V/0333/2025
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2025 und Anträge 2026
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0333-2025 Anlage 1 Sachstandsbericht 2025
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Anlage 1
zur Vorlage V/0333/2025
Sachstandsbericht 2025 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2025 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes NRW
Vorbemerkung
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am
24.04.2025 veröffentlicht, die eigentlichen Bewilligungen sind im 3. Quartal zu erwarten.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Dig italisierung (MHKBD), die Bezirksregierung
Münster und die Stadt Münster stimmen sich in regel mäßigen Abständen über die aktuellen und
geplanten Anträge der Stadt ab und treffen dabei au ch Ziel- und Perspektivaussagen. Für das
STEP 2025 wurden von der Stadt Münster folgende Anträge auf Städtebauförderung zum Stichtag
30.09.2024 fristgerecht gestellt und vom MHKBD im STEP 2025 berücksichtigt:
Maßnahmenbündel „Zukunftsgerechte Innenstadtplätze “ mit den Einzelprojekten:
o Umgestaltung Domplatz/-quartier
o Umgestaltung und –nutzung Apostelgarten
o Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche
o Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansap latz
o Umgestaltung Berliner Platz/Hamburger Tunnel/Ostse ite Bahnhof
o Erarbeitung/Evaluierung InSEK Münster-Innenstadt
o Maßnahmen Zentrenmanagement, Stärkung B-Lagen, Wei terentwicklung privater Quar-
tiersgemeinschaften
Mit der Umstellung auf die neue Förderrichtlinie NR W 2023 ist es für die Stadt Münster verpflich-
tend, zeitnah mit den einzelnen Maßnahmen aus dem b eantragten Maßnahmenbündel zu begin-
nen und im Rahmen der Qualifikation der Projekte in nerhalb von maximal zwei Jahren für die be-
antragten Förderprojekte die Leistungsphase 6 HOAI (Ausführungsplanung/Vorbereitung der
Vergabe) zu erreichen, incl. konkreter Kostenberech nung mit Gesamtkosten und Zeitplanung. Auf
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dieser Basis werden dann weitere Bewilligungen erfo lgen, die die Stadt dann in die Lage verset-
zen, die beantragten Förderprojekte auch baulich um setzten zu können. Dies schließt eine zeitlich
äquivalente Bereitstellung des städtischen Eigenant eils mit ein, einschließlich eventuell erforderli-
cher Bau- oder Umsetzungsbeschlüsse. Für die eigent liche Bauphase stehen der Stadt dann
sechs Jahre zur Verfügung, die je nach Umfang der P rojekte auf maximal zehn Jahre verlängert
werden können. Nach der neuen Förderrichtlinie ist eine weitere Verlängerung dann nicht mehr
möglich, so dass die Stadt im Rahmen ihrer Zeitplan ung sicherstellen muss, dass die (Bau-
)Projekte in maximal zehn Jahren abgeschlossen sein werden. Im Vergleich zu der alten Förder-
richtlinie gibt es zukünftig viele Erleichterungen und Vereinfachungen im formalen Verfahren, die
zeitlich bindenden Fristen dürfen dabei aber nicht unterschätzt werden.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren
bereits bewilligten Projekte und Maßnahmen sowie di e für das Stadterneuerungsprogramm
(STEP) 2026 zu beantragenden Förderprojekte aufgeli stet. Ferner enthält die Übersicht einen ge-
samtstädtischen Überblick über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung
oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns-
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand-
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be-
schlossen. Mit dem Beschluss des Rates zur Dominika nerkirche und der dauerhaften Installation
eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrie rte Handlungskonzept letztmalig fortge-
schrieben und ergänzt.
Während das „ Sofortprogramm Innenstadt 2020 bis 2022 “ sowie die Neuauflage im Jahr 2023 –
„Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“ - die Kommunen zeitlich befristet bei sofor-
tigem Handeln und der Suche nach gemeinsam getragen en Lösungen vor Ort unterstützen will,
zielt das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nac hhaltige Erneuerung“ auf die Förderung
städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Ziel ist es, Städt e und Gemeinden bei vorhandenen oder zu
erwartenden erheblichen Funktionsverlusten frühzeit ig in die Lage zu versetzen, Strukturverände-
rungen und damit verbundene städtebauliche Auswirku ngen zu gestalten. Insbesondere im Nach-
gang der Corona-Pandemie sind neue und robuste Strukturen und Nutzungen für die Innenstadt zu
entwickeln, die sich stärker auf einen Konzentratio nsbereich beschränken sollen. Die angrenzen-
den (ehemals) 1b-Lagen sollen für neue Nutzungen un d Konzepte vorbereitet werden und durch
gezielte Entwicklungsperspektiven kleinräumig (Mikro-Kieze) zukunftsfähig aufgestellt werden.
Die aktuellen Entwicklungen und Veränderungen in de r Münsteraner Innenstadt und insbesondere
in den angrenzenden Bereichen erforderten eine Neua ufstellung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes Münster-Innenstadt .
Dieses wurde partizipativ für die Innenstadt Münste rs und das angrenzende Bahnhofsviertel erar-
beitet und am 22.03.2023 (vgl. Vorlage V/0762/2022) vom Rat der Stadt Münster beschlossen.
Damit werden die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln für Münsters Innenstadt
auch zukünftig erfüllt werden können.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh-
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan-
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und
der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisa-
tionen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch pri-
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vates Engagement zu unterstützen. Viele Maßnahmen k onnten zwischenzeitlich bereits, auch un-
ter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des
Hauptbahnhof es Münster zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Für die Ostseite d es Hauptbahnhofes hatten die DB AG und
die Stadt Münster gemeinsam einen Investorenwettbew erb durchgeführt, der durch die Bahnflä-
chenentwicklungsgesellschaft (BEG) des Landes NRW b egleitet wurde. Die Umsetzung des Wett-
bewerbsergebnisses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseite, erfolgte kontinuierlich und wurde im Au-
gust 2022 mit der Eröffnung des „Hansatores“ abgeschlossen.
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigten
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Ziel
des Verfahrens war es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den
Bremer Platz zu entwickeln. Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof
hatte der Rat der Stadt Münster bereits 2017 beschl ossen, im Rahmen der Gesamtkonzeption ei-
nen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren.
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 wurde ein dialogorientier-
tes, transparentes und bürgernahes Planungs- und Wo rkshopverfahren zur Neugestaltung der
Grünfläche Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, durch geführt. Auf des-
sen Basis ist das Konzept zur Um- und Neugestaltung der Grünfläche erstellt worden, welches die
Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag bil dete. Die Umgestaltung der Grünfläche, mit
Berücksichtigung aller Vorgaben und den Empfehlunge n der Jury ist im September 2024 abge-
schlossen worden.
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt durch den Einsatz ei-
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar-
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten.
Auf der Grundlage der Richtlinie Städtebauförderung sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal-
te gelenkt werden. In diesem Zusammenhang fördert d as MHKBD u.a. Maßnahmen zur Verringe-
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassten auch Maßnahmen der
energetischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fassaden in den letzten Jahren bereits
entsprechend hergerichtet wurden, so dass durch die Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit
deutlich gesteigert werden konnte. Damit ergibt sic h nunmehr eine uneingeschränkte öffentliche
Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfältigen Funktione n für die Bürgerschaft, die Fertigstellung er-
folgte Ende 2023.
Die Stadt Münster ist seit dem 01.01.2024 federführ ende Gemeinde der freiwilligen kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „ Netzwerk Stadtentwicklkung NRW “, zuvor seit dem 01.01.2020
federführende Gemeinde des ehemaligen Netzwerkes In nenstadt. Das neue Netzwerk Stadtent-
wicklung NRW dient dem interkommunalen Erfahrungs- und Wissensaustausch und der Organisa-
tion von Veranstaltungen zu Aufgaben- und Problemst ellungen der Stadtentwicklung und unter-
stützt den Einstieg in lokale Vorhaben und regional e Kooperationen. Ziel ist die Schaffung eines
qualifizierten, stadtplanerisch begleitenden, inter kommunalen Städtenetzwerkes zur Nutzung von
Synergien und vorhandenen Know-hows. Darüber hinaus geht es um die Qualifizierung von
Stadtakteuren sowie die Unterstützung bei der Entwi cklung und Umsetzung lokaler und regionaler
Vorhaben in den Städten und Gemeinden in NRW.
Mitglied im Netzwerk Stadtentwicklung NRW können alle Städte und Gemeinden des Landes
NRW durch freiwilligen Beitritt und entsprechende Mitarbeit werden. Auch weitere Institutionen aus
dem Bereich der Stadtentwicklung haben die Möglichk eit sich diesem Netzwerk anzuschließen.
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Das Netzwerk finanziert sich durch die Mitgliedsbei träge der beteiligten Städte und Gemeinden
und sonstiger Mitglieder (kommunaler Eigenanteil) u nd einer Förderung des Landes NRW im
Rahmen der Stadterneuerung. Das Netzwerk arbeitet s eit seiner Gründung nach dem Prinzip „aus
der (kommunalen) Praxis für die (kommunale) Praxis“.
Die federführende Kommune (Münster) fungiert als Sc hnittstelle zwischen dem für Stadtentwick-
lung zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, den Bezirksregierungen sowie der
Geschäftsstelle und vertritt die Gemeinschaft der Mitglieder des Netzwerkes.
Sie übernimmt gleichzeitig die finanzielle Abwicklu ng der Mitgliedsbeiträge der Städte und Kom-
munen des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW, die Beauftragungen der Geschäftsstelle sowie der
Fachberatungen, die Kontrolle der Finanzen des Netz werkes sowie die Beantragung der Förder-
mittel. Die im Stadterneuerungsprogramm bereit gest ellten Fördermittel werden damit vollum-
fängtlich an das Netzwerk weitergeleitet. Die Antra gstellung für weitere Fördermittel erfolgt zentral
über die geschäftsführende Kommune und wird deswege n als durchlaufender Finanz-posten bei
der Stadt Münster geführt.
Sofortprogramm Innenstadt 2020 bis 2022
Das mit insgesamt 70 Millionen Euro dotierte „ Sofortprogramm Innenstadt “ ermöglichte den
Kommunen, gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Pers pektiven für die Zukunft zu entwickeln.
Ziel war die Stärkung der Innenstädte als multifunk tionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Woh-
nen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das P rogramm konzentrierte sich räumlich auf die
Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auf fassung der Kommunen auch künftig Leben-
digkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen.
Alle Anträge der Stadt Münster zum „Anstoß Zentrenm anagement Münster-Innenstadt“ und zur
„Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt und Verfügungsfonds Anmietung“ sowie zur
„Schaffung von Innenstadtqualitäten“ waren erfolgre ich und wurden entsprechend durch das
MHKBD bewilligt. Gemeinsam mit externen Partnern wu rden Perspektiven und Strategien zur Si-
cherung und Weiterentwicklung der Qualtäten in der Innenstadt verabredet und umgesetzt. Dahin-
ter verbirgt sich die Idee, den öffentlichen Stadtr aum durch z.B. temporäre Stadtbäume weiter auf-
zuwerten und alternative Aufenthalts- und Verweilräume zu generieren.
Neben den Innenstadt-Anträgen war auch der Antrag d er Stadt Münster zum „Anstoß Zentrenma-
nagement Münster-Gremmendorf“ erfolgreich und wurde entsprechend bewilligt. Gemeinsam mit
der Bürgerschaft, externen Partnern und der KonvOY wurden Perspektiven und Strategien zur
Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtteilzentr ums Gremmendorf erarbeitet. Das (externe)
Zentrenmanagement endete mit dem Ende des Förderzeitraums 2023 und wird nunmehr durch die
Verwaltung fortgeführt, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren 2023
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Dig italisierung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBD NRW) hat am 13.04.2023 das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte
und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt, welches als Fortsetzung der bisherigen För-
deraufrufe zum Sofortprogramm Innenstadt zu versteh en ist. Die Frist zur Einreichung möglicher
Förderanträge war der 15.06.2023. Die Stadt Münster hat sich erneut mit Innenstadtthemen zur
Weiterentwicklung des Zentrenmanagements (u.a. Eige ntümernetzwerk) und zur Schaffung von
Innenstadtqualitäten (Stadtgrün- und Möblierungselemente) beworben.
Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“ ermöglicht es den
Kommunen abermals neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspek-
tiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist weite rhin die Stärkung der Innenstädte als multifunktio-
nale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro-
gramm beschränkt sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren (Konzentrations-
bereiche), die nach Auffassung der Kommunen auch kü nftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Ein-
kaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen.
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Stadthafen
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist eine öffentliche Nutzung der südlich des
Stadthafens 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und herge-
richtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen ist eine Mehrfachbeauftra-
gung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden . Gemäß dem prämierten Entwurf wird die
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsfläche in drei aufeinander folgenden Bauabschnit-
ten ausgebaut.
Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanla-
gen, Kräne und Schüttsilo werden in die Gesamtkonze ption mit einbezogen. Entsprechend den
Inhalten der Vorlage V/0742/2018 erfolgen die anste henden Gestaltungsmaßnahmen unter Inan-
spruchnahme von Städtebaufördermitteln. Mit der San ierung des Rhenus-Krans erfolgte im Früh-
jahr 2022 der Startschuss zur Neugestaltung.
Der erste Bauabschnitt der öffentlichen Wegefläche befindet sich aktuell in der Umsetzung und soll
im Herbst 2025 fertiggestellt werden. Dabei wird in sbesondere Wert auf eine attraktive, barriere-
freie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwer t gelegt. Der zweite Bauabschnitt wird sich
zeitlich und räumlich unmittelbar anschließen, so d ass bis 2026 der Großteil der Flächen neuge-
staltet ist. Als besondere Verweilzonen sind zwei ü ber das Wasser auskragende Holzpodeste als
Wasserterrassen vorgesehen. Neben der Sanierung des Rhenus-Krans und des Betonsilos „Ele-
fant“ erfolgt im dritten Bauabschnitt auch die Sani erung und Wiederaufstellung des Weber-Elskes-
Krans sowie die Weiterführung der öffentlichen Wege fläche bis zum Parallelhafen am Dortmund-
Ems-Kanal als öffentlich nutzbare Freifläche. Entsp rechende Bewilligungen für alle Bauabschnitte
liegen bereits vor.
Die Entwicklung erfolgt im Dialog mit der Bürgersch aft sowie mit Expertinnen und Experten. Dabei
wird auch das 2019 initiierte Format des Hafenratsc hlags fortgeführt, welches die Entwicklungen
am Stadthafen und Kanal begleitet.
Im Stadterneuerungsprogramm 2020 war die Bewilligun g des Projektes „ Speicher 42 “ mit der B-
Side und dem Ruderverein enthalten. Nach dem Start der Baumaßnahmen Ende 2020 zur Sanie-
rung und Instandsetzung des historischen Speicherge bäudes konnten die Baumaßnahmen im
Sommer 2024 abgeschlossen werden. Mit dem Projekt B-Side entstand ein soziokulturelles Quar-
tierszentrum als Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt Münster, mit öffentlichen Räumen für die sich
teils überschneidenden Bereiche Soziokultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stadtent-
wicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung.
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speic hers 42 sind durch die Nutzung für den
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) belegt. Der Verein betreibt den Rudersport sowohl im
Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungs sport. Im Speicher 42 ergeben sich durch die
räumliche Bündelung von soziokultureller Nutzung un d sportlicher Vereinsnutzung vielfältige sy-
nergetische Vorteile, welche die Zielsetzung einer möglichst kleinteiligen Struktur mit größtmögli-
cher Nutzungsvielfalt in diesem wichtigen Teilbereich der Hafenentwicklung positiv beeinflussen.
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ fest gelegt, um eine entsprechende neue För-
derkulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweise n zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die
mit der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterlan d“ in den 1990er Jahren beschlossene För-
derkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftig e Fördermaßnahmen. Aktuell wird dieser Be-
reich als Programmgebiet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortgeführt.
Gremmendorf
Mit dem bundesweiten Förderprogramm „ Nationale Projekte des Städtebaus “ sollen investive
sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nation aler beziehungsweise internationaler Wahr-
nehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität und überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
finanziell unterstützt werden. Entsprechend dem Pro jektaufruf „Geschichte der Demokratie – De-
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mokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen“ hat sich die Stadt Münster mit dem ehema-
ligen Offizierskasino im York-Quartier beworben und ist 2024 entsprechend ausgewählt worden.
Das Förderprojekt umfasst die denkmalgerechte Sanie rung und Transformation sowie die zu-
kunftsgerechte Weiterentwicklung des ehemaligen Off izierskasinos mit dem anliegenden Kasino-
park im Konversionsgelände York-Quartier zu einem z ukunftsweisenden Ort für Begegnung, De-
mokratiegeschichte und –förderung, als Teil der soziokultruellen Infrastruktur im neu entstehenden
York-Quartier, mit gemeinwohlorientierten Austausch - und Begegnungsmöglichkeiten. Aktuell fin-
den vorlaufende Planungsarbeiten statt, der eigentl iche Baubeginn ist für Anfang 2026, die Fertig-
stellung ist für Anfang 2028 vorgesehen.
Coerde
Für den Stadtteil Coerde wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t (InSEK), einschließ-
lich des erforderlichen Gebietsbezuges, aufgestellt . Besonders im Fokus standen dabei die Ein-
bindung der Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteu re vor Ort sowie der Institutionen und Ver-
eine. Als identitätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann die beschlossene Errichtung eines multi-
funktionalen Stadtteilhauses mit niedrigschwelligen Einrichtungen für Beratung, Bildung, Begeg-
nung und Gesundheits- und Jugendhilfe bezeichnet werden.
Um das multifunktionale Stadtteilhaus sowohl für die Dienstleister und Sozialen Träger a ls auch
für die Bewohnerschaft von Coerde optimal zu strukturieren und zu gestalten, wurden in einem Ar-
chitekturwettbewerb Entwürfe und Planungsalternativ en entwickelt. Die Westfälische Bauindustrie
(WBI) als Bauherr hat den Wettbewerbsgewinner auf der Basis der Entwurfs- und Ausführungspla-
nung mit der Umsetzung des Gebäudes beauftragt. Der Baubeginn erfolgte Ende 2024, die Fertig-
stellung ist für Anfang 2027 terminiert.
Zum 30.12.2022 hat die Stadt Münster nach einer Emp fehlung des MHKBD eine zusätzliche Be-
werbung zur Gewährung von EU-Fördermitteln aus dem EFRE-Programm eingereicht, die bereits
im Stadterneuerungsprogramm 2023 entsprechend berüc ksichtigt wurde. Damit ist es gelungen,
für die Baukosten des Stadtteilhauses eine Förderun g von insgesamt 80% der Kosten zu errei-
chen, so dass die Stadt Münster für lediglich 20% E igenmittel eine moderne und leistungsfähige
Gemeinbedarfseinrichtung erhält.
Mit dem STEP 2022 ist bereits eine Bewilligung erst er Maßnahmen aus dem InSEK Coerde er-
folgt, die sukzessive umgesetzt wurden bzw. werden. Im Rahmen der Städtebauförderung in der
neuen Programmlinie „Sozialer Zusammenhalt“ sind di e Skate- und Pumptrackanlage an der
Meerwiese, der Wettbewerb der WBI zum Stadtteilhaus und ein Verfügungsfonds für Coerde mit
Mitteln aus dem Ministerium finanziell unterstütz worden.
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann-
platzes ein externes Büro für Landschaftsarchitektur mit d er Neugestaltung des Hamannplatzes
beauftragt. Der endgültige Entwurf zur Neugestaltun g des Hamannplatzes bildet den Inhalt eines
weiteren Förderantrages aus dem Programm Sozialer Z usammenhalt, bewilligt im Jahr 2024, wel-
cher nach einer Empfehlung des MHKBD ebenfalls mit EU-Fördermitteln aus dem EFRE-
Programm kofinanziert werden konnte. Auch hier ist es gelungen, für die Baukosten des Hamman-
platzes eine Förderung von insgesamt 80% der Kosten zu erreichen, so dass die Stadt Münster für
lediglich 20% Eigenmittel zukünftig einen attraktiv en und nachhaltig gestalteten öffentlichen Raum
erhält, der nach der Umgestaltung allen Menschen in Coerde zur Verfügung stehen wird.
Das InSEK Coerde enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie-
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er-
warten lässt. Neben den geplanten Fördermaßnahmen s ind im InSEK Coerde auch Maßnahmen
enthalten, die ohne Fördermittelveranschlagung mögl ich sind und entweder aus anderen Pro-
grammen oder aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter finanziert werden.
Stand: 10.06.2025
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bahnhofsviertel
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3.
BA
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4.
BA
Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz entsprechend den Er-
gebnissen aus dem Planungs- und Workshopverfahren Grünflä-
che/Stadtraum Bremer Platz
Münster-Innenstadt - Landeswettbewerb Zukunft Stadtraum Martini-
viertel (Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz am Bült)
Landesweite Neuaufstellung Netzwerk Stadtentwicklung NRW (Zu-
sammenführung der vorhandenen Netzwerke), Einrichtung einer zent-
ralen Geschäftsstelle und von Fachberatungen (zentr ale Dienstleis-
tung für alle Mitgliedskommunen)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Innenstadt, Zu kunftsgerechte
Innenstadtplätze (Planungskosten), Stärkung B-Lagen, Weiterent-
wicklung privater Quartiersgemeinschaften
Fortführung des landesweiten, kommunalen Netzwerkes Stadtent-
wicklung NRW, (zentrale Dienstleistung für alle Mit gliedskommunen
ab 2027)
2020-2023
Maßnahme abgeschlossen
2021-2023
Maßnahme abgeschlossen
2023-2024
Maßnahme abgeschlossen
2023-2026
Maßnahme in Durchführung
2023-2027
Maßnahme in Durchführung
2025
Im STEP berücksichtigt
2025
Antragstellung
4.721.667 €
(100 % Förderung)
1.390.000 €
1.773.000 €
4.112.000 €
6.042.000 €
1.501.000 €
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelles Zentrum.
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein
Münster
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - B-Side Münster - An schubfinan-
zierung der Startphase Soziokulturelles Zentrum und Sanierung des
Hafenkrans im Projekt Hafen-Südseite
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 1. Bau-
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs-
elementen (Balkonen) und Sanierung Betonsilo, barrierefreier Ausbau
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 2. Bau-
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs-
elementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadtha fen 1 – 3. Bau-
abschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungs-
elementen, Sanierung Weber-Elskes-Kran, barrierefreier Ausbau
2021-2023
Maßnahme abgeschlossen
2021-2024
Maßnahme abgeschlossen
2022-2026
Maßnahme in Durchführung
2023-2027
Umsetzung in Vorbereitung
2025-2028
Umsetzung in Vorbereitung
7.293.162 €
(100 % Förderung)
387.500 €
(100 % Förderung)
2.017.000 €
2.188.000 €
1.538.000 €
Übersicht 2025 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde
Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Le benssitu-
ation, (Skate- und Pumptrackanlage, Handlungskonzept zur Klimaan-
passung, Verfügungsfonds, Quartiersarchitekten/in zu r Beratung bei
Modernisierung und Sanierung, der bereits durchgeführte Wettbewerb
der Westfälischen Bauindustrie zum Stadtteilhaus)
Integriertes Handlungskonzept Coerde: Neubau eines multifunktiona-
len Stadtteilhauses,
Integriertes Handlungskonzept Coerde: Neugestaltun g des Hamann-
platzes, Verbesserung des öffentlichen Raumes
2023-2026
Maßnahme in Durchführung
2024-2027
Maßnahme in Durchführung
2025-2028
Umsetzung in Vorbereitung
559.000 €
12.833.600 €
(mit EU-Förderung)
3.555.200 €
(mit EU-Förderung)
Nationale Projekte des Städtebaus
Begegnungs- und Demokratieort im York-Quartier, Sani erung und
Transformation des ehemaligen York Casinos
2024-2027
Maßnahme in Durchführung
5.000.000 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2020, 2021, 2022
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt
Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt un d Verfü-
gungsfonds Anmietung
Schaffung von Innenstadtqualitäten - Stadtbäume
2020-2023
Maßnahme abgeschlossen
2021-2023
Maßnahme abgeschlossen
2022-2023
Maßnahme abgeschlossen
99.000 €
318.400 €
108.000 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2022 (3.Call)
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Gremmendorf
2022-2023
Maßnahme abgeschlossen
89.100 €
Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nord-
rhein-Westfalen 2023
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt (ISI) u nd Schaffung
von Innenstadtqualitäten – Möblierungselemente, Stadtbäume
2023-2026
Maßnahme in Durchführung
180.000 €
Stand 10.06.2025
Übersicht 2025 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0333/2025 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent- scheidung zu den für das Programmjahr 2026 (STEP 2026) zu stellenden Städtebauförderanträ- gen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinie (FöRi 2008) bzw. der Neufassung der För- derrichtlinie (FöRi 2023) des Landes Nordrhein-Westfalen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Rahmen der Städtebauförderung werden aufgrund der bindenden Vorgaben in der Förderricht- linie NRW 2023 die o.g. Punkte grundsätzlich alle bei den einzelnen Förderprojekten berücksich- tigt.
Beschlussvorlage
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V/0333/2025 V/0333/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2025 und Anträge 2026 Beratungsfolge 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2025 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2026 für das landesweite Netzwerk Stadtentwicklung, wie in der Begründung dieser Vorlage benannt, im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinie 2023 (FöRi 2023) zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Förderantrag grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen werden über das Stadtpla- nungsamt sichergestellt. Beim Förderantrag für das Netzwerk Stadtentwicklung wird der Ei- genanteil in Höhe von 20% der Gesamtkosten von den kommunalen Mitgliedern des Netzwer- kes, so auch von der Stadt Münster, erbracht. Der Eigenanteil der Stadt Münster beträgt f ür das Jahr 2025 ff. 5.000 Euro jährlich. Das Stadtplanungsamt sorgt darüber hinaus für die förderprojektbezogene Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln von/für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Erstattungen im jeweiligen Fachbudget. Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Aufgrund des besonderen Interesses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Di- gitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein -Westfalen an diesem Förderprojekt erhält die Stadt Münster dafür eine Förderquote von 80% Prozent. Stadtplanungsamt 17.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492-6180 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0333/2025 Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich z ur Durchführung der genannten Fördermaßnahme getroffen wird. Der Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe von 5.000 Euro jährlich wird über das Budget des Stadtplanungsamtes zur Verfügung gestellt. Sowohl die zu erwartenden Fördermittel in den Folgejahren als auch die zu erwartenden Eigenmittel der kommunalen Mitglieder (andere Kommunen des Landes NRW) in den Folgejahren sind durchlaufende Positionen, denen je- weils entsprechende Ausgaben aus Auftragsverhältnissen gegenüberstehen. Begründung: Rahmenbedingungen Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0395/2023 am 20.09.2023 und mit der Vorlage Nr. V0377/2024 am 11.09. 2024 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2025 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2025 auf den 30.09.2025 festgelegt. Informationen zur Städtebauförderung (allgemein) Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden 2020 die bis- herigen sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmlinien reduziert. Die bisherigen Inhalte bleiben dabei weitestgehend erhalten bzw. wurden zusammengefasst. Die in den Kommunen beste- henden Fördergebiete können in die neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert und angepasst. Weniger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Fle- xibilität bei der Programmausgestaltung. Gleichzeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwick- lung zu den bisherigen Inhalten. Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt weiterhin auf der Basis von inte- grierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund die Länder dabei, ihre Städte und Gemeinden lebenswert weiterzuentwickeln, damit sich die Menschen dort wohlfühlen. Allein in den Jahren 2024 und 2025 stellt der Bund wieder jedes Jahr rund 790 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Für die drei Programmlinien in NRW werden im Jahr 2025 rund 350 Mio. € zur Verfüg ung stehen. Schwerpunkte werden dabei insbesondere sein: die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen die Aufwertung des öffentlichen Raumes die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren die Anpassung an den Klimawandel die Verbesserung der grünen Infrastruktur die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels die Bewältigung der demographischen Umbrüche die Sicherung des sozialen Zusammenhalts Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) - 3 - V/0333/2025 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude. Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durch Zuwendungen des Landes und des Bundes (Städtebaufördermittel) sowie der Europäischen Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Die städtebauliche Erneuerung hat insbesondere zum Ziel, die gewachsenen baulichen Strukturen der Städte und Gemeinden zu erhalten und unter Berücksichtigung demografischer Rahmenbedin- gungen zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauli- che Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Wesentliche Kernziele sind dabei insbesondere die Sicherung und bau- kulturelle Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter Bausubstanz und anderer stadtbildprägender Gebäude sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist mit dem Einsatz von Städtebaufördermitteln ein Beitrag zur Minderung der CO 2- Emissionen, zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Schutz vor Naturgefah- ren zu leisten. Weiterhin dient die Städtebauförderung der Weiterentwicklung zentralörtlicher Funktio- nen, zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Behebung sozia- ler Herausforderungen. Dabei wird die städtebauliche Erneuerung von den Gemeinden selbständig und in eigener Verantwortung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Neue Förderrichtlinie Zum 01.01.2024 ist für das Land Nordrhein -Westfalen eine neue Städtebau -Förderrichtlinie (FöRi 2023) in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Landes NRW war es, den Aufwand des Förderverfahrens zu reduzieren, eine schnellere und flexiblere Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen und Haus- halts-Ausgabereste, die durch einen Nicht -Abruf von bewilligten Fördermitteln beim Land NRW ent- stehen, zu vermeiden. Zum 30.09.2025 erfolgt zum zweiten Mal die Antragstellung nach den neuen Förderkonditionen. Schwerpunkte der neuen Städtebau-Förderrichtlinie sind weiterhin die Stärkung von Innenstädten und Orts- oder Stadtteilzentren, die Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und/oder ökologischen Erneuerungsbedarf und die Herstellung nachhaltiger städte- baulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Gebäudeleerständen und Brachflächen. Gegenstand der Förderung ist die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das unter Beachtung der dafür geltenden Grundsätze, insbesondere unter Anwendung der Verfahren des zweiten Kapitels des Baugesetzbuches, von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von eigenständigen Teilmaßnahmen notwen- dig ist (sog. Gesamtmaßnahme). Es können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug (s.o.) durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die räumliche Festlegung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB, Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB durch Beschluss der Gemeinde erfolgen. - 4 - V/0333/2025 Weitere Informationen zur Städtebauförderung in NRW finden sich hier: https://staedtebaufoerderung.nrw/ Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln kommt seit dem 01.01.2024 eine neue Antragssys- tematik zur Anwendung. Dies bedeutet: Die Antragstellung und Bewilligung der St ädtebauförderung erfolgt zukünftig nicht mehr für ein- zelne Maßnahmen, sondern für ganze Maßnahmenbündel, sog. „Gesamtmaßnahmen“, beste- hend aus mehreren räumlich und/oder thematisch gruppierten einzelnen Maßnahmen. Das Fördergebiet für ein solches Maßnahme nbündel soll möglichst klein gefasst sein und nur umsetzungsreife Maßnahmen umfassen, damit eine zügige Umsetzung gewährleistet ist. Die Realisierung aller Maßnahmen eines Bündels muss innerhalb von maximal 10 Jahren erfolgen. Die Kommunen sind angehalten, nur wenige Maßnahmenbündel zeitgleich in die Städtebauförde- rung einzubringen, bei mehreren Maßnahmebündeln sind seitens der Stadt Prioritäten zu setzen. Die Fördermittelbeantragung und -bewilligung erfolgt zweistufig (s. Abbildung): o Zunächst wird für ei n Maßnahmenbündel in einem Fördergebiet ein erster Förderantrag ge- stellt. Hierfür werden u. a. mindestens Vor -/Entwurfsplanungen (Leistungsphase 2 HOAI für Tiefbau, 3 für Hochbau) inklusive einer Kosten-/Finanzierungsübersicht benötigt. o Mit der Erstbewilligung werden zunächst v. a. die weiteren nötigen Planungsleistungen geför- dert. In dem Fortsetzungs - oder Folgeantrag (nach zwei Jahren) werden dann die konkreten (Bau-)Maßnahmen gefördert, ggf. über mehrere, zeitlich aufeinanderfolgende Fortsetzungsan- träge. o Ab Erstbewilligung hat die Kommune maximal zwei Jahre Zeit, die Unterlagen zu den Projek- ten, inklusive Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen (Leistungsphase 6 HOAI), fertigzu- stellen. Ab diesem Schritt läuft die Zeit: Die Realisierung aller Maßnahmen des Bündels muss innerhalb von 10 Jahren ab Erstbewilligung erfolgen, incl. möglicher Fortsetzungsanträge. Abbildung: Beispiel Antrags - und Bewilligungsverfahren nach Städtebauförderrichtlinie 202 3 - 5 - V/0333/2025 o Nach Fertigstellung der Leistungsphase 6 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe Bauleistungen) ist ein Fortsetzungsantrag (ggf. auch zeitlich gestaffelt mehrere Fortsetzungs- anträge) zu stellen. Mit der dann folgenden zweiten Bewilligung wird die bauliche Umsetzung des Maßnahmen- bündels gefördert, eine verbindliche Förderobergrenze sowie Ziele für eine Erfolgskontrolle festgelegt. o Ein Maßnahmenbündel, für das in 2024 mit einem Erstantrag Städtebaufördermittel beantragt wurden, muss beispielsweise im Jahr 2035 komplett realisiert und abgeschlossen sein. Zentrales Element der neuen Förderrichtlinien wird eine verbindliche Zeitplanung zwischen Antrag- stellung (Erst - und/oder Folgeantrag) und Maßnahmenumsetzung (Abrechnung und Verwendungs- nachweis) sein. Dabei erwartet das MHKBD bei einem Folgeantrag be reits eine Projektreife gem. Leistungsphase 6 HOAI, so dass einerseits eine