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3419/2020

Erhöhung der Jugendbeihilfe 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.1.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3419/2020 
Freigabedatum 
09.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der Jugendbeihilfe 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise mit der Aufstockung der Jugendbei-
hilfe von bisher 1.251.918 € auf insgesamt 2.251.918 € und der sofortigen Auszahlung an die förder-
berechtigten Kölner Sportvereine. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel zur sofortigen Auszah-
lung der Zuschüsse an den Stadtsportbund Köln zu überweisen. Die erforderlichen konsumtiven Aus-
zahlungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Jahr 2020 zur Verfügung. 
 
Die zusätzlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € stehen im Teilergebnisplan 0801 
- Sportförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Haushaltsjahr 2020, zur Verfügung da 
die Zuschüsse für andere Maßnahmen reduziert werden können. 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die Stadt Köln gewährt Kölner Sportvereinen, die nach der Beihilfenordnung zur Förderung des Köl-
ner Sports beihilfeberechtigt sind, eine Jugendbeihilfe zur Förderung des Sports von Kindern und 
Jugendlichen. Die Prüfung der Beihilfeberechtigung sowie die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch 
den Stadtsportbund Köln. 
 
Im Jahr 2020 wurden zu Beginn des Jahres den Kölner Sportvereinen bisher Beihilfemittel in Höhe 
von insgesamt 1.251.918 € ausgezahlt. Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Krise geraten immer 
mehr Vereine in eine besondere Situation. Nachdem durch die aktuellen Maßnahmen der Vereins- 
und Breitensport nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist, schwindet auch die Bindung der 
Mitglieder an ihren Verein. Dies betrifft im besonderen Maße Kinder und Jugendliche. Da jedoch ge-
nau die Heranführung dieser Personengruppe ein besonderes Anliegen der Stadt Köln ist, sollen die 
Vereine – neben dem Corona-Hilfsprogramm für Sportvereine -- durch eine zusätzliche Unterstützung 
in die Lage versetzt werden, besondere Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und 
zu etablieren. Um alle Vereine mit entsprechender Jugendarbeit zu erreichen, erfolgt die Aufstockung 
der Jugendbeihilfe niederschwellig ohne Antrags- und Bewilligungsverfahren. Damit soll erreicht wer-
den, dass das Geld zeitnah und unmittelbar bei den Vereinen für die Kinder- und Jugendarbeit zur 
Verfügung steht. Durch die vorher nicht absehbaren Einsparungen, die sich hauptsächlich im Bereich 
der konsumtiven Baubeihilfe durch das primäre Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erge-
ben haben, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bekämp-
fung der Folgen der Corona-Pandemie einzusetzen. Insgesamt stehen Aufwandsermächtigungen in

3 
Höhe von 1.000.000 € für eine Aufstockung zur Verfügung.  
 
Die Mittel sollen unmittelbar nach einer entsprechenden Beschlussfassung an den Stadtsportbund zur 
Auszahlung überwiesen werden, der wiederum durch die Auszahlung der bisherigen Jugendbeihilfe 
die Kontodaten und die Eckdaten der förderberechtigten Sportvereine nutzen kann, um die Mittel 
noch im Jahr 2020 den Vereinen zukommen zu lassen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung soll durch die zusätzliche Mittelausstattung insgesamt ermöglicht werden, 
dass der Sport für die Kinder und Jugendlichen als sinnvolles Freizeitangebot erhalten und diese Per-
sonengruppe für den Sport begeistert bleibt. 
 
Die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sport Bund schreibt dazu: 
 
„Der vierte Kinder- und Jugendsportbericht der Krupp-Stiftung zeigt auf, dass mehr als 80% der Her-
anwachsenden nicht mehr die von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderte tägliche Bewe-
gungszeit von 60 Minuten erreichen. Das allein ist schon alarmierend. Die starken Ein- und Be-
schränkungen zu Beginn des Jahres haben nunmehr gezeigt, wie sehr Kinder und Jugendliche phy-
sisch und psychisch unter Bewegungsmangel leiden. Dies hat nicht nur Einfluss auf die Gesundheit 
und die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch auf deren Lernverhal-
ten und das soziale Miteinander. Sport ist demnach ein wichtiger Faktor für gesundes Aufwachsen, 
aber eben auch Kulturgut und bietet ein großes Bildungspotenzial, wie es der 16. Kinder- und Ju-
gendbericht der Bundesregierung beschreibt.“ 
 
Die zusätzliche Aufwandsermächtigungen zur Erhöhung der Jugendbeihilfe in Höhe von 1.000.000 € 
stehen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, Haus-
haltsjahr 2020, zur Verfügung, da auf die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse im Jahr 2020 verzich-
tet werden kann bzw. diese Zuschüsse nicht in der ursprünglich geplanten Höhe geleistet werden:  
 
- Konsumtive Baubeihilfe in Höhe von 700.000 € 
- Sportstättenunterhaltungsbeihilfe in Höhe von 200.000 € 
- Selbsthilfemaßnahmen Sportvereine in Höhe von 100.000 € 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die Sportvereine sind aufgrund des erneuten Lockdowns und der damit einhergehenden nochmaligen 
Verschärfung der Situation für den Sport auf eine ganz kurzfristige Mittelaufstockung dringend ange-
wiesen. Damit ist die Grundlage für eine Auszahlung der Jugendbeihilfe noch in 2020 gelegt, die für 
die Kinder- und Jugendlichen in den Sportvereinen sehr wichtig ist. Die Kurzfristigkeit der Vorlage 
ergibt sich aus komplexen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfen, sowie solche mit dem exter-
nen Partner, dem Stadtsportbund.“

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 4.1.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3419/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2020
Erstellt
26.11.2020 09:26