2254/2023
Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes "Bleibeperspektive in Köln" mit Trägerbindung
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Anlage 2 - Förderprogramm
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33- Ausländeramt Stadt Köln 1 Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ 33- Ausländeramt Stadt Köln 2 1. Förderziel und Zuwendungsempfänger Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und B eratung von Geduldeten, die auf besondere, passgenaue Hilfestellungen angewiesen sind, um die geforderten gesetzlichen Kriterien eines Bleiberechts zu erfüllen. Die Förderung hat das Ziel , die Begleitung von Menschen zu unterstützen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und einer mu ltidisziplinären Beratung und Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich weiter zu integrieren. Der Fokus wird auf Handlungsfelder gerichtet, die nachw eislich zu einer Aufenthaltsverfestigung der Programmteilnehmer führ en, wie die Identitätsklärung, Fort- und Weiterbildung, Arbeitssuche sowie Verbesserung der Sprachkenntnisse. Zuwendungsempfänger sind vier Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsb eratung, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonische s Werk Köln und Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. Die programmbezogene Betreuung erfolgt nach den mit dem Ausländeramt Köln vereinbarten Abläufen. Diese sind durch das Program mkonzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten T räger und dem Ausländeramt Köln festgelegt. 2. Zielgruppe und Geltungsbereich Gefördert wird ausschließlich die Beratung von Personen, die vom Ausländeramt der Stadt Köln in das Programm aufgenommen wurden. Das Betreu ungsangebot muss örtlich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeboten werden. 3. Programmteilnehmer*innen Das Programm richtet sich an den Personenkreis der Langzeitgeduldeten sowie den Personenkreis der Geduldeten , bei denen eine Rückführung l ängerfristig unverschuldet unmöglich ist, unabhängig von der bisherigen Voraufenthaltsd auer im Bundesgebiet. Die Programmteilnehmer*innen entscheiden frei, welc her der Träger sie aktiv begleiten soll. Eine gleichzeitige Betreuung durch die Sozialarbeit er der Behörde und durch Träger ist ausgeschlossen. 4. Förderanspruch Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel frei willig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Ein r echtlicher Anspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht. Das Ausländeramt Köl n entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung. 5. Zuwendungsgegenstand Zuwendungsgegenstand ist die Beratung und Begleitung der im Programm von den Trägern betreuten Menschen mit dem Ziel , die Voraussetzungen eines Bleiberechts in Deutschland zu erreichen. 33- Ausländeramt Stadt Köln 3 Die unabhängigen Beratungsstellen der Träger leiste n innerhalb ihrer zielgruppenorientierten Fachlichkeit inhaltlich und zeitlich umfangreiche Beratung, kleinschrittige Begleitung und Unterstützung, um de n Abbau von Hemmnissen zum Erreichen einer langfristigen Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. Bei den zu beratenden Personengruppen gibt es oftmals multiple Integrationshindernisse, die zu identifizieren sind und in der Folge dann pe rspektivisch aufgearbeitet werden müssen, damit das Ausländeramt Köln ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anerkennen kann. Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben: a) Beratung und Begleitung von geduldeten Menschen zur Herstellung der Voraussetzungen auf ein gesetzliches Bleiberecht; b) Konstruktiver und intensiver Austausch mit dem A usländeramt der Stadt Köln und anderen Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufen thaltsrechtlichen Situation der Teilnehmenden; c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten innerhalb der gesetzlichen Regelungen und zur Weite rentwicklung der behördlichen Anwendungspraxis. 6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart Die Gesamthöhe des Förderprogramms liegt bei maximal 396.000 € und wird unter den geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel 1:80 verteilt, so dass an die jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des a ngebotenen Betreuungsumfanges geleistet wird. Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich 72.000 €. Eine tarifliche Anpassung der Personalkosten erfolgt jährlich nach internen Vorgaben des Fördermittelgebers. Der Betreuungsschlüssel berücksichtigt in der Regel die Kernfamilie nach Vorgaben des Ausländerrechts. Grundsätzlich werden Kinder unter 12 Jahren nicht auf den Betreuungsschlüssel angerechnet. Bei Darlegung eine s besonderen Betreuungsbedarfs oder -aufwands kann hiervon abgewichen werden und d er Betreuungsschlüssel Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angepasst werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelv erfügbarkeit entsprechend der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Programmförderung handelt sich um eine Stellenförderung . Zuwendungen werden zur Deckung von Personalkosten , sowie mit der Stellenförderung zusammenhängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abgegrenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt. Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbar. 7. Laufzeit Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2025. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2025 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 33- Ausländeramt Stadt Köln 4 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus der geschlossenen Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 01.03. des Folgejahres. Träger und Verwaltung erarbeiten in den ersten sechs Monaten des Förderprogramms ein Verfahren mit dem der Beratungserfolg durch die fre ien Träger transparent und effektiv dargestellt wird. Dies soll maßgeblich auf der konk reten Titelerteilung und der erfolgten Überleitung aus dem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren. 9. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag f ür das Förderjahr 2024 ist bis zum 01.03.2024, für das Förderjahr 2025 bis zum 31.10.2024 formlos schriftlich oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Ausländeramt Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ Dillenburger Str. 56-66 51105 Köln Fax: 0221-221-33002 eMail: auslaenderamt-bleiberecht@stadt-koeln.de Eine Bewerbung um Förderung ist mit einem Konzept s owie mit der Darlegung des Eigenanteils und der Expertise auf dem Gebiet „Blei beperspektive für Geduldete“ zu versehen. 10. Verwendungsnachweis Der Zuwendungsempfänger hat spätestens zum 01.03. d es Folgejahres den Nachweis einer zweckentsprechenden Verwendung der Fördermitt el sowie einen Sachbericht einzureichen. Die Verwendung der Fördermittel ist mit aussagekräf tigen Belegen (z.B. Gehaltsabrechnungen) nachzuweisen. Im Sachbericht i st die zweckgerichtete Verwendung der Mittel anhand eines Fragenkatalogs darzulegen. Für die Belege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht od er nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet. 11. Veröffentlichungen Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen (schriftlich oder im Internet) ist auf die Finanzierung der Stadt Köln in geeigneter Weise hin zu weisen.
Anlage 1 - Evaluierung Programm Bleibeperspektiven
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Evaluierungsbericht zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ für den Zeitraum 01.Mai 2021 – 01. Mai 2023 2 1. Ausgangslage Das Projekt „Bleibeperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ wurde mit Ratsbeschluss vom 06. Mai 2021 in ein dauerhaftes Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ umgewandelt. Der Rat der Stadt Köln hatte beschlossen, dass hierfür die Kooperation mit den be- reits im Projekt involvierten Beratungsstellen des Caritasverbands für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., agisra e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V. sowie Rom e.V. auf der Grundlage eines Förderprogramms fortgesetzt wird. Mit Start des Bleiberechtsprogramms zum 01. Mai 2021 wurde die Anzahl an Teilneh- mer*innen von 1000 auf maximal 1800 Personen heraufgesetzt. Je nach Kapazitäten sollten zum Stichtag 01.06. des jeweiligen Jahres neue Teilnehmer*innen ins Pro- gramm integriert werden. Mit dem Förderprogramm sollten bis zu 5,5 Stellen zur Beratung von Programmteil- nehmern bei freien Trägern gefördert werden. Die geförderten Stellen wurden mit ei- nem Betreuungsschlüssel von 1:80 kalkuliert. Zum 01. April 2022 hat agisra e.V. die Kooperation auf eigenen Wunsch beendet und das Programm als beratender Träger verlassen. Vom 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 nahmen insgesamt 2108 Personen am Programm teil. 2. Zielsetzung Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ macht Menschen, die in Köln im ungesi- cherten Status der Duldung leben, das Angebot sich eine Bleibeperspektive zu erar- beiten und dabei Unterstützung zu bekommen. Auch Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung haben ein Interesse daran, Menschen aus dem Schwebezustand der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und sie dabei zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf, Ver- antwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. Im Bleiberechtsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Trägern eine multidiszip- linäre Beratung und Betreuung geschaffen, damit diese Menschen Unterstützung er- halten können, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich zu integrieren. Die Beratung erfolgt zum einen durch die Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes und zum anderen durch die geförderten freien Träger. 