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0557/2024

Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.05.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8 - Stellungnahme zum Schreiben des RPA

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Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungamt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 11.06.2024

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Anlage 5 - Lohsestr. Grundriss Fahrebene

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Anlage 4 - Lohsestr. Grundriss Verteilerebene

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XXX Anlage 8 - Stellungnahme RPA

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Anlage 2 - Lohsestr. Lageplan

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Anlage 3 - Lohsestr. Ausbauplan Aufzüge

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

1135 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0557/2024
Stand: 17.12.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der 
Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts 
und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zu-
schüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße durch den 
Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen Ausstattungselementen auf der 
Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) in 
Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor Förderung. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausführungsplanung wurde fertiggestellt sowie die Ausschreibungen für die Bauleistungen 
vorbereitet. Die Ausschreibungen sollen im 1.Quartal 2026 veröffentlich werden.  
 
Nächste Schritte: 
Der Baubeginn wird derzeit auf das 3.Quartal 2026 geschätzt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2027

Beschlussvorlage Rat

22082 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 0557/2024 
Freigabedatum 
02.05.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der 
Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts 
und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zu-
schüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße durch den 
Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen Ausstattungselementen auf der 
Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) in 
Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor Förderung. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes un-
eingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   17.800.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. 
„Förderung“      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 
anteilig) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   712.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 
anteilig) 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   448.500 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Wesentliche Ziele aller Kölner Stadtbahnplanungen sind der barrierefreie Ausbau der Halte-
stellen und die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gesetzliche 
Grundlage für den barrierefreien Ausbau ist das Personenbeförderungsgesetz, nach dem eine 
Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Durch den Bau sicherer und komfortabler Haltestel-
len, mit stufenlosem Ein- und Ausstieg sowie der barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige 
wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet. 
 
Als wesentliche Grundlage für die Leistungen der Objekt- und Fachplanungen wurde für die 
Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße ein umfassendes Brandschutzkonzept einschließlich Simu-
lation der Räumung der Stadtbahnhaltestelle im Ereignisfall erstellt. Mit der weiteren Vertie-
fung bis zur Genehmigungsplanung wurde die Betriebstechnik, soweit diese für den Betrieb 
der Haltestelle und der neuen Aufzüge erforderlich ist, überprüft und überplant. 
 
Die beiden Seitenbahnsteige der Fahrebene und die beiden Zwischenebenen im Norden und 
Süden der Haltestelle werden zur Verbesserung der Barrierefreiheit mit taktilen Elementen

3 
und Indikatoren ausgestattet. Die Ausbildung der taktilen Leitelemente an den Oberflächen 
erfolgt im direkten Umfeld der Aufzüge und in Abstimmung mit der detaillierten Straßenpla-
nung.  
 
Zeitliche Umsetzung des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses 
 
Am 12.11.2015 hat der Rat den Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Einbau 
von Aufzügen an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße gefasst (Vorlagen-Nummer 
3064/2014). Im Rahmen der Planung gab es deutliche Verzögerungen, insbesondere bei der 
Ausschreibung der Planung zur Technischen Gebäudeausrüstung. Eine erste Ausschreibung 
der Planungsleistungen konnte aus vergaberechtlichen Gründen nicht abgeschlossen werden. 
Hiernach wurde ein zweites europaweites Vergabeverfahren initiiert und die Planungsleistung 
schließlich mit einer Verzögerung von rund 24 Monaten beauftragt. 
 
Weiterhin kam es bei der Erbringung der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüs-
tung seitens des durch die Verwaltung beauftragten Auftragnehmers zu Terminverzögerun-
gen. Die Entwurfsplanung wurde mit einem Zeitverzug von rund 33 Monaten vorgelegt. Wäh-
rend dieser Zeit wurden in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der beauftragten externen 
Projektsteuerung zahlreiche Gespräche mit dem beauftragten Planungsbüro geführt, mit dem 
Ziel der Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Planung. Schlussendlich konnte die Entwurfs-
planung erst Ende 2023 abgeschlossen werden. 
 
Beschreibung der vorhandenen Situation 
 
Die Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße befindet sich im Stadtbahntunnel unter der Neusser 
Straße im Süden des Stadtbezirks Nippes. Die Neusser Straße ist nicht nur Hauptverkehrs-
ader des Stadtteils Nippes, sondern auch die wichtigste Einkaufsstraße und kulturelle Begeg-
nungsstätte im Stadtviertel. Die Neusser Straße verläuft im Bereich des Inneren Kölner Grün-
gürtels über eine Straßenbrücke, die eine geplante, aber zwischenzeitlich verworfene Auto-
bahntrasse überquert („Kölner Stadtautobahn“). Der mittlere Bereich der Stadtbahnhaltestelle 
liegt unter der ursprünglich geplanten Autobahntrasse, die heute als Geh- und Radweg ausge-
baut ist. 
 
Das Haltestellenbauwerk besteht aus einer Fahrebene mit Seitenbahnsteigen und aus zwei 
Verteilerebenen, die sich an das nördliche und das südliche Ende der Stadtbahnhaltestelle 
anschließen. An der nördlichen Verteilerebene befinden sich in Höhe der Lohsestraße zwei 
Treppenanlagen, die jeweils als Kombination aus fester Treppe und Fahrtreppe ausgebildet 
sind und zum östlichen und westlichen Gehweg der Neusser Straße führen. Von diesen Zu-
gängen aus wird der südliche Bereich des Stadtteils Nippes unmittelbar erschlossen. Die zwei 
südlichen Haltestellenzugänge werden als nicht barrierefreie, lange Rampen mit einzelnen 
Treppenstufen von der Verteilerebene zum Knotenpunkt Neusser Straße / Innere Kanalstraße 
geführt. Dort erschließen sie das Gebiet um den Neusser Platz. Die beiden südlichen Zu-
gänge zur Verteilerebene besitzen keine Fahrtreppen. Von den beiden unterirdischen Vertei-
lerebenen sind die beiden Bahnsteige jeweils über eine Kombination aus fester Treppe und 
Fahrtreppe erreichbar. Die Bahnsteige sind ca. 80 m lang, ca. 4 m breit und Teil des Nieder-
flursystems. Sie sind geeignet für das niveaugleiche Ein- und Aussteigen in die hier eingesetz-
ten Niederflurfahrzeuge der Stadtbahnlinien 12 und 15. 
 
Planung der baulichen Maßnahmen 
 
Die Standorte der Aufzüge richten sich nicht nur nach den Zwangspunkten auf der Straßen-
ebene, sondern auch nach der vorhandenen Bausubstanz. Im mittleren Bahnsteigbereich, 
über dem sich eine Straßenbrücke im Verlauf der Neusser Straße, ihre Widerlager und Win-
kelstützmauern befinden, sind technisch und statisch keine Aufzugsstandorte möglich. Nur in 
Richtung der nördlichen Bahnsteigenden befinden sich geeignete Standorte, auch weil die 
Seitenbahnsteige hier breiter werden. Unmittelbar vor den Aufzügen werden die bestehenden 
Tunnelwände in der Fahrebene geöffnet und die beiden Seitenbahnsteige zusätzlich ausge-
weitet. Vor den Aufzügen entstehen großzügige und offene Wartezonen. Die Standorte der 
Aufzüge werden geradlinig an der Straßenachse ausgerichtet.

