkeitsreduzierung  
Xantener Straße und 
Kempener Straße 
(z.B. wegen 
Lärmemissionen) 
Durchgangsverkehr 
überprüfen und ggf. 
unterbinden (Clouth-
Quartier) 
Prüfung verkehrsbe-
ruhigter Bereich, Gus-
tav-Cords-Straße so-
wie Baudriplatz und 
Schillplatz erweitern 
Veedelsblock (nach Super-
block-Konzept) im Clouth-
Quartier prüfen, stadtweite 
Erarbeitung von Standards  
„Stadttempo 30“ bei 
veränderter 
Rechtslage 
umsetzen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 74 
 
Schulwegsi-
cherheit 
Schulisches Mobili-
tätsmanagement in-
tensivieren (Kommu-
nikation, Fortführung 
bestehender Projekte, 
Kampagnen, Informa-
tionen)  
Schulwegpläne er-
stellen 
Überprüfung und 
kurzfristige Sicherung 
der Querungsstellen  
bauliche Maßnahmen zur 
Unterstützung der Geschwin-
digkeitsreduzierung 
bauliche Sicherung der Que-
rungsstellen 
Erweiterung des Schulhofes 
an der Niehler Straße prüfen 
stadtweit systema-
tisch Schulwege-
Verbindungen si-
chern

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 75 
 
Tabelle 6-2:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem 
Schwerpunkt Barrierefreiheit  
Einschrän-
kung der  
Bewegungs- 
freiheit  
Kurzfristig 
 möglich 
Mittelfristig 
  möglich 
Langfristig 
möglich 
Wegeoberflä-
chen optimieren 
und Barrieren 
abbauen 
punktuelle Gehwegschäden ent-
fernen 
Barrieren überprüfen und ggf. ent-
fernen (z.B. Container an der 
Turmstraße und Grünfläche Nami-
biastraße) 
flächendeckende  
Sanierung der  
Oberflächen 
barrierefreier Neu-
bau von Gehwegen 
(z.B. Nordstraße) 
  
Querungsstellen 
barrierefrei aus-
gestalten 
Bordsteinabsenkung mit differen-
zierter Höhe (Doppelbord) punktu-
ell prüfen und umbauen 
Umlaufsperren abbauen und 
durch regelrecht markierte Sperr-
pfosten ersetzen (z.B. Eingang 
Nordpark) 
Bordsteinabsenkung 
mit differenzierter 
Höhe (Doppelbord) 
quartiersweise prü-
fen priorisieren und 
umbauen 
Flächende-
ckender Um-
bau aller Que-
rungsstellen 
 
Flächengerech-
tigkeit 
Gehwegbreiten sichern , ggf. über 
Markierungen und Sperrpfosten 
auf der Fahrbahn an der Gellert-
straße und Schwerinstraße (emp-
fohlene Breite 2,50 m) 
Parken auf Fahrbahn unterbinden, 
wo Mindestfahrbahnbreite von 
3,05 m nicht eingehalten wird (z.B. 
Gustav-Nachtigal-Straße) 
Parken an der Gellertstraße neu 
ordnen, um die volle Gehwegbreite 
nutzbar zu machen 
mobile Barrieren auf Nebenanla-
gen entfernen; Bewegungsräume 
freihalten (ggf. Sperrpfosten set-
zen) 
illegales Kfz -Parken/Halten auf 
Nebenanlagen unterbinden/ahn-
den, z.B. Franz-Clouth-Straße 2-7 
legales Parken im Hinblick auf die 
Zielgruppen überprüfen: Ziel ist die 
Reduktion des Parksuchverkehrs 
Fahrradnadeln im Beuelsweg auf 
Parkflächen versetzen 
Beschilderungsmaßnahme „Rück-
sicht“ an der Gustav-Cords-Straße 
und Balkenmarkierungen 
bautechnische Maß-
nahmen zur Verbrei-
terung der Nebenan-
lagen (z.B. Fahr-
bahn-Engstellen ein-
richten, Seitenräume 
vorziehen) 
Reduktion des Park-
raumes im öffentli-
chen Straßenraum 
im Clouth -Gelände 
und Verlagerung in 
die vorhandenen 
Parkierungsanlagen 
Parken Xantener 
Straße neu ordnen 
und alternative Park-
möglichkeiten kom-
munizieren 
Konzept „Faires Kfz -
Parken“ umsetzen 
Car-Sharing aus-
bauen 
Radabstellanlagen 
auf Parkplatzflächen 
einrichten, um Geh-
wege von Fahrrä-
dern freizuhalten 
(z.B. Kretzer Straße, 
Xantener Straße) 
Fuß- und Rad-
verkehrsfüh-
rung entlang 
der Kempener 
Straße prüfen, 
Radverkehr 
auf die Fahr-
bahn bringen, 
Umwandlung 
der rechten 
Fahrspur in 
Radfahrstrei-
fen prüfen, 
Geschwindig-
keitsreduktion 
prüfen

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 76 
 
Tabelle 6-3:  Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem 
Schwerpunkt Aufenthaltsqualität und Attraktivität 
Aufenthalts-
qualität und 
Attraktivität 
Kurzfristig  
möglich 
Mittelfristig  
möglich 
Langfristig 
möglich 
Sitzmöbel und 
Spielmöglichkeiten er-
richten 
punktuelle Möblierung er-
richten/optimieren 
Ergänzung um weitere Ele-
mente (Abfallbehälter, Be-
leuchtung, etc.) 
Markierungen am Wilhelm-
platz prüfen, z.B. Ver-
kehrsübungsplatz nach 
dem Vorbild Auerbachplatz 
  
grüne und blaue Infra-
struktur optimieren 
 
Begrünung entlang von 
Wegen (Beetbepflanzung, 
ggf. mobile Begrünung) 
Ergänzung um weitere Ele-
mente in Straßenräumen 
und am Luftschiff- sowie 
Seekabelplatz (Trinkwas-
serspender, Beschattung, 
etc.) 
Inwertsetzung von vorhan-
denen verkehrsberuhigten 
Bereichen durch Mobiliar 
und Reduktion des ruhen-
den Verkehrs, bspw. Mau-
enheimer Straße 
Baumpflanzung zur 
großflächigeren 
Schattenspende 
Prüfung Einrichtung 
Wasserspiele/-stellen 
und Sonnensegel 
Entsiegelungskataster 
Köln ausarbeiten und 
ggf. entsprechend an-
passen 
Mittelallee der Kemp-
ener Straße für den 
Fußverkehr und Auf-
enthalt nutzbar ma-
chen, Neuordnung 
Parken, Abschaffung 
des Langzeitparkens 
(5 Euro/Tag), Entsie-
gelung von Flächen 
im Bereich der Allee 
Entsiegelungs-
kataster Köln 
umsetzen 
stadtweite Um-
setzung grün-
blauer-Infra-
struktur 
Fußwegeverbindungen 
stärken 
Sackgassenbeschilderung 
durch „durchlässig für Rad- 
und Fußverkehr“ ersetzen 
(Gustav-Nachtigal-Straße) 
Fußwegeachse bau-
lich über Fahrbahn 
betonen (Zuwegung 
Luftschiffplatz) 
 
 
6.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie 
Um den Anteil der alltäglichen Fußwege in Köln nachhaltig zu stei-
gern, sollte eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit Hand-
lungsfeldern und konkreten Maßnahmen entwickelt werden. Daraus 
Erstellung einer  
Fußverkehrsstrategie

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 77 
 
können priorisierte Maßnahmenprogramme  abgeleitet werden , an-
hand derer ein konkreter Umsetzungs - und Budgetplan für die kom-
menden Jahre erstellt wird. Hierzu können folgende Bausteine gehö-
ren: 
• Definition von Leitlinien für ein fußverkehrsfreundliches Köln 
• Definition von Qualitätsstandards für den Fußverkehr, insbe-
sondere Standards zum barrierefreien Ausbau von Nebenan-
lagen und Querungsstellen 
Aus den Fußverkehrs-Checks 2023 können bereits erste Ansätze für 
mögliche Leitlinien in Köln formuliert werden: 
• Zu Fuß Gehende sollen an keiner Stelle gezwungen werden, 
auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Nicht nur die Fahr-
bahn, auch der Gehweg muss durchgängig gestaltet werden. 
• Es soll die ungehinderte Begegnung von zu Fuß Gehenden 
ermöglicht werden, die Regelbreiten für Gehwege sollen an-
gestrebt und Mindestbreiten nicht unterschritten werden.  
• Der Masterplan Parken soll vor allem auch in den nutzungs-
gemischten hochverdichteten Innenstadtquartieren ange-
wandt und eine Parkraumbewirtschaftung flächendeckend 
eingeführt werden. Parkstreifen sollen zu Multifunktionsflä-
chen umorganisiert werden, sämtliche Infrastruktur- und Möb-
lierungselemente hier hinein verlagert werden.  
• In Wohnstraßen ohne oder mit zu schmalen Gehwegen soll 
geprüft werden, ob die Kfz-Geschwindigkeit weiter reduziert 
werden kann (verkehrsberuhigter Bereich). 
• Die Oberflächen sollen bei jedem Wetter gut berollbar und 
ohne starke Neigung nutzbar sein. Barrieren wie Sperrpfos-
ten und Umlaufgitter sollen überprüft und nach Möglichkeit 
entfernt oder optimiert werden.  
• Querungsstellen sollen möglichst gesichert und die Trennwir-
kung der Fahrbahn soll reduziert werden. Auf die Barrierefrei-
heit an Knotenpunkten und Querungsstellen ist besonders zu 
achten. Hier sollten vor allem kurzfristig über Markierungen 
und Sperrpfosten/Fahrradabstellanlagen bessere Sichtbezie-
hungen geschaffen werden (stadtweites Programm “freie 
Ecken“) 
• ÖPNV-Haltestellen sowie wichtige innerörtliche Ziele müssen 
barrierefrei und sicher erreichbar sein. 
• Das zu Fuß Gehen muss im Rahmen der Schulwegsicherung 
gesichert und gestärkt werden. Vor allem auf den wichtigen 
Mögliche Leitlinien

