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Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0557/2024 vom 02.05.2024

Stand: Am 27.06.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 5 - Lohsestr. Grundriss Fahrebene

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    6465636261Neusser StraßeInnereKanalstraße 6261636564 3 STG. 19,67/2635.7535.75 3 STG. 19,5/26 3 STG. 20,5/25 3 STG. 20,17/26 7 STG. 20/233 STG. 19,33 35.9335.9338 STG. 15/3340 STG. 15/33 40 STG. 15/33Richtung Haltestelle EbertplatzRichtung Haltestelle Florastr.b/h 1.885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 2.01/2.01b/h 2.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.41/2.01 b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01 b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01 b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 38 STG. 15/33 TECHNISCHES ERSATZTEILLAGER 5.53SCHALTRAUM 8.9LÜFTUNG 6.11FAHRSTROM-8.01SIGNALANLAGE KABELRAUM 8.4fbfhT19T16fhT15fhT18T17 UMFORMER 7.4ELA RAUM 7.6LÜFTUNG 6.127.02HEBEANLAGE 6.31LAGERRAUM 5.51fhUNTER-VERTEILUNG7.74 b/h 1.51/2.635Batterie SICHERHEITS-STROMVERSORGUNGERSATZNETZ7.51T1T neufhT2fhT3fhT4T5T6/fbT7fhfhLAGERRAUM5.51ehem.ehem.LÜFTUNG 6.12 HOCHSPANNUNGSRAUM 7.2TRAFO 7.1UNTERVERTEILUNG 7.73LÜFTUNG 6.137.03(8.6)T neufhT21T22T23fh-rdT24 Löschwasser-entnahmestelle 1fb-rd/T20fh-rdfh-rdRolltor HEBEANLAGE 6.328.02LÜFTUNG 6.14GLEICHRICHTER 8.8FAHRTRAFO 8.7LAGERRAUM 5.52T neuT8fhT11T10fhT9 fhT12T13fb-rdfh-rd/Trennung zur Fahrtreppe Trennung zur Fahrtreppe Löschwasser-entnahmestelle 2 Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschriftfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1Plan-Nr.-Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumNamePlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerkMaßstab:Planstufe:Bauwerk:Datum:PhaseIndexStatusPlanart/ Inhalt------ Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnStadt KölnAmt 66KVB AGTechnische AusrüstungFirma ObermeyerStEBkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Zugehörige ZeichnungenBlatt Nr.:Art der Abstimmung / DienststelleDatumName Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift V O R A B Z U GDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftÜbersicht: 69-25013GR0101-VStadtbahnhaltestelle LohsestraßeAufzugsnachrüstung+BrandschutzsanierungBeschlussvorlageGrundrissFahrebeneStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln01.02.20241:10001.02.202401.02.202401.02.2024TuttolomondoSchäferMichelsGENEHMIGUNGSPLANUNGATG04 Grundriss Fahrebene M. 1:100 Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Legende: Türen NEU Türen BestandTaktile Bodenleitelemente NEUStahlbeton BestandStahlbeton NEUBodenbelag NEU
  • Anlage 8 - Stellungnahme zum Schreiben des RPA

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    / 2 69 19.06.2024 692/11 Anlage 8 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (0557/2024) für den Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Her- stellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße RPA-NR.: 143/21/04/24 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss zur Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Loh- sestraße (0557/2024)“ eine Stellungnahme vom 24.04.2024 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle Die Berücksichtigung einer „Kostenun- schärfe“ i. H. v. rund 1,2 Mio. € in der Kos- tenberechnung wird seitens des RPA in Frage gestellt. Die Kostenunschärfe fußt auf dem Unterschied der Kostentiefe der verschiedenen Kostener- mittlungsarten. In der vorliegenden Kostenbe- rechnung (LP 3, Entwurfsplanung) wurden un- günstig 10 % als mögliche Kostenabweichung nach oben in Ansatz genommen. Die weitere Planungsvertiefung im Zuge der Ausführungsplanung (LP 5) wird zeigen, ob die Kostenunschärfen einzelner Planungsinhalte auch zu einer kostengünstigeren Entwicklung führen. Den Unterlagen des Planers kann entnom- men werden, das Ko sten für das Umverle- gen von Bestandsleitungen sowie Kosten der KVB nicht berücksichtig wurden. Die Kosten für die Umverlegung wurden bei der Übersicht Gesamtkosten der KG 550 als Pau- schale (Nr. 550 Leitungsumverlegung in Höhe von 160.000€) zugeordnet. Die KVB ist im bisherigen Planungsprozess ein- gebunden. Eigene Kostenanteile der KVB sind im Zuge der geplanten Arbeiten nicht vorgese- hen. Auf bestehende Kostenunsicherheiten in Be- zug auf die Schadstoffbeseitigung und Kampfmittelerkundung wird in den vorgeleg- ten Unterlagen hingewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bau- gruben der Aufzüge in einem ehemaligen Bau- grubenbereich befinden, welcher zu damaligen Zeit erkundet wurde. Daher ist keine Kostenun- sicherheit aus Kampfmittelerkundung zu erwar- ten. - 2 - Die Kosten für die Schadstoffbeseitigung wur- den aus Vergleichsobjekten aus dem Stadt- bahnbereich übernommen und in der Kostenbe- rechnung aufgeführt. Das Leitungsnetz entspricht nicht den tech- nischen Anforderungen der Trinkwasserver- ordnung. Die Trinkwasserleitung bleibt im Bestand beste- hen und wird nicht verändert. Im Rahmen der weiteren Planung wird geprüft, ob eine Erneue- rung erforderlich ist oder ob der Bestand ohne Änderung erhalten bleiben kann. Die Planungskosten sind nicht nach den Leistungen getrennt aufgeführt, sondern werden pauschal angegeben. Aus den vor- genannten Gründen können die Kosten nicht bestätigt werden. Die Größenordnung wurde aus vergleichbaren Projekten prozentual angesetzt. Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 18.06.2024 abgestimmt. Das RPA weist auf folgendes hin: Die Einw ände des Fachplaners aus dem Erläuterungsbericht in Bezug auf das Lei- tungsnetz (Trinkw asserversorgung) zu beachten sind. Die mangelhafte Bestandsin- stallation ist aktenkundig dokumentiert. Der Bauherr muss die anerkannten Regeln der Technik zur Trinkw asserhygiene einhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der Betreiberverantw ortung. Die übrigen Aussagen zur Kostensituation sind im We- sentlichen nachvollziehbar.
