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4152/2018

„Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 2019/20“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.02.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 25.03.2019 4152-2018

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Anlage 4, Auszug BV 1 vom 21.03.2019

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Anlage2_Flächenverrechnungskosten

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Anlage1_Standorte Schulpavillons

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Anlage3_Einrichtungskosten Schulpavillons

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Anlage 0 Begründung zur DringlichkeitDS 4152

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

12600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402 
IV/40 
Vorlagen-Nummer 
 4152/2018 
Freigabedatum 
 22.02.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
„Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons für das Schuljahr 
2019/20„ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 Klassenräumen, 2 
OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im Rahmen der vergaberechtlich ver-
tretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorberei-
tungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. 
Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprüfungsamt wird 
richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. 
 
 
Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver-
rechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger 
ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.03.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
sonstiger Nebenkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrichtende 
Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten rund 
261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger or-
dentlicher Aufwand veranschlagt. 
 
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto erfolgt im Haus-
haltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe 
von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms 
Gute Schule 2019 finanziert.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   748.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 748,000  €  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  598.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 598.500  €  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019/2020 
a) Personalaufwendungen    0,00 € 
b) Sachaufwendungen etc.    2019: 261.000 €       -                                                                                                
und            ab 2020 : 782.000 € € 
c) bilanzielle Abschreibungen   49.900:  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung vielfältige Anstrengungen unternommen, um zu ge-
währleisten, dass jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie 
möglich erhalten kann. 
 
Dabei wurden in allen Schulformen und Schulstufen die schulrechtlich und organisatorisch zur Verfü-
gung stehenden Möglichkeiten angewendet und sind nun weitgehend ausgeschöpft. Hierbei handelt 
es sich um 
 
 Zügigkeitsveränderungen (wo dies aufgrund des Raumbestands möglich und vertretbar war), 
 Mehrklassenbildung im Raumbestand (mit und ohne Zusetzung von Schulpavillons oder sons-
tigen Ersatzräumen),  
 vollständige Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Bandbreiten der Klassengrößen in 
den Eingangsklassen an einer Vielzahl von Schulen aller Schulformen.  
 
Dieses Instrumentarium war bereits zum Schuljahr 2017/18 und 2018/19 weitgehend ausgeschöpft 
und konnte nur noch in sehr wenigen Fällen eingesetzt werden. Auch im Schuljahr 2019/20 ist dies 
nur noch in ganz wenigen Fällen möglich. Die genannten Optionen reichen nicht mehr aus, um den 
erwarteten Bedarf an Gymnasialplätzen decken zu können. Darüber hinaus sind auch Schulen in an-
deren Schulformen und Schulstufen (hier insbesondere einige Grundschulen in bestimmten Regio-
nen) an die Grenze der Aufnahmekapazitäten gekommen. 
 
Es zeichnet sich auch zum kommenden Schuljahr 2019/20 die Gefahr in Köln ab, dass nicht für alle

4 
Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz in der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfü-
gung gestellt werden kann.  
 
Die Schulentwicklungsplanung weist aus, dass die Schülerzahlentwicklung in den kommenden Jahres 
stetig zunimmt. 
 
Daher ist zwingend davon auszugehen, dass die derzeit bereits bestehende räumliche Enge in den 
Kölner Schulen aller Schulstufen auch mittel- bis langfristig nicht beendet sein wird und dass dringend 
zusätzliche Räume / Schulstandorte erforderlich sind. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung im März 2018 (vgl. ASW-Beschluss zu AN/2037/2018) 
beauftragt, ein Programm für die Beschaffung von Schulpavillons für die kommenden drei Schuljahre 
zu erarbeiten, um den Schulbaunotstand abzumildern und um die rechtzeitige Beschaffung sicher zu 
stellen. 
Die Verwaltung hat dementsprechend auf der Grundlage der heute bekannten Bedarfssituation und 
den zur Verfügung stehenden Schulgrundstücken eine Liste der voraussichtlich möglichen und benö-
tigten Schulpavillons erarbeitet (siehe Mitteilung DS 1849/2018 bzw. DS 2275/2018).  
 
