1528/2019
Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union
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Anlage 1_Abschlussbericht Projekt BONVENA Zeitraum 01.01.2016-31.12.2018
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1 Anlage 1: Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt, Büro für Diversity Management Mai 2019 Frau Thevis/ Frau Büttgen Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 1. Projektbeschreibung Das Projekt BONVENA wurde zu 10% durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und zu 85% durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 gefördert. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wurde von der Stadt Köln in Form von Personalgestellung erbracht. Das Projekt BONVENA richtete sich an besonders benachteiligte Neuzugewanderte aus der Europäischen Union, die die verschiedenen Ansprache-, Beratungs- und Informationsangebote im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems nicht kennen. Für den Begriff „Neuzugewanderte“ gab es keine genaue Definition und auch keine zeitliche Abgrenzung. Grundsätzlich konnten alle neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Hilfe benötigen, beraten werden. Die Förderung der Integration von Geflüchteten/ Drittstaatenangehörigen war über den EHAP jedoch nicht möglich. Stadtgebiete in Köln wie Ehrenfeld, Mülheim und Kalk weisen gesamtstädtisch eine Anzahl von EU-Neuzugewanderten auf. Zu Beginn 2016 wurden mit 3 Trägern aus diesen Stadtteilen rechts- und linksrheinische niedrigschwellige Beratungsstrukturen aufgebaut bzw. erweitert. Dabei wurden keine neuen Strukturen geschaffen, sondern bereits bestehende Hilfestrukturen ergänzt und in ihrer Wirkungskraft verstärkt. Ergänzt wurden die Angebote durch 2 zielgruppenspezifische Träger, die sich schwerpunktmäßig auf Männer mit Prostitutionsproblematik sowie auf Frauen mit Gewalterfahrung spezialisiert haben. Die Umsetzung des Projektes erfolgte mit diesen fünf Trägern im Rahmen eines Kooperationsverbundes: Caritasverband für die Stadt Köln e. V. eva gGmbH Lernende Region Netzwerk Köln e. V. 2 agisra e. V. LOOKS e. V. Erstmalig arbeiteten quartiersbezogene mit zielgruppenspezifischen Trägern in einem formalen Kooperationsverbund zusammen. Durch die Einbindung der zielgruppenspezifischen Träger agisra e. V. und LOOKS e. V. konnten flächendeckend im Stadtgebiet Beratungen zu besonderen Schwerpunktthemen wie Gewalt gegenüber Frauen, Prostitution von Zugewanderten sowie Mehrfachdiskriminierung angeboten werden. Alle fünf Träger wurden aufgrund ihrer bereits vorhandenen Strukturen und Kernkompetenzen ausgewählt. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen und professionelles Know-how mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in besonderen Lebenslagen. Durch ein gemeinsames Strategie- und Handlungskonzept zur Heranführung an die Regelsysteme und die Integration der Zugewanderten ergänzen sie sich besonders als "Brückenbauer". Über den Kooperationsverbund hinaus sind alle Träger innerhalb Kölns sehr gut vernetzt. Ziel des Projektes war es, Gruppen, die am sogenannten „Rand der Gesellschaft“ stehen, eine Teilhabe in diese zu ermöglichen. Das Projekt sollte eine Brückenfunktion zwischen den neuzugewanderten Menschen und den bestehenden vielfältigen Angeboten des Regelsystems schaffen. Weitere Ziele des Projektes waren die Sensibilisierung der Gesellschaft und der sozialen Landschaft für die Bedürfnisse der Zielgruppe. Eine materielle Unterstützung der Menschen war nicht Bestandteil des Projektes. Es zielte auch nicht auf eine Integration in den Arbeitsmarkt ab, wie es z.B. das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ (Session 3710/2018) vorsieht. Wesentlicher Bestandteil der Projektarbeit war die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork). Das Projekt BONVENA setzte niedrigschwellig an und umfasste in erster Linie Ansprache, Beratung und Information. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Anlaufstellen wurden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen angesprochen, um sie an bestehende hilfegebende Beratungsstellen zu vermitteln und zu begleiten. Zudem sollten mit der Projektförderung Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe - einen besonderen Fokus legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Gruppe der Roma - durch geeignete Workshops vor Ort zur Sensibilisierung der Verwaltung und der anderen Organisationen im Umgang mit der Zielgruppe überwunden werden. Im Juli 2017 hat das Projekt BONVENA einen Antidiskriminierungsworkshop für die Beratungskräfte der EHAP Projekte (BONVENA und ZuBeFa) und darüber hinaus für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln, die in der täglichen Arbeit Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe haben, durchgeführt. 