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BKA 0817

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 16.06.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 27.10.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 27.10.2023, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 16.06.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift_BKA_16.06.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 16.06.2023)

618 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0817 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 06.09.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 27.10.2023 2 beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses vom 16.06.2023 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift_BKA_16.06.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift_BKA_16.06.2023)

79017 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
167. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am Freitag, dem 16. Juni 2023, 
von 09:00 Uhr bis 12:25 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1  Feststellung der Tagesordnung 6 
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beratungsreihenfolge der 
Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu tauschen. 
2  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der  
166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023 6 
Drucksache Nr. BKA 0806 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über seine 
166. Sitzung einstimmig. 
3  Neue Leitentscheidung: Beteiligung zu den Entwürfen der Entscheidungssätze 6  
Vortrag von Dr. Alexandra Renz (MWIKE) 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
3.1  Stellungnahme zur Leitentscheidung 14 
Drucksache Nr. BKA 0815 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Stellungnahme gegen die Stimmen 
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Jutta Schnütgen-Weber 
(Naturschutzverbände) zur Kenntnis. 
5  Tagebau Garzweiler II: Abraumbilanzierung – Bericht Verbringung von 
Abraummassen in andere Bereiche 14 
Vortrag von Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) 
Drucksache Nr. BKA 0809 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen gegen die Stimmen 
von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 3 – 
4  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II einschließlich der Änderung  
der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf – 
hier: Beschluss zur Erstellung eines Braunkohlenplan-Vorentwurfs 18 
Drucksache Nr. BKA 0808 
Der Braunkohlenausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
1. Bei Enthaltung von Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzver-
bände) nimmt der Braunkohlenausschuss die Angaben zur 
überschlägigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit ein-
schließlich Umweltprüfung zur Änderung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II 1995 einschließlich Änderungen bezüglich der 
Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplans 
Frimmersdorf zur Umsetzung des vorgezogenen Kohleaus-
stiegs 2030 der RWE Power AG zur Kenntnis. 
2. Gegen die Stimmen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) und bei 
Enthaltung von Dieter Spalink (SPD) nimmt der Braunkohlen-
ausschuss die aktuelle Vorhabenbeschreibung der RWE 
Power AG zum Abbauvorhaben Garzweiler nochmals zur 
Kenntnis (Schreiben der RWE Power AG vom 24.10.2022, 
Vorstellung in der 165. BKA-Sitzung, modifiziert in TOP 4 der 
166. BKA-Sitzung). Auf dieser Grundlage beauftragt der 
Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln, mit 
der Erarbeitung eines Vorentwurfes zur Änderung des 
Braunkohlenplanes Garzweiler II einschließlich der im Bereich 
Frimmersdorf vorzunehmenden Anpassungen zu beginnen. 
3. Gegen die Stimmen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) sowie 
bei Enthaltung von Dieter Spalink (SPD) und Jutta Schnütgen-
Weber (Naturschutzverbände) beauftragt der Braunkohlen-
ausschuss die Regionalplanungsbehörde mit der Erstellung 
eines Vorentwurfs für die Änderung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf 
vorzunehmenden Anpassungen. 
4. Bei Enthaltung von Manfred Krause (GRÜNE) und Ute 
Sickelmann (GRÜNE) beauftragt der Braunkohlenausschuss die 
Regionalplanungsbehörde, die Vorhabensbeschreibung nach 
Vorliegen der Leitentscheidung 2023 auf deren Vereinbarkeit zu 
prüfen. Mögliche Änderungen sollen im Rahmen der 
Vorentwurfserstellung dem Arbeitskreis Garzweiler zur 
Beschlussfassung vorgelegt werden.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 4 – 
Sodann stimmt der Braunkohlenausschuss dem so geänderten Beschluss-
vorschlag gegen die Stimme von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) bei 
Enthaltung von Dieter Spalink (SPD) und Jutta Schnütgen-Weber 
(Naturschutzverbände) zu. 
6  Vorstellung Rahmenplan Hambach 19 
Vortrag von Matti Wirth (NEULAND HAMBACH GmbH) 
Drucksache Nr. BKA 0814 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
7  Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept: schriftlicher Bericht über die 
Konstituierung der Steuerungs- und Lenkungsgruppe sowie deren Tätigkeit 21  
Drucksache Nr. BKA 0813 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
8  Vorstellung der Grundwasser-Flurabstandsprognose im Tagebaueinzugsgebiet 22  
Vortrag von Dr. Anke Boockmeyer (LANUV) 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9  Anfragen 
9.1  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022:  
Warum Lützerath nicht doch erhalten? 23 
Drucksache Nr. BKA 0807 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9.2  Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023:  
Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal  
neu denken 24 
Drucksache Nr. BKA 0810 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 5 – 
9.3  Anfrage der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion: Befüllung der Restseen 
Hambach und Garzweiler, Interview mit Umweltminister Krischer am 
27. April 2023 24 
Drucksache Nr. BKA 0811 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9.4  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum 
Reviervertrag 2.0 24 
Drucksache Nr. BKA 0812 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
10 Mitteilungen 
10.1  der Bezirksregierung 25 
10.2  des Vorsitzenden 25 
 
