V/0051/2013
Querung der Westhoffstraße im Bereich des REWE-Marktes
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Anlage5 - markierte Querungshilfe
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=Qy orh. (TI Vv n 4 eue Gehwegplatten FAR Aufhebung 2- Richtungs-Radweg bis Erlenkamp <] Anlage 5 zur Vorlage V/0051/2013 12 x x Ausbau Zufahrt gem. Musterblatt 1a (weiße Steine verlegen) IR, VZ 222-20 mit Leitplatten in beiden Fahrtrichtungen aufstellen Parkplatz Supermarkt DE | Smped 5 ‚Anlage Blatt Nr. Reg. Nr. 1m) STADT Amt für _E/ Stadtentwicklung ) Stadtplanung Verkehrsplanung Westhoffstraße Planung einer markierten Querungs- hilfe mit Anpassung Fahrbahnrand Name Drubel [Revermann Datum Jan. 2013 Jan. 2013 1:500 ‚earbeitet ‚ezeichnetl laßstab Plotdatum 05.03.2013]
Anlage2 - Verkehrserhebung Radverkehr, 7-9 Uhr
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Westhoffstraße/ Am Burloh Zähldatum: Do 15.11.2012 Radfahrerzählung We of fstr ß sth a e Wes h offstr ßeta Erle ka mp n m Bu l h Ar o Zählzeit: 07:00 - 08:00 Uhr 11 85 0 Westhoffstraße/ Am Burloh Zähldatum: Do 15.11.2012 Radfahrerzählung We of fstr ß sth a e Wes hoffstr ße ta Erle ka mp n m Bu l h Ar o Zählzeit: 08:00 - 09:00 Uhr 5 3 2
Anlage1 - BV-Nord_CDU-Antrag
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A- wi e013]2012 Anlage 1 zur Vorlage V/0051/2013 = CDU ..... Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord | Stadt Münster | N | Münster, 18.10.2012 +6 Apr Ye Antrag: iS vr. Nord Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Querung der Westhoffstraße und eine verkehrssichere Benutzung des Radweges in dem Bereich des REWE-Marktes für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann und welche Kosten für die Maßnahme entstehen. Begründung: Die Fraktion möchte der gegenwärtigen Situation Rechnung tragen und die schon häufig gegenläufige Benutzung des Radweges in dem Bereich Einfart/Ausfahrt des Parkplatzes bis zur Einmündung Keplerweg legalisieren. Der Radweg am REWE-Markt wird von vielen Kunden auch heute schon in beiden Richtungen benutzt, weil direkt am REWE-Markt keine Querungsmöglichkeit besteht. Weitere Begründung ggf. mündlich Bloch Sauerwald und Fraktion CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de
Anlage4 - Mittelinsel
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=Qy I 4 I vorh. neue Gehwegplatten FAR Aufhebung 2- Richtungs-Radweg bis Erlenkamp <] Anlage 4 zur Vorlage V/0051/2013 2: S 12! 184 Ns \ ° Er , Fa y 185 (| "Ro ® 6 &, 2 SIE < ) Ausbau Zufahrt gem. Musterblatt 1a (weiße Steine verlegen) a Er | FR VZ 222-20 mit Leitplatten // in beiden Fahrtrichtungen | [f} aufstellen N& I Parkplatz | Supermarkt I 38 5 Sempes N ‚Anlage Blatt Nr. |11) STADT R BE Amt für / Stadtentwicklung EEE ) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name ‚earbeitet | Jan. 2013 |Drubel Westhoffstraße ezeichnet| Jan. 2013 |Revermann] laßstab_ | 1: 500 Planung einer Mittelinsel mit Anpassung Fahrbahnrand Plotdatum 05.03.2013]
Anlage3 - Lichtsignalanlage
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Ausbau Zufahrt gem. Musterblatt 1a Mmpedd EB (weiße Steine verlegen) ‚earbeitet Westhoffstraße ‚ezeichnetl laßstab Planung einer Lichtsignalanlage 1
Beschlussvorlage
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V/0051/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Querungshilfe in Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg zur Aufgabe des Zweirichtungsradweges auf der westlichen Westhoffstraße Beratungsfolge 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur verkehrssicheren Führung des Radverkehrs wird der Errichtung einer Mittelinsel auf der Wes t- hoffstraße in Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg zugestimmt. Nach Umsetzung d er Maßnahme wird der westliche Zweirichtungsradweg als richtungs - gebundener Radweg ausgewiesen und die bisherige Auffahrtsmöglichkeit über den Gehweg in Höhe Idenbrockweg / Eimermacherweg mittels Umlaufsperre unterbunden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe zur Verfügung. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr sflä- chen und Anlagen 2013 50.000 Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr. / Kristiansandstr. / Am Burloh / Ew HZ Auszahlungen 8 Auszahlung von Baumaßnah- men Summe aller Auszahlungen/Saldo 50.000 Folgekosten: keine Vorlagen-Nr.: V/0051/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 06.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0051/2013 Begründung: Auf Anregung der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord (Nr. A-N/0013/2012) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Querung der Westhoffstraße und eine ve r- kehrssichere Benutzung des Radweges in dem Bereich des REWE -Marktes für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann und welche Kosten für die Maßnahme entstehen (Anlage 1). Hintergrund des Antrages ist u. a. die gewünschte Legalisierung des häufig gegenläufig genutzten Radweges auf der Ostseite der Westhoffstraße im Bereich zwischen Supermarktzufahrt und Keplerweg. Gegen die L egitimation zur Freigabe des Radweges in zwei Richtungen spricht die Erkenntnis, dass Zweirichtungsradwege ein grundsätzlich höheres Gefährdungspotenzial aufweisen, in sbe- sondere wenn diese, wie im vorliegenden Fall, nicht über eine ausreichende Breite verfügen. Dazu kommt die problembehaftete Führung auf Höhe von Zufahrten und Einmündungen. Wie im Fall des gegenüber befindlichen Radweges ist dies besonders problembehaftet, wenn die Weg eführung innerhalb einer Strecke ungesichert, durch eine freie Querungsmöglichkeit endet. So ist festzustel- len, dass seit Fertigstellung des Kreisverkehrs Am Burloh der im Zwe irichtungsverkehr freigegebe- ne westliche Radweg der Westhoffstraße von zahlreichen Radfahrern widerrechtlich bis zum Kreisverkehr genutzt wird, obwohl wen ige Meter zuvor auf Höhe der Ei nmündung Erlenkamp das Ende des Radweges ausgewiesen ist und eine freie Querungsmöglichkeit zum gegenübe rliegen- den richtungsgebundenen Radweg existiert. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen treten die erforder- lichen Fahrzeuglücken nur selten auf, wodurch ein Wechsel der Straßenseite erschwert wird. Hintergrundinformationen: Dieser seit Jahrzehnten existierende, für den Gegenrichtungsverkehr freigegebene Radweg auf der Westseite der (südlichen) Westhoffstraße bildet zwischen dem ne uen Kreisverkehr Am Burloh und dem Eimermacherweg eine komfortable und gern genutzte Anbindung zum Zentrum Kinde r- haus. Nicht nur die Anlieger des Erlenkamps nutzen diese direkte Verbindung, auch die weiter südlich angrenzenden Wohngebiete profitieren von d er attraktiven Anbindung über den Ide n- brockweg. Als lineare Verlängerung der abknickenden Kreisstraße eröffnet es dem Radve rkehr eine attraktive Möglichkeit, zunächst abseits des Hauptve rkehrsstraßennetzes, über die Wilkin g- hege / Gasselstiege zur Münsteraner Innenstadt zu gelangen. Obwohl die Unfalllage in dem betreffenden Straßenabschnitt unauffällig ist, soll aus Gründen der Verkehrssicherheit der existierende Zweirichtungsradweg nicht bis an den neuen Kreisverkehr herangeführt werden. Die potentielle Unfallgefahr am Kreisverkehr wird damit unterbunden. Das Ende des Zweirichtungsradweges mittels Verkehrszeichen wurde daher vor der nördlichen Einmündung der Wohnstraße Erlenkamp angeordnet und eine freie Querungsmöglichkeit mittels abgesenkter Bordsteine im Zuge des kürzlich erfolgten Straßenumbaus angelegt. Sie eröffnet dem Radverkehr die Möglichkeit, auf die rechte Straßenseite zu wechseln. Exkurs: Verkehrsverhalten und Unfalllage Die Praxis zeigt jedoch, dass der überwiegende Teil des Radverkehrs von dieser Querungsmög- lichkeit kaum Gebrauch macht und stattdessen die letzten 60 m widerrechtlich, bis zur Ra dfahrer- furt des Kreisverkehrsplatzes, nutzt. An dieser Stelle wird zudem von der Polizei befürchtet, dass die verbotswidrige Weiterfahrt entgegen