3 3. Analyse Das Förderprogramm sah eine Evaluation des Förderzeitraumes nach zwei Jahren vor. Die folgende Analyse umfasst den Förderzeitraum 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023. Es werden die Bereiche Teilnehmerkreis, Beratung, Erteilung von Aufenthaltstiteln so- wie Ausschlüsse näher betrachtet und erläutert. 3.1. Teilnehmer*innenkreis Im Evaluierungszeitraum 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023, haben insgesamt 2108 Per- sonen am Bleiberechtsprogramm teilgenommen. Diese stammen hauptsächlich aus den Westbalkanländern (Serbien, Albanien, Nord-Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Her- zegowina, Montenegro), dem Irak und Afghanistan. Abbildung 1: Verteilung Programmteilnehmende nach Herkunftsländern 65% der teilnehmenden Personen wurden aus dem Projekt „Bleibeperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ in das Programm übernommen. 35% der teil- nehmenden Personen, wurden nach Programmbeginn aufgenommen. 3.2. Beratung Im Evaluierungszeitraum befanden sich 958 Teilnehmende (ca. 40% aller Teilneh- menden) in regelmäßiger sozialpädagogischer Beratung, davon 60% bei den freien Trägern und 40% bei den Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes. Kernziel der Beratung ist die Unterstützung bei der Erfüllung der Kriterien zum Erhalt eines gesetzlichen Bleiberechtes. Im Förderprogramm wurde die Einführung eines Bausteinsystems festgelegt. Dieses sollte zur transparenten und effektiven Dokumentation der Beratungserfolge dienen. 56% 37% 4% 3% Programmteilnehmende nach Herkunft Balkanstaaten (gesamt) Irak Afghanistan sonstige Herkunftsländer 4 Anhand von gemeinsam mit den Trägern entwickelten Erfassungsbögen wurden Ent- wicklungen der teilnehmenden Personen innerhalb der einzelnen Bausteine dokumen- tiert und bewertet. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes konnte eine flächen- deckende Auswertung und statistische Erfassung der Erfassungsbögen mit dem vor- handenen Personalschlüssel der Verwaltung nicht erfolgen. Dennoch konnte anhand der erfolgten Dokumentation durch die Träger eine gute, er- gebnisorientierte Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Ausländeramtes und den Berater*innen der freien Träger sichergestellt werden. Außerdem konnte eine Übersicht zu den Unterstützungsbedarfen erarbeitet werden. Der Unterstützungsbedarf bezieht im Schwerpunkt auf die folgenden Themen: • Integration in den Arbeitsmarkt, Ausbildung und Sc hulbesuch • Erwerb von Sprachkenntnissen • Erfüllung der Passpflicht • Straffälligkeit. Abbildung 2. Verteilung Themen mit Unterstützungsbedarf 44% 33% 17% 6% Unterstützungsbedarf Sprachkenntnisse Arbeit / Ausbildung / Schule Identitätsklärung / Passpflicht Straffälligkeit 5 3.3. Erteilung von Aufenthaltstiteln Zielsetzung des Programms ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels und damit die Ver- festigung des Bleiberechtes und der damit einhergehenden sozialen- sowie wirtschaft- lichen Integration der Teilnehmer*innen. Im Zeitraum von 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 wurden insgesamt 469 Aufenthaltstitel im Rahmen des Programmes erteilt, davon 124 an Personen, die eine sozialpädagogi- sche Beratung in Anspruch genommen haben. Damit wurde die prognostizierte Zielerreichung von 100 Aufenthaltstiteln pro Förder- jahr deutlich übertroffen. 3.4. Ausschluss aus dem Programm 18% 52% 18% 2% 3% sonstiges 7% Aufenthaltstitel nach Zweck gut integrierte Jugendliche nachhaltige Integration bei Erwachsenen humanitäre Gründe Familiennachzug zu Deutschen Geburt eines Kindes im Bundesgebiet sonstiges 64 264 114 50 100 100 0 50 100 150 200 250 300 2021 2022 2023* Erteilungen / Zielsetzung vorab Zielsetzung Erteilungen *Stand 05/2023 Abbildung 3: Verteilung - Aufenthaltstitel Erteilung nach Zweck Abbildung 4: Gegenüberstellung - Erteilung und Zielsetzung im Programm 6 Im Zeitraum von 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 mussten insgesamt 227 Personen aufgrund von Straffälligkeit, fehlender Mitwirkung oder Ausreisehandlungen aus dem Programm ausgeschlossen werden. Abbildung 5: Gründe Programmausschluss 4. §104c AufenthG – Chancen-Aufenthalt Im Januar 2023 ist das Chancenaufenthaltsrecht gemäß §104c AufenthG in Kraft ge- treten. Ziel dieses ist die nachhaltige Integration von Personen, welche sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren und zum Zeitpunkt der Antragsstellung ge- duldet im Bundesgebiet befunden haben. Damit hat der Gesetzgeber das bundesweit