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 78 
 
Schulwegeverbindungen sollen die stadtweiten Programme 
„Freie Ecke“ und „faires Parken“ umgesetzt werden.  
• Der „Lauf-Bus“ soll an den Grundschulen wieder beworben 
werden, Schulstraßen sollen vermehrt eingerichtet werden.  
• Das Lichtsignalanlagen-Abbau-Programm der Stadt Köln soll 
fortgeführt werden. FGÜ sollen nach Möglichkeit in kurzen 
Abständen die Querung mit Vorrang für den Fußverkehr si-
chern (z.B. nach dem Vorbild Vogelsanger Straße).  
• An der Einmündung von untergeordneten Straßen soll ver-
stärkt die Anlage von Gehwegüberfahrten geprüft werden 
(eindeutiger Vorrang für den Fußverkehr). 
• Wege im Grünen sorgen für eine Erholungswirkung für den 
alltäglichen Fußverkehr und werden gesichert, ausgebaut 
und kommuniziert, nach Möglichkeit ist ein Leitsystem im 
Quartier für die Haupt-Fußwegeachsen zu prüfen. Eingänge 
in Parks und Grünanlagen müssen barrierefrei und sicher ge-
staltet sein.  
• Grün-blaue Infrastruktur fördert das zu Fuß Gehen und den 
Aufenthalt im öffentlichen Raum besonders im Sommer und 
sorgt für eine lebenswerte Wohnumgebung. Im Entsiege-
lungskataster der Stadt Köln werden die Potentiale für eine 
klima-resilientere Platz- und Straßenraumgestaltung doku-
mentiert. Jeder Stadtteil sollte hier einen bestimmten Anteil 
der versiegelten Flächen melden. 
• Die Aufenthaltsqualität in innerstädtischen Wohnquartieren 
wird durch eine Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs 
gesteigert. Quartiere, die die Idee der Superblock-Erschlie-
ßung umsetzen wollen, sollen bei der Umsetzung unterstützt 
werden.  
Diese Ansätze für Leitlinien einer gesamtstädtischen Fußverkehrs-
strategie sollten in der Verwaltung diskutiert werden.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 79 
 
7 Zusammenfassung und Fazit 
Die Fußverkehrs-Checks in Köln-Nippes sollten vor allem zu folgenden 
Schwerpunkten Impulse und Anregungen geben: 
• Kindgerechte Mobilität: Überprüfung des Schulumfelds  an 
mehreren Schulen 
• sichere Querungen und freie Sichtbeziehungen 
• Konflikte zwischen den Verkehrsarten ( vor allem Fußverkehr 
und parkendender Kfz -Verkehr, aber auch Fußverkehr und 
Radverkehr) 
• verkehrsberuhigte Bereiche stärken 
• fußläufige Anbindung des neuen Wohnquartiers Clouth an das 
Versorgungszentrum Neusser Straße. 
Im Themenschwerpunkt „Kindgerechte Mobilität“ ist das Engagement 
der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule hervorzuheben, die den Pro-
zess der Fußverkehrs -Checks intensiv und konstruktiv begleitet hat. 
Viele Kinder beteiligten sich an den Begehungen und schilderten ihre 
Probleme bei der Bewältigung des Schulweges. So bergen die Schul-
wege im direkten Umfeld der Schule Optimierungsbedarf: Das illegale 
Kfz-Parken auf den Gehwegen und an den Knotenpunkten sollte un-
terbunden und die Gehwege insgesamt verbreitert werden. Auch sollte 
an der Niehler Straße eine weitere Querungshilfe geschaffen werden, 
da die nächste gesicherte Querungsstelle ca. 85 m entfernt liegt. Dar-
über hinaus wurde der Vorschlag der Schulkinder, die öffentliche Flä-
che an der Niehler Straße statt als Parkplatz als Schulhof zu nutzen, 
begrüßt.  
Auch die Grundschule Kretzerstraße platzierte ihre Anliegen im Fuß-
verkehrs-Check: Hier soll die Querung an der Xantener Straße weiter 
gesichert werden, ob als vollsignalisierter Knotenpunkt oder über einen 
Doppel-Zebrastreifen, sollte noch einmal beraten werden. Kurzfristig 
kann auch der Eingang in die Schule durch markierte vorgezogene 
Seitenräume gesichert werden. Schließlich wird das Anliegen der 
Schule, auf der Kretzerstraße eine Schulstraße einzurichten, durch 
den Erlass des Verkehrsministeriums NRW gestützt, der Vorgaben für 
die rechtssichere Umsetzung  enthält und Ausnahmen für Anwohner 
möglich macht.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 80 
 
Am Leonardo-da-Vinci-Gymnasium an der Blücherstraße sind bereits 
FGÜ vorhanden, hier sollte vor allem das Gehwegparken in Frage ge-
stellt werden, um vor dem Schulgebäude die komplette Nebenanlage 
den zu Fuß Gehenden zur Verfügung stellen zu können. Zudem sind 
die Eingänge auf den Leipziger Platz barrierefrei zu gestalten und die 
Querungsstellen vom Kfz-Parken freizuhalten.  
Die Sicherung der Querungsstellen sowie der Sichtbeziehungen ist ein 
Thema, welches zurzeit in vielen deutschen Großstädten angegangen 
wird, so u.a. in Berlin, Frankfurt und Stuttgart; auch Köln sollte hier tätig 
werden und vor allem die Knotenpunkte von illegal parkenden Kfz 
nachhaltig frei räumen. Hierfür  können die Querungsstellen und die 
Sichtbeziehungen durch einfach umzusetzende Markierungsmaßnah-
men („Freie Ecke“) optimiert werden.  
Ein Schwerpunkt der Fußverkehrsförderung in Nippes sollte sein, 
dass die Gehwege möglichst ausschließlich den zu Fuß Gehenden 
vorbehalten werden und der fahrende Radverkehr, aber auch der par-
kende Kfz- und Radverkehr sowie möglichst alle weitere Möblierung  
und Infrastruktur auf die Fahrbahn bzw. in Multifunktionsstreifen ver-
lagert werden sollten. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Barriere-
freiheit wurde  ein breites Maßnahmenrepertoire angesprochen: Die 
Themen fußverkehrsfreundliche und barrierefreie Lichtsignalanlagen  
und Querungshilfen, barrierefreie Bordsteinabsenkungen  („Doppel-
bord“), Mindestbreiten von Fußverkehrsanlagen, barrierefreie Gestal-
tung von Oberflächen und taktile Leitsysteme standen dabei im Vor-
dergrund. 
Eine weitere Verkehrsberuhigung sollte aufgrund des hohen Anteils 
des Fußverkehrs am Modal Split in Köln eine Selbstverständlichkeit 
sein. Viele verkehrsberuhigte Bereich e stammen noch aus den 
1980er Jahren; sie sollten vor allem in Hinblick auf das Kfz-Parkange-
bot überprüft und nach Möglichkeit weiter ausgedehnt werden und in 
ihnen der Fokus verstärkt auf die Steigerung der Aufenthaltsqualität 
gelegt werden, so auf der Mauenheimer Straße, am Schillplatz und 
am Baudriplatz.  
Das Clouth-Gelände wurde in den letzten Jahren als neues Wohnge-
biet ohne Nahversorgung entwickel t. Umso wichtiger ist die Herstel-
lung sicherer, barrierefreier und attraktiver Hauptfuß wegeachsen mit 
gesicherten Querungsstellen in Richtung Neusser Straße. Zudem er-
scheint der Durchgangs- und Parksuchverkehr im Clouth-Quartier für

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 81 
 
ein Wohnquartier, in dem flächenhaft Tempo  30 gilt und dessen Stra-
ßennetz reine Erschließungsfunktion aufweist, zu hoch. Es zeigt sich, 
dass die Straßenraumgestaltung entschieden zu autoorientiert ausge-
legt wurde, obwohl  es zahlreiche Tiefgaragen gibt, die jedoch nicht 
ausgelastet sind . Hier sollte geprüft werden, inwieweit der ruhende 
Verkehr in die Parkierungsanlagen verlagert und der fließende Kfz -
Verkehr weiter reduziert werden kann. Eine Bürgerinitiative engagiert 
sich in dem Projekt „Leebe-Veedel“, das sich zum Ziel gesetzt hat, das 
Clouth-Quartier in Richtung „Superblock“ zu entwickeln. Diese Initiative 
sollte im Rahmen des stadtweiten Interesses an diesem Konzept be-
stärkt werden, auch wenn  das Clouth-Quartier ein „Neubau-Quartier“ 
ist. Bemängelt wurde hinsichtlich der Aufenthaltsqualität auch die 
starke Versiegelung auf Erholungsflächen wie dem Luftschiffplatz. Hier 
sollte eine Entsiegelung, Begrünung, Beschattung und ggf. die Einrich-
tung von Wasserelementen geprüft werden.  
Für die begangenen Routen wurden 43 Maßnahmenempfehlungen 
erarbeitet. Viele dieser Empfehlungen unterstützen Strategien und 
Planungen, die der Fußverkehrsbeauftragte bereits verfolgt hat. Es ist 
zu hoffen, dass  durch den Fußverkehrs -Check ein Impuls gegeben 
werden kann, in der Verwaltung die Zusammenarbeit der zuständigen 
Fachabteilungen auf das Ziel auszurichten, die Fußverkehrsförderung 
und Barrierefreiheit stärker zu gewichten. Der partizipative Austausch 
unter den Akteuren war sehr wertvoll und sollte b eibehalten und auf 
andere Stadtteile übertragen werden, um das Ziel einer verbesserten 
Infrastruktur für das zu Fuß Gehen gemeinsam zu erreichen.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 82 
 
8 Literatur und Quellen 
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Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): 
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Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): 
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Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): 
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Kohaupt, B., Kohaupt, J (2015): Barrierefreie Verkehrs- und Außen-
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Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 83 
 
