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3911/2021

Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.03.2021, TOP 8.2.4: betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg/Widdersdorfer Straße - Antrag der CDU-Fraktion - AN/0435/2021

Mitteilung BV 12.11.2021

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Nächste Beratung: Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Sitzung am 30.11.2021, TOP 5.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4540 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer  12.11.2021 
 3911/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 30.11.2021 
Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.03.2021, TOP 8.2.4: 
betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg/Widdersdorfer Straße - Antrag der CDU-Fraktion 
- AN/0435/2021 
Gemäß des o.a. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, 
 
1. den geplanten Abriss des Kugelgasbehälter der RheinEnergie am Maarweg sofort auszuset-
zen und den Erhalt des Gasspeichers zu sichern und der Baumbestand der den Gasspeicher 
umgibt, ist zu erhalten  
 
2. das Amt für Denkmalschutz aufzufordern die seltene Anlage als Industriedenkmal unter 
Schutz zu stellen und den Kugelgasspeicher als historisches Kulturgut einzustufen  
 
3. für den Kugelgasspeicher eine Nutzung als Sternwarte zu planen und dazu ist mit der Volks-
sternwarte Köln / Sternfreunde e.V., dem Planetarium und Stern-warte Köln oder mit einer in 
Ehrenfeld ansässigen Schule Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, diese als Betreiber der 
Sternwarte zu gewinnen, um diesen-zu Forschungs- bzw. Schulungszecken nutzen zu kön-
nen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Der Anfang des Jahres 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit, Politik, Akteur*innen und Verwaltung 
begonnene Zielbildprozess Rahmenplanung/Max Becker-Areal befindet sich momentan in einer ab-
schließenden Phase. Die entsprechende Beschlussvorlage hierzu (Nr. 2688/2021) wurde am 28. Ok-
tober 2021 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Das Zielbild sieht für den angesprochenen 
Bereich auf dem Gelände der RheinEnergie AG eine Prüfung des Erhaltes und der Umnutzung des 
Bestandes von identitätsstiftenden Zeugnissen der Industriekultur und eine Sicherung des erhaltens-
werten Baumbestandes vor. Die Ziele und Handlungsempfehlungen aus dem Zielbildprozess gehen 
in die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes zum Areal Widdersdorfer Stra-
ße/Maarweg/Oskar-Jäger-Straße mit ein und werden im Wettbewerbsverfahren weiter konkretisiert. 
Das RheinEnergie-Areal sowie das Max Becker-Areal befinden sich in dem vorgenannten Areal. Aus-
sagen über Nutzung für das Areal soll das Wettbewerbsergebnis treffen (AN 0220/2020). 
 
Die Unternehmensleitung der RheinEnergie hat in Schreiben an die Oberbürgermeisterin und den 
Bezirksbürgermeister zugesichert, vor einer weiteren Entscheidung zur Zukunft des Kugelgasspei-
chers in Ehrenfeld und den damit verbundenen Baumfällungen den weiteren Verlauf des Zielbildpro-
zesses und die weitere Entwicklung abzuwarten. Derzeit liefen keine Aktivitäten hinsichtlich eines 
Abrisses der für die Energieversorgung nicht mehr benötigten Anlage.

2 
 
Bei der Frage des Erhaltes ist zunächst die denkmalschutzrechtliche Einordnung zu klären. Bei einem 
negativen Prüfergebnis kann die Fläche des Kugelgasbehälters in vollem Umfang in den städtebauli-
chen Wettbewerb eingehen. Bei einem positiven Prüfergebnis muss der Denkmalschutz in weitere 
Verfahren miteinbezogen werden. 
 
Zu 2. 
 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist mit der Prüfung des historischen Gasbehälters 
befasst. Die Prüfung des Denkmalwertes ist mit einer umfänglichen Aufarbeitung der historischen und 
typologischen Entwicklung der Baugattung Kugelgasbehälter verbunden. Daher ist sie - auch im Aus-
tausch mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland - noch nicht abgeschlossen. Die denkmal-
fachliche Einstufung ist jedoch bis Ende des Jahres zu erwarten. 
 
Zu 3. 
 
Im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal sollen die Nutzungen des Areals 
festgelegt werden. Die Teilnehmenden des Wettbewerbes werden im Wettbewerbsverfahren ihre 
Ideen zu möglichen Nutzungsvarianten präsentieren. In dem Verfahren wird es zudem die Möglichkeit 
geben, sich zu beteiligen. Dadurch ergibt sich die Gelegenheit, den Teilnehmenden des Wettbewerbs 
Hinweise, z.B. zu gewünschten Nutzungen mit auf den Weg zu geben. Das von einer Jury gekürte 
Gewinner-Konzept wird dann als Empfehlung in die Politik eingebracht und dort beraten. 
 
Die Beschlussfassung zum entsprechenden Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbes ob-
liegt dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln. Ausloberinnen des Wettbewerbes sind die 
RheinEnergie AG und die PANDION AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln. Die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld ist in die Beratungsfolge eingebunden. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3911/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.11.2021
Erstellt
08.11.2021 09:11