Mandari Insight

2008/0441

Baumaßnahme Baugebiet E 44 - 2. Bauabschnitt Mehrkosten in Höhe von 315.000 Euro für die Entsorgung von belastetem Boden im öffentlichen Bereich und auf städtischen Grundstücken Kosten für die Bodensanierung privater Grundstücke in Höhe von 400.000 Euro

Magistratsvorlage 13.10.2008

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Nettosumme19% MwSt9Belasteten Boden / Bauschutt ausheben und zwischenlagern *Halden mit Folie abdecken; Folie entsorgenStck%Bauzaun aufstellen, vorhalten abbauenm!Auffüllboden liefern und einbauenStraßenparzelle:LAltlast in Straßenparzelle ausheben, auf Halden lagern u. Gelände auffüllen:)Entsorgungskosten und Aushub Restflächen:StraßenparzelleHalden einzäunen. %Für Unvorhergesehenes und zur Rundung(Abfalltechnische Analytik und Gutachten:.Baugebiet E44, 2.BA - Mehrkosten durch AltlastGesamtkosten brutto"Baustelleneinrichtung- und Räumung4Städtische Grundstücke Nr. 678, 713 ( Stellplätze ),KBelasteten Bodenaushub LAGA Z2 bis Z3 laden, abtransportieren und entsorgen7Aushub öffentliche Straßenparzelle ( Halden 1, 2 u. 3 )t5Aus öffentlicher Straßenparzelle ( Halden 1, 2 u. 3 )JAnteilige Kosten IDA für Altlast auf Stellplätzen und städt. Grundstücken:7Anteilige Kosten SVTA für Altlast auf Straßenparzellen:und 715 und 715ÿ"æ0¦
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anlage 1

714 Zeichen

LEGENDE:

4 BS 1: Bohrsondierung von 2006

BS 1/08 und BS 2/08:
Bohrsondierungen zur Abgrenzung
des Grubeninhaltes vom 20.03.2008

Bohrsondierungen
BS 3/08 bis BS 7/08 vom 26.08.2008

(1,6m) -> Mächtigkeit der Auffüllung [m]

Verbreitung der Ablagerung auf privaten
Grundstücken

Flächen

BE Verbreitung der Ablagerung auf städtischen

“Sanierte” städtische Flächen

=
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INGENIEURBÜRO FÜR GEOTECHNIK
DIPL.-ING.N. GÜNDLING : DARMSTADT
Eulorweg 11 +84291 Darmstadt - Tal: 06151 /50145-0 Fax: 0151 /50145-10
Straßenverkehrsamt Darmstadt
Erschließung Baugebiet E44
Katharinen- / Louise-Dittmer-Straße
Darmstadt-Eberstadt

06093B Lageskizze

27.08.08 Stand: 29.08.2008

ca.1:1000 Anlage 1.19

u.

2008/0441

10400 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.11.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III, VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt, 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt, IDA, 
EAD Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0441  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Baumaßnahme Baugebiet E 44 - 2. Bauabschnitt 
 
Mehrkosten in Höhe von 315.000 Euro für die Entsorgung von belastetem Boden im 
öffentlichen Bereich und auf städtischen Grundstücken 
 
Kosten für die Bodensanierung privater Grundstücke in Höhe von 400.000 Euro  
 
Vorlage vom: 29.10.2008  
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt die Berichte des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes und des Grün-flächen- 
und Umweltamtes zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat stimmt der Entsorgung der Altablagerungen aus den öffentlichen Flächen und 
städtischen Grundstücken mit Kosten in Höhe von 315.000 Euro zu. 
3. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Einsparungen auf der Kostenstelle 066-100-1000 Investitionsnr. 
8066-6544 – Baugebiet E 44 – Wolfhartweg mit 160.000 Euro und mit 155.000 Euro innerhalb des 
Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Immobilienmanagements Darmstadt voraussichtlich durch 
Verkaufserlöse. 
4. Für die im Rahmen der Umlegung neugeordneten Privatgrundstücke werden voraussichtlich 
Sanierungskosten in Höhe von 400.000 Euro erforderlich. Die Sanierung auf den Privatgrund-
stücken wird spätestens im Zusammenhang mit der Einreichung der Einzelbauanträge erfol-gen. Die 
Einzelabstimmung und Koordination übernimmt das Grünflächen- und Umweltamt in Abstimmung 
mit der zuständigen  oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.

2 
... 
      Mit den Arbeiten kann sofort nach Magistratsbeschluss begonnen werden. 
5. Die für die Sondierung erforderlichen Mittel werden durch das Grünflächen- und Umweltamt     
bestritten.                                                                                                                          Die 
Finanzierung der Bodensanierung der Privatgrundstücke erfolgt aus Investitionstätigkeit des 
Kernhaushaltes, da die Verantwortung für die Verursachung der Altablagerung nicht einem 
einzelnen Dezernat finanziell zugeordnet werden kann. Die Finanzierung der Bodensanierung der 
städtischen Bauplätze erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA.  
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten im Rahmen der Nachtragshaushaltsbe-ratungen für 
das Jahr 2008 die erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000 Euro einzustellen.    
6. Der EAD wird beauftragt, extern prüfen zu lassen, inwieweit die Kosten gebührenfähig sind. Bei 
positivem Ergebnis sind diese Kosten dem Kernhaushalt zurück zu erstatten.                                        
7. Der Magistrat erklärt sich als Sanierungsverantwortlicher gegenüber dem Regierungspräsi-dium 
Darmstadt, da davon auszugehen ist, dass die Altablagerungen kommunal verursacht sind. 
 
