3441/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– Einrichtung von Tempo 30 auf der Mindener Straße und Siegburger Straße, Aktenzeichen 103/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3441/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– Einrichtung von Tempo 30 auf der Mindener Straße und Siegburger Straße, Aktenzeichen 103/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 103/25 24.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung von Tempo 30 auf der Mindener Straße und Siegburger Straße“, Aktenzeichen 103/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für Straßen und Radwegebau einzuholen. Aus der nun vorliegenden Stellungnahme geht Folgen- des hervor: „Grundsätzlich ist die Thematik bekannt und wurde bei den kürzlich abgeschlossenen baulichen Maßnahmen berücksichtigt. Bei dem Bauvorhaben an der Mindener Str. und Siegburger Str. wurde ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut, der gewählte Belag erzielt bei Fahrgeschwindigkeiten von 40 bis 50 km/h eine Lärmreduzierung. Darüber hinaus soll die geänderte Verkehrsführung zugunsten der erweiterten Flächen für den Radfahrverkehr zu einer Verringerung des Lärmpegels beitragen. Infolge der Einrichtung einer zusätzlichen Radfahrspur in Fahrtrichtung Norden, sind in der Mindener Str. im Bereich zwischen Karlstraße und Siegesstraße nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Kfz-Fahrspuren in Richtung Norden vorhanden. Auch dieser Umstand trägt zu einer Lärmreduzierung bei. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass eine darüberhinausgehende Anord- nung verkehrsberuhigender Maßnahmen an gesetzliche Vorgaben und umfassende Prüfprozesse gebunden ist und auf Antrag gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßen- verkehrsordnung (StVO) geprüft wird. Die erforderlichen Abstimmungen mit verschie- denen Fachabteilungen und externen Dienstleistern nehmen einen erheblichen Zeit- aufwand in Anspruch. Ob und in welchem Umfang eine Umsetzung erfolgt, richtet sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Beachten Sie bitte, dass die Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen, unan- gemessenen Fahrweisen (z. B. lautes Aufheulen von Motoren) oder modifizierten Fahrzeugen in die Zuständigkeit der örtlichen Polizei fällt. Wenden Sie sich hierzu gerne direkt an die Polizeidienststelle vor Ort oder per E-Mail an sicher.mo- bil.koeln@polizei.nrw.de bzw. poststelle.koeln@polizei.nrw.de. Für Hinweise zu möglichen Standorten von Geschwindigkeitskontrollen steht Ihnen das Amt für öffentliche Ordnung unter vorschlaege_geschwindigkeitskontrol- len@stadt-koeln.de zur Verfügung.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar per E- Mail strassenbau@stadt-koeln.de an das Amt für Straßen und Radwegebau wenden. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingaben
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Von: Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2025 13:06 An: Cc: Betreff: Bürgereingabe gem. §24 Gemeindeordnung-GO-NRW (bevorzugte Behandlung) Guten Tag Frau , ich wohne in der ein Miet-Objekt mit ca. 90 Wohnungen. Mittlerweile existiert hier eine ganz erhebliche Lärmbelästigung bzw. Luftverschmutzung durch z.T. vorbeirasende Autos und Motorräder, vor allem von der Siegburger Strasse bzw. Deutzer Brücke kommend Richtung Deutzer Bahnhof. Gerade vor dem Haus ist eine längere gerade Strecke mit immerhin 3 Fahrbahnen, auf denen dann oft stark beschleunigt wird (mit entsprechendem Lärm, auch abends und nachts), teilweise bis ca. 100 km/h!, obwohl hier maximal 50 km/h erlaubt sind. Dies stellt auch eine ganz erhbebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. In der Vergangenheit gab es z.B., verursacht durch einen Raser, auf der Siegburger Strasse einen Toten. Des weiteren verursachte ein Raser auf der Mindener Strasse Richtung Lanxess-Arena eine Massenkarambolage mit mehreren teils Schwerverletzten. Ich habe mich in der Vergangenheit mehrfach an die Polizei, das Ordnungsamt und die Stadt gewandt, leider ohne nennenswertes Ergebnis. Die Zuständigkeit wird von einer Dienststelle an die nächste verwiesen. Die Situation ist SEHR belastend und stellt wie gesagt auch eine erhebliche Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund mache ich hiermit eine Bürgereingabe gem. §24 Gemeindeordnung-GO- NRW und bitte um bevorzugte Behandlung. Ich bitte darum, daß aus den genannten Gründen eine 30er Zone (möglichst auf der Mindener Strasse, wenn möglich auch auf der Siegburger Strasse) eingerichtet wird, um die erhebliche Belastung für die Anwohner zu minimieren. In anderen Stadtteilen Kölns, z.B. auf der Bergisch-Gladbacher-Strasse in Holweide, wurde aus Lärmschutz- gründen eine 30er-Zone eingerichtet.Dies hat sich bereits erheblich bewährt. Freundliche Grüße Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 3. August 2025 23:31 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 03.08.2025 23:31:16 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, mittlerweile sehe ich täglich die Baustelle auf der Mindener Straße und der Deutzer Brücke. Leider fehlt mir allerdings die Information, was die Bauarbeiten am Ende genau vorsehen. Gibt es dazu vielleicht eine offizielle Information beziehungsweise Pläne? Ich habe mich in der jüngsten Vergangenheit öfter bei der Stadt auch beschwert, weil für mich und für uns Anwohner hier die extreme Poserei und Raserei auf der Mindener Straße , dem Auenweg, der Deutzer Brücke teilweise bis tief in die Nacht extrem belastend sind. Ein Gespräch mit der Polizei brachte das Ergebnis, dass die Maßnahmen derzeit schwerpunktmäßig auf der Alfred Schütte Allee liegen. Im Rahmen der jetzt durchgeführten Bauarbeiten ist mein Ansinnen mit dieser Nachricht , die Gedanken oder Ideen noch einmal mit einzubringen, eine Verkehrsberuhigung in Form der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit vorzunehmen. (gerade heute kam die auch die Schlagzeile, dass in Helsinki aufgrund dieser Maßnahmen die Zahl der Verkehrstoten auf null gesenkt werden konnte). Davon sind wir in Köln weit entfernt, gerade auch rechtsrheinisch ist es in den vergangenen Jahren zu mehrfachen Verkehrstoten auch aufgrund von dieser dummen und dämlichen Raserei und Poserei gekommen. Mir drängt sich leider der Verdacht auf, dass die Stadt die Verantwortung von sich weist beziehungsweise so tut, als hätte sie damit überhaupt nichts zu tun. Ich bin gespannt, was die Baumaßnahmen dieses Straßenabschnitt und auch der Deutzer Brücke im Ergebnis bedeuten und ob hinsichtlich der oben aufgezeigten Problematiken auch nur ein einziger Lösungsansatz erkennbar ist. Falls nicht , hier ein paar Ideen: wie gesagt, Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, Installation von feststehenden Blitzanlagen, gegebenenfalls Lärm Blitzer anschaffen (berlin) Und nicht zuletzt der Polizei das Signal geben, dass sie bitte Schwerpunkte setzt auch auf der Deutzer Brücke. Weiterhin ist die Reduzierung um eine Fahrspur möglich, beziehungsweise die Pflanzung von Bäumen, um für eine Entgrauung und Auflockerung auch des Stadtbilds zu sorgen. Es Wäre wirklich sehr zu begrüßen, wenn die Belange der Anwohner hier etwas mehr zur Geltung kommen könnten. Es handelt sich bei den genannten Straßen schließlich um keine Autobahnen, sondern um innerstädtische Verkehrswege, die teilweise mit Fußgängern und Radfahrer geteilt werden. Und diese dürfen nicht einer dummen, Pseudotestosterongetriebenen Ideologie überlassen werden. Dagegen sollten wir uns mit allen Mitteln wehren. Uns Anwohner wird der Spaß am Besitz eines Autos zunehmend genommen . Es fallen täglich alte Parkplätze weg, die Parkgebühren steigen in Unermessliche Höhen. Gleichzeitig werden die Augen verschlossen für hunderte von extrem überzogenen ps-starken Karren, deren Fahrer sich regelmäßig zu rennen und ps- vergleichen auf den Kölner InnenstadtStraßen treffen. Das darf so nicht sein. Ich bin gerne bereit, mich vor Ort mit Vertretern des Kölner Rates oder der Stadtverwaltung zu treffen, um sich gemeinsam ein Bild vor Ort zu machen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3441/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 11:09