* * *

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 6 – 
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ein-
ladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.  
1  Feststellung der Tagesordnung 
Der Braunkohlenausschuss kommt überein, die Beratungsreihenfolge der Tages-
ordnungspunkte 4 und 5 zu tauschen. 
2  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des 
Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023  
Drucksache Nr. BKA 0806 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über seine 166. Sitzung 
einstimmig. 
3  Neue Leitentscheidung: Beteiligung zu den Entwürfen der Entscheidungssätze 
Vortrag von Dr. Alexandra Renz (MWIKE) 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) erläutert, die Leitentscheidung sei noch nicht fertiggestellt, weil 
das Ministerium die mehr als 1.000 Stellungnahmen bis zum Ende der Sommerferien noch 
auswerte. Sie könne sich auch in der noch ausstehenden Ressortabstimmung nach dem Ende 
der Sommerferien verändern. Der Braunkohlenausschuss habe nun zwei Wochen Gelegenheit, 
Rückmeldungen zu geben. 
Vorsitzender Stefan Götz kündigt an, in der Sondersitzung des Ältestenrates am 26. Juni eine 
Stellungnahme zur Leitentscheidung zu erarbeiten. Anregungen sollten im Vorfeld entweder 
über die Fraktionen oder direkt an ihn kommuniziert werden. 
Ulrich Göbbels (FDP)  möchte wissen, wann das Ende der Umsiedlung nach Entscheidungs-
satz 5 Abs. 2 erreicht werde.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 7 – 
Harald Zillikens (CDU) beklagt in der Leitentscheidung eine Vermengung der Zuständigkeiten 
des Braunkohlenausschusses und des Regionalrates. 
Christian Vossler (IHK) moniert, dass die Leitentscheidung nicht auf Flächen für Gewerbe und 
Industrie eingehe, weil der Strukturwandel so nicht gelingen könne. 
Rainer Thiel (SPD) möchte wissen, ob die bisherige Leitentscheidung fortgelte, sofern sie nicht 
geändert werde, worum es sich bei „enkelgerechter Landwirtschaft“ handele, und wünscht sich 
eine Klarstellung zur Notwendigkeit der Rheinwassertransportleitung. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) verweist zum Ende der Umsiedlung auf die Stellungnahme der 
Kommune, die sich einen möglichst langen Umsiedlungszeitraum wünsche; allerdings sollte 
sich die Region ihrer Ansicht nach für einen früheren Neuanfang aussprechen. Sodann führt 
sie aus, das Ministerium übe die Fachaufsicht gegenüber dem Braunkohlenausschuss aus. Die 
Regionalplanung liege bei den Regionalräten. Über Strukturwandel und Förderung entschie-
den die Mittelgeber. Gleichzeitig solle die Leitentscheidung die akut anstehenden Fragen be-
antworten, was zwangsläufig zu einer Vermengung führe, zumal es sich auch um eine politische 
Leitentscheidung handele.  
Über die Rekultivierung im Rahmen der Braunkohlenplanung schaffe man Ausgangspunkte für 
die anschließend vom Regionalrat zu planende Landschaftsgestaltung wie etwa für den Bio-
topverbund in gewissem Umfang. Sie bedaure, dass sich der Begriff der „Arche Noah“ zu einem 
Schreckbegriff entwickelt habe, denn die Landesregierung strebe bei der Rekultivierung einen 
ausgewogenen Mix an. Die Rheinwassertransportleitung sei gesetzt und müsse daher nicht 
explizit in der Leitentscheidung erwähnt werden, denn wer die Seen wolle, müsse zwingend 
Rheinwasser zuführen. 
RD Sascha Wisniewski (MWIKE)  unterstreicht, gegenwärtig werte die Landesregierung das 
Beteiligungsverfahren aus, sodass sich der Entwurf noch verändern könne, zumal auch die Res-
sortabstimmung ausstehe. Die Landesregierung werde klarstellen, dass die Leitentscheidung 
2021 fortgelte, sofern sie nicht verändert werde, was auch für die Rheinwassertransportleitung 
gelte, auf deren Notwendigkeit die Landesregierung an verschiedenen Stellen hinweisen 
werde. Enkelgerechte bedeute nachhaltige Landwirtschaft. 
Josef Johann Schmitz (SPD) wendet ein, ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die 
Anfrage seiner Fraktion wüssten wohl doch nicht alle Ministerien, dass die Rheinwassertrans-
portleitung gesetzt sei. Er spricht sich dafür aus, die Leitentscheidung umfassend zu formulie-
ren, um Interpretationsspielräume und Missverständnisse zu vermeiden. Daher möge die neue 
Leitentscheidung auch beinhalten, was denn nun fortgelte; alles andere hielte er für verantwor-
tungslos und bewusst irreführend.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 8 – 
Was die Landesregierung heute vorlege, reiche ihm nicht aus; hätte er doch erwartet, über 
einen fertigen Entwurf zu beraten. Auf diesen Umstand ziele auch der Antrag unter Tagesord-
nungspunkt 3.1 ab, weil die dort genannten wichtigen Punkte unbedingt in die Leitentschei-
dung aufgenommen werden müssten. 
Dr. Maria Schoeller (CDU) verweist auf Unsicherheiten beim Tagebau Hambach, ob sich also 
etwa die Bestimmungen zum Restsee auch auf Hambach bezögen oder ob die Kommune aktiv 
werden müsse. Sie wünsche sich daher eine übersichtliche Synopse als Arbeitsgrundlage. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) gibt die Befürchtung der Umsiedlungsdörfer wieder, dass die-
jenigen, die noch nicht umgesiedelt worden seien, zukünftig nicht mehr an der Transformation 
teilhaben könnten. Daher wünschten sie sich die Möglichkeit, sich noch zu einem späteren 
Zeitpunkt doch für eine Umsiedlung zu entscheiden. Insofern spreche man auch nur über eine 
Option für diese Menschen mit einer überschaubaren Zahl von Immobilien. Darüber hinaus 
bestehe allgemein die Sorge, mit dem Ende der Umsiedlung RWE vorzeitig aus der Verantwor-
tung für die neuen Orte zu entlassen. Es gehe aber nicht an, an den neuen Orten zu sparen. 
Die Ministerin habe in Erkelenz zugesagt, im Vorwort die Sozialverträglichkeit zu erwähnen, die 
in einem gesonderten Verfahren geregelt werden solle. 
Bernd Roland Essler (AfD)  spricht von der vorzeitigen weitreichenden Vernichtung der Ar-
beitsplätze und vermisst eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Konsequenzen, die 
eine entsprechende Strategie schuldig bleibe, zumal es sich bei der Förderkulisse um die An-
gelegenheit des Landes handele, die für die Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet sein müsse 
und sich nicht nur auf sowieso vorgesehene Infrastrukturmaßnahmen im weitesten Sinne be-
schränken dürfe. 
Die Kommunen verfügten zudem gar nicht über die notwendigen Flächen, zumal viele Flächen 
nach wie vor dem Bergrecht unterlägen und es noch unklar sei, wann sie wieder der Planungs-
hoheit der Kommunen unterfielen. Die Leitentscheidung müsse also eine Aussage dazu ent-
halten, wie die Landesregierung diese negativen Folgen abfangen wolle. 
Dieter Spalink (SPD) unterstreicht, die Entlassung der Flächen aus dem Bergrecht müsse in 
der Leitentscheidung geregelt werden. Auch spreche der Entwurf von grundsätzlich 400 m Ab-
stand zu den fünf Dörfern und von 500 m zu Holzweiler, aber die Dörfer brauchten Verlässlich-
keit und klare Regelungen. Zudem werde der Abstand in Keyenberg schon unterschritten, was 
bei den anderen Dörfern vermieden werden müsse. Nach der aktuellen Leitentscheidung dürfe 
der Verschub von Abraum nicht zulasten der Wiedernutzbarmachung von Garzweiler II erfol-
gen, was unbedingt in die neue Leitentscheidung aufgenommen werden müsse.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 9 – 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) stellt klar, selbstverständlich habe die alte Leitentscheidung Be-
stand, soweit nichts Neues geregelt werde. Die Landesregierung werde eine geeignete Variante 
finden, um darauf hinzuweisen, was konkret fortgelte, und Missverständnisse zu vermeiden. 
Die Sozialverträglichkeit finde sich bereits im Entscheidungssatz 5. Sie halte es für denkbar, in 
der Vorbemerkung einen Auftrag für das Auslaufen der Umsiedlung zu formulieren. Dafür 
brauche es ein neues Regelungsregime, weil man wie auch für die Umsiedlung selbst einen 
Rahmen für ihr Ende setzen müsse. 
Alle bewege die Frage nach den Arbeitsplätzen, weshalb man die vielen guten Fördermittel 
nicht „verplempern“ dürfe, sondern damit einen wegbrechenden Wirtschaftszweig ersetzen 
müsse. Da die Leitentscheidung aber schnell zur Verfügung stehen solle, könne sie nicht das 
große Thema des Strukturwandels aufgreifen; gehe es doch vor allem um die Raumordnung. 
Bei den Flächen für den Strukturwandel sehe schon der LEP Regelungen für das Rheinische 
Revier vor, die der neue Regionalplan übernehme. Auch hier müsse man darauf aufpassen, 
nicht alle rechtlichen Zuständigkeiten miteinander zu vermischen, was sehr komplex würde. 
Insofern halte sie es nicht für sinnvoll, wenn die Leitentscheidung Aussagen zu zusätzlicher 
Wirtschaftsflächenentwicklung beinhaltete. Mit seinem neuen Regionalplan werde der Regio-
nalrat ein gutes Angebot machen.  
Selbstverständlich steht es dem Braunkohlenausschuss frei, der Landesregierung eine entspre-
chende Rückmeldung zu geben. Einen fertigen Entwurf vorzulegen, hätte nach ihrer Einschät-
zung eine Verzögerung von vier bis fünf Monaten bedeutet. Die Landesregierung wolle aber 
die Regionalplanung noch in dieser Legislaturperiode abschließen können und gleichzeitig die 
Gremien so gut wie möglich beteiligen, anstatt ihnen eine fertige Leitentscheidung zu präsen-
tieren. 
Michael Hildemann (SPD) weist darauf hin, nach Entscheidungssatz 2 Abs. 3 werde „vor al-
lem“ das östliche Restloch verfüllt, sodass sich ihm die Frage stelle, ob damit „vorrangig“ ge-
meint sei. Die Ministerin habe ursprünglich eine möglichst breite Beteiligung vor Veröffentli-
chung der Entwürfe der Entscheidungssätze angekündigt. Dass die gewählten Gremien nun in 
Sondersitzungen in sehr kurzer Zeit bis zur Sommerpause ihre Meinung äußern müssten, habe 
damit gar nichts zu tun. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände)  gibt zu bedenken, zwar müssten Begriffe 
wie die klimaresiliente Gewässerentwicklung oder das Leitbild der naturnahen Seen noch kon-
kretisiert werden, aber der Entwurf enthalte die wichtigen Punkte. Bei enkelgerechter Landwirt-
schaft handele es sich um nicht hochintensive, die nämlich die Böden und das Wasser zu stark 
belaste. Auch die Naturschutzverbände kritisierten den Entstehungsprozess der Leitentschei-
dung, die sich eine Bürgerbeteiligung, die Beteiligung der Gremien und vor allem des Parla-
ments gewünscht hätten. Diesbezüglich vermisse sie die Initiative sämtlicher Parteien.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 10 – 
Peter Feron (CDU) meint, die Leitentscheidung stehe zwischen einer politischen Meinungsäu-
ßerung der Landesregierung und der Vorgabe für die Braunkohlenplanung. Mit Blick auf die 
Verfassung müsse der Braunkohlenausschuss letztlich abwägen, weshalb er auf die höchstrich-
terliche Rechtsprechung zu Enteignungen verweise, um die Braunkohlenpläne rechtssicher auf-
zustellen. 
Beim Fortbestand älterer Entscheidungen möge man auch an die Braunkohlenplanung denken 
und etwa verbindlich festgelegte wasserwirtschaftliche Oberziele unangetastet lassen. Die Lei-
tentscheidung 2021 hebe die Bedeutung der Tagebauumfeldverbünde für die regionale Pla-
nung hervor, wohingegen der Entwurf viele Wünsche und Erwartungen an den Raum formu-
liere, die kaum erfüllt werden könnten. Die Planung der Tagebauumfeldverbünde müsste also 
auch zukünftig eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung darstellen. 
Christian Vossler (IHK) wendet ein, der Entwurf hebe Flächen für die Landwirtschaft, für er-
neuerbare Energien und Biotopverbünde hervor, sodass sich ihm nicht entschließe, warum das 
nicht auch für Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung möglich sei, mit der man über den 
endogenen Strukturwandel ohne Fördermittel Arbeitsplätze schaffe. Er halte es für wichtig, Flä-
chen für Gewerbe und Industrie als explizite Möglichkeit der Flächenentwicklung zu erwähnen, 
damit der nachhaltige Strukturwandel gelinge. 
Rainer Thiel (SPD) wirft die Frage auf, ob man denn überhaupt deutlich früher aus der Braun-
kohlegewinnung aussteigen und die Region trotzdem sicher mit Energie versorgen könne, wo 
man doch über Jahrzehnte hinweg intensiv in Landschaft, Natur und Siedlungen eingegriffen 
habe, um gerade die Energiesicherheit als überragendes Ziel herzustellen. Tatsächlich hätten 
Kraftwerksblöcke wieder hochgefahren und Energielieferungen aus fossilen Energieträgern 
weltweit eingekauft werden müssen. Dabei denke er auch an das Signal der Versorgungssi-
cherheit für den Wirtschaftsraum. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) hält neben der Wasserwirtschaft die Verteilung der Massen und 
des Löss zwischen den beiden Tagebauen und den anderen Rekultivierungsstellen im Rheini-
schen Revier für am schwierigsten. Das Land müsse stets eine Lösung für den gesamten Raum 
finden. Im Tagebau Garzweiler würden Massen genutzt, um das östliche Restloch zu verfüllen, 
aber auch für andere Rekultivierungsbaustellen. Möglicherweise gelinge es, im Einzelfall noch 
Massen einzusparen. Ohne Hambach infrage zu stellen, könne man auch darüber nachdenken, 
ob überall wieder Löss in dieser Höhe vorhanden sein müsse. Diesbezüglich komme auch noch 
einiges auf den Braunkohlenausschuss zu, der sich um die gesamte Region kümmere. Es gelte 
jedenfalls, nirgendwo eine Ödnis oder eine nicht nutzbare Fläche zurückzulassen. 
Dem Landtag berichte die Landesregierung regelmäßig im Ausschuss für Landesplanung, der 
durchaus über die Leitentscheidung diskutiere. Alte Braunkohlenplänen sähen mitunter auch

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 11 – 
die Rekultivierung von Wirtschaftsflächen vor, sodass der Braunkohlenausschuss auch heute 
so verfahren könnte. Sie erkenne bislang noch keine Notwendigkeit für eine industriepolitische 
Aussage. Sie entgegnet Rainer Thiel, mit dem Wind-an-Land-Gesetz habe die SPD-geführte 
Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien mit sehr engen Zeitplänen stark an-
geschoben, was die energiepolitischen Erwartungen für die Zukunft ab 2025 und die energie-
politische Ausgangslage deutlich verändere. Aus diesem Grund habe die Landesregierung ent-
schieden, in für die Bundesrepublik verträglicher Weise bis zum Jahr 2030 aus der 
Kohleverstromung auszusteigen. 
RD Sascha Wisniewski (MWIKE) beantwortet die Frage von Michael Hildemann, die Formu-
lierung „vor allem“ beruhe auf dem Umstand, dass die Massen nicht nur für das östliche Rest-
loch, sondern auch im Kippenbereich benötigt würden. 
Dieter Spalink (SPD) erinnert an die Beantwortung seiner Fragen. 
Bernhard Conzen (Rheinischer Landwirtschaftsverband) erläutert, bei enkelgerechter Land-
wirtschaft handele es sich um eine ideologiefreie nachhaltige Landwirtschaft für die kommen-
den Generationen. Sodann wirft er die Frage auf, warum die Leitentscheidung einen Biotopver-
bund vorsehe, wenn doch die Planungshoheit wie dargestellt beim Regionalrat liege. Nach 
dem Plan des LANUV gebe es in der Region einen Flächenanspruch von ca. 59.000 ha für einen 
Biotopverbund, und zwar ohne die Gewässerränder mit einer möglichen Breite von ca. 320 m, 
sodass noch ca. 40.000 ha hinzukämen. Vor diesem Hintergrund frage er sich was man neben 
dem Anspruch auf eine nachhaltige Landwirtschaft und die ordentliche Rekultivierung eigent-
lich sonst noch alles entwickeln wolle. 
Horst Lambertz (GRÜNE)  möchte wissen, inwieweit sich der Braunkohlenausschuss darauf 
verlassen könne, dass der vorgelegte Entwurf nicht durch andere Ministerien abgeändert 
werde, weil er auf Basis der sechs Leitsätze in seiner Sitzung am 26. Juni verlässlich seine Stel-
lungnahme abgeben können müsse. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) antwortet, auch andere Ressorts verfolgten die Zielsetzung, die 
Region zu unterstützen, sodass sie Änderungen nicht ausschließen könne. Dabei verfolge die 
Landesregierung nicht das Ziel, anderen ihre Ideen überzustülpen. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) fragt nach der Möglichkeit, Entscheidungssatz 5 Abs. 1 Satz 2 
wie folgt zu formulieren „In Folge werden die Umsiedlungen sozialverträglich und nach Mög-
lichkeit vorzeitig beendet“, um anschließend die Möglichkeiten nicht in der Leitentscheidung, 
sondern in einem gesonderten Anhang aufzuführen. In Bezug auf Abs. 2 weist er darauf hin,

