mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Fußverkehrs-Checks in den Stadtteilen Kalk, Ostheim und Nippes

Mitteilung BV 2187/2024 vom 26.08.2024

Stand: Am 19.09.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1.1 FVC_Bericht_Köln_Kalk_Ostheim

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1.1 FVC_Bericht_Köln_Kalk_Ostheim

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 Köln, Stadtbezirk Kalk Abschlussbericht im Auftrag des Zukunftsnetz Mobilität NRW Köln, im März 2024 Anlage 1.1 FUẞVERKEHRS-CHECKS NRW 2023 Köln, Stadtbezirk Kalk Zukunftsnetz Mobilität NRW, Rheinland Geschäftsstelle Glockengasse 37 - 39 50667 Köln www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de Ansprechpartner Koordinierungsstelle Rheinland: Katja Naefe Mail: katja.Naefe@vrs.de Tel.: 0221 208 08 731 Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6 D–50667 Köln Tel. 0221 / 789 527-20 Fax 0221 / 789 527-99 Mail viakoeln@viakoeln.de www.viakoeln.de Bearbeitet durch: Andrea Fromberg Dominik Kerl Kirsten Niklas Fotos und Grafiken: Planungsbüro VIA eG, wenn nicht anders gekennzeichnet 5. Juli 2024 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 3 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung ................................ ................................ ............ 10 2 Ausgangslage in Köln-Kalk ................................ .................. 14 3 Meilensteine ................................ ................................ .......... 21 3.1 Interner Starter-Termin................................ ............................ 22 3.2 Auftakt-Workshop ................................ ................................ ... 23 3.3 Begehungen ................................ ................................ ........... 27 3.4 Maßnahmen-Workshop................................ ........................... 30 4 Maßnahmenempfehlungen ................................ ................... 32 4.1 Verkehrssicherheit ................................ ................................ .. 33 4.1.1 Querungen ................................ ................................ ..... 33 4.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren ................................ ....... 51 4.1.3 Wege für Kinder sichern ................................ ................ 57 4.2 Barrierefreiheit ................................ ................................ ........ 64 4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ ......... 76 4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle Maßnahmen ............ 83 5 Empfehlungen zur Umsetzung ................................ ............. 85 5.1 Bewertung der Maßnahmen ................................ .................... 85 5.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie ................................ ... 90 6 Zusammenfassung und Fazit ................................ ............... 95 7 Literatur und Quellen ................................ ............................ 99 8 Anhang ................................ ................................ ................ 103 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an den FVC 2019-2023 ................................ .... 10 Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 ... 11 Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 ................................ ................... 12 Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 13 Abbildung 2-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Kalk ................... 15 Abbildung 2-2: Verkehrsmittelwahl in Köln ........................... 16 Abbildung 2-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ . 17 Abbildung 2-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans ... 18 Abbildung 2-5: Info zum Fußverkehrs-Check auf der Internetseite der Stadt Köln als Pressemitteilung ................................ .......... 20 Abbildung 2-6: Pressebericht zum Fußverkehrs-Check der Stadt Köln ................................ .................... 20 Abbildung 3-1: Urkundenübergabe im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ................................ .... 21 Abbildung 3-2: Veranstaltungshinweise zu den Fußverkehrs- Checks ................................ ........................ 22 Abbildung 3-3: Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Stadt Köln und Video mit dem Fußverkehrsbeauftragten, der zu den Veranstaltungen einlädt ............................... 23 Abbildung 3-4: Auftaktveranstaltung in Köln: Plenum .......... 24 Abbildung 3-5: Auftaktveranstaltung in Köln: Thementische 25 Abbildung 3-6: Begehung Route 1: Köln Kalk ...................... 26 Abbildung 3-7: Begehung Route 2: Köln Ostheim ................ 26 Abbildung 3-8: Eindrücke von der ersten Begehung ............ 27 Abbildung 3-9: Eindrücke von der zweiten Begehung .......... 27 Abbildung 3-10: Bericht in der WDR Lokalzeit Köln am 23.08.2023 von Oliver Köhler ...................... 28 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 5 Abbildung 3-11: Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger am 24.08.2023 und den Rheinischen Anzeigenblättern am 18.08.2023 ................. 29 Abbildung 3-12: Pressemitteilung Stadt Köln ......................... 29 Abbildung 3-13: Abschluss-Workshop in Köln Kalk ............... 30 Abbildung 4-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern .. 33 Abbildung 4-2: Kalker Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Fußgängerüberwege ................... 35 Abbildung 4-3: Schulweg Querungsstelle Rösrather Straße 36 Abbildung 4-4: Querungsstelle Zenthofstraße...................... 37 Abbildung 4-5: Nicht ausreichend gesicherte Querungsbeziehungen in Köln-Kalk ............. 37 Abbildung 4-6: Kalk-Mülheimer-Straße/Vorsterstraße (links), Vogelsanger Straße (rechts) ........................ 38 Abbildung 4-7: Fehlende Querungshilfe und hohe Geschwindigkeiten ................................ ....... 39 Abbildung 4-8: Möglicher Standort für einen kompakten Kreisverkehr in Köln Ostheim (Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße) ............. 40 Abbildung 4-9: Langer Querungsweg über den Knotenpunkt Buchheimer Weg / Steinrutschweg .............. 40 Abbildung 4-10: stark frequentierte Querungsstelle an der Kalker Hauptstraße/Vietorstraße .................. 42 Abbildung 4-11: Abbiegende Fahrzeuge fahren ins Fußgängergrün ................................ ............ 42 Abbildung 4-12: zu schmale Aufstellflächen an der LSA (Foto ist bearbeitet) ................................ ............... 43 Abbildung 4-13: Diagonalquerung in Köln-Nippes ................. 43 Abbildung 4-14: LSA Frankfurter Straße / Rösrather Straße .. 44 Abbildung 4-15: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Fröbelplatz ................................ ....... 45 Abbildung 4-16: Supermarktzufahrt Kalk (links) / Steinrutschweg Ostheim (rechts) ................. 45 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 6 Abbildung 4-17: Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke (Köln und Pulheim mit FGÜ) ........................ 46 Abbildung 4-18: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) ................................ ................................ .... 47 Abbildung 4-19: Vorsterstraße / Josephskirchstraße ............. 48 Abbildung 4-20: zugestellter Querungsbereich am Knotenpunkt Buchheimer Weg/ Ruppiner Straße (links), und Ruppiner Straße / Prignitzstraße (rechts) ................................ . 48 Abbildung 4-21: Absperrgitter zwingt zum Queren an nicht einsichtigen Stellen und schränkt die Gehwegbreite ein................................ ......... 49 Abbildung 4-22: erzwungene Fahrbahnbenutzung durch nicht vorhandene Gehwege (Wilhelm-Griesinger- Straße) ................................ ........................ 49 Abbildung 4-23: Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und Abgrenzung in Köln ............ 50 Abbildung 4-24: Parkplatzerschließung notwendig (links: Weg zum Supermarktparkplatz Köln, rechts: Parkplatz an der Universität zu Köln) ........... 51 Abbildung 4-25: parkende Kfz zwingen den Fußverkehr in der Straße „Auf der Driesch“ auf die Fahrbahn .. 53 Abbildung 4-26: Fehlende Gehwege und Schrammbord in Köln Ostheim ................................ ....................... 53 Abbildung 4-27: Pilotprojekt in Düsseldorf: verkehrsberuhigter Bereich ohne niveaugleichem Ausbau ......... 54 Abbildung 4-28: Verkehrsberuhigten Bereich ausweiten ........ 54 Abbildung 4-29: Verkehrsberuhigter Bereich auf Nebenfahrbahn in Köln Ostheim .................. 55 Abbildung 4-30: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markiertem Teilabschnitt der Rösrather Straße .............. 56 Abbildung 4-31: Parkende Kfz als Sichthindernis vor der Grundschule in der Henleinstraße ............... 58 Abbildung 4-32: Kfz parken die Querungsstellen zu .............. 59 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 7 Abbildung 4-33: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markierter Edisonstraße ................................ ............... 60 Abbildung 4-34: Beschilderungen von Elternhaltestellen (GGS Halfengasse in Köln-Niehl) .......................... 61 Abbildung 4-35: Sackgasse Hollweghstraße ......................... 62 Abbildung 4-36: Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln ...................... 63 Abbildung 4-37: Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet ................................ ................................ .... 63 Abbildung 4-38: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW ................................ ............................ 64 Abbildung 4-39: Formen der Mobilitätseinschränkung ........... 65 Abbildung 4-40: Soll-Gehwegbreiten ................................ ..... 67 Abbildung 4-41: Barrieren auf der Trimbornstraße zwingen Mobilitätseingeschränkte zur Fahrbahnnutzung................................ ......... 68 Abbildung 4-42: abgestellte Fahrräder am S-Bahn-Haltepunkt Trimbornstraße ................................ ............ 69 Abbildung 4-43: illegal parkende Kfz werden zum Hindernisparcours ................................ ........ 70 Abbildung 4-44: Illegal parkende Kfz an Steinrutschweg und Servatiusstraße in Ostheim .......................... 70 Abbildung 4-45: legal parkende Fahrzeuge auf Breuerstraße (links) und Vorsterstraße (rechts) in Köln-Kalk ................................ ................................ .... 71 Abbildung 4-46: Multifunktionale Flächen außerhalb der Gehbahn in Köln ................................ .......... 72 Abbildung 4-47: Gestaltung der Rampe mit schlecht berollbaren Natursteinen in Kalk und Oberflächenschäden in Ostheim .................. 72 Abbildung 4-48: Nutzung der Nullabsenkung neben der Fußgängerfurt an der LSA Kalker Hauptstraße/Vietorstraße ............................. 73 Abbildung 4-49: Differenzierte Bordhöhen an einer Querungsstelle ................................ ............ 74 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 8 Abbildung 4-50: Musterlösung für Umlaufsperren und markierter Sperrpfosten in Engelskirchen .... 75 Abbildung 4-51: zu schmale Umlaufsperre am Knotenpunkt Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ......... 75 Abbildung 4-52: Wegeverbindung „Grüne Wege“ Kalk .......... 76 Abbildung 4-53: Grüne Wege Kalk Übersicht ........................ 77 Abbildung 4-54: Innerörtliche Wegweisung Köln (links) und in Leverkusen-Opladen (rechts) ...................... 78 Abbildung 4-55: Fußwegeinszenierung in Lüdenscheid ......... 78 Abbildung 4-56: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in Brühl (markiert) und Detmold ....................... 80 Abbildung 4-57: Wunsch nach sauberen Wegen vor der Kita Vietorstraße 16 ................................ ............ 80 Abbildung 4-58: Müll im Straßenraum ................................ ... 81 Abbildung 4-59: Hochbeete in Köln-Ostheim ......................... 81 Abbildung 4-60: mobiles Stadtgrün in der Kölner Innenstadt . 82 Abbildung 4-61: Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel ................................ ........................... 82 Abbildung 4-62: Ausschnitt Maßnahmenkataster ................... 83 Abbildung 4-63: Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Kalk ................................ ................................ .... 84 Abbildung 4-64: Maßnahmenposter zur Begehung in Köln- Ostheim ................................ ....................... 84 Abbildung 5-1: Urkundenverleihung im Ministerium ............. 94 Abbildung 6-1: versteckte Eingänge zu den „Grünen Wegen“ in der Breuerstraße ................................ ...... 95 Abbildung 6-2: Teilnehmende auf den Begehungen erprobten den Perspektivwechsel ................................ 98 Abbildung 8-1: Musterlösung „Doppelzebra“ mit überfahrbarer linearer Mittelinsel ................................ ...... 103 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Ausgangslage in der Stadt Köln ................... 14 Tabelle 5-1: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Verkehrssicherheit ................................ ....... 86 Tabelle 5-2: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Einschränkung der Bewegungsfreiheit ......... 88 Tabelle 5-3: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Aufenthaltsqualität ................................ ....... 89 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 10 1 Zielsetzung Mit dem „Fußverk ehrs-Check NRW“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen die Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW dabei, die Be- dingungen für den Fußverkehr professionell unter die Lupe zu neh- men und zu verbessern. Zwischen 2019 und 2022 wurden in 46 Städten und Gemeinden die Fußverkehrs-Checks in Nordrhein -Westfalen durchgeführt. Um die Ziele, die Methodik und die Umsetzung der Fuß verkehrsförderung in den Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW weiter be- kannt zu machen und zu verankern, wurden im Jahr 2023 weitere zwölf Fußverkehrs-Checks ausgeschrieben. Abbildung 1-1: Karte mit den teilnehmenden Kommunen an den FVC 2019-2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW 2023 So wird mithilfe eines umfassenden Programms und einer fachlichen Begleitung durch ein Verkehrsplanungsbüro die Verwaltung für die Belange des Fußgängers sensibilisiert. Gemeinsam mit den Bürgerin- Bedeutung der Fußverkehrs-Checks Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 11 nen und Bürgern werden Verbesserungsmöglichkeiten und Hand- lungsempfehlungen herausgearbeitet, mit denen die nachhaltigste Form des Verkehrs gefördert wird. Abbildung 1-2: Ziele der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 Die Bedeutung der Fußverkehrs -Checks in NRW wurde auch in der NRW-Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen im Juni 2022 her- vorgehoben. Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfor- table, sichere und barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm „Fußverkehrs-Check NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und Fuß- verkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege vermeiden.1 Denn Gehen ist die Basis jeglicher Mobilität und sollte hinsichtlich der Flächen- und Zeitgerechtigkeit sowie insgesamt der Wertigkeit stärker in den Fokus der Verkehrsplanung gestellt werden. 1 ZUKUNFTSVERTRAG FUR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027. Juni 2022. S. 38 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 12 30 Mitgliedskommunen haben sich um die Durchführung der Fußver- kehrs-Checks NRW 2023 beworben, 12 Modellkommunen wurden durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW und das Zu- kunftsnetz Mobilität NRW ausgewählt. In der Koordinierungsstelle Rheinland waren dies die Städte Bergisch Gladbach, Bonn, Köln und die Gemeinde Swisttal, in der Koordinie- rungsstelle Rhein-Ruhr die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklin- ghausen und Wülfrath, in der Koordinierungsstelle Westfalen -Lippe die Gemeinde Dörentrup und die Städte Herford, Lünen, und Neuen- rade. Das Planungsbüro VIA arbeitete 202 3 in den Städten Bergisch Gladbach, Bonn, Herne, Köln, Wülfrath und der Gemeinde Dörentrup. Abbildung 1-3: Modellkommunen für die Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Folie aus dem Auftaktgespräch 2023 Modellkommunen 2023 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 13 Die Methodik wurde für NRW über den Leitfaden zur Durchführung von Fußverkehrs-Checks2 weitgehend definiert. In jeder Kommune fanden in der Regel sechs Termine statt: • interner Startertermin mit der Verwaltung der Modellkommune • Auftaktveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveranstal- tung • zwei Begehungen vor Ort mit Bürgern, Politik und Verwaltung • Abschlussveranstaltung als öffentlich beworbene Bürgerveran- staltung • Vorstellung in einem politischen Gremium. Die Vorstellung des Projektes und der Handlungsempfehlungen in ei- nem politischen Gremium der Kommune ist seit dem Jahr 2022 als weiterer Baustein enthalten. Abbildung 1-4: Ablauf der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW: Grafik aus dem Bewerbungsflyer 2022 2 Zukunftsnetz Mobilität NRW: Fußverkehrs-Checks – Leitfaden zur Durchführung. Köln 2018 Methodik und Ablauf der Fußverkehrs-Checks Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 14 2 Ausgangslage in Köln-Kalk Die Stadt Köln hatte sich für die Durchführung der Fußverkehrs - Checks im Stadtbezirk Kalk beworben, so dass die Begehungen in den Stadtteilen Kalk und Ostheim stattfanden. Zeitgleich wurde ein weiterer Fußverkehrs-Check im Stadtbezirk Nippes durchgeführt, der von der Stadt Köln zusätzlich mit Eigenmitteln finanziert wurde und für den ein weiterer Abschlussbericht erstellt wurde. Die Informationen in der folgenden Tabelle wurden im Wesentlichen aus der Bewerbung der Stadt Köln entnommen. Die Tabelle gibt unter anderem die vorhandenen Ansätze und bereits durchgeführten Aktivi- täten zur Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln wieder und nennt die gewünschten thematischen Schwerpunkte der Fußverkehrs-Checks: Tabelle 2-1: Ausgangslage in der Stadt Köln Basiskennziffern • Einwohner: 1.084.831 • Fläche: 405,01 km2 Entwicklungsstufe Fußverkehrsförderung • 23 % Modal Split (2022) • Aufsteiger Kommune in der Fußverkehrsförde- rung Aktivitäten zum Thema Fußverkehr • Gestaltungshandbuch: Zonierung von Gehflächen und Barrierefreiheit • Verkehrssicherheit: Abbauprogramm freilaufen- der Rechtsabbieger • Handbuch Straßenplanung: Gehwegbreiten, Bar- rierefreiheit und Querungen • Gehwegparken: Reduzierung im Rahmen der Neueinrichtung von Fahrradstraßen und Park- raumbewirtschaftung • Austausch mit AK Barrierefreies Köln und Fuss e.V. Köln • Fußverkehrskonzeption Severinstraße Verkehrspolitische Zielsetzung / Konzepte zum Fußver- kehr • Fußverkehrsbeauftragter seit März 2022 • Schulstraßen: Verkehrsversuch an vier Schulen • Steigerung des Modal Splits aller Verkehrsmittel des Umweltverbunds (KölnMobil 2025) Motivation zur Teilnahme • Sensibilisierung für eine Förderung des Fußver- kehrs (Politik, Verwaltung und Bürger) • Fußverkehr soll durch den Fußverkehrs-Check weiter professionalisiert und als stadtweites Thema etabliert werden Untersuchungsgebiet • Stadtbezirk Kalk Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 15 Wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hat die alltägliche Verkehrsmittelwahl der Einwohnenden. Aus der im Jahr 2022 durch- geführten Haushaltsbefragung zur Mobilität in Köln3 geht hervor, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) in Kalk nur noch einen Anteil von knapp 25% an den werktäglichen Wegen der Einwohnenden von Köln aufweist.4 Abbildung 2-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Kalk Eigene Darstellung nach PB Consult GmbH 2023; S.8 Dagegen kommen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes als Summe von Fuß - / Rad - und ÖPNV -Nutzung auf einen Anteil von 75%, wobei der Fußverkehr den höchsten Anteil mit 3 4% hat. Damit reihen sich die Ergebnisse im Stadtbezirk Kalk in die gesamtstädti- sche Mobilitätsentwicklung ein: 3 PB Consult GmbH (2023) Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022 (Kurzbericht) 4 Summe von Fahrer- und Mitfahreranteil, ohne Einpendelnde, mittlere Normalwerktage, Per- sonen > 6 Jahre Mobilitätshandeln der Bevölkerung Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 16 Abbildung 2-2: Verkehrsmittelwahl in Köln Eigene Darstellung nach Stadt Köln (2023): Entwicklung des Modal Split in Köln Sehr deutlich wird, dass der Fußverkehr in Köln die tragende Säule in der Verkehrsmittelwahl der Kölnerinnen und Kölner geworden ist, denn die mit Abstand meisten werktäglichen Wege werden in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Kalk zu Fuß erledigt. Schließlich hat der Fußver- kehr 2022 den Anteil inne, der noch 2017 vom MIV eingenommen wurde, und diese Bedeutungsverschiebung soll nun auch verstärkt in der Verkehrs- und Stadtplanung Berücksichtigung finden. Um diese hohe Bedeutung des Fußverkehrs auch personell in der Ver- waltung zu verankern, wurde im März 2022 die Stelle des Fußver- kehrsbeauftragten im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung ge- schaffen. Der Fußverkehrsbeauftragte soll nicht nur Ansprechpart ner für Anregungen und Beschwerden von Bürger*innen mit Bezug auf den Fußverkehr sein, sondern hat viele weitere Aufgabenfelder wie z.B. eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie zu entwickeln, Standards für die Fußverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten und diese in die Planung der Gesamt-Verkehrsinfrastruktur einzubringen, Teilkonzepte zur Fuß- verkehrsförderung zu erstellen und in den Kölner Stadtvierteln Fußver- kehrs-Checks durchzuführen. Die Bedeutung des Fußverkehrs wird in den neueren gesamtstädti- schen und bezirklichen Strategien und Planwerken sehr deutlich her- ausgestellt: Am 14. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" beschlossen und als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung angenommen. 48% 43% 35% 25% 18% 21% 21% 17% 9% 12% 19% 25% 25% 24% 25% 33% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 1982 2006 2017 2022 Entwicklung des Modal Split in Köln MIV ÖV Radverkehr zu Fuß Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln Stadtentwicklungsstrate- gie „Kölner Perspektiven 2030+“ Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 17 Abbildung 2-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Deckblatt und S.19 So soll z.B. mehr Raum für den Umweltverbund zur Verfügung gestellt werden, indem das MIV-Aufkommen und der ruhende Verkehr durch Kapazitäts- und Geschwindigkeitsreduktionen weiter gesenkt wer- den.5 Folgende besonders hervorzuhebende Ziele hinsichtlich des Fußverkehrs wurden formuliert: Rad- und Fußverkehr werden als gleichberechtigten Teil der Verkehrsplanung betrachtet, was ein elementarer Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Verkehrswende und damit einhergehend auch für die Verbesserung der Lebens- und Auf- enthaltsqualität in der Stadt darstellt.6 Neben Parks und Plätzen soll zukünftig auch der Straßenraum, der vielerorts durch den motorisier- ten Individualverkehr dominiert wird und wenig Aufenthaltsqualitäten bietet, stärker im Fokus der Stadtentwicklung stehen. Dies bedeutet vor allem, auch den ruhenden Verkehr stadtverträglich zu organisie- ren und langfristig zu reduzieren.7 5 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Strategie für die Räumliche Entwicklung S. 183 6 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 4.2, S.110 7 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 1.4, S.86 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 18 Der nachhaltige urbane Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ 8, der der- zeit in Erarbeitung ist, setzt an den Grundsätzen der Stadtentwick- lungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" an. Nach einer Grundla- genanalyse wurden bereits fünf Zielleitbilder für 2035 formuliert, um die Mobilität in Köln zukunftsfähig zu gestalten. Abbildung 2-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans Stadt Köln (2023): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan. Am 7. September 2023 hat der Rat der Stadt Köln folgende fünf Leit- bilder des nachhaltigen Mobilitätsplans beschlossen:9 • Ich erledige vieles direkt im Veedel • Ich komme gut durch Stadt und Umland • Ich fühle mich wohl, wenn ich unterwegs bin • Ich kann am gesellschaftlichen Leben teilhabe • Ich bewege mich aktiv und tue etwas für Umwelt und Klima Damit ist die hohe Bedeutung des Fußverkehrs in der Stadtmobilität klar umrissen und das strategische Ziel, den Fußverkehr weiter zu för- dern, zu sichern und zu attraktivieren, ist formuliert. Damit der Fußver- kehr endlich auch die Aufmerksamkeit im Verwaltu ngshandeln und damit auch die Infrastrukturvoraussetzungen bekommt, die ihm als die tragende Säule im innerstädtischen Verkehr zustehen, wurden wei- tere Grundsatz-Planwerke beschlossen. 8 Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leitbild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023 | https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 9 Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leitbild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023, S. 12 -14 | https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan (Sustainable Urban Mobi- lity Plan - SUMP) Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 19 Eine wichtige Handlungsgrundlage für die Verwaltung ist dabei der Masterplan Parken, dessen Erstellung der Rat der Stadt Köln am 14.12.2021 beschlossen hat10. Damit soll in Zukunft deutlich mehr auf Standards für das zu Fuß Gehen geachtet werden, vor allem auch auf Kosten des ruhenden Verkehrs. Unter dem Anspruch „Faires Parken“ sollen: • Gehwege kontinuierlich auf Barrierefreiheit, vor allem im Hin- blick auf die Wegebreite, geprüft werden. • Querungsstellen zwischen parkenden Fahrzeugen gesichert und barrierefrei werden. • Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden. • Bei Gehwegbreiten unter 2,00 Meter soll das aufgesetzte Par- ken entfallen. Sollten dadurch große Teile der Stellplätze ent- fallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B. Verkehrsberuhigter Bereich). • Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. • Falschparkende sollen konsequenter abgeschleppt und mit Bußgeldern versehen werden.11 Neben Berichten in der Presse wurde auch auf der Webseite der Stadt die Teilnahme an den Fußverkehrs -Checks NRW 2023 in Köln kom- muniziert und zur Beteiligung an den öffentlichen Veranstaltungen aufgerufen. 10 Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan Parken 11 Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan Parken Masterplan Parken Presse und Medienarbeit Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 20 Abbildung 2-5: Info zum Fußverkehrs-Check auf der Internetseite der Stadt Köln als Pressemitteilung Stadt Köln (2023): Pressebericht vom 28.04.2023 Abbildung 2-6: Pressebericht zum Fußverkehrs -Check der Stadt Köln Report-k (2023) vom 02.05.2023 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 21 3 Meilensteine Der Ansprechpartner für die Fußverkehrs -Checks NRW 2023 in der Stadt Köln war der Fußverkehrsbeauftragte Nico Rathmann aus dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Am 24. April 2023 bekamen Vertreterinnen und Vertreter der teilneh- menden Kommunen von Landesverkehrsminister Oliver Krischer per- sönlich ihre Urkunden im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überreicht. Im Rahmen die- ser Veranstaltung wurden die Ziele der Fußverkehrs-Checks noch ein- mal detailliert herausgestellt, und der Ablauf und die nächsten Schritte erläutert. Die beteiligten Planungsbüros gaben außerdem Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmenempfehlun gen. Am Ende des offiziellen Teils nahm sich Herr Oliver Krischer Zeit, persön- liche Gespräche mit den Gewinnerkommunen zu führen. Abbildung 3-1: Urkundenübergabe im Ministerium für Umwelt, Na- turschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -West- falen Fotoquelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW, Smilla Dankert Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 22 3.1 Interner Starter-Termin Am 21. Juni 2023 fand ein verwaltungsinterner digitaler Startertermin statt. Das Planungsbüro VIA erläuterte anhand einer Kurzpräsentation erste Analyseergebnisse. Folgende Termine wurden vereinbart: • Auftakt-Workshop: Donnerstag, 17. August 2023 (18:00 Uhr) • erste Begehung: Dienstag, 22. August 2023 (18:00 Uhr) • zweite Begehung: Mittwoch, 30. August 2023 (18:00 Uhr) • Maßnahmen-Workshop: Dienstag, 28. November 2023 (18:00 Uhr). Die Stadt Köln entschied sich, die anstehenden Veranstaltungen über die örtliche Presse bekannt zu machen sowie bekannte Personen- kreise, Initiativen und Netzwerke persönlich anzusprechen und einzu- laden. Abbildung 3-2: Veranstaltungshinweise zu den Fußverkehrs- Checks Report-K vom 25.07.2023 (links) und Kölnische Rundschau vom 13.08.2023 (rechts) Auch auf der Internetseite der Stadt Köln wurde die Veranstaltungen be- worben. Für die Instagram-Seite der Stadt Köln wurde zusätzlich ein Video mit dem Fußverkehrsbeauftragten aufgenommen: Terminplanung Presse- und Öffentlich- keitsarbeit Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 23 Abbildung 3-3: Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Stadt Köln und Video mit dem Fußverkehrsbeauftragten, der zu den Veranstaltungen einlädt Stadt Köln (2023): Veranstaltungskalender; Instagram-Reel vom 15.August 2023 3.2 Auftakt-Workshop Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln begrüßte die 35 Teilnehmenden im Bürgeramt in Kalk und stellte kurz die Motiva- tion und die Erwartungen der Stadt an den Fußverkehrs -Check vor. Nico Rathmann, Fußverkehrsbeauftragte r der Stadt Köln stellte die Ziele der Fußverkehrs-Checks in Köln vor. Dennis Priester, Zukunftsnetz Mobilität NRW erläuterte das Gesamt- projekt der Fußverkehrs-Checks. Andrea Fromberg, Dominik Kerl und Kirsten Niklas, Planungsbüro VIA präsentierten Hintergrundinfos zum Fußverkehr, erste Analyseergebnisse und die Routenvorschläge für die anstehenden Begehungen. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 24 Abbildung 3-4: Auftaktveranstaltung in Köln: Plenum Nach der Vorstellung des Projekts im Plenum versammelten sich die Teilnehmenden zur Diskussion an Thementischen. Hier wurden grund- sätzliche Fragen zum zu Fuß Gehen in Köln besprochen und die Rou- tenvorschläge diskutiert. Auf die Frage, was verbessert werden müsste, damit man gerne bzw. noch lieber zu Fuß gehen würde, ka- men folgende Beiträge: • für Sauberkeit in den Straßen sorgen • soziale Kontrolle fördern • neue Querungsstellen anlegen und barrierefrei ausbauen • Konflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr vermeiden • falschparkende Autos ahnden und das Falschparken verhin- dern • Verkehrsberuhigte Bereiche zu Orten des Aufenthalts aus- bauen • Schulverkehr sicher abwickeln. Konkret wurden folgende Anregungen für die Begehung in Kalk ge- nannt: • Trimbornstraße: Gehweg durch Aufsteller eingeschränkt, nicht ausreichend breit, da diese Hauptverbindung zwischen Kalker Hauptstraße / KölnArcaden und S-Bahn Station ist • Kalker Hauptstraße / Vietorstraße: östliche Querungsmöglich- keit an Ampel fehlt • „Grüne Höfe“: Soziale Kontrolle nicht gegeben, wenig belebt, Müll Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 25 • Kalk-Mülheimer Straße / Vorsterstraße: Keine Querungsmög- lichkeit • Steprathstraße: Verkehrsberuhigter Bereich mit viel Autover- kehr • Hollweghstraße: Elterntaxi-Verkehr, schmale Gehwege Folgende konkrete Anregungen wurden für die Begehung in Ostheim genannt: • Sichtbeziehungen an Querungsstellen freihalten (auch baulich) • Schul- und Kita-Verkehre sicher abwickeln • Oberflächen instand setzen • regelmäßig Grünschnitt durchführen • systematisch Hindernisse auf den Gehwegen abbauen / ver- setzen Abbildung 3-5: Auftaktveranstaltung in Köln: Thementische Die vorgeschlagenen Routen für die beiden Begehungen wurden dis- kutiert und Alternativen oder Ergänzungen vorgeschlagen. Die folgen- den Abbildungen zeigen die nach den Anregungen im Auftakt -Work- shop modifizierten Routen: Routenvorschläge Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 26 Abbildung 3-6: Begehung Route 1: Köln Kalk Abbildung 3-7: Begehung Route 2: Köln Ostheim Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 27 3.3 Begehungen An der ersten Begehung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern nahmen 27 Personen teil. Anhand der im Auftaktworkshop erarbeite- ten Anregungen und Mängelmeldungen zum Fußverkehr wurden an vorher festgelegten Standorten Zwischenstopps auf der Route einge- legt, an diesen wurden Erfahrungen, Probleme sowie Verbesserungs- vorschläge der Bürgerinnen und Bürger ausgetauscht und Lösungen mit der Verwaltung und der Politik diskutiert. Abbildung 3-8: Eindrücke von der ersten Begehung Auch bei der zweiten Begehung wurde an vorher festgelegten Stand- orten angehalten, um sich über die Problemlagen auszutauschen. An dieser Begehung nahmen 13 Personen teil. Abbildung 3-9: Eindrücke von der zweiten Begehung erste Begehung zweite Begehung Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 28 Beide Begehungen wurden in der Presse beworben. Die erste Bege- hung im Stadtteil Kalk wurde zusätzlich sowohl vom WDR (Lokalzeit aus Köln) als auch vom Kölner Stadt-Anzeiger begleitet. Abbildung 3-10: Bericht in der WDR Lokalzeit Köln am 23.08.2023 von Oliver Köhler Presse Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 29 Abbildung 3-11: Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger am 24.08.2023 und den Rheinischen Anzeigenblättern am 18.08.2023 Kölner Stadt-Anzeiger vom 24.08.2023 (Links) und Rheinische Anzeigenblätter vom 18. August 2023 (rechts) Abbildung 3-12: Pressemitteilung Stadt Köln Stadt Köln (2023): Pressemitteilung vom 11.08.2023 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 30 3.4 Maßnahmen-Workshop Der Maßnahmen-Workshop wurde am 25.November 2023 im Bürger- amt in Kalk durchgeführt. Herr Nico Rathmann, Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln und An- drea Fromberg (Planungsbüro VIA) begrüßten die Teilnehmenden und bedankten sich für die Teilnahme an den Veranstaltungen und Bege- hungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks. Abbildung 3-13: Abschluss-Workshop in Köln Kalk Nach der Vorstellung der Maßnahmenempfehlungen und von Best- Practice-Beispielen im Plenum versammelten sich die rund 24 Teilneh- menden an zwei Thementischen. An diesen konnten sie zu den Maß- nahmenkarten der jeweiligen Routen in Köln-Kalk und Köln -Ostheim Rückfragen stellen und einzelne Maßnahmen diskutieren. Die Teilnehmenden machten deutlich, dass sich viele ihrer Anmerkun- gen aus den Begehungen in den Maßnahmen wiederfinden. Folgende Anregungen wurden zusätzlich gegeben bzw. folgende Diskussionen wurden geführt: Route Köln Kalk, allgemeine Anmerkungen: • Die Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen für mobilitäts- eingeschränkte Personen mit dem Auto sollte weiterhin ermög- licht werden. (Beispiel Post) Anmerkungen und Hin- weise der Teilnehmenden Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 31 • In allen Zuständigkeitsbereichen der Verwaltung sollte eine po- sitivere Grundhaltung zum Thema Fußverkehr entwickelt wer- den. • Die Schwerpunkte Verkehrssicherheit für schutzbedürftige Per- sonen (Schulkinder und Senioren/ mobilitätseingeschränkte Personen) und Attraktivierung der Grünen Wege wurden noch einmal deutlich hervorgehoben. Route Köln Kalk, konkrete Anmerkungen: • Für den Bereich Trimbornstraße und Robertstraße soll ein Ge- samtkonzept zur Abwicklung der verschiedenen Verkehre ent- wickelt werden. Idee hierzu: Fußgängerzone Trimbornstraße • Querungsstelle Kalk-Arcaden: auch weitere Radabstellanlagen prüfen • Grüne Wege attraktivieren und weiter fortführen • Querungsstellen Vorsterstraße/Kalk -Mülheimer Straße und Vorsterstraße/Josephskirchstraße liegen auf Schulwegachsen: Bitte um zügige Umsetzung • Gitter an der Thumbstraße soll wegen fehlender Sichtbeziehun- gen entfallen. Die Querungssituation (enge Kurve) soll jedoch zusätzlich verbessert werden (Schulwegachse) =>Anrampung oder Verlängerung des Verkehrsberuhigten Bereichs prüfen • Hollweghstraße: Gehwegüberfahrt einrichten und Einfahrt für LKW unterbinden. Route Köln Ostheim: • Wunsch nach weiterer Entsiegelung: Auf der Driesch/ Buchhei- mer Weg • Barrierefreiheit an der Umlaufsperre Zehnthofstraße herstellen • Kurzfristig: Querungshilfe a m Knotenpunkt Servatius- straße/Steinrutschweg einrichten • Zebrastreifen an der Servatiusstraße insbesondere nördlich der Wilhelm-Griesinger-Straße einrichten • Querungshilfe an der Kita einrichten, wenn ein Gehweg nur auf einer Seite realisiert wird • Generell: Parkstände deutlich markieren und beschildern. Auch private Stellplätze deutlich von öffentlichem Straßenraum ab- grenzen. Anschließend wurden die Teilnehmenden mit einem Ausblick auf die nächsten Schritte verabschiedet. Die Ergebnisse der Fußverkehrs - Checks werden noch in einem politischen Gremium vorgestellt. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 32 4 Maßnahmenempfehlungen Im Folgenden werden die empfohlenen Maßnahmen nach den grund- legenden Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden bewertet, beschrieben und begründet. Dabei werden die Themenbereiche und Maßnahmen- empfehlungen behandelt, die in den Begehungen in Kalk und Ostheim von besonderer Bedeutung waren und die auch auf dem Maßnahmen- Workshop präsentiert und empfohlen worden sind. Als grundlegende Bedürfnisse werden dabei folgende Kriterien ge- fasst: • Sicherheit • Barrierefreiheit • Attraktivität / Aufenthaltsqualität. Um diese grundlegenden Bedürfnisse plakativ darstellen zu können, wurden sie mit „Ampelfarben“ hinterlegt. Dabei steht die Farbe Rot für die Sicherheit als Basis für das zu Fuß Gehen und umfasst folgende Aspekte: • als objektive Verkehrssicherheit (u.a. nach Unfallstatistik), auch mit unterschätzten Risiken (z.B. für stark Sehbehinderte) • als subjektive Unsicherheit, mit Tendenz zur Mobilitätsein- schränkung v. a. bei Älteren oder aus Elternsicht für ihre Kin- der. Mit der Farbe Gelb werden Maßnahmen bewertet, die zur Einschrän- kung der Barrierefreiheit führen. Diese wirken insbesondere behin- dernd auf Menschen mit Handicap, haben aber auch Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit aller zu Fuß gehender Personen: • langes Warten an der Ampel, kurze Grünzeiten • erzwungene Umwege, Stufen (v. a. für Gehbehinderte) • Oberflächenmängel. Mit der Farbe Grün werden alle Maßnahmen bewertet, die die Attrakti- vität des zu Fuß Gehens erhöhen: • Freude an der ungestörten Bewegung nebeneinander zu Fuß • einladende Orte zum Sitzen und für Sozialkontakte • städtebaulich verträgliche Straßenraumgestaltung • Begrünung, Wasser. Sicherheit Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit Attraktivität/ Aufenthaltsqualität Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 33 In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmenempfehlungen in den Themenfeldern Sicherheit, Barrierefreiheit und Attraktivität / Auf- enthaltsqualität erläutert. 4.1 Verkehrssicherheit 4.1.1 Querungen Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Ge- schwindigkeiten, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauli- che als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Qu erungs- stelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern. Abbildung 4-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfetypen, die im Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert. Fußgängerüberwege (FGÜ), auch Zebrastreifen genannt, bieten zu Fuß Gehenden die komfortabelste und in Kombination mit einer Mit- telinsel, die sicherste Querungsmöglichkeit, denn ausschließlich an FGÜ hat der Fußverkehr immer Vorrang, was vor allem auch für seh- behinderte Personen von Vorteil ist. Der FGÜ bringt zusammenge- fasst folgende Vorteile für zu Fuß Gehende: • der Vorrang von zu Fuß Gehenden wird eindeutig geregelt • der Vorrang wird für alle deutlich sichtbar • Reduzierung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten Fußgängerüberweg Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 34 • übersichtliche Knotenpunktgestaltung • gut geeignet für die Schulwegsicherung. Im Rahmen eines 1999 initiierten Modellversuchs12 wurde untersucht, dass Fußgängerüberwege auch unabhängig von den in den R FGÜ 13 genannten Einsatzgrenzen sicher eingesetzt werden können, wenn folgende Anforderungen für die Einrichtung eines FGÜ erfüllt sind: • gute Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges, ausreichende Sicht zwischen Kfz-Fahrenden und zu Fuß Gehenden • kurze Querungswege • angepasste Geschwindigkeit (möglichst etwa 30km/h) • keine Überholmöglichkeit. 14 Die Broschüre „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen“ 15 fasst die Ergebnisse des Modellversuchs in Nordrhein-Westfalen zusammen. In NRW wurden aufgrund dieses Modellversuchs die Einsatzbereiche durch einen Ministerialerlass großzügiger geregelt als in anderen Bundesländern und bieten gegen- über der R FGÜ mehr Spielräume. Spiel räume können und sollten demnach gerade in NRW auch genutzt werden. „Der Modellversuch hat gezeigt, dass, wenn diese Anforderungen ein- gehalten werden, FGÜ überall dort eingesetzt werden können, wo ein Bedarf für eine sichere Querung von Straßen durch Fußgänger be- steht. Für die Entscheidung über den Einsatz von FGÜ sind dah er diese Kriterien maßgebend und nicht die strikte Einhaltung von Grenzwerten der Kfz- und Fußgängerbelastung. Wie in den RiLSA für Fußgängerlichtzeichenanlagen, muss grundsätzlich auch für Fußgän- 12 Ministerium für Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege in NRW“ – Schlussbericht. 13 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). 14 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgänger-überwegen“ (R-FGÜ 2001). 15 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfalen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwe- gen. Erfahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 35 gerüberwege gelten, dass Fußgänger n – unabhängig von ihrer An- zahl – ein angstfreies Überqueren der Fahrbahn zu gewährleisten ist.“16 Somit müssen z.B. keine harten Grenzwerte für zu Fuß Gehende und Kfz angewendet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass z.B. bei 600 bis 900 Kfz/Spitzenstunde Fußgängerüberwege bei entsprechen- der Ausgestaltung sicher betrieben werden können. Die Empfehlun - gen formulieren zudem, dass „FGÜ auch mit 50 m Abstand möglich“ sind, wenn „bei hohem Querungsbedarf mehrere mögliche Standorte zur Disposition“ [stehen]. Dass der Ministerialerlass von 2002 auch heute noch in NRW grundsätzlich anzuwenden ist, wurde in de r Ver- kehrsingenieur-Besprechung vom 08./09. Juni 2022 erst kürzlich be- stätigt. 17 Die R FGÜ von 2001 soll te grundsätzlich überarbeitet werden – mit dem Ziel, dass mit Fußgängerüberwegen nicht nur auf Gefahrenlagen reagiert werden soll, sondern sie für den Fußverkehr auch an unge- fährlichen Stellen förderlich werden können. Eine Neufassung der Richtlinien könnte d ie Anordnung von Fußgängerüberwegen dem- nach in den Bundesländern harmonisieren und insgesamt vereinfa- chen helfen. Abbildung 4-2: Kalker Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Fußgängerüberwege An der Rösrather Straße in Köln Ostheim wird die vorhandene Que- rungsstelle insbesondere zu Schulanfangs- und -endzeiten von den 16 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). S.3 17 Verkehrsingenieur-Besprechung VIB I/2022. S.6 FGÜ auf der Strecke Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 36 Schülerinnen und Schülern der James-Krüss-Grundschule in der Edi- sonstraße genutzt. Die Teilnehmenden berichten, dass sie sich beim Queren an der Rösrather Straße aufgrund der hohen Geschwindigkei- ten und der vielen Fahrzeuge unsicher fühlen und lange warten müs- sen. Eine Mittelinsel ist bereits vorhanden. Abbildung 4-3: Schulweg Querungsstelle Rösrather Straße Daher sollte geprüft werden, ob an der Edisonstraße über einen FGÜ dem Fußverkehr Vorrang eingeräumt werden kann. Die Verkehrsbe- lastung liegt bei 12.800 DTV (Stand: 2017) und da die Mittelinsel be- reits vorhanden ist, sollte hier ein FGÜ möglich sein und zur Sicherung der Wegeachse zur KiTa und den Schulen an der Edisonstraße for- ciert werden. Angrenzende Kfz -Stellplätze sollten hinsichtlich der Sichtbeziehungen überprüft werden und ggf. entfallen, ein (abendli- ches) Zuparken der Querungsstellen muss unterbunden werden. Eine Verbesserung der Querungssituation für zu Fuß Gehende wird auch auf der Wegeachse Zehnthofstraße 48 / Steinrutschweg ge- wünscht. Die Querung der Zehnthofstraße ist mit Haifischzähnen auf- fällig markiert und eine bauliche Einengung der Fahrbahn verkürzt den Querungsweg des Fußverkehrs. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 37 Abbildung 4-4: Querungsstelle Zenthofstraße Da jedoch direkt angrenzend geparkt wird, ist diese Querungsstelle vor allem für Kinder sehr uneinsichtig . Hier sollte geprüft werden, ob die Querung durch einen FGÜ gesichert werden kann. Dies wäre über die Schulwegsicherung und das unmittelbar angrenzende Seniorenwohn- heim begründbar (schutzbedürftige Personen). Der FGÜ könnte auf Gehwegniveau angehoben umgesetzt werden, um die Geschwindig- keit des Kfz-Verkehrs zusätzlich zu mindern und die Barrierefreiheit zu optimieren. Die erforderliche Beleuchtung ist vorhanden. Kurzfristig sollten die Sichtbeziehungen weiter optimiert werden, indem das an- grenzende Kfz-Parken baulich durch Sperrpfosten/Radabstellanlagen unterbunden wird. Am Knotenpunkt Taunusstraße/ Gießener Straße besteht durch die S- Bahn-Haltestelle Trimbornstraße und die Bushaltestellen ein erhebli- cher Querungsbedarf. Abbildung 4-5: Nicht ausreichend gesicherte Querungsbeziehungen in Köln-Kalk Hier sollte geprüft werden, ob ein sogenanntes "Doppel-Zebra" (Dop- pel-Zebrastreifen) an der Gießener Straße eingerichtet werden kann, FGÜ am Knotenpunkt Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 38 d.h. ob zu dem bestehenden FGÜ östlich ein weiterer westlich der Taunusstraße ergänzt werden kann. Zudem sollten die Markierungen der STOP-Haltlinie und des Fußgängerüberwegs erneuert und die Inf- rastruktur barrierefrei ausgebaut werden (differenziertes Bord, taktile Elemente). Nach Information der Teilnehmenden besteht auch am Knotenpunkt Kalk-Mülheimer-Straße / Vorsterstraße ein erhöhter Querungsbedarf über die Kalk-Mülheimer-Straße, zudem wird berichtet, dass Kfz hier zu schnell fahren. Besonders fußverkehrsfreundlich wäre ein "Doppel- Zebra" mit überfahrbarer Mittelinsel. Als Vorbild könnte hier die Aus- führung der linearen Querungsstellen an der Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld dienen (siehe auch die entsprechenden Musterlösun- gen im Anhang), sodass westlich und östlich der Vorsterstraße ge- quert werden könnte. Abbildung 4-6: Kalk-Mülheimer-Straße/Vorsterstraße (links), Vogel- sanger Straße (rechts) Die Kfz-Stellplätze direkt am Knotenpunkt (Ladezonen und Behinder- tenstellplatz) müssten dann verlagert werden. Für den Knotenpunkt Kalker Hauptstraße/Breuerstraße wurde diese Maßnahme im Zuge der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße ebenfalls empfohlen, da die vorhandene LSA derzeit nicht fußverkehrsfreundlich ausgestaltet ist. In Ostheim wurde d er Doppel-Zebrastreifen mit überfahrbarer Mitte- linsel nach dem Vorbild Vogelsanger Straße, am Knotenpunkt Servati- usstraße/Wilhelm-Griesinger-Straße (Kita) empfohlen. Die Teilneh- menden aus der Begehung kritisierten hier die hohen Kfz-Geschwin- digkeiten und das nicht gesicherte Queren der Straße. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 39 Abbildung 4-7: Fehlende Querungshilfe und hohe Geschwindigkei- ten FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren machen den Fußverkehr deut- lich sichtbar und reduzieren die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten im Kreis noch einmal deutlich. Zudem vereinfacht die Markierung von FGÜ an innerörtlichen Kreis- verkehren ganz entscheidend die Vorfahrtsregeln, denn kaum einem Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass zu Fuß Gehende Vorrang vor Fahrzeugen haben, die den Kreisverkehr verlassen, aber eine Warte- pflicht vor Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren: 18 Abbildung 4-2: Fußgänger-Vorrang im Kreisverkehr Quelle: Kohaupt 2015: 130 nach Institut für Mobilität & Verkehr (imove) und Technische Univer - sität Kaiserslautern 18 FGSV (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, 6.3.5.8 FGSV (2006): Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, 4 FGÜ an Kreisverkehren Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 40 Im Rahmen der Fußverkehrs -Checks wurde das Thema kompakter Kreisverkehr am Knotenpunkt Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße in Köln-Ostheim empfohlen. Abbildung 4-8: Möglicher Standort für einen kompakten Kreisver- kehr in Köln Ostheim (Servatiusstraße / Steinrutsch- weg / Werntgenstraße) Ein Minikreisverkehr mit Fußgängerüberwegen könnte perspektivisch zudem am aufgeweiteten Knotenpunkt Buchheimer Weg / Stein- rutschweg geprüft werden. Hier sind nicht alle Querungsbeziehungen aktuell berücksichtigt, es fehlen Bordsteinabsenkungen entlang des Buchheimer Weges . Es fanden in den vergangenen Jahren zwei Überschreiten-Unfälle statt. Abbildung 4-9: Langer Querungsweg über den Knotenpunkt Buch- heimer Weg / Steinrutschweg Kurzfristig könnte hier geprüft werden, ob die Sperrfläche als Gehwe- gerweiterung (siehe Prinzip „Freie Ecke“, S. 47) genutzt werden kann, dadurch würde sich der Querungsweg über die Fahrbahn verkürzen. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 41 Die Fläche sollte über Sperrpfosten gegen illegales Kfz-Parken/-Hal- ten gesichert und könnte zudem zumindest z.T. begrünt werden. Obwohl viele Lichtsignalanlagen (LSA) in Köln bereits fußverkehrs- freundlich eingerichtet sind, wurde in den Begehungen festgestellt, dass es auch noch LSA gibt, bei denen ein Verbesserungsbedarf hin- sichtlich der Fußverkehrssicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Fol- gende Empfehlungen für fußverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen werden gegeben: • Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß- gängergrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende zumindest einen Vorlauf erhalten können. Das Abbiegen von Kfz in die Grünphase des Fußverkehrs (sogenanntes „feindli- ches Fußgängergrün“, siehe Abbildung 4-11) sollte vermieden werden. • Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum- zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa- mere mobilitätseingeschränkte Menschen ausreichend sicher die Straße überqueren können. Im Sinne der Barrierefreiheit sollte mit 1,0 m/s (unterster Grenzwert laut RiLSA19) gerech- net werden.20 • An den Lichtsignalanlagen soll es eine Grünzeit für zu Fuß Gehende mit jedem Umlauf geben. LSA-Grün nur auf Anfor- derung („Bettelampeln“) sollten vermieden werden. • Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden (mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und für Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht zu werden. • 3-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an Lichtsignalanlagen soll- ten grundsätzlich, neben dem visuellen Lichtzeichen, mit takti- len und akustischen Leitsystemen ausgestattet sein. • Freie Rechts-Abbiege-Fahrspuren stellen immer eine Gefahr für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines freien Rechts-Abbiegefahrstreifens sollte geprüft werden und 19 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsig- nalanlagen (RiLSA), Köln, S. 26 20 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln; S. 51 Lichtsignalanlagen (LSA) Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 42 ggf. zurückgebaut oder in die Lichtsignalanlage integriert wer- den. Es sollte geprüft werden, ob weitere Lichtsignalanlagen in Köln für den Fußverkehr optimiert werden können. Dies wurde auf den Begehun- gen beispielsweise am Knotenpunkt Kalker Hauptstraße/Vietorstraße empfohlen. Abbildung 4-10: stark frequentierte Querungsstelle an der Kalker Hauptstraße/Vietorstraße Diese Querungsstelle ist stark frequentiert und ein e gesicherte Que- rung ist nur über die LSA auf der westlichen Seite möglich . Abbie- gende Kfz aus der Vietorstraße fahren in die Fußverkehrsströme an der LSA (sog. "feindliches Fußgängergrün"). Abbildung 4-11: Abbiegende Fahrzeuge fahren ins Fußgängergrün Außerdem ist die Mittelinsel für die hohe Anzahl an zu Fuß Gehenden insbesondere mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl und die Radfahren- den, die hier auch queren müssen, zu klein dimensioniert (hier werden die angrenzenden Grünflächen bereits intensiv mitgenutzt). Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 43 Abbildung 4-12: zu schmale Aufstellflächen an der LSA (Foto ist be- arbeitet) Es könnte geprüft werden, ob dieser LSA-Knotenpunkt zu einem Kno- tenpunkt mit Diagonalquerung für den Fußverkehr umgestaltet wer- den kann. Dann könnten zu Fuß Gehende auch die diagonal liegende Fahrbahnseite in einem Zug erreichen und Wegedistanz und Warte- zeiten verkürzten sich. Hierfür wäre eine eigene Grünphase notwen- dig, daher müsste die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes neu be- rechnet werden. Abbildung 4-13: Diagonalquerung in Köln-Nippes In Köln-Ostheim sollte eine fußverkehrsfreundlichere LSA -Schaltung am Knotenpunkt Frankfurter Straße / Rösrather Straße geprüft wer- den, die die ÖPNV-Vorrangschaltung nicht beeinflusst. Es wurde von Diagonalquerung Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 44 den Teilnehmenden berichtet, dass die Rotzeiten für den Fußverkehr am Knotenpunkt sehr lang sind und vor allem bei geschlossener Bahnschranke die LSA-Schaltung nicht fußverkehrsfreundlich ist. Hier sollte daher auch geprüft werden, ob bei einer Schließung der Schran- ken die parallele Fußverkehrsquerung des Knotenpunkts mit Grün freigegeben werden kann. Abbildung 4-14: LSA Frankfurter Straße / Rösrather Straße Die Gehwegüberfahrt sichert den Fußverkehr an untergeordneten Knotenpunkten nachhaltig, denn die Vorfahrtsregeln gegenüber Zu Fuß Gehenden sind auch bei untergeordneten Knotenpunkten kom- plex und nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt: Zu Fuß Ge- hende haben vor abbiegen Fahrzeugen Vorrang, nicht jedoch vor ein- biegenden Fahrzeugen. Gehwegüberfahrten vereinfachen die Regeln für alle Verkehrsteilneh- mende, denn sie unterbrechen die Fahrbahn und damit müssen Fahr- zeuge immer einen Gehweg kreuzen. So können zu Fuß Gehende niveaugleich mit Vorrang die Straße queren. Angewendet wird diese Querungsstelle meist an untergeordneten Knotenpunkten oder Zu- fahrten in Tempo 30-Zonen. Im Gegensatz zu Teilanhebungen sind diese höhenmäßig und optisch durchgängig gestaltet.21 21 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, 3.3.6.1 Gehwegüberfahrt Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 45 Abbildung 4-15: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Frö- belplatz Quelle: © Cyclomedia Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt wird beispielsweise an den Knotenpunkten Vorsterstraße/Einfahrt Supermarkt und Kalker Haupt- straße/Hollweghstraße in Köln -Kalk sowie am Knotenpunkt Stein- rutschweg/Auf der Driesch in Köln-Ostheim empfohlen. Dadurch wird die Einfahrtgeschwindigkeit der Kfz reduziert und zu Fuß Gehende können die Einmündung auf einem Niveau barrierefrei queren, ihr Vor- rang wird infrastrukturell verdeutlicht. Abbildung 4-16: Supermarktzufahrt Kalk (links) / Steinrutschweg Ostheim (rechts) Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 46 Bei der Gestaltung von Knotenpunkten ohne Vorrang für den Fußver- kehr sollten grundsätzlich folgende Anforderungen berücksichtigt wer- den: • Fußverkehrsquerungsstellen sollten intuitiv und eindeutig er- kennbar sein und den Wunschwegen des Fußverkehrs ent- sprechen (umwegefreie, direkte Wegeführung) • die Sicht darf nicht durch Bepflanzung, Parkmöglichkeiten, Zäune oder andere Barrieren behindert werden (frei einseh- bare Sichtdreiecke) • der gegenseitige Sichtkontakt zwischen zu Fuß Gehenden und Kraftfahrzeugfahrenden muss gewährleistet sein • die Aufstellflächen für wartende zu Fuß Gehende müssen ausreichend sein. Falls Potenziale zur Flächenumverteilung vorhanden sind, kann der Gehweg an der Querungsstelle in die Fahrbahn vorgezogen und ver- breitert werden, so dass der Querungsweg insgesamt verkürzt werden kann. Zudem wird so das Parken im unmittelbaren Querungsbereich verhindert und eine freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende ge- schaffen. Das schützt vor allem Kinder, die wegen der geringen Kör- pergröße hinter abgestellten Kfz leicht übersehen werden. Zu Fuß Ge- hende haben hier keinen Vorrang, jedoch wird durch eine V erringe- rung der Fahrbahnbreite die Sicherheit für Querende verbessert. Abbildung 4-17: Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke (Köln und Pulheim mit FGÜ) Diese Maßnahmenempfehlung wird vor allem auch an den Eingängen in Parks und Grünflächen empfohlen. Sie können mit zusätzlichen ge- schwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen wie Teilanhebung oder mit Querungsstelle ohne Vorrang vorgezogene Seitenräume Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 47 Bevorrechtigung des Fußverkehrs wie Fußgängerüberwege kombi- niert werden. Eine besondere Ausgestaltung mit Wiedererkennungswert der vorgezogenen Seitenräume wird bei den „Freien Ecken“ verfolgt. Abbildung 4-18: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) In verschiedenen Städten ( z.B. Stuttgart, Berlin) und auch in der Schaafenstraße in Köln wurde diese mit relativ einfachen Mitteln kos- tengünstig umzusetzende Querungshilfe bereits eingerichtet. Die „Freien Ecken“ zielen darauf ab, die Sicherheit für zu Fuß Gehende beim Queren zu verbessern, indem sie die Querungsstellen gegen Falschparker absichert und den Querungsweg durch Markierungs- maßnahmen verkürzt. Hierdurch wird auch die Sicht zwischen Kraft- fahrenden und zu Fuß Gehenden verbessert. Durch ein einheitliches Gestaltungsprinzip werden diese Querungshilfen im Stadtbild wahrge- nommen und können ohne baulichen Aufwand mit einfachen Mitteln die Sicherheit beim Queren verbessern. Die “Freien Ecken” tragen auch zur Schulwegsicherheit bei, da zuge- parkte Querungsstellen ein großes Problem für unzureichende Sicht- verhältnisse sind. Die Einrichtung einer sogenannten „Freien Ecke“ wurde auf der Schulwegachse in Köln-Kalk beispielsweise am Kno- tenpunkt Vorsterstraße / Josephskirchstraße diskutiert. Auf der Grenz- markierung parkende Kfz schränken die Sicht beim Queren der Jo- sephskirchstraße stark ein. Laut Aussage der Teilnehmenden wird diese Stelle häufig beparkt. Die Sicherung über vorgezogene Seiten- räume mittels Markierungen und Sperrpfosten wird an dieser Stelle empfohlen. „Freie Ecken“ Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 48 Abbildung 4-19: Vorsterstraße / Josephskirchstraße In Köln-Ostheim wurde dieses Thema am Knotenpunkt Buchheimer- Weg/ Ruppiner Straße und Ruppiner Straße / Prignitzstraße relevant. Hier fehlen ebenfalls barrierefreie Querungshilfen im Kreuzungsbe- reich und zusätzlich wird der Kreuzungsbereich häufig zugeparkt. Abbildung 4-20: zugestellter Querungsbereich am Knotenpunkt Buchheimer Weg/ Ruppiner Straße (links), und Rup- piner Straße / Prignitzstraße (rechts) Hier sollten an den genannten Knotenpunktästen markierte „Freie Ecken“ eingerichtet und mit Sperrpfosten abgesichert werden. Am Knotenpunkt Thumbstraße / Markt in Köln Kalk ist ein Gitter ange- bracht, das zu Fuß Gehende davon abhalten soll, im Kurvenbereich zu queren. Die Barriere sollte abgebaut werden, um das Queren an dieser Stelle zu ermöglichen, da nur hier im direkten Knotenpunktbe- reich die Sicht in beide Richtungen gegeben ist. So zwingt die Absper- rung zu Fuß Gehende an deutlich gefährlicheren Stellen zu queren, wo die Sicht jeweils nur in eine Fahrtrichtung gegeben ist. Zusätzlich werden daran Fahrräder abgestellt, die den Gehweg verengen. weitere Querungsstellen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 49 Abbildung 4-21: Absperrgitter zwingt zum Queren an nicht einsichti- gen Stellen und schränkt die Gehwegbreite ein Um wenigstens auf einer Straßenseite durchgängige Gehwege zu schaffen, bedarf es für etwas mehr Barrierefreiheit, aber auch zur Si- cherung des Fußverkehrs, der Einrichtung von Gehwegen auch durch kurzfristige Maßnahmen. Dies kommt beispielsweise auch in Betracht, wenn Nebenanlagen baulich (kurzfristig) nicht erweitert werden kön- nen. Abbildung 4-22: erzwungene Fahrbahnbenutzung durch nicht vor- handene Gehwege (Wilhelm-Griesinger-Straße) An der Wilhelm Griesinger Straße in Köln Ostheim sollte kurzfristig ein Gehweg mit Markierungen und Abgrenzungen (wie Frankfurter Hüt- chen) oder Durchfahrsperren (Sperrpfosten) auf Kosten der Flächen für den parkenden Kfz-Verkehrs auf der nördlichen Seite angelegt wer- den. Perspektivisch sollte der Gehwege zur Sicherung der Kita-Kinder erzwungene Fahrbahn- benutzung Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 50 und ihrer Eltern ausgebaut werden. Damit die Wilhelm -Griesinger- Straße sicher vom neu zu erstellenden Gehweg zur Kita gequert wer- den kann, sollte geprüft werden, ob hier eine Querungshilfe, optimaler Weise ein Fußgängerüberweg, eingerichtet werden kann. Die Fahr- zeuge der Kita müssten längs nah am Gebäude geparkt werden, damit die Sicht auf querende und wartende Personen nicht eingeschränkt wird. Abbildung 4-23: Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und Abgrenzung in Köln Vor allem größere Kfz-Parkplätze sollten immer eine barrierefreie, ge- sicherte und durchgängige Fußwegeerschließung aufweisen, damit zu Fuß Gehende den Weg zwischen Parkplatz und Ziel sicher und kom- fortabel erreichen können. Schließlich werden auch Autofahrende auf dem Parkplatz zu Fußgängern, die durch ein- und ausparkende Fahr- zeuge in nicht unerheblichem Maß gefährdet werden. Dies war Thema am Aldi Parkplatz (Vorsterstraße). Hier sollte eine Wegeachse für zu Fuß Gehende vom östlichen, öffentlichen Gehweg über den Parkplatz bis zum Durchgang Kalker Hauptstraße von Kfz freigehalten und sichtbar gemacht werden (z.B. durch Markierungen). erzwungene Fahrbahn- benutzung: Parkplätze Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 51 Abbildung 4-24: Parkplatzerschließung notwendig (links: Weg zum Supermarktparkplatz Köln, rechts: Parkplatz an der Universität zu Köln) 4.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren Die Geschwindigkeitsreduzierung ist immer ein Beitrag für eine Erhö- hung der Verkehrssicherheit: Es finden weniger Unfälle statt und die Unfallfolgen sind weniger schwer. Daher empfehlen wir, weitere Ver- kehrsberuhigte Bereiche im Untersuchungsgebiet zu prüf en und ein- zurichten. Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit 22 gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von zu Fuß Gehenden - auf der gesamten Straßenbreite - muss verhindert werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flä- chen.23 In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird dazu Folgendes ausgeführt: Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dür- fen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermit- 22 Grundsätzlich sollte sich die Höchstgeschwindigkeit an der Schrittgeschwindigkeit eines zu Fuß Gehenden orientieren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. In diesem Zusam- menhang sind bereits unterschiedliche Urteile gefällt worden, die Geschwindigkeiten zwi- schen 4 und 10 km/h (Oberlandesgericht Hamm; Az.: 3 Ss OWi 1038/02) oder bis zu maxi- mal 15 km/h (Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) festlegen. 23 Siehe § 42 Abs. 4 StVO Verkehrsberuhigter Bereich Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 52 teln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeug- verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforder- lich sein. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. […] Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Berei- chen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.24 Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) empfiehlt folgende Grundsätze bei Ausweisung von Verkehrsberuhigten Bereichen:25 • Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwin- digkeitsniveau möglichst weit auf ein für zu Fuß Gehende und Radfahrende verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine „Abtrennung“ des Fahrrad - oder Fu ßverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken. • Die Übergänge aus Verkehrsberuhigten Bereichen ins über- geordnete Straßennetz müssen eindeutig und verständlich für die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein. • Die derzeitigen Vorschriften begrenzen die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen auf Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen. Die Untersuchungen zeigen jedoch, dass verkehrsberuhigte Bereiche auch bei stärkerem Verkehr ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthalts- qualität sein können, ohne dass die Sicherheit darunter lei- det. Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zuge- hörigen Verwaltungsvorschriften sollte deshalb geprüft wer- den. […] Fehlende und zu schmale Gehwege in Köln Ostheim schränken die Rechte der zu Fuß Gehenden stark ein. Nach § 25 StVO ist für sie die Fahrbahnnutzung nicht vorgesehen. Wohnstraßen mit zu schmalen 24 http://www.verwaltungsvorschriften-im-inter- net.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm, abgerufen am 11.03.2024 25 GDV (2015): Verkehrsberuhigte Bereiche haben sich bewährt Fehlende oder zu schmale Gehwege Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 53 und teilweise zugeparkten Gehwegen, die den Fußverkehr faktisch auf die Fahrbahn zwingen, können als „Verkehrsberuhigter Bereich“ angesprochen werden. Abbildung 4-25: parkende Kfz zwingen den Fußverkehr in der Straße „Auf der Driesch“ auf die Fahrbahn In Köln Ostheim sind trifft dies auf die Wohnstraßen „Auf der Driesch“ und „Henri -Dunant-Straße“ zu. Die ohne Gehwege (Henri-Dunant- Straße) oder teilweise mit einem sogenannten „Schrammbord“ (Auf der Driesch) versehenen Straßen, bieten den zu Fuß Gehenden keinen geschützten Raum. Hier empfehlen wir der Stadt Köln die Prüfung ei- nes verkehrsberuhigten Bereichs. Abbildung 4-26: Fehlende Gehwege und Schrammbord in Köln Ostheim Dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht immer einen Komplettumbau erfordern muss, zeigt zurzeit die Stadt Düssel- dorf: Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 54 Abbildung 4-27: Pilotprojekt in Düsseldorf: verkehrsberuhigter Be- reich ohne niveaugleichem Ausbau Quelle: Folie aus der Präsentation der Fußverkehrsbeauftragten der Stadt Düsseldorf anlässlich der Urkundenübergabe für die Fußverkehrs-Checks 2024 im Verkehrsministerium NRW In Köln Kalk beginnt der verkehrsberuhigte Bereich in der Breuerstraße derzeit nördlich der Achse der "Grünen Wege". Weiter südlich, auf Höhe der Hausnummern 12-20 findet angeordnetes einhüftiges Geh- wegparken statt, was den Gehweg auf eine nutzbare Breite von etwa 1,20 m einschränkt. Es wird vorgeschlagen, die gesamte Breuerstraße als verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen. Abbildung 4-28: Verkehrsberuhigten Bereich ausweiten Verkehrsberuhigten Bereich ausweiten Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 55 Somit könnte der Fußverkehr, welcher der grünen Durchwegung folgt, sicherer queren. Aufgrund der geringen Gehwegbreiten in der südli- chen Breuerstraße ist zu prüfen, das Parken komplett auf die Fahrbahn zu versetzen und zu markieren. Um die Geschwindigkeit der Kfz zu reduzieren, sollte alternierendes Parken geprüft werden. Die Sperr- pfosten sind zu entfernen. Um die Aufenthaltsfunktion des Verkehrs- beruhigten Bereiches und die Klimaresilienz zu stärken, könnten zu- sätzlich weitere Begrünung und Sitzgelegenheiten integriert werden. Eine besondere Situation liegt an der Rösrather Straße zwischen Frankfurter Straße bis ca. Hausnummer 61 vor. Die nördliche Rös- rather Straße besitzt in diesem Abschnitt keinen Gehweg, sondern eine Nebenfahrbahn, in der ein Verkehrsberuhigter Bereich angeord- net ist. Dieser wird an allen Zufahrten unterbrochen. Es sind in regel- mäßigen Abständen Querungshilfen auf der Rösrather Straße vorhan- den, doch wurde berichtet, dass diese besonders nachts von der Ne- benfahrbahn aus zugeparkt sind. Es dominiert das Kfz-Parken, und der Parksuch- und Rangierverkehr wird von zu Fuß Gehenden und Rad- fahrenden (Schulweg!) als sehr gefährlich und störend empfunden. Es wurde auch berichtet, dass bei Stau auf der Rösrather Straße die Ne- benfahrbahn von Autofahrenden durchgängig befahren wird, um schneller zur Frankfurter Straße zu gelangen. Dieser Abschnitt der Rösrather Straße ist Teil des Radverkehrshauptnetzes im Gelben Netz, d.h. es muss eine entsprechende Radverkehrsinfrastruktur an- geboten werden. Abbildung 4-29: Verkehrsberuhigter Bereich auf Nebenfahrbahn in Köln Ostheim Kurzfristig sollten hier an allen Querungsstellen die angrenzenden Kfz-Stellplätze entfernt werden, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. Verkehrsberuhigten Be- reich verkehrsberuhigen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 56 Bei ausreichenden Sichtverhältnissen können stattdessen Fahrradab- stellanlagen eingerichtet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Nebenfahrbahn durch Sperrpfosten unterbrochen werden kann, um eine Durchfahrt zu unterbinden. Au- ßerdem sollte der verkehrsberuhigte Bereich durchgängig eingerichtet werden, auch an allen Zu- und Abfahrten und auch zwischen Rösrather Str. 61 und 43 . Schrägparkplatze sollten aus Sicherheitsgründen in Längsparkplätze umgewandelt werden. Auf der südlichen Seite sollte auf den Flächen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, ebenfalls ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. Perspektivisch ist zu überlegen, das Kfz-Parken der Fahrbahn zuzu- ordnen, so dass die Parkstände nur von der Fahrbahn aus erreichbar sind (zwischen den Bäumen als Längsparkstände). Der verkehrsberu- higte Bereich könnte dann in einen getrennten Geh -/Radweg umge- widmet werden. Da die Rösrather Straße im Radvorrangnetz der Stadt Köln liegt und dem gelben Netz zugeordnet wird, können so regelge- rechte Rad- und Fußverkehrsanlagen geschaffen werden. Abbildung 4-30: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markiertem Teilab- schnitt der Rösrather Straße26 Die Diskussion um Tempo 30 als „Stadttempo“ (Regel statt Ausnahme) läuft, u.a. vom Deutschen Städtetag angestoßen, seit Jahrzehnten. Mit einer gemeinsamen Initiative von inzwischen mehr als 1.000 Städten und Gemeinden wird der Verordnungsgeber BMDV aufgefordert, die Entscheidung zum Geschwindigkeitsregime auch auf Hauptstraßen mehr der kommunalen Ebene zu überlassen.27 Die Stadt Köln hat sich dieser Initiative bereits am 9. Dezember 2021 angeschlossen. In Köln- 26 Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke 27 Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ Kfz-Geschwindigkeiten reduzieren: Tempo 30 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 57 Ostheim ist die Servatiusstraße Teilbereich einer Tempo 30-Zone, die Straße besitzt jedoch nicht den Charakter einer Straße in einer Tempo- 30-Zone. Auf der Nebenanlage befindet sich ein nicht benutzungs- pflichtiger Radweg. Anwohnende kritisieren die hohen Kfz -Geschwin- digkeiten und die fehlenden Querungsmöglichkeiten. Um Tempo 30 auch durchzusetzen, bedarf es einer plausiblen Gestaltung und „brem- sender“ Informationen schon in Annährung zum Tempo 30-Abschnitt. Von Teilnehmenden wird gewünscht, dass das Piktogramm "30" regel- mäßig in der Zone und besonders auf dieser Straße markiert wird. Der Radverkehr sollte auf die Fahrbahn verlegt werden, dies könnte über die Markierung einer Piktogrammkette verdeutlicht werden. 4.1.3 Wege für Kinder sichern Mit einem bewegungsintensiven Kinder - und Jugendalter kann eine längerfristig gesunde Biografie begründet werden – gerade, wenn kör- perliche Anstrengung auf Alltagswegen ähnlich gewürdigt und geför- dert wie der organisierte Sport. Denn das zu Fuß Gehen biete t auch für Kinder viele Vorteile für die körperliche und soziale Entwicklung. Wer statt im Elterntaxi chauffiert zu Fuß zur Schule geht oder in die Kita gebracht wird, ist durch die morgendliche Bewegung nachweislich zugleich wacher und fitter: Durch die eigenständige Bewegung schulen Kinder ihre Orientierung im Raum und lernen die Verkehrsregeln, sie lernen aber auch die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmenden und das soziale Miteinander. Da Kinder z.B. bis zu einem bestimmten Alter nicht einschätzen kön- nen, ob Autos langsamer werden und am FGÜ anhalten, sollte die Mo- bilitätserziehung für Erstklässler und Vorschulkinder qualifiziert und umfassend von den Kommunen unterstützt werden. Da die Mobilitäts- erziehung nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur Er- höhung der Verkehrssicherheit für Kinder sein kann, sind natürlich auch bauliche und technische Maßnahmen zur Sicherung der Schul- wege sinnvoll. Denn sichere und attraktive Wege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder den Weg zwischen ihrem Zuhause und der Schule gerne alleine zu Fuß zurücklegen. Aber auch für Eltern, die mit ihren Kindergarten- oder Schulkindern ganz oder teilweise zu Fuß in die Bil- dungseinrichtungen gehen, sind sichere Wege die Grundvorausset- zung. Hierbei geht es um barrierefreie, beleuchtete und bei jedem Wet- ter nutzbare Gehwege, die die Schulkinder bis zum Schuleingang füh- ren. Dabei ist das Maßnahmenspektrum weit: wi chtig sind neben der Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 58 Sicherung von Querungsstellen auch z.B. verkehrsberuhigende Maß- nahmen im Schulumfeld. Aufgrund der Größe von Kindern stellt das Kfz-Parken häufig ein Sicht- hindernis dar und sollte insbesondere im direkten Umfeld von Schu- leingängen, Kreuzungen und Bushaltestellen kritisch überprüft und ggf. zu unterbunden werden. Dies konnte zum Beispiel im direkten Um- feld der James-Krüss-Grundschule in Köln-Ostheim beobachtet wer- den. So befindet sich der Ausgang der Schule zur Edisonstraße auf Höhe der Henleinstraße. Die Henleinstraße ist eine Sackgasse. An- grenzend an den Wendehammer sind Senkrechtparkstände angeord- net. Augenscheinlich parken dort die Autos für längere Zeit, auch ein Wohnmobil ist dort vermutlich schon für längere Zeit geparkt. Da zwi- schen Ausgang der Schule und der Henleinstraße nur ein schmaler Gehweg neben den Parkständen verläuft, nutzen die Schulkinder auch die Flächen zwischen den Stellplätzen und die Fahrbahn. Abbildung 4-31: Parkende Kfz als Sichthindernis vor der Grund- schule in der Henleinstraße Im Bereich der Straßen Buchheimer Weg, Steinrutschweg und Ruppi- ner Straße wird das Kfz-Parken durch Markierungen eindeutig defi- niert, dennoch wird weiterhin illegal auf der Strecke , in den Knoten- punkten und auf dem Gehweg geparkt. In den Straßen Buchheimer Weg und Steinrutschweg passierten in den vergangenen Jahren zwei Überschreiten-Unfälle von Kindern aufgrund von Sichthindernissen durch parkende Fahrzeuge. Sichthindernisse Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 59 Abbildung 4-32: Kfz parken die Querungsstellen zu Der Parkraum sollte aufgrund der vielen schützenswerten Einrichtun- gen und den polizeilich registrierten Unfällen mit Kindern neu geordnet werden. Die Einrichtung einer Parkzone im gesamten Gebiet ist anzu- streben, so werden alle legalen Parkplätze markiert und eindeutige Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmende geschaffen. Grundsätz- lich muss das Kfz-Parken auch in Wohngebieten mit hohem Parkdruck überwacht werden. Querungsstellen für den Fußverkehr können im Zuge der Einrichtung der Parkzone definiert und f reigehalten werden (Prinzip „Freie Ecke“ Siehe Seite 46). In diesem Quartier sollte zumindest perspektivisch das Kfz-Parken auf öffentlichen Flächen eingeschränkt und in Parkierungsanlagen verla- gert werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage sollte hier geprüft werden. In Kalk berichteten die Teilnehmenden von ihren Sorgen, dass die Radfahrenden den verkehrsberuhigten Bereich auf der Schul- wegeachse am südlichen Markt nicht entsprechend langsam befah- ren. Grund ist der Plan, eine Fahrradstraße am südlichen Markt wegen der westlich gelegenen Schulen anzulegen. Nach den Planungen bleibt in diesem Bereich der verkehrsberuhigte Bereich im Süden be- stehen, die Parkplätze sollen zugunsten von Radabstellanlagen ent- fallen und das Befahren des südlichen Markts mit dem MIV wird nicht mehr möglich sein. Hier sollte ein mögliches Konfliktpotenzial frühzeitig befriedet werden. Im verkehrsberuhigten Bereich sollten Balkenmarkierungen mit brem- sender Wirkung für den Radverkehr eingerichtet werden, sodass er- sichtlich wird, dass hier besondere Aufmerksamkeit gefordert ist. Un- terstützend kann auch das VZ 325.1 als Piktogramm auf den Boden aufgebracht werden. Radverkehr und Fußver- kehr verträglich gestalten Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 60 In Ostheim ist in der Edisonstraße (James-Krüss-Grundschule) an beiden Eingängen ein Gehweg (VZ 239) angeordnet. Im Fahrrad- hauptnetz der Stadt Köln ist diese Verbindung jedoch als Teil des Grü- nen Netzes definiert (gemeinsam genutzter Verkehrsraum mit ande- ren Verkehrsteilnehmern). Abbildung 4-33: Radhauptnetz in Ostheim mit rot markierter Edison- straße28 Zudem ist dies eine wichtige Querverbindung sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr und wird von diesem auch (derzeit illegal) genutzt. Daher sollte die Edisonstraße mit dem Zusatzschild Radfah- rer frei (VZ 1000 -32) ausgeschildert werden, so dass Radfahrende hier fahren dürfen, aber besondere Rücksicht auf die zu Fuß Gehen- den nehmen müssen (Schrittgeschwindigkeit, ggf. absteigen). Kom- munikationsmaßnahmen zu r gegenseitigen Rücksichtnahme und Markierungen/Piktogramme sollten die neue Situation begleite n/ver- deutlichen. Insbesondere der Bereich des Schulein-/-ausgangs sollte zusätzlich markiert werden, da hier die Schulkinder direkt auf die Edi- sonstraße treten. Um an den Schulen den Hol- und Bringeverkehr durch Elterntaxi-Ver- kehre eines insgesamt relativ geringen Anteils der Elternschaft zu be- einflussen, geht es um die regelmäßige Ansprache unter Eltern, über die Kinder oder zwischen den am Schulbetrieb beteiligt en Gruppen. „Verhaltensprävention“ bedeutet daran zu erinnern, dass ein gewohn- heitsmäßiges Autofahren, Rangieren und Parken im Schulumfeld nicht nur die Anwohnenden belastet, sondern ein Risiko für die zu Fuß ge- henden Kinder bedeutet. 28 Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke Hol- und Bringzone Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 61 So definiert die Stadt Köln bereits Halteplätze, an denen Eltern, die ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen, aussteigen können, ohne sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Abbildung 4-34: Beschilderungen von Elternhaltestellen (GGS Hal- fengasse in Köln-Niehl) Solche Haltestellen befinden sich den Empfehlungen nach meist in ei- ner Entfernung von ca. 250 m zur Schule, damit die Kinder Gelegen- heit bekommen, auf einem Teil des Schulweges auch eigenständig un- terwegs zu sein. Die Kennzeichnung und Ausgestaltung der Hi nweis- schilder für Elternhaltestellen sind nicht festgelegt. Die Einrichtung von Elternhaltestellen sollte organisatorisch im schulischen Mobilitätsma- nagement integriert werden. Gemeinsam können Konzepte erstellt, die Standorte für die Elternhaltestellen ge funden und eine Kommunikati- onsstrategie geplant und umgesetzt werden. Auch hierfür gibt es viele gute Best -Practice-Beispiele und konkrete Handreichungen des Zu- kunftsnetz Mobilität NRW, die Ideen für Strategien und Aktionen ent- halten. Im Rahmen des Fußverkehrs -Checks in Köln -Kalk wurde dies bei- spielsweise für die Kaiserin-Theophanu-Gesamtschule in der Holl- weghstraße empfohlen. Es wurde in den Begehungen berichtet, dass die Hollweghstraße (ebenso wie die Wiersbergstraße) besonders am Morgen für den Hol- und Bringverkehr der Schule genutzt wird. Da die Hollweghstraße eine Sackgasse ist, kommt es laut den Teilnehmenden vor dem Schuleingang regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Elternhaltestellen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 62 Abbildung 4-35: Sackgasse Hollweghstraße Den mit dem Auto zur Schule fahrenden Eltern sollte ein Angebot ge- macht werden, ihre Kinder geordnet (z.B. an der Kalker Hauptstraße) aus dem Auto aussteigen zu lassen. Die westlich zum Knotenpunkt mit der Hollweghstraße liegenden Parkplätze sind ab 9 Uhr bewirtschaftet und könnten früh morgens und nachmittags als Hol - und Bringpark- plätze definiert werden. Auch in Köln wird versucht, den Hol- und Bringverkehr der Kinder durch die Eltern über die Organisation eines sogenannten Walking-Bus oder Lauf-Bus zu reduzieren. Hierbei treffen sich die Kinder an zentralen und sicheren Sammelorten in den Wohngebieten, um gemeinsam in der Gruppe zur Schule zu laufen. Vor allem am Anfang sollten die Kin- der durch Erwachsene bzw. Eltern begleitet werden und der sichere Schulweg und das richtige Verhalten eingeübt werden. Später sind die Kinder meist in der Lage, auch alleine den Schulweg zu bewältigen. Die Stadt Köln sollte diese Projekte weiter stärken und in Zusammen- arbeit mit möglichst vielen Schulen Treffpunkte festlegen und weitere Infoblätter zum Lauf-Bus in Köln herausbringen. Diese Informationen sollten allen Eltern bei der Schulanmeldung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt werden sowie an einer zentralen Stelle ausgehängt oder -ge- legt werden. Lauf-Bus Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 63 Abbildung 4-36: Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln Quelle: Stadt Köln (2006) Viele Schulen berichten, dass alle Kommunikation mit den Eltern zur Vermeidung des Elterntaxis nicht wirklich fruchtet und zudem sehr auf- wendig ist. Aus diesem Grund gehen immer häufiger Schulen dazu über, sogenannte Schulstraßen einzurichten. Abbildung 4-37: Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet Für die Schulstraße werden die direkten Straßen im Schulumfeld für ein kurzes Zeitfenster von etwa 30 Minuten zu den Schulanfangs- und -endzeiten für den Kfz-Verkehr gesperrt, Fuß- und Radverkehr sowie Schulstraßen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 64 ggf. auch Busverkehr bleiben weiterhin zugelassen. Eine solche „Schulstraße“ ist in mehreren europäischen Ländern im schulischen Mobilitätsmanagement evaluiert und üblich geworden und kommt auch in Deutschland vermehrt zur Anwendung. Die Stadt Köln erprobt zur- zeit Schulstraßen in mehreren Pilotprojekten. Kürzlich wurde in der Verkehrsingenieur-Besprechung29 für NRW verbindlich festgeschrie- ben, wie Schulstraßen rechtssicher umgesetzt werden können. Falls die Idee der Schulstraße auch für die Hollweghstraße geprüft werden soll, ist ein Verkehrskonzept für den Elte rntaxi-Verkehr zu er- stellen, das die Wiersbergstraße und die Dillenburger/Neuerburg- straße miteinbezieht (schulisches Mobilitätsmanagement). Eine Unterstützung bei der Mobilitätsberatung an Schulen bietet auch das Zukunftsnetz Mobilität NRW an. Durch verschiedene Projekte und Handbücher wird an Schulen das Thema nachhaltige Mobilität ge- stärkt. Abbildung 4-38: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW30 4.2 Barrierefreiheit Einen besonderen Fokus legen die Fußverkehrs -Checks auf die Ein- schränkung von Bewegungsfreiheit insbesondere für Menschen mit 29 Verkehrsingenieur-Besprechung vom 7.12.2023 in Düsseldorf (VIB II/2023): „Schulstraßen“ - Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen. Vorab-Auszug aus der Niederschrift zu TOP 6, Az.: 58.91.17 30 Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement Schulisches Mobilitätsma- nagement Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 65 körperlichen Einschränkungen. Ziel ist es, dass Menschen nicht durch bauliche Hindernisse behindert werden und dann als Menschen mit Behinderung in Erscheinung treten. Nach dem Behindertengleichstel- lungsgesetz von 2002 soll Mobilität grundsätzlich „ohne fremde Hilfe“ möglich sein.31 Wie groß der Bevölkerungsanteil von mobilitätseingeschränkten Men- schen (anstelle der sozialpolitischen Behindertendefinition) tatsächlich ist, zeigt die folgende Grafik, die auch besondere Bedürfnisse unter- wegs oder temporäre Einschränkung aufführt. Was Me nschen ohne jegliche Einschränkung höchstens als Komforteinbuße erleben, wirkt bei den benannten Gruppen bis hin zum Mobilitätsverzicht. Abbildung 4-39: Formen der Mobilitätseinschränkung Quelle: H BVA der FGSV 31 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungs- gesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 66 Zur Weiterentwicklung eines hohen Niveaus für barrierefreie Straßen- räume erscheinen folgende Maßnahmenbündel besonders zielfüh- rend: • Komplettierung der Bordabsenkungen und soweit möglich Kor- rektur zu starker Gehweg -Querneigung, weil dies beim Rolli -, Rollator- oder Kinderwagen-Schieben eine körperliche Belas- tung darstellt • Vermeidung von Mitbenutzung der Gehwege durch Radver- kehr • Als Ordnungsdienst -Aufgabe der Schutz der Gehwege vorm Falschparken, ausreichende Sichtdreiecke vor Einmündungen und Querungshilfen, so dass zu Fuß Gehende (auch Kinder) vorm Queren gesehen werden • Querungshilfen an Hauptstraßen mit Zuführung über taktile Bo- denindikatoren für Blinde • Insgesamt für Blinde „gut lesbare Straßenräume“, durch unter- schiedlich taktile Streifen, Vermeidung von störenden Einbau- ten und Fahrradparken; außerdem hell-dunkel-kontrastierende Orientierung für stark Sehbehinderte (so auch ausreichende Sichtbarkeit bei Pfosten, Masten, Treppenstufen) • Zuwegungen zu den Stadtbushaltestellen für die Fahrgäste mit Einschränkungen (v. a. an zentralen Haltestellen wie dem Bus- bahnhof, an denen auch Bussteigwechsel stattfinden) Im Folgenden werden einige Aspekte und Maßnahmen im Themen- feld Barrierefreiheit hervorgehoben, die im Rahmen der Begehungen bei den Fußverkehrs-Checks in Köln-Kalk und -Ostheim von Bedeu- tung waren. Im vorigen Kapitel zur Verkehrssicherheit sind bereits Hinweise gege- ben worden, wie Zeitgerechtigkeit für zu Fuß Gehende vor allem an Querungsstellen mit Vorrang (FGÜ, LSA) erwirkt werden kann. Nicht barrierefreie Querungsstellen sind für viele Personen nicht nur ärger- lich und unbequem, sondern stellen mitunter eine „echte“ Einschrän- kung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Querungsstellen so ausgerich- tet werden, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sind. Das Thema Flächengerechtigkeit spielt wie die Zeitgerechtigkeit im Fußverkehr eine relevante Rolle. Meist werden die Verkehrsräume auf Zeitgerechtigkeit Flächengerechtigkeit Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 67 eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räum- lich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fuß- und Rad- verkehr. Zu schmale Nebenanlagen, (illegal) parkende Kfz und weitere Barrieren (Möblierung der Außengastronomie, Kundenauslagen, Park- scheinautomaten, E-Tankstellen, Fahrradabstellanlagen, Pfosten, Be- leuchtung etc.) schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein. Die nutzbare Gehwegbreite soll grundsätzlich mindestens 1,80 m be- tragen und vom Parken freigehalten werden. Nach den RASt 0632, den H BVA33 und den EFA34 entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließenden Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50 m. Damit ist auch der Begegnungsfall ohne Ausweichen auf die Fahrbahn möglich und es kann auch eine Person durch eine andere Person ge- führt werden. Abbildung 4-40: Soll-Gehwegbreiten Quelle: FGSV: EFA, 2002: 16 So werden zum Beispiel die Kundenstopper auf der Wegeachse Trim- bornstraße Richtung Kalker Hauptstraße zum Problem für mobilitäts- eingeschränkte Personen, da diese den Gehweg zusätzlich punktuell einschränken. 32 FGSV (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 33 FGSV (2011): Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA 34 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA Nutzbare Gehwegbreite Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 68 Abbildung 4-41: Barrieren auf der Trimbornstraße zwingen Mobilitäts- eingeschränkte zur Fahrbahnnutzung Als Verbindung zwischen KölnArcaden, Kalker Hauptstraße, Stadt- bahn-Haltestelle Kalk Post und S -Bahn besitzt die Trimbornstraße eine sehr hohe Bedeutung für den Fußverkehr , sie kann als Haupt- achse für den Fußverkehr kategorisiert werden. Der westliche Geh- weg wird dabei stärker genutzt als der östliche und ist mit einer Breite von ca. 2 Metern jedoch nicht für diese Frequenz ausgelegt. Kurzfris- tig sollte daher die westliche Seite des Gehweges auf Kosten der westlichen Parkreihe (die die aktuell gültigen Breitenvorgaben für Parkstände nicht erfüllt) erweitert werden. Dies kann provisorisch mit Sperrpfosten sowie einer auffälligen Markierung umgesetzt werden, wie beispielweise in der Kölner Altstadt (z.B. Am Hof). Perspektivisch sollte der Gehweg auch baulich erweitert werden, sodass ein e breite barrierefreie Fußwegeverbindung entsteht. Um den Entfall der Stell- plätze für Anwohnende teilweise zu kompensieren, können die ver- bliebenen Stellplätze auf der gegenüberliegenden Seite exklusiv für Anwohnende reserviert werden. Eine Einrichtung von Lade-/Lieferzo- nen und Stellplätzen für Handwerk und Pflege ist zu prüfen. Für Aus- wärtige ist das Parken im Parkhaus der KölnArcaden möglich. Auch auf der Kalker Hauptstraße sollte der Fußverkehr uneinge- schränkt gefördert und gesichert werden und die Flächen für den Fuß- verkehr entsprechend seiner Bedeutung auch aufgeteilt werden, hat doch eine aktuelle Befragung von „Köln -Business“ ergeben, dass 46 % der Einkaufenden die Geschäfte auf der Kalker Hauptstraße zu Fuß besuchen, 20 % mit dem Fahrrad und 21 % mit dem ÖPNV, da- gegen nur 14 % mit dem Auto.35 35 Kölner Stadtanzeiger vom 08.04.2024, Seite 24 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 69 Auch das Fahrradparken beeinträchtigt den Fußverkehr zum Teil er- heblich: Die vorhandenen Abstellanlagen sind mancherorts so plat- ziert, dass geparkte Fahrräder in die Gehbahn hineinragen (müssen). Auch sind sie an Knotenpunkten oftmals so platziert, dass die direkten Querungsstellen blockiert sind. Im Bereich der Trimbornstraße waren abgestellte Sharing -Fahrräder sowie den Gehweg einschränkende Radabstellanlagen an der Halte- stelle ein Thema. Abbildung 4-42: abgestellte Fahrräder am S-Bahn-Haltepunkt Trim- bornstraße In der Köln-Kalk wird die nutzbare Gehwegbreite auch durch das Kfz- Parken auf dem Gehweg eingeschränkt. Immer wieder deutlich ge- macht werden muss, dass Gehwegparken nur dort legal ist, wo es ex- plizit durch StVO-Beschilderung bzw. Markierungen in Parkzonen er- laubt ist. So wurde z.B. in Kalk der Weg aus der Steprathstraße zur Thumbstraße zum Hindernisparcours . Vor dem Discounter schränk- ten parkende Kfz die Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Platzfläche erheblich ein. Zum Zeitpunkt der Begehung waren etwa zehn Fahr- zeuge in diesem Bereich z.T. illegal geparkt. Ein großer Teil der Platz- fläche gehört zum Verkehrsberuhigten Bereich, in dem n ur auf mar- kierten Stellplätzen geparkt werden darf. Es wird berichtet, dass es bei Anlieferung des Discounters zu gefährlichen Situatione n auf der Steprathstraße kommt und dass früher rückwärtig über eine Zufahrt an der Breuerstraße angeliefert wurde. Fahrradparken optimieren Gehwegparken Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 70 Abbildung 4-43: illegal parkende Kfz werden zum Hindernisparcours Hier sollten die Sperrpfosten so platziert werden, dass die gesamte Platzfläche nicht beparkt werden kann. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Liefer-/Ladezone an der Thumbstraße die Anlie- ferung für den Discounter erleichtern und sicherer gestalten könnte oder ob die rückwärtige Belieferung wieder aufgenommen werden kann. Falsch parkende Autos sollten hier verstärkt kontrolliert werden. Auch in Ostheim wurde illegal geparkt. Besonders auffällig waren hier die parkenden Kfz am Steinrutschweg und auf dem Gehweg am Kno- tenpunkt Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße. Abbildung 4-44: Illegal parkende Kfz an Steinrutschweg und Servati- usstraße in Ostheim Jedoch führt oftmals auch legales Parken zu Flächenkonflikten bzgl. der nutzbaren Gehwegbreite. So wird beispielsweise im gesamten Ver- lauf auf Breuerstraße oder Vorsterstraße in Köln-Kalk auf einem mar- kierten Parkstreifen geparkt, leider teilweise über die Parkflächen in den bereits zu schmalen Gehweg hinein. Auf den Begehungen nutzten daher einige Teilnehmer lieber die Fahrbahn, Personen mit Rollstuhl waren gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, da die Gehwege für sie nicht nutzbar waren. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 71 Abbildung 4-45: legal parkende Fahrzeuge auf Breuerstraße (links) und Vorsterstraße (rechts) in Köln-Kalk Hier sollten die Ansprüche des Fußverkehrs gegenüber des parkenden Kfz-Verkehrs abgewogen werden. Parkende Kfz sollten in keinem Fall • ein Ausweichen auf die Fahrbahn erzwingen • Sichthindernisse für zu Fuß Gehende an Querungsstellen und Einmündungen darstellen • Begegnungsverkehr auf dem Gehweg verhindern. Die Diskussionen im Themenfeld „Flächengerechtigkeit“ bezogen sich auch auf die Art und Weise , wie die Gehwege von Möblierung freige- räumt werden können. Zukünftig sollten die Flächen am Fahrbahnrand oder auf sehr breiten Gehwegen nicht mehr nur für parkende Kfz re- serviert werden: Auf sogenannten Multifunktionsflächen kann neben Bäumen, Schildermast en und ggf. Kfz -Stellplätzen eine Vielzahl an Möblierung oder Außengastronomie untergebracht werden, darunter auch Parkuhren/Ladeinfrastruktur, Fahrradparken, E-Scooter-Abstell- plätze, Transformatorenkästen, Sitzgelegenheiten und zeitweise auch Abfalltonnen zur Leerung. Multifunktionsstreifen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 72 Abbildung 4-46: Multifunktionale Flächen außerhalb der Gehbahn in Köln In einigen Straßen sind die Gehwege aufgrund der Oberflächen punk- tuell nicht barrierefrei begehbar , was bei der alternden Straßeninfra- struktur nicht nur in Köln eine große Herausforderung ist, denn die klei- nen „Stolperfallen“ bergen bei Sturz gerade für Ältere große Risiken. Aber auch die Gestaltung mit Natursteinpflaster oder breiten Fugen kann insbesondere für Personen mit Hilfsmitteln ein Hindernis sein. Abbildung 4-47: Gestaltung der Rampe mit schlecht berollbaren Na- tursteinen in Kalk und Oberflächenschäden in Ostheim Auf den Begehungsrouten waren die meisten Querungsstellen nicht barrierefrei eingerichtet. Häufig ist die Querungsstelle nicht auf 0 cm- Oberflächen / und Gehwegqualität Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (Doppelbord) Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 73 Niveau abgesenkt bzw. nicht mit einer differenzierten Bordhöhe aus- gestattet, obwohl auch Querungsstellen mit einer niedrigen Bordstein- kante für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis darstellen können. Sogar einige neuere Querungsstellen weisen nu r die Absen- kung auf 3 cm auf. Abbildung 4-48: Nutzung der Nullabsenkung neben der Fußgänger- furt an der LSA Kalker Hauptstraße/Vietorstraße Im Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird aktuell an Querungs- stellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 6 cm empfohlen. 36 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante leicht und gefahrlos passieren können und zum anderen den Ansprü- chen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock gut ertastbare Kante angewiesen sind. Damit löst die Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe die Querungsstelle mit 3 cm Bord ab, die als „Kompromisslösung“ in der Vergangenheit empfohlen wurde. Sie kann bereits bei 2,50 m Breite eingerichtet werden. In Zusammenarbeit z.B. mit dem Seniorenbeirat und Behindertenbeirat sollte eine Prioritätenliste für den Umbau von barrierefreien Knoten- punkten erarbeitet werden. 36 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefrei- heit im Straßenraum, Gelsenkirchen S. 33 Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 74 Abbildung 4-49: Differenzierte Bordhöhen an einer Querungsstelle In Köln sollten alle herausragend wichtige Ziele barrierefrei erreichbar sein. Vorhandene Umlaufsperren („Drängelgitter“) und Sperrpfosten („Poller“) stören nicht nur alle zu Fuß Gehenden, sondern bilden z.T. unüberwindbar Barrieren für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwa- gen, Fahrräder mit Kinderanhänger, Sonderfahrräder, etc. Umlaufsperren müssen daher grundsätzlich auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft werden, oder wenn unverzichtbar, in mindestens 1,50 m Abstand, nicht überlappend gesetzt und kontrastreich markiert werden. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 17. Januar 2024 festge- legt, dass Sperrpfosten, Umlaufsperren, Schranken, etc. im unmittel- baren Verkehrsraum von öffentlichen [Rad -]Wegen Verkehrshind er- nisse im Sinne des § 32 Absatz 1 StVO darstellen und auf deren Ein- satz, wo immer dies möglich ist, aus Verkehrssicherheitsgründen ver- zichtet werden soll. Bei der Anordnung von Sperrpfosten, die sich be- schränkend oder verbietend auf den Verkehr auswirken, sind u. a. die Regelungen des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO zu beachten (besondere, qualifizierte Gefahrenlage). Falls im Ausnahmefall die Notwendigkeit von Sperrpfosten besteht, ist gegebenenfalls der Rad- und Fußverkehr über Längsmarkierungen, die an beiden Seiten des Pfostens aufge- bracht werden, um den Pfosten herum zu führen. bauliche Hindernisse Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 75 Abbildung 4-50: Musterlösung für Umlaufsperren und markierter Sperrpfosten in Engelskirchen Quelle: Planungsbüro VIA Im Knotenpunkt Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ist eine Um- laufsperre angebracht, die mit Rollstuhl oder Kinderwagen nur schwer oder nicht zu passieren ist. Abbildung 4-51: zu schmale Umlaufsperre am Knotenpunkt Zehnt- hofstraße/Buchheimer Pfädchen Während beim ÖPNV die Bushaltestellen sukzessive barrierefrei aus- gebaut werden, gibt es in der Fläche für die Gruppe der Blinden und stark Sehbehinderten bisher noch wenig Hilfen zur Orientierung in Form von Bodenindikatoren. Zumindest für die Querungsstellen sollten Prioritäten-Listen für die Stadtteile erstellt und systematisch abgearbei- tet werden. taktiles Leitsystem Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 76 4.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität Das zu Fuß Gehen ist die ideale und originäre Verkehrsart für die Ver- bindung von Aufenthalt und Fortbewegung. So geht es in der Fußver- kehrsplanung nicht mehr nur um die Überwindung räuml icher Distan- zen, sondern die Straße soll als Lebensraum betrachtet werden. In den nachfolgenden Unterkapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet aufgezeigt werden. Im Zuge der Schaffung einer direkten und attraktiven Fußwegeverbin- dung in Kalk sollten an einigen Stellen Verbesserungen vorgenom- men werden. Das betrifft vor allem die „Grünen Wege“ Kalk, die als äußerst attraktive Parallelwege abseits der Hauptverkehrsstraßen lie- gen. Die Umgebung der Grünen Wege wirkt jedoch durch herumlie- genden Müll ungepflegt und wird von den Teilnehmenden auch auf- grund von Belästigungen durch Drogenkonsum als Angstraum wahr- genommen. Abbildung 4-52: Wegeverbindung „Grüne Wege“ Kalk Diese parallelen, im Grünen gelegene Fußverkehrsverbindungen soll- ten insgesamt aufgewertet und gestärkt werden. Gegebenenfalls kön- nen diese Verbindungen durch Möblierung (z.B. Spielelemente, Tisch- tennis, Calisthenics-Anlage, Generationenpark) ergänzt werden, um möglichst viele Zielgruppen anzusprechen und die Verbindungen zu beleben. Der Reinigungszyklus und die Beleuchtung sollten überprüft, das Kfz-Parken geordnet und kontrolliert werden. Bestehende „Tram- pelpfade" stellen die genutzten Fußwegeverbindungen dar und sollten befestigt und barrierefrei ausgebaut und von parkenden Kfz freigehal- ten werden. Stärkung der Fußwege- verbindungen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 77 Abbildung 4-53: Grüne Wege Kalk Übersicht Bürger*inneninitiative Mehr Grün in Kalk (2024): Grüne Wege Kalk Außerdem könnten diese Fußverkehrsverbindungen über ein Re- launch des innerörtliche n Leitsystems si chtbarer gemacht werden. Hauptziel eines innerstädtischen Leitsystems für zu Fuß Gehende ist die Verbesserung der Orientierung für Gäste mit fehlender oder ein- geschränkter Ortskenntnis. Tatsächlich verfügen oft auch Einheimi- sche nicht über eine umfassende Orientierung im Detail. Das Wegesystem muss barrierefrei konzipiert werden, Informationen zu einer eingeschränkten Barrierefreiheit auf einzelnen Strecken soll- ten über Piktogramme aufgenommen werden, ebenso Hinweise auf wichtige Schnittpunkte mit anderen Verkehrsträgern (ÖV-Haltestellen und Parkplätze) sowie öffentlich zugängliche (barrierefreie) Toiletten. Wegweisung für den Fußverkehr Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 78 Abbildung 4-54: Innerörtliche Wegweisung Köln (links) und in Lever- kusen-Opladen (rechts) Die Zielwegweisung kann auch durch Infotafeln oder Stelen an zent- ralen Orten ergänzt werden. Diese könnten ergänzende Informationen liefern sowie einen Überblick bieten und sollten an zentralen Standor- ten platziert werden. Attraktive Wegeverbindungen können auch ge- stalterisch in Wert gesetzt und so hervorgehoben werden. Dies könnte durch eine ortsbezogene Gestaltungsweise geschehen, was bei Be- wohnenden ein Identifikationsgefühl mit der Stadt und bei Besuchen- den ein Erlebnisgefühl des Besuchs stärken kann. Abbildung 4-55: Fußwegeinszenierung in Lüdenscheid Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 79 Im Rahmen der Begehungen wurde an mehreren Stellen Sitzmobiliar dokumentiert. Grundsätzlich kann das Angebot hier noch ausgeweitet werden, um zu Fuß Gehenden eine Pausenmöglichkeit zu ermögli- chen, aber auch um die Aufenthaltsqualität von bestimmten Bereichen zu erhöhen und soziale Kontakte zu fördern. Das technische Regelwerk für barrierefreie Verkehrsanlagen 37 be- nennt wesentliche Merkmale des Mobiliars für verschiedene Alters- gruppen der Bevölkerung, für Menschen mit Behinderung, Schwan- gere und viele andere mehr: • die Sitzfläche sollte im Material nicht zu kalt, dabei glatt, aber nicht zu tief sein, um ohne fremde Hilfe beim Aufstehen wie- der hochzukommen (ca. 48 cm Höhe), • neben der Rückenlehne sollte es auch Armlehnen zur Entlas- tung der Arm- und Schultermuskulatur, aber ebenfalls zum leichteren Aufstehen geben, • für Blinde mit dem Langstock sollten Möbel gut ertastbar und für stark Sehbehinderte kontrastreich und so im Umfeld auf- findbar sein. • neben der Sitzgelegenheit sollte es eine stufenlos zugängliche ebene Fläche von 1,50 m x 1,50 m (für Rollstuhl, Kinderwa- gen, Rollatoren) geben, • der Aufstellort sollte außerhalb der Laufrichtung des Geh- wegs, u.a. im Interesse der Blinden und Sehbehinderten, sein. Spielmöglichkeiten z. B. für Kinder sind eine weitere Möglichkeit , die Aufenthaltsqualität und die Verweildauer zu erhöhen. Diese können auch mit Sitzmöglichkeiten kombiniert und somit multifunktional ge- nutzt werden. Ebenso können diese punktuell aufgestellt oder auch nur markiert werden, damit die Wege der Stadt für die Kinder erlebbar gemacht werden. 37 FGSV (2014): H BVA, S. 59 „Mobilität braucht manch- mal Nicht-Mobilität“ Spielmöglichkeiten Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 80 Abbildung 4-56: Punktuelle Spielmöglichkeiten für Kinder in Brühl (markiert) und Detmold Eine ausreichende Beleuchtung der Gehwege führt zu einer höheren Aufenthaltsqualität und verringert subjektive Unsicherheitsgefühle ge- rade für Ältere mit reduzierter Sehstärke . In Köln-Kalk wurden zum Beispiel die „Grünen Wege“ genannt, zu denen einige der Teilneh- menden anmerkten, dass das zu Fuß Gehen für sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nicht angenehm ist und sie sich unsicher fühlen. Bei der Begehung in Kalk wurde auch die Bedeutung von Sauberkeit auf Fußwegen deutlich. Abbildung 4-57: Wunsch nach sauberen Wegen vor der Kita Vietor- straße 16 Daher sollten die Reinigungsintervalle an stärker frequentierten Stel- len überprüft werden. Auch sollten Hinweise auf die AWB-Aktion „Wil- der Müll“ und den Mängelmelder „Sag‘s uns“ stärker kommuniziert werden. Beleuchtung Sauberkeit Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 81 Abbildung 4-58: Müll im Straßenraum Stadtgrün verbessert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern bringt auch Vorteile für das Stadtklima. Es spendet ab einer bestimmten Größe Schatten und schützt vor Überwärmung der Stadt. Abbildung 4-59: Hochbeete in Köln-Ostheim Darüber hinaus produzieren Bäume Sauerstoff und filtern Bakterien, Pilzsporen, Staub und weitere schädliche Stoffe aus der Luft. Derzeit wird das Entsiegelungskataster der Stadt Köln erstellt, dieses sollte von den Bezirksvertretungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Alternativ können wie in Ostheim Hochbeete oder Baumkübel zu einer Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Stadtgrün Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 82 Abbildung 4-60: mobiles Stadtgrün in der Kölner Innenstadt Das Thema blaue Infrastruktur (Wasserstellen, Wasserspiele) ist im- mer häufiger ein Thema in der nachhaltigen Stadtentwicklung und in lebenswerten Räumen. Dabei geht es um versiegelte Flächen, auf de- nen sich die Hitze im Sommer staut, um nicht vorhandene Schatten- plätze sowie auch um Wasserstellen, die Abkühlung bringen. Um den Straßenräume auch im Sommer nutzbar zu machen, könnten an öf- fentlichen Plätzen Sonnensegel über Sitzgelegenheiten sowie auch Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Gegebenenfalls können einige Flächen entsiegelt und begrünt werden. Dies wurde insbesondere von den Teilnehmenden auf der Begehung in Ostheim gewünscht. Abbildung 4-61: Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel Blaue Infrastruktur Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 83 4.4 Maßnahmenkataster für infrastrukturelle Maßnahmen Die durch die Begehungen entwickelten Maßnahmenempfehlungen wurden in einem Kataster zusammengestellt. Auf jedem Katasterblatt wird die Maßnahmenempfehlung in Foto und Karte sowie Text doku- mentiert. Abbildung 4-62: Ausschnitt Maßnahmenkataster Für die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse im Maßnahmen- Workshop sind Poster erstellt worden, die die Maßnahmenempfehlun- gen in der Übersicht darstellen. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 84 Abbildung 4-63: Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Kalk Abbildung 4-64: Maßnahmenposter zur Begehung in Köln-Ostheim Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 85 5 Empfehlungen zur Umsetzung Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurden 46 Maßnahmenempfeh- lungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr in den Un- tersuchungsgebieten in den Stadtteilen Köln-Kalk und Köln -Ostheim erarbeitet. Diese Maßnahmenempfehlungen sollten von der Verwal- tung der Stadt Köln geprüft und je nach Aufwand auch politisch be- schlossen werden. 5.1 Bewertung der Maßnahmen Im Maßnahmenkataster sind bereits Hinweise auf Umsetzungszeit- räume gegeben worden, indem den Maßnahmenempfehlungen die Kategorien kurz -, mittel - und langfristig zugewiesen wurden. Unter kurzfristigen Maßnahmen sind z. B. die Optimierung von punktuellen Oberflächenverbesserungen und die Absenkung von Bordsteinen ge- fasst. Unter kurzfristig wird angenommen, dass die Verwaltung diese Maßnahmenempfehlungen innerhalb der nächsten drei Jahre umset- zen kann. Unter Maßnahmen, die nach Einschätzung der Gutachter einen mittel- fristigen Umsetzungshorizont aufweisen, werden vor allem Maßnah- men eingeordnet, die keine übergreifenden konzeptionellen Vorarbei- ten erfordern, oder auch realisiert werden können, ohne dass ein Kom- plettumbau erforderlich wäre. Für einen mittelfristigen Umsetzungsho- rizont nehmen wir der Erfahrung nach vier bis sieben Jahre an. Ein langfristiger Umsetzungshorizont von ab sieben Jahren wurde Maßnahmen zugeordnet, die einen längeren planerischen Vorlauf, eine intensive politische Diskussion und Abstimmung und/oder die Ak- quirierung von Fördermitteln erfordern. In den folgenden Tabellen werden die Schwerpunkte der T hemenfel- der Sicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Stärkung der Fußwegebeziehungen in Zusammenhang mit den Umsetzungszeiträu- men bewertet: Umsetzungszeiträume Bewertung der Maßnahmen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 86 Tabelle 5-1: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Verkehrssi- cherheit Ver- kehrs- sicher- heit Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich LSA fußver- kehrsfreundlich einrichten Fußverkehrsfreundliche LSA-Schaltung prüfen: z.B. Fußverkehrs-Grün- zeiten an KVB- Vorrangschaltung kop- peln am Knotenpunkt Frankfurter Straße / Rösrather Straße Ausbau nach dem 3- Sinne-Prinzip (z.B. Kalker Hauptstraße / Breuer- straße) Westliche Aufstellflächen erweitern (Kalker Haupt- straße / Vietorstraße) Querung an allen Knotenarmen signa- lisieren bzw. Diago- nalquerung prüfen (Kalker Hauptstraße / Vietorstraße) Prüfung Abbau LSA und Ersetzen durch FGÜ an Kalker Hauptstraße / Breu- erstraße Querungsstel- len verbessern Provisorische Markierungs- und Um- baumaßnahmen: Barrieren (Kfz-Park- plätze, Grün) entfernen, um Sichtdreiecke und Aufstellflächen zu ver- bessern: Konzept „Freie Ecke“ umsetzen (z.B. Vorster- straße / Josephskirch- straße sowie Buchhei- mer Weg / Ruppiner Straße, Ruppiner Straße / Prignitzstraße, Servatiusstraße / Stein- rutschweg / Werntgen- straße) Umbaumaßnahmen: − vorgezogene Seitenräume − Engstellen einrichten − Anhebungen − FGÜ einrichten ggf. auch statt LSA (z.B. an Gießener Straße / Taunusstraße sowie Kalk-Mülheimer Straße / Vorsterstraße, Zehnt- hofstraße 48, Servati- usstraße / Wilhelm- Griesinger-Straße und Rösrather Straße 33) − Gehwegüberfahrt ein- richten (z.B. Vorster- straße / Aldi-Parkplatz, sowie Breuerstraße entlang Kalker Haupt- straße stadtweite, syste- matische Umset- zung eines einheitli- chen Designs an Querungsstellen Umbau aufgeweite- ter Knotenpunkte in Kreisverkehrsplätze (z.B. Servatius- straße / Steinrutsch- weg oder Buchhei- mer Weg / Stein- rutschweg) Verkehrsberuhi- gung Durchgangsverkehr ab- seits der Hauptver- kehrsstraßen überprü- fen und ggf. unterbin- den (z.B. Nebenfahr- bahn Rösrather Straße (Rösrather Straße 43 – 61 in Ostheim) sowie Kfz-Parken sicherer ge- stalten (Umwandlung in Längsparkplätze) Programm Verkehrsbe- ruhigter Bereich ohne niveaugleichen Umbau aufsetzen Einrichtung von weiteren Verkehrsberuhigten Be- reichen ohne niveauglei- chen Umbau (z.B. Auf der Driesch/Henri-Dun- ant-Straße) Umgestaltung der Nebenfahrbahn in reinen Geh-/Rad- weg Rösrather Straße Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 87 Schulwegsicherheit Schulisches Mobili- tätsmanagement in- tensivieren (Pro- jekte, Kampagnen, Informationen) Das Projekt „Lauf- Bus“ reaktivieren Elternhaltestellen prüfen und einrich- ten (z.B. Henlein- straße) Einrichtung weiterer Schulstraßen prüfen (z.B. Hollwegh- straße) Bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Ge- schwindigkeitsreduzie- rung Sicherung der Querungs- stellen Stadtweit Schul- wegeverbindungen systematisch si- chern Nebenanlagen herstellen Durchgängigkeit der Gehwege auf der Straße provisorisch sicherstellen: − Markieren − Sichern über Bar- rieren (z.B. an Wilhelm-Griesin- ger-Straße vor Kita) Neubau Nebenanlagen (z.B. Wilhelm-Griesinger- Straße) Konflikte Rad - und Fußverkehr Radweg kontrast- reich und taktil ab- grenzen an Frank- furter Straße / Rös- rather Straße Radabstellanlagen auf Kfz-Parkplätzen einrichten (z.B. Holl- weghstraße) Piktogrammkette auf Fahrbahn mar- kieren (z.B. Servati- usstraße) Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 88 Tabelle 5-2: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Einschrän- kung der Bewegungsfreiheit Einschränkung der Bewegungs- freiheit Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich Wegeoberflächen optimie- ren Punktuelle Gehweg-schä- den entfernen Barrieren überprüfen und sichern, ggf. entfernen (z.B. Verkehrszeichen, Sperrpfosten, Umlaufsper- ren wie am Buchheimer Pfädchen und Auf der Driesch / Buchheimer Weg) Querungsstellen barrierefrei ausgestalten Bordsteinabsenkung mit differenzierter Höhe (Dop- pelbord) auf Hauptachsen und an wichtigen Zielorten bauen Bordsteinabsen- kung mit diffe- renzierter Höhe (Doppelbord) quartiersweise prüfen und um- bauen Stadtweiter barrierefreier Umbau aller Querungsstel- len Flächengerechtigkeit Gehwegbreiten sichern (empfohlene Breite 2,50 m) Umwandlung der westli- chen Park platzflächen der Trimbornstr. zur Erweite- rung des Gehweges Barrieren auf Nebenanla- gen entfernen (z.B. Markt 26 und Zehnthofstr. / Buch- heimer Pfädchen) Außengastronomie neu ordnen und Bewegungs- räume freihalten (z.B. Taunus.) Einrichtung einer Mobilsta- tion an der S -Bahn Trim- bornstraße weitere Umwandlung von Parkflächen in Multifunkti- onsflächen illegales Kfz-Parken/Halten unterbinden/ahnden (z.B. Vorsterstraße 74, Thumb - str. / Steprathstr., Ruppiner Str. / Prignitzstr.) Fahrradparken überprüfen und umorganisieren (z.B. Gießener Str. / Trimborn- str.) Fußverkehrs- freundliches Kfz - Parken durch Markierung defi- nieren und stadt- weit umsetzen (z.B. Parkzone, wo kein Bewoh- nerparkgebiet möglich ist) Reduktion des Parkraumes im öffentlichen Stra- ßenraum in Kalk: Verlagerung in die vorhandenen Parkierungsanla- gen prüfen Potenziale für Quartiersgara- gen prüfen (Machbarkeits- studie zum Quar- tiersparken) Einrichtung von Quartiers- garagen und Reduktion des Parkraumes im öffentlichen Straßenraum Bauliche Ver- breiterung des westlichen Gehwegs der Trimborn- straße Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 89 Tabelle 5-3: Umsetzungszeiträume im Schwerpunkt Aufenthalts- qualität Aufenthalts- qualität Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich Sitzmöbel und Spielmög- lichkeiten errichten Punktuelle Möblie- rung errichten/ optimieren (z.B. in bestehenden Ver- kehrsberuhigten Be- reichen) Ergänzung um wei- tere Elemente (Ab- fallbehälter, Beleuch- tung, etc.) Standards zur ziel- gruppenspezifischen Möblierung des in- nerstädtischen öf- fentlichen Straßen- raumes definieren Stadtweite Umset- zung zielgruppen- spezifische Möb- lierung Grüne und blaue Infrastruk- tur optimieren Begrünung entlang von Wegen (Beetbe- pflanzung, ggf. mo- bile Begrünung) Ergänzung um wei- tere Elemente in Straßenräumen (Trinkwasserspen- der, Beschattung, etc.) Inwertsetzung von vorhandenen Ver- kehrsberuhigten Be- reichen durch Mobi- liar und Reduktion des ruhenden Ver- kehrs Baumbepflanzung zur großflächigeren Schattenspende (Leitungen und Standorte prüfen) Prüfung Einrichtung Wasserspiele/-stel- len Entsiegelungskatas- ter Köln ausarbeiten Entsiegelungska- taster Köln umset- zen stadtweite Umset- zung grün -blauer- Infrastruktur Wegeverbindungen attrakti- ver gestalten Attraktivierung: Be- grünung, Möblierung, Qualität der „Grünen Wege“ Sichtbarmachen und Inszenierung der Grünen Wege Prüfung der Öffnung zwischenzeitlich ge- schlossener Fuß- wegeverbindungen (z.B. Hollweghstraße entlang Schule) Konzept für ein Fuß- wegenetz erstellen Standards für Fuß- wegeverbindungen definieren Beleuchtung, Pflege und Möblierung der Grünen Wege Kalk optimieren Grüne Wege si- chern und weiter ausbauen, z.B. Durchwegung Neuerburgstr. / Christian-Sünner- Str. Östlichen Zugang zur Haltestelle Ostheim schaffen Innerörtliches Leitsystem Hauptfußwegever- bindungen definieren Wegweisungskon- zept erstellen Innerörtliche Weg- weisung (auch punk- tuell z.B. zum nächs- ten WC sinnvoll) und taktiles Leitsystem einrichten Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 90 Aufenthaltsqualität verbes- sern / Verkehrsberuhigung Beschilderung des Platzes an Kalk Post als Fußgängerzone (Fahrrad frei) Bodenmarkierungen für Radverkehr und VZ-Piktogramm im Verkehrsberuhigten Bereich Markt an- bringen Erweiterung des Ver- kehrsberuhigten Be- reichs auf die ge- samte Breuerstraße prüfen, Markierung Parken Parkplätze im Ver- kehrsberuhigten Be- reich Rösrather Straße neu ordnen Einrichtung einer öfftl. Toilette an Hal- testelle Ostheim so- wie Kommunikation zu Happy Toilet- Konzept 5.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie Um den Anteil der alltäglichen Fußwege in Köln nachhaltig zu stei- gern, sollte eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit Hand- lungsfeldern und konkreten Maßnahmen entwickelt werden. Daraus abgeleitet werden priorisierte Maßnahmenprogramme, anhand derer ein konkreter Umsetzungs- und Budgetplan für die kommenden Jahre erstellt wird. Hierzu können folgende Bausteine gehören: • Definition von Leitlinien für ein fußverkehrsfreundliches Köln • Definition von Qualitätsstandards für den Fußverkehr, insbe- sondere Standards zum barrierefreien Ausbau von Nebenan- lagen und Querungsstellen Aus den Fußverkehrs-Checks 2023 können bereits erste Ansätze für mögliche Leitlinien in Köln formuliert werden: • Zu Fuß Gehende sollen an keiner Stelle gezwungen werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Nicht nur die Fahr- bahn, auch der Gehweg muss durchgängig gestaltet werden. • Es soll die ungehinderte Begegnung von zu Fuß Gehenden ermöglicht werden, die Regelbreiten für Gehwege sollen an- gestrebt und Mindestbreiten nicht unterschritten werden. • Der Masterplan Parken soll vor allem auch in den nutzungs- gemischten hochverdichteten Innenstadtquartieren ange- wandt und eine Parkraumbewirtschaftung flächendeckend eingeführt werden. Parkstreifen sollen zu Multifunktionsflä- chen umorganisiert werden, sämtliche Infrastruktur- und Möb- lierungselemente hier hinein verlagert werden. • In Wohnstraßen ohne oder mit zu schmalen Gehwegen soll geprüft werden, ob die Kfz-Geschwindigkeit weiter reduziert Erstellung einer Fußver- kehrsstrategie Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 91 werden kann (Verkehrsberuhigter Bereich, auch ohne niveau- gleichem Umbau). • Die Oberflächen sollen bei jedem Wetter gut berollbar und ohne starke Neigung nutzbar sein. Barrieren wie Sperrpfos- ten und Umlaufgitter sollen überprüft und nach Möglichkeit entfernt oder optimiert werden. • Querungsstellen sollen möglichst gesichert und die Trennwir- kung der Fahrbahn soll reduziert werden. Auf die Barrierefrei- heit an Knotenpunkten und Querungsstellen ist besonders zu achten. Hier sollten vor allem kurzfristig über Markierungen und Sperrpfosten/Fahrradabstellanlagen bessere Sichtbezie- hungen geschaffen werden (stadtweites Programm “freie Ecken“) • ÖPNV-Haltestellen sowie wichtige innerörtliche Ziele müssen barrierefrei und sicher erreichbar sein. • Das zu Fuß Gehen muss im Rahmen der Schulwegsicherung gesichert und gestärkt werden. Vor allem auf den wichtigen Schulwegeverbindungen sollen die stadtweiten Programme „freie Ecke“ und „faires Parken“ umgesetzt werden. • Das Kölner Programm „Lauf-Bus“ soll reaktiviert und Schul- straßen sollen vermehrt eingerichtet werden. • Das Lichtsignalanlagen-Abbau-Programm der Stadt Köln soll fortgeführt werden. FGÜ sollen nach Möglichkeit in kurzen Abständen die Querung mit Vorrang für den Fußverkehr si- chern (z.B. nach dem Vorbild Vogelsanger Straße). • An der Einmündung von untergeordneten Straßen soll ver- stärkt die Anlage von Gehwegüberfahrten geprüft werden (eindeutiger Vorrang für den Fußverkehr). • Wege im Grünen sorgen für eine Erholungswirkung für den alltäglichen Fußverkehr und werden gesichert, ausgebaut und kommuniziert, nach Möglichkeit ist ein Leitsystem im Quartier für die Haupt-Fußwegeachsen zu prüfen. Eingänge in Parks und Grünanlagen müssen barrierefrei und sicher ge- staltet sein. • Grün-blaue Infrastruktur fördert das zu Fuß Gehen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum besonders im Sommer und sorgt für eine lebenswerte Wohnumgebung. Im Entsiege- lungskataster der Stadt Köln werden die Potentiale für eine klima-resilientere Platz- und Straßenraumgestaltung doku- mentiert. Jeder Stadtteil sollte hier einen bestimmten Anteil der versiegelten Flächen melden. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 92 • Die Aufenthaltsqualität in innerstädtischen Wohnquartieren wird durch eine Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs gesteigert. Diese Ansätze für Leitlinien einer gesamtstädtischen Fußverkehrs- strategie sollten in der Verwaltung diskutiert werden. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät und begleitet die Mitgliedskom- munen in NRW als Partner auf dem Weg zur Mobilitätswende über drei regionalen Koordinierungsstellen in NRW. Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die ganzheitliche Be- trachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen Ar- beitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Eine eindeu- tige Zielvorgabe durch die Kommunalpolitik bzw. der Verwaltung s- spitze und ein darauf ausgerichtetes kooperatives Handeln und Pla- nen der Fachbereiche ist dazu notwendig. Die zielführende Strategie hierzu ist das Kommunale Mobilitätsma- nagement. Das Kommunale Mobilitätsmanagement hat die Aufgabe, das Planen und Handeln der für Mobilität und Verkehr zuständigen Fachstellen der Kommunalverwaltung mit dem Ziel zu koordinieren, nachhaltige Mobilitätsangebote zu initiieren und die Mobilitätswende anzustoßen. Dies erfordert einen strukturierten, kontinuierlichen fach- bereichsübergreifenden Abstimmungs - und Entscheidungsprozess. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hilft Kommunalverwaltung en diese Schnittstelle einzurichten und die Mitarbeite nden mit dem richtigen Know-How auszustatten. Denn Mobilität ist eine Querschnittsaufgabe in der Verwaltung. Die Koordinierungsstellen des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstüt- zen die Mitgliedskommunen bei der Initiierung des Kommunalen Mo- bilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zu der verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit ande- ren Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. Die Fußverkehrs-Checks sind eine Maßnahme, die dazu beiträgt, in den teilnehmenden Kommunen die fachbereichsübergreifende Zu- sammenarbeit zu initiieren bzw. zu verstetigen, sowie gleichzeitig die Politik, weitere Akteure und Institutionen und natürlich Bürg erinnen und Bürger einzubinden. Das Zukunftsnetz Mobili- tät NRW – Unterstützung für Kommunen Kommunales Mobilitäts- management Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 93 Als langjähriges Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW verfolgt die Stadt Köln bereits seit langer Zeit das Ziel einer nachhaltigen Mobili- tätsentwicklung. Mit dem Strategiepapier "Köln mobil 2025" von 2014 hat die Stadt Köln den Verkehrsentwicklungsplan v on 1992 aktuali- siert und das Fundament für einen neuen nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP) gelegt, welcher aktuell erarbeitet und von einer breiten Betei- ligung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung begleitet wird. Mit dem nachhaltigen Mobilitätsplan s etzt die Stadt Köln an den Grund - sätzen der Stadtentwicklungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" an. Aus den dort enthaltenen Zielen werden konkrete Maßnahmen für die Mobilität abgeleitet. Im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung wird innerhalb des De- zernates für Mobilität die Entwicklung und Planung aller verkehrlichen Ziele gebündelt. Mit dem SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) er- arbeitet das Amt zukunftsfähige Grundlagen der gesamt städtischen Verkehrsentwicklung. Der Nahmobilität kommt in der Mobilitätswende in Köln eine beson- dere Bedeutung zu. Es gilt die Flächenumverteilung im gesamten Ver- kehrsraum aktiv zu begleiten, um so allen Verkehrsteilnehmenden ge- recht zu werden. Entsprechend des Ziels der Klimaneutralität der Stadt Köln bis 2035 werden alternative Mobilitätsangebote und deren Vernetzung sowie im Besonderen die Stärkung des Fuß- und Radver- kehrs seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus genommen. Die Ein- richtung der Stelle des Fußverkehrsbeauftragten unterstreicht die Be- deutung, die die Kölner Stadtverwaltung dem Fußverkehr beimisst. Beim Auftaktworkshop der Fußverkehrs -Checks im August 2023 in Kalk begrüßte der Kölner Beigeordnete für Mobilität, Ascan Egerer eine große Anzahl an Teilnehmenden aus Zivilgesellschaft, Kommu- nalpolitik und Verbänden. Neben dem Fußverkehrs-Check im Stadtteil Kalk, wurde ein zusätzlicher Fußverkehrs -Check im Stadtbezirk Nip- pes durchgeführt, den die Stadt Köln aus eigenen Mitteln finanziert hat. Bei zwei Abschlussveranstaltungen in Nippes und Kalk wurden die gesammelten Ergebnisse aus dem Workshop sowie der in sge- samt vier Rundgänge präsentiert und Lösungsvorschläge diskutiert. Das folgende Foto zeigt (v.l.) Theo Jansen (Leiter Geschäftsstelle Zu- kunftsnetz Mobilität NRW), Thorsten Siggelkow (Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln), Nico Rathmann (Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln) und Oliver Kr ischer (Minis- ter für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen) bei der Verleihung der Teilnahmeurkunden in Düsseldorf. Mitgliedschaft der Stadt Köln im ZNM NRW Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 94 Abbildung 5-1: Urkundenverleihung im Ministerium Quelle: Zukunftsnetz Mobilität NRW/Smilla Dankert Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 95 6 Zusammenfassung und Fazit Die Begehungen im Stadtbezirk Kalk fanden in den Stadtteilen Kalk und Ostheim statt. In beiden Stadtteilen waren die Verkehrssicherheit, vor allem an den Querungsstellen, und die Barrierefreiheit, hier vor al- lem die Flächengerechtigkeit und die barrierefreien Querungen, sowie sichere die Wege für Kinder intensiv diskutierte Themen. In der Begehung durch Kalk spielten zudem die separat geführten „Grünen Wege“ eine wichtige Rolle. Diese in der Großstadt Köln selte- nen, lärm- und abgasfreien Verbindungen führen abseits der Haupt- straßen durch Innenhöfe und Grünanlagen, doch sind sie Vielen nicht bekannt und werden damit auch nicht entsprechend genutzt. Diese al- ternativen Wegeverbindungen sollte die Stadt Köln deutlicher in Wert setzen und die „Grünen Wege“ weiterentwickeln und stärken: Sie soll- ten durchgängig bleiben bzw. wieder werden und eine barrierefreie und attraktive Infrastruktur erhalten. Kurzfristig sollte die aktuell geschlos- sene Fußwegeachse an der Schule Hollweghstraße wieder geöffnet werden. Das Grüne-Wege-Netz sollte für Orts unkundige sichtbar ge- macht werden, möglichst durch ein innerörtliches Leitsystem. Abbildung 6-1: versteckte Eingänge zu den „Grünen Wegen“ in der Breuerstraße Das Grüne-Wege-Netz ist darüber hinaus auch eine Ressource für ei- nen Klimaschutzbeitrag im Veedel, wenn durch ein Angebot an attrak- tiven und sicheren Fußwegeverbindungen für alle Bevölkerungsgrup- pen (noch) mehr motorisierte Fahrten der Kalkerinnen und Kalker durch Nahmobilität ersetzt werden. Bei zukünftigen Baumaßnahmen gilt es, dieses Netz zu sichern und weiterzuentwickeln. Wichtiger Themenschwerpunkt in Kalk waren sichere, eigenständige Wege der Schülerinnen und Schüler . Wie in vielen anderen Kommu- nen stand auch hier die Vermeidung von „Elterntaxi s“ am Schulein- gang im Vordergrund. Für einen durchgreifenden Sicherheitsgewinn Wegeverbindungen „Grüne Wege“ sichere Wege für Kinder Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 96 können Verhaltensänderung von Eltern mit einigen flankierende bauli- che Maßnahmen zusammen wirken. Dies können zum Beispiel eine Ausgestaltung der Knotenpunkte mit Vorrang der zu Fuß Gehenden (Gehwegüberfahrten, Fußgängerüberwege) oder freie Sichtverhält- nisse durch vorgezogene Seitenräume (Prinzip „Freie Ecke“) sein. Dies sind Maßnahmen, die auch eine MIV -Geschwindigkeits- reduzierung unterstützen und den Fußverkehr, im speziellen auf dem Schulweg, sicherer gestalten. In Ostheim wurden in den vergangenen Jahren entlang der begange- nen Quartiersstraßen Überschreiten-Unfälle auch mit Kindern polizei- lich registriert . Vor Ort wurde festgestellt, dass besonders der par- kende Autoverkehr als Sichthindernis das Queren stark erschwert. Kin- der sowie Personen mit Hilfsmittel werden aufgrund ihrer Größe be- sonders gefährdet und in ihrer Mobilität eingeschränkt. Das Kfz-Parken sollte d ahingehend überprüft, geordnet und geahndet werden. Es muss deutlich gemacht und durchgesetzt werden, dass das nicht zu- gelassene aufgesetzte Parken sowie das Parken an Engstellen und in Kreuzungsbereichen illegal ist. Das Thema „Sichere Wege für Kinder“ sollte hier, aber grundsätzlich auch stadtweit aus der Perspektive der Nahmobilität untersucht werden, wobei nicht nur infrastrukturelle Opti- mierungen, sondern auch kommunikative angestrebt werden soll ten. Dabei ist aber festzuhalten, dass durchgängig vorhandene Fußver- kehrsanlagen die Grundvoraussetzung für Hol- und Bringwege zu Fuß sind, die jedoch leider auch im Umfeld von Kitas nicht immer vorhan- den sind – wie an dem Beispiel der Kita an der Wilhelm -Griesinger- Straße in Ostheim gezeigt werden konnte. Obwohl die Kalker Hauptstraße auf den Begehungen ausdrücklich nicht im Vordergrund stand,38 wurde diese an zwei Stellen gequert und die Probleme für den Fußverkehr auch besprochen. Es wurde auf der Begehung vorgeschlagen, die stark frequentierte Querungsstelle Kalker Hauptstraße/Vieto rstraße barrierefrei auszubauen und nach Möglichkeit als Diagonalquerung auszugestalten, um alle Querungs- beziehungen der vielen zu Fuß Gehenden zu berücksichtigen und ihnen bei der Querung mehr Raum und Zeit zu geben. Am Knotenpunkt Breuerstraße/Kalker Hauptstraße fehlt ebenfalls auf der östlichen Seite die signalisierte Querung über die Kalker Haupt- straße, so dass viele Personen ohne Sicherung queren. Im Zuge der 38 Hier läuft ein weiterer Planungs- und Beteiligungsprozess der Stadt Köln. sichere Querungen Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 97 Umgestaltung der Kalker Hauptstraße sollte hier geprüft werden, ob nach dem Vorbild des Umbaus auf der Vogelsanger Straße in regel- mäßigen Abständen ein "Doppel-Zebra" die Fußverkehrsquerung si- chern kann, und ob die Einfahrten in die untergeordneten Anliegerstra- ßen als Gehwegüberfahrten ausgestaltet werden können. Die Verkehrssicherheit an Querungsstellen war auch bei der Bege- hung in Ostheim ein wichtiges Them a, ü berdimensionierte Knoten- punkte, nicht gesicherte Querungsstellen, fehlende Sicht durch par- kende Kfz standen hier im Vordergrund. Die teilweise sehr aufgewei- teten Straßenräume an den Knotenpunkten verursachen lange Que- rungswege und ein Unsicherheitsgefühl bei den Teilnehmenden. Auf- grund der Flächenverfügbarkeiten an den Knotenpunkten und der Kfz- Verkehrsbelastung sollte an diesen Knotenpunkten vermehrt der Ein- satz von Kreisverkehrsplätzen geprüft werden. Da in NRW innerorts Kreisverkehre immer mit Fußgängerüberwegen ausgerüstet sein sol- len, wäre dies – neben vielen anderen Vorteilen – auch ein Beitrag zur Fußverkehrsförderung. Es wurde in Ostheim ebenfalls empfohlen, Querungsstellen nach dem Prinzip der „Freien Ecke“ (vorgezogener Seitenraum) einzurichten und zu sichern. Vor Ort wurde diskutiert, wie ein rücksichtvolles Miteinan- der künftig noch besser gestaltet werden kann und wie der parkende Autoverkehr aus den begangenen Bereichen zukünftig verstärkt redu- ziert werden kann. Auch in einem nicht innerstädtischen Quartier wie Ostheim müsste das Thema Quartiersgaragen forciert werden, um dem Parkdruck in den entsprechenden Straßen entgegenwirken und dazu beizutragen zu können, dass die Straßen nicht zugeparkt wer- den. Da in Ostheim die GAG ein wichtiger Akteur ist, sollte hier das Interesse an einer Mitwirkung ausgelotet werden. Damit sich auch mobilitätseingeschränkte Menschen gut und sicher bewegen können, wurde an mehreren Stellen in Kalk und Ostheim ein breites Maßnahmenrepertoire im Hinblick auf eine Verbesserung der Barrierefreiheit angesprochen . Die Themen fußverkehrsfreundliche und barrierefreie Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, barrierefreie dif- ferenzierte Bordsteinabsenkungen, Mindestbreiten von Fußverkehrs- anlagen, barrierefreie Gestaltung von Oberflächen standen im Stadt- bezirk im Vordergrund. Eindrücklich konnte auf de n Fußverkehrs - Checks ein Perspektivwechsel vorgenommen werden, indem die Ver- treterinnen und Vertreter aus der Politik Teile der Begehung im Roll- stuhl absolvierten. Barrierefreiheit für alle Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 98 Abbildung 6-2: Teilnehmende auf den Begehungen erprobten den Perspektivwechsel Als wichtige, recht kurzfristig umsetzbare konkrete Maßnahme in Kalk ist beispielsweise die Stärkung der Haupt-Fußwegeachse von der S - Bahn Station Kalk zu den KölnArcaden und der Kalker Hauptstraße mit bereits heute sehr hoher Fußverkehrsfrequenz zu nennen. Durch die Umwandlung einer Kfz-Stellplatzreihe kann die Fläche für den Fußver- kehr auf der westlichen Trimbornstraße nahezu verdoppelt werden. Dies kann kurzfristig durch das Setzen von Sperrpfosten sowie mittel- fristig durch die bauliche Verbreiterung des Gehweges geschehen. Schließlich ist das außerordentliche Engagement der Politik im Bezirk herauszuheben. Viele Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk haben den gesamten Prozess der Fußverkehrs -Checks intensiv und kon- struktiv begleitet. Die Fußverkehrs-Checks in Kalk und Ostheim haben sich auch reger Beteiligung aus der Bürgerschaft erfreut. Der partizi- pative Austausch unter den Akteuren war sehr wertvoll und sollte bei- behalten werden, um das Ziel einer verbesserten Infrastruktur für das zu Fuß Gehen gemeinsam zu erreichen. In ihrer Bewerbung hatte die Stadt Köln das Ziel formuliert, den Fußverkehr und dessen öffentliche Wahrnehmung in Köln zu verbessern und insbesondere für freie Geh- wege zu sorgen, durch die Fußverkehrs-Checks in Kalk und Ostheim konnte dieses Ziel bestärkt werden. Für die begangenen Routen wurden 46 Maßnahmenempfehlungen er- arbeitet. Viele dieser Empfehlungen unterstützen Überlegungen und Planungen, die der Fußverkehrsbeauftragte und die Bezirkspolitik be- reits verfolgen. Es ist zu hoffen, dass in der Verwaltung die Z usam- menarbeit der zuständigen Fachabteilungen und die Bereitschaft, das Thema Mobilitätsentwicklung in Zukunft stärker im Hinblick auf Fuß- verkehrsförderung und Barrierefreiheit zu gewichten, durch den Fuß- verkehrs-Check gefördert werden konnten. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 99 7 Literatur und Quellen AGFK BW (2020): AGFK-Faktenblatt 04: Querungshilfen für den Fußverkehr AGFS NRW (2009): Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußver- kehrs in den Kommunen. Krefeld. Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.: Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen. Krefeld 2009 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber- wegen (R-FGÜ 2001). Köln, 2001 enthalten in der EFA. Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren. Köln FUSS e.V.: Parken auf Gehwegen: Problematik – Rechtslage – Handlungsbedarf. Berlin 2021 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer (2013): Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen. Unfallforschung kompakt. Berlin Land Nordrhein-Westfalen (2012): Aktionsplan der Landesregie- rung zur Förderung der Nahmobilität. Düsseldorf Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkir- chen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Empfehlungen zum Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 100 Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Erfah- rungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Düs- seldorf Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Düsseldorf, Aktenzei- chen VI B 3-78-26/1 Unfallforschung der Versicherer: Untersuchung zur Sicherheit von Zebrastreifen. Berlin 2013 Verkehrsingenieur-Besprechung, VIB II/2023 (2023): Vorab-Aus- zug aus der Niederschrift zu TOP 6. Düsseldorf. Zukunftsnetz Mobilität NRW (2018): Fußverkehrs-Checks – Leitfa- den zur Durchführung. Köln Internetquellen: Bürger*inneninitiative Mehr Grün in Kalk (2024): Grüne Wege Kalk. Abrufbar unter https://www.mehr-gruen-in-kalk.de/gruene- wege-kalk/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. CDU NRW, Bündnis90 / Die Grünen (2022): ZUKUNFTSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022-2027. Juni 2022. S.38. Abrufbar unter https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU- GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (2021): Kind und Verkehr. Sicher mit Kindern durch den Straßenverkehr. Abrufbar unter: https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/kind-und-verkehr/Bro- schuere_KuV_Sicher-mit-Kindern-durch-den-Strassenver- kehr.pdf, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (2015): Unfallforschung der Versicherer: Verkehrsberuhigte Be- reiche haben sich bewährt – Geschwindigkeiten sind aber oft zu hoch – Für Wohngebiete ideal, für Geschäftsstraßen nicht im- mer. Abrufbar unter https://www.udv.de/re- source/blob/81758/ac5b257a056874c5b2311eb5ea41e215/pm- data.pdf, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 101 Kölner Stadt-Anzeiger (2023) vom 24.08.2023: Diskussionen beim ersten Kölner Fußverkehrscheck – zu kurze Grünphasen, feh- lende Zebrastreifen. Abrufbar unter https://www.ksta.de/koeln/kalk/kalk-veedel/koeln-diskussions- bedarf-beim-ersten-fussverkehrscheck-in-kalk-633791, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Kölnische Rundschau (2023) vom 13.08.2023: Stadt lädt zu Work- shop und Begehungen der Schwachstellen im Fußverkehr in Kalk ein. Abrufbar un-ter https://www.rundschau-on- line.de/koeln/kalk/kalk-veedel/fussverkehr-in-kalk-stadt-laedt- zu-workshop-und-begehungen-ein-627569, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Report-K (2023) vom 02.05.2023: Stadt Köln gewinnt Förderung für den Fußverkehrs-Check NRW. Abrufbar unter https://www.re- port-k.de/stadt-koeln-gewinnt-foerderung-den-fussverkehrs- check-nrw/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Report-K (2023) vom 25.07.2023: Fußverkehrs-Check 2023 zu Gast in Köln-Nippes und Kalk. Abrufbar unter https://www.report- k.de/fussverkehrs-check-2023-zu-gast-in-koeln-nippes-und- kalk/, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Rheinische Anzeigenblätter (2023) vom 18. August 2023: Fußgän- ger-Check für Kalk. Abrufbar unter https://www.rheinische-an- zeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/fussgaenger-check-fuer- kalk_a288902, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. PB Consult GmbH (2023): Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölke- rung 2022 (Kurzbericht). Abrufbar unter https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=933710&type=do, zuletzt zu- gegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2014): Kölnmobil 2025. Abrufbar unter https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, zu- letzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Abruf- bar unter https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get- file.asp?id=822450&type=do,, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 102 Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke. Ab- rufbar unter https://www.stadt -koeln.de/leben-in-koeln/ver- kehr/radfahren/radverkehrshauptnetz-fuer-alle-stadtbezirke, zu- letzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2023), Pressebericht vom 28.April: Stadt Köln gewinnt Förderung für den Fußverkehrs -Check NRW. Abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei- lungen/25748/index.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Stadt Köln (2023), Veranstaltungskalender: Fußverkehrs-Check in Kalk: Auftaktworkshop. Abrufbar unter https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/veranstaltungen/daten/33938/in- dex.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Stadt Köln (2023), Instagram-Reel vom 15.08.2023: zu den Fußver- kehrs-Checks in Kalk. Abrufbar unter https://www.insta- gram.com/reel/Cv96GFot5ss/?utm_source=ig_web_copy_link&i gshid=MzRlODBiNWFlZA%3D%3D, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Stadt Köln (2023), Pressemitteilung vom 11.08.2023: Fußver- kehrs-Check im Stadtbezirk Kalk. Abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei- lungen/26011/index.html, zuletzt zugegriffen am 11.03.2024. Stadt Köln ( 2023): Entwicklung des Modal Split in Köln https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei- lungen/25810/index.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Fußverkehrs-Checks NRW 2023 – Köln-Kalk – Abschlussbericht 103 8 Anhang Abbildung 8-1: Musterlösung „Doppelzebra“ mit überfahrbarer line- arer Mittelinsel
