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0399/2026

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg 11, 50737 Köln-Longerich, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 7.5

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5358 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2026 
 0399/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
Finanzausschuss 16.03.2026 
Rat 19.03.2026 
 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Lachemer Weg 11, 50737 Köln-Longerich, hier: 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung 2025/2026 
Der Rat nimmt die erneute Kostenerhöhung für die Maßnahme „Neubau eines Wohn-
gebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück 
„Lachemer Weg 11, 50737 Köln“ von rund 1,8 Millionen Euro brutto zur Kenntnis. Die 
Gesamtbaukosten belaufen sich damit voraussichtlich auf 12,7 Millionen Euro brutto. 
 
Das Wohngebäude mit 26 Wohneinheiten entsteht derzeit auf dem oben genannten 
Grundstück. Die Fertigstellung des Bauprojektes wird für das zweite Quartal 2026 er-
wartet. 
 
Begründung 
 
Nach § 12 zweiter Spiegelstrich der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln ist 
der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich gemäß § 25 
Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im 
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – 
KomHVO NRW) die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzplans nach § 
4 Absatz 4 Satz 3 KomHVO NRW wesentlich erhöhen werden. Als wesentlich gelten 
Erhöhungen um mehr als 10 Prozent der Investitionsauszahlungen einer Einzelmaß-
nahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in 
jedem Fall als wesentliche Verschlechterung. 
 
Die haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt 
als vorgesehen. Bei künftigen Bauprojekten wird sichergestellt, dass bei relevanten 
Kostenentwicklungen frühzeitig der Prozess zur haushaltsrechtlichen Unterrichtung 
des Rates ausgelöst und dieser zeitgerecht informiert wird.

2 
 
Entwicklung der Kosten 
 
Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten wurden im Baubeschluss (1986/2020) auf 
Grundlage der Kostenberechnung zum damaligem Planungsstand mit rund 7,1 Millio-
nen Euro brutto beziffert. Mit Vorlage (3283/2023) wurde der Rat über die zuletzt be-
kannte Kostensteigerung von 3,8 Millionen Euro und den daraus resultierenden Ge-
samtbaukosten von 10,9 Millionen Euro unterrichtet. 
 
Aktuelle Kostenermittlungen zeigen erneute, wesentliche Mehrkosten in Höhe von ca. 
1,8 Millionen Euro. Infolgedessen beläuft sich die aktualisierte Gesamtkostenschät-
zung auf nunmehr 12,7 Millionen Euro. 
 
Ursachen der aktuellen Kostensteigerungen  
 
Die wesentliche Ursache für die aktuellen Mehrkosten liegt in der Insolvenz des ur-
sprünglichen Unternehmens für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Daraus resul-
tierten folgende finanzielle Belastungen: 
 
Bauverzögerung & Umplanung: Die Insolvenz während der laufenden Bauphase erfor-
derte aufwendige Bestandsgutachten zur Klärung von Gewährleistungsfragen. Dies 
führte zu einer mehrmonatigen Unterbrechung und einer kompletten Neuplanung des 
Bauablaufs, da Nachfolgegewerke ihre Kapazitäten zwischenzeitlich anderweitig bin-
den mussten. 
 
Zusätzliche Honorare: Die Fachplaner*innen hatten durch die Koordination der Insol-
venzabwicklung und die Neugestaltung der Zeitpläne einen erheblichen personellen 
und zeitlichen Mehraufwand. 
 
Nachträge: Die Nachfolgeunternehmen mussten aufgrund der Verzögerungen ihre 
Kalkulationen aktualisieren und teilweise zusätzliches Personal bereitstellen, was zu 
entsprechenden Nachtragsforderungen führte. Des Weiteren stiegen aufgrund der 
verlängerten Bauzeit die Baustellenallgemeinkosten, wie Baustelleneinrichtung und 
Grundstückspflege. 
 
Da die Arbeiten der Maßnahme noch nicht abgeschlossen sind, handelt es sich bei 
den vorliegenden Zahlen um eine Bestandsaufnahme zum Stand Februar 2026.  
Eine vollständige Kostenaufschlüsselung wird, sobald die belastbaren Zahlen vorlie-
gen, dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt.  
 
Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von 
insgesamt rund 1,8 Millionen wird im Hj. 2026 ein Teilbetrag von rd. 1,24 Mio. Euro im 
Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszah-
lungen von Baumaßnahmen, durch Mittelumschichtung von Finanzstelle 5620-1004-0-
5999 zu der Finanzstelle 5620-1004-5-5128, Neubau Lachemer Weg vorgesehen. 
 
Zur Finanzierung der noch fehlenden Auszahlungsermächtigung in Höhe von rd. 
560.000 Euro im Hj. 2027 wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff innerhalb des zugewiese-
nen Budgets die erforderlichen Mittel durch Umschichtung vorsehen. 
 
Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 
2026 anteilig in Höhe von 15.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

3 
 
jährlich 30.000 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff. innerhalb des dann zugewiese-
nen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (4)

10.03.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0399/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.03.2026
Erstellt
09.02.2026 12:24