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1528/2019

Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union

Mitteilung Ausschuss 28.05.2019

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Anlage 1_Abschlussbericht Projekt BONVENA Zeitraum 01.01.2016-31.12.2018

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Anlage 1_Abschlussbericht Projekt BONVENA Zeitraum 01.01.2016-31.12.2018

37512 Zeichen

1 
 
Anlage 1:  
 
Amt für Integration und Vielfalt,  
Abteilung Vielfalt,  
Büro für Diversity Management       Mai 2019 
Frau Thevis/ Frau Büttgen 
 
 
Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte 
neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union 
Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 
 
1. Projektbeschreibung 
Das Projekt BONVENA wurde zu 10% durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
und zu 85% durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen 
(EHAP) im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 gefördert. Der erforderliche 
Eigenanteil in Höhe von 5% wurde von der Stadt Köln in Form von Personalgestellung erbracht. 
Das Projekt BONVENA richtete sich an besonders benachteiligte Neuzugewanderte aus der 
Europäischen Union, die die verschiedenen Ansprache-, Beratungs- und Informationsangebote 
im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems nicht kennen. Für den 
Begriff „Neuzugewanderte“ gab es keine genaue Definition und auch keine zeitliche 
Abgrenzung. Grundsätzlich konnten alle neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und 
Unionsbürger, die Hilfe benötigen, beraten werden. Die Förderung der Integration von 
Geflüchteten/ Drittstaatenangehörigen war über den EHAP jedoch nicht möglich. 
 
Stadtgebiete in Köln wie Ehrenfeld, Mülheim und Kalk weisen gesamtstädtisch eine Anzahl von 
EU-Neuzugewanderten auf. Zu Beginn 2016 wurden mit 3 Trägern aus diesen Stadtteilen 
rechts- und linksrheinische niedrigschwellige Beratungsstrukturen aufgebaut bzw. erweitert. 
Dabei wurden keine neuen Strukturen geschaffen, sondern bereits bestehende Hilfestrukturen 
ergänzt und in ihrer Wirkungskraft verstärkt. Ergänzt wurden die Angebote durch 2 
zielgruppenspezifische Träger, die sich schwerpunktmäßig auf Männer mit 
Prostitutionsproblematik sowie auf Frauen mit Gewalterfahrung spezialisiert haben. Die 
Umsetzung des Projektes erfolgte mit diesen fünf Trägern im Rahmen eines 
Kooperationsverbundes:   
 Caritasverband für die Stadt Köln e. V. 
 eva gGmbH 
 Lernende Region Netzwerk Köln e. V.

2 
 
 agisra e. V. 
 LOOKS e. V. 
 
Erstmalig arbeiteten quartiersbezogene mit zielgruppenspezifischen Trägern in einem formalen 
Kooperationsverbund zusammen. Durch die Einbindung der zielgruppenspezifischen Träger 
agisra e. V. und LOOKS e. V. konnten flächendeckend im Stadtgebiet Beratungen zu 
besonderen Schwerpunktthemen wie Gewalt gegenüber Frauen, Prostitution von 
Zugewanderten sowie Mehrfachdiskriminierung angeboten werden. 
 
Alle fünf Träger wurden aufgrund ihrer bereits vorhandenen Strukturen und Kernkompetenzen 
ausgewählt. Sie verfügen über langjährige Erfahrungen und professionelles Know-how mit 
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in besonderen Lebenslagen. Durch ein gemeinsames 
Strategie- und Handlungskonzept zur Heranführung an die Regelsysteme und die Integration 
der Zugewanderten ergänzen sie sich besonders als "Brückenbauer". Über den 
Kooperationsverbund hinaus sind alle Träger innerhalb Kölns sehr gut vernetzt. 
 
Ziel des Projektes war es, Gruppen, die am sogenannten „Rand der Gesellschaft“ stehen, eine 
Teilhabe in diese zu ermöglichen. Das Projekt sollte eine Brückenfunktion zwischen den 
neuzugewanderten Menschen und den bestehenden vielfältigen Angeboten des Regelsystems 
schaffen. Weitere Ziele des Projektes waren die Sensibilisierung der Gesellschaft und der 
sozialen Landschaft für die Bedürfnisse der Zielgruppe. 
Eine materielle Unterstützung der Menschen war nicht Bestandteil des Projektes. Es zielte auch 
nicht auf eine Integration in den Arbeitsmarkt ab, wie es z.B. das Projekt „Willkommen und 
Ankommen in Köln“ (Session 3710/2018) vorsieht. 
Wesentlicher Bestandteil der Projektarbeit war die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork). Das 
Projekt BONVENA setzte niedrigschwellig an und umfasste in erster Linie Ansprache, Beratung 
und Information. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Anlaufstellen 
wurden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen angesprochen, um sie an 
bestehende hilfegebende Beratungsstellen zu vermitteln und zu begleiten. Zudem sollten mit 
der Projektförderung Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe - einen besonderen 
Fokus legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Gruppe der Roma - 
durch geeignete Workshops vor Ort zur Sensibilisierung der Verwaltung und der anderen 
Organisationen im Umgang mit der Zielgruppe überwunden werden. Im Juli 2017 hat das 
Projekt BONVENA einen Antidiskriminierungsworkshop für die Beratungskräfte der EHAP 
Projekte (BONVENA und ZuBeFa) und darüber hinaus für die Beschäftigten der 
Stadtverwaltung Köln, die in der täglichen Arbeit Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe 
haben, durchgeführt.

3 
 
Die Stadt Köln als eigener Kooperationspartner im Kooperationsverbund übernahm die zentrale 
Projektsteuerung und – koordination sowie die Leitung für die finanztechnische Abwicklung. 
Dies stellte sich aus äußerst sinnvoll und effektiv heraus. Es wurden gemeinsame Standards für 
das Projekt entwickelt. Zudem erfolgte eine Ergebnis- und Zielsicherung. Die Stadt Köln 
übernahm für das gesamte Projekt den Eigenanteil. Ohne diese Initiative hätten insbesondere 
kleinere Träger nicht mitwirken können. 
 