4 
Bei der Planung der Aufzugstandorte wurden die benötigten Flächen für die Fahrbahnen, 
Radverkehrsanlagen und Gehwege sowie die Lage der Haltestelle in Beziehung zur Straßen-
ebene berücksichtigt. Die Planung der Verkehrsflächen im unmittelbaren Bereich der Aufzug-
standorte in der Straßenebene wird laufend mit der angrenzenden Umgestaltung der Kreu-
zung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße abgestimmt. Der Umbaubereich der Auf-
züge schließt im Norden an die Ausbaugrenze der Straßenplanung an. Der Baubeschluss zur 
Umgestaltung wurde am 07.09.2023 durch den Rat gefasst (Vorlagen-Nummer 0515/2023). 
Der westliche Aufzug 1 befindet sich an der Oberfläche im Gehwegbereich, der im Bereich 
des Aufzuges angepasst wird. Der östliche Aufzug 2 befindet sich teilweise im Bereich des 
vorhandenen Radweges, der örtlich verlegt werden muss. Die Verlegung des Radweges im 
Bau- und Endzustand wird in Abhängigkeit der Bauzustände beider Maßnahmen koordiniert.  
 
Die Aufzüge werden von außen an das Tunnelbauwerk angebaut, was einen aufwendigen, 
wasserdichten Verbau in Form von Bohrpfählen für die Baugruben erfordert. Die Rohbau-
schächte werden als wasserdichte Betonbauwerke errichtet. Die Schachtbauwerke werden 
auf der Innenseite mit farbigen Wandfliesen belegt. 
 
Auf der Fahrebene werden im Bereich der Betriebsräume bauliche Maßnahmen erforderlich, 
welche zur Einbringung und Aufstellung der Technischen Anlagen der Betriebstechnik not-
wendig werden. In den Zwischenebenen finden Umbauarbeiten zur Neuorganisation der Be-
triebsräume statt. 
 
Die vorhandenen Abhangdecken werden zurückgebaut. Es ist vorgesehen neue Abhangde-
cken einzubauen. Die neuen Abhangdecken werden als offene Metalldecken errichtet, auch 
um zusätzlichen Raum für im Brandfall austretende Rauchgase zu schaffen. 
 
Aufzugstechnik  
 
Die beiden Aufzüge werden die Straßenebene direkt mit den Seitenbahnsteigen verbinden. 
Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden die Bahnsteig- und Verteilerebenen und die Stra-
ßenoberfläche zur Auffindung der Aufzüge und Treppen zusätzlich mit Bodenindikatoren 
nachgerüstet. 
 
Die Aufzüge sind als maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 
2,10 m geplant. Die Rohbaumaße der Aufzugsschächte betragen ca. 2,20 m x 2,70 m. Die 
Öffnungsbreiten der Türen betragen 1,00 m. Bei den Aufzügen handelt es sich um Durchla-
der. Die Förderhöhe der beiden Aufzüge beträgt ca. 12,00 m. In die massiven Schachtbau-
werke werden die Traggerüste der Aufzüge inklusive der kompletten Maschinentechnik einge-
bracht. 
 
Geplant sind transparente Aufzüge mit Glasscheiben in den Kabinenseitenwänden und dem 
Schachtgerüst. Die Detailausstattung, auch der Bedienelemente der Aufzüge, wurde mit den 
Behindertenverbänden am 10.09.2019 im Rahmen der Anhörung nach Behindertengleichstel-
lungsgesetz abgestimmt. 
 
Betriebstechnik und Technische Maßnahmen 
 
Im Rahmen der Planung der beiden neuen Aufzüge ergaben sich grundlegend neue Anforde-
rungen an die bestehenden betriebstechnischen Anlagen (elektrische Energieanlagen, Lüf-
tungstechnische Anlagen, Anlagen der Gebäudeautomation, Feuerlöschanlagen, Wasser- und 
Abwasseranlagen). Die vorhandenen Anlagenteile wurde auch im Hinblick auf ihre jeweilige 
Restnutzungsdauer bewertet. Dabei war das erstellte Brandschutzgutachten eine wichtige 
Planungsgrundlage. Ein signifikanter Anteil der betroffenen Anlagenteile wird erneuert. 
 
Die bestehenden raumlufttechnischen Anlagen werden weitestgehend erneuert. Zur Sicher-
stellung der erforderlichen Kühllasten in den unterschiedlichen betriebstechnischen Räumen 
werden verschiedene Kühlkomponenten umgesetzt. 
 
Als eine wesentliche Anforderung aus dem Brandschutzgutachten wird eine neue „trockene“ 
Feuerlöschanlage, welche nur zur Löschwasserversorgung der Feuerwehr dient, errichtet. Die

5 
Standorte der Löschwasserentnahmestellen im Bauwerk sind mit der Berufsfeuerwehr der 
Stadt Köln abgestimmt. Dies gilt ebenso für die Einspeisepunkte in der Straßenebene der 
Neusser Straße. 
 
Sowohl die Beleuchtungsanlagen über den beiden Seitenbahnsteigen als auch die Beleuch-
tung der Zwischenebenen werden erneuert. Die Umsetzung der Anforderungen an die allge-
meine Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit ist somit möglich, auch die Sicherstel-
lung des anteiligen Betriebs aus dem Normalnetz, dem Umformernetz und dem Sicherheits-
stromnetz ist nach der baulichen Umsetzung gegeben. 
 
Die Beleuchtung der beiden Seitenbahnsteige und der beiden Zwischenebenen wird erneuert. 
Die Anforderungen an die allgemeine Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit können 
umgesetzt und eingehalten werden. 
 
Eine weitere Nutzung der vorhandenen Stromversorgung ist aufgrund des Lebensalters der 
Anlagen nicht mehr gegeben. Durch die neuen Aufzüge entstehen neue technische Anforde-
rungen. Da eine technische Nachrüstung nicht möglich ist, muss unter anderem die Hauptver-
teilung der elektrischen Versorgung in der Haltestelle komplett erneuert werden. Es muss zu-
sätzlich der Wechselrichter ausgetauscht werden, da durch die Aufzüge ein höherer Energie-
bedarf entsteht. Ein Großteil der vorhandenen Kabel wird zurückgebaut und neu verlegt. Die 
Sicherheitsstromversorgung wird ebenso erneuert. 
 
Für eine Notstromversorgung der kompletten Haltstelle durch eine mobile Netzersatzanlage 
werden in Straßenebene ein Einspeisepunkt als Unterflurverteiler und die entsprechenden An-
lagenbauteile in der Stadtbahnhaltestelle angeordnet. Eine Aufstellfläche für ein entsprechen-
des Großgerät im Bereich der Nebenflächen der Neusser Straße ist vorgesehen. 
 
Für die Erteilung von Durchsagen in der Fahr- und Verteilerebene ist eine Erneuerung der 
Lautsprecher vorgesehen. Die bisherige Anlage in der Haltestelle Lohsestraße dient aus-
schließlich betrieblichen Durchsagen. 
 
Die technische Gebäudeausstattung wird auf den aktuellen Stand gebracht und automatisiert. 
Der Übergabepunkt und die Datenschnittstellen zur Fernüberwachung in der Leitstelle sind 
abgestimmt 
 
Einschränkungen während der Bauphase 
 
Der Stadtbahnbetrieb der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße wird während der gesamten Bau-
zeit gesichert. 
 
