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V/0333/2025

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2025 und Anträge 2026

Vorlagen 26.05.2025

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0333-2025 Anlage 1 Sachstandsbericht 2025

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

0333-2025 Anlage 1 Sachstandsbericht 2025

29238 Zeichen

1
 
 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0333/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2025 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2025 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Digitalisierung des Landes NRW 
 
 
Vorbemerkung 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 des Landes  Nordrhein-Westfalen wurde am 
24.04.2025 veröffentlicht, die eigentlichen Bewilligungen sind im 3. Quartal zu erwarten.  
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Dig italisierung (MHKBD), die Bezirksregierung 
Münster und die Stadt Münster stimmen sich in regel mäßigen Abständen über die aktuellen und 
geplanten Anträge der Stadt ab und treffen dabei au ch Ziel- und Perspektivaussagen. Für das 
STEP 2025 wurden von der Stadt Münster folgende Anträge auf Städtebauförderung zum Stichtag 
30.09.2024 fristgerecht gestellt und vom MHKBD im STEP 2025 berücksichtigt:  
 
 Maßnahmenbündel „Zukunftsgerechte Innenstadtplätze “ mit den Einzelprojekten: 
o Umgestaltung Domplatz/-quartier 
o Umgestaltung und –nutzung Apostelgarten 
o Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche 
o Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansap latz 
o Umgestaltung Berliner Platz/Hamburger Tunnel/Ostse ite Bahnhof 
o Erarbeitung/Evaluierung InSEK Münster-Innenstadt 
o Maßnahmen Zentrenmanagement, Stärkung B-Lagen, Wei terentwicklung privater Quar- 
tiersgemeinschaften 
 
Mit der Umstellung auf die neue Förderrichtlinie NR W 2023 ist es für die Stadt Münster verpflich- 
tend, zeitnah mit den einzelnen Maßnahmen aus dem b eantragten Maßnahmenbündel zu begin- 
nen und im Rahmen der Qualifikation der Projekte in nerhalb von maximal zwei Jahren für die be- 
antragten Förderprojekte die Leistungsphase 6 HOAI (Ausführungsplanung/Vorbereitung der 
Vergabe) zu erreichen, incl. konkreter Kostenberech nung mit Gesamtkosten und Zeitplanung. Auf

2
dieser Basis werden dann weitere Bewilligungen erfo lgen, die die Stadt dann in die Lage verset- 
zen, die beantragten Förderprojekte auch baulich um setzten zu können. Dies schließt eine zeitlich 
äquivalente Bereitstellung des städtischen Eigenant eils mit ein, einschließlich eventuell erforderli- 
cher Bau- oder Umsetzungsbeschlüsse. Für die eigent liche Bauphase stehen der Stadt dann 
sechs Jahre zur Verfügung, die je nach Umfang der P rojekte auf maximal zehn Jahre verlängert 
werden können. Nach der neuen Förderrichtlinie ist eine weitere Verlängerung dann nicht mehr 
möglich, so dass die Stadt im Rahmen ihrer Zeitplan ung sicherstellen muss, dass die (Bau-
)Projekte in maximal zehn Jahren abgeschlossen sein  werden. Im Vergleich zu der alten Förder- 
richtlinie gibt es zukünftig viele Erleichterungen und Vereinfachungen im formalen Verfahren, die 
zeitlich bindenden Fristen dürfen dabei aber nicht unterschätzt werden.  
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren 
bereits bewilligten Projekte und Maßnahmen sowie di e für das Stadterneuerungsprogramm 
(STEP) 2026 zu beantragenden Förderprojekte aufgeli stet. Ferner enthält die Übersicht einen ge- 
samtstädtischen Überblick über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung 
oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen. 
 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän- 
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns- 
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch 
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives 
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller 
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand- 
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte 
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be- 
schlossen. Mit dem Beschluss des Rates zur Dominika nerkirche und der dauerhaften Installation 
eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrie rte Handlungskonzept letztmalig fortge- 
schrieben und ergänzt.  
 
Während das „ Sofortprogramm Innenstadt 2020 bis 2022 “ sowie die Neuauflage im Jahr 2023 – 
„Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“  - die Kommunen zeitlich befristet bei sofor- 
tigem Handeln und der Suche nach gemeinsam getragen en Lösungen vor Ort unterstützen will, 
zielt das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nac hhaltige Erneuerung“ auf die Förderung 
städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Ziel ist es, Städt e und Gemeinden bei vorhandenen oder zu 
erwartenden erheblichen Funktionsverlusten frühzeit ig in die Lage zu versetzen, Strukturverände- 
rungen und damit verbundene städtebauliche Auswirku ngen zu gestalten. Insbesondere im Nach- 
gang der Corona-Pandemie sind neue und robuste Strukturen und Nutzungen für die Innenstadt zu 
entwickeln, die sich stärker auf einen Konzentratio nsbereich beschränken sollen. Die angrenzen- 
den (ehemals) 1b-Lagen sollen für neue Nutzungen un d Konzepte vorbereitet werden und durch 
gezielte Entwicklungsperspektiven kleinräumig (Mikro-Kieze) zukunftsfähig aufgestellt werden.  
 
Die aktuellen Entwicklungen und Veränderungen in de r Münsteraner Innenstadt und insbesondere 
in den angrenzenden Bereichen erforderten eine Neua ufstellung des Integrierten Stadtentwick- 
lungskonzeptes  Münster-Innenstadt .  
Dieses wurde partizipativ für die Innenstadt Münste rs und das angrenzende Bahnhofsviertel erar- 
beitet und am 22.03.2023 (vgl. Vorlage V/0762/2022)  vom Rat der Stadt Münster beschlossen. 
Damit werden die Voraussetzungen für die Einwerbung  von Fördermitteln für Münsters Innenstadt 
auch zukünftig erfüllt werden können.  
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan- 
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und 
der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisa- 
tionen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch pri-

3
vates Engagement zu unterstützen. Viele Maßnahmen k onnten zwischenzeitlich bereits, auch un- 
ter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden. 
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und  Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des 
Hauptbahnhof es Münster  zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein 
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Für die Ostseite d es Hauptbahnhofes hatten die DB AG und 
die Stadt Münster gemeinsam einen Investorenwettbew erb durchgeführt, der durch die Bahnflä- 
chenentwicklungsgesellschaft (BEG) des Landes NRW b egleitet wurde. Die Umsetzung des Wett- 
bewerbsergebnisses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseite, erfolgte kontinuierlich und wurde im Au- 
gust 2022 mit der Eröffnung des „Hansatores“ abgeschlossen.  
 