  • Anlage 3 - Lohsestr. Ausbauplan Aufzüge

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    38 STG. 15/33 Bodenbelag neu bis Bauwerksbodenfuge 3020 8.3253.225 40 2.20 40 6.775 402.70 1.69 9030 60 60 2.41 2.07 1.04 26 4.31 3.95 86 1.55 75 606060 5.5760 8.06 3.05 90 85 38 2 4.38 80 58 47 1.04 47 Aufzug 1: 2,20x2,70m (Kabine 1,10x2,10m) Fahrebene / Straßenebene Fuge Boden: Migua FV 35 Edelstahl Kontraststreifen: 100x600x11mm, Pure Line, Farbe: PL 90 (anthrazit) mind. R10; Fa. Villeroy & Boch o.glw . (s. Plan 69-25013_04_E_AB_GP_0004) Leitstreifen: Rillenstein KNAPP 300x300x20mm Farbe:Weiß Nr. 470 o. glw. (s. Plan 69-25013_04_E_AB_GP_0004) Fuge Wand: Migua D20/300 Aufmerksamkeitsfeld 60x90cm aus Noppenformsteinen Nische für Aufzugsschaltschrank: 1.20 x 0.50 x 3.02m Laut Protokollpunkt 3306 - 13cm Estrich in Nische Lage der Kabine nach Angabe der Werkplanung der Aufzugsfirma Entnahmestelle (Löschwasserleitung trocken) Erdungsbrücke Weitkowitz Typ WEB 13 o. glw. (s. Plan 69-25013_04_E_TR_ER_0001) Bodenbelag -neu: Basis 3; Macro Format: 300x300x9mm Farbe: anthrazit Fa. AGROB BUCHTAL o. glw. Bodenfuge: Sopro TFb 557 Titanfuge 3-30mm o. glw. Fugenfarbe: 66 anthrazit Nische für Anforderungstableau; gemäß Angabe Objektplaner Rohbau und Fachplaner Aufzugstechnik 3.04 62 1.20 Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb in der Schachtgrube. Halfenschienen l=2,55m nachrichtlich übernommen aus Plan 6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V Pumpensumpf 30x30x10cm nachrichtlich übernommen aus Plan 6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V 64 65636261 Neusser Straße Innere Kanalstraße ~+47.580 +35.22 +47.83 3 4 153 156 Chorweiler15 +36.00 genaue Höhen sind im späteren Verlauf durch den Deckenhöhenplan zu klären Abhangdecke neu; siehe 6925013-04-A-AB-GP-0010 Grundwasserstand und Baugrubenelemente in Plänen Objektplanung Angabe der Halfenschienen oder Dübel gemäß Pläne der TGA Aufzug 37 8 3.0220 33 60 78 70 8 40 8 701.20 SKh= 3.90 1.00 83 12.57 392.96 32.643 3.35 4.60 Gitterrost 2-Lg-Zementfaserplatte (neu) dauerelastische Fuge Deckenanbauleuchte Norka Talon (570/285/73mm) Vordach Lüftungslamellen Edelstahlblech d=2mm Rufsäule 15/15 cm; Edelstahl s. 69-25013_04_A_AB_GP_0003 Konsole für spätere optionale Nachrüstung des mobilen Hochwasserschutzes Boden gefliest, ohne Gefälle; Bodenbelag -neu: Basis 3; Macro Format: 300x300x9mm Farbe: anthrazit Fa. AGROB BUCHTAL o. glw. Pumpensumpf 30 x 30cm, t=10cm; gemäß Schachtpläne SPI Schacht-Effektbeleuchtung Aufbauleuchte HAMM 1-lampig; mit Schutzrohr- Reflektor Raumstrahler; l=1.237m; Wandfliese - neu; Format: 12,5/50cm, 12,5/100cm und eventuell zugeschnitten Farbe: neutral 8 (lichtgrau) grün dunkel grün mittel grün hell gelb hell Plural; Fa. AGROB BUCHTAL o. glw. Wandfuge: Sopro TF Titanfuge 2-30mm o. glw. Fugenfarbe: 15 grau 1 x Rauchschalter - neu (nach Vorgabe TGA ) Brandschutzkanal I30-I90 Langfeldleuchte LED in Medienkanal Edelstahlblech 2,3%2,3%2,3% 2,3% Schachtkopf-Effektbeleuchtung; Aufbauleuchte HAMM 1-lampig; mit Schutzrohr-Reflektor Raumstrahler; l=1.237m; Edelstahlblech d=6mm Mineralwolle d=100mm Schachtkopfhöhe nach Angaben der TGA-Fördertechnik Antrittsbeleuchtung 1.05 Schachtverglasung: VSG 12 (2 x 6 mm + PVB-Folie) Klarglas. Im Straßenbereich umlaufend mit Sonnenschutzfolie auf der Innenseite. Dichtungsprofile aus APTK o. glw. nach DIN 7863. Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb in der Schachtgrube. Erdung nachrichtlich übernommen aus Plan 69-2513_04_E_TR_ER_0001_-_NF Erdung nachrichtlich übernommen aus Plan 69-2513_04_E_TR_ER_0001_-_NF Halfenschienen nachrichtlich übernommen aus Plan 69-2513_04_E_TA_DE_0001_i_V 3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 A u f z u g i m B r a n d f a l l n i c h t b e n u t z e n ! L a u t s p r e c h e r o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o A u f z u g A u f z u g i m B r a n d f a l l n i c h t b e n u t z e n ! L a u t s p r e c h e r o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o A u f z u g 64 65 Bestand Bestand 3 4 153 156 38 47 81 2.20 93 2.074762 2.91 1.20 1.45 2.383.10 3.35 33 3 545 5852.19 Neu Durchbruch 1.10 1.00 39 1.05 38 1.04 85 66 85 20 1.28 5 6 363 20 10 10 2.96 6 5 2.91 2.82 3.02 3.02 2-Lg-Zementfaserplatte Entlüftung Nische für Aufzugsschaltschrank; Türe, Edelstahl, 2-flg. Anforderungstableau; gemäß Angabe Fachplaner Aufzugstechnik Schild (Linienweganzeiger) aufkleben Fliesen Bestand Fliesen Bestand Sockel (neu): Pure Line PL 90 50/600/11mm, Farbe: anthrazit Fa. Villeroy & Boch o. glw. Tableau; gemäß Angabe Fachplaner Aufzugstechnik 2 x KVB-Infovitrine; neue Position mit Stromleitung auf Fliese Wandfliese - neu; Plural Format: 125/500/8mm, 125/1000/8mm und eventuell zugeschnitten; Farbe: neutral 8 (lichtgrau) grün dunkel grün mittel grün hell gelb hell Fa. AGROB BUCHTAL o. glw. Wandfuge: Sopro TF Titanfuge 2-30mm o. glw. Fugenfarbe: 15 grau Edelstahlblech d=3mm elektropoliert Edelstahlblech d=3mm elektropoliert Kantenschutz Edelstahlblech Kantenschutz Edelstahlblech Edelstahlblech gekantet d=1,5mm TaxiAuerstraße Kempenerstraße 3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 A u f z u g i m B r a n d f a l l n i c h t b e n u t z e n ! L a u t s p r e c h e r o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o A u f z u g 3.35 1.10 TaxiAuerstraße Kempenerstraße X 6261 63 64 65 3 STG. 19,67/26 35.75 35.75 35.74 R 35.82 F35.75 3 STG. 19,5/26 3 STG. 20,5/25 3 STG. 20,17/26 7 STG. 20/23 3 STG. 19,33 35.93 35.93 35.875 R 35.955 F 35.9335.75 R 35.775 R 35.83 F 35.855 F 35.83 R 35.91 F 35.87 R 35.95 F 38 STG. 15/3340 STG. 15/33 40 STG. 15/33 Richtung Haltestelle Ebertplatz Richtung Haltestelle Florastr. 