Die Verwaltung prüft die angegebenen Standorte auf die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit 
der jeweiligen Bedarfe. Für die im Schuljahr 2019/20 benötigten Schulpavillons wurde im Rahmen der 
in der Zeit von Juni bis Dezember für diese Standorte durchgeführten Vorprüfungen für 10 Standorte 
ein positives Ergebnis erzielt. Auf entsprechende Bauvoranfragen wurde aus Zeitgründen verzichtet. 
Bei 2 Standorten ist eine Aufstellung von Schulpavillons nicht möglich.  
 
Die einzige Möglichkeit, mit der der dringende zusätzliche Bedarf für das Schuljahr 2019/20 abgemil-
dert werden kann, ist -auch unter Berücksichtigung der Fertigungszeiten der Hersteller- die zeitnahe 
Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten. Die Beschaffung und Aufstellung zum schnellstmögli-
chen Zeitpunkt kann nach Auffassung der Gebäudewirtschaft nur durch eine freihändige Vergabe 
sichergestellt werden. (analoges Verfahren wie zur Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten im 
Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung DS 4343/2016 und des Beschlusses DS 3518/2017). 
Die erforderliche Abstimmung / Zustimmung des Vergabeamtes zum Ausschreibungsverfahren wird 
noch herbeigeführt 
 
Bei den hier angesprochenen zehn Standorten liegen zum Teil bereits Aufträge zur Planung von mo-
bilen Einheiten bei der Gebäudewirtschaft vor, bzw. wurden bereits Überlegungen in Gang gesetzt, 
um mobile Einheiten zu beschaffen.  
 
Eine Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2019/20 kann wahrscheinlich nicht fristgerecht erfolgen. 
Die Anlagen werden voraussichtlich frühestens im 4. Quartal 2019 fertiggestellt.  
Für die Zwischenzeit arbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen an Lösungen, ob 
und wie zusätzliche Schülerinnen und Schüler in Mehrklassen aufgenommen und untergebracht wer-
den können. 
 
Entsprechend des Ratsauftrages für ein dreijähriges Beschaffungsprogramm von Schulpavillons sind 
die Prüfungen der Realisierbarkeit an den vorgesehenen Standorten für die Schuljahre ab 2020/21 
noch nicht abgeschlossen. Hierzu werden nach Abschluss der Prüfungen weitere Beschlüsse erfor-
derlich sein.  
 
Grundlagen der Beschaffung 
 
Vorgesehen ist die Nutzung sämtlicher Schulpavillons über 10 Jahren. Im aktuellen Projektstand geht 
die Verwaltung davon aus, dass an den Standorten .Annastr., Cäsarstr., Berrenrather Str., Biggestr., 
Rochusstr., Soldiner Str., Kupfergasse, Andreas-Hermes-Str., jeweils 2-geschossige Anlagen aufge-
stellt werden. An den Standorten Zehnthofstr./Edisonstr. und Alte Wipperfürther Str. ist die Aufstellung 
von 1-geschossigen Anlagen vorgesehen. 
 
Beim Schulstandort Berrenrather Str. besteht für das Schuljahr 2021/2022 ein weiterer Beschaffungs-
bedarf von 2 Klassenräumen. Aus Praktikabilitätsgründen schlägt die Verwaltung vor, diesen Bedarf

5 
mit in den jetzt anstehenden Beschaffungsvorgang aufzunehmen und umzusetzen. Ebenfalls befin-
den sich seit 2002 auf dem Schulgrundstück 4 aus Schulpavillons bestehende Klassenräume. Diese 
Pavillons befinden sich in einem baufachlich schlechten Zustand. Die notwendige Ersatzbeschaffung 
dieser Pavillons wird ebenfalls mit in den Beschaffungsvorgang integriert. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nummer 4343/2016) zur Be-
schaffung von mobilen Unterrichtseinheiten für das Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 44 Klas-
sen sowie eine Mensa mit Nebenräumen an 16 Standorten errichtet. Als Beschaffungsvarianten wur-
de sowohl die Variante Kauf als auch Miete, teilweise für eine 5-jährige Nutzung oder einer 10-
jährigen Nutzung ausgeschrieben. Im Ergebnis wurden an 13 Standorten gekaufte Schulpavillons und 
an 3 Standorten angemietete Schulpavillons aufgestellt. Ausschlaggebend für die Beschaffung von 
angemieteten Pavillons an den 3 Standorten war, dass hier nur Pavillons für je einen Klassenraum 
aufgestellt wurden. 
 