2. Umsetzung des Projektes 
Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte firstgerecht im Sommer 2015. Die 
Entscheidung und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so 
dass der Zuwendungsbescheid erst mit Datum vom 13.04.16 zugestellt wurde. Diese 
Verzögerung hatte Auswirkungen auf den tatsächlichen Projektstart von BONVENA. Der durch 
das BVA genehmigte vorzeitige Maßnahmebeginn berechtigte nicht zum Abschluss von 
Kooperationsverträgen mit den Teilprojektpartnern, so dass die Stellenbesetzung bei den 
meisten Trägern erst mit Erhalt des rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheides erfolgen 
konnte. Die Stellenbesetzung war zudem erschwert, weil die Anforderungen an die 
Beratungskräfte, vor allem hinsichtlich der wünschenswerten Sprachkompetenzen und 
Berufserfahrungen, sehr spezifisch waren. Das Personal sollte laut EHAP- Förderrichtlinie „mit 
und ohne Migrationshintergrund in multiprofessionellen Teams (…) eingesetzt werden, das 
aufgrund seiner sprachlichen, kulturellen und pädagogischen Kompetenz die Zielgruppe 
bestmöglich erreichen und unterstützen kann.“ Entsprechende Vorgaben gab es zudem bei der 
Eingruppierung des Personals. Bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter 
Berücksichtigung der definierten Anforderungen im Stellenprofil war eine Eingruppierung nur bis 
zur Entgeltgruppe E 11 möglich. 
Es war außerdem kaum möglich männliche Streetworker zu finden, was für den heterogenen zu 
erreichenden Personenkreis aber sehr von Vorteil gewesen wäre. Zudem wurden zum Zeitpunkt 
des Projektstartes parallel in anderen Bereichen wie z.B. in der Beratung und Begleitung von 
Geflüchteten ebenfalls qualifizierte Beratungskräfte gesucht; der Markt an geeignetem Personal 
war zum Projektstart weitestgehend erschöpft.  
Im Projektverlauf kam es in fast allen Teilprojekten zu personellen Veränderungen, die 
verschiedene Gründe hatten. Zum einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch 
Wechsel zu anderen Trägern oder Projekten wegen der Option auf längerfristige oder 
unbefristete Beschäftigungen.  
Die Mitarbeitenden der fünf Träger arbeiteten alle in einem Kooperationsverbund zusammen.  
Den so in Köln einmalig konzipierten Trägerverbund zeichnete besonders die querschnitts- und 
zielgruppenspezifische Arbeit aus. Durch diese war es möglich, innerhalb des Verbundes sowie 
darüber hinaus Klienten fachkompetent zu beraten und zu begleiten. Die Arbeit in

4 
 
multiprofessionellen Teams bündelt Fachkompetenz die besonders hilfreich in der operativen 
Arbeit ist. Durch die zielgruppenspezifischen Träger wurden Zielgruppen angesprochen und 
durch den Verbund in das Regelsystem weitergeleitet, die  aus unterschiedlichen Gründen, 
häufig nicht den Weg in die Regelsysteme fanden. Zugänge wurden geschaffen, eine 
Beratungsstruktur gefestigt und über die Projektdauer und darüber hinaus gesichert. Durch den 
Trägerverbund konnten bisher bestehende "weiße Flecken" erkannt und behoben werden. Dies 
ergab sich vor allem durch die regelmäßig stattfindenden Trägertreffen. Bei diesen wurden über 
organisatorische Dinge hinaus, Fälle und deren Weiterkommen und/oder Schwierigkeiten 
kollegial behandelt. Die Träger der Teilprojekte verfügten aus ihrer Beratungspraxis über 
langjährige etablierte Kontakte und Kooperationsstrukturen zu vielfältigen Beratungsstellen. Alle 
Teilprojektpartner verfügten über eigene Beratungsstrukturen (z.B. Migrationsberatungsstelle 
der Caritas in Kalk, Jugendmigrationsdienste, Alphabetisierungs- und Sprachkurse bei eva und 
LRNK), so dass oftmals direkte Weitervermittlungen in hausinterne Strukturen möglich waren. 
Zudem wurden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer Mitarbeitenden, 
eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer Vorteil war die 
räumliche Nähe zu verschiedenen ESF-Projekten. Bei gefestigten Kunden konnte eine 
bedarfsgerechte „Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 
von der Stadt Köln initiierte Maßnahmepaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der 
EU-Ost-Erweiterung“ erweitert. (Session –Nr.0374/2017) 
Neben dem muttersprachlichen Zugang war die aufsuchende Arbeit ein wichtiger Bestandteil 
des Projektes. In regelmäßigen Abständen wurde das Streetwork gemeinsam mit anderen 
Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) durchgeführt. Es gab auch 
eine enge Vernetzung mit dem ebenfalls durch EHAP Mittel finanzierten ZuBeFa-Projekt 
(Session –Nr.1609/2016) zwecks Beratung und Begleitung der Elternteile sowie deren Kindern. 
 
3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 
Die Ergebnisse des Projektes BONVENA werden für den gesamten Projektzeitraum und für alle 
Teilprojekte zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom 
Fördergebers verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener 
Daten, die von den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die 
Projektleitung übermittelt und von dieser ausgewertet wurden. 
 
