1603/2017
Mündliche Nachfrage von Herrn Ciesla-Baier zur Vorlage 0746/2017 in der Sitzung vom 25.04.2017
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Anlage - Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses Soziales und senioren vom 27.04.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 22.05.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 27.04.2017 öffentlich 12.4 Mitteilung einer Anfrage aus dem Rechnungsprüfungsausschuss von Herrn Detjen betreffend "Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)" Bezug Rechnungsprüfungsausschuss vom 24.11.2016 Top 6.2 Vorla- gennummer 3583/2016 0748/2017 RM Herr Detjen macht ausdrücklich auf diese Vorlage aufmerksam, da die Ausga- bensteigerung für Bildung und Teilhabe (BuT) von im Jahr 2014 mit 9 Millionen Euro auf im Jahr 2016 15 Millionen Euro auf die gute Verwaltungsarbeit zurückzuführen sei. Er fragt, ob eine Person, die mehrere BuT-Module unterjährig erhält, nur einmal gezählt wird. Könne man außerdem davon ausgehen, dass die Stadt im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz die Inanspruchnahme von BuT noch erhöhen könne. RM Frau Schwab fragt, wieso der durchschnittliche Aufwand für jedes Kind von Jahr zu Jahr so unterschiedlich sei. Insbesondere, wenn es um die Kindergarten- und Schulspeisung gehe. Sie hoffe, dass dort nicht an der Qualität gespart werde. SE Frau Hollmann teilt mit, dass sie das Kapitel bezüglich der Kostenerstattung durch die Bundeszuschüsse für BuT unverständlich finde und daher bitte sie die Verwaltung, dies noch einmal aufzubereiten. SB Herr Dr. Schulz fragt, wie die Entwicklung bei den Sportvereinen sei. Frau Ramos erläutert, dass, wenn eine Person unterjährig mehrere BuT-Leistungen (Module) in Anspruch nimmt, alle Module gezählt werden. Allerdings werde jede Leistungskomponente nur einmal im Jahr gezählt, auch wenn sie mehrfach bewilligt und ausgezahlt werde. Nicht alle Module werden für 12 Monate bewilligt, sondern z.T. mehrfach im Jahr. Da das Modul nur einmal gezählt werde, liege die Anzahl der bewilligten und ausgezahlten Module weit höher. Man habe hier aber messbare und solide Werte genommen, um zukünftig vergleichbar zu sein. Man habe mit einer deutlich geringeren Anzahl im Bereich Asylbewerberleistungsge- setz und wenigen Inanspruchnahmen gestartet. Die Zahlen haben sich bis 2016 er- heblich gesteigert, was natürlich auch auf den Zustrom geflüchteter Familien zurück- zuführen ist. Eine weitere lineare Steigerung in der Größenordnung sei nicht zu er- warten. Allerdings sei zu beachten, dass die BuT-Inanspruchnahme durch Kinder geflüchteter Familien sich nicht nur im Asylbewerberleistungsgesetz abbilde, sondern auch im SGB II, da Leistungsbeziehende inzwischen nach kürzerer Zeit in den Rechtskreis SGB II wechseln. Die unterschiedlichen Kosten, z.B. bei der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in Schulen und Kindertagesstätten, sind nicht qualitativ begründet. Die Schwankungen lägen an der Abrechnungssystematik der BuT-Leistungen bei jahresübergreifenden Bewilligungen. Werden Leistungen beispielsweise im September in Anspruch ge- nommen, sei es möglich, dass der Anbieter nur halbjährlich abrechnet und diese Ab- rechnung dann ins neue Jahr falle. Daher werde bei der Ermittlung der durchschnitt- lichen Kosten immer eine gewisse Unschärfe auftreten. So sei auch die Fußnote in der Anlage zur Vorlage zu verstehen („Achtung: Unschärfe im Verhältnis Mittelab- fluss und Inanspruchnahme: Leistungen, die bereits im Vorjahr in Anspruch genom- men wurden, können teilweise erst im Folgejahr abgerechnet und somit auch erst im Folgejahr abgebildet werden.“). Eine Erläuterung zum Thema Kostenerstattung vom Bund und Darstellung der Fi- nanzströme reiche die Verwaltung schriftlich zur nächsten Sitzung nach. Die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und die Inanspruchnahme von BuT in diesem Bereich entwickele sich positiv. Für das Modul soziale und kulturelle Teilhabe sei eine eigene Koordinationsstelle eingerichtet worden, mit dem Ziel, gemeinsam vereinfachte Verfahrensweisen und Kooperationsvereinbarungen mit den Sportver- einen zu verhandeln, die insbesondere den Verwaltungsaufwand für BuT auf Seiten der Vereine reduzieren. Man habe einen guten Kontakt zum Stadt-Sport-Bund und den Sportvereinen.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/5 Vorlagen-Nummer 01.06.2017 1603/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Mündliche Nachfrage von Herrn Ciesla-Baier zur Vorlage 0746/2017 in der Sitzung vom 25.04.2017 Herr Ciesla-Baier, SPD-Fraktion, bat in der Sitzung vom 25.04.2017 im Zusammenhang mit dem Sachstand zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) um eine Erklärung der starken Schwankungen bei den Durchschnittsbeiträgen (beispielsweise beim Essen) im Verlauf der Jahre. Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für So- ziales und Senioren vom 27.04.2017 (siehe dazu den anliegenden Auszug aus der Niederschrift) verwiesen. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1603/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27