V/0075/2026
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
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Beschlussvorlage
1693 Zeichen
V/0075/2026 V/0075/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beratungsfolge 11.02.2026 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird auf zwei festgelegt. 2. Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ................. gewählt. 3. Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird ............... gewählt. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 beschlossen, nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) einen Hauptausschuss zu bilden. Den Vorsitz in die- sem Ausschuss führt nach § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Oberbürgermeister, der auch Stimmrecht hat. Gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte eine oder mehrere Stellvertretungen des Vorsitzenden. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Hauptausschuss zwei Stellvertretungen gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, auch in der neuen Wahlperiode zwei Stellver- tretungen des Hauptausschusses zu wählen; analog zu den Regelungen für die anderen Ausschüsse, um die Funktionsfähigkeit des mit besonderen Aufgaben in der Gemeindeordnung ausgestatteten Hauptausschusses in jedem Fall sicherzustellen. Die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses ist eine Mehrheitsent- scheidung. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Amt für Bürger - und Ratsservice 21.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0075/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2026
- Erstellt
- 17.01.2026 09:31