1156/2026
Beantwortung der Anfrage AN/0554/2026 "Kriseninterventionskonzepte in Kölner Jugendzentren"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 04.05.2026 1156/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0554/2026 "Kriseninterventionskonzepte in Kölner Jugendzentren" Die FDP/KSG-Fraktion stellt für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2026 fol- gende Anfrage: Jugendzentren leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Arbeit und bieten jungen Men- schen Schutzräume, Begegnungsmöglichkeiten und Unterstützung im Alltag. Gleichzeitig sind sie Orte, an denen auch Konflikte und in Einzelfällen gravierende Vorfälle wie Diskriminierung, schwere Unfälle, körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, oder auch alkohol- und drogenbe- dingte Ausfall- oder Gefährdungssituationen auftreten können. In solchen Situationen ist ein schnelles, professionelles und einheitliches Handeln entscheidend – sowohl zum Schutz der Betroffenen als auch zur Unterstützung der Mitarbeitenden vor Ort. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit es in Köln verbindliche und abge- stimmte Verfahren zur Krisenintervention gibt und wie gut die Einrichtungen darauf vorbereitet sind, mit entsprechenden Situationen umzugehen. Ein klar definiertes Vorgehen sowie ent- sprechend geschultes Personal sind zentrale Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz junger Menschen. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fra- gen: 1. Inwieweit existieren für die städtischen sowie freien Jugendzentren in Köln verbindli- che Leitlinien oder Protokolle zur Krisenintervention bei gravierenden Vorfällen wie Diskriminierung, schwere Unfälle, körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, oder auch alkohol- und drogenbedingte Ausfall- oder Gefährdungssituationen? 2. Inwieweit sind diese Konzepte zwischen Verwaltung und Trägern abgestimmt, und wie wird sichergestellt, dass sie in allen Einrichtungen einheitlich angewendet werden? 3. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten die Mitarbeitenden in Jugendzentren, um in Krisensituationen angemessen reagieren zu können? 4. Welche Melde- und Unterstützungsstrukturen bestehen im akuten Krisenfall (z. B. An- sprechstellen in der Verwaltung, Kooperation mit Polizei oder Beratungsstellen)? 5. Wie wird die Wirksamkeit bestehender Kriseninterventionskonzepte überprüft und wei- terentwickelt, insbesondere nach konkreten Vorfällen? 2 Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1) Die Stadt Köln betreibt keine eigenen kommunalen Jugendeinrichtungen. Sämtliche durch sie geförderten Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft der städtischen Tochtergesellschaft JugZ gGmbH und in Trägerschaft der Träger der freien Jugendhilfe. Unabhängig der Trägerschaft gelten für alle Jugendeinrichtungen verbindliche fachliche Stan- dards sowie Handlungsempfehlungen zur Krisenintervention. Diese orientieren sich an den landesrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an den Regelungen der §§ 8a und 72a SGB VIII. Gemäß § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW sind alle Einrichtungen verpflichtet, Schutzkon- zepte zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Diese umfassen Maßnah- men zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisier- ter Gewalt sowie vor Machtmissbrauch innerhalb der Einrichtung oder des Angebots. Darüber hinaus beinhalten sie Regelungen zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Die Schutzkonzepte enthalten insbesondere verbindliche Meldeketten und Zuständigkeiten innerhalb des Trägers, standardisierte Verfahren bei Verdachtsfällen, Beschwerdestrukturen für Jugendliche, konkrete Interventionsschritte, die Benennung einer verantwortlichen An- sprechperson für den Kinderschutz sowie Dokumentationspflichten. Die Beteiligung junger Menschen an der Entwicklung dieser Konzepte ist ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII mit allen Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen geschlossen. Diese regeln insbeson- dere das Vorgehen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefähr- dung, die Qualifikationsanforderungen an eine insoweit erfahrene Fachkraft, die Dokumenta- tion von Verdachtsfällen sowie die Information des Jugendamtes. Das Sachgebiet Jugendförderung und Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln übernimmt im Rahmen der Fachaufsicht eine koordinierende und qualitätssi- chernde Funktion gegenüber den oben genannten Jugendeinrichtungen und dessen Trägern. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die fachliche Bewertung der vorgelegten Schutz- konzepte sowie die Begleitung ihrer Weiterentwicklung. Dabei ist zu beachten, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Eigenständigkeit der freien Träger in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und in ihrer Organisationsstruktur gemäß § 4 SGB VIII respektiert; die Trägerhoheit bleibt gewahrt. Zu 2) Die Schutzkonzepte werden fortlaufend zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und den Trägern abgestimmt und weiterentwickelt. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen jähr- lich stattfindender Wirksamkeitsdialoge, in Facharbeitskreisen der offenen Kinder- und Ju- gendarbeit, durch regelmäßige Trägergespräche sowie durch fachliche Beratung und Beglei- tung seitens des Amtes. Das Sachgebiet Jugendförderung und Jugendschutz übernimmt in diesem Prozess eine koor- dinierende Funktion. Es bündelt Rückmeldungen aus den Einrichtungen, strukturiert den Aus- tausch und bewertet die Schutzkonzepte der Träger unter fachlichen Gesichtspunkten. Grund- lage hierfür sind definierte fachliche Mindestanforderungen, deren Umsetzung im Rahmen kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozesse überprüft wird. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefähr- dung hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII mit 3 jedem Träger der freien Jugendhilfe eine sogenannte „Kinderschutzvereinbarung“ abgeschlos- sen (vgl. Beantwortung der Frage 1). Zu 3) Die Mitarbeitenden und Leitungskräfte in den Jugendeinrichtungen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil, um ihre Handlungssicherheit in Krisensituationen zu stärken. Ein zentrales Beispiel ist eine multiprofessionelle Fortbildungsreihe der Arbeitsgemeinschaft Gewaltprävention nach § 78 SGB VIII zum Thema Prävention von Jugendgewalt und Waffen- freiheit, die im Rahmen der stadtweiten Kampagne „#KölnSafe“ entwickelt wurde. Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahmen ist es, eine präventive Grundhaltung zu fördern, den professionellen Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen zu stärken, sowie Reflexionspro- zesse bei Jugendlichen anzuregen. Gleichzeitig dienen sie der Förderung des fachlichen Aus- tauschs und der Vermittlung praxisnaher Handlungskompetenzen. Die Inhalte umfassen insbesondere: Gewaltprävention und Deeskalation Umgang mit Krisen- und Gefährdungssituationen Prävention sexualisierter Gewalt Antidiskriminierungsarbeit und Diversitätssensibilität Waffenfreiheit in Einrichtungen und im öffentlichen Raum Rechtliche Grundlagen Gruppenprozesse und -dynamiken Methoden der pädagogischen Praxis Die Formate sind praxisorientiert gestaltet (u. a. Gruppenarbeit, Rollenspiele und kollegialer Austausch) und werden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln kontinuierlich weiterent- wickelt. Des Weiteren bietet das Amt für Kinder, Jugend und Familie jährlich eine Fortbildung zum Thema „Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten“ explizit für Leitungskräfte und Mit- arbeitende der Einrichtungen und Angebote der Jugendförderung an. Zu 4) Im akuten Krisenfall stehen den Jugendeinrichtungen abgestufte und eng verzahnte Melde- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: interne Leitungs- und Trägerstrukturen der jeweiligen Einrichtungen der Gefährdungsmeldungssofortdienst der zuständigen Bezirksjugendämter das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sachgebiet Jugendförderung und Jugend- schutz, als koordinierende Fachstelle im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz spezialisierte Beratungsstellen und Meldesysteme (z. B. Kinderschutzbund, MIQ NRW, MEDAR NRW) Kooperationen mit der Polizei Köln, insbesondere in den Bereichen Kriminalprävention und Opferschutz sowie mit der Ansprechperson LSBTIQ* Zwischen den beteiligten Akteur*innen besteht eine enge und strukturierte Zusammenarbeit, um Vorfälle zielgerichtet, fachlich fundiert und sensibel zu bearbeiten. Die Fachstellen im er- zieherischen Kinder- und Jugendschutz unterstützen die Einrichtungen darüber hinaus durch 4 Beratung in Einzelfällen und tragen zur Klärung von Zuständigkeiten sowie zur fachlichen Ein- schätzung von Gefährdungslagen bei. Zudem sind die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in lokale Netzwerkstruk- turen eingebunden. Es bestehen Kooperationen mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, mit Schulen, Beratungsstellen sowie mit der Polizei. Darüber hinaus wirken Vertreter*innen der Kölner Jugendeinrichtungen aktiv in fachlichen Gremien mit, beispielsweise in der Arbeits- gemeinschaft Gewaltprävention nach § 78 SGB VIII. Zu 5) Die Wirksamkeit der bestehenden Kriseninterventionskonzepte wird kontinuierlich überprüft und fortentwickelt. Dies erfolgt insbesondere durch: anlassbezogene Evaluationen nach konkreten Vorfällen fachliche Reflexionen in Teams und Gremien der Jugendhilfeträger jährlich stattfindende Wirksamkeitsdialoge mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie die Einbeziehung aktueller fachlicher Erkenntnisse Einen zusätzlichen Impuls zur Stärkung der Meldekultur setzte die im Jahr 2023 durchgeführte Kampagne „Anzeigen statt Aushalten“. Sie wurde von der Stadt Köln in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Köln, der Polizei Köln sowie weiteren Einrichtungen, darunter Aidshilfe Köln e. V., rubicon e. V. und anyway e. V., umgesetzt. Die Kampagne trug dazu bei, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen stärker zu enttabui- sieren, und förderte zugleich die Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsange- boten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
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Details
- Aktenzeichen
- 1156/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 21.04.2026 16:01