4240/2019
Beschluss über die Planung der Maßnahme "Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.6)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_2_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_12_11_2015
1358 Zeichen
Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel- Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 2901/2015 Beschluss: Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte- grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti- gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein- zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu. Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg- baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung. Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes. Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. $QODJH
Anlage_1_Auszug_KoelnGIS_Übersichtsplan_Frankfurter_Straße
472 Zeichen
80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [360431,5646719] 1:2500 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.03.2019 Anlage 1
Anlage_4_Stellungnahme_RPA
8 Zeichen
Anlage 4
Beschlussvorlage Rat
10372 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/5 664/5 Vorlagen-Nummer 4240/2019 Freigabedatum 20.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung der Maßnahme "Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim" aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.6) hier: Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme "Umge- staltung der Frankfurter Straße in Buchheim" im Bezirk Mülheim in Höhe von 378.420,00 € (brutto) fest. 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung der Planungskosten die Freigabe von investiven Finanzmit- teln im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1008 – Starke Ve- edel – Frankfurter Straße in Buchheim, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, in Höhe von insgesamt 45.000,00 € brutto, Haushaltsjahr 2020. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Mülheim und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 21.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 378.420,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Anlass In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um- setzung des integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln" (s. Anlage 2) aus- zuführen (Vorlagen-Nr. 2901/2015). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-IHK sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3). Auf dieser Grundlage konnte ein sozialraumspezifisches Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum "Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlagen-Nr. 0740/2017) beschlossen wurde. Mit Ratsbeschluss vom 14.02.2019 (Vorlagen-Nr. 0020/2019) wurde das ISEK fortgeschrieben. Im Rahmen des IHK „Starke Veedel - Starkes Köln“ soll ein Förderantrag für die Maßnahme „Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim" zum Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023 gestellt werden. 2. Planungsziel Die Frankfurter Straße ist als Bundesstraße klassifiziert. Sie ist als eine quartiersprägende Stadtstra- ße Teil der rechtsrheinischen Verkehrstangente zwischen Köln-Mülheim und Köln-Porz. Im Rahmen des Programms „Mülheim 2020“ wurde der Abschnitt vom Wiener Platz bis zur Montanusstraße be- reits umgestaltet. Der darauf folgende Abschnitt zwischen Montanusstraße und Heidelberger Straße weist hohe funktionale und gestalterische Defizite auf. Der Straßenraum ist vorwiegend auf die Be- lange des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs ausgerichtet. Radverkehrsbelange wurden bislang nicht berücksichtigt. Zahlreiche Abbiege- bzw. Querungsbeziehungen prägen das Verkehrsgesche- hen. Unter anderem grenzen ein Gymnasium und eine Grundschule an das Plangebiet. Unmittelbar an den öffentlichen Straßenraum grenzt auch Wohnbebauung mit Geschäften und Gastronomie im Erdgeschoss an. Ein straßenraumprägendes Merkmal bildet ein schützenswertes Naturdenkmal auf Höhe der Arnsberger Straße. 3 Durch eine entsprechende Straßenraumgestaltung, einschließlich Begrünung und Neuordnung des ruhenden Verkehrs, soll die Qualität des öffentlichen Raumes verbessert werden. Der Straßenquer- schnitt soll zu Gunsten des nicht motorisierten Verkehrs neu aufgeteilt werden: Verbreiterung und Aufwertung der Gehwegbereiche, Berücksichtigung und sichere Führung des Radverkehrs zwischen Bahnhof Mülheim und Hei- delberger Straße, Verbesserung der Radverkehrsführung im Einmündungsbereich der Heidelberger Straße, Anbindung an die querenden Verbindungen des Radverkehrsnetzes NRW. Damit soll die gestalterische Aufwertung der Frankfurter Straße bis zur Heidelberger Straße fortge- führt werden. 