0253/2026
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zur Infrastruktur des Zivilschutzes im Gebiet der Bezirksvertretung Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2302 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 0253/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zur Infrastruktur des Zivilschutzes im Gebiet der Bezirksvertretung Nippes Auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur Infrastruktur des Zivilschutzes im Gebiet der Bezirksver- tretung Nippes antwortet die Verwaltung wie folgt. Frage 1: Welche Infrastruktur zum Zivilschutz (z.B. Schutzräumen) oder sonstigen zivilen Schutzanla- gen befinden sich aktuell im Gebiet der Bezirksvertretung Nippes? Bitte um Darstellung nach Standort, Kapazität, Ausstattung und baulichem Zustand. Antwort: Derzeit gibt es keine öffentlichen Schutzräume im Gebiet der Bezirksvertretung Nippes. Frage 2: Welche Stellen sind für Instandhaltung, Wartung und Funktionsfähigkeit dieser Infrastruktur zum Zivilschutz (z.B. Schutzräumen) zuständig und wann erfolgten die letzten Überprüfungen oder Wartungsmaßnahmen? Antwort: Für öffentliche Schutzräume liegt die Zuständigkeit beim Bund. Frage 3: Gibt es seitens der Stadt Köln oder übergeordneter Behörden laufende oder geplante Maß- nahmen zur Erweiterung, Modernisierung oder Reaktivierung der Infrastruktur zum Zivilschutz (z.B. Schutzräumen) im Bereich Nippes, welche Schritte sind vorgesehen und welcher Zeit- rahmen ist geplant? Antwort: Derzeit wird durch den Bund ein nationales Schutzraumkonzept erstellt. Zu dem geplanten Schutzraumkonzept liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Weitergehende oder geplante Maßnahmen zur Erweiterung, Modernisierung oder Reaktivierung der Infra- struktur im Zivilschutz werden als Verschlusssache behandelt. Frage 4: Welche Notbrunnen oder sonstigen Anlagen zur Notwasserversorgung sind im Gebiet der Be- zirksvertretung Nippes vorhanden, in welchem Zustand befinden sich diese, und wie ist ihre 2 Einsatzfähigkeit derzeit bewertet? Antwort: Die Stadt Köln verfügt über ein flächendeckendes Trinkwassernotbrunnennetz. Die Trinkwas- sernotbrunnen werden regelmäßig gewartet und falls nötig instandgesetzt. Die vorgeplanten Trinkwasserausgabestellen werden aus Geheim- und Sabotageschutzgründen erst im Ereig- nisfall bekannt gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0253/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 23.01.2026 12:58