Mandari Insight

AN/1022/2022

Änderungsantrag zum Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als „Kinder-freundliche Kommune“ 0961/2022

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022, TOP 8.1.1

Änderungsantrag zum Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag zum Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune

4919 Zeichen

FachAK 3          09.05.2022 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
 
Änderungsantrag zum Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als „Kinder-
freundliche Kommune“ 0961/2022  
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
es wird gebeten folgenden geänderten Beschlusstext dem Integrationsrat zur Abstimmung 
vorzulegen: 
 
Beschluss:  
„Der Rat der Stadt Köln nimmt den 2. Aktionsplan „kinder- und jugendfreundliches 
Köln 2022- 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung 
ab Juli 2022.  
Bei der Umsetzung ist die Situation bzw. Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendli-
chen mit internationaler Familiengeschichte stärker zu berücksichtigen.“ 
Begründung: 
Die Stadt Köln war und bleibt eine Zuwanderungsstadt. Diese Zuwanderung gerade auch 
aus anderen Ländern zu managen, die Potentiale der Zugewanderten zu sehen und zum 
Besten der Stadt zu nutzen ist eine dauernde Herausforderung und muss bei allem politi-
schen und Verwaltungshandeln mitgedacht werden.  
In Köln haben im Jahr 2020 haben 102.832 Kölner*innen unter 18 Jahren einen so genann-
ten Migrationshintergrund 1.  
Auch wenn in den Konzepten der Jugendverwaltung jedes Kind / jeder Jugendlicher als Indi-
viduum wahrgenommen und behandelt werden soll, gibt es faktische strukturelle Hinder-
nisse, die dies bei Kindern und Jugendlichen mit internationaler Familiengeschichte be- bzw. 
verhindern können. 
Viele dieser Kinder und Jugendlichen erfahren, auch wenn sie hier geboren und ihre Eltern 
bzw. Großeltern schon lange hier leben, aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft oder auch 
                                                 
1 Statistische s Jahrbuch der Stadt Köln , Tabelle 112 ‚Einwohnerinnen und Einwohner in Köln mit Mig-
rationshintergrund nach Personenkreis seit 2005‘

ihrer Religion Zuschreibungen, Diskriminierungen und Rassismus, die zwar oftmals unbeab-
sichtigt sind, sie aber dennoch zutiefst verletzen, ausgrenzen und in ihrer persönlichen Ent-
wicklung und Entfaltung massiv behindern.  
Dieser evtl. desintegrierende Faktor muss in einer Stadt in der 58,8 % der unter 18jährigen 
eine internationale Familiengeschichte haben (Tendenz steigend), ständig mitgedacht wer-
den und es sind dafür geeignete Gegenstrategien zu entwickeln und in die pädagogische Ar-
beit zu implementieren.  
Beispiel: 
Wenn lt. dem ‚2. Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022- 2025‘ die spezifi-
sche Kinder- und Jugendperspektive vermittels eines „Veedels- Check“ (Maßnahme 1) erho-
ben werden soll, ist es sinnvoll – analog z.B. zu der in der Kinder- und Jugendpädagogik 
selbstverständlich praktizierten Mädchenarbeit zur Schaffung von Räumen für Mädchen/ 
junge Frauen, in denen sie gesellschaftliche Rollenzuweisungen reflektieren und eigene De-
finitionen und Inszenierungen von Geschlechtsidentitäten in ihrer Vielfalt entwickeln können 
– auch entsprechende Räume für Kinder und Jugendliche mit internationaler Familienge-
schichte zu schaffen, damit auch diese die gesellschaftlichen Zuweisungen, Ausgrenzungs- 
und Diskriminierungsmechanismen gemeinsam reflektieren und so ihre spezifischen Belange 
formulieren können.  
Bei diesem Prozess sollten unbedingt die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Interkultu-
rellen Zentren aufgrund ihrer spezifischen pädagogischen Perspektive hinsichtlich Kindern / 
Jugendlichen mit internationaler Familiengeschichte, mit beteiligt werden.  
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse sollte dann eine entsprechende ergänzende interkul-
turelle und rassismuskritische Sensibilisierung z.B. der im Konzept vorgesehenen ‚Multiplika-
tor*innen für die Umsetzung von Kinderrechten im Verwaltungshandeln‘ sowie weiteren in 
der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Akteure erfolgen.  
Auch sollten die so festgestellten Bedarfe der Kinder / Jugendlichen mit internationaler Fami-
liengeschichte in den Maßnahmen 6 „Entwicklung eines stadtweiten Leitbilds „kinder- und ju-
gendfreundliches Köln“ und 8 „Verankerung des Querschnittsthemas „Kinder- und Jugend-
freundlichkeit“ in allen Verwaltungsressorts“ festgeschrieben werden. 
Ebenfalls sollte bei der lt. Aktionsplan geplanten Erstellung eines Erklärfilms „Bilden, Be-
treuen und Erziehen mit Herz und Verstand“ (Maßnahme 13) unbedingt auf die besondere 
Situation von Kindern mit internationaler Familiengeschichte und deren Potential einer natür-
lichen Mehrsprachigkeit eingegangen werden. Dieses Thema der selbstverständlichen Nut-
zung und Förderung dieser Mehrsprachigkeit ist ebenfalls im Handlungsfeld 5.3 „Veranke-
rung von Kinderrechten im städtischen Handeln“ aufzunehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Gönül Topuz, Luziano Gonzales Tejon

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1022/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 12:54