  • Anlage 2.2 Maßnahmenkataster_Nippes

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2.2 Maßnahmenkataster_Nippes

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.001 GellertstraßeStraße Kommune Köln Das Kfz-Parken sollte komplett auf die Fahrbahn verlegt werden, um die Gehwege freizuhalten. Dafür muss eine Parkreihe entfallen. Somit ergibt sich eine Fahrbahnbreite von vier Metern, damit kann die Einbahnstraße auch für den Radverkehr geöffnet werden. Das Parken sollte im Anwohnerparkgebiet immer gebührenpflichtig sein, um den Parksuchverkehr zu reduzieren. Zusätzlich sollten Radabstellanlagen in den Stellplatzflächen angeboten werden, sodass Fahrräder geordnet abgestellt werden können und nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Insbesondere an den Knotenpunkten (z.B. Gellertstraße/Eichstraße) müssen die Sichtdreiecke vom Kfz-Parken frei gehalten werden. Die Sichtdreiecke und Querungsstellen sollten durch Markierungen und Sperrpfosten, (nach dem "Prinzip der freien Ecke") ggf. auch durch Radabstellanlagen gesichert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Kfz Parken neu ordnen und markieren - Radabstellanlagen einrichten Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: In der Einbahnstraße Gellertstraße wird auf beiden Seiten aufgesetzt geparkt. Das Parken ist nur auf einer Seite zwischen Eichstraße und Neusser Straße bewirtschaftet, ansonsten kostenlos. Die Fahrbahn ist etwa sechs Meter breit. Durch das Gehwegparken bleiben nur noch Restgehwegbreiten von teilweise unter einem Meter übrig. Die Gehwege sind somit von Menschen mit Rollstuhl nicht nutzbar. Abgestellte Fahrräder an Verkehrsschildern schränken die Wegebreite ebenfalls ein. Die Gellertstraße ist nach Schulweganalyse der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule eine wichtige Achse für Schulkinder. In der Nähe befinden sich Parkierungsanlagen an der Eichstraße (62 Stellplätze) sowie im Clouth-Gelände (200 Stellplätze). Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Anlage 2.2 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.002 Gellertstraße 3Straße Kommune Köln Die Sperrpfosten sollten auf eine markierte Fläche auf der Fahrbahn versetzt werden und in einer Flucht mit den Absperrgittern vor dem Schuleingang stehen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Sperrfläche am Fahrbahnrand markieren - Sperrpfosten versetzen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Sperrpfosten schränken den ohnehin zu schmalen Gehweg zusätzlich in der Breite ein. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.003 Niehler Straße (Parkplatz)Straße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob der Parkplatz entfallen und die Fläche in den Schulhof integriert werden kann. Im angrenzenden Clouth-Gelände stehen ausreichend freie Stellplätze in den Parkierungsanlagen zur Verfügung. Falls diese Maßnahmenempfehlung nicht umgesetzt werden kann, sollte der Bereich neu organisiert werden: - Unterbindung der Durchfahrt auf dem Parkplatz, Zufahrt nur von Wilhelmstraße und Gellertstraße - Sicherung des freien Zugangs zur Schule - Integration von Fahrradstellplätzen. Foto 2 zeigt die Ideen aus dem Handout des Konzeptes zur "Sicherung des Schulwegs für die Grundschulkinder auf der Niehler Straße" der Mathilde-von-Mevissen Grundschule, die in das Maßnahmenkataster zum Fußverkehrs-Check in Nippes übernommen wurden, sollte der Parkplatz nicht ganz enfallen und in den Schulhof integriert werden können. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Schulhof erweitern - Kfz-Stellplätze verlagern Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Kinder gehen auch über den Parkplatz in die Schule. Rangierende Autos und Parksuchverkehr gefährden die Kinder. Der Bereich zum Cambio Parkplatz wurde bereits durch ein Gitter abgegrenzt, hier ist die Durchfahrt nicht mehr möglich. Die Kinder wünschen sich eine Vergrößerung des Schulhofes auf Kosten der öffentlichen Parkfläche. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.004 Niehler Straße/BeulswegStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob hier ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel eingerichtet werden kann. Falls der FGÜ nicht realisiert werden kann, sollten die Querungsbedarfe zumindest über eine Mittelinsel gesichert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg in Kombination mit Mittelinsel einrichten und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Auf Höhe Gellertstraße/Beuelsweg gibt es auf der Niehler Straße keine Möglichkeit für den Fußverkehr gesichert zu queren. Die nächste LSA ist 90 Meter entfernt. Die Schulkinder wünschen sich, dass sie hier die Niehler Straße gesichert queren können. In unmittelbarer Nähe zum Knotenpunkt halten/parken Kfz illegal auf dem Gehweg. Es wurde ein Überqueren-Unfall polizeilich registriert. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.005 Niehler StraßeStraße Kommune Köln Die Gehwege der Niehler Straße sollten durch Sperrpfosten oder Frankfurter Hüte vor illegalem Kfz-Parken/-Halten gesichert werden. Zur Geschwindigeitsüberwachung könnten "Smiley-Anzeigen" eingerichtet werden, alternativ ist ggf. eine temporäre Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen. Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob untergeordnete Straßen entlang der Niehler Straße (z.B. Beuelsweg) über Gehwegüberfahrten für den Fußverkehr bevorrechtigt werden können. Falls die Gehwegüberfahrten nicht realisiert werden können, sollten differenzierte Borde eingebaut werden, um die Querungsstellen barrierefrei herzustellen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Geschwindigkeitsüberschreitungen sichtbar machen/ahnden - Geschwindigkeitsanzeige installieren - Gehwegüberfahrt prüfen Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Schulkinder wünschen sich, dass das illegale Halten/Parken der Kfz auf dem westlichen Gehweg wirksam verhindert wird. Trotz streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an diesem Abschnitt der Niehler Straße wird die gefahrene Kfz- Geschwindigkeit als zu hoch empfunden. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.006 Niehler Straße / Gneisenaustraße / Seekabelstraße Straße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob in diesem Bereich ein "Doppel-Zebrastreifen" mit Mittelinseln sowohl südlich als auch nördlich der Gneisenaustraße eingerichtet werden kann, da so auch die Querung aus der Seekabelstraße kommend gesichert wäre. Das Kfz- Parken auf der Ostseite muss dann in diesem Bereich entfallen. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Einrichtung einer Mittelinsel ohne Fußgängerüberwege geprüft werden. Auch dann müssen die Kfz-Stellplätze östlich entfernt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und markieren - Parken neu ordnen und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Durch den Neubau des Clouth-Geländes sind neue Fußwegeachsen entstanden. Eine davon befindet sich auf Höhe Niehler Straße 104 in Richtung Gneisenaustraße. Die Niehler Straße ist in diesem Bereich überbreit, die Querung wird durch parkende Kfz zusätzlich erschwert. Die Distanz zur nächsten LSA an der Florastraße beträgt etwa 100 Meter, die zur Blücherstraße 160 Meter. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.006 Niehler Straße / Gneisenaustraße / Seekabelstraße Straße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.007 BeuelswegStraße Kommune Köln Die Radabstellanlagen sollten nicht auf dem Gehweg platziert werden, sondern grundsätzlich in die Parkreihe versetzt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fahrradparken neu ordnen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Auf dem Gehweg sind Radabstellanlagen installiert, die die Gehwegbreite einschränken. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.008 Kuenstraße zwischen Beuelsweg und Gustav-Cords-Straße Straße Kommune Köln Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob auch in diesem Bereich von Nippes ein Anwohnerparkgebiet eingerichtet werden kann, damit der Parksuchverkehr reduziert wird. An den Knotenpunkten müssen die Sichtdreiecke frei gehalten werden. Die Querungsstellen sollten definiert und über Markierungen und Sperrpfosten/Radabstellanlagen vor illegal parkenden Kfz gesichert werden. Da die Kuenstraße im grünen Netz des Radverkehrshauptnetzes enthalten ist (Mischverkehr auf der Fahrbahn), sollte das Senkrechtparken aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das Beparken der Baumscheiben sollte durch Baumschutzbügel verhindert werden. Zwischen den Bäumen könnten Sitzgelegenheiten sowie Radabstallanlagen installiert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren Zielzustand: Parken neu ordnen Beschreibung der Situation: Auf der Kuenstraße wird ungeordnet geparkt: Teilweise wird in Längsrichtung, teilweise senkrecht geparkt, teilweise im nicht befestigten Bereich zwischen den Bäumen sowie auf den Gehwegen, was die Sicht des querenden Fußverkehrs einschränkt und diesen zu Umwegen zwingt. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.009 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße Kommune Köln Kurzfristig sollte der Weg als Gehweg, Radfahrer frei beschildert werden, sodass der Radverkehr im Begegnungsfall mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit fahren muss und zu Fuß Gehende einen hohen Schutzstatus erhalten. Zudem sollte im südlichen und nördlichen Zugang eine Beschilderung für gegenseitige Rücksichtnahme angebracht werden. Zusätzlich könnten für den Radverkehr aufmerksamkeitsfördernde Markierungen auf dem Weg aufgebracht werden, wie bspw. bremsende Balkenmarkierungen oder Aufmerksamkeitsfelder. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob der Radverkehr vom Fußverkehr durch den Neubau eines Gehweges westlich entlang der Häuser getrennt werden kann. Der bereits bestehende Weg östlich der Wiese (Siehe Foto 2) ist heute keine attraktive Alternative für den Radverkehr. Er müsste hinsichtlich Breite und Oberfläche ertüchtigt werden und es müsste eine direkte Weiterführung in Richtung Clouth-Gelände und Innerer Grüngürtel geschaffen werden. Die Bereiche nördlich und südlich, in denen der Kfz-Verkehr zugelassen ist, könnten als Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden, damit zu Fuß Gehende ein Aufenthaltsrecht auf der Fahrbahn bekommen. Die Parkplätze sind zu markieren. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurz- bis mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme - Neubau Gehweg prüfen - Verkehrsberuhigten Bereich prüfen Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Gustav-Cords-Straße ist zwischen den Hausnummern 23 und 23b autofrei. Die Bereiche nördlich und südlich des autofreien Abschnittes weisen lediglich auf der West-Seite zu schmale Gehwege (ca. 1m) auf, weshalb die meisten zu Fuß Gehenden die Fahrbahn nutzen. Es wird berichtet, dass seit dem Neubau des Clouth-Quartiers der Radverkehr auf dieser Verbindung zugenommen hat und damit auch die Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr. Diese Verbindung stellt eine wichtige Fuß- und Radverkehrachse von Nippes in Richtung Grüngürtel und Innenstadt dar. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.010 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße Kommune Köln Geprüft werden sollte, ob die Querungen im Zuge der wichtigen Fußverkehrsachse über Florastraße und Kuenstraße mit Fußgängerüberwegen gesichert werden können. Um auch die Bedeutung der Radverbindung hervorzuheben, könnte Radverkehr ebenfalls mit Vorrang queren. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurz- bis mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Querungsstelle optimieren Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Verbindung über die Gustav-Cords-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radverkehrachse von Nippes (Franz-Clouth-Straße bzw. Johannes-Giesberts-Park) in Richtung Grüngürtel und Innenstadt. Die Querung über die Florastraße (Foto 1) und die Kuenstraße (Foto 2) wurde von den teilnehmenden Schulkindern jedoch als unübersichtlich und unsicher empfunden. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.010 Gustav-Cords-Straße 21 - 25Straße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.011 Franz-Clouth-Straße 2-7Straße Kommune Köln Es sollte durch Markierungen klar definiert werden, wo geparkt werden darf (Parkzone). Aufgrund der Breite der Fahrbahn von etwa 5,5 m können Stellplätze auf der Fahrbahn markiert werden, sodass der Gehweg frei von parkenden Fahrzeugen bleibt. Es sollte geprüft werden, ob dieser kurze Abschnitt für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen - Einbahnstraße für der Radverkehr öffnen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Auf dem westlichen Gehweg wird illegaler Weise aufgesetzt auf dem Gehweg geparkt. Dieser Abschnitt ist eine für den Radverkehr nicht geöffnete Einbahnstraße. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.012 Franz-Clouth-StraßeStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob die Einfahrt zur Kita nur noch für das Erziehungspersonal, Anlieferung, Rettungskräfte, etc. err eichbar sein soll, da durch die Stellplätze unnötig Kfz-Verkehr in den Bereich der Sackgasse gezogen wird. Es sollte geprüft werden, ob an der Zufahrt zu dem Haus Nr. 5 Sperrpfosten gesetzt werden können, welche durch Berechtigte entnommen werden können. Alle in der Rad-/Fußwegeachse platzierten Sperrpfosten müssen barrierefrei gestaltet und regelgerecht markiert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: kurz- bis mittelfristig Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperren setzen - Durchfahrsperren markieren Zielzustand: Straßenraumgestaltung Beschreibung der Situation: Es wurde berichtet, dass es hier durch Parksuchverkehr sowie Hol- und Bringverkehr zur Kita zu gefährlichen Wendemannövern kommt. Die Sperrpfosten am Übergang zur Platzfläche sind nicht kontrastreich markiert. Priorisierung Ampel: rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.013 Platz Franz Clouth Straße/Seekabelstraße Straße Kommune Köln Der Platz an der Seekabelstraße sollte stärker entsiegelt werden und weitere Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität erhalten (z.B. Spielgeräte, Wasserspiel, Trinkbrunnen). Der süd-östliche breite gepflasterte Weg hat keine Verbindungsfunktion und könnte komplett entsiegelt werden (Aufnahme in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln). Die diagonale Rad-Durchfahrt sollte mit einem Oberflächenwechsel verdeutlicht werden, ggf. können alle anderen Wege wassergebunden ausgeführt werden. Um die Vorfahrtregel rechts-vor-inks auf der Josefine-Clouth-Straße für Verkehrsteilnehmende, die von Norden kommen, zu verdeutlichen, sollten Haifischzähne markiert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: kurz- bis mittelfristig Einzelmaßnahme(n): - Entsiegelung prüfen - Möblierung optimieren - Haifischzähne markieren Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Die Teilnehmenden, vor allem die Kinder, äußern Unklarheit darüber, welche Verkehrsregeln auf diesem Platz gelten und wo sie gehen sollen. Der Platz ist weitgehend versiegelt und weist bis auf wenige Bänke keine attraktiven Elemente auf. Radfahrende fahren diagonal über den Platz. Radfahrenden ist zudem die Vorfahrtregelung auf der Seekabelstraße nicht klar. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.014 Xantener Straße / KretzerstraßeStraße Kommune Köln Es sollte die Einrichtung eines "Doppel-Zebras" geprüft werden, so dass zu Fuß Gehende immer Vorrang haben. Alternativ sollte hier die Einrichtung einer Diagonalquerung geprüft werden, damit zu Fuß Gehende umwegfrei in alle Richtungen queren können. Die LSA muss barrierefrei ausgebaut werden und es sollten differenzierte Borde eingebaut werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und markieren - Barrierefreiheit herstellen Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Eine gesicherte Querungstelle hat der Fußverkehr am Knotenpunkt Xantener Straße/ Kretzerstraße nur westlich. Die LSA schaltet sehr schnell auf Grün, was bei der Begehung gelobt wird. Für Seheingeschränkte ist jedoch weder ein akustisches Signal noch ein taktiles Leitsystem vorhanden. Auf der nördlichen Seite ist das 3 cm hohe Bord für Personen im Rollstuhl/mit Rollator eine Barriere. Die Stadt Köln plant hier einen voll signalisierten Knotenpunkt. Priorisierung Ampel: rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.014 Xantener Straße / KretzerstraßeStraße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.015 KretzerstraßeStraße Kommune Köln Die Schule wünscht sich hier eine Schulstraße. Laut Protokoll zur Verkehrsingenieur-Besprechung am 07.12.2023 in Düsseldorf (VIB II/2023) muss für die Einrichtung einer Schulstraße ein Teileinziehungsverfahren durchgeführt werden. Empfohlen wird die Beschilderung mit VZ 260 und 1042-32. Anwohnende können eine Einzel-Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 StVO erhalten. Die VIB (Verkehrsingenieur-Besprechung NRW) empfiehlt die Einrichtung von Elternhaltestellen im Umfeld der Schule. Das VZ 357 sollte durch VZ 357-50 ersetzt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Beschilderungsmaßnahme - Kommunikation intensivieren - Elternhaltestellen einrichten Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Es wird berichtet, dass der Hol- und Bringverkehr an der Kretzerstraße ein Gefährdungspotential für zu Fuß gehende und Rad fahrende Schülerinnen und Schüler darstellt. Da die Kretzerstraße eine Sackgasse für den motorisierten Verkehr ist, kommt es zu gefährlichen Wendemanövern. Die Beschilderung der Sackgasse berücksichtigt nicht die Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr in den Nordpark. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.016 Kretzer Straße 5Straße Kommune Köln Vor dem Schultor sollten Gehwegvorstreckungen auf beiden Seiten der Fahrbahn eingerichtet werden. Dies sorgt dafür, dass Kinder an dieser Stelle queren können und frühzeitig vom fließenden Verkehr gesehen werden. Dies ist mittels Markierung und Sperrpfosten nach dem Vorbild der Schaafenstraße als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zu empfehlen. Zusätzlich könnten neben den Gehwegvorstreckungen Radabstellanlagen platziert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - vorgezogene Seitenräume prüfen - Markierungsmaßnahme - Fahrradabstellanlagen neu einrichten Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Es wird berichtet, dass die Querung der Fahrbahn für Kinder vor dem Schultor aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch parkende Autos problematisch ist. Es fehlen Radabstellanlagen für die Schulgemeinschaft. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.017 Xantener Straße zwischen Niehler Straße und Kretzerstraße Straße Kommune Köln Es sollte eine weitere Querungsmöglichkeit über die Xantener Straße auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße geprüft werden. Besonders fußverkehrsfreundlich wäre ein "Doppel-Zebra", sodass westlich und östlich der Josefine-Clouth-Straße gequert werden könnte. Über ein Lärmgutachten könnte die Einführung von Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten - Beleuchtung prüfen - Geschwindigkeitsreduktion prüfen Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: In diesem Abschnitt der Xantener Straße besteht keine Querungshilfe für den Fußverkehr. Durch das neu gebaute Clouth-Quartier sind jedoch neue Fußverkehrsachsen entstanden, welche auf der Xantener Straße derzeit noch nicht berücksichtigt werden. Aufgrund einer Baustelle bestand längere Zeit ein FGÜ auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße. Dieser wurde jedoch wieder entfernt. Die Xantener Straße stellt nach Aussagen der Teilnehmenden einen stark frequentierten Schulweg dar. Es gilt Tempo 50. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.017 Xantener Straße zwischen Niehler Straße und Kretzerstraße Straße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.018 Xantener Straße zwischen Niehler Straße und Kretzer Straße Straße Kommune Köln Nach dem Masterplan Parken und dem Beschluss der BV Nippes aus dem Jahr 2021 sollten auf der nördlichen Seite die Parkplätze, die eine durchgängige Gehwegbreite von 2 Metern verhindern, entfallen, da es durch den Schülerverkehr zu Pulkbildungen kommt und auch Grundschulkinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg fahren müssen. Es sollte geprüft werden, ob das Parken auf der Südseite in nur noch halbseitiges aufgesetztes Parken geändert werden kann, um weitere Flächen für den Fußverkehr zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Busverkehrs auf der Xantener Straße eine Fahrbahnbreite von mindestens 6,00 m benötigt wird. Es sollte kommuniziert werden, dass Stellplätze in Tiefgaragen des Clouth-Geländes ausreichend zur Verfügung stehen. Ein Parkraummanagement in Form eines Anwohnerparkgebiets sollte auch in diesem Bereich von Nippes forciert werden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren. Zudem könnten auch Radabstellanlagen eingerichtet werden, um das geordnete Radparken zu fördern. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Alternative Parkmöglichkeiten kommunizieren - Fahrradabstellanlagen anbieten Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Auf der nördlichen Straßenseite der Xantener Straße findet aufgesetztes Parken ohne jegliche Bewirtschaftung statt, wodurch die vorhandene komfortable Gehwegbreite auf 1,60 m bis 2,00 m eingeschränkt wird. Die Markierungen des aufgesetzten Parkens sind nur noch schlecht zu erkennen, weshalb Fahrzeuge teilweise zu weit in Flächen des Gehweges parken. Dieser Gehweg stellt eine stark genutzte Verbindung für die Schulkinder zur Kretzer Straße dar. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.019 Clouth-QuartierStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob die Durchfahrt durch Diagonalsperren und Umgestaltung von Straßenabschnitten unterbunden werden kann (Veedelsblock-Idee nach der Superblock-Idee aus Barcelona). Generell sollte das Kfz-Parken und die Versiegelung im Clouth-Gelände überprüft werden. So sollten Anwohnende möglichst die Tiefgaragen und nicht die oberirdischen Parkplätze nutzen. Ein Banner der GAG weist darauf hin, dass freie Kapazitäten verfügbar sind und Parkplätze in der Tiefgarage gemietet werden können. Dazu werden folgende Vorschläge gemacht: -Die oberirdischen Parkplätze sollten deutlich reduziert und bewirtschaftet werden (Prüfung Anwohnerparkgebiet) -Sharingstationen für Leihfahrzeuge einrichten (Scooter, Fahrräder) -Einrichtung von Lade- und Lieferzonen, auch für Handwerker und Pflegedienste sowie Behindertenstellplätze -Entsiegelung und Einrichtung von "Grünen Oasen": Schattenplätze, Blaue Infrastruktur (z.B. Sprühnebler im Sommer), wasserdurchlässige Oberflächen Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperre setzen - Parken neu ordnen und markieren - Tiefgaragenparken kommunizieren Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Durch das Clouth-Quartier fahren nach Auskunft der Teilnehmenden häufig Autofahrende, die die Lichtsignalanlagen an der Niehler Straße umfahren möchten. Die zusätzlich zu den Tiefgaragen bestehenden oberirdischen Parkplätze verursachen Parksuchverkehr auch durch Autofahrende aus Nachbarquartieren. Die Teilnehmenden bemängeln die starke Versiegelung und Aufheizung der Straßenräume im Sommer. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.020 Fußwegeachse Blücherstraße / Luftschiffplatz Straße Kommune Köln Diese Fußwegeverbindung zum Luftschiffplatz sollte durch eine andere Oberflächengestaltung, auch über die Josefine-Clouth- Straße, hervorgehoben und betont werden. Es sollte geprüft werden, ob an der LSA Niehler Straße/Blücherstraße eine differenziertes Bord auf der Nahmobilitätsachse Richtung Neusser Straße eingerichtet werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme - differenzierte Bordhöhe im Gehwegbereich umsetzen Zielzustand: Fußwegebeziehung Beschreibung der Situation: Diese attraktive Fußwegeverbindung führt auf direktem Wege vom Luftschiffplatz über die Blücherstraße zur Neusser Straße. Die derzeitige Gestaltung wird dieser wichtigen Nahmobilitätsache nicht gerecht. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.021 Schwerinstraße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße Straße Kommune Köln Das Parken sollte komplett auf die Fahrbahn verlegt werden, dadurch entfällt eine Parkreihe. Die Straße ist zudem für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Bei einer zu geringen Restfahrbahnbreite sollten Ausweichstellen für den Radverkehr eingerichtet werden. In diesen könnten auch Radabstellanlagen installiert werden, um die Gehwege freizuhalten. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Einbahnstraße für den Radverkehr öffnen - Fahrradabstellanlagen anbieten Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Schwerinstraße ist eine für den Radverkehr nicht geöffnete Einbahnstraße. Es wird auf beiden Seiten teilweise auf dem Gehweg sowie auf der Fahrbahn geparkt. Die Gehwege sind ca. 2,40 m breit, werden durch das Parken jedoch auf 1,30 m eingeengt. Zusätzlich engen abgestellte Fahrräder den Gehweg weiter ein. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.022 Blücherstraße zwischen Yorckstraße und Bülowstraße Straße Kommune Köln Besonders im Umfeld von Schulen und Bushaltestellen ist es wichtig, freie und breite Gehwege bereitzustellen. Die Container sollten versetzt werden und das Gehwegparken sollte entfallen. Dies verbessert außerdem die Querungssituation zum Leipziger Platz. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Entfernung der Container Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Im diesem Bereich der Blücherstraße ist Gehwegparken angeordnet. Zusätzlich stehen Altkleider- / Glascontainer auf dem Gehweg. Dadurch wird der Gehweg besonders im Zugang zur Bushaltestelle stark eingeengt. Hier sind Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung und Personenschaden polizeilich registriert worden. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.1.023 Leipziger PlatzStraße Kommune Köln Die Ein- bzw. Ausgänge zum Platz sollten frei von parkenden Autos gehalten werden. Dies ist ebenfalls auf der gegenüberliegenden Straßenseite nötig. Über Markierungen und das Setzen von Sperrpfosten kann das Parken unterbunden werden. Dabei ist auch auf freie Sichtverhältnisse zu achten, was durch die Einrichtung von angrenzendem Fahrradparken gewährleistet werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Gehwegvorstreckung einrichten und sichern - Parken neu ordnen und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Die Zugänge zum Leipziger Platz sind meist zugeparkt. Um die gegenüberliegende, bebaute Straßenseite zu erreichen, queren zu Fuß Gehende die Fahrbahn zwischen den Autos. Insbesondere für Kinder stellt dies ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Mit Rollstuhl oder Rollator ist die Querung schwierig bis unmöglich. Hier sind Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung und Personenschaden polizeilich registriert worden. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.001 Neusser Straße / Niehler KirchwegStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr ausgebaut werden kann. Zu Fuß Gehende hätten über die FGÜ stets Vorrang. Somit würde auch die Querung über den Niehler Kirchweg zum Park vereinfacht und erleichtert werden. Ein Entwurf für einen Kreisverkehr wurde für die Stadt Köln bereits im Jahr 2010 erstellt. Falls der Kreisverkehr nicht realisiert wird, sollte geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbiegefahrstreifen im Kölner Abbauprogramm enthalten ist oder aufgenommen werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Umbau des Knotenpunktes - freilaufenden Rechtsabbiegefahrstreifen Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Der Knotenpunkt weist einen freilaufenden Rechtsabbiegefahrstreifen auf, welcher auf den Autoverkehr beschleunigend wirkt und somit ein Gefahrenpotential für den Rad- und Fußverkehr darstellt. Zusätzlich gibt es an dieser LSA keine eigenständige Phase für zu Fuß Gehende, so dass abbiegende Fahrzeuge ins Fußgängergrün fahren ("feindliches Fußgängergrün"). In unmittelbarer Nähe zu diesem Knotenpunkt liegen mehrere Schulen und ein Seniorenheim. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.001 Neusser Straße / Niehler KirchwegStraße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.002 Gustav-Nachtigal-Straße / Eingang zum Park Straße Kommune Köln Die Umlaufsperre sollte abgebaut und ggf. durch einen regelgerecht markierten Sperrpfosten ersetzt werden. Das illegale Parken im Wendehammer sollte geahndet werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Durchfahrsperre ersetzen - Kfz-Parken kontrollieren und ahnden Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Umlaufsperre ist für Personen mit Rollstuhl/Rollator oder auch Fahrräder mit Anhänger nur sehr schwer passierbar. Im Wendehammer sind die Gehwege zugeparkt, weshalb man auf die Fahrbahn treten muss, um Richtung Süden zu gehen. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.003 Gustav-Nachtigal-Straße 2 - 39Straße Kommune Köln Aufgrund der Unterschreitung der Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m für das Durchkommen von z.B. Rettungsfahrzeugen muss das Parken in diesem Abschnitt entfallen. Die angrenzenden Straßen sollten zusätzlich untersucht werden. Die Wegnahme des Kfz-Parkens im öffentlichen Straßenraum wirkt sich positiv auf die Sichtbeziehungen aus und der Fußverkehr wird bei einer breiteren Fahrbahn nicht mehr durch Fahrzeuge, die den Gehweg mitnutzen, gefährdet. Um den Entfall der Stellplätze zu kompensieren, sollte auch hier die Einführung eines Bewohnerparkgebiets geprüft werden. Die Stellplätze im gesamten Quartier sollten deutlich markiert und beschildert werden, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. Um einen "Schilderwald" zu vermeiden, könnte hier ebenfalls eine Parkzone eingerichtet werden, die Kfz-Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Bewohnerparkgebiet prüfen - Kommunikation intensivieren Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: In diesem Teil der Straße wird auf der Fahrbahn geparkt, wodurch nur noch eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,50 m gegeben ist. Aufgrund der schmalen Restfahrbahnbreite parken manche Autos teilweise auch aufgesetzt auf dem Gehweg und schränken diesen in der Breite weiter ein. Größere Fahrzeuge müssen bei dieser Breite mit einem Rad auf dem Gehweg fahren und gefährden dadurch zu Fuß Gehende. Dies betrifft auch weitere angrenzende Straßen, wie Usambarastraße, Kamerunstraße und Tangastraße. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.004 Usambarastraße / Gustav-Nachtigal- Straße Straße Kommune Köln Um die Sichtbarkeit der Wegeverbindung nördlich der Gustav-Nachtigal-Straße zu erhöhen, sollte das VZ 357 durch VZ 357-50 "Für den Fuß- und Radverkehr durchlässige Sackgasse" ersetzt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Beschilderung ändern Zielzustand: Fußwegeverbindung stärken Beschreibung der Situation: Das Verkehrszeichen "Sackgasse" berücksichtigt die Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr nicht. Priorisierung Ampel: grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.005 Grünfläche NamibiastraßeStraße Kommune Köln Das Kfz-Parken an der Stelle sollte entfernt werden, so dass sowohl der Zugang zur Grünfläche frei bleibt als auch die Sichteinschränkung beim Queren der Gustav-Nachtigal-Straße aufgehoben wird. Für den Altglascontainer sollte ein anderer Standort gefunden werden. Um die Lärmsituation für Anwohnende zu verbessern, könnte auch ein Unterflur-Container geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Kfz-Parkplatz entfernen - Container versetzen Zielzustand: Verkehrssicherheit verbessern Beschreibung der Situation: Der Zugang zu der Grünfläche an der Namibiastraße ist durch Altglascontainer und parkende Kfz an der Westseite der Gustav- Nachtigal-Straße versperrt. Außerdem wird durch die parkenden Kfz die Sicht für den Fuß- und Radverkehr aus Richtung der Usambarastraße eingeschränkt. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.006 Nordstraße 13Straße Kommune Köln Kurzfristig: Vor dem Gebäude sollte mit Sperrpfosten und Markierungen die Gehwegfläche erweitert werden. Somit können Personen mit Hilfsmittel auf dem schmalen Gehweg bleiben und Personen ohne Hilfsmittel auf die heutigen Parkplatzflächen ausweichen. Die drei bewirtschafteten Parkplätze sollten hierfür entfernt werden, wie dies beispielweise auch bereits in der Kölner Altstadt umgesetzt wurde. Perspektivisch: Bei einer Sanierung der Straße sollte der Gehweg hier auch baulich erweitert werden. Parkautomaten sollten grundsätzlich in den Multifunktionsstreifen zwischen die Parkflächen integriert werden, so dass die Gehwegbreite durch diese Infrastruktur nicht eingeschränkt wird. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Gehweg verbreitern - Parken neu ordnen - Parkautomat versetzen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Das Gebäude Nr. 13 steht sehr nah an der Fahrbahn. Der Querschnitt der Fahrbahn berücksichtigt diesen Umstand nicht, und es werden zudem Kfz an der Engstelle geparkt, sodass der Gehweg hier auf ca. 1 m eingeengt wird. Außerdem befindet sich ein Parkautomat direkt nach der Engstelle auf dem Gehweg und schränkt die Gehwegbreite und die Barrierefreiheit weiter ein. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.007 Nordstraße/ Neusser Straße/ Nettelbeckstraße Straße Kommune Köln Es wird ein "Doppel-Zebra" mit differenziertem Bord empfohlen, um das Queren der Neusser Straße sicherer und attraktiver zu gestalten. Querende und links abbiegende Radfahrende können sich in den geschützten Verkehrsraum zwischen dem Doppel-FGÜ aufstellen. (Der geplante einfache FGÜ sichert nicht den Querungsbedarf der Radfahrenden). Das "Doppel-Zebra" wurde bereits für die Stadt Köln im Jahr 2010 geplant. Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob angrenzende Wohnstraßen (Beispiel Nordstraße) entlang der Neusser Straße mit Gehwegüberfahrten für den Fußverkehr bevorrechtigt werden können. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: An diesem Knotenpunkt führt eine wichtige Fuß- und Radverkehrsachse über die Neusser Straße zum Erzbergerplatz. Die zu Fuß Gehenden passieren die viel befahrene Neusser Straße ohne Querungshilfe. Die Stadt Köln plant die Einrichtung eines FGÜ auf der südlichen Seite. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.007 Nordstraße/ Neusser Straße/ Nettelbeckstraße Straße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.008 ErzbergerplatzStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob alle Eingänge zum Erzbergerplatz barrierefrei zugänglich gemacht werden können. Hierzu sollte zum Beispiel der Kfz-Parkplatz gegenüber des westlichen Eingangs vom Erzbergplatz (Siehe Foto 2) entfernt und mit einem differenzierten Bord ausgestattet werden. Weitere Eingänge sollten durch Gehwegvorstreckungen von illegal parkenden Kfz freigehalten und gesichert werden (Siehe Foto 1). Fahrradabstellanlagen statt der Kfz-Parkplätze auf unversiegeltem Boden sollten mehr Raum für eine attraktivere Gestaltung des Seitengrüns schaffen. Ob Quartiersgaragen gebaut und betrieben werden können, z.B. bei einer größeren Anzahl von wegfallenden Parkplätzen, ist Bestandteil des Antrags zum Masterplans Parken der Stadt Köln und sollte hinsichtlich des Erzbergerplatzes konkret geprüft werden. (Sitzung: 14.12.2021 Rat/0013/2021 Vorlage: AN/2635/2021) Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen - Gehwegvorstreckung markieren - Fahrradstellplätze anbieten Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: An den Eingängen zum Erzbergerplatz versperren legal und illegal parkende Kfz den barrierefreien Zugang zum Platz. Am westlichen und östlichen Rand des Erzbergerplatzes befinden sich im Seitengrün Trampelpfade und am Zaun abgestellte Fahrräder, Fahrradabstellanlagen sind nicht vorhanden. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.009 Erzbergerplatz 1 - 17Straße Kommune Köln Die Fahrbahn ist im südlichen Abschnitt etwas breiter als nördlich. Südlich vor den Hausnummern 1-8 kann das Parken komplett auf der Fahrbahn angeordnet werden. Im Abschnitt 11 - 17 sollte das Parken soweit wie möglich auf die Fahrbahn verschoben werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss immer gegeben sein. Die Schrägparkplätze, welche auf unversiegeltem Boden genutzt werden, müssten entfallen, da diese durch eine geringere Fahrbahnbreite nicht mehr erreichbar wären. Auch aus stadtgestalterischen sowie ökologischen Gründen ist dies nötig, denn der unversiegelte Boden wird durch das Kfz-Parken verdichtet und Schadstoffe gelangen in den Untergrund, wodurch die Bäume geschädigt werden können. Ob Quartiersgaragen gebaut und betrieben werden können, z.B. bei einer größeren Anzahl von wegfallenden Parkplätzen, ist Bestandteil des Antrags zum Masterplans Parken der Stadt Köln und sollte hinsichtlich des Erzbergerplatzes konkret geprüft werden. (Sitzung: 14.12.2021 Rat/0013/2021 Vorlage: AN/2635/2021) Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Auf der westlichen Seite des Erzbergerplatzes ist einhüftiges Gehwegparken angeordnet. Dieses ist anders als im östlichen Bereich nicht markiert, weshalb die Fahrzeuge unterschiedlich weit auf dem Gehweg stehen. Der Gehweg ist durch das aufgesetzte Parken teilweise deutlich auf unter zwei Meter einschränkt, obwohl dieser baulich etwa 2,40 m breit ist. Auf der Platzseite wird schräg in die Grünfläche auf unbefestigtem Boden geparkt. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.010 SchillplatzStraße Kommune Köln An diesem Platz sollte die die Kommunikation zwischen Rad-und Fußverkehr gefördert werden. Dafür könnten kurzfristig Hinweisschilder und ggf. auch Markierungen für mehr Rücksicht an den Zugängen zum Schillplatz angebracht werden. Um die Verkehrssituation um den Platz herum sicherer zu gestalten, sollte man die angrenzenden Straßen perspektivsch auch zu einem verkehrsberuhigten Bereich ausbauen. Hier sind die Belange des Fußverkehrs mit denen des Radverkehrs (Fahrradstraßenkonzept Nippes) miteinander abzuwägen. Ziel sollte es sein, den Radverkehr um den Platz herum zu führen. Dies könnte durch eine teilweise Entsiegelung und weitere Begrünung bzw. Möblierung des Platzes unterstützt werden, sodass eine direkte, geradlinige Durchwegung für den Radverkehr erschwert wird. Dabei sind die Veranstaltungen auf der Platzfläche zu berücksichtigen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Geschwindigkeitsreduktion prüfen - Umbau - Möblierung optimieren Zielzustand: Verkehrsberuhigung Beschreibung der Situation: Der Schillplatz wird als Stadtplatz mit hoher Aufenthaltsqualität beschrieben. Besonders die gut angenommenen Sitzbänke sowie der Biergarten im Sommer laden zum Verweilen ein. Teilnehmende berichten vom querenden Radverkehr, der hier teilweise zu schnell über die Platzfläche fährt, wo auch häuftig Kinder spielen. Die angrenzende Mauenheimer Straße ist bereits verkehrsberuhigt (VZ 325), während es die ähnlich gestalteten, angrenzenden Straßen nicht sind. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.011 Mauenheimer StraßeStraße Kommune Köln Es wird empfohlen, diesen Straßenabschnitt entsprechend den Vorgaben für einen Verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten. Hierfür sollten die Sperrpfosten und die Parkplätze entfernt bzw. anders angeordnet werden. Es sollte geprüft werden, ob weitere Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität eingerichtet werden können (z.B. Beete, Baumkübel, Sitz- und kleinere Spielmöglichkeiten). In Verkehrsberuhigten Bereichen sollten nur Längsparkstände angeordnet werden, da Quer- und Senkrechtparkstände durch die eingeschränkte Sicht beim Rückwärtsfahren ein Sicherheitsrisiko für den Fuß-, aber auch für den Radverkehr darstellen. Zumal Kinderspiele in einem Verkehrsberuhigten Bereich explizit erlaubt sind. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Sperrpfosten entfernen Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Der Verkehrsberuhigte Bereich wird nach Auskunft der Teilnehmenden von vielen nicht intuitiv erkannt. Die Gestaltung mit geradliniger Fahrbahn, den Parkreihen und den Sperrpfosten unterstützt die Schrittgeschwindigkeit nicht und suggeriert eher e ine Trennung der Verkehrsarten (Fahrbahn - Gehweg). Die Teilnehmenden wünschen sich, die Straße stärker zum Aufenthalt nutzen zu können und eine Umgestaltung, die den Verkehrsberuhigten Bereich auch optisch unterstützt. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.012 Simon-Meister-Straße 5 - 19Straße Kommune Köln Um auch den südlichen Gehweg auf eine Standardbreite zu bringen, müssen die Parkbuchten hier wegfallen. Dafür könnten die Stellplätze kurzfristig mit Sperrpfosten versehen und dem Gehweg zugeschlagen werden. So können mobilitätseingeschränkte Personen den Gehweg nutzen und nicht mobilitäteingeschränkte Personen die heutige Parkbucht als Gehweg nutzen (nach dem Beispiel der Gehwegerweiterung "Am Hof"). Perspektivisch sollte die Fläche dann auch baulich auf Gehwegniveau gebracht werden. Zur Kompensation des Stellplatzentfalls könnten die gegenüberliegenden Parkplätze als exklusive Anwohnerparkplätze angeordnet werden. Es sollte geprüft werden, ob eine barrierefreie Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe zum Schillplatz eingerichtet werden kann. Auch hierfür sollte die Anordnung der Parkstände überprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen - Durchfahrsperre setzen - barrierefreie Querung Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Diese Verbindung ist eine wichtige Nahmobilitätsachse von der autofreien Siedlung zur Neusser Straße. Der Gehweg auf der südlichen Seite ist deutlich zu schmal: So ist Begegnungsverkehr nicht möglich und mobilitätseingeschränkte Personen, wie z.B. Rollstuhlnutzende, können diesen Gehweg nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Die Querung zum Schillplatz ist nicht barrierefrei (Siehe Foto 2) Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.013 Turmstraße zwischen Simon-Meister- Straße und Baudriplatz Straße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob das Parken, ähnlich wie in der Ehrenfelder Rothehausstraße, umorganisiert werden kann. In der Rothehausstraße wird einseitig und alternierend Kfz-Parken angeboten, jeweils gegenüber wird der Gehweg durch Fahrradhalter vor illegalem Parken geschützt. Die Parkbuchten könnten somit zumindest teilweise (in der Breite) dem Gehweg zugeschlagen werden und zu Begegnungsstellen werden. Die zu schmalen Gehwege sollten konsequent von Mobiliar freigeräumt werden. Radabstellanlagen sollten im Bereich der heutigen Parkplatzflächen eingerichtet werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und sortieren - Umbau der Nebenanlage Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Bewegungsfreiheit ist hier insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhl, Kinderwagen, etc.) aufgrund der schmalen Gehwegebreiten von ca. 1,20 m und der parkenden Kfz stark eingeschränkt. Teilweise muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Zusätzlich schränken Mobiliar (wie Parkautomaten) und abgestellte Fahrräder die Gehbahn zusätzlich ein. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.014 St. Marienkirche/ TurmstraßeStraße Kommune Köln Kurzfristig müssen die Treppen mit kontrastreichen Vorderkantmarkierungen versehen werden. Es sollte geprüft werden, ob der Abschnitt vor der Kirche in den Verkehrsberuhigten Bereich integriert werden kann. Rund um die Kirche sollten Radabstellanlagen angeboten werden (z.B. in der Parkbucht vor dem Cafe). Zudem könnten Sitzmöglichkeiten die Aufenthaltsqualität verbessern. Der Parkplatz, der an die nördliche Rampe angrenzt, sollte ggf. entfallen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Da dies ein Behindertenparkplatz ist, muss dafür im unmittelbaren Umfeld Ersatz geschaffen werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Kirche/Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Treppen mit Vorderkantmarkierungen versehen - Geschwindigkeitsreduktion prüfen - Fahrradparken ordnen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Nur die Eingänge der Marienkirche können barrierefrei von Norden und Süden über Rampen erreicht werden (Siehe Foto2). Der Platz vor der Kirche, der gleichzeitig auch als östlicher Gehweg zu nutzen ist, ist nur über nicht kontrastreich gestaltete Treppen zu erreichen. Auf der Westseite befindet sich ein Gehweg, der jedoch von Senkrechtparkern überfahren wird. Außerdem sind keine Fahrradabstellanlagen vorhanden, so dass Fahrräder an Beleuchtungsanlagen oder Bäumen abgestellt werden. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.015 Turmstraße/ Thüringer StraßeStraße Kommune Köln Die Altglascontainer sollten an dieser Stelle entfernt werden, um die volle Gehwegbreite nutzbar zu machen und die Sichteinschränkung aufzuheben. Hierfür könnten die Glascontainer im Boden versenkt werden, oder ähnlich wie am Schillplatz (Foto 2) auf einem angrenzenden Parkplatz aufgestellt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Glascontainer entfernen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: An der Ecke Turmstraße zur Thüringer Straße befinden sich zwei Altglascontainer auf dem Gehweg und engen diesen stark ein. Priorisierung Ampel: Gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.016 WilhelmsplatzStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, wo Sitzgelegenheiten platziert werden können, die die Markttätigkeit nicht einschränken. Zusätzlich könnten aufgemalte Spielfelder die Aufenthaltsqualität zu den Zeiten, an denen der Markt nicht stattfindet, verbessern. Ein positives Beispiel ist auf dem Ottmar-Pohl-Platz in Kalk realisiert: hier wurde ein Verkehrsübungsplatz markiert, der von jüngeren Kindern mit Rollern, Bobbycars, Laufrädern und sonstigen Fahrzeugen befahren werden können. Die BV Nippes sollte sich im Hinblick auf die Erfahrungen mit dieser Gestaltung mit den BV in Kalk und Lindenthal (Perspektive Auerbachplatz) austauschen. An jeder Seite sollte mindestens eine barrierefreie Querungsstelle und ein barrierefreier Zugang angeboten werden, die durch Sperrpfosten gegen illegales Parken und ggf. auch Gehwegvorstreckungen auf beiden Seiten der Querungsstelle gesichert sind. Es sollte außerdem geprüft werden, ob an Stelle einiger Kfz-Parkplätze Fahrradabstellanlagen errichtet werden können. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Möblierungsmaßnahme - Barrierefreiheit einrichten - Radabstellanlage einrichten Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Auf dem Wilhelmplatz wird täglich Markt abgehalten, dennoch sind im direkten Umfeld keine Sitzmöglichkeiten vorhanden. Rings um den Platz wird senkrecht geparkt. Da barrierefreie Zugänge nicht vorhanden sind, müssen mobilitätseingeschränkte zu Fuß Gehende die Kfz-Auffahrten benutzen. Die gepflasterten Querungsstellen zum Wilhelmplatz sind insbesondere zu Marktzeiten häufig zugeparkt. Abstellmöglichkeiten für Radfahrende sind nur eingeschränkt vorhanden, daher werden die Fahrräder an Sperrpfosten, Masten und sonstigem Mobiliar geparkt, was zu Fuß Gehende häufig behindert. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.017 Siebachstraße/SteinbergerstraßeStraße Kommune Köln An der Grundschule Steinberger Straße sollte die Anordnung der Radabstellanlagen überprüft werden. Die Absperrgitter sollten entfernt werden und die Radabstellanlagen auf die Flächen für Kfz-Parkplätze versetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Radabstellanlagen neu ordnen und einrichten - Einbahnstraße für Radverkehr öffnen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Auf der Südseite der Steinberger Straße stehen Absperrgitter direkt neben der Parkreihe, die als Fahrradparkanlagen genutzt werden und den Gehweg in seiner Breite einschränken. Priorisierung Ampel: gelb 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.018 Kempener Str./Thüringer StrStraße Kommune Köln Es sollte geprüft werden, ob an diesem Knotenpunkt ein Kreisverkehr realisiert werden kann. An allen Knotenpunktsästen des Kreisverkehrs sind Fußgängerüberwege Standard, so dass zu Fuß Gehenden immer Vorrang gewährt wird. Es sollte geprüft werden, ob Radverkehr auf der Fahrbahn der Kempener Straße (ggf. auf Schutzstreifen) geführt werden kann, damit die zu Fuß Gehenden die gesamte Breite der Nebenanlage nutzen können. Diese Vorschläge sind bereits für die Stadt Köln im Jahr 2010 ausgearbeitet worden. Kurzfristig könnte geprüft werden, die Parallelführung auf der östlichen Seite mit Sperrpfosten von einer Seite zu schließen (Garagenzufahrt) und eine Gehwegüberfahrt einzurichten. Die Flächen zum Knotenpunkt hin sollten von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden, damit die zu Fuß Gehenden größere Aufstellflächen und eine bessere Sicht erhalten. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Umbau in Kreisverkehr - Entsiegeln Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Der gesamte Knotenpunkt wirkt überdimensioniert. Die LSA-Schaltung ist aufgrund der langen Wartezeiten fußverkehrsunfreundlich. Die Radwege auf den Nebenanlagen der Kempener Straße schränken die Wegebreiten ein. Auf der östlichen Seite der Kempenerstraße ist die Fußverkehrsführung durch die Kfz-Parallelführung (VZ 250 und Anlieger frei), die als freier Rechtsabbiegefahrstreifen genutzt wird, unübersichtlich und umwegig sowie nicht barrierefrei. Bei Überquerung der Kempener Straße stehen die zu Fuß Gehenden entweder auf einer zu schmalen Aufstellfläche (nördlich Siehe Foto 2) oder auf dem Radweg (südlich Siehe Foto 1). Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.018 Kempener Str./Thüringer StrStraße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.019 Kempener StraßeStraße Kommune Köln Die heutige Führung des Radverkehrs auf den Nebenanlagen erzeugt Konflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr und birgt ein großes Unfallrisiko. Teilweise stehen beiden Verkehrsarten nur etwa 1,20 m zur Verfügung. Durch Stadtmobiliar, Mülltonnen etc. werden diese Breiten noch zusätzlich eingeschränkt. Der Radverkehr sollte auf der Fahrbahn auf Schutz- oder Radfahrstreifen geführt werden. Dem Fußverkehr stünde somit die gesamte Breite der Nebenanlagen von etwa 2,50 m zur Verfügung. Die Knotenpunkte sollten in Kreisverkehre umgebaut werden, da diese dem Fußverkehr immer Vorrang gewähren, die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten gesenkt werden und der Verkehr insgesamt langsamer und flüssiger abgewickelt wird. Die Anordnung von Tempo 30 sollte aus Lärmschutzgründen geprüft werden. Zudem werden weniger Flächen benötigt, da keine Aufstellflächen vor LSA notwendig sind. Die nicht benötigten Flächen sollten entsiegelt und begrünt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Straßenquerschnitt neu aufteilen - Radverkehrsführung prüfen - Knotenpunkte umgestalten Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Auf der Kempener Straße kommt es zu Konflikten zwischen Rad- und dem Fußverkehr. Beide Verkehrsarten werden auf den Nebenanlagen geführt. Der Radweg ist benutzungspflichtig. Für den Kfz-Verkehr stehen zwei Richtungen je Fahrbahn zur Verfügung, wobei der rechte Fahrstreifen als Abbiegespur und Parkplatzfläche genutzt wird. Es besteht kein Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Autos und dem Radverkehr. Zudem ist Tempo 50 über die gesamte Kempener Straße angeordnet. Priorisierung Ampel: Rot 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.019 Kempener StraßeStraße Kommune Köln 09.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.501.2.020 Kempener StraßeStraße Kommune Köln Durch eine unbefestigte Oberfläche wird der Boden durch das Kfz-Parken verdichtet und es können Schadstoffe in den Boden gelangen, was sich negativ auf die Lebenserwartung der Bäume auswirken kann. Für eine attraktive Wohnumgebung und mehr Aufenthaltsqualität sollte die Mittelallee vom Parken komplett oder zumindest größtenteils freigestellt werden. Ähnliche Alleen wie die Weißenburgstraße im Agnesviertel, die Beethovenstraße im Kwartier Latäng oder die Volksgartenstraßen in der Südstadt genießen eine hohe Beliebtheit bei zu Fuß Gehenden und tragen zur hohen Lebensqualität in den jeweiligen Veedeln bei. Laut de m Masterplan Parken soll das Parken in Mittelalleen entfallen. Im Bereich zwischen den Bäumen könnten Bänke angeboten werden. Die versiegelten Flächen könnten entsiegelt werden, was sich positiv auf das Mikroklima auswirken und das zu Fuß Gehen auch an Hitzetagen stärken würde. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen - Flächen entsiegeln Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Die Mittelallee der Kempener Straße wird zum Kfz-Parken genutzt, das nur teilweise bewirtschaftet wird. Die bewirtschafteten Stellplätze sind zum Langzeitparken für 5 Euro am Tag freigegeben, was nur einen geringen Anreiz gibt, Nippes mit Verkehrsmittelalternativen zum Auto zu besuchen. Die Flächen sind nur zum Teil versiegelt und befestigt, teilweise besteht der Untergrund aus Schotter. Priorisierung Ampel: Grün 09.04.2024
  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 2187/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Fußverkehrs-Checks in den Stadtteilen Kalk, Ostheim und Nippes Der Stadt Köln ist es ein wichtiges Anliegen, die Verkehrsbedingungen in Köln für alle Ver- kehrsteilnehmenden zu verbessern. Mit den im letzten Jahr durchgeführten Fußverkehrs- Checks in Kalk, Ostheim und Nippes wurde die Sicht der zu Fuß Gehenden in den Fokus ge- nommen. Die Abschlussberichte zu den Fußverkehrs-Checks liegen nun vor und sind als Anlagen 1.1 (Kalk, Ostheim) und 2.1 (Nippes) beigefügt. Was sind Fußverkehrs-Checks (FVC)? Die Fußverkehrs-Checks laufen nach einem festen und etablierten Schema ab. Begleitet durch Verwaltung und ein Fachbüro werden auf Stadtteilebene und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bezirkspolitik die Bedingungen für den Fußverkehr im Rah- men von Vor-Ort-Begehungen begutachtet. Das Fachbüro erarbeitet auf Grundlage der Begehungen Maßnahmenvorschläge, welche im Anschluss präsentiert und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Bezirkspoli- tik diskutiert werden. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. Der Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim wurde über das Zukunftsnetz Mobilität NRW, bei dem die Stadt Köln Mitglied ist, finanziert. Die Stadt Köln hatte sich dort für die Durchführung der Fußverkehrschecks 2023 beworben und wurde als eine von landesweit zwölf Kommunen für die Durchführung des Fußverkehrs-Checks NRW vom Zukunftsnetz Mobilität NRW ausge- wählt. Die Durchführung des Fußverkehrs-Checks für Nippes wurde von der Stadtverwaltung Köln ergänzend nach demselben Ablaufschema beauftragt. Mit der Durchführung wurde das Büro VIA aus Köln beauftragt. Nachfolgend ist der Ablaufplan der Fußverkehrs-Checks aufgeführt. Für alle weiteren Ergeb- nisse wird auf die Anlagen verwiesen. Ablaufplan Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim  Donnerstag 17. August 2023: Infos zum Fußverkehrs-Check Routendiskussion und Mängelsammlung  Dienstag, 22. August 2023: Begehung der Route Kalk  Mittwoch, 30. August 2023: Begehung der Route Ostheim  Dienstag 28. November 2023: Vorstellung erste Maßnahmenvorschläge und Diskussion mit den Teilnehmenden  Ausarbeitung Dokumentation „Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim“ (Anlage 1.1.)  Donnerstag, 6.Juni 2024: Vorstellung der Ergebnisse in der BV Kalk 2 Ablaufplan Fußverkehrs-Check Nippes  Dienstag, 29. August 2023: Infos zum Fußverkehrs-Check Routendiskussion und Mängelsammlung  Dienstag, 17. Oktober 2023: Route östlich der Neusser Straße  Mittwoch, 25. Oktober 2023: Route westlich der Neusser Straße  Dienstag, 12. Dezember 2023: Vorstellung erste Maßnahmenvorschläge und Diskussion mit den Teilnehmenden  Ausarbeitung Dokumentation „Fußverkehrs-Check Nippes“ (Anlage 2.1)  Donnerstag, 20. Juni 2024: Vorstellung der Ergebnisse in der BV Nippes Wie geht es weiter? Mit den Abschlussberichten werden die Fußverkehrs-Checks durch das Fachbüro abge- schlossen. Der Stadtverwaltung wurde mit dem Bericht ein Kataster mit vielfältigen Maßnah- menvorschlägen übergeben (Anlagen 1.2 und 2.2). Die straßenplanerische, verkehrsrechtliche und verkehrstechnische Machbarkeit für jeden ein- zelnen Maßnahmenvorschlag muss im Rahmen einer detaillierten Betrachtung bzw. Detailpla- nung in unterschiedlichen Fachabteilungen der Verwaltung geprüft werden. Diese Aufgabe für alle Maßnahmen pauschal durchzuführen, ist weder effektiv noch mit den zur Verfügung ste- henden Ressourcen leistbar. Diese Aussage ist unabhängig von dem Umstand, dass die „Stelle Fußverkehrsbeauftragte*r“ noch nicht wiederbesetzt ist, gültig. Das Ausschreibungs- verfahren für diese Stelle wird in Kürze starten. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung wird daher im laufenden Geschäft der Verwal- tung kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „freie Ecke“ und „freie Sicht“ sowie „Umsetzen von Radabstellanlagen runter von Gehwegen“ prüfen und nach Mög- lichkeit umsetzen. Für alle weiteren Maßnahmen sind politische Prüfaufträge erforderlich. Diese werden dann in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen innerhalb der Verwaltung bear- beitet. Anlagen 1.1 Dokumentation Fußverkehrs-Check Kalk und Ostheim 1.2 Vorschläge des Gutachters / Maßnahmenkataster Kalk und Ostheim 2.1 Dokumentation Fußverkehrs-Check Nippes 2.2 Vorschläge des Gutachters / Maßnahmenkataster Nippes
  • Anlage 1.2 Maßnahmenkataster_Kalk_Ostheim

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1.2 Maßnahmenkataster_Kalk_Ostheim

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Maßnahmen-Nr. KLN.802.001 Gießener Straße / TaunusstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Die Markierungen der STOP-Haltlinie und des Fußgängerüberwegs sollten erneuert und die Infrastruktur barrierefrei ausgebaut werden (differenziertes Bord, taktile Elemente). Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob ein "Doppel-Zebra" an der Gießener Straße eingerichtet werden kann, d.h. ob zu dem bestehenden FGÜ östlich ein weiterer westlich der Taunusstraße ergänzt werden kann. Eine ausreichend breite Gehbahn von der Taunusstraße in Richtung Knotenpunkt muss frei gehalten werden. Dafür sollte die Anordnung der Außengastronomie und die Hinführung zum FGÜ überprüft werden, ggf. ist auch das Straßenbaumbeet umzugestalten. Die Schließung der Durchfahrt für Kfz unter der S-Bahn, die in der BV Kalk im Sommer beschlossen wurde, hilft an diesem Knotenpunkt auch dem Fußverkehr, da die Kfz-Belastung hier abnehmen wird und die Komplexität der Fahrbeziehungen reduziert werden wird (mehrere Überschreiten-Unfälle). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberwege einrichten und markieren - Flächen für die Außengastronomie neu ordnen - Baumeinfassung optimieren Zielzustand: Querungen verbessern Beschreibung der Situation: Durch die S-Bahn-Haltestelle Trimbornstraße und die Bushaltestellen besteht an der Gießener Straße ein erheblicher Querungsbedarf. Die Markierungen des vorhandenen Fußgängerüberwegs sowie der STOP-Haltlinie von der Taunusstraße kommend sind erneuerungsbedürftig. Die Außengastronomie schränkt teilweise die direkte Wegeachse von der südlichen Taunusstraße kommend ein. Es wird berichtet, dass die Durchfahrt unter der S-Bahn für den Kfz-Verkehr unterbunden werden soll. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Anlage 1.2 Maßnahmen-Nr. KLN.802.001 Gießener Straße / TaunusstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.002 Gießener Straße / TrimbornstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Das Fahrradparken sollte aus dem direkten Knotenpunktbereich entfernt und in die Randbereiche verlagert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fahrradparken neu ordnen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die an dem Knotenpunkt geparkten Fahrräder behindern die Sicht und schränken die Gehbahnen ein. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.003 Trimbornstraße / Dillenburger StraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Es sollte geprüft werden, ob auf der Nordseite der S-Bahn-Haltestelle zwei Parkplätze vor der Dillenburger Straße 1 in eine Station für Mikromobilität (Leihfahrzeuge) umgewidmet werden können. Auf der Südseite sollte das ebenfalls im Verlauf der Gießener Straße geprüft werden. Dadurch wird das Abstellen von Leihfahrzeugen geordnet und der Fußverkehr nicht mehr behindert. Zudem werden die Sichtbeziehungen im Knotenpunkt Dillenburger Straße / Trimbornstraße verbessert, was das Queren zu Fuß sicherer gestaltet. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parkplatz umwidmen - Sharing-Station einrichten Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Besonders zu den Morgenzeiten wird berichtet, dass Leihfahrräder und E-Scooter die Flächen des Gehweges stark einschränken. Als Folge muss teilweise auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.004 TrimbornstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Kurzfristig sollte die westliche Seite des Gehweges auf Kosten der westlichen Parkreihe, die die Breitenvorgaben nicht erfüllt, erweitert werden. Dies kann provisorisch mit Sperrpfosten sowie einer auffälligen Markierung umgesetzt werden, wie beispielweise in der Kölner Altstadt (z.B. Am Hof). Perspektivisch sollte der Gehweg auch baulich erweitert werden, sodass eine breite barrierefreie Fußwegeverbindung entsteht. Um den Entfall der Stellplätze für Anwohnende teilweise zu kompensieren, können die verbliebenen Stellplätze auf der gegenüberliegenden Seite exklusiv für Anwohnende reserviert werden. Eine Einrichtung von Lade-/Lieferzonen und Stellplätzen für Handwerk und Pflege ist zu prüfen. Für Auswärtige ist das Parken im Parkhaus der KölnArcaden möglich. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Gehweg verbreitern - Parken neu ordnen Zielzustand: Fußwegebeziehung verbessern Beschreibung der Situation: Als Verbindung zwischen KölnArcaden, Kalker Hauptstraße, Stadtbahn-Haltestelle Kalk Post und S-Bahn besitzt die Trimbornstraße eine sehr hohe Bedeutung für den Fußverkehr (Hauptachse). Der westliche Gehweg wird dabei stärker genutzt als der östliche. Mit einer Breite von ca. 2 Metern ist dieser jedoch nicht für diese Frequenz ausgelegt. Zudem wird die Gehwegbreite durch Kundenstopper punktuell eingeschränkt. Angrenzend an den westlichen Gehweg befinden sich durchgehend Stellplätze. Auch östlich der Trimbornstraße befinden sich Kfz-Stellplätze, die jedoch durch Baumpflanzungen und Gehwegvorstreckungen unterbrochen werden. Die markierten Parkbuchten sind zu schmal nach den heutigen Vorgaben, sodass teilweise mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt und die Wegebreite weiter eingeschränkt wird. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.005 Trimbornstraße 1 / Kalker Hauptstraße Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Der Platz sollte als Fußgängerzone (Rad frei) beschildert werden. Es sollte geprüft werden, ob das Befahren des Platzes für den Lieferverkehr notwendig ist, oder ob in der nahen Umgebung, wie bspw. an Robertstraße und Johann-Mayer-Straße, zusätzliche Ladezonen eingerichtet werden können. Entlang der Kalker Hauptstraße befinden sich bereits Ladezonen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Beschilderung ändern Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Es wurde berichtet, dass auf dem Vorplatz der Kalker Post tagsüber durchgehend Lieferverkehr stattfindet und beobachtet, dass entnommene Poller nicht wieder eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Platz auch illegal befahren und beparkt wird. Die Verkehrsregelungen auf dem Platz sind bisher nicht klar definiert, was Rad- und Lieferverkehr betrifft. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.006 Kalker Hauptstraße/VietostraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Aufgrund der hohen Bedeutung für den Fußverkehr sollte geprüft werden, ob diagonales Queren und somit eine eigene Grünphase für den Fußverkehr eingerichtet werden kann. So hätten zu Fuß Gehende einen kürzeren Weg zurückzulegen und es käme auf den teilweise zu gering dimensionierten Aufstellflächen weniger zu einer Pulkbildung. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Knotenpunkt zumindest um eine dritte signalisierte Fußverkehrsquerung auf der Ostseite nachgerüstet werden. Die Aufstellflächen sollten verbreitert und die differenzierten Borde nachgerüstet werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur optimierten Querung des Fuß-/ - differenzierte Bordhöhe im Gehwegbereich umsetzen Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Dies ist eine außerordentlich stark frequentierte Querungsstelle an der Kalker Hauptstraße. Eine gesicherte Querung ist nur über die LSA auf der westlichen Seite möglich (fehlende signalisierte Querung auf östlicher Seite, keine barrierefreie Querung über den U-Bahn-Zugang). Abbiegende Kfz fahren in die Fußverkehrsströme an der LSA (sog. "feindliches Fußgängergrün"). Die Mittelinsel ist für die hohe Anzahl an zu Fuß Gehenden insbesondere mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl und die Radfahrenden, die hier auch queren müssen, zu klein dimensioniert (hier werden die angrenzenden Flächen bereits intensiv genutzt). Aufgrund des U-Bahn- Zugangs, der Mülltonne und diverser Masten ist der direkte Weg zur Querung Vietorstraße stark eingeschränkt, doch das Leitsystem führt genau hier hin. Das differenzierte Bord fehlt. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.007 Grüne Durchwegung Kalker Hauptstraße / Kalk-Mülheimer Str. Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Die "Grünen Wege Kalk" als parallele Fußverkehrsverbindung zur Kalker Hauptstraße sollten insgesamt aufgewertet und gestärkt werden. Gegebenenfalls können diese Verbindungen durch Möblierung (z.B. Spielelemente, Tischtennis, Beach-Volleyball-Feld, Calisthenics-Anlage, Generationenpark) ergänzt werden, um möglichst viele Zielgruppen anzusprechen und die Verbindungen zu beleben. Der Reinigungszyklus und die Beleuchtung sollten überprüft, das Kfz-Parken geordnet und kontrolliert werden. Die "Trampelpfade" stellen die genutzten Fußwegeverbindungen dar und sollten befestigt und barrierefrei ausgebaut werden. Die Natursteine sind durch markierte Sperrpfosten zu ersetzen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Sauberkeit verbessern - Beleuchtung prüfen - Möblierung optimieren Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Mit den "Grünen Wegen" gibt es in Kalk äußerst attraktive Parallelwege abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Umgebung wirkt jedoch durch herumliegenden Müll ungepflegt und wird von den Teilnehmenden als Angstraum wahrgenommen. Auf den befestigten Flächen findet viel Parkverkehr statt. "Trampelpfade" zeigen die genutzten Fußwegeverbindungen. Große Natursteine als Barriere für den Kfz-Verkehr sind eine Sturzgefahr für seheingeschränkte Personen. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.008 Kalk-Mülheimer-Straße / Vorsterstraße Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Am Knotenpunkt sollte geprüft werden, ob ein "Doppel-Zebra" eingerichtet werden kann, damit zu Fuß Gehende mit Vorrang queren können. Die Kfz-Stellplätze direkt am Knotenpunkt (Ladezonen und Behindertenstellplatz) müssen dann verlagert werden. Als Vorbild könnte hier die Ausführung der Querungsstellen an der Vogelsanger Straße dienen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberwege einrichten und markieren - Parken neu ordnen Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Im Zuge der Umgestaltung der Kalk-Mülheimer-Straße wurden die Seitenräume von Mobiliar freigeräumt und der Radverkehr auf die Fahrbahn verlagert, was als Good-Practice-Maßnahme von den Teilnehmenden gewertet wird. Jedoch wurde die Sicherung der Querungsstellen für den Fußverkehr in der Planung nicht berücksichtigt. Besonders am Knotenpunkt Vorsterstraße wird Querungsbedarf gesehen (zusätzlich zum Knotenpunkt mit der Engelsstraße weiter nördlich). Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.008 Kalk-Mülheimer-Straße / Vorsterstraße Straße Kommune Köln KalkOrtsteil 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.009 Vorsterstraße / "Aldi-Parkplatz"Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Hier sollte eine Gehwegüberfahrt geprüft werden. Der Fußverkehr erhält somit stets Vorrang vor den ein- und ausfahrenden Kfz und kann niveaugleich queren. Zusätzlich sollte eine Wegeachse für zu Fuß Gehende vom östlichen, öffentlichen Gehweg über den Parkplatz bis zum Durchgang Kalker Hauptstraße von Kfz freigehalten und sichtbar gemacht werden (z.B. durch Markierungen). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Gehwegüberfahrt einrichten - Wegebeziehungen sichern und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Der südliche Gehweg der Vorsterstraße endet von der Kalk-Mülheimer-Straße kommend auf Höhe der Zufahrt zum Parkplatz und ist an dieser Stelle nicht abgesenkt. Der Gehweg müsste über Privatgelände zum Parkplatz fortgeführt werden. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.010 Vorsterstraße 74Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Es sollte seitens des Verkehrsdienstes klar kommuniziert werden, dass die Fläche des Gehweges nicht zum Parken genutzt werden darf. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Kommunikation intensivieren - Kontrolle intensivieren Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Zwischen dem Gehweg und dem Gebäude Vorsterstraße 74 befindet sich eine Privatfläche, welche zum Parken genutzt wird. Vor Ort wurde mehrfach beobachtet, dass das parkende Kfz in die öffentliche Fläche des Gehweges hineinragt und diese stark einschränkt. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.011 Vorsterstraße / JosephskirchstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Hier sollte geprüft werden, eine Querungsstelle für den Fußverkehr mittels Markierungen zu definieren und diese über Sperrpfosten / Radabstellanlagen nach dem Vorbild Schaafenstraße gegen Kfz-Parken zu sichern. Alternativ könnte der verkehrsberuhigte Bereich in diese Kreuzung verlängert werden, was jedoch baulichen Aufwand erfordern würde. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Auf der Grenzmarkierung parkende Kfz schränken die Sicht beim Queren der Josephskirchstraße stark ein. Laut Aussage der Teilnehmenden wird diese Stelle häufig beparkt. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.012 Thumbstraße / SteprathstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Die Sperrpfosten sollten so platziert werden, dass die gesamte Platzfläche nicht beparkt werden kann. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Liefer-/Ladezone an der Thumbstraße die Anlieferung für den Discounter erleichtern und sicherer gestalten könnte oder ob die rückwärtige Belieferung wieder aufgenommen werden kann. Falsch parkende Autos sollten hier verstärkt kontrolliert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Liefer-/Ladezone prüfen - Kontrolle intensivieren Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Vor dem Discounter schränken parkende Kfz die Nutzbarkeit und Barrierefreiheit der Platzfläche erheblich ein. Zum Zeitpunkt d er Begehung waren etwa zehn Fahrzeuge in diesem Bereich z.T. illegal geparkt. Ein großer Teil der Platzfläche gehört zum Verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur auf markierten Stellplätzen geparkt werden darf. Es wird berichtet, dass es bei Anlieferung des Discounters zu gefährlichen Situationen auf der Steprathstraße kommt und dass früher rückwärtig über eine Zufahrt an der Breuerstraße angeliefert wurde. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.013 Markt 26Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Die Barriere sollte abgebaut werden, um das Queren an dieser Stelle zu ermöglichen, da nur hier im direkten Knotenpunktbereich die Sicht in beide Richtungen gegeben ist. So zwingt die Absperrung zu Fuß Gehende an deutlich gefährlicheren Stellen zu queren, wo die Sicht jeweils nur in eine Fahrtrichtung gegeben ist. Im Zuge der Umgestaltung der Achse Thumbstraße / Markt in eine Fahrradstraße werden Radabstellanlagen auf ehemaligen Kfz- Stellplätzen errichtet. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - barrierefreier Umbau - Fahrradstraße einrichten - Radabstellanlagen schaffen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Am Knotenpunkt Thumbstraße / Markt ist ein Gitter angebracht, das zu Fuß Gehende davon abhalten soll, im Kurvenbereich zu queren. Daran werden Fahrräder abgestellt, die den Gehweg zusätzlich verengen. Die Achse Thumbstraße / Markt wird Fahrradstraße. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.014 Markt / ThumbstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Im Verkehrsberuhigten Bereich sollten Balkenmarkierungen mit bremsender Wirkung für den Radverkehr eingerichtet werden, sodass ersichtlich wird, dass hier besondere Aufmerksamkeit gefordert ist. Unterstützend kann auch das VZ 325.1 als Piktogramm auf den Boden aufgebracht werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme - Kommunikation intensivieren Zielzustand: Verkehrsberuhigung Beschreibung der Situation: Nördlich des Markts wird eine Fahrradstraßenachse geplant, auch südlich ist eine Fahrradstraße vorgesehen. Die Fahrradstraße am südlichen Markt wird wegen der westlich gelegenen Schulen geplant. Nach den Planungen bleibt in diesem Bereich der Verkehrsberuhigte Bereich im Süden bestehen, die Parkplätze sollen zugunsten von Radabstellanlagen entfallen und das Befahren des südlichen Markts mit dem MIV wird nicht mehr möglich sein. Die Teilnehmenden berichten von ihren Sorgen, dass die Radfahrenden den Verkehrsberuhigten Bereich nicht entsprechend langsam befahren. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.015 BreuerstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Es wird vorgeschlagen, die gesamte Breuerstraße als Verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen. Somit könnte der Fußverkehr, welcher der grünen Durchwegung folgt, sicherer queren. Aufgrund der geringen Gehwegbreiten in der südlichen Breuerstraße ist zu prüfen, das Parken komplett auf die Fahrbahn zu versetzen und zu markieren. Um die Geschwindigkeit der Kfz zu reduzieren, sollte alternierendes Parken geprüft werden. Um die Aufenthaltsfunktion des Verkehrsberuhigten Bereiches und die Klimaresilienz zu stärken, könnten zusätzlich Baumkübel und Sitzgelegenheiten integriert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Verkehrsberuhigten Bereich erweitern - Parken neu ordnen und markieren - Begrünung und Möblierung Zielzustand: Verkehrsberuhigung Beschreibung der Situation: Der Verkehrsberuhigte Bereich in der Breuerstraße beginnt derzeit nördlich der Achse der "Grünen Wege". Weiter südlich, auf Höhe der Hausnummern 12-20 findet angeordnetes einhüftiges Gehwegparken statt, was den Gehweg auf eine nutzbare Breite von etwa 1,20 m einschränkt. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.016 Kalker Hauptstraße / BreuerstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Die LSA sollte barrierefrei ausgebaut werden (akustisch, taktil, diffenziertes Bord). Es sollte geprüft werden, ob auch die Querungsstelle östlich der Breuerstraße signalisiert gesichert werden kann. Alternativ kann auch hier im Zuge der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße ein "Doppel-Zebra" geprüft werden (Vorbild Vogelsanger Straße). Dann sollte ein Umbau der Einmündung Breuerstraße und Hollweghstraße als Gehwegüberfahrt geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur optimierten Querung des Fuß-/ - Fußgängerüberweg einrichten und markieren - Gehwegüberfahrt prüfen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Lichtsignalanlage ist nicht barrierefrei ausgebaut. Es fehlen ein akustisches Signal sowie taktile Leitelemente. Zudem fehlt auf der östlichen Seite die signalisierte Querung über die Kalker Hauptstraße, so dass viele Personen ohne Sicherung queren. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.016 Kalker Hauptstraße / BreuerstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.017 Kalker HauptstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Es ist zu prüfen, ob die Schrägparkstände in Längsparkstände umgewandelt werden können, da sie nicht nur den Gehweg einengen, sondern auch die Radfahrenden auf dem Schutzstreifen gefährden. Fahrradabstellanlagen sollten nur dort auf dem Gehweg eingerichtet werden, wo ausreichend breite Gehbahnen vorhanden sind (Breite bei Geschäftsstraßen mit Auslagen nach EFA: 5m bei <15.000 DTV ). Zu bevorzugen ist jedoch, dass Radabstellanlagen grundsätzlich auf Parkflächen platziert werden sollten. An Knotenpunkten sollte geprüft werden, ob der Querungsweg durch vorgezogene und mit Sperrpfosten gesicherte Querungsstellen verkürzt werden kann (Beispiel Schaafenstraße). Die Einmündung Hollweghstraße (Sackgasse) bietet sich auch für eine Gehwegüberfahrt an. Dies würde das Parken und Wenden von Fahrzeugen unterbinden und den Vorrang des Fußverkehrs infrastrukturell herstellen. Gehwegüberfahrten an den untergeordneten Straßen sollten im Zuge der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße grundsätzlich geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Gehwegüberfahrt prüfen Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Auf diesem Abschnitt der Kalker Hauptstraße wird derzeit schräg geparkt, sodass Teile des Gehweges beparkt werden und dieser in der Breite eingeengt wird. In Knotenpunkten, wie z.B. an der Hollweghstraße, wird geparkt und gewendet. Fahrradabstellanlagen engen die Gehwege zusätzlich ein. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.018 Kalker Hauptstraße / HollweghstraßeStraße Kommune Köln KalkOrtsteil Den mit dem Auto zur Schule fahrenden Eltern sollte ein Angebot gemacht werden, ihre Kinder geordnet an der Kalker Hauptstraß e aus dem Auto aussteigen zu lassen. Die westlich zum Knotenpunkt mit der Hollweghstraße liegenden Parkplätze sind ab 9 Uhr bewirtschaftet und könnten früh morgens und nachmittags als Hol- und Bringparkplätze definiert werden. Falls die Idee der Schulstraße auch hier geprüft werden soll, ist ein Verkehrskonzept für den Elterntaxi-Verkehr zu erstellen, das die Wiersbergstraße und die Dillenburger/Neuerburgstraße miteinbezieht (schulisches Mobilitätsmanagement). In der Hollweghstraße sollten zudem Radabstellanlagen auf Flächen der Kfz-Stellplätze eingerichtet werden, sodass die Gehwege freigehalten und nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Elternhaltestellen einrichten - Schulstraße prüfen - Fahrradparken auf Kfz-Stellplätze verlagern Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Es wird berichtet, dass die Hollweghstraße (ebenso wie die Wiersbergstraße) besonders am Morgen für den Hol- und Bringverkehr der Schule genutzt wird. Da die Hollweghstraße eine Sackgasse ist, kommt es laut den Teilnehmenden vor dem Schuleingang regelmäßig zu gefärlichen Situationen. Entlang der Hollweghstraße schränken abgestellte Fahrräder an Masten die schmalen Bürgersteige zusätzlich ein. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.019 Grüne Durchwegung Neuerburgstr. / Christian-Sünner-Str. Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Auch die südlichen grünen Durchwegungen sollten gestärkt und bei zukünftigen Bauprojekten / aufzustellenden Bebauungsplänen unbedingt berücksichtigt werden. Hier wird sich konkret gewünscht, dass der Weg nicht durch einen Schulneubau gesperrt wird oder Container darauf platziert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußwegeverbindung definieren - Oberfläche optimieren Zielzustand: Fußwegebeziehung stärken Beschreibung der Situation: Im Süden der Kalker Hauptstraße befinden sich parallel ebenfalls "Grüne Wege" als Durchwegungen, welche das zu Fuß Gehen abseits der Kalker Hauptstraße ermöglichen. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.802.020 Hollweghstraße Fußwegeverbindung an Schule Straße Kommune Köln KalkOrtsteil Der Weg an der Schule Hollweghstraße soll wieder für den Fußverkehr geöffnet werden. Dieser ist heute durch ein Tor versperrt. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußwegeverbindung öffnen Zielzustand: Fußwegebeziehung Beschreibung der Situation: Die Anwohnenden wünschen sich, dass das grüne Fußwegenetz abseits des Autoverkehrs in Kalk weiterentwickelt und gestärkt werden sollte. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.001 Haltestelle OstheimStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es wird ein zweiter Ausgang der KVB-Stadtbahnhaltestelle Richtung Weinheimer Straße gewünscht. Damit hätten Anwohnende der süd-östlich gelegenen Wohnstraßen einen kürzeren Fußweg zur Stadtbahn und die Schulwege könnten unabhängig von der Frankfurter Straße abgewickelt werden. Dies sollte geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: KVB Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Haltestelle umgestalten Zielzustand: Fußwegebeziehung Beschreibung der Situation: Die Bahnsteige der Stadtbahn können nur von der Frankfurter Straße kommend erreicht werden. Dementsprechend herrscht zu Stoßzeiten dichtes Gedränge auf den Zu- und Abgängen der Bahnsteige und dem Gehweg an der Frankfurter Straße. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.002 Umfeld Bus & KVB Haltestelle OstheimStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Die Teilnehmenden berichten, dass die anliegenden Geschäfte zu ihren Geschäftszeiten ihre Toilettenanlagen aus Kulanz für Bahnkunden zur Verfügung stellen. Zudem befindet sich im Paula-Dürre-Haus in der Heppenheimer Str. ein öffentlich zugängliches WC, das über das Happy Toilet-Konzept der Stadt Köln kommuniziert wird. Dieses Angebot sollte an der Haltestelle über Leitsystem, Kartenübersicht und/oder QR-Code kommuniziert werden. Da alle heute vorhandenen Toilettenanlagen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, sollte geprüft werden, wie eine grundsätzlich verfügbare Toilette am KVB-Haltepunkt eingerichtet werden kann. Ggf. kann das öffentliche WC in Köln-Nippes am Wilhelmplatz als Vorbild herangezogen werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Einrichtung einer öffentlichen Toilette - Kommunikation zum öffentlichen WC intensivieren Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Es wird eine öffentliche Toilette im Umfeld der Haltestelle Ostheim gewünscht. Die Haltestelle besitzt mit etwa 15.000 Umsteigenden / Tag eine hohe Bedeutung. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.003 Frankfurter Straße / Rösrather StraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es sollte eine fußverkehrsfreundlichere LSA-Schaltung geprüft werden, die die ÖPNV-Vorrangschaltung nicht beeinflusst. Auch sollte geprüft werden, ob bei einer Schließung der Schranken die parallele Fußverkehrsquerung des Knotenpunkts mit Grün freigegeben werden kann. Zudem sollte die Trennung zwischen Geh- und Radweg kontrastreicher ausgestaltet werden, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen die Trennung eindeutig erkennen zu können. Idealerweise ist eine taktile Trennung einzurichten. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Anpassung einer bestehenden LSA zur optimierten Querung des Fuß-/ - Markierungsmaßnahme Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Es wird berichtet, dass die Rotzeiten für den Fußverkehr am Knotenpunkt sehr lang sind und vor allem bei geschlossener Bahnschranke die LSA-Schaltung nicht fußverkehrsfreundlich ist. Auf den Nebenanlagen ist besonders von der Stadtbahn kommend die Trennung zwischen Geh- und Radweg kaum zu erkennen. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.004 Rösrather Straße 5Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es sollte geprüft werden, ob die Parkplätze hier gänzlich entfallen können, damit im direkten Umfeld zur Schule kein Parksuch - und Rangierverkehr mehr stattfindet. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen Zielzustand: Aufenthaltsqualität verbessern Beschreibung der Situation: Direkt hinter der Pollerreihe befindet sich ein kurzes Stück Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) zwischen zwei Ausfahrten. Dieses Stück wird intensiv zum Kfz-Parken genutzt. Hier befindet sich ein Zugang zur Schule. Priorisierung Ampel: Grün 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.005 Rösrather Straße zwischen Frankfurter und Edisonstraße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil kurzfristig: An allen Querungsstellen sind die angrenzenden Kfz-Stellplätze zu entfernen, um die Sichtbeziehungen freizuhalten. Hier können bei ausreichenden Sichtverhältnissen stattdessen Fahrradabstellanlagen eingerichtet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Nebenfahrbahn durch Sperrpfosten unterbrochen werden kann, um eine Durchfahrt zu unterbinden. Der Verkehrsberuhigte Bereich sollte durchgängig eingerichtet werden, auch an allen Zu- und Abfahrten (z.B. Rösrather Str. 11). Zwischen Rösrather Str. 61 und 43 sollte ebenfalls ein Verkehrsberuhgter Bereich eingerichtet werden. Die Markierung auf Höhe Nr. 61 ist daraufhin zu entfernen. Schrägparkplatze sollten aus Sicherheitsgründen in Längsparkplätze umgewandelt werden. Auf der südlichen Seite sollte auf den Flächen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, ebenfalls ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. perspektivisch: Das Kfz-Parken sollte der Fahrbahn zugeordnet werden und nur von dieser erreichbar sein, d.h. zwischen den Bäumen als Längsparkstände angeordnet werden. Der Verkehrsberuhigte Bereich sollte in einen getrennten Geh-/Radweg umgewidmet werden. Nur so können regelgerechte Rad- und Fußverkehrsanlagen geschaffen werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme - Durchfahrsperre setzen - Umgestaltung der Nebenfahrbahn Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Rösrather Straße besitzt in diesem Abschnitt nördlich keinen Gehweg, sondern eine Nebenfahrbahn, in der Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet ist. Dieser wird an allen Zufahrten unterbrochen. Im Verkehrsberuhigten Bereich dominiert das Kfz-Parken, und der Parksuch- und Rangierverkehr wird von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden (Schulweg!) als sehr gefährlich und störend empfunden. Es wird berichtet, dass bei Stau auf der Rösrather Straße die Nebenfahrbahn von Autofahrenden durchgängig befahren wird, um schneller zur Frankfurter Straße zu gelangen. Es sind in regelmäßigen Abständen Querungshilfen auf der Rösrather Straße vorhanden, doch wird berichtet, dass diese besonders nachts von der Nebenfahrbahn aus zugeparkt sind. Die Rösrather Straße li egt im Radvorrangnetz der Stadt Köln und wird dem gelben Netz zugeordnet. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.006 Rösrather Straße 33Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es sollte geprüft werden, ob an der Edisonstraße über einen Fußgängerüberweg dem Fußverkehr Vorrang eingeräumt werden kann. Die Verkehrsbelastung liegt bei 12.800 DTV (Stand: 2017), daher sollte ein FGÜ möglich sein und insbesondere hier auf der Wegeachse zur KiTa und den Schulen an der Edisonstraße forciert werden. Diese und alle anderen Querungsstellen sollten barrierefrei ausgebaut werden (differenziertes Doppelbord, taktile Leitelemente). Angrenzende Kfz-Stellplätze sollten hinsichtlich der Sichtbeziehungen überprüft werden und ggf. entfallen, ein Zuparken der Querungsstellen muss unterbunden werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten - Querung barrierefrei umgestalten - Kfz-Parken umorganisieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Die Teilnehmenden berichten, dass sie sich beim Queren an der Rösrather Straße aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und der vielen Fahrzeuge unsicher fühlen und lange warten müssen. Es wird eine Querungsstelle mit Vorrang für den Fußverkehr gewünscht, auch zu Sicherung des Schulwegs. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.007 EdisonstraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Die Edisonstraße sollte mit dem Zusatzschild Radfahrer frei (VZ 1000-32) ausgeschildert werden, so dass Radfahrende hier fahren dürfen, aber besondere Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden nehmen müssen (Schrittgeschwindigkeit, ggf. absteigen). Kommunikationsmaßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Markierungen/Piktogramme sollten die neue Situation begleiten/verdeutlichen. Insbesondere der Bereich des Schulein-/-ausgangs sollte zusätzlich markiert werden, da hier die Schulkinder direkt auf die Edisonstraße treten (z.B. nach dem Vorbild Widdersdorf). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme - Kommunikation intensivieren Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: In der Edisonstraße ist an beiden Eingängen ein Gehweg (VZ 239) angeordnet. Im Fahrradhauptnetz der Stadt Köln ist diese Verbindung jedoch als Teil des Grünen Netzes (gemeinsam genutzter Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern) definiert. Zudem ist dies eine wichtige Querverbindung sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.008 HenleinstraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Das Kfz-Parken direkt vor dem Schultor sollte entfernt werden, um die Situation insgesamt übersichtlicher zu gestalten. Somit ergäbe sich vor dem Schultor noch eine Fläche, die begrünt und in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln aufgenommen werden könnte. Mit der Schule sollte ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, durch das der Elterntaxi-Verkehr reduziert wird und Elternhaltestellen definiert werden. Ggf. ist hier auch eine Schulstraße zu prüfen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Flächenumverteilung prüfen - Elternhaltestellen einrichten - Begrünung Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Ein Ausgang der Grundschule befindet sich zur Edisonstraße auf Höhe der Henleinstraße. Die Henleinstraße ist eine Sackgasse. Angrenzend an den Wendehammer sind Senkrechtparkstände angeordnet. Augenscheinlich parken dort die Autos für längere Zeit, auch ein Wohnmobil ist dort vermutlich schon für längere Zeit geparkt. Da zwischen Ausgang der Schule und der Henleinstraße n ur ein schmaler Gehweg neben den Parkständen verläuft, nutzen die Schulkinder auch die Flächen zwischen den Stellplätzen und die Fahrbahn. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.009 Zehnthofstraße 48 / Durchwegung Ri Steinrutschweg Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil kurzfristig: Die Sichtbeziehungen sollten freigehalten werden, indem das angrenzende Kfz-Parken baulich durch Poller oder Radabstellanlagen unterbunden wird. perspektivisch: Es sollte geprüft werden, ob die Querung durch einen FGÜ gesichert werden kann. Dies wäre über die Schulwegsicherung und das unmittelbar angrenzende Seniorenwohnheim begründbar (schutzbedürftige Personen). Der FGÜ könnte auf Gehwegniveau angehoben umgesetzt werden, um die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zusätzlich zu mindern und die Barrierefreiheit zu optimieren. Die erforderliche Beleuchtung ist vorhanden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Kfz-Parken neu ordnen - Fußgängerüberweg einrichten und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Die Querung der Zehnthofstraße ist mit Haifischzähnen markiert. Eine bauliche Einengung der Fahrbahn verkürzt den Querungsweg des Fußverkehrs. Da jedoch direkt angrenzend geparkt wird, ist diese Querungsstelle v.a. für Kinder sehr uneinsichtig. Gegenüber der Querungsstelle sind hinter dem Gehweg private Senkrechtparkplätze zu erreichen. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.010 Zehnthofstraße/Buchheimer PfädchenStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Die Umlaufsperre sollte durch regelgerecht markierte Sperrpfosten ersetzt werden. Ergibt die Prüfung, dass die Umlaufsperre erhalten werden soll, muss sie so angepasst werden, dass sie auch von Menschen mit Elektrorollstuhl und Sonderfahrrädern passiert werden kann (Abstand mindestens 1,50 m und nicht überlappend). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Umlaufsperre entfernen - Sperrpfosten setzen Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Im Knotenpunkt Zehnthofstraße/Buchheimer Pfädchen ist eine Umlaufsperre angebracht, die mit Rollstuhl oder Kinderwagen nur schwer oder nicht zu passieren ist. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.011 Buchheimer PfädchenStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Um Fuß- und Radverkehr in dieser attraktiven Nord-Süd-Achse konfliktfrei führen zu können, sollte der Weg deutlich verbreitert werden. Es ist zu prüfen, ob eine gemeinsame oder eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr geschaffen werden kann. Die Beschilderung ist entsprechend anzupassen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Verbreitern des Weges prüfen - Beschilderung ändern Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Der Weg weist eine Breite von etwa 1,70 m auf und ist als grüne Verbindung im Radverkehrshauptnetz angegeben. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.012 Steinrutschweg / Buchheimer Pfädchen Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es sollte eine barrierefreie Querung über den Steinrutschweg eingerichtet werden (Gehwegabsenkung mit differenziertem Bord) oder eine Gehwegüberfahrt geprüft werden. Das illegale Kfz-Parken auf dem Gehweg ist über Sperrpfosten zu unterbinden. Hier soll das Verkehrszeichen 357-50 StVO angeordnet werden (für Rad- und Fußverkehr durchgängige Sackgasse). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - differenzierte Borde im Gehwegbereich umsetzen - Parken unterbinden - Beschilderung ändern Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Die Nebenanlagen werden hier zum illegalen Parken genutzt. Es gibt keine Absenkungen, um den Steinrutschweg barrierefrei zu queren. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.013 Steinrutschweg / Auf der DrieschStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil kurzfristig: Da der Übergang der Fläche vor Haus-Nr. 19 zwischen privat und öffentlich nicht erkenntlich ist, sollte dieser markiert werden, sodass der Gehweg nicht von den privat parkenden KFZ eingeschränkt wird. perspektivisch: Es sollte geprüft werden, ob die Straße Auf der Driesch und die Henri-Dunant-Straße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden können. Entlang des Steinrutschweges sollte eine Gehwegüberfahrt geprüft werden. Dies gibt dem Fußverkehr Vorrang, was auch der Sicherung des Weges zur Kita dient. Die öffentliche Parkplatzfläche könnte in Kooperation mit Initiativen und der Nachbarschaft, evtl. auch mit der Kita, begrünt oder gar entsiegelt werden (Aufnahme in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs - ggf. Umbau des Knotenpunktes - Gehweg markieren Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Der Knotenpunkt wirkt aufgeweitet, dadurch wird die Querung erschwert. Auf der westlichen Seite endet der Gehweg und mündet in einen öffentlichen Parkplatz. Privatparkplätze vor der Straße Auf der Driesch 19 nutzen besonders tagsüber auch den öffentlichen Gehweg erheblich, sodass dieser teilweise nicht mehr passierbar ist. Zu Fuß Gehende nutzen daher häufig die Straße. Heute ist hier Tempo 30 angeordnet, Gehwege fehlen weitgehend. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.014 Auf der Driesch / Buchheimer WegStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Die Barriere sollte abgebaut, die Querungsstelle barrierefrei ausgebaut (differenziertes Bord, taktile Elemente) und ein FGÜ geprüft werden. Falls der FGÜ nicht umgesetzt werden soll, sollte eine Querungsstelle über Sperrpfosten / Radabstellanlagen und Markierung definiert (Beispiel Schaafenstraße) und die Sichtbeziehungen freigehalten werden. Dabei ist der Anschluss an das Fußwegenetz auf dem GAG-Gelände der gegenüberliegenden Straßenseite zu berücksichtigen und sichtbarer zu machen. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Abbau der bestehenden Barriere - Querungsstelle sichern Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Am Knotenpunkt Buchheimer Weg / Auf der Driesch ist eine Barriere errichtet, um das Queren zu unterbinden. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.015 Buchheimer Weg/ Ruppiner StraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil An allen Knotenpunktsästen sollten markierte Gehwegvorstreckungen (Beispiel Schaafenstraße) eingerichtet und mit Sperrpfosten abgesichert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Es fehlen barrierefreie Querungsstellen im Kreuzungsbereich. Der Kreuzungsbereich wird häufig zugeparkt. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.016 Ruppiner Straße / PrignitzstraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Der aufgeweitete Knotenpunkt sollte durch Markierungsmaßnahmen (Gehwegvorstreckungen) und Sperrpfosten unter Berücksichtigung der Schleppkurven von größeren Kfz möglichst verschmälert werden. Dadurch hat der Fußverkehr beim Queren kürzere Wege und es werden die Querungsstellen und die Sichtbeziehungen freigehalten. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Querungen sichern Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Bei der Begehung wurde beobachtet, dass ein Queren des Fußverkehrs über die Prignitzstraße zu Abendstunden kaum möglich ist, da der Knotenpunkt komplett zugeparkt wird. Mobilitätseingeschränkte können hier nicht queren. Zudem ereignete sich hier ein Überschreitenunfall. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.017 Straßen Buchheimer Weg, Steinrutschweg und Ruppiner Straße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Der Parkraum sollte aufgrund der vielen schützenswerten Einrichtungen und den Unfällen mit Kindern neu geordnet werden. Die Einrichtung einer Parkzone im gesamten Gebiet ist anzustreben, so werden alle legalen Parkplätze markiert und eindeutige Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmende geschaffen. Grundsätzlich muss das Kfz-Parken auch in Wohngebieten mit hohem Parkdruck überwacht werden. Querungsstellen für den Fußverkehr können im Zuge der Einrichtung der Parkzone definiert und freigehalten werden. In diesem Quartier sollte zumindest perspektivisch das Kfz-Parken auf öffentlichen Flächen eingeschränkt und in Parkierungsanlagen verlagert werden. Die Einrichtung einer Quartiersgarage sollte hier geprüft werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - illegales Parken ahnden - Quartiersgarage prüfen Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Obwohl das Kfz-Parken in dieser Straße durch Markierungen eindeutig definiert wurde, wird weiterhin illegal auf der Strecke und in den Knotenpunkten geparkt. In den Straßen Buchheimer Weg und Steinrutschweg passierten in den vergangenen Jahren 2 Überschreiten-Unfälle von Kindern aufgrund von Sichthindernissen durch parkende Fahrzeuge. Die in der Karte dargestellen Überschreiten-Unfälle sind bis auf den Unfall am Knotenpunkt Ruppiner Str./Prignitzstraße alle mit Beteiligung von Kindern. Grün markiert sind die Überschreiten-Unfälle mit Sichthindernis durch parkende Fahrzeuge. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.018 Buchheimer Weg / SteinrutschwegStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil kurzfristig: Hier sollte geprüft werden, ob die Sperrfläche als Gehwegerweiterung genutzt werden kann, dadurch würde sich der Querungsweg über die Fahrbahn verkürzen. Die Fläche wäre über Sperrpfosten gegen illegales Kfz-Parken/-Halten zu sichern und könnte zudem zumindest z.T. begrünt werden. perspektivisch: Es sollte geprüft werden, ob hier ein Minikreisverkehr mit Fußgängerüberwegen in allen Knotenpunktsästen eingerichtet werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Umbau Knotenpunkt Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Hier fanden in den vergangenen Jahren zwei Überschreiten-Unfälle statt. Der Knotenpunkt ist stark aufgeweitet. Nicht alle Querungsbeziehungen sind aktuell berücksichtigt, so fehlen Bordsteinabsenkungen entlang des Buchheimer Weges. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.019 Steinrutschweg 49 bis 87Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Da der Parkstreifen überwiegend nur zum Überfahren zu den Privatgrundstücken genutzt wird, könnte dieser durch einen Umbau als Gehweg gestaltet werden. In Teilen könnte auch eine Multifunktionsfläche entstehen (Kfz-Parken, Fahrradparken, Ladesäulen, Aufenthalt). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken neu ordnen und markieren - Multifunktionsstreifen einrichten Zielzustand: Straßenraumgestaltung Beschreibung der Situation: An den Reihenhäusern findet das Parken meist auf den Privatgrundstücken statt. Der Parkstreifen wird heute somit nur noch an wenigen Stellen genutzt. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.020 Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Hier sollte ein Umbau des Knotenpunktes zu einem kompakten Kreisverkehr geprüft werden. Somit hätte der Fußverkehr in alle Richtungen Vorrang durch Fußgängerüberwege. Die Verkehrsflächen insgesamt können so neu organisiert und vermutlich auch teilweise entsiegelt werden. Die gefahrene Kfz-Geschwindigkeit auf der Servatiusstraße kann so nachhaltig reduziert werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Langfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Umbau Knotenpunkt Zielzustand: Querungen verbessern Beschreibung der Situation: Der Knotenpunkt befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone und ist stark aufgeweitet. Für den Fußverkehr gibt es im Bereich zwischen Werntgenstraße und Servatiusstraße eine Mittelinsel zum Queren. Weitere Querungsstellen sind nicht definiert. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.020 Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.021 Servatiusstraße / Steinrutschweg / Werntgenstraße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Die Glascontainer sollten auf Parkplatzflächen versetzt werden. Alternativ könnten Unterflurcontainer installiert werden. perspektivisch: Die Platzfläche sollte vom Kfz-Parken freigehalten und könnte von Nachbarschaftsinitiativen gestaltet und bespielt werden. Es sollte geprüft werden, ob diese Fläche in das Entsiegelungskataster der Stadt Köln aufgenommen werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Parken kontrollieren und ahnden - Platzfläche neu gestalten Zielzustand: Barrierefreiheit verbessern Beschreibung der Situation: Der Fußverkehr kann die Platzfläche durch die parkenden Autos und Glascontainer kaum mehr nutzen. Priorisierung Ampel: Gelb 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.022 ServatiusstraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Von den Teilnehmenden wird gewünscht, dass das Piktogramm "30" regelmäßig in der Zone und besonders auf dieser Straße markiert wird. Der Radverkehr sollte auf die Fahrbahn verlegt werden, dies könnte über die Markierung einer Piktogrammkette verdeutlicht werden. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Kurzfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Piktogramm markieren - Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme Zielzustand: Verkehrsberuhigung Beschreibung der Situation: Die Servatiusstraße besitzt nicht den Charakter einer Straße in einer Tempo 30-Zone. Auf der Nebenanlage befindet sich ein nicht benutzungspflichtiger Radweg. Anwohnende kritisieren die hohen Kfz-Geschwindigkeiten und die fehlenden Querungsmöglichkeiten. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.023 Servatiusstraße/Wilhelm-Griesinger- Straße Straße Kommune Köln OstheimOrtsteil Es sollte die Einrichtung eines Doppel-FGÜs auf Höhe der Wilhelm-Griesinger-Straße geprüft werden (Beispiel Vogelsanger Straße in Ehrenfeld). Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und markieren Zielzustand: Querung verbessern Beschreibung der Situation: Anwohnende kritisieren die hohen Kfz-Geschwindigkeiten und eine fehlende Querungshilfe. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.024 Wilhelm-Griesinger-StraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Im Abschnitt zwischen Servatiusstraße und Kita sollte die Anlage eines Gehweges auf der nördlichen Seite geprüft werden. Dies kann zunächst provisorisch über Klebeborde und Markierungen umgesetzt werden, wie bereits im nord-östlichen Abschnitt. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Gehweg barrierefrei herstellen Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Teilnehmenden berichten, dass diese Verbindung Richtung Merheim/Krankenhaus genutzt und schnell befahren wird. Die Fahrbahn zwischen Servatiusstraße und Kita weist keine Gehwege auf, so dass zu Fuß Gehende den Fahrbahnrand benutzen müssen. Die nördlich abgestellten Fahrzeuge (siehe Foto 2) stehen laut Kataster auf öffentlichem Straßenraum. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.025 Wilhelm-Griesinger-StraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Damit die Wilhelm-Griesinger-Straße sicher vom neu zu erstellenden Gehweg zur Kita gequert werden kann, sollte geprüft werden, ob hier ein FGÜ eingerichtet werden kann. Die Fahrzeuge der Kita müssten längs nah am Gebäude geparkt werden, damit die Sicht auf querende und wartende Personen nicht eingeschränkt wird. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Fußgängerüberweg einrichten und markieren - Parken neu ordnen Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Wenn der Gehweg auf der nördlichen Seite eingerichtet wird, muss vor der Kita die Querung gesichert werden. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024 Maßnahmen-Nr. KLN.805.026 Pfarrer-Krautwig-StraßeStraße Kommune Köln OstheimOrtsteil Das Verkehrsschild VZ 357 (Sackgasse) ist mit dem Verkehrsschild VZ 357-50 (für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) auszutauschen. Es sollte geprüft werden, ob hier ein Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) eingerichtet werden kann, da im Verlauf der Straße die Fußverkehrsanlagen fehlen und zu Fuß Gehende kein Aufenthaltsrecht auf der Fahrbahn haben, sondern hintereinander am rechten Fahrbahnrand gehen müssen. Zudem sollte in Abstimmung mit der Kita und dem Supermarkt geprüft werden, ob der Parkplatz als Elternparkplatz mitgenutzt werden kann. Maßnahmenempfehlung: Baulast: Stadt Umsetzungshorizont: Mittelfristige Maßnahme Einzelmaßnahme(n): - Temporeduzierung - Beschilderung ändern - Elternhaltestellen einrichten Zielzustand: Verkehrssicher gestalten Beschreibung der Situation: Die Sackgasse ohne Fußverkehrsanlagen wird von vielen zu Fuß Gehenden auch zur Kita genutzt. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende gibt es eine Verbindung zur Wilhelm-Griesinger-Straße. Priorisierung Ampel: Rot 24.04.2024
  • Anlage 2.1 FVC_2023_Bericht_Nippes

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2.1 FVC_2023_Bericht_Nippes

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fußverkehrs-Check in Köln-Nippes Abschlussbericht Im Auftrag der Stadt Köln Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Köln, im März 2024 Anlage 2.1 FUẞVERKEHRS-CHECK IN KÖLN-NIPPES Stadt Köln Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung - Fußverkehrsbeauftragter - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6 D–50667 Köln Tel. 0221 / 789 527-20 Fax 0221 / 789 527-99 Mail viakoeln@viakoeln.de www.viakoeln.de Bearbeitet durch: Andrea Fromberg Dominik Kerl Kirsten Niklas Fotos und Grafiken: Planungsbüro VIA eG, wenn nicht anders gekennzeichnet 6. Juni 2024 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 3 Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen für die Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Nippes ................................ ................................ ................................ ............... 7 2 Zielsetzung und Aufgabenstellung ................................ ................................ .......... 15 3 Bestandsanalyse im Untersuchungsraum ................................ .............................. 19 4 Beteiligungsformate ................................ ................................ ................................ .. 24 4.1 Auftakt-Workshop ................................ ................................ ................................ ........ 24 4.2 Begehungen ................................ ................................ ................................ ................ 25 4.3 Maßnahmen-Workshop ................................ ................................ ............................... 28 5 Maßnahmenempfehlungen ................................ ................................ ....................... 31 5.1 Verkehrssicherheit................................ ................................ ................................ ....... 32 5.1.1 Querungen sichern ................................ ................................ ............................. 32 5.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren ................................ ................................ ........... 45 5.1.3 Wege für Kinder sichern ................................ ................................ ..................... 51 5.2 Barrierefreiheit ................................ ................................ ................................ ............. 57 5.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ ................................ ............. 65 5.4 Maßnahmenprogramm für infrastrukturelle Maßnahmen ................................ ............. 68 6 Empfehlungen zur Umsetzung ................................ ................................ ................. 72 6.1 Bewertung der Maßnahmen ................................ ................................ ........................ 72 6.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie ................................ ................................ ........ 76 7 Zusammenfassung und Fazit ................................ ................................ ................... 79 8 Literatur und Quellen ................................ ................................ ................................ 82 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Nippes ................................ ..................... 7 Abbildung 1-2: Verkehrsmittelwahl in Köln ................................ ................................ . 8 Abbildung 1-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ................................ ....... 9 Abbildung 1-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans ................................ ........ 10 Abbildung 1-5: Umsetzung Masterplan Parken Beispielskizze ................................ . 12 Abbildung 2-1: Bausteine des Fußverkehrs-Check ................................ .................. 16 Abbildung 2-2: Begehungsrouten in Köln-Nippes ................................ ..................... 18 Abbildung 3-1: Ausschnitt Korridor1: DTVw-Belastungsklassen Analyse [Kfz/24h] .. 19 Abbildung 3-2: neu definiertes MIV-Grundnetz (Ausschnitt) ................................ ..... 20 Abbildung 3-3: Ausschnitt Hauptnetz Radrouten Nippes ................................ .......... 21 Abbildung 3-4: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 2018 - 2022 im Untersuchungsgebiet Köln Nippes ................................ ................... 22 Abbildung 3-5: Schulweganalyse und Maßnahmen am Parkplatz Niehler Straße .... 23 Abbildung 4-1: Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über den Auftakt-WS ................ 25 Abbildung 4-2: Impressionen der ersten Begehungsroute ................................ ........ 26 Abbildung 4-3: Impressionen der zweiten Begehungsroute ................................ ..... 26 Abbildung 4-4: Abschlussworkshop im Altenberger Hof ................................ ........... 28 Abbildung 4-5: Arbeit an den Themenpostern ................................ .......................... 29 Abbildung 5-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern ................................ ...... 32 Abbildung 5-2: ehemaliger provisorischer FGÜ auf der Xantener Straße ................. 34 Abbildung 5-3: Planung der Querung Nordstraße (Auszug) ................................ ..... 35 Abbildung 5-4: Querungsstelle mit Mittelinsel ................................ .......................... 36 Abbildung 5-5: Abmessungen einer Mittelinsel ................................ ........................ 37 Abbildung 5-6: Sogenanntes „feindliches Fußgängergrün“ am Knotenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg ................................ ................................ . 38 Abbildung 5-7: Freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen am Knotenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg ................................ ................................ . 39 Abbildung 5-8: Abbauprogramm freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen in Köln .... 39 Abbildung 5-9: Vorentwurf für den Kreisverkehr Neusser Straße/ Niehler Kirchweg 40 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 5 Abbildung 5-10: Fußverkehr-Vorrang im Kreisverkehr ................................ ............... 40 Abbildung 5-11: einseitige Fußverkehrs-LSA an der Kretzerstraße ............................ 41 Abbildung 5-12: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Fröbelplatz ............... 42 Abbildung 5-13: Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke baulich (Köln und Pulheim mit FGÜ) ................................ ................................ .......................... 43 Abbildung 5-14: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) ................................ ... 44 Abbildung 5-15: zugeparkte Querungsstellen in Nippes ................................ ............. 44 Abbildung 5-16: Fehlende Nebenanlage an der Turmstraße ................................ ...... 47 Abbildung 5-17: Gleiche Gestaltung, unterschiedliche Regeln: VB-Bereich (l), Kein VB-Bereich 325 (r) ................................ ................................ ........... 48 Abbildung 5-18: Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße ............................. 48 Abbildung 5-19: provisorische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung am Luftschiffplatz ................................ ................................ ................... 50 Abbildung 5-20: Diagonalsperre in Köln Eichendorffstr/Siemensstr ............................. 50 Abbildung 5-21: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW ........................ 53 Abbildung 5-22: Beschilderung einer Elternhaltestelle in Köln-Niehl an der GGS Halfengasse ................................ ................................ ..................... 54 Abbildung 5-23: Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln ................................ .......................... 55 Abbildung 5-24: Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet ................................ . 56 Abbildung 5-25: Formen der Mobilitätseinschränkung ................................ ............... 57 Abbildung 5-26: nicht voll nutzbare Gehwegbreiten ................................ ................... 59 Abbildung 5-27: Situation ohne und mit Multifunktionsstreifen auf sehr breiten Gehwegen oder am Fahrbahnrand ................................ .................. 60 Abbildung 5-28: Mindestgehwegbreiten werden oft nicht erreicht ................................ 60 Abbildung 5-29: Restbreiten durch Parken in der Nordstraße (links) und Gehwegparken in der Gellertstraße (rechts) ................................ ............................. 61 Abbildung 5-30: Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und Abgrenzung in der Kölner Innenstadt ................................ ................................ ....... 62 Abbildung 5-31: Differenzierte Bordhöhen fehlen mancherorts ................................ .. 63 Abbildung 5-32: Differenzierte Bordhöhen ................................ ................................ . 64 Abbildung 5-33: Gestaltungsideen Wilhelmplatz ................................ ........................ 66 Abbildung 5-34: Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel ............................ 67 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 6 Abbildung 5-35: Ausschnitt Maßnahmenkataster ................................ ....................... 68 Abbildung 5-36: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes Ost ........................ 69 Abbildung 5-37: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes West 1 .................. 70 Abbildung 5-38: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln Nippes West 2 .................. 71 Tabellenverzeichnis Tabelle 6-1: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Verkehrssicherheit ................................ ................................ ........... 73 Tabelle 6-2: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Barrierefreiheit ................................ ................................ ................. 75 Tabelle 6-3: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Aufenthaltsqualität und Attraktivität ................................ .................. 76 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 7 1 Voraussetzungen für die Fußverkehrsförderung in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Nippes Wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen hat die alltägliche Verkehrsmittelwahl der Einwohnenden. Aus der im Jahr 202 2 durch- geführten Haushaltsbefragung zur Mobilität in Köln1 geht hervor, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) in Nippes nur noch einen An- teil von knapp 24% an den werktäglichen Wegen der Einwohnenden von Köln aufweist.2 Abbildung 1-1: Verkehrsmittelwahl in Köln-Nippes PB Consult GmbH 2023; S.8 Dagegen kommen d ie Verkehrsmittel des Umweltverbundes als Summe von Fuß - / Rad - und ÖPNV -Nutzung auf einen Anteil von 76%, wobei der Fußverkehr den höchsten Anteil mit 31% hat. Damit reihen sich die Ergebnisse im Stadtbezirk Nippes ein in die gesamt- städtische Mobilitätsentwicklung: 1 PB Consult GmbH (2023) Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung 2022 (Kurzbericht) 2 Summe von Fahrer- und Mitfahreranteil, ohne Einpendelnde, mittlere Normalwerktage, Per- sonen > 6 Jahre Mobilitätshandeln der Bevölkerung Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 8 Abbildung 1-2: Verkehrsmittelwahl in Köln Geändert nach Stadt Köln (2023): Entwicklung des Modal Split in Köln Sehr deutlich wird, dass der Fußverkehr in Köln die tragende Säule in der Verkehrsmittelwahl der Kölnerinnen und Kölner geworden ist, denn die mit Abstand meisten werktäglichen Wege werden in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Nippes zu Fuß erledigt. Schließlich hat der Fußver- kehr 2022 den Anteil inne, der noch 2017 vom MIV eingenommen wurde, und diese Bedeutungsverschiebung soll nun auch verstärkt in der Verkehrs- und Stadtplanung Berücksichtigung finden. Um diese hohe Bedeutung des Fußverkehrs auch personell in der Ver- waltung zu verankern, wurde im März 2022 die Stelle des Fußver- kehrsbeauftragten im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung ge- schaffen. Der Fußverkehrsbeauftragte soll nicht nur Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden von Bürger*innen mit Bezug auf den Fußverkehr sein, sondern hat viele weitere Aufgabenfelder wie z.B. eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie zu entwickeln, Standards für die Fußverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten und diese in die Planung der Gesamt-Verkehrsinfrastruktur einzubringen, Teilkonzepte zur Fuß- verkehrsförderung zu erstellen und in den Kölner Stadtvierteln Fußver- kehrs-Checks durchzuführen. Die Bedeutung des Fußverkehrs wird in den neueren gesamtstädti- schen und bezirklichen Strategien und Planwerken sehr deutlich her- ausgestellt: Am 14. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" beschlossen und als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung angenommen. 48% 43% 35% 25% 18% 21% 21% 17% 9% 12% 19% 25% 25% 24% 25% 33% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 1982 2006 2017 2022 Entwicklung des Modal Split in Köln MIV ÖV Radverkehr zu Fuß Fußverkehrsbeauftragter der Stadt Köln Stadtentwicklungsstrate- gie „Kölner Perspektiven 2030+“ Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 9 Abbildung 1-3: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Deckblatt und S.19 So soll z.B. mehr Raum für den Umweltverbund zur Verfügung gestellt werden, indem das MIV-Aufkommen und der ruhende Verkehr durch Kapazitäts- und Geschwindigkeitsreduktionen weiter gesenkt w er- den.3 Folgende besonders hervorzuhebende Ziel e hinsichtlich des Fußverkehrs wurden formuliert: • Einen weiteren wichtigen Faktor stellt das Umdenken in der Planung an sich dar: Eine von Beginn an integrierte Planung, die den Rad- und Fußverkehr als gleichberechtigten Teil der Verkehrsplanung betrachtet, ist ein elementarer Erfolgs- faktor für eine erfolgreiche Verkehrswende und damit einher- gehend auch für die Verbesserung der Lebens- und Aufent- haltsqualität in der Stadt.4 • Neben Parks und Plätzen soll zukünftig auch der Straßen- raum, der vielerorts durch den motorisierten Individualverkehr dominiert wird und wenig Aufenthaltsqualitäten bietet, stärker 3 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Strategie für die Räumliche Entwicklung S. 183 4 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 4.2, S.110 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 10 im Fokus der Stadtentwicklung stehen. Dies bedeutet vor al- lem, auch den ruhenden Verkehr stadtverträglich zu organisie- ren und langfristig zu reduzieren.5 • Der bedarfsgerechte Ausbau von Spiel, Bewegungs- und Akti- onsangeboten für Kinder und Jugendliche soll ausgebaut wer- den.6 Der nachhaltige urbane Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ 7, der der- zeit i n Erarbeitung ist, setzt an den Grundsätzen der Stadtentwick- lungsstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" an. Nach einer Grundla- genanalyse wurden bereits fünf Zielleitbilder für 2035 formuliert, um die Mobilität in Köln zukunftsfähig zu gestalten. Abbildung 1-4: Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplans Stadt Köln (2023): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan. Am 7. September 2023 hat der Rat folgende fünf Leitbilder des nach- haltigen Mobilitätsplans beschlossen:8 • Ich erledige vieles direkt im Veedel: Dieses Leitbild zielt darauf ab, die Lebensqualität in den Stadt- teilen (Veedeln) zu verbessern und die Mobilität vor Ort zu för- dern. Es beinhaltet Maßnahmen wie sichere und kurze Fuß - 5 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 1.4, S.86 6 Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, Ziel 3.4, S.101 7 Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leit- bild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023 | https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do 8 Leitbild Besser durch Köln (Anlage 2) aus Vorlage 2060/2023: Besser durch Köln – ein Leit- bild für den nachhaltigen Mobilitätsplan Fassung vom 08.08.2023, S. 12-14 | https://ratsinfor- mation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=945390&type=do Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan (Sustainable Urban Mobi- lity Plan - SUMP) Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 11 und Radwege, attraktive Plätze und eine bessere Erreichbar- keit von Nahversorgung und Freizeiteinrichtungen. Die Veedel sollen aber auch zum Verweilen einladen, indem im Straßen- raum Platz für spielende Kinder, Begegnungen zwischen Men- schen und Stadtgrün geschaffen wird. • Ich komme gut durch Stadt und Umland: Dieses Leitbild konzentriert sich auf die Anbindung von Köln an das Umland sowie auf die innerstädtische Erreichbarkeit. Es umfasst den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), schnelle Radverbindungen, die Förderung von Carsharing und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. • Ich fühle mich wohl, wenn ich unterwegs bin: Für alle Menschen soll die Mobilität angenehm und komfortabel gestaltet werden. Dazu gehören barrierefreie Haltestellen, si- chere Wege für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie eine gute Informationsversorgung. • Ich kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben: Dieses Leitbild setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe al- ler Bevölkerungsgruppen an der Mobilität ein. Es berücksichtigt soziale Aspekte und sorgt dafür, dass Mobilitätsangebote für alle zugänglich sind. • Ich bewege mich aktiv und tue etwas für Umwelt und Klima: Dieses Leitbild umfasst Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen, Förderung von Elektromobilität und den Schutz der Umwelt z.B. durch Entsiegelung und Begrünung von Flä- chen. Damit ist die hohe Bedeutung des Fußverkehrs in der Stadtmobilität klar umrissen und das strategische Ziel, den Fußverkehr weiter zu för- dern, zu sichern und zu attraktivieren, ist formuliert. Damit der Fußver- kehr mehr Aufmerksamkeit und damit auch die Infrastrukturvorausset- zungen bekommt, die im innerstädtischen Verkehr relevant sind, wur- den weitere Grundsatz-Planwerke erarbeitet. Eine wichtige Handlungsgrundlage für die Verwaltung ist dabei der Masterplan Parken, dessen Erstellung der der Rat der Stadt Köln am 14.12.2021 beschlossen hat und der derzeit erarbe itet wird. 9. Damit 9 Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, Volt -Fraktion ( AN/2635/2021): Antrag Masterplan Parken Masterplan Parken Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 12 soll in Zukunft deutlich mehr auf Standards für das zu Fuß Gehen ge- achtet werden, vor allem auch auf Kosten des ruhenden Verkehrs. Un- ter dem Anspruch „Faires Parken“ sollen: • Gehwege kontinuierlich auf Barrierefreiheit , vor allem im Hin- blick auf die Wegebreite, geprüft werden. • Querungsstellen zwischen parkenden Fahrzeugen realisieren. • Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden. • Bei Gehwegbreiten unter 2,00 Meter soll das aufgesetzte Par- ken entfallen. Sollten dadurch große Teile der Stellplätze ent- fallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B. verkehrsberuhigter Bereich). • Verbleibende Parkflächen sind zu markieren.10 Abbildung 1-5: Umsetzung Masterplan Parken Beispielskizze Fußverkehrskongress (2023), Lukas Hein: Masterplan Parken der Stadt Köln, S.8 Diese gesamtstädtischen Zielvorgaben, die Infrastruktur für den Fuß- verkehr barrierefrei, sicherer und attraktiver zu gestalten, wurden in der Bezirksvertretung Nippes aufgenommen: Am 02.02.2023 wurde 10 Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (AN/2635/2021): Antrag Masterplan Parken Fußverkehrsförderung im Stadtbezirk Nippes Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 13 die Verwaltung beauftragt, ein Fußverkehrs - und ein Schulwegekon- zept für Nippes zu erstellen. Es werden folgende Infrastrukturstan- dards gefordert:11 • Die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 2,50 m 12 soll bei jeder Straßenraum-Um- oder Neuplanung umgesetzt werden. • Herstellung der Barrierefreiheit: Einbau taktiler Leitsysteme, damit auch sehbehinderte Menschen eine Orientierung ha- ben. • Barrierefreiheit auf Mittelinseln, Bordsteinabsenkungen an Kreuzungen, damit Menschen mit Rollatoren oder in Rollstüh- len die Straße barrierefrei überqueren können. • Neueste Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Stra- ßen und Verkehrswesen (FGSV) zu den Grundlagen der Pla- nung für die Führung von Fußverkehr sollen stets berücksich- tigt werden. • Steht durch Neuplanung einer Straße mehr Raum zur Verfü- gung, so sollen die Flächen zunächst immer dem Fußverkehr und dem Aufenthalt zugutekommen und als nächstem dem Radverkehr13 • Gemeinsame Geh- und Radwege sollen wo immer möglich in einen getrennten Fuß- und Radweg umgebaut werden. • Fahrradabstellanlagen sollen nicht mehr auf dem Gehweg ge- plant werden. Bestehende Fahrradabstellanlagen auf Gehwe- gen sollen nach Möglichkeit auf nahegelegene Parktaschen verlegt werden. Die Bezirksvertretung Nippes wünschte sich darüber hinaus Fußver- kehrsaudits unter der Beteiligung von Anwohnenden in denen mög- lichst detaillierte Bestands - und Mängelanalysen durchgeführt wer- den. Dieser Forderung wurde vom Fußverkehrsbeauftragten, Amt für 11 Grüne, Gut & Klima Freunde (2023): Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes 12 FGSV e.V. (2006): Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, 6.1.6.1 13 Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. (2020): Geh -rechtes Parken und Gestal- ten. S. 6 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 14 nachhaltige Mobilitätsentwicklung mit der Durchführung der Fußver- kehrs-Checks im Jahr 2023 nachgekommen. Die Ergebnisse werden in diesem Bericht dokumentiert. Der begonnene Prozess, die Infrastruktur für den Fußverkehr zu ana- lysieren und Optimierungsvorschläge zu erarbeiten, sollte stadtweit fortgeführt und systematisiert werden. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 15 2 Zielsetzung und Aufgabenstellung Der Fußverkehrs-Check in Köln-Nippes wurde methodisch angelehnt an die Fußverkehrs-Checks des Landes NRW, die seit 2019 durchge- führt werden. Mit dem „Fußverkehrs-Check NRW“ unterstützt das Ver- kehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW Kommunen dabei, die Bedingungen für den Fußverkehr exemplarisch unter die Lupe zu nehmen und zu verbessern. 14 In den Fußverkehrs-Checks steht der Austausch zur Si- tuation des Fußverkehrs vor Ort zwischen den Bürgerinnen und Bür- gern, den Vertreter*innen der Verwaltung und der Politik und dem ex- ternen Planungsbüro im Vordergrund. Die Checks sollen alle Teilneh- menden für die Belange des Fußverkehrs sensibilisieren und in die Lage versetzen, die Anforderungen verschiedener Zielgruppen zu ver- stehen. Die Bausteine der Fußverkehrs-Checks haben sich seit vielen Jahren bewährt: Im Auftaktworkshop werden die kommunalen Akteure aus Verwaltung und Politik sowie Bürgerschaft in das Projekt eingebunden, die Begehungsrouten festgelegt und erste Mängel aufgenommen . In den Begehungen werden die Probleme vor Ort und oftmals bereits Lö- sungsansätze diskutiert und durch die Teilnehmenden bewertet. Im Anschluss an die Begehung en arbeitet das Planungsbüro Maßnah- menvorschläge aus, die in einem Maßnahmen -Workshop präsentiert und diskutiert werden . Die Maßnahmenempfehlungen werden über den vorliegenden Bericht, ein Kataster und eine Maßnahmenkarte do- kumentiert. Die Maßnahmenvorschläge müssen im Nachgang verwal- tungsintern priorisiert und die personellen Ressourcen bereitgestellt werden. Das Vorgehen umfasst die in folgender Abbildung dargestell- ten Bausteine. 14 https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/verkehrspla- nung/fussverkehrs-check Methodik Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 16 Abbildung 2-1: Bausteine des Fußverkehrs-Check Folgende Termine wurden in Köln-Nippes durchgeführt: • digitaler i nterner Startertermin mit der Verwaltung am 21.03.2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr • Auftakt-Workshop im Altenberger Hof am 29.08.2023 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr • erste Begehung am 17.10.2023 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr • zweite Begehung am 25.10.2023 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr • Abschluss-Workshop im Altenberger Hof am 12.12.2023 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.08.23 Presseberichte Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 17 Stadt Köln (2023): Pressebericht Fußverkehrs-Check Die erste Begehung in Nippes hatte als räumlichen Schwerpunkt die Wegeverbindungen östlich der Neusser Straße, die zweite westlich der Neusser Straße. Auf die Neusser Straße und die Kempener Straße sollte aufgrund laufender Beteiligungs- und Planungsverfahren zur Umgestaltung kein Schwerpunkt im Rahmen der Fußverkehrs-Checks gelegt werden. Aufgabenstellung Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 18 Abbildung 2-2: Begehungsrouten in Köln-Nippes Die thematischen Schwerpunkte für die Mobilität zu Fuß auf den Be- gehungen waren: • Kindgerechte Mobilität: Überprüfung des Schulumfelds an ins- gesamt vier Schulen • sichere Querungen und freie Sichtbeziehungen • Konflikte zwischen den Verkehrsarten (Fußverkehr und Rad- verkehr sowie Fußverkehr und vor allem parkendender Kfz - Verkehr) • verkehrsberuhigte Bereiche stärken • fußläufige Anbindung der neuen Wohnquartiere Clouth an das Versorgungszentrum Neusser Straße. thematische Schwerpunkte Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 19 3 Bestandsanalyse im Untersuchungsraum Die Maßnahmenempfehlungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr müssen oftmals Bezug auf die anderen Verkehrsarten nehmen. Daher wurden im Vorfeld der Fußverkehrs-Checks in Nippes vor allem die Kfz -Verkehrsbelastung und das MIV -Grundnetz sowie das Hauptroutennetz für den Radverkehr dokumentiert, die Unfallsitu- ation in Bezug auf die Beteiligung des Fußverkehrs untersucht sowie vorhandene Ausarbeitungen zur Schulwegsituation herangezogen. Im Untersuchungsgebiet befinden sich mit der Niehler Straße (10.500 bis 14.000 Kfz/Tag) 15, Neusser Straße (13.000 -15.000 Kfz/Tag) und Kempener Straße (8.800 bis 12.000 Kfz/Tag)16 drei Straßen mit einer Belastung von über 10.000 Kfz/Tag. Bis auf die Xantener Straße (Zähldaten 2018: 7.500 Kfz/Tag) haben die weiteren Straßen im Un- tersuchungsgebiet eine durchschnittliche verkehrliche Belastung von unter 5.000 Kfz pro Ta g. Folgende Abbildung zeigt die Belastungs- klassen der durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke im Untersu- chungsgebiet17: Abbildung 3-1: Ausschnitt Korridor1: DTVw-Belastungsklassen Analyse [Kfz/24h] Quelle: Stadt Köln (2021) Ratssitzung AN/0566/2021 15 Zähldaten 2022: je nach Abschnitt 16 Modellwerte je nach Abschnitt 17 Anlage 2 Belastungsklassen Korridore aus AN/0566/2021: Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20. Betreff: Ein neu definiertes Grundnetz für den Motori- sierten Individualverkehr | https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get- file.asp?id=875564&type=do Kfz-Verkehrsbelastung Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 20 Mit dem derzeit erarbeiteten Grundnetz18 für den Motorisierten Indivi- dualverkehr (MIV) wird laut der Stadt Köln das Ziel gesetzt, „den vorhandenen Straßenraum für den MIV deutlich zu re- duzieren und diesen neuen Funktionen zuzuordnen. Damit sollen die Leitziele aus dem Strategiepapier "Köln mobil 2025" gefördert werden: Der Erhalt einer modernen, leis- tungsfähigen Mobilität und die Erreichung der Ziele für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung.“19 Abbildung 3-2: neu definiertes MIV-Grundnetz (Ausschnitt) Quelle: Stadt Köln (2021) Ratssitzung AN/0566/2021 Demnach sind Neusser Straße, Niehler Straße und Kempener Straße nicht Teil des städtischen Grundnetzes für den MIV, was bedeutet, dass für diese Straßenzüge Zielkonzepte erarbeitet werden, die z. B. den Umweltverbund stärken. Hier ist zu erwarten, dass der Kfz-Ver- kehr reduziert und auf leistungsfähige Straßenzüge verlagert und ge- bündelt werden wird.20 Das Netzkonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radver- kehrshauptrouten in Köln ab und ist maßgeblich für die Berücksichti- gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrs- hauptrouten bilden ein zusammenhängendes, durchgehend befahrba- 18 Anlage 5 Zielpläne Grundnetz Korridore aus AN/0566/2021, Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 24.06.2021, TOP 3.1.20. Betreff: Ein neu definiertes Grundnetz für den Motori- sierten Individualverkehr | https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get- file.asp?id=875563&type=do 19 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/24667/index.html 20 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108352 MIV Grundnetz Hauptnetz Radrouten Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 21 res Radverkehrsnetz ab. Dabei soll der Radverkehr auf den Radver- kehrshauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher es und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Radverkehrshauptnetz wird gegliedert in grüne und gelbe Netzbe- standteile, auf denen der Radverkehr unterschiedlich geführt wird: • das verträgliche Miteinander der Verkehrsarten im „Grünen Netz“ • die Trennung des Radverkehrs vom MIV auf den Hauptver- kehrsstraßen („Gelbes Netz“). Abbildung 3-3: Ausschnitt Hauptnetz Radrouten Nippes Quelle: Stadt Köln (2022) Radverkehrshauptnetz Ausschnitt Nippes Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks ist das Thema Radverkehr rele- vant, wenn auf dem Gelben Netz der Platz im Seitenraum für Radver- kehrsinfrastruktur und eine ausreichend breite Gehbahn nicht aus- reicht. So sollten in Bereichen mit hoher Fußverkehrsfrequenz die Kon- flikte ausgeräumt werden, indem Radfahrende möglichst grundsätzlich nicht im Seitenraum, sondern auf Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn geführt werden. Relevanz für Fußverkehr Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 22 Im Grünen Netz, wo im Mischverkehr mit dem MIV gefahren wird, ist die Geschwindigkeit überwiegend in der Bandbreite zwischen Schritt- geschwindigkeit und Tempo 30 einzuordnen. Lichtsignalanlagen (LSA) sollen im Prinzip auf dem Grünen Netz abgebaut werden, ei nzig an den Schnittstellen mit dem gelben Netz wird es auch künftig Lichtsig- nalanlagen geben. Relevant ist das Thema Radverkehrshauptnetz im Fußverkehrs-Check auf der Xantener Straße geworden. 