3501/2019
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zum Thema Loverboy (AN/1093/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 3501/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zum Thema Loverboy (AN/1093/2019) Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt folgende Frage: Durch die Berichterstattungen zu den aktuellen Strafprozessen um Zwangsprostitution in Wuppertal wird deutlich, dass von einem erhöhten Aufkommen als auch von einer hohen Dunkelziffer von soge- nannten „Loverboy“-Fällen in Nordrhein Westfahlen auszugehen ist. Loverboys sind junge Männer, die gezielt nach minderjährigen Mädchen suchen, sie manipulieren, gefügig machen und sie dann zur Prostitution zwingen. Loverboys sprechen von der großen Liebe, machen großzügige Geschenke, schleichen sich in den Freundeskreis ein und suchen sich ihre Opfer vor Schulen, in der Nähe von Jugendtreffs oder im Internetchat. Die Landfraktionen der FDP und CDU haben Anfang Juli eine Anhörung zur „Loverboy Methode“ be- antragt, um Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Ein erster Beitrag zur Aufklärung ist bereits im März 2019 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in Form eines Videos erstellt worden. Link zum Video: https://www.facebook.com/MHKBG/videos/vb.1392645197500577/314620309198326/?type=2&theat er 1. Inwieweit sind der Verwaltung Fälle oder Anzeichen der „Loveboy-Methode“ in Köln bekannt? 2. Inwieweit sind die Mitarbeiter des ASD/GSD, Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände etc. bereits im Umgang mit der „Loveboy-Methode“ sensibilisiert? 3. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder sogar bestehende Projekte (z.B. Beratungsstelle für Opfer und Angehörige, auch innerhalb bestehender Einrich- tungen) an welche sich Opfer und deren Familie der sog. „Loveboy-Methode“ werden können? 4. Besteht ein Austausch der Stadt mit Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort und sieht die Ver- waltung Möglichkeiten für eine stärkere Vernetzung zur Thematik? Besteht insbesondere eine Koordination hinsichtlich des Umgangs mit (potenziellen) Opfern? 5. Inwieweit beabsichtigt die Stadt Köln die Aufklärungsarbeit des Landes in den Internetauftritt der Stadt Köln und die Köln App zu integrieren? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Die pädagogischen Dienste des Jugendamts wurden in den vergangenen Jahren immer wieder ver- einzelt mit Fällen konfrontiert, in denen minderjährige Mädchen nach der „Loveboy-Methode“ zur Prostitution gezwungen werden. 2 Bei der Bearbeitung solcher Fälle findet immer ein Austausch mit dem zuständigen Kommissariat des Polizeipräsidiums sowie je nach Einzelfall mit einzelnen pädagogischen Fachberatungsstellen in der Stadt Köln statt. Einzelfallübergreifend wurde das Thema zuletzt in der interdisziplinären Arbeitsge- meinschaft „Kinderschutz“ in zwei Sitzungen im November 2014 und Oktober 2015 behandelt. Im AK „Kinderschutz“ treffen sich Vertreter/innen von Jugendamt, Trägern der Erziehungshilfe, Ge- sundheitswesen, Schule, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie , Polizei, Rechtsmedizin und Familien- recht zum Informationsaustausch bzw. Entwicklung von interdisziplinären Handlungsempfehlungen im Bereich des Minderjährigenschutzes. Im Sitzungsprotokoll des AK „Kinderschutz“ von Oktober 2015 wurde zu diesem TOP folgen- des festgehalten: „Es gab einen, vom Gesundheitsamt initiierten, gemeinsamen Termin mit der Zentrale des Jugend- amtes, Vertretern der stationären Jugendhilfe, Polizei und Gesundheitsamt in dem die Loverboy Me- thode zum Thema gemacht wurde und überlegt wurde, wie man eine Strategie diesbezüglich entwi- ckeln könnte. Es wurde besprochen, dass - das Thema in der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz besprochen wird - es in den bezirklichen NEIS Sitzungen thematisiert wird - Infos über die Thematik und Selbsthilfegruppen an den GSD weitergegeben werden - Die Jugendförderung, insbesondere die Streetworker der Stadt informiert werden Der Vertreter des Polizeipräsidiums berichtet, dass polizeiintern bei einem solchen Fall das Fach- kommissariat 12 oder 26 zuständig wäre. Die der Polizei bekannten Fälle seien allerdings verschwin- dend gering, da selten ein Fall zur Anzeige gebracht werde, die Polizei gehe aber von einer höheren Zahl unbekannter Fälle aus. Derzeit werde gemeinsam mit dem schulpsychologischen Dienst über- legt, wie man Informationen bezüglich der Problematik in die Präventionsarbeit an Schulen integrieren kann. Auffällig sei, dass Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten betroffen seien. Seitens der anwesenden Institutionen wird rückgemeldet, dass sich in der Vergangenheit nur sehr wenige Opfer, oder deren Familien, an die Institutionen gewendet haben.“ Zur aktuellen Sicht auf das Thema teilt das zuständige Kommissariat des Polizeipräsidiums folgendes mit: „Bei der sog. „Loverboy Masche/Methode“ wird durch überwiegend junge Männer Kontakt zu jungen, insb. minderjährigen Frauen aufgenommen. Die Kontaktaufnahme findet oftmals in Schulen, Jugend- treffs, Diskotheken, sozialen Netzwerken oder Internetplattformen statt. Die jungen Frauen werden in der Folgezeit zur Aufnahme der Prostitution veranlasst, regelmäßig durch Schmeicheleien und dem Vorspielen einer Liebesbeziehung mit einer diesbezüglichen gemeinsamen Zukunft, und dabei aus- gebeutet. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um eine neue Vorgehensweise, sondern dies wird schon immer von „Zuhältern“ angewandt und „Poussieren“ genannt. Wenn die Opfer später nicht weiter der Prostitution nachgehen wollen, werden sie durch die Täter auch mit Gewalt oder Drohungen am Ausstieg gehindert. Auch dies ist keine neue Erscheinungsform. Strafrechtlich relevant sind insb. § 232a StGB, „Zwangsprostitution“, hier der Abs. 1, und § 181a StGB, „Zuhälterei“. Der § 232a StGB ist am 15.10.2016 in Kraft getreten. Davor war diesbezüglich der § 232 StGB, „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“, einschlägig. Die weit überwiegende Anzahl der Beschuldigten und der Geschädigten in den beim KK 26 wegen §§ 232a StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB bearbeiteten Ermittlungsverfahren sind jedoch Personen über 18 Jahre. Minderjährige Geschädigte sind bisher Ausnahmen, wobei im Laufe des Jahres eine leichte Zunahme dieser Fälle zu verzeichnen ist, die auch auf gezielte Ermittlungen der hiesigen Dienststelle, insb. durch Auswertung der einschlägigen Internetportale, zurückzuführen ist. Eine Sondererhebung von sog. „Loverboy Fällen“ erfolgt hier nicht, da es sich nicht um einen eigenen Straftatbestand handelt, sondern eben um eine weit verbreitete Vorgehensweise der Beschuldigten in den Fällen der §§ 232a StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB. Die rechtlichen Möglichkeiten bei den Ermittlungen unterscheiden sich in den Fällen der §§ 232a StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB untereinander nicht signifikant. Entscheidend sind nach wie vor die glaubwürdigen und möglichst durch weitere Personen- oder Sachbeweise verifizierbaren Angaben 3 der Geschädigten. Die Schwierigkeit eines sicheren Tatnachweises ist darin begründet, dass die Be- schuldigten ihre Tathandlungen, insb. die Gewaltanwendungen und die Drohungen, nicht vor Zeugen ausführen. Viele Opfer bringen diese Delikte zudem aus unterschiedlichen Gründen, wie Scham, falsch verstandener Liebe zu dem Täter, Angst vor dem/n Täter/n, Angst um ihre Familie oder auf- grund von negativ empfundenen Erfahrungen mit der Polizei und der Justiz nicht zur Anzeige. Das PP Köln führt im Fachkommissariat 26 daher jedes Jahr bis zu 100 anlassunabhängige und un- angekündigte Kontrollen in den Prostitutionsbetrieben im Bereich des PP Köln durch. Dabei werden mit allen angetroffenen Prostituierten, getrennt von allen anderen Personen und ggf. mithilfe von Dolmetscherinnen, Aufklärungsgespräche geführt. Damit soll zum einen Opfern von Zwangsprostitution o.ä. die Gelegenheit gegeben werden, sich unmittelbar hilfesuchend an die Polizei zu wenden und zum anderen der Kontrolldruck in der „Rotlichtszene“ aufrechterhalten werden. Daneben werden hier die einschlägigen Internetportale ausgewertet, in denen Frauen als Prostituierte inserieren, auch diejenigen, in denen sog. Haus- und Hotelbesuche angeboten werden oder sog. „Sugardaddys“ gesucht werden. Minderjährige Frauen suchen erfahrungsgemäß insb. so nach Kun- den, wobei sie dabei ihr Alter mit 18 Jahren oder älter angeben. Die Geschädigten in den hier bearbeiteten Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution o.ä. wer- den an die Fachberatungsstelle Agisra e.V. Köln, Martinstr. 20a, 50667 Köln, und/oder die zuständige Außenstelle des Weißen Ring e.V. vermittelt.“ Die Fachkräfte der pädagogischen Dienste des Jugendsamtes sind für alle Fallkonstellationen von sexuellen Missbrauch sensibilisiert und bearbeiten diese Fälle nach festgelegten Bearbeitungsstan- dards. Im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Köln sind für den Zeitraum 2018/2019 in den 9 Bezirksju- gendämtern insgesamt 5 Fälle bearbeitet worden, die sich der Kategorie „Loverboy“ zuordnen lassen. Die Fallbearbeitung orientiert sich dabei an den individuellen Besonderheiten, erfordert aber immer eine gute Kooperation zu den Strafverfolgungsbehörden, was in allen og. Fällen gewährleistet war. Alle Bezirksjugendämter teilen mit, dass das Thema immer wieder auch in den bezirklichen Treffen des „Netzwerk Erziehung in Schule“ (NEIS) angesprochen wurde, um eine Sensibilisierung aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus bieten sich Schulen als Lernorte an um sexualpädagogische (Präven- tions-) Angebote zu unterbreiten. In diesem Feld sind Träger wie beispielsweise Pro Familia Köln, Looks e.V., Lobby für Mädchen, SKM, SKF,sowie die anderen städtischen und nichtstädtischen Fach-und Familienberatungsstellen tätig. Aus Sicht der Fachverwaltung ist zusammenfassend festzuhalten, dass das Thema präsent ist und entsprechend bekanntwerdende Fälle sachgerecht bearbeitet werden. Die Verwaltung wird die Anfrage zum Anlass nehmen, das Thema noch einmal im AK „Kinderschutz“ aufzurufen um ggf. bestehenden Handlungsbedarf bei den Teilnehmenden abzufragen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3501/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.11.2019
- Erstellt
- 08.10.2019 09:39