Während der Rohbauarbeiten zur Öffnung der Tunnelwände im Bereich der neuen Aufzüge 
und zur baulichen Umsetzung der Schachtbauwerke werden die beiden Seitenbahnsteige mit 
einer provisorischen Einhausung abgetrennt. Die Andienung der beiden Bahnsteige erfolgt 
während dieser Zeit überdie südliche Zwischenebene und die hier vorhandenen Zu- und Ab-
gänge. Der Zu- und Abgang über die nördliche Zwischenebene ist in diesem Fall nicht mög-
lich, es werden lediglich Fluchtwege von den Bahnsteigen freigehalten und baulich sicherge-
stellt. Die bauzeitliche Sperrung der nördlichen Zu- und Abgänge auf die Fahrebene dauert 
rund 18 Monate. Die baulichen und betrieblichen Zwischenzustände wurden im Rahmen der 
Erstellung des Brandschutzkonzeptes einschließlich Simulation der Entfluchtung im Brandfall 
mit betrachtet. 
 
Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten für die beiden neuen Aufzüge werden die vorhandenen 
Abhangdecken in mehreren Bauabschnitten mit wechselnden Baustelleneinrichtungsflächen 
zurückgebaut. Die Arbeiten werden unter Berücksichtigung des vorliegenden Schadstoffgut-
achtens ausgeführt. Begleitend zum Rückbau der Abhangdecken werden entsprechende Ge-
rüste als Arbeits- und Schutzgerüste auch zur Vermeidung von Staubkontaminationen der in 
Betrieb bleibenden Verkehrsflächen angeordnet. Die Halteposition der Stadtbahnwagen an 
den beiden Seitenbahnsteigen wird entsprechend angepasst. 
 
Auf Straßenebene der Neusser Straße werden Baustelleneinrichtungsflächen, insbesondere

6 
während der Herstellung der tiefen Baugruben für die Aufzugsschächte, als Aufstell- und Be-
wegungsflächen für große Spezialtiefbau-Geräte benötigt. Zu jeder Zeit ist die Neusser Straße 
in Fahrtrichtung Süden (stadteinwärts) und in Fahrtrichtung Norden (stadtauswärts) mindes-
tens auf einer Fahrspur für PKW befahrbar. Eine Radwegführung für beide Richtungen wird 
ebenfalls eingerichtet. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für die Maßnahme der Nachrüstung von zwei Aufzügen zur Herstellung der Barrierefreiheit an 
der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße wird durch die Bezirksregierung Köln ein 
Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. 
 
Termine und Zeitplanung 
 
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll Mitte 2025 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt vo-
raussichtlich 36 Monate. 
 
Rechnungsprüfungsamt (RPA) 
 
Die Kostenberechnungen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellung-
nahme vorgelegt. Die Stellungnahme des RPA ist in der Anlage 6 angefügt. 
 
Kosten 
 
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Gesamtkosten von rund 17.800.000 € brutto (3 Mio. 
€ Planungskosten und 14,8 Mio. € Baukosten) ermittelt. Die Gesamtkosten basieren im We-
sentlichen auf den Kostenberechnungen der beteiligten Planer. Die Kostenberechnungen wur-
den gemäß DIN 276 -Kosten im Bauwesen aufgestellt. Nach DIN 276 sind bei der Kostener-
mittlungsart der Kostenberechnung Risikokosten auf Grund von Unwägbarkeiten und prog-
nostizierte Kosten auf den Zeitpunkt der tatsächlich entstandenen Kosten (Kostenfeststellung) 
zu berücksichtigen. Die risikobedingten Kosten wurden mit 5 % der Baukosten, die prognosti-
zierten Kostensteigerungen mit 10 % und die Kostenunschärfe der Kostenberechnung zur 
Kostenfeststellung ebenfalls mit 10 % in Ansatz gebracht. 
 
Das Gesamtprojektvolumen hat sich gegenüber dem im Planungsbeschluss im Jahr 2015 ge-
nannten Aufwand von 5.500.000 € brutto deutlich vergrößert. Diese Aufwandsabschätzung 
und der Planungskostenansatz basierten auf einer Voruntersuchung vor Planungsbeginn. Erst 
auf Basis des aktuellen Brandschutzkonzeptes sowie der vorliegenden Entwurfsplanung 
konnte der Projektumfang abgegrenzt und eine Kostenberechnung erstellt werden. Neben der 
Vergrößerung des Projektumfangs war in den letzten Jahren eine Steigerung der Baupreise 
zu beobachten. Der Baupreisindex für Hochbauten, weist als bester anzunehmender Ver-
gleichswert eine Steigerung vom Jahr 2015 (Baupreisindex 2015 = 100 %) auf 2023 (Preisin-
dex 166 %) von 66 Prozentpunkten auf.  
 
Auch hat die Verdichtung der Planung eine Kostenfortschreibung verursacht, die zunächst 
nicht in diesem Umfang berücksichtigt wurde. Beispielhaft ist auf die Besonderheit der Bau-
werksabdichtung hinzuweisen. Das Bestandsbauwerk ist mit einer außenliegenden sog. 
Schwarzabdichtung auf Bitumenbasis versehen. Um eine dauerhafte Wasserdichtigkeit des 
Bauwerks sicherzustellen, muss diese Abdichtung an den „wasserundurchlässigen“ Beton des 
neuen Aufzugsschachtes angeschlossen werden. Auch aufgrund des Baugrundes und der 
notwendigen Untergrabung des Bauwerkes entsteht zusätzlicher Aufwand. 
 
Risiken 
 
Aufgrund der Kostenermittlungsart „Kostenberechnung“ der bisher erstellten Entwurfsplanung 
können sich bis zur Kostenfeststellung mit Abschluss der Maßnahme Abweichungen von bis 
zu 20% ergeben. Aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestiegenen 
Materialpreisen und deutlichen Indexschwankungen können diese Abweichungen nicht belast-
bar beziffert werden, auch wenn in der Kostenermittlung entsprechende Ansätze berücksich-

7 
tigt wurden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme im Bestand. Für Unwäg-
barkeiten aus diesem Umstand wurde ein Kostenaufschlag berücksichtigt. Gleiches gilt für 
das Baugrundrisiko mit schwierigen Grundwasserverhältnissen. 
 
Finanzierung 
 
Wie oben dargestellt, belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rund 17.800.000 € 
brutto. Für bisher erbrachte investive Planungsleistungen sind bereits Mittel in Höhe von rund 
400.000 € brutto abgeflossen, so dass noch mit weiteren Kosten für Planung und Bau von 
17.400.000 € brutto gerechnet wird. 
 
Der prognostizierte Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar: 
  
Jahr Mittelabfluss 
2024 350.000 € 
2025 1.500.000 € 
2026 5.500.000 € 
2027 4.800.000 € 
2028ff 5.250.000 € 
 
Für die Baumaßnahme werden erst in 2025 Aufträge vergeben, so dass in 2024 lediglich Aus-
zahlungsermächtigungen und keine Verpflichtungsermächtigungen für die Restabwicklung nö-
tig sind. 
 
Die in 2024 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 350.000 € stehen 
im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-5-7112, Hst. Lohsestr. - Einbau von 
Aufzügen, für das Jahr 2024 zur Verfügung. 
 