der Fah rtrichtung auf den Nebenanlagen in nördliche Richtung fortgesetzt wird, wovon insbesondere Zielverkehre in Richtung der Wohnsiedlung Brüningheide Gebrauch machen würden. Obwohl diese Befürchtung im Rahmen einer Radve r- kehrserhebung vom 15.11.2012 (Anlage 2) kaum bestätigt werden kann, wird die verbotswidrige Weiterfahrt von Radfahrern bis zum Kreisverkehr sehr häufig genutzt: So fuhren auf der Westseite, von allen aus südlicher Richtung kommenden Radfahrern, in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr , 11 Radler regelk onform den Weg bis zum Ende des Zweirichtungs - radweges. 85 Radfahrer bogen hingegen erst am Krei sverkehr in Richtung Am Burloh ab. Dies - 3 - V/0051/2013 entspricht einem Anteil an Falschfahrern von knapp 90%. Eine Weiterfahrt in nördliche Richtung zur Kristiansandstraße a uf der westlichen Straßenseite konnte in diesem Zeitraum nicht registriert werden. Im Jahr 2012 haben sich im Bereich des Kreisverkehrs vier Unfälle mit Radfahrerbeteiligung e reig- net. Der Knotenpunkt wird von der Polizei als „unfallauffälliger Bereich“ kl assifiziert. Aus dieser Erkenntnis wurde als Folge eines Ortstermins die Sachlage vor Ort erörtert und en t- schieden, den einseitigen Zweirichtungsradweg auf der Westseite aufzugeben. Hierzu bedarf es eines entsprechenden attraktiven Angebotes, um den aus d em Idenbrockweg auftretenden Ra d- verkehr auf die östliche Seite der Westhoffstraße auf der korrekten rechten Straßenseite zu führen. Variante: Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage – Anlage 3 Mit Errichtung einer Lichtsignalanlage wird in ausreiche ndem Abstand zwischen der signalisierten Kreuzung Westhoffstr. / Grotemeyerstr. im Süden und dem Kreisverkehr Am Burloh eine auf A n- forderung gesicherte Querungsmöglichkeit ermöglicht. Dem Vorteil einer gesicherten, durch Lichtzeichen geregelten Querung, stehen für den Radverkehr wesentliche praktische Nachteile gegenüber, da zur Anforderung von Grün, das erforderliche Stoppen und Warten eine nicht zu unterschätzende Fahrtunterbrechung darstellt. Eine häufigere Missachtung der Lichtzeichenanlage durch Radfahrer ist zu befürchten. Neben den Herstellungskosten in Höhe von ca. 41.000 € sind zusätzlich jährliche Instandhaltungs- und Abschreibungskosten in Höhe von 4.000 € zu berücksichtigen. Im Laufe der anzusetzenden Mindestabschreibungsdauer der nächsten 10 Jah re belaufen sich die Gesamtkosten somit auf über 80.000 €. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage stellt somit keine wirtschaftlich oder funktional attraktive Lösung für die angestrebte Querungsmöglichkeit dar. Reduktionsvariante: Planung einer Mittelinsel – Anlage 4 Exakt in Verlängerung der existierenden Gehweganbindung des Eimermacherweges zur wes tli- chen Westhoffstraße wird eine 2,50 m breite Mittelinsel errichtet. Hierzu muss der östliche Fah r- bahnrand der Westhoffstraße zulasten des vorgelagerten Grü nstreifens verschwenkt werden, um die jeweils 3,00 m breiten Fahrspuren vorbeiführen zu können. Die Zugangsflächen zur g esicher- ten Querung werden entsprechend befestigt und abgesenkt, die Mittelinsel mit den no twendigen Inselköpfen versehen. Einen weiteren baulichen Aufwand bedarf es an der Fahrbahn Westhof f- straße nicht. In Verlängerung des Idenbrockweges ist die bisherige ungehinderte Auffahrtsmöglichkeit auf den Gehweg der Westhoffstraße hingegen wirkungsvoll zu unterbinden: Mit der Errichtung von Umlau fsperren ist die geradlinige Durchfahrtsmöglichkeit zu verhindern. Hierdurch wird der Radverkehr direkt zur neuen Mittelinsel geleitet. Die Lage der Querung ist darüber hinaus auch für den Fußgängerverkehr von erheblichem Vorteil, da an dieser Stelle die Westhoffstraße zum gegenüber befindlichen Supermarkt intensiv gequert wird. Gleichzeitig kann in diesem Zuge auf der östl. Seite die sich nördlich anschließende Supermark t- zufahrt verkehrssicherer gestaltet werden, indem die Radwegfurt mit der Verlegung von einzelnen weißen