35.74 R 35.82 F 38 STG. 15/33 35.775 R 35.855 F 35.83 R 35.91 F 35.9335.875 R 35.955 F UNTER- VERTEILUNG 7.74 ELA RAUM 7.6 LÜFTUNG 6.12 7.02 HEBEANLAGE 6.31 LAGER 5.51 FAHRSTROM- SCHALTRAUM 8.9 LÜFTUNG 6.11 8.01 LAGERRAUM 5.52 HEBEANLAGE 6.32 LÜFTUNG 6.14 8.02 GLEICHRICHTER 8.8 FAHRTRAFO 8.7 (8.6) HOCHSPANNUNGSRAUM 7.2 LÜFTUNG 6.13 UNTERVERTEILUNG 7.73 TRAFO 7.1 7.03 X X X X X ZENTRAL- BATTERIE 7.51 SIGNALANLAGE KABELRAUM 8.4 TECHNISCHES ERSATZTEILLAGER 5.53 X X X X X X X X X X X X X UMFORMER 7.4 2.20 2.20 2.702.70 Schild "1" (a+b) - neu 2 x KVB Infovitrine verschieben2 x KVB-Infovitrine neue Position mit Stromleitung auf Fliese 2 x KVB Infovitrine versetzen Abfallbehälter versetzen Stations- und Richtungsschild entfernen 2 x KVB-Infovitrine neue Position mit Stromleitung auf Fliese Stations- und Richtungsschild versetzen Abbruch Bestandsrampe bis Bauwerksfuge Abbruch Bestandsgeländer; Geländer neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015 Abbruch Bestandsgeländer; Geländer neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015 Abbruch Bestandsrampe bis Bauwerksfuge Ansicht -I- EntnahmestelleEntnahmestelle (Löschwasserleitung trocken) Löschwasserleitung trocken 3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 A u f z u g i m B r a n d f a l l n i c h t b e n u t z e n ! L a u t s p r e c h e r o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o A u f z u g 2.20 3.37 (3.35) 3.98 (3.95) 2.96 3.35 39 TaxiAuerstraße Kempenerstraße 4 Schattenfuge 99 ~6 4 336 39 60 2 Wand (neu) 2-Lg-Zementfaserplatte; -Fläche grundieren mit Tiefengrund, lösemittelfrei -Fläche 2x streichen mit Dispersionsfassadenfarbe RAL 9001 Cremeweiß (z.B. Brillux - Evocryl 200) -Fläche 2x mit Antigraffitibeschichtung streichen Klarlack matt "Scheidel - EPOSILAN Schutzlack 2 K“ Edelstahlblech - neu gekantet, d=3mm, in der Flucht der vorh. Fliesen Streckmetalldecke - neu; LMD-ST 213 BWS Typ 4 mit 2cm Fuge, Ballwurfsicher Streckmetallgitter: Rautenmasche 50x25x3x2mm Farbe: RAL 9006 (weißaluminium) Fa. Lindner Group o. glw. 325 Anpressleiste Stahlschachtgerüst - Hohlprofil statischer Nachweis durch AN 30x30x2mm 6 99 60 40 2.20 40 2.70 40 2.42 4.31 3.04 6 2-Lg-Zementfaserplatte; -Fläche grundieren mit Tiefengrund, lösemittelfrei -Fläche 2x streichen mit Dispersionsfassadenfarbe RAL 9001 Cremeweiß (z.B. Brillux - Evocryl 200) -Fläche 2x mit Antigraffitibeschichtung streichen Klarlack matt "Scheidel - EPOSILAN Schutzlack 2 K“ Streckmetalldecke - neu; LMD-ST 213 BWS Typ 4 mit 2cm Fuge, Ballwurfsicher Streckmetallgitter: Rautenmasche 50x25x3x2mm Farbe: RAL 9006 (weißaluminium) Fa. Lindner Group o. glw. Deckenanbauleuchte Norka Talon (570/285/73mm) 1 x Rauchschalter - neu (nach Vorgabe TGA ) Leuchte NORKA München LED (LxBxH) 1692x191x80mm, o.glw. (neu) Edelstahlblech - neu gekantet, d=3mm, Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb in der Schachtgrube. Halfenschienen l=2,55m nachrichtlich übernommen aus Plan 6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt Köln Amt 69 freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen Datum / Unterschrift freigegeben ohne Einträge freigegeben mit Einträgen Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr. - Planverfasser/in : gepr. gez. bearb. Datum Name PlantypGewerkBauwerksnummer NummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: Phase Index Status Planart/ Inhalt - - - - - - Stadt Köln Amt 692/11 Stadt Köln Stadt Köln Amt 66 KVB AG Technische Ausrüstung Firma Obermeyer StEB keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen Art der Abstimmung / Dienststelle Datum Name Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Übersicht: 69-25013 GP 0001 b NF Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße Aufzugsnachrüstung Fahrebene Grundriss, Schnitt, Details Aufzug 1 Stadt Köln Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 04.10.2023 1:250, 1:50, 1:5 19.01.2022 19.01.2022 19.01.2022 Oeder Wycisk/ Dederichs Michels ENTWURFSPLANUNG AB E 04 a Grundriss Zugang zum Aufzug 1 M. 1:50 Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz b b a Übersicht Grundriss Fahrebene M. 1:250 Wandabwicklung - Zugang zum Aufzug 1 M. 1:50 Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz Ansicht -I- Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz Schnitt b-b M. 1:50 paletten Schnitt a-a M. 1:50 Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz Detail "B" M. 1:5 Deckenanschluss Deckenansicht Aufzug 1 M. 1:50 Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz "B" Leuchten: Deckeneinbauleuchten -Tiefstrahler streuend mit symmetrischer Lichtstärkeverteilung, Leuchtmittel: LED, Schutzart IP65, Schutzklasse mind. II, 30 Watt; Abschlussring aus Edelstahl mit Einbaugehäuse; Leuchtengehäuse Aluminiumguss -Sicherheitsglas; Art. Nr 6714, Fa. BEGA o. glw. Einbauleuchte am Bahnsteig -Fa. Pracht Taunus T5, IP65, 49 Watt o. glw. 6.39 1.04 4.31 1.04 Aufzug 1 Aufzug 2 Rampe neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015 Rampe neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015 Dezernat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Die Oberbürgermeisterin V o r a b z u g
  • Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 11.06.2024

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    Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.06.2024 öffentlich 4.6 Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barriere- freiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 0557/2024 RM Lorenz bedankt sich für die sehr gute Verwaltungsvorlage und teilt die Zustim- mung der SPD -Fraktion mit. Dennoch bittet er die Verwaltung, bis zur Ratssitzung eine schriftliche Stellungnahme zur Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes nachzu- reichen. Diese sei grundsätzlich immer wünschenswert. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertre- tung Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu be- schließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Ge- währung von Zuschüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße durch den Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen Ausstattungselementen auf der Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Ge- samtkosten (Planungs- und Baukosten) in Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor För- derung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 0557/2024 Freigabedatum 02.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zu- schüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße durch den Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen Ausstattungselementen auf der Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) in Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor Förderung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes un- eingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 17.800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. „Förderung“ % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 anteilig) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 712.