Kostensicherheit gegeben ist und andererseits ein unmittelbarer Bau- beginn nach Fördermittelbereitstellung erfolgen kann. Zur Vereinfachung trägt bei, dass die Kosten- schätzung/-berechnung zwischen Erst- und Folgeantrag fortgeschrieben werden kann, um somit Kos- tensteigerungen auffangen zu können. Dem gleichen Zweck dient die indizierte Darstellung der Ge- samt(Bau-)Kosten während der Laufzeit der Projekte, so dass zukünftig eine bessere Kostensicher- heit gegeben ist. Allerdings werden damit die Anforderungen an Erst - und Folgeantrag erhöht, da die projektverant- wortlichen Ämter über die maximale Gesamtlaufzeit der Maßnahmen kalkulieren müssen und für die Einhaltung der Zeitplanung verantwortlich sein werden. Ein Mitteltausch zwischen den Maßnahmen eines Maßnahmenbündels ist zukünftig ohne Einbindung der Fördergeber möglich und zur Beschleu- nigung der Umsetzung in die Verantwortung des Förderempfängers gelegt. Mittelauszahlungen an die Fördermittelempfänger erfolgen jährlich automatisiert, Mittelabrufe müssen somit nicht mehr erstellt werden. Das MHKBD verspricht sich von diesem Verfahren eine Beschleunigung der Umsetzung, eine Vereinfachung der Mittelanforderung und des Mitteleinsatzes sowi e eine Verhinderung der Bil- dung von Ausgaberesten beim Land NRW und von Verzögerungen bei der Umsetzung. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderli- chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Münster-Innenstadt (Neuaufstellung 2023), Wachstum und na chhaltige Erneuerung gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0762/2022) Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB (vgl. Vorlage V/0224/2020) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu Lebendige Zentren Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu Lebendige Zentren Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu Sozialer Zusammenhalt Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB - 6 - V/0333/2025 (vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge- bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die Integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projek- ten) Lösungen für deren Umsetzung darstel len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorge- sehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grü- nen Infrastruktur sind nun verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderprogramme und im Rahmen der Antragstellung entsprechend zu bearbeiten. Hafenentwicklung Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen / Süd- Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt, um eine entsprechende neue Förderku- lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird diese Förderkulisse zukünftig mit „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bezeichnet. Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für d ie weitere Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen eines neu aufzustellenden Integrier- ten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt M ünster beschlossen worden (Vorlage V/0150/2019). Stadtteilentwicklung Coerde Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbe- zug „Sozialer Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebauförderung, ehm. Bezeich- nung Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt, um eine entsprechende Förderkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Auf dieser Basis wurden in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils Förderanträge für Coerde für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerde eingereicht. Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums und der Programmkulisse wird der Schwerpunkt der Förderung zukünftig auf investiven Maßnahmen im Quartier liegen und auf Projekten die in Zusam- menhang mit diesen investiven Maßnahmen die Lebensqualität im Quartier verbessern. Zum Stadt- eilhaus Coerde und zum Hammanplatz Coerde waren die Förderanträge besonders erfolgreich, so dass neben der Städtebauförderung auch Mittel der EU-Förderung aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ eingeworben werden konnten, so dass insgesamt ein Fördersatz von jeweils 80% erreicht wurde. Innenstadtentwicklung Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt zu- rück. Hierzu gehören das unverwechselbare Stadtbild der Altstadt einschließlich der Promenade, des Schlossareals und des Aasees ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, abwechslungsreicher Gastronomie, einem bre iten privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor sowie kirchlichen, kulturellen und Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der Universität, die sich aus der Altstadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstre- cken. Alle Umfragen zum Selbstbild und Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch Alt- - 7 - V/0333/2025 stadt, Aasee und Promenade sein unverwechselbares Profil erhält. Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster -Innenstadt „Aktives Zentrum“ (2008/2016) und dem gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030) u.a. mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgear- beitet worden. Mit dem vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2023 beschlossenen INSEK Münster-Innenstadt 2023 liegt nun ein handlungsleiten der Orientierungsrahmen für die weitere Zukunftsentwicklung und - gestaltung der Innenstadt und des Bahnhofsviertels, d. h. ein Zukunftskonzept für die kommenden rund 10 Jahre vor (vgl. Vorlage V/0762/2022). Gleichzeitig ist das Konzept die nötige Basis für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für Maßnahmen im Bereich der Innenstadt. Im Zuge der Erarbeitung des INSEK Münster -Innenstadt 2023 wurde die Abgrenzung des Fördergebietes über- prüft und angepasst. Am 14.06.2023 hat der Rat der Stadt Münster eine Priorisierung von im InSEK Münster-Innenstadt 2023 enthaltenen Maßnahmen beschlossen (vgl. Vorlage V/0042/2023), für die in den nächsten Jahren Anträge auf Städtebauförderung gestellt werden sollen. Parallel zur Erarbeitung des InSEK Münster-Innenstadt beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Bei- trag „MikroKiez Martiniviertel“ an dem Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum. Der Wettbewerbsbei- trag umfasst einen zentralen Bereich des Martiniviertels: Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz am Bült. Angestrebte Ziele des Vorhabens sind u.a. die Verkehrsberuhigung und Neuorganisation der Mobilität (zu Fuß Gehende, Radfahrende, Anliefer- / Anliegerverkehr, Busse, ruhender Verkehr), eine städtebauliche Umgestaltung hin zu einer neuen Aufenthaltsqualität, mehr Kli magerechtigkeit durch mehr Grün und eine innovative Regenwasserbewirtschaftung und -speicherung. Entsprechend dem Projektaufruf „Geschichte der Demokratie – Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen“ hat sich die Stadt Münster mit dem ehemali gen Offizierskasino im York-Quartier bei dem bundesweiten Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ beworben und Anfang 2025 eine Zusage über eine Bundesförderung im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 5 Mio. Euro erhalten. Das Förderprojekt umfasst die denkmalgerechte Sanierung und Transformation sowie die zukunftsgerechte Weiterentwicklung des ehemaligen Offizierskasinos mit dem anliegenden Kasinopark im York-Quartier zu einem zukunftsweisenden Ort für Begegnung, Demokratiegeschichte und -förderung. Damit ist es Teil der soziokultruellen Infrastruktur im neu entstehenden York-Quartier, mit gemeinwohlorientierten Austausch- und Begegnungsmöglichkeiten. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2025 (zu beantragende, be- willigte und laufende Maßnahmen) wieder. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 des Landes Nordrhein -Westfalen wurde am 24.04.2025 durch das MHKBD veröffentlicht. Von der Stadt Münster wurden folgende Maßnahmen beantragt, die alle vom MHKBD entsprechend im STEP 2025 berücksichtigt wurden und in den nächsten Jahren von der Stadt umgesetzt werden können: Maßnahmenbündel „Zukunftsgerechte Innenstadtplätze“ mit den Einzelprojekten: o Umgestaltung Domplatz/-quartier o Umgestaltung und -nutzung Apostelgarten o Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche o Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansaplatz o Umgestaltung Berliner Platz/Hamburger Tunnel/Ostseite Bahnhof o Erarbeitung/Evaluierung InSEK Münster-Innenstadt - 8 - V/0333/2025 o Maßnahmen Zentrenmanagement, Stärkung B -Lagen, Weiterentwicklung privater Quartiers- gemeinschaften Für diese Maßnahmenbündel (die Gesamtmaßnahmen) ist nun innerhalb von zwei Jahren eine Quali- fizierung der benannten Einzelmaßnahmen er forderlich (Leistungsphase 6 HOAI), incl. Kostenbe- rechnung und Zeitplanung. Auf dieser Basis können dann weitere Bewilligungen erfolgen, die die Stadt in die Lage versetzen, die beantragten Förderprojekte auch baulich umsetzen zu können. Dies schließt eine zeitlich äquivalente Bereitstellung des städtischen Eigenanteils mit ein, einschließlich eventuell erforderlicher Bau- oder Umsetzungsbeschlüsse. Für die eigentliche Bauphase stehend der Stadt dann sechs Jahre zur Verfügung, die je nach Umfang der Projekte auf maximal zehn Jahre ver- längert werden können. Nach der neuen Förderrichtlinie ist eine weitere Verlängerung dann nicht mehr möglich, so dass die Stadt im Rahmen ihrer Zeitplanung sicherstellen muss, dass die (Bau-)Projekte in maximal zehn Jahren abgeschlossen sein werden. Die Stadt Münster hatte stellvertretend für zahlreiche Kommunen in Nordrhein -Westfalen als soge- nannte geschäftsführende Kommune für das zum 01.01.2024 neu gegründete Netzwerk Stadtent- wicklung NRW (Zusammenführung der vorhandenen fünf Städtenetze) einen Neuantrag zur Einrich- tung einer zentralen Geschäftsstelle und der Beauftragung von Fachberatungen zur Unterstützung der zukünftigen Arbeitsgemeinschaften gestellt. Dieses Netzwerk hat nach entsprechender Konstitu- ierung und erfolgter Ausschreibung und Vergabe der unterstützenden externen Dienstleister formal am 01.04.2024 seine Arbeit aufgenommen. Aktuell sind rund 170 Kommunen des Landes NRW Mit- glieder im Netzwerk Stadtentwicklung und arbeiten dort in derzeit fünf Arbeitsgemeinschafte n ge- meinsam an unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung. Die aktuelle Bewilligung der Städtebaufördermittel für dieses Netzwerk endet am 31.12.2027. Um einen - von den Kommunen und dem Land NRW - gewünschten nahtlosen Übergang in eine weitere Förderphase und damit die Weiterführung und Sicherung der bisherigen positiven Ergebnisse zu er- reichen, wird die geschäftsführende Kommune Münster einen entsprechenden Folgeantrag für das Netzwerk Stadtentwicklung zum 30.09.2025 einreichen. Damit kann in Absprac he mit dem MHKBD die finanzielle Unterstützung des Netzwerkes Stadtentwicklung für die Förderphase 2028 bis 2031 abgesichert werden. Das Land NRW unterstützt das Netzwerk mit einer achtzigprozentigen Förde- rung, zwanzig Prozent, den sog. Eigenanteil, erbringen die Mitgliedskommunen durch entsprechende Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Münster beträgt derzeit jährlich 5.000 Euro. Aufgrund der angekündigten Bewilligung des ersten Maßnahmenbündels aus dem InSEK Münster - Innenstadt wird die Stadt Münster die vorhandenen Ressourcen darauf konzentrieren, die geforderte Qualifizierung der o.g. Maßnahmen zeitnah (und unter Inanspruchnahme externer Unterstützung) innerhalb der nächsten beiden Jahre zu erarbeiten, so dass dann entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie 2023 die Folgeanträge für die konkrete bauliche Umsetzung des Maßnahmenbündels zeitgerecht gestellt werden können. Daher werden im Jahr 2025 - außer für das Netzwerk Stadtent- wicklung - keine weiteren Anträge auf Städtebauförderung gestellt. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen grundsätzlich in Vorbereitung, die nach gegenwärti- gem Stand Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen könnten zusätz- lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden, sobald alle Voraussetzungen (s.o.) dazu vorliegen. Aufgrund der neuen Förderrichtlinie und der damit verbundenen, notwendigen verbindlichen Zeit- und Ressourcenplanung für Antragstellung und Maßnahmenumsetzung (insgesamt maximal zehn Jahre) erfolgen Anträge aus dem neuen InSEK Münster-Innenstadt oder aus anderen Handlungskonzepten erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bereits möglichst konkrete Planungen und Vorbereitungen für alle Maßnahmen des Bündels vorliegen. Darüber hinaus ist beabsichtigt - sofern vorhanden - die Möglichkeiten ergänzender Bundespro- gramme oder Sonder- und Sofortprogrammen des Landes NR W zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen, den Anforderungen des Klima- - 9 - V/0333/2025 wandels, den Anforderungen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen im Nachgang der Corona-Pandemie zeitnah umsetzten zu können. Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, so- fern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte Antragstellung berichten. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Sachstandsbericht 2025 – Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Hörsterstraße
- Martinistraße
- Bremer Platz
- Hansaplatz
- Berliner Platz
- An der Meerwiese
- Brüningheide
- Domplatz
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0333/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 11:37