4152/2018
„Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 IV/40 Vorlagen-Nummer 4152/2018 Freigabedatum 22.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff „Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20„ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im Rahmen der vergaberechtlich ver- tretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorberei- tungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprüfungsamt wird richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver- rechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 sonstiger Nebenkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrichtende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger or- dentlicher Aufwand veranschlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto erfolgt im Haus- haltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 748.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 748,000 € 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 598.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 598.500 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019/2020 a) Personalaufwendungen 0,00 € b) Sachaufwendungen etc. 2019: 261.000 € - und ab 2020 : 782.000 € € c) bilanzielle Abschreibungen 49.900: € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung vielfältige Anstrengungen unternommen, um zu ge- währleisten, dass jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie möglich erhalten kann. Dabei wurden in allen Schulformen und Schulstufen die schulrechtlich und organisatorisch zur Verfü- gung stehenden Möglichkeiten angewendet und sind nun weitgehend ausgeschöpft. Hierbei handelt es sich um Zügigkeitsveränderungen (wo dies aufgrund des Raumbestands möglich und vertretbar war), Mehrklassenbildung im Raumbestand (mit und ohne Zusetzung von Schulpavillons oder sons- tigen Ersatzräumen), vollständige Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Bandbreiten der Klassengrößen in den Eingangsklassen an einer Vielzahl von Schulen aller Schulformen. Dieses Instrumentarium war bereits zum Schuljahr 2017/18 und 2018/19 weitgehend ausgeschöpft und konnte nur noch in sehr wenigen Fällen eingesetzt werden. Auch im Schuljahr 2019/20 ist dies nur noch in ganz wenigen Fällen möglich. Die genannten Optionen reichen nicht mehr aus, um den erwarteten Bedarf an Gymnasialplätzen decken zu können. Darüber hinaus sind auch Schulen in an- deren Schulformen und Schulstufen (hier insbesondere einige Grundschulen in bestimmten Regio- nen) an die Grenze der Aufnahmekapazitäten gekommen. Es zeichnet sich auch zum kommenden Schuljahr 2019/20 die Gefahr in Köln ab, dass nicht für alle 4 Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz in der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfü- gung gestellt werden kann. Die Schulentwicklungsplanung weist aus, dass die Schülerzahlentwicklung in den kommenden Jahres stetig zunimmt. Daher ist zwingend davon auszugehen, dass die derzeit bereits bestehende räumliche Enge in den Kölner Schulen aller Schulstufen auch mittel- bis langfristig nicht beendet sein wird und dass dringend zusätzliche Räume / Schulstandorte erforderlich sind. Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung im März 2018 (vgl. ASW-Beschluss zu AN/2037/2018) beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Schulpavillons für die kommenden drei Schuljahre zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu stellen. Die Verwaltung hat dementsprechend auf der Grundlage der heute bekannten Bedarfssituation und den zur Verfügung stehenden Schulgrundstücken eine Liste der voraussichtlich möglichen und benö- tigten Schulpavillons erarbeitet (siehe Mitteilung DS 1849/2018 bzw. DS 2275/2018). Die Verwaltung prüft die angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit der jeweiligen Bedarfe. Für die im Schuljahr 2019/20 benötigten Schulpavillons wurde im Rahmen der in der Zeit von Juni bis Dezember für diese Standorte durchgeführten Vorprüfungen für 10 Standorte ein positives Ergebnis erzielt. Auf entsprechende Bauvoranfragen wurde aus Zeitgründen verzichtet. Bei 2 Standorten ist eine Aufstellung von Schulpavillons nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, mit der der dringende zusätzliche Bedarf für das Schuljahr 2019/20 abgemil- dert werden kann, ist -auch unter Berücksichtigung der Fertigungszeiten der Hersteller- die zeitnahe Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten. Die