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4240/2019

Beschluss über die Planung der Maßnahme "Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.6)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.01.2020

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Anlage_2_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_12_11_2015

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Anlage_1_Auszug_KoelnGIS_Übersichtsplan_Frankfurter_Straße

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Anlage_4_Stellungnahme_RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage_3_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_20_12_2016

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Anlage_2_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_12_11_2015

1358 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel-
Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 
2901/2015 
Beschluss: 
Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte-
grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti-
gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und 
vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein-
zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu.  
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg-
baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung.  
Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € 
für  Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des 
Integrierten Handlungskonzeptes. 
Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 
im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
$QODJH

Anlage_1_Auszug_KoelnGIS_Übersichtsplan_Frankfurter_Straße

472 Zeichen

80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [360431,5646719]   1:2500
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 05.03.2019
Anlage 1

Anlage_4_Stellungnahme_RPA

8 Zeichen

Anlage 4

Beschlussvorlage Rat

10372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/5 
664/5 
Vorlagen-Nummer 
 4240/2019 
Freigabedatum 
20.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung der Maßnahme "Umgestaltung der Frankfurter Straße in 
Buchheim" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.6) 
hier: Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss und Durchführung einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme "Umge-
staltung der Frankfurter Straße in Buchheim" im Bezirk Mülheim in Höhe von 378.420,00 € 
(brutto) fest.  
 
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung der Planungskosten die Freigabe von investiven Finanzmit-
teln im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1008 – Starke Ve-
edel – Frankfurter Straße in Buchheim, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, in 
Höhe von insgesamt 45.000,00 € brutto, Haushaltsjahr 2020. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess ein 
Beteiligungsverfahren durchzuführen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Mülheim und der 
Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   378.420,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Anlass  
 
In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um-
setzung des integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln" (s. Anlage 2) aus-
zuführen (Vorlagen-Nr. 2901/2015). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-IHK 
sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3). Auf dieser Grundlage 
konnte ein sozialraumspezifisches Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum 
"Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des 
Rates am 18.05.2017 (Vorlagen-Nr. 0740/2017) beschlossen wurde. Mit Ratsbeschluss vom 
14.02.2019 (Vorlagen-Nr. 0020/2019) wurde das ISEK fortgeschrieben. Im Rahmen des IHK „Starke 
Veedel - Starkes Köln“ soll ein Förderantrag für die Maßnahme „Umgestaltung der Frankfurter Straße 
in Buchheim" zum Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023 gestellt werden. 
 
 
2. Planungsziel 
 
Die Frankfurter Straße ist als Bundesstraße klassifiziert. Sie ist als eine quartiersprägende Stadtstra-
ße Teil der rechtsrheinischen Verkehrstangente zwischen Köln-Mülheim und Köln-Porz. Im Rahmen 
des Programms „Mülheim 2020“ wurde der Abschnitt vom Wiener Platz bis zur Montanusstraße  be-
reits umgestaltet. Der darauf folgende Abschnitt zwischen Montanusstraße und Heidelberger Straße 
weist hohe funktionale und gestalterische Defizite auf. Der Straßenraum ist vorwiegend auf die Be-
lange des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs ausgerichtet. Radverkehrsbelange wurden bislang 
nicht berücksichtigt. Zahlreiche Abbiege- bzw. Querungsbeziehungen prägen das Verkehrsgesche-
hen. Unter anderem grenzen ein Gymnasium und eine Grundschule an das Plangebiet. Unmittelbar 
an den öffentlichen Straßenraum grenzt auch Wohnbebauung mit Geschäften und Gastronomie im 
Erdgeschoss an. Ein straßenraumprägendes Merkmal bildet ein schützenswertes Naturdenkmal auf 
Höhe der Arnsberger Straße.

3 
 
Durch eine entsprechende Straßenraumgestaltung, einschließlich Begrünung und Neuordnung des 
ruhenden Verkehrs, soll die Qualität des öffentlichen Raumes verbessert werden. Der Straßenquer-
schnitt soll zu Gunsten des nicht motorisierten Verkehrs neu aufgeteilt werden: 
 
 Verbreiterung und Aufwertung der Gehwegbereiche, 
 
 Berücksichtigung und sichere Führung des Radverkehrs zwischen Bahnhof Mülheim und Hei-
delberger Straße, 
 
 Verbesserung der Radverkehrsführung im Einmündungsbereich der Heidelberger Straße, 
 
 Anbindung an die querenden Verbindungen des Radverkehrsnetzes NRW. 
 
 
Damit soll die gestalterische Aufwertung der Frankfurter Straße bis zur Heidelberger Straße fortge-
führt werden.  
 