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigten 
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz  zu einer urbanen Grünfläche  zu entwickeln. Ziel 
des Verfahrens war es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den 
Bremer Platz zu entwickeln. Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof 
hatte der Rat der Stadt Münster bereits 2017 beschl ossen, im Rahmen der Gesamtkonzeption ei- 
nen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren. 
 
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 wurde ein dialogorientier- 
tes, transparentes und bürgernahes Planungs- und Wo rkshopverfahren zur Neugestaltung der 
Grünfläche Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, durch geführt. Auf des- 
sen Basis ist das Konzept zur Um- und Neugestaltung  der Grünfläche erstellt worden, welches die 
Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag bil dete. Die Umgestaltung der Grünfläche, mit 
Berücksichtigung aller Vorgaben und den Empfehlunge n der Jury ist im September 2024 abge- 
schlossen worden.  
 
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt  durch den Einsatz ei- 
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur 
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die 
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten 
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar- 
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinie Städtebauförderung  sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse 
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal- 
te gelenkt werden. In diesem Zusammenhang fördert d as MHKBD u.a. Maßnahmen zur Verringe- 
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit. 
Die Sanierungen  und Umbaumaßnahmen  im Stadthaus 1  umfassten auch Maßnahmen der 
energetischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fassaden in den letzten Jahren bereits 
entsprechend hergerichtet wurden, so dass durch die  Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit 
deutlich gesteigert werden konnte. Damit ergibt sic h nunmehr eine uneingeschränkte öffentliche 
Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfältigen Funktione n für die Bürgerschaft, die Fertigstellung er- 
folgte Ende 2023.  
 
Die Stadt Münster ist seit dem 01.01.2024 federführ ende Gemeinde der freiwilligen kommunalen 
Arbeitsgemeinschaft „ Netzwerk Stadtentwicklkung NRW “, zuvor seit dem 01.01.2020 
federführende Gemeinde des ehemaligen Netzwerkes In nenstadt. Das neue Netzwerk Stadtent- 
wicklung NRW dient dem interkommunalen Erfahrungs- und Wissensaustausch und der Organisa- 
tion von Veranstaltungen zu Aufgaben- und Problemst ellungen der Stadtentwicklung und unter- 
stützt den Einstieg in lokale Vorhaben und regional e Kooperationen. Ziel ist die Schaffung eines 
qualifizierten, stadtplanerisch begleitenden, inter kommunalen Städtenetzwerkes zur Nutzung von 
Synergien und vorhandenen Know-hows. Darüber hinaus  geht es um die Qualifizierung von 
Stadtakteuren sowie die Unterstützung bei der Entwi cklung und Umsetzung lokaler und regionaler 
Vorhaben in den Städten und Gemeinden in NRW.  
 
Mitglied im Netzwerk Stadtentwicklung NRW  können alle Städte und Gemeinden des Landes 
NRW durch freiwilligen Beitritt und entsprechende Mitarbeit werden. Auch weitere Institutionen aus 
dem Bereich der Stadtentwicklung haben die Möglichk eit sich diesem Netzwerk anzuschließen.

4
Das Netzwerk finanziert sich durch die Mitgliedsbei träge der beteiligten Städte und Gemeinden 
und sonstiger Mitglieder (kommunaler Eigenanteil) u nd einer Förderung des Landes NRW im 
Rahmen der Stadterneuerung. Das Netzwerk arbeitet s eit seiner Gründung nach dem Prinzip „aus 
der (kommunalen) Praxis für die (kommunale) Praxis“.  
 
Die federführende Kommune (Münster) fungiert als Sc hnittstelle zwischen dem für Stadtentwick- 
lung zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, den Bezirksregierungen sowie der 
Geschäftsstelle und vertritt die Gemeinschaft der Mitglieder des Netzwerkes.  
Sie übernimmt gleichzeitig die finanzielle Abwicklu ng der Mitgliedsbeiträge der Städte und Kom- 
munen des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW, die Beauftragungen der Geschäftsstelle sowie der 
Fachberatungen, die Kontrolle der Finanzen des Netz werkes sowie die Beantragung der Förder- 
mittel. Die im Stadterneuerungsprogramm bereit gest ellten Fördermittel werden damit vollum-
fängtlich an das Netzwerk weitergeleitet. Die Antra gstellung für weitere Fördermittel erfolgt zentral 
über die geschäftsführende Kommune und wird deswege n als durchlaufender Finanz-posten bei 
der Stadt Münster geführt.  
 
 
Sofortprogramm Innenstadt 2020 bis 2022 
 
Das mit insgesamt 70 Millionen Euro dotierte „ Sofortprogramm Innenstadt “ ermöglichte den 
Kommunen, gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Pers pektiven für die Zukunft zu entwickeln. 
Ziel war die Stärkung der Innenstädte als multifunk tionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Woh- 
nen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das P rogramm konzentrierte sich räumlich auf die 
Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auf fassung der Kommunen auch künftig Leben- 
digkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen.  
Alle Anträge der Stadt Münster zum „Anstoß Zentrenm anagement Münster-Innenstadt“ und zur 
„Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt und Verfügungsfonds Anmietung“ sowie zur 
„Schaffung von Innenstadtqualitäten“ waren erfolgre ich und wurden entsprechend durch das 
MHKBD bewilligt. Gemeinsam mit externen Partnern wu rden Perspektiven und Strategien zur Si- 
cherung und Weiterentwicklung der Qualtäten in der Innenstadt verabredet und umgesetzt. Dahin- 
ter verbirgt sich die Idee, den öffentlichen Stadtr aum durch z.B. temporäre Stadtbäume weiter auf- 
zuwerten und alternative Aufenthalts- und Verweilräume zu generieren.  
 
Neben den Innenstadt-Anträgen war auch der Antrag d er Stadt Münster zum „Anstoß Zentrenma- 
nagement Münster-Gremmendorf“ erfolgreich und wurde  entsprechend bewilligt. Gemeinsam mit 
der Bürgerschaft, externen Partnern und der KonvOY wurden Perspektiven und Strategien zur 
Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtteilzentr ums Gremmendorf erarbeitet. Das (externe) 
Zentrenmanagement endete mit dem Ende des Förderzeitraums 2023 und wird nunmehr durch die 
Verwaltung fortgeführt, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. 
 