Die in den Jahren 2025ff erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen und Verpflich-
tungsermächtigungen werden innerhalb der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff an 
gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 712.000 € und 
die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 448.500 € wird das 
Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2028ff. im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Förderung 
 
Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber Zweckverband go.Rheinland 
angemeldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 13 ÖPNVG 
NRW eingeplant. 
 
Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maß-
nahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 63 %. 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im 
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für 
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den erforderlichen Beitrag des Verkehrssektors zum Klima-
schutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsge-

8 
rechte Stadtbahninfrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit eines klimafreundlichen Mo-
bilitätsangebots bei. Somit trägt die Maßnahme zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgas-
ausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klima-
schutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
 Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Anlage 2 - Lohsestr. Lageplan 
 Anlage 3 - Lohsestr. Ausbauplan Fahrebene 
 Anlage 4 - Lohsestr. Grundrisse Verteilerebenen 
 Anlage 5 - Lohsestr. Grundriss Fahrebene 
 Anlage 6 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 8 - Stellungnahme zum Schreiben des RPA

3395 Zeichen

/ 2 
69 19.06.2024 
692/11  
 
 
Anlage 8 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be-
schlussvorlage (0557/2024) für den Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Her-
stellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 
RPA-NR.: 143/21/04/24 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss zur 
Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Loh-
sestraße (0557/2024)“ eine Stellungnahme vom 24.04.2024 verfasst. Auf die wesentlichen 
Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: 
 
Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle 
Die Berücksichtigung einer „Kostenun-
schärfe“ i. H. v. rund 1,2 Mio. € in der Kos-
tenberechnung wird seitens des RPA in 
Frage gestellt. 
 
Die Kostenunschärfe fußt auf dem Unterschied 
der Kostentiefe der verschiedenen Kostener-
mittlungsarten. In der vorliegenden Kostenbe-
rechnung (LP 3, Entwurfsplanung) wurden un-
günstig 10 % als mögliche Kostenabweichung 
nach oben in Ansatz genommen.  
Die weitere Planungsvertiefung im Zuge der 
Ausführungsplanung (LP 5) wird zeigen, ob die 
Kostenunschärfen einzelner Planungsinhalte 
auch zu einer kostengünstigeren Entwicklung 
führen. 
Den Unterlagen des Planers kann entnom-
men werden, das Ko sten für das Umverle-
gen von Bestandsleitungen sowie Kosten 
der KVB nicht berücksichtig wurden.  
Die Kosten für die Umverlegung wurden bei der 
Übersicht Gesamtkosten der KG 550 als Pau-
schale (Nr. 550 Leitungsumverlegung in Höhe 
von 160.000€) zugeordnet.  
Die KVB ist im bisherigen Planungsprozess ein-
gebunden. Eigene Kostenanteile der KVB sind 
im Zuge der geplanten Arbeiten nicht vorgese-
hen.  
Auf bestehende Kostenunsicherheiten in Be-
zug auf die Schadstoffbeseitigung und 
Kampfmittelerkundung wird in den vorgeleg-
ten Unterlagen hingewiesen. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bau-
gruben der Aufzüge in einem ehemaligen Bau-
grubenbereich befinden, welcher zu damaligen 
Zeit erkundet wurde. Daher ist keine Kostenun-
sicherheit aus Kampfmittelerkundung zu erwar-
ten.

- 2 - 
 
 
Die Kosten für die Schadstoffbeseitigung wur-
den aus Vergleichsobjekten aus dem Stadt-
bahnbereich übernommen und in der Kostenbe-
rechnung aufgeführt.  
Das Leitungsnetz entspricht nicht den tech-
nischen Anforderungen der Trinkwasserver-
ordnung.  
Die Trinkwasserleitung bleibt im Bestand beste-
hen und wird nicht verändert. Im Rahmen der 
weiteren Planung wird geprüft, ob eine Erneue-
rung erforderlich ist oder ob der Bestand ohne 
Änderung erhalten bleiben kann. 
Die Planungskosten sind nicht nach den 
Leistungen getrennt aufgeführt, sondern 
werden pauschal angegeben. Aus den vor-
genannten Gründen können die Kosten 
nicht bestätigt werden. 
Die Größenordnung wurde aus vergleichbaren 
Projekten prozentual angesetzt. 
 
 
Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 18.06.2024 abgestimmt. Das RPA 
weist auf folgendes hin: 
Die Einw ände des Fachplaners aus dem Erläuterungsbericht in Bezug auf das Lei-
tungsnetz (Trinkw asserversorgung) zu beachten sind. Die mangelhafte Bestandsin-
stallation ist aktenkundig dokumentiert. Der Bauherr muss die anerkannten Regeln 
der Technik zur Trinkw asserhygiene einhalten, insbesondere vor dem Hintergrund 
der Betreiberverantw ortung. Die übrigen Aussagen zur Kostensituation sind im We-
sentlichen nachvollziehbar.

Anlage 6 - Stellungnahme Rechnungsprüfungamt

3218 Zeichen

/ 2 
14 24.04.2024 
143  
  
  
69 
über Dez. III 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 0557/2024 (Stand 
02.04.2024) 
Baubeschluss zur Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an 
der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 
RPA-Nr.: 143/21/04/24 
Baukosten aus der Gesamtübersicht Stand 31.12.2023  17.830.550 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau eine Kostenberechnung für die Herstellung der Barrierefreiheit an der 
unterirdischen Haltestelle Lohsestraße vor. 
Gemäß Personenbeförderungsgesetzt (PBefG § 8) sind Belange mobilitätseinge-
schränkter Personen zu berücksichtigen. Die eingereichten Unterlagen dokumentie-
ren die Notwendigkeit der Maßnahme und beschreiben anschaulich, welche Maß-
nahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden müssen und welche 
zusätzlichen baulichen und insbesondere technischen Maßnahmen daraus folgen.  
Die Baukosten wurden in Anlehnung an die DIN 276 ermittelt. In der Beschlussvor-
lage werden die städtischen Gesamtkosten (Planung und Bau) vor Förderung mit 
rund 17.800.000 € angegeben. Die Kosten beinhalten einen Risikozuschlag von 5% 
der Baukosten sowie einen Zuschlag für prognostizierte Kostensteigerungen von 
10%. Die Kostenentwicklung von der Kostenberechnung bis zur Kostenfeststellung 
wird vom Planer als „Kostenunschärfe“ bezeichnet und zusätzlich mit einem Zu-
schlag von 10 % berücksichtigt. Aufgrund der Kostenermittlungsart „Kostenberech-
nung“ können sich bis zur Kostenfeststellung mit Abschluss der Maßnahme Abwei-
chungen von bis zu 20% ergeben. Die Berücksichtigung einer „Kostenunschärfe“ i. H. 
v. rund 1,2 Mio. € in der Kostenberechnung wird seitens des RPA in Frage gestellt. 
Den Unterlagen des Planers kann entnommen werden, das Kosten für das Umverle-
gen von Bestandsleitungen sowie Kosten der KVB nicht berücksichtig wurden. Auf 
bestehende Kostenunsicherheiten in Bezug auf die Schadstoffbeseitigung und 
Kampfmittelerkundung wird in den vorgelegten Unterlagen hingewiesen.