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 12 – 
man spreche nicht über Erkelenz-Nord, sondern über die neuen Umsiedlungsstandorte, die 
man dann auch so benennen möge. 
Manfred Krause (GRÜNE) erkennt in den Entscheidungssätzen wichtige Anregungen, die man 
nun genauer prüfen müsse. Er erwarte nähere Erläuterungen zu den Entscheidungssätzen, um 
ihre Auslegung zu konkretisieren und ihre Ziele sicherzustellen, und begrüßt die Darstellung 
der fundamentalen Aufgabe, das Energiesystem zu verändern. Allerdings lasse der Antrag un-
ter Tagesordnungspunkt 3.1 die dramatische Klimaentwicklung, die internationalen Beschlüsse 
und die daraus folgenden Konsequenzen für die nationale Energiepolitik unberücksichtigt. Vor 
diesem Hintergrund müsse man die Leitentscheidung aber begreifen und den vorzeitigen Aus-
stieg aus der Braunkohleverstromung positiv bewerten. Der Bergbautreibende sei mit seinen 
eigenen Überlegungen und Forderungen schon wesentlich weiter als der vorliegende eher 
rückwärtsgewandte Antrag.  
Er bittet die Landesregierung, nach Möglichkeit weitere Zwischenschritte rechtzeitig zu kom-
munizieren, damit sich der Braunkohlenausschuss mit den einzelnen Leitsätzen und ihrer Be-
gründung auseinandersetzen könne. Beim Biotopverbund handele es sich um einen wesentli-
chen Bestandteil der Rekultivierung. 100 ha seien nicht besonders ambitioniert, zumal es auch 
auf die Qualität des Biotopverbundes ankomme. Deshalb möge die Landesregierung in der 
Leitentscheidung bzw. ihrer Begründung näher ausführen, welche Qualität sie schaffen wolle.  
Dirk Brügge kritisiert, es handele sich nicht um ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren, 
weil die Erläuterungen und Konkretisierungen der Entscheidungssätze noch gar nicht vorlägen, 
die später aber handlungsleitend würden. Insofern dürfe man nicht von einer Beteiligung bei 
der Verabschiedung der Leitentscheidung sprechen, zumal man von der hoffentlich letzten 
spreche.  
Wenn die Landesregierung die Zuständigkeit eigentlich beim Braunkohlenausschuss und bei 
den Regionalräten sehe, die sich am LEP orientieren sollten, erschließe sich ihm nicht, warum 
die Landesregierung in Entscheidungssatz 4 die Prämissen für die Raumentwicklung festlege. 
Auch vermisse er den Hinweis darauf, dass es im Raum sehr viel Industrie und insbesondere 
energieintensive Industrie gebe; wie die Landesregierung ihn weiterentwickeln wolle, erkenne 
er nicht. Er stimme mit Dr. Alexandra Renz überein, dass es bei der Leitentscheidung nicht um 
die finanzielle Förderung gehe, die aber gleichwohl Aussagen zur Förderung enthalte, was er 
für inkonsistent halte. 
Andreas Heller (CDU) kritisiert, die Unterlagen für den Braunkohlenausschuss würden zu kurz-
fristig versendet. Der Entwurf der Landesregierung sei inhaltlich dürftig und werde einem Be-
teiligungsverfahren nicht gerecht, wie Dirk Brügge bereits ausgeführt habe. Auch kenne auf-
grund des unvergleichlich intransparenten Verfahrens niemand im Rheinischen Revier den

