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V/0051/2013

Querung der Westhoffstraße im Bereich des REWE-Marktes

Vorlagen 06.03.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 04.07.2013, TOP 7.6

Anlage5 - markierte Querungshilfe

· application/pdf

Ansehen

Anlage2 - Verkehrserhebung Radverkehr, 7-9 Uhr

· application/pdf

Ansehen

Anlage1 - BV-Nord_CDU-Antrag

· application/pdf

Ansehen

Anlage4 - Mittelinsel

· application/pdf

Ansehen

Anlage3 - Lichtsignalanlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage5 - markierte Querungshilfe

601 Zeichen

=Qy

orh.

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4

eue Gehwegplatten

FAR

Aufhebung
2- Richtungs-Radweg
bis Erlenkamp

<] Anlage

5 zur Vorlage V/0051/2013
12 x x

Ausbau Zufahrt
gem. Musterblatt 1a
(weiße Steine verlegen)

IR, VZ 222-20 mit Leitplatten

in beiden Fahrtrichtungen
aufstellen

Parkplatz
Supermarkt

DE |

Smped

5

‚Anlage
Blatt Nr.
Reg. Nr.

1m)

STADT

Amt für _E/ Stadtentwicklung
) Stadtplanung
Verkehrsplanung

Westhoffstraße

Planung einer markierten Querungs-
hilfe mit Anpassung Fahrbahnrand

Name
Drubel
[Revermann

Datum
Jan. 2013
Jan. 2013
1:500

‚earbeitet
‚ezeichnetl
laßstab

Plotdatum 05.03.2013]

Anlage2 - Verkehrserhebung Radverkehr, 7-9 Uhr

337 Zeichen

Westhoffstraße/ Am Burloh
Zähldatum: Do 15.11.2012
Radfahrerzählung
We of
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Ar o
Zählzeit: 07:00 - 08:00 Uhr
11
85
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Westhoffstraße/ Am Burloh
Zähldatum: Do 15.11.2012
Radfahrerzählung
We of
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sth a e
Wes hoffstr ße
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mp
n
m Bu l h
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Zählzeit: 08:00 - 09:00 Uhr
5
3
2

Anlage1 - BV-Nord_CDU-Antrag

1227 Zeichen

A- wi e013]2012
Anlage 1 zur Vorlage V/0051/2013

= CDU .....

Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-Nord

| Stadt Münster |
N | Münster, 18.10.2012

+6 Apr Ye

Antrag: iS

vr. Nord

Die BV Nord möge beschließen:

die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Querung der Westhoffstraße
und eine verkehrssichere Benutzung des Radweges in dem Bereich des REWE-Marktes für
Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann und welche Kosten für die Maßnahme

entstehen.

Begründung:

Die Fraktion möchte der gegenwärtigen Situation Rechnung tragen und die schon häufig
gegenläufige Benutzung des Radweges in dem Bereich Einfart/Ausfahrt des Parkplatzes bis

zur Einmündung Keplerweg legalisieren.

Der Radweg am REWE-Markt wird von vielen Kunden auch heute schon in beiden
Richtungen benutzt, weil direkt am REWE-Markt keine Querungsmöglichkeit besteht.

Weitere Begründung ggf. mündlich

Bloch Sauerwald und Fraktion

CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord

Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch
Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster

Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de

Anlage4 - Mittelinsel

665 Zeichen

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I

4

I

vorh.

neue Gehwegplatten

FAR

Aufhebung
2- Richtungs-Radweg
bis Erlenkamp

<] Anlage 4 zur Vorlage V/0051/2013
2: S

12!
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Ausbau Zufahrt
gem. Musterblatt 1a
(weiße Steine verlegen)

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FR VZ 222-20 mit Leitplatten

// in beiden Fahrtrichtungen |
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I Parkplatz
| Supermarkt
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Blatt Nr. |11)

STADT R BE

Amt für / Stadtentwicklung EEE
) Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name