Da an jedem der vorgesehenen 10 Standorte mindestens 2 Klassenräume oder eine Küche mit Men-
sa errichtet werden und zudem eine 10-jährige Nutzung vorgesehen ist, geht die Verwaltung aus den 
gewonnenen Erfahrungswerten davon aus, dass ein Kauf der Schulpavillons die wirtschaftlichste Be-
schaffungsform darstellt.  
 
Das Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt werden im Rahmen des Beschaffungsvorganges 
eingebunden. 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- bzw. Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erhoben. Basis für 
den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Pla-
nerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser 
planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche.  
 
In 2019 sind nur zeitanteilig Mittel zur Finanzierung der Mieten für Schulpavillons (ca. 523.000 Eu-
ro/Jahr), der Reinigungskosten (ca. 61.000 Euro/Jahr) und der sonstigen Nebenkosten (ca. 198.000 
Euro/Jahr) erforderlich. Sie belaufen sich voraussichtlich auf ca. 261.000 Euro und sind bereits ver-
anschlagt.   
 
Ab 2020 sind die gesamten Jahreskosten von voraussichtlich ca. 782.000 Euro/Jahr im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilfinanzplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran-
schlagen (zur Herleitung siehe Anlage 3).  
 
 
Einrichtungskosten 
 
Zur Einrichtung der zu beschaffenden Schulpavillons werden Ausstattungen für 44 Klassen (ca. je 
7.000 €), €) und 4 Mensen Mensa mit Küche (ca. 600.000 €) benötigt. Insgesamt werden etwa ca. 
748.000 € der Kosten als investiv und ca. 598.500 €) der Kosten als konsumtiv zu veranschlagen 
sein.  
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 1.346.50000 € brutto erfolgt im 
Haushaltsjahr 2019. Diese werden im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben aus Mitteln des Förderpro-
gramms Gute Schule 2020 finanziert. 
 
Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor und ist auch nicht erforderlich, da der Rat in 
seiner Sitzung am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 4316/2016) der Beschaffung von Einrichtungsgegenstän-
den aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt 
hat, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. 
 
Sachaufwendungen  
Zur Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten sind für 2019 die erforderli-
chen Mittel in Höhe von voraussichtlich 49.900 Euro bereits veranschlagt und ab 2019 in Höhe von

6 
voraussichtlich rund 49.900 Euro/ Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 
14, bilanzielle Abschreibung zu veranschlagen.   
 
Personalkosten 
Da es sich um Erweiterungen bereits bestehender Schulen handelt, entstehen keine zusätzlichen 
Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärin. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 25.03.2019 4152-2018

2592 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 25.03.2019  
öffentlich 
9.2.2 „Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons 
für das Schuljahr 2019/20“ 
4152/2018 
Herr Ilg stellt einen Vertagungsantrag  
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
  
Die Vorlage soll vertagt werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.  
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper) 
 
So dann lässt Herr Homann über die Vorlage abstimmen. 
 
 
2. Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 
Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im 
Rahmen der vergaberechtlich vertretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 
Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbil-
dung oder als Interim aufzustellen.

Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprü-
fungsamt wird richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. 
 
 
Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine 
zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran-
schlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Ne-
benkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrich-
tende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger 
Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, 
Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. 
 
