2599/2021
Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss
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Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes der Gesamtschule Köln-Holweide Standort Burgwiesenstr.125 in 51067 Köln (Holweide) (1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen, Fortschreibung der Planungskosten, Gutachtenkosten Das neue naturwissenschaftliche Gebäude wird am östlichen Rand des Schulgeländes er- richtet. Die naturwissenschaftlichen Räume waren zum Zeitpunkt der Planung noch im Hauptgebäude untergebracht. Der Abschluss der notwendigen Arbeiten sowie Anpassungen vorhandener Infrastruktur (siehe Anlage 2) konnte erst mit Baubeginn während des Baufort- schritts ermittelt werden. Die Fortschreibung der Leistungen wurde baubegleitend ermittelt. Damit einhergehend konnte zusätzlich ein barrierefreier Zugang geschaffen werden (rund 1,5 Mio. Euro). Durch die Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutachter*innen anteilig (rund 0,3 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,8 Mio. Euro (6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung, Baupreisindex Aufgrund von Kündigungen und Insolvenzen mussten erneute Vergabeverfahren durchgeführt werden. Dies führte zu Bauzeitverzögerungen. Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Baupreis- index. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,5 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Aufgrund der angespannten Marktlage mussten Vergabeverfahren mehrfach durchgeführt werden, da keine Angebote abgegeben wurden. Erfolgreiche Submissionen konnten ab- schließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 11 % (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,8 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung rund 5,2 Mio. Euro Einrichtungskosten Auch bei der Beschaffung der Einrichtung der NaWi-Räume konnte die Submission nur durch die Hinnahme eines Vergabeverlustes erfolgreich abgeschlossen werden. Das Sub- missionsergebnis überschritt den im Baubeschluss genehmigten Ansatz. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe 0,47 Mio. Euro
Anlage 2 - Lageplan
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Rückbau alte Feuerwehrzufahrt Defekte Bestandskanäle und Reparatur beschädigter Abwasserleitungen Aufgrund nachträglichem Wunsch musste die geplante neue Rampen- anlage komplett verlegt werden. In der neuen Situation wurde auch der Umbau der vorhandenen Treppen erforderlich. Beides führte zu einem erhöhten Herstellungsaufwand. Auffindung von Asphaltbelag unter vorhandener Pflasterdecke : Pflaster und Asphalt waren aufgrund der neu herzustellenden Höhensituation komplett zu beseitigen Anmerkung : die betreffende Fläche war zuvor bodentechnisch beprobt und analysiert worden. Der Asphalt blieb hierbei unentdeckt und wurde erst während der Bauausführung zutage gefördert. In der KB von 2015 waren die Abbrucharbeiten nicht berücksichtigt, die hier bedingt durch die großen Asphaltflächen einen erheblichen Kostenanteil ausmachen. Brunnen musste verlegt werden, da diese Fläche als Aufstellfläche für den Kran erforderlich wurde! Hydranten war im Bestand zu hoch, musste angepasst werden. Ersatzrampenanlage während gesamter Bauzeit erfolderlich am Eingang Hauptgebäude Lageplan Neubau Zusätzlicher Amokalarm Verlegung der FIBS für die Feuerwehr in den Neubau, damit wurde eine gemeinsame BMA/SSA für diese Liegenschaft errichtet. LAGEPLAN
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2599/2021
Freigabedatum 01.12.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstr.