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 anteilig) a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 448.500 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wesentliche Ziele aller Kölner Stadtbahnplanungen sind der barrierefreie Ausbau der Halte- stellen und die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gesetzliche Grundlage für den barrierefreien Ausbau ist das Personenbeförderungsgesetz, nach dem eine Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Durch den Bau sicherer und komfortabler Haltestel- len, mit stufenlosem Ein- und Ausstieg sowie der barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet. Als wesentliche Grundlage für die Leistungen der Objekt- und Fachplanungen wurde für die Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße ein umfassendes Brandschutzkonzept einschließlich Simu- lation der Räumung der Stadtbahnhaltestelle im Ereignisfall erstellt. Mit der weiteren Vertie- fung bis zur Genehmigungsplanung wurde die Betriebstechnik, soweit diese für den Betrieb der Haltestelle und der neuen Aufzüge erforderlich ist, überprüft und überplant. Die beiden Seitenbahnsteige der Fahrebene und die beiden Zwischenebenen im Norden und Süden der Haltestelle werden zur Verbesserung der Barrierefreiheit mit taktilen Elementen 3 und Indikatoren ausgestattet. Die Ausbildung der taktilen Leitelemente an den Oberflächen erfolgt im direkten Umfeld der Aufzüge und in Abstimmung mit der detaillierten Straßenpla- nung. Zeitliche Umsetzung des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses Am 12.11.2015 hat der Rat den Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Einbau von Aufzügen an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße gefasst (Vorlagen-Nummer 3064/2014). Im Rahmen der Planung gab es deutliche Verzögerungen, insbesondere bei der Ausschreibung der Planung zur Technischen Gebäudeausrüstung. Eine erste Ausschreibung der Planungsleistungen konnte aus vergaberechtlichen Gründen nicht abgeschlossen werden. Hiernach wurde ein zweites europaweites Vergabeverfahren initiiert und die Planungsleistung schließlich mit einer Verzögerung von rund 24 Monaten beauftragt. Weiterhin kam es bei der Erbringung der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüs- tung seitens des durch die Verwaltung beauftragten Auftragnehmers zu Terminverzögerun- gen. Die Entwurfsplanung wurde mit einem Zeitverzug von rund 33 Monaten vorgelegt. Wäh- rend dieser Zeit wurden in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der beauftragten externen Projektsteuerung zahlreiche Gespräche mit dem beauftragten Planungsbüro geführt, mit dem Ziel der Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Planung. Schlussendlich konnte die Entwurfs- planung erst Ende 2023 abgeschlossen werden. Beschreibung der vorhandenen Situation Die Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße befindet sich im Stadtbahntunnel unter der Neusser Straße im Süden des Stadtbezirks Nippes. Die Neusser Straße ist nicht nur Hauptverkehrs- ader des Stadtteils Nippes, sondern auch die wichtigste Einkaufsstraße und kulturelle Begeg- nungsstätte im Stadtviertel. Die Neusser Straße verläuft im Bereich des Inneren Kölner Grün- gürtels über eine Straßenbrücke, die eine geplante, aber zwischenzeitlich verworfene Auto- bahntrasse überquert („Kölner Stadtautobahn“). Der mittlere Bereich der Stadtbahnhaltestelle liegt unter der ursprünglich geplanten Autobahntrasse, die heute als Geh- und Radweg ausge- baut ist. Das Haltestellenbauwerk besteht aus einer Fahrebene mit Seitenbahnsteigen und aus zwei Verteilerebenen, die sich an das nördliche und das südliche Ende der Stadtbahnhaltestelle anschließen. An der nördlichen Verteilerebene befinden sich in Höhe der Lohsestraße zwei Treppenanlagen, die jeweils als Kombination aus fester Treppe und Fahrtreppe ausgebildet sind und zum östlichen und westlichen Gehweg der Neusser Straße führen. Von diesen Zu- gängen aus wird der südliche Bereich des Stadtteils Nippes unmittelbar erschlossen. Die zwei südlichen Haltestellenzugänge werden als nicht barrierefreie, lange Rampen mit einzelnen Treppenstufen von der Verteilerebene zum Knotenpunkt Neusser Straße / Innere Kanalstraße geführt. Dort erschließen sie das Gebiet um den Neusser Platz. Die beiden südlichen Zu- gänge zur Verteilerebene besitzen keine Fahrtreppen. Von den beiden unterirdischen Vertei- lerebenen sind die beiden Bahnsteige jeweils über eine Kombination aus fester Treppe und Fahrtreppe erreichbar. Die Bahnsteige sind ca. 80 m lang, ca. 4 m breit und Teil des Nieder- flursystems. Sie sind geeignet für das niveaugleiche Ein- und Aussteigen in die hier eingesetz- ten Niederflurfahrzeuge der Stadtbahnlinien 12 und 15. Planung der baulichen Maßnahmen Die Standorte der Aufzüge richten sich nicht nur nach den Zwangspunkten auf der Straßen- ebene, sondern auch nach der vorhandenen Bausubstanz. Im mittleren Bahnsteigbereich, über dem sich eine Straßenbrücke im Verlauf der Neusser Straße, ihre Widerlager und Win- kelstützmauern befinden, sind technisch und statisch keine Aufzugsstandorte möglich. Nur in Richtung der nördlichen Bahnsteigenden befinden sich geeignete Standorte, auch weil die Seitenbahnsteige hier breiter werden. Unmittelbar vor den Aufzügen werden die bestehenden Tunnelwände in der Fahrebene geöffnet und die beiden Seitenbahnsteige zusätzlich ausge- weitet. Vor den Aufzügen entstehen großzügige und offene Wartezonen. Die Standorte der Aufzüge werden geradlinig an der Straßenachse ausgerichtet. 