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1491/2018

Behindertenparkplätze an der neuen Post-Agentur in Zollstock

Mitteilung BV 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.06.2018, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2902 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1491/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 
 
Behindertenparkplätze an der neuen Post-Agentur in Zollstock 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018, TOP 
8.1.1 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, in unmittelbarer Nähe der Post-Agentur, vor dem Eingang der Filiale 
an geeigneter Stelle zwei Behindertenparkplätze sowie auch Fahrradständer und Lastenfahrradstän-
der einzurichten.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Der Bundesgesetzgeber stellt auch an die Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen sehr 
strenge Anforderungen. 
 
Seitens der Verwaltung muss daher insbesondere in Bereichen, in denen hoher Parkdruck herrscht, 
genau geprüft werden, zu welchen Zeiten öffentliche Stellplätze dem entsprechenden Personenkreis 
zur Verfügung gestellt werden können. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
ist die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität und 
ältere Menschen nicht möglich. Der Gesetzgeber beschränkt das vorgenannte Parksonderrecht (all-
gemeiner Behindertenparkplatz) auf Behinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ sowie auch für 
die Menschen, die beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Fü-
ße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind. 
 
Der Bedarf der allgemeinen Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Köln wird vom Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung laufend überprüft und es werden entsprechend dem Bedarf neue Stellplätze 
eingerichtet, verlegt oder auch aufgehoben. Es handelt sich hierbei um ein Geschäft der laufenden 
Verwaltung. 
 
Dass die Postfiliale am Gottesweg geschlossen wurde, war der Verwaltung bis zum Eingang des An-
trages der CDU-Fraktion zur Sitzung am 23.04.2018 nicht bekannt. 
 
Im vorliegenden Fall wurde seitens der Verwaltung im Jahr 1997 ein zeitlich befristeter allgemeiner 
Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Postfiliale Gottesweg sowie für Kunden der Geschäf-
te des täglichen Bedarfs im Gottesweg und Höninger Weg eingerichtet. Aufgrund der Nähe zu den 
Geschäften auf dem Höninger Weg wurde ein persönlicher Behindertenparkplatz in Höhe Zollstocks-
weg 13 nicht aufgelöst, sondern in einen weiteren allgemeinen Behindertenparkplatz umgewandelt. 
 
Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit den verkehrslenkenden Dienststellen ein zeitlich befriste-
ter allgemeiner Behindertenparkplatz in Höhe Zollstocksweg 2 angeordnet. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass in den Straßenzügen Gottesweg, Vorgebirgstraße, Zollstocks-

2 
 
weg und Höninger Weg durch nunmehr 3 allgemeine Behindertenparkplätze für einen großen unbe-
kannten Personenkreis ausreichend Parkmöglichkeiten angeboten werden.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vorgebirgstraße
  • Gottesweg
  • Höninger Weg
  • Zollstocksweg 2

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Details

Aktenzeichen
1491/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.05.2018
Erstellt
04.05.2018 10:40