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3944/2021

Neugestaltung Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler

Beschlussvorlage Ausschuss 19.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.12.2021, TOP 9.2.4

Planentwurf Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Planentwurf Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord

555 Zeichen

M
27.64
13.32
Amtsleitung  51PlanungAbteilungsleitung 51267 Amt f. Landschaftspfl u. GrünflächenPlannummerEDV-Projekt/DateinameDatumSpielplatznr.MassstabBezirk/StadtteilIndexGezeichnetPlanart/LeistungsphaseProjektbezeichnung/BauvorhabenAmt für Kinder, Jugend und Familie512Amt für Kinder, Jugend und FamilieOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln1:10011.10.20216 09 01 07Spielplatz Willi-Suth-Allee NordLiller Str.Chorweiler/ Chorweiler- TR-Entwurf
ÄnderungenMitzeichnendeDienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatumIndexABCDÜbersichtsplanDatumBearb.- --Vorabzug

Beschlussvorlage Ausschuss

8116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3944/2021 
Freigabedatum 19.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neugestaltung Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Basketballplatzes 
„Willi-Suth-Allee Nord (Liller Straße) in Köln-Chorweiler mit Gesamtkosten in Höhe von 240.000 Euro 
durchzuführen. 
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 240.000 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplan-
zeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. 
 
Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   240.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    im Rahmen der Pfle-
ge und Wartung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € 
c) bilanzielle Abschreibungen   24.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der öffentliche Spiel- und Basketballplatz Willi-Suth-Alle Nord (Liller Straße) liegt im Stadtteil Chor-
weiler-Mitte und somit in der Mitte des Sozialraums „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der 
Spiel- und Basketballplatz ist zweigeteilt. Der Spielbereich liegt im südlichen Teil der Fläche und be-
steht aus einer Drehscheibe und verschiedenen Sitzgelegenheiten. Im nördlichen Teil befindet sich 
der neu zu gestaltende Basketballplatz. Die beiden Bereiche liegen direkt an der Willi-Suth-Allee und 
sind durch einen Fußweg miteinander verbunden.  
 
Dieser öffentliche große Basketballplatz ist in seiner Art, der Einzige im Stadtteil Chorweiler verfügt 
aber derzeit nur über einen sehr geringen Spielwert und bedarf daher dringend einer an den Bedürf-
nissen der im Viertel lebenden Kinder- und Jugendlichen orientierten Neuplanung und Ausstattung. 
 
Ein enorm hoher Handlungsbedarf ergibt sich auch durch die zunehmenden Einwohnerzahlen, insbe-
sondere der ansteigenden Zahlen der hier lebenden Kinder und Jugendlichen. Von 2016 bis 2020 
stieg die Einwohnerzahl im Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord von 27.499 auf 
29. 307.  
Die Statistikzahlen im Sozialraum zeigen eine starke Verjüngung in den letzten Jahren auf. Der Spiel-

3 
und Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord befindet sich zentral gelegen unweit vieler Hochhäuser und 
angrenzend zum Stadtteil Seeberg. 
 
Durch diese vorhandenen Bevölkerungsstrukturen sowie den gegebenen familiären und sozialen Le-
bensbedingungen der Kinder und Jugendlichen sind verstärkt niederschwellige, kostenfreie Angebote 
für jeden ohne Ausgrenzung im öffentlichen Raum bereitzustellen. Die Neugestaltung des Basketball-
platzes Willi-Suth-Allee Nord als alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewe-
gungsraum ist für die adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Woh-
numfeld dringend erforderlich. 
 
Der vorhandene öffentliche Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord hat eine Größe von ca. 530 Quad-
ratmetern. Der Basketballplatz weist aufgrund seines Alters und der starken Verunreinigung durch 
angrenzende Bäume zahlreiche Gefahrpotentiale auf und bedarf daher dringend einer bedarfsgerech-
ten Erneuerung. Da die Fläche außerordentlich hoch frequentiert wird, soll die Fläche des Basketball-
platzes mit einem speziellen Belag, der für Extrembelastungen entwickelt ist, hergerichtet werden. 
 
