Mandari Insight

2254/2023

Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes "Bleibeperspektive in Köln" mit Trägerbindung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.4

Anlage 2 - Förderprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Evaluierung Programm Bleibeperspektiven

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Synopse Änderungen Förderprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Förderprogramm

7793 Zeichen

33- Ausländeramt Stadt Köln 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderprogramm  
„Bleibeperspektiven in Köln“

33- Ausländeramt Stadt Köln 
2 
 
 
1. Förderziel und Zuwendungsempfänger 
Gefördert wird die programmbezogene Betreuung und B eratung von Geduldeten, die auf 
besondere, passgenaue Hilfestellungen angewiesen sind, um die geforderten gesetzlichen 
Kriterien eines Bleiberechts zu erfüllen.  
Die Förderung hat das Ziel , die Begleitung von Menschen zu unterstützen, die in Köln im 
ungesicherten Status der Duldung leben und einer mu ltidisziplinären Beratung und 
Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich weiter zu integrieren. Der 
Fokus wird auf Handlungsfelder gerichtet, die nachw eislich zu einer 
Aufenthaltsverfestigung der Programmteilnehmer führ en, wie die Identitätsklärung, Fort- 
und Weiterbildung, Arbeitssuche sowie Verbesserung der Sprachkenntnisse.  
Zuwendungsempfänger  sind vier Träger aus der unabhängigen Flüchtlingsb eratung, 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonische s Werk Köln und Region e.V., Kölner 
Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. 
Die programmbezogene Betreuung erfolgt nach den mit  dem Ausländeramt Köln 
vereinbarten Abläufen. Diese sind durch das Program mkonzept sowie eine 
Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten T räger und dem Ausländeramt Köln 
festgelegt.  
 
2. Zielgruppe und Geltungsbereich 
Gefördert wird ausschließlich die Beratung von Personen, die vom Ausländeramt der Stadt 
Köln in das Programm aufgenommen wurden. Das Betreu ungsangebot muss örtlich im 
Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln angeboten werden. 
 
3. Programmteilnehmer*innen 
Das Programm richtet sich an den Personenkreis der Langzeitgeduldeten  sowie den 
Personenkreis der Geduldeten , bei denen eine Rückführung  l ängerfristig 
unverschuldet  unmöglich  ist, unabhängig von der bisherigen Voraufenthaltsd auer im 
Bundesgebiet.  
Die Programmteilnehmer*innen entscheiden frei, welc her der Träger sie aktiv begleiten 
soll.  
Eine gleichzeitige Betreuung durch die Sozialarbeit er der Behörde und durch Träger ist 
ausgeschlossen. 
 
4. Förderanspruch 
Das Ausländeramt Köln gewährt die Fördermittel frei willig im Rahmen verfügbarer 
Haushaltsmittel für das jeweilige Förderjahr. Ein r echtlicher Anspruch auf die Bewilligung 
einer Förderung besteht nicht. Das Ausländeramt Köl n entscheidet im Einzelfall nach 
pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung  des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Förderung.  
 
5. Zuwendungsgegenstand 
Zuwendungsgegenstand ist die Beratung und Begleitung  der im Programm von den 
Trägern betreuten Menschen mit dem Ziel , die Voraussetzungen eines Bleiberechts  in 
Deutschland zu erreichen.

33- Ausländeramt Stadt Köln 
3 
 
Die unabhängigen Beratungsstellen der Träger leiste n innerhalb ihrer 
zielgruppenorientierten Fachlichkeit inhaltlich und  zeitlich umfangreiche Beratung, 
kleinschrittige Begleitung und Unterstützung, um de n Abbau von Hemmnissen zum 
Erreichen einer langfristigen Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. 
Bei den zu beratenden Personengruppen gibt es oftmals multiple Integrationshindernisse, 
die zu identifizieren sind und in der Folge dann pe rspektivisch aufgearbeitet werden 
müssen, damit das Ausländeramt Köln ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anerkennen kann.  
Gefördert wird die Erfüllung folgender Aufgaben:  
a) Beratung und Begleitung von geduldeten Menschen zur Herstellung der 
Voraussetzungen auf ein gesetzliches Bleiberecht; 
b) Konstruktiver und intensiver Austausch mit dem A usländeramt der Stadt Köln und 
anderen Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufen thaltsrechtlichen Situation der 
Teilnehmenden; 
c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten 
innerhalb der gesetzlichen Regelungen und zur Weite rentwicklung der behördlichen 
Anwendungspraxis. 
 
6. Zuwendungshöhe und Zuwendungsart 
Die Gesamthöhe  des Förderprogramms liegt bei maximal 396.000 € und wird unter den 
geeigneten Bewerbungen nach einem Betreuungsschlüssel  1:80  verteilt, so dass an die 
jeweiligen Träger ein Festbetrag entsprechend des a ngebotenen Betreuungsumfanges 
geleistet wird. 
Der Förderbetrag je Vollzeitstelle beträgt jährlich  72.000 €. Eine tarifliche Anpassung der 
Personalkosten erfolgt jährlich nach internen Vorgaben des Fördermittelgebers.  
Der Betreuungsschlüssel berücksichtigt in der Regel die Kernfamilie  nach Vorgaben des 
Ausländerrechts. Grundsätzlich werden Kinder unter 12 Jahren nicht auf den 
Betreuungsschlüssel angerechnet. Bei Darlegung eine s besonderen Betreuungsbedarfs 
oder -aufwands kann hiervon abgewichen werden und d er Betreuungsschlüssel 
Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger angepasst werden. 
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelv erfügbarkeit entsprechend der 
haushaltsrechtlichen Bestimmungen.   
Bei der Programmförderung handelt sich um eine Stellenförderung . Zuwendungen 
werden zur Deckung von Personalkosten , sowie mit der Stellenförderung 
zusammenhängende Sach-Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers 
für das abgegrenzte Vorhaben einer Programmförderung gewährt.  
Eine institutionelle Förderung ist mit diesem Programm nicht vereinbar. 
 
