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3501/2019

Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zum Thema Loverboy (AN/1093/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2019, TOP 5.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10331 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 3501/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln zum Thema Loverboy (AN/1093/2019) 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt folgende Frage: 
 
Durch die Berichterstattungen zu den aktuellen Strafprozessen um Zwangsprostitution in Wuppertal 
wird deutlich, dass von einem erhöhten Aufkommen als auch von einer hohen Dunkelziffer von soge-
nannten „Loverboy“-Fällen in Nordrhein Westfahlen auszugehen ist. Loverboys sind junge Männer, 
die gezielt nach minderjährigen Mädchen suchen, sie manipulieren, gefügig machen und sie dann zur 
Prostitution zwingen. Loverboys sprechen von der großen Liebe, machen großzügige Geschenke, 
schleichen sich in den Freundeskreis ein und suchen sich ihre Opfer vor Schulen, in der Nähe von 
Jugendtreffs oder im Internetchat. 
 
Die Landfraktionen der FDP und CDU haben Anfang Juli eine Anhörung zur „Loverboy Methode“ be-
antragt, um Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Ein erster Beitrag zur Aufklärung ist bereits im 
März 2019 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in 
Form eines Videos erstellt worden. Link zum Video: 
https://www.facebook.com/MHKBG/videos/vb.1392645197500577/314620309198326/?type=2&theat
er 
 
1. Inwieweit sind der Verwaltung Fälle oder Anzeichen der „Loveboy-Methode“ in Köln bekannt? 
2. Inwieweit sind die Mitarbeiter des ASD/GSD, Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände 
etc. bereits im Umgang mit der „Loveboy-Methode“ sensibilisiert? 
3. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder sogar bestehende 
Projekte (z.B. Beratungsstelle für Opfer und Angehörige, auch innerhalb bestehender Einrich-
tungen) an welche sich Opfer und deren Familie der sog. „Loveboy-Methode“ werden können? 
4. Besteht ein Austausch der Stadt mit Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort und sieht die Ver-
waltung Möglichkeiten für eine stärkere Vernetzung zur Thematik? Besteht insbesondere eine 
Koordination hinsichtlich des Umgangs mit (potenziellen) Opfern? 
5. Inwieweit beabsichtigt die Stadt Köln die Aufklärungsarbeit des Landes in den Internetauftritt 
der Stadt Köln und die Köln App zu integrieren? 
 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Die pädagogischen Dienste des Jugendamts wurden in den vergangenen Jahren immer wieder ver-
einzelt mit Fällen konfrontiert, in denen minderjährige Mädchen nach der „Loveboy-Methode“ zur 
Prostitution gezwungen werden.

2 
 
Bei der Bearbeitung solcher Fälle findet immer ein Austausch mit dem zuständigen Kommissariat des 
Polizeipräsidiums sowie je nach Einzelfall mit einzelnen pädagogischen Fachberatungsstellen in der 
Stadt Köln statt. Einzelfallübergreifend wurde das Thema zuletzt in der interdisziplinären Arbeitsge-
meinschaft „Kinderschutz“ in zwei Sitzungen im November 2014 und Oktober 2015 behandelt. 
Im AK „Kinderschutz“ treffen sich Vertreter/innen von Jugendamt, Trägern der Erziehungshilfe, Ge-
sundheitswesen, Schule, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie , Polizei, Rechtsmedizin und Familien-
recht zum Informationsaustausch bzw. Entwicklung von interdisziplinären Handlungsempfehlungen im 
Bereich des Minderjährigenschutzes.  
 
