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Lärmschutz im Stadtbezirk Nippes

Anfrage nach § 4 BV5 (GUT/Klima) AN/1812/2023 vom 12.10.2023

Stand: Am 19.09.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (GUT/Klima BV5)

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    Bezirksvertretung Nippes Inga Feuser Fon 01774024614 Mail: nippes@klimafreunde.koeln Bela Schlieper bela.schlieper@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.10.2023 AN/1812/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Lärmschutz im Stadtbezirk Nippes - Anfrage von GUT/Klimafreunden zur Sitzung am 19.10.2023 - Über folgende bereits gestellte Einwohner:innen-Anfragen herrscht weiterhin Unklarheit. Es gibt unzweifelhafte Hinweise, dass die Anfragen teilweise unwahr oder unvollständig beantwortet sind. Da die Lärmgutachten für die Anordnung von Tempo 30 eine wichtige Rolle spielen, fragen wir die Verwaltung deshalb hiermit erneut: 1. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Schalltechnische Untersuchungen zu Straßenverkehrslärmimmissionen vor? 2. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung die für die Schalltechnischen Untersuchungen notwendigen Verkehrsdaten vor? 3. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes bearbeitet die Verwaltung aktuell Anträge auf verkehrsberuhigende Maßnahmen wegen Straßenverkehrsimmissionen? (Aus Datenschutzgründen genügt die Angabe eines Straßenabschnittes) 4. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die Werte der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die konkreten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln). 5. Wie kommt die Verwaltung ihren Verpflichtungen aus § 7 UIG nach? Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln Hintergrund: Die bisherigen Antworten der Verwaltung sind falsch : zu 1) https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__7.html Sinn und Zweck des Paragrafen ist es, dass sowohl dem Bürger als auch der Verwaltung alle vorhanden Umweltinformationen leicht zugänglich sind. Der Paragraf schlägt selbst Beispiele vor welche Maßnahmen ergriffen werden können, um ihm zu genügen. Keine einzige dieser Maßnahmen und auch keine vergleichbaren Maßnahmen wurden genannt. Dennoch behauptet man das Gesetz einzuhalten. Würde man das Gesetz einhalten, wäre es nahezu unmöglich bei der Beantwortung der Einwohnerfrage Lärmgutachten zu vergessen. zu2) Es müsste für jedes größere Bauvorhaben der letzten Jahre ein Lärmgutachten vorliegen. Explizit bekannt und fehlend in der bisherigen Aufzählung sind das Lärmgutachten zur Pallenberg Str. und das zum Bebauungsplan an der Kempener Str. zu 3) Für das frisch erstellte Lärmgutachten zur Pallenberg Str. wurden Verkehrsdaten erfasst. Mindestens diese hätten vorliegen müssen. zu 4) Der Antrag zur Jesuitengasse fehlt in der Aufzählung, ob weitere Anträge fehlen, ist uns nicht bekannt. zu 5) Hier wurde an der Frage vorbei geantwortet. Es liegen der Verwaltung konkret Lärmgutachten zur Neusser Str. in Weidenpesch, zur Kempener Str. und zum Clouth Quartier vor die Überschreitungen der Orientierungswerte ausweisen. Darüber hinaus sind aus den Lärmkarten zahlreiche Überschreitungen abzulesen. Diese Daten liegen der Stadt auch als Geodaten vor. Daher müsste es für die Verwaltung ein Leichtes sein diese nach Überschreitung der Orientierungswerte zu filtern. Unter Protected link lassen sich die Werte beispielsweise Grundstück für Grundstück abrufen. Weitere Informationen müssten der Verwaltung im Rahmen des Lärmaktionsplans zur Verfügung stehen. Dass alle diese Quellen leicht zugänglich und strukturiert sein müssen, folgt wiederum aus der ersten Frage bzw. dem § 7 UIG. Im Übrigen verweisen wir auf Protected link gez. Feuser

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.6, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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