7. Laufzeit 
Das Förderprogramm ist befristet auf den 31.12.2025.  
Die einzelne Förderung wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. 
Die Verwaltung führt sechs Monate vor Ende des Förderprogramms eine Evaluation durch. 
Sollte das Förderprogramm über den 31.12.2025 verlängert werden, erfolgt dies als offene 
Förderung ohne Trägerbindung.

33- Ausländeramt Stadt Köln 
4 
 
 
8. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und Ermittlung  des Programmerfolgs 
Die Träger erfüllen die Dokumentationspflichten aus  der geschlossenen 
Kooperationsvereinbarung, ebenso wie die fristgerechte Abrechnung der Kosten bis zum 
01.03. des Folgejahres. 
Träger und Verwaltung erarbeiten in den ersten sechs Monaten des Förderprogramms ein 
Verfahren mit dem der Beratungserfolg durch die fre ien Träger transparent und effektiv 
dargestellt wird. Dies soll maßgeblich auf der konk reten Titelerteilung und der erfolgten 
Überleitung aus dem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren.  
 
9. Antragsverfahren 
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Der Antrag f ür das Förderjahr 2024 ist bis zum 
01.03.2024, für das Förderjahr 2025 bis zum 31.10.2024 formlos schriftlich oder per E-Mail 
bei der Ausländerbehörde der Stadt Köln zu stellen:  
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin  
Ausländeramt 
Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
Dillenburger Str. 56-66 
51105 Köln 
 
   Fax: 0221-221-33002 
eMail: auslaenderamt-bleiberecht@stadt-koeln.de  
 
Eine Bewerbung um Förderung ist mit einem Konzept s owie mit der Darlegung des 
Eigenanteils und der Expertise auf dem Gebiet „Blei beperspektive für Geduldete“ zu 
versehen. 
 
10. Verwendungsnachweis 
Der Zuwendungsempfänger hat spätestens zum 01.03. d es Folgejahres den Nachweis 
einer zweckentsprechenden Verwendung der Fördermitt el sowie einen Sachbericht 
einzureichen. 
Die Verwendung der Fördermittel ist mit aussagekräf tigen Belegen (z.B. 
Gehaltsabrechnungen) nachzuweisen. Im Sachbericht i st die zweckgerichtete 
Verwendung der Mittel anhand eines Fragenkatalogs darzulegen. Für die Belege gilt eine 
Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.  
Die Fördermittel sind zweckgerichtet zu verwenden. Fördermittel, die nicht bis zum Ablauf 
des jeweiligen Bewilligungszeitraumes verbraucht od er nicht ordnungsgemäß verwendet 
wurden, sind zurückzuerstatten oder werden mit einer möglichen Folgezahlung verrechnet.  
 
11. Veröffentlichungen 
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Publikationen  (schriftlich oder im Internet) ist auf 
die Finanzierung der Stadt Köln in geeigneter Weise hin zu weisen.

Anlage 1 - Evaluierung Programm Bleibeperspektiven

10903 Zeichen

Evaluierungsbericht 
zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
für den Zeitraum 01.Mai 2021 – 01. Mai 2023

2 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Projekt „Bleibeperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ wurde mit 
Ratsbeschluss vom 06. Mai 2021 in ein dauerhaftes Programm „Bleibeperspektiven in 
Köln“ umgewandelt.  
Der Rat der Stadt Köln hatte beschlossen, dass hierfür die Kooperation mit den be- 
reits im Projekt involvierten Beratungsstellen des Caritasverbands für die Stadt Köln 
e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., agisra e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
sowie Rom e.V. auf der Grundlage eines Förderprogramms fortgesetzt wird. 
Mit Start des Bleiberechtsprogramms zum 01. Mai 2021 wurde die Anzahl an Teilneh- 
mer*innen von 1000 auf maximal 1800 Personen heraufgesetzt. Je nach Kapazitäten 
sollten zum Stichtag 01.06. des jeweiligen Jahres neue Teilnehmer*innen ins Pro- 
gramm integriert werden. 
Mit dem Förderprogramm sollten bis zu 5,5 Stellen zur Beratung von Programmteil- 
nehmern bei freien Trägern gefördert werden. Die geförderten Stellen wurden mit ei- 
nem Betreuungsschlüssel von 1:80 kalkuliert.  
Zum 01. April 2022 hat agisra e.V. die Kooperation auf eigenen Wunsch beendet und 
das Programm als beratender Träger verlassen. 
Vom 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 nahmen insgesamt 2108 Personen am Programm 
teil.  
 
2. Zielsetzung  
 
Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ macht Menschen, die in Köln im ungesi- 
cherten Status der Duldung leben, das Angebot sich eine Bleibeperspektive zu erar- 
beiten und dabei Unterstützung zu bekommen.  
Auch Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung haben ein Interesse daran, Menschen 
aus dem Schwebezustand der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und 
sie dabei zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf, Ver- 
antwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. 
Im Bleiberechtsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Trägern eine multidiszip- 
linäre Beratung und Betreuung geschaffen, damit diese Menschen Unterstützung er- 
halten können, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich zu integrieren. 
Die Beratung erfolgt zum einen durch die Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes 
und zum anderen durch die geförderten freien Träger.

