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2331/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 bezüglich Photovoltaikanlagen auf der Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26, 50676 Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.12.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 03.02.2025, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3630 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 20.12.2024 
 2331/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 29. April 2024 bezüglich 
Photovoltaikanlagen auf der Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26, 50676 Köln 
Anfrage: 
SE Goedecke fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft vom 29. 
April 2024 warum keine Photovoltaikanlagen auf der Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 
26, 50676 Köln angebracht sind.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Da sich das Gebäude der Gesamtschule Innenstadt in unmittelbarer Umgebung eines Bau-
denkmals befindet, wurde das Aufbringen einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude seitens 
des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgelehnt. 
Grundlage hierfür ist der § 9 Denkmalschutzgesetz NRW: 
Nach § 9 Absatz 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW sind Belange des Denkmalschutzes mit 
den öffentlichen Interessen (zum Beispiel die Belange des Klimas oder des Einsatzes erneu-
erbarer Energien) abzuwägen. 
Die Unterschiedlichkeit baulicher Bedingungen und charakteristischer Merkmale bestehender 
Gebäude aus verschiedenen Epochen muss dabei differenziert betrachtet werden. 
Der Klimaschutz mit der berechtigten Forderung nach erneuerbaren Energien stellt eine große 
Herausforderung für den Denkmalschutz dar. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
steht in konstruktivem Austausch mit der Koordinationsstelle Klimaschutz und Aktivitätsvor-
schläge wurden in das Strategiekonzept der Stadt aufgenommen.  
Neben der reinen Substanz definiert sich der Denkmalwert auch über das Erscheinungsbild 
der Architektur.  
PV-Anlagen dürfen nicht mit dem Ziel der Ertragsmaximierung geplant werden, sondern wie 
bei allen Veränderungen ist ein angemessenes Maß an Einbußen und in einzelnen Fällen 
auch eine Ablehnung hinzunehmen. Ein zentraler grundsätzlicher Punkt ist die Sichtbarkeit 
der Anlage aus dem öffentlichen Raum. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die zu planen-
den Anlagen eben nicht einfach die größtmögliche Flächenausbeute bei beliebiger Verteilung 
einzelner Module zum Ziel haben können.  
Die geringsten Schwierigkeiten bestehen bei flachen Dächern, auf denen durch Abstandhalten 
von Dachkanten eine Sichtbarkeit der Anlage sichergestellt ist. Auch bei flach geneigten Dä-
chern wird dies aktiv überprüft, indem die Bestückung der Dachfläche mit einfachen ver-
schiebbaren Teilmodellen überprüft wird. Bei geneigten Dächern bedarf es einer komplexeren 
Betrachtung. Dies gilt auch für das Schulgebäude der Gesamtschule Innenstadt in der 
Frankstraße 26. 
Bei differenzierter Betrachtung hinsichtlich Bauepochen und Typen des Schulbaus gehört das 
Schulgebäude in der Frankstraße 26 zu den denkmalgeschützten Schulbauten, die aufgrund 
ihrer für die Bauzeit charakteristischen baulichen Struktur, ihres guten Erhaltungszustandes

2 
 
und des hohen Bestands an originaler Ausstattung unter den Schulbauten der Stadt Köln als 
besonders schützenswert anzusehen sind. Wegen dieser Einstufung muss die Errichtung ei-
ner PV-Anlage gründlich abgewogen werden. Die weitgreifende Grundrissfigur der Anlage er-
zeugt eine große Sichtbarkeit der Schrägdachflächen aus dem öffentlichen Raum, so dass 
hier deutliche Einschränkungen gegeben sind.  
Aufgrund einer inzwischen geänderten Gesetzeslage und einer weiter entwickelten Ausfüh-
rungstechnik wäre die PV-Anlage bei heutiger Antragstellung zu erlauben. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2331/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.12.2024
Erstellt
29.07.2024 08:30