3 Die Stadt Köln als eigener Kooperationspartner im Kooperationsverbund übernahm die zentrale Projektsteuerung und – koordination sowie die Leitung für die finanztechnische Abwicklung. Dies stellte sich aus äußerst sinnvoll und effektiv heraus. Es wurden gemeinsame Standards für das Projekt entwickelt. Zudem erfolgte eine Ergebnis- und Zielsicherung. Die Stadt Köln übernahm für das gesamte Projekt den Eigenanteil. Ohne diese Initiative hätten insbesondere kleinere Träger nicht mitwirken können. 2. Umsetzung des Projektes Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte firstgerecht im Sommer 2015. Die Entscheidung und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so dass der Zuwendungsbescheid erst mit Datum vom 13.04.16 zugestellt wurde. Diese Verzögerung hatte Auswirkungen auf den tatsächlichen Projektstart von BONVENA. Der durch das BVA genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn berechtigte nicht zum Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Teilprojektpartnern, so dass die Stellenbesetzung bei den meisten Trägern erst mit Erhalt des rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheides erfolgen konnte. Die Stellenbesetzung war zudem erschwert, weil die Anforderungen an die Beratungskräfte, vor allem hinsichtlich der wünschenswerten Sprachkompetenzen und Berufserfahrungen, sehr spezifisch waren. Das Personal sollte laut EHAP- Förderrichtlinie „mit und ohne Migrationshintergrund in multiprofessionellen Teams (…) eingesetzt werden, das aufgrund seiner sprachlichen, kulturellen und pädagogischen Kompetenz die Zielgruppe bestmöglich erreichen und unterstützen kann.“ Entsprechende Vorgaben gab es zudem bei der Eingruppierung des Personals. Bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil war eine Eingruppierung nur bis zur Entgeltgruppe E 11 möglich. Es war außerdem kaum möglich männliche Streetworker zu finden, was für den heterogenen zu erreichenden Personenkreis aber sehr von Vorteil gewesen wäre. Zudem wurden zum Zeitpunkt des Projektstartes parallel in anderen Bereichen wie z.B. in der Beratung und Begleitung von Geflüchteten ebenfalls qualifizierte Beratungskräfte gesucht; der Markt an geeignetem Personal war zum Projektstart weitestgehend erschöpft. Im Projektverlauf kam es in fast allen Teilprojekten zu personellen Veränderungen, die verschiedene Gründe hatten. Zum einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch Wechsel zu anderen Trägern oder Projekten wegen der Option auf längerfristige oder unbefristete Beschäftigungen. Die Mitarbeitenden der fünf Träger arbeiteten alle in einem Kooperationsverbund zusammen. Den so in Köln einmalig konzipierten Trägerverbund zeichnete besonders die querschnitts- und zielgruppenspezifische Arbeit aus. Durch diese war es möglich, innerhalb des Verbundes sowie darüber hinaus Klienten fachkompetent zu beraten und zu begleiten. Die Arbeit in 4 multiprofessionellen Teams bündelt Fachkompetenz die besonders hilfreich in der operativen Arbeit ist. Durch die zielgruppenspezifischen Träger wurden Zielgruppen angesprochen und durch den Verbund in das Regelsystem weitergeleitet, die aus unterschiedlichen Gründen, häufig nicht den Weg in die Regelsysteme fanden. Zugänge wurden geschaffen, eine Beratungsstruktur gefestigt und über die Projektdauer und darüber hinaus gesichert. Durch den Trägerverbund konnten bisher bestehende "weiße Flecken" erkannt und behoben werden. Dies ergab sich vor allem durch die regelmäßig stattfindenden Trägertreffen. Bei diesen wurden über organisatorische Dinge hinaus, Fälle und deren Weiterkommen und/oder Schwierigkeiten kollegial behandelt. Die Träger der Teilprojekte verfügten aus ihrer Beratungspraxis über langjährige etablierte Kontakte und Kooperationsstrukturen zu vielfältigen Beratungsstellen. Alle Teilprojektpartner verfügten über eigene Beratungsstrukturen (z.B. Migrationsberatungsstelle der Caritas in Kalk, Jugendmigrationsdienste, Alphabetisierungs- und Sprachkurse bei eva und LRNK), so dass oftmals direkte Weitervermittlungen in hausinterne Strukturen möglich waren. Zudem wurden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer Vorteil war die räumliche Nähe zu verschiedenen ESF-Projekten. Bei gefestigten Kunden konnte eine bedarfsgerechte „Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 von der Stadt Köln initiierte Maßnahmepaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ erweitert. (Session –Nr.0374/2017) Neben dem muttersprachlichen Zugang war die aufsuchende Arbeit ein wichtiger Bestandteil des Projektes. In regelmäßigen Abständen wurde das Streetwork gemeinsam mit anderen Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) durchgeführt. Es gab auch eine enge Vernetzung mit dem ebenfalls durch EHAP Mittel finanzierten ZuBeFa-Projekt (Session –Nr.1609/2016) zwecks Beratung und Begleitung der Elternteile sowie deren Kindern. 3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 Die Ergebnisse des Projektes BONVENA werden für den gesamten Projektzeitraum und für alle Teilprojekte zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung übermittelt und von dieser ausgewertet wurden. 