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 13 – 
Biotopverbund. Er möchte wissen, ob die Landesregierung beabsichtige, sein Konzept in die 
Landesentwicklungsplanung zu überführen. 
Das Rheinische Revier trage zwar die Leitentscheidung mit, weise aber darauf hin, dass die 
Verschiebung des Sees aufgrund des vorzeitigen Tagebauendes zu Härtefällen führe, die zu-
dem die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstbestimmung berührten. Schon bei 
der letzten Leitentscheidung sei dargelegt worden, dass man den Eingriff in dieses Verfas-
sungsrecht für nicht mehr verhältnismäßig halte, weshalb man Härtefallregelungen für einige 
wenige Kommunen gefordert habe. Derselbe Fehler wiederhole sich nun mit Blick auf den zur 
Verfügung stehenden Abraum und die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen. Hier dürfe es 
keine Verlierer geben, was die Leitentscheidung sicherstellen müsse, weil andernfalls Klagen 
der Kommunen gegen die Braunkohlenplanung zu befürchten stünden. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) stellt klar, der Abstand von 400 m behalte Gültigkeit. In einigen 
Fällen gebe es allerdings bereits Betriebspläne, die die Landesregierung nicht aufheben könne. 
Sie sagt die von Hans Josef Dederichs geforderte redaktionelle Änderung der Benennung der 
Dörfer zu. Sie räumt ein, sie kenne die Planung des LANUV zum Biotopverbund nicht. Den 
Biotopverbund auf rekultivierten Flächen zu schaffen, stelle eine Aufgabe des Braunkohlenaus-
schusses dar, der einen zeitgemäßen Plan aufstelle und auch alle anderen Belange berücksich-
tige. Der Braunkohlenplanung schließe sich dann die Regionalplanung an, die später ihrerseits 
Änderungen an der Planung vornehmen könne. 
Sie gibt zu bedenken, es gelte, alle Tagebaue und auch die noch verbleibenden Rekultivie-
rungsbaustellen wiederherzustellen, was nicht zu Nachteilen für alle führen dürfe. Insofern 
könne man nicht einen Tagebau zulasten der anderen bevorzugen, sondern müsse für alle gute 
Lösungen finden. Dem Braunkohlenausschuss falle es zu, die bisherigen Rekultivierungspla-
nungen zu hinterfragen und sie gegebenenfalls anzupassen, ohne neue Nachteile hervorzuru-
fen. 
Eine echte finanzielle Härtefallregelung könne das Land zwar nicht vorsehen, aber im Gesamt-
prozess des Strukturwandels sowie bei den Ideen zur Weiterentwicklung der Region würden 
die Belange der Gemeinden sehr wohl berücksichtigt. In der Region herrsche der Konsens, dass 
für die betroffenen Kommunen im Rahmen der Rekultivierung keine zusätzlichen belastenden 
Regelungen getroffen würden. Dies bedeute, dass selbstverständlich das östliche Restloch ver-
füllt und die Sophienhöhe landwirtschaftlich rekultiviert werde. Insgesamt müsse die Region 
die wechselnde Betroffenheit der Kommunen vernünftig heilen. Sie baue darauf, dass die be-
troffenen Bürgermeister sowie die Regionalräte sehr wohl feststellten, bei welchen Kommunen 
sie nachsteuern müssten, um bei der Rekultivierung zu guten Lösungen zu kommen.  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen 
zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 14 – 
3.1  Stellungnahme zur Leitentscheidung 
Drucksache Nr. BKA 0815 
Horst Lambertz (GRÜNE) erkennt durchaus zustimmungswürdige Punkte wie die Klärung der 
Folgekostenregelung, der Massenbilanz und der Massenverwendung, die möglicherweise auch 
die Leitentscheidung aufnehmen müsse, weil zukünftige Generationen auf diese Basis aufbau-
ten. Der Klimawandel mache zudem das besondere Augenmerk auf die Entwicklung der Was-
serpegel notwendig. Allerdings formuliere die Stellungnahme manches ins Blaue hinein. 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) erläutert, die Befüllung des Restsees erst im Jahr 2036 
liege nicht in der Option begründet, länger Kohle gewinnen zu können, falls die Politik dies 
wünschte, sondern in der Abraumumlagerung innerhalb des Tagebaus Garzweiler. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Stellungnahme gegen die Stimmen der 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutz-
verbände) zur Kenntnis. 
5  Tagebau Garzweiler II: Abraumbilanzierung – Bericht Verbringung von Abraummas-
sen in andere Bereiche 
Vortrag von Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) 
Drucksache Nr. BKA 0809 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) trägt anhand der Präsentation „TOP 5: Tagebau Garz-
weiler II Abraumbilanzierung – Verbringung von Abraummassen in andere Bereiche“ vor. 
Manfred Waddey (GRÜNE) gibt zu bedenken, die seinerzeit errechneten Massen für die Ta-
gebaue Ville und Fortuna-Garsdorf gründeten sich auf die Annahme, dass der Braunkohlenta-
gebau immer weitergehe, um mit dem neuen Abraum die alten Löcher zu verfüllen. Da dies 
nun nicht mehr gelinge, müsse man bei diesen Flächen nach Alternativen suchen und etwa die 
Deponie in Fortuna-Garsdorf für eine großflächige PV-Anlage nutzen. Auch halte er es für we-
nig sinnvoll, intakte Böden aufzubrechen, um Löss zu gewinnen, und damit landwirtschaftliche 
Fläche zu verlieren, um anderswo landwirtschaftliche Flächen herzustellen, die dann vermutlich 
eine geringere Qualität aufweisen dürften.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 15 – 
Horst Lambertz (GRÜNE) weist darauf hin, die Stadt Hürth habe das ihr gehörige Böschungs-
gelände der Ville zwischenzeitlich unter Naturschutz gestellt. Auch gebe es dort ein Naherho-
lungsgebiet, und es fänden sich geschützte Pflanzen. Es erschließe sich ihm also überhaupt 
nicht, warum man dieses Gelände nun noch verfüllen wollte. Darüber hinaus müsste RWE das 
Material lange Zeit zwischenlagern, und es stellte sich die Frage, womit und von wem der rest-
liche Teil dann noch verfüllt werden sollte. Insofern möge man die jahrzehntealten Abschluss-
betriebspläne ändern, RWE von seinen Verpflichtungen freistellen und das frei werdende Ma-
terial anderswo sinnvoller einzusetzen. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) möchte von der Bezirksregierung wissen, ob RWE nach den 
seinerzeitigen Braunkohlenplänen denn gar nicht verpflichtet gewesen sei, die Löcher wieder 
aufzufüllen, oder ob die Behörden RWE weitgehenden Freiraum gewährt hätten, dies beizeiten 
zu tun, wenn Abraum zur Verfügung stehe. Im westlichen Umfeld des Tagebaus Garzweiler 
müssten Menschen enteignet werden, um Löss und Kies zu fördern. Tatsächlich sei eine Ent-
eignung aber nur zur Sicherung der nationalen Energieversorgung möglich. Dem sollten sich 
die betroffenen Landwirte entgegenstellen. Auch gehe es nicht an, dass sich die Betreiber der 
Deponie in Fortuna-Garsdorf Materials des Tagebaus Garzweiler im Bereich der Stadt Erkelenz 
bedienten, um sie kostenlos zu verfüllen. Er resümiert, aufgrund der zahlreichen offenen recht-
lichen Fragen dürfe der Braunkohlenausschuss die vorgelegte Massenbilanz nicht einfach zur 
Kenntnis, sondern müsse kritisch Stellung nehmen. 
Erich Gussen (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) widerspricht Michael Eyll-
Vetter, die landwirtschaftlichen Flächen machten bei der zukünftigen Wiedernutzbarmachung 
nicht den größeren Teil aus, denn zum größten Teil handele es sich um die Seen. Die Landwirt-
schaftskammer plädiere deshalb dafür, möglichst viel landwirtschaftliche Fläche zu rekultivie-
ren. Zudem sei bei Änderung des Braunkohlenplans für Inden und der Anlage des Restsees 
zugesagt worden, bei der dortigen Rekultivierung mehr als 1.100 ha anzulegen. Diese Rege-
lung habe es allerdings nie in den Braunkohlenplan geschafft, und RWE rechne nunmehr nur 
noch mit 1.000 ha. Zudem werde die momentan noch landwirtschaftlich genutzte Fläche zu-
künftig anderweitig genutzt, was die Bilanz weiter verschlechtere. 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) erläutert, die Vorgaben für die Ville resultierten aus der 
Wiedernutzbarmachungsverpflichtung; allerdings gebe es seit Jahrzehnten eine genehmigte 
Deponie. In der Tat habe man in der Vergangenheit die ehemaligen Tagebaue mit Material aus 
den Folgetagebauen verfüllt. Insbesondere aufgrund der deutlichen Verkürzung des Tagebaus 
Hambach stünden die erforderlichen Massen für die Ville und für Fortuna-Garsdorf nicht mehr 
zur Verfügung. Dass Löss nur aus dem Tagebau Garzweiler kommen könne, sei stets klar ge-
wesen. Mit 1 m² Löss könne man 3,7 m² Fläche rekultivieren.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 16 – 
Insbesondere im Restfeld der Ville gebe es seltene Arten, das aber auch nicht verfüllt werden 
solle, sondern es gehe um die drei Deponiebereiche, deren Planfeststellung sich auf eine ferne 
Zukunft beziehe, um die Entsorgungssicherheit der gesamten Region auf lange Sicht zu ge-
währleisten. Für die dafür erforderlichen 5 Millionen Kubikmeter Substrat habe man bislang 
den Tagebau Garzweiler vorgesehen, aber er könne sich auch vorstellen, dort PV-Anlagen un-
terzubringen. Dafür müssten aber die Genehmigungen geändert werden. 
Bei Fortuna-Garsdorf spreche man über einen Braunkohlenplan, der landwirtschaftliche Fläche 
in nicht unerheblichem Ausmaß vorsehe. Nach seiner Wahrnehmung beinhalteten die Leitsätze 
zur Leitentscheidung auch gewisse Prüfungen; RWE stehe in Gesprächen mit dem Ministerium, 
wobei Änderungen in der Ville leichter möglich wären. Jeder Hektar an landwirtschaftlicher 
Fläche egal wo werde gebraucht, zumal die Landwirtschaft zu einem großen Teil auch schon 
die Seen verkraften müsse. Die angesprochenen 1.100 ha landwirtschaftliche Fläche in Ham-
bach hätte RWE auch bei normaler Rekultivierung des Tagebaus hergestellt, was nun nicht 
mehr gelinge; 250 ha strebe man nun aber ganz klar an. RWE bemühe sich ebenfalls, die erfor-
derlichen Grundstücke beim Tagebau Garzweiler freihändig zu erwerben, und befinde sich 
dazu in einem guten Austausch mit den betroffenen Landwirten. 
Bürgermeister Stefan Muckel (Stadt Erkelenz)  gibt die intensiven Diskussionen zwischen 
Politik und der Bürgerschaft in seiner Gemeinde wieder; ein sehr umfangreicher Fragenkatalog 
liege der Geschäftsstelle vor, der sehr detailliert beantwortet werden möge. Niemand wolle 
sich aus der Verantwortung stehlen. Unter zunehmendem Zeitdruck müsse man nicht nur eine 
enkelgerechte Landwirtschaft, sondern auch eine enkelgerechte Region hinterlassen, was eine 
revierweite Solidarität erforderlich mache. Dafür brauche es Information, Transparenz und den 
Grundsatz, das Handlungsprinzip beizubehalten, alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöp-
fen, um die Tagebaufläche so klein wie möglich zu halten. 
Gudrun Zentis (GRÜNE) kündigt schriftliche Fragen im Nachgang an und regt an, das Thema 
weiter im Braunkohlenausschuss und nicht im Arbeitskreis Garzweiler II zu beraten. Im laufen-
den Betrieb sei es in der Vergangenheit möglicherweise nicht aufgefallen, wenn an bestimmten 
Stellen Massen fehlten. Heute gelte es allerdings, die vor Jahrzehnten getroffenen Beschlüsse 
zu überprüfen. Eine kleine Arche-Lösung halte sie gerade an Stellen für sinnvoll, die schon seit 
Längerem in Vergessenheit geraten seien. Sodann möchte sie wissen, ob es sich bei den auf 
den Folien im Zusammenhang mit den Massen angesprochenen 50 Millionen Kubikmetern an 
anderen Standorten im Rheinischen Revier um dieselben handele, die die ahu im Zusammen-
hang mit den rheinischen Kieslagern ausgewiesen habe.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 17 – 
Harald Zillikens (CDU) spricht sich dafür aus, das Thema auch weiterhin im Arbeitskreis Garz-
weiler II vorzuberaten, weil alle Massen von dort stammten und es dort die größten Auswir-
kungen gebe. Die Finalisierung könne man selbstverständlich im Braunkohlenausschuss vor-
nehmen. 
Peter Feron (CDU) erkennt bei der Massenbilanz eine Unterdeckung von 2,5 %, sodass eben 
kein ausreichendes Massenangebot zur Verfügung stehe und man auch diesen Punkt in den 
Fragenkatalog aufnehmen möge. Beim Gutachten über die 50 Millionen Kubikmeter für den 
Tagebau Hambach erinnere er sich an geäußerte Bedenken, sodass er sich einen regelmäßigen 
Bericht darüber wünsche, ob die Unterdeckung tatsächlich aus dem laufenden Betrieb gedeckt 
werden könne. 
Dieter Spalink (SPD) weist darauf hin, ausweislich der Genehmigung von 1995 sei die revier-
weite Nutzung von Sand und Kies zur Baustoffgewinnung zulässig, sofern sie für die Wie-
dernutzbarmachung nicht gebraucht würden. Gleichwohl handele es sich bei Sand und Kies 
nicht um frei verfügbare Bodenschätze, die man nämlich nur im laufenden Tagebaubetrieb 
oder im Vorfeld gewinnen dürfe. Brauche man also die Braunkohle nicht mehr, dürfe man auch 
nicht einfach Sand und Kies über diesen Flächen abbauen. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) meint, Löss aus dem Tagebau Garzweiler dürfe nach der Ge-
nehmigung für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach genutzt werden, wobei man über 
6 Millionen Kubikmeter spreche, nicht aber über 119 Millionen Kubikmeter zusätzlich für an-
dere Flächen. Auch wolle er wissen, ob die Nichtverfüllung der früheren Tagebaue Ville und 
Fortuna-Garsdorf im Einklang mit den damaligen Genehmigungen stehe oder ein Versäumnis 
des Bergbautreibenden vorliege, das nun auf Kosten von Garzweiler behoben werden solle. 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) erläutert, die Deponierung und Verwendung des Löss 
für andere Tagebaue definierten die Ziele der Braunkohlenpläne. Sie sagt die Prüfung der Frage 
nach dem Sand- und Kiesabbau zu. 
Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) versichert, auch RWE wolle die Tagebaufläche so gering 
wie möglich halten und unnötige Inanspruchnahme vermeiden. Ziel sei ein auch für folgende 
Generationen sicherer Tagebau. Er korrigiert Gudrun Zentis, es gehe um 20 Millionen Kubik-
meter Sand und Kies. RWE halte es für möglich, Flächen als Biotopverbund herzustellen, aller-
dings nicht anstelle von landwirtschaftlichen Flächen, sondern auf sonstigen Flächen, auf denen 
etwa aufgrund der Sondersituation sowieso keine vollständige Wiedernutzbarmachung mög-
lich sei wie etwa teilweise im Kieswerk des Tagebaus Garzweiler oder an der Verbindungs-
bandanlage; die Größenordnung im Entwurf der Leitentscheidungssätze halte er für möglich.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 18 – 
In der Tat gehe die Massenbilanz beim Tagebau Hambach knapp auf, wie auch der Gutachter 
festgestellt habe. Je weiter der Tagebau voranschreite, desto präziser könne man betrieblich 
steuern. RWE traue sich daher zu, den Tagebau Hambach mit den im Massengutachten ent-
haltenen Annahmen ordentlich zu rekultivieren. Gleiches gelte für Garzweiler. Er bestätigt, 
selbstverständlich seien Sand und Kies nicht frei verfügbar, sondern ihr Abbau müsse von der 
zuständigen Bergbehörde vor dem Hintergrund der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen 
geprüft werden. Bei der Ville und Fortuna-Garsdorf liege kein Versäumnis des Bergbautreiben-
den vor. So sei etwa der Kohlebunker im Tagebau Fortuna-Garsdorf bislang noch nicht verfüllt 
worden, weil es sich um eine Betriebsanlage handele, um die Kohle ins Kraftwerk Niederaußem 
zu bringen; Ähnliches gelte für den Gleiskörper. Die Verfüllung könne also erst nach dem Ende 
der betrieblichen Nutzung erfolgen. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen gegen die Stimmen von 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) zur Kenntnis. 
4  Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II einschließlich der Änderung der Wie-
dernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf – hier: Be-
schluss zur Erstellung eines Braunkohlenplan-Vorentwurfs 
Drucksache Nr. BKA 0808 
Harald Zillikens (CDU) beantragt, unter Punkt 4 des Beschlusses den Satz „Das Braunkohlen-
planverfahren soll auf die Vorgaben der Leitentscheidung 2023 ausgerichtet sein.“ zu streichen, 
weil der Entwurf der Leitentscheidung bislang noch sehr unscharf bleibe und die Ressortab-
stimmung noch ausstehe. 
Dieter Spalink (SPD) beantragt getrennte Abstimmung über die Beschlusspunkte. 
Der Braunkohlenausschuss fasst folgende Beschlüsse: 
1. Bei Enthaltung von Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) nimmt 
der Braunkohlenausschuss die Angaben zur überschlägigen Beurteilung der 
Umweltverträglichkeit einschließlich Umweltprüfung zur Änderung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II 1995 einschließlich Änderungen bezüglich 
der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf 
zur Umsetzung des vorgezogenen Kohleausstiegs 2030 der RWE Power AG 
zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 19 – 
2. Gegen die Stimmen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) und bei Enthaltung 
von Dieter Spalink (SPD) nimmt der Braunkohlenausschuss die aktuelle Vor-
habenbeschreibung der RWE Power AG zum Abbauvorhaben Garzweiler 
nochmals zur Kenntnis (Schreiben der RWE Power AG vom 24.10.2022, Vor-
stellung in der 165. BKA-Sitzung, modifiziert in TOP 4 der 166. BKA-Sitzung). 
Auf dieser Grundlage beauftragt der Braunkohlenausschuss die Regionalpla-
nungsbehörde Köln, mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes zur Änderung 
des Braunkohlenplanes Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmers-
dorf vorzunehmenden Anpassungen zu beginnen. 
3. Gegen die Stimmen von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) sowie bei Enthaltung 
von Dieter Spalink (SPD) und Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) 
beauftragt der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde mit der 
Erstellung eines Vorentwurfs für die Änderung des Braunkohlenplans Garz-
weiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf vorzunehmenden Anpas-
sungen. 
4. Bei Enthaltung von Manfred Krause (GRÜNE) und Ute Sickelmann (GRÜNE) 
beauftragt der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde, die 
Vorhabensbeschreibung nach Vorliegen der Leitentscheidung 2023 auf de-
ren Vereinbarkeit zu prüfen. Mögliche Änderungen sollen im Rahmen der 
Vorentwurfserstellung dem Arbeitskreis Garzweiler zur Beschlussfassung vor-
gelegt werden. 
Sodann stimmt der Braunkohlenausschuss dem so geänderten Beschlussvor-
schlag gegen die Stimme von Hans Josef Dederichs (GRÜNE) bei Enthaltung von 
Dieter Spalink (SPD) und Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) zu. 
6  Vorstellung Rahmenplan Hambach 
Vortrag von Matti Wirth (NEULAND HAMBACH GmbH) 
Drucksache Nr. BKA 0814 
Matti Wirth (NEULAND HAMBACH GmbH)  trägt anhand der Präsentation „Rahmenplan 
Hambach“ vor. 
Manfred Waddey (GRÜNE) möchte wissen, ob es sich beim Rahmenplan um eine informelle 
Vorgabe für die kommunale Planung handele und ob Regionalrat oder Braunkohlenausschuss 
vorbereitende Beschlüsse fassen müssten.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 20 – 
Horst Lambertz (GRÜNE)  erkennt an der Kirche eine Engstelle zwischen den Bahnanlagen, 
der Autobahn und der Seefläche, wenn man die Bürgewälder miteinander vernetzen wolle, 
sodass er dringenden Überarbeitungsbedarf der vorgestellten Pläne sehe. 
Dr. Maria Schoeller (CDU) spricht sich dafür aus, die Nutzung der Flächen nicht zu früh fest-
zulegen, um sich Handlungsspielraum offenzuhalten. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände)  hält es hingegen durchaus für sinnvoll, 
ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Ob nachfolgende Generationen diesen planerischen 
Festsetzungen dann noch folgten, stehe auf einem ganz anderen Blatt, aber gerade mit Blick 
auf den Klimawandel halte man ihnen die Option offen. 
Gudrun Zentis (GRÜNE) befürchtet zu viele Eventplätze im Rheinischen Revier. Sie fragt nach 
Kontakt mit den Bürgern für Buir, die schon vor Jahren Pläne für die Zeit nach dem Tagebau 
entwickelt hätten. 
Matti Wirth (NEULAND HAMBACH GmbH)  führt aus, es handele sich zwar um eine infor-
melle Planung, die die Beteiligten sechs Kommunen aber als gemeinsame Handlungsgrundlage 
für Projekte und letztlich auch für die Bauleitplanung begriffen. Er hoffe darauf, dass der Braun-
kohlenausschuss vieles davon für seine Planung aufnehmen werde. Auch er bestätigt eine Eng-
stelle an der Kirche. Allerdings stehe man bereits im Austausch mit den unteren Naturschutz-
behörden und den Biostationen, weil es um einen behutsamen Kompromiss gehe. Konkret 
plane man einen Waldkorridor von 250 m und weiter nördlich ein moderates parkähnliches 
Umfeld um die Kirche. 
Der Rahmenplan sehe auf jeden Fall ASB-Flächen vor. Letztlich müsse man sehr verschiedene 
Bedarfe in Einklang bringen, weshalb man auch ökologische Vorrangflächen und besondere 
Biotopvernetzungselemente skizziere. In der Regel konkurrierten diese Bereiche nicht mitei-
nander. Man habe sehr großen Wert auf die Bürgerbeteiligung gelegt und darüber viel gutes 
neues Wissen aufgenommen. Die Bürger für Buir hätten zum Teil an den Werkstätten teilge-
nommen. Vermutlich könne man am besten im weiteren Verlauf prüfen, welche der zahlreichen 
kleinteiligen Ideen man aufnehmen könne. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) ergänzt, der Braunkohlenausschuss habe sich selbst 
und die Bezirksregierung dazu verpflichtet, die Planungen der NEULAND HAMBACH GmbH bei 
der Erarbeitung der Braunkohlenpläne besonders zu berücksichtigen, sodass es sich um eine 
Art Fachbeitrag handele. Die Bezirksregierung prüfe gegenwärtig, was man in formale Festle-
gungen im Braunkohlenplan und gegebenenfalls in Erläuterungskarten überführen könne. Die 
Ergebnisse dieser Prüfung werde sie in der Sitzung des Arbeitskreises Hambach im September 
und in der Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober präsentieren.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 21 – 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
7  Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept: schriftlicher Bericht über die Konstituierung 
der Steuerungs- und Lenkungsgruppe sowie deren Tätigkeit 
Drucksache Nr. BKA 0813 
Josef Johann Schmitz (SPD) fragt nach den konkreten Namen der Personen, die die Institu-
tionen verträten. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) beantragt, auch die Naturschutzverbände 
mit einem Vertreter aufzunehmen, weil der Wasserhaushalt den Umweltschutz insgesamt be-
treffe. 
Manfred Krause (GRÜNE) weist darauf hin, auch andere Institutionen erstellten Gesamtkon-
zepte wie die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, das aufgrund der extremen 
Niedrigwässer der letzten Jahre überarbeitet werde. Er möchte wissen, ob der Arbeitskreis, der 
das Gesamtkonzept erarbeite, eingebunden werde, ob man schon Ergebnisse der Internatio-
nalen Kommission zum Schutz des Rheins kenne, und gibt zu bedenken, dass mehr Niedrig-
wässer gegebenenfalls zu einer Verstärkung der Schadstoffe führten, sodass man das Rhein-
wasser für die Seebefüllung entsprechend reinigen müsste. 
Harald Zillikens (CDU) spricht sich dafür aus, die unteren Wasserbehörden der Kreise sowie 
der kreisfreien Stadt Mönchengladbach unmittelbar einzubeziehen. 
RBe Stork (MUNV) antwortet, die Namen habe das Ministerium bewusst noch nicht veröf-
fentlicht, um es den Institutionen zu überlassen, ihre Vertreter zu benennen; sobald dies ge-
schehen sei, werde man sie nachreichen. Die Anregung, auch die Naturschutzverbände aufzu-
nehmen, werde sie intern klären. Niedrigwässer würden im Monitoring Garzweiler bearbeitet. 
Selbstverständlich gebe es Schnittstellen zur Steuerungs- und Koordinierungsgruppe; Ergeb-
nisse folgten. Die Anregung zur Einbeziehung der unteren Wasserbehörden nehme sie mit und 
verweist auf die Vertretung der Bezirksregierungen. 
Dirk Brügge weist darauf hin, die Fachkompetenz liege bei den unteren Wasserbehörden, so-
dass auch er es für sinnvoll halte, sie ins Gremium aufzunehmen, wenn er auch keinesfalls die 
Kompetenz der Bezirksregierungen anzweifele. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 22 – 
8  Vorstellung der Grundwasser-Flurabstandsprognose im Tagebaueinzugsgebiet 
Vortrag von Dr. Anke Boockmeyer (LANUV) 
Dr. Anke Boockmeyer (LANUV)  trägt anhand der Präsentation „Flurabstandsprognose im 
Rheinischen Revier“ vor. 
Horst Lambertz (GRÜNE) hält es für unsinnig, dass genau in den angesprochenen Bereichen 
der Erft neue Gewerbegebiete und Wohngebiete entstanden seien. Er möchte wissen, ob sich 
diese jetzt mit zusätzlichem Gewicht belasteten Bereiche bei der Entspannung der Oberfläche 
anders verhielten, weil dann etwa auch Versorgungsleitungen und die Kanalisation in Mitlei-
denschaft gezogen würden, was die Frage aufwerfe, wer für solche Schäden aufkomme. Zudem 
möchte er wissen, wann man mit konkreten Zahlen des LANUV rechnen dürfe. 
Manfred Waddey (GRÜNE) wirft die Frage nach der Konsequenz der vorgestellten Ergebnisse 
auf die weiteren Planungen auf. Er möchte wissen, ob sich die Prognose für immerhin 200 Jahre 
bei anderen Niederschlagsverhältnissen verändere. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) fragt, ob man entlang der Erft im Bereich 
der Auwälder wie bei Kerpen mit einem Flurabstand von unter 3 m rechnen müsse. Wenn der 
Wiederanstieg nämlich doch höher ausfalle, könnte man auch die langfristige Entwicklung der 
Auewälder in den Blick nehmen sowie darüber hinaus schon jetzt an die Wiedervernässung 
bzw. an einen Hochwasserretentionsbereich denken. 
Barbara Weinthal (Kommunale Vertretung) spricht von für die kommunalen Planungen sehr 
wichtigen Ergebnissen und bittet den Braunkohlenausschuss, das LANUV in seiner Arbeit für 
ein stabiles Monitoring zu unterstützen, um den Prozess über eine lange Zeit hinweg begleiten 
zu können. 
Gudrun Zentis (GRÜNE) fragt, ob man bei den gegebenenfalls notwendigen Wasserhaltungs-
maßnahmen von Ewigkeitslasten sprechen müsse. 
Dr. Anke Boockmeyer (LANUV)  bestätigt Jutta Schnütgen-Weber, der Bereich werde sich 
weiter nach Süden ausweiten. Sie hält es für erforderlich, den Ist-Zustand dem zukünftigen 
Zustand gegenüberzustellen, um Vorsorgebedarf zu identifizieren, und kündigt an, das LANUV 
werde seine Modellierungen auf Grundlage der neuen Leitentscheidung überarbeiten, was ei-
nige Jahre in Anspruch nehme. Allerdings könne man auch die bereits vorliegenden Ergebnisse 
nutzen, über die das LANUV die Kommunen schon informiere, die am Projekt sowieso beteiligt 
gewesen seien. Sie hoffe sehr darauf, dass die Erkenntnisse in die kommunale Bauleitplanung

