2008/0441
Baumaßnahme Baugebiet E 44 - 2. Bauabschnitt Mehrkosten in Höhe von 315.000 Euro für die Entsorgung von belastetem Boden im öffentlichen Bereich und auf städtischen Grundstücken Kosten für die Bodensanierung privater Grundstücke in Höhe von 400.000 Euro
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Nettosumme19% MwSt9Belasteten Boden / Bauschutt ausheben und zwischenlagern *Halden mit Folie abdecken; Folie entsorgenStck%Bauzaun aufstellen, vorhalten abbauenm!Auffüllboden liefern und einbauenStraßenparzelle:LAltlast in Straßenparzelle ausheben, auf Halden lagern u. Gelände auffüllen:)Entsorgungskosten und Aushub Restflächen:StraßenparzelleHalden einzäunen. %Für Unvorhergesehenes und zur Rundung(Abfalltechnische Analytik und Gutachten:.Baugebiet E44, 2.BA - Mehrkosten durch AltlastGesamtkosten brutto"Baustelleneinrichtung- und Räumung4Städtische Grundstücke Nr. 678, 713 ( Stellplätze ),KBelasteten Bodenaushub LAGA Z2 bis Z3 laden, abtransportieren und entsorgen7Aushub öffentliche Straßenparzelle ( Halden 1, 2 u. 3 )t5Aus öffentlicher Straßenparzelle ( Halden 1, 2 u. 3 )JAnteilige Kosten IDA für Altlast auf Stellplätzen und städt. Grundstücken:7Anteilige Kosten SVTA für Altlast auf Straßenparzellen:und 715 und 715ÿ"æ0¦
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anlage 1
714 Zeichen
LEGENDE: 4 BS 1: Bohrsondierung von 2006 BS 1/08 und BS 2/08: Bohrsondierungen zur Abgrenzung des Grubeninhaltes vom 20.03.2008 Bohrsondierungen BS 3/08 bis BS 7/08 vom 26.08.2008 (1,6m) -> Mächtigkeit der Auffüllung [m] Verbreitung der Ablagerung auf privaten Grundstücken Flächen BE Verbreitung der Ablagerung auf städtischen “Sanierte” städtische Flächen = [7 >] = ® SZ Di 2} 3 S x INGENIEURBÜRO FÜR GEOTECHNIK DIPL.-ING.N. GÜNDLING : DARMSTADT Eulorweg 11 +84291 Darmstadt - Tal: 06151 /50145-0 Fax: 0151 /50145-10 Straßenverkehrsamt Darmstadt Erschließung Baugebiet E44 Katharinen- / Louise-Dittmer-Straße Darmstadt-Eberstadt 06093B Lageskizze 27.08.08 Stand: 29.08.2008 ca.1:1000 Anlage 1.19 u.
2008/0441
10400 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.11.2008
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III, VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächen- und
Umweltamt,
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt, IDA,
EAD Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0441
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Baumaßnahme Baugebiet E 44 - 2. Bauabschnitt
Mehrkosten in Höhe von 315.000 Euro für die Entsorgung von belastetem Boden im
öffentlichen Bereich und auf städtischen Grundstücken
Kosten für die Bodensanierung privater Grundstücke in Höhe von 400.000 Euro
Vorlage vom: 29.10.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt die Berichte des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes und des Grün-flächen-
und Umweltamtes zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt der Entsorgung der Altablagerungen aus den öffentlichen Flächen und
städtischen Grundstücken mit Kosten in Höhe von 315.000 Euro zu.
3. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Einsparungen auf der Kostenstelle 066-100-1000 Investitionsnr.
8066-6544 – Baugebiet E 44 – Wolfhartweg mit 160.000 Euro und mit 155.000 Euro innerhalb des
Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Immobilienmanagements Darmstadt voraussichtlich durch
Verkaufserlöse.
4. Für die im Rahmen der Umlegung neugeordneten Privatgrundstücke werden voraussichtlich
Sanierungskosten in Höhe von 400.000 Euro erforderlich. Die Sanierung auf den Privatgrund-
stücken wird spätestens im Zusammenhang mit der Einreichung der Einzelbauanträge erfol-gen. Die
Einzelabstimmung und Koordination übernimmt das Grünflächen- und Umweltamt in Abstimmung
mit der zuständigen oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.
2
...
Mit den Arbeiten kann sofort nach Magistratsbeschluss begonnen werden.
5. Die für die Sondierung erforderlichen Mittel werden durch das Grünflächen- und Umweltamt
bestritten. Die
Finanzierung der Bodensanierung der Privatgrundstücke erfolgt aus Investitionstätigkeit des
Kernhaushaltes, da die Verantwortung für die Verursachung der Altablagerung nicht einem
einzelnen Dezernat finanziell zugeordnet werden kann. Die Finanzierung der Bodensanierung der
städtischen Bauplätze erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten im Rahmen der Nachtragshaushaltsbe-ratungen für
das Jahr 2008 die erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000 Euro einzustellen.
6. Der EAD wird beauftragt, extern prüfen zu lassen, inwieweit die Kosten gebührenfähig sind. Bei
positivem Ergebnis sind diese Kosten dem Kernhaushalt zurück zu erstatten.
