A-N/0003/2024
Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV-Nord Münster, 04.01.2024 Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben Die BV Nord möge beschließen: 1. Die BV Nord bekennt sich zur Bedeutung des inklusiven Cafes auf Gut Kinderhaus für die örtliche Bevölkerung. Sie spricht sich für den Fortbestand des Cafébetriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze der dort arbeitenden Menschen aus. 2. Die BV Nord bitte die Verwaltung, zu prüfen, ob das durch die zeitnahe Gründung eines stadteigenen, gastronomisch orientierten Inklusionsbetriebes - ggf. mit Partnern - gelingen kann. Hierdurch könnte die Stadt Münster gleichzeitig ihre seit Jahren zu niedrige Inklusionsquote (derzeit 5,42 Prozent) auf mindestens acht Prozent erhöhen. 3. Haupttätigkeit eines potenziellen Inklusionsbetriebes könnte die Bereitstellung von Schulessen sein (Bedarf: rund 7.500 Essen täglich). Ergänzend könnte möglicherweise der gastronomische Bedarf für Gut Kinderhaus über diesen Inklusionsbetrieb bereitgestellt werden. Ggf. könnten auch weitere städtische Aufgaben (z.B. Gastronomie Mühlenhof, Grünpflege- und Logistikarbeiten) durch diesen Betrieb übernommen werden. 4. Es ist zu prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen Betrieb eine Anstellung ermöglicht werden kann. Auf diese Weise könnte auch die derzeitige Belegschaft im Café Gut Kinderhaus ihr angestammtes Arbeitsumfeld erhalten. 5. Mit dem LWL als Experte für Inklusion und Besitzer des Geländes auf Gut Kinderhaus sowie mit freien Trägern und anderen Partnern sollten Gespräche bzgl. Partnerschaft, Förderung und Wirtschaftlichkeit geführt werden mit dem Ziel, nach Möglichkeit noch im Jahr 2024 einen neuen Inklusionsbetrieb zu gründen. Begründung: Bevorstehende Schließung von MDS/ Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus: Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes MDS hat Münster und besonders Kinderhaus erschüttert. Bei MDS arbeiten viele Menschen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden diese von hoch qualifizierten Betreuern. MDS betreibt unter anderem seit rund 14 Jahren das beliebte Café auf Gut Kinderhaus, das von der örtlichen Bevölkerung sowie von den vielen Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Zum Jahresende 2023 wurde es von MDS geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, wo es sowieso kaum noch Gastronomie gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept für die Wiedereröffnung gefunden werden. A-N/0003/2024 CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung; Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes MDS entfallen auf die Produktion von Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen täglich produzieren kann. Gerade der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an gastronomischer Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen oder gebundenen Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, Kantinen und andere Einrichtungen. Dieses Essen muss laut Vergaberichtlinien bestimmten sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Ein städtischer Inklusionsbetrieb könnte den Essenbedarf der städtischen Kitas und Schulen Schulen decken. Der Bedarf ist groß: Die Träger des OGS-Bereiches an Münsters Schulen fragen regelmäßig bei örtlichen Caterern an, doch nur sehr wenige sind überhaupt in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Auch der Mühlenhof besitzt eine hoch moderne Küche, in der rund 280 Essen täglich produziert werden können. Gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2023 braucht auch diese Einrichtung ein neues, wirtschaftliches gastronomisches Konzept. Hier bestehen aufgrund der ähnlichen Ausrichtung Synergien zu Gut Kinderhaus. Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster: Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Politisch gefordert ist eine Inklusionsquote von mindestens acht Prozent, stattdessen stagniert diese immer noch bei unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im September 2023 lag sie nur noch bei 5,42 Prozent. Ein Inklusionsbetrieb kann Betreuungsaufgaben bei der Beschäftigung von Menschen Behinderungen bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle Synergien geschaffen und die Inklusionsquote kann deutlich erhöht werden. Auch das spricht für die Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes. Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung einen besonderen sozialen Auftrag haben Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung. Es gibt gute Beispiele für die erfolgreiche Führung von Inklusionsbetrieben. Die Stadt Münster sollte diesen Schritt gehen. So wird sie ihrem Auftrag als sozialer Arbeitgeber gerecht und der Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus und seinen MitarbeiterInnen hat eine gute und sichere Perspektive. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Bölling Tebbe und Fraktion
Originalantrag neu
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A-N/0003/2024 Münster, 23.01.2024 Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben Die BV Nord bekennt sich zur Bedeutung des inklusiven Cafes auf Gut Kinderhaus für die örtliche Bevölkerung. Sie spricht sich für den Fortbestand des Cafébetriebes und den Erhalt der Arbeitsplätze der dort arbeitenden Menschen aus. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, 1. ob das durch die zeitnahe Gründung eines stadteigenen, gastronomisch orientierten Inklusionsbetriebes - ggf. mit Partnern - gelingen kann. Die dafür entstehenden Kosten sind zu ermitteln. Hierdurch könnte die Stadt Münster gleichzeitig ihre seit Jahren zu niedrige Inklusionsquote (derzeit 5,42 Prozent) auf mindestens acht Prozent erhöhen. 2. Haupttätigkeit eines potenziellen Inklusionsbetriebes könnte die Bereitstellung von Schulessen sein (Bedarf: rund 7.500 Essen täglich). Ergänzend könnte möglicherweise der gastronomische Bedarf für Gut Kinderhaus über diesen Inklusionsbetrieb bereitgestellt werden. Ggf. könnten auch weitere städtische Aufgaben (z.B. Gastronomie Mühlenhof, Grünpflege- und Logistikarbeiten) durch diesen Betrieb übernommen werden. 3. Es ist zu prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen Betrieb eine Anstellung ermöglicht werden kann. Auf diese Weise könnte auch die derzeitige Belegschaft im Café Gut Kinderhaus ihr angestammtes Arbeitsumfeld erhalten. 4. Mit dem LWL als Experte für Inklusion und Besitzer des Geländes auf Gut Kinderhaus sowie mit freien Trägern und anderen Partnern sollten Gespräche bzgl. Partnerschaft, Förderung und Wirtschaftlichkeit geführt werden mit dem Ziel, nach Möglichkeit noch im Jahr 2024 einen neuen Inklusionsbetrieb zu gründen. Begründung: Bevorstehende Schließung von MDS/ Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus: Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes MDS hat Münster und besonders Kinderhaus erschüttert