 
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren 2023 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Dig italisierung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBD NRW) hat am 13.04.2023 das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte 
und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“  aufgelegt, welches als Fortsetzung der bisherigen För- 
deraufrufe zum Sofortprogramm Innenstadt zu versteh en ist. Die Frist zur Einreichung möglicher 
Förderanträge war der 15.06.2023. Die Stadt Münster  hat sich erneut mit Innenstadtthemen zur 
Weiterentwicklung des Zentrenmanagements (u.a. Eige ntümernetzwerk) und zur Schaffung von 
Innenstadtqualitäten (Stadtgrün- und Möblierungselemente) beworben. 
 
Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“ ermöglicht es den 
Kommunen abermals neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspek- 
tiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist weite rhin die Stärkung der Innenstädte als multifunktio-
nale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro- 
gramm beschränkt sich räumlich auf die Bereiche von  Innenstädten und Zentren (Konzentrations- 
bereiche), die nach Auffassung der Kommunen auch kü nftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Ein- 
kaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen.

5
 
Stadthafen 
 
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist  eine öffentliche Nutzung der südlich des 
Stadthafens 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und herge- 
richtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen  ist eine Mehrfachbeauftra- 
gung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden . Gemäß dem prämierten Entwurf wird die 
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsfläche in drei aufeinander folgenden Bauabschnit- 
ten ausgebaut.  
Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanla- 
gen, Kräne und Schüttsilo werden in die Gesamtkonze ption mit einbezogen. Entsprechend den 
Inhalten der Vorlage V/0742/2018 erfolgen die anste henden Gestaltungsmaßnahmen unter Inan- 
spruchnahme von Städtebaufördermitteln. Mit der San ierung des Rhenus-Krans erfolgte im Früh- 
jahr 2022 der Startschuss zur Neugestaltung.  
 
Der erste Bauabschnitt der öffentlichen Wegefläche befindet sich aktuell in der Umsetzung und soll 
im Herbst 2025 fertiggestellt werden. Dabei wird in sbesondere Wert auf eine attraktive, barriere- 
freie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwer t gelegt. Der zweite Bauabschnitt wird sich 
zeitlich und räumlich unmittelbar anschließen, so d ass bis 2026 der Großteil der Flächen neuge- 
staltet ist. Als besondere Verweilzonen sind zwei ü ber das Wasser auskragende Holzpodeste als 
Wasserterrassen vorgesehen. Neben der Sanierung des  Rhenus-Krans und des Betonsilos „Ele- 
fant“ erfolgt im dritten Bauabschnitt auch die Sani erung und Wiederaufstellung des Weber-Elskes-
Krans sowie die Weiterführung der öffentlichen Wege fläche bis zum Parallelhafen am Dortmund-
Ems-Kanal als öffentlich nutzbare Freifläche. Entsp rechende Bewilligungen für alle Bauabschnitte 
liegen bereits vor.  
Die Entwicklung erfolgt im Dialog mit der Bürgersch aft sowie mit Expertinnen und Experten. Dabei 
wird auch das 2019 initiierte Format des Hafenratsc hlags fortgeführt, welches die Entwicklungen 
am Stadthafen und Kanal begleitet.  
 
Im Stadterneuerungsprogramm 2020 war die Bewilligun g des Projektes „ Speicher 42 “ mit der B-
Side  und dem Ruderverein enthalten. Nach dem Start der Baumaßnahmen Ende 2020 zur Sanie- 
rung und Instandsetzung des historischen Speicherge bäudes konnten die Baumaßnahmen im 
Sommer 2024 abgeschlossen werden. Mit dem Projekt B-Side  entstand ein soziokulturelles Quar- 
tierszentrum als Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt Münster, mit öffentlichen Räumen für die sich 
teils überschneidenden Bereiche Soziokultur, Musik,  darstellende & bildende Künste, Stadtent- 
wicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speic hers 42 sind durch die Nutzung für den 
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) belegt. Der  Verein betreibt den Rudersport sowohl im 
Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungs sport. Im Speicher 42 ergeben sich durch die 
räumliche Bündelung von soziokultureller Nutzung un d sportlicher Vereinsnutzung vielfältige sy- 
nergetische Vorteile, welche die Zielsetzung einer möglichst kleinteiligen Struktur mit größtmögli- 
cher Nutzungsvielfalt in diesem wichtigen Teilbereich der Hafenentwicklung positiv beeinflussen.  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ fest gelegt, um eine entsprechende neue För- 
derkulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweise n zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die 
mit der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterlan d“ in den 1990er Jahren beschlossene För- 
derkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftig e Fördermaßnahmen. Aktuell wird dieser Be- 
reich als Programmgebiet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortgeführt. 
 
 
Gremmendorf  
 
Mit dem bundesweiten Förderprogramm „ Nationale Projekte des Städtebaus “ sollen investive 
sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nation aler beziehungsweise internationaler Wahr- 
nehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität und  überdurchschnittlichem Investitionsvolumen 
finanziell unterstützt werden. Entsprechend dem Pro jektaufruf „Geschichte der Demokratie – De-

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mokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen“ hat sich die Stadt Münster mit dem ehema- 
ligen Offizierskasino im York-Quartier beworben und  ist 2024 entsprechend ausgewählt worden. 
Das Förderprojekt umfasst die denkmalgerechte Sanie rung und Transformation sowie die zu- 
kunftsgerechte Weiterentwicklung des ehemaligen Off izierskasinos mit dem anliegenden Kasino- 
park im Konversionsgelände York-Quartier zu einem z ukunftsweisenden Ort für Begegnung, De- 
mokratiegeschichte und –förderung, als Teil der soziokultruellen Infrastruktur im neu entstehenden 
York-Quartier, mit gemeinwohlorientierten Austausch - und Begegnungsmöglichkeiten. Aktuell fin- 
den vorlaufende Planungsarbeiten statt, der eigentl iche Baubeginn ist für Anfang 2026, die Fertig- 
stellung ist für Anfang 2028 vorgesehen. 
 
 
Coerde 
 
Für den Stadtteil Coerde  wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t (InSEK), einschließ- 
lich des erforderlichen Gebietsbezuges, aufgestellt . Besonders im Fokus standen dabei die Ein- 
bindung der Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteu re vor Ort sowie der Institutionen und Ver- 
eine. Als identitätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann die beschlossene Errichtung eines multi- 
funktionalen Stadtteilhauses mit niedrigschwelligen  Einrichtungen für Beratung, Bildung, Begeg- 
nung und Gesundheits- und Jugendhilfe bezeichnet werden.  
Um das multifunktionale Stadtteilhaus  sowohl für die Dienstleister und Sozialen Träger a ls auch 
für die Bewohnerschaft von Coerde optimal zu strukturieren und zu gestalten, wurden in einem Ar- 
chitekturwettbewerb Entwürfe und Planungsalternativ en entwickelt. Die Westfälische Bauindustrie 
(WBI) als Bauherr hat den Wettbewerbsgewinner auf der Basis der Entwurfs- und Ausführungspla- 
nung mit der Umsetzung des Gebäudes beauftragt. Der Baubeginn erfolgte Ende 2024, die Fertig- 
stellung ist für Anfang 2027 terminiert.  
 