21 Die Stadt- verwaltung plante, dass die Xantener Straße Teil in Richtung Misch- verkehr „Grünes Netz“ entwickelt wird und damit eine Geschwindig- keitsreduzierung und der Abbau von LSA angestrebt wird. 22 Es gab jedoch auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GUT & Klima Freunden eine n Änderungsantrag, der die Xantener Straße nun dem Gelben Netz zuordnet.23 Es wurden die polizeilich registrierten Unfälle mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung aus den Jahren 2018 bis 2022 für den Stadtteil Nippes zur Verfügung gestellt. Insgesamt waren dies im Un- tersuchungsgebiet 45 Unfälle. Abbildung 3-4: Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung in den Jahren 2018 - 2022 im Untersuchungsgebiet Köln Nippes 21 Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke: https://www.stadt- koeln.de/artikel/72230/index.html?cnw_autotranslate=hr; abgerufen am 19.02.2024 22 Siehe Beschluss zum Radhauptnetz Nippes (28.04.2022 | 1210/2022) unter https://ratsinfor- mation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=880272&type=do; abgerufen am 19.02.2024 23 Antrag der Fraktion der Grünen und GUT & Klima Freunden, Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (01.09.2022 | AN/1365/2022) https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=109821; abgerufen am 19.02.2024 Unfallanalyse Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 23 Insbesondere entlang der Neusser Straße sind in den fünf untersuch- ten Jahren viele Überschreiten-Unfälle polizeilich registriert worden. Abseits der Neusser Straße ist die Unfalllage bezogen auf den Fuß- verkehr im Untersuchungsgebiet insgesamt unauffällig, einzig am Leipziger Platz liefert die Unfallanalyse mit drei Unfällen Hinweise, dass möglicherweise die Infrastruktur optimiert werden sollte, alles an- dere sind singuläre Vorfälle. Die sehr engagierte Elternschaft der Mathilde -von-Mevissen-Grund- schule hat bereits eine Schulweganalyse durchgeführt und Maßnah- menempfehlungen formuliert, die im Fußverkehrs -Check berücksich- tigt werden. Neben Maßnahmen wie die Rücknahme des Gehwegpar- kens, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Temporeduzierungen, Fahrbahnverengung, Anrampungen) oder die Einrichtung von Schul- straßen wurde auch die Situation am zweiten Schuleingang Niehler Straße (Parkplatz) analysiert. Folgende Abbildung zeigt die gewünsch- ten Maßnahmen.24 Abbildung 3-5: Schulweganalyse und Maßnahmen am Parkplatz Niehler Straße Carsten Hogertz (2020 und 2023) Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler der Mathilde-von- Mevissen-Schule einen Brief an die Oberbürgermeisterin Frau Reker geschrieben, in dem sie sich wünschen, dass der Parkplatz in den Schulhof integriert werden soll. 24 Handout Mathilde von Mevissen Sicherung des Schulwegs für die Grundschulkinder auf der Niehler Straße (2020) und Schulweganalyse für die Mathilde von Mevissen Grundschule in Köln Nippes (2023) Schulwegeanalyse für die Mathilde-von-Mevissen- Grundschule Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 24 4 Beteiligungsformate 4.1 Auftakt-Workshop Der Auftaktworkshop fand am 29.08.2023 in Köln -Nippes in der Scheune des Altenberger Hofes statt. Im Auftaktworkshop konnten be- reits Anregungen und Hinweise zu den Begehungsrouten genannt wer- den: Gewünscht wurden: • ausreichend breite Gehwege, Barrierefreiheit • Straßenbegleitgrün sowie Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen • konsequentes „Freiräumen“ der Gehwege von Mobiliar, Wer- betafeln und parkenden Fahrzeugen • keine Parkplätze im direkten Schulumfeld • Fahrradständer nicht auf Gehbahnen einrichten • Beleuchtung der Schulwege sicherstellen • klare Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr. Konkret zur Route östlich der Neusser Straße wurden folgende Anre- gungen genannt: • Leipziger Platz: Eingänge auf den Platz sind teilweise von parkenden Autos zugestellt • Clouth-Quartier: „Schleichverkehre“ zwischen Niehler und Xantener Straße, Parksuchverkehre aus angrenzenden Stra- ßen, hohe Geschwindigkeiten trotz Tempo 30-Zone • Niehler Straße / Beuelsweg: Keine Querungsmöglichkeit trotz Schulweg, Ampel ist zu weit entfernt • Gellertstraße, Schwerinstraße, Florastraße: Gehwegparken schränkt Fußverkehr erheblich ein • Gustav-Cords-Straße: Konflikte mit Radfahrenden • Kuenstraße: Schlechte Sichtbeziehungen bei Querung durch „wild“ parkende Autos. Konkret zur Route westlich der Neusser Straße wurden folgende An- regungen genannt: • Niehler Kirchweg: Fehlende Querungsmöglichkeit zum Park • Neusser Straße: Sitzgelegenheiten auf der Strecke fehlen, Werbetafeln engen Gehweg zusätzlich ein, gesicherte Que- rungen fehlen z.B. an der Nordstraße • Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße: fehlende Aufenthaltsqualität, wird nicht als verkehrsberuhigt wahrge- nommen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 25 • Erzbergerplatz: illegales Parken am Platz • Wilhelmplatz: Platz hat keine Nutzung abseits des Markts, barrierefreie Zugänge zum Platz sind nicht vorhanden • Sechzigviertel: zu schmale Gehwege • Kempener Straße: Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr, abgestellte Fahrräder engen Gehweg zusätzlich ein. Abbildung 4-1: Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über den Auftakt- WS Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.08.2023 4.2 Begehungen Im Rahmen des Fußverkehrs-Check in Köln-Nippes fanden zwei Be- gehungen statt. Auf den Routen wurden vor allem die Themen Ver- kehrssicherheit, Schulwege, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität angesprochen, persönliche Erfahrungen und Probleme beschrieben Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 26 sowie erste Verbesserungsvorschläge mit den Teilnehmenden disku- tiert. Die erste Begehung fand am Dienstag, 17.10.2023 von 18:00 bis 20:00 Uhr statt. Es haben rund 40 Personen teilgenommen, darunter viele Schülerinnen und Schüler der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule. Abbildung 4-2: Impressionen der ersten Begehungsroute Die zweite Begehung fand am Mittwoch, 25.10.2023 von 1 7:00 bis 19:00 Uhr statt. Es haben rund 25 Personen teilgenommen. Abbildung 4-3: Impressionen der zweiten Begehungsroute Erste Begehungsroute Zweite Begehungsroute Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 27 Radio Köln vom 17.10.2023 Rheinische-Anzeigenblätter vom 19.10.2023 Presseberichte Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 28 4.3 Maßnahmen-Workshop Der Maßnahmen-Workshop fand am 12.12.2023 von 1 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Altenberger Hof in Nippes statt. Die inhaltlichen Schwer- punkte aus den Begehungen und die Maßnahmenempfehlungen zu den beiden im Rahmen der Fußverkehrs-Checks begangenen Routen wurden vorgestellt. An zwei Thementischen, an denen die Maßnah- menkarten erläutert wurden, konnten die rund 35 Teilnehmenden Rückfragen stellen und einzelne Maßnahmen diskutieren. Die Teilneh- menden machten deutlich, dass sich viele ihrer Anmerkungen aus den Begehungen in den Maßnahmenempfehlungen wiederfinden. Abbildung 4-4: Abschlussworkshop im Altenberger Hof Allgemeine Anmerkungen der Teilnehmenden zur Route östlich der Neusser Straße: • Konflikte zwischen Rad - und Fußverkehr lassen sich nicht gänzlich durch Infrastruktur lösen, individuelle Verhaltenswei- sen tragen ebenfalls dazu bei • Bewohnerparken durch flächendeckende Parkraumbewirt- schaftung in Nippes verbessern : neue Bewohnerparkgebiete prüfen • Verkehrsdienst soll Gehwegparken nicht mehr dulden Route östlich der Neusser Straße Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 29 • Stationen für Sharing -Fahrzeuge einrichten, um ein Angebot für geordnetes Abstellen zu machen. Konkrete Nennungen zur Route östlich der Neusser Straße: • Querung Niehler Straße in Höhe Beuelsweg / Gneisenau- straße: Falls keine Fußgängerüberwege möglich sind, soll en Querungshilfen geprüft werden • „Veedelsblock Clouth“: Weitere Abstimmung und Einbezie- hung der örtlichen Initiative sinnvoll, Idee der weiteren Ver- kehrsberuhigung durch Diagonalsperren, Umwandlung von Stellplätzen etc. wird begrüßt • Ampelanlage Kretzerstraße / Xantener Str. wird nach Aussa- gen der Stadtverwaltung in den nächsten 1-2 Jahren erweitert und barrierefrei ausgebaut • „Kleiner Platz“ an der Seekabelstraße: Platz ist im Sommer nicht nutzbar, da er sich stark aufheizt, es werden Sonnense- gel als Schattenspender gewünscht • Gustav-Cords-Straße: Kurzfristige Beschilderungsmaßnah- men wie „Gehweg, Fahrrad frei“ , „Gemeinsamer Geh- / Rad- weg“ und Rücksichtsmarkierungen werden begrüßt. Die vor- geschlagenen Balkenmarkierungen sollen mit der Straßenver- kehrsbehörde abgestimmt werden, ansonsten sind auch Auf- merksamkeitsfelder denkbar, wie sie z.B. Auf der Aspel in Wid- dersdorf umgesetzt wurden. • Die Einrichtung einer Schulstraße in der Kretzerstraße sollte mit der Schulgemeinschaft und den Anwohnenden abge- stimmt und bei Akzeptanz weiterverfolgt werden. Abbildung 4-5: Arbeit an den Themenpostern Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 30 Allgemeine Anmerkungen der Teilnehmenden zur Route westlich der Neusser Straße: • Kfz-Parken an den Knotenpunkten in Nebenstraßen unterbin- den • Meldung über die Falschparken-Hotline kommunizieren • Gehwegüberfahrten auch für Seheingeschränkte deutlich ma- chen • Allgemein ist mehr Rücksichtnahme zwischen den Verkehrs- teilnehmenden notwendig. Konkrete Nennungen der Teilnehmenden zur Route westlich der Neusser Straße: • Kempener Straße: Trennung zwischen Rad - und Fußverkehr dringend nötig , Radverkehr soll auf die Fahrbahn verlagert werden. Mittelallee soll von Kfz-Parken freigeräumt werd en, Kfz-Parken an den Querungsstellen sollte durch Radabstellan- lagen ersetzt werden. • Schillplatz teilweise entsiegeln, um direkte Durchwegung für Radverkehr zu unterbinden • Wilhelmplatz: Pflasterfugen sollen neu verfüllt werden, sodass diese besser berollbar sind , die Erfahrungen mit den Markie- rungen für einen „Verkehrsübungsplatz für Kinder“ auf dem Auerbachplatz in Sülz sollen abgewartet werden • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Mauenheimer Straße: der Beschluss aus 2022 soll von der Verwaltung um- gesetzt werden. Die Hinweise und Ergänzungen aus dem Maßnahmen-Workshop wur- den in Abstimmung mit dem Fußverkehrsbeauftragten geprüft und in das Maßnahmenkataster aufgenommen. Route westlich der Neusser Straße Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 31 5 Maßnahmenempfehlungen Im Folgenden werden die empfohlenen Maßnahmen nach den grund- legenden Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden bewertet, beschrieben und begründet. Dabei werden die Themenbereiche und Maßnahmen- empfehlungen behandelt, die in den Begehungen in Köln-Nippes von besonderer Bedeutung waren und die auch auf dem Maßnahmen - Workshop präsentiert und empfohlen worden sind. Als grundlegende Bedürfnisse werden dabei folgende Kriterien ge- fasst: • Sicherheit • Barrierefreiheit • Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Um diese grundlegenden Bedürfnisse plakativ darstellen zu können, wurden sie mit „Ampelfarben“ hinterlegt. Dabei steht die Farbe Rot für die Sicherheit als Basis für das zu Fuß Gehen und umfasst folgende Aspekte: • als objektive Verkehrssicherheit (u.a. nach Unfallstatistik), auch mit unterschätzten Risiken (z.B. für stark Sehbehinderte) • als subjektive Unsicherheit, mit Tendenz zur Mobilitätsein- schränkung v. a. bei Älteren oder aus Elternsicht für ihre Kin- der. Mit der Farbe Gelb werden Maßnahmen bewertet, die zur Einschrän- kung der Barrierefreiheit führen. Diese wirken insbesondere behin- dernd auf Menschen mit Handicap, haben aber auch Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit aller zu Fuß gehender Personen: • langes Warten an der Ampel, kurze Grünzeiten • erzwungene Umwege, Stufen (v. a. für Gehbehinderte) • Oberflächenmängel. Mit der Farbe Grün werden alle Maßnahmen bewertet, die die Attrakti- vität des zu Fuß Gehens erhöhen: • Freude an der ungestörten Bewegung nebeneinander zu Fuß • einladende Orte zum Sitzen und für Sozialkontakte • städtebaulich verträgliche Straßenraumgestaltung • Begrünung, Wasser. Sicherheit Barrierefreiheit Attraktivität/ Aufenthaltsqualität Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 32 In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmenempfehlungen in den Themenfeldern Sicherheit, Barrierefreiheit und Attraktivität / Auf- enthaltsqualität erläutert. 5.1 Verkehrssicherheit 5.1.1 Querungen sichern Je nach Erfordernis (z.B. in Abhängigkeit von den gefahrenen Kfz-Ge- schwindigkeiten, der z ulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Anzahl der zu Fuß Gehenden, der Breite der Fahrbahn) gibt es sowohl bauli- che als auch markierungstechnische Möglichkeiten, eine Querungs- stelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern. Abbildung 5-1: Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfetypen, die im Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert. Fußgängerüberwege (FGÜ), auch Zebrastreifen genannt, bieten zu Fuß Gehenden die komfortabelste und in Kombination mit einer Mit- telinsel, die sicherste Querungsmöglichkeit. Denn ausschließlich an FGÜ hat der Fußverkehr immer Vorrang, was vor allem auch für seh- behinderte Personen von Vorteil ist. Der FGÜ bringt zusammenge- fasst folgende Vorteile für zu Fuß Gehende: • der Vorrang von zu Fuß Gehenden wird eindeutig geregelt • der Vorrang wird für alle deutlich sichtbar • Reduzierung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten Fußgängerüberweg Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 33 • übersichtliche Knotenpunktgestaltung • gut für die Schulwegsicherung. Im Rahmen eines 1999 initiierten Modellversuchs25 wurde untersucht, dass Fußgängerüberwege auch unabhängig von den in den R FGÜ26 genannten Einsatzgrenzen sicher eingesetzt werden können, wenn folgende Anforderungen für die Einrichtung eines FGÜ erfüllt sind: • gute Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges • ausreichende Sicht zwischen Kfz-Fahrenden und zu Fuß Ge- henden • kurze Querungswege • angepasste Geschwindigkeit (möglichst etwa 30km/h) • keine Überholmöglichkeit • niedrige Baukosten.27 Die Broschüre „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen“28 fasst die Ergebnisse des Modellversuchs zusammen. In NRW wurden aufgrund dieses Modellversuchs die Ein- satzbereiche durch einen Ministerialerlass großzügiger geregelt als in anderen Bundesländern und bieten gegenüber der R FGÜ mehr Spiel- räume. Spielräume können und sollten demnach gerade in NRW auch genutzt werde, denn dadurch ist eine Angebotsplanung möglich und keine Bedarfsplanung. „Der Modellversuch hat gezeigt, dass, wenn diese Anforderungen ein- gehalten werden, FGÜ überall dort eingesetzt werden können, wo ein Bedarf für eine sichere Querung von Straßen durch Fußgänger be- steht. Für die Entscheidung über den Einsatz von FGÜ sind dah er diese Kriterien maßgebend und nicht die strikte Einhaltung von Grenzwerten der Kfz- und Fußgängerbelastung. Wie in den RiLSA für 25 Ministerium für Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen (2002): Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege in NRW“ – Schlussbericht. 26 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). 27 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). 28 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Er- fahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 34 Fußgängerlichtzeichenanlagen, muss grundsätzlich auch für Fußgän- gerüberwege gelten, dass Fußgänger – unabhängig von ihrer Anzahl – ein angstfreies Überqueren der Fahrbahn zu gewährleisten ist.“ 29 Somit müssen z.B. keine harten Grenzwerte für zu Fuß Gehende und Kfz angewendet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass z.B. bei 600 bis 900 Kfz/Spitzenstunde Fußgängerüberwege bei entsprechen- der Ausgestaltung sicher betrieben werden können. Die Empfehlun- gen formulieren zudem, dass „FGÜ auch mit 50 m Abstand möglich“ sind, wenn „bei hohem Querungsbedarf mehrere mögliche Standorte zur Disposition“ [stehen]. Dass der Ministerialerlass von 2002 auch heute noch in NRW grundsätzlich anzuwenden ist, wurde in der Ver- kehrsingenieur-Besprechung vom 08./09. Juni 2022 erst kürzlich be- stätigt. 30 Am ehemaligen Clouth -Gelände besteht zwischen der Kretzerstraße und der Niehler Straße keine Querungshilfe für den Fußverkehr. Durch das neu gebaute Clouth -Quartier sind jedoch neue Fußverkehrsach- sen entstanden, welche auf der Xantener Straße derzeit noch nicht be- rücksichtigt werden. Allerdings bestand aufgrund einer Baustelle län- gere Zeit ein temporärer FGÜ auf Höhe der Josefine-Clouth-Straße. Abbildung 5-2: ehemaliger provisorischer FGÜ auf der Xantener Straße 29 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). S.3 30 Verkehrsingenieur-Besprechung VIB I/2022. S.6 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 35 Nach Information der Teilnehmenden besteht hier ein erhöhter Que- rungsbedarf, auch von Schulkindern, über die Xantener Straße. Zudem wird berichtet, dass Kfz hier zu schnell fahren. Besonders fußverkehrs- freundlich wäre ein "Doppel -Zebra", sodass westlich und östlich der Josefine-Clouth-Straße gequert werden könnte. Der Abstand zur LSA auf der Niehler Straße beträgt hier rund 120 m. Erhöhter Querungsbedarf für den Fuß- und Radverkehr ist auch am Knotenpunkt der Neusser Straße mit der Nordstraße vorhanden. Hier ist bereits ein Fußgängerüberweg im Rahmen der Umgestaltung der Neusser Straße geplant, um die Querung auch im Zuge der Bushalte- stellen zu sichern und den zu Fuß Gehenden Vorrang ein zuräumen. Zusätzlich ist eine überfahrbare Mittelinsel vorgesehen. 31 Abbildung 5-3: Planung der Querung Nordstraße (Auszug) Quelle: Stadt Köln (2023): Bezirksvertretung Nippes BV5/0018/2023 Diese überfahrbaren, linearen Querungsstellen wurden in Köln bereits auf der Vogelsanger Straße umgesetzt. Hier allerdings mit zwei Fuß- gängerüberwegen, die das Queren an beiden Seiten der Nebenstraße ermöglichen ohne diese zusätzlich queren zu müssen. 31 Bezirksvertretung Nippes Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwi- schen Niehler Kirchweg und Kempener Straße, Sitzung: 02.02.2023 BV5/0018/2023, Anlage 7 Lageplan Maßstab 1 500 - Variante 2 | https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=365844 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 36 Abbildung 5-4: Querungsstelle mit Mittelinsel Wir empfehlen, wie auf der Vogelsanger Straße, zwei Fußgängerüber- wege anzulegen und die geplante Mittelinsel und ihre Zuführungen mit taktilen Leitsystemen und dem barrierefreien, in der Höhe differenzier- ten Bord auszustatten. Begrüßt wird aus Sicht der Fußverkehrsförde- rung ausdrücklich die geplante Anlage einer Gehwegüberfahrt über die Nordstraße. Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurde zudem die Sicherung der Querungsstelle an der Seekabelstraße gewünscht. Hier sollte geprüft werden, ob ebenfalls ein Doppel-Zebrastreifen mit linearer Querungs- hilfe sowohl südlich als auch nördlich der Gneisenaustraße eingerich- tet werden kann. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Einrichtung ei- ner Mittelinsel ohne Fußgängerüberwege geprüft werden, um die vor- handenen Querungsbedarfe zu sichern. Auch sollte an der Niehler Straße / Gellertstraße mit einem Fußgän- gerüberweg eine neue Querungshilfe geschaffen werden, die den Weg zum Beuelsweg verkürzt und diesen mit Vorrang sichert. Mittelinseln bieten dem Fußverkehr keinen Vorrang, jedoch erleichtern sie das Queren der Fahrbahn erheblich. Durch das Halten auf der ge- schützten Mittelinsel kann die Querung in zwei Phasen geschehen und zu Fuß Gehende können sich nacheinander auf eine der Fahrtrichtun- gen konzentrieren. Die Wartezeit an einer Querungsstelle mit Mittelin- sel ist kürzer als an einer Querungsstelle ohne. Mittelinseln sollten barrierefrei und ausreichend breit gestaltet sein. So sollten sie mindestens eine Tiefe von 2,50m und eine Breite von 4,00m aufweisen, so dass auch Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern genügend Platz zum Aufstellen haben. Mittelinsel Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 37 Abbildung 5-5: Abmessungen einer Mittelinsel Überall dort, wo ein im Maßnahmenkataster empfohlener FGÜ nicht umgesetzt werden kann, sollte zumindest die Errichtung einer Mittel - insel geprüft werden. Obwohl viele Lichtsignalanlagen (LSA) in Köln bereits fußverkehrs- freundlich eingerichtet sind, wurde in den Begehungen festgestellt, dass es auch noch LSA gibt, bei denen ein Verbesserungsbedarf hin- sichtlich der Fußverkehrssicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Fol- gende Empfehlungen für fußverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen werden gegeben: • Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß- gängergrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende zumindest einen Vorlauf erhalten können. Das Abbiegen von Kfz in die Grünphase des Fußverkehrs (sogenanntes „feindli- ches Fußgängergrün“, siehe Abbildung 5-6) sollte vermieden werden. • Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum- zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa- mere mobilitätseingeschränkte Menschen ausreichend sicher die Straße überqueren können. Im Sinne der Barrierefreiheit sollte nach Möglichkeit mit 1,0m/s Gehgeschwindigkeit (unte- rer Grenzwert laut RiLSA32) gerechnet werden.33 • An den Lichtsignalanlagen soll es eine Grünzeit für zu Fuß Gehende mit jedem Umlauf geben. LSA-Grün nur auf Anfor- derung („Bettelampeln“) sollten vermieden werden. • Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden (mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und 32 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsignal- anlagen (RiLSA), Köln, S. 25/26 33 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln; S. 51 Lichtsignalanlagen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 38 Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht zu werden. • 3-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich, neben dem visuellen, mit taktilen und akusti- schen Leitsystemen ausgestattet sein. • Freie Rechts-Abbiege-Fahrstreifen stellen immer eine Gefahr für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines freien Rechts-Abbiegers sollte geprüft werden und ggf. zu- rückgebaut oder in die Lichtsignalanlage integriert werden. Es sollte geprüft werden, ob weitere Lichtsignalanlagen in Köln für den Fußverkehr optimiert werden können. Dies wurde auf den Begehun- gen vor allem am Knotenpunkt Neusser Straße/Niehler Straße emp- fohlen. Abbildung 5-6: Sogenanntes „feindliches Fußgängergrün“ am Kno- tenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg Hier liegt neben der fehlenden konfliktfreien Phase für Fußgängergrün auch noch ein freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen vor. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 39 Abbildung 5-7: Freilaufender Rechtsabbiegefahrstreifen am Kno- tenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg Rechtsabbiegefahrstreifen stellen immer ein erhebliches Sicherheits- risiko für den Fußverkehr, aber auch für den Radverkehr dar und soll- ten aus Gründen der Verkehrssicherheit dort, wo es verkehrsbedingt möglich ist, abgebaut werden. Die Stadt Köln hat bereits ein Sonder- programm „Abbau freie Rechtsabbieger“ aufgelegt, in dem alle freien Rechtsabbiegefahrstreifen stadtweit dokumentiert und auf einen Ab- bau geprüft werden. Dadurch wurden bereits einige Abbiegespuren mittels Markierungen und der Setzung von Sperrpfosten provisorisch zurückgebaut. Ob dies auch an dem Knotenpunkt Neusser Straße/ Niehler Kirchweg möglich ist, sollte im Hinblick auf die notwendigen Schleppkurven überprüft werden. Abbildung 5-8: Abbauprogramm freilaufender Rechtsabbiegefahr- streifen in Köln Freilaufende Rechts- abbiegefahrstreifen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 40 Alternativ sollte hier ein Umbau in einen Kreisverkehrsplatz mit FGÜ an allen Knotenpunktarmen geprüft werden. Ein solcher Kreisverkehr ist an diesem Knotenpunkt bereits von der Arbeitsgemeinschaft Pla- nungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH im Jahr 2 010 für die Stadt Köln im Vorentwurf geplant und beschlossen worden.34 Abbildung 5-9: Vorentwurf für den Kreisverkehr Neusser Straße/ Niehler Kirchweg Quelle: Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010) FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren machen den Fußverkehr deut- lich sichtbar und reduzieren die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten im Kreis noch einmal deutlich. Zudem vereinfacht die Markierung von FGÜ an innerörtlichen Kreisverkehren ganz entscheidend die Vor- fahrtsregeln, denn kaum einem Verkehrsteilnehmer ist bekannt, dass zu Fuß Gehende Vorrang vor Fahrzeugen haben, die den Kreisver- kehr verlassen, aber eine Wartepflicht vor Fahrz eugen, die in den Kreisverkehr einfahren: Abbildung 5-10: Fußverkehr-Vorrang im Kreisverkehr Quelle: nach Kohaupt, B., Kohaupt, J. (2015), S 130 34 Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010): Vorplanung Neusser Straße https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=86294 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 41 Auch die Sicherung der Querung am Knotenpunkt Xantener Straße / Kretzerstraße wurde auf der Begehung östlich der Neusser Straße diskutiert. Heute ist nur die Querungsstelle auf der Westseite durch eine Fußverkehrs -LSA mit Anforderungstaster gesichert. Vor allem die Schule Kretzerstraße wünscht sich eine weitergehende Sicherung am Knotenpunkt, optimalerweise eine, die Umwege unnötig macht. Abbildung 5-11: einseitige Fußverkehrs-LSA an der Kretzerstraße Die Verwaltung der Stadt Köln berichtete im Maßnahmen -Workshop, dass hier eine Vollsignalisierung geplant werde. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Lichtsignalanlagen -Abbauprogrammes der Stadt Köln in der letzten Dekade viele alte LSA, die auch zur Sc hul- wegsicherung eingerichtet worden sind, abgebaut wurden und keine Sicherheitsdefizite mit dem Ersatz durch FGÜ festgestellt werden konnten, erstaunt diese Planung für eine Vollsignalisierung an diesem Knotenpunkt. Aus Sicht der Gutachter sollte an diesem Knotenpunkt stattdessen ein Doppel-Zebrastreifen geprüft werden, möglicherweise in Kombination mit einer Gehwegüberfahrt an der Kretzerstraße und der Josefine-Clouth-Straße. Die Gehwegüberfahrt sichert den Fußverkehr an untergeordneten Knotenpunkten nachhaltig, denn die Vorfahrtsregeln gegenüber Zu Fuß Gehenden sind auch bei untergeordneten Knotenpunkten kom- Gehwegüberfahrt Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 42 plex und nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt: Zu Fuß Ge- hende haben vor abbiegen Fahrzeugen Vorrang, nicht jedoch vor ein- biegenden Fahrzeugen. Gehwegüberfahrten vereinfachen die Regeln für alle Verkehrsteilneh- mende, denn sie unterbrechen die Fahrbahn und damit müssen Fahr- zeuge immer einen Gehweg kreuzen. So können zu Fuß Gehende niveaugleich mit Vorrang die Straße queren. Angewendet wird diese Querungsstelle meist an untergeordneten Knotenpunkten oder Zu- fahrten in Tempo 30-Zonen. Im Gegensatz zu Teilanhebungen sind diese höhenmäßig und optisch durchgängig gestaltet.35 Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt wird nicht nur hier, sondern auch an den Knotenpunkten Beuelsweg/ Niehler Straße und Nord- straße/ Neusser Straße empfohlen. Zu Fuß Gehende können die Ein- mündung auf einem Niveau barrierefrei queren, ihr Vorrang wird infra- strukturell verdeutlicht. Abbildung 5-12: Gehwegüberfahrt in Köln Vogelsanger Straße/Frö- belplatz Quelle: © Cyclomedia Falls am Knotenpunkt Xantener Straße/ Kretzerstraße dennoch die Vollsignalisierung favorisiert wird, könnte geprüft werden, ob dieser LSA-Knotenpunkt zu einem Knotenpunkt mit Diagonalquerung für den Fußverkehr umgestaltet werden kann. Dann könnten zu Fuß Gehende 35 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, 3.3.6.1 Diagonalquerung Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 43 auch die diagonal liegende Fahrbahnseite in einem Zug erreichen und Wegedistanz und Wartezeiten verkürzten sich. Bei der Gestaltung von Knotenpunkten ohne Vorrang sollten grund- sätzlich folgende Anforderungen berücksichtigt werden: - Fußverkehrsquerungsstellen sollten intuitiv und eindeutig er- kennbar sein und den Wunschwegen des Fußverkehrs ent- sprechen (umwegefreie, direkte Wegeführung) - die Sicht darf nicht durch Bepflanzung, Parkmöglichkeiten, Zäune oder andere Barrieren behindert werden (frei einseh- bare Sichtdreiecke) - der gegenseitige Sichtkontakt zwischen zu Fuß Gehenden und Kraftfahrzeugfahrenden muss gewährleistet sein - die Aufstellflächen für wartende zu Fuß Gehende müssen aus- reichend sein. Falls Potenziale zur Flächenumverteilung vorhanden sind, kann der Gehweg an der Querungsstelle in die Fahrbahn vorgezogen und ver- breitert werden, so dass der Querungsweg insgesamt verkürzt werden kann. Zudem wird so das Parken im unmittelbaren Knotenpunktb e- reich verhindert und eine freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende geschaffen. Das schützt vor allem Kinder, die wegen der geringen Körpergröße hinter abgestellten Kfz leicht übersehen werden. Zu Fuß Gehende haben hier keinen Vorrang, jedoch wird durch ein e Verrin- gerung der Fahrbahnbreite die Sicherheit für Querende verbessert. Abbildung 5-13: Vorgezogene Seitenräume auf der Strecke baulich (Köln und Pulheim mit FGÜ) Diese Maßnahmenempfehlung wird vor allem auch an den Eingängen in die Parks und Grünflächen empfohlen. Sie können mit zusätzlichen geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen wie Teilanhebung oder Querungsstelle ohne Vorrang Vorgezogene Seitenräume Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 44 mit Bevorrechtigung des Fußverkehrs wie Fußgängerüberwege kom- biniert werden. Eine besondere Ausgestaltung der vorgezogenen Seitenräume (mit Wiedererkennungswert) wird bei den „Freien Ecken“ verfolgt. Abbildung 5-14: „Freie Ecke“ in Berlin (links) und Köln (rechts) In verschiedenen Städten (Stuttgart mit den „Stuttgarter Ecken“ oder Berlin) und auch bereits in der Schaafenstraße in Köln wurde diese Querungshilfe bereits eingerichtet. Die „Freien Ecken“ zielen darauf ab, die Sicherheit für zu Fuß Gehende beim Queren zu verbessern, indem sie die Querungsstellen gegen Falschparker absichert und den Querungsweg durch Markierungsmaßnahmen verkürzt. Hierdurch wird auch die Sicht zwischen Kraftfahr enden und zu Fuß Gehenden verbessert. Durch ein einheitliches Gestaltungsprinz ip werden diese Querungshilfen im Stadtbild wahrgenommen und können ohne bauli- chen Aufwand mit einfachen Mitteln die Sicherheit beim Queren ver- bessern. Die “Freien Ecken” tragen auch zur Schulwegsicherheit bei, da zuge- parkte Querungsstellen ein großes Problem für unzureichende Sicht- verhältnisse sind. Dies war unter anderem auf der Schulwegachse Gellertstraße oder am Leonardo-da-Vinci Gymnasium ein wichtiges Thema. Abbildung 5-15: zugeparkte Querungsstellen in Nippes „Freie Ecken“ Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 45 So sollten insbesondere an den Knotenpunkten (z.B. Gellert- straße/Eichstraße) aber auch an wichtigen Stellen auf der Strecke (z.B. Leipziger Platz) die Sichtbeziehungen durch „Freie Ecken“ vom Kfz-Parken freigehalten werden. 5.1.2 Geschwindigkeiten reduzieren Die Geschwindigkeitsreduzierung ist immer ein Beitrag für eine Erhö- hung der Verkehrssicherheit: Es finden weniger Unfälle statt und die Unfallfolgen sind weniger schwer. Daher empfehlen wir, weitere ver- kehrsberuhigte Bereiche mit Zeichen 325.1 gekennzeichnet, im Unter- suchungsgebiet zu prüfen und einzurichten. Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit 36 gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von zu Fuß Gehenden - auf der gesamten Straßenbreite - muss verhindert werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flä- chen.37 In der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird dazu Folgendes ausgeführt: Ein Verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dür- fen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermit- teln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeug- verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforder- lich sein. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. […] Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Berei- chen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die 36 Grundsätzlich sollte sich die Höchstgeschwindigkeit an der Schrittgeschwindigkeit eines zu Fuß Gehenden orientieren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. In diesem Zusam- men-hang sind bereits unterschiedliche Urteile gefällt worden, die Geschwindigkeiten zwi- schen 4 und 10 km/h (Oberlandesgericht Hamm; Az.: 3 Ss OWi 1038/02) oder bis zu maxi- mal 15 km/h (Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) festlegen. 37 Siehe § 42 Abs. 4 StVO Verkehrsberuhigter Bereich Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 46 zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.38 Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) empfiehlt folgende Grundsätze bei Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen:39 • Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwin- digkeitsniveau möglichst weit auf ein für zu Fuß Gehende und Radfahrende verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine „Abtrennung“ des Fahrrad - oder Fu ßverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken. • Die Übergänge aus verkehrsberuhigten Bereichen ins über- geordnete Straßennetz müssen eindeutig und verständlich für die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein. • Die derzeitigen Vorschriften begrenzen die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen auf Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen. Die Untersuchungen zeigen jedoch, dass verkehrsberuhigte Bereiche auch bei stärkerem Verkehr ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthalts- qualität sein können, ohne dass die Sicherheit darunter lei- det. Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zuge- hörigen Verwaltungsvorschriften sollte deshalb geprüft wer- den. […] In Köln Nippes sind bereits einige Straßen als verkehrsberuhigte Be- reiche ausgewiesen, auf den Begehungsrouten waren dies die Mau- enheimer Straße und der Baudriplatz. In beiden Fällen empfehlen wir, den verkehrsberuhigten Bereich auf eine angrenzende weitere Straße auszuweiten. 38 http://www.verwaltungsvorschriften-im-inter- net.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm, abgerufen am 19.02.2024 39 GDV (2015): Verkehrsberuhigte Bereiche haben sich bewährt Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 47 Abbildung 5-16: Fehlende Nebenanlage an der Turmstraße Am Kirchvorplatz ist die östliche Nebenanlage durch die Treppenstu- fen nicht barrierefrei nutzbar, die westliche wird durch quer parkende Kfz überfahren. Mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Be- reichs bekämen zu Fuß Gehende ein Aufenthaltsrecht auf der Fahr- bahn. Zudem verbessert die weitere Geschwindigkeitsreduzierung die Aufenthaltsqualität. Im Bereich des Schillplatzes ist die Schillstraße trotz gleicher baulicher Gestaltung wie auf der Mauenheimer Straße kein verkehrsberuhigter Bereich. Dies führt laut den Teilnehmenden zu Konflikten, da der Un- terschied nicht verstanden wird. Auch hier wird die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs empfohlen. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 48 Abbildung 5-17: Gleiche Gestaltung, unterschiedliche Regeln: VB- Bereich (l), Kein VB-Bereich 325 (r) Auf der bereits angesprochenen Mauenheimer Straße wird der ver- kehrsberuhigte Bereich nach Auskunft der Teilnehmenden von vielen nicht intuitiv erkannt. Die Gestaltung mit geradliniger Fahrbahn, den Parkreihen und den Sperrpfosten unterstützt die Schrittgeschwindig- keit nicht und suggeriert eher eine Trennung der Verkehrsarten (Fahr- bahn - Gehweg). Abbildung 5-18: Verkehrsberuhigter Bereich Mauenheimer Straße Dieser Straßenabschnitt sollte entsprechend den Vorgaben für einen verkehrsberuhigten Bereich um gestaltet werden . Hierfür sollte n die Parkplätze entfernt bzw. anders angeordnet werden und die Trennung der Verkehrsarten aufgehoben werden. Es sollte geprüft werden, ob weitere Elemente zur Steigerung der Aufenthaltsqualität eingerichtet werden können (z.B. Beete, Baumkübel, Sitz- und kleinere Spielmög- lichkeiten). In verkehrsberuhigten Bereichen sollten nur Längspark- stände angeordnet werden, da Quer- und Senkrechtparkstände durch Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 49 die eingeschränkte Sicht beim Rückwärtsfahren ein Sicherheitsrisiko für den Fuß-, aber auch für den Radverkehr darstellen. Zumal Kinder- spiele in einem verkehrsberuhigten Bereich explizit erlaubt sind. Die Diskussion um Tempo 30 als „Stadttempo“, d.h. als Regel statt als Ausnahme, läuft, u.a. vom Deutschen Städtetag angestoßen, seit Jahrzehnten. Mit einer gemeinsamen Initiative von inzwischen über 1000 Städten und Gemeinden wird der Verordnungsgeber BMDV auf- gefordert, die Entscheidung zum Geschwindigkeitsregime auch auf Hauptverkehrsstraßen mehr der kommunalen Ebene zu überlassen.40 Die Stadt Köln hat sich dieser Initiative bereits angeschlossen. Die aktuellen Anordnungsmöglichkeiten für Tempo 30 auf Hauptver- kehrsstraßen sind seit mehreren Jahren das Ergebnis von Kompro- missen im Bundesrat und der Verkehrsministerkonferenz, v.a. was das Umfeld von besonders schützenswerten Einrichtungen wie z.B. Schulen angeht, aber auch als Folge von europäischen Luftreinhalte- standards sowie Festlegungen in Lärmaktionsplänen. In Köln Nippes empfehlen wir, eine Temporeduzierung auf der Xante- ner Straße und Kempener Straße nach den heutigen Handlungsmög- lichkeiten v.a. aus Lärmschutzgründen zu prüfen. Dies würde auf der Kempener Straße auch die Nebenanlagen entlasten, die derzeit auf- grund der als immer noch benutzungspflichtig angeordneten Rad- wege wenig Raum für zu Fuß Gehende lassen. In den Vor-Begehungen und den Gesprächen mit den Teilnehmenden wurde deutlich, dass die Verkehrsbelastung im Clouth-Quartier als zu hoch empfunden wird. Anscheinend ist eine Durchfahrt zwischen Xan- tener und Niehler Straße unter Umgehung der LSA für manche Kfz durchaus attraktiv und wird als Abkürzung genutzt. Die Straßen sind zudem sehr geradlinig gebaut, was zusätzlich geschwindigkeitsför- dernd auf den Autoverkehr wirkt. Die Gestaltung der Straßen haben teilweise nicht den Charakter einer Tempo 30-Zone. Vor allem am Luftschiffplatz mussten provisorische Maßnahmen zur Geschwindig- keitsreduzierung ergriffen werden. 40 Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: https://www.le- benswerte-staedte.de/de/ ; abgerufen am 15.02.2024 Tempo 30 Durchfahrverkehr reduzieren durch Diagonalsperren Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 50 Abbildung 5-19: provisorische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsre- duzierung am Luftschiffplatz Die Stadtverwaltung sollte daher die Umgestaltung von Straßenab- schnitten prüfen. Ggf. kann die Durchfahrt durch das Clouth-Quartier auch durch Diagonalsperren unterbunden werden. Abbildung 5-20: Diagonalsperre in Köln Eichendorffstr/Siemensstr Eine Anwohnerinitiative im Clouth -Quartier hat hierzu ein „Veedels - Block“-Konzept entwickelt, das die Idee der Superblocks aufgreift. Barcelona hat es vorgemacht, aber mittlerweile werden in vielen eu- ropäischen Städten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nach dem Su- perblocks-Konzept geplant und umgesetzt, in Deutschland ist hier Berlin mit seinen Kiezblocks Vorreiter. Doch auch in Stuttgart und Leipzig sind in den vergangenen Monaten Superblocks als Pilotprojekt in Betrieb genommen worden. Das Ziel ist die nachhal tige Verkehrs- beruhigung in Wohnquartieren, in dem die Durchfahrt für den Kfz-Ver- kehr unterbunden wird und das Quartier nur noch über Schleifen er- schlossen wird. Der vom Kfz -Verkehr befreite Raum, meist ein zent- raler Platz, ist nur noch für den Fuß- und Radverkehr querbar und wird für den Aufenthalt der Anwohnenden besonders hochwertig mittels Veedels-Block-Idee Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 51 grün-blauer Infrastruktur (Entsiegelung, Wasserspiele) gestaltet. Be- sonders Straßenabschnitte wie am Luftschiffplatz, an denen keine Tiefgaragen angebunden sind, eigenen sich für eine Umgestaltung. Anwohnende des Clouth-Quartiers und ihre Nachbarn sollten mög- lichst die Tiefgaragen und nicht die oberirdischen Parkplätze nutzen. Diese sollten in ein Parkraumkonzept eingebunden werden und vor allem dem Liefer- und Ladeverkehr zur Verfügung stehen. Damit wird der Parksuchverkehr auch aus den umliegenden Quartieren reduziert. Ein Banner der GAG weist darauf hin, dass freie Kapazitäten verfüg- bar sind und Parkplätze in der Tiefgarage angemietet werden können. Zusammenfassend werden für das Clouth -Quartier folgende Vor- schläge gemacht: • Die oberirdischen Kfz-Stellplätze sollten deutlich reduziert und die verbleibenden bewirtschaftet werden • Sharing-Stationen für Leihfahrzeuge sollten eingerichtet wer- den (Car-Sharing, Fahrräder, Lastenräder, Scooter) • Einrichtung von Lade- und Lieferzonen, auch für Handwerker und Pflegedienste sowie Behindertenstellplätze • Entsiegelung und Einrichtung von "Grünen Oasen": Schatten- plätze, blaue Infrastruktur (z.B. Sprühnebler im Sommer), wasserdurchlässige Oberflächen. 5.1.3 Wege für Kinder sichern Mit einem bewegungsintensiven Kinder - und Jugendalter kann eine längerfristig gesunde Biografie begründet werden – gerade, wenn kör- perliche Anstrengung auf Alltagswegen ähnlich gewürdigt und geför- dert wie der organisierte Sport. Denn das zu Fuß Gehen bietet gerade auch für Kinder viele Vorteile für die körperliche und soziale Entwick- lung. Wer statt im Elterntaxi chauffiert zu Fuß zur Schule geht oder in die Kita gebracht wird, ist durch die morgendliche Bewegung nach- weislich zugleich wacher und fitter: Durc h die eigenständige Bewe- gung schulen Kinder ihre Orientierung im Raum und lernen die Ver- kehrsregeln, sie lernen aber auch die Interaktion mit anderen Ver- kehrsteilnehmenden und das soziale Miteinander. Da Kinder z.B. bis zu einem bestimmten Alter nicht einschätzen kön- nen, ob Autos langsamer werden und am FGÜ anhalten, sollte die Mobilitätserziehung für Erstklässler und Vorschulkinder qualifiziert Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 52 und umfassend von den Kommunen unterstützt werden. Da die Mobi- litätserziehung nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder sein kann, sind natürlich auch bauliche und technische Maßnahmen zur Sicherung der Schul- wege sinnvoll. Denn sichere und attraktive Wege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder den Weg zwischen ihrem Zuhause und der Schule gerne alleine zu Fuß zurücklegen. Aber auch für Eltern, die mit ihren Kindergarten- oder Schulkindern ganz oder teilweise zu Fuß in die Bil- dungseinrichtungen gehen, sind sichere Wege die Grundvorausset- zung. Hierbei geht es um barrierefreie, beleuchtete und bei jedem Wetter nutzbare Gehwege, die die Schulkinder bis zum Schuleingang führen. Dabei ist das Maßnahmenspektrum weit: wi chtig sind neben der Sicherung von Querungsstellen auch z.B. verkehrsberuhigende Maßnahmen im Schulumfeld. Aufgrund der Größe von Kindern stellt das Kfz -Parken häufig ein Sichthindernis dar. Dies konnte zum Beispiel im direkten Umfeld des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums Köln-Nippes bzw. am Leipziger Platz beobachtet werden. So sollte das Kfz-Parken insbesondere vor Schu- leingängen, an Kreuzungen und an Bushaltestellen kritisch überprüft und ggf. unterbunden werden. Im Bereich der Grundschule Kretzer- straße sollen vor dem Schultor Gehwegvorstreckungen auf beiden Seiten der Fahrbahn eingerichtet werden, damit die Schul kinder an dieser Stelle queren können und frühzeitig vom Verkehr gesehen wer- den. Diese Maßnahme wird bereits von Seiten der Stadt Köln ausge- arbeitet. Eine Unterstützung bei der Mobilitätsberatung an Schulen bietet auch das Zukunftsnetz Mobilität NRW an. Durch verschiedene Projekte und Handbücher wird an Schulen das Thema nachhaltige Mobilität ge- stärkt. Sichthindernisse Schulisches Mobilitätsma- nagement Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 53 Abbildung 5-21: Mobilitätsberatung des Zukunftsnetz Mobilität NRW Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Kommunales Mobilitätsmanagement Um an den Schulen den Hol- und Bringeverkehr durch Elterntaxi-Ver- kehre eines insgesamt relativ geringen Anteils der Elternschaft zu be- einflussen, geht es um die regelmäßige Ansprache unter Eltern, über die Kinder oder zwischen den am Schulbetrieb beteiligt en Gruppen. „Verhaltensprävention“ bedeutet daran zu erinnern, dass ein gewohn- heitsmäßiges Autofahren, Rangieren und Parken im Schulumfeld nicht nur die Anwohnenden belastet, sondern ein Risiko für die zu Fuß ge- henden Kinder bedeutet. So definiert die Stadt Köln bereits Halteplätze, an denen Eltern, die ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen, aussteigen können, ohne sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Hol- und Bringeverkehr Elternhaltestellen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 54 Abbildung 5-22: Beschilderung einer Elternhaltestelle in Köln -Niehl an der GGS Halfengasse Solche Haltestellen befinden sich den Empfehlungen nach meist in ei- ner Entfernung von ca. 250 m zur Schule, damit die Kinder Gelegen- heit bekommen, auf einem Teil des Schulweges auch eigenständig un- terwegs zu sein. Die Kennzeichnung und Ausgestaltung der Hi nweis- schilder für Elternhaltestellen ist nicht festgelegt. Die Einrichtung von Elternhaltestellen sollte organisatorisch im schulischen Mobilitätsma- nagement integriert werden. Gemeinsam können Konzepte erstellt, die Standorte für die Elternhaltestellen gef unden und eine Kommunikati- onsstrategie geplant und umgesetzt werden. Auch hierfür gibt es viele gute Best -Practice-Beispiele und konkrete Handreichungen des Zu- kunftsnetz Mobilität NRW, die Ideen für Strategien und Aktionen ent- halten. Im Rahmen des Maßnahmen-Workshops wurde beispielsweise ange- regt, Parkplätze an der Xantener Straße insbesondere für die mor- gendliche Hol- und Bringzeit an der Grundschule Kretzerstraße als El- ternhaltestelle zu nutzen. Auch in Köln wird versucht, den Hol- und Bringverkehr der Kinder durch die Eltern über die Organisation eines sogenannten Walking-Bus oder Lauf-Bus zu reduzieren. Hierbei treffen sich die Kinder an zentralen und sicheren Sammelorten in den Wohngebieten, um gemeinsam i n der Gruppe zur Schule zu laufen. Vor allem am Anfang sollten die Kin- der durch Erwachsene bzw. Eltern begleitet werden und der sichere Schulweg und das richtige Verhalten eingeübt werden. Später sind die Kinder meist in der Lage, auch alleine den Schulweg zu bewältigen. Lauf-Bus Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 55 Abbildung 5-23: Lauf-Bus-Flyer der Stadt Köln Quelle: Stadt Köln (2006) Die Stadt Köln sollte diese Projekte weiter stärken und in Zusammen- arbeit mit möglichst vielen Schulen Treffpunkte festlegen und weitere Infoblätter zum Lauf-Bus in Köln herausbringen. Diese Informationen sollten allen Eltern bei der Schulanmeldung ihrer Kinder zur Verfügung Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 56 gestellt werden sowie an einer zentralen Stelle ausgehängt oder -ge- legt werden. Viele Schulen berichten, dass alle Kommunikation mit den Eltern zur Vermeidung des Elterntaxis nicht wirklich fruchtet und zudem sehr auf- wendig ist. Aus diesem Grund gehen immer häufiger Schulen dazu über, sogenannte Schulstraßen einzurichten. Auch an der Grund- schule Kretzerstraße wird von der Schulgemeinschaft eine Schul- straße gewünscht. Abbildung 5-24: Schulstraßen werden zunehmend eingerichtet Für die Schulstraße werden die direkten Straßen im Schulumfeld für ein kurzes Zeitfenster von etwa 30 Minuten zu den Schulanfangs- und -endzeiten für den Kfz-Verkehr gesperrt, Fuß- und Radverkehr sowie ggf. auch Busverkehr bleiben weiterhin zugelassen. Eine solche „Schulstraße“ ist in mehreren europäischen Ländern im schulischen Mobilitätsmanagement evaluiert und üblich geworden und kommt auch in Deutschland vermehrt zur Anwendung. Die Stadt Köln erprobt zur- zeit Schulstraßen in mehreren Pilotprojekten. Kürzlich wurde in der Verkehrsingenieur-Besprechung41 für NRW verbindlich festgeschrie- ben, wie Schulstraßen rechtssicher umgesetzt werden können. 