‚earbeitet | Jan. 2013 |Drubel
Westhoffstraße

ezeichnet| Jan. 2013 |Revermann]
laßstab_ | 1: 500

Planung einer Mittelinsel

mit Anpassung Fahrbahnrand

Plotdatum 05.03.2013]

Anlage3 - Lichtsignalanlage

158 Zeichen

Ausbau Zufahrt

gem. Musterblatt 1a

Mmpedd

EB

(weiße Steine verlegen)

‚earbeitet

Westhoffstraße

‚ezeichnetl

laßstab

Planung einer Lichtsignalanlage

1

Beschlussvorlage

12691 Zeichen

V/0051/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Querungshilfe in Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg zur Aufgabe des Zweirichtungsradweges 
auf der westlichen Westhoffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur verkehrssicheren Führung des Radverkehrs wird der Errichtung einer Mittelinsel auf der Wes t-
hoffstraße in Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg zugestimmt. 
Nach Umsetzung d er Maßnahme wird der westliche Zweirichtungsradweg als richtungs -
gebundener Radweg ausgewiesen und die bisherige Auffahrtsmöglichkeit über den Gehweg in 
Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg mittels Umlaufsperre unterbunden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe zur Verfügung.  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr sflä-
chen und Anlagen 
2013 50.000  
Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr. / Kristiansandstr. / 
Am Burloh / Ew HZ 
   
Auszahlungen 8 Auszahlung von Baumaßnah-
men 
   
Summe aller Auszahlungen/Saldo  50.000  
 
Folgekosten: keine 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0051/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.03.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0051/2013 
 
Begründung: 
 
 
Auf Anregung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord (Nr. A-N/0013/2012) wurde 
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Querung der Westhoffstraße und eine ve r-
kehrssichere Benutzung des Radweges in dem Bereich des REWE -Marktes für Fußgänger und 
Radfahrer eingerichtet werden kann und welche Kosten für die Maßnahme entstehen (Anlage 1). 
 
Hintergrund des Antrages ist u. a. die gewünschte Legalisierung des häufig gegenläufig genutzten 
Radweges auf der Ostseite der Westhoffstraße im Bereich zwischen Supermarktzufahrt und 
Keplerweg. 
Gegen die L egitimation zur Freigabe des Radweges in zwei Richtungen spricht die Erkenntnis, 
dass Zweirichtungsradwege ein grundsätzlich höheres Gefährdungspotenzial aufweisen, in sbe-
sondere wenn diese, wie im vorliegenden Fall, nicht über eine ausreichende Breite verfügen. Dazu 
kommt die problembehaftete Führung auf Höhe von Zufahrten und Einmündungen. Wie im Fall des 
gegenüber befindlichen Radweges ist dies besonders problembehaftet, wenn die Weg eführung 
innerhalb einer Strecke ungesichert, durch eine freie Querungsmöglichkeit endet. So ist festzustel-
len, dass seit Fertigstellung des Kreisverkehrs Am Burloh der im Zwe irichtungsverkehr freigegebe-
ne westliche Radweg der Westhoffstraße von zahlreichen Radfahrern widerrechtlich bis zum 
Kreisverkehr genutzt wird, obwohl wen ige Meter zuvor auf Höhe der Ei nmündung Erlenkamp das 
Ende des Radweges ausgewiesen ist und eine freie Querungsmöglichkeit zum gegenübe rliegen-
den richtungsgebundenen Radweg existiert. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen treten die erforder-
lichen Fahrzeuglücken nur selten auf, wodurch ein Wechsel der Straßenseite erschwert wird. 
 
