V/0165/2021
Beschluss über die Art der Durchführung der Jugendratswahl
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Beschlussvorlage
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V/0165/2021 V/0165/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschluss über die Art der Durchführung der Jugendratswahl Beratungsfolge 24.02.2021 Wahlausschuss Jugendrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Wahlausschuss zur Jugendratswahl beschließt: Die Wahl des gesamtstädtischen Jugendrates findet im Zeitraum vom 3. bis zum 10. Mai 2021 als Elektronische Wahl gemäß § 20 der Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) in der Fassung vom 10.02.2021 statt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2021 15.000,00€ Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Amt für Bürger- und Ratsservice 19.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bracke Telefon: 492-3392 Bracke@stadt-muenster.de - 2 - V/0165/2021 Begründung: Gemäß § 2 Wahlordnung Jugendrat beschließt de r Wahlausschuss, ob die Wahl als Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl (§§ 18 und 19), als reine Briefwahl (§ 19) oder als internetbasierte Onli- ne-Wahl (Elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief (§§ 19 und 20) durchge- führt wird. Die Elektronische Wahl ist nur dann zulässig, wenn bei ihrer Durchführung die geltenden Wahlrechtsgrundsätze, insbesondere die Grundsätze der geheimen Wahl und der Öffentlichkeit der Wahl, gewahrt sind. Der Wahlausschuss hat auf seiner Sitzung vom 09. 11.2020 das damals laufende Verfahren zur Wahl des gesamtstädtischen Jugendrates abgebrochen, da auf Grund der vorherrschenden Pandemie - Lage eine ordnungsgemäße Durchführung als Urnenwahl nicht möglich war. Vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses zur Änderung der Satzung sollte die Wahl im Frühjahr 2021 als Elektronische Wahl stattfinden. Die am 10.02.2021 vom Hauptausschuss auf Grundlage von § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossene Wahlordnung des Jugendrates erm öglicht nun eben diese Durchführung als Elektronische Wahl. Da die pandemische Lage nach wie vor anhält und nicht sicher prognostizierbar ist, ob im ersten Halbjahr 2021 eine Urnenwahl möglich sein wird, soll von der Möglichkeit der Elektronischen Wahl Gebrauch gemacht werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor und Wahlleiter Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0165/2021 Kurzüberblick Die Wahl des gesamtstädtischen Jugendrates findet im Zeitraum vom 3. bis zum 10. Mai 2021 als Elektronische Wahl gemäß § 20 der Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) in der Fassung vom 10.02.2021 statt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird sichergestellt, dass die Wahl zum gesamtstädtischen Jugendrat trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0165/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2021
- Erstellt
- 16.02.2021 09:27