3 
 
3. Analyse 
 
Das Förderprogramm sah eine Evaluation des Förderzeitraumes nach zwei Jahren 
vor. Die folgende Analyse umfasst den Förderzeitraum 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023. 
Es werden die Bereiche Teilnehmerkreis, Beratung, Erteilung von Aufenthaltstiteln so- 
wie Ausschlüsse näher betrachtet und erläutert.  
 
3.1. Teilnehmer*innenkreis 
Im Evaluierungszeitraum 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023, haben insgesamt 2108 Per- 
sonen am Bleiberechtsprogramm teilgenommen. Diese stammen hauptsächlich aus 
den Westbalkanländern (Serbien, Albanien, Nord-Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Her- 
zegowina, Montenegro), dem Irak und Afghanistan. 
 
Abbildung 1: Verteilung Programmteilnehmende nach Herkunftsländern 
65% der teilnehmenden Personen wurden aus dem Projekt „Bleibeperspektiven für 
langjährig geduldete Menschen in Köln“ in das Programm übernommen. 35% der teil- 
nehmenden Personen, wurden nach Programmbeginn aufgenommen.  
 
3.2. Beratung  
 
Im Evaluierungszeitraum befanden sich 958 Teilnehmende (ca. 40% aller Teilneh- 
menden) in regelmäßiger sozialpädagogischer Beratung, davon 60% bei den freien 
Trägern und 40% bei den Sozialpädagog*innen des Ausländeramtes. 
Kernziel der Beratung ist die Unterstützung bei der Erfüllung der Kriterien zum Erhalt 
eines gesetzlichen Bleiberechtes. 
Im Förderprogramm wurde die Einführung eines Bausteinsystems festgelegt. Dieses 
sollte zur transparenten und effektiven Dokumentation der Beratungserfolge dienen.  
56% 
37% 
4% 
 3% 
Programmteilnehmende nach Herkunft 
Balkanstaaten (gesamt) 
Irak 
Afghanistan 
sonstige Herkunftsländer

4 
 
Anhand von gemeinsam mit den Trägern entwickelten Erfassungsbögen wurden Ent- 
wicklungen der teilnehmenden Personen innerhalb der einzelnen Bausteine dokumen- 
tiert und bewertet. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes konnte eine flächen- 
deckende Auswertung und statistische Erfassung der Erfassungsbögen mit dem vor- 
handenen Personalschlüssel der Verwaltung nicht erfolgen. 
Dennoch konnte anhand der erfolgten Dokumentation durch die Träger eine gute, er- 
gebnisorientierte Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden des Ausländeramtes 
und den Berater*innen der freien Träger sichergestellt werden. Außerdem konnte eine 
Übersicht zu den Unterstützungsbedarfen erarbeitet werden.  
Der Unterstützungsbedarf bezieht im Schwerpunkt auf die folgenden Themen:  
• Integration in den Arbeitsmarkt, Ausbildung und Sc hulbesuch 
• Erwerb von Sprachkenntnissen  
• Erfüllung der Passpflicht  
• Straffälligkeit.  
 
 
Abbildung 2. Verteilung Themen mit Unterstützungsbedarf  
 
  
44% 
33% 
17% 
6% 
Unterstützungsbedarf 
Sprachkenntnisse 
Arbeit / Ausbildung / Schule 
Identitätsklärung / Passpflicht 
Straffälligkeit

5 
 
3.3. Erteilung von Aufenthaltstiteln  
 
Zielsetzung des Programms ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels und damit die Ver- 
festigung des Bleiberechtes und der damit einhergehenden sozialen- sowie wirtschaft- 
lichen Integration der Teilnehmer*innen. 
Im Zeitraum von 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 wurden insgesamt 469 Aufenthaltstitel 
im Rahmen des Programmes erteilt, davon 124 an Personen, die eine sozialpädagogi- 
sche Beratung in Anspruch genommen haben. 
Damit wurde die prognostizierte Zielerreichung von 100 Aufenthaltstiteln pro Förder- 
jahr deutlich übertroffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4. Ausschluss aus dem Programm  
18% 
52% 
18% 
2% 
3% 
 sonstiges 
7% 
Aufenthaltstitel nach Zweck 
gut integrierte Jugendliche 
nachhaltige Integration bei 
Erwachsenen 
humanitäre Gründe 
Familiennachzug zu Deutschen 
Geburt eines Kindes im Bundesgebiet 
sonstiges 
64 
264 
114 
50 
100 
100 
0 50 100 150 200 250 300 
2021 
2022 
2023* 
Erteilungen / Zielsetzung 
vorab Zielsetzung 
Erteilungen 
*Stand 05/2023 
Abbildung 3: Verteilung - Aufenthaltstitel Erteilung nach Zweck  
Abbildung 4: Gegenüberstellung - Erteilung und Zielsetzung im Programm

6 
 
 
Im Zeitraum von 01. Mai 2021 bis 01. Mai 2023 mussten insgesamt 227 Personen 
aufgrund von Straffälligkeit, fehlender Mitwirkung oder Ausreisehandlungen aus dem 
Programm ausgeschlossen werden. 
 