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Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Ministerialerlass zur 
Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
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gerechter verteilen. Zahlen und Fakten zum Parkraummanage-
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Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
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Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.08.23 Bürger in Nippes können sich 
an Fußverkehrscheck beteiligen. Abrufbar unter 
https://www.ksta.de/koeln/nippes/nippes-veedel/koeln-fussver-
kehrscheck-in-nippes-startet-anmeldungen-erforderlich-635821, 
zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Kölner Stadt -Anzeiger vom 31.08.2023 Stadt überprüft Fußwegsi-
cherheit in Nippes – Schulwege stehen im Fokus. Abrufbar unter 
https://www.ksta.de/koeln/nippes/nippes-veedel/fussverkehrs-
check-der-stadt-koeln-in-nippes-gestartet-637301, zuletzt zuge-
griffen am 19.02.2024. 
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (2019): Aktionspro-
gramm: 1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg. Abrufbar

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 85 
 
unter:  vm.baden-wuerttemberg.de /de/service/presse/presse-
mitteilung/pid/aktionsprogramm-1000-zebrastreifen-fuer-baden-
wuerttemberg/, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 
Mobilitätsagentur Wien GmbH (2020): Schulstraße, Wiener Modell. 
Abrufbar unter https://www.wienzufuss.at/schulstrasse/, zuletzt 
zugegriffen am 19.02.2024. 
PB Consult GmbH (2023):  Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölke-
rung 2022 (Kurzbericht). Abrufbar unter https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=933710&type=do, zuletzt zu-
gegriffen am 19.02.2024. 
Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010):  Vorpla-
nung Neusser Straße . Abrufbar unter  https://ratsinforma-
tion.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=86294; zuletzt zugegrif-
fen am 19.02.2024. 
Radio Köln vom 17.10.2023: Fußverkehrs-Check in Nippes. Abrufbar 
unter https://www.radiokoeln.de/artikel/fussverkehrs-check-in-
nippes-1796819.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Rheinische-Anzeigenblätter vom 19.10.2023 : Fußverkehrs-Check 
in Nippes  am 25. Oktober. Abrufbar unter https://www.rheini-
sche-anzeigenblaetter.de/nippes/c-nachrichten/fussverkehrs-
check-in-nippes-am-25-oktober_a294007#gallery=null, zuletzt 
zugegriffen am 19.02.2024 
Stadt Bad Münstereifel (o.J.): Informationsplakate zur Stadtentwick-
lung. Abrufbar unter https://www.bad-muenstereifel.de/rathaus-
service/rathaus-buergerinformationen/citymanagement/informa-
tionsplakate-zur-stadtentwicklung/, zuletzt zugegriffen am 
19.02.2024 
Stadt Brühl (2021): Bespielbare und besitzbare Stadt. Abrufbar unter 
https://www.bruehl.de/bespielbare-und-besitzbare-stadt.aspx, 
zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2006): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobili-
tätsplan. Abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/mediaas-
set/content/pdf68/mobilitaetsplan-flyer-besser-durch-koeln.pdf, 
zuletzt zugegriffen am 19.02.2024.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 86 
 
Stadt Köln (2014): Kölnmobil 2025. Abrufbar unter https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, zu-
letzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Abruf-
bar unter https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get-
file.asp?id=822450&type=do,, zuletzt zugegriffen am 
19.02.2024. 
Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke. Ab-
rufbar unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ver-
kehr/radfahren/radverkehrshauptnetz-fuer-alle-stadtbezirke, zu-
letzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2022): Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten 
Individualverkehr. Mitteilung Ausschuss 1490/2022. Abrufbar un-
ter https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108352, zuletzt zugegriffen am 
19.02.2024. 
Stadt Köln (2023) Bezirksvertretung Nippes: Bezirksvertretung Nip-
pes Sitzung: 02.02.2023 BV5/0018/2023: Planungsbeschluss für 
die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirch-
weg und Kempener Straße, Anlage 7 Lageplan Maßstab 1 500 - 
Variante 2 . Abrufbar unter : https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=365844, zuletzt zugegriffen am 
19.02.2024. 
Stadt Köln ( 2023): Entwicklung des Modal Split in Köln  
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/25810/index.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. 
Stadt Köln (2023): Pressebericht: Fußverkehrs-Check in Nippes. Ab-
rufbar unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwal-
tung/presse/mitteilungen/26042/index.html, zuletzt zugegriffen 
am 19.02.2024. 
Stadt Kreuztal (2018):  Barriereatlas Stadt Kreuztal. Abrufbar unter 
https://www.kreuztal.de/dateien/bak-181129_Barriereat-
las%20Kreuztal_Entwurf_mit%20Plaenen.pdf , zuletzt zugegrif-
fen am 19.02.2024.

Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 
 87 
 
Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024):  Zielgruppenorientiertes Mobili-
tätsmanagement. Abrufbar unter https://www.zukunftsnetz-mo-
bilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/mm-fuer-zielgrup-
pen, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024

Anlage 2.2 Maßnahmenkataster_Nippes

56380 Zeichen

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.001 GellertstraßeStraße
Kommune Köln
Das Kfz-Parken sollte komplett auf die Fahrbahn verlegt werden, um die Gehwege freizuhalten. Dafür muss eine Parkreihe 
entfallen. Somit ergibt sich eine Fahrbahnbreite von vier Metern, damit kann die Einbahnstraße auch für den Radverkehr geöffnet 
werden. Das Parken sollte im Anwohnerparkgebiet immer gebührenpflichtig sein, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Zusätzlich sollten Radabstellanlagen in den Stellplatzflächen angeboten werden, sodass Fahrräder geordnet abgestellt werden 
können und nicht auf dem Gehweg geparkt werden. 
Insbesondere an den Knotenpunkten (z.B. Gellertstraße/Eichstraße) müssen die Sichtdreiecke vom Kfz-Parken frei gehalten 
werden. Die Sichtdreiecke und Querungsstellen sollten durch Markierungen und Sperrpfosten, (nach dem "Prinzip der freien Ecke") 
ggf. auch durch Radabstellanlagen gesichert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Kfz Parken neu ordnen und markieren
- Radabstellanlagen einrichten
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
In der Einbahnstraße Gellertstraße wird auf beiden Seiten aufgesetzt geparkt. Das Parken ist nur auf einer Seite zwischen 
Eichstraße und Neusser Straße bewirtschaftet, ansonsten kostenlos. Die Fahrbahn ist etwa sechs Meter breit. Durch das 
Gehwegparken bleiben nur noch Restgehwegbreiten von teilweise unter einem Meter übrig. Die Gehwege sind somit von 
Menschen mit Rollstuhl nicht nutzbar. Abgestellte Fahrräder an Verkehrsschildern schränken die Wegebreite ebenfalls ein. Die 
Gellertstraße ist nach Schulweganalyse der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule eine wichtige Achse für Schulkinder. In der Nähe 
befinden sich Parkierungsanlagen an der Eichstraße (62 Stellplätze) sowie im Clouth-Gelände (200 Stellplätze).
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024
Anlage 2.2