Zum 30.12.2022 hat die Stadt Münster nach einer Emp fehlung des MHKBD eine zusätzliche Be- 
werbung zur Gewährung von EU-Fördermitteln aus dem EFRE-Programm eingereicht, die bereits 
im Stadterneuerungsprogramm 2023 entsprechend berüc ksichtigt wurde. Damit ist es gelungen, 
für die Baukosten des Stadtteilhauses eine Förderun g von insgesamt 80% der Kosten zu errei- 
chen, so dass die Stadt Münster für lediglich 20% E igenmittel eine moderne und leistungsfähige 
Gemeinbedarfseinrichtung erhält.  
Mit dem STEP 2022 ist bereits eine Bewilligung erst er Maßnahmen aus dem InSEK Coerde  er- 
folgt, die sukzessive umgesetzt wurden bzw. werden.  Im Rahmen der Städtebauförderung in der 
neuen Programmlinie „Sozialer Zusammenhalt“ sind di e Skate- und Pumptrackanlage an der 
Meerwiese, der Wettbewerb der WBI zum Stadtteilhaus  und ein Verfügungsfonds für Coerde mit 
Mitteln aus dem Ministerium finanziell unterstütz worden.  
 
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann- 
platzes  ein externes Büro für Landschaftsarchitektur mit d er Neugestaltung des Hamannplatzes 
beauftragt. Der endgültige Entwurf zur Neugestaltun g des Hamannplatzes bildet den Inhalt eines 
weiteren Förderantrages aus dem Programm Sozialer Z usammenhalt, bewilligt im Jahr 2024, wel- 
cher nach einer Empfehlung des MHKBD ebenfalls mit EU-Fördermitteln aus dem EFRE-
Programm kofinanziert werden konnte. Auch hier ist es gelungen, für die Baukosten des Hamman- 
platzes eine Förderung von insgesamt 80% der Kosten zu erreichen, so dass die Stadt Münster für 
lediglich 20% Eigenmittel zukünftig einen attraktiv en und nachhaltig gestalteten öffentlichen Raum 
erhält, der nach der Umgestaltung allen Menschen in Coerde zur Verfügung stehen wird.   
 
Das InSEK Coerde  enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern 
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie- 
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der  Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er- 
warten lässt. Neben den geplanten Fördermaßnahmen s ind im InSEK Coerde auch Maßnahmen 
enthalten, die ohne Fördermittelveranschlagung mögl ich sind und entweder aus anderen Pro- 
grammen oder aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter finanziert werden.  
 
 
Stand: 10.06.2025

7
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bahnhofsviertel 
 
 Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie- 
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. 
BA 
 Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie- 
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4. 
BA 
  Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz entsprechend den Er- 
gebnissen aus dem Planungs- und Workshopverfahren Grünflä- 
che/Stadtraum Bremer Platz  
 Münster-Innenstadt - Landeswettbewerb Zukunft Stadtraum Martini- 
viertel (Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz am Bült) 
 Landesweite Neuaufstellung Netzwerk Stadtentwicklung  NRW (Zu- 
sammenführung der vorhandenen Netzwerke), Einrichtung einer zent- 
ralen Geschäftsstelle und von Fachberatungen (zentr ale Dienstleis- 
tung für alle Mitgliedskommunen) 
 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Innenstadt, Zu kunftsgerechte 
Innenstadtplätze (Planungskosten), Stärkung B-Lagen, Weiterent- 
wicklung privater Quartiersgemeinschaften  
 Fortführung des landesweiten, kommunalen Netzwerkes  Stadtent- 
wicklung NRW, (zentrale Dienstleistung für alle Mit gliedskommunen 
ab 2027) 
 
 
 
 
2020-2023 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2021-2023 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2023-2024 
Maßnahme abgeschlossen  
 
2023-2026  
Maßnahme in Durchführung 
2023-2027  
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2025  
Im STEP berücksichtigt 
 
2025  
Antragstellung 
 
 
 
 
 
4.721.667 € 
(100 % Förderung)  
 
 
1.390.000 € 
 
 
 
1.773.000 € 
 
 
4.112.000 € 
 
6.042.000 € 
 
 
 
1.501.000 € 
 
 
 
 
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost 
 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative  Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelles Zentrum.  
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein 
Münster 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - B-Side Münster - An schubfinan- 
zierung der Startphase Soziokulturelles Zentrum und Sanierung des 
Hafenkrans im Projekt Hafen-Südseite 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 1. Bau- 
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs- 
elementen (Balkonen) und Sanierung Betonsilo, barrierefreier Ausbau 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 2. Bau- 
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs- 
elementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 3. Bau- 
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs- 
elementen, Sanierung Weber-Elskes-Kran, barrierefreier Ausbau 
 
 
 
 
2021-2023 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
2021-2024 
Maßnahme abgeschlossen 
 
2022-2026 
Maßnahme in Durchführung  
 
2023-2027 
Umsetzung in Vorbereitung  
 
2025-2028 
Umsetzung in Vorbereitung  
 
 
 
 
7.293.162 € 
(100 % Förderung)  
 
 
 
387.500 € 
(100 % Förderung)  
 
 
2.017.000 € 
 
 
2.188.000 € 
 
 
1.538.000 € 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Übersicht 2025 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

8
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde  
 
 Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Le benssitu- 
ation, (Skate- und Pumptrackanlage, Handlungskonzept zur Klimaan- 
passung, Verfügungsfonds, Quartiersarchitekten/in zu r Beratung bei 
Modernisierung und Sanierung, der bereits durchgeführte Wettbewerb 
der Westfälischen Bauindustrie zum Stadtteilhaus) 
 Integriertes Handlungskonzept Coerde: Neubau eines  multifunktiona- 
len Stadtteilhauses,  
 Integriertes Handlungskonzept Coerde: Neugestaltun g des Hamann- 
platzes, Verbesserung des öffentlichen Raumes 
 
 
 