umgesetzt, was die Stadt Köln bereits mit Einführung des Bleiberechtsprojektes 2018 verfolgt, nämlich Menschen im Status der Duldung und einem langjährigen Voraufenthalt den Zugang zu den gesetzlichen Blei- berechten zu erleichtern. Diese neue Aufenthaltserlaubnis kann für die Dauer von 18 Monaten, spätestens bis zum 31.Dezember 2025, erteilt werden. Sie soll bestenfalls in ein nachhaltiges gesetz- liches Bleiberecht gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG übergehen. Als Inhaber der Aufenthaltserlaubnis gemäß §104c AufenthG ist die Aufnahme einer Beschäftigung, auch für Personen ohne bisherige Beschäftigungserlaubnis, gestattet. Da die Aufenthaltserlaubnis §104c AufenthG zeitlich begrenzt und nicht verlängerbar ist, wird sich die Intensität der Beratung sowie der Bedarf im Programm kurz- bis mit- telfristig erheblich erhöhen. 57% 26% 17% Gründe für den Programmausschluss Straffälligkeit fehlende Mitwirkung Ausreise 7 Mit Stand Mai 2023 wurden programmweit von möglichen 1.130 Personen 705 An- träge auf die Erteilung von §104c AufenthG gestellt, hiervon wurden bereits 360 erteilt. Abbildung 6: Chancen-Aufenthalt - Stand der Bearbeitung von Anträgen 5. Arbeit des Lenkungskreises Der Lenkungskreis des Bleiberechtsprogramms besteht aus Vertreter*innen der Aus- länderbehörde, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie der vier im Programm betei- ligten externen Trägern. Ziel der quartalsweise stattfindenden Sitzungen ist der konstruktive Austausch zwi- schen den Beteiligten zu programmrelevanten Themen, um eine stetige Verbesserung in Abläufen und Zusammenarbeit sowie die angemessene Reaktion bei Gesetzesän- derungen zu erzielen. Mit folgenden Themen hat sich der Lenkungskreis im Förderzeitraum unter anderem beschäftigt: • Umgang mit Straftätern sowie Mitwirkungsverweigere rn im Programm • Vorbereitung der Umsetzung des §104c AufenthG • Maßnahmen zur effektiven Kommunikation mit den Kun d*innen 1130 705 360 0 200 400 600 800 1000 1200 Chancen-Aufenthalt Erteilungen gestellte Anträge mögliche Personen 8 6. Fazit / Ausblick Die Evaluierung zeigt deutlich, dass die Umwandlung des Projektes in ein unbefriste- tes Programm ein nachhaltig wichtiger Schritt war. Es ermöglicht auch Personenkrei- sen mit Multiproblemlagen den Zugang zu einer langfristigen Bleibeperspektive. Die Arbeit und die Erfahrungen im Programm mit langzeitgeduldeten Personen hat sich auch auf andere Bereiche des Ausländeramtes Köln übertragen. So wurden ins- gesamt mehr Bleiberechte erteilt. Es konnten beispielsweise im Bereich der aufent- haltsrechtlichen Entscheidungen durch eine proaktive Stichtagsprüfung für insgesamt 89 Jugendliche ein Aufenthaltstitel gemäß §25a AufenthG in Aussicht gestellt werden. Die Beratung durch Sozialpädagog*innen stellt im Bleiberechtsprogramm einen wichti- gen Faktor dar und trägt maßgeblich dazu bei, dass mehr Menschen der Schritt in ein gesetzliches Bleibebrecht gelingt. Mit der Einführung des gesetzlichen Chancenaufenthaltsrechts ist der Beratungsbe- darf für die Programmteilnehmenden nochmal gestiegen, vor allem da dieses mit einer zeitlichen Befristung von 18 Monaten eingeführt wurde. Die Lenkungskreissitzungen haben sich zu einem wertvollen Instrument zum Ausbau und der Weiterentwicklung des Programms etabliert. Das im bisherigen Förderprogramm beschriebene Bausteinsystem hat sich hingegen als zu zeitaufwändig erwiesen. Es bindet zu viele personelle Kapazitäten, die dann in der Beratung und der Sachbearbeitung fehlen. Es muss daher für den nächsten För- derzeitraum neu erarbeitet werden. Als maßgebliches Messinstrument für den Pro- grammerfolg sollte dann auf die konkrete Titelerteilung abgestellt werden, da diese al- lein zu der mit der Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und damit zu den anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führt. Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, das Förderprogramm zu verlängern und die Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Bleiberechtsprogramm fortzusetzen.
Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit
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Anlage 0 zur Vorlage „Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes ‚Bleibeperspektive in Köln‘ mit Trägerbindung“ (2254/2023) Begründung der besonderen Dringlichkeit Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte eine frühzeitigere Bereitstellung der Vorlage nicht gewährleistet werden. Damit eine nahtlose Fortsetzung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes "Bleibeperspektive in Köln" über den 31.12.2023 hinaus bis zum 31.12.2025 erfolgen kann, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.12.2023 – mit Vorberatung im Integrationsrat und den Fachausschüssen – notwendig.