- 2 - 
 
 
Das RPA weist explizit darauf hin, dass seitens der Bauherrenschaft das betrei-
berverantwortungsrelevante Thema „Trinkwasserhygiene“ aufzuklären ist: Das Lei-
tungsnetz entspricht nicht den technischen Anforderungen der Trinkwasserverord-
nung, siehe hierzu auch die entsprechenden Anmerkungen im Erläuterungsbericht 
des Fachplaners. Eine Stellungnahme der Fachabteilungen fehlt. 
Eine prüfbare Mengenermittlung wurde nicht vorgelegt. In den Kostenberechnungen 
sind Stundenlohnarbeiten und Pauschalen enthalten, die ohne eine Beschreibung 
der Leistungen nicht nachvollziehbar sind. Die Planungskosten sind nicht nach den 
Leistungen getrennt aufgeführt, sondern werden pauschal angegeben. Aus den vor-
genannten Gründen können die Kosten nicht bestätigt werden.  
Ein vorzeitiger förderunschädlicher Baubeginn der Maßnahme sollte rechtzeitig mit 
dem Fördermittelgeber vereinbart werden. 
Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit ergeben sich anhand der 
geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maß-
nahme widersprechen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1036 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Barrierefreiheit ist eine rechtliche Verpflichtung. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und 
begrenzten Platzverhältnissen besteht kein Gestaltungsspielraum für die Ausführung und Lage der 
Aufzüge. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 11.06.2024

1442 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 11.06.2024  
öffentlich 
4.6 Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Herstellung der Barriere-
freiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 
0557/2024 
RM Lorenz bedankt sich für die sehr gute Verwaltungsvorlage und teilt die Zustim-
mung der SPD -Fraktion mit. Dennoch bittet er die Verwaltung, bis zur Ratssitzung 
eine schriftliche Stellungnahme zur Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes nachzu-
reichen. Diese sei grundsätzlich immer wünschenswert. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertre-
tung Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu be-
schließen: 
  
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des rechtskräftigen 
Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Ge-
währung von Zuschüssen, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle 
Lohsestraße durch den Einbau von zwei Aufzügen und der Anordnung von taktilen 
Ausstattungselementen auf der Fahr- und in der Zwischenebene mit städtischen Ge-
samtkosten (Planungs- und Baukosten) in Höhe von rund 17.800.000 € brutto vor För-
derung. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Lohsestr. Grundriss Fahrebene

3213 Zeichen

6465636261Neusser StraßeInnereKanalstraße
6261636564
3 STG. 19,67/2635.7535.75
3 STG. 19,5/26 3 STG. 20,5/25
3 STG. 20,17/26
7 STG. 20/233 STG. 19,33
35.9335.9338 STG. 15/3340 STG. 15/33
40 STG. 15/33Richtung Haltestelle EbertplatzRichtung Haltestelle Florastr.b/h 1.885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 2.01/2.01b/h 2.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.41/2.01
b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01
b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01
b/h 1.41/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
38 STG. 15/33
TECHNISCHES ERSATZTEILLAGER 5.53SCHALTRAUM 8.9LÜFTUNG 6.11FAHRSTROM-8.01SIGNALANLAGE KABELRAUM 8.4fbfhT19T16fhT15fhT18T17
UMFORMER 7.4ELA RAUM 7.6LÜFTUNG 6.127.02HEBEANLAGE 6.31LAGERRAUM 5.51fhUNTER-VERTEILUNG7.74
b/h 1.51/2.635Batterie SICHERHEITS-STROMVERSORGUNGERSATZNETZ7.51T1T neufhT2fhT3fhT4T5T6/fbT7fhfhLAGERRAUM5.51ehem.ehem.LÜFTUNG 6.12
HOCHSPANNUNGSRAUM 7.2TRAFO 7.1UNTERVERTEILUNG 7.73LÜFTUNG 6.137.03(8.6)T neufhT21T22T23fh-rdT24
Löschwasser-entnahmestelle  1fb-rd/T20fh-rdfh-rdRolltor
HEBEANLAGE 6.328.02LÜFTUNG 6.14GLEICHRICHTER 8.8FAHRTRAFO 8.7LAGERRAUM 5.52T neuT8fhT11T10fhT9 fhT12T13fb-rdfh-rd/Trennung zur Fahrtreppe
Trennung zur Fahrtreppe
Löschwasser-entnahmestelle  2
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschriftfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1Plan-Nr.-Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumNamePlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerkMaßstab:Planstufe:Bauwerk:Datum:PhaseIndexStatusPlanart/ Inhalt------
Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnStadt KölnAmt 66KVB AGTechnische AusrüstungFirma ObermeyerStEBkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
Zugehörige ZeichnungenBlatt Nr.:Art der Abstimmung   /   DienststelleDatumName
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
V  O  R  A  B  Z  U  GDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftÜbersicht:
69-25013GR0101-VStadtbahnhaltestelle LohsestraßeAufzugsnachrüstung+BrandschutzsanierungBeschlussvorlageGrundrissFahrebeneStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln01.02.20241:10001.02.202401.02.202401.02.2024TuttolomondoSchäferMichelsGENEHMIGUNGSPLANUNGATG04
Grundriss Fahrebene     M. 1:100
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Legende:        Türen NEU     Türen BestandTaktile Bodenleitelemente NEUStahlbeton BestandStahlbeton NEUBodenbelag NEU

Anlage 4 - Lohsestr. Grundriss Verteilerebene

3225 Zeichen

3 STG. 15/40Ab der Schraffur liegt dasGebäude unterirdisch
Ab der Schraffur liegt dasGebäude unterirdisch41.82 F41.74 R
61
b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 76/2.01b/h 76/2.01
SÜD
LAGER 5.57WC 5.42TECHNIK LAGERLAGER 5.56ohne spez. Anforderungehemals Laden 3.11ehemals Müllraum6.41fhT30fhT31T32T33/TneuPUTZRAUM 5.917.755.02UNTERVERTEILUNGDIENSTRAUM 5.21ehemals Hst. Aufsicht 5.3
/WASSERZÄHLER 6.82fhT27T25T26
/T28fh
Löschwasser-entnahmestelle  5
Löschwasser-entnahmestelle  6
AUFZUG NEU
AUFZUG NEU
41.66 F41.58 R
65
b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 885/2.01b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 1.01/2.01b/h 1.01/2.01
b/h 76/2.01b/h 76/2.01b/h 76/2.01
NORD37 STG. 15/33
37 STG. 15/33
NIEDERSPANNUNG 7.3UNTERVERTEILUNG 7.795.017.01ehemalsAufenthaltsraum 5.2/ WASSERZÄHLER  6.81PUTZRAUM  5.92DIENSTRAUM5.2WC5.4ehemals Umformer-Batterie 7.5fhT40fhT41T34fhT38fhT37T35T36T39LAGER 5.55WC 5.41TECHNIK LAGERLAGER 5.54ohne spezielleAnforderungehemals Laden 3.21HEBEANLAGE 6.33
ehemals  Müllraum 6.425.59fhT42fhT43
T44/
/Tneu/T42.1/T42.2Löschwasser-entnahmestelle  3
Löschwasser-entnahmestelle  46465636261Neusser StraßeInnereKanalstraße
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschriftfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1Plan-Nr.-Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumNamePlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerkMaßstab:Planstufe:Bauwerk:Datum:PhaseIndexStatusPlanart/ Inhalt------
Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnStadt KölnAmt 66KVB AGTechnische AusrüstungFirma ObermeyerStEBkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd.
Zugehörige ZeichnungenBlatt Nr.:Art der Abstimmung   /   DienststelleDatumName
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
V  O  R  A  B  Z  U  GDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftÜbersicht:
69-25013GR0102-VStadtbahnhaltestelle LohsestrasseAufzugsnachrüstung+BrandschutzsanierungBeschlussvorlageGrundrissVerteilerebeneStadt KölnAmt für Brücken und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln02.02.20241:10002.02.202402.02.202402.02.2024TuttolomondoSchäferMichelsGENEHMIGUNGSPLANUNGATG04
Grundriss Verteilerebene     M. 1:100              SüdGrundriss Verteilerebene     M. 1:100              Nord
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Legende:        Türen NEU     Türen BestandTaktile Bodenleitelemente NEUStahlbeton BestandStahlbeton NEU