3.1 Anzahl der beratenen Personen Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass zwischen einer Beratung auf der einen Seite und einer reinen Information bzw. Ansprache auf der anderen Seite unterschieden werden muss. Nur im Falle einer Beratung war von der Beratungskraft der Beratungsbogen auszufüllen, der 5 bei der Auswertung gezählt wurde. Personenbezogene Daten wurden in Rahmen des EHAP nicht erhoben. Die Beratung sollte laut Förderrichtlinie die Betroffenen unter anderem bei der Bewältigung des Alltags in Deutschland unterstützen, über die Beratungsstrukturen des regulären Hilfesystems beraten, für deren Bedeutung sensibilisieren und heranführen, bei der Überwindung sprachlicher Schwierigkeiten unterstützen. Außerdem sollten die Beratungskräfte die Betroffenen bei Behördengängen oder bei Gängen zu anderen Beratungsstellen begleiten, nach der Vermittlung kurzzeitig begleiten, falls dies aufgrund der individuellen Bedarfs- und Problemlagen notwendig ist. Insgesamt wurden 1.982 Personen bis zum 31.12.2018 beraten und über den Beratungsbogen erfasst. Ein Querschnittsziel laut Förderrichtlinie war die anteilige Berücksichtigung von Männern und Frauen entsprechend ihres Förderbedarfs. Im Projektzeitraum wurden insgesamt 983 männliche und 999 weibliche Personen beraten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die beiden zielgruppenspezifisch arbeitenden Projektpartner agisra e.V. und LOOKS e.V. auf das jeweils weibliche oder männliche Geschlecht ausgerichtet waren: agisra e.V. beriet ausschließlich weibliche Personen und LOOKS e.V. ausschließlich männliche Personen. 3.2 Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche Voraussetzung für den Zugang zu Beratung und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems war eine entsprechende Ansprache und ein zielführender Kontaktaufbau zu den besonders benachteiligten EU- Neuzugwanderten. Dieser Kontaktaufbau erfolgte durch niederschwellige Angebote. Hierzu zählten Beratungsstellen im Sinne von Anlaufstellen an zentralen Orten und die aufsuchende Arbeit. Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen des Projektes die Angebote ihrer offenen Beratungsbüros bzw. Beratungsstellen erweitert. Hier erfolgte die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem wurden die Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen Orten (wie einschlägige Cafes, Treffpunkte und dem Straßenstrich) aufgesucht, um Kontakt herzustellen (Streetwork). Ein erster Kontakt konnte das Aushändigen des jeweiligen Projektflyers bzw. Handzettels sein. Das Projekt BONVENA wurde sehr schnell bekannt, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Kundinnen und Kunden an BONVENA verwiesen. 6 Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 wurden mit 1.982 Personen insgesamt 6.158 Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der Definition der „Beratung“ aber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Ansprache- und Kontaktgespräche, z.B. Ansprache auf der Straße, die deutlich höher liegt. Diese Zahl der Ansprachen und Kontaktgespräche wurde statistisch nicht erfasst. Für jede beratene Person wurde nur ein Beratungsbogen ausgefüllt und sie wurde nur einmal gezählt, auch wenn die Person tatsächlich mehrere Beratungsgespräche in Anspruch genommen hat. In der ersten Förderperiode des EHAP war keine langfristige Begleitung und Beratung der Betroffenen vorgesehen; es ging vielmehr um den Verweis in andere Angebote des regulären Hilfesystems. Bei allen Teilprojektpartnern war jedoch im Projektverlauf zu erkennen, dass ein Großteil der Beratenen eine langfristige Begleitung und Beratung benötigte. Nach erfolgreicher Vermittlung in Angebote des Regelsystems kamen die Beratenen oft wieder in die Beratung mit neuen und anderen Problemlagen. Viele der Kundinnen und Kunden wiesen Multiproblematiken auf, die durch eine einmalige Beratung nicht zu lösen waren. Viele der Beratenen waren zudem ortsunkundig und orientierungslos in Köln. Sie nahmen die Hilfestellung der Beratungskräfte gerne an. Der Beratungsbogen ging davon aus, dass 4 Beratungen für die Hilfesuchenden ausreichen sollten. Darüber hinaus gehende Beratungen wurden auf dem Beratungsbogen nicht mehr erfasst. Jedoch durfte für jede beratende Person, egal wie häufig diese beraten wurde, nur ein Beratungsbogen ausgefüllt und die Person nur einmal gezählt werden. Dieser Umstand stellte für eine genaue Evaluation des Projektes eine nicht zu übersehende Lücke dar. 3.3 Altersstruktur der Beratenen Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen waren 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen Evaluation wurde diese noch einmal unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. In der Altersstufe „0 bis 7 Jahren“ wurden in BONVENA keine Personen beraten. Für diese Altersstufe war der EHAP- Handlungsschwerpunkt 2 vorgesehen, der in Köln über das vom Amt für Kinder, Jugend und Familie koordinierte Projekt ZuBeFa abgedeckt wurde. Die meisten Beratenen kamen aus der Altersstufe „30 