Freigabe von Fördermitteln aus der Kulturförderabgabe für Zuwendungen an Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft
Beschlussvorlage Ausschuss 0476/2023 vom 29.03.2023
Stand: Am 20.04.2023 im Wirtschaftsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 - Liste KFA Vorschlaege 2023
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Anlage 1 Vorschläge für Projektförderungen in der Medien- und Kreativwirtschaft Projekttitel Geplanter Zeitraum Träger Summe Beschreibung NEW MEDIA SAFARI voraussichtlich Juni 2023 Johannes Meyer 5.000,00 € Die NEW MEDIA SAFARI ist eine eintägige Tour für Talente zu den innovativen Medienunternehmen der Stadt. Das Erfolgsformat, das seine Premiere 2022 feierte, soll auch 2023 eine Plattform zum gegenseitigen Kennenlernen werden und Absolvent*innnen Blicke hinter die Kulissen der Medienbranche ermöglichen. Film Festival Cologne – FFCGN Fast Forward Cologne 19.10.-26.10.2023 Cologne Conference GmbH 10.000,00 € Mit der ganzjährigen Erweiterung des einwöchigen Film Festival Cologne um die digitale Bewegtbild Plattform FFCGN – FAST FORWARD COLOGNE hebt sich das Kulturevent deutlich von anderen Filmfestivals ab. Dabei schafft das übers Jahr verstetigte und viral verbreitete Angebot eine permanente, globale Präsenz, von der auch die Medienmetropole Köln profitiert. Iphigenia Gender Design Award Mitte Juni 2023 IGDN e.V. 8.000,00 € Weltweit renommierter Designpreis für Gendersensibles Design mit öffentlichkeitswirksamer Verleihung. Hybride Preisverleihung aus dem MAKK. Design-Projekt Kölner Designer*innen im Rahmen der PASSAGEN Anfang Juni 2023 Sabine Voggenreiter 12.000,00 € Entwicklung einer Plattform für Kölner Designer*innen im Rahmen des Designfestivals PASSAGEN mit besonderem Schwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit. gesamt 35.000,00 € -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 0476/2023 Freigabedatum 29.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Fördermitteln aus der Kulturförderabgabe - Zuwendungen an Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Wirtschaftsausschluss beschließt zur Durchführung der in Anlage 1 dargestellten Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft die Förderungen in der genannten Höhe, erteilt die Freiga- be der im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501- Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dafür veran- schlagten Mittel in Höhe von 35.000,- € und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderentscheidungen. Wirtschaftsausschuss 20.04.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 35.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 - Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zur Förderung von Projekten in der Medien- und Kreativwirtschaft aus Erträgen der Kulturförderabgabe 35.000,- € jährlich veranschlagt. Im Rahmen der Erläuterun- gen zum Haushaltsplan ist festgelegt worden, dass die Freigabe der Mittel durch den Fach- ausschuss zu erfolgen hat. In der beigefügten Anlage wurden in Abstimmung mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH die zur Förderung empfohlenen Projekte der Medien- und Kreativwirtschaft für das Jahr 2023 dargestellt. Das zur Realisierung benötigte Fördervolumen beträgt 35.000,- €. Vor dem Hintergrund, dass drei der vier Projekte bereits im Juni 2023 stattfinden sollen und die Projektträger vor Bewilligung der Förderung keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen dürfen, gleichwohl die Veranstalter*innen aber zeitlichen Vorlauf für die Organisation der Pro- jekte benötigen, ist die Herstellung von Planungssicherheit für die Projektträger und damit die Freigabe der Mittel zu einem frühen Zeitpunkt im Haushaltsjahr zwingend erforderlich.
Beratungsverlauf
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