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0346/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Rates am 05.02.2026 (AN/0189/2026) betreffend "Sponsorengelder im Rahmen des Bürgerentscheides Olympia"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2718 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer           05.02.2026 
 0346/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.02.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung des Rates 
am 05.02.2026 (AN/0189/2026) betreffend "Sponsorengelder im Rahmen des 
Bürgerentscheides Olympia" 
Die Fraktion Die Linke hat für die Ratssitzung am 05.02.2026 unter AN/0189/2026 um die 
Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
1. Trifft es zu, dass der Oberbürgermeister kürzlich Kölner Unternehmen angeschrieben hat 
und um Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Bürgerentscheides gewor-
ben hat?  
2. Wieviel Unternehmen haben sich gemeldet und wie hoch ist der Geldbetrag, der dem 
Oberbürgermeister in Aussicht gestellt wurde? 
3. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung die Finanzmittel für die Durchführung 
des Bürgerentscheids bereitgestellt. Bei den eingeworbenen Spendengeldern handelt es 
sich nun um Finanzmittel für Werbemaßnahmen, die die Bürger dazu bewegen sollen, 
beim Bürgerbegehren mit „Ja” zu stimmen.  
Hat der Oberbürgermeister die angeschriebenen Unternehmen auf die Sponsorenrichtli-
nien der Stadt Köln vom 1.6.2023 hingewiesen in denen steht:  
● „Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltung haben immer Vorrang vor den Inte-
ressen des Sponsors. Sponsoring darf nicht zu dem Anschein führen, dass der Sponsor 
auf Verwaltungsentscheidungen Einfluss nimmt oder nehmen könnte.“  
● „Sponsoring ist ausgeschlossen, wenn der Sponsor inhaltlichen Einfluss auf Art und 
Weise der Umsetzung der Sponsoringmaßnahme verlangt.“ 
● „Sponsorenleistungen, die Einzelpersonen der Stadtverwaltung fördern, sind gleichfalls 
unzulässig.“  
4. Was gedenkt der Oberbürgermeister mit den zugesagten Spendengeldern zu tun?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Der Oberbürgermeister hat Kölner Unternehmen nicht um Spenden für die Öffentlichkeitsar-

2 
 
beit im Rahmen des Bürgerentscheides gebeten. Entsprechend besteht nicht die Notwendig-
keit, Unternehmen auf die Sponsorenrichtlinien der Stadt Köln hinzuweisen. 
Vielmehr haben sich Kölner Unternehmen eigenständig zusammengeschlossen, um die Olym-
pia-Bewerbung KölnRheinRuhr zu unterstützen. Diese Initiative begrüßt Herr Burmester aus-
drücklich und hat die beteiligten Unternehmen am 29.01.26 ins Rathaus eingeladen. Dort 
gründete sich offiziell die „Wirtschaftsinitiative KölnRheinRuhr“. Die KölnBusiness Wirtschafts-
förderung GmbH fungiert als Geschäftsstelle der Wirtschaftsinitiative.  
Die Initiative wird eigene Maßnahmen zur Unterstützung der Olympia-Bewerbung KölnRhein-
Ruhr umsetzen. 
 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0346/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.02.2026
Erstellt
03.02.2026 09:46