XXX Anlage 8 - Stellungnahme RPA

3416 Zeichen

/ 2 
69 19.06.2024 
692/11  
 
 
Anlage 8 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be-
schlussvorlage (0557/2024) für den Baubeschluss zur Aufzugsnachrüstung und Her-
stellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße 
RPA-NR.: 143/21/04/24 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss zur 
Aufzugnachrüstung und Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Loh-
sestraße (0557/2024)“ eine Stellungnahme vom 24.04.2024 verfasst. Auf die wesentlichen 
Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: 
 
Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle 
Die Berücksichtigung einer „Kostenun-
schärfe“ i. H. v. rund 1,2 Mio. € in der Kos-
tenberechnung wird seitens des RPA in 
Frage gestellt. 
 
Die Kostenunschärfe fußt auf dem Unterschied 
der Kostentiefe der verschiedenen Kostener-
mittlungsarten. In der vorliegenden Kostenbe-
rechnung (LP 3, Entwurfsplanung) wurden un-
günstig 10 % als mögliche Kostenabweichung 
nach oben in Ansatz genommen.  
Die weitere Planungsvertiefung im Zuge der 
Ausführungsplanung (LP 5) wird zeigen, ob die 
Kostenunschärfen einzelner Planungsinhalte 
auch zu einer kostengünstigeren Entwicklung 
führen. 
Den Unterlagen des Planers kann entnom-
men werden, das Ko sten für das Umverle-
gen von Bestandsleitungen sowie Kosten 
der KVB nicht berücksichtig wurden.  
Die Kosten für die Umverlegung wurden bei der 
Übersicht Gesamtkosten der KG 550 als Pau-
schale (Nr. 550 Leitungsumverlegung in Höhe 
von 160.000€) zugeordnet.  
Die KVB ist im bisherigen Planungsprozess ein-
gebunden. Eigene Kostenanteile der KVB sind 
im Zuge der geplanten Arbeiten nicht vorgese-
hen.  
Auf bestehende Kostenunsicherheiten in Be-
zug auf die Schadstoffbeseitigung und 
Kampfmittelerkundung wird in den vorgeleg-
ten Unterlagen hingewiesen. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bau-
gruben der Aufzüge in einem ehemaligen Bau-
grubenbereich befinden, welcher zu damaligen 
Zeit erkundet wurde. Daher ist keine Kostenun-
sicherheit aus Kampfmittelerkundung zu erwar-
ten.

- 2 - 
 
 
Die Kosten für die Schadstoffbeseitigung wur-
den aus Vergleichsobjekten aus dem Stadt-
bahnbereich übernommen und in der Kostenbe-
rechnung aufgeführt.  
Das Leitungsnetz entspricht nicht den tech-
nischen Anforderungen der Trinkwasserver-
ordnung.  
Die Trinkwasserleitung bleibt im Bestand beste-
hen und wird nicht verändert. Im Rahmen der 
weiteren Planung wird geprüft, ob eine Erneue-
rung erforderlich ist oder ob der Bestand ohne 
Änderung erhalten bleiben kann. 
Die Planungskosten sind nicht nach den 
Leistungen getrennt aufgeführt, sondern 
werden pauschal angegeben. Aus den vor-
genannten Gründen können die Kosten 
nicht bestätigt werden. 
Die Größenordnung wurde aus vergleichbaren 
Projekten prozentual angesetzt. 
 
 
Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 18.06.2024 abgestimmt. Das RPA 
weist auf folgendes hin: 
Die Einw ände des Fachplaners aus dem Erläuterungsbericht in Bezug auf das Lei-
tungsnetz (Trinkw asserversorgung) zu beachten sind. Die mangelhafte Bestandsin-
stallation ist aktenkundig dokumentiert. Der Bauherr muss die anerkannten Regeln 
der Technik zur Trinkw asserhygiene einhalten, insbesondere vor dem Hintergrund 
der Betreiberverantw ortung. Die übrigen Aussagen zur Kostensituation sind im We-
sentlichen nachvollziehbar. 
 
 
Gez. Sonja Rode

Anlage 2 - Lohsestr. Lageplan

2199 Zeichen

W300 St/Sw 1971G 150 St/Sw 1971
W300 St/Sw 1971G 150 St/Sw 1971
BestandPlanungLEGENDE
Datei: O:\KBI\12673 -17-2120  Hst Lohsestraße\CAD\Konstruktion\03_LPH3_Entwurf\DWG\69-25013-04-G-TR-LP-0001_Lageplan mit Phase 4.dwg  Speicherdatum:  25.03.2024  (SAbuhan)  Druckdatum: 25.03.2024
Datei :Plan Nr. :O:\KBI\12673 -17-2120  Hst Lohsestraße\CAD\Konstruktion\03_LPH3_Entwurf\DWG\69-25013-04-G-TR-LP-0001_Lageplan mit Phase 4.dwgSAbuhan6925013-04-G-TR-LP-001---NF_LageplanKöln
Lageplan
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Änderung
Koordinatensystem:  UTM      Höhenstatus:  160
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Planstufe:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt
------
Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12
KVB AGStadt KölnAmt 66StEB
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftÜbersicht:
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
GENEHMIGUNGSPLANUNG (VORABZUG)50968 KölnGustav-Heinemannufer 72aTelefax 0221.92 58 12-7Telefon 0221.92 58 12-0Ingenieurgesellschaft mbHSchüßler-PlanAbuhanRüttRente11.08.202111.08.202111.08.2021Stadtbahnhaltestelle LohsestraßeAufzugsnachrüstung0469-250130001GTRLPNF-25.03.20241 : 250
o.M.
Lageplan