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 23 – 
sowie die Regionalplanung einflössen, um nicht noch weitere Baugebiete in Bereichen mit 
möglicherweise zu geringen Flurabständen auszuweisen. 
Das LANUV habe ein mittleres Klimaszenario aufgrund der Niederschlagsverhältnisse von 1960 
bis 2000 zugrunde gelegt und plane, zukünftig verschiedene Klimaszenarien einzubeziehen. 
Streng genommen könne man nicht über Ewigkeitslasten sprechen, weil letztlich nur der na-
türliche Zustand wiederhergestellt werde. Bei der Erftaue würden die Wasserhaltungsmaßnah-
men des Erftverbandes von den betroffenen Kommunen getragen. Es handele sich um weitge-
hend gleichmäßige Setzungen. Die Risse gingen auf Bergschäden zurück, die von RWE 
abgewickelt würden. Schäden aufgrund der späteren Hebung stellten ebenfalls Bergschäden 
dar. Das LANUV habe die Last durch Gebäude nicht berücksichtigt, weil die Modelle dies nicht 
leisten könnten; dies bleibe Betrachtungen im Detail in konkreten Fällen vorbehalten. 
Dr. Bernd Bucher (Erftverband) begrüßt, dass Bergsenkungen nun einbezogen würden, was 
zuverlässige Prognosen über Grundwasserstände und Flurabstände ermögliche. Der Erftver-
band habe in allen betroffenen Kommunen und im Kreis schon mehrfach zum Umgang mit der 
Wiedervernässung vorgetragen. Selbstverständlich sollten die Grundwasserstände dort wieder 
steigen, wo es ursprünglich schon Auwälder gegeben habe, um diese wieder zu ermöglichen, 
und benachbarte Siedlungen zu erhalten. Auch gehe es darum, Gutes für den Hochwasser-
schutz zu bewirken. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9  Anfragen 
9.1  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 14.11.2022: Warum Lüt-
zerath nicht doch erhalten? 
Drucksache Nr. BKA 0807 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 24 – 
9.2  Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023: Den Struktur-
wandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken 
Drucksache Nr. BKA 0810 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9.3  Anfrage der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion: Befüllung der Restseen Ham-
bach und Garzweiler, Interview mit Umweltminister Krischer am 27. April 
2023 
Drucksache Nr. BKA 0811 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 
9.4  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum Revierver-
trag 2.0 
Drucksache Nr. BKA 0812 
(keine Wortmeldung)  
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
  16.06.2023 
 
 
– 25 – 
10 Mitteilungen 
10.1  der Bezirksregierung 
(keine) 
10.2  des Vorsitzenden 
Vorsitzender Stefan Götz kündigt an, zusätzliche Sitzungstermine für 2024 finden zu wollen. 
 