41 Verkehrsingenieur-Besprechung vom 7.12.2023 in Düsseldorf (VIB II/2023): „Schulstraßen“ - Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen. Vorab-Auszug aus der Niederschrift zu TOP 6, Az.: 58.91.17 Schulstraße Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 57 5.2 Barrierefreiheit Einen besonderen Fokus legen die Fußverkehrs -Checks auf die Ein- schränkung von Bewegungsfreiheit insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ziel ist es, dass Menschen nicht durch bauliche Hindernisse behindert werden und dann als Menschen m it Behinderung in Erscheinung treten. Nach dem Behindertengleichstel- lungsgesetz von 2002 soll das „ohne fremde Hilfe“ möglich sein.42 Wie groß der Bevölkerungsanteil von mobilitätseingeschränkten Men- schen (anstelle der sozialpolitischen Behindertendefinition) tatsächlich ist, zeigt die folgende Grafik, die auch besondere Bedürfnisse unter- wegs oder temporäre Einschränkung aufführt. Was Me nschen ohne jegliche Einschränkung höchstens als Komforteinbuße erleben, wirkt bei den benannten Gruppen bis hin zum Mobilitätsverzicht. Abbildung 5-25: Formen der Mobilitätseinschränkung Quelle: H BVA der FGSV 42 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungs- gesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 58 Zur Weiterentwicklung eines hohen Niveaus für barrierefreie Straßen- räume erscheinen folgende Maßnahmenbündel besonders zielfüh- rend: • Komplettierung der Bordabsenkungen und soweit möglich Kor- rektur zu starker Gehweg -Querneigung, weil dies beim Rolli -, Rollator- oder Kinderwagen-Schieben eine körperliche Belas- tung darstellt • Vermeidung von Mitbenutzung der Gehwege durch Radver- kehr • Als Ordnungsdienst -Aufgabe der Schutz der Gehwege vorm Falschparken, ausreichende Sichtdreiecke vor Einmündungen und Querungshilfen, so dass zu Fuß Gehende (auch Kinder) vorm Queren gesehen werden • Querungshilfen an Hauptstraßen mit Zuführung über taktile Bo- denindikatoren für Blinde • Insgesamt für Blinde „gut lesbare Straßenräume“, durch unter- schiedlich taktile Streifen, Vermeidung von störenden Einbau- ten und Fahrradparken; außerdem hell-dunkel-kontrastierende Orientierung für stark Sehbehinderte (so auch ausreichende Sichtbarkeit bei Pfosten, Masten, Treppenstufen) • Zuwegungen zu den Stadtbushaltestellen für die Fahrgäste mit Einschränkungen (v. a. an zentralen Haltestellen wie dem Bus- bahnhof, an denen auch Bussteigwechsel stattfinden) Im Folgenden werden einige Aspekte und Maßnahmen hervorgeho- ben, die im Rahmen der Begehungen bei den Fußverkehrs-Checks in Köln Nippes von Bedeutung waren. Im vorigen Kapitel zur Verkehrssicherheit sind bereits Hinweise gege- ben worden, wie Zeitgerechtigkeit für zu Fuß Gehende vor allem an Querungsstellen mit Vorrang (FGÜ, LSA) erwirkt werden kann. Nicht barrierefreie Querungsstellen sind für viele Personen nicht nur ärger- lich und unbequem, sondern stellen mitunter eine „echte“ Einschrän- kung der Mobilität dar, wenn z.B. Gehhilfen genutzt werden müssen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Querungsstellen so ausgerich- tet werden, dass sie auch für mobilitätsei ngeschränkte Menschen nutzbar sind. Das Thema Flächengerechtigkeit spielt wie die Zeitgerechtigkeit im Fußverkehr eine relevante Rolle. Meist werden die Verkehrsräume auf Maßnahmenspektrum Zeitgerechtigkeit Flächengerechtigkeit Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 59 eine komfortable Nutzung mit dem Kfz ausgelegt. Aufgrund von räum- lich begrenzten Straßenbreiten leidet darunter meist der Fuß- und Rad- verkehr. Zu schmale Nebenanlagen, (illegal) parkende Kfz und weitere Barrieren (Kundenstopper, Außengastronomie, E -Scooter, Parkauto- maten etc.) schränken das sichere und komfortable zu Fuß Gehen vor allem für Mobilitätseingeschränkte ein. Abbildung 5-26: nicht voll nutzbare Gehwegbreiten So sind in Köln -Nippes am Baudriplatz die Glas-Container nicht nur eine Sichtbehinderung, sondern schränken den ohnehin nur schmalen Gehweg unverhältnismäßig stark in seiner Nutzbarkeit ein. Hier sollte unbedingt auf eine Versetzung hingewirkt werden. Vor der Mathilde -von-Mevissen-Grundschule sind die Sperrpfosten, die den Gehweg vor illegalem Kfz-Parken schützen sollen, so platziert, dass sie den ebenfalls zu schmalen Gehweg in seiner Nutzbarkeit weiter einschränken. Die Pfosten sollten auf die Fahrbah n in einer Flucht mit dem Absperrgitter vor der Schule versetzt werden. Die Diskussionen im Themenfeld „Flächengerechtigkeit“ bezogen sich auch auf die Art und Weise , wie die Gehwege von Möblierung freige- räumt werden können. Zukünftig sollten die Flächen am Fahrbahnrand oder auf sehr breiten Gehwegen nicht mehr nur für parkende Kfz re- serviert werden: Auf sogenannten Multifunktionsflächen kann neben Bäumen, Schildermast en und ggf. Kfz -Stellplätzen eine Vielzahl an Möblierung oder Außengastronomie untergebracht werden, darunter auch Parkuhren/Ladeinfrastruktur, Fahrradparken, E-Scooterabstell- plätze, Transformatorenkästen, Sitzgelegenheiten und zeitweise auch Abfalltonnen zur Leerung. Multifunktionsstreifen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 60 Abbildung 5-27: Situation ohne und mit Multifunktionsstreifen auf sehr breiten Gehwegen oder am Fahrbahnrand Quelle: Agora Verkehrswende (2022), S. 4 Die nutzbare Gehwegbreite sollte mindestens 1,80 m betragen. Nach den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entspricht dies im Regelfall (Wohnstraße mit Hauswand und fließendem Verkehr) einer Gehwegbreite von 2,50 m.43 Abbildung 5-28: Mindestgehwegbreiten werden oft nicht erreicht Quelle: FGSV (2002): EFA S. 16 In Nippes wird die nutzbare Gehwegbreite auch durch das Kfz-Parken eingeschränkt. Immer wieder deutlich gemacht werden muss, dass 43 FGSV (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA, S.16 Gehwegbreiten Gehwegparken Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 61 Gehwegparken nur dort legal ist, wo es explizit durch StVO-Beschilde- rung bzw. Markierungen in Parkzonen erlaubt ist. Bei Quer - oder Schrägparken geben die Bordsteine die Begrenzung der Parkfläche vor, ein „Überhangparken“ stellt demnach ggf. eine Behinderu ng dar. Die Flächen, die zum Parken genutzt werden dürfen, sollten grundsätz- lich deutlich markiert und beschildert werden. Jedoch führt oftmals auch legales Parken zu Flächenkonflikten bzgl. der nutzbaren Gehwegbreite. Hier sollten die Ansprüche des Fußver- kehrs gegenüber des parkenden Kfz -Verkehrs abgewogen werden. Parkende Kfz sollten in keinem Fall: • Sichthindernisse für zu Fuß Gehende an Querungsstellen und Einmündungen darstellen • Begegnungsverkehr bei den zu Fuß Gehenden verhindern. In Nippes sind zwar Bewohnerparkgebiete eingerichtet, doch etwa die Hälfte aller Stellplätze sind für Auswärtige weiterhin kostenlos nutzbar. Dies stellt einen Anreiz dar, Nippes mit dem Auto zu besuchen, was zusätzlichen Parksuchverkehr durch die Wohnstraßen erzeugt . Die Bewohnerparkgebiete sollten vervollständigt und das Parken hinsicht- lich der im Masterplan Parken festgelegten Mindestgehwegbreiten neu geordnet werden. Abbildung 5-29: Restbreiten durch Parken in der Nordstraße (l inks) und Gehwegparken in der Gellertstraße (rechts) • In der Kölner Innenstadt werden mittlerweile neue fußver- kehrsfreundliche Lösungsmöglichkeiten für zu schmale Geh- wege gesucht. Um wenigstens auf einer Straßenseite durch- gängige Gehwege zu schaffen, bedarf es für etwas mehr Bar- rierefreiheit, aber auch zur Sicherung des Fußverkehrs der Er- Bewohnerparken Engstelle für den Autoverkehr/ Verbreiterung des Gehweges Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 62 weiterung von Gehwegen auf der Fahrbahn. Dies kommt bei- spielsweise dann in Betracht, wenn Nebenanlagen baulich nicht erweitert werden können. Abbildung 5-30: Erweiterung der Nebenanlage durch Markierung und Abgrenzung in der Kölner Innenstadt Dieses Vorbild aus der Kölner Innenstadt könnte zum Beispiel auch an der Nordstraße oder in der Simon -Meister-Straße realisiert werden. Hier können Gehwege auf Kosten der Flächen für den Kfz-Verkehr an- gelegt werden, die mit Sperrpfosten geschützt und ggf. auch über Mar- kierungen visualisiert werden. Sie könnten in Köln grundsätzlich im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt werden und dort, wo be- sonders attraktive Fußwegeverbindungen in Wert gesetzt werden sol- len. Auf den Begehungsrouten waren die meisten Querungsstellen nicht barrierefrei eingerichtet. Häufig ist die Querungsstelle nicht auf 0 cm- Niveau abgesenkt bzw. nicht mit einer differenzierten Bordhöhe aus- gestattet, obwohl auch Querungsstellen mit einer niedrigen Bordstein- kante für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis darstellen können. Sogar einige neuere Querungsstellen weisen nur die Absen- kung auf 3 cm auf. Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe (Doppelbord) Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 63 Abbildung 5-31: Differenzierte Bordhöhen fehlen mancherorts Im Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum wird aktuell an Querungs- stellen eine differenzierte Bordhöhe von 0 cm und mehr als 4 cm, meist 6 cm empfohlen. 44 Dies entspricht zum einen den Ansprüchen von Rollator- und Rollstuhlfahrenden, die die Querungsstelle ohne Kante leicht und gefahrlos passieren können und zum anderen den Ansprü- chen von Blinden und Sehbehinderten, die auf eine mit dem Langstock gut ertastbare Kante angewiesen sind. Damit löst die Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe die Querungsstelle mit 3 cm Bord ab, die als „Kompromisslösung“ in der Vergangenheit empfohlen wurde. Sie kann bereits bei 2,50 m Breite eingerichtet werden. Neu gebaute Querungsstellen sollen, wenn möglich mit der differen- zierten Bordhöhe ausgestattet werden, da die Kompromisslösung durch Rollstuhl- und Rollatornutzende in den überwiegenden Fällen gerade noch überwindbar ist und von Blinden und Sehbeeinträchtigten gerade noch ertastet werden kann (und auch nur, wenn der Bord scharfkantig und nicht vollständig abgerundet ist.).45 In Zusammenarbeit z.B. mit dem Seniorenbeirat und Behindertenbeirat könnte eine Prioritätenliste für den Umbau von nicht barrierefreien Knotenpunkten erarbeitet w erden. Diese sollte, abhängig von der fi- nanziellen und personelle n Ausstattung der Verwaltung, sukzessive abgearbeitet werden. 44 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkirchen S. 33 45 Bernhard Kohaupt (2010): Unbehindert mobil Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 64 Abbildung 5-32: Differenzierte Bordhöhen Bayerische Architektenkammer (1998), Broschüre zur DIN 18024, Barrierefreies Bauen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 65 5.3 Aufenthaltsqualität und Attraktivität Das zu Fuß Gehen ist die ideale und originäre Verkehrsart für die Ver- bindung von Aufenthalt und Fortbewegung. So geht es in der Fußver- kehrsplanung nicht mehr nur um die Überwindung räuml icher Distan- zen, sondern die Straße soll als Lebensraum betrachtet werden. In den nachfolgenden Unterkapiteln sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet aufgezeigt werden. Im Rahmen der Begehungen wurde an mehreren Stellen Sitzmobiliar dokumentiert. Grundsätzlich kann das Angebot hier noch ausgeweitet werden, um zu Fuß Gehenden eine Pausenmöglichkeit zu ermögli- chen, aber auch um die Aufenthaltsqualität von bestimmten Bereichen zu erhöhen und soziale Kontakte zu fördern. Das technische Regelwerk für barrierefreie Verkehrsanlagen 46 be- nennt wesentliche Merkmale des Mobiliars für verschiedene Alters- gruppen der Bevölkerung, für Menschen mit Behinderung, Schwan- gere und viele andere mehr: • die Sitzfläche sollte im Material nicht zu kalt, dabei glatt, aber nicht zu tief sein, um ohne fremde Hilfe beim Aufstehen wie- der hochzukommen (ca. 48 cm Höhe), • neben der Rückenlehne sollte es auch Armlehnen zur Entlas- tung der Arm- und Schultermuskulatur, aber ebenfalls zum leichteren Aufstehen geben, • für Blinde mit dem Langstock sollten Möbel gut ertastbar und für stark Sehbehinderte kontrastreich und so im Umfeld auf- findbar sein. • neben der Sitzgelegenheit sollte es eine stufenlos zugängliche ebene Fläche von 1,50 m x 1,50 m (für Rollstuhl, Kinderwa- gen, Rollatoren) geben, • der Aufstellort sollte außerhalb der Laufrichtung des Geh- wegs, u.a. im Interesse der Blinden und Sehbehinderten, sein. Spielmöglichkeiten z. B. für Kinder sind eine weitere Möglichkeit die Aufenthaltsqualität und die Verweildauer zu erhöhen. Diese können 46 FGSV (2014): H BVA, S. 59 Mobilität braucht Nicht-Mobilität Spielmöglichkeiten Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 66 auch mit Sitzmöglichkeiten kombiniert und somit multifunktional ge- nutzt werden. Das Thema Sitzmöbel und Spielmöglichkeiten wurde insbesondere am Wilhelmplatz diskutiert, der außerhalb der Marktzeiten wenig attraktiv erscheint. Bänke zum Verweilen könnten im Seitenbereich aufgestellt werden. Es wurde bemängelt, dass es besonders für Jugendliche we- nig Angebot und konsumfreie Räume gibt und auch für jüngere Kinder Spielmöglichkeiten fehlen. Im Rahmen des Maßnahmenworkshops wurden Verkehrsübungsplatz-Markierungen, wie sie bereits auf dem Ottmar-Pohl-Platz in Kalk bestehen und auf dem Auerb achplatz in Köln-Sülz geplant sind, diskutiert. Es sollte eine Beteiligung durchge- führt werden, was sich Jugendliche und Kinder im Umfeld auf dem Wil- helmplatz wünschen. Abbildung 5-33: Gestaltungsideen Wilhelmplatz Stadtgrün verbessert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern bringt auch Vorteile für das Stadtklima. Es spendet ab einer bestimmten Größe Schatten und schützt vor Überwärmung der Stadt. Darüber hin- aus produzieren Bäume Sauerstoff und filtern Bakterien, Pilzsporen, Staub und weitere schädliche Stoffe aus der Luft. Mehr Grün wurde vor allem im Clouth-Quartier am Platz an der hinte- ren Seekabelstraße, aber auch auf dem Luftschiffplatz gewünscht. Das Thema blaue Infrastruktur (Wasserstellen, Wasserspiele) wurde ebenfalls insbesondere am stark versiegelten Luftschiffplatz ange- sprochen. Es wurde von den Teilnehmenden der Begehung bemän- gelt, dass die Flächen im Clouth-Gelände insgesamt zu stark versie- gelt sind und im Sommer somit zur Hitzeinsel w erden, auf dem ein Aufenthalt nicht möglich ist. Um z.B. den Luftschiffplatz auch im Som- mer nutzbar zu machen, könnten für die Sommermonate kurzfristig Stadtgrün Blaue Infrastruktur Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 67 Sonnensegel errichtet und ein Trinkwasserbrunnen angeboten wer- den. Perspektivisch sollte der Platz mehr entsiegelt und bepflanzt wer- den. Abbildung 5-34: Sonnensegel in Heilbronn - Sprühnebler in Basel Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 68 5.4 Maßnahmenprogramm für infrastrukturelle Maßnahmen Die durch die Begehungen entwickelten Maßnahmenempfehlungen wurden in einem Maßnahmenkataster zusammengestellt. Auf jedem Katasterblatt wird die Maßnahmenempfehlung in Foto und Karte sowie Text dokumentiert. Abbildung 5-35: Ausschnitt Maßnahmenkataster Quelle: Planungsbüro VIA Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 69 Für die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse sind Maßnahmen- karten erstellt worden, die die Maßnahmenempfehlungen in der Über- sicht darstellt. Abbildung 5-36: Maßnahmenkarte zur Begehung in Köln-Nippes Ost Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 70 Abbildung 5-37: Maßnahmenkarte zur Begehung i n Köln -Nippes West 1 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 71 Abbildung 5-38: Maßnahmenkarte zur Begehung i n Köln Nippes West 2 Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 72 6 Empfehlungen zur Umsetzung Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks wurden 43 Maßnahmenempfeh- lungen zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr auf den be- gangenen Routen erarbeitet. Diese Maßnahmenempfehlungen sollten von der Verwaltung der Stadt Köln geprüft und ggf. je nach Aufwand auch politisch beschlossen werden. 6.1 Bewertung der Maßnahmen Im Maßnahmenkataster sind bereits Hinweise auf Umsetzungszeit- räume gegeben worden, indem den Maßnahmenempfehlungen die Kategorien kurz -, mittel - und langfristig zugewiesen wurden. Unter kurzfristigen Maßnahmen sind z. B. die Optimierung von punktuellen Oberflächenverbesserungen und die Absenkung von Bordsteinen ge- fasst. Unter kurzfristig wird angenommen, dass die Verwaltung diese Maßnahmenempfehlungen innerhalb der nächsten drei Jahre umset- zen kann. Unter Maßnahmen, die nach Einschätzung der Gutachter einen mittel- fristigen Umsetzungshorizont aufweisen, werden vor allem Maßnah- men eingeordnet, die keine übergreifenden konzeptionellen Vorarbei- ten erfordern, oder auch realisiert werden können, ohne dass ein Kom- plettumbau erforderlich wäre. Für einen mittelfristigen Umsetzungsho- rizont nehmen wir der Erfahrung nach vier bis sieben Jahre an. Ein langfristiger Umsetzungshorizont von ab sieben Jahren wurde Maßnahmen zugeordnet, die einen längeren planerischen Vorlauf, eine intensive politische Diskussion und Abstimmung sowie die Akqui- rierung von Fördermitteln erfordern. Zusätzlich werden die Maßnahmen nach den Bedürfnissen von zu Fuß Gehenden hinsichtlich der Sicherheit, Einschränkung der Bewegungs- freiheit und Attraktivität nach der Ampel (Siehe Kapitel 5 ab Seite 31) eingeordnet. Umsetzungszeiträume Bewertung der Maßnahmen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 73 Tabelle 6-1: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Verkehrssicherheit Verkehrs- sicherheit Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich LSA fußver- kehrsfreundlich einrichten freie Rechtsabbiegefahrstrei- fen in LSA integrieren oder zurückbauen (Neusser Str. / Niehler Kirchweg) Ausbau nach dem 3-Sinne- Prinzip (z.B. Xantener Straße / Kretzer Str.) stadtweite Umset- zung fußverkehrs- freundlicher LSA Querungsstel- len verbessern Markierungs- und Umbaumaßnahmen mit einfachen Mitteln Barrieren (Parkplätze, Grün) entfernen, um Sichtdreiecke und Aufstellflächen zu verbessern vorgezogene Seiten- räume durch Markie- rung und Sperrpfos- ten einrichten (z.B. Leipziger Platz und Erzbergerplatz) Umbau / bautechnische Maß- nahmen: − vorgezogene Seitenräume (Kretzer Straße vor Schultor) − Engstellen einrichten − Gehwegüberfahrten ein- richten (entlang Niehler und Neusser Straße) − Anhebungen. Prüfung Fußgängerüberwege an der Niehler Straße Höhe Gneisenaustraße sowie Beu- elsweg und Xantener Straße Höhe Josefine-Clouth-Straße Prüfung Einrichtung Doppel- Zebrastreifen Neusser Straße / Nordstraße und Gehwegüberfahrt entlang Neusser Straße im Zuge Um- gestaltung stadtweite, systema- tische Umsetzung eines einheitlichen Designs an Querungsstellen Umbau von LSA-An- lagen in Kreisver- kehrsplätze (Neus- ser Straße / Niehler Kirchweg und Kem- pener Straße / Thü- ringer Straße / Go- cher Straße / Sie- bachstraße) Abbau LSA-Anlage und Einrichtung von „Doppel-Zebrastrei- fen“ (Alternative Niehler Straße / Kretzerstraße) Geschwindig- keit reduzieren Prüfung Geschwin- digkeitsreduzierung Xantener Straße und Kempener Straße (z.B. wegen Lärmemissionen) Durchgangsverkehr überprüfen und ggf. unterbinden (Clouth- Quartier) Prüfung verkehrsbe- ruhigter Bereich, Gus- tav-Cords-Straße so- wie Baudriplatz und Schillplatz erweitern Veedelsblock (nach Super- block-Konzept) im Clouth- Quartier prüfen, stadtweite Erarbeitung von Standards „Stadttempo 30“ bei veränderter Rechtslage umsetzen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 74 Schulwegsi- cherheit Schulisches Mobili- tätsmanagement in- tensivieren (Kommu- nikation, Fortführung bestehender Projekte, Kampagnen, Informa- tionen) Schulwegpläne er- stellen Überprüfung und kurzfristige Sicherung der Querungsstellen bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Geschwin- digkeitsreduzierung bauliche Sicherung der Que- rungsstellen Erweiterung des Schulhofes an der Niehler Straße prüfen stadtweit systema- tisch Schulwege- Verbindungen si- chern Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 75 Tabelle 6-2: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Barrierefreiheit Einschrän- kung der Bewegungs- freiheit Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich Wegeoberflä- chen optimieren und Barrieren abbauen punktuelle Gehwegschäden ent- fernen Barrieren überprüfen und ggf. ent- fernen (z.B. Container an der Turmstraße und Grünfläche Nami- biastraße) flächendeckende Sanierung der Oberflächen barrierefreier Neu- bau von Gehwegen (z.B. Nordstraße) Querungsstellen barrierefrei aus- gestalten Bordsteinabsenkung mit differen- zierter Höhe (Doppelbord) punktu- ell prüfen und umbauen Umlaufsperren abbauen und durch regelrecht markierte Sperr- pfosten ersetzen (z.B. Eingang Nordpark) Bordsteinabsenkung mit differenzierter Höhe (Doppelbord) quartiersweise prü- fen priorisieren und umbauen Flächende- ckender Um- bau aller Que- rungsstellen Flächengerech- tigkeit Gehwegbreiten sichern , ggf. über Markierungen und Sperrpfosten auf der Fahrbahn an der Gellert- straße und Schwerinstraße (emp- fohlene Breite 2,50 m) Parken auf Fahrbahn unterbinden, wo Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten wird (z.B. Gustav-Nachtigal-Straße) Parken an der Gellertstraße neu ordnen, um die volle Gehwegbreite nutzbar zu machen mobile Barrieren auf Nebenanla- gen entfernen; Bewegungsräume freihalten (ggf. Sperrpfosten set- zen) illegales Kfz -Parken/Halten auf Nebenanlagen unterbinden/ahn- den, z.B. Franz-Clouth-Straße 2-7 legales Parken im Hinblick auf die Zielgruppen überprüfen: Ziel ist die Reduktion des Parksuchverkehrs Fahrradnadeln im Beuelsweg auf Parkflächen versetzen Beschilderungsmaßnahme „Rück- sicht“ an der Gustav-Cords-Straße und Balkenmarkierungen bautechnische Maß- nahmen zur Verbrei- terung der Nebenan- lagen (z.B. Fahr- bahn-Engstellen ein- richten, Seitenräume vorziehen) Reduktion des Park- raumes im öffentli- chen Straßenraum im Clouth -Gelände und Verlagerung in die vorhandenen Parkierungsanlagen Parken Xantener Straße neu ordnen und alternative Park- möglichkeiten kom- munizieren Konzept „Faires Kfz - Parken“ umsetzen Car-Sharing aus- bauen Radabstellanlagen auf Parkplatzflächen einrichten, um Geh- wege von Fahrrä- dern freizuhalten (z.B. Kretzer Straße, Xantener Straße) Fuß- und Rad- verkehrsfüh- rung entlang der Kempener Straße prüfen, Radverkehr auf die Fahr- bahn bringen, Umwandlung der rechten Fahrspur in Radfahrstrei- fen prüfen, Geschwindig- keitsreduktion prüfen Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 76 Tabelle 6-3: Umsetzungszeiträume der Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Aufenthaltsqualität und Attraktivität Aufenthalts- qualität und Attraktivität Kurzfristig möglich Mittelfristig möglich Langfristig möglich Sitzmöbel und Spielmöglichkeiten er- richten punktuelle Möblierung er- richten/optimieren Ergänzung um weitere Ele- mente (Abfallbehälter, Be- leuchtung, etc.) Markierungen am Wilhelm- platz prüfen, z.B. Ver- kehrsübungsplatz nach dem Vorbild Auerbachplatz grüne und blaue Infra- struktur optimieren Begrünung entlang von Wegen (Beetbepflanzung, ggf. mobile Begrünung) Ergänzung um weitere Ele- mente in Straßenräumen und am Luftschiff- sowie Seekabelplatz (Trinkwas- serspender, Beschattung, etc.) Inwertsetzung von vorhan- denen verkehrsberuhigten Bereichen durch Mobiliar und Reduktion des ruhen- den Verkehrs, bspw. Mau- enheimer Straße Baumpflanzung zur großflächigeren Schattenspende Prüfung Einrichtung Wasserspiele/-stellen und Sonnensegel Entsiegelungskataster Köln ausarbeiten und ggf. entsprechend an- passen Mittelallee der Kemp- ener Straße für den Fußverkehr und Auf- enthalt nutzbar ma- chen, Neuordnung Parken, Abschaffung des Langzeitparkens (5 Euro/Tag), Entsie- gelung von Flächen im Bereich der Allee Entsiegelungs- kataster Köln umsetzen stadtweite Um- setzung grün- blauer-Infra- struktur Fußwegeverbindungen stärken Sackgassenbeschilderung durch „durchlässig für Rad- und Fußverkehr“ ersetzen (Gustav-Nachtigal-Straße) Fußwegeachse bau- lich über Fahrbahn betonen (Zuwegung Luftschiffplatz) 6.2 Vom Fußverkehrs-Check zur Strategie Um den Anteil der alltäglichen Fußwege in Köln nachhaltig zu stei- gern, sollte eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie mit Hand- lungsfeldern und konkreten Maßnahmen entwickelt werden. Daraus Erstellung einer Fußverkehrsstrategie Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 77 können priorisierte Maßnahmenprogramme abgeleitet werden , an- hand derer ein konkreter Umsetzungs - und Budgetplan für die kom- menden Jahre erstellt wird. Hierzu können folgende Bausteine gehö- ren: • Definition von Leitlinien für ein fußverkehrsfreundliches Köln • Definition von Qualitätsstandards für den Fußverkehr, insbe- sondere Standards zum barrierefreien Ausbau von Nebenan- lagen und Querungsstellen Aus den Fußverkehrs-Checks 2023 können bereits erste Ansätze für mögliche Leitlinien in Köln formuliert werden: • Zu Fuß Gehende sollen an keiner Stelle gezwungen werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Nicht nur die Fahr- bahn, auch der Gehweg muss durchgängig gestaltet werden. • Es soll die ungehinderte Begegnung von zu Fuß Gehenden ermöglicht werden, die Regelbreiten für Gehwege sollen an- gestrebt und Mindestbreiten nicht unterschritten werden. • Der Masterplan Parken soll vor allem auch in den nutzungs- gemischten hochverdichteten Innenstadtquartieren ange- wandt und eine Parkraumbewirtschaftung flächendeckend eingeführt werden. Parkstreifen sollen zu Multifunktionsflä- chen umorganisiert werden, sämtliche Infrastruktur- und Möb- lierungselemente hier hinein verlagert werden. • In Wohnstraßen ohne oder mit zu schmalen Gehwegen soll geprüft werden, ob die Kfz-Geschwindigkeit weiter reduziert werden kann (verkehrsberuhigter Bereich). • Die Oberflächen sollen bei jedem Wetter gut berollbar und ohne starke Neigung nutzbar sein. Barrieren wie Sperrpfos- ten und Umlaufgitter sollen überprüft und nach Möglichkeit entfernt oder optimiert werden. • Querungsstellen sollen möglichst gesichert und die Trennwir- kung der Fahrbahn soll reduziert werden. Auf die Barrierefrei- heit an Knotenpunkten und Querungsstellen ist besonders zu achten. Hier sollten vor allem kurzfristig über Markierungen und Sperrpfosten/Fahrradabstellanlagen bessere Sichtbezie- hungen geschaffen werden (stadtweites Programm “freie Ecken“) • ÖPNV-Haltestellen sowie wichtige innerörtliche Ziele müssen barrierefrei und sicher erreichbar sein. • Das zu Fuß Gehen muss im Rahmen der Schulwegsicherung gesichert und gestärkt werden. Vor allem auf den wichtigen Mögliche Leitlinien Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 78 Schulwegeverbindungen sollen die stadtweiten Programme „Freie Ecke“ und „faires Parken“ umgesetzt werden. • Der „Lauf-Bus“ soll an den Grundschulen wieder beworben werden, Schulstraßen sollen vermehrt eingerichtet werden. • Das Lichtsignalanlagen-Abbau-Programm der Stadt Köln soll fortgeführt werden. FGÜ sollen nach Möglichkeit in kurzen Abständen die Querung mit Vorrang für den Fußverkehr si- chern (z.B. nach dem Vorbild Vogelsanger Straße). • An der Einmündung von untergeordneten Straßen soll ver- stärkt die Anlage von Gehwegüberfahrten geprüft werden (eindeutiger Vorrang für den Fußverkehr). • Wege im Grünen sorgen für eine Erholungswirkung für den alltäglichen Fußverkehr und werden gesichert, ausgebaut und kommuniziert, nach Möglichkeit ist ein Leitsystem im Quartier für die Haupt-Fußwegeachsen zu prüfen. Eingänge in Parks und Grünanlagen müssen barrierefrei und sicher ge- staltet sein. • Grün-blaue Infrastruktur fördert das zu Fuß Gehen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum besonders im Sommer und sorgt für eine lebenswerte Wohnumgebung. Im Entsiege- lungskataster der Stadt Köln werden die Potentiale für eine klima-resilientere Platz- und Straßenraumgestaltung doku- mentiert. Jeder Stadtteil sollte hier einen bestimmten Anteil der versiegelten Flächen melden. • Die Aufenthaltsqualität in innerstädtischen Wohnquartieren wird durch eine Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs gesteigert. Quartiere, die die Idee der Superblock-Erschlie- ßung umsetzen wollen, sollen bei der Umsetzung unterstützt werden. Diese Ansätze für Leitlinien einer gesamtstädtischen Fußverkehrs- strategie sollten in der Verwaltung diskutiert werden. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 79 7 Zusammenfassung und Fazit Die Fußverkehrs-Checks in Köln-Nippes sollten vor allem zu folgenden Schwerpunkten Impulse und Anregungen geben: • Kindgerechte Mobilität: Überprüfung des Schulumfelds an mehreren Schulen • sichere Querungen und freie Sichtbeziehungen • Konflikte zwischen den Verkehrsarten ( vor allem Fußverkehr und parkendender Kfz -Verkehr, aber auch Fußverkehr und Radverkehr) • verkehrsberuhigte Bereiche stärken • fußläufige Anbindung des neuen Wohnquartiers Clouth an das Versorgungszentrum Neusser Straße. Im Themenschwerpunkt „Kindgerechte Mobilität“ ist das Engagement der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule hervorzuheben, die den Pro- zess der Fußverkehrs -Checks intensiv und konstruktiv begleitet hat. Viele Kinder beteiligten sich an den Begehungen und schilderten ihre Probleme bei der Bewältigung des Schulweges. So bergen die Schul- wege im direkten Umfeld der Schule Optimierungsbedarf: Das illegale Kfz-Parken auf den Gehwegen und an den Knotenpunkten sollte un- terbunden und die Gehwege insgesamt verbreitert werden. Auch sollte an der Niehler Straße eine weitere Querungshilfe geschaffen werden, da die nächste gesicherte Querungsstelle ca. 85 m entfernt liegt. Dar- über hinaus wurde der Vorschlag der Schulkinder, die öffentliche Flä- che an der Niehler Straße statt als Parkplatz als Schulhof zu nutzen, begrüßt. Auch die Grundschule Kretzerstraße platzierte ihre Anliegen im Fuß- verkehrs-Check: Hier soll die Querung an der Xantener Straße weiter gesichert werden, ob als vollsignalisierter Knotenpunkt oder über einen Doppel-Zebrastreifen, sollte noch einmal beraten werden. Kurzfristig kann auch der Eingang in die Schule durch markierte vorgezogene Seitenräume gesichert werden. Schließlich wird das Anliegen der Schule, auf der Kretzerstraße eine Schulstraße einzurichten, durch den Erlass des Verkehrsministeriums NRW gestützt, der Vorgaben für die rechtssichere Umsetzung enthält und Ausnahmen für Anwohner möglich macht. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 80 Am Leonardo-da-Vinci-Gymnasium an der Blücherstraße sind bereits FGÜ vorhanden, hier sollte vor allem das Gehwegparken in Frage ge- stellt werden, um vor dem Schulgebäude die komplette Nebenanlage den zu Fuß Gehenden zur Verfügung stellen zu können. Zudem sind die Eingänge auf den Leipziger Platz barrierefrei zu gestalten und die Querungsstellen vom Kfz-Parken freizuhalten. Die Sicherung der Querungsstellen sowie der Sichtbeziehungen ist ein Thema, welches zurzeit in vielen deutschen Großstädten angegangen wird, so u.a. in Berlin, Frankfurt und Stuttgart; auch Köln sollte hier tätig werden und vor allem die Knotenpunkte von illegal parkenden Kfz nachhaltig frei räumen. Hierfür können die Querungsstellen und die Sichtbeziehungen durch einfach umzusetzende Markierungsmaßnah- men („Freie Ecke“) optimiert werden. Ein Schwerpunkt der Fußverkehrsförderung in Nippes sollte sein, dass die Gehwege möglichst ausschließlich den zu Fuß Gehenden vorbehalten werden und der fahrende Radverkehr, aber auch der par- kende Kfz- und Radverkehr sowie möglichst alle weitere Möblierung und Infrastruktur auf die Fahrbahn bzw. in Multifunktionsstreifen ver- lagert werden sollten. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Barriere- freiheit wurde ein breites Maßnahmenrepertoire angesprochen: Die Themen fußverkehrsfreundliche und barrierefreie Lichtsignalanlagen und Querungshilfen, barrierefreie Bordsteinabsenkungen („Doppel- bord“), Mindestbreiten von Fußverkehrsanlagen, barrierefreie Gestal- tung von Oberflächen und taktile Leitsysteme standen dabei im Vor- dergrund. Eine weitere Verkehrsberuhigung sollte aufgrund des hohen Anteils des Fußverkehrs am Modal Split in Köln eine Selbstverständlichkeit sein. Viele verkehrsberuhigte Bereich e stammen noch aus den 1980er Jahren; sie sollten vor allem in Hinblick auf das Kfz-Parkange- bot überprüft und nach Möglichkeit weiter ausgedehnt werden und in ihnen der Fokus verstärkt auf die Steigerung der Aufenthaltsqualität gelegt werden, so auf der Mauenheimer Straße, am Schillplatz und am Baudriplatz. Das Clouth-Gelände wurde in den letzten Jahren als neues Wohnge- biet ohne Nahversorgung entwickel t. Umso wichtiger ist die Herstel- lung sicherer, barrierefreier und attraktiver Hauptfuß wegeachsen mit gesicherten Querungsstellen in Richtung Neusser Straße. Zudem er- scheint der Durchgangs- und Parksuchverkehr im Clouth-Quartier für Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 81 ein Wohnquartier, in dem flächenhaft Tempo 30 gilt und dessen Stra- ßennetz reine Erschließungsfunktion aufweist, zu hoch. Es zeigt sich, dass die Straßenraumgestaltung entschieden zu autoorientiert ausge- legt wurde, obwohl es zahlreiche Tiefgaragen gibt, die jedoch nicht ausgelastet sind . Hier sollte geprüft werden, inwieweit der ruhende Verkehr in die Parkierungsanlagen verlagert und der fließende Kfz - Verkehr weiter reduziert werden kann. Eine Bürgerinitiative engagiert sich in dem Projekt „Leebe-Veedel“, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Clouth-Quartier in Richtung „Superblock“ zu entwickeln. Diese Initiative sollte im Rahmen des stadtweiten Interesses an diesem Konzept be- stärkt werden, auch wenn das Clouth-Quartier ein „Neubau-Quartier“ ist. Bemängelt wurde hinsichtlich der Aufenthaltsqualität auch die starke Versiegelung auf Erholungsflächen wie dem Luftschiffplatz. Hier sollte eine Entsiegelung, Begrünung, Beschattung und ggf. die Einrich- tung von Wasserelementen geprüft werden. Für die begangenen Routen wurden 43 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Viele dieser Empfehlungen unterstützen Strategien und Planungen, die der Fußverkehrsbeauftragte bereits verfolgt hat. Es ist zu hoffen, dass durch den Fußverkehrs -Check ein Impuls gegeben werden kann, in der Verwaltung die Zusammenarbeit der zuständigen Fachabteilungen auf das Ziel auszurichten, die Fußverkehrsförderung und Barrierefreiheit stärker zu gewichten. Der partizipative Austausch unter den Akteuren war sehr wertvoll und sollte b eibehalten und auf andere Stadtteile übertragen werden, um das Ziel einer verbesserten Infrastruktur für das zu Fuß Gehen gemeinsam zu erreichen. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 82 8 Literatur und Quellen AGFK BW (2020): AGFK-Faktenblatt 04: Querungshilfen für den Fußverkehr AGFS NRW (2009): Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußver- kehrs in den Kommunen. Krefeld. Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.: Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen. Krefeld 2009 Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. (2020): Geh- rechtes Planen und Gestalten. Rechtliche Planungsgrundlagen für den Fußverkehr. Berlin. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2010): Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2011): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2002): Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber- wegen (R-FGÜ 2001). Köln, 2001 enthalten in der EFA. Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2015): Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Köln Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren. Köln FUSS e.V.: Parken auf Gehwegen: Problematik – Rechtslage – Handlungsbedarf. Berlin 2021 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer (2013): Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen. Unfallforschung kompakt. Berlin Kohaupt, B., Kohaupt, J (2015): Barrierefreie Verkehrs- und Außen- anlagen. Freiraum nach DIN 18040 und weiteren Regelwerken. Frankfurt, Land Nordrhein-Westfalen (2012): Aktionsplan der Landesregie- rung zur Förderung der Nahmobilität. Düsseldorf Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 83 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (LS NRW) (2012): Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Gelsenkir- chen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Erfah- rungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Düs- seldorf Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2002): Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001). Düsseldorf, Aktenzei- chen VI B 3-78-26/1 Unfallforschung der Versicherer: Untersuchung zur Sicherheit von Zebrastreifen. Berlin 2013 Verkehrsingenieur-Besprechung, VIB II/2023 (2023): Vorab-Aus- zug aus der Niederschrift zu TOP 6. Düsseldorf. Zukunftsnetz Mobilität NRW (2018): Fußverkehrs-Checks – Leitfa- den zur Durchführung. Köln Internetquellen Agora Verkehrswende (2022): Umparken – den öffentlichen Raum gerechter verteilen. Zahlen und Fakten zum Parkraummanage- ment. 4. aktualisierte Auflage 2022. Abrufbar unter https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Pro- jekte/2022/Umparken/Agora-Verkehrswende_Factsheet_Um- parken_Auflage-4.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Arbeitsgemeinschaft Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010): Vorplanung Neusser Straße. Abrufbar unter https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=86294, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion (2021): An- trag Masterplan Parken. Abrufbar unter https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=852404&type=do&#se- arch=%222635/2021%22, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 84 CDU NRW, Bündnis90 / Die Grünen (2022): ZUKUNFTSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022-2027. Juni 2022. S.38. Abrufbar unter https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU- GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (2021): Kind und Verkehr. Sicher mit Kindern durch den Straßenverkehr. Abrufbar unter: https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/kind-und-verkehr/Bro- schuere_KuV_Sicher-mit-Kindern-durch-den-Strassenver- kehr.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (2015): Unfallforschung der Versicherer: Verkehrsberuhigte Be- reiche haben sich bewährt – Geschwindigkeiten sind aber oft zu hoch – Für Wohngebiete ideal, für Geschäftsstraßen nicht im- mer. Abrufbar unter https://www.udv.de/re- source/blob/81758/ac5b257a056874c5b2311eb5ea41e215/pm- data.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Grüne, Gut & Klima Freunde (2023): Antrag Verbesserung der Infra- struktur für den Fußverkehr im Stadtbezirk Nippes. Abrufbar un- ter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get- file.asp?id=914180&type=do, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Kohaupt, Bernhard (2010): Unbehindert mobil. Barrierefreiheit im öf- fentlichen Raum. Abrufbar unter https://www.unbehindertmo- bil.de/free_lounge.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.08.23 Bürger in Nippes können sich an Fußverkehrscheck beteiligen. Abrufbar unter https://www.ksta.de/koeln/nippes/nippes-veedel/koeln-fussver- kehrscheck-in-nippes-startet-anmeldungen-erforderlich-635821, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Kölner Stadt -Anzeiger vom 31.08.2023 Stadt überprüft Fußwegsi- cherheit in Nippes – Schulwege stehen im Fokus. Abrufbar unter https://www.ksta.de/koeln/nippes/nippes-veedel/fussverkehrs- check-der-stadt-koeln-in-nippes-gestartet-637301, zuletzt zuge- griffen am 19.02.2024. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (2019): Aktionspro- gramm: 1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg. Abrufbar Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 85 unter: vm.baden-wuerttemberg.de /de/service/presse/presse- mitteilung/pid/aktionsprogramm-1000-zebrastreifen-fuer-baden- wuerttemberg/, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 Mobilitätsagentur Wien GmbH (2020): Schulstraße, Wiener Modell. Abrufbar unter https://www.wienzufuss.at/schulstrasse/, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. PB Consult GmbH (2023): Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölke- rung 2022 (Kurzbericht). Abrufbar unter https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=933710&type=do, zuletzt zu- gegriffen am 19.02.2024. Planungsbüro VIA und Isaplan Ingenieur GmbH (2010): Vorpla- nung Neusser Straße . Abrufbar unter https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=86294; zuletzt zugegrif- fen am 19.02.2024. Radio Köln vom 17.10.2023: Fußverkehrs-Check in Nippes. Abrufbar unter https://www.radiokoeln.de/artikel/fussverkehrs-check-in- nippes-1796819.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Rheinische-Anzeigenblätter vom 19.10.2023 : Fußverkehrs-Check in Nippes am 25. Oktober. Abrufbar unter https://www.rheini- sche-anzeigenblaetter.de/nippes/c-nachrichten/fussverkehrs- check-in-nippes-am-25-oktober_a294007#gallery=null, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 Stadt Bad Münstereifel (o.J.): Informationsplakate zur Stadtentwick- lung. Abrufbar unter https://www.bad-muenstereifel.de/rathaus- service/rathaus-buergerinformationen/citymanagement/informa- tionsplakate-zur-stadtentwicklung/, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024 Stadt Brühl (2021): Bespielbare und besitzbare Stadt. Abrufbar unter https://www.bruehl.de/bespielbare-und-besitzbare-stadt.aspx, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2006): Flyer: Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobili- tätsplan. Abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/mediaas- set/content/pdf68/mobilitaetsplan-flyer-besser-durch-koeln.pdf, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 86 Stadt Köln (2014): Kölnmobil 2025. Abrufbar unter https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, zu- letzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2021): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Abruf- bar unter https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get- file.asp?id=822450&type=do,, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2022): Radverkehrshauptnetze für alle Stadtbezirke. Ab- rufbar unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ver- kehr/radfahren/radverkehrshauptnetz-fuer-alle-stadtbezirke, zu- letzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2022): Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr. Mitteilung Ausschuss 1490/2022. Abrufbar un- ter https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108352, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2023) Bezirksvertretung Nippes: Bezirksvertretung Nip- pes Sitzung: 02.02.2023 BV5/0018/2023: Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirch- weg und Kempener Straße, Anlage 7 Lageplan Maßstab 1 500 - Variante 2 . Abrufbar unter : https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=365844, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln ( 2023): Entwicklung des Modal Split in Köln https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei- lungen/25810/index.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Köln (2023): Pressebericht: Fußverkehrs-Check in Nippes. Ab- rufbar unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwal- tung/presse/mitteilungen/26042/index.html, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024. Stadt Kreuztal (2018): Barriereatlas Stadt Kreuztal. Abrufbar unter https://www.kreuztal.de/dateien/bak-181129_Barriereat- las%20Kreuztal_Entwurf_mit%20Plaenen.pdf , zuletzt zugegrif- fen am 19.02.2024. Fußverkehrs-Check für Köln-Nippes - Abschlussbericht 87 Zukunftsnetz Mobilität NRW (2024): Zielgruppenorientiertes Mobili- tätsmanagement. Abrufbar unter https://www.zukunftsnetz-mo- bilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/mm-fuer-zielgrup- pen, zuletzt zugegriffen am 19.02.2024

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.09.2024 zuletzt

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz