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0127/2026

Mietwagen, Zweiter Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen und Kontrollen in 2025

Mitteilung Ausschuss 23.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 09.03.2026, TOP 4.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6100 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/322 
 
Vorlagen-Nummer          23.01.2026 
 0127/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 26.01.2026 
 
Mietwagen, Zweiter Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen und Kontrollen in 
2025 
Die Verwaltung informiert über die aktuelle Situation zum Mietwagenmarkt (s. auch Vorlagen – 
Nummer 0685/2025, 1795/2025 und 3475/2025). 
 
1) Entwicklung der Taxikonzessionen und Mietwagengenehmigungen 
Aufgrund der Empfehlung des Taxigutachtens wird die Zahl der Taxikonzessionen weiter ab-
gebaut. Zurück gegebene Konzessionen werden einbehalten. Da bisher wenige Konzessio-
nen zurückgegeben werden, liegt die Zahl der Taxiunternehmen bei 723 und die Zahl der Ta-
xikonzessionen zum 31.12.2025 bei 1.138. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Taxigutachtens 
im November 2023 waren es 1.154 Taxikonzessionen. 
 
Die Zahl der Mietwagenerlaubnisse ist bis zum 31.12.2025 im Vergleich zum Jahresanfang 
2025 von 1.601 auf 1.614 angestiegen. Die Höchstzahl lag im Verlauf des vergangenen Jah-
res bei 1.705 Erlaubnissen und ist damit wieder leicht rückläufig. Die Mietwagen werden von 
insgesamt 328 Unternehmen betrieben. Als Vermittlungsplattformen für Mietwagen sind in 
Köln Uber und Bolt aktiv. Wobei es weiterhin Mietwagenunternehmen gibt, die ausschließlich 
Krankenfahrten, Limousinenservices und ähnliche Dienste anbieten. 
 
2) Zweiter Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen für Mietwagen 
Die Verwaltung hat den Datenabgleich mit den Vermittlungsplattformen zum Stichtag 
01.11.2025 wiederholt. Über den ersten Datenabgleich zum Stichtag 01.05.2025 wurde dem 
Ausschuss berichtet (Vorlagen- Nummer 1795/2025). Seit Jahresbeginn 2025 wurden ein-
schließlich des Datenabgleichs bis Mai 2025 insgesamt 140 illegale Fahrzeuge auf den Platt-
formen gesperrt. 
 
Der zweite Datenabgleich fand mit den Plattformen Uber und Bolt statt, nachdem Freenow 
und bliq in Köln keine Vermittlung von Mietwagen mehr anbieten. Der Abgleich wurde von der 
kommunalen Statistikstelle beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik durchgeführt. 
 
Überprüft wurde ein von den Plattformen übermittelter Datenbestand zum Stichtag von insge-
samt 1598 Fahrzeugen mit Kölner Kennzeichen, einschließlich möglicher Doppelmeldungen 
auf beiden Plattformen. Dabei wurden keine illegalen Unternehmen auf den Plattformen fest-
gestellt. Das bedeutet, dass sich seit dem Abgleich im Mai 2025 kein Kölner Unternehmen 
durch Vorlage gefälschter Mietwagenerlaubnisse den Zugang zu einer Vermittlungsplattform 
erschlichen hat. 
 
Insgesamt 1541 Fahrzeuge waren korrekt erfasst. In 57 Fällen mussten die Datensätze über-
prüft werden. In einigen Fällen wurden Erfassungsfehler korrigiert. Einige Fälle waren nach

2 
 
einer Fahrzeugabmeldung noch nicht aus dem Datenbestand gelöscht worden, wurden aber 
in der Zwischenzeit nicht vermittelt. Auch dies wurde korrigiert. In acht Fällen wurden Fahr-
zeuge zunächst aufgrund von Unklarheiten gesperrt. Diese Fälle werden genauer überprüft 
und ggf. werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 
 
Um den Druck aufrecht zu halten, dass illegal fahrende Mietwagen entdeckt und strafrechtlich 
verfolgt werden, wird der Datenabgleich auch in 2026 wiederholt. 
 
Die Verwaltung hat im Nachgang des ersten Datenabgleichs über die Aufsichtsbehörde und 
im direkten Kontakt den Umlandkommunen angeboten, ihre jeweiligen Erlaubnisdaten mit den 
Vermittlungsplattformen mit abzugleichen. Diese Bemühungen, andere Kommunen in den Da-
tenabgleich einzubinden, waren bisher noch ohne Erfolg, werden aber weiterverfolgt.  
 
3) Kontrollen der Mietwagenunternehmen 
Bei der Erlaubniserteilung und der Verlängerung (alle 5 Jahre) sind umfangreiche Nachweise 
vorzulegen (siehe Vorlagen-Nummer 0685/2025). Seit 2025 umfasst dies im Regelfall auch 
eine Betriebssitzkontrolle. 
 
Die Kontrollen der Betriebssitze und die Kontrollen auf der Straße wurden in 2025 weiter ver-
stärkt. Dazu wurden in dem Fachbereich seit 2024 insgesamt drei Stellen zugesetzt und die 
Unterstützung durch den Ordnungsdienst intensiviert.  
 
So wurden in 2025 insgesamt 188 Betriebssitze kontrolliert. Bei 328 Mietwagenunternehmen 
bedeutet das, dass bereits 57 % der Betriebssitze kontrolliert wurden. Eine Betriebssitzkon-
trolle findet bei jeder Ersterteilung und Verlängerung statt. Losgelöst davon plant die Verwal-
tung alle Betriebssitze zu kontrollieren. Bei Hinweisen auf Verstöße werden Kontrollen jeder-
zeit zeitnah durchgeführt beziehungsweise wiederholt. Überprüft wird das Vorhandensein von 
Stellplätzen sowie die Büros und Sozialräume. In 2025 wurde bei fünf Unternehmen festge-
stellt, dass kein ordnungsgemäßer Betriebssitz vorhanden war. In diesen Fällen wird umge-
hend das Verfahren zum Widerruf der Erlaubnis eingeleitet. 
 
Die Verwaltung überprüft Mietwagen regelmäßig auch auf der Straße. Dabei liegt der Fokus 
auf der Rückkehrpflicht. In 2025 wurden insgesamt 730 Kontrollen durchgeführt. Dabei wur-
den 304 Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt. Dies umfasst Kölner und auswärtige 
Kennzeichen. Für die in Köln gemeldeten Mietwagen wurden insgesamt 366 Bußgeldverfah-
ren eingeleitet, davon 285 gegen Fahrer*innen und 81 gegen Unternehmer*innen. 
 
Beispielsweise fand am 21. und 22.11.2025 eine gemeinsam Schwerpunktkontrolle des Ord-
nungsdienstes und der Landespolizei statt. Dabei wurden 168 Mietwagen kontrolliert. Das Er-
gebnis waren 98 Beanstandungen. 48 Fahrer*innen wurden mit einem Verwarngeld belegt, 
z.B. wegen Nichtmitführens des Auszugs aus der Genehmigungsurkunde, des Verbandskas-
ten oder des Warndreiecks, Rauchen im Auto, nicht lesbarer Ordnungsnummer etc. In 50 Fäl-
len wurden Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht eingeleitet. Bei 70 
Mietwagen gab es keine Beanstandungen. 
 
Weitere Schwerpunktkontrollen sind im Verlauf des Jahres 2026 geplant. Dabei finden Kon-
trollen von Mietwagenfahrer*innen im fließenden Verkehr immer unter Beteiligung von Lan-
despolizei und/oder Hauptzollamt statt.  
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

09.03.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0127/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2026
Erstellt
14.01.2026 14:22