7. Der Magistrat erklärt sich als Sanierungsverantwortlicher gegenüber dem Regierungspräsi-dium
Darmstadt, da davon auszugehen ist, dass die Altablagerungen kommunal verursacht sind.
Anlagen: Anlage 1a Lageplan 1
Anlage 1b Lageplan 2
Anlage 2 Kostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung zur Magistratsvorlage 2008/0441
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erschließt das Baugebiet E 44 in Darmstadt-Eberstadt östlich der
Heinrich-Delp-Straße. Bei Erdarbeiten wurden im Zuge des Kanal- und Straßen-baus
Altablagerungen angetroffen. Betroffen sind die Louise-Dittmar-Straße sowie städtische und private
Grundstücke östlich und westlich der Straße (siehe beigefügte Lagepläne, Anla-gen 1a,1b).
Die Altablagerungen wurden dem Regierungspräsidium Darmstadt (obere Bodenschutzbehör-de)
angezeigt.
Nach den Recherchen historischer Unterlagen handelt es sich bei den oberen Altablagerun-gen um
Verfüllungen einer ehemaligen Sandgrube, die im Zeitraum 1890 – ca. Ende 1920 mit Schutt verfüllt
wurde. In späteren Jahren bis ca. 1945 erfolgten weitere Verfüllungen, wobei nicht geklärt werden
konnte, ob es sich um eine offiziell von der eigenständigen Kom-mune Eberstadt betriebene
Deponie handelte oder um nur geduldete Ablagerungen, die zu Kriegszeiten notgedrungen von
privaten Personen zur Trümmerbeseitigung durchgeführt worden sind. Eberstadt wurde erst 1950
an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen und die seitens des städtischen Fuhramtes in
Eberstadt eingesammelten Abfälle von 1950 bis Mitte 1952 zur Abladestelle Steckenborn nördlich
des Baugebietes E 44 verbracht.
Eine untere Ablagerung im Gebiet des Bebauungsplanes wurde bis ca. 1945 verfüllt, eben-falls
durch die damalige öffentliche Abfallentsorgung.
Die Auffüllungen bestehen aus sandigem Boden mit einem hohen Anteil an Fremdbestand-teilen
(Bauschutt, Glas, Keramik, Metallschrott, Schlacke, verbranntes Holz, Kohle, etc.).
Das im Bereich der Louise-Dittmar-Straße im Rahmen der Baugebietserschließung bereits
ausgehobene Material wurde separat auf Halden gelagert und durch einen Bodengutachter beprobt.
Die entwässerungstechnische Erschließung konnte somit fortgeführt und fristge-recht beendet
werden.
Die Analyse der entnommenen Bodenproben ergaben erhöhte Konzentrationen an Schwerme-
tallen, Sulfat und organischen Kohlenstoffen aus Verbrennungsrückständen. Das Auffüllungs-
material muss daher auf einer Deponie entsorgt werden.
1. Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zu den Mehrkosten im öffentlichen
Bereich und auf städtischen Grundstücken
Die Entsorgung führt zu Mehrkosten bei den Erdarbeiten für den Kanal- und Straßenbau. Die
Altablagerungen auf den städtischen Grundstücken Nr. 678, 713 und 715 werden dabei auf Wunsch
von IDA auf deren Kosten mitentsorgt. Die Mehrkosten für den Aushub und die Entsorgung der
Altablagerungen in der Straßenparzelle der Louise-Dittmar-Straße, auf dem Parkplatz nördlich des
Speierlingweges, Flurstück Nr. 713, sowie auf den städtischen Grund-stücken Nr. 678 und 715
belaufen sich auf insgesamt 315.000 Euro (Kostenberechnung siehe Anlage 2).
Hiervon entfallen 160.000 Euro auf die Straßenparzelle sowie 155.000 Euro auf die zuvor
genannten städtischen Grundstücke. Die Finanzierung der Mehrkosten für die Straßenpar-zelle von
160.000 Euro erfolgt aus der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6544.
Die Kosten für die Entsorgung der Altablagerungen auf städtischen Grundstücken in Höhe von
155.000 Euro werden von IDA finanziert.
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...
2. Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zu den Sanierungen auf
Privatgrundstücken
Die Vorgehensweise bei der Behandlung der auf Privatgrundstücken jetzt vorgefundenen
Ablagerungen ist mit der zuständigen oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidi-um
Darmstadt zu klären. Es handelt sich nicht um eine durchgängige Deponierung, sondern die
Verfüllung erfolgte jeweils in Mulden und Gräben. Daher sind auch Privatgrundstücke oft nur partiell
betroffen. Nach derzeitiger Kenntnis handelt es sich um 10 Privatgrundstücke und die beiden
städtischen Bauplätze Nr. 725 und 737, Plan siehe Anlage 1a.
Es ist beabsichtigt, mit den Eigentümern der Grundstücke Kontakt aufzunehmen und auf die
Verunreinigungen zunächst hinzuweisen. Im Rahmen der anstehenden Bebauung werden die
notwendigen Sondierungsbohrungen und Analysen festgesetzt. Die Vorgehensweise wird vorab mit
der oberen Bodenschutzbehörde abgeklärt. Fachlich beratend und begleitend tätig ist das
Grünflächen- und Umweltamt, untere Bodenschutzbehörde.