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto 
erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie 
der konsumtive Anteil in Höhe von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträger-
aufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert.  
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung des Herr Ilg zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper)

Anlage 4, Auszug BV 1 vom 21.03.2019

2558 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 21.03.2019  
öffentlich 
3.11 „Bedarfsfeststellung, Beschaffung und Aufstellung von Schulpavillons 
für das Schuljahr 2019/20“ 
4152/2018 
Auf Vorschlag von Frau Dr. Börschel wir die Verwaltung gebeten, den nachfolgenden 
Gremien und nachrichtlich der Bezirksvertretung Innenstadt zu erläutern,  
- wieso in der KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 eine Umsetzbarkeit nicht mö g-
lich ist  
- inwiefern die Aufstellung von Schulpavillons in Zusammenhang mit den vorge-
sehenen  Sanierungen von vier Innenstadtschulen in Neustadt/Nord stehen (s. 
Vorlage 3405/2016) 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Schulpavillons zur Bildung von 44 
Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit Küchen und Nebenräumen im 
Rahmen der vergaberechtlich vertretbaren Möglichkeiten zu beschaffen und an 10 
Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbil-
dung oder als Interim aufzustellen. 
Der Rat stellt für diese Beschaffung vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprü-
fungsamt wird richtlinienkonform in den Beschaffungsvorgang eingebunden. 
 
 
Die Finanzierung der Flächenbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine 
zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veran-
schlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger Ne-
benkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu entrich-

tende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und sonstiger 
Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, 
Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veranschlagt. 
 
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto 
erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Der investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie 
der konsumtive Anteil in Höhe von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträger-
aufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert.  
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage2_Flächenverrechnungskosten

1346 Zeichen

Anlage 2
Flächenverrechnungspreis Nebenkosten
Sparte: Förderschule
5,94 €  /m² /Monat Nutzfläche 432,00 3.920,81 € 13.608,00 €
37.208 €  /Jahr Verkehrsfläche 90,00 718,81 € 2.835,00 €
Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 €
Küche 0,00 0,00 € 0,00 €
Gesamt 522,00 4.639,62 € 16.443,00 €
Sparte: Grundschule
6,75 €  /m² /Monat Nutzfläche 2304,00 20.910,96 € 72.576,00 €
262.440 €  /Jahr Verkehrsfläche 360,00 2.875,25 € 11.340,00 €
Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 €
Küche 576,00 9.200,77 € 18.144,00 €
Gesamt 3.240,00 32.986,98 € 102.060,00 €
Sparte: Gymnasium
7,19 €  /m² /Monat Nutzfläche 1440,00 13.069,35 € 45.360,00 €
152.716 €  /Jahr Verkehrsfläche 330,00 2.635,65 € 10.395,00 €
Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 €
Küche 0,00 0,00 € 0,00 €
Gesamt 1.770,00 15.705,00 € 55.755,00 €
Sparte: Gesamtschule
7,98 €  /m² /Monat Nutzfläche 432,00 3.920,81 € 13.608,00 €
70.671 €  /Jahr Verkehrsfläche 90,00 718,81 € 2.835,00 €
Sanitärräume 0,00 0,00 € 0,00 €
Küche 216,00 3.450,29 € 6.804,00 €
Gesamt 738,00 8.089,91 € 23.247,00 €
GESAMT:
Flächenverechnungspreis 523.035 €  / Jahr
Reinigungskosten 61.422 €  / Jahr
Nebenkosten 197.505 €  / Jahr
Gesamt 781.961 €  / Jahr
m² Reinigungskosten
€/Jahr
sonst. Nebenk.
€/Jahr
m² Reinigungskosten
€/Jahr
sonst. Nebenk.
€/Jahr
m²
Reinigungskosten
€/Jahr
sonst. Nebenk.
€/Jahr
m²
Reinigungskosten
€/Jahr
sonst. Nebenk.
€/Jahr