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.002 Gellertstraße 3Straße
Kommune Köln
Die Sperrpfosten sollten auf eine markierte Fläche auf der Fahrbahn versetzt werden und in einer Flucht mit den Absperrgittern vor 
dem Schuleingang stehen. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Sperrfläche am Fahrbahnrand 
markieren
- Sperrpfosten versetzen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Sperrpfosten schränken den ohnehin zu schmalen Gehweg zusätzlich in der Breite ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.003 Niehler Straße (Parkplatz)Straße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob der Parkplatz entfallen und die Fläche in den Schulhof integriert werden kann. Im angrenzenden 
Clouth-Gelände stehen ausreichend freie Stellplätze in den Parkierungsanlagen zur Verfügung. 
Falls diese Maßnahmenempfehlung nicht umgesetzt werden kann, sollte der Bereich neu organisiert werden: 
- Unterbindung der Durchfahrt auf dem Parkplatz, Zufahrt nur von Wilhelmstraße und Gellertstraße
- Sicherung des freien Zugangs zur Schule
- Integration von Fahrradstellplätzen.
Foto 2 zeigt die Ideen aus dem Handout des Konzeptes zur "Sicherung des Schulwegs für die Grundschulkinder auf der Niehler 
Straße" der Mathilde-von-Mevissen Grundschule, die in das Maßnahmenkataster zum Fußverkehrs-Check in Nippes übernommen 
wurden, sollte der Parkplatz nicht ganz enfallen und in den Schulhof integriert werden können. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Schulhof erweitern
- Kfz-Stellplätze verlagern
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Kinder gehen auch über den Parkplatz in die Schule. Rangierende Autos und Parksuchverkehr gefährden die Kinder. Der Bereich 
zum Cambio Parkplatz wurde bereits durch ein Gitter abgegrenzt, hier ist die Durchfahrt nicht mehr möglich. Die Kinder wünschen 
sich eine Vergrößerung des Schulhofes auf Kosten der öffentlichen Parkfläche.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.004 Niehler Straße/BeulswegStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob hier ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel eingerichtet werden kann. Falls der FGÜ nicht realisiert 
werden kann, sollten die Querungsbedarfe zumindest über eine Mittelinsel gesichert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg in Kombination mit 
Mittelinsel einrichten und markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf Höhe Gellertstraße/Beuelsweg gibt es auf der Niehler Straße keine Möglichkeit für den Fußverkehr gesichert zu queren. Die
nächste LSA ist 90 Meter entfernt. Die Schulkinder wünschen sich, dass sie hier die Niehler Straße gesichert queren können. In 
unmittelbarer Nähe zum Knotenpunkt halten/parken Kfz illegal auf dem Gehweg. Es wurde ein Überqueren-Unfall polizeilich 
registriert.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.005 Niehler StraßeStraße
Kommune Köln
Die Gehwege der Niehler Straße sollten durch Sperrpfosten oder Frankfurter Hüte vor illegalem Kfz-Parken/-Halten gesichert 
werden.
Zur Geschwindigeitsüberwachung könnten "Smiley-Anzeigen" eingerichtet werden, alternativ ist ggf. eine temporäre 
Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen.
Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob untergeordnete Straßen entlang der Niehler Straße (z.B. Beuelsweg) über 
Gehwegüberfahrten für den Fußverkehr bevorrechtigt werden können. Falls die Gehwegüberfahrten nicht realisiert werden 
können, sollten differenzierte Borde eingebaut werden, um die Querungsstellen barrierefrei herzustellen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Geschwindigkeitsüberschreitungen 
sichtbar machen/ahnden
- Geschwindigkeitsanzeige 
installieren
- Gehwegüberfahrt prüfen
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Schulkinder wünschen sich, dass das illegale Halten/Parken der Kfz auf dem westlichen Gehweg wirksam verhindert wird. Trotz 
streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an diesem Abschnitt der Niehler Straße wird die gefahrene Kfz-
Geschwindigkeit als zu hoch empfunden.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.006 Niehler Straße / Gneisenaustraße / 
Seekabelstraße
Straße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob in diesem Bereich ein "Doppel-Zebrastreifen" mit Mittelinseln sowohl südlich als auch nördlich der 
Gneisenaustraße eingerichtet werden kann, da so auch die Querung aus der Seekabelstraße kommend gesichert wäre. Das Kfz-
Parken auf der Ostseite muss dann in diesem Bereich entfallen. 
Falls dies nicht möglich ist, sollte die Einrichtung einer Mittelinsel ohne Fußgängerüberwege geprüft werden. Auch dann müssen 
die Kfz-Stellplätze östlich entfernt werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
- Parken neu ordnen und markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Durch den Neubau des Clouth-Geländes sind neue Fußwegeachsen entstanden. Eine davon befindet sich auf Höhe Niehler Straße 
104 in Richtung Gneisenaustraße. Die Niehler Straße ist in diesem Bereich überbreit, die Querung wird durch parkende Kfz 
zusätzlich erschwert. Die Distanz zur nächsten LSA an der Florastraße beträgt etwa 100 Meter, die zur Blücherstraße 160 Meter.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.006 Niehler Straße / Gneisenaustraße / 
Seekabelstraße
Straße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.007 BeuelswegStraße
Kommune Köln
Die Radabstellanlagen sollten nicht auf dem Gehweg platziert werden, sondern grundsätzlich in die Parkreihe versetzt werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fahrradparken neu ordnen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf dem Gehweg sind Radabstellanlagen installiert, die die Gehwegbreite einschränken.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.008 Kuenstraße zwischen Beuelsweg und 
Gustav-Cords-Straße
Straße
Kommune Köln
Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob auch in diesem Bereich von Nippes ein Anwohnerparkgebiet eingerichtet werden kann, 
damit der Parksuchverkehr reduziert wird. 
An den Knotenpunkten müssen die Sichtdreiecke frei gehalten werden. Die Querungsstellen sollten definiert und über 
Markierungen und Sperrpfosten/Radabstellanlagen vor illegal parkenden Kfz gesichert werden.
Da die Kuenstraße im grünen Netz des Radverkehrshauptnetzes enthalten ist (Mischverkehr auf der Fahrbahn), sollte das 
Senkrechtparken aus Sicherheitsgründen entfernt werden. 
Das Beparken der Baumscheiben sollte durch Baumschutzbügel verhindert werden. Zwischen den Bäumen könnten 
Sitzgelegenheiten sowie Radabstallanlagen installiert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
Zielzustand: Parken neu ordnen
Beschreibung der Situation:
Auf der Kuenstraße wird ungeordnet geparkt: Teilweise wird in Längsrichtung, teilweise senkrecht geparkt, teilweise im nicht 
befestigten Bereich zwischen den Bäumen sowie  auf den Gehwegen, was die Sicht des querenden Fußverkehrs einschränkt und 
diesen zu Umwegen zwingt.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.009 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße
Kommune Köln
Kurzfristig sollte der Weg als Gehweg, Radfahrer frei beschildert werden, sodass der Radverkehr im Begegnungsfall mit dem 
Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit fahren muss und zu Fuß Gehende einen hohen Schutzstatus erhalten. Zudem sollte im südlichen
und nördlichen Zugang eine Beschilderung für gegenseitige Rücksichtnahme angebracht werden. Zusätzlich könnten für den 
Radverkehr aufmerksamkeitsfördernde Markierungen auf dem Weg aufgebracht werden, wie bspw. bremsende 
Balkenmarkierungen oder Aufmerksamkeitsfelder. 
Darüber hinaus kann geprüft werden, ob der Radverkehr vom Fußverkehr durch den Neubau eines Gehweges westlich entlang der 
Häuser getrennt werden kann. 
Der bereits bestehende Weg östlich der Wiese (Siehe Foto 2) ist heute keine attraktive Alternative für den Radverkehr. Er müsste 
hinsichtlich Breite und Oberfläche ertüchtigt werden und es müsste eine direkte Weiterführung in Richtung Clouth-Gelände und 
Innerer Grüngürtel geschaffen werden. 
Die Bereiche nördlich und südlich, in denen der Kfz-Verkehr zugelassen ist, könnten als Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet 
werden, damit zu Fuß Gehende ein Aufenthaltsrecht auf der Fahrbahn bekommen. Die Parkplätze sind zu markieren.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurz- bis mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
- Neubau Gehweg prüfen
- Verkehrsberuhigten Bereich prüfen
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Gustav-Cords-Straße ist zwischen den Hausnummern 23 und 23b autofrei. Die  Bereiche nördlich und südlich des autofreien 
Abschnittes weisen lediglich auf der West-Seite zu schmale Gehwege (ca. 1m) auf, weshalb die meisten zu Fuß Gehenden die 
Fahrbahn nutzen. Es wird berichtet, dass seit dem Neubau des Clouth-Quartiers der Radverkehr auf dieser Verbindung 
zugenommen hat und damit auch die Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr. Diese Verbindung stellt eine wichtige Fuß- und 
Radverkehrachse von Nippes in Richtung Grüngürtel und Innenstadt dar.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.010 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße
Kommune Köln
Geprüft werden sollte, ob die Querungen im Zuge der wichtigen Fußverkehrsachse über Florastraße und Kuenstraße mit 
Fußgängerüberwegen gesichert werden können. 
Um auch die Bedeutung der Radverbindung hervorzuheben, könnte Radverkehr ebenfalls mit Vorrang queren. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurz- bis mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Querungsstelle optimieren
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Die Verbindung über die Gustav-Cords-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radverkehrachse von Nippes (Franz-Clouth-Straße bzw. 
Johannes-Giesberts-Park) in Richtung Grüngürtel und Innenstadt. Die Querung über die Florastraße (Foto 1) und die Kuenstraße 
(Foto 2) wurde von den teilnehmenden Schulkindern jedoch als unübersichtlich und unsicher empfunden.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.010 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.011 Franz-Clouth-Straße 2-7Straße
Kommune Köln
Es sollte durch Markierungen klar definiert werden, wo geparkt werden darf (Parkzone). Aufgrund der Breite der Fahrbahn von 
etwa 5,5 m können Stellplätze auf der Fahrbahn markiert werden, sodass der Gehweg frei von parkenden Fahrzeugen bleibt. 
Es sollte geprüft werden, ob dieser kurze Abschnitt für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen
- Einbahnstraße für der Radverkehr 
öffnen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf dem westlichen Gehweg wird illegaler Weise aufgesetzt auf dem Gehweg geparkt. Dieser Abschnitt ist eine für den Radverkehr 
nicht geöffnete Einbahnstraße.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.012 Franz-Clouth-StraßeStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob die Einfahrt zur Kita nur noch für das Erziehungspersonal, Anlieferung, Rettungskräfte, etc. err eichbar 
sein soll, da durch die Stellplätze unnötig Kfz-Verkehr in den Bereich der Sackgasse gezogen wird. Es sollte geprüft werden, ob an 
der Zufahrt zu dem Haus Nr. 5 Sperrpfosten gesetzt werden können, welche durch Berechtigte entnommen werden können. 
Alle in der Rad-/Fußwegeachse platzierten Sperrpfosten müssen barrierefrei gestaltet und regelgerecht markiert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: kurz- bis mittelfristig
Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperren setzen
- Durchfahrsperren markieren
Zielzustand: Straßenraumgestaltung
Beschreibung der Situation:
Es wurde berichtet, dass es hier durch Parksuchverkehr sowie Hol- und Bringverkehr zur Kita zu gefährlichen Wendemannövern 
kommt. Die Sperrpfosten am Übergang zur Platzfläche sind nicht kontrastreich markiert.
Priorisierung Ampel: rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.013 Platz Franz Clouth 
Straße/Seekabelstraße
Straße
Kommune Köln
Der Platz an der Seekabelstraße sollte stärker entsiegelt werden und weitere Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität 
erhalten (z.B. Spielgeräte, Wasserspiel, Trinkbrunnen). Der süd-östliche breite gepflasterte Weg hat keine Verbindungsfunktion und 
könnte komplett entsiegelt werden (Aufnahme in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln). Die diagonale Rad-Durchfahrt sollte 
mit einem Oberflächenwechsel verdeutlicht werden, ggf. können alle anderen Wege wassergebunden ausgeführt werden.  