 
3. Durchführung des Verfahrens 
 
Die Planungsleistungen werden sukzessive an ein Ingenieurbüro vergeben. Vergeben werden Grund-
leistungen der Leistungsphasen 1, 2, 3, 5, 6 und 8 nach dem Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie 
die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung und die örtliche Bauüberwachung als besondere 
Leistung. Die Leistungen der Phasen 7 und 9 werden in Eigenleistung erbracht. Die Betreuung des 
Fachplanungsbüros sowie die erforderlichen stadtinternen Abstimmungsprozesse übernimmt das Amt 
für Straßen und Verkehrsentwicklung. Die Planungsleistungen für die Anpassung der Lichtsignalanla-
gen werden teilweise in Eigenleistung durch das Amt für Verkehrsmanagement erbracht sowie teil-
weise an ein Ingenieurbüro vergeben. 
Aufgrund des Auftragsvolumens wird für die Vergabe der Planungsleistungen ein EU-weites Verfah-
ren notwendig sein. Um die termingerechte Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten, wird dieses 
Vergabeverfahren durch ein weiteres Planungsbüro vorbereitet und durchgeführt. 
Die Beauftragung der eigentlichen Planungsleistungen erfolgt stufenweise zunächst bis zur Entwurfs-
planung (Leistungsphase 3). Im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung wird die Öffentlich-
keit beteiligt. Auf Basis der Entwurfsplanung wird zu gegebener Zeit ein Baubeschluss erwirkt. 
 
 
4. Kosten 
 
Die Kosten für extern zu erbringende Ingenieurleistungen werden auf 378.420,00 € brutto 
(318.000,00 € netto) geschätzt. Diese teilen sich auf in  
16.660,00 € brutto (14.000,00 € netto) für die Betreuung des EU-weiten Vergabeverfahrens, 
332.010,00 € brutto (279.000,00 € netto) für Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie 29.750,00 € 
brutto (25.000,00 € netto) für die Anpassung verkehrstechnischer Anlagen. 
 
Diese Kosten werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers, mit Städtebaufördermit-
teln i. H. v. 70 % bezuschusst. Die teilweise Refinanzierung durch Fördermittel steht unter dem Vor-
behalt der späteren Anerkennung und Bewilligung der Gesamtmaßnahme. 
 
Im Hpl. 2020/2021 (inkl. Mittelfristplanung) sind dazu im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei 
der Finanzstelle 1502-0902-9-1008 – Starke Veedel - Frankf. Str. Buchheim, Teilplanzeile 8 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, entsprechende Planungsmittel berücksichtigt. Sofern sich die jahres-
bezogenen Veranschlagungen im Nachhinein als nicht auskömmlich herausstellen, müssen im Zuge 
der Bewirtschaftung zusätzliche Finanzmittel überplanmäßig bereitgestellt bzw. im Hpl.-Entwurf 2022 
Veranschlagungen bedarfsgerecht angepasst werden. Die Finanzierung potentieller Mehrbedarfe 
erfolgt dabei budgetneutral im selben Teilfinanzplan.

4 
Das Rechnungsprüfungsamt hat Kosten in Höhe von etwa 318.920,00 € brutto (268.000,00 € netto) 
für Planungsleistungen anerkannt. Im Nachgang zur Bedarfsprüfung haben sich geringfügige Kosten-
steigerungen von 13.090,00 € brutto (11.000,00 € netto) für die Durchführung einer Öffentlichkeitsbe-
teiligung sowie 29.750,00 € brutto (25.000,00 € netto) zur Anpassung der Lichtsignalanlagen erge-
ben. Der konkrete Bedarf für die Ausführungsplanung von Lichtsignalanlagen wird nach Konkretisie-
rung des Entwurfes der Verkehrsanlagen geprüft. Der Bedarf von 16.660,00 € brutto (14.000,00 € 
netto) für die Betreuung des EU-weiten Vergabeverfahrens durch ein externes Ingenieurbüro wurde 
amtsintern geprüft. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 ausgewiesen. 
 
 
5. Weiteres Vorgehen 
 
Die Vergabe der Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro und somit auch der Planungsstart werden 
im dritten Quartal 2020 erwartet. Der Abschluss der Entwurfsplanung ist für das Ende des ersten 
Quartals 2022 vorgesehen, sodass der Antrag für das STEP 2023 rechtzeitig im Sommer 2022 einge-
reicht werden kann. Der Abschluss der Ausführungsplanung wird für das erste Quartal 2023 erwartet. 
Der Baubeginn wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erwartet.  
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Einzelmaßnahme „Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim“ ist Teil des ISEK „Mülheim-
Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“. Als städtebauliche Maßnahme hat die „Umgestal-
tung der Frankfurter Straße“ eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung des Integrierten Handlungs-
konzeptes. Zudem hat die Bewohnerschaft des Sozialraums ein hohes Interesse an der zeitnahen 
Realisierung des Bauvorhabens. Bei Verzögerung des Planungsstartes ist die Antragsstellung zum 
STEP 2023 gefährdet. Wird die Antragsfrist nicht eingehalten, kann eine Antragsstellung erst zum 
STEP 2024 erfolgen. Der Baubeginn würde sich somit um ein Jahr verzögern. Der verwaltungsinterne 
Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
    Nein 
    Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) 
    Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der 
Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf 
den Rad- oder Fußverkehr dementsprechend zu fördern. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 (Betrachtungsraum „Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim“)  
Anlage 2 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015)  
Anlage 3 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016)  
Anlage 4 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 18.04.2019)

Anlage_3_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_20_12_2016

3567 Zeichen

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
     Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen  
$QODJH

Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück  
                         Bocklemünd / Mengenich  
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.  
  
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - 
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen 
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende 
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich 
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume  
Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Bilderstöckchen  
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat 
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. 
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie 
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4240/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.01.2020
Erstellt
04.12.2019 15:01