Anlage 3 - Lohsestr. Ausbauplan Aufzüge

11311 Zeichen

38 STG. 15/33
Bodenbelag neu
bis Bauwerksbodenfuge
3020 8.3253.225
40 2.20 40 6.775
402.70
1.69
9030 60 60
2.41
2.07
1.04
26
4.31
3.95
86
1.55
75
606060 5.5760
8.06
3.05
90
85 38 2
4.38
80
58
47
1.04
47
Aufzug 1: 2,20x2,70m
(Kabine 1,10x2,10m)
Fahrebene / Straßenebene Fuge Boden:
Migua FV 35  Edelstahl
Kontraststreifen: 100x600x11mm,
Pure Line, Farbe:  PL 90 (anthrazit)
mind. R10; Fa. Villeroy & Boch o.glw .
(s. Plan 69-25013_04_E_AB_GP_0004)
Leitstreifen: Rillenstein KNAPP
300x300x20mm
Farbe:Weiß Nr. 470 o. glw.
(s. Plan 69-25013_04_E_AB_GP_0004)
Fuge Wand:
Migua D20/300
Aufmerksamkeitsfeld 60x90cm
aus Noppenformsteinen
Nische für Aufzugsschaltschrank: 1.20 x 0.50 x 3.02m
Laut Protokollpunkt 3306 - 13cm Estrich in Nische
Lage der Kabine
nach Angabe der Werkplanung
der Aufzugsfirma
Entnahmestelle
(Löschwasserleitung trocken)
Erdungsbrücke Weitkowitz
Typ WEB 13 o. glw.
(s. Plan 69-25013_04_E_TR_ER_0001)
Bodenbelag -neu: Basis 3;
Macro
Format: 300x300x9mm
Farbe: anthrazit
Fa. AGROB BUCHTAL o. glw.
Bodenfuge: Sopro TFb 557
Titanfuge 3-30mm  o. glw.
Fugenfarbe: 66 anthrazit
Nische für Anforderungstableau; gemäß Angabe
Objektplaner Rohbau und Fachplaner Aufzugstechnik
3.04
62
1.20
Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb
in der Schachtgrube.
Halfenschienen l=2,55m
nachrichtlich übernommen aus Plan
6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V
Pumpensumpf 30x30x10cm
nachrichtlich übernommen aus Plan
6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V
64 65636261
Neusser Straße
Innere
Kanalstraße
~+47.580
+35.22
+47.83
3 4 153 156 
Chorweiler15
+36.00
genaue Höhen sind im
späteren Verlauf durch den
Deckenhöhenplan zu klären
Abhangdecke neu;
siehe 6925013-04-A-AB-GP-0010
Grundwasserstand und
Baugrubenelemente in
Plänen Objektplanung
Angabe der Halfenschienen oder
Dübel gemäß Pläne der TGA
Aufzug
37 8 3.0220 33 60
78
70 8
40
8
701.20
SKh= 3.90
1.00
83
12.57
392.96
32.643
3.35
4.60
Gitterrost
2-Lg-Zementfaserplatte
(neu)
dauerelastische Fuge
Deckenanbauleuchte Norka Talon (570/285/73mm)
Vordach
Lüftungslamellen
Edelstahlblech  d=2mm
Rufsäule 15/15 cm;
Edelstahl s.
69-25013_04_A_AB_GP_0003
Konsole für spätere optionale
Nachrüstung des mobilen
Hochwasserschutzes
Boden gefliest, ohne Gefälle;
Bodenbelag -neu: Basis 3; Macro
Format: 300x300x9mm
Farbe: anthrazit
Fa. AGROB BUCHTAL o. glw.
Pumpensumpf 30 x 30cm, t=10cm;
gemäß Schachtpläne SPI
Schacht-Effektbeleuchtung
Aufbauleuchte
HAMM 1-lampig;
mit Schutzrohr-
Reflektor
Raumstrahler;
l=1.237m;
Wandfliese - neu;
Format: 12,5/50cm, 12,5/100cm
            und eventuell zugeschnitten
Farbe: neutral 8 (lichtgrau)
           grün dunkel
           grün mittel
           grün hell
           gelb hell
Plural; Fa. AGROB BUCHTAL o. glw.
Wandfuge: Sopro TF
Titanfuge 2-30mm  o. glw.
Fugenfarbe: 15 grau
1 x Rauchschalter - neu (nach Vorgabe TGA )
Brandschutzkanal I30-I90
Langfeldleuchte LED in Medienkanal
Edelstahlblech
2,3%2,3%2,3% 2,3%
Schachtkopf-Effektbeleuchtung;
Aufbauleuchte HAMM 1-lampig;
mit Schutzrohr-Reflektor
Raumstrahler; l=1.237m;
Edelstahlblech
d=6mm
Mineralwolle d=100mm
Schachtkopfhöhe nach Angaben
der TGA-Fördertechnik
Antrittsbeleuchtung
1.05
Schachtverglasung:
VSG 12 (2 x 6 mm + PVB-Folie) Klarglas.
Im Straßenbereich umlaufend mit
Sonnenschutzfolie auf der Innenseite.
Dichtungsprofile aus APTK o. glw.
nach DIN 7863.
Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb
in der Schachtgrube.
Erdung nachrichtlich übernommen aus
Plan 69-2513_04_E_TR_ER_0001_-_NF
Erdung nachrichtlich übernommen aus
Plan 69-2513_04_E_TR_ER_0001_-_NF
Halfenschienen nachrichtlich übernommen aus
Plan 69-2513_04_E_TA_DE_0001_i_V
3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 
A u f z u g  i m
B r a n d f a l l  n i c h t
b e n u t z e n !
L a u t s p r e c h e r
o o o o o o o o o o o
o o o o o o o o o o o
o o o o o
A u f z u g
A u f z u g  i m
B r a n d f a l l  n i c h t
b e n u t z e n !
L a u t s p r e c h e r
o o o o o o o o o o o
o o o o o o o o o o o
o o o o o
A u f z u g
64 65
Bestand Bestand
3 4 153 156 
38
47 81
2.20 93 2.074762
2.91
1.20 1.45
2.383.10
3.35
33
3 545 5852.19
Neu
Durchbruch 1.10
1.00
39
1.05
38
1.04
85
66 85
20
1.28
5
6 363
20
10 10
2.96 6
5 2.91
2.82
3.02
3.02
2-Lg-Zementfaserplatte
Entlüftung
Nische für Aufzugsschaltschrank;
Türe, Edelstahl, 2-flg.
Anforderungstableau;
gemäß Angabe
Fachplaner Aufzugstechnik  Schild (Linienweganzeiger)
 aufkleben
Fliesen Bestand Fliesen Bestand
Sockel (neu):
Pure Line PL 90
50/600/11mm,
Farbe: anthrazit
Fa. Villeroy & Boch o. glw.
Tableau;
gemäß Angabe
Fachplaner Aufzugstechnik
2 x KVB-Infovitrine;
neue Position
mit Stromleitung auf
Fliese
Wandfliese - neu; Plural
Format: 125/500/8mm,
             125/1000/8mm
             und eventuell zugeschnitten;
Farbe: neutral 8 (lichtgrau)
           grün dunkel
           grün mittel
           grün hell
           gelb hell
Fa. AGROB BUCHTAL o. glw.
Wandfuge: Sopro TF
Titanfuge 2-30mm  o. glw.
Fugenfarbe: 15 grau
Edelstahlblech d=3mm
elektropoliert
Edelstahlblech d=3mm
elektropoliert
Kantenschutz
Edelstahlblech
Kantenschutz
Edelstahlblech
Edelstahlblech
gekantet
d=1,5mm
TaxiAuerstraße
Kempenerstraße
3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 
A u f z u g  i m
B r a n d f a l l  n i c h t
b e n u t z e n !
L a u t s p r e c h e r
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o o o o o o o o o o o
o o o o o
A u f z u g
3.35
1.10
TaxiAuerstraße
Kempenerstraße
X
6261 63 64 65
3 STG. 19,67/26
35.75
35.75 35.74 R
35.82 F35.75
3 STG. 19,5/26
3 STG. 20,5/25
3 STG. 20,17/26
7 STG. 20/23
3 STG. 19,33
35.93
