Behindertenparkplätze an der neuen Post-Agentur in Zollstock
Mitteilung BV 1491/2018 vom 08.05.2018
Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1491/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 Behindertenparkplätze an der neuen Post-Agentur in Zollstock hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018, TOP 8.1.1 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, in unmittelbarer Nähe der Post-Agentur, vor dem Eingang der Filiale an geeigneter Stelle zwei Behindertenparkplätze sowie auch Fahrradständer und Lastenfahrradstän- der einzurichten.“ Mitteilung der Verwaltung: Der Bundesgesetzgeber stellt auch an die Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen sehr strenge Anforderungen. Seitens der Verwaltung muss daher insbesondere in Bereichen, in denen hoher Parkdruck herrscht, genau geprüft werden, zu welchen Zeiten öffentliche Stellplätze dem entsprechenden Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes für alle Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ältere Menschen nicht möglich. Der Gesetzgeber beschränkt das vorgenannte Parksonderrecht (all- gemeiner Behindertenparkplatz) auf Behinderte mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ sowie auch für die Menschen, die beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Fü- ße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind. Der Bedarf der allgemeinen Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Köln wird vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung laufend überprüft und es werden entsprechend dem Bedarf neue Stellplätze eingerichtet, verlegt oder auch aufgehoben. Es handelt sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dass die Postfiliale am Gottesweg geschlossen wurde, war der Verwaltung bis zum Eingang des An- trages der CDU-Fraktion zur Sitzung am 23.04.2018 nicht bekannt. Im vorliegenden Fall wurde seitens der Verwaltung im Jahr 1997 ein zeitlich befristeter allgemeiner Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Postfiliale Gottesweg sowie für Kunden der Geschäf- te des täglichen Bedarfs im Gottesweg und Höninger Weg eingerichtet. Aufgrund der Nähe zu den Geschäften auf dem Höninger Weg wurde ein persönlicher Behindertenparkplatz in Höhe Zollstocks- weg 13 nicht aufgelöst, sondern in einen weiteren allgemeinen Behindertenparkplatz umgewandelt. Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit den verkehrslenkenden Dienststellen ein zeitlich befriste- ter allgemeiner Behindertenparkplatz in Höhe Zollstocksweg 2 angeordnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass in den Straßenzügen Gottesweg, Vorgebirgstraße, Zollstocks- 2 weg und Höninger Weg durch nunmehr 3 allgemeine Behindertenparkplätze für einen großen unbe- kannten Personenkreis ausreichend Parkmöglichkeiten angeboten werden.
Beratungsverlauf
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04.06.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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