Aufgrund der Analysen der entnommenen Bodenproben ist zu entscheiden, in welchem Um-fang
Auskofferungen stattzufinden haben. Da zahlreiche Häuser unterkellert werden, sollte die Stadt nur
die Mehrkosten für die Entsorgung der Böden tragen, die eine Verunreinigung aufweisen.
Aufgrund der beschriebenen individuellen Vorgehensweise und noch ausstehenden Untersu-
chungen wird davon ausgegangen, dass die geschätzten Kosten nicht sofort anfallen. Die Höhe der
Kosten kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden noch zu beauftragenden Gutachtens über
die Baumassen und Entsorgungsklassen abgeschätzt werden. Vorsorglich werden mit 400.000 Euro
für die Erkundung der Einzelgrundstücke, den Bodenaushub, ggf. die Wi ederverfüllung und die
Entsorgung gerechnet (Schätzung).
Nach Bereitstellung der für die Sanierung erforderlichen Mittel werden die Sanierungsmaß-nahmen
unter Federführung des Grünflächen- und Umweltamtes in Absprache mit der zu-ständigen oberen
Bodenschutzbehörde in die W ege geleitet.
Um zunächst keine Schadensersatzansprüche der Bauherren wegen Verzögerungen beim Er-teilen
von Baugenehmigungen entstehen zu lassen, erklärt sich die Stadt gegenüber dem Re-
gierungspräsidium zum Sanierungsverantwortlichen, da nach den Ergebnissen der histori-schen
Recherche die Altablagerungen kommunal verursacht sind.
Die Finanzierung der Kosten für die voraussichtlichen Sanierungsaufwendungen auf den
Privatgrundstücken in Höhe von 400.000 Euro müssen aus Investitionstätigkeit des Kern-haushaltes
bzw. dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA für die städtischen Bauplätze bereitgestellt
werden, da die Verantwortung für die Verursachung der Altablagerung nicht einem einzelnen
Dezernat finanziell zugeordnet werden kann.
Da die Etatberatungen des Magistrats abgeschlossen sind, kann die notwendige Finanzierung nur
noch im Rahmen der 2. und 3. Lesung des Nachtragshaushaltes 2008 beschlossen wer-den.
Da nach den historischen Recherchen davon auszugehen ist, dass insbesondere Abfälle aus der
öffentlichen Abfallentsorgung in besagtem Gebiet abgelagert wurden, besteht ggf. die Möglichkeit,
eine Refinanzierung über den vom EAD verwalteten Abfallgebühren haushalt zu begründen.
Der EAD wird deshalb beauftragt, ein auf Gebührenrecht spezialisiertes Wirtschaftsprüfungs-büro
prüfen zu lassen, inwieweit die Kosten gebührenfähig sind. Bei positivem Ergebnis sind diese dem
Kernhaushalt zurück zu erstatten.
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...
Darmstadt, den 29.10.2008
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66/3K/Be-Si
Dezernat II Dezernat III Dezernat VI
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
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1126 Zeichen
Louise-Dittm ar-Straße Prinzenapfelweg Speierlingweg Katharinenstraße Heinrich-Delp-Straße Heinrich-Delp-Straße Sophienstraße Daniel-Greiner-Straße W eg W eg W eg W eg Weg Weg Weg Weg Weg Holunderweg W eg 103 104 111 113 120 12 129 127 95 101 91 99 93 106 108 121 114 112 113A 116 424 409 2 438 20 629 628 438 18 625 416 10 626 627641 409 1 638 640639637 38 3 2 398 3 397 3 383 2 378 2 376 2 381 740 648 720 404 4 704 646 649 407 3 762 676 385 1 644 384 1 691 705 647 695 703 721 386 1 722 678 709 710711 642 663 403 2 696 685 643 669 665 692 702 668 681 670 701 671 738 680 664 666 700 699 645 698 717 682 697 684 749 739 653750 651 667 652 650 389 4 713 657 716 656 712 679 683 674 718 706 391 2 389 7 390 8 675 688 690 673 687 689 388 387 1 672 677 660 654 658 726 725 662 659 661 727 693 731 728 399 2 655 723 392 2 724 708707 715 686 719 396 2 694 737 736 735 746 741 734 438 19 630 416 9 636 424 4 635634633632754 753 752 758 631 755 761 760 748 751 744 415 6 743 747 742 384 5 389 3 2 384 6 427 757 425 5 759 423 1 416 3 730 732395 3 390 5 733 M 1 : 1600 Bearbeiter: Datum: 29.10.2008 0 16 32 48 m 1cm = 16 m Anlage 1b
Beratungsverlauf (6)
Orte (8)
- Heinrich-Delp-Straße
- Louise-Dittmar-Straße
- Daniel-Greiner-Straße
- Katharinenstraße
- Prinzenapfelweg
- Speierlingweg
- Sophienstraße
- Holunderweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0441
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.10.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00