125, 51067 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der
Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der
Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschlussorgan
Ausschuss Schule und Weiterbildung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der
Kostenberechnung von 2016 in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro für das neue naturwissenschaftliche
Gebäude der Gesamtschule Köln Holweide zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. Die Gesamtbaukosten für den Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes betragen
rund 12,81 Mio. Euro brutto statt rund 7,61 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 5,2 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirtschaftsplan
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städti-
schen Haushalt refinanziert.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Finanzausschuss- zusätzliche Einrichtungskosten für das neue naturwissenschaftliche Gebäude
der Gesamtschule Köln Holweide in Höhe von 474.213,92 Euro (investiv: 232.213,92 Euro (2021) und
125.000 Euro (2022), konsumtiv: 117.000 Euro (2022)). Die Gesamtkosten betragen nunmehr rund
1,62 Mio. Euro statt 1,15 Mio. Euro.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 232.213,92 Euro
erfolgte per echter Deckung aus im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4014-0301-9-1123, Gesamtschule im Weidenbruch - Neubau – in
Höhe von 166.861 Euro, bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 – Gymnasium Nikolausstraße 51-55 –
Erweiterung in Höhe von 45.352,92 Euro und bei Finanzstelle 4012-0301-9-5040 – Realschule
Lassallestraße 59 -Instandsetzung ÖPP in Höhe von 20.000 Euro. Sollumbuchungen innerhalb des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen, zur Deckung bei der Finanzstelle 4014-0301-9-4603 Gesamtschule
Burgwiesenstraße – Fachraum NW, wurden durchgeführt.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2022 von voraussichtlich rund 125.000
Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022
Finanzausschuss 31.01.2022
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0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule. Die Mittel in Höhe von 125.000
Euro werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der Finanzstelle 4014-0301-9-4603
Gesamtschule Burgwiesenstraße – Fachraum NW bereitgestellt.
Die Finanzierung der konsumtiven Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rund 117.000 Euro erfolgt
im Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 232.213,92 Euro (2021)
125.000,00 Euro (2022)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 117.000,00 Euro (2022)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr 2022/2023
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen 15.481,00 Euro (2022)
23.815,00 Euro (ab 2023)
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv
Ja, negativ
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch,
der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung
Der Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer: 1037/2016) schließt mit genehmigten
Baukosten in Höhe von rund 7,61 Mio. Euro ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare
Risiken eingetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen.
Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 12,81 Mio.
Euro brutto und damit Mehrkosten in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte
Risikozuschlag reicht demnach nicht aus.
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Die Erhöhung der Baukosten schlüsselt sich wie folgt auf
(Erläuterungen liegen als Anlage bei):
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 1,8 Mio. Euro (35 %)
2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt
3. Auslagerung entfällt
4. Massenmehrungen entfällt
5. Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen entfällt
6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 1,5 Mio. Euro (28 %)
7. Höhere Submissionsergebnisse rund 1,9 Mio. Euro (37 %)
8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt
9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt
10. Sonstiges / Risiko entfällt ________________t
Gesamt rund 5,2 Mio. Euro (100 %)
Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor
berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung.
Finanzierung und Refinanzierung der Mehrkosten
Baukosten:
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 5,2 Mio.
Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 154.000 Euro auszugehen.
Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1037/2016) ist somit nach
aktuellem Stand für den Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes der Gesamtschule Holweide
von einer jährlichen Haushaltsbelastung von rund 450.800 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der
Mietbelastung (insgesamt rund 393.000 Euro) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für
Reinigung (rund 57.800 Euro).
Die Baufertigstellung ist in 2021 erfolgt, so dass die ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden
Mietkosten inklusive Nebenkosten aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilergeb-
nisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert
werden.
Einrichtungskosten:
Mit Baubeschluss 1037/2016 hat der Rat investive Einrichtungskosten in Höhe von 1.163.800 Euro
für die Einrichtung des Naturwissenschaftlichen Hauses an der Gesamtschule Holweide,
Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln beschlossen. Der Finanzausschuss hat mit Beschluss 2005/2020
die Gesamtkosten auf 1.148.679 Euro (475.540 Euro konsumtiver Anteil, sowie 673.139 Euro investi-
ver Anteil) konkretisiert und eine entsprechende investive Mittelfreigabe in Höhe von 673.139 Euro
bei Finanzstelle 4014-0301-9-4603 Gesamtschule Burgwiesenstraße – Fachraum NW für das Haus-
haltsjahr 2020 beschlossen.
