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V/0563/2006

Gestaltung des Seihofteiches im Baugebiet Roxel-Nord

Vorlage 13.07.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 16.08.2006, TOP 6.2

Anlage 2: Ausschnitt aus dem B-Plan Roxel-Nord

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Berichtsvorlage

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Anlage 1: Pflege- und Gestaltungsplan Seihofteich, Roxel-Nord

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Anlage 2: Ausschnitt aus dem B-Plan Roxel-Nord

357 Zeichen

Il MÜNSTER

Amt für Liegenschaften

Gemarkung: Roxel
Flur: 14
Rahmenkarte: 9959.0
Maßstab: 1:1000

Ausschnitt aus dem

Bebauungsplan Nr.: -Nor

Fläche der 2 Grundstücke
Ga des Seihofteiches

12.07.2006

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Berichtsvorlage

5521 Zeichen

V/0563/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gestaltung des Seihofteiches im Baugebiet Roxel-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangssituation: 
 
In seiner Sitzung am 16.07.2003 (Ratsvorlage 87/2003 mit den Ergänzungen E1 und E2) hat der 
Rat der Stadt Münster den Bebauungsplan Nr. 461 Roxel-Nord / nördlich Roxeler Straße be-
schlossen. Gleichzeitig beschloss der Rat, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur 
Überplanung des Seihofteiches zwar bestehen bleiben, allerdings mit der Maßgabe, die betroffe-
nen städtischen Grundstücke in den nächsten 10 Jahren nicht für Wohnzwecke zu veräußern. 
Diese Frist läuft bis Juli 2013, so dass dann eine erneute Entscheidung zu treffen ist.  
 
Aufgrund der oben geschilderten Beschlusslage hat die Stadt Münster die geplanten Grundstü-
cke an dieser Stelle bisher nicht zum Verkauf angeboten. Ebenso ist deshalb ein wasserrechtli-
ches Verfahren zur Aufhebung des Gewässers nicht beantragt worden. 
 
Nach Auffassung des Kommunalen Schadensausgleichs westdeutscher Städte ist eine Umzäu-
nung des Teiches in einem Neubaugebiet aus Si cherheitsgründen mit einem Zaun von 1,25 m 
Höhe unbedingt erforderlich. Als Begründung wird aufgeführt, „dass gerade in Neubaugebieten
 
Wasser auf Kinder einen besonderen Reiz und eine erhebliche Anziehungskraft ausübt. Aufgrund 
ihrer Unerfahren- und Unbesonnenheit sowie ihres Spieltriebes und Erforschungsdranges ist im 
besonderen Maße damit zu rechnen, dass Kinder sich einer solchen Gefahrenquelle nähern. 
Demgemäß sind an die Pflicht zur Gefahrenabwehr umso strengere Anforderungen zu stellen, je 
größer der Anreiz ist, den die vom Verkehrssicherungspflichtigen geschaffene und unterhaltene 
Gefahrenquelle auf Kinder ausüben und je weniger sie selbst in der Lage sind, die für sie beste-
hende Gefahr zu erkennen (vgl. BGH, VersR 1997, Seite 2249 ff).“ Die Umzäunung ist im Rah-
men des Abbruches der ehemaligen Hofstelle Hufelschulte erfolgt. Zusammen mit der recht dich-
ten Vegetation bot sie bislang einen ausreichenden Schutz zur Gefahrenabwehr. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0563/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Tilgner 
Ruf: 
492 23 35 
E-Mail: 
Tilgner@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.07.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0563/2006 
 
2. Bitte des Heimat- und Kulturkreises Roxel e.V. auf Erhalt und Gestaltung des Seihofteiches 
 
Der Heimat- und Kulturkreis Roxel e.V. ist mit dem Wunsch an die Stadt Münster herangetreten, 
den Erhalt und die Gestaltung des Seihofteiches sicherzustellen. Dazu hat er ein Pflege- und 
Gestaltungskonzept (Anlage 1) vorgelegt. Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant: 
- Einbringung von standortgerechten Pflanzen. 
- Einpflanzen von standortgerechten Sträuchern und Bäumen (3-5 Kopfweiden u. ggf. 2-3 Er-
len). 
- Einzäunung des gestalteten Bereiches. Der Zaun ist mit einem frei zu öffnenden Tor versehen. 
- Anlegung von Mulchwegen. 
- 3 Baumstämme als Sitzgelegenheit. 
 
Nach einem bis zum 28.02.2006 erfolgten Rückschnitt der üppigen Vegetation des Seihofteiches 
ist das geschilderte Pflege- und Gestaltungskonzept durch den Heimat- und Kulturkreis Roxel 
e.V. zeitnah mit der Vorstellung des Konzeptes bei der Stadt Münster umgesetzt worden. Dieses 
Konzept geht über den eigentlichen Bereich des Seihofteiches sowie der umgebenden Bepflan-
zung hinaus. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, einen Pflegevertrag über die im anliegenden Lageplan der Stadt 
Münster vom 12.07.2006 schwarz schraffierte Flächen (Anlage 2) mit dem Heimat- und Kultur-
kreis Roxel e.V. abzuschließen. 
Dieser mit dem Heimat- und Kulturkreis abzuschließende Pflegevertrag umfasst neben den übli-
chen Regelungen 
• Übernahme der Pflege und Unterhaltung der zur Verfügung gestellten Fläche 
• Unentgeltlichkeit 
• Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind mit der Stadt vorab konkret abzustimmen 
• Haftung und Verkehrssicherung obliegen dem Heimat- und Kulturkreis  
• Kein Unfall- bzw. Haftpflichtversicherungsschutz durch die Stadt Münster etc. bei der 
Durchführung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten  
• Keine Entschädigungsansprüche des Heimat- und Kulturkreises bei Beendigung des Ver-
trages 
insbesondere auch die Verpflichtung zur Sicherstellung einer den o.g. Anforderungen des KSA 
entsprechenden Einzäunung. 
 
Eine Ausdehnung der Pflegemaßnahmen über die den Teich betreffenden  
2 Grundstücke (im anliegenden Lageplan 2 schwarz schraffiert) hinaus kann von der Verwaltung 
nicht befürwortet werden.  Die Einschränkung beeinträchtigt das Pflegekonzept nur in einem un-
wesentlichen Umfange, gibt der Stadt Münster andererseits aber die Möglichkeit, das südl., un-
mittelbar an der Roxeler Straße gelegene Baugrundstück, zur Bebauung zu verkaufen. Dieses 
Grundstück ist von dem Ratsbeschluss, den sog. „Seihofteich“ für die Dauer von 10 Jahren nicht 
zu überbauen, nicht betroffen. 
 
Aufgrund des derzeit verbindlichen Bebauungsplanes und des ergänzenden Ratsbeschlusses 
kann die Verwaltung die Pflege und Gestaltung der Teichflächen einschl. des Umfeldes nur tem-
porär bis Juli 2013 zulassen.  
 
Ein ggf. notwendiges wasserrechtliches Zulassungsverfahren zur Aktivierung und Vermarktung 
der 2 Baugrundstücke wäre im Rahmen der künftigen politischen Entscheidung vor Ablauf der 
vom Rat beschlossenen Frist (Juli 2013) durchzuführen. 
 
I.V. 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin     Anlagen

Anlage 1: Pflege- und Gestaltungsplan Seihofteich, Roxel-Nord

266 Zeichen

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Anlage A

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Beratungsverlauf (2)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Roxeler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0563/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37