 
2023-2026 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
2024-2027 
Maßnahme in Durchführung  
2025-2028 
Umsetzung in Vorbereitung  
 
 
 
 
559.000 € 
 
 
 
 
12.833.600 € 
(mit EU-Förderung)  
3.555.200 € 
(mit EU-Förderung)  
Nationale Projekte des Städtebaus  
 
 Begegnungs- und Demokratieort im York-Quartier, Sani erung und 
Transformation des ehemaligen York Casinos  
 
 
 
2024-2027 
Maßnahme in Durchführung 
  
 
 
5.000.000 € 
 
 
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
NRW 2020, 2021, 2022 
 
 Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt 
 
 Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt un d Verfü- 
gungsfonds Anmietung 
 Schaffung von Innenstadtqualitäten - Stadtbäume 
 
 
 
 
 
2020-2023 
Maßnahme abgeschlossen  
2021-2023 
Maßnahme abgeschlossen  
2022-2023 
Maßnahme abgeschlossen  
 
 
 
 
 
99.000 € 
 
 
318.400 € 
 
108.000 € 
 
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
NRW 2022 (3.Call) 
 
 Anstoß Zentrenmanagement Münster-Gremmendorf 
 
 
 
 
 
2022-2023 
Maßnahme abgeschlossen  
 
 
 
 
 
89.100 € 
 
Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nord- 
rhein-Westfalen 2023 
 
 Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt (ISI) u nd Schaffung 
von Innenstadtqualitäten – Möblierungselemente, Stadtbäume 
 
 
 
 
 
2023-2026 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
 
180.000 € 
 
 
 
 
 
Stand 10.06.2025 
Übersicht 2025 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Anlage A

2620 Zeichen

Anlage A zur V/0333/2025 
Kurzüberblick 
 
Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits 
bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent-
scheidung zu den für das Programmjahr 2026 (STEP 2026) zu stellenden Städtebauförderanträ-
gen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten 
und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinie (FöRi 2008) bzw. der Neufassung der För-
derrichtlinie (FöRi 2023) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Rahmen der Städtebauförderung werden aufgrund der bindenden Vorgaben in der Förderricht-
linie NRW 2023 die o.g. Punkte grundsätzlich alle bei den einzelnen Förderprojekten berücksich-
tigt.

Beschlussvorlage

28110 Zeichen

V/0333/2025 
V/0333/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2025 und Anträge 2026 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2025 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2026 für das landesweite Netzwerk Stadtentwicklung, wie in der Begründung dieser Vorlage 
benannt, im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinie 2023 
(FöRi 2023) zu stellen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Förderantrag grundsätzlich Folgekosten entstehen 
werden: 
 Die entsprechenden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen werden über das Stadtpla-
nungsamt sichergestellt. Beim Förderantrag für das Netzwerk Stadtentwicklung wird der Ei-
genanteil in Höhe von 20% der Gesamtkosten von den kommunalen Mitgliedern des Netzwer-
kes, so auch von der Stadt Münster, erbracht. Der Eigenanteil der Stadt Münster beträgt f ür 
das Jahr 2025 ff. 5.000 Euro jährlich.  
 Das Stadtplanungsamt sorgt darüber hinaus für die förderprojektbezogene Veranschlagung im 
Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln von/für Dritte für eine entsprechende 
Veranschlagung der Erstattungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten. 
Aufgrund des besonderen Interesses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Di-
gitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein -Westfalen an diesem Förderprojekt erhält die 
Stadt Münster dafür eine Förderquote von 80% Prozent.   
 
Stadtplanungsamt 
 
17.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Thiel 
Telefon: 492-6180 
Thiel@stadt-muenster.de

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V/0333/2025 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich z ur Durchführung der genannten 
Fördermaßnahme getroffen wird. Der Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe von 5.000 Euro jährlich 
wird über das Budget des Stadtplanungsamtes zur Verfügung gestellt. Sowohl die zu erwartenden 
Fördermittel in den Folgejahren als auch die zu erwartenden Eigenmittel der kommunalen Mitglieder 
(andere Kommunen des Landes NRW) in den Folgejahren sind durchlaufende Positionen, denen je-
weils entsprechende Ausgaben aus Auftragsverhältnissen gegenüberstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Rahmenbedingungen 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0395/2023 am 
20.09.2023 und mit der Vorlage Nr. V0377/2024 am 11.09. 2024 über den Stand der Maßnahmen 
berichtet. Der Sachstandsbericht 2025 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in 
Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2025 
auf den 30.09.2025 festgelegt.  
 
Informationen zur Städtebauförderung (allgemein) 
Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden 2020 die bis-
herigen sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmlinien reduziert. Die bisherigen Inhalte 
bleiben dabei weitestgehend erhalten bzw. wurden zusammengefasst. Die in den Kommunen beste-
henden Fördergebiete können in die neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der 
Fortschreibung aktualisiert und angepasst. Weniger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Fle-
xibilität bei der Programmausgestaltung. Gleichzeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwick-
lung zu den bisherigen Inhalten.  
 
Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt weiterhin auf der Basis von inte-
grierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: 
 Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) 
 Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). 
 
Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund die Länder dabei, ihre Städte und Gemeinden lebenswert 
weiterzuentwickeln, damit sich die Menschen dort wohlfühlen. Allein in den Jahren 2024 und 2025 
stellt der Bund wieder jedes Jahr rund 790 Millionen Euro dafür zur Verfügung. 
Für die drei Programmlinien in NRW werden im Jahr 2025 rund 350 Mio. € zur Verfüg ung stehen. 
Schwerpunkte werden dabei insbesondere sein: 
 die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände 
 die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen 
 die Aufwertung des öffentlichen Raumes 
 die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren 
 die Anpassung an den Klimawandel 
 die Verbesserung der grünen Infrastruktur 
 die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels 
 die Bewältigung der demographischen Umbrüche 
 die Sicherung des sozialen Zusammenhalts  
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)

- 3 - 
V/0333/2025 
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung 
kommunaler Gebäude. 
 
Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein Leitprogramm für eine zukunftsfähige, 
nachhaltige und resiliente Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das 
Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendungen des 
Landes und des Bundes (Städtebaufördermittel) sowie der Europäischen Union (Europäischer Fonds 
für Regionale Entwicklung).  
Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsenen baulichen Strukturen 
der Städte und Gemeinden zu erhalten und unter Berücksichtigung demografischer Rahmenbedin-
gungen zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauli-
che Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten  Umwelt zu 
schützen und zu verbessern. Wesentliche Kernziele sind dabei insbesondere die Sicherung und bau-
kulturelle Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter Bausubstanz und anderer 
stadtbildprägender Gebäude sowie die Herstellung von Barrierefreiheit.  
 