 
 
gez. Stefan Götz        gez. Josef Johann Schmitz 
(Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)  (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) 
 
 
gez. Eva Kuhl  
(Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses)

Sitzung des Braunkohlenausschusses am 16.06.2023
TOP 5: Tagebau Garzweiler II Abraumbilanzierung –
Verbringung von Abraummassen in andere Bereiche
Michael Eyll-Vetter
Anl. zu TOP 5

Tagebau Garzweiler
Luftbild (Stand 05/2023)
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 2

Vorhaben gemäß politischer Verständigung zw. Bund/Land NRW/RWE 
aus Oktober 2022 
Funktionierendes Wiedernutzbarmachungskonzept
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 3
• Keine Inanspruchnahme des 
3. Umsiedlungsabschnitts und der drei 
Feldhöfe
• Abstand zu Ortschaften des 3. 
Umsiedlungsabschnitts und zu Feldhöfen rd. 
400m, zu Holzweiler rd. 500m, zu Jackerath 
knapp 400m und zu Wanlo mehr als 600m
• Anlage von rd. 120 ha  landwirtschaftlicher 
Fläche mit 1m Lössauftrag am östlichen 
Uferbereich
• Erhalt des Bereichs der 
Verbindungsbandanlage und des 
Kohlebunkers/der T agesanlagen als 
Sonderfläche für Strukturwandelprojekte

Gesamtflächenbilanz Rheinisches Revier
Mit Umsetzung des Vorhabens gemäß Verständigung 2022 können 
rund 11.700 ha vollständig wieder nutzbar gemacht werden
[ha] Landinanspruchnahme Wiedernutzbarmachung
bereits 
erfolgt zukünftige1) davon LW davon FW
T agebau Inden 4.400 2.400 2.000 450 250
T agebau Hambach 6.700 1.700 5.000 250 1.100
T agebau Garzweiler 8.000 3.700 4.300 1.300 500
T agebau Fortuna-
Garsdorf 2.200 2.000 200 200 < 50
T agebau Ville 2.700 2.500 200 0 200
Andere Standorte im 
Rheinischen Revier 10.900 10.900 < 50 0 < 50
Summe (ca.-Werte) 34.900 23.200 11.700 2.200 2.100
16. Juni 2023 Seite 4
1) inkl. Wasser-, Straßen-, sonstige Flächen

Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Garzweiler (genehmigte Planung)
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 5
Die bisherigen Genehmigungen spiegeln den gesellschaftlichen Konsens wider. Die grundsätzliche Gestaltung/Aufteilung der 
Wiedernutzbarmachung war T eil der Abwägung in den Verfahren und akzeptiert durch das Land durch Erteilung der Genehmigungen.
Braunkohlenplan Garzweiler/ Braunkohlenplan Frimmersdorf
− Bei der Rekultivierung außerhalb des Restseebereiches wird zunächst grundsätzlich von einer Wiederherstellung des 
ursprünglichen Landschaftscharakters ausgegangen.
− Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten:
42%
44%
11%
2%
1%
Anteil % (lila Umring)
Wasser
Landwirtschaft
Forst
Grünland
sonstige Flächen

Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Garzweiler (Vorhaben gem. Verständigung 2022)
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 6
Braunkohlenplanänderung Garzweiler
− Die Rekultivierung entspricht weitestgehend den Größenverhältnissen bei den verschiedenen Bodennutzungsarten wie bei der 
genehmigten Planung.
42%
0%
41%
-3%
7%
-4%
1%
-1%
9%
+8%1)
Anteil % (lila Umring)
Wasser
Landwirtschaft
Forst
Grünland
sonstige Flächen
Rekultivierungsansprüche (Fläche) werden umgesetzt.
1) Prozentuale Veränderung gegenüber den Braunkohlenplänen Frimmersdorf und Garzweiler 2

Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Hambach (genehmigte Planung)
Die bisherigen Genehmigungen spiegeln den gesellschaftlichen Konsens wider. Die grundsätzliche Gestaltung/Aufteilung der 
Wiedernutzbarmachung war T eil der Abwägung in den Verfahren und akzeptiert durch das Land durch Erteilung der Genehmigungen.
Braunkohlenplan T eilplan 12/1
− Der  Braunkohlenplan T eilplan 12/1 gibt als Rekultivierungsziele die Herstellung von mind. 1.000 ha landwirtschaftlicher 
Rekultivierung und max. 4.000 ha Wasserfläche vor. 
− Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten:
47%
12%
41%
0%
Anteil % (lila Umring)
Wasser
Landwirtschaft
Forst
Sonstige Fläche
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 7

Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Hambach (Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2021)
Braunkohlenplanänderung Hambach
− Die Rekultivierung entspricht weitestgehend den Größenverhältnissen bei den verschiedenen Bodennutzungsarten wie bei der 
genehmigten Planung.
42%
-5%
13%
+1%
41%
0%
4%
+4%
Anteil % (lila Umring) 2)
Wasser
Landwirtschaft
Forst
Sonstige Fläche
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 8
Rekultivierungsansprüche (Fläche) werden umgesetzt.
T agebau Hambach ha (ca.)
landw. Nutzfläche 250
forstl. Fläche 1.100
Wasserfläche 3.500
Sonstiges 150
Gesamtfläche 5.000
Für die Wiedernutzbar-
machung des T agebaus 
Hambach stehen nicht 
ausreichend eigene 
Rekultivierungsmassen zur 
Verfügung. Rd. 50 Mio. m³ 
Löss, Forstkies und Substrat 
werden daher aus dem 
T agebau Garzweiler benötigt.1)
1) Die Prüfung des Lössbedarfs im Tagebau Hambach war Bestandteil des von der Bezirksregierung Köln beauftragten und von ahu / FUMINCO und ZAI durchgeführten 
Gutachtens „Überprüfung der Abraumbilanzierung und geplante Böschungssysteme der RWE AG im Tagebau Hambach und Erfordernis der Inanspruchnahme der 
Manheimer Bucht“ vom 11. Februar 2022
2) Prozentualer Anteil und Veränderung gegenüber den Vorgaben des Teilplans 12/1 unter Berücksichtigung der Nutzungen im nicht mehr bergbaulich beanspruchten Bereich
Ab 2022 noch wieder nutzbar zu machen:

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 9
Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Ville und Deponie
Abschlussbetriebsplan Tgb. Ville 
Restfeld vom 02.05.1987
Wiedernutzbarmachung im 
ehem. T agebau Ville ha (ca.)
forstl. Fläche 200
Laufendes Planfeststellungsverfahren
Der Planung für den noch wieder nutzbar 
zu machenden Bereich liegt die 
beantragte Oberflächengestaltung aus 
dem  Planfeststellungsverfahren 
„Weiterbetrieb der Kraftwerksreststoff-
deponie Vereinigte Ville“ zu Grunde.
Für die Wiedernutzbarmachung sind rd. 5 
Millionen Kubikmeter Forstkies aus dem 
T agebau Garzweiler vorgesehen.
Ab 2022 noch wieder nutzbar
zu machen:
Aktuelle Planung zur Oberflächengestaltung

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 10
Umsetzung vorgegebener Rekultivierungsansprüche 
T agebau Fortuna-Garsdorf
Tagebau Fortuna-
Garsdorf ha (ca.)
landw. Nutzfläche 200
forstl. Fläche < 50
Gesamtfläche 250
Für den ehemaligen T agebau Fortuna-
Garsdorf werden zur Verfüllung des 
Kohlebunkers Fortuna und dessen 
Gleisanschluss („Rather Schleife“) zur 
Umsetzung des landesplanerisch 
genehmigten Braunkohlenplans ab 
2022 rund 37 Mio. m³ Abraum und 
zur Rekultivierung dieser Flächen 
einschließlich der KWR-Deponie 
Fortuna rund 5,5 Mio. m³ 
Rekultivierungsmaterial benötigt. 
Ab 2022 noch wieder nutzbar zu 
machen:
Aktuelles Konzept zur Oberflächengestaltung setzt 
Vorgaben des Braunkohlenplans um
Oberflächengestaltung gemäß Sonderbetriebsplan
Oberflächengestaltung und Rekultivierung 
Oberflächengestaltung 
gemäß Braunkohlenplan

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 11
1) Böschungen im oberen Bereich des Restlochs unterhalb des zukünftigen Zielwasserspiegels, die während 
der Seebefüllung  lange Zeit oberhalb des Befüllwasserspiegels liegen und damit besonders gegen Erosion 
gesichert werden müssen. 
Für die Wiedernutzbarmachung sind drei verschiedene Materialarten 
(Löss, Forstkies, Substrat) relevant
Der bei der Landinanspruchnahme anstehende Löss wird für die landwirtschaftliche und forstliche 
Wiedernutzbarmachung und für die Zwischenbegrünung der Seemulde1) benötigt. 
In der forstlichen Wiedernutzbarmachung und für die Zwischenbegrünung kommt der Löss gemeinsam mit dem in 
der Lagerstätte darunter anstehenden Kies als ein Löss-Kies-Gemisch, dem sog. „Forstkies“ bzw. „Substrat“ zum 
Einsatz.
Der Forstkies besteht dabei in der Regel aus durchschnittlich 2/3 Kies und 1/3 Löss, während das Substrat einen 
Kiesanteil von rund 80% und einen Lössanteil von rund 20% aufweist.
Löss Forstkies Substrat

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 12
Neben den 3.500 ha Fläche (landwirtschaftlich oder forstlich) ist eine Zwischenbegrünung von Flächen während der Seebefüllungin
Hambach und Garzweiler von rund 1.000 ha erforderlich.
Landwirtschaftliche und forstliche 
Wiedernutzbarmachung ab 2022 [ha]
T agebau Garzweiler inkl. Deponie 1.800
T agebau Hambach1) 1.200
T agebau Fortuna 250
Deponie Ville 200
Gesamtfläche 3.500
Wiedernutzbarmachung im Rheinischen Revier2) ab 2022
1) Tagebau Hambach ohne Eigenanteil: ohne die Wiedernutzbarmachungsflächen mit Forstkies aus dem 
Tagebau Hambach
2) Mit Löss aus dem Tagebau Garzweiler (Darstellung inkl. Flächen aus Eigenanteil Hambach)
Lössmächtigkeiten in der 
Wiedernutzbarmachung 
von 1 m - 2 m (ohne 
Zwischenbegrünung)
35 km²
Für die Rekultivierung von 3500 ha Fläche im rheinischen Braunkohlerevier 
wird Löss bzw. Forstkies benötigt

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 13
Landwirtschaftliche
Wiedernutzbarmachung:
1-2 m Löss
Fläche: rd. 1.290 ha
Bedarf: rd. 27 Mio. m³ Löss
Forstliche 
Wiedernutzbarmachung: 
3-4 m Forstkies
Fläche: rd. 210 ha
Bedarf: rd. 7,5 Mio. m³
- Lössanteil rd. 2,5 Mio. m³
- Kiesanteil rd. 5 Mio. m³
Forstliche 
Zwischenbegrünung 
Restloch1):
2 m Substrat 
Fläche: rd. 405 ha2)
Bedarf:
rd. 8 Mio.m³ Substrat
- Lössanteil rd. 1,5 Mio. m³
- Kiesanteil rd. 6,5 Mio. m³
Forstliche Wiedernutz-
barmachung Restloch: 
4 m Forstkies
Fläche: rd. 160 ha
Bedarf: 
rd. 6,5 Mio.m³ Forstkies 
- Lössanteil rd. 1,5 Mio. m³   
- Kiesanteil rd. 5 Mio. m³
Im T agebau Garzweiler wird Rekultivierungsmaterial für forstliche (370 ha) und 
landwirtschaftliche (1290 ha) Wiedernutzbarmachung sowie Zwischenbegrünung benötigt
1) Böschungen im oberen Bereich des Restlochs unterhalb des zukünftigen Zielwasserspiegels , die während 
der Seebefüllung  lange Zeit oberhalb des Befüllwasserspiegels liegen und damit besonders gegen Erosion 
gesichert werden müssen. 
2) Rd. 120 ha davon liegen im Bereich der Wellenschlagzone zwischen +65m NHN und +67m NHN und 
bleiben damit dauerhaft als forstliche Wiedernutzbarmachung erhalten.

