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1603/2017

Mündliche Nachfrage von Herrn Ciesla-Baier zur Vorlage 0746/2017 in der Sitzung vom 25.04.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.06.2017, TOP 3.1.4

Anlage - Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses Soziales und senioren vom 27.04.2017

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage - Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses Soziales und senioren vom 27.04.2017

4240 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 22.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 27.04.2017 
öffentlich 
12.4 Mitteilung einer Anfrage aus dem Rechnungsprüfungsausschuss von 
Herrn Detjen betreffend "Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket 
(BuT)"  
  
Bezug Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.11.2016 Top 6.2 Vorla-
gennummer 3583/2016 
0748/2017 
RM Herr Detjen macht ausdrücklich auf diese Vorlage aufmerksam, da die Ausga-
bensteigerung für Bildung und Teilhabe (BuT) von im Jahr 2014 mit 9 Millionen Euro 
auf im Jahr 2016 15 Millionen Euro auf die gute Verwaltungsarbeit zurückzuführen 
sei. Er fragt, ob eine Person, die mehrere BuT-Module unterjährig erhält, nur einmal 
gezählt wird. Könne man außerdem davon ausgehen, dass die Stadt im Bereich 
Asylbewerberleistungsgesetz die Inanspruchnahme von BuT noch erhöhen könne.  
 
RM Frau Schwab fragt, wieso der durchschnittliche Aufwand für jedes Kind von Jahr 
zu Jahr so unterschiedlich sei. Insbesondere, wenn es um die Kindergarten- und 
Schulspeisung gehe. Sie hoffe, dass dort nicht an der Qualität gespart werde.  
 
SE Frau Hollmann teilt mit, dass sie das Kapitel bezüglich der Kostenerstattung 
durch die Bundeszuschüsse für BuT unverständlich finde und daher bitte sie die 
Verwaltung, dies noch einmal aufzubereiten.  
 
SB Herr Dr. Schulz fragt, wie die Entwicklung bei den Sportvereinen sei. 
 
Frau Ramos erläutert, dass, wenn eine Person unterjährig mehrere BuT-Leistungen 
(Module) in Anspruch nimmt, alle Module gezählt werden. Allerdings werde jede 
Leistungskomponente nur einmal im Jahr gezählt, auch wenn sie mehrfach bewilligt 
und ausgezahlt werde. Nicht alle Module werden für 12 Monate bewilligt, sondern 
z.T. mehrfach im Jahr. Da das Modul nur einmal gezählt werde, liege die Anzahl der

bewilligten und ausgezahlten Module weit höher. Man habe hier aber messbare und 
solide Werte genommen, um zukünftig vergleichbar zu sein. 
  
Man habe mit einer deutlich geringeren Anzahl im Bereich Asylbewerberleistungsge-
setz und wenigen Inanspruchnahmen gestartet. Die Zahlen haben sich bis 2016 er-
heblich gesteigert, was natürlich auch auf den Zustrom geflüchteter Familien zurück-
zuführen ist. Eine weitere lineare Steigerung in der Größenordnung sei nicht zu er-
warten. Allerdings sei zu beachten, dass die BuT-Inanspruchnahme durch Kinder 
geflüchteter Familien sich nicht nur im Asylbewerberleistungsgesetz abbilde, sondern 
auch im SGB II, da Leistungsbeziehende inzwischen nach kürzerer Zeit in den 
Rechtskreis SGB II wechseln.  
 
Die unterschiedlichen Kosten, z.B. bei der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in 
Schulen und Kindertagesstätten, sind nicht qualitativ begründet. Die Schwankungen 
lägen an der Abrechnungssystematik der BuT-Leistungen bei jahresübergreifenden 
Bewilligungen. Werden Leistungen beispielsweise im September in Anspruch ge-
nommen, sei es möglich, dass der Anbieter nur halbjährlich abrechnet und diese Ab-
rechnung dann ins neue Jahr falle.  Daher werde bei der Ermittlung der durchschnitt-
lichen Kosten immer eine gewisse Unschärfe auftreten. So sei auch die Fußnote in 
der Anlage zur Vorlage zu verstehen („Achtung: Unschärfe im Verhältnis Mittelab-
fluss und Inanspruchnahme: Leistungen, die bereits im Vorjahr in Anspruch genom-
men wurden, können teilweise erst im Folgejahr abgerechnet und somit auch erst im 
Folgejahr abgebildet werden.“). 
  
Eine Erläuterung zum Thema Kostenerstattung vom Bund und Darstellung der Fi-
nanzströme reiche die Verwaltung schriftlich zur nächsten Sitzung nach.  
 
Die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und die Inanspruchnahme von BuT in 
diesem Bereich entwickele sich positiv. Für das Modul soziale und kulturelle Teilhabe 
sei eine eigene Koordinationsstelle eingerichtet worden, mit dem Ziel, gemeinsam 
vereinfachte Verfahrensweisen und Kooperationsvereinbarungen  mit den Sportver-
einen zu verhandeln, die insbesondere den Verwaltungsaufwand für BuT auf Seiten 
der Vereine reduzieren. Man habe einen guten Kontakt zum Stadt-Sport-Bund und 
den Sportvereinen.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/5 
 
Vorlagen-Nummer  01.06.2017 
 1603/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 
 
Mündliche Nachfrage von Herrn Ciesla-Baier zur Vorlage 0746/2017 in der Sitzung vom 
25.04.2017 
Herr Ciesla-Baier, SPD-Fraktion, bat in der Sitzung vom 25.04.2017 im Zusammenhang mit dem 
Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) um eine Erklärung der starken Schwankungen bei 
den Durchschnittsbeiträgen (beispielsweise beim Essen) im Verlauf der Jahre. 
Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für So-
ziales und Senioren vom 27.04.2017 (siehe dazu den anliegenden Auszug aus der Niederschrift) 
verwiesen.  
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1603/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27