Anlage 3 - Synopse Änderungen Förderprogramm
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Synopse Änderungen Förderprogramm alt neu 1 (…) Zuwendungsempfänger sind fünf Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung: agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. (…) 1 (…) Zuwendungsempfänger sind vier Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsberatung: agisra e.V ., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. (…) 7. Laufzeit Das Förderprogramm beginnt frühestens zum 01.05.2021 und ist befristet auf den 31.12.2023. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt zwei Jahre nach Beginn des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2023 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 7. Laufzeit Das Förderprogramm beginnt frühestens zum 01.05.2021 und ist befristet auf den 31.12.202 5. Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. Sollte das Förderprogramm über den 31.12.202 5 verlängert werden, erfolgt dies als offene Förderung ohne Trägerbindung. 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus der geschlossenen Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 01.03. des Folgejahres. Außerdem wird zur transparenten und effektiven Dokumentation der Beratungserfolge ein sog. Bausteinsystem eingeführt, das aus den folgenden Bausteinen besteht: 8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung des Programmerfolgs Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus der geschlossenen Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 01.03. des Folgejahres. Träger und Verwaltung erarbeiten in den ersten sechs Monaten des Förderprogramms ein Verfahren mit dem der Beratungserfolg durch die freien Träger transparent und effektiv dargestellt wird. Dies soll maßgeblich auf der konkreten a) Identitätsklärung (z.B. keine Passbemühungen, Passbemühungen, Nationalpass beantragt, Nationalpass vorgelegt, kein Nationalpass möglich) b) Sprachkenntnisse (z.B. keine, Stufe A1, Stufe A2, Stufe B1, Stufe B2) c) Arbeit / Ausbildung (z.B. keine und keine Bemühungen, Arbeitsmaßnahmen und/oder Bemühungen, Teilzeitarbeit, Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) d) Schule / Studium (z.B. kein Besuch, unregelmäßiger Besuch, regelmäßiger Besuch / erfolgreicher Abschluss) e) Straffreiheit f) anderweitige Integrationsleistungen (z.B. Teilnahme an Integrationskursen, ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein, besondere Mitwirkungsleistungen im Programm) Anhand der dokumentierten Entwicklungen innerhalb der einzelnen Bausteine werden die Beratungserfolge ermittelt. Diese können auch durch kleinteilige Integrationsfortschritte als positive Richtungsänderung innerhalb des jeweiligen Bausteins nachgewiesen werden. Zu diesen Integrationsfortschritten gehören unter anderem: - Steigerung der Motivation in programmrelevanten Bereichen und sichtbare Ausweitung von Verbindlichkeit - Reduzierung der Fehlstunden beim Schulbesuch - Sensibilisierung der Eltern für Bildung, Ausbildung und Arbeit Titelerteilung und der erfolgten Überleitung aus dem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren. Außerdem wird zur transparenten und effektiven Dokumentation der Beratungserfolge ein sog. Bausteinsystem eingeführt, das aus den folgenden Bausteinen besteht: a) Identitätsklärung (z.B. keine Passbemühungen, Passbemühungen, Nationalpass beantragt, Nationalpass vorgelegt, kein Nationalpass möglich) b) Sprachkenntnisse (z.B. keine, Stufe A1, Stufe A2, Stufe B1, Stufe B2) c) Arbeit / Ausbildung (z.B. keine und keine Bemühungen, Arbeitsmaßnahmen und/oder Bemühungen, Teilzeitarbeit, Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) d) Schule / Studium (z.B. kein Besuch, unregelmäßiger Besuch, regelmäßiger Besuch / erfolgreicher Abschluss) e) Straffreiheit f) anderweitige Integrationsleistungen (z.B. Teilnahme an Integrationskursen, ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein, besondere Mitwirkungsleistungen im Programm) Anhand der dokumentierten Entwicklungen innerhalb der einzelnen Bausteine werden die Beratungserfolge ermittelt. Diese können auch durch kleinteilige Integrationsfortschritte als positive Richtungsänderung innerhalb des jeweiligen Bausteins nachgewiesen werden. Zu diesen Integrationsfortschritten gehören unter anderem: - Motivation für Schul- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Kitaplatzsuche - Aktive Mithilfe der Betroffenen bei der Klärung ihrer Identität und Passbeschaffung - Straffreies Verhalten durch engmaschige Begleitung und Entwicklung einer Lebensperspektive sowie durch Therapie - Aktive Arbeitssuche durch Anbindung an die Agentur für Arbeit - Aktive Mithilfe bei der Klärung gesundheitlicher Probleme Abhängig von der Stufe, auf der sich die beratende Person (oder Personengruppe) im jeweiligen Baustein befindet, werden in Kooperation mit dem Ausländeramt weitere Schritte in Richtung Aufenthalt vereinbart. Diese sind durch sogenannte Integrationsvereinbarungen und Integrationsfahrpläne festzuhalten. Details zur Dokumentation und zur Umsetzung sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. Beim nachweislichen Ausbleiben des Beratungserfolges in jedem der für die Dokumentation und Verfolgung der erbrachten Leistungen relevanten Bausteine innerhalb eines Förderjahres erfolgt durch die Ausländerbehörde der Ausschluss des Teilnehmenden aus dem Programm. - Steigerung der Motivation in programmrelevanten Bereichen und sichtbare Ausweitung von Verbindlichkeit - Reduzierung der Fehlstunden beim Schulbesuch - Sensibilisierung der Eltern für Bildung, Ausbildung und Arbeit - Motivation für Schul- und Ausbildungsmaßnahmen sowie Kitaplatzsuche - Aktive Mithilfe der Betroffenen bei der Klärung ihrer Identität und Passbeschaffung - Straffreies Verhalten durch engmaschige Begleitung und Entwicklung einer Lebensperspektive sowie durch Therapie - Aktive Arbeitssuche durch Anbindung an die Agentur für Arbeit - Aktive Mithilfe bei der Klärung gesundheitlicher Probleme Abhängig von der Stufe, auf der sich die beratende Person (oder Personengruppe) im jeweiligen Baustein befindet, werden in Kooperation mit dem Ausländeramt weitere Schritte in Richtung Aufenthalt vereinbart. Diese sind durch sogenannte Integrationsvereinbarungen und Integrationsfahrpläne festzuhalten. Details zur Dokumentation und zur Umsetzung sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. Beim nachweislichen Ausbleiben des Beratungserfolges in jedem der für die Dokumentation und Verfolgung der erbrachten Leistungen relevanten Bausteine innerhalb eines Förderjahres erfolgt durch die Ausländerbehörde der Ausschluss des Teilnehmenden aus dem Programm.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 2254/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes "Bleibeperspektive in Köln" mit Trägerbindung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Evaluationsbericht zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ zur Kenntnis (Anlage 1) und beschließt die Verlängerung des Förderprogrammes bis zum 31. Dezember 2025 in ge- änderter Fassung (Anlage 2). Der Rat erkennt den Bedarf in Höhe von jeweils für 2024 und 2025 in Höhe von 396.000 Euro für die Verlängerung des Förderprogrammes an. Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 396.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 396.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: I. Kooperation mit den Trägern auf der Grundlage des Förderprogramms Das Bleiberechtsprogramm ist erfolgreich und hat das prognostizierte Ergebnis ü bertrof- fen. Im Förderzeitraum Mai 2021 -Mai 2023 konnten insgesamt 469 Aufenthaltstitel erteilt wer- den. In 124 Fällen erfolgte zuvor eine Beratung durch einen der kooperierenden Träger. Damit wurde die in der Ratsvorlage aus Mai 2021 (Session -Nr. 3534/2020) kalkulierte Zielmarke zum Bleiberechtsprogramm mit 100 Titelerteilungen pro Jahr und damit 900.000 Euro (netto) jährlichen Einsparungen an Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen deutlich übertroffen. Die Kooperation mit den unabhängigen Bera tungsstellen der Träger stellt im Bleiberechts- programm eine wichtige Säule dar, die maßgeblich zum Erfolg beiträgt. Sie ergänzt die 3 Arbeit der Verwaltung sinnvoll zu Gunsten des Programmerfolges. Ohne die Kooperation mit den freien Trägern, könnte deutlich weniger Personen im Bleiberechtsprogramm eine Beratung und Begleitung angeboten werden. Im Förderzeitraum haben insgesamt 2.108 Personen am Bleiberechtsprogramm teilge- nommen. Jedem Teilnehmenden wird angeboten, sich durch die Ausländerbehörde oder durch die Beratungsstellen der freien Träger beraten und unterstützen zu lassen, um die gesetzlichen Bleiberechtskriterien zu erfüllen. Die Inanspruchnahme des Beratungs - und Unterstützungsangebotes ist freiwillig und wird von den Teilnehmenden gut angenommen. In 124 Fällen, konnte das Beratungsangebot der freien Träger zu einer Erteilung eines Aufenthaltstitels führen. Es befinden sich außerdem weitere 254 Personen bei den freien Trägern in Beratung, die bereits eine Chancenaufenthaltsrecht erhalten haben oder dies perspektivisch erhalten können. Die Unterstützung erfolgt in Bezug auf die sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integra- tion mit dem Fokus auf eine Aufenthaltsverfestigung. Die Sachbearbeiter*innen des Ausländeramtes und die sozialpädagogischen Betreuer*in- nen standen im Programm in einem regelmäßigen Austausch über den Fortschritt der In- tegrationsleistungen der betreuten Personen. Der Fortschritt der Integrationsleistung wurde durch die Träger an Hand des sog. Bausteinsystems (gemäß Nr. 8 der För derricht- linie) dokumentiert. Fehlende Mitwirkung führte zum Ausschluss aus dem Programm. Für 25 % der Teilnehmenden konnte außerdem begleitend ein Integrationsfahrplan oder eine Integrationsvereinbarung geschlossen werden, um die Nachhaltigkeit der Integrati- onsauflagen zu sichern. Das Bleiberechtsprogramm profitiert von der Kooperation mit den freien Trägern auch bei der Reflexion und Entwicklung des Programms. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den freien Trägern und der Verwaltung in de n sogenannten Lenkungskreissit- zungen statt, in dem wichtige Impulse zur Verbesserung des Programms aufgenommen und diskutiert und angemessene Reaktionen auf Gesetzesänderungen erarbeitet werden. Die konkreten Ergebnisse der Kooperation mit den freien Trä gern im Bleiberechtspro- gramm können dem Evaluierungsbericht in Anlage 1 entnommen werden. II. Änderungen des Förderprogramms Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen im Förderprogramm vor (Vergleich Synopse in Anlage 3): 1) Nr. 1 des Förderprogramms wird dahingehend geändert, dass agisra e.V. als Zu- wendungsempfänger ausscheidet und nur noch die vier verbliebenen Träger ge- nannt werden. Begründung: agisra e:V. ist auf eigenen Wunsch am 01.April 2022 aus dem Programm ausge- schieden. 2) Nr. 7 des Förderprogramms wird dahingehend geändert, dass die Förderung noch einmal für einen Förderzeitraum von zwei Jahren mit Trägerbindung erfolgt. Begründung: 4 Mit Einführung des gesetzlichen Chancenaufenthaltsrechts (Chancen -AE) für lang- jährige Geduldete (§ 104c Aufenthaltsgesetz) im Januar 2023 haben sich die ge- setzlichen Rahmenbedingungen im Bleiberechtsprogramm geändert. Ziel der Ge- setzesänderung ist die Förd erung einer nachhaltigen Integration von langzeitgedul- deten Personen, welche sich zum Stichtag 31.Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von 18 Monaten ausgestellt und soll im Idealfall in die Erteilung eines ge- setzlichen Bleiberechts münden. Sollten nach 18 Monaten die gesetzlichen Bleibe- rechtsvoraussetzungen jedoch nicht erreicht werden, würde die Person wieder in die Duldung zurückfallen. Damit ist das Ziel des neuen Geset zes und das Ziel des Bleiberechtsprogramms in seinem Kern identisch. Durch das neue Gesetz wird den potentiell begünstigten Personen durch den Gesetzgeber jedoch mehr Zeit eingeräumt, den Nachweis über die gesetzlichen Bleiberechtskriterien zu erbringen, w as unmittelbare Auswir- kungen auf das Bleiberechtsprogramm und die Beratungsleistung der Träger hat. Zum Zeitpunkt des letzten Ratsbeschlusses zum Förderprogramm im Jahr 2021 konnte diese gesetzliche Neuerung noch keine Berücksichtigung finden. Insgesamt befinden sich unter den Teilnehmenden am Bleiberechtsprogramm rund 1.100 Personen, die potenziell die Voraussetzungen für ein Chancenaufenthalts- recht erfüllen. Aktuell (Stand August 2023) wurden im Rahmen des Bleiberechts- programms rund 770 Anträge auf Erteilung eines Chancenaufenthaltsrechts ge- stellt. Hiervon konnten bereits 500 Anträge positiv beschieden und entsprechende Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Von den potentiell begünstigten Personen be- finden sich circa 50 % in sozialpädagogischer Beratung, d avon 254 Personen bei den kooperierenden Trägern. Die Gesetzesänderung bewirkt, dass die Programmteilnehmer nach Erhalt Ihrer Chancen-AE für 18 Monate nicht mehr verpflichtet sind, beim Ausländeramt regel- mäßig vorzusprechen und ihre Integrationserfolge i n Bezug auf die gesetzlichen Bleiberechtkriterien nachzuweisen. Dies wird aus Sicht der Verwaltung als erhebli- cher Nachteil und als eine mögliche Gefährdung des Programmerfolgs bewertet. Hingegen kann durch die Fortsetzung der Kooperation mit den vier gena nnten Trä- gern erreicht werden, dass die geschaffene Vertrauensbasis zwischen Teilneh- mer*innen und Berater*innen auch während dieses 18 -monatigen „Bewährungs- und Entwicklungszeitraums“ fortbesteht und kontinuierlich an den bestehenden Problemlagen gearbeitet wird. Ein Abbruch dieser Beratungen der Teilnehmenden als Folge einer freien Trägerausschreibung würde hingegen den angestrebten Er- folg gefährden, da bereits bestehende langfristige Beratungsbeziehungen beendet werden müssten. Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen durch gesetzliche Vorgaben empfiehlt die Verwaltung, das Programm für weitere 2 Jahre mit Trägerbindung fortzuschreiben. 3) Nr. 8 des Förderprogramm wird dahingehend geändert, dass das aktuelle Bau- steinsystem zur Dokumentation der Integ rationsfortschritte aufgehoben wird. In den ersten sechs Monaten des Förderzeitraums werden Verwaltung und Träger ein neues Dokumentationssystem erarbeiten. Dies soll maßgeblich auf der Anzahl der tatsächlich erteilten Aufenthaltstitel und der erfolgreiche n Überleitungen aus ei- nem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren. Das auf die neue Gesetzessituation angepasste Dokumentationssystem wird bis Mitte 2024 vorgelegt und verwaltungsintern abgestimmt. Das Dokumentations -sys- 5 tem wird eine differenzierte Evaluierung der wirtschaftlichen Auswirkungen der För- derung ermöglichen und Langzeiteffekte berücksichtigen. Die Evaluierung findet so rechtzeitig statt, dass eine etwaige Fortsetzung der Förderung als offene Förde- rung ohne Trägerbindung möglich ist. Begründung: Das Bausteinsystem erwies sich für die Kommunikation zwischen Sachbearbeiten- den im Ausländeramt und beratenden Personen der freien Träger als wichtiges Leitinstrument. Die systematische Erfassung der durch die Träger dokumenti erten Bausteine, die für eine statistische Auswertung notwendig gewesen wäre, erwies sich jedoch als zu aufwändig und wäre in einem erheblichen Maße zu Lasten der Sachbearbeitung und damit der Förderung der Menschen und der Titelerteilungen gegangen. Die ausführliche Erfassung der Dokumentationen der Bausteine wurde daher durch die Verwaltung zugunsten der Sachbearbeitung aufgegeben. Zusätzlich entfiel im Januar 2023 mit Einführung des gesetzlichen Chancenaufent- haltsrecht die rechtliche Grundlage der Doku mentation durch das Bausteinsystem, da nach Erteilung einer Chancenaufenthaltserlaubnis die Mitwirkung der Teilneh- menden durch das Ausländeramt erst wieder nach 18 Monaten beurteilt und mit gesetzlichen Konsequenzen geahndet werden darf. Ab diesem Zeitpunk t entfiel für die Verwaltung der gesetzliche Spielraum für eine „Kontrolle“ und Bewertung von Teilerfolgen. Mit den Trägern soll daher in den ersten sechs Monaten der Fortset- zung des Förderprogramms (also in 2024) ein praxistauglicheres und auf die neue Gesetzessituation angepasstes Dokumentationssystem erarbeitet werden. Maß- geblich soll hierbei auf die konkrete Titelerteilung abgestellt werden, da diese allein zu der mit der Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und damit zu den anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führt. III. Finanzierung des Förderprogramms Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 396.000 Euro in 2024 steht im Teilergebnisplan des Ausländeramtes in der Produkt- gruppe 0209 - Ausländerwesen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen im Haus- haltsjahr 2024 zur Verfügung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewie- senen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Bei der Förderung handelt es sich um eine Stellenförderung. Zuwendungen werden zur Deckung von Personalkosten, sowie mit der Stellenförderung zusammenhängende Sach - Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abgegrenzte Vorha- ben einer Programmförderung gewährt. Anlagen Anlage 1 Evaluierungsbericht Anlage 2 Förderprogramm Anlage 3 Synopse Änderungen Förderprogramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2254/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 13.07.2023 10:50