167. BKA-Sitzung16.Juni 2023 Seite 14
Im T agebau Hambach wird Rekultivierungsmaterial für forstliche (990 ha) und 
landwirtschaftliche (230 ha) Wiedernutzbarmachung sowie Zwischenbegrünung benötigt
1) Böschungen im oberen Bereich des Restlochs unterhalb des zukünftigen Zielwasserspiegels , die während der Seebefüllung  
lange Zeit oberhalb des Befüllwasserspiegels liegen und damit besonders gegen Erosion gesichert werden müssen. 
2) Rd. 150 ha davon liegen im Bereich der Wellenschlagzone zwischen +65m NHN und +67m NHN und bleiben damit 
dauerhaft als forstliche Wiedernutzbarmachung erhalten
Forstliche Wiedernutzbar-
machung Restloch: 
3-4 m Forstkies
Fläche: rd. 465 ha
Bedarf: 
rd. 16,5 Mio. m³ Forstkies 
- Lössanteil rd. 5,5 Mio. m³
- Kiesanteil rd. 11 Mio. m³
Forstliche Zwischenbegrünung 
Restloch1):
2 m Substrat 
Fläche: rd. 550 ha2)
Bedarf: rd. 11 Mio. m³ Substrat
- Lössanteil rd. 2 Mio. m³
- Kiesanteil rd. 9 Mio. m³
Landwirtschaftliche
Wiedernutzbarmachung:
2 m Löss
Fläche: rd. 230 ha
Bedarf: rd. 5 Mio. m³ Löss
Forstliche 
Wiedernutzbarmachung: 
3 – 4 m Forstkies
Fläche: rd. 525 ha
Bedarf: rd. 18,5 Mio. m³
- Lössanteil rd. 6 Mio. m³
- Kiesanteil rd. 12,5 Mio. m³

Seite 15
Lössmächtigkeiten
von 2 – 13 m
Landinanspruchnahme im T agebau Garzweiler
9,5 km²
Bedarfsgerechte Gewinnung von Rekultivierungsmaterial 
Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen1) im Rheinischen Revier ab 2022
Lössmächtigkeiten
von 1 m - 2 m
35 km²
Abbaukonzept Garzweiler stellt eine gegenüber der Vorfeldinanspruchnahme
3,7-fache Wiederherstellung von Rekultivierungsflächen und damit die 
Rekultivierungsverpflichtungen knapp sicher.
167. BKA-Sitzung16.Juni 2023
1) mit Rekultivierungsmaterial aus dem Tagebau Garzweiler

Massenbilanz Rheinisches Revier
Stand Anfang 2022
Mit Umsetzung des Vorhabens gemäß Verständigung 2022 ist die Massenbilanz bei 
Wiedernutzbarmachung von rund 11.700 ha Fläche im Rhein. Revier ausgeglichen.
Tagebau Hambach
Massenangebot 620 Mio. m³
Massenbedarf 670 Mio. m³
davon Abraumbedarf 620 Mio. m³
davon Bedarf 
Löss/Forstkies/Substrat
rd. 50 Mio. m³
Tagebau Fortuna-Garsdorf
Massenangebot 0 Mio. m³
Massenbedarf 42 Mio. m³
davon 
Abraumbedarf
37 Mio. m³
davon Bedarf 
Löss/Forstkies
5 Mio. m³
Tagebau Ville
Massenangebot 0 Mio. m³
Massenbedarf 5 Mio. m³
davon Bedarf 
Forstkies
5 Mio. m³
Tagebau Garzweiler
Massenangebot 1.000 Mio. m³
Massenbedarf 880 Mio. m³
davon Abraumbedarf 830 Mio. m³
davon Bedarf 
Löss/Forstkies/Substrat
rd. 50 Mio. m³
Baustoffversorgung
Massenbedarf 20 Mio. m³
davon Kies 20 Mio. m³
50 Mio.m³ Löss/
Forstkies/Substrat
20 Mio.m³ Kies
37 Mio.m³ Abraum
5 Mio. m³ Löss/Forstkies
Rheinisches Revier
Massenangebot 1.860 Mio. m³
Massenbedarf 1.860 Mio. m³
davon Abraumbedarf 1.740 Mio. m³
davon Bedarf  Löss/Forstkies/Substrat rd. 120 Mio. m³
16.Juni 2023 167. BKA-Sitzung Seite 16
Tagebau Inden
Massenangebot 240 Mio. m³
Massenbedarf 240 Mio. m³
davon Abraumbedarf 230 Mio. m³
davon Bedarf 
Löss/Forstkies/Substrat
rd. 10 Mio. m³

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

RAHMENPLAN HAMBACH
16. Juni 2023
Braunkohlenausschuss
Matti Wirth / Neuland Hambach
Anl. zu TOP 6

Rahmenplan 
ab 2030

Rahmenplan 
ab 2070

Arbeitsprozess, Rahmenplan Hambach
Feb. März AprilJan. Mai Juni Juli Aug.Dez.Nov.Okt.Sept.April Mai Juni Juli Aug. Sept. Dez.Nov.Okt.
Öffentlichkeitsbeteiligung „Rahmenplan“ 15.03.Öffentlichkeitsbeteiligung „Schatzkarte“
Fachgespräche Fachgespräche
Fokus Regionalplan
Entwurf Rahmenplan
Fokusräume, Phasen- und Maßnahmenpläne
Stellungnahme Regionalplan / Erstentwurf Rahmenplan
Pläne Fokusräume Phasenpläne
Entwurf Rahmenplan
Aufsichtsrat, 03. März
Bericht
Fokus Braunkohlenplan 
informelle Eingabe BKP Eingabe BKP, Mai
Präsentationen in kommunalen Gremien 
V
e
r
a
n
s
t
a
l
t
u
n
g

Rahmenplan 
ab 2070

Raumstruktur

Biotopvernetzung

Zwischennutzungen

Mobilität

Kontaktbereiche / Anbindung der Ortschaften
Besucher- und Informationszentrum

Elsdorfer Ufer
:porta sophia :vista nova, Food Campus Elsdorf :terra nova Forum 2.0

Manheimer Bucht

Bürgewald zum See

Tagesanlagen, Nachnutzung 120 ha

Tore zur Sophienhöhe
Niederzier Stetternich Höllen

Gipfel Sophienhöhe
Bildquellen: https://www.chaeserrugg.ch/de   /   Wikimedia Commons /   RWE Power

Hafenquartier
:vista nova
Kulturpark Manheim
‚Sport- und Aktivstrand 
:terra nova
Waldstrand
: porta sophia
Höllentreppe 
Rödingen
Informationszentrum 
und Umweltbildung 
Tor
Stetternich
Bike trails
B‘n‘Tree & 
Naturstrand 
Bürgewald
besondere Orte
Schwimmsteg 
Niederzier

öffentliche 
schwimmende Elemente
ab spätestens 2040
Rahmenplan 
ab 2030
Inszenierung 
Einleitbauwerk
ca. 2030

Rahmenplan 
ab 2070

Anregungen, Sicherheitslinie
Für die folgenden Bereiche sollten Rücknahmen der Sicherheitslinie bzw. 
Teilentlassungen aus der Bergaufsicht abgewogen werden:
• Baugrundstück Alt-Ma nheimer Kirche, ggf. weitere Grundstücke am Ort in der 
Arrondierung
• Tagesanlagen und Kohlebunker (denkbar ab wann?)
• Sophienhöhe
• Besucher- und  Informationszentrum
• Übernachtungsmöglichkeit
• Aufgänge / „Tore“
• ( 
… )

Gutachtenbedarf
1. Realisierbarkeiten auf LEP-B asis bzw. Überarbeitung 
(z.B. Tagesanlagen, BIZ, etc.)
2. Zugänge an den See und auf die Sophienhöhe
(in
klusive schwimmender Wasserzugänge)
3. Planung Flachwasserzonen und ökologische Vorranggebiete
(ink
l. Zwischennutzungsphase)
( … )

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
2
3

Legende 
Rahmenplan 
ab 2030

Legende 
Rahmenplan 
ab 2070

https://www.neuland-hambach.de

167. Sitzung des Braunkohlenausschusses
16.06.2023
Flurabstandsprognose
im Rheinischen Revier
Dr. Anke Boockmeyer
Anl. zu TOP 8

■ Anlass: Zielvereinbarung MKULNV/LANUV 2016: Erarbeitung eines 
Konzeptes zur Prognose der Grundwasserflurabstände nach 
Grundwasserwiederanstieg im Braunkohlengebiet unter 
Berücksichtigung von Bodenbewegungen 
■ Laufzeit: 2016 bis 2022
■ Beteiligte: Umwelt- und Wirtschaftsministerium NRW,  
Fachdienststellen, Bergbautreibende, Wasserverbände, 
Bergbaubetroffene, Kommunen und Interessensvertreter
■ Output: Endbericht und zugehörige Karten im Maßstab 1:100.000 
sind fertig gestellt und mit den Beteiligten abgestimmt
2
Projekt „Flurabstandsprognose“
https://www.lanuv.nrw.de/grundwasserwiederanstieg/

3
Flurabstand
Grundwasserstand
Flurabstand
nach LINEG, 2023

LANUV 14.06.2023 4
Grundwasserabsenkung

5
■ Bodensetzung ist eine Folge der 
großräumigen Sümpfung des 
Grundwassers für den Tagebaubetrieb
■ Bei Grundwasserwiederanstieg ist 
Setzung nicht voll reversibel
■ Möglicherweise erhöhtes 
Vernässungspotenzial in Gebieten mit 
vorbergbaulich geringem Flurabstand 
und größeren Setzungen
Bodensetzungen
Bodensetzungen von 1955 bis 2013 (Geobasis NRW, 2016)