Um die Vorfahrtregel rechts-vor-inks auf der Josefine-Clouth-Straße für Verkehrsteilnehmende, die von Norden kommen, zu 
verdeutlichen, sollten Haifischzähne markiert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: kurz- bis mittelfristig
Einzelmaßnahme(n): - Entsiegelung prüfen
- Möblierung optimieren
- Haifischzähne markieren
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Teilnehmenden, vor allem die Kinder, äußern Unklarheit darüber, welche Verkehrsregeln auf diesem Platz gelten und wo sie 
gehen sollen. Der Platz ist weitgehend versiegelt und weist bis auf wenige Bänke keine attraktiven Elemente auf. Radfahrende 
fahren diagonal über den Platz. Radfahrenden ist zudem die Vorfahrtregelung auf der Seekabelstraße nicht klar.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.014 Xantener Straße / KretzerstraßeStraße
Kommune Köln
Es sollte die Einrichtung eines "Doppel-Zebras" geprüft werden, so dass zu Fuß Gehende immer Vorrang haben. 
Alternativ sollte hier die Einrichtung einer Diagonalquerung geprüft werden, damit zu Fuß Gehende umwegfrei in alle Richtungen 
queren können. Die LSA muss barrierefrei ausgebaut werden und es sollten differenzierte Borde eingebaut werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und 
markieren
- Barrierefreiheit herstellen
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Eine gesicherte Querungstelle hat der Fußverkehr am Knotenpunkt Xantener Straße/ Kretzerstraße nur westlich. Die LSA schaltet
sehr schnell auf Grün, was bei der Begehung gelobt wird. Für Seheingeschränkte ist jedoch weder ein akustisches Signal noch ein 
taktiles Leitsystem vorhanden. Auf der nördlichen Seite ist das 3 cm hohe Bord für Personen im Rollstuhl/mit Rollator eine Barriere. 
Die Stadt Köln plant hier einen voll signalisierten Knotenpunkt.
Priorisierung Ampel: rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.014 Xantener Straße / KretzerstraßeStraße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.015 KretzerstraßeStraße
Kommune Köln
Die Schule wünscht sich hier eine Schulstraße. Laut Protokoll zur Verkehrsingenieur-Besprechung am 07.12.2023 in Düsseldorf (VIB 
II/2023) muss für die Einrichtung einer Schulstraße ein Teileinziehungsverfahren durchgeführt werden. Empfohlen wird die 
Beschilderung mit VZ 260 und 1042-32. Anwohnende können eine Einzel-Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO 
erhalten. Die VIB (Verkehrsingenieur-Besprechung NRW) empfiehlt die Einrichtung von Elternhaltestellen im Umfeld der Schule. 
Das VZ 357 sollte durch VZ 357-50 ersetzt werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Beschilderungsmaßnahme
- Kommunikation intensivieren
- Elternhaltestellen einrichten
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Es wird berichtet, dass der Hol- und Bringverkehr an der Kretzerstraße ein Gefährdungspotential für zu Fuß gehende und Rad 
fahrende Schülerinnen und Schüler darstellt. Da die Kretzerstraße eine Sackgasse für den motorisierten Verkehr ist, kommt es zu 
gefährlichen Wendemanövern. Die Beschilderung der Sackgasse berücksichtigt nicht die Durchwegung für den Rad- und 
Fußverkehr in den Nordpark.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.016 Kretzer Straße 5Straße
Kommune Köln
Vor dem Schultor sollten Gehwegvorstreckungen auf beiden Seiten der Fahrbahn eingerichtet werden. Dies sorgt dafür, dass Kinder 
an dieser Stelle queren können und frühzeitig vom fließenden Verkehr gesehen werden. Dies ist mittels Markierung und 
Sperrpfosten nach dem Vorbild der Schaafenstraße als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zu empfehlen. 
Zusätzlich könnten neben den Gehwegvorstreckungen Radabstellanlagen platziert werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - vorgezogene Seitenräume prüfen
- Markierungsmaßnahme
- Fahrradabstellanlagen neu 
einrichten
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Es wird berichtet, dass die Querung der Fahrbahn für Kinder vor dem Schultor aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch 
parkende Autos problematisch ist. Es fehlen Radabstellanlagen für die Schulgemeinschaft.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.017 Xantener Straße zwischen Niehler 
Straße und Kretzerstraße
Straße
Kommune Köln
Es sollte eine weitere Querungsmöglichkeit über die Xantener Straße auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße geprüft werden. 
Besonders fußverkehrsfreundlich wäre ein "Doppel-Zebra", sodass westlich und östlich der Josefine-Clouth-Straße gequert werden 
könnte.
Über ein Lärmgutachten könnte die Einführung von Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme geprüft werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten
- Beleuchtung prüfen
- Geschwindigkeitsreduktion prüfen
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
In diesem Abschnitt der Xantener Straße besteht keine Querungshilfe für den Fußverkehr. Durch das neu gebaute Clouth-Quartier 
sind jedoch neue Fußverkehrsachsen entstanden, welche auf der Xantener Straße derzeit noch nicht berücksichtigt werden. 
Aufgrund einer Baustelle bestand längere Zeit ein FGÜ auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße. Dieser wurde jedoch wieder entfernt. 
Die Xantener Straße stellt nach Aussagen der Teilnehmenden einen stark frequentierten Schulweg dar. Es gilt Tempo 50.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.017 Xantener Straße zwischen Niehler 
Straße und Kretzerstraße
Straße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.018 Xantener Straße zwischen Niehler 
Straße und Kretzer Straße
Straße
Kommune Köln
Nach dem Masterplan Parken und dem Beschluss der BV Nippes aus dem Jahr 2021 sollten auf der nördlichen Seite die Parkplätze,
die eine durchgängige Gehwegbreite von 2 Metern verhindern, entfallen, da es durch den Schülerverkehr zu Pulkbildungen kommt 
und auch Grundschulkinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg fahren müssen. 
Es sollte geprüft werden, ob das Parken auf der Südseite in nur noch halbseitiges aufgesetztes Parken geändert werden kann, um 
weitere Flächen für den Fußverkehr zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Busverkehrs auf der Xantener 
Straße eine Fahrbahnbreite von mindestens 6,00 m benötigt wird.
Es sollte kommuniziert werden, dass Stellplätze in Tiefgaragen des Clouth-Geländes ausreichend zur Verfügung stehen. Ein 
Parkraummanagement in Form eines Anwohnerparkgebiets sollte auch in diesem Bereich von Nippes forciert werden, um den 
Parksuchverkehr zu reduzieren. 
Zudem könnten auch Radabstellanlagen eingerichtet werden, um das geordnete Radparken zu fördern.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Alternative Parkmöglichkeiten 
kommunizieren
- Fahrradabstellanlagen anbieten
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf der nördlichen Straßenseite der Xantener Straße findet aufgesetztes Parken ohne jegliche Bewirtschaftung statt, wodurch die 
vorhandene komfortable Gehwegbreite auf 1,60 m bis 2,00 m eingeschränkt wird. Die Markierungen des aufgesetzten Parkens sind 
nur noch schlecht zu erkennen, weshalb Fahrzeuge teilweise zu weit in Flächen des Gehweges parken. Dieser Gehweg stellt eine 
stark genutzte Verbindung für die Schulkinder zur Kretzer Straße dar.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.019 Clouth-QuartierStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob die Durchfahrt durch Diagonalsperren und Umgestaltung von Straßenabschnitten unterbunden 
werden kann (Veedelsblock-Idee nach der Superblock-Idee aus Barcelona). 
Generell sollte das Kfz-Parken und die Versiegelung im Clouth-Gelände überprüft werden. So sollten Anwohnende möglichst die 
Tiefgaragen und nicht die oberirdischen Parkplätze nutzen. Ein Banner der GAG weist darauf hin, dass freie Kapazitäten verfügbar 
sind und Parkplätze in der Tiefgarage gemietet werden können.
Dazu werden folgende Vorschläge gemacht:
-Die oberirdischen Parkplätze sollten deutlich reduziert und bewirtschaftet werden (Prüfung Anwohnerparkgebiet)
-Sharingstationen für Leihfahrzeuge einrichten (Scooter, Fahrräder) 
-Einrichtung von Lade- und Lieferzonen, auch für Handwerker und Pflegedienste sowie Behindertenstellplätze
-Entsiegelung und Einrichtung von "Grünen Oasen": Schattenplätze, Blaue Infrastruktur (z.B. Sprühnebler im Sommer), 
wasserdurchlässige Oberflächen
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperre setzen
- Parken neu ordnen und markieren
- Tiefgaragenparken kommunizieren
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Durch das Clouth-Quartier fahren nach Auskunft der Teilnehmenden häufig  Autofahrende, die die Lichtsignalanlagen an der 
Niehler Straße umfahren möchten. Die zusätzlich zu den Tiefgaragen bestehenden oberirdischen Parkplätze  verursachen 
Parksuchverkehr auch durch Autofahrende aus Nachbarquartieren. Die Teilnehmenden bemängeln die starke Versiegelung und 
Aufheizung der Straßenräume im Sommer.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.020 Fußwegeachse Blücherstraße / 
Luftschiffplatz
Straße
Kommune Köln
Diese Fußwegeverbindung zum Luftschiffplatz sollte durch eine andere Oberflächengestaltung, auch über die Josefine-Clouth-
Straße, hervorgehoben und betont werden.
Es sollte geprüft werden, ob an der LSA Niehler Straße/Blücherstraße eine differenziertes Bord auf der Nahmobilitätsachse 
Richtung Neusser Straße eingerichtet werden kann. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Beschilderungsmaßnahme
- differenzierte Bordhöhe im 
Gehwegbereich umsetzen
Zielzustand: Fußwegebeziehung
Beschreibung der Situation:
Diese attraktive Fußwegeverbindung führt auf direktem Wege vom Luftschiffplatz über die Blücherstraße zur Neusser Straße. Die
derzeitige Gestaltung wird dieser wichtigen Nahmobilitätsache nicht gerecht.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.021 Schwerinstraße zwischen 
Blücherstraße und Gneisenaustraße
Straße
Kommune Köln
Das Parken sollte komplett auf die Fahrbahn verlegt werden, dadurch entfällt eine Parkreihe. 
Die Straße ist zudem für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Bei einer zu geringen Restfahrbahnbreite sollten 
Ausweichstellen für den Radverkehr eingerichtet werden. In diesen könnten auch Radabstellanlagen installiert werden, um die 
Gehwege freizuhalten.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Einbahnstraße für den Radverkehr 
öffnen
- Fahrradabstellanlagen anbieten
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Schwerinstraße ist eine für den Radverkehr nicht geöffnete Einbahnstraße. Es wird auf beiden Seiten teilweise auf dem Gehweg 
sowie auf der Fahrbahn geparkt. Die Gehwege sind ca. 2,40 m breit, werden durch das Parken jedoch auf 1,30 m eingeengt. 
Zusätzlich engen abgestellte Fahrräder den Gehweg weiter ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.022 Blücherstraße zwischen Yorckstraße 
und Bülowstraße
Straße
Kommune Köln
Besonders im Umfeld von Schulen und Bushaltestellen ist es wichtig, freie und breite Gehwege bereitzustellen. Die Container 
sollten versetzt werden und das Gehwegparken sollte entfallen. Dies verbessert außerdem die Querungssituation zum Leipziger 
Platz.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Entfernung der Container
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Im diesem Bereich der Blücherstraße ist Gehwegparken angeordnet. Zusätzlich stehen Altkleider- / Glascontainer auf dem Gehweg. 
Dadurch wird der Gehweg besonders im Zugang zur Bushaltestelle stark eingeengt. Hier sind Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung 
und Personenschaden polizeilich registriert worden.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.023 Leipziger PlatzStraße
Kommune Köln
Die Ein- bzw. Ausgänge zum Platz sollten frei von parkenden Autos gehalten werden. Dies ist ebenfalls auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite nötig. Über Markierungen und das Setzen von Sperrpfosten kann das Parken unterbunden werden. Dabei ist auch auf 
freie Sichtverhältnisse zu achten, was durch die Einrichtung von angrenzendem Fahrradparken gewährleistet werden kann.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Gehwegvorstreckung einrichten und 
sichern
- Parken neu ordnen und markieren
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Zugänge zum Leipziger Platz sind meist zugeparkt. Um die gegenüberliegende, bebaute Straßenseite zu erreichen, queren zu 
Fuß Gehende die Fahrbahn zwischen den Autos. Insbesondere für Kinder stellt dies ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Mit 
Rollstuhl oder Rollator ist die Querung schwierig bis unmöglich. Hier sind Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung und Personenschaden 