3.1 Anzahl der beratenen Personen 
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass zwischen einer Beratung auf der einen Seite und 
einer reinen Information bzw. Ansprache auf der anderen Seite unterschieden werden muss. 
Nur im Falle einer Beratung war von der Beratungskraft der Beratungsbogen auszufüllen, der

5 
 
bei der Auswertung gezählt wurde. Personenbezogene Daten wurden in Rahmen des EHAP 
nicht erhoben. 
Die Beratung sollte laut Förderrichtlinie die Betroffenen unter anderem 
 
 bei der Bewältigung des Alltags in Deutschland unterstützen, 
 über die Beratungsstrukturen des regulären Hilfesystems beraten, für deren Bedeutung 
sensibilisieren und heranführen, 
 bei der Überwindung sprachlicher Schwierigkeiten unterstützen. 
 
Außerdem sollten die Beratungskräfte die Betroffenen 
 bei Behördengängen oder bei Gängen zu anderen Beratungsstellen begleiten, 
 nach der Vermittlung kurzzeitig begleiten, falls dies aufgrund der individuellen Bedarfs- 
und Problemlagen notwendig ist. 
 
Insgesamt wurden 1.982 Personen bis zum 31.12.2018 beraten und über den 
Beratungsbogen erfasst. Ein Querschnittsziel laut Förderrichtlinie war die anteilige 
Berücksichtigung von Männern und Frauen entsprechend ihres Förderbedarfs. Im 
Projektzeitraum wurden insgesamt 983 männliche und 999 weibliche Personen beraten. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die beiden zielgruppenspezifisch arbeitenden Projektpartner 
agisra e.V. und LOOKS e.V. auf das jeweils weibliche oder männliche Geschlecht ausgerichtet 
waren: agisra e.V. beriet ausschließlich weibliche Personen und LOOKS e.V. ausschließlich 
männliche Personen. 
 
3.2 Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche 
Voraussetzung für den Zugang zu Beratung und Unterstützungsleistungen des regulären 
Hilfesystems war eine entsprechende Ansprache und ein zielführender Kontaktaufbau zu den 
besonders benachteiligten EU- Neuzugwanderten. Dieser Kontaktaufbau erfolgte durch 
niederschwellige Angebote. Hierzu zählten Beratungsstellen im Sinne von Anlaufstellen an 
zentralen Orten und die aufsuchende Arbeit. Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen des 
Projektes die Angebote ihrer offenen Beratungsbüros bzw. Beratungsstellen erweitert. Hier 
erfolgte die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem wurden die Personen im 
Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen Orten (wie einschlägige Cafes, Treffpunkte und 
dem Straßenstrich) aufgesucht, um Kontakt herzustellen (Streetwork). Ein erster Kontakt konnte 
das Aushändigen des jeweiligen Projektflyers bzw. Handzettels sein. Das Projekt BONVENA 
wurde sehr schnell bekannt, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Kundinnen und 
Kunden an BONVENA verwiesen.

6 
 
Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018  wurden mit 1.982 Personen insgesamt 6.158 
Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der Definition der „Beratung“ aber 
keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Ansprache- und Kontaktgespräche, z.B. 
Ansprache auf der Straße, die deutlich höher liegt. Diese Zahl der Ansprachen und 
Kontaktgespräche wurde statistisch nicht erfasst. 
Für jede beratene Person wurde nur ein Beratungsbogen ausgefüllt und sie wurde nur einmal 
gezählt, auch wenn die Person tatsächlich mehrere Beratungsgespräche in Anspruch 
genommen hat. In der ersten Förderperiode des EHAP war keine langfristige Begleitung und 
Beratung der Betroffenen vorgesehen; es ging vielmehr um den Verweis in andere Angebote 
des regulären Hilfesystems.  
Bei allen Teilprojektpartnern war jedoch im Projektverlauf zu erkennen, dass ein Großteil der 
Beratenen eine langfristige Begleitung und Beratung benötigte. Nach erfolgreicher Vermittlung 
in Angebote des Regelsystems kamen die Beratenen oft wieder in die Beratung mit neuen und 
anderen Problemlagen. Viele der Kundinnen und Kunden wiesen Multiproblematiken auf, die 
durch eine einmalige Beratung nicht zu lösen waren. Viele der Beratenen waren zudem 
ortsunkundig und orientierungslos in Köln. Sie nahmen die Hilfestellung der Beratungskräfte 
gerne an. Der Beratungsbogen ging davon aus, dass 4 Beratungen für die Hilfesuchenden 
ausreichen sollten. Darüber hinaus gehende Beratungen wurden auf dem Beratungsbogen 
nicht mehr erfasst. Jedoch durfte für jede beratende Person, egal wie häufig diese beraten 
wurde, nur ein Beratungsbogen ausgefüllt und die Person nur einmal gezählt werden. Dieser 
Umstand stellte für eine genaue Evaluation des Projektes eine nicht zu übersehende Lücke dar. 
 
3.3 Altersstruktur der Beratenen 
Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen waren 3 Altersstufen vorgegeben. In der 
eigenen Evaluation wurde diese noch einmal unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen 
ausgewertet werden konnten. In der Altersstufe „0 bis 7 Jahren“ wurden in BONVENA keine 
Personen beraten. Für diese Altersstufe war der EHAP- Handlungsschwerpunkt 2 vorgesehen, 
der in Köln über das vom  Amt für Kinder, Jugend und Familie koordinierte Projekt ZuBeFa 
abgedeckt wurde. 
Die meisten Beratenen kamen aus der Altersstufe „30 bis 45 Jahren“ (46;47 %) und „18 bis 
unter 30 Jahren“ (30,88 %). Die genaue Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm 
entnommen werden:

7 
 
 
3.4 Herkunftsländer der beratenen Personen 
Im Projektzeitraum wurden Beratungen für Personen aus folgenden Herkunftsländern 
durchgeführt: 
 
Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (58,02 % aller Beratenen), gefolgt von Rumänien 
(22,10 % aller Beratenen). Dies wurde bei der Projektplanung aufgrund der statistischen 
Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus vorherigen Projekten bereits berücksichtigt und die 
348
421
210
4
264
500
220
15
0
100
200
300
400
500
600
18 bis 30 Jahren 30 bis 45 Jahren 45 bis 65 Jahren über 65 Jahren
männlich
weiblich
Altersstruktur der Beratenen

8 
 
erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung dieser Zuwanderer waren bei den meisten 
Beratungskräften vorhanden. Sofern Beratungen in weiteren Sprachen erforderlich waren, 
wurden diese durch beauftragte Honorarkräfte sichergestellt. 
 