6
Untersuchungsgebiet

7
Methoden- und Modellentwicklung im LANUV, Prüfung der 
vorhandenen Modelle und Datengrundlagen für: 
Aufgabenstellung
Erstellung von Flurabstandskarten für 
mittlere Verhältnisse
Untersuchung Bergbaueinfluss 
an Vernässung
Vergleich der Ergebnisse mit einem 
Referenzzustand ohne Bergbau am 
Beispiel der Erftaue
Ausweisung potenzieller 
Vernässungsbereiche
Kennzeichnung von Flurabständen 
kleiner 3 m

8
Grundwasserwiederanstieg
Was bedeutet potenzieller Vernässungsbereich?
Abgesenkter Grundwasserstand
nach LINEG, 2023
Fall 1: Grundwasser steigt wieder auf ursprüngliches Niveau an

9
Grundwasserwiederanstieg
Was bedeutet potenzieller Vernässungsbereich?
nach LINEG, 2023
Natürlicher Grundwasserstand
Fall 1: Grundwasser steigt wieder auf ursprüngliches Niveau an
 Flurabstand kleiner 3 m führt zu potenziellem Konflikt mit 
Siedlungsstruktur  Potenzieller Vernässungsbereich
 Gegebenenfalls Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig

 Insbesondere in Bereichen mit vorbergbaulich geringen 
Flurabständen und größeren Bodensetzungen 
10
Grundwasserwiederanstieg
Was bedeutet potenzieller Vernässungsbereich?
nach LINEG, 2023
Natürlicher Grundwasserstand
Natürlicher Grundwasserstand
Fall 2: Bergbaubedingte Bodensetzungen verringern Flurabstände 
zusätzlich

11
Um in den potenziellen Vernässungsbereichen den Bergbaueinfluss 
zu untersuchen, werden Flurabstandskarten für Szenarien mit und 
ohne Bergbau benötigt .
■ Bergbauszenario: auf dem derzeitigen Ist -Zustand aufbauende 
Prognose des stationären Endzustands (ca. 2200) 
■ Referenzszenario: hypothetische Berechnung des Zustands, der 
sich eingestellt hätte, wenn keine Bergbautätigkeit im Rheinischen 
Revier stattgefunden hätte
Die zu erwartenden Flurabstände der jeweiligen Szenarien 
berechnen sich aus der Differenz von Geländehöhen und 
Grundwasserständen. 
Untersuchung des Bergbaueinflusses

12
Fachliches Vorgehen
Szenarien ohne 
Wasserhaltungs-
maßnahmen
Referenzszenario
Szenarien mit 
Wasserhaltungs-
maßnahmen
Referenzszenario
Bergbauszenarien
• Basis-Szenario
• Min-Szenario
• Max-Szenario
Bergbauszenarien
• Basis-Szenario
• Min-Szenario
• Max-Szenario
Erarbeitung von Karten für 8 Szenarien (Planungsstand 2018)

13
Fachliches Vorgehen
Grundwassermodell
Beantwortung der Fragestellung
Verknüpfung der Ergebnisse
Bodenbewegungsmodell
Flurabstandskarten

14
Ergebnisse
Flurabstandskarten für mittlere Verhältnisse 
für den stationären Endzustand ca. 2200
Bergbaueinfluss an Vernässung
Untersuchung im Bereich der Erftaue
Potenzielle Vernässungsbereiche
Kennzeichnung von Flurabständen 
kleiner 3 m

15
Flurabstandskarte – Bergbauszenario 
Stationärer Endzustand ca. 2200
Nördliche Hälfte des 
Untersuchungsraums

16
Flurabstandskarte – Bergbauszenario
Stationärer Endzustand ca. 2200
Südliche Hälfte des 
Untersuchungsraums

17
Flurabstandskarte – Bsp. Erftaue
Bergbauszenario Referenzszenario
- Ähnliche Flurabstände in beiden 
Szenarien
- im Referenzszenario ist der Bereich mit 
geringem Flurabstand etwas größer

18
Ergebnisse
Flurabstandskarten für mittlere Verhältnisse 
für den stationären Endzustand ca. 2200
Bergbaueinfluss an Vernässung
Untersuchung im Bereich der Erftaue
Potenzielle Vernässungsbereiche
Kennzeichnung von Flurabständen 
kleiner 3 m

19
Potenzielle Vernässungsbereiche – Bsp. Erftaue
Bergbauszenario
mit Flurabstand 1953
Potenzieller Vernässungsbereich: 
Bereich mit Flurabstand < 3 m
Vergleich zu 1953: 
potenzieller Vernässungsbereich
sowohl im Bergbau- als auch im 
Referenzszenario im Süden 
größer

20
Ergebnisse
Flurabstandskarten für mittlere Verhältnisse 
für den stationären Endzustand ca. 2200
Bergbaueinfluss an Vernässung
Untersuchung im Bereich der Erftaue
Potenzielle Vernässungsbereiche
Kennzeichnung von Flurabständen 
kleiner 3 m

21
Bergbaueinfluss an Vernässung – Erftaue
Vernässungsbereiche
in jeweils nur einem
der beiden Szenarien Unterschiede zwischen 
Bergbau- und Referenzszenario:
 gelb: Vernässung nur im 
Referenz-Szenario
 Tagebausee verringert 
Vernässung
 braun: Vernässung nur im 
Bergbau-Szenario
 Bodensetzung vergrößert 
Vernässung
 sehr kleiner Bereich

22
Bergbaueinfluss an Vernässung – Erftaue
Vernässungsbereiche
in jeweils nur einem
der beiden Szenarien Unterschiede zwischen 
Bergbau- und Referenzszenario:
 gelb: Vernässung nur im 
Referenz-Szenario
 Tagebausee verringert 
Vernässung
 braun: Vernässung nur im 
Bergbau-Szenario
 bergbaubedingt sehr 
kleiner Bereich

■ 8 Karten mit Tagebauplanung Stand ca. 2018     
(2 x Referenzszenario, 6 x Bergbauszenario)
■ Großräumig ähnliche Flurabstände in allen Szenarien
■ Um die Tagebauseen in den Bergbauszenarien größere 
Flurabstände als im Referenzszenario
Projektergebnisse
Flurabstandskarten für mittlere Verhältnisse
23

■ Potenzielle Vernässungsbereiche treten in allen Szenarien auf, 
insbesondere im Nahbereich der Gewässer     
Betrifft z.B. die Ortslagen Wegberg, Mönchengladbach, Düren, 
Bedburg, Kerpen (zum Teil schon heute unabhängig vom Bergbau)
■ Erftaue: Gegenüber 1953 größere Ausdehnung des Bereichs nach 
Süden in allen Szenarien
■ Grund: Stilllegung von Wasserwerksbrunnen im obersten 
Grundwasserstockwerk bei Dirmerzheim
■ Aufgabe: Überarbeitung der Flächenkulisse für Wasserhaltung
Projektergebnisse
Potenzielle Vernässungsbereiche – Flurabstand kleiner 3 m
24

■ Vergleich der potenziellen Vernässungsbereiche von Referenz- und 
Bergbauszenario
■ Erftaue: Mögliche Vernässung fast ausschließlich durch Erreichung 
ursprünglicher Grundwasserstände verursacht
■ Bereich Kerpen: Potenzielle Vernässungsfläche an Anschlussstelle 
Türnich bergbaubedingt etwas größer 
■ Spätere Detailbetrachtung
Projektergebnisse
Bergbauanteil an potenzieller Vernässung im Bereich der Erftaue
25

Aus dem Projekt liegen vor:
 Methodisches Vorgehens für Prognose von zukünftigen 
Flurabständen
 Verschiedene Karten mit Planungsstand 2018 für mittlere 
Verhältnisse 
 Hilfreiches Instrument für 
1. Bauleitplanung in den Kommunen im Rheinischen Revier 
2. Weiterführende Interpretationen und Auswertungen der 
Ergebnisse
Fazit
26

■ Aktualisierungen von Bodenbewegungs- und Grundwassermodell
■ Neue Tagebauplanungen (Leitentscheidung 2021 und 2023) 
■ Aktuelle Daten
■ Vergleich der Prognose mit dem Ist-Zustand
■ Weitergehende Untersuchung des Bergbaueinflusses 
■ Betrachtung weiterer Zeitpunkte während des 
Grundwasserwiederanstiegs sowie weiterer Bereiche
■ Bewertung der Flurabstände außerhalb von Siedlungen
Ausblick
27

Vielen Dank!
Dr. Anke Boockmeyer
Fachbereich 52: Grundwasser, Wasserversorgung, Trinkwasser, 
Lagerstättenabbau
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Dienstort: Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
Telefon: +49 2361 305-2142
E-Mail: anke.boockmeyer@lanuv.nrw.de

Anlage zur Niederschrift der BKA Sitzung am 16.06.2023 
Beantwortung der Frage von Herrn Dederichs zur Rechtmäßigkeit der Verbringung 
von Massen aus dem Tagebau Garzweiler II in externe Bereiche. 
1. Der externe Massenbedarf beträgt 125 Mio. m³.
2. Tagebau Hambach
Im BKP Garzweiler II ist geregelt „Lössmangel und Lössüberschüsse sind
zwischen den Tagebauen auszugleichen, soweit dies möglich und vertretbar.“
Der am 31.08.1995 zugelassene Rahmenbetriebsplan Garzweiler II legt dar,
„dass die verwertbare Lössmenge für die Wiedernutzbarmachung bei weitem
ausreicht. Die überschüssigen Mengen stehen für die Wiedernutzbarmachung
der Tagebaue Fortuna/ Bergheim und Hambach zur Verfügung.“
3. Tagebau Fortuna
Im BKP Fortuna ist festlegt, dass „das entstehende Massendefizit durch
Verbringung von Massen aus anderen Tagebauen auszugleichen ist.“ Auch
sind hier die Festlegungen aus BKP und Rahmenbetriebsplan Garzweiler II
wirksam.
4. Kies für Baustoffversorgung
Die Baustoffversorgung wird im Hauptbetriebsplan Garzweiler II 2023-25
geregelt, indem die „Abgabe von Abraummaterial an Dritte (Kies, Löss, und
Lehm)“ benannt ist. „Die abzugebende Rohkiesmenge kann bis zu 2,5 Mio.
m³/a betragen.“
5. Kraftwerksdeponie Fortuna
Der BKP Fortuna-Garsdorf trifft die Festlegung „die erforderlichen Lößmengen
werden im Abbaubereich und im Tagebau Frimmersdorf/Garzweiler
gewonnen.“ Im Planfeststellungsbeschluss zur KWR-Deponie vom 7.09.1988
ist für die Fläche eine forst- und landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
geregelt.
Anl. Massen

6. Standort Ville 
Der Rahmenbetriebsplan Tagebau Ville vom 30.11.1972 regelt, dass „das 
Tagebaugelände nach Beendigung des Betriebes einer land- und 
forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wird. …. Der Zeitpunkt der 
Rekultivierung richtet sich nach dem Löss in den nördlichen Tagebauen.“ Des 
Weiteren wird ausgeführt, dass „in den Abbaubetrieben der Ville-Tagebaue 
steht kein Löss an. Der für die landwirtschaftliche Rekultivierung erforderliche 
Löss muss aus dem Nordrevier antransportiert werden.“ 
 
 
Die o.g. Rekultivierungsansprüche sind in landesplanerischen und bergrechtlichen 
Genehmigungen zugelassen. Sie sind bei der Umsetzung des Vorhabens zu 
beachten.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0817
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
27.10.2023
Erstellt
29.09.2023 14:16