 
Anlagen: Anlage 1a Lageplan 1 
Anlage 1b Lageplan 2 
Anlage 2   Kostenberechnung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2008/0441 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erschließt das Baugebiet E 44 in Darmstadt-Eberstadt östlich der 
Heinrich-Delp-Straße. Bei Erdarbeiten wurden im Zuge des Kanal- und Straßen-baus 
Altablagerungen angetroffen. Betroffen sind die Louise-Dittmar-Straße sowie städtische und private 
Grundstücke östlich und westlich der Straße (siehe beigefügte Lagepläne, Anla-gen 1a,1b).  
 
Die Altablagerungen wurden dem Regierungspräsidium Darmstadt (obere Bodenschutzbehör-de) 
angezeigt.  
 
Nach den Recherchen historischer Unterlagen  handelt es sich bei den oberen Altablagerun-gen um 
Verfüllungen einer ehemaligen Sandgrube, die im Zeitraum 1890 – ca. Ende 1920 mit Schutt verfüllt 
wurde. In späteren Jahren bis ca. 1945 erfolgten weitere Verfüllungen, wobei nicht geklärt werden 
konnte, ob es sich um eine offiziell von der eigenständigen Kom-mune Eberstadt betriebene 
Deponie handelte oder um nur geduldete Ablagerungen, die zu Kriegszeiten notgedrungen von 
privaten Personen zur Trümmerbeseitigung durchgeführt worden sind. Eberstadt wurde erst 1950 
an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen und die seitens des städtischen Fuhramtes in 
Eberstadt eingesammelten Abfälle von 1950 bis Mitte 1952 zur Abladestelle Steckenborn nördlich 
des Baugebietes E 44 verbracht.  
Eine untere Ablagerung im Gebiet des Bebauungsplanes wurde bis ca. 1945 verfüllt, eben-falls 
durch die damalige öffentliche Abfallentsorgung.  
Die Auffüllungen bestehen aus sandigem Boden mit einem hohen Anteil an Fremdbestand-teilen 
(Bauschutt, Glas, Keramik, Metallschrott, Schlacke, verbranntes Holz, Kohle, etc.). 
 
Das im Bereich der Louise-Dittmar-Straße im Rahmen der Baugebietserschließung bereits 
ausgehobene Material wurde separat auf Halden gelagert und durch einen Bodengutachter beprobt. 
Die entwässerungstechnische Erschließung konnte somit fortgeführt und fristge-recht beendet 
werden. 
 
Die Analyse der entnommenen Bodenproben ergaben erhöhte Konzentrationen an Schwerme-
tallen, Sulfat und organischen Kohlenstoffen aus Verbrennungsrückständen. Das Auffüllungs-
material muss daher auf einer Deponie entsorgt werden.  
 
1. Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zu den Mehrkosten im öffentlichen 
Bereich und auf städtischen Grundstücken  
 
Die Entsorgung führt zu Mehrkosten bei den Erdarbeiten für den Kanal- und Straßenbau. Die 
Altablagerungen auf den städtischen Grundstücken Nr. 678, 713 und 715 werden dabei auf Wunsch 
von IDA auf deren Kosten mitentsorgt. Die Mehrkosten für den Aushub und die Entsorgung der 
Altablagerungen in der Straßenparzelle der Louise-Dittmar-Straße, auf dem Parkplatz nördlich des 
Speierlingweges, Flurstück Nr. 713, sowie auf den städtischen Grund-stücken Nr. 678 und 715 
belaufen sich auf insgesamt 315.000 Euro (Kostenberechnung siehe Anlage 2).  
 
Hiervon entfallen 160.000 Euro auf die Straßenparzelle sowie 155.000 Euro auf die zuvor 
genannten städtischen Grundstücke. Die Finanzierung der Mehrkosten für die Straßenpar-zelle von 
160.000 Euro erfolgt aus der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-Nr. 08066-6544.  
 
Die Kosten für die Entsorgung der Altablagerungen auf städtischen Grundstücken in Höhe von 
155.000 Euro werden von IDA finanziert.

4 
... 
2. Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zu den Sanierungen auf 
Privatgrundstücken 
 
Die Vorgehensweise bei der Behandlung der auf Privatgrundstücken jetzt vorgefundenen 
Ablagerungen ist mit der zuständigen oberen Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidi-um 
Darmstadt zu klären. Es handelt sich nicht um eine durchgängige Deponierung, sondern die 
Verfüllung erfolgte jeweils in Mulden und Gräben. Daher sind auch Privatgrundstücke oft nur partiell 
betroffen. Nach derzeitiger Kenntnis handelt es sich um 10 Privatgrundstücke und die beiden 
städtischen Bauplätze Nr. 725 und 737, Plan siehe Anlage 1a.  
 
