0399/2026
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg 11, 50737 Köln-Longerich, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5358 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 10.03.2026 0399/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Finanzausschuss 16.03.2026 Rat 19.03.2026 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg 11, 50737 Köln-Longerich, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026 Der Rat nimmt die erneute Kostenerhöhung für die Maßnahme „Neubau eines Wohn- gebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück „Lachemer Weg 11, 50737 Köln“ von rund 1,8 Millionen Euro brutto zur Kenntnis. Die Gesamtbaukosten belaufen sich damit voraussichtlich auf 12,7 Millionen Euro brutto. Das Wohngebäude mit 26 Wohneinheiten entsteht derzeit auf dem oben genannten Grundstück. Die Fertigstellung des Bauprojektes wird für das zweite Quartal 2026 er- wartet. Begründung Nach § 12 zweiter Spiegelstrich der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich gemäß § 25 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzplans nach § 4 Absatz 4 Satz 3 KomHVO NRW wesentlich erhöhen werden. Als wesentlich gelten Erhöhungen um mehr als 10 Prozent der Investitionsauszahlungen einer Einzelmaß- nahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in jedem Fall als wesentliche Verschlechterung. Die haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen. Bei künftigen Bauprojekten wird sichergestellt, dass bei relevanten Kostenentwicklungen frühzeitig der Prozess zur haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates ausgelöst und dieser zeitgerecht informiert wird. 2 Entwicklung der Kosten Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten wurden im Baubeschluss (1986/2020) auf Grundlage der Kostenberechnung zum damaligem Planungsstand mit rund 7,1 Millio- nen Euro brutto beziffert. Mit Vorlage (3283/2023) wurde der Rat über die zuletzt be- kannte Kostensteigerung von 3,8 Millionen Euro und den daraus resultierenden Ge- samtbaukosten von 10,9 Millionen Euro unterrichtet. Aktuelle Kostenermittlungen zeigen erneute, wesentliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro. Infolgedessen beläuft sich die aktualisierte Gesamtkostenschät- zung auf nunmehr 12,7 Millionen Euro. Ursachen der aktuellen Kostensteigerungen Die wesentliche Ursache für die aktuellen Mehrkosten liegt in der Insolvenz des ur- sprünglichen Unternehmens für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Daraus resul- tierten folgende finanzielle Belastungen: Bauverzögerung & Umplanung: Die Insolvenz während der laufenden Bauphase erfor- derte aufwendige Bestandsgutachten zur Klärung von Gewährleistungsfragen. Dies führte zu einer mehrmonatigen Unterbrechung und einer kompletten Neuplanung des Bauablaufs, da Nachfolgegewerke ihre Kapazitäten zwischenzeitlich anderweitig bin- den mussten. Zusätzliche Honorare: Die Fachplaner*innen hatten durch die Koordination der Insol- venzabwicklung und die Neugestaltung der Zeitpläne einen erheblichen personellen und zeitlichen Mehraufwand. Nachträge: Die Nachfolgeunternehmen mussten aufgrund der Verzögerungen ihre Kalkulationen aktualisieren und teilweise zusätzliches Personal bereitstellen, was zu entsprechenden Nachtragsforderungen führte. Des Weiteren stiegen aufgrund der verlängerten Bauzeit die Baustellenallgemeinkosten, wie Baustelleneinrichtung und Grundstückspflege. Da die Arbeiten der Maßnahme noch nicht abgeschlossen sind, handelt es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine Bestandsaufnahme zum Stand Februar 2026. Eine vollständige Kostenaufschlüsselung wird, sobald die belastbaren Zahlen vorlie- gen, dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt. Finanzierung Zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 1,8 Millionen wird im Hj. 2026 ein Teilbetrag von rd. 1,24 Mio. Euro im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszah- lungen von Baumaßnahmen, durch Mittelumschichtung von Finanzstelle 5620-1004-0- 5999 zu der Finanzstelle 5620-1004-5-5128, Neubau Lachemer Weg vorgesehen. Zur Finanzierung der noch fehlenden Auszahlungsermächtigung in Höhe von rd. 560.000 Euro im Hj. 2027 wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff innerhalb des zugewiese- nen Budgets die erforderlichen Mittel durch Umschichtung vorsehen. Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 2026 anteilig in Höhe von 15.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 3 jährlich 30.000 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rah- men des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff. innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorse- hen. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0399/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 09.02.2026 12:24