Mandari Insight

3519/2023

Sanierung des Funkturms Colonius (BV 1 Innenstadt)

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 03.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 23.11.2023, TOP 3.10

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Auszug Rat 26.10.2023, TOP 10.20

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

5767 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 3519/2023 
Freigabedatum 
03.11.2023 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Sanierung des Funkturms Colonius 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Ratsbeschluss vom 26.10.2023 (2303/2023) erfolgte vorbehaltlich der Zustimmungen der 
Bezirksvertretungen Innenstadt und Ehrenfeld. In dem Beschluss begrüßt der Rat es, dass 
Fördermöglichkeiten für die Sanierung gesucht werden und stellt eine finanzielle Beteiligung in 
Aussicht, wenn eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt wird. Dieses Votum ist für die 
Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes am 16.11.2013 erforderlich, in der über eine evtl. 
Förderung mit Bundesmitteln entschieden wird. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung not-
wendig, damit der Hauptausschuss am 13.11.2023 noch rechtzeitig über diese entscheiden 
kann. Andernfalls läge das Votum der Stadt Köln beim Bund zur Haushaltsbereinigungssit-
zung nicht vor und über eine mögliche Förderung könnte dort am 16.11.2023 nicht entschie-
den werden. Aus diesem Grund käme eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung der 
Bezirksvertretungen zu spät. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, den 
Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so öffentlich 
zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fördermöglichkeiten gesucht werden 
und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit allen Betei-
ligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltung dabei, eine Gesamtfinanzierung mit 
Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine 
Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung über den Fortgang des Projektes zu be-
richten.

2 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
03.11.2023  zugestimmt  gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Colonius wurde von 1978 bis 1981 an der Inneren Kanalstraße erbaut und hatte eine 
Höhe von 253 Metern, nach Austausch der Turmspitze 266 Meter. Der Turm verfügt über zwei 
ehemals öffentlich genutzte Etagen, die seit 1998 ungenutzt sind. In der Öffentlichkeit wird im-
mer wieder über eine mögliche Wiederaufnahme dieser öffentlichen Nutzung diskutiert. Im 
Mai 2022 wurde der Colonius in die Denkmalliste eingetragen. 
 
Der Colonius ist bis heute der höchste Fernmelde- und Fernsehturm in Nordrhein-Westfalen 
und somit stadtbildprägend sowohl in der innerstädtischen Nah- als auch aus der außerstädti-
schen Fernsicht. Er ist demnach fester Bestandteil der Silhouette der Stadt Köln aus sämtli-
chen Himmelsrichtungen und ist auch innerhalb der Stadt Blickpunkt aus zahlreichen Per-
spektiven. Auf Grund seiner Präsenz im Luftraum der Stadt erhält er, neben der Doppelturm-
fassade der Kölner Kathedrale, eine identitätsstiftende nationale Wirkung. 
 
Durch seine Lage mitten im Stadtgebiet, sowie am Rande des Inneren Grüngürtels, bildet der 
Colonius für die Stadtbevölkerung und die Touristen einen architektonischen Anker- und Ori-
entierungspunkt. Im mittel-städtischen Bereich (z. B. von Deutz oder von Ehrenfeld aus) – ragt 
der Colonius - umgebenen von einer eher niedrigen Dachlandschaft - deutlich frei auf, sodass 
seine konstruktiv aufgehängte Kanzel den umgebenden Luftraum markant dominiert. 
 
Der Colonius wird von der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) als Kölns wichtigster Funk-
standort betrieben. Sie ist Eigentümerin des Turms, das Grundstück gehört der Stadt Köln mit 
einem Erbbaurecht für die DFMG. 
 
Die DFMG beabsichtigt, den Colonius als Teil des Kölner Stadtlebens wieder der Öffentlich-
keit zugänglich zu machen. Hierfür sind umfangreiche Baumaßnahmen im Turm erforderlich, 
insbesondere im Bereich Brandschutz, um eine Wiedereröffnung der öffentlichen Bereiche zu 
ermöglichen. Nach Eintrag des Colonius in die Denkmalliste ist eine sichere Finanzierung für 
die DFMG Voraussetzung für den Start des Projekts. Die DFMG wird sich finanziell nicht be-
teiligen, deswegen wird eine beihilferechtliche Prüfung Teil des Verfahrens sein. 
 
Eine Kostenschätzung beläuft sich auf 60 Mio. Euro incl. Planungskosten. Die Stadt Köln und 
die DFMG GmbH bemühen sich derzeit um Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der Maß-
nahme. Die Verwaltung begrüßt es, dass die Kölner Mitglieder des Bundestages diese Bemü-
hungen unterstützen. Ähnliche Projekte wurden vom Bund bereits in Hamburg und Dresden 
gefördert. In dem genannten Beispiel Dresden haben sich in der Folge sowohl das Land als 
auch die Stadt an der Gesamtfinanzierung mit jeweils 25% beteiligt, unter der Voraussetzung, 
dass eine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sichergestellt wird. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen ähnlichen Weg zu unterstützen, wenn eine Gesamt-
finanzierung gemeinsam mit Bund und Land sichergestellt, die Rahmenbedingungen zur öf-
fentlichen Zugänglichkeit geregelt und mit der DFMG eine Regelung zur möglichen Über-
schreitung der Baukosten gefunden werden können. 
 
Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Vorgang informieren und notwendige Be-
schlüsse vorbereiten. 
 
Anlage: Auszug Ratsprotokoll 26.10.2023

Auszug Rat 26.10.2023, TOP 10.20

2559 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 30.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 
26.10.2023 
öffentlich 
10.20 Sanierung des Funkturms Colonius 
2303/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU 
AN/1902/2023 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmungen der Bezirksvertretungen 
Innenstadt und Ehrenfeld. 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion en Bündnis 90/Die 
Grünen und CDU 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt  das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH, 
den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so 
öffentlich zugänglich zu machen,  zur Kenntnis . 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fö rdermöglichkeiten gesucht wer- 
den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit 
allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung 
vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltun g dabei, eine Gesamtfinanzie- 
rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH 
(DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung übe r den Fortgang des Projektes zu 
berichten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, 
FDP, den Stimmen der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT sowie von RM Zimmer- 
mann (GUT Köln)  zugestimmt .

II. Abstimmung über so geänderte Vorlage 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Vorhaben der De utschen Funkturm GmbH, 
den Funkturm „Colonius“ wieder einer barrierefreien Nutzung zuzuführen und so 
öffentlich zugänglich zu machen, zur Kenntnis. 
2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt es, dass dafür Fö rdermöglichkeiten gesucht wer- 
den und stellt seinerseits eine finanzielle Beteiligung in Aussicht, wenn ein, mit 
allen Beteiligten abgestimmtes Konzept und eine tragbare Gesamtfinanzierung 
vorgelegt werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Verwaltun g dabei, eine Gesamtfinanzie- 
rung mit Land und Bund sicherzustellen und mit der Deutschen Funkturm GmbH 
(DFMG) eine Regelung zur möglichen Überschreitung der Baukosten zu finden. 
4. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung übe r den Fortgang des Projektes zu 
berichten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., Volt, AfD und Die FRAK- 
TION zugestimmt .

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3519/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.11.2023
Erstellt
31.10.2023 14:15