4 Bei der Planung der Aufzugstandorte wurden die benötigten Flächen für die Fahrbahnen, Radverkehrsanlagen und Gehwege sowie die Lage der Haltestelle in Beziehung zur Straßen- ebene berücksichtigt. Die Planung der Verkehrsflächen im unmittelbaren Bereich der Aufzug- standorte in der Straßenebene wird laufend mit der angrenzenden Umgestaltung der Kreu- zung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße abgestimmt. Der Umbaubereich der Auf- züge schließt im Norden an die Ausbaugrenze der Straßenplanung an. Der Baubeschluss zur Umgestaltung wurde am 07.09.2023 durch den Rat gefasst (Vorlagen-Nummer 0515/2023). Der westliche Aufzug 1 befindet sich an der Oberfläche im Gehwegbereich, der im Bereich des Aufzuges angepasst wird. Der östliche Aufzug 2 befindet sich teilweise im Bereich des vorhandenen Radweges, der örtlich verlegt werden muss. Die Verlegung des Radweges im Bau- und Endzustand wird in Abhängigkeit der Bauzustände beider Maßnahmen koordiniert. Die Aufzüge werden von außen an das Tunnelbauwerk angebaut, was einen aufwendigen, wasserdichten Verbau in Form von Bohrpfählen für die Baugruben erfordert. Die Rohbau- schächte werden als wasserdichte Betonbauwerke errichtet. Die Schachtbauwerke werden auf der Innenseite mit farbigen Wandfliesen belegt. Auf der Fahrebene werden im Bereich der Betriebsräume bauliche Maßnahmen erforderlich, welche zur Einbringung und Aufstellung der Technischen Anlagen der Betriebstechnik not- wendig werden. In den Zwischenebenen finden Umbauarbeiten zur Neuorganisation der Be- triebsräume statt. Die vorhandenen Abhangdecken werden zurückgebaut. Es ist vorgesehen neue Abhangde- cken einzubauen. Die neuen Abhangdecken werden als offene Metalldecken errichtet, auch um zusätzlichen Raum für im Brandfall austretende Rauchgase zu schaffen. Aufzugstechnik Die beiden Aufzüge werden die Straßenebene direkt mit den Seitenbahnsteigen verbinden. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden die Bahnsteig- und Verteilerebenen und die Stra- ßenoberfläche zur Auffindung der Aufzüge und Treppen zusätzlich mit Bodenindikatoren nachgerüstet. Die Aufzüge sind als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 2,10 m geplant. Die Rohbaumaße der Aufzugsschächte betragen ca. 2,20 m x 2,70 m. Die Öffnungsbreiten der Türen betragen 1,00 m. Bei den Aufzügen handelt es sich um Durchla- der. Die Förderhöhe der beiden Aufzüge beträgt ca. 12,00 m. In die massiven Schachtbau- werke werden die Traggerüste der Aufzüge inklusive der kompletten Maschinentechnik einge- bracht. Geplant sind transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwänden und dem Schachtgerüst. Die Detailausstattung, auch der Bedienelemente der Aufzüge, wurde mit den Behindertenverbänden am 10.09.2019 im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstel- lungsgesetz abgestimmt. Betriebstechnik und Technische Maßnahmen Im Rahmen der Planung der beiden neuen Aufzüge ergaben sich grundlegend neue Anforde- rungen an die bestehenden betriebstechnischen Anlagen (elektrische Energieanlagen, Lüf- tungstechnische Anlagen, Anlagen der Gebäudeautomation, Feuerlöschanlagen, Wasser- und Abwasseranlagen). Die vorhandenen Anlagenteile wurde auch im Hinblick auf ihre jeweilige Restnutzungsdauer bewertet. Dabei war das erstellte Brandschutzgutachten eine wichtige Planungsgrundlage. Ein signifikanter Anteil der betroffenen Anlagenteile wird erneuert. Die bestehenden raumlufttechnischen Anlagen werden weitestgehend erneuert. Zur Sicher- stellung der erforderlichen Kühllasten in den unterschiedlichen betriebstechnischen Räumen werden verschiedene Kühlkomponenten umgesetzt. Als eine wesentliche Anforderung aus dem Brandschutzgutachten wird eine neue „trockene“ Feuerlöschanlage, welche nur zur Löschwasserversorgung der Feuerwehr dient, errichtet. Die 5 Standorte der Löschwasserentnahmestellen im Bauwerk sind mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln abgestimmt. Dies gilt ebenso für die Einspeisepunkte in der Straßenebene der Neusser Straße. Sowohl die Beleuchtungsanlagen über den beiden Seitenbahnsteigen als auch die Beleuch- tung der Zwischenebenen werden erneuert. Die Umsetzung der Anforderungen an die allge- meine Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit ist somit möglich, auch die Sicherstel- lung des anteiligen Betriebs aus dem Normalnetz, dem Umformernetz und dem Sicherheits- stromnetz ist nach der baulichen Umsetzung gegeben. Die Beleuchtung der beiden Seitenbahnsteige und der beiden Zwischenebenen wird erneuert. Die Anforderungen an die allgemeine Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit können umgesetzt und eingehalten werden. Eine weitere Nutzung der vorhandenen Stromversorgung ist aufgrund des Lebensalters der Anlagen nicht mehr gegeben. Durch die neuen Aufzüge entstehen neue technische Anforde- rungen. Da eine technische Nachrüstung nicht möglich ist, muss unter anderem die Hauptver- teilung der elektrischen Versorgung in der Haltestelle komplett erneuert werden. Es muss zu- sätzlich der Wechselrichter ausgetauscht werden, da durch die Aufzüge ein höherer Energie- bedarf entsteht. Ein Großteil der vorhandenen Kabel wird zurückgebaut und neu verlegt. Die Sicherheitsstromversorgung wird ebenso erneuert. Für eine Notstromversorgung der kompletten Haltstelle durch eine mobile Netzersatzanlage werden in Straßenebene ein Einspeisepunkt als Unterflurverteiler und die entsprechenden An- lagenbauteile in der Stadtbahnhaltestelle angeordnet. Eine Aufstellfläche für ein entsprechen- des Großgerät im Bereich der Nebenflächen der Neusser Straße ist vorgesehen. Für die Erteilung von Durchsagen in der Fahr- und Verteilerebene ist eine Erneuerung der Lautsprecher vorgesehen. Die bisherige Anlage in der Haltestelle Lohsestraße dient aus- schließlich betrieblichen Durchsagen. Die technische Gebäudeausstattung wird auf den aktuellen Stand gebracht und automatisiert. Der Übergabepunkt und die Datenschnittstellen zur Fernüberwachung in der Leitstelle sind abgestimmt Einschränkungen während der Bauphase Der Stadtbahnbetrieb der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße wird während der gesamten Bau- zeit gesichert. Während der Rohbauarbeiten zur Öffnung der Tunnelwände im Bereich der neuen Aufzüge und zur baulichen Umsetzung der Schachtbauwerke werden die beiden Seitenbahnsteige mit einer provisorischen Einhausung abgetrennt. Die Andienung der beiden Bahnsteige erfolgt während dieser Zeit überdie südliche Zwischenebene und die hier vorhandenen Zu- und Ab- gänge. Der Zu- und Abgang über die nördliche Zwischenebene ist in diesem Fall nicht mög- lich, es werden lediglich Fluchtwege von den Bahnsteigen freigehalten und baulich sicherge- stellt. Die bauzeitliche Sperrung der nördlichen Zu- und Abgänge auf die Fahrebene dauert rund 18 Monate. Die baulichen und betrieblichen Zwischenzustände wurden im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes einschließlich Simulation der Entfluchtung im Brandfall mit betrachtet. Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten für die beiden neuen Aufzüge werden die vorhandenen Abhangdecken in mehreren Bauabschnitten mit wechselnden Baustelleneinrichtungsflächen zurückgebaut. Die Arbeiten werden unter Berücksichtigung des vorliegenden Schadstoffgut- achtens ausgeführt. Begleitend zum Rückbau der Abhangdecken werden entsprechende Ge- rüste als Arbeits- und Schutzgerüste auch zur Vermeidung von Staubkontaminationen der in Betrieb bleibenden Verkehrsflächen angeordnet. Die Halteposition der Stadtbahnwagen an den beiden Seitenbahnsteigen wird entsprechend angepasst. Auf Straßenebene der Neusser Straße werden Baustelleneinrichtungsflächen, insbesondere 6 während der Herstellung der tiefen Baugruben für die Aufzugsschächte, als Aufstell- und Be- wegungsflächen für große Spezialtiefbau-Geräte benötigt. Zu jeder Zeit ist die Neusser Straße in Fahrtrichtung Süden (stadteinwärts) und in Fahrtrichtung Norden (stadtauswärts) mindes- tens auf einer Fahrspur für PKW befahrbar. Eine Radwegführung für beide Richtungen wird ebenfalls eingerichtet. Genehmigungsverfahren Für die Maßnahme der Nachrüstung von zwei Aufzügen zur Herstellung der Barrierefreiheit an der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße wird durch die Bezirksregierung Köln ein Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Termine und Zeitplanung Mit der Umsetzung der Maßnahme soll Mitte 2025 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt vo- raussichtlich 36 Monate. Rechnungsprüfungsamt (RPA) Die Kostenberechnungen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellung- nahme vorgelegt. Die Stellungnahme des RPA ist in der Anlage 6 angefügt. Kosten Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Gesamtkosten von rund 17.800.000 € brutto (3 Mio. € Planungskosten und 14,8 Mio. € Baukosten) ermittelt. Die Gesamtkosten basieren im We- sentlichen auf den Kostenberechnungen der beteiligten Planer. Die Kostenberechnungen wur- den gemäß DIN 276 -Kosten im Bauwesen aufgestellt. Nach DIN 276 sind bei der Kostener- mittlungsart der Kostenberechnung Risikokosten auf Grund von Unwägbarkeiten und prog- nostizierte Kosten auf den Zeitpunkt der tatsächlich entstandenen Kosten (Kostenfeststellung) zu berücksichtigen. Die risikobedingten Kosten wurden mit 5 % der Baukosten, die prognosti- zierten Kostensteigerungen mit 10 % und die Kostenunschärfe der Kostenberechnung zur Kostenfeststellung ebenfalls mit 10 % in Ansatz gebracht. Das Gesamtprojektvolumen hat sich gegenüber dem im Planungsbeschluss im Jahr 2015 ge- nannten Aufwand von 5.500.000 € brutto deutlich vergrößert. Diese Aufwandsabschätzung und der Planungskostenansatz basierten auf einer Voruntersuchung vor Planungsbeginn. Erst auf Basis des aktuellen Brandschutzkonzeptes sowie der vorliegenden Entwurfsplanung konnte der Projektumfang abgegrenzt und eine Kostenberechnung erstellt werden. Neben der Vergrößerung des Projektumfangs war in den letzten Jahren eine Steigerung der Baupreise zu beobachten. Der Baupreisindex für Hochbauten, weist als bester anzunehmender Ver- gleichswert eine Steigerung vom Jahr 2015 (Baupreisindex 2015 = 100 %) auf 2023 (Preisin- dex 166 %) von 66 Prozentpunkten auf. Auch hat die Verdichtung der Planung eine Kostenfortschreibung verursacht, die zunächst nicht in diesem Umfang berücksichtigt wurde. Beispielhaft ist auf die Besonderheit der Bau- werksabdichtung hinzuweisen. Das Bestandsbauwerk ist mit einer außenliegenden sog. Schwarzabdichtung auf Bitumenbasis versehen. Um eine dauerhafte Wasserdichtigkeit des Bauwerks sicherzustellen, muss diese Abdichtung an den „wasserundurchlässigen“ Beton des neuen Aufzugsschachtes angeschlossen werden. Auch aufgrund des Baugrundes und der notwendigen Untergrabung des Bauwerkes entsteht zusätzlicher Aufwand. Risiken Aufgrund der Kostenermittlungsart „Kostenberechnung“ der bisher erstellten Entwurfsplanung können sich bis zur Kostenfeststellung mit Abschluss der Maßnahme Abweichungen von bis zu 20% ergeben. Aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen Materialpreisen und deutlichen Indexschwankungen können diese Abweichungen nicht belast- bar beziffert werden, auch wenn in der Kostenermittlung entsprechende Ansätze berücksich- 7 tigt wurden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme im Bestand. Für Unwäg- barkeiten aus diesem Umstand wurde ein Kostenaufschlag berücksichtigt. Gleiches gilt für das Baugrundrisiko mit schwierigen Grundwasserverhältnissen. Finanzierung Wie oben dargestellt, belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 17.800.000 € brutto. Für bisher erbrachte investive Planungsleistungen sind bereits Mittel in Höhe von rund 400.000 € brutto abgeflossen, so dass noch mit weiteren Kosten für Planung und Bau von 17.400.000 € brutto gerechnet wird. Der prognostizierte Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar: Jahr Mittelabfluss 2024 350.000 € 2025 1.500.000 € 2026 5.500.000 € 2027 4.800.000 € 2028ff 5.250.000 € Für die Baumaßnahme werden erst in 2025 Aufträge vergeben, so dass in 2024 lediglich Aus- zahlungsermächtigungen und keine Verpflichtungsermächtigungen für die Restabwicklung nö- tig sind. Die in 2024 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 350.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5-7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von Aufzügen, für das Jahr 2024 zur Verfügung. Die in den Jahren 2025ff erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen und Verpflich- tungsermächtigungen werden innerhalb der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 712.000 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 448.500 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2028ff. im Teiler- gebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber Zweckverband go.Rheinland angemeldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 13 ÖPNVG NRW eingeplant. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maß- nahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 63 %. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den erforderlichen Beitrag des Verkehrssektors zum Klima- schutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsge- 8 rechte Stadtbahninfrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit eines klimafreundlichen Mo- bilitätsangebots bei. Somit trägt die Maßnahme zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgas- ausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klima- schutz bewertet werden. Anlagen  Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung  Anlage 2 - Lohsestr. Lageplan  Anlage 3 - Lohsestr. Ausbauplan Fahrebene  Anlage 4 - Lohsestr. Grundrisse Verteilerebenen  Anlage 5 - Lohsestr. Grundriss Fahrebene  Anlage 6 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Barrierefreiheit ist eine rechtliche Verpflichtung. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und begrenzten Platzverhältnissen besteht kein Gestaltungsspielraum für die Ausführung und Lage der Aufzüge. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungamt

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    / 2 14 24.04.2024 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 0557/2024 (Stand 02.04.2024) Baubeschluss zur Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße RPA-Nr.: 143/21/04/24 Baukosten aus der Gesamtübersicht Stand 31.12.2023 17.830.550 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau eine Kostenberechnung für die Herstellung der Barrierefreiheit an der unterirdischen Haltestelle Lohsestraße vor. Gemäß Personenbeförderungsgesetzt (PBefG § 8) sind Belange mobilitätseinge- schränkter Personen zu berücksichtigen. Die eingereichten Unterlagen dokumentie- ren die Notwendigkeit der Maßnahme und beschreiben anschaulich, welche Maß- nahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden müssen und welche zusätzlichen baulichen und insbesondere technischen Maßnahmen daraus folgen. Die Baukosten wurden in Anlehnung an die DIN 276 ermittelt. In der Beschlussvor- lage werden die städtischen Gesamtkosten (Planung und Bau) vor Förderung mit rund 17.800.000 € angegeben. Die Kosten beinhalten einen Risikozuschlag von 5% der Baukosten sowie einen Zuschlag für prognostizierte Kostensteigerungen von 10%. Die Kostenentwicklung von der Kostenberechnung bis zur Kostenfeststellung wird vom Planer als „Kostenunschärfe“ bezeichnet und zusätzlich mit einem Zu- schlag von 10 % berücksichtigt. Aufgrund der Kostenermittlungsart „Kostenberech- nung“ können sich bis zur Kostenfeststellung mit Abschluss der Maßnahme Abwei- chungen von bis zu 20% ergeben. Die Berücksichtigung einer „Kostenunschärfe“ i. H. v. rund 1,2 Mio. € in der Kostenberechnung wird seitens des RPA in Frage gestellt. Den Unterlagen des Planers kann entnommen werden, das Kosten für das Umverle- gen von Bestandsleitungen sowie Kosten der KVB nicht berücksichtig wurden. Auf bestehende Kostenunsicherheiten in Bezug auf die Schadstoffbeseitigung und Kampfmittelerkundung wird in den vorgelegten Unterlagen hingewiesen. - 2 - Das RPA weist explizit darauf hin, dass seitens der Bauherrenschaft das betrei- berverantwortungsrelevante Thema „Trinkwasserhygiene“ aufzuklären ist: Das Lei- tungsnetz entspricht nicht den technischen Anforderungen der Trinkwasserverord- nung, siehe hierzu auch die entsprechenden Anmerkungen im Erläuterungsbericht des Fachplaners. Eine Stellungnahme der Fachabteilungen fehlt. Eine prüfbare Mengenermittlung wurde nicht vorgelegt. In den Kostenberechnungen sind Stundenlohnarbeiten und Pauschalen enthalten, die ohne eine Beschreibung der Leistungen nicht nachvollziehbar sind. Die Planungskosten sind nicht nach den Leistungen getrennt aufgeführt, sondern werden pauschal angegeben. Aus den vor- genannten Gründen können die Kosten nicht bestätigt werden. Ein vorzeitiger förderunschädlicher Baubeginn der Maßnahme sollte rechtzeitig mit dem Fördermittelgeber vereinbart werden. Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit ergeben sich anhand der geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maß- nahme widersprechen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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    Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 0557/2024 Stand: 17.12.2025 Sachstandsbericht Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zu- schüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße durch den Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen Ausstattungselementen auf der Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) in Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor Förderung. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Ausführungsplanung wurde fertiggestellt sowie die Ausschreibungen für die Bauleistungen vorbereitet. Die Ausschreibungen sollen im 1.Quartal 2026 veröffentlich werden. Nächste Schritte: Der Baubeginn wird derzeit auf das 3.Quartal 2026 geschätzt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 12/2027
  • Anlage 2 - Lohsestr. Lageplan

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    W300 St/Sw 1971G 150 St/Sw 1971 W300 St/Sw 1971G 150 St/Sw 1971 BestandPlanungLEGENDE Datei: O:\KBI\12673 -17-2120 Hst Lohsestraße\CAD\Konstruktion\03_LPH3_Entwurf\DWG\69-25013-04-G-TR-LP-0001_Lageplan mit Phase 4.dwg Speicherdatum: 25.03.2024 (SAbuhan) Druckdatum: 25.03.2024 Datei :Plan Nr. :O:\KBI\12673 -17-2120 Hst Lohsestraße\CAD\Konstruktion\03_LPH3_Entwurf\DWG\69-25013-04-G-TR-LP-0001_Lageplan mit Phase 4.dwgSAbuhan6925013-04-G-TR-LP-001---NF_LageplanKöln Lageplan ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Änderung Koordinatensystem: UTM Höhenstatus: 160 Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt ------ Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12 KVB AGStadt KölnAmt 66StEB keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftÜbersicht: Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau GENEHMIGUNGSPLANUNG (VORABZUG)50968 KölnGustav-Heinemannufer 72aTelefax 0221.92 58 12-7Telefon 0221.92 58 12-0Ingenieurgesellschaft mbHSchüßler-PlanAbuhanRüttRente11.08.202111.08.202111.08.2021Stadtbahnhaltestelle LohsestraßeAufzugsnachrüstung0469-250130001GTRLPNF-25.03.20241 : 250 o.M. Lageplan