polizeilich registriert worden.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.001 Neusser Straße / Niehler KirchwegStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr ausgebaut werden kann. Zu Fuß Gehende hätten über die FGÜ 
stets Vorrang. Somit würde auch die Querung über den Niehler Kirchweg zum Park vereinfacht und erleichtert werden. Ein Entwurf 
für einen Kreisverkehr wurde für die Stadt Köln bereits im Jahr 2010 erstellt. 
Falls der Kreisverkehr nicht realisiert wird, sollte geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbiegefahrstreifen im Kölner 
Abbauprogramm enthalten ist oder aufgenommen werden kann. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Umbau des Knotenpunktes
- freilaufenden 
Rechtsabbiegefahrstreifen 
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Knotenpunkt weist einen freilaufenden Rechtsabbiegefahrstreifen auf, welcher auf den Autoverkehr beschleunigend wirkt und
somit ein Gefahrenpotential für den Rad- und Fußverkehr darstellt. Zusätzlich gibt es an dieser LSA keine eigenständige Phase für 
zu Fuß Gehende, so dass abbiegende Fahrzeuge ins Fußgängergrün fahren ("feindliches Fußgängergrün"). In unmittelbarer Nähe zu
diesem Knotenpunkt liegen mehrere Schulen und ein Seniorenheim.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.001 Neusser Straße / Niehler KirchwegStraße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.002 Gustav-Nachtigal-Straße / Eingang 
zum Park
Straße
Kommune Köln
Die Umlaufsperre sollte abgebaut und ggf. durch einen regelgerecht markierten Sperrpfosten ersetzt werden. 
Das illegale Parken im Wendehammer sollte geahndet werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperre ersetzen
- Kfz-Parken kontrollieren und 
ahnden
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Umlaufsperre ist für Personen mit Rollstuhl/Rollator oder auch Fahrräder mit Anhänger nur sehr schwer passierbar. Im 
Wendehammer sind die Gehwege zugeparkt, weshalb man auf die Fahrbahn treten muss, um Richtung Süden zu gehen.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.003 Gustav-Nachtigal-Straße 2 - 39Straße
Kommune Köln
Aufgrund der Unterschreitung der Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m für das Durchkommen von z.B. Rettungsfahrzeugen muss das 
Parken in diesem Abschnitt entfallen. Die angrenzenden Straßen sollten zusätzlich untersucht werden. 
Die Wegnahme des Kfz-Parkens im öffentlichen Straßenraum wirkt sich positiv auf die Sichtbeziehungen aus und der Fußverkehr 
wird bei einer breiteren Fahrbahn nicht mehr durch Fahrzeuge, die den Gehweg mitnutzen, gefährdet. Um den Entfall der 
Stellplätze zu kompensieren, sollte auch hier die Einführung eines  Bewohnerparkgebiets geprüft werden. Die Stellplätze im 
gesamten Quartier sollten deutlich markiert und beschildert werden, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. Um einen 
"Schilderwald" zu vermeiden, könnte hier ebenfalls eine Parkzone eingerichtet werden, die Kfz-Parken nur in gekennzeichneten 
Bereichen erlaubt.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Bewohnerparkgebiet prüfen
- Kommunikation intensivieren
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
In diesem Teil der Straße wird auf der Fahrbahn geparkt, wodurch nur noch eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,50 m gegeben ist.
Aufgrund der schmalen Restfahrbahnbreite parken manche Autos teilweise auch aufgesetzt auf dem Gehweg und schränken diesen 
in der Breite weiter ein. Größere Fahrzeuge müssen bei dieser Breite mit einem Rad auf dem Gehweg fahren und gefährden 
dadurch zu Fuß Gehende. Dies betrifft auch weitere angrenzende Straßen, wie  Usambarastraße, Kamerunstraße und Tangastraße.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.004 Usambarastraße / Gustav-Nachtigal-
Straße
Straße
Kommune Köln
Um die Sichtbarkeit der Wegeverbindung nördlich der Gustav-Nachtigal-Straße zu erhöhen, sollte das VZ 357 durch VZ 357-50 "Für 
den Fuß- und Radverkehr durchlässige Sackgasse" ersetzt werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Beschilderung ändern
Zielzustand: Fußwegeverbindung stärken
Beschreibung der Situation:
Das Verkehrszeichen "Sackgasse" berücksichtigt die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr nicht.
Priorisierung Ampel: grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.005 Grünfläche NamibiastraßeStraße
Kommune Köln
Das Kfz-Parken an der Stelle sollte entfernt werden, so dass sowohl der Zugang zur Grünfläche frei bleibt als auch die 
Sichteinschränkung beim Queren der Gustav-Nachtigal-Straße aufgehoben wird. Für den Altglascontainer sollte ein anderer 
Standort gefunden werden. Um die Lärmsituation für Anwohnende zu verbessern, könnte auch ein Unterflur-Container geprüft 
werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Kfz-Parkplatz entfernen
- Container versetzen
Zielzustand: Verkehrssicherheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Zugang zu der Grünfläche an der Namibiastraße ist durch Altglascontainer und parkende Kfz an der Westseite der Gustav-
Nachtigal-Straße versperrt. Außerdem wird durch die parkenden Kfz die Sicht für den Fuß- und Radverkehr aus Richtung der 
Usambarastraße eingeschränkt.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.006 Nordstraße 13Straße
Kommune Köln
Kurzfristig:
Vor dem Gebäude sollte mit Sperrpfosten und Markierungen die Gehwegfläche erweitert werden. Somit können Personen mit 
Hilfsmittel auf dem schmalen Gehweg bleiben und Personen ohne Hilfsmittel auf die heutigen Parkplatzflächen ausweichen. Die 
drei bewirtschafteten Parkplätze sollten hierfür entfernt werden, wie dies beispielweise auch bereits in der Kölner Altstadt 
umgesetzt wurde. 
Perspektivisch:
Bei einer Sanierung der Straße sollte der Gehweg hier auch baulich erweitert werden. 
Parkautomaten sollten grundsätzlich in den Multifunktionsstreifen zwischen die Parkflächen integriert werden, so dass die 
Gehwegbreite durch diese Infrastruktur nicht eingeschränkt wird. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Gehweg verbreitern
- Parken neu ordnen
- Parkautomat versetzen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Das Gebäude Nr. 13 steht sehr nah an der Fahrbahn. Der Querschnitt der Fahrbahn berücksichtigt diesen Umstand nicht, und es 
werden zudem Kfz an der Engstelle geparkt, sodass der Gehweg hier auf ca. 1 m eingeengt wird. Außerdem befindet sich ein 
Parkautomat direkt nach der Engstelle auf dem Gehweg und schränkt die Gehwegbreite und die Barrierefreiheit weiter ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.007 Nordstraße/ Neusser Straße/ 
Nettelbeckstraße
Straße
Kommune Köln
Es wird ein "Doppel-Zebra" mit differenziertem Bord empfohlen, um das Queren der Neusser Straße sicherer und attraktiver zu 
gestalten. Querende und links abbiegende Radfahrende können sich in den geschützten Verkehrsraum zwischen dem Doppel-FGÜ 
aufstellen. (Der geplante einfache FGÜ sichert nicht den Querungsbedarf der Radfahrenden). Das "Doppel-Zebra" wurde bereits für 
die Stadt Köln im Jahr 2010 geplant. 
Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob angrenzende Wohnstraßen (Beispiel Nordstraße) entlang der Neusser Straße mit 
Gehwegüberfahrten für den Fußverkehr bevorrechtigt werden können.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten
Zielzustand: Querung verbessern
Beschreibung der Situation:
An diesem Knotenpunkt  führt eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse über die Neusser Straße zum Erzbergerplatz. Die zu Fuß 
Gehenden passieren die viel befahrene Neusser Straße ohne Querungshilfe. Die Stadt Köln plant die Einrichtung eines FGÜ auf der 
südlichen Seite.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.007 Nordstraße/ Neusser Straße/ 
Nettelbeckstraße
Straße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.008 ErzbergerplatzStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob alle Eingänge zum Erzbergerplatz barrierefrei zugänglich gemacht werden können. Hierzu sollte zum 
Beispiel der Kfz-Parkplatz gegenüber des westlichen Eingangs vom Erzbergplatz (Siehe Foto 2) entfernt und mit einem 
differenzierten Bord ausgestattet werden. Weitere Eingänge sollten durch Gehwegvorstreckungen von illegal parkenden Kfz 
freigehalten und gesichert werden (Siehe Foto 1). 
Fahrradabstellanlagen statt der Kfz-Parkplätze auf unversiegeltem Boden sollten mehr Raum für eine attraktivere Gestaltung des 
Seitengrüns schaffen.
Ob Quartiersgaragen gebaut und betrieben werden können, z.B. bei einer größeren Anzahl von wegfallenden Parkplätzen, ist 
Bestandteil des Antrags zum Masterplans Parken der Stadt Köln und sollte hinsichtlich des Erzbergerplatzes konkret geprüft 
werden. (Sitzung: 14.12.2021 Rat/0013/2021 Vorlage: AN/2635/2021)
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen
- Gehwegvorstreckung markieren
- Fahrradstellplätze anbieten
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
An den Eingängen zum Erzbergerplatz versperren legal und illegal parkende Kfz den barrierefreien Zugang zum Platz. Am 
westlichen und östlichen Rand des Erzbergerplatzes befinden sich im Seitengrün Trampelpfade und am Zaun abgestellte Fahrräder, 
Fahrradabstellanlagen sind nicht vorhanden.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.009 Erzbergerplatz 1 - 17Straße
Kommune Köln
Die Fahrbahn ist im südlichen Abschnitt etwas breiter als nördlich. Südlich vor den Hausnummern 1-8 kann das Parken komplett 
auf der Fahrbahn angeordnet werden. Im Abschnitt 11 - 17 sollte das Parken soweit wie möglich auf die Fahrbahn verschoben 
werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss immer gegeben sein. 
Die Schrägparkplätze, welche auf unversiegeltem Boden genutzt werden, müssten entfallen, da diese durch eine geringere 
Fahrbahnbreite nicht mehr erreichbar wären. Auch aus stadtgestalterischen sowie ökologischen Gründen ist dies nötig, denn der
unversiegelte Boden wird durch das Kfz-Parken verdichtet und Schadstoffe gelangen in den Untergrund, wodurch die Bäume 
geschädigt werden können.
Ob Quartiersgaragen gebaut und betrieben werden können, z.B. bei einer größeren Anzahl von wegfallenden Parkplätzen, ist 
Bestandteil des Antrags zum Masterplans Parken der Stadt Köln und sollte hinsichtlich des Erzbergerplatzes konkret geprüft 
werden. (Sitzung: 14.12.2021 Rat/0013/2021 Vorlage: AN/2635/2021)
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf der westlichen Seite des Erzbergerplatzes ist einhüftiges Gehwegparken angeordnet. Dieses ist anders als im östlichen Bereich 
nicht markiert, weshalb die Fahrzeuge unterschiedlich weit auf dem Gehweg stehen. Der Gehweg ist durch das aufgesetzte Parken
teilweise deutlich auf unter zwei Meter einschränkt, obwohl dieser baulich etwa 2,40 m breit ist. Auf der Platzseite wird schräg in 
die Grünfläche auf unbefestigtem Boden geparkt.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.010 SchillplatzStraße
Kommune Köln
An diesem Platz sollte die die Kommunikation zwischen Rad-und Fußverkehr gefördert werden. Dafür könnten kurzfristig 
Hinweisschilder und ggf. auch Markierungen für mehr Rücksicht an den Zugängen zum Schillplatz angebracht werden. 
Um die Verkehrssituation um den Platz herum sicherer zu gestalten, sollte man die angrenzenden Straßen perspektivsch auch zu 
einem verkehrsberuhigten Bereich ausbauen. Hier sind die Belange des Fußverkehrs mit denen des Radverkehrs 
(Fahrradstraßenkonzept Nippes) miteinander abzuwägen. 
Ziel sollte es sein, den Radverkehr um den Platz herum zu führen. Dies könnte durch eine teilweise Entsiegelung und weitere 
Begrünung bzw. Möblierung des Platzes unterstützt werden, sodass eine direkte, geradlinige Durchwegung für den Radverkehr 
erschwert wird. Dabei sind die Veranstaltungen auf der Platzfläche zu berücksichtigen.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Geschwindigkeitsreduktion prüfen
- Umbau
- Möblierung optimieren
Zielzustand: Verkehrsberuhigung
Beschreibung der Situation:
Der Schillplatz wird als Stadtplatz mit hoher Aufenthaltsqualität beschrieben. Besonders die gut angenommenen Sitzbänke sowie
der Biergarten im Sommer laden zum Verweilen ein. Teilnehmende berichten vom querenden Radverkehr, der hier teilweise zu 
schnell über die Platzfläche fährt, wo auch häuftig Kinder spielen. Die angrenzende Mauenheimer Straße ist bereits 
verkehrsberuhigt (VZ 325), während es die ähnlich gestalteten, angrenzenden Straßen nicht sind.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.011 Mauenheimer StraßeStraße
Kommune Köln