3.5 Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohnproblematik 
In dem Beratungsbogen wurde abgefragt, ob die beratene Person: 
 eine Behinderung hat 
 wohnungslos oder 
 von Wohnungslosigkeit bedroht ist. 
Die Begriffe wurden weder im Beratungsbogen noch in der Förderrichtlinie weiter definiert. 
Hinzu kam, dass die Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig waren. Sofern diese Themen 
aber Gegenstand der Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen im 
Beratungsbogen erfasst, jedoch ohne weitere Konkretisierung. Von den insgesamt 1.982 
Beratenen  
 
 hatte 46 Personen eine Behinderung 
 waren 370 Personen wohnungslos 
 waren 521 Personen von Wohnungslosigkeit bedroht. 
 
Das Thema Wohnproblematik ist ein sehr massiv bestehendes Problem der EU- 
Zugewanderten, das auch weitreichende Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die 
Beratenen hat. Sie haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich 
anzumelden. Auch nicht „ohne festen Wohnsitz“, trotz bestehender Obdachlosigkeit. Ohne 
Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos 
oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der 
Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen 
mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem 
Wohnungsmarkt ist für diese Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile 
und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die 
Wohnungssuche zusätzlich schwierig. Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene 
und die Gesundheit der Beratenen aus.  
In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- 
Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in 
Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus.

9 
 
3.6  In welche Angebote werden die Beratenen vermittelt? 
Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche  
 Migrationsberatung 
 Krankenkasse/ Gesundheit 
 Sprach-/Integrationsdienst 
 Frauenberatungsstelle 
 Fachberatungsstelle für männliche Prostituierte 
 ESF Projekte 
 Wohnungshilfe 
 Rechtsberatung 
 Bürgeramt 
 Familienkasse 
 
Viele der Beratenen waren seit mehr als 3 Monaten in Köln. Sie waren ohne Meldeadresse, 
suchten Arbeit und Wohnraum und verfügten über keine ausreichenden Deutschkenntnisse. 
Häufig sicherten sie den Lebensunterhalt durch Schwarzarbeit und Flaschenpfand. 
Es bestand bei vielen Beratenen keine ausreichende medizinische Versorgung. Viele leideten 
an chronischen Erkrankungen. Bei den weiblichen Beratenen gab es großen Beratungsbedarf 
hinsichtlich der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen.  
Hinsichtlich der fehlenden Sprachkompetenzen der Beratenen bestand großer Bedarf an 
kostenlosen Sprachangeboten und Plätzen in Integrationskursen. 
Das nachfolgende Diagramm zeigt, in welche Bereiche des Regelsystems die Beratenen 
vermittelt wurden:

10 
 
 
 
3.7 Erfolg der Bratung 
Der Erfolg des Projektes wurde anhand eines  Output- und anhand von Ergebnisindikatoren 
gemessen. Der Outputindikator beschreibt, wie viele Personen unmittelbar im Zuge der 
Durchführung des Projektes erreicht (entspricht der Anzahl der beratenen Personen) worden 
sind (s. Punkt 3.1). Mit den Ergebnisindikatoren wurden die erwarteten Auswirkungen des 
Projektes auf die Teilnehmenden ermittelt. Die Ergebnisindikatoren gingen insofern über die 
Outputindikatoren hinaus, als dass sie eine Veränderung in der Situation von Beratenen in der 
Weise wiederspiegelten, dass die Beratenen infolge einer Beratung und Begleitung vorhandene 
(Beratungs-) Angebote des regulären Hilfesystems in Anspruch nehmen konnten. 
Folgenden Ergebnisindikatoren wurden für das Projekt  BONVENA festgelegt: 
 für mindestens 70 % der Beratenen sollte ein Zugang zu den regulären 
Beratungsangeboten ermöglicht werden 
 10 % der Beratenen sollten zu der Institution oder Stelle, an die vermittelt wurden, durch 
die Beratungskraft begleitet werden 
 
 
 
525
261
17
108
402
159
180
202
232
3
116
24
221
231
Migrationsberatung
Sprach-/Integrationskurs
Ausländerbehörde
Rechtsberatung
Krankenkasse/Gesundheit
Bürgeramt
Wohnungshilfe
ESF- Ankommensprojekt/KOBAM
BIWAQ
Frauenberatungsstelle
Familienberatung
Familienkasse
Bank
Fachberatungsstelle für
männliche Prostitution
sonstiges

11 
 
Eine Beratung war dann erfolgreich, wenn die Beratungskräfte 
1 . die Betroffenen über Angebote berieten und  
2. an die Beratungsstrukturen des regulären Hilfesystems heranführten und  
3. sie erfolgreich in diese integrierten. 
 
Das Ziel des EHAP ist eine nachhaltige Integration der Betroffenen in das reguläre Hilfesystem. 
Der Erfolg der Vermittlung wurde von den Beratungskräften abgefragt. Hierzu gab es 
unterschiedliche Möglichkeiten. Das folgende Diagramm zeigt den Erfolg von BONVENA: 
 
 
Im Projektverlauf haben insgesamt 80,83 % der Beratenen das Vermittlungsangebot 
angenommen (75,58 % der Männer, 85,998 % der Frauen)  und sind im Regelsystem 
angekommen. Ob sie auch dauerhalft das Beratungsangebot wahrnahmen kann an dieser Zahl 
nicht abgesehen werden. 19,17 % haben das Vermittlungsangebot nicht wahrgenommen 
(24,42 % der Männer, 14,01 % der Frauen). Ein Grund hierfür ist die hohe Fluktuation der 
Zielgruppe. In einigen Fällen nahmen die Beratenen die Beratung nur einmalig wahr ohne dass 
es in diesem Beratungsgespräch bereits zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund ist die 
Tatsache, dass für zentrale Bedarfslagen der Beratenen wie beispielsweise 
Wohnraumvermittlung kein passendes Angebot des Regelsystems vermittelt werden konnte. 
Die Beratungsmöglichkeiten des Projektes waren hier bereits zu Beginn der Kontaktaufnahme 
erschöpft. 
 