Anlage1_Standorte Schulpavillons

1617 Zeichen

Anlage 1
DS 1849/2018 Umsetzbare Standorte:
DS 2275/2018 Programm zur Umsetzung in drei Jahren, Jahreszuordnung siehe DS 1849/2018 bzw. 2275/2018
Bezirk Schulform Standort Bedarf SJ 19/20 SJ 20/21 SJ 21/22
1 KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17
Umsetzbarkeit nicht möglich; vorhandene mobile Bauten 
erhalten und zusätzlich Küche und Mensa für 200 ET in 
zwei Schichten
X
1 KGS Mainzer Str. 30-40 Umsetzbarkeit nicht möglich; 4 Klassenräume und 2 OGTS 
Räume X
2 GGS Annastr. 63 4 Klassenräume und 2 OGTS Räume X
2 KGS Cäsarstr.21 4 Klassenräume X
3 GE Berrenrather Str. 488 Mensa und Küche 360 ET in zwei Schichten, 2 
Klassenräume (2021) X X
3 GY Biggestr. 2 8 Klassenräume X
4 GY Rochusstr. 147 Ersatz mobile Baueinheit P8 und zusätzlich 4 Klassenräume X
6 FL Soldiner Str. 68 6 Klassenräume mit Zwischenwände X
  
7 KGS Kupfergasse 5-11 4 Klassenräume + OGTS (Küche, Speiseräume) X
8 KGS Andreas-Hermes-Str. 2-4 Austausch u. Erweiterung auf insgesamt 4 Klassenräume X
8 GGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. X
8 KGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. X
9 GGS Alte Wipperfürther Str. 49 X
9 KGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 X
DS 1849/2018 Nicht umsetzbare Standorte:
DS 2275/2018 Programm zur Umsetzung in drei Jahren, Jahreszuordnung siehe DS 1849/2018 bzw. 2275/2018
SJ 19/20 SJ 20/21 SJ 21/22
1 KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17
Umsetzbarkeit nicht möglich; vorhandene mobile Bauten 
erhalten und zusätzlich Küche und Mensa für 200 ET in 
zwei Schichten
X
1 KGS Mainzer Str. 30-40 Umsetzbarkeit nicht möglich; 4 Klassenräume und 2 OGTS 
Räume X
Küche, Mensa f. 600 ET in zwei Schichten
Küche, Mensa f. 400 ET in zwei Schichten

Anlage3_Einrichtungskosten Schulpavillons

1191 Zeichen

Anlage 3
Einrichtungskosten Schulpavillons zum Schuljahr 2019/20
investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv
2 GGS Annastr. 63 4 UR + 2 OGS 28.000,00 € 28.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 €
2 KGS Cäsarstr.21 4 UR + 2 OGS 28.000,00 € 28.000,00 € 6.000,00 € 24.000,00 €
3 GE Berrenrather Str. 488 Mensa + Küche 360 ET in 2 Schichten (+ 2 UR 2021) 14.000,00 € 14.000,00 € 20.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 €
3 GY Biggestr. 2 8 UR 56.000,00 € 56.000,00 €
4 GY Rochusstr. 147 Ersatz mobile Baueinheit P8 und zusätzlich 8 UR 112.000,00 € 25.000,00 €
6 FL Soldiner Str. 68 6 UR 42.000,00 € 42.000,00 €
7 KGS Kupfergasse 5-11 4 UR,  Küche + Mensa 28.000,00 € 46.000,00 € 10.500,00 € 100.000,00 € 50.000,00 €
8 KGS Andreas Hermes Str. 4 UR 28.000,00 € 28.000,00 €
8 KGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. Küche + Mensa  600 ET in 2 Schichten 32.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 €
8 GGS Zehnthofstr. 22-24/Edisonstr. s. o.
9 GGS Alte Wipperfürther Str. 49 Küche + Mensa  400 ET in 2 Schichten 21.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 €
9 KGS Alte Wipperfürther Str.49-51 s. o.
Summe 336.000,00 € 267.000,00 € 12.000,00 € 131.500,00 € 400.000,00 € 200.000,00 €
1.346.500,00 €
Unterrichtsräume OGTS Küche

Anlage 0 Begründung zur DringlichkeitDS 4152

361 Zeichen

Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit  DS 4152/2018 
 
 
Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten erst in 
den letzten Tagen eingeholt werden, daher war es nicht möglich, die Vorlage früher 
einzubringen. Um die Beschaffung der Containeranlagen nicht zu verzögern, ist die Fassung 
des Beschlusses dringend erforderlich.

Beratungsverlauf (12)

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4152/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.02.2019
Erstellt
11.12.2018 09:54