 
Hintergrundinformationen: 
Dieser seit Jahrzehnten existierende, für den Gegenrichtungsverkehr freigegebene Radweg auf 
der Westseite der (südlichen) Westhoffstraße bildet zwischen dem ne uen Kreisverkehr Am Burloh 
und dem Eimermacherweg eine komfortable und gern genutzte Anbindung zum Zentrum Kinde r-
haus. Nicht nur die Anlieger des Erlenkamps nutzen diese direkte Verbindung, auch die weiter 
südlich angrenzenden Wohngebiete profitieren von d er attraktiven Anbindung über den Ide n-
brockweg. Als lineare Verlängerung der abknickenden Kreisstraße eröffnet es dem Radve rkehr 
eine attraktive Möglichkeit, zunächst abseits des Hauptve rkehrsstraßennetzes, über die Wilkin g-
hege / Gasselstiege zur Münsteraner Innenstadt zu gelangen. 
Obwohl die Unfalllage in dem betreffenden Straßenabschnitt unauffällig ist, soll aus Gründen der 
Verkehrssicherheit der existierende Zweirichtungsradweg nicht bis an den neuen Kreisverkehr 
herangeführt werden. Die potentielle Unfallgefahr am Kreisverkehr wird damit unterbunden. 
Das Ende des Zweirichtungsradweges mittels Verkehrszeichen wurde daher vor der nördlichen 
Einmündung der Wohnstraße Erlenkamp angeordnet und eine freie Querungsmöglichkeit mittels 
abgesenkter Bordsteine im Zuge des kürzlich erfolgten Straßenumbaus angelegt. Sie eröffnet dem 
Radverkehr die Möglichkeit, auf die rechte Straßenseite zu wechseln. 
 
 
Exkurs: Verkehrsverhalten und Unfalllage 
Die Praxis zeigt jedoch, dass der überwiegende Teil des Radverkehrs von dieser Querungsmög-
lichkeit kaum Gebrauch macht und stattdessen die letzten 60  m widerrechtlich, bis zur Ra dfahrer-
furt des Kreisverkehrsplatzes, nutzt. An dieser Stelle wird zudem von der Polizei befürchtet, dass 
die verbotswidrige Weiterfahrt entgegen der Fah rtrichtung auf den Nebenanlagen in nördliche 
Richtung fortgesetzt wird, wovon insbesondere Zielverkehre in Richtung der Wohnsiedlung 
Brüningheide Gebrauch machen würden. Obwohl diese Befürchtung im Rahmen einer Radve r-
kehrserhebung vom 15.11.2012 (Anlage  2) kaum bestätigt werden kann, wird die verbotswidrige 
Weiterfahrt von Radfahrern bis zum Kreisverkehr sehr häufig genutzt: 
So fuhren auf der Westseite, von allen aus südlicher Richtung kommenden Radfahrern, in der Zeit 
zwischen 7 und 8 Uhr , 11 Radler regelk onform den Weg bis zum Ende des Zweirichtungs -
radweges. 85 Radfahrer bogen hingegen erst am Krei sverkehr in Richtung Am Burloh ab. Dies

- 3 - 
V/0051/2013 
entspricht einem Anteil an Falschfahrern von knapp 90%.  
Eine Weiterfahrt in nördliche  Richtung zur Kristiansandstraße a uf der westlichen Straßenseite 
konnte in diesem Zeitraum nicht registriert werden.  
Im Jahr 2012 haben sich im Bereich des Kreisverkehrs vier Unfälle mit Radfahrerbeteiligung e reig-
net. Der Knotenpunkt wird von der Polizei als „unfallauffälliger Bereich“ kl assifiziert. 
 
Aus dieser Erkenntnis wurde als Folge eines Ortstermins die Sachlage vor Ort erörtert und en t-
schieden, den einseitigen Zweirichtungsradweg auf der Westseite aufzugeben. Hierzu bedarf es 
eines entsprechenden attraktiven Angebotes, um den aus d em Idenbrockweg auftretenden Ra d-
verkehr auf die östliche Seite der Westhoffstraße auf der korrekten rechten Straßenseite zu führen. 
 