  • Anlage 4 - Lohsestr. Grundriss Verteilerebene

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    3 STG. 15/40Ab der Schraffur liegt dasGebäude unterirdisch Ab der Schraffur liegt dasGebäude unterirdisch41.82 F41.74 R 61 b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 76/2.01b/h 76/2.01 SÜD LAGER 5.57WC 5.42TECHNIK LAGERLAGER 5.56ohne spez. Anforderungehemals Laden 3.11ehemals Müllraum6.41fhT30fhT31T32T33/TneuPUTZRAUM 5.917.755.02UNTERVERTEILUNGDIENSTRAUM 5.21ehemals Hst. Aufsicht 5.3 /WASSERZÄHLER 6.82fhT27T25T26 /T28fh Löschwasser-entnahmestelle 5 Löschwasser-entnahmestelle 6 AUFZUG NEU AUFZUG NEU 41.66 F41.58 R 65 b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01 b/h 76/2.01b/h 76/2.01b/h 76/2.01 NORD37 STG. 15/33 37 STG. 15/33 NIEDERSPANNUNG 7.3UNTERVERTEILUNG 7.795.017.01ehemalsAufenthaltsraum 5.2/ WASSERZÄHLER 6.81PUTZRAUM 5.92DIENSTRAUM5.2WC5.4ehemals Umformer-Batterie 7.5fhT40fhT41T34fhT38fhT37T35T36T39LAGER 5.55WC 5.41TECHNIK LAGERLAGER 5.54ohne spezielleAnforderungehemals Laden 3.21HEBEANLAGE 6.33 ehemals Müllraum 6.425.59fhT42fhT43 T44/ /Tneu/T42.1/T42.2Löschwasser-entnahmestelle 3 Löschwasser-entnahmestelle 46465636261Neusser StraßeInnereKanalstraße Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschriftfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1Plan-Nr.-Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumNamePlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerkMaßstab:Planstufe:Bauwerk:Datum:PhaseIndexStatusPlanart/ Inhalt------ Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnStadt KölnAmt 66KVB AGTechnische AusrüstungFirma ObermeyerStEBkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Zugehörige ZeichnungenBlatt Nr.:Art der Abstimmung / DienststelleDatumName Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift V O R A B Z U GDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftÜbersicht: 69-25013GR0102-VStadtbahnhaltestelle LohsestrasseAufzugsnachrüstung+BrandschutzsanierungBeschlussvorlageGrundrissVerteilerebeneStadt KölnAmt für Brücken und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln02.02.20241:10002.02.202402.02.202402.02.2024TuttolomondoSchäferMichelsGENEHMIGUNGSPLANUNGATG04 Grundriss Verteilerebene M. 1:100 SüdGrundriss Verteilerebene M. 1:100 Nord Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Legende: Türen NEU Türen BestandTaktile Bodenleitelemente NEUStahlbeton BestandStahlbeton NEU
  • XXX Anlage 8 - Stellungnahme RPA

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    / 2 69 19.06.2024 692/11 Anlage 8 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (0557/2024) für den Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Her- stellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße RPA-NR.: 143/21/04/24 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss zur Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Loh- sestraße (0557/2024)“ eine Stellungnahme vom 24.04.2024 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle Die Berücksichtigung einer „Kostenun- schärfe“ i. H. v. rund 1,2 Mio. € in der Kos- tenberechnung wird seitens des RPA in Frage gestellt. Die Kostenunschärfe fußt auf dem Unterschied der Kostentiefe der verschiedenen Kostener- mittlungsarten. In der vorliegenden Kostenbe- rechnung (LP 3, Entwurfsplanung) wurden un- günstig 10 % als mögliche Kostenabweichung nach oben in Ansatz genommen. Die weitere Planungsvertiefung im Zuge der Ausführungsplanung (LP 5) wird zeigen, ob die Kostenunschärfen einzelner Planungsinhalte auch zu einer kostengünstigeren Entwicklung führen. Den Unterlagen des Planers kann entnom- men werden, das Ko sten für das Umverle- gen von Bestandsleitungen sowie Kosten der KVB nicht berücksichtig wurden. Die Kosten für die Umverlegung wurden bei der Übersicht Gesamtkosten der KG 550 als Pau- schale (Nr. 550 Leitungsumverlegung in Höhe von 160.000€) zugeordnet. Die KVB ist im bisherigen Planungsprozess ein- gebunden. Eigene Kostenanteile der KVB sind im Zuge der geplanten Arbeiten nicht vorgese- hen. Auf bestehende Kostenunsicherheiten in Be- zug auf die Schadstoffbeseitigung und Kampfmittelerkundung wird in den vorgeleg- ten Unterlagen hingewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bau- gruben der Aufzüge in einem ehemaligen Bau- grubenbereich befinden, welcher zu damaligen Zeit erkundet wurde. Daher ist keine Kostenun- sicherheit aus Kampfmittelerkundung zu erwar- ten. - 2 - Die Kosten für die Schadstoffbeseitigung wur- den aus Vergleichsobjekten aus dem Stadt- bahnbereich übernommen und in der Kostenbe- rechnung aufgeführt. Das Leitungsnetz entspricht nicht den tech- nischen Anforderungen der Trinkwasserver- ordnung. Die Trinkwasserleitung bleibt im Bestand beste- hen und wird nicht verändert. Im Rahmen der weiteren Planung wird geprüft, ob eine Erneue- rung erforderlich ist oder ob der Bestand ohne Änderung erhalten bleiben kann. Die Planungskosten sind nicht nach den Leistungen getrennt aufgeführt, sondern werden pauschal angegeben. Aus den vor- genannten Gründen können die Kosten nicht bestätigt werden. Die Größenordnung wurde aus vergleichbaren Projekten prozentual angesetzt. Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 18.06.2024 abgestimmt. Das RPA weist auf folgendes hin: Die Einw ände des Fachplaners aus dem Erläuterungsbericht in Bezug auf das Lei- tungsnetz (Trinkw asserversorgung) zu beachten sind. Die mangelhafte Bestandsin- stallation ist aktenkundig dokumentiert. Der Bauherr muss die anerkannten Regeln der Technik zur Trinkw asserhygiene einhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der Betreiberverantw ortung. Die übrigen Aussagen zur Kostensituation sind im We- sentlichen nachvollziehbar. Gez. Sonja Rode

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2024

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 24.06.2024

    Verkehrsausschuss

    TOP 2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Sache ist erledigt
  4. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 27.06.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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