AN/1294/2025
Freigabe von Mitteln aus dem Haushalt der Kulturentwicklungsplanung für 2025
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2025 AN/1294/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 29.09.2025 Freigabe von Mitteln aus dem Haushalt der Kulturentwicklungsplanung für 2025 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 zu setzen: Die Verwaltung wird damit beauftragt: 1. Die finanziellen Mittel aus der Kulturentwicklungsplanung 2025 in Höhe von 229.800 € an die im folgenden aufgelisteten Institutionen mit der genannten Aufteilung freizugeben: Institution aktueller Betriebskos- tenzuschuss Zusetzung (15% des BKZ) für 2025 1 Barnes Crossing e. V. 70.000,00 10.500 € 2 CASAMAX Theater e. V. 56.000,00 8.400 € 3 ehrenfeldstudios e.V. 85.000,00 12.750 € 4 Freies Werkstatt Theater Köln 261.000,00 39.150 € 5 KKT Kölner Künstler:in- nen Theater 110.000,00 16.500 € 6 Orangerie Theater e. V. 164.000,00 24.600 € 7 Studiobühneköln 140.000,00 21.000 € 8 TF TanzFaktur UG 190.000,00 28.500 € 9 Theater der Keller 216.000,00 32.400 € 10 Theater im Bauturm e. V. 240.000,00 36.000 € - 2 - 2. Die Mittel zu diesem Zweck aus der Kulturentwicklungsplanung an das Kulturamt zu übertragen. 3. Die Mittelvergabe in enger Abstimmung mit den betroffenen Institutionen vorzunehmen und dem Kulturausschuss darüber zu berichten. Begründung: Die freien Szenen der Darstellenden Künste sind ein wesentlicher Bestandteil der Kölner Kulturlandschaft und werden eine zentrale Rolle in der anstehenden Neuauflage der Kul- turentwicklungsplanung (KEP) spielen. Damit die freien Tanz- und Theaterhäuser als infra- strukturelle Ankerpunkte dieser Szene aktiv und wirksam in den Prozess eingebunden wer- den können, ist eine gezielte konzeptuelle Vorbereitung notwendig. Mit der Bereitstellung von KEP-Mitteln erhalten die Häuser die Möglichkeit, strategische Konzepte für ihre zukünftige Rolle in der Kölner Kulturlandschaft zu ent- wickeln, sich frühzeitig synergetisch zu vernetzen, und sich in gemeinsame Fragestellungen und Arbeitsgruppen einzubringen, die die Neuausrichtung der KEP vorbereiten. Darüber hinaus gewährleistet die prozentuale Verteilung der Mittel in Orientierung an den be- reits bestehenden Betriebskostenzuschüssen eine transparente und nachvollziehbare Grundlage. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen und Bedarfe der einzelnen Häuser. Auf diese Weise wird eine ausgewogene Stärkung der ge- samten freien Tanz- und Theaterlandschaft erreicht, die sowohl die Vielfalt der künstleri- schen Ansätze als auch die Stabilität der Trägerstrukturen sichert. Begründung der Dringlichkeit: Die Umstrukturierungen im Dezernat und die neuen Zuständigkeiten für die Kulturentwick- lungsplanung haben dazu geführt, dass die notwendigen Informationen seitens des Dezerna- tes erst verspätet gegeben werden konnten. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1294/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 29.09.2025
- Erstellt
- 29.09.2025 12:35