Beschaffung und Aufstellung zum schnellstmögli- chen Zeitpunkt kann nach Auffassung der Gebäudewirtschaft nur durch eine freihändige Vergabe sichergestellt werden. (analoges Verfahren wie zur Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung DS 4343/2016 und des Beschlusses DS 3518/2017). Die erforderliche Abstimmung / Zustimmung des Vergabeamtes zum Ausschreibungsverfahren wird noch herbeigeführt Bei den hier angesprochenen zehn Standorten liegen zum Teil bereits Aufträge zur Planung von mo- bilen Einheiten bei der Gebäudewirtschaft vor, bzw. wurden bereits Überlegungen in Gang gesetzt, um mobile Einheiten zu beschaffen. Eine Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2019/20 kann wahrscheinlich nicht fristgerecht erfolgen. Die Anlagen werden voraussichtlich frühestens im 4. Quartal 2019 fertiggestellt. Für die Zwischenzeit arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen an Lösungen, ob und wie zusätzliche Schülerinnen und Schüler in Mehrklassen aufgenommen und untergebracht wer- den können. Entsprechend des Ratsauftrages für ein dreijähriges Beschaffungsprogramm von Schulpavillons sind die Prüfungen der Realisierbarkeit an den vorgesehenen Standorten für die Schuljahre ab 2020/21 noch nicht abgeschlossen. Hierzu werden nach Abschluss der Prüfungen weitere Beschlüsse erfor- derlich sein. Grundlagen der Beschaffung Vorgesehen ist die Nutzung sämtlicher Schulpavillons über 10 Jahren. Im aktuellen Projektstand geht die Verwaltung davon aus, dass an den Standorten .Annastr., Cäsarstr., Berrenrather Str., Biggestr., Rochusstr., Soldiner Str., Kupfergasse, Andreas-Hermes-Str., jeweils 2-geschossige Anlagen aufge- stellt werden. An den Standorten Zehnthofstr./Edisonstr. und Alte Wipperfürther Str. ist die Aufstellung von 1-geschossigen Anlagen vorgesehen. Beim Schulstandort Berrenrather Str. besteht für das Schuljahr 2021/2022 ein weiterer Beschaffungs- bedarf von 2 Klassenräumen. Aus Praktikabilitätsgründen schlägt die Verwaltung vor, diesen Bedarf 5 mit in den jetzt anstehenden Beschaffungsvorgang aufzunehmen und umzusetzen. Ebenfalls befin- den sich seit 2002 auf dem Schulgrundstück 4 aus Schulpavillons bestehende Klassenräume. Diese Pavillons befinden sich in einem baufachlich schlechten Zustand. Die notwendige Ersatzbeschaffung dieser Pavillons wird ebenfalls mit in den Beschaffungsvorgang integriert. Im Rahmen der Umsetzung der Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nummer 4343/2016) zur Be- schaffung von mobilen Unterrichtseinheiten für das Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 44 Klas- sen sowie eine Mensa mit Nebenräumen an 16 Standorten errichtet. Als Beschaffungsvarianten wur- de sowohl die Variante Kauf als auch Miete, teilweise für eine 5-jährige Nutzung oder einer 10- jährigen Nutzung ausgeschrieben. Im Ergebnis wurden an 13 Standorten gekaufte Schulpavillons und an 3 Standorten angemietete Schulpavillons aufgestellt. Ausschlaggebend für die Beschaffung von angemieteten Pavillons an den 3 Standorten war, dass hier nur Pavillons für je einen Klassenraum aufgestellt wurden. Da an jedem der vorgesehenen 10 Standorte mindestens 2 Klassenräume oder eine Küche mit Men- sa errichtet werden und zudem eine 10-jährige Nutzung vorgesehen ist, geht die Verwaltung aus den gewonnenen Erfahrungswerten davon aus, dass ein Kauf der Schulpavillons die wirtschaftlichste Be- schaffungsform darstellt. Das Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt werden im Rahmen des Beschaffungsvorganges eingebunden. Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- bzw. Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erhoben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Pla- nerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. In 2019 sind nur zeitanteilig Mittel zur Finanzierung der Mieten für Schulpavillons (ca. 523.000 Eu- ro/Jahr), der Reinigungskosten (ca. 61.000 Euro/Jahr) und der sonstigen Nebenkosten (ca. 198.000 Euro/Jahr) erforderlich. Sie belaufen sich voraussichtlich auf ca. 261.000 Euro und sind bereits ver- anschlagt. Ab 2020 sind die gesamten Jahreskosten von voraussichtlich ca. 782.000 Euro/Jahr im Teilergebnis- plan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilfinanzplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran- schlagen (zur Herleitung siehe Anlage 3). Einrichtungskosten Zur Einrichtung der zu beschaffenden Schulpavillons werden Ausstattungen für 44 Klassen (ca. je 7.000 €), €) und 4 Mensen Mensa mit Küche (ca. 600.000 €) benötigt. Insgesamt werden etwa ca. 748.000 € der Kosten als investiv und ca. 598.500 €) der Kosten als konsumtiv zu veranschlagen sein. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 1.346.50000 € brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Diese werden im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben aus Mitteln des Förderpro- gramms Gute Schule 2020 finanziert. Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor und ist auch nicht erforderlich, da der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 4316/2016) der Beschaffung von Einrichtungsgegenstän- den aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt hat, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Sachaufwendungen Zur Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten sind für 2019 die erforderli- chen Mittel in Höhe von voraussichtlich 49.900 Euro bereits veranschlagt und ab 2019 in Höhe von 6 voraussichtlich rund 49.900 Euro/ Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung zu veranschlagen. Personalkosten Da es sich um Erweiterungen bereits bestehender Schulen handelt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärin. Anlagen
Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 25.03.2019 4152-2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.03.2019 öffentlich 9.2.2 „Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“ 4152/2018 Herr Ilg stellt einen Vertagungsantrag 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Vorlage soll vertagt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper) So dann lässt Herr Homann über die Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im Rahmen der vergaberechtlich vertretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbil- dung oder als Interim aufzustellen. Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprü- fungsamt wird richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran- schlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Ne- benkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrich- tende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträger- aufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Herr Ilg zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper)
Anlage 4, Auszug BV 1 vom 21.03.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019 öffentlich 3.11 „Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“ 4152/2018 Auf Vorschlag von Frau Dr. Börschel wir die Verwaltung gebeten, den nachfolgenden Gremien und nachrichtlich der Bezirksvertretung Innenstadt zu erläutern, - wieso in der KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 eine Umsetzbarkeit nicht mö g- lich ist - inwiefern die Aufstellung von Schulpavillons in Zusammenhang mit den vorge- sehenen Sanierungen von vier Innenstadtschulen in Neustadt/Nord stehen (s. Vorlage 3405/2016) Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im Rahmen der vergaberechtlich vertretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbil- dung oder als Interim aufzustellen. Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprü- fungsamt wird richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran- schlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Ne- benkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrich- tende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträger- aufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage2_Flächenverrechnungskosten
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Anlage 2 Flächenverrechnungspreis Nebenkosten Sparte: Förderschule 5,94 € /m² /Monat Nutzfläche 432,00 3.920,81 € 13.608,00 € 37.208 € /Jahr Verkehrsfläche 90,00 718,81 € 2.835,00 € Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 € Küche 0,00 0,00 € 0,00 € Gesamt 522,00 4.639,62 € 16.443,00 € Sparte: Grundschule 6,75 € /m² /Monat Nutzfläche 2304,00 20.910,96 € 72.576,00 € 262.440 € /Jahr Verkehrsfläche 360,00 2.875,25 € 11.340,00 € Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 € Küche 576,00 9.200,77 € 18.144,00 € Gesamt 3.240,00 32.986,98 € 102.060,00 € Sparte: Gymnasium 7,19 € /m² /Monat Nutzfläche 1440,00 13.069,35 € 45.360,00 € 152.716 € /Jahr Verkehrsfläche 330,00 2.635,65 € 10.395,00 € Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 € Küche 0,00 0,00 € 0,00 € Gesamt 1.770,00 15.705,00 € 55.755,00 € Sparte: Gesamtschule 7,98 € /m² /Monat Nutzfläche 432,00 3.920,81 € 13.608,00 € 70.671 € /Jahr Verkehrsfläche 90,00 718,81 € 2.835,00 € Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 € Küche 216,00 3.450,29 € 6.804,00 € Gesamt 738,00 8.089,91 € 23.247,00 € GESAMT: Flächenverechnungspreis 523.035 € / Jahr Reinigungskosten 61.422 € / Jahr Nebenkosten 197.505 € / Jahr Gesamt 781.961 € / Jahr m² Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr m² Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr m² Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr m² Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr
Anlage1_Standorte Schulpavillons
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Anlage 1 DS 1849/2018 Umsetzbare Standorte: DS 2275/2018 Programm zur Umsetzung in drei Jahren, Jahreszuordnung siehe DS 1849/2018 bzw. 2275/2018 Bezirk Schulform Standort Bedarf SJ 19/20 SJ 20/21 SJ 21/22 1 KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 Umsetzbarkeit nicht möglich; vorhandene mobile Bauten erhalten und zusätzlich Küche und Mensa für 200 ET in zwei Schichten X 1 KGS Mainzer Str. 30-40 Umsetzbarkeit nicht möglich; 4 Klassenräume und 2 OGTS Räume X 2 GGS Annastr. 63 4 Klassenräume und 2 OGTS Räume X 2 KGS Cäsarstr.21 4 Klassenräume X 3 GE Berrenrather Str. 488 Mensa und Küche 360 ET in zwei Schichten, 2 Klassenräume (2021) X X 3 GY Biggestr. 2 8 Klassenräume X 4 GY Rochusstr. 147 Ersatz mobile Baueinheit P8 und zusätzlich 4 Klassenräume X 6 FL Soldiner Str. 68 6 Klassenräume mit Zwischenwände X 7 KGS Kupfergasse 5-11 4 Klassenräume + OGTS (Küche, Speiseräume) X 8 KGS Andreas-Hermes-Str. 2-4 Austausch u. Erweiterung auf insgesamt 4 Klassenräume X 8 GGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. X 8 KGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. X 9 GGS Alte Wipperfürther Str. 49 X 9 KGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 X DS 1849/2018 Nicht umsetzbare Standorte: DS 2275/2018 Programm zur Umsetzung in drei Jahren, Jahreszuordnung siehe DS 1849/2018 bzw. 2275/2018 SJ 19/20 SJ 20/21 SJ 21/22 1 KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 Umsetzbarkeit nicht möglich; vorhandene mobile Bauten erhalten und zusätzlich Küche und Mensa für 200 ET in zwei Schichten X 1 KGS Mainzer Str. 30-40 Umsetzbarkeit nicht möglich; 4 Klassenräume und 2 OGTS Räume X Küche, Mensa f. 600 ET in zwei Schichten Küche, Mensa f. 400 ET in zwei Schichten
Anlage3_Einrichtungskosten Schulpavillons
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Anlage 3 Einrichtungskosten Schulpavillons zum Schuljahr 2019/20 investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv 2 GGS Annastr. 63 4 UR + 2 OGS 28.000,00 € 28.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 € 2 KGS Cäsarstr.21 4 UR + 2 OGS 28.000,00 € 28.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 € 3 GE Berrenrather Str. 488 Mensa + Küche 360 ET in 2 Schichten (+ 2 UR 2021) 14.000,00 € 14.000,00 € 20.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 3 GY Biggestr. 2 8 UR 56.000,00 € 56.000,00 € 4 GY Rochusstr. 147 Ersatz mobile Baueinheit P8 und zusätzlich 8 UR 112.000,00 € 25.000,00 € 6 FL Soldiner Str. 68 6 UR 42.000,00 € 42.000,00 € 7 KGS Kupfergasse 5-11 4 UR, Küche + Mensa 28.000,00 € 46.000,00 € 10.500,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 8 KGS Andreas Hermes Str. 4 UR 28.000,00 € 28.000,00 € 8 KGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. Küche + Mensa 600 ET in 2 Schichten 32.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 8 GGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. s. o. 9 GGS Alte Wipperfürther Str. 49 Küche + Mensa 400 ET in 2 Schichten 21.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 9 KGS Alte Wipperfürther Str.49-51 s. o. Summe 336.000,00 € 267.000,00 € 12.000,00 € 131.500,00 € 400.000,00 € 200.000,00 € 1.346.500,00 € Unterrichtsräume OGTS Küche
Anlage 0 Begründung zur DringlichkeitDS 4152
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Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit DS 4152/2018 Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten erst in den letzten Tagen eingeholt werden, daher war es nicht möglich, die Vorlage früher einzubringen. Um die Beschaffung der Containeranlagen nicht zu verzögern, ist die Fassung des Beschlusses dringend erforderlich.
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4152/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.02.2019
- Erstellt
- 11.12.2018 09:54