Steinen im Zuge des laufenden Verkehrssicherheitsprogramms sichtbarer hervorgehoben wird. Ein potentieller Gefahrenpunkt wir damit zusätzlich entschärft. Insgesamt bietet die Lösung eine gesicherte und für die Verkehrsteilnehmer gut nach vollziehbare Führung: Die bauliche Errichtung einer Mittelinsel, die beidseitig barrierefrei herzustellenden Gehweganbin - dungen, sowie der erforderliche, nur auf einer Fahrbahnseite notwendige Fahrbahnversatz rech t- fertigen den noch vertretbaren Kostenaufwa nd in Höhe von 50.000 €. Hierdurch wird eine attrakt i- ve und zugleich verkehrssichere Querungsmöglichkeit für die Kinderhauser Bevölkerung gescha f- fen, wovon gleichermaßen Fußgänger und Radfahrer dauerhaft profitieren. - 4 - V/0051/2013 Sparvariante: Markierung einer freien Querungsmöglichkeit – Anlage 5 Eine alternative freie Querungsmöglichkeit könnte hier mit Hilfe von großflächigen Markierungs - keilen, die sich in der Fahrbahnmitte befinden, noch kostengünstiger hergestellt werden. Hierzu würden die Richtungsfahrbahnen auf jeweils 3,00 m begrenzt, um in Mittellage einen abmarkierten Schutzbereich von 2,50 m zu erhalten. Die Bereitstellung einer ausreichend breiten Aufstellfläche kann ohne Versatz der Fahrbahnführung nicht bereitgestellt werden: Aufgrund des auch hier notwe ndigen Versatzes einer Bordsteinführung ist auch diese Maßnahme mit ca. 44.000 € zu veranschlagen. Dabei kann unterstellt werden, dass die Markierung im Mitte l- bereich regelmäßiger von Kraftfahrzeugen überfahren wird und daher alle 3 – 4 Jahre erneuert werden muss. Dieser Variante kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugestimmt werden. Sie wird vor allem dem Sicherheitsbedarf der Radfahrer nicht gerecht. In der Kurvenlage ist davon ausz uge- hen, dass Kraftfahrer in Fahrtrichtung Norden trotz Beschilderung die markierte Insel „überstreifen“ würden. Für dort wartende Radfahrer besteht die Gefahr, angefahren zu werden. Hier kann nur eine baulich angelegte Insel ausreichende Sicherheit bieten. Es ist daher auch der e rhöhte Unter- haltungsaufwand sowie das auf diesem Hintergrund nicht gravierende Einsparpotential gegenüber der Reduktionsvariante der Grund, warum diese Variante nicht favorisiert wird. Bewertung aus Sicht der Verwaltung: Aufgrund der funktionalen Vorteile ist die Errichtung einer baulichen Mittelinsel (Reduktionsvarian- te, Anlage 4) die sinnvollste und funktional angemessenste Lösung, um dem Radverkehr eine adäquate und verkehrssichere Verkehrsführung anbieten zu können . Hierbei kann eine au srei- chende Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer unterstellt werden, die weder bei der Sparvarian- te, noch bei der Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage gesehen wird. Nach Umsetzung der Maßnahme ist der existierende Zweirichtungsradweg auf der Westseite der Westhoffstraße zwischen dem Eimermacherweg und der nördlichen Anbindung des Erlenkamps aufzuheben. Die dort bisher vom Radverkehr genutzte Gehwegauffahrt, in Verlängerung des Ide n- brockweges in Richtung Erlenkamp, wird durch Errichtung von Umlaufsperren bewusst unte rbun- den. Auf der Ostseite verbleibt es aus den gleichen Verkehrssicherheitsgründen beim existiere n- den richtungsgebundenen Radweg entlang der Westhoffstraße, da auch diese Verkehrsteilnehmer von der neuen Querungshilfe profitieren, um ihr Ziel verkehrssicher und gesetzeskonform zu errei- chen. Gez. Schultheiß Anlagen: 1. Antrag der BV-Nord: Nr. A-N/0013/2012 - CDU-Antrag vom 18.10.2012 2. Radfahrerzählung vom 15.11.2012, zwischen 7 und 9 Uhr 3. Errichtung einer Fußgängersignalanlage 4. Planung einer Mittelinsel 5. Planung einer markierten Querungshilfe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Grotemeyerstraße
- Mauritzstraße 4
- Eimermacherweg
- Keplerweg
- Erlenkamp
- Idenbrockweg
- Guerickeweg 25
- Am Burloh
- Gasselstiege
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0051/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37