Für die Maßnahme muss der vorhandene Kunststoffbelag inkl. Unterbau, der Ballfangzaun und die 
Pflasterflächen abgebrochen und entsorgt werden. 
Die neue Planung sieht anschließend einen neuen umweltverträglichen, wasserdurchlässigen, fugen-
losen, geräuscharmen sowie gelenkschonenden Sportspezialboden aus PU gebundenen EPDM vor. 
Der ebenfalls neu zu installierende Ballfangzaun entspricht durch seine TÜV-Zertifizierung für Schall-
dämmung, allen Anforderungen des Bundesemissionsschutzgesetzes.  
Damit die Verunreinigung durch die angrenzenden Bäume reduziert werden kann, wird der Platz et-
was verschmälert. Der Bodenbelag wird farblich gestaltet. Unterhalb des Ballfangzauns ermöglicht ein 
Streifen aus Betonsteinpflaster die Umwegung des Basketballplatzes. Durch die Linierung des Plat-
zes (Dreier-Linie, Freiwurflinie, etc.) wird es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht regelkonform 
Basketball zu spielen. 
 
Im Rahmen eines Partizipationsprojektes wurden im Vorfeld der Planung die Wünsche und Anregun-
gen der im Viertel lebenden Kinder und Jugendlichen sowie der Bewohnerinnen und Bewohner auf-
genommen. Auf der Grundlage dieser 2020 erfolgten Kinder- und Bürgerbeteiligung erfolgte eine be-
darfsgerechte Planung des Bolzplatzes.  
 
Der Aspekt der Barrierefreiheit wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt, insbesondere bei der 
der Auswahl des Bodenbelags und der Geräteanordnung.  
Aufgrund des bestehenden hügeligen Geländes entspricht die Zuwegung nicht den vorgegeben 
Standard. Trotz eingeschränkter Zugänglichkeit können sportliche Rollstuhlnutzer*innen bzw. Nut-
zer*innen mit Elektrorollstühlen die Zuwegung zum Basketballplatz ohne Hilfestellung nutzen, andere 
mit Unterstützung. Alle anderen bewegungseingeschränkte Personen können ebenfalls den Basket-
ballplatz ohne Hilfestellung erreichen.  
Die Basketballplatzfläche selbst bietet ein gemeinsames Spielen von bewegungseingeschränkten wie 
auch bewegungshöchstaktiven Kindern und Jugendlichen. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Herrichtung 240.000,00 Euro brutto. Die Finanzie-
rung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 
0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstel-
le/Maßnahme 5100-0604-0-2002, Spielplätze.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 24.000,00 Euro p. a. wurden im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre-
chend berücksichtigt. 
 
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
 
Dringlichkeitsbegründung:

4 
Die Vorlage konnte nicht fristgerecht zum erforderlichen nächsten Jugendhilfeausschuss am 
30.11.2021 eingereicht werden. Der Grund dafür liegt im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. 
Hier sind wichtige Fragestellungen nochmals geprüft worden, sodass eine zeitnahe Weiterbearbei-
tung leider nicht möglich war. Nun liegt die Vorlage in beschlussreifer Form vor. Jetzt ergibt sich eine 
Dringlichkeit. Um eine Verzögerung der Baumaßnahme zu verhindern, ist eine Beschlussfassung der 
Bezirksvertretung Chorweiler mit der Vorberatung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2021 drin-
gend erforderlich.  
Gerade im dicht besiedelten Stadtteil Chorweiler ist es im Besonderen erforderlich Spiel-, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche möglichst zeitnahe zur Verfügung zu stellen, 
um in der Corona-Pandemie kostenfreie Bewegungsangebote im Freien anzubieten. Für Kinder und 
Jugendliche ist es gerade in dieser Zeit besonders wichtig, sich auszutoben und Stress abzubauen. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Willi-Suth-Allee
  • Liller Straße

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Details

Aktenzeichen
3944/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.11.2021
Erstellt
09.11.2021 15:02