Darüber hinaus ist mit dem Einsatz von Städtebaufördermitteln ein Beitrag zur Minderung der CO 2-
Emissionen, zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Schutz vor Naturgefah-
ren zu leisten. Weiterhin dient die Städtebauförderung der Weiterentwicklung zentralörtlicher Funktio-
nen, zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für 
Siedlungs- und Verkehrszwecke und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Behebung sozia-
ler Herausforderungen. Dabei wird die städtebauliche Erneuerung von den Gemeinden selbständig 
und in eigener Verantwortung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durchgeführt. 
 
Neue Förderrichtlinie 
Zum 01.01.2024 ist für das Land Nordrhein -Westfalen eine neue Städtebau -Förderrichtlinie (FöRi 
2023) in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Landes NRW war es, den Aufwand des Förderverfahrens 
zu reduzieren, eine schnellere und flexiblere Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen und Haus-
halts-Ausgabereste, die durch einen Nicht -Abruf von bewilligten Fördermitteln beim Land NRW ent-
stehen, zu vermeiden. Zum 30.09.2025 erfolgt zum zweiten Mal die Antragstellung nach den neuen 
Förderkonditionen. 
Schwerpunkte der neuen Städtebau-Förderrichtlinie sind weiterhin die Stärkung von Innenstädten und 
Orts- oder Stadtteilzentren, die Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, 
ökonomischen und/oder ökologischen Erneuerungsbedarf und die Herstellung nachhaltiger städte-
baulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Gebäudeleerständen und 
Brachflächen. 
 
Gegenstand der Förderung ist die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das 
unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze, insbesondere unter Anwendung der Verfahren des 
zweiten Kapitels des Baugesetzbuches, von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen 
Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von eigenständigen Teilmaßnahmen notwen-
dig ist (sog. Gesamtmaßnahme).  
 
Es können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug 
(s.o.) durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. 
Die räumliche Festlegung kann als  
 Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,  
 Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB,  
 Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB,  
 Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, 
 Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB 
durch Beschluss der Gemeinde erfolgen.

- 4 - 
V/0333/2025 
Weitere Informationen zur Städtebauförderung in NRW finden sich hier:  
https://staedtebaufoerderung.nrw/ 
 
Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln kommt seit dem 01.01.2024 eine neue Antragssys-
tematik zur Anwendung. Dies bedeutet:  
 Die Antragstellung und Bewilligung der St ädtebauförderung erfolgt zukünftig nicht mehr für ein-
zelne Maßnahmen, sondern für ganze Maßnahmenbündel, sog. „Gesamtmaßnahmen“, beste-
hend aus mehreren räumlich und/oder thematisch gruppierten einzelnen Maßnahmen.  
 Das Fördergebiet für ein solches Maßnahme nbündel soll möglichst klein gefasst sein und nur 
umsetzungsreife Maßnahmen umfassen, damit eine zügige Umsetzung gewährleistet ist.  Die 
Realisierung aller Maßnahmen eines Bündels muss innerhalb von maximal 10 Jahren erfolgen. 
 Die Kommunen sind angehalten, nur wenige Maßnahmenbündel zeitgleich in die Städtebauförde-
rung einzubringen, bei mehreren Maßnahmebündeln sind seitens der Stadt Prioritäten zu setzen.  
 Die Fördermittelbeantragung und -bewilligung erfolgt zweistufig (s. Abbildung):  
o Zunächst wird für ei n Maßnahmenbündel in einem Fördergebiet ein erster Förderantrag ge-
stellt. Hierfür werden u. a. mindestens Vor -/Entwurfsplanungen (Leistungsphase 2 HOAI für 
Tiefbau, 3 für Hochbau) inklusive einer Kosten-/Finanzierungsübersicht benötigt. 
o Mit der Erstbewilligung werden zunächst v. a. die weiteren nötigen Planungsleistungen geför-
dert. In dem Fortsetzungs - oder Folgeantrag (nach zwei Jahren) werden dann die konkreten 
(Bau-)Maßnahmen gefördert, ggf. über mehrere, zeitlich aufeinanderfolgende Fortsetzungsan-
träge.  
o Ab Erstbewilligung hat die Kommune maximal zwei Jahre Zeit, die Unterlagen zu den Projek-
ten, inklusive Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen (Leistungsphase 6 HOAI), fertigzu-
stellen. Ab diesem Schritt läuft die Zeit: Die Realisierung aller Maßnahmen des Bündels muss 
innerhalb von 10 Jahren ab Erstbewilligung erfolgen, incl. möglicher Fortsetzungsanträge.    
 
 
Abbildung: Beispiel Antrags - und Bewilligungsverfahren nach Städtebauförderrichtlinie 202 3

- 5 - 
V/0333/2025 
o Nach Fertigstellung der Leistungsphase 6 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe 
Bauleistungen) ist ein Fortsetzungsantrag (ggf. auch zeitlich gestaffelt mehrere Fortsetzungs-
anträge) zu stellen. 
Mit der dann folgenden zweiten Bewilligung wird die bauliche Umsetzung des Maßnahmen-
bündels gefördert, eine verbindliche Förderobergrenze sowie Ziele für eine Erfolgskontrolle 
festgelegt. 
o Ein Maßnahmenbündel, für das in 2024 mit einem Erstantrag Städtebaufördermittel beantragt 
wurden, muss beispielsweise im Jahr 2035 komplett realisiert und abgeschlossen sein. 
Zentrales Element der neuen Förderrichtlinien wird eine verbindliche Zeitplanung zwischen Antrag-
stellung (Erst - und/oder Folgeantrag) und Maßnahmenumsetzung (Abrechnung und Verwendungs-
nachweis) sein. 
Dabei erwartet das MHKBD bei einem Folgeantrag be reits eine Projektreife gem. Leistungsphase 6 
HOAI, so dass einerseits eine Kostensicherheit gegeben ist und andererseits ein unmittelbarer Bau-
beginn nach Fördermittelbereitstellung erfolgen kann. Zur Vereinfachung trägt bei, dass die Kosten-
schätzung/-berechnung zwischen Erst- und Folgeantrag fortgeschrieben werden kann, um somit Kos-
tensteigerungen auffangen zu können. Dem gleichen Zweck dient die indizierte Darstellung der Ge-
samt(Bau-)Kosten während der Laufzeit der Projekte, so dass zukünftig eine bessere  Kostensicher-
heit gegeben ist.  
 