 
Abbildung 5: Gründe Programmausschluss  
 
4. §104c AufenthG – Chancen-Aufenthalt 
 
Im Januar 2023 ist das Chancenaufenthaltsrecht gemäß §104c AufenthG in Kraft ge- 
treten.  
Ziel dieses ist die nachhaltige Integration von Personen, welche sich zum Stichtag 31. 
Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren und zum Zeitpunkt der Antragsstellung ge- 
duldet im Bundesgebiet befunden haben.  
Damit hat der Gesetzgeber das bundesweit umgesetzt, was die Stadt Köln bereits mit 
Einführung des Bleiberechtsprojektes 2018 verfolgt, nämlich Menschen im Status der 
Duldung und einem langjährigen Voraufenthalt den Zugang zu den gesetzlichen Blei- 
berechten zu erleichtern.  
Diese neue Aufenthaltserlaubnis kann für die Dauer von 18 Monaten, spätestens bis 
zum 31.Dezember 2025, erteilt werden. Sie soll bestenfalls in ein nachhaltiges gesetz- 
liches Bleiberecht gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG übergehen. 
Als Inhaber der Aufenthaltserlaubnis gemäß §104c AufenthG ist die Aufnahme einer 
Beschäftigung, auch für Personen ohne bisherige Beschäftigungserlaubnis, gestattet.  
Da die Aufenthaltserlaubnis §104c AufenthG zeitlich begrenzt und nicht verlängerbar 
ist, wird sich die Intensität der Beratung sowie der Bedarf im Programm kurz- bis mit- 
telfristig erheblich erhöhen.  
57% 
26% 
17% 
Gründe für den Programmausschluss 
Straffälligkeit 
fehlende Mitwirkung 
Ausreise

7 
 
Mit Stand Mai 2023 wurden programmweit von möglichen 1.130 Personen 705 An- 
träge auf die Erteilung von §104c AufenthG gestellt, hiervon wurden bereits 360 erteilt.  
 
 
Abbildung 6: Chancen-Aufenthalt - Stand der Bearbeitung von Anträgen  
 
5. Arbeit des Lenkungskreises  
 
Der Lenkungskreis des Bleiberechtsprogramms besteht aus Vertreter*innen der Aus- 
länderbehörde, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie der vier im Programm betei- 
ligten externen Trägern.  
Ziel der quartalsweise stattfindenden Sitzungen ist der konstruktive Austausch zwi- 
schen den Beteiligten zu programmrelevanten Themen, um eine stetige Verbesserung 
in Abläufen und Zusammenarbeit sowie die angemessene Reaktion bei Gesetzesän- 
derungen zu erzielen.  
Mit folgenden Themen hat sich der Lenkungskreis im Förderzeitraum unter anderem 
beschäftigt:  
• Umgang mit Straftätern sowie Mitwirkungsverweigere rn im Programm 
• Vorbereitung der Umsetzung des §104c AufenthG  
• Maßnahmen zur effektiven Kommunikation mit den Kun d*innen  
 
  
1130 
705 
360 
0 200 400 600 800 1000 1200 
Chancen-Aufenthalt 
Erteilungen gestellte Anträge mögliche Personen

8 
 
6. Fazit / Ausblick 
 
Die Evaluierung zeigt deutlich, dass die Umwandlung des Projektes in ein unbefriste- 
tes Programm ein nachhaltig wichtiger Schritt war. Es ermöglicht auch Personenkrei- 
sen mit Multiproblemlagen den Zugang zu einer langfristigen Bleibeperspektive. 
Die Arbeit und die Erfahrungen im Programm mit langzeitgeduldeten Personen hat 
sich auch auf andere Bereiche des Ausländeramtes Köln übertragen. So wurden ins- 
gesamt mehr Bleiberechte erteilt. Es konnten beispielsweise im Bereich der aufent- 
haltsrechtlichen Entscheidungen durch eine proaktive Stichtagsprüfung für insgesamt 
89 Jugendliche ein Aufenthaltstitel gemäß §25a AufenthG in Aussicht gestellt werden.  
Die Beratung durch Sozialpädagog*innen stellt im Bleiberechtsprogramm einen wichti- 
gen Faktor dar und trägt maßgeblich dazu bei, dass mehr Menschen der Schritt in ein 
gesetzliches Bleibebrecht gelingt. 
Mit der Einführung des gesetzlichen Chancenaufenthaltsrechts ist der Beratungsbe- 
darf für die Programmteilnehmenden nochmal gestiegen, vor allem da dieses mit einer 
zeitlichen Befristung von 18 Monaten eingeführt wurde. 
Die Lenkungskreissitzungen haben sich zu einem wertvollen Instrument zum Ausbau 
und der Weiterentwicklung des Programms etabliert. 
Das im bisherigen Förderprogramm beschriebene Bausteinsystem hat sich hingegen 
als zu zeitaufwändig erwiesen. Es bindet zu viele personelle Kapazitäten, die dann in 
der Beratung und der Sachbearbeitung fehlen. Es muss daher für den nächsten För- 
derzeitraum neu erarbeitet werden. Als maßgebliches Messinstrument für den Pro- 
grammerfolg sollte dann auf die konkrete Titelerteilung abgestellt werden, da diese al- 
lein zu der mit der Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und 
damit zu den anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führt. 
Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, das Förderprogramm zu verlängern und 
die Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Bleiberechtsprogramm fortzusetzen.

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit

633 Zeichen

Anlage 0  
zur Vorlage „Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des 
Programmes ‚Bleibeperspektive in Köln‘ mit Trägerbindung“ (2254/2023)  
 
Begründung der besonderen Dringlichkeit  
Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte eine frühzeitigere 
Bereitstellung der Vorlage nicht gewährleistet werden.  
Damit eine nahtlose Fortsetzung des Förderprogrammes im Rahmen des 
Programmes "Bleibeperspektive in Köln" über den 31.12.2023 hinaus bis zum 
31.12.2025 erfolgen kann, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 
07.12.2023 – mit Vorberatung im Integrationsrat und den Fachausschüssen – 
notwendig.

