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AN/1812/2023

Lärmschutz im Stadtbezirk Nippes

Anfrage nach § 4 BV5 (GUT/Klima) 12.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2024, TOP 7.1.6

Anfrage (GUT/Klima BV5)

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Anfrage (GUT/Klima BV5)

3765 Zeichen

Bezirksvertretung Nippes 
 
Inga Feuser 
Fon 01774024614 
Mail: nippes@klimafreunde.koeln 
 
Bela Schlieper 
bela.schlieper@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 12.10.2023 
AN/1812/2023 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Lärmschutz im Stadtbezirk Nippes 
- Anfrage von GUT/Klimafreunden zur Sitzung am 19.10.2023 - 
Über folgende bereits gestellte Einwohner:innen-Anfragen herrscht weiterhin Unklarheit. Es 
gibt unzweifelhafte Hinweise, dass die Anfragen teilweise unwahr oder unvollständig 
beantwortet sind. Da die Lärmgutachten für die Anordnung von Tempo 30 eine wichtige 
Rolle spielen, fragen wir die Verwaltung deshalb hiermit erneut:  
 
1. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Schalltechnische 
Untersuchungen zu Straßenverkehrslärmimmissionen vor?  
2. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung die für die 
Schalltechnischen Untersuchungen notwendigen Verkehrsdaten vor?  
3. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes bearbeitet die Verwaltung aktuell Anträge auf 
verkehrsberuhigende Maßnahmen wegen Straßenverkehrsimmissionen? (Aus 
Datenschutzgründen genügt die Angabe eines Straßenabschnittes)  
4. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die 
Werte der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die 
konkreten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln).  
5. Wie kommt die Verwaltung ihren Verpflichtungen aus § 7 UIG nach?  
  
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Hintergrund: Die bisherigen Antworten der Verwaltung sind falsch : 
 
zu 1) https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__7.html  
 
Sinn und Zweck des Paragrafen ist es, dass sowohl dem Bürger als auch der Verwaltung 
alle vorhanden Umweltinformationen leicht zugänglich sind. Der Paragraf schlägt selbst 
Beispiele vor welche Maßnahmen ergriffen werden können, um ihm zu genügen. Keine 
einzige dieser Maßnahmen und auch keine vergleichbaren Maßnahmen wurden genannt. 
Dennoch behauptet man das Gesetz einzuhalten. Würde man das Gesetz einhalten, wäre es 
nahezu unmöglich bei der Beantwortung der Einwohnerfrage Lärmgutachten zu vergessen.  
 
zu2) Es müsste für jedes größere Bauvorhaben der letzten Jahre ein Lärmgutachten 
vorliegen. Explizit bekannt und fehlend in der bisherigen Aufzählung sind das Lärmgutachten 
zur Pallenberg Str. und das zum Bebauungsplan an der Kempener Str. 
 
zu 3) Für das frisch erstellte Lärmgutachten zur Pallenberg Str. wurden Verkehrsdaten 
erfasst. Mindestens diese hätten vorliegen müssen. 
 
zu 4) Der  Antrag zur Jesuitengasse fehlt in der Aufzählung, ob weitere Anträge fehlen, ist 
uns  nicht bekannt. 
 
zu 5) Hier wurde an der Frage vorbei geantwortet. Es liegen der Verwaltung konkret 
Lärmgutachten zur Neusser Str. in Weidenpesch, zur Kempener Str. und zum Clouth 
Quartier vor die Überschreitungen der Orientierungswerte ausweisen. Darüber hinaus sind 
aus den Lärmkarten zahlreiche Überschreitungen abzulesen. Diese Daten liegen der Stadt 
auch als Geodaten vor. Daher müsste es für die Verwaltung ein Leichtes sein diese nach 
Überschreitung der Orientierungswerte zu filtern. Unter Protected link lassen sich die Werte 
beispielsweise Grundstück für Grundstück abrufen. Weitere Informationen müssten der 
Verwaltung im Rahmen des Lärmaktionsplans zur Verfügung stehen. Dass alle diese 
Quellen leicht zugänglich und strukturiert sein müssen, folgt wiederum aus der ersten Frage 
bzw. dem § 7 UIG. Im Übrigen verweisen wir auf Protected link 
 
 
 
gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neusser Straße
  • Kempener Straße
  • Jesuitengasse

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Details

Aktenzeichen
AN/1812/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (GUT/Klima)
Datum
12.10.2023
Erstellt
12.10.2023 09:53