 
240
743
983
140
859
999
0 500 1000 1500 2000 2500
Angebot nicht angenommen
Angebot angenommen
Beratene
Männer
Frauen
Vermittlungen

12 
 
Anderseits hatten die Beratenen auch aufgrund vorheriger negativer Erfahrungen Vorbehalte 
gegenüber dem Regelsystem. Es fehlte das Vertrauen, dass ihnen hier geholfen wird.  
Ein weiterer Grund war die Tatsache, dass es in den Regelsystemen Probleme mit der 
sprachlichen Verständigung gab. Hier fehlte es häufig an kultureller und sprachlicher Öffnung 
gegenüber den EU- Zugewanderten. Die Beratenen scheiterten wegen fehlender 
Sprachkenntnisse dann oftmals bereits an einer einfachen Anmeldung oder 
Terminvereinbarung, wenn sie nicht durch die Beraterinnen und Berater begleitet wurden. Der 
Aufwand an Begleitungen war für die Beraterinnen und Berater entsprechend hoch. Im 
Regelsystem wiederrum wurde BONVENA fälschlicherweise gerne als dauerhafte 
Fachberatung angesehen und die Beratenen dorthin zurückverwiesen. 
Alle Teilprojektpartner schlossen Kooperationen mit verschiedenen Bereichen des 
Regelsystems, um eine enge, effektive und schnelle Zusammenarbeit zu ermöglichen. In 
manchen Bereichen wie beispielweise der Schuldner- und Verbraucherberatung war dies aber 
schwierig, da hier kurzfristige Terminvereinbarung nicht möglich waren. 
 
3.7 Überprüfung des Beratungserfolges 
Wie bereits unter 3.6 erwähnt, war ein weiterer Ergebnisindikator, dass mindestens 10 % der 
Beratenen zu der Institution oder Stelle, an die sie vermittelt wurden, durch die Beratungskraft 
begleitet werden sollten. Daneben konnte der Vermittlungserfolg aber auch durch 
Selbstauskunft der beratenen Person, Nachfrage im Regelsystem oder auf sonstige Weise (z.B. 
Begleitung durch Honorarkräfte, Rückmeldung aus anderen Projekten, etc.) erfolgen: 
 
 
49,14 % der Beratenen werden durch die Beraterinnen und Berater zu dem Angebot im 
Regelsystem begleitet, um die Vorsprache bei dem vereinbarten Termin erfolgreich zu gestalten 
und hier zu dolmetschen.  
887
458
292
168
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Begleitung
Berater*in
Selbstauskunft Nachfrage beim
RS
Sonstige

13 
 
In 25,37 % erhalten die Beraterinnen und Berater in nachfolgenden Beratungsgesprächen die 
Rückmeldung direkt von den Beratenen selber. 
In 16,18 % der Fälle fragten die Beraterinnen und Berater selber im Regelsystem nach, ob die 
Beratenen das vermittelte Angebot angenommen haben. Dies war vor allem dann der Fall, 
wenn nur ein einmaliger Beratungskontakt zu den Beratenen bestand. 
Und in 9,31 % der Fälle erhielten die Beraterinnen und Berater die Rückmeldung durch andere 
Projekte, wie beispielsweise das Projekt Willkommen in Köln II. 
 
Die bei Projektbeantragung gesetzten Indikatoren wurden somit über Soll erreicht. Im 
Projektverlauf wurden die Zahlen laufend und quartalsweise von der Koordination evaluiert und 
mit den Teilprojektpartnern kommuniziert. So konnten drohende Abweichungen bei der 
Zielerreichung durch zeitnahe Anpassungen beigesteuert werden. Dies betraf insbesondere die 
Zahl der Begleitungen, die ein Erfolgsfaktor für die Inanspruchnahme eines Angebotes war oder 
die Einstellung von Honorarkräften, um zusätzliche Beratungen mit anderen Sprachen anbieten 
zu können. 
 
4. Finanzen 
Für das dreijährige Projekt BONVENA wurde eine Zuwendung von bis zu 944.775,43 € 
gewährt. Die Finanzierung teilte sich wie folgt auf: 
 EHAP-Mittel:   845.325,38 € 
 Bundesmittel:  99.450,05 € 
 Stadt Köln:  49.725,02 €. 
Tatsächlich belaufen sich die Gesamtausgaben auf 885.337,09 € und verteilen sich wie folgt:  
 EHAP-Mittel:   752.536,53 € 
 Bundesmittel:  88.533,71 € 
 Stadt Köln:  44.266,85 € (zu erbringender Eigenanteil) 
 
Im ersten Projektjahr wurde aufgrund des verzögerten Projektstartes (verspätete Bewilligung 
des Projektes) weniger Gelder verausgabt als es bei der Antragstellung kalkuliert war. Darüber 
hinaus waren verschiedene Ideen zur Weiterentwicklungen des Projektes aufgrund der 
engmaschigen Förderrichtlinien nicht förderfähig, so dass 2016 und 2017 nur wenige 
Sachkosten abgerufen wurden. Das nicht verausgabte Geld wurde aber in 2018 überwiegend 
für erforderliche Supervision für die Beratungskräfte verwendet.  
Durch Mittelumwidmungen konnte das nicht verausgabte Budget für Honorarkosten ganz bzw. 
teilweise ins Personalkostenbudget umgeschichtet werden. Mit dem aufgestockten 
Personalkostenbudget konnten Stunden im Bereich des Festpersonals aufgestockt oder neue