bis 45 Jahren“ (46;47 %) und „18 bis unter 30 Jahren“ (30,88 %). Die genaue Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden: 7 3.4 Herkunftsländer der beratenen Personen Im Projektzeitraum wurden Beratungen für Personen aus folgenden Herkunftsländern durchgeführt: Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (58,02 % aller Beratenen), gefolgt von Rumänien (22,10 % aller Beratenen). Dies wurde bei der Projektplanung aufgrund der statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus vorherigen Projekten bereits berücksichtigt und die 348 421 210 4 264 500 220 15 0 100 200 300 400 500 600 18 bis 30 Jahren 30 bis 45 Jahren 45 bis 65 Jahren über 65 Jahren männlich weiblich Altersstruktur der Beratenen 8 erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung dieser Zuwanderer waren bei den meisten Beratungskräften vorhanden. Sofern Beratungen in weiteren Sprachen erforderlich waren, wurden diese durch beauftragte Honorarkräfte sichergestellt. 3.5 Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohnproblematik In dem Beratungsbogen wurde abgefragt, ob die beratene Person: eine Behinderung hat wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Die Begriffe wurden weder im Beratungsbogen noch in der Förderrichtlinie weiter definiert. Hinzu kam, dass die Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig waren. Sofern diese Themen aber Gegenstand der Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen im Beratungsbogen erfasst, jedoch ohne weitere Konkretisierung. Von den insgesamt 1.982 Beratenen hatte 46 Personen eine Behinderung waren 370 Personen wohnungslos waren 521 Personen von Wohnungslosigkeit bedroht. Das Thema Wohnproblematik ist ein sehr massiv bestehendes Problem der EU- Zugewanderten, das auch weitreichende Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die Beratenen hat. Sie haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Auch nicht „ohne festen Wohnsitz“, trotz bestehender Obdachlosigkeit. Ohne Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt ist für diese Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die Wohnungssuche zusätzlich schwierig. Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene und die Gesundheit der Beratenen aus. In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus. 9 3.6 In welche Angebote werden die Beratenen vermittelt? Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche Migrationsberatung Krankenkasse/ Gesundheit Sprach-/Integrationsdienst Frauenberatungsstelle Fachberatungsstelle für männliche Prostituierte ESF Projekte Wohnungshilfe Rechtsberatung Bürgeramt Familienkasse Viele der Beratenen waren seit mehr als 3 Monaten in Köln. Sie waren ohne Meldeadresse, suchten Arbeit und Wohnraum und verfügten über keine ausreichenden Deutschkenntnisse. Häufig sicherten sie den Lebensunterhalt durch Schwarzarbeit und Flaschenpfand. Es bestand bei vielen Beratenen keine ausreichende medizinische Versorgung. Viele leideten an chronischen Erkrankungen. Bei den weiblichen Beratenen gab es großen Beratungsbedarf hinsichtlich der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Hinsichtlich der fehlenden Sprachkompetenzen der Beratenen bestand großer Bedarf an kostenlosen Sprachangeboten und Plätzen in Integrationskursen. Das nachfolgende Diagramm zeigt, in welche Bereiche des Regelsystems die Beratenen vermittelt wurden: 10 3.7 Erfolg der Bratung Der Erfolg des Projektes wurde anhand eines Output- und anhand von Ergebnisindikatoren gemessen. Der Outputindikator beschreibt, wie viele Personen unmittelbar im Zuge der Durchführung des Projektes erreicht (entspricht der Anzahl der beratenen Personen) worden sind (s. Punkt 3.1). Mit den Ergebnisindikatoren wurden die erwarteten Auswirkungen des Projektes auf die Teilnehmenden ermittelt. Die Ergebnisindikatoren gingen insofern über die Outputindikatoren hinaus, als dass sie eine Veränderung in der Situation von Beratenen in der Weise wiederspiegelten, dass die Beratenen infolge einer Beratung und Begleitung vorhandene (Beratungs-) Angebote des regulären Hilfesystems in Anspruch nehmen konnten. Folgenden Ergebnisindikatoren wurden für das Projekt BONVENA festgelegt: für mindestens 70 % der Beratenen sollte ein Zugang zu den regulären Beratungsangeboten ermöglicht werden 10 % der Beratenen sollten zu der Institution oder Stelle, an die vermittelt wurden, durch die Beratungskraft begleitet werden 525 261 17 108 402 159 180 202 232 3 116 24 221 231 Migrationsberatung Sprach-/Integrationskurs Ausländerbehörde Rechtsberatung Krankenkasse/Gesundheit Bürgeramt Wohnungshilfe ESF- Ankommensprojekt/KOBAM BIWAQ Frauenberatungsstelle Familienberatung Familienkasse Bank Fachberatungsstelle für männliche Prostitution sonstiges 11 Eine Beratung war dann erfolgreich, wenn die Beratungskräfte 1 . die Betroffenen über Angebote berieten und 2. an die Beratungsstrukturen des regulären Hilfesystems heranführten und 3. sie erfolgreich in diese integrierten. Das Ziel des EHAP ist eine nachhaltige Integration der Betroffenen in das reguläre Hilfesystem. Der Erfolg der Vermittlung wurde von den Beratungskräften abgefragt. Hierzu gab es unterschiedliche Möglichkeiten. Das folgende Diagramm zeigt den Erfolg von BONVENA: Im Projektverlauf haben insgesamt 80,83 % der Beratenen das Vermittlungsangebot angenommen (75,58 % der Männer, 85,998 % der Frauen) und sind im Regelsystem angekommen. Ob sie auch dauerhalft das Beratungsangebot wahrnahmen kann an dieser Zahl nicht abgesehen werden. 