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0416/2023

Beantwortung der SPD Anfrage AN/0196/2023 Fachkräftemangel und Strukturen in den städtischen Kitas Kölns

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6279 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer  30.01.2023 
 0416/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Beantwortung der SPD Anfrage AN/0196/2023 Fachkräftemangel und Strukturen in den 
städtischen Kitas Kölns 
Die SPD Fraktion stellt zur Sitzung des JHA am 31.01.2023 eine Anfrage zum Fach-
kräftemangel und Strukturen in den städtischen Kitas Kölns. Die Verwaltung nimmt zu 
den Fragen wie folgt Stellung: 
 
1. Werden flexiblere Ansätze für Teilzeitbeschäftigung von pädagogischem 
Kita-Personal untersucht, ggfs. wie könnten diese aussehen? 
 
Die s tädtischen Kindertageseinrichtungen bieten für alle Mitarbeitenden 
eine Teilzeitbeschäftigung an und setzen diese bereits flexibel um. Die 
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs setzt die Grenzen des organisato-
risch Möglichen bei der Bewilligung von Teilzeit . In Abhängigkeit der 
Stundenanteile wird von der Kita Leitung die Verteilung der Stunden 
über die Woche besprochen und im Dienstplan festgehalten. Hierbei 
spielt auch der Aufbau persönlicher Bindungen zu den Kindern der 
Gruppe eine Rolle. In der aktuellen Situation ist eine weitere Flexibilisie-
rung der Teilzeitbeschäftigung kaum möglich, da rund 150 Stellen va-
kant sind und damit schon hohe Einschränkungen in die Flexibilität der 
Dienstplangestaltung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gege-
ben sind. 
 
 
2. Wäre die Einstellung von (zusätzlichem) kaufmännischem Personal o-
der von administrativen Unterstützungskräften in den Kitas eine Option, 
um die pädagogischen Leitungskräfte zu entlasten, die zu Teilen in fast 
voller Stelle mit  administrativen Aufgaben befasst sind? 
 
Administrative Unterstützungskräfte können ein hilfreiches Instrument 
sein, die Leitungskräfte zu entlasten. Hinsichtlich der beruflichen Quali-
fikation bedarf es einer vorherigen Definition der Aufgaben, die an sol-
che Unterstützungskräfte deleg iert werden können und sollen. Derzeit 
sind solche Stellen im Kibiz bzw. der Personalverordnung nicht vorge-
sehen und sind nicht zusätzlich zur Mindestbesetzung einer Kinderta-
geseinrichtung vorgesehen. Hier bedarf es zusätzlicher Unterstützung

2 
 
der Kommunen, solche Personalressourcen und deren Refinanzierung 
vorzusehen.  
 
 
3. Wie hoch ist der aktuelle Stand der verfügbaren Ausbildungsplätze für 
pädagogische Fachkräfte, wie viele Bewerber*innen stehen dem ge-
genüber? Es wird um Angabe der Zahl der Ausbildungsplätze und der 
Anzahl der darauf gerichteten Bewerbungen gebeten. 
 
Es gibt eine nahezu unbegrenzte Zahl an unbezahlten Schülerpraktika. Die-
se Praktikumsplätze und die unbezahlten Praktika zur Vorbereitung auf die 
Erzieher*innen-Ausbildung werden  direkt von den Leitungen der Kinderta-
geseinrichtungen vergeben.  
 
In den 218 städtischen Kindertageseinrichtungen werden zudem 240 Aus-
bildungs- und Praktikumsstellen angeboten: 
 
 200 bezahlte Stellen Erzieher*innen Anerkennungsjahr/Berufspraktikum 
(1Jahr), Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in PIA (3 Jahre), Praxisin-
tegrierte Ausbildung Kinderpflege PIA (2 Jahre) 
 25 bezahlte Stellen, Sozialpädagog*innen Praxissemester und Aner-
kennungsjahr (Bachelor/Master) 
 15 unbezahlte Stellen Schüler*innen 11. Klasse FOS für Sozial- und 
Gesundheitswesen 
 
