AN/0447/2024
Umstrukturierungsmaßnahmen der Sparkasse KölnBonn
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0447/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Umstrukturierungsmaßnahmen der Sparkasse KölnBonn, Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüben, der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten den folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.03.2024 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Bezirksbürgermeister, die Ratsmitglieder und die Ver- waltung der Stadt Köln mit den Verantwortlichen der Sparkasse KölnBonn Gespräche zu führen, um geeignete Maßnahmen zu treffen, die mit der Schließung der Filialen in Rondorf und Sürth in Verbindung stehen. Ziel ist es, ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Servicequalität in den kleineren Stadtteilen zu erarbeiten. Folgende Themen sollen berücksichtigt werden: - Wegfall der Schließfächer - künftige Nutzung des Parkplatzes am Standort Sürth - Auswirkungen der Schließungen auf die Geschäftswelt (inklusive Einzelunternehmer und Kleinunternehmen) - Versorgung mit Bargeld in den durch die Schließung betroffenen Stadtteilen - 2 - Ein Gesprächstermin mit dem Bezirksbürgermeister ist bereits vereinbart. Die Gesprächsteilnehmenden werden gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung am 06.05.2024 mündlich über die Gesprächsergebnisse zu unterrichten. Die Sparkasse KölnBonn möge im öffentlichen Teil – möglichst in derselben Sitzung – ihr Konzept zur höchstmöglichen Servicequalität nach Vollzug der geplanten Filial- schließungen im Stadtbezirk Rodenkirchen erläutern. Begründung: Gerade für ältere, aber auch für Menschen mit Einschränkungen, sowie Mitmenschen mit Migrationshintergründen stellt die Schließung der beiden Filialen eine katastrophale Entwick- lung dar. Ein Großteil dieser Menschen erledigt ihre Bankgeschäfte vor Ort, da sie dies entweder schon seit Jahrzehnten tun, oder nur schwer in der Lage sind, online ihre Bankgeschäfte zu erledigen und auch der persönliche Kontakt in den Filialen von großer sozialer Bedeutung ist. Viele der i.R.s. Menschen sind mobilitätseingeschränkt und die nächstgelegene Filiale in Ro- denkirchen ist für sie schwer zu erreichen, auch mangels des Angebots an ÖPNV. Ebenfalls würde eine Schließung der beiden Filialen für Gewerbetreibende vor Ort, wie bei- spielsweise Friseure oder Blumenläden bedeuten, dass entsprechende EC-Kartenterminals angeschafft werden müssen, welches für sie einen erheblichen finanziellen Mehraufwand darstellen würde, die geschäftliche Infrastruktur würde somit nicht unerheblich geschwächt. Gleichfalls würden mit der Schließung der Filialen sämtliche gemieteten Bankschließfächer für die Kunden wegfallen, ob am Standort Rodenkirchen genügend Bankschließfächer für die Kunden zur Verfügung stehen ist nicht geklärt. Zweifelhaft ist zudem, ob die Mitarbeitenden der betroffenen Filialen sozialverträglich an neuen Standorten untergebracht werden können. Mit der Schließung der beiden Filialen würden unweigerlich auch die Geldautomaten ver- schwinden, die Schließung der Filiale in Godorf seinerzeit ist dafür beispielhaft. Somit ist die Versorgung mit Bargeld für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gegeben. Ob ein mobiler Service der Sparkasse KölnBonn die umfangreichen Angebote und Kunden- interessen abdecken kann, ist zweifelhaft. Sollte es jedoch zu einer Entscheidung diesbezüglich kommen, sind unserer Auffassung nach allen Stadtteilen im Kölner Süden- insbesondere auch Godorf, Immendorf und Weiß- in die Planungen mit einzubeziehen. Eine mögliche Schließung der beiden Filialen lehnen die Fraktionen ab, sollten sie doch um- gesetzt werden, darf dies unserer Meinung nach erst vollzogen werden, wenn entspre- chende Pläne wie beispielsweise die Versorgung mit Bargeld u.a. vorliegen und umgesetzt worden sind. gez. Ismail gez. Dr. Klusemann gez. Wolters - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0447/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 12:52