19,17 % haben das Vermittlungsangebot nicht wahrgenommen (24,42 % der Männer, 14,01 % der Frauen). Ein Grund hierfür ist die hohe Fluktuation der Zielgruppe. In einigen Fällen nahmen die Beratenen die Beratung nur einmalig wahr ohne dass es in diesem Beratungsgespräch bereits zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass für zentrale Bedarfslagen der Beratenen wie beispielsweise Wohnraumvermittlung kein passendes Angebot des Regelsystems vermittelt werden konnte. Die Beratungsmöglichkeiten des Projektes waren hier bereits zu Beginn der Kontaktaufnahme erschöpft. 240 743 983 140 859 999 0 500 1000 1500 2000 2500 Angebot nicht angenommen Angebot angenommen Beratene Männer Frauen Vermittlungen 12 Anderseits hatten die Beratenen auch aufgrund vorheriger negativer Erfahrungen Vorbehalte gegenüber dem Regelsystem. Es fehlte das Vertrauen, dass ihnen hier geholfen wird. Ein weiterer Grund war die Tatsache, dass es in den Regelsystemen Probleme mit der sprachlichen Verständigung gab. Hier fehlte es häufig an kultureller und sprachlicher Öffnung gegenüber den EU- Zugewanderten. Die Beratenen scheiterten wegen fehlender Sprachkenntnisse dann oftmals bereits an einer einfachen Anmeldung oder Terminvereinbarung, wenn sie nicht durch die Beraterinnen und Berater begleitet wurden. Der Aufwand an Begleitungen war für die Beraterinnen und Berater entsprechend hoch. Im Regelsystem wiederrum wurde BONVENA fälschlicherweise gerne als dauerhafte Fachberatung angesehen und die Beratenen dorthin zurückverwiesen. Alle Teilprojektpartner schlossen Kooperationen mit verschiedenen Bereichen des Regelsystems, um eine enge, effektive und schnelle Zusammenarbeit zu ermöglichen. In manchen Bereichen wie beispielweise der Schuldner- und Verbraucherberatung war dies aber schwierig, da hier kurzfristige Terminvereinbarung nicht möglich waren. 3.7 Überprüfung des Beratungserfolges Wie bereits unter 3.6 erwähnt, war ein weiterer Ergebnisindikator, dass mindestens 10 % der Beratenen zu der Institution oder Stelle, an die sie vermittelt wurden, durch die Beratungskraft begleitet werden sollten. Daneben konnte der Vermittlungserfolg aber auch durch Selbstauskunft der beratenen Person, Nachfrage im Regelsystem oder auf sonstige Weise (z.B. Begleitung durch Honorarkräfte, Rückmeldung aus anderen Projekten, etc.) erfolgen: 49,14 % der Beratenen werden durch die Beraterinnen und Berater zu dem Angebot im Regelsystem begleitet, um die Vorsprache bei dem vereinbarten Termin erfolgreich zu gestalten und hier zu dolmetschen. 887 458 292 168 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Begleitung Berater*in Selbstauskunft Nachfrage beim RS Sonstige 13 In 25,37 % erhalten die Beraterinnen und Berater in nachfolgenden Beratungsgesprächen die Rückmeldung direkt von den Beratenen selber. In 16,18 % der Fälle fragten die Beraterinnen und Berater selber im Regelsystem nach, ob die Beratenen das vermittelte Angebot angenommen haben. Dies war vor allem dann der Fall, wenn nur ein einmaliger Beratungskontakt zu den Beratenen bestand. Und in 9,31 % der Fälle erhielten die Beraterinnen und Berater die Rückmeldung durch andere Projekte, wie beispielsweise das Projekt Willkommen in Köln II. Die bei Projektbeantragung gesetzten Indikatoren wurden somit über Soll erreicht. Im Projektverlauf wurden die Zahlen laufend und quartalsweise von der Koordination evaluiert und mit den Teilprojektpartnern kommuniziert. So konnten drohende Abweichungen bei der Zielerreichung durch zeitnahe Anpassungen beigesteuert werden. Dies betraf insbesondere die Zahl der Begleitungen, die ein Erfolgsfaktor für die Inanspruchnahme eines Angebotes war oder die Einstellung von Honorarkräften, um zusätzliche Beratungen mit anderen Sprachen anbieten zu können. 