Es ist beabsichtigt, mit den Eigentümern der Grundstücke Kontakt aufzunehmen und auf die 
Verunreinigungen zunächst hinzuweisen. Im Rahmen der anstehenden Bebauung werden die 
notwendigen Sondierungsbohrungen und Analysen festgesetzt. Die Vorgehensweise wird vorab mit 
der oberen Bodenschutzbehörde abgeklärt. Fachlich beratend und begleitend tätig ist das 
Grünflächen- und Umweltamt, untere Bodenschutzbehörde. 
 
Aufgrund der Analysen der entnommenen Bodenproben ist zu entscheiden, in welchem Um-fang 
Auskofferungen stattzufinden haben. Da zahlreiche Häuser unterkellert werden, sollte die Stadt nur 
die Mehrkosten für die Entsorgung der Böden tragen, die eine Verunreinigung aufweisen. 
 
Aufgrund der beschriebenen individuellen Vorgehensweise und noch ausstehenden Untersu-
chungen wird davon ausgegangen, dass die geschätzten Kosten nicht sofort anfallen. Die Höhe der 
Kosten kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden noch zu beauftragenden Gutachtens über 
die Baumassen und Entsorgungsklassen abgeschätzt werden. Vorsorglich werden mit 400.000 Euro 
für die Erkundung der Einzelgrundstücke, den Bodenaushub, ggf. die Wi ederverfüllung und die 
Entsorgung gerechnet (Schätzung). 
 
Nach Bereitstellung der für die Sanierung erforderlichen Mittel werden die Sanierungsmaß-nahmen 
unter Federführung des Grünflächen- und Umweltamtes in Absprache mit der zu-ständigen oberen 
Bodenschutzbehörde in die W ege geleitet.  
 
Um zunächst keine Schadensersatzansprüche der Bauherren wegen Verzögerungen beim Er-teilen 
von Baugenehmigungen entstehen zu lassen, erklärt sich die Stadt gegenüber dem Re-
gierungspräsidium zum Sanierungsverantwortlichen,  da nach den Ergebnissen der histori-schen 
Recherche die Altablagerungen kommunal verursacht sind.  
 
Die Finanzierung der Kosten für die voraussichtlichen Sanierungsaufwendungen auf den 
Privatgrundstücken in Höhe von 400.000 Euro müssen aus Investitionstätigkeit des Kern-haushaltes 
bzw. dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA für die städtischen Bauplätze bereitgestellt 
werden, da die Verantwortung für die Verursachung der Altablagerung nicht einem einzelnen 
Dezernat finanziell zugeordnet werden kann.  
 
Da die Etatberatungen des Magistrats abgeschlossen sind, kann die notwendige Finanzierung nur 
noch im Rahmen der 2. und 3. Lesung des Nachtragshaushaltes 2008 beschlossen wer-den.    
 
Da nach den historischen Recherchen davon auszugehen ist, dass insbesondere Abfälle aus der 
öffentlichen Abfallentsorgung in besagtem Gebiet abgelagert wurden, besteht ggf. die Möglichkeit, 
eine Refinanzierung über den vom EAD verwalteten Abfallgebühren haushalt zu begründen. 
Der EAD wird deshalb beauftragt, ein auf Gebührenrecht spezialisiertes Wirtschaftsprüfungs-büro 
prüfen zu lassen, inwieweit die Kosten gebührenfähig sind. Bei positivem Ergebnis sind diese dem 
Kernhaushalt zurück zu erstatten.

5 
... 
 
Darmstadt, den  29.10.2008 
67-40 kr-hr 
66/3K/Be-Si 
 
Dezernat II  Dezernat III   Dezernat VI  
 
 
 
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger  Dieter Wenzel 
Bürgermeister Stadtrat    Stadtrat

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1126 Zeichen

Louise-Dittm
ar-Straße
Prinzenapfelweg
Speierlingweg
Katharinenstraße
Heinrich-Delp-Straße
Heinrich-Delp-Straße
Sophienstraße
Daniel-Greiner-Straße
W
eg
W
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Weg
Weg
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Holunderweg
W
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M 1 : 1600
Bearbeiter: 
Datum: 29.10.2008
0 16 32 48 m
1cm = 16 m
Anlage 1b

Beratungsverlauf (6)

TOP 5
TOP 17
TOP 576
TOP 9
TOP 48
TOP 3

Orte (8)

  • Heinrich-Delp-Straße
  • Louise-Dittmar-Straße
  • Daniel-Greiner-Straße
  • Katharinenstraße
  • Prinzenapfelweg
  • Speierlingweg
  • Sophienstraße
  • Holunderweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0441
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.10.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00