2331/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2023 (AN/1646/2023) betr. "Aufpflasterungen gegen Raserei"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 2331/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 11.09.2023 (AN/1646/2023) betr. "Aufpflasterungen gegen Raserei" Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Auf welche Fachliteratur, Gutachten oder eigenen Messungen stützt die Verwal- tung die Ansicht, dass Aufpflasterungen die Lautstärke des Straßenverkehrs erhöhen – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Geschwindigkeitsreduzierungen zu be- obachten sind?“ 2. „In welchen Fällen haben Aufpflasterungen zu Problemen mit Rettungswagen (da- bei sind die Erfahrungen anderorts zu berücksichtigen) durchgeführt?“ 3. „Wie werden Aufpflasterungen verkehrswissenschaftlich beurteilt?“ 4. „Gibt es andere geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen die vergleichbar dau- erhaft wirken und gleichermaßen effektiv und günstig sind? Wenn ja, welche sind das?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Die Ansicht der Verwaltung, dass Aufpflasterungen die Lautstärke des Straßen- verkehrs erhöhen und zu Geschwindigkeitsreduzierungen führen, stützt sich auf jahre- lange Erfahrungen mit diesen Elementen. Bundesweit haben Erfahrungen gezeigt, dass Aufpflasterungen durch das Abbremsen, Überfahren und anschließende Be- schleunigen zusätzlichen Lärm erzeugen. Dies bestätigt die ALD-Broschüre „Straßen- verkehrslärm – Eine Hilfestellung für Betroffene“ der Fachgruppe Deutsche Gesell- schaft für Akustik (DEGA). Hierin heißt es, dass Schwellen und Aufpflasterungen in der Regel neue Lärmquellen sind und die Veränderung des Geräuschcharakters durch diese Elemente besonders lästig sind. In einer Studienarbeit der Hochschule Mittweida wurden Aufpflasterungen und verschiedene Arten von Schwellen sowie ihr Einfluss auf die Immissionssituation in der Wohnnachbarschaft untersucht. Im Fazit wurde festgehalten, dass diese aus akustischer Sicht zu teilweise erheblichen Nach- teilen im Immissionsgebiet führen. Weiterhin traten bei der Installation dieser Elemente Beschwerden der Anwohner über erhöhten Lärm (Bremsen, Beschleunigen und Lärm 2 wegen schlecht gesicherter Ladung) sowie über Erschütterungen bis hin zur Rissbil- dung in angrenzenden Gebäuden auf. Zu 2. Der Rettungsdienst der Feuerwehr Köln weist darauf hin, dass Aufpflasterungen oder sonstige Geschwindigkeitshemmer, die einen Stoß von unten auslösen, kritisch sind. Zum einen gilt das für Patientinnen und Patienten, die schonend transportiert werden müssen und zum anderen für kritisch kranke Patientinnen und Patienten, weil die Geschwindigkeit stark reduziert werden muss. Dies kostet viel Zeit. Im Stadtgebiet von Köln gibt es eine Hilfsfrist für Notfallpatientinnen und -patienten von 8 Minuten. Seit Jahren nimmt in Städten der Erreichungsgrad der Hilfsfristen ab. Aus Sicht der Feuerwehr können die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auch ein Grund hierfür sein. Zu 3. In der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) heißt es, dass „bauli- che Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung (…) dort erforderlich (sind), wo die Verkehrssicherheit unter unangemessene Geschwindigkeiten leidet. Zur Geschwindig- keitsdämpfung in Erschließungsstraßen kommen vorwiegend fahrdynamisch ausgebil- dete bauliche Maßnahmen in Frage.“ Neben Fahrbahnverschwenkungen und -einen- gungen kommen hier auch Aufpflasterungen in Betracht. Die RASt06 weist darauf hin, dass bei Linienbusverkehr bauliche Maßnahmen zu vermeiden sind. Daneben werden bei Aufpflasterungen immer wieder die Lärmbelästigung, Einschränkung für Einsatz- fahrzeuge sowie der erhöhte Unterhaltungsaufwand kritisch angeführt. Zu 4. Bei der Wahl der geschwindigkeitsreduzierenden Elemente ist immer die kon- krete Örtlichkeit und Fahrbahnbreite zu berücksichtigen. Eine schnelle und kosten- günstige Maßnahme ist die Einengung oder Verschwenkung der Fahrbahn durch Fer- tigteile. Eine dauerhafte, effektive und verhältnismäßig einfache Maßnahme bei pas- sender Fahrbahnbreite ist die Markierung von wechselseitigen Parkplätzen. Beim Neubau oder der Umgestaltung von Straßen werden etablierte bauliche Maß- nahmen wie Einengungen oder wechselseitige Anordnung von Stellplätzen und Baumbeete berücksichtigt. Wo es die Straßenverkehrsordnung zulässt, kann die Geschwindigkeitsreduzierung durch Beschilderung, teilweise in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsüberwa- chung, erfolgen. Welche Maßnahmen wo sinnvoll eingesetzt werden können, bedarf immer einer Einzelfallüberprüfung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2331/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.07.2025
- Erstellt
- 21.07.2025 12:19