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AN/1144/2021

Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 27.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021, TOP 7.5

Antrag SPD-LINKE AN-1144-2021

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Antrag SPD-LINKE AN-1144-2021

4186 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia-Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.05.2021 
 AN/1144/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates  
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021, TOP 7.5 
 
Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 00.00.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie 
um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 
10.06.2021. 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Quartal 2022 ein Konzept zu erarbei-
ten oder erarbeiten zu lassen, wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwischen Kapel-
lenstraße und Kalk-Mülheimer-Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzen-
den Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahrbahnverengung, Ein-
bahnstraßenregelungen oder ähnliches weitestgehend befreit werden und die 
B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße) verlagert werden kann. Die 
Ergebnisse sollen in ein angepasstes Verkehrskonzept Kalk einfließen. 
 
Hierbei ist zu berücksichtigen,  
 
a) dass für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge die Befahrung mög-
lich bleiben muss.

2 
 
 
b) dass der Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten für den Einzelhandel gewähr-
leistet bleiben muss. 
c) dass Anwohnende der Stichstraßen (Wiersbergstraße, Hollweghstraße, Neu-
erburgstraße, Sieversstraße, Josephskirchstraße, Breuerstraße, Steprath-
straße) ihre Wohnungen auch mit dem PKW erreichen können. Dies kann 
zum Beispiel durch eine alternative aber temporeduzierte Verkehrsführung 
über Parallelstraßen zur Kalker Hauptstraße erfolgen, die aber nicht als 
durchgehende Ausweichstrecke gestaltet werden darf. 
d) dass Anwohnenden der Kalker Hauptstraße ein alternatives Parkangebot für 
PKW im Luftlinienabstand von 600m angeboten wird (zum Beispiel über 
Quartiersgaragen). 
 
2. Die Verwaltung soll vorschlagen, wie eine solche weitest gehende Befreiung der 
Kalker Hauptstraße auch schrittweise, zum Beispiel durch Einbahnstraßenrege-
lungen (Teilung der B55 auf zwei Straßen analog zur Aachener Straße / Richard-
Wagner Straße L1111), eingeführt werden kann. 
Hierbei sind auch eine Fahrradstraße und eine Shared-Space-Lösung zu prüfen. 
 
3. Die Verwaltung prüft, wie die Kalker Hauptstraße nach § 2 Abs. 4 FStrG als Bun-
desstraße herabgestuft werden kann, da die überregionale Verkehrsbedeutung 
durch die inzwischen gebaute parallele B55a übernommen wurde. 
 
4. Die freiwerdenden Verkehrsflächen sollen dafür genutzt werden, Verbesserungen 
für die Verkehrstragenden des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, 
ÖPNV) zu erzielen und um die Aufenthaltsqualität in der Kalker Hauptstraße zu 
verbessern (z.B. durch mehr Grün und Bänke). 
 
5. Eine niederschwellige Beteiligung durch Bürger*innen, Anlieger*innen, Bürgerver-
ein und Interessengemeinschaften ist sicherzustellen. 
 
Begründung: 
 
Die Kalker Hauptstraße hat bereits seit vielen Jahren keine überregionale Bedeutung 
mehr und damit den Sinn einer Bundesstraße verloren. Tatsächlich durchschneidet sie 
das Bezirkszentrum Kalk und macht dieses als Einzelhandelszentrum unattraktiv.  
Studien weisen nach, dass Radfahrende und zu Fußgehende eher zu Kund*innen wer-
den, als solche in PKW eingepferchte.  
Die Kalker Hauptstraße ist durch den ÖPNV gut erschlossen, doch zumindest der über-
irdische wird durch den MIV oftmals stark ausgebremst. Sowohl die Aufenthaltsqualität 
als auch die Lebensqualität würde durch eine Befreiung der Kalker Hauptstraße vom 
MIV stark profitieren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Christian Robyns 
 
Christian Robyns   HP Fischer 
SPD-Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender 
   der Fraktion DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Dillenburger Straße
  • Wiersbergstraße
  • Hollweghstraße
  • Sieversstraße
  • Josephskirchstraße
  • Breuerstraße
  • Aachener Straße
  • Richard-Wagner-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1144/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
27.05.2021
Erstellt
27.05.2021 10:17