Anlage 3 - Synopse Änderungen Förderprogramm

7249 Zeichen

Synopse Änderungen Förderprogramm 
 
alt neu 
1 
(…) Zuwendungsempfänger sind 
fünf Träger aus der unabhängigen 
Flüchtlingsberatung: agisra e.V., 
Caritasverband für die Stadt Köln 
e.V., Diakonisches Werk Köln und 
Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat 
e.V., Rom e.V. 
(…) 
1 
(…) Zuwendungsempfänger sind 
vier Träger aus der unabhängigen 
Flüchtlingsberatung: agisra e.V ., 
Caritasverband für die Stadt Köln 
e.V., Diakonisches Werk Köln und 
Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat 
e.V., Rom e.V. 
(…) 
7. Laufzeit 
Das Förderprogramm beginnt 
frühestens zum 01.05.2021 und ist 
befristet auf den 31.12.2023.  
Die einzelne Förderung wird 
jeweils für ein Kalenderjahr 
gewährt. 
Die Verwaltung führt zwei Jahre 
nach Beginn des 
Förderprogramms eine Evaluation 
durch. 
Sollte das Förderprogramm über 
den 31.12.2023 verlängert werden, 
erfolgt dies als offene Förderung 
ohne Trägerbindung. 
 
7. Laufzeit 
Das Förderprogramm 
beginnt 
frühestens zum 01.05.2021 und ist 
befristet auf den 31.12.202 5.  
Die einzelne Förderung wird jeweils 
für ein Kalenderjahr gewährt. 
Die Verwaltung führt 
sechs Monate 
vor Ende des Förderprogramms 
eine 
Evaluation durch. 
Sollte das Förderprogramm über 
den 31.12.202 
5 verlängert werden, 
erfolgt dies als offene Förderung 
ohne Trägerbindung. 
 
8. Weitere 
Zuwendungsvoraussetzungen und 
Ermittlung des Programmerfolgs 
Die Träger erfüllen die 
Dokumentationspflichten aus der 
geschlossenen 
Kooperationsvereinbarung, ebenso 
wie die fristgerechte Abrechnung 
der Kosten bis zum 01.03. des 
Folgejahres. 
Außerdem wird zur transparenten 
und effektiven Dokumentation der 
Beratungserfolge ein sog. 
Bausteinsystem eingeführt, das 
aus den folgenden Bausteinen 
besteht:  
8. Weitere 
Zuwendungsvoraussetzungen und 
Ermittlung des Programmerfolgs 
Die Träger erfüllen die 
Dokumentationspflichten aus der 
geschlossenen 
Kooperationsvereinbarung, ebenso 
wie die fristgerechte Abrechnung 
der Kosten bis zum 01.03. des 
Folgejahres. 
Träger und Verwaltung erarbeiten in 
den ersten sechs Monaten des 
Förderprogramms ein Verfahren mit 
dem der Beratungserfolg durch die 
freien Träger transparent und 
effektiv dargestellt wird. Dies soll 
maßgeblich auf der konkreten

a) Identitätsklärung (z.B. keine 
Passbemühungen, 
Passbemühungen, Nationalpass 
beantragt, Nationalpass vorgelegt, 
kein Nationalpass möglich)  
b) Sprachkenntnisse (z.B. 
keine, Stufe A1, Stufe A2, Stufe 
B1, Stufe B2) 
c) Arbeit / Ausbildung (z.B. 
keine und keine Bemühungen, 
Arbeitsmaßnahmen und/oder 
Bemühungen, Teilzeitarbeit, 
Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) 
d) Schule / Studium (z.B. kein 
Besuch, unregelmäßiger Besuch, 
regelmäßiger Besuch / 
erfolgreicher Abschluss) 
e) Straffreiheit  
f) anderweitige 
Integrationsleistungen (z.B. 
Teilnahme an Integrationskursen, 
ehrenamtliches Engagement bei 
einer gemeinnützigen Organisation 
oder einem Verein, besondere 
Mitwirkungsleistungen im 
Programm) 
Anhand der dokumentierten 
Entwicklungen innerhalb der 
einzelnen Bausteine werden die 
Beratungserfolge ermittelt. Diese 
können auch durch kleinteilige 
Integrationsfortschritte als positive 
Richtungsänderung innerhalb des 
jeweiligen Bausteins 
nachgewiesen werden. Zu diesen 
Integrationsfortschritten gehören 
unter anderem:  
- Steigerung der Motivation in 
programmrelevanten Bereichen 
und sichtbare Ausweitung von 
Verbindlichkeit 
- Reduzierung der 
Fehlstunden beim Schulbesuch 
- Sensibilisierung der Eltern 
für Bildung, Ausbildung und Arbeit 
Titelerteilung und der erfolgten 
Überleitung aus dem 
Chancenaufenthaltsrecht in ein 
gesetzliches Bleiberecht basieren.  
Außerdem wird zur transparenten 
und effektiven Dokumentation der 
Beratungserfolge ein sog. 
Bausteinsystem eingeführt, das aus 
den folgenden Bausteinen besteht:  
a) Identitätsklärung (z.B. keine 
Passbemühungen, 
Passbemühungen, Nationalpass 
beantragt, Nationalpass vorgelegt, 
kein Nationalpass möglich)  
b) Sprachkenntnisse (z.B. keine, 
Stufe A1, Stufe A2, Stufe B1, Stufe 
B2) 
c) Arbeit / Ausbildung (z.B. 
keine und keine Bemühungen, 
Arbeitsmaßnahmen und/oder 
Bemühungen, Teilzeitarbeit, 
Vollzeitarbeit / Arbeitsunfähigkeit) 
d) Schule / Studium (z.B. kein 
Besuch, unregelmäßiger Besuch, 
regelmäßiger Besuch / erfolgreicher 
Abschluss) 
e) Straffreiheit  
f) anderweitige 
Integrationsleistungen (z.B. 
Teilnahme an Integrationskursen, 
ehrenamtliches Engagement bei 
einer gemeinnützigen Organisation 
oder einem Verein, besondere 
Mitwirkungsleistungen im 
Programm) 
Anhand der dokumentierten 
Entwicklungen innerhalb der 
einzelnen Bausteine werden die 
Beratungserfolge ermittelt. Diese 
können auch durch kleinteilige 
Integrationsfortschritte als positive 
Richtungsänderung innerhalb des 
jeweiligen Bausteins nachgewiesen 
werden. Zu diesen 
Integrationsfortschritten gehören 
unter anderem:

- Motivation für Schul- und 
Ausbildungsmaßnahmen sowie 
Kitaplatzsuche 
- Aktive Mithilfe der 
Betroffenen bei der Klärung ihrer 
Identität und Passbeschaffung 
- Straffreies Verhalten durch 
engmaschige Begleitung und 
Entwicklung einer 
Lebensperspektive sowie durch 
Therapie 
- Aktive Arbeitssuche durch 
Anbindung an die Agentur für 
Arbeit 
- Aktive Mithilfe bei der 
Klärung gesundheitlicher Probleme 
 
Abhängig von der Stufe, auf der 
sich die beratende Person (oder 
Personengruppe) im jeweiligen 
Baustein befindet, werden in 
Kooperation mit dem 
Ausländeramt weitere Schritte in 
Richtung Aufenthalt vereinbart. 
Diese sind durch sogenannte 
Integrationsvereinbarungen und 
Integrationsfahrpläne festzuhalten. 
Details zur Dokumentation und zur 
Umsetzung sind in der 
Kooperationsvereinbarung 
geregelt. 
Beim nachweislichen Ausbleiben 
des Beratungserfolges in jedem 
der für die Dokumentation und 
Verfolgung der erbrachten 
Leistungen relevanten Bausteine 
innerhalb eines Förderjahres 
erfolgt durch die 
Ausländerbehörde der Ausschluss 
des Teilnehmenden  aus dem 
Programm. 
- Steigerung der Motivation in 
programmrelevanten Bereichen und 
sichtbare Ausweitung von 
Verbindlichkeit 
- Reduzierung der Fehlstunden 
beim Schulbesuch 
- Sensibilisierung der Eltern für 
Bildung, Ausbildung und Arbeit 
- Motivation für Schul- und 
Ausbildungsmaßnahmen sowie 
Kitaplatzsuche 
- Aktive Mithilfe der 
Betroffenen bei der Klärung ihrer 
Identität und Passbeschaffung 
- Straffreies Verhalten durch 
engmaschige Begleitung und 
Entwicklung einer 
Lebensperspektive sowie durch 
Therapie 
- Aktive Arbeitssuche durch 
Anbindung an die Agentur für Arbeit 
- Aktive Mithilfe bei der Klärung 
gesundheitlicher Probleme 
Abhängig von der Stufe, auf der sich 
die beratende Person (oder 
Personengruppe) im jeweiligen 
Baustein befindet, werden in 
Kooperation mit dem Ausländeramt 
weitere Schritte in Richtung 
Aufenthalt vereinbart. Diese sind 
durch sogenannte 
Integrationsvereinbarungen und 
Integrationsfahrpläne festzuhalten. 
Details zur Dokumentation und zur 
Umsetzung sind in der 
Kooperationsvereinbarung geregelt. 
Beim nachweislichen Ausbleiben 
des Beratungserfolges in jedem der 
für die Dokumentation und 
Verfolgung der erbrachten 
Leistungen relevanten Bausteine 
innerhalb eines Förderjahres erfolgt 
durch die Ausländerbehörde der 
Ausschluss des Teilnehmenden  
aus dem Programm.

Beschlussvorlage Rat

12019 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2254/2023 
Freigabedatum 
14.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Befristete Verlängerung des Förderprogrammes im Rahmen des Programmes 
"Bleibeperspektive in Köln" mit Trägerbindung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat nimmt den Evaluationsbericht zum Förderprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“ zur 
Kenntnis (Anlage 1)  
 
und beschließt die Verlängerung des Förderprogrammes bis zum 31. Dezember 2025 in ge-
änderter Fassung (Anlage 2). 
 
Der Rat erkennt den Bedarf in Höhe von jeweils für 2024 und 2025 in Höhe von 396.000 Euro 
für die Verlängerung des Förderprogrammes an. 
 
 
Integrationsrat 14.11.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  396.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    396.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
I. Kooperation mit den Trägern auf der Grundlage des Förderprogramms  
 
Das Bleiberechtsprogramm ist erfolgreich und hat das prognostizierte Ergebnis ü bertrof-
fen.  
 
Im Förderzeitraum Mai 2021 -Mai 2023 konnten insgesamt 469 Aufenthaltstitel erteilt wer-
den. In 124 Fällen erfolgte zuvor eine Beratung durch einen der kooperierenden Träger.  
 
Damit wurde die in der Ratsvorlage aus Mai 2021 (Session -Nr. 3534/2020) kalkulierte 
Zielmarke zum Bleiberechtsprogramm mit 100 Titelerteilungen pro Jahr und damit 
900.000 Euro (netto) jährlichen Einsparungen an Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 
Leistungen deutlich übertroffen. 
 
