2534/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 betreffend "Privates Taubenhaus"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3380 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2534/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 betreffend "Privates Taubenhaus" Hiermit soll in Erfahrung gebracht werden, welche Rahmen-Bedingungen für die Unter- haltung eines privaten Taubenschlags gelten, in welchem ca. 20 Tauben gehalten, ge- züchtet und über welches einzelne vermutlich gelegentlich auch verkauft werden. Welche Vorgaben sind betreffend Größe des Hauses und der Menge der Tiere in Köln einzuhalten? Aus tierschutzrechtlicher Sicht sollte der Schlag einen adäquaten Lebensraum mit geeigneten Nistplätzen bieten. Der Raum muss hell sein und gut belüftet. Die Besatzdichte sollte bei 4 Alt- tauben/Jährige je 1m² bzw. 2 m3 liegen, bei Jungtauben um die Hälfte niedriger. Die Raum- höhe soll die aufrechte Haltung des Betreuers ermöglichen. Wenn Freiflug nur stark einge- schränkt oder gänzlich unmöglich ist, sollte ein Ausgleich durch geräumige Volieren geschaf- fen werden. Die Anzahl der Tiere ist nicht weiter reglementiert und hängt u.a. von den örtlichen, finanziel- len und zeitlichen Möglichkeiten des Taubenhalters ab. Bei ca. 20 Tauben müsste der Taubenschlag also eine Mindestgröße von 5 m2 bzw. 10 m3 ha- ben. Gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie und ob mit Tauben gehandelt wer- den darf? Da Tauben in der Regel nicht zum Weiterverkauf gezüchtet werden, sondern um sie als Brief- tauben oder Liebhabertiere einzusetzen, ist auch bei dem Verkauf von einzelnen Tieren nicht von einem gewerblichen Handel (einer gewerblichen Haltung) gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8b TierSchG auszugehen. Ab welchen Dimensionen sind Taubenhäuser auf Privatgrund genehmigungspflichtig? Rein baurechtlich gesehen sind Taubenhäuser als unbedeutende Anlage grundsätzlich bau- genehmigungsfrei. Sind bei der Tierhaltung zum Beispiel in Reihenhaus-Siedlungen Abstände zu Nach- barn einzuhalten? Gebäude ohne Aufenthaltsräume sind bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt baurechtlich privilegiert. wenn die mittlere Wandhöhe nicht über 3,0 Meter beträgt. Damit lösen sie selbst keine Ab- standsflächen aus und können auch zu bis wenig oder ohne Abstand an Grenzen zu Nachbar- grundstücken stehen. 2 Existieren grundsätzliche Bedenken zur Hygiene und Ausbreitung möglicher Krankhei- ten bei privat gehaltenen Tauben. Müssen regelmäßig tierärztliche Untersuchungen vollzogen werden? Nein, es bestehen grundsätzliche keine Bedenken im Hinblick auf Hygiene und Ausbreitung möglicher Krankheiten. Es besteht keine Verpflichtung zu regelmäßigen tierärztlichen Untersuchungen. Bei Tauben, die international aufgelassen oder ausgestellt werden, sind dazu gegebenenfalls verbands- und tierseuchenrechtliche Bestimmungen zu beachten. Kranke Tiere müssen versorgt und bei Bedarf einer tierärztlichen Untersuchung zugeführt werden, entsprechend §§ 1; 2 TierSchG. Welche städtische Stelle nimmt Hinweise zu Tierhaltungen vertraulich entgegen? Bei Verdacht auf tierschutzrelevante Tierhaltungen kann das jeweilige Veterinäramt - in Köln das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste – informiert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2534/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.08.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 15:01