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AN/0749/2017

Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1.1.1, Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. „Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark“

SPD Änderungsantrag nach § 13 08.05.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 1.1.1.2

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2632 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.05.2017 
 
AN/0749/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 
 
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1.1.1, Antrag der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. „Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer 
Schlosspark„ 
 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag in die Ta-
gesordnung des Liegenschaftsausschusses am 09.05.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz 
stehenden Stammheimer Schlossparks einschließlich der dort befindlichen 
Naturdenkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu si-
chern; 
 
2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das beste-
hende Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des 
Ulrich-Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie 
Planungen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, 
eine Absage zu erteilen; 
 
3. das Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ul-
rich-Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, einzustellen. 
Entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan ist das Gebäude

- 2 - 
 
weiterhin für eine Nutzung ganz oder überwiegend als Alteneinrichtung, 
ggf. ergänzend dazu mit einem Restaurant-/Café-Betrieb, vorzusehen. Mit 
diesem Ziel ist es an einen Privatinvestor zu veräußern, damit es in diese 
Richtung entwickelt werden kann. Ein entsprechendes öffentliches Verfah-
ren zur Einholung von Angeboten privater Investoren ist einzuleiten. Zum 
geeigneten Verfahrenszeitpunkt ist seitens des möglichen Investors die 
Vorlage der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen insbe-
sondere baurechtlicher Art zu verlangen; 
 
4. über die Umsetzung dieses Beschlusses den Liegenschaftsausschuss, den 
Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie die 
Bezirksvertretung 9 zu unterrichten. 
  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0749/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27