14 
 
Berater/innen eingestellt werden. Mit der Stärkung des Festpersonals konnte hierdurch eine 
noch höhere Vermittlungsquote ins Regelsystem erzielt werden. 
Der Abruf der Mittel aus dem Budgetansatz „Honorarkosten“ gestaltete sich schwierig. Das 
Vergabeverfahren war sehr aufwendig und es fehlte die zeitnahe Prüfung durch das BVA mit 
Blick auf die Förderfähigkeit der Ausgaben, so dass die Träger keine Rückmeldung erhielten, ob 
die Ausgaben anerkannt werden. Die ab dem Projektstart verausgabten Mittel konnten erst mit 
erheblicher Zeitverzögerung Ende 2016 erstmalig beim BVA abgerechnet werden, da das zu 
verwendende Abrechnungsprogramm nicht frühzeitig zur Verfügung stand.  
Nach Beendigung der ersten Förderphase mussten sämtliche Finanzen bis zum 31.03.2019 in 
dem entsprechenden Abrechnungsprogramm des BVA erfasst sein. Das BVA hat die letzte 
Abrechnung nicht abschließend bearbeitet.  
 
Der Stadt Köln oblag die zentrale Projektsteuerung und -koordination des Gesamtprojektes 
BONVENA. Auch wenn die Förderrichtlinie die Finanzierung einer Projektleitung nicht vorsah, 
war es die konzeptionelle Entscheidung der Stadt Köln, das Projekt BONVENA mit diesen fünf 
unterschiedlich arbeitenden Teilprojekten durchzuführen. Eine Projektleitung war erforderlich, 
um eine einheitliche Strategie zu fahren, da eine solche Trägerkonstellation erstmalig gegeben 
ist. Der Stadt Köln oblag zudem die finanztechnische Abwicklung für das Gesamtprojekt 
BONVENA. Die Projektkoordination, Vernetzung der Partner sowie die inhaltliche und 
administrative Projektsteuerung wurde durch die Bereitstellung von vorhandenem städtischem 
Personal im Umfang von 0,75 Stellen sichergestellt, durch die die erforderlichen städtischen 
Eigenmittel des EHAP-Projektes erbracht wurden. Die Gesamtkoordination wurde von allen 
Projektpartnern als sehr positiv und zwingend notwendig bewertet. Denn nur dadurch war eine 
revisionssichere und einheitliche Abrechnung des Gesamtprojektes möglich. Zudem konnte 
hierdurch immer ein guter Überblick über die finanzielle Entwicklung des Gesamtprojektes 
gewahrt werden. Diese bedeutete auch, dass die Kommunikation mit dem BVA ausschließlich 
über die Stadt Köln erfolgte. Trotzdem gestaltete sich die Abrechnung  der Projektmittel als sehr 
zeitaufwendig und zum Teil kompliziert. Die Nachweispflicht/ Abrechnungsvorgaben waren sehr 
umfassend, die Träger mussten zur Erfüllung der Vorgaben über die Maße hinaus nicht 
geförderte personelle Ressourcen einbringen. 
Einige Förderbedingungen waren durch die Förderrichtlinie nicht klar und eindeutig formuliert 
und stellten in der Praxis ein finanzielles Risiko dar. Erst im Rahmen der konkreten 
Umsetzungsphase wurde deutlich, welche Ausgaben förderfähig sind und zum Teil mussten 
dann bereits getätigte Ausgaben von den Trägern selbst getragen werden. Hier ist vor allem 
das Verfahren zu der Abrechnungsfähigkeit von Honorarkosten zu nennen.  
Das vom BVA zur Verfügung gestellte Abrechnungsprogramm ZUWES war wenig 
bedienerfreundlich und selbst einfaches Erfassen von Belegen wurde hierdurch zeitaufwendig.

15 
 
Die Kommunikation mit dem BVA war kollegial und ergebnisorientiert, erfolgte aber seitens des 
BVA nicht immer zeitnah. Die Erstattung der verausgabten Mittel erfolgte nur mit erheblich 
zeitlicher Verzögerung und ist bis heute nicht abschließend erfolgt. Wegen verzögerter 
Erstattung seitens des BVA musste eine Vorfinanzierung der Trägerausgaben durch die Stadt 
Köln in erheblichem Maße erfolgen. Ansonsten hätte das Projekt nicht fortgeführt werden 
können, da die Träger die anfallenden Kosten nicht selber vorfinanzieren konnten. 
 
 
5. Fazit 
Das Projekt BONVENA wurde von den EU- Zugewanderten schon nach kurzer Zeit gut 
angenommen und es gab zu keinem Zeitpunkt die Situation keinen/keinen ausreichenden 
Zugang zu der Zielgruppe zu bekommen. In der Projektkonzeptionierung wurden die Bedarfe 
der EU- Zugewanderten richtig definiert und bei der Umsetzung die entsprechenden 
Schwerpunkte gesetzt. Ein Schwerpunkt von BONVENA lag in der Verzahnung und 
Beratungsstruktur. Die Teilprojekte haben sich etabliert. Durch das Projekt ergaben sich 
darüber hinaus neue flankierende Angebotsstrukturen. Das Projekt BONVENA hat alle 
notwendigen Methoden zur Erreichung der Zielgruppe u. Zielsetzung angeboten und 
umgesetzt. Dadurch hat es zur  
 
• Armutsbekämpfung  
• nachhaltigen Integration in die Gesellschaft 
• Milderung von sozialen Problemlagen  
• Wahrung des sozialen Friedens im öffentlichen Raum  
• soz. Zusammenhalt/Inklusion  
• Verringerung der Zahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten 
Personen beigetragen  
Die soziale Inklusion von Menschen, die zu weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, um von den 
aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen des SGB II/ III und der Sonderprogramme des ESF erreicht zu 
werden und die auch keinen/unzureichenden Zugang zu anderen Beratungs- und 
Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems hatten wurde unterstützt. Die Träger 
waren in der Lage, trotz des verspäteten Projektstartes, die festgelegten Output- und 
Ergebnisindikatoren zu erreichen bzw. sie wurden Übersoll erfüllt.