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Im Rahmen der Ausschreibung ergaben sich zusätzliche Einrichtungskosten für das neue
naturwissenschaftliche Gebäude der Gesamtschule Köln Holweide in Höhe von 474.213,92 Euro
(investiv: 232.213,92 Euro (2021) und 125.000 Euro (2022), konsumtiv: 117.000 Euro (2022)). Die
Gesamtkosten betragen nunmehr rund 1,62 Mio. Euro statt 1,15 Mio. Euro.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 232.213,92 Euro
erfolgte per echter Deckung aus im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anla-
gevermögen, bei Finanzstelle 4014-0301-9-1123, Gesamtschule im Weidenbruch - Neubau – in Höhe
von 166.861 Euro, bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 – Gymnasium Nikolausstraße 51-55 – Erweite-
rung in Höhe von 45.352,92 Euro und bei Finanzstelle 4012-0301-9-5040 - Realschule Lassallestraße
59 -Instandsetzung ÖPP in Höhe von 20.000 Euro. Sollumbuchungen innerhalb des Teilfinanzplans
0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem An-
lagevermögen, zur Deckung bei der Finanzstelle 4014-0301-9-4603 Gesamtschule Burgwiesenstraße
– Fachraum NW, wurden durchgeführt.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2022 von voraussichtlich rund 125.000
Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule. Die Mittel in Höhe von 125.000
Euro werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der Finanzstelle 4014-0301-9-4603
Gesamtschule Burgwiesenstraße – Fachraum NW bereitgestellt.
Die Finanzierung der konsumtiven Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rund 117.000 Euro erfolgt
im Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Sachkosten:
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der investiven Mehrkosten im Bereich der Einrichtung
erfolgt im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 15.481 Euro aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln
des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen und
in Höhe von 23.815 Euro jährlich voraussichtlich ab 2023 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel (gegebenenfalls durch Umschich-
tungen) vorsehen.
Anlagen
Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
Anlage 2 - Lageplan
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3836 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2599/2021
Stand: 29.01.2026
Sachstandsbericht
Neubau des naturwissenschaftlichen Gebäudes der Gesamtschule Holweide,
Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4
Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1
der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber
der Kostenberechnung von 2016 in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro für das neue naturwissen-
schaftliche Gebäude der Gesamtschule Köln Holweide zur Kenntnis und stimmt einer Fortfüh-
rung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für den Neubau des naturwissenschaftli-
chen Gebäudes betragen rund 12,81 Mio. Euro brutto statt rund 7,61 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 5,2 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirt-
schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen
aus dem städtischen Haushalt refinanziert.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung
durch den Finanzausschuss- zusätzliche Einrichtungskosten für das neue naturwissen-
schaftliche Gebäude der Gesamtschule Köln Holweide in Höhe von 474.213,92 Euro (investiv:
232.213,92 Euro (2021) und 125.000 Euro (2022), konsumtiv: 117.000 Euro (2022)). Die Ge-
samtkosten betragen nunmehr rund 1,62 Mio. Euro statt 1,15 Mio. Euro.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 232.213,92
Euro erfolgte per echter Deckung aus im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Mitteln im Teilfi-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von be-
weglichem
Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4014-0301-9-1123, Gesamtschule im Weidenbruch - Neu-
bau – in Höhe von 166.861 Euro, bei Finanzstelle 4013-0301-3-3080 – Gymnasium Nikolaus-
straße 51-55 – Erweiterung in Höhe von 45.352,92 Euro und bei Finanzstelle 4012-0301-9-
5040 – Realschule
Lassallestraße 59 -Instandsetzung ÖPP in Höhe von 20.000 Euro. Sollumbuchungen inner-
halb des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, zur Deckung bei der Finanzstelle 4014-0301-
9-4603 Gesamtschule Burgwiesenstraße – Fachraum NW, wurden durchgeführt.
Die Finanzierung der investiven Mehrkosten im Haushaltsjahr 2022 von voraussichtlich rund
125.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule.
Die Mittel in Höhe von 125.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf
der Finanzstelle 4014-0301-9-4603
Gesamtschule Burgwiesenstraße – Fachraum NW bereitgestellt.
2
Die Finanzierung der konsumtiven Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich rund 117.000 Euro
erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Teilergebnis-
plans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen.
Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Neubau ist am 16.10.2023 fertiggestellt und in Betrieb genommen worden.
Das Projekt befindet sich noch in der Schlussrechnung. Es wird voraussichtlich mit Gesamt-
kosten in Höhe von 12,05 Mio. Euro abgeschlossen und liegt somit rund 760.000 Euro unter
dem genehmigten Projektbudget in Höhe von rund 12,8 Mio. Euro.
Nächste Schritte:
Fertigstellung und Prüfung der Schlussrechnung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
28.01.2027
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2599/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.12.2021
- Erstellt
- 19.07.2021 14:52