3333/2019
Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke - Ausbau der Frankfurter Str.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4482 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/69/1 69-1-03-2010-13.5 Vorlagen-Nummer 3333/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke - Ausbau der Frankfurter Str. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) hat eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäfts- ordnung “Ausbau der Frankfurter Straße zwischen Mülheimer Bahnhof und Heidelberger Straße“ (AN/0454/2019) für die Sitzung der Bezirksvertretung am 29.03.2019 eingereicht. Auszug aus der Anfrage: „In der Sitzung der Bezirksvertretung Köln Mülheim vom 21.3.2019 hat die Verwaltung bekannt gege- ben, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die Instandsetzung der Mülheimer Brücke die Bundesstra- ße 8 in Höhe des Autobahnzubringers Mülheim für den weiter Richtung Mülheim fahrenden Verkehr auf eine Fahrspur zu verringern. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:“ 1. Wie wird diese Maßnahme begründet? 2. Wie viele der Fahrzeuge, die vom Autobahnzubringer Mülheim weiter geradeaus in Richtung Mülheimer Innenstadt entlang des Clevischen Rings fahren, biegen danach auch auf die Mül- heimer Brücke ab? 3. Welche Auswirkungen für den Verkehr in den Nebenstraßen, wie in der Düsseldorfer Straße, aber auch für den Rückstau in die Vororte Stammheim und Flittard hinein erwartet die Verwal- tung von dieser Maßnahme? 4. Ist diese Verkehrsführung aus Sicht der Verwaltung auch dann erforderlich, wenn für LKWs und Fahrzeuge über 3,5 t ein Durchfahrtsverbo t durch den Clevischen Ring ab dem Aut o- bahnzubringer Mülheim bis zum Rendsburger Platz besteht? 5. Wie viele der Fahrzeuge, die die Bundesstraße 8 auf Höhe des Mülheimer Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Mülheim passieren, sind Fahrzeuge über 3,5 t? Zu Frage1: Die Arbeiten zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke sind angelaufen. Mit dem 15. April 2019 wurde in die Bauphase 1 gewechselt und die erste maßgebliche Verkehrs- führung mit verkehrlichen Beschränkungen von längerer Dauer eingerichtet; der gesamte Individu- alverkehr wird nun auf der Nordseite des Brückenzuges abgewickelt. Dies gilt auch für den Fuß- und Radverkehr, der dort die zur Verfügung stehenden Flächen ge- meinsam und im Zweirichtungsverkehr nutzen kann. Der motorisierte Individualverkehr kann je- weils nur noch eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Querung des Rheins nutzen. Die Kapazität der Mülheimer Brücke wird durch diese Fahrspurreduzierung um 50% gemindert. 2 Ohne eine Zuflussdrosselung und Umlenkung der Verkehrsströme würde es dabei zu erheblichen und dauerhaften Stausituationen im Bereich des Clevischen Rings kommen, ebenso wäre der Verkehrsabfluss über die Brücke nicht mehr gewährleistet. Daher wurde eine mit anderen be- troffenen Baulastträgern und Straßenverkehrsbehörden abgestimmte Verkehrslenkung und Umlei- tung eingerichtet. Am Knotenpunkt Clevischer Ring / Mülheimer Zubringer bedeutet dies: eine Reduzierung des Linksabbiegers vom Mülheimer Zubringer auf den Clevischen Ring als auch des Geradeausverkehrs von Leverkusen kommend in Fahrtrichtung Süden jeweils von 2 auf 1 Fahrstreifen Zweispurige Verkehrsführung des Linksabbiegers vom Clevischen Ring zum Mülheimer Zu- bringer Am Knotenpunkt Bergischer Ring / Wiener Platz / Mülheimer Brücke gilt: Entfall des Linksabbiegers vom Bergischen Ring auf die Mülheimer Brücke, damit bei einer vereinfachten Ampelschaltung der verkehrliche Ablauf gesichert wird. In der Zufahrt vom Mülheimer Zubringer auf den Clevischen Ring wird das Linksabbiegen auf ei- nen Fahrstreifen reduziert. Im weiteren Verlauf bleibt die heutige Fahrstreifenzuteilung erhalten. Die Maßnahme ist damit begründet, dass die Verkehrsströme gedrosselt und umgelenkt werden müssen, um erhebliche und dauerhafte Stausituationen im Bereich des Clevischen Rings zu ver- meiden und den Verkehrsabfluss über die Mülheimer Brücke gewährleisten zu können. Diese sind aufgrund der heutigen Verkehrs- und Emissionssituation dort nicht vertretbar. Zu Frage 2 und 3: Es wurde bereits eine Vorher/Nachher-Verkehrserhebung durchgeführt, siehe Mitteilung mit der Vorlagen-Nummer 2671/2019. Zu Frage 4: Diese Frage wurde bereits mit der Stellungnahme zu einem Antrag mit der Vorlagen-Nummer 1332/2019 beantwortet. Zu Frage 5: Eine entsprechende nach Fahrzeugklassen differenzierte Erhebung liegt aktuell an dem Querschnitt nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3333/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.10.2019
- Erstellt
- 23.09.2019 11:43