AN/1144/2021
Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag SPD-LINKE AN-1144-2021
4186 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia-Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Christian Robyns Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: christian.robyns@gmail.com HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.05.2021 AN/1144/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021, TOP 7.5 Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 00.00.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 10.06.2021. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Quartal 2022 ein Konzept zu erarbei- ten oder erarbeiten zu lassen, wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwischen Kapel- lenstraße und Kalk-Mülheimer-Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzen- den Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahrbahnverengung, Ein- bahnstraßenregelungen oder ähnliches weitestgehend befreit werden und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße) verlagert werden kann. Die Ergebnisse sollen in ein angepasstes Verkehrskonzept Kalk einfließen. Hierbei ist zu berücksichtigen, a) dass für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge die Befahrung mög- lich bleiben muss. 2 b) dass der Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten für den Einzelhandel gewähr- leistet bleiben muss. c) dass Anwohnende der Stichstraßen (Wiersbergstraße, Hollweghstraße, Neu- erburgstraße, Sieversstraße, Josephskirchstraße, Breuerstraße, Steprath- straße) ihre Wohnungen auch mit dem PKW erreichen können. Dies kann zum Beispiel durch eine alternative aber temporeduzierte Verkehrsführung über Parallelstraßen zur Kalker Hauptstraße erfolgen, die aber nicht als durchgehende Ausweichstrecke gestaltet werden darf. d) dass Anwohnenden der Kalker Hauptstraße ein alternatives Parkangebot für PKW im Luftlinienabstand von 600m angeboten wird (zum Beispiel über Quartiersgaragen). 2. Die Verwaltung soll vorschlagen, wie eine solche weitest gehende Befreiung der Kalker Hauptstraße auch schrittweise, zum Beispiel durch Einbahnstraßenrege- lungen (Teilung der B55 auf zwei Straßen analog zur Aachener Straße / Richard- Wagner Straße L1111), eingeführt werden kann. Hierbei sind auch eine Fahrradstraße und eine Shared-Space-Lösung zu prüfen. 3. Die Verwaltung prüft, wie die Kalker Hauptstraße nach § 2 Abs. 4 FStrG als Bun- desstraße herabgestuft werden kann, da die überregionale Verkehrsbedeutung durch die inzwischen gebaute parallele B55a übernommen wurde. 4. Die freiwerdenden Verkehrsflächen sollen dafür genutzt werden, Verbesserungen für die Verkehrstragenden des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu erzielen und um die Aufenthaltsqualität in der Kalker Hauptstraße zu verbessern (z.B. durch mehr Grün und Bänke). 5. Eine niederschwellige Beteiligung durch Bürger*innen, Anlieger*innen, Bürgerver- ein und Interessengemeinschaften ist sicherzustellen. Begründung: Die Kalker Hauptstraße hat bereits seit vielen Jahren keine überregionale Bedeutung mehr und damit den Sinn einer Bundesstraße verloren. Tatsächlich durchschneidet sie das Bezirkszentrum Kalk und macht dieses als Einzelhandelszentrum unattraktiv. Studien weisen nach, dass Radfahrende und zu Fußgehende eher zu Kund*innen wer- den, als solche in PKW eingepferchte. Die Kalker Hauptstraße ist durch den ÖPNV gut erschlossen, doch zumindest der über- irdische wird durch den MIV oftmals stark ausgebremst. Sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Lebensqualität würde durch eine Befreiung der Kalker Hauptstraße vom MIV stark profitieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns HP Fischer SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Kalker Hauptstraße 247
- Kalk-Mülheimer Straße
- Dillenburger Straße
- Wiersbergstraße
- Hollweghstraße
- Sieversstraße
- Josephskirchstraße
- Breuerstraße
- Aachener Straße
- Richard-Wagner-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1144/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 10:17