3911/2021
Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.03.2021, TOP 8.2.4: betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg/Widdersdorfer Straße - Antrag der CDU-Fraktion - AN/0435/2021
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 12.11.2021 3911/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 30.11.2021 Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.03.2021, TOP 8.2.4: betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg/Widdersdorfer Straße - Antrag der CDU-Fraktion - AN/0435/2021 Gemäß des o.a. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, 1. den geplanten Abriss des Kugelgasbehälter der RheinEnergie am Maarweg sofort auszuset- zen und den Erhalt des Gasspeichers zu sichern und der Baumbestand der den Gasspeicher umgibt, ist zu erhalten 2. das Amt für Denkmalschutz aufzufordern die seltene Anlage als Industriedenkmal unter Schutz zu stellen und den Kugelgasspeicher als historisches Kulturgut einzustufen 3. für den Kugelgasspeicher eine Nutzung als Sternwarte zu planen und dazu ist mit der Volks- sternwarte Köln / Sternfreunde e.V., dem Planetarium und Stern-warte Köln oder mit einer in Ehrenfeld ansässigen Schule Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, diese als Betreiber der Sternwarte zu gewinnen, um diesen-zu Forschungs- bzw. Schulungszecken nutzen zu kön- nen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Der Anfang des Jahres 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit, Politik, Akteur*innen und Verwaltung begonnene Zielbildprozess Rahmenplanung/Max Becker-Areal befindet sich momentan in einer ab- schließenden Phase. Die entsprechende Beschlussvorlage hierzu (Nr. 2688/2021) wurde am 28. Ok- tober 2021 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Das Zielbild sieht für den angesprochenen Bereich auf dem Gelände der RheinEnergie AG eine Prüfung des Erhaltes und der Umnutzung des Bestandes von identitätsstiftenden Zeugnissen der Industriekultur und eine Sicherung des erhaltens- werten Baumbestandes vor. Die Ziele und Handlungsempfehlungen aus dem Zielbildprozess gehen in die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes zum Areal Widdersdorfer Stra- ße/Maarweg/Oskar-Jäger-Straße mit ein und werden im Wettbewerbsverfahren weiter konkretisiert. Das RheinEnergie-Areal sowie das Max Becker-Areal befinden sich in dem vorgenannten Areal. Aus- sagen über Nutzung für das Areal soll das Wettbewerbsergebnis treffen (AN 0220/2020). Die Unternehmensleitung der RheinEnergie hat in Schreiben an die Oberbürgermeisterin und den Bezirksbürgermeister zugesichert, vor einer weiteren Entscheidung zur Zukunft des Kugelgasspei- chers in Ehrenfeld und den damit verbundenen Baumfällungen den weiteren Verlauf des Zielbildpro- zesses und die weitere Entwicklung abzuwarten. Derzeit liefen keine Aktivitäten hinsichtlich eines Abrisses der für die Energieversorgung nicht mehr benötigten Anlage. 2 Bei der Frage des Erhaltes ist zunächst die denkmalschutzrechtliche Einordnung zu klären. Bei einem negativen Prüfergebnis kann die Fläche des Kugelgasbehälters in vollem Umfang in den städtebauli- chen Wettbewerb eingehen. Bei einem positiven Prüfergebnis muss der Denkmalschutz in weitere Verfahren miteinbezogen werden. Zu 2. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist mit der Prüfung des historischen Gasbehälters befasst. Die Prüfung des Denkmalwertes ist mit einer umfänglichen Aufarbeitung der historischen und typologischen Entwicklung der Baugattung Kugelgasbehälter verbunden. Daher ist sie - auch im Aus- tausch mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland - noch nicht abgeschlossen. Die denkmal- fachliche Einstufung ist jedoch bis Ende des Jahres zu erwarten. Zu 3. Im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal sollen die Nutzungen des Areals festgelegt werden. Die Teilnehmenden des Wettbewerbes werden im Wettbewerbsverfahren ihre Ideen zu möglichen Nutzungsvarianten präsentieren. In dem Verfahren wird es zudem die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen. Dadurch ergibt sich die Gelegenheit, den Teilnehmenden des Wettbewerbs Hinweise, z.B. zu gewünschten Nutzungen mit auf den Weg zu geben. Das von einer Jury gekürte Gewinner-Konzept wird dann als Empfehlung in die Politik eingebracht und dort beraten. Die Beschlussfassung zum entsprechenden Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbes ob- liegt dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln. Ausloberinnen des Wettbewerbes sind die RheinEnergie AG und die PANDION AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist in die Beratungsfolge eingebunden. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3911/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 09:11