Die Kooperation mit den unabhängigen Bera tungsstellen der Träger stellt im Bleiberechts-
programm eine wichtige Säule dar, die maßgeblich zum Erfolg beiträgt. Sie ergänzt die

3 
Arbeit der Verwaltung sinnvoll zu Gunsten des Programmerfolges. Ohne die Kooperation 
mit den freien Trägern, könnte deutlich  weniger Personen im Bleiberechtsprogramm eine 
Beratung und Begleitung angeboten werden.  
 
Im Förderzeitraum haben insgesamt 2.108 Personen am Bleiberechtsprogramm teilge-
nommen. Jedem Teilnehmenden wird angeboten, sich durch die Ausländerbehörde oder 
durch die Beratungsstellen der freien Träger beraten und unterstützen zu lassen, um die 
gesetzlichen Bleiberechtskriterien zu erfüllen. Die Inanspruchnahme des Beratungs - und 
Unterstützungsangebotes ist freiwillig und wird von den Teilnehmenden gut angenommen. 
In 124 Fällen, konnte das Beratungsangebot der freien Träger zu einer Erteilung eines 
Aufenthaltstitels führen. Es befinden sich außerdem weitere 254 Personen bei den freien 
Trägern in Beratung, die bereits eine Chancenaufenthaltsrecht erhalten haben oder dies 
perspektivisch erhalten können. 
 
Die Unterstützung erfolgt in Bezug auf die sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integra-
tion mit dem Fokus auf eine Aufenthaltsverfestigung.  
 
Die Sachbearbeiter*innen des Ausländeramtes und die sozialpädagogischen Betreuer*in-
nen standen im Programm in einem regelmäßigen Austausch über den Fortschritt der In-
tegrationsleistungen der betreuten Personen. Der Fortschritt der Integrationsleistung 
wurde durch die Träger an Hand des sog. Bausteinsystems (gemäß Nr. 8 der För derricht-
linie) dokumentiert. Fehlende Mitwirkung führte zum Ausschluss aus dem Programm.  
 
Für 25 % der Teilnehmenden konnte außerdem begleitend ein Integrationsfahrplan oder 
eine Integrationsvereinbarung geschlossen werden, um die Nachhaltigkeit der Integrati-
onsauflagen zu sichern. 
 
Das Bleiberechtsprogramm profitiert von der Kooperation mit den freien Trägern auch bei 
der Reflexion und Entwicklung des Programms. Es findet ein regelmäßiger Austausch 
zwischen den freien Trägern und der Verwaltung in de n sogenannten Lenkungskreissit-
zungen statt, in dem wichtige Impulse zur Verbesserung des Programms aufgenommen 
und diskutiert und angemessene Reaktionen auf Gesetzesänderungen erarbeitet werden.  
 
Die konkreten Ergebnisse der Kooperation mit den freien Trä gern im Bleiberechtspro-
gramm können dem Evaluierungsbericht in Anlage 1 entnommen werden.  
 
 
II. Änderungen des Förderprogramms  
 
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen im Förderprogramm vor (Vergleich Synopse 
in Anlage 3): 
 
 
1) Nr. 1 des Förderprogramms wird dahingehend geändert, dass agisra e.V. als Zu-
wendungsempfänger ausscheidet und nur noch die vier verbliebenen Träger ge-
nannt werden. 
 
Begründung: 
 
agisra e:V. ist auf eigenen Wunsch am 01.April 2022 aus dem Programm ausge-
schieden.  
 
2) Nr. 7 des Förderprogramms wird dahingehend geändert, dass die Förderung noch 
einmal für einen Förderzeitraum von zwei Jahren mit Trägerbindung erfolgt.  
 
Begründung:

4 
Mit Einführung des gesetzlichen Chancenaufenthaltsrechts (Chancen -AE) für lang-
jährige Geduldete (§ 104c Aufenthaltsgesetz) im Januar 2023 haben sich die ge-
setzlichen Rahmenbedingungen im Bleiberechtsprogramm geändert. Ziel der Ge-
setzesänderung ist die Förd erung einer nachhaltigen Integration von langzeitgedul-
deten Personen, welche sich zum Stichtag 31.Oktober 2022 seit mindestens fünf 
Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die 
Dauer von 18 Monaten ausgestellt und soll im  Idealfall in die Erteilung eines ge-
setzlichen Bleiberechts münden. Sollten nach 18 Monaten die gesetzlichen Bleibe-
rechtsvoraussetzungen jedoch nicht erreicht werden, würde die Person wieder in 
die Duldung zurückfallen.  
 
Damit ist das Ziel des neuen Geset zes und das Ziel des Bleiberechtsprogramms in 
seinem Kern identisch. Durch das neue Gesetz wird den potentiell begünstigten 
Personen durch den Gesetzgeber jedoch mehr Zeit eingeräumt, den Nachweis 
über die gesetzlichen Bleiberechtskriterien zu erbringen, w as unmittelbare Auswir-
kungen auf das Bleiberechtsprogramm und die Beratungsleistung der Träger hat. 
Zum Zeitpunkt des letzten Ratsbeschlusses zum Förderprogramm im Jahr 2021 
konnte diese gesetzliche Neuerung noch keine Berücksichtigung finden.  
 
Insgesamt befinden sich unter den Teilnehmenden am Bleiberechtsprogramm rund 
1.100 Personen, die potenziell die Voraussetzungen für ein Chancenaufenthalts-
recht erfüllen. Aktuell (Stand August 2023) wurden im Rahmen des Bleiberechts-
programms rund 770 Anträge auf Erteilung eines Chancenaufenthaltsrechts ge-
stellt. Hiervon konnten bereits 500 Anträge positiv beschieden und entsprechende 
Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Von den potentiell begünstigten Personen be-
finden sich circa 50 % in sozialpädagogischer Beratung, d avon 254 Personen bei 
den kooperierenden Trägern.  
 