16 
 
Folgende Erkenntnisse konnten im Projektverlauf gewonnen werden: 
 
 Die Beratung und Ansprache in der Muttersprache war hierbei ein Schlüssel zum Erfolg. 
 Oftmals konnte eine direkte Weitervermittlung in die Beratungsstruktur der jeweiligen 
Träger  stattfinden. 
 Bei gefestigten Kunden fand eine Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern 
der ESF-Projekte statt.  
 Es fand eine gute Netzwerkbildung innerhalb der Sozialräume mit Regeldiensten wie 
z.B. Polizei, Gesundheits- und Ordnungsamt statt. Es gab ein gemeinsames Streetwork. 
 Die  „Soziale Landschaft“, sprich Träger und Migrationsprojekte Köln weit, waren 
BONVENA sehr zugewandt und dankbar für die Unterstützung des Regelsystems. 
 Hohe Fallzahlen von Klient/innen mit Multiproblemlagen. 
 Die Begleitung der Kunden zu den Terminen im Regelsystem war dringend erforderlich, 
aber auch sehr zeitaufwendig. 
 Die Regeldienste wandten sich an die Beratungsstrukturen von BONVENA, es fehlte an 
der sprachlichen und kulturellen Öffnung der Regeldienste. 
 Auffällig war die Orientierungslosigkeit der Kunden im Stadtgebiet und innerhalb der 
Regelstrukturen. 
 Durch eine hohe Fluktuation der Zielgruppe war oftmals nur eine einmalige Beratung 
möglich; die Überprüfbarkeit der Vermittlung war daher schwierig.  
 Die Beratungsleistung endete trotz qualifizierter Beratung oftmals ohne Vermittlung 
wegen fehlender Angebote im Regelsystem, ein Umstand, der häufig, gesetzlichen 
Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen geschuldet war.  
 Hohe Wartezeiten und Kosten im Regelsystem waren problematisch. 
 EHAP weckte zum Teil falsche Erwartungen wie z.B. Entfernen der Bettler aus dem 
Straßenbild.  
 Neuzugewanderte sind oftmals Menschen in wirtschaftlicher Not. 
 Die Folgen der Armut sind auch bei den Wohnverhältnissen sichtbar (katastrophale, 
beengte und schlechte Unterkünfte). Insofern wird der öffentliche Raum zu einem 
existenziellen Alltagsort. Zielgruppe hielt sich vermehrt an Orten auf, die Sitz- und 
Aufenthaltsmöglichkeiten vorhalten (Spielhalle, Spielplätze, Internetcafés, Kiosk). 
 Die Zielgruppe hat erhebliche Probleme bei der Realisierung von Rechtsansprüchen. 
 Arbeitsmarktmotivierte Zuwanderung der Menschen, Integration aber aufgrund fehlender 
Bildung, Sprachkenntnisse oder mangelnder Gesundheitsversorgung nicht möglich. 
 Selbst unter den Armutsbedingungen in Köln scheint das Leben hier erträglicher zu sein 
als im Herkunftsland.

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 Zahl der Zuwanderung ist in einigen Stadtgebieten weiter steigend, spielgelte sich in den 
Beratungszahlen wieder 
 Zielgruppe hat einen deutlich erschwerten Zugang zum freien und öffentlich geförderten 
Wohnungsmarkt. 
 Fehlende Anlaufstellen im Regelsystem in Form von zielgruppenspezifischen Bera-
tungsangeboten im gesamten Stadtgebiet. 
 Skepsis der Zielgruppe gegenüber dem Regelsystem, deshalb fiel es ihr oft schwer eine 
Anschlussberatung in anderen Beratungsstellen anzunehmen. 
 Beratung war oft viel langwieriger als laut Förderrichtlinie vorgesehen, da die 
Zugewanderten immer wieder neue Anliegen hatten. 
 Zielgruppe verfügte nicht über die Ausdauer und die Voraussetzungen, längere 
Beratungswege zu gehen; Sicherung der „nackten Existenz“ hat Vorrang. 
 Terminabsprachen mit Zugewanderten waren tendenziell sehr schwierig. 
 Mangelnder Zugang der Zielgruppe zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt. 
 Kaum Einsicht bei der Zielgruppe Deutsch zu lernen und kaum noch Motivation, sobald 
die Anbindung im Regelsystem erfolgt war. 
 
Zum Förderrahmen: 
 Die Gewichtung/ der Fokus lag zu sehr auf dem Ergebnisindikator, intensive und 
mehrfache Beratungsleistung wurden nicht dokumentiert, wenn sie nicht in eine 
erfolgreiche Vermittlung mündeten, d.h. sie wurden nicht im Output- oder 
Ergebnisindikator abgebildet. 
 Fehlende Finanzierung einer erforderlichen Projektkoordination 
 In den Fördervorgaben fehlte die Möglichkeit, eigene Ansätze zu realisieren oder das 
Projekt weiterzuentwickeln. 
 Fehlende materielle Hilfen und Grundversorgung im Bereich Gesundheit. 
 