3. Durchführung des Verfahrens Die Planungsleistungen werden sukzessive an ein Ingenieurbüro vergeben. Vergeben werden Grund- leistungen der Leistungsphasen 1, 2, 3, 5, 6 und 8 nach dem Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung und die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung. Die Leistungen der Phasen 7 und 9 werden in Eigenleistung erbracht. Die Betreuung des Fachplanungsbüros sowie die erforderlichen stadtinternen Abstimmungsprozesse übernimmt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Die Planungsleistungen für die Anpassung der Lichtsignalanla- gen werden teilweise in Eigenleistung durch das Amt für Verkehrsmanagement erbracht sowie teil- weise an ein Ingenieurbüro vergeben. Aufgrund des Auftragsvolumens wird für die Vergabe der Planungsleistungen ein EU-weites Verfah- ren notwendig sein. Um die termingerechte Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten, wird dieses Vergabeverfahren durch ein weiteres Planungsbüro vorbereitet und durchgeführt. Die Beauftragung der eigentlichen Planungsleistungen erfolgt stufenweise zunächst bis zur Entwurfs- planung (Leistungsphase 3). Im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung wird die Öffentlich- keit beteiligt. Auf Basis der Entwurfsplanung wird zu gegebener Zeit ein Baubeschluss erwirkt. 4. Kosten Die Kosten für extern zu erbringende Ingenieurleistungen werden auf 378.420,00 € brutto (318.000,00 € netto) geschätzt. Diese teilen sich auf in 16.660,00 € brutto (14.000,00 € netto) für die Betreuung des EU-weiten Vergabeverfahrens, 332.010,00 € brutto (279.000,00 € netto) für Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie 29.750,00 € brutto (25.000,00 € netto) für die Anpassung verkehrstechnischer Anlagen. Diese Kosten werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers, mit Städtebaufördermit- teln i. H. v. 70 % bezuschusst. Die teilweise Refinanzierung durch Fördermittel steht unter dem Vor- behalt der späteren Anerkennung und Bewilligung der Gesamtmaßnahme. Im Hpl. 2020/2021 (inkl. Mittelfristplanung) sind dazu im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 1502-0902-9-1008 – Starke Veedel - Frankf. Str. Buchheim, Teilplanzeile 8 – Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, entsprechende Planungsmittel berücksichtigt. Sofern sich die jahres- bezogenen Veranschlagungen im Nachhinein als nicht auskömmlich herausstellen, müssen im Zuge der Bewirtschaftung zusätzliche Finanzmittel überplanmäßig bereitgestellt bzw. im Hpl.-Entwurf 2022 Veranschlagungen bedarfsgerecht angepasst werden. Die Finanzierung potentieller Mehrbedarfe erfolgt dabei budgetneutral im selben Teilfinanzplan. 4 Das Rechnungsprüfungsamt hat Kosten in Höhe von etwa 318.920,00 € brutto (268.000,00 € netto) für Planungsleistungen anerkannt. Im Nachgang zur Bedarfsprüfung haben sich geringfügige Kosten- steigerungen von 13.090,00 € brutto (11.000,00 € netto) für die Durchführung einer Öffentlichkeitsbe- teiligung sowie 29.750,00 € brutto (25.000,00 € netto) zur Anpassung der Lichtsignalanlagen erge- ben. Der konkrete Bedarf für die Ausführungsplanung von Lichtsignalanlagen wird nach Konkretisie- rung des Entwurfes der Verkehrsanlagen geprüft. Der Bedarf von 16.660,00 € brutto (14.000,00 € netto) für die Betreuung des EU-weiten Vergabeverfahrens durch ein externes Ingenieurbüro wurde amtsintern geprüft. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 ausgewiesen. 5. Weiteres Vorgehen Die Vergabe der Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro und somit auch der Planungsstart werden im dritten Quartal 2020 erwartet. Der Abschluss der Entwurfsplanung ist für das Ende des ersten Quartals 2022 vorgesehen, sodass der Antrag für das STEP 2023 rechtzeitig im Sommer 2022 einge- reicht werden kann. Der Abschluss der Ausführungsplanung wird für das erste Quartal 2023 erwartet. Der Baubeginn wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erwartet. Dringlichkeitsbegründung Die Einzelmaßnahme „Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim“ ist Teil des ISEK „Mülheim- Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“. Als städtebauliche Maßnahme hat die „Umgestal- tung der Frankfurter Straße“ eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung des Integrierten Handlungs- konzeptes. Zudem hat die Bewohnerschaft des Sozialraums ein hohes Interesse an der zeitnahen Realisierung des Bauvorhabens. Bei Verzögerung des Planungsstartes ist die Antragsstellung zum STEP 2023 gefährdet. Wird die Antragsfrist nicht eingehalten, kann eine Antragsstellung erst zum STEP 2024 erfolgen. Der Baubeginn würde sich somit um ein Jahr verzögern. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf den Rad- oder Fußverkehr dementsprechend zu fördern. Anlagen Anlage 1 (Betrachtungsraum „Umgestaltung der Frankfurter Straße in Buchheim“) Anlage 2 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015) Anlage 3 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016) Anlage 4 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt vom 18.04.2019)
Anlage_3_Auszug_aus_der_Niederschrift_des_Rates_vom_20_12_2016
3567 Zeichen
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 -
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
$QODJH
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4240/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.01.2020
- Erstellt
- 04.12.2019 15:01