3760/2024
Gartenlabor Blücher Park
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Anlage 2 Entwurfsplan Gartenlabor Blücherpark
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Gartenparzellenje 75 - 100 qmGartenparzellenje 75 - 100 qmGartenparzellenje 75 - 100 qm KompostPlatz-fläche 2.5012.506.00 ZuwegungBestand Fläche ErweiterungTennisverein WassergebundeneWegedecke BaumBestandObstbaumNeupflanzungWasserentnahmestelle Bank/ Abfalleimer LegendeGemeinschaftlichePflanzfläche Wasserentnahmestelle PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumName Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer Übersichtsplan BauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeiterDatum IndexHöhenbezugFormatIndex FreigabeDatum/Unterschrift Freigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH 3 0Rademacher26.01.2024 Neues Gartenlabor am Blücherpark, EntwurfStadtbezirk NippesStadtteil Bilderstöckchen 1:500Entwurf 730 x 470 Meter01020
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es liegt bereits ein Beschluss für die Anlage des Gartenlabors vor. Die Vorgaben zur Ausgestaltung eines Gartenlabors sind sehr klar und die Flächengröße bietet darüber hinaus keinen Gestaltungspielraum. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 3760/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gartenlabor im Blücher Park Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Entwurf für das neue Gartenlabor am Blücherpark zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung des Gartenlabors mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 137.400 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 137.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 116.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 713 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mit der Umsetzung des in der Anlage dargestellten Entwurfs für das neue Gartenlabor am Blü- cherpark. Das Gartenlabor sieht - neben den ca. 20 Gartenparzellen der Größe zwischen 75 m² und 100 m² - einen der Allgemeinheit zugänglichen Rundweg und zum Aufenthalt einen kleinen Platz mit Bänken vor sowie die Neupflanzung einiger Obstbäume. Angelehnt an die bereits bestehenden Gartenlabore wird zur Unterstützung der gärtnerischen Tätigkeiten eine Wasserentnahmestelle eingerichtet. In den Randbereichen sind Grünflächen markiert, die durch die Gemeinschaft der Gärtner*innen bepflanzt werden können, beispielsweise mit Bee- rensträuchern. Das Gartenlabor am Blücherpark wird vom angrenzenden Kleingärtnerverein Flügelrad e.V. sehr begrüßt. Der nördlich des zukünftigen Gartenlabors befindliche Kleingärtnerverein Blü- cherpark e.V. hat sich nach Vorgesprächen bereit erklärt, das Gartenlabor mit seinen späteren 3 Nutzer*innen in den Verein aufzunehmen. Innerhalb des Vereins wurden dafür bereits Struktu- ren geschaffen. Gemäß dem Beschluss 0868/2022 vom 09.06.2022 der Bezirksvertretung Nippes wurde das Gelände am Blücherpark, auf dem das Gartenlabor errichtet wird, aufgeteilt. Der östliche Teil des Grundstücks sieht die Erweiterungsfläche für den benachbarten Tennis Verein Grün-Gold e.V. vor. Angedacht war, dass der Tennis Verein die baulichen Maßnahmen (Abriss Aufbau- ten und Neubau Plätze) mit einem städtischen Zuschuss als Bauherr selbst umsetzt. Aufgrund des im HPL 25/26 vorgesehen Budgets für Baubeihilfen gemäß der Sportförderrichtlinie wird die Verwaltung eine Priorisierung vorliegender Anträge vorschlagen und den politischen Gre- mien zur Entscheidung vorlegen. Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Kleingärtnerverein Flügelrad e.V. und dem Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen, dem Kreisver- band Kölner Gartenfreunde e.V. wurde vereinbart, dass der Abriss und die Neuanlage der Tennisplätze über die eigenen Flächen des Tennisvereins möglich ist oder, in Abstimmung und unter Beachtung der während des Ortstermins genannten Auflagen, über die angrenzen- den Wegeflächen des Kleingartenvereins Flügelrad e.V. auch zu einem späteren Zeitpunkt si- chergestellt werden kann. Der Verein Grün-Gold e.V. wird die Ergebnisse des Ortstermins dahingehend prüfen, ob sie mit ihrem Bauvorhaben, der Erweiterung der Tennisplätze) verein- bar sind und - wenn dies der Fall ist - daraus entstehende Mehrkosten in den Förderantrag in- tegrieren. Um kurzfristig das nachgefragte gärtnerische Angebot für die Bürger*innen gewährleisten zu können, treibt die Verwaltung nun den Ausbau des Gartenlabors auf der westlichen Teilfläche voran. Die Kostenberechnung für den Ausbau der Fläche beläuft sich – inklusive der Platz- und We- geflächen, der Pflanzflächen und der Wasserentnahmestelle – auf ca. 137.400€ brutto. Die Pflege der Bäume und Wegeflächen wird in der Verantwortung des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen verbleiben, die Verwaltung der Parzellen und der Umgang mit den ge- meinschaftlich nutzbaren Pflanzflächen geht in die Verantwortung des Kleingärtnervereins Blücherpark e.V. über. Finanzierung Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 150.000 € p.a. für die Jahre 2022 bis 2025 zugesetzt, die im Rahmen des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 neu veran- schlagt wurden. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Anlage des Garten- labors am Blücherpark ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-0-0009, Neuanlage von Gartenlaboren, in Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2025/2026, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 500.000 € bereit. Die Neuanlage des Gartenlabors stellt in Höhe von ca. 116.000 € eine Investition im als Fest- wert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kom- munalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziel- len Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergeb- nisplan. Im Teilergebnisplan des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen stehen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbe- haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entsprechende Festwertaufwandsermächtigungen bereit. Für die Herstellung der Wasserentnahmestelle, bestehend aus Wasserleitungen und einem Schöpfbecken, entstehen Kosten in Höhe von ca. 21.400 €. Die hierfür benötigten jährlichen 4 Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von ca. 713 € stehen im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung; Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibun- gen) bereit. Die planmäßige Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. Anlagen Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Entwurfsplanung Gartenlabor Blücherpark
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3760/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 25.11.2024 11:26