 
Variante: Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage – Anlage 3 
Mit Errichtung einer Lichtsignalanlage wird in ausreiche ndem Abstand zwischen der signalisierten 
Kreuzung Westhoffstr. / Grotemeyerstr. im Süden und dem Kreisverkehr Am Burloh eine auf A n-
forderung gesicherte Querungsmöglichkeit ermöglicht. 
Dem Vorteil einer gesicherten, durch Lichtzeichen geregelten Querung, stehen für den Radverkehr 
wesentliche praktische Nachteile gegenüber, da zur Anforderung von Grün, das erforderliche 
Stoppen und Warten eine nicht zu unterschätzende Fahrtunterbrechung darstellt. Eine häufigere 
Missachtung der Lichtzeichenanlage durch Radfahrer ist zu befürchten. 
Neben den Herstellungskosten in Höhe von ca. 41.000 € sind zusätzlich jährliche Instandhaltungs- 
und Abschreibungskosten in Höhe von 4.000  € zu berücksichtigen. Im Laufe der anzusetzenden 
Mindestabschreibungsdauer der nächsten 10 Jah re belaufen sich die Gesamtkosten somit auf 
über 80.000 €.  
Die Errichtung einer Lichtsignalanlage stellt somit keine wirtschaftlich oder funktional attraktive 
Lösung für die angestrebte Querungsmöglichkeit dar. 
 
 
Reduktionsvariante: Planung einer Mittelinsel – Anlage 4 
Exakt in Verlängerung der existierenden Gehweganbindung des Eimermacherweges zur wes tli-
chen Westhoffstraße wird eine 2,50  m breite Mittelinsel errichtet. Hierzu muss der östliche Fah r-
bahnrand der Westhoffstraße zulasten des vorgelagerten Grü nstreifens verschwenkt werden, um 
die jeweils 3,00  m breiten Fahrspuren vorbeiführen zu können. Die Zugangsflächen zur g esicher-
ten Querung werden entsprechend befestigt und abgesenkt, die Mittelinsel mit den no twendigen 
Inselköpfen versehen. Einen weiteren  baulichen Aufwand bedarf es an der Fahrbahn Westhof f-
straße nicht.  
In Verlängerung des Idenbrockweges ist die bisherige ungehinderte Auffahrtsmöglichkeit auf den 
Gehweg der Westhoffstraße hingegen wirkungsvoll zu unterbinden:  
Mit der Errichtung von Umlau fsperren ist die geradlinige Durchfahrtsmöglichkeit zu verhindern. 
Hierdurch wird der Radverkehr direkt zur neuen Mittelinsel geleitet. 
 
Die Lage der Querung ist darüber hinaus auch für den Fußgängerverkehr von erheblichem Vorteil, 
da an dieser Stelle die Westhoffstraße zum gegenüber befindlichen Supermarkt intensiv gequert 
wird. 
Gleichzeitig kann in diesem Zuge auf der östl. Seite die sich nördlich anschließende Supermark t-
zufahrt verkehrssicherer gestaltet werden, indem die Radwegfurt mit der Verlegung von  einzelnen 
weißen Steinen im Zuge des laufenden Verkehrssicherheitsprogramms sichtbarer hervorgehoben 
wird. Ein potentieller Gefahrenpunkt wir damit zusätzlich entschärft. 
 
Insgesamt bietet die Lösung eine gesicherte und für die Verkehrsteilnehmer gut nach vollziehbare 
Führung: 
Die bauliche Errichtung einer Mittelinsel, die beidseitig barrierefrei herzustellenden Gehweganbin -
dungen, sowie der erforderliche, nur auf einer Fahrbahnseite notwendige Fahrbahnversatz rech t-
fertigen den noch vertretbaren Kostenaufwa nd in Höhe von 50.000  €. Hierdurch wird eine attrakt i-
ve und zugleich verkehrssichere Querungsmöglichkeit für die Kinderhauser Bevölkerung gescha f-
fen, wovon gleichermaßen Fußgänger und Radfahrer dauerhaft profitieren.