Das EHAP-Projekt BONVENA hat sich als sehr hilfreiches und ergänzendes Beratungsangebot 
in der Trägerlandschaft etabliert. Hierbei muss aber darauf hingewiesen werden, dass die 
Wirkungsfähigkeit des EHAP ohne das Vorhandensein eines passenden ESF Hilfsangebotes 
stark eingeschränkt gewesen wäre.  
Psychische, wie materielle Stabilisierung und anschließende soziale Integration sind für EU-
Bürgerinnen und EU-Bürger nahezu ausschließlich über das Thema Erwerbsintegration zu 
erreichen. Ohne die Sicherung der Grundbedürfnisse scheitert die sogenannte Verweisberatung 
in die Strukturen des Regelsystems aufgrund fehlender rechtlicher Zugangsberechtigungen. Der 
EHAP als einzelnes Förderinstrument ohne anknüpfende Hilfsleistungen kann nicht zielführend 
sein. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Bedingungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger heute

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so eng gefasst, das eine Integration in staatliche Regelsysteme ohne zusätzliche sogenannte 
kommunale „freiwillige Leistungen“, bzw. die Mittelakquise und Projektentwicklung aus anderen 
Förderbereichen, nur begrenzt möglich ist. EHAP funktioniert daher dann gut, wenn es ein 
abgestimmtes kommunales Hilfsangebot für die Zielgruppe gibt – gleichzeitig ist jedes noch so 
gut abgestimmte Drittmittelabhängige Hilfssystem bei ausbleibenden 
Finanzierungsmöglichkeiten, bzw. endenden Projektbereichen, gefährdet, seine 
Wirkungsfähigkeit zu verlieren. Stabilisierung und Förderung von EU-Bürgerinnen und EU-
Bürgern in projektbasierten Förderdekaden, bei sich gleichzeitig verengenden gesetzlichen 
Rahmenbedingungen muss zukünftig vermieden werden.

Mitteilung Ausschuss

3883 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2019 
 1528/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 17.06.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
 
Abschlussbericht zum EHAP Projekt BONVENA für besonders benachteiligte 
neuzugewanderte Menschen aus der Europäischen Union 
Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.02018 
Die seit 01.01.2014 bestehende EU-Freizügigkeitsregelung ermöglicht Unionsbürgerinnen und –
bürgern, unter bestimmten Voraussetzungen in einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbei-
ten. Daraus resultierend ist seit dieser Zeit eine starke Neuzuwanderung von Unionsbürgerinnen und 
-bürgern nach Köln zu verzeichnen. Zum Stichtag 31.12.2018 waren insgesamt 16.633 Menschen mit 
Staatsangehörigkeiten beider Länder in Köln gemeldet, incl. der Menschen mit doppelter Staatsbür-
gerschaft, davon 9.436 mit bulgarischer und 7.197 mit rumänischer Staatsangehörigkeit. 
Ebenfalls hat ein Zuzug von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern stattgefunden, die 
mit ihren Kindern im Alter bis zu 7 Jahren eingereist sind. Viele dieser Menschen waren und sind auf-
grund ihrer persönlichen Lebensumstände besonders belastet, wodurch eine Integration in das hiesi-
ge Alltags- und Arbeitsleben deutlicher schwieriger verläuft. Meist leben diese Menschen in ihren 
Herkunftsländern bereits in Verhältnissen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung geprägt sind. 
Aufgrund mangelnder Orientierung und meist geringer Deutschsprachkenntnisse finden diese Men-
schen auch in Deutschland nur schwer Zugang in das hiesige Gesellschaftssystem. Durch die Aus-
grenzungserfahrungen scheuen sie sich oft, Hilfen zu suchen und/oder anzunehmen. Viele von ihnen 
haben eine fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikation, sind zum Teil gesundheit-
lich stark belastet oder leben unter problematischen Wohnbedingungen. Darüber hinaus haben sie in 
der Regel keine Ansprüche auf Leistungen des regulären Hilfesystems, keinen oder nur einen unzu-
reichenden Zugang zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten und sind häufig nicht kran-
kenversichert. 
 
Besonders Unionsbürgerinnen und –bürger, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht 
sind, weisen eine Mehrfachbelastung auf. Neben der Wohnungsproblematik sind sie teilweise mit 
weiteren individuellen Einschränkungen (wie z.B. Sucht, Behinderung, psychischen Problemen, 
akuten Krankheiten) konfrontiert. Diese Mehrfachbelastung führt teilweise dazu, dass dieser Perso-
nenkreis von den bestehenden Hilfeangeboten nicht immer ausreichend erreicht werden kann. Häufig 
fühlen sich diese Menschen der Gesellschaft nicht mehr zugehörig und verfügen oft nicht über die 
erforderliche Motivation, um Angebote der sozialen Integration aktiv anzunehmen. 
 
Die beschriebenen Problematiken in Bezug auf soziale Eingliederungsmöglichkeiten und Unterstüt-
zung, stellt auch für die Stadt Köln eine besondere Herausforderung dar. Bereits bestehende Bera-
tungsstellen und -angebote reichen häufig nicht aus, um diese Zielgruppen zu erreichen und an die 
bestehenden Hilfeangebote heranzuführen. Darüber hinaus ist diese Personengruppe einem beson-
ders hohen Diskriminierungsrisiko aufgrund von negativen Einstellungen, Vorurteilen und Stereotypen 
ausgesetzt. Oftmals sind sie auch Opfer von Missbrauch und Gewalt.

2 
 
 
Vor diesem Hintergrund setzte die Stadt Köln im Kooperationsverbund mit fünf Trägern das Projekt 
BONVENA im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 um, dass die Zugewanderten als „Brückenbauer“ 
auf dem Weg in die hiesige Gesellschaft beriet, begleitete und zwischen ihnen und den Institutionen 
vermittelte. 
 
Der ausführliche Sachbericht zum Abschluss des EHAP Projektes BONVENA 
ist als Anlage beigefügt. 
 
 
 
Anlage 1: Abschlussbericht Projekt BONVENA Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2018 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

17.06.2019 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1528/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2019
Erstellt
29.04.2019 12:00