Es wird empfohlen, diesen Straßenabschnitt entsprechend den Vorgaben für einen Verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. 
Hierfür sollten die Sperrpfosten und die Parkplätze entfernt bzw. anders angeordnet werden. Es sollte geprüft werden, ob weitere 
Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität eingerichtet werden können (z.B. Beete, Baumkübel, Sitz- und kleinere 
Spielmöglichkeiten). In Verkehrsberuhigten Bereichen sollten nur Längsparkstände angeordnet werden, da Quer- und 
Senkrechtparkstände durch die eingeschränkte Sicht beim Rückwärtsfahren ein Sicherheitsrisiko für den Fuß-, aber auch für den 
Radverkehr darstellen. Zumal Kinderspiele in einem Verkehrsberuhigten Bereich explizit erlaubt sind.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren
- Sperrpfosten entfernen
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Der Verkehrsberuhigte Bereich wird nach Auskunft der Teilnehmenden von vielen nicht intuitiv erkannt. Die Gestaltung mit 
geradliniger Fahrbahn, den Parkreihen und den Sperrpfosten unterstützt die Schrittgeschwindigkeit nicht und suggeriert eher e ine 
Trennung der Verkehrsarten (Fahrbahn - Gehweg). Die Teilnehmenden wünschen sich, die Straße stärker zum Aufenthalt nutzen zu 
können und eine Umgestaltung, die den Verkehrsberuhigten Bereich auch optisch unterstützt.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.012 Simon-Meister-Straße 5 - 19Straße
Kommune Köln
Um auch den südlichen Gehweg auf eine Standardbreite zu bringen, müssen die Parkbuchten hier wegfallen. Dafür könnten die 
Stellplätze kurzfristig mit Sperrpfosten versehen und dem Gehweg zugeschlagen werden. So können mobilitätseingeschränkte 
Personen den Gehweg nutzen und nicht mobilitäteingeschränkte Personen die heutige Parkbucht als Gehweg nutzen (nach dem 
Beispiel der Gehwegerweiterung "Am Hof"). Perspektivisch sollte die Fläche dann auch baulich auf Gehwegniveau gebracht 
werden. 
Zur Kompensation des Stellplatzentfalls könnten die gegenüberliegenden Parkplätze als exklusive Anwohnerparkplätze angeordnet
werden. 
Es sollte geprüft werden, ob eine barrierefreie Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe zum Schillplatz eingerichtet werden 
kann. Auch hierfür sollte die Anordnung der Parkstände überprüft werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen
- Durchfahrsperre setzen
- barrierefreie Querung
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Diese Verbindung ist eine wichtige Nahmobilitätsachse von der autofreien Siedlung zur Neusser Straße. Der Gehweg auf der 
südlichen Seite ist deutlich zu schmal: So ist Begegnungsverkehr nicht möglich und mobilitätseingeschränkte Personen, wie z.B. 
Rollstuhlnutzende, können diesen Gehweg nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Die Querung zum Schillplatz ist 
nicht barrierefrei (Siehe Foto 2)
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.013 Turmstraße zwischen Simon-Meister-
Straße und Baudriplatz
Straße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob das Parken, ähnlich wie in der Ehrenfelder Rothehausstraße, umorganisiert werden kann. In der 
Rothehausstraße wird einseitig und alternierend Kfz-Parken angeboten, jeweils gegenüber wird der Gehweg durch Fahrradhalter 
vor illegalem Parken geschützt. 
Die Parkbuchten könnten somit zumindest teilweise (in der Breite) dem Gehweg zugeschlagen werden und zu Begegnungsstellen 
werden. Die zu schmalen Gehwege sollten konsequent von Mobiliar freigeräumt werden. Radabstellanlagen sollten im Bereich der 
heutigen Parkplatzflächen eingerichtet werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und sortieren
- Umbau der Nebenanlage
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Bewegungsfreiheit ist hier insbesondere für  mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhl, Kinderwagen, etc.) aufgrund der 
schmalen Gehwegebreiten von ca. 1,20 m und der parkenden Kfz stark eingeschränkt. Teilweise muss auf die Fahrbahn 
ausgewichen werden. Zusätzlich schränken Mobiliar (wie Parkautomaten) und abgestellte Fahrräder die Gehbahn zusätzlich ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.014 St. Marienkirche/ TurmstraßeStraße
Kommune Köln
Kurzfristig müssen die Treppen mit kontrastreichen Vorderkantmarkierungen versehen werden. 
Es sollte geprüft werden, ob der Abschnitt vor der Kirche in den Verkehrsberuhigten Bereich integriert werden kann. 
Rund um die Kirche sollten Radabstellanlagen angeboten werden (z.B. in der Parkbucht vor dem Cafe).  Zudem könnten 
Sitzmöglichkeiten die Aufenthaltsqualität verbessern. Der Parkplatz, der an die nördliche Rampe angrenzt, sollte ggf. entfallen, um 
die Sichtverhältnisse zu verbessern. Da dies ein Behindertenparkplatz ist, muss dafür im unmittelbaren Umfeld Ersatz geschaffen 
werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Kirche/Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Treppen mit Vorderkantmarkierungen 
versehen
- Geschwindigkeitsreduktion prüfen
- Fahrradparken ordnen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Nur die Eingänge der Marienkirche können barrierefrei von Norden und Süden über Rampen erreicht werden (Siehe Foto2). Der 
Platz vor der Kirche, der gleichzeitig auch als östlicher Gehweg zu nutzen ist, ist nur über nicht kontrastreich gestaltete Treppen zu 
erreichen. Auf der Westseite befindet sich ein Gehweg, der jedoch von Senkrechtparkern überfahren wird. Außerdem sind keine 
Fahrradabstellanlagen vorhanden, so dass Fahrräder an Beleuchtungsanlagen oder Bäumen abgestellt werden.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.015 Turmstraße/ Thüringer StraßeStraße
Kommune Köln
Die Altglascontainer sollten an dieser Stelle entfernt werden, um die volle Gehwegbreite nutzbar zu machen und die 
Sichteinschränkung aufzuheben. Hierfür könnten die Glascontainer im Boden versenkt werden, oder ähnlich wie am Schillplatz 
(Foto 2) auf einem angrenzenden Parkplatz aufgestellt werden.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Glascontainer entfernen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
An der Ecke Turmstraße zur Thüringer Straße befinden sich zwei Altglascontainer auf dem Gehweg und engen diesen stark ein.
Priorisierung Ampel: Gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.016 WilhelmsplatzStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, wo Sitzgelegenheiten platziert werden können, die die Markttätigkeit nicht einschränken. Zusätzlich
könnten aufgemalte Spielfelder die Aufenthaltsqualität zu den Zeiten, an denen der Markt nicht stattfindet, verbessern. Ein 
positives Beispiel ist auf dem Ottmar-Pohl-Platz in Kalk realisiert: hier wurde ein Verkehrsübungsplatz markiert, der von jüngeren 
Kindern mit Rollern, Bobbycars, Laufrädern und sonstigen Fahrzeugen befahren werden können. Die BV Nippes sollte sich im 
Hinblick auf die Erfahrungen mit dieser Gestaltung mit den BV in Kalk und Lindenthal (Perspektive Auerbachplatz) austauschen.
An jeder Seite sollte mindestens eine barrierefreie Querungsstelle und ein barrierefreier Zugang angeboten werden, die durch 
Sperrpfosten gegen illegales Parken und ggf. auch Gehwegvorstreckungen auf beiden Seiten der Querungsstelle gesichert sind. 
Es sollte außerdem geprüft werden, ob an Stelle einiger Kfz-Parkplätze Fahrradabstellanlagen errichtet werden können.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und 
Möblierungsmaßnahme
- Barrierefreiheit einrichten
- Radabstellanlage einrichten
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf dem Wilhelmplatz wird täglich Markt abgehalten, dennoch sind im direkten Umfeld keine Sitzmöglichkeiten vorhanden. Rings 
um den Platz wird senkrecht geparkt. Da barrierefreie Zugänge nicht vorhanden sind, müssen mobilitätseingeschränkte zu Fuß 
Gehende die Kfz-Auffahrten benutzen.  Die gepflasterten Querungsstellen zum Wilhelmplatz sind insbesondere zu Marktzeiten 
häufig zugeparkt. Abstellmöglichkeiten für Radfahrende sind nur eingeschränkt vorhanden, daher werden die Fahrräder an 
Sperrpfosten, Masten und sonstigem Mobiliar geparkt, was zu Fuß Gehende häufig behindert.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.017 Siebachstraße/SteinbergerstraßeStraße
Kommune Köln
An der Grundschule Steinberger Straße sollte die  Anordnung der Radabstellanlagen überprüft werden. Die Absperrgitter sollten
entfernt werden und die Radabstellanlagen auf die Flächen für Kfz-Parkplätze versetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die 
Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden kann. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Radabstellanlagen neu ordnen und 
einrichten
- Einbahnstraße für Radverkehr 
öffnen
Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern
Beschreibung der Situation:
Auf der Südseite der Steinberger Straße stehen Absperrgitter direkt neben der Parkreihe, die als Fahrradparkanlagen genutzt 
werden und den Gehweg in seiner Breite einschränken.
Priorisierung Ampel: gelb
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.018 Kempener Str./Thüringer StrStraße
Kommune Köln
Es sollte geprüft werden, ob an diesem Knotenpunkt ein Kreisverkehr realisiert werden kann. An allen Knotenpunktsästen des 
Kreisverkehrs sind Fußgängerüberwege Standard, so dass zu Fuß Gehenden immer Vorrang gewährt wird. Es sollte geprüft werden, 
ob Radverkehr auf der Fahrbahn der Kempener Straße (ggf. auf Schutzstreifen) geführt werden kann, damit die zu Fuß Gehenden 
die gesamte Breite der Nebenanlage nutzen können. Diese Vorschläge sind bereits für die Stadt Köln im Jahr 2010 ausgearbeitet
worden.
Kurzfristig könnte geprüft werden, die Parallelführung auf der östlichen Seite mit Sperrpfosten von einer Seite zu schließen 
(Garagenzufahrt) und eine Gehwegüberfahrt einzurichten. 
Die Flächen zum Knotenpunkt hin sollten von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden, damit die zu Fuß Gehenden größere 
Aufstellflächen und eine bessere Sicht erhalten.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Umbau in Kreisverkehr
- Entsiegeln
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Der gesamte Knotenpunkt wirkt überdimensioniert. Die LSA-Schaltung ist aufgrund der langen Wartezeiten 
fußverkehrsunfreundlich. Die Radwege auf den Nebenanlagen der Kempener Straße schränken die Wegebreiten ein. Auf der 
östlichen Seite der Kempenerstraße ist die Fußverkehrsführung durch die Kfz-Parallelführung (VZ 250 und Anlieger frei), die als 
freier Rechtsabbiegefahrstreifen genutzt wird, unübersichtlich und umwegig sowie nicht barrierefrei. Bei Überquerung der 
Kempener Straße stehen die zu Fuß Gehenden entweder auf einer zu schmalen Aufstellfläche (nördlich Siehe Foto 2) oder auf dem
Radweg (südlich Siehe Foto 1).
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.018 Kempener Str./Thüringer StrStraße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.019 Kempener StraßeStraße
Kommune Köln
Die heutige Führung des Radverkehrs auf den Nebenanlagen erzeugt Konflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr und birgt ein 
großes Unfallrisiko. Teilweise stehen beiden Verkehrsarten nur etwa 1,20 m zur Verfügung. Durch Stadtmobiliar, Mülltonnen etc. 
werden diese Breiten noch zusätzlich eingeschränkt. 
Der Radverkehr sollte auf der Fahrbahn auf Schutz- oder Radfahrstreifen geführt werden. Dem Fußverkehr stünde somit die 
gesamte Breite der Nebenanlagen von etwa 2,50 m zur Verfügung.
Die Knotenpunkte sollten in Kreisverkehre umgebaut werden, da diese dem Fußverkehr immer Vorrang gewähren, die gefahrenen 
Kfz-Geschwindigkeiten gesenkt werden und der Verkehr insgesamt langsamer und flüssiger abgewickelt wird. Die Anordnung von 
Tempo 30 sollte aus Lärmschutzgründen geprüft werden.
Zudem werden weniger Flächen benötigt, da keine Aufstellflächen vor LSA notwendig sind.  Die nicht benötigten Flächen sollten
entsiegelt und begrünt werden. 
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Straßenquerschnitt neu aufteilen
- Radverkehrsführung prüfen
- Knotenpunkte umgestalten
Zielzustand: Verkehrssicher gestalten
Beschreibung der Situation:
Auf der Kempener Straße kommt es zu Konflikten zwischen Rad- und dem Fußverkehr. Beide Verkehrsarten werden auf den 
Nebenanlagen geführt. Der Radweg ist benutzungspflichtig. Für den Kfz-Verkehr stehen zwei Richtungen je Fahrbahn zur 
Verfügung, wobei der rechte Fahrstreifen als Abbiegespur und Parkplatzfläche genutzt wird. Es besteht kein Sicherheitsabstand
zwischen den parkenden Autos und dem Radverkehr. Zudem ist Tempo 50 über die gesamte Kempener Straße angeordnet.
Priorisierung Ampel: Rot
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.019 Kempener StraßeStraße
Kommune Köln
09.04.2024

Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.020 Kempener StraßeStraße
Kommune Köln
Durch eine unbefestigte Oberfläche wird der Boden durch das Kfz-Parken verdichtet und es können Schadstoffe in den Boden 
gelangen, was sich negativ auf die Lebenserwartung der Bäume auswirken kann. Für eine attraktive Wohnumgebung und mehr 
Aufenthaltsqualität sollte die Mittelallee vom Parken komplett oder zumindest größtenteils freigestellt werden. Ähnliche Alleen wie 
die Weißenburgstraße im Agnesviertel, die Beethovenstraße im Kwartier Latäng oder die Volksgartenstraßen in der Südstadt 
genießen eine hohe Beliebtheit bei zu Fuß Gehenden und tragen zur hohen Lebensqualität in den jeweiligen Veedeln bei. Laut de m 
Masterplan Parken soll das Parken in Mittelalleen entfallen. Im Bereich zwischen den Bäumen könnten Bänke angeboten werden. 
Die versiegelten Flächen könnten entsiegelt werden, was sich positiv auf das Mikroklima auswirken und das zu Fuß Gehen auch an 
Hitzetagen stärken würde.
Maßnahmenempfehlung:
Baulast: Stadt
Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme
Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen
- Flächen entsiegeln
Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern
Beschreibung der Situation:
Die Mittelallee der Kempener Straße wird zum Kfz-Parken genutzt, das nur teilweise bewirtschaftet wird. Die bewirtschafteten 
Stellplätze sind zum Langzeitparken für 5 Euro am Tag freigegeben, was nur einen geringen Anreiz gibt, Nippes mit 
Verkehrsmittelalternativen zum Auto zu besuchen. Die Flächen sind nur zum Teil versiegelt und befestigt, teilweise besteht der 
Untergrund aus Schotter.
Priorisierung Ampel: Grün
09.04.2024

Beratungsverlauf (2)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2187/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.08.2024
Erstellt
11.07.2024 16:13