Mandari Insight

0856/2025

Mitteilung zur Betrauung und Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 20.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.03.2025, TOP 2.4

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2930 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 20.03.2025 
 0856/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.03.2025 
 
Mitteilung zur Betrauung und Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 mit der Vorlage 3100/2024 u. a. beschlossen, 
dass die bis dahin an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ausgereichten Gesellschafterdarle-
hen der Stadt Köln in Höhe von 533.221 T€ erlassen und in Eigenkapital der Gesellschaft um-
gewandelt werden. 
 
Auf der Basis des Ratsbeschlusses wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 18.12.2024 durch 
die Oberbürgermeisterin als Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln ein entsprechender Er-
lassvertrag mit den Klinken der Stadt Köln gGmbH geschlossen. 
 
Mit dem Erlass der Darlehen ist eine Eigenkapitalstärkung der Kliniken der Stadt Köln GmbH 
in derselben Höhe einhergegangen und hat sich in der Bilanz der Stadt ein entsprechender 
Aktivtausch vollzogen. Die Finanzanlage Kliniken wurde zum 31.12.2024 vorläufig mit einem 
Buchwert in Höhe von 533.221 T€ ausgewiesen. 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 wurde sodann, wie angekündigt, eine Werthal-
tigkeitsprüfung mittels eines durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten ex-
ternen Substanzwertgutachtens ausgeführt. Dieses schließt mit einem Substanzwert für die 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH zum 31.12.2024 in Höhe von 294.000 T€. 
 
Unter Würdigung der vorliegenden Bewertungsgrößen und unter Wahrung einer vorsichtigen 
Bewertung im Rahmen des Realitätsprinzips gemäß § 91 Abs. 4, Nr.3 GO NRW i. V. m. § 33 
Abs.1 KomHVO sowie § 252 HGB ergibt sich damit zum Jahresabschluss 2024 der Kernver-
waltung auf den aktuell geführten Bilanzansatz der Finanzanlage Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH ein Abwertungsbedarf in Höhe von 239.221 T€. Die gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO in 
dieser Höhe erforderliche außerplanmäßige Abschreibung erfolgt gem. § 44 Abs. 3 KomHVO 
direkt gegen die Allgemeine Rücklage und ist damit nicht ergebnisrelevant.   
 
Fazit: 
In der Vorlage zu dem o.g. Ratsbeschluss war ausgeführt worden, dass die Allgemeine Rück-
lage durch die Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital zu einer Reduktion der Allgemeinen 
Rücklage und damit des Eigenkapitals der Stadt Köln bis zu einer Höhe von 533.221 T€ füh-
ren kann. Aufgrund des als sehr positiv zu bewertenden Substanzwertgutachtens kann die Fi-
nanzanlage Kliniken der Stadt Köln gGmbH, die vormals (31.12.2023) mit 0 € ausgewiesen 
war, nun mit 294.000 T€ ausgewiesen werden. Die Allgemeine Rücklage und damit das Ei-
genkapital der Stadt reduziert sich damit lediglich um 239.221 T€.  
Im beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 war für den Vorgang aus Vorsichtsgründen eine 
Minderung der Allgemeinen Rücklage um 533.221T€ angenommen worden. Die Allgemeine 
Rücklage wird daher in den kommenden Jahren um 294.000 T€ höher ausfallen.

2 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0856/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.03.2025
Erstellt
19.03.2025 08:11