35.93
35.875 R
35.955 F 35.9335.75 R 35.775 R
35.83 F 35.855 F
35.83 R
35.91 F
35.87 R
35.95 F
38 STG. 15/3340 STG. 15/33
40 STG. 15/33
Richtung Haltestelle Ebertplatz
Richtung Haltestelle Florastr.
35.74 R
35.82 F
38 STG. 15/33
35.775 R
35.855 F
35.83 R
35.91 F
35.9335.875 R
35.955 F
UNTER-
VERTEILUNG
7.74
ELA
RAUM
7.6
LÜFTUNG
6.12
7.02
HEBEANLAGE
6.31
LAGER
5.51
FAHRSTROM-
SCHALTRAUM
8.9
LÜFTUNG
6.11
8.01
LAGERRAUM
5.52
HEBEANLAGE
6.32
LÜFTUNG
6.14
8.02
GLEICHRICHTER
8.8
FAHRTRAFO
8.7
(8.6)
HOCHSPANNUNGSRAUM
7.2
LÜFTUNG
6.13
UNTERVERTEILUNG
7.73
TRAFO
7.1
7.03
X
X
X
X
X
ZENTRAL-
BATTERIE
7.51
SIGNALANLAGE
KABELRAUM
8.4
TECHNISCHES ERSATZTEILLAGER
5.53
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
UMFORMER 7.4
2.20
2.20
2.702.70
Schild "1" (a+b) - neu
2 x KVB Infovitrine
verschieben2 x KVB-Infovitrine
neue Position
mit Stromleitung auf Fliese
2 x KVB Infovitrine
versetzen
Abfallbehälter
versetzen
Stations- und
Richtungsschild
entfernen
2 x KVB-Infovitrine
neue Position
mit Stromleitung auf Fliese
Stations- und
Richtungsschild
versetzen
Abbruch
Bestandsrampe bis Bauwerksfuge
Abbruch Bestandsgeländer;
Geländer neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015
Abbruch Bestandsgeländer;
Geländer neu siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015
Abbruch
Bestandsrampe bis Bauwerksfuge
Ansicht -I-
EntnahmestelleEntnahmestelle
(Löschwasserleitung trocken)
Löschwasserleitung trocken
3 4 153 156 3 4 153 156 3 4 153 156 
A u f z u g  i m
B r a n d f a l l  n i c h t
b e n u t z e n !
L a u t s p r e c h e r
o o o o o o o o o o o
o o o o o o o o o o o
o o o o o
A u f z u g
2.20
3.37 (3.35)
3.98 (3.95)
2.96
3.35
39
TaxiAuerstraße
Kempenerstraße
4
Schattenfuge
99
~6
4
336
39 60
2
Wand
(neu)
2-Lg-Zementfaserplatte;
-Fläche grundieren mit Tiefengrund, lösemittelfrei
-Fläche 2x streichen mit Dispersionsfassadenfarbe
      RAL 9001 Cremeweiß (z.B. Brillux - Evocryl 200)
-Fläche 2x mit Antigraffitibeschichtung streichen
      Klarlack matt "Scheidel - EPOSILAN Schutzlack 2 K“
Edelstahlblech - neu
gekantet, d=3mm,
in der Flucht der
vorh. Fliesen
Streckmetalldecke - neu;
LMD-ST 213 BWS Typ 4
mit 2cm Fuge, Ballwurfsicher
Streckmetallgitter:
Rautenmasche 50x25x3x2mm
Farbe: RAL 9006 (weißaluminium)
Fa. Lindner Group o. glw.
325
Anpressleiste
Stahlschachtgerüst -
Hohlprofil
statischer Nachweis
durch AN
30x30x2mm
6
99
60
40 2.20 40
2.70 40
2.42
4.31
3.04
6
2-Lg-Zementfaserplatte;
-Fläche grundieren mit Tiefengrund, lösemittelfrei
-Fläche 2x streichen mit Dispersionsfassadenfarbe
RAL 9001 Cremeweiß (z.B. Brillux - Evocryl 200)
-Fläche 2x mit Antigraffitibeschichtung streichen
Klarlack matt "Scheidel - EPOSILAN Schutzlack 2 K“
Streckmetalldecke - neu;
LMD-ST 213 BWS Typ 4
mit 2cm Fuge, Ballwurfsicher
Streckmetallgitter:
Rautenmasche 50x25x3x2mm
Farbe: RAL 9006 (weißaluminium)
Fa. Lindner Group o. glw.
Deckenanbauleuchte
Norka Talon
(570/285/73mm)
1 x Rauchschalter - neu
(nach Vorgabe TGA )
Leuchte NORKA München LED
(LxBxH) 1692x191x80mm,
o.glw. (neu)
Edelstahlblech - neu
gekantet, d=3mm,
Rippenrohrheizkörper mit Schutzkorb
in der Schachtgrube.
Halfenschienen l=2,55m
nachrichtlich übernommen aus Plan
6925013_04_E_TA_DE_0001_i_V
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt Köln
Amt 69
freigegeben
ohne Einträge
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
freigegeben
mit Einträgen
Datum / Unterschrift
freigegeben
ohne Einträge
freigegeben
 mit Einträgen
Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln
 Amt 692
Stadt Köln
 Amt 692/1
Plan-Nr.
-
Planverfasser/in :
gepr.
gez.
bearb.
Datum Name
PlantypGewerkBauwerksnummer NummerTeilbauwerk
Maßstab:
Planstufe:
Bauwerk:
Datum:
Phase Index Status
Planart/ Inhalt
- - - - - -
Stadt Köln
Amt 692/11
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 66
KVB AG
Technische Ausrüstung
Firma Obermeyer
StEB
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
Art der Abstimmung   /   Dienststelle Datum Name
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Übersicht:
69-25013 GP 0001 b NF
Stadtbahnhaltestelle Lohsestraße
Aufzugsnachrüstung
Fahrebene
Grundriss, Schnitt, Details
Aufzug 1
Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
04.10.2023
1:250, 1:50, 1:5 
19.01.2022
19.01.2022
19.01.2022
Oeder
Wycisk/ Dederichs
Michels
ENTWURFSPLANUNG
AB E 04
a
Grundriss Zugang zum Aufzug 1     M. 1:50
Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz
b
b
a
Übersicht Grundriss Fahrebene     M. 1:250
Wandabwicklung - Zugang zum Aufzug 1     M. 1:50
Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz
Ansicht -I-
Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz 
Schnitt b-b     M. 1:50
paletten
Schnitt a-a    M. 1:50
Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz 
Detail "B"      M. 1:5
Deckenanschluss
Deckenansicht  Aufzug 1     M. 1:50
Fahrebene Richtung Hst. Ebertplatz
"B"
Leuchten:
Deckeneinbauleuchten -Tiefstrahler streuend mit symmetrischer
Lichtstärkeverteilung, Leuchtmittel: LED, Schutzart IP65, Schutzklasse
mind. II, 30 Watt;
Abschlussring aus Edelstahl mit Einbaugehäuse; Leuchtengehäuse
Aluminiumguss -Sicherheitsglas; Art. Nr 6714, Fa. BEGA o. glw.
Einbauleuchte am Bahnsteig -Fa. Pracht Taunus T5, IP65, 49 Watt o. glw.
6.39
1.04 4.31 1.04
Aufzug 1
Aufzug 2
Rampe neu
siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015
Rampe neu
siehe 6925013-04-A-AB-GP-0015
Dezernat III - Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Die Oberbürgermeisterin
V o r a b z u g

Beratungsverlauf (5)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0557/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.05.2024
Erstellt
07.02.2024 15:54