Allerdings werden damit die Anforderungen an Erst - und Folgeantrag erhöht, da die projektverant-
wortlichen Ämter über die maximale Gesamtlaufzeit der Maßnahmen kalkulieren müssen und für die 
Einhaltung der Zeitplanung verantwortlich sein werden. Ein Mitteltausch zwischen den Maßnahmen 
eines Maßnahmenbündels ist zukünftig ohne Einbindung der Fördergeber möglich und zur Beschleu-
nigung der Umsetzung in die Verantwortung des Förderempfängers gelegt. Mittelauszahlungen an die 
Fördermittelempfänger erfolgen jährlich automatisiert, Mittelabrufe müssen somit nicht mehr erstellt 
werden. Das MHKBD verspricht sich von diesem Verfahren eine Beschleunigung der Umsetzung, 
eine Vereinfachung der Mittelanforderung und des Mitteleinsatzes sowi e eine Verhinderung der Bil-
dung von Ausgaberesten beim Land NRW und von Verzögerungen bei der Umsetzung.   
 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderli-
chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 Münster-Innenstadt (Neuaufstellung 2023), Wachstum und na chhaltige Erneuerung gem. § 
171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0762/2022) 
 Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB 
(vgl. Vorlage V/0224/2020) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu Lebendige Zentren 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu Lebendige Zentren 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu Sozialer Zusammenhalt 
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB

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V/0333/2025 
(vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf 
 Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben.  
Die Integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen 
sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projek-
ten) Lösungen für deren Umsetzung darstel len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt 
und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen 
(egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung 
für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorge-
sehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen 
sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden.  
Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grü-
nen Infrastruktur sind nun verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderprogramme 
und im Rahmen der Antragstellung entsprechend zu bearbeiten. 
 
Hafenentwicklung 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen / Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt, um eine entsprechende neue Förderku-
lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit der 
Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als 
Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird 
diese Förderkulisse zukünftig mit „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bezeichnet.  
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für d ie weitere 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen eines neu aufzustellenden Integrier-
ten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans 
Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt M ünster beschlossen worden (Vorlage 
V/0150/2019).  
 
Stadtteilentwicklung Coerde 
Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbe-
zug „Sozialer Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebauförderung, ehm. Bezeich-
nung Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt, um eine entsprechende 
Förderkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Auf dieser Basis wurden in den Jahren 
2020 bis 2024 jeweils Förderanträge für Coerde für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) 
Coerde eingereicht.  
Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums und der Programmkulisse wird der Schwerpunkt der 
Förderung zukünftig auf investiven Maßnahmen im Quartier liegen und auf Projekten die in Zusam-
menhang mit diesen investiven Maßnahmen die Lebensqualität im Quartier verbessern. Zum Stadt-
eilhaus Coerde und zum Hammanplatz Coerde  waren die Förderanträge besonders erfolgreich, so 
dass neben der Städtebauförderung auch Mittel der EU-Förderung aus dem „Europäischen Fonds für 
regionale Entwicklung (EFRE)“ eingeworben werden konnten, so dass insgesamt ein Fördersatz von 
jeweils 80% erreicht wurde.  
 
Innenstadtentwicklung 
Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt zu-
rück. Hierzu gehören das unverwechselbare Stadtbild der Altstadt einschließlich der Promenade, des 
Schlossareals und des Aasees ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, 
abwechslungsreicher Gastronomie, einem bre iten privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor 
sowie kirchlichen, kulturellen und Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der 
Universität, die sich aus der Altstadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstre-
cken. Alle Umfragen zum Selbstbild und Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch Alt-

- 7 - 
V/0333/2025 
stadt, Aasee und Promenade sein unverwechselbares Profil erhält. 
 
Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan 
Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs - und 
Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster -Innenstadt 
„Aktives Zentrum“ (2008/2016) und dem gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept 
Münster 2030 (ISEK 2030) u.a. mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgear-
beitet worden.  
 
Mit dem vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2023 beschlossenen INSEK Münster-Innenstadt 2023 
liegt nun ein handlungsleiten der Orientierungsrahmen für die weitere Zukunftsentwicklung und -
gestaltung der Innenstadt und des Bahnhofsviertels, d. h. ein Zukunftskonzept für die kommenden 
rund 10 Jahre vor  (vgl. Vorlage V/0762/2022). Gleichzeitig ist das Konzept die nötige Basis für die 
Beantragung von Städtebaufördermitteln für Maßnahmen im Bereich der Innenstadt. Im Zuge der 
Erarbeitung des INSEK Münster -Innenstadt 2023 wurde die Abgrenzung des Fördergebietes über-
prüft und angepasst. Am 14.06.2023 hat der Rat der Stadt Münster eine Priorisierung von im InSEK 
Münster-Innenstadt 2023 enthaltenen Maßnahmen beschlossen (vgl. Vorlage V/0042/2023), für die in 
den nächsten Jahren Anträge auf Städtebauförderung gestellt werden sollen. 
 
Parallel zur Erarbeitung des InSEK Münster-Innenstadt beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Bei-
trag „MikroKiez Martiniviertel“ an dem Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum. Der Wettbewerbsbei-
trag umfasst einen zentralen Bereich des Martiniviertels: Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz 
am Bült. Angestrebte Ziele des Vorhabens sind u.a. die Verkehrsberuhigung und Neuorganisation der 
Mobilität (zu Fuß Gehende, Radfahrende, Anliefer- / Anliegerverkehr, Busse, ruhender Verkehr), eine 
städtebauliche Umgestaltung hin zu einer neuen Aufenthaltsqualität, mehr Kli magerechtigkeit durch 
mehr Grün und eine innovative Regenwasserbewirtschaftung und -speicherung.  
 
Entsprechend dem Projektaufruf „Geschichte der Demokratie – Demokratiegeschichte in Deutschland 
erfahrbar machen“ hat sich die Stadt Münster mit dem ehemali gen Offizierskasino im York-Quartier 
bei dem bundesweiten Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ beworben und Anfang 
2025 eine Zusage über eine Bundesförderung im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 5 
Mio. Euro erhalten. Das Förderprojekt  umfasst die denkmalgerechte Sanierung und Transformation 
sowie die zukunftsgerechte Weiterentwicklung des ehemaligen Offizierskasinos mit dem anliegenden 
Kasinopark im York-Quartier zu einem zukunftsweisenden Ort für Begegnung, Demokratiegeschichte 
und -förderung. Damit ist es Teil der soziokultruellen Infrastruktur im neu entstehenden York-Quartier, 
mit gemeinwohlorientierten Austausch- und Begegnungsmöglichkeiten. 
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2025 (zu beantragende, be-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 des Landes Nordrhein -Westfalen wurde am 
24.04.2025 durch das MHKBD veröffentlicht. Von der Stadt Münster wurden folgende Maßnahmen 
beantragt, die alle vom MHKBD entsprechend im STEP 2025  berücksichtigt wurden und in den 
nächsten Jahren von der Stadt umgesetzt werden können:  
 
 Maßnahmenbündel „Zukunftsgerechte Innenstadtplätze“ mit den Einzelprojekten: 
o Umgestaltung Domplatz/-quartier 
o Umgestaltung und -nutzung Apostelgarten 
o Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche 
o Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansaplatz 
o Umgestaltung Berliner Platz/Hamburger Tunnel/Ostseite Bahnhof 
o Erarbeitung/Evaluierung InSEK Münster-Innenstadt

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V/0333/2025 
o Maßnahmen Zentrenmanagement, Stärkung B -Lagen, Weiterentwicklung privater Quartiers-
gemeinschaften 
 
Für diese Maßnahmenbündel (die Gesamtmaßnahmen) ist nun innerhalb von zwei Jahren eine Quali-
fizierung der benannten Einzelmaßnahmen er forderlich (Leistungsphase 6 HOAI), incl. Kostenbe-
rechnung und Zeitplanung. Auf dieser Basis können dann weitere Bewilligungen erfolgen, die die 
Stadt in die Lage versetzen, die beantragten Förderprojekte auch baulich umsetzen zu können. Dies 
schließt eine zeitlich äquivalente Bereitstellung des städtischen Eigenanteils mit ein, einschließlich 
eventuell erforderlicher Bau- oder Umsetzungsbeschlüsse. Für die eigentliche Bauphase stehend der 
Stadt dann sechs Jahre zur Verfügung, die je nach Umfang der Projekte auf maximal zehn Jahre ver-
längert werden können. Nach der neuen Förderrichtlinie ist eine weitere Verlängerung dann nicht 
mehr möglich, so dass die Stadt im Rahmen ihrer Zeitplanung sicherstellen muss, dass die  
(Bau-)Projekte in maximal zehn Jahren abgeschlossen sein werden.  
  
Die Stadt Münster hatte stellvertretend für zahlreiche Kommunen in Nordrhein -Westfalen als soge-
nannte geschäftsführende Kommune für das zum 01.01.2024 neu gegründete Netzwerk Stadtent-
wicklung NRW (Zusammenführung der vorhandenen fünf Städtenetze) einen Neuantrag zur Einrich-
tung einer zentralen Geschäftsstelle und der Beauftragung von Fachberatungen zur Unterstützung 
der zukünftigen Arbeitsgemeinschaften gestellt. Dieses Netzwerk hat nach entsprechender Konstitu-
ierung und erfolgter Ausschreibung und Vergabe der unterstützenden externen Dienstleister formal 
am 01.04.2024 seine Arbeit aufgenommen. Aktuell sind rund 170 Kommunen des Landes NRW Mit-
glieder im Netzwerk Stadtentwicklung und arbeiten dort in derzeit fünf Arbeitsgemeinschafte n ge-
meinsam an unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung.  
 
Die aktuelle Bewilligung der Städtebaufördermittel für dieses Netzwerk endet am 31.12.2027. Um 
einen - von den Kommunen und dem Land NRW - gewünschten nahtlosen Übergang in eine weitere 
Förderphase und damit die Weiterführung und Sicherung der bisherigen positiven Ergebnisse zu er-
reichen, wird die geschäftsführende Kommune Münster einen entsprechenden Folgeantrag für das 
Netzwerk Stadtentwicklung zum 30.09.2025 einreichen. Damit kann in Absprac he mit dem MHKBD 
die finanzielle Unterstützung des Netzwerkes Stadtentwicklung für die Förderphase 2028 bis 2031 
abgesichert werden. Das Land NRW unterstützt das Netzwerk mit einer achtzigprozentigen Förde-
rung, zwanzig Prozent, den sog. Eigenanteil, erbringen die Mitgliedskommunen durch entsprechende 
Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Münster beträgt derzeit jährlich 5.000 Euro.  
 
Aufgrund der angekündigten Bewilligung des ersten Maßnahmenbündels aus dem InSEK Münster -
Innenstadt wird die Stadt Münster die vorhandenen Ressourcen darauf konzentrieren, die geforderte 
Qualifizierung der o.g. Maßnahmen zeitnah (und unter Inanspruchnahme externer Unterstützung) 
innerhalb der nächsten beiden Jahre zu erarbeiten, so dass dann entsprechend den Vorgaben der 
Förderrichtlinie 2023 die Folgeanträge für die konkrete bauliche Umsetzung des Maßnahmenbündels 
zeitgerecht gestellt werden können. Daher werden im Jahr 2025 - außer für das Netzwerk Stadtent-
wicklung - keine weiteren Anträge auf Städtebauförderung gestellt.  
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen grundsätzlich in Vorbereitung, die nach gegenwärti-
gem Stand Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen könnten zusätz-
lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden, 
sobald alle Voraussetzungen (s.o.) dazu vorliegen.  
Aufgrund der neuen Förderrichtlinie und der damit verbundenen, notwendigen verbindlichen Zeit- und 
Ressourcenplanung für Antragstellung und Maßnahmenumsetzung (insgesamt maximal zehn Jahre) 
erfolgen Anträge aus dem neuen InSEK Münster-Innenstadt oder aus anderen Handlungskonzepten 
erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bereits möglichst konkrete Planungen und Vorbereitungen für 
alle Maßnahmen des Bündels vorliegen. 
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt - sofern vorhanden - die Möglichkeiten ergänzender Bundespro-
gramme oder Sonder- und Sofortprogrammen des Landes NR W zu nutzen , um die vielschichtigen 
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen, den Anforderungen des Klima-

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wandels, den Anforderungen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen im Nachgang der 
Corona-Pandemie zeitnah umsetzten zu können.  
 
Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, so-
fern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte 
Antragstellung berichten. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2025 – Städtebauförderung in Münster

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hörsterstraße
  • Martinistraße
  • Bremer Platz
  • Hansaplatz
  • Berliner Platz
  • An der Meerwiese
  • Brüningheide
  • Domplatz
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0333/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2025
Erstellt
12.05.2025 11:37