Mandari Insight

2331/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2023 (AN/1646/2023) betr. "Aufpflasterungen gegen Raserei"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4719 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 2331/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2023 (AN/1646/2023) betr. 
"Aufpflasterungen gegen Raserei" 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Auf welche Fachliteratur, Gutachten oder eigenen Messungen stützt die Verwal-
tung die Ansicht, dass Aufpflasterungen die Lautstärke des Straßenverkehrs erhöhen 
– unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Geschwindigkeitsreduzierungen zu be-
obachten sind?“ 
 
2. „In welchen Fällen haben Aufpflasterungen zu Problemen mit Rettungswagen (da-
bei sind die Erfahrungen anderorts zu berücksichtigen) durchgeführt?“ 
 
3. „Wie werden Aufpflasterungen verkehrswissenschaftlich beurteilt?“ 
 
4. „Gibt es andere geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen die vergleichbar dau-
erhaft wirken und gleichermaßen effektiv und günstig sind? Wenn ja, welche sind 
das?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Die Ansicht der Verwaltung, dass Aufpflasterungen die Lautstärke des Straßen-
verkehrs erhöhen und zu Geschwindigkeitsreduzierungen führen, stützt sich auf jahre-
lange Erfahrungen mit diesen Elementen. Bundesweit haben Erfahrungen gezeigt, 
dass Aufpflasterungen durch das Abbremsen, Überfahren und anschließende Be-
schleunigen zusätzlichen Lärm erzeugen. Dies bestätigt die ALD-Broschüre „Straßen-
verkehrslärm – Eine Hilfestellung für Betroffene“ der Fachgruppe Deutsche Gesell-
schaft für Akustik (DEGA). Hierin heißt es, dass Schwellen und Aufpflasterungen in 
der Regel neue Lärmquellen sind und die Veränderung des Geräuschcharakters 
durch diese Elemente besonders lästig sind. In einer Studienarbeit der Hochschule 
Mittweida wurden Aufpflasterungen und verschiedene Arten von Schwellen sowie ihr 
Einfluss auf die Immissionssituation in der Wohnnachbarschaft untersucht. Im Fazit 
wurde festgehalten, dass diese aus akustischer Sicht zu teilweise erheblichen Nach-
teilen im Immissionsgebiet führen. Weiterhin traten bei der Installation dieser Elemente 
Beschwerden der Anwohner über erhöhten Lärm (Bremsen, Beschleunigen und Lärm

2 
 
wegen schlecht gesicherter Ladung) sowie über Erschütterungen bis hin zur Rissbil-
dung in angrenzenden Gebäuden auf. 
 
Zu 2. Der Rettungsdienst der Feuerwehr Köln weist darauf hin, dass Aufpflasterungen 
oder sonstige Geschwindigkeitshemmer, die einen Stoß von unten auslösen, kritisch 
sind. Zum einen gilt das für Patientinnen und Patienten, die schonend transportiert 
werden müssen und zum anderen für kritisch kranke Patientinnen und Patienten, weil 
die Geschwindigkeit stark reduziert werden muss. Dies kostet viel Zeit. 
Im Stadtgebiet von Köln gibt es eine Hilfsfrist für Notfallpatientinnen und -patienten 
von 8 Minuten. Seit Jahren nimmt in Städten der Erreichungsgrad der Hilfsfristen ab. 
Aus Sicht der Feuerwehr können die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen 
auch ein Grund hierfür sein. 
 
Zu 3. In der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) heißt es, dass „bauli-
che Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung (…) dort erforderlich (sind), wo die 
Verkehrssicherheit unter unangemessene Geschwindigkeiten leidet. Zur Geschwindig-
keitsdämpfung in Erschließungsstraßen kommen vorwiegend fahrdynamisch ausgebil-
dete bauliche Maßnahmen in Frage.“ Neben Fahrbahnverschwenkungen und -einen-
gungen kommen hier auch Aufpflasterungen in Betracht. Die RASt06 weist darauf hin, 
dass bei Linienbusverkehr bauliche Maßnahmen zu vermeiden sind. Daneben werden 
bei Aufpflasterungen immer wieder die Lärmbelästigung, Einschränkung für Einsatz-
fahrzeuge sowie der erhöhte Unterhaltungsaufwand kritisch angeführt. 
 
Zu 4. Bei der Wahl der geschwindigkeitsreduzierenden Elemente ist immer die kon-
krete Örtlichkeit und Fahrbahnbreite zu berücksichtigen. Eine schnelle und kosten-
günstige Maßnahme ist die Einengung oder Verschwenkung der Fahrbahn durch Fer-
tigteile. Eine dauerhafte, effektive und verhältnismäßig einfache Maßnahme bei pas-
sender Fahrbahnbreite ist die Markierung von wechselseitigen Parkplätzen. 
 
Beim Neubau oder der Umgestaltung von Straßen werden etablierte bauliche Maß-
nahmen wie Einengungen oder wechselseitige Anordnung von Stellplätzen und 
Baumbeete berücksichtigt. 
 
Wo es die Straßenverkehrsordnung zulässt, kann die Geschwindigkeitsreduzierung 
durch Beschilderung, teilweise in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsüberwa-
chung, erfolgen. Welche Maßnahmen wo sinnvoll eingesetzt werden können, bedarf 
immer einer Einzelfallüberprüfung.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2331/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.07.2025
Erstellt
21.07.2025 12:19