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3760/2024

Gartenlabor Blücher Park

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025, TOP 9.1.1

Anlage 2 Entwurfsplan Gartenlabor Blücherpark

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Entwurfsplan Gartenlabor Blücherpark

889 Zeichen

Gartenparzellenje 75 - 100 qmGartenparzellenje 75 - 100 qmGartenparzellenje 75 - 100 qm
KompostPlatz-fläche
2.5012.506.00
ZuwegungBestand
Fläche ErweiterungTennisverein
WassergebundeneWegedecke
BaumBestandObstbaumNeupflanzungWasserentnahmestelle
Bank/ Abfalleimer
LegendeGemeinschaftlichePflanzfläche
Wasserentnahmestelle
PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumName
Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer
Übersichtsplan
BauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeiterDatum IndexHöhenbezugFormatIndex
FreigabeDatum/Unterschrift
Freigabe BüroDatum/Unterschrift
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0ABCDEFGH
3 0Rademacher26.01.2024
Neues Gartenlabor am Blücherpark, EntwurfStadtbezirk NippesStadtteil Bilderstöckchen
1:500Entwurf
730 x 470
Meter01020

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1037 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es liegt bereits ein Beschluss für die Anlage des Gartenlabors vor. Die Vorgaben zur Ausgestaltung 
eines Gartenlabors sind sehr klar und die Flächengröße bietet darüber hinaus keinen 
Gestaltungspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6876 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3760/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gartenlabor im Blücher Park  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Entwurf für das neue Gartenlabor am Blücherpark 
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung des Gartenlabors mit Gesamtkosten in 
Höhe von ca. 137.400 €. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   137.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  116.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   713 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mit 
der Umsetzung des in der Anlage dargestellten Entwurfs für das neue Gartenlabor am Blü-
cherpark. Das Gartenlabor sieht - neben den ca. 20 Gartenparzellen der Größe zwischen 75 
m² und 100 m² - einen der Allgemeinheit zugänglichen Rundweg und zum Aufenthalt einen 
kleinen Platz mit Bänken vor sowie die Neupflanzung einiger Obstbäume. Angelehnt an die 
bereits bestehenden Gartenlabore wird zur Unterstützung der gärtnerischen Tätigkeiten eine 
Wasserentnahmestelle eingerichtet. In den Randbereichen sind Grünflächen markiert, die 
durch die Gemeinschaft der Gärtner*innen bepflanzt werden können, beispielsweise mit Bee-
rensträuchern.  
 
Das Gartenlabor am Blücherpark wird vom angrenzenden Kleingärtnerverein Flügelrad e.V. 
sehr begrüßt. Der nördlich des zukünftigen Gartenlabors befindliche Kleingärtnerverein Blü-
cherpark e.V. hat sich nach Vorgesprächen bereit erklärt, das Gartenlabor mit seinen späteren

3 
Nutzer*innen in den Verein aufzunehmen. Innerhalb des Vereins wurden dafür bereits Struktu-
ren geschaffen.  
 
Gemäß dem Beschluss 0868/2022 vom 09.06.2022 der Bezirksvertretung Nippes wurde das 
Gelände am Blücherpark, auf dem das Gartenlabor errichtet wird, aufgeteilt. Der östliche Teil 
des Grundstücks sieht die Erweiterungsfläche für den benachbarten Tennis Verein Grün-Gold 
e.V. vor. Angedacht war, dass der Tennis Verein die baulichen Maßnahmen (Abriss Aufbau-
ten und Neubau Plätze) mit einem städtischen Zuschuss als Bauherr selbst umsetzt. Aufgrund 
des im HPL 25/26 vorgesehen Budgets für Baubeihilfen gemäß der Sportförderrichtlinie wird 
die Verwaltung eine Priorisierung vorliegender Anträge vorschlagen und den politischen Gre-
mien zur Entscheidung vorlegen. Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Kleingärtnerverein 
Flügelrad e.V. und dem Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen, dem Kreisver-
band Kölner Gartenfreunde e.V. wurde vereinbart, dass der Abriss und die Neuanlage der 
Tennisplätze über die eigenen Flächen des Tennisvereins möglich ist oder, in Abstimmung 
und unter Beachtung der während des Ortstermins genannten Auflagen, über die angrenzen-
den Wegeflächen des Kleingartenvereins Flügelrad e.V. auch zu einem späteren Zeitpunkt si-
chergestellt werden kann.  Der Verein Grün-Gold e.V. wird die Ergebnisse des Ortstermins 
dahingehend prüfen, ob sie mit ihrem Bauvorhaben, der Erweiterung der Tennisplätze) verein-
bar sind und - wenn dies der Fall ist - daraus entstehende Mehrkosten in den Förderantrag in-
tegrieren.  
 
Um kurzfristig das nachgefragte gärtnerische Angebot für die Bürger*innen gewährleisten zu 
können, treibt die Verwaltung nun den Ausbau des Gartenlabors auf der westlichen Teilfläche 
voran.  
 
Die Kostenberechnung für den Ausbau der Fläche beläuft sich – inklusive der Platz- und We-
geflächen, der Pflanzflächen und der Wasserentnahmestelle – auf ca. 137.400€ brutto. Die 
Pflege der Bäume und Wegeflächen wird in der Verantwortung des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen verbleiben, die Verwaltung der Parzellen und der Umgang mit den ge-
meinschaftlich nutzbaren Pflanzflächen geht in die Verantwortung des Kleingärtnervereins 
Blücherpark e.V. über.  
 
Finanzierung 
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 150.000 € p.a. für die Jahre 
2022 bis 2025 zugesetzt, die im Rahmen des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 neu veran-
schlagt wurden. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Anlage des Garten-
labors am Blücherpark ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, 
veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-0-0009, Neuanlage von Gartenlaboren, in Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2025/2026, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Finanzmittel in Höhe von 
500.000 € bereit. 
 
Die Neuanlage des Gartenlabors stellt in Höhe von ca. 116.000 € eine Investition im als Fest-
wert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziel-
len Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im 
Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergeb-
nisplan. 
 
Im Teilergebnisplan des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen stehen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, vorbe-
haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in den Haushaltsjahren 2025 und 
2026 entsprechende Festwertaufwandsermächtigungen bereit. 
 
Für die Herstellung der Wasserentnahmestelle, bestehend aus Wasserleitungen und einem 
Schöpfbecken, entstehen Kosten in Höhe von ca. 21.400 €. Die hierfür benötigten jährlichen

4 
Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von ca. 713 € stehen 
im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung; Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibun-
gen) bereit. Die planmäßige Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. 
 
Anlagen 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Entwurfsplanung Gartenlabor Blücherpark

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3760/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.03.2025
Erstellt
25.11.2024 11:26