Im Sitzungsprotokoll des AK „Kinderschutz“ von Oktober 2015 wurde zu diesem TOP folgen-
des festgehalten:  
 
„Es gab einen, vom Gesundheitsamt initiierten, gemeinsamen Termin mit der Zentrale des Jugend-
amtes, Vertretern der stationären Jugendhilfe, Polizei und Gesundheitsamt in dem die Loverboy Me-
thode zum Thema gemacht wurde und überlegt wurde, wie man eine Strategie diesbezüglich entwi-
ckeln könnte. 
Es wurde besprochen, dass 
- das Thema in der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz besprochen wird 
- es in den bezirklichen NEIS Sitzungen thematisiert wird 
- Infos über die Thematik und Selbsthilfegruppen an den GSD weitergegeben werden 
- Die Jugendförderung, insbesondere die Streetworker der Stadt informiert werden 
 
Der Vertreter des Polizeipräsidiums berichtet, dass polizeiintern bei einem solchen Fall das Fach-
kommissariat 12 oder 26 zuständig wäre. Die der Polizei bekannten Fälle seien allerdings verschwin-
dend gering, da selten ein Fall zur Anzeige gebracht werde, die Polizei gehe aber von einer höheren 
Zahl unbekannter Fälle aus. Derzeit werde gemeinsam mit dem schulpsychologischen Dienst über-
legt, wie man Informationen bezüglich der Problematik in die Präventionsarbeit an Schulen integrieren 
kann. Auffällig sei, dass Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten betroffen seien. 
Seitens der anwesenden Institutionen wird rückgemeldet, dass sich in der Vergangenheit nur sehr 
wenige Opfer, oder deren Familien, an die Institutionen gewendet haben.“ 
 
Zur aktuellen Sicht auf das Thema teilt das zuständige Kommissariat des Polizeipräsidiums 
folgendes mit: 
 
„Bei der sog. „Loverboy Masche/Methode“ wird durch überwiegend junge Männer Kontakt zu jungen, 
insb. minderjährigen Frauen aufgenommen. Die Kontaktaufnahme findet oftmals in Schulen, Jugend-
treffs, Diskotheken, sozialen Netzwerken oder Internetplattformen statt. Die jungen Frauen werden in 
der Folgezeit zur Aufnahme der Prostitution veranlasst, regelmäßig durch Schmeicheleien und dem 
Vorspielen einer Liebesbeziehung mit einer diesbezüglichen gemeinsamen Zukunft, und dabei aus-
gebeutet.  
Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um eine neue Vorgehensweise, sondern dies wird schon 
immer von „Zuhältern“ angewandt und „Poussieren“ genannt. 
Wenn die Opfer später nicht weiter der Prostitution nachgehen wollen, werden sie durch die Täter 
auch mit Gewalt oder Drohungen am Ausstieg gehindert. Auch dies ist keine neue Erscheinungsform. 
Strafrechtlich relevant sind insb. § 232a StGB, „Zwangsprostitution“, hier der Abs. 1, und § 181a 
StGB, „Zuhälterei“. Der § 232a StGB ist am 15.10.2016 in Kraft getreten. Davor war diesbezüglich der 
§ 232 StGB, „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“, einschlägig. 
Die weit überwiegende Anzahl der Beschuldigten und der Geschädigten in den beim KK 26 wegen §§ 
232a StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB bearbeiteten Ermittlungsverfahren sind jedoch Personen über 
18 Jahre. Minderjährige Geschädigte sind bisher Ausnahmen, wobei im Laufe des Jahres eine leichte 
Zunahme dieser Fälle zu verzeichnen ist, die auch auf gezielte Ermittlungen der hiesigen Dienststelle, 
insb. durch Auswertung der einschlägigen Internetportale, zurückzuführen ist.  
Eine Sondererhebung von sog. „Loverboy Fällen“ erfolgt hier nicht, da es sich nicht um einen eigenen 
Straftatbestand handelt, sondern eben um eine weit verbreitete Vorgehensweise der Beschuldigten in 
den Fällen der §§ 232a StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB. 
Die rechtlichen Möglichkeiten bei den Ermittlungen unterscheiden sich in den Fällen der §§ 232a 
StGB, 181a StGB, 232 (alt) StGB untereinander nicht signifikant. Entscheidend sind nach wie vor die 
glaubwürdigen und möglichst durch weitere Personen- oder Sachbeweise verifizierbaren Angaben

