V/0563/2006
Gestaltung des Seihofteiches im Baugebiet Roxel-Nord
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Anlage 2: Ausschnitt aus dem B-Plan Roxel-Nord
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Il MÜNSTER Amt für Liegenschaften Gemarkung: Roxel Flur: 14 Rahmenkarte: 9959.0 Maßstab: 1:1000 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr.: -Nor Fläche der 2 Grundstücke Ga des Seihofteiches 12.07.2006 Te SSjomUulH eye pun ueBunispurlen JeJeuN Se IPBIS JEp sapo IV an) wnesnyy sem weg IN 65187 'SE Bomysuepa.g us uebunßemegpsg alsıy um alu JBp epugleg
Berichtsvorlage
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V/0563/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Liegenschaften Betrifft Gestaltung des Seihofteiches im Baugebiet Roxel-Nord Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht Bericht: 1. Ausgangssituation: In seiner Sitzung am 16.07.2003 (Ratsvorlage 87/2003 mit den Ergänzungen E1 und E2) hat der Rat der Stadt Münster den Bebauungsplan Nr. 461 Roxel-Nord / nördlich Roxeler Straße be- schlossen. Gleichzeitig beschloss der Rat, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überplanung des Seihofteiches zwar bestehen bleiben, allerdings mit der Maßgabe, die betroffe- nen städtischen Grundstücke in den nächsten 10 Jahren nicht für Wohnzwecke zu veräußern. Diese Frist läuft bis Juli 2013, so dass dann eine erneute Entscheidung zu treffen ist. Aufgrund der oben geschilderten Beschlusslage hat die Stadt Münster die geplanten Grundstü- cke an dieser Stelle bisher nicht zum Verkauf angeboten. Ebenso ist deshalb ein wasserrechtli- ches Verfahren zur Aufhebung des Gewässers nicht beantragt worden. Nach Auffassung des Kommunalen Schadensausgleichs westdeutscher Städte ist eine Umzäu- nung des Teiches in einem Neubaugebiet aus Si cherheitsgründen mit einem Zaun von 1,25 m Höhe unbedingt erforderlich. Als Begründung wird aufgeführt, „dass gerade in Neubaugebieten Wasser auf Kinder einen besonderen Reiz und eine erhebliche Anziehungskraft ausübt. Aufgrund ihrer Unerfahren- und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebes und Erforschungsdranges ist im besonderen Maße damit zu rechnen, dass Kinder sich einer solchen Gefahrenquelle nähern. Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr umso strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Verkehrssicherungspflichtigen geschaffene und unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausüben und je weniger sie selbst in der Lage sind, die für sie beste- hende Gefahr zu erkennen (vgl. BGH, VersR 1997, Seite 2249 ff).“ Die Umzäunung ist im Rah- men des Abbruches der ehemaligen Hofstelle Hufelschulte erfolgt. Zusammen mit der recht dich- ten Vegetation bot sie bislang einen ausreichenden Schutz zur Gefahrenabwehr. Vorlagen-Nr.: V/0563/2006 Auskunft erteilt: Herr Tilgner Ruf: 492 23 35 E-Mail: Tilgner@stadt-muenster.de Datum: 19.07.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0563/2006 2. Bitte des Heimat- und Kulturkreises Roxel e.V. auf Erhalt und Gestaltung des Seihofteiches Der Heimat- und Kulturkreis Roxel e.V. ist mit dem Wunsch an die Stadt Münster herangetreten, den Erhalt und die Gestaltung des Seihofteiches sicherzustellen. Dazu hat er ein Pflege- und Gestaltungskonzept (Anlage 1) vorgelegt. Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant: - Einbringung von standortgerechten Pflanzen. - Einpflanzen von standortgerechten Sträuchern und Bäumen (3-5 Kopfweiden u. ggf. 2-3 Er- len). - Einzäunung des gestalteten Bereiches. Der Zaun ist mit einem frei zu öffnenden Tor versehen. - Anlegung von Mulchwegen. - 3 Baumstämme als Sitzgelegenheit. Nach einem bis zum 28.02.2006 erfolgten Rückschnitt der üppigen Vegetation des Seihofteiches ist das geschilderte Pflege- und Gestaltungskonzept durch den Heimat- und Kulturkreis Roxel e.V. zeitnah mit der Vorstellung des Konzeptes bei der Stadt Münster umgesetzt worden. Dieses Konzept geht über den eigentlichen Bereich des Seihofteiches sowie der umgebenden Bepflan- zung hinaus. Die Verwaltung beabsichtigt, einen Pflegevertrag über die im anliegenden Lageplan der Stadt Münster vom 12.07.2006 schwarz schraffierte Flächen (Anlage 2) mit dem Heimat- und Kultur- kreis Roxel e.V. abzuschließen. Dieser mit dem Heimat- und Kulturkreis abzuschließende Pflegevertrag umfasst neben den übli- chen Regelungen • Übernahme der Pflege und Unterhaltung der zur Verfügung gestellten Fläche • Unentgeltlichkeit • Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind mit der Stadt vorab konkret abzustimmen • Haftung und Verkehrssicherung obliegen dem Heimat- und Kulturkreis • Kein Unfall- bzw. Haftpflichtversicherungsschutz durch die Stadt Münster etc. bei der Durchführung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten • Keine Entschädigungsansprüche des Heimat- und Kulturkreises bei Beendigung des Ver- trages insbesondere auch die Verpflichtung zur Sicherstellung einer den o.g. Anforderungen des KSA entsprechenden Einzäunung. Eine Ausdehnung der Pflegemaßnahmen über die den Teich betreffenden 2 Grundstücke (im anliegenden Lageplan 2 schwarz schraffiert) hinaus kann von der Verwaltung nicht befürwortet werden. Die Einschränkung beeinträchtigt das Pflegekonzept nur in einem un- wesentlichen Umfange, gibt der Stadt Münster andererseits aber die Möglichkeit, das südl., un- mittelbar an der Roxeler Straße gelegene Baugrundstück, zur Bebauung zu verkaufen. Dieses Grundstück ist von dem Ratsbeschluss, den sog. „Seihofteich“ für die Dauer von 10 Jahren nicht zu überbauen, nicht betroffen. Aufgrund des derzeit verbindlichen Bebauungsplanes und des ergänzenden Ratsbeschlusses kann die Verwaltung die Pflege und Gestaltung der Teichflächen einschl. des Umfeldes nur tem- porär bis Juli 2013 zulassen. Ein ggf. notwendiges wasserrechtliches Zulassungsverfahren zur Aktivierung und Vermarktung der 2 Baugrundstücke wäre im Rahmen der künftigen politischen Entscheidung vor Ablauf der vom Rat beschlossenen Frist (Juli 2013) durchzuführen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen
Anlage 1: Pflege- und Gestaltungsplan Seihofteich, Roxel-Nord
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Roxeler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0563/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37