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Mitteilung zur Betrauung und Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 0856/2025 vom 20.03.2025

Stand: Am 31.03.2025 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 20.03.2025 0856/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 31.03.2025 Mitteilung zur Betrauung und Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln Der Rat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 mit der Vorlage 3100/2024 u. a. beschlossen, dass die bis dahin an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ausgereichten Gesellschafterdarle- hen der Stadt Köln in Höhe von 533.221 T€ erlassen und in Eigenkapital der Gesellschaft um- gewandelt werden. Auf der Basis des Ratsbeschlusses wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2024 durch die Oberbürgermeisterin als Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln ein entsprechender Er- lassvertrag mit den Klinken der Stadt Köln gGmbH geschlossen. Mit dem Erlass der Darlehen ist eine Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln GmbH in derselben Höhe einhergegangen und hat sich in der Bilanz der Stadt ein entsprechender Aktivtausch vollzogen. Die Finanzanlage Kliniken wurde zum 31.12.2024 vorläufig mit einem Buchwert in Höhe von 533.221 T€ ausgewiesen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 wurde sodann, wie angekündigt, eine Werthal- tigkeitsprüfung mittels eines durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten ex- ternen Substanzwertgutachtens ausgeführt. Dieses schließt mit einem Substanzwert für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH zum 31.12.2024 in Höhe von 294.000 T€. Unter Würdigung der vorliegenden Bewertungsgrößen und unter Wahrung einer vorsichtigen Bewertung im Rahmen des Realitätsprinzips gemäß § 91 Abs. 4, Nr.3 GO NRW i. V. m. § 33 Abs.1 KomHVO sowie § 252 HGB ergibt sich damit zum Jahresabschluss 2024 der Kernver- waltung auf den aktuell geführten Bilanzansatz der Finanzanlage Kliniken der Stadt Köln gGmbH ein Abwertungsbedarf in Höhe von 239.221 T€. Die gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO in dieser Höhe erforderliche außerplanmäßige Abschreibung erfolgt gem. § 44 Abs. 3 KomHVO direkt gegen die Allgemeine Rücklage und ist damit nicht ergebnisrelevant. Fazit: In der Vorlage zu dem o.g. Ratsbeschluss war ausgeführt worden, dass die Allgemeine Rück- lage durch die Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital zu einer Reduktion der Allgemeinen Rücklage und damit des Eigenkapitals der Stadt Köln bis zu einer Höhe von 533.221 T€ füh- ren kann. Aufgrund des als sehr positiv zu bewertenden Substanzwertgutachtens kann die Fi- nanzanlage Kliniken der Stadt Köln gGmbH, die vormals (31.12.2023) mit 0 € ausgewiesen war, nun mit 294.000 T€ ausgewiesen werden. Die Allgemeine Rücklage und damit das Ei- genkapital der Stadt reduziert sich damit lediglich um 239.221 T€. Im beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 war für den Vorgang aus Vorsichtsgründen eine Minderung der Allgemeinen Rücklage um 533.221T€ angenommen worden. Die Allgemeine Rücklage wird daher in den kommenden Jahren um 294.000 T€ höher ausfallen. 2 Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 31.03.2025

    Finanzausschuss

    TOP 2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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