4. Finanzen Für das dreijährige Projekt BONVENA wurde eine Zuwendung von bis zu 944.775,43 € gewährt. Die Finanzierung teilte sich wie folgt auf: EHAP-Mittel: 845.325,38 € Bundesmittel: 99.450,05 € Stadt Köln: 49.725,02 €. Tatsächlich belaufen sich die Gesamtausgaben auf 885.337,09 € und verteilen sich wie folgt: EHAP-Mittel: 752.536,53 € Bundesmittel: 88.533,71 € Stadt Köln: 44.266,85 € (zu erbringender Eigenanteil) Im ersten Projektjahr wurde aufgrund des verzögerten Projektstartes (verspätete Bewilligung des Projektes) weniger Gelder verausgabt als es bei der Antragstellung kalkuliert war. Darüber hinaus waren verschiedene Ideen zur Weiterentwicklungen des Projektes aufgrund der engmaschigen Förderrichtlinien nicht förderfähig, so dass 2016 und 2017 nur wenige Sachkosten abgerufen wurden. Das nicht verausgabte Geld wurde aber in 2018 überwiegend für erforderliche Supervision für die Beratungskräfte verwendet. Durch Mittelumwidmungen konnte das nicht verausgabte Budget für Honorarkosten ganz bzw. teilweise ins Personalkostenbudget umgeschichtet werden. Mit dem aufgestockten Personalkostenbudget konnten Stunden im Bereich des Festpersonals aufgestockt oder neue 14 Berater/innen eingestellt werden. Mit der Stärkung des Festpersonals konnte hierdurch eine noch höhere Vermittlungsquote ins Regelsystem erzielt werden. Der Abruf der Mittel aus dem Budgetansatz „Honorarkosten“ gestaltete sich schwierig. Das Vergabeverfahren war sehr aufwendig und es fehlte die zeitnahe Prüfung durch das BVA mit Blick auf die Förderfähigkeit der Ausgaben, so dass die Träger keine Rückmeldung erhielten, ob die Ausgaben anerkannt werden. Die ab dem Projektstart verausgabten Mittel konnten erst mit erheblicher Zeitverzögerung Ende 2016 erstmalig beim BVA abgerechnet werden, da das zu verwendende Abrechnungsprogramm nicht frühzeitig zur Verfügung stand. Nach Beendigung der ersten Förderphase mussten sämtliche Finanzen bis zum 31.03.2019 in dem entsprechenden Abrechnungsprogramm des BVA erfasst sein. Das BVA hat die letzte Abrechnung nicht abschließend bearbeitet. Der Stadt Köln oblag die zentrale Projektsteuerung und -koordination des Gesamtprojektes BONVENA. Auch wenn die Förderrichtlinie die Finanzierung einer Projektleitung nicht vorsah, war es die konzeptionelle Entscheidung der Stadt Köln, das Projekt BONVENA mit diesen fünf unterschiedlich arbeitenden Teilprojekten durchzuführen. Eine Projektleitung war erforderlich, um eine einheitliche Strategie zu fahren, da eine solche Trägerkonstellation erstmalig gegeben ist. Der Stadt Köln oblag zudem die finanztechnische Abwicklung für das Gesamtprojekt BONVENA. Die Projektkoordination, Vernetzung der Partner sowie die inhaltliche und administrative Projektsteuerung wurde durch die Bereitstellung von vorhandenem städtischem Personal im Umfang von 0,75 Stellen sichergestellt, durch die die erforderlichen städtischen Eigenmittel des EHAP-Projektes erbracht wurden. Die Gesamtkoordination wurde von allen Projektpartnern als sehr positiv und zwingend notwendig bewertet. Denn nur dadurch war eine revisionssichere und einheitliche Abrechnung des Gesamtprojektes möglich. Zudem konnte hierdurch immer ein guter Überblick über die finanzielle Entwicklung des Gesamtprojektes gewahrt werden. Diese bedeutete auch, dass die Kommunikation mit dem BVA ausschließlich über die Stadt Köln erfolgte. Trotzdem gestaltete sich die Abrechnung der Projektmittel als sehr zeitaufwendig und zum Teil kompliziert. Die Nachweispflicht/ Abrechnungsvorgaben waren sehr umfassend, die Träger mussten zur Erfüllung der Vorgaben über die Maße hinaus nicht geförderte personelle Ressourcen einbringen. Einige Förderbedingungen waren durch die Förderrichtlinie nicht klar und eindeutig formuliert und stellten in der Praxis ein finanzielles Risiko dar. Erst im Rahmen der konkreten Umsetzungsphase wurde deutlich, welche Ausgaben förderfähig sind und zum Teil mussten dann bereits getätigte Ausgaben von den Trägern selbst getragen werden. Hier ist vor allem das Verfahren zu der Abrechnungsfähigkeit von Honorarkosten zu nennen. Das vom BVA zur Verfügung gestellte Abrechnungsprogramm ZUWES war wenig bedienerfreundlich und selbst einfaches Erfassen von Belegen wurde hierdurch zeitaufwendig. 15 Die Kommunikation mit dem BVA war kollegial und ergebnisorientiert, erfolgte aber seitens des BVA nicht immer zeitnah. Die Erstattung der verausgabten Mittel erfolgte nur mit erheblich zeitlicher Verzögerung und ist bis heute nicht abschließend erfolgt. Wegen verzögerter Erstattung seitens des BVA musste eine Vorfinanzierung der Trägerausgaben durch die Stadt Köln in erheblichem Maße erfolgen. Ansonsten hätte das Projekt nicht fortgeführt werden können, da die Träger die anfallenden Kosten nicht selber vorfinanzieren konnten. 5. Fazit Das Projekt BONVENA wurde von den EU- Zugewanderten schon nach kurzer Zeit gut angenommen und es gab zu keinem Zeitpunkt die Situation keinen/keinen ausreichenden Zugang zu der Zielgruppe zu bekommen. In der Projektkonzeptionierung wurden die Bedarfe der EU- Zugewanderten richtig definiert und bei der Umsetzung die entsprechenden Schwerpunkte gesetzt. Ein Schwerpunkt von BONVENA lag in der Verzahnung und Beratungsstruktur. Die Teilprojekte haben sich etabliert. Durch das Projekt ergaben sich darüber hinaus neue flankierende Angebotsstrukturen. Das Projekt BONVENA hat alle notwendigen Methoden zur Erreichung der Zielgruppe u. Zielsetzung angeboten und umgesetzt. Dadurch hat es zur • Armutsbekämpfung • nachhaltigen Integration in die Gesellschaft • Milderung von sozialen Problemlagen • Wahrung des sozialen Friedens im öffentlichen Raum • soz. Zusammenhalt/Inklusion • Verringerung der Zahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen beigetragen Die soziale Inklusion von Menschen, die zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, um von den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen des SGB II/ III und der Sonderprogramme des ESF erreicht zu werden und die auch keinen/unzureichenden Zugang zu anderen Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems hatten wurde unterstützt. Die Träger waren in der Lage, trotz des verspäteten Projektstartes, die festgelegten Output- und Ergebnisindikatoren zu erreichen bzw. sie wurden Übersoll erfüllt. 