3 
 
der Geschädigten. Die Schwierigkeit eines sicheren Tatnachweises ist darin begründet, dass die Be-
schuldigten ihre Tathandlungen, insb. die Gewaltanwendungen und die Drohungen, nicht vor Zeugen 
ausführen. Viele Opfer bringen diese Delikte zudem aus unterschiedlichen Gründen, wie Scham, 
falsch verstandener Liebe zu dem Täter, Angst vor dem/n Täter/n, Angst um ihre Familie oder auf-
grund von negativ empfundenen Erfahrungen mit der Polizei und der Justiz nicht zur Anzeige. 
Das PP Köln führt im Fachkommissariat 26 daher jedes Jahr bis zu 100 anlassunabhängige und un-
angekündigte Kontrollen in den Prostitutionsbetrieben im Bereich des PP Köln durch. 
Dabei werden mit allen angetroffenen Prostituierten, getrennt von allen anderen Personen und ggf. 
mithilfe von Dolmetscherinnen, Aufklärungsgespräche geführt. Damit soll zum einen Opfern von 
Zwangsprostitution o.ä. die Gelegenheit gegeben werden, sich unmittelbar hilfesuchend an die Polizei 
zu wenden und zum anderen der Kontrolldruck in der „Rotlichtszene“ aufrechterhalten werden. 
  
Daneben werden hier die einschlägigen Internetportale ausgewertet, in denen Frauen als Prostituierte 
inserieren, auch diejenigen, in denen sog. Haus- und Hotelbesuche angeboten werden oder sog. 
„Sugardaddys“ gesucht werden. Minderjährige Frauen suchen erfahrungsgemäß insb. so nach Kun-
den, wobei sie dabei ihr Alter mit 18 Jahren oder älter angeben. 
Die Geschädigten in den hier bearbeiteten Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution o.ä. wer-
den an die Fachberatungsstelle Agisra e.V. Köln, Martinstr. 20a, 50667 Köln, und/oder die zuständige 
Außenstelle des Weißen Ring e.V. vermittelt.“ 
 
Die Fachkräfte der pädagogischen Dienste des Jugendsamtes sind für alle Fallkonstellationen von 
sexuellen Missbrauch sensibilisiert und bearbeiten diese Fälle nach festgelegten Bearbeitungsstan-
dards. 
Im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Köln sind für den Zeitraum 2018/2019 in den 9 Bezirksju-
gendämtern insgesamt 5 Fälle bearbeitet worden, die sich der Kategorie „Loverboy“ zuordnen lassen. 
Die Fallbearbeitung orientiert sich dabei an den individuellen Besonderheiten, erfordert aber immer 
eine gute Kooperation zu den Strafverfolgungsbehörden, was in allen og. Fällen gewährleistet war. 
Alle Bezirksjugendämter teilen mit, dass das Thema immer wieder auch in den bezirklichen Treffen 
des „Netzwerk Erziehung in Schule“ (NEIS) angesprochen wurde, um eine Sensibilisierung aufrecht 
zu erhalten. Darüber hinaus bieten sich Schulen als Lernorte an um sexualpädagogische (Präven-
tions-) Angebote zu unterbreiten.  
In diesem Feld sind Träger wie beispielsweise Pro Familia Köln, Looks e.V., Lobby für Mädchen, 
SKM, SKF,sowie die anderen städtischen und nichtstädtischen Fach-und Familienberatungsstellen 
tätig. 
 
Aus Sicht der Fachverwaltung ist zusammenfassend festzuhalten, dass das Thema präsent ist und 
entsprechend bekanntwerdende Fälle sachgerecht bearbeitet werden. 
Die Verwaltung wird die Anfrage zum Anlass nehmen, das Thema noch einmal im AK „Kinderschutz“ 
aufzurufen um ggf. bestehenden Handlungsbedarf bei den Teilnehmenden abzufragen.

Beratungsverlauf (3)

29.10.2019 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3501/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.11.2019
Erstellt
08.10.2019 09:39