Die Gesetzesänderung bewirkt, dass die Programmteilnehmer nach Erhalt Ihrer 
Chancen-AE für 18 Monate nicht mehr verpflichtet sind, beim Ausländeramt regel-
mäßig vorzusprechen und ihre Integrationserfolge i n Bezug auf die gesetzlichen 
Bleiberechtkriterien nachzuweisen. Dies wird aus Sicht der Verwaltung als erhebli-
cher Nachteil und als eine mögliche Gefährdung des Programmerfolgs bewertet. 
Hingegen kann durch die Fortsetzung der Kooperation mit den vier gena nnten Trä-
gern erreicht werden, dass die geschaffene Vertrauensbasis zwischen Teilneh-
mer*innen und Berater*innen auch während dieses 18 -monatigen „Bewährungs- 
und Entwicklungszeitraums“ fortbesteht und kontinuierlich an den bestehenden 
Problemlagen gearbeitet wird. Ein Abbruch dieser Beratungen der Teilnehmenden 
als Folge einer freien Trägerausschreibung würde hingegen den angestrebten Er-
folg gefährden, da bereits bestehende langfristige Beratungsbeziehungen beendet 
werden müssten.  
 
Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen durch gesetzliche Vorgaben 
empfiehlt die Verwaltung, das Programm für weitere 2 Jahre mit Trägerbindung 
fortzuschreiben. 
 
 
3) Nr. 8 des Förderprogramm wird dahingehend geändert, dass das aktuelle Bau-
steinsystem zur Dokumentation der Integ rationsfortschritte aufgehoben wird. In 
den ersten sechs Monaten des Förderzeitraums werden Verwaltung und Träger 
ein neues Dokumentationssystem erarbeiten. Dies soll maßgeblich auf der Anzahl 
der tatsächlich erteilten Aufenthaltstitel und der erfolgreiche n Überleitungen aus ei-
nem Chancenaufenthaltsrecht in ein gesetzliches Bleiberecht basieren.  
 
Das auf die neue Gesetzessituation angepasste Dokumentationssystem wird bis 
Mitte 2024 vorgelegt und verwaltungsintern abgestimmt. Das Dokumentations -sys-

5 
tem wird eine differenzierte Evaluierung der wirtschaftlichen Auswirkungen der För-
derung ermöglichen und Langzeiteffekte berücksichtigen. Die Evaluierung findet so 
rechtzeitig statt, dass eine etwaige Fortsetzung der Förderung als offene Förde-
rung ohne Trägerbindung möglich ist.  
 
 
Begründung: 
 
Das Bausteinsystem erwies sich für die Kommunikation zwischen Sachbearbeiten-
den im Ausländeramt und beratenden Personen der freien Träger als wichtiges 
Leitinstrument. Die systematische Erfassung der durch die Träger dokumenti erten 
Bausteine, die für eine statistische Auswertung notwendig gewesen wäre, erwies 
sich jedoch als zu aufwändig und wäre in einem erheblichen Maße zu Lasten der 
Sachbearbeitung und damit der Förderung der Menschen und der Titelerteilungen 
gegangen. Die ausführliche Erfassung der Dokumentationen der Bausteine wurde 
daher durch die Verwaltung zugunsten der Sachbearbeitung aufgegeben.  
 
Zusätzlich entfiel im Januar 2023 mit Einführung des gesetzlichen Chancenaufent-
haltsrecht die rechtliche Grundlage der Doku mentation durch das Bausteinsystem, 
da nach Erteilung einer Chancenaufenthaltserlaubnis die Mitwirkung der Teilneh-
menden durch das Ausländeramt erst wieder nach 18 Monaten beurteilt und mit 
gesetzlichen Konsequenzen geahndet werden darf. Ab diesem Zeitpunk t entfiel für 
die Verwaltung der gesetzliche Spielraum für eine „Kontrolle“ und Bewertung von 
Teilerfolgen. Mit den Trägern soll daher in den ersten sechs Monaten der Fortset-
zung des Förderprogramms (also in 2024) ein praxistauglicheres und auf die neue 
Gesetzessituation angepasstes Dokumentationssystem erarbeitet werden. Maß-
geblich soll hierbei auf die konkrete Titelerteilung abgestellt werden, da diese allein 
zu der mit der Integrationsleistung angestrebten finanziellen Unabhängigkeit und 
damit zu den anvisierten finanziellen Einsparungen von Sozialleistungen führt.  
 
 
III. Finanzierung des Förderprogramms 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 
396.000 Euro in 2024 steht im Teilergebnisplan des Ausländeramtes in der Produkt-
gruppe 0209 - Ausländerwesen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen im Haus-
haltsjahr 2024 zur Verfügung. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird 
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
Bei der Förderung handelt es sich um eine Stellenförderung. Zuwendungen werden zur 
Deckung von Personalkosten, sowie mit der Stellenförderung zusammenhängende Sach -
Einzelkosten und Gemeinkosten des Zuwendungsempfängers für das abgegrenzte Vorha-
ben einer Programmförderung gewährt.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Evaluierungsbericht  
Anlage 2 Förderprogramm 
Anlage 3 Synopse Änderungen Förderprogramm

Beratungsverlauf (4)

14.11.2023 Integrationsrat
TOP 8.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2254/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
13.07.2023 10:50