16 Folgende Erkenntnisse konnten im Projektverlauf gewonnen werden: Die Beratung und Ansprache in der Muttersprache war hierbei ein Schlüssel zum Erfolg. Oftmals konnte eine direkte Weitervermittlung in die Beratungsstruktur der jeweiligen Träger stattfinden. Bei gefestigten Kunden fand eine Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern der ESF-Projekte statt. Es fand eine gute Netzwerkbildung innerhalb der Sozialräume mit Regeldiensten wie z.B. Polizei, Gesundheits- und Ordnungsamt statt. Es gab ein gemeinsames Streetwork. Die „Soziale Landschaft“, sprich Träger und Migrationsprojekte Köln weit, waren BONVENA sehr zugewandt und dankbar für die Unterstützung des Regelsystems. Hohe Fallzahlen von Klient/innen mit Multiproblemlagen. Die Begleitung der Kunden zu den Terminen im Regelsystem war dringend erforderlich, aber auch sehr zeitaufwendig. Die Regeldienste wandten sich an die Beratungsstrukturen von BONVENA, es fehlte an der sprachlichen und kulturellen Öffnung der Regeldienste. Auffällig war die Orientierungslosigkeit der Kunden im Stadtgebiet und innerhalb der Regelstrukturen. Durch eine hohe Fluktuation der Zielgruppe war oftmals nur eine einmalige Beratung möglich; die Überprüfbarkeit der Vermittlung war daher schwierig. Die Beratungsleistung endete trotz qualifizierter Beratung oftmals ohne Vermittlung wegen fehlender Angebote im Regelsystem, ein Umstand, der häufig, gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen geschuldet war. Hohe Wartezeiten und Kosten im Regelsystem waren problematisch. EHAP weckte zum Teil falsche Erwartungen wie z.B. Entfernen der Bettler aus dem Straßenbild. Neuzugewanderte sind oftmals Menschen in wirtschaftlicher Not. Die Folgen der Armut sind auch bei den Wohnverhältnissen sichtbar (katastrophale, beengte und schlechte Unterkünfte). Insofern wird der öffentliche Raum zu einem existenziellen Alltagsort. Zielgruppe hielt sich vermehrt an Orten auf, die Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten vorhalten (Spielhalle, Spielplätze, Internetcafés, Kiosk). Die Zielgruppe hat erhebliche Probleme bei der Realisierung von Rechtsansprüchen. Arbeitsmarktmotivierte Zuwanderung der Menschen, Integration aber aufgrund fehlender Bildung, Sprachkenntnisse oder mangelnder Gesundheitsversorgung nicht möglich. Selbst unter den Armutsbedingungen in Köln scheint das Leben hier erträglicher zu sein als im Herkunftsland. 17 Zahl der Zuwanderung ist in einigen Stadtgebieten weiter steigend, spielgelte sich in den Beratungszahlen wieder Zielgruppe hat einen deutlich erschwerten Zugang zum freien und öffentlich geförderten Wohnungsmarkt. Fehlende Anlaufstellen im Regelsystem in Form von zielgruppenspezifischen Bera- tungsangeboten im gesamten Stadtgebiet. Skepsis der Zielgruppe gegenüber dem Regelsystem, deshalb fiel es ihr oft schwer eine Anschlussberatung in anderen Beratungsstellen anzunehmen. Beratung war oft viel langwieriger als laut Förderrichtlinie vorgesehen, da die Zugewanderten immer wieder neue Anliegen hatten. Zielgruppe verfügte nicht über die Ausdauer und die Voraussetzungen, längere Beratungswege zu gehen; Sicherung der „nackten Existenz“ hat Vorrang. Terminabsprachen mit Zugewanderten waren tendenziell sehr schwierig. Mangelnder Zugang der Zielgruppe zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt. Kaum Einsicht bei der Zielgruppe Deutsch zu lernen und kaum noch Motivation, sobald die Anbindung im Regelsystem erfolgt war. Zum Förderrahmen: Die Gewichtung/ der Fokus lag zu sehr auf dem Ergebnisindikator, intensive und mehrfache Beratungsleistung wurden nicht dokumentiert, wenn sie nicht in eine erfolgreiche Vermittlung mündeten, d.h. sie wurden nicht im Output- oder Ergebnisindikator abgebildet. Fehlende Finanzierung einer erforderlichen Projektkoordination In den Fördervorgaben fehlte die Möglichkeit, eigene Ansätze zu realisieren oder das Projekt weiterzuentwickeln. Fehlende materielle Hilfen und Grundversorgung im Bereich Gesundheit. Das EHAP-Projekt BONVENA hat sich als sehr hilfreiches und ergänzendes Beratungsangebot in der Trägerlandschaft etabliert. Hierbei muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Wirkungsfähigkeit des EHAP ohne das Vorhandensein eines passenden ESF Hilfsangebotes stark eingeschränkt gewesen wäre. Psychische, wie materielle Stabilisierung und anschließende soziale Integration sind für EU- Bürgerinnen und EU-Bürger nahezu ausschließlich über das Thema Erwerbsintegration zu erreichen. Ohne die Sicherung der Grundbedürfnisse scheitert die sogenannte Verweisberatung in die Strukturen des Regelsystems aufgrund fehlender rechtlicher Zugangsberechtigungen. Der EHAP als einzelnes Förderinstrument ohne anknüpfende Hilfsleistungen kann nicht zielführend sein. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Bedingungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger heute 18 so eng gefasst, das eine Integration in staatliche Regelsysteme ohne zusätzliche sogenannte kommunale „freiwillige Leistungen“, bzw. die Mittelakquise und Projektentwicklung aus anderen Förderbereichen, nur begrenzt möglich ist. EHAP funktioniert daher dann gut, wenn es ein abgestimmtes kommunales Hilfsangebot für die Zielgruppe gibt – gleichzeitig ist jedes noch so gut abgestimmte Drittmittelabhängige Hilfssystem bei ausbleibenden Finanzierungsmöglichkeiten, bzw. endenden Projektbereichen, gefährdet, seine Wirkungsfähigkeit zu verlieren. Stabilisierung und Förderung von EU-Bürgerinnen und EU- Bürgern in projektbasierten Förderdekaden, bei sich gleichzeitig verengenden gesetzlichen Rahmenbedingungen muss zukünftig vermieden werden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 28.05.2019 1528/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 17.06.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.02018 Die seit 01.01.2014 bestehende EU-Freizügigkeitsregelung ermöglicht Unionsbürgerinnen und – bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbei- ten. Daraus resultierend ist seit dieser Zeit eine starke Neuzuwanderung von Unionsbürgerinnen und -bürgern nach Köln zu verzeichnen. Zum Stichtag 31.12.2018 waren insgesamt 16.633 Menschen mit Staatsangehörigkeiten beider Länder in Köln gemeldet, incl. der Menschen mit doppelter Staatsbür- gerschaft, davon 9.436 mit bulgarischer und 7.197 mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Ebenfalls hat ein Zuzug von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern stattgefunden, die mit ihren Kindern im Alter bis zu 7 Jahren eingereist sind. Viele dieser Menschen waren und sind auf- grund ihrer persönlichen Lebensumstände besonders belastet, wodurch eine Integration in das hiesi- ge Alltags- und Arbeitsleben deutlicher schwieriger verläuft. Meist leben diese Menschen in ihren Herkunftsländern bereits in Verhältnissen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung geprägt sind. Aufgrund mangelnder Orientierung und meist geringer Deutschsprachkenntnisse finden diese Men- schen auch in Deutschland nur schwer Zugang in das hiesige Gesellschaftssystem. Durch die Aus- grenzungserfahrungen scheuen sie sich oft, Hilfen zu suchen und/oder anzunehmen. Viele von ihnen haben eine fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikation, sind zum Teil gesundheit- lich stark belastet oder leben unter problematischen Wohnbedingungen. Darüber hinaus haben sie in der Regel keine Ansprüche auf Leistungen des regulären Hilfesystems, keinen oder nur einen unzu- reichenden Zugang zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten und sind häufig nicht kran- kenversichert. Besonders Unionsbürgerinnen und –bürger, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weisen eine Mehrfachbelastung auf. Neben der Wohnungsproblematik sind sie teilweise mit weiteren individuellen Einschränkungen (wie z.B. Sucht, Behinderung, psychischen Problemen, akuten Krankheiten) konfrontiert. Diese Mehrfachbelastung führt teilweise dazu, dass dieser Perso- nenkreis von den bestehenden Hilfeangeboten nicht immer ausreichend erreicht werden kann. Häufig fühlen sich diese Menschen der Gesellschaft nicht mehr zugehörig und verfügen oft nicht über die erforderliche Motivation, um Angebote der sozialen Integration aktiv anzunehmen. Die beschriebenen Problematiken in Bezug auf soziale Eingliederungsmöglichkeiten und Unterstüt- zung, stellt auch für die Stadt Köln eine besondere Herausforderung dar. Bereits bestehende Bera- tungsstellen und -angebote reichen häufig nicht aus, um diese Zielgruppen zu erreichen und an die bestehenden Hilfeangebote heranzuführen. Darüber hinaus ist diese Personengruppe einem beson- ders hohen Diskriminierungsrisiko aufgrund von negativen Einstellungen, Vorurteilen und Stereotypen ausgesetzt. Oftmals sind sie auch Opfer von Missbrauch und Gewalt. 2 Vor diesem Hintergrund setzte die Stadt Köln im Kooperationsverbund mit fünf Trägern das Projekt BONVENA im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 um, dass die Zugewanderten als „Brückenbauer“ auf dem Weg in die hiesige Gesellschaft beriet, begleitete und zwischen ihnen und den Institutionen vermittelte. Der ausführliche Sachbericht zum Abschluss des EHAP Projektes BONVENA ist als Anlage beigefügt. Anlage 1: Abschlussbericht Projekt BONVENA Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2018 Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1528/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2019
- Erstellt
- 29.04.2019 12:00