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0799/2022

Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c,50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden

Mitteilung Ausschuss 04.05.2022

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 30.05.2022, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5521 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 25.04.2022 
 0799/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 28.04.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Integrationsrat 10.05.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.05.2022 
Bauausschuss 30.05.2022 
 
Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf 
und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 
50859 Köln-Weiden, hier: Mitteilung über die weitere Verwendung des vierten Systembaus 
Ausgangslage 
 
Mit Beschluss vom 09.11.2021, Vorlagen-Nr. 2831/2021, hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die 
städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Ron-
dorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen. 
Im Zuge dessen sollen drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am 
Weißdornweg auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, 
Flur 19, Flurstück 1337 verzogen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchteten-
unterkunft wieder errichtet werden. 
In der Beschlussvorlage wird zudem erläutert, dass der vierte Systembau, sofern das mit der Umset-
zung beauftragte Totalunternehmen keine anderweitige Verwendung findet, notfalls durch dieses 
fachgerecht entsorgt werden muss. 
 
Um den Übergang des vierten Systembaus in das Eigentum des Totalunternehmens zu vermeiden, 
hat die Verwaltung in der Sitzung des Unterausschusses Wohnen am 24.09.2021 auf Wunsch der 
Ausschussmitglieder mündlich zugesagt, anderweitige Nutzungsmöglichkeiten für den vierten Sys-
tembau, beispielsweise für Student*innen oder obdachlose Menschen, zu prüfen.  
Zusätzlich hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 08.11.2021 die Verwaltung 
gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu 
Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwal-
tung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dem Rektorat der Universität 
zu Köln aufnehmen.  
 
Aktueller Sachstand

2 
 
 
Zurzeit, das heißt bis zum Beginn der Rückbauarbeiten, wird der Systembau Weißdornweg als Qua-
rantänestandort für mit Corona infizierte Geflüchtete genutzt. 
 
Überlassung des 4. Systembaus an den Verein OASE Benedikt Labre e.V. 
 
Aufgrund des neuen Planungsgebietes Deutzer Hafen muss die Beratungsstelle des Vereins OASE 
Benedikt Labre e.V. in der Alfred-Schütte-Allee 4 aufgegeben werden. Die Verwaltung hat daher zu-
nächst dem Verein OASE angeboten, den vierten Gebäudekörper kostenlos zu übernehmen, um dar-
aus in Eigenregie eine neue Beratungsstelle für Obdachlose auf dem städtischen Grundstück Otto-
Gerig-Str. 6 in Köln-Deutz errichten zu können.  
Durch die Versetzung, Herrichtung und den bedarfsgerechten Umbau des Gebäudekörpers entstün-
den für den Verein jedoch zu hohe Kosten, die nicht finanzierbar sind. In Folge dessen wird die OASE 
den vierten Systembau nicht übernehmen. 
 
Überlassung des 4. Systembaus an das Studierendenwerk 
 
Im nächsten Schritt wurde dem zuständigen Studierendenwerk angeboten, ihm den vierten Gebäude-
körper kostenlos für studentische Wohnzwecke zu überlassen. Eine Rückmeldung dazu ist trotz Erin-
nerung innerhalb von 4 Wochen nicht eingegangen. 
 
Verwendung des 4. Systembaus für stadteigene Zwecke (Obdachlosen- bzw. Geflüchtetenunterbrin-
gung) 
 
Nach Prüfung der zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücksflächen hat die Verwaltung das 
Grundstück Otto-Gerig-Str. 6 in Köln-Deutz als grundsätzlich bau- und planungsrechtlich geeignet 
eingestuft, um dort den 4. Systembau im Rahmen der Geflüchtetenunterbringung aufzustellen. 
 
Aufgrund der engen Zeitschiene für den Rückbau der Systembauten am Weißdornweg bis November 
2022 ist es der Verwaltung nicht möglich, die obligatorischen Beschlüsse, Baugenehmigungs- sowie 
Vergabeverfahren für die Bau- und Planungsleistungen unter Einhaltung der üblichen Fristen durch-
zuführen. Die Bauteile müssten deshalb zwischengelagert werden. Den realistischen Projektzeitraum 
schätzt die Verwaltung insoweit auf 39 Monate. 
 
Durch die Aufstellung des zusätzlichen vierten Gebäudekörpers könnten lediglich zwei neue Unter-
bringungseinheiten mit rund 15 Unterbringungsplätzen entstehen. 
Trotzdem würde diese Zusatzmaßnahme, nach erster grober Kostenermittlung durch die Verwaltung, 
konsumtive Gesamtkosten in Höhe von rund 1,25 Mio. € brutto verursachen. In diesen Kosten sind 
unter anderem die Herrichtung des Gebäudes und Geländes, die Planung, Transport sowie die not-
wendige Zwischenlagerung der Module ab November 2022 enthalten. Bezogen auf die 175 m² Ge-
samtwohnfläche des vierten Gebäudekörpers, betragen die Kosten pro m² Wohnfläche demnach rund 
7.100 € brutto, was außerhalb üblicher Relationen liegt.  
 
Aufgrund der engen Zeitschiene sowie der Unwirtschaftlichkeit des Projektes sieht die Verwaltung 
von einer Umsetzung des vierten Systembaus für stadteigene Zwecke ab. 
Der vierte Systembau geht daher, wie mit dem Totalunternehmen vereinbart, kostenneutral zur weite-
ren Verwendung in dessen Eigentum über. Insoweit fallen für die Verwaltung keine Verladungs-, 
Transport- sowie Entsorgungskosten für den vierten Gebäudekörper an. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (8)

28.04.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.05.2022 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
30.05.2022 Bauausschuss, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0799/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.05.2022
Erstellt
04.03.2022 09:39