3944/2021
Neugestaltung Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler
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Planentwurf Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord
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M 27.64 13.32 Amtsleitung 51PlanungAbteilungsleitung 51267 Amt f. Landschaftspfl u. GrünflächenPlannummerEDV-Projekt/DateinameDatumSpielplatznr.MassstabBezirk/StadtteilIndexGezeichnetPlanart/LeistungsphaseProjektbezeichnung/BauvorhabenAmt für Kinder, Jugend und Familie512Amt für Kinder, Jugend und FamilieOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln1:10011.10.20216 09 01 07Spielplatz Willi-Suth-Allee NordLiller Str.Chorweiler/ Chorweiler- TR-Entwurf ÄnderungenMitzeichnendeDienststelleArt der AbstimmungUnterschriftDatumIndexABCDÜbersichtsplanDatumBearb.- --Vorabzug
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3944/2021 Freigabedatum 19.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neugestaltung Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Basketballplatzes „Willi-Suth-Allee Nord (Liller Straße) in Köln-Chorweiler mit Gesamtkosten in Höhe von 240.000 Euro durchzuführen. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 240.000 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplan- zeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. im Rahmen der Pfle- ge und Wartung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € c) bilanzielle Abschreibungen 24.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der öffentliche Spiel- und Basketballplatz Willi-Suth-Alle Nord (Liller Straße) liegt im Stadtteil Chor- weiler-Mitte und somit in der Mitte des Sozialraums „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Spiel- und Basketballplatz ist zweigeteilt. Der Spielbereich liegt im südlichen Teil der Fläche und be- steht aus einer Drehscheibe und verschiedenen Sitzgelegenheiten. Im nördlichen Teil befindet sich der neu zu gestaltende Basketballplatz. Die beiden Bereiche liegen direkt an der Willi-Suth-Allee und sind durch einen Fußweg miteinander verbunden. Dieser öffentliche große Basketballplatz ist in seiner Art, der Einzige im Stadtteil Chorweiler verfügt aber derzeit nur über einen sehr geringen Spielwert und bedarf daher dringend einer an den Bedürf- nissen der im Viertel lebenden Kinder- und Jugendlichen orientierten Neuplanung und Ausstattung. Ein enorm hoher Handlungsbedarf ergibt sich auch durch die zunehmenden Einwohnerzahlen, insbe- sondere der ansteigenden Zahlen der hier lebenden Kinder und Jugendlichen. Von 2016 bis 2020 stieg die Einwohnerzahl im Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord von 27.499 auf 29. 307. Die Statistikzahlen im Sozialraum zeigen eine starke Verjüngung in den letzten Jahren auf. Der Spiel- 3 und Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord befindet sich zentral gelegen unweit vieler Hochhäuser und angrenzend zum Stadtteil Seeberg. Durch diese vorhandenen Bevölkerungsstrukturen sowie den gegebenen familiären und sozialen Le- bensbedingungen der Kinder und Jugendlichen sind verstärkt niederschwellige, kostenfreie Angebote für jeden ohne Ausgrenzung im öffentlichen Raum bereitzustellen. Die Neugestaltung des Basketball- platzes Willi-Suth-Allee Nord als alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und Bewe- gungsraum ist für die adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Woh- numfeld dringend erforderlich. Der vorhandene öffentliche Basketballplatz Willi-Suth-Allee Nord hat eine Größe von ca. 530 Quad- ratmetern. Der Basketballplatz weist aufgrund seines Alters und der starken Verunreinigung durch angrenzende Bäume zahlreiche Gefahrpotentiale auf und bedarf daher dringend einer bedarfsgerech- ten Erneuerung. Da die Fläche außerordentlich hoch frequentiert wird, soll die Fläche des Basketball- platzes mit einem speziellen Belag, der für Extrembelastungen entwickelt ist, hergerichtet werden. Für die Maßnahme muss der vorhandene Kunststoffbelag inkl. Unterbau, der Ballfangzaun und die Pflasterflächen abgebrochen und entsorgt werden. Die neue Planung sieht anschließend einen neuen umweltverträglichen, wasserdurchlässigen, fugen- losen, geräuscharmen sowie gelenkschonenden Sportspezialboden aus PU gebundenen EPDM vor. Der ebenfalls neu zu installierende Ballfangzaun entspricht durch seine TÜV-Zertifizierung für Schall- dämmung, allen Anforderungen des Bundesemissionsschutzgesetzes. Damit die Verunreinigung durch die angrenzenden Bäume reduziert werden kann, wird der Platz et- was verschmälert. Der Bodenbelag wird farblich gestaltet. Unterhalb des Ballfangzauns ermöglicht ein Streifen aus Betonsteinpflaster die Umwegung des Basketballplatzes. Durch die Linierung des Plat- zes (Dreier-Linie, Freiwurflinie, etc.) wird es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht regelkonform Basketball zu spielen. Im Rahmen eines Partizipationsprojektes wurden im Vorfeld der Planung die Wünsche und Anregun- gen der im Viertel lebenden Kinder und Jugendlichen sowie der Bewohnerinnen und Bewohner auf- genommen. Auf der Grundlage dieser 2020 erfolgten Kinder- und Bürgerbeteiligung erfolgte eine be- darfsgerechte Planung des Bolzplatzes. Der Aspekt der Barrierefreiheit wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt, insbesondere bei der der Auswahl des Bodenbelags und der Geräteanordnung. Aufgrund des bestehenden hügeligen Geländes entspricht die Zuwegung nicht den vorgegeben Standard. Trotz eingeschränkter Zugänglichkeit können sportliche Rollstuhlnutzer*innen bzw. Nut- zer*innen mit Elektrorollstühlen die Zuwegung zum Basketballplatz ohne Hilfestellung nutzen, andere mit Unterstützung. Alle anderen bewegungseingeschränkte Personen können ebenfalls den Basket- ballplatz ohne Hilfestellung erreichen. Die Basketballplatzfläche selbst bietet ein gemeinsames Spielen von bewegungseingeschränkten wie auch bewegungshöchstaktiven Kindern und Jugendlichen. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Herrichtung 240.000,00 Euro brutto. Die Finanzie- rung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstel- le/Maßnahme 5100-0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 24.000,00 Euro p. a. wurden im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre- chend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Dringlichkeitsbegründung: 4 Die Vorlage konnte nicht fristgerecht zum erforderlichen nächsten Jugendhilfeausschuss am 30.11.2021 eingereicht werden. Der Grund dafür liegt im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Hier sind wichtige Fragestellungen nochmals geprüft worden, sodass eine zeitnahe Weiterbearbei- tung leider nicht möglich war. Nun liegt die Vorlage in beschlussreifer Form vor. Jetzt ergibt sich eine Dringlichkeit. Um eine Verzögerung der Baumaßnahme zu verhindern, ist eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler mit der Vorberatung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2021 drin- gend erforderlich. Gerade im dicht besiedelten Stadtteil Chorweiler ist es im Besonderen erforderlich Spiel-, Bewe- gungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche möglichst zeitnahe zur Verfügung zu stellen, um in der Corona-Pandemie kostenfreie Bewegungsangebote im Freien anzubieten. Für Kinder und Jugendliche ist es gerade in dieser Zeit besonders wichtig, sich auszutoben und Stress abzubauen. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Willi-Suth-Allee
- Liller Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3944/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 15:02