- 4 - 
V/0051/2013 
 
 
Sparvariante: Markierung einer freien Querungsmöglichkeit – Anlage 5 
Eine alternative freie Querungsmöglichkeit könnte hier mit Hilfe von großflächigen Markierungs -
keilen, die sich in der Fahrbahnmitte befinden, noch kostengünstiger hergestellt werden. Hierzu 
würden die Richtungsfahrbahnen auf jeweils 3,00 m begrenzt, um in Mittellage einen abmarkierten 
Schutzbereich von 2,50 m zu erhalten. Die Bereitstellung einer ausreichend breiten Aufstellfläche 
kann ohne Versatz der Fahrbahnführung nicht bereitgestellt werden: 
Aufgrund des auch hier notwe ndigen Versatzes einer Bordsteinführung ist auch diese Maßnahme 
mit ca. 44.000 € zu veranschlagen. Dabei kann unterstellt werden, dass die Markierung im Mitte l-
bereich regelmäßiger von Kraftfahrzeugen überfahren wird und daher alle 3 – 4 Jahre erneuert 
werden muss.  
Dieser Variante kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugestimmt werden. Sie wird vor 
allem dem Sicherheitsbedarf der Radfahrer nicht gerecht. In der Kurvenlage ist davon ausz uge-
hen, dass Kraftfahrer in Fahrtrichtung Norden trotz Beschilderung die markierte Insel „überstreifen“ 
würden. Für dort wartende Radfahrer besteht die Gefahr, angefahren zu werden. Hier kann nur 
eine baulich angelegte Insel ausreichende Sicherheit bieten. Es ist daher auch der e rhöhte Unter-
haltungsaufwand sowie das auf diesem Hintergrund nicht gravierende Einsparpotential gegenüber 
der Reduktionsvariante der Grund, warum diese Variante nicht favorisiert wird. 
 
 
 
Bewertung aus Sicht der Verwaltung: 
Aufgrund der funktionalen Vorteile ist die Errichtung einer baulichen Mittelinsel (Reduktionsvarian-
te, Anlage 4) die sinnvollste und funktional angemessenste Lösung, um dem Radverkehr eine 
adäquate und verkehrssichere Verkehrsführung anbieten zu können . Hierbei kann eine au srei-
chende Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer unterstellt werden, die weder bei der Sparvarian-
te, noch bei der Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage gesehen wird.  
Nach Umsetzung der Maßnahme ist der existierende Zweirichtungsradweg auf der Westseite der 
Westhoffstraße zwischen dem Eimermacherweg und der nördlichen Anbindung des Erlenkamps 
aufzuheben. Die dort bisher vom Radverkehr genutzte Gehwegauffahrt, in Verlängerung des Ide n-
brockweges in Richtung Erlenkamp, wird durch Errichtung von Umlaufsperren bewusst unte rbun-
den. Auf der Ostseite verbleibt es aus den gleichen Verkehrssicherheitsgründen beim existiere n-
den richtungsgebundenen Radweg entlang der Westhoffstraße, da auch diese Verkehrsteilnehmer 
von der neuen Querungshilfe profitieren, um ihr Ziel verkehrssicher und gesetzeskonform zu errei-
chen. 
 
 
 
 
Gez. Schultheiß 
 
Anlagen: 
1. Antrag der BV-Nord: Nr. A-N/0013/2012 - CDU-Antrag vom 18.10.2012 
2. Radfahrerzählung vom 15.11.2012, zwischen 7 und 9 Uhr 
3. Errichtung einer Fußgängersignalanlage  
4. Planung einer Mittelinsel 
5. Planung einer markierten Querungshilfe

Beratungsverlauf (2)

23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Westhoffstraße
  • Kristiansandstraße
  • Grotemeyerstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Eimermacherweg
  • Keplerweg
  • Erlenkamp
  • Idenbrockweg
  • Guerickeweg 25
  • Am Burloh
  • Gasselstiege
  • Brüningheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0051/2013
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37