Von diesen Ausbildungs- und Praktikumsplätzen sind aktuell 212 Plätze be-
legt: 
 
 Erzieher*innen im Anerkennungsjahr/Berufspraktikum 2022/2023, 36 
Plätze 
 Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in PIA 2022/2023, 137 Plätze (62 
im Jahr 2022/2023 gestartet; 46 im 2. Ausbildungsjahr; 29 im 3. Ausbil-
dungsjahr) 
 Praxisintegrierte Ausbildung Kinderpflege PIA 2022/2023, 32 Plätze (23 
im Jahr 2022/2023 gestartet; 9 im 2. Ausbildungsjahr) 
 Sozialpädagog*innen (Bachelor/Master) im Praxissemester und Aner-
kennungsjahr 2022/2023, 5 Plätze 
 Schüler*innen (11.Klasse FOS) 2022/2023, 2 Plätze 
 Praktika in Vorbereitung auf die externe Erzieher*innenprüfung 
2022/2023, 7 Plätze 
 
 
4. Auf wie viele Mitarbeiter eines „Springerpools“ können die Einrichtungen 
zurückgreifen und ist eine Erweiterung dieses Pools geplant? 
 
Angesichts derzeit 150 vakanter Stellen werden alle verfügbaren und 
neu gewonnenen Beschäftigten eingesetzt, um die bestehenden Va-
kanzen zu reduzieren.

3 
 
 
5. Welche weiteren Maßnahmen  sind von Seiten der Verwaltung in Pla-
nung, um den derzeit immensen Ausfall der Betreuungszeiten zu redu-
zieren? 
 
Alle seitens der Stadt eingeleiteten Maßnahmen wirken derzeit nur mil-
dernd auf die aktuelle Situation und können den akuten Fachkräfteman-
gel ni cht beheben. Der Markt an fertig ausgebildeten Fachkräften und 
Professionen, die gem. Personalverordnung zur Besetzung der freien 
Stellen im Kita Bereich herangezogen werden können, ist hart um-
kämpft, unbeschäftigtes Personal kaum noch verfügbar. Pädagogis che 
Kräfte, die in diesem Jahr ihre Ausbildung beenden, haben die freie 
Wahl des Arbeitgebers, insofern tragen verstärkt weiche Faktoren und 
Anreizsysteme zur Wahl des Arbeitgebers bei.  
 
Personalgewinnungsmaßnahmen, wie die „Mach Köln“ -Kampagne, die 
Erhöhung der Ausbildungskapazitäten der letzten Jahre sowie die ge-
plante Erweiterung des Berufskollegs Ehrenfeld tragen dazu bei, dass 
mittelfristig zusätzliches Personal gewonnen werden kann. Kurzfristig 
sind in den letzten Monaten Mitarbeiter*innen gefragt wo rden, beste-
hende Teilzeitbeschäftigungen temporär oder dauerhaft zu erhöhen. Die 
Möglichkeiten dieser anteiligen Personalgewinnung sind jedoch ausge-
reizt. Den Maßnahmen zur Personalgewinnung steht in den nächsten 
Jahren weiterhin ein hoher Abgang an Beschä ftigten gegenüber, die al-
tersbedingt aus dem Dienst ausscheiden.  
 
Über den Städtetag und die regelmäßigen Jugendamtsleitungsgesprä-
che wird verstärkt auf das Land eingewirkt, Möglichkeiten zur Öffnung 
des Quereinstiegs zu definieren und der Trägerlandschaf t mehr Flexibi-
lität in der Gestaltung der Betreuungssituation und des Personaleinsat-
zes zu ermöglichen. Die Öffnung des Einsatzes von Kinderpfleger*innen 
für die Gruppenform 2 ist beispielsweise eine dieser Forderungen. Der 
AK 80 arbeitet aktuell an einem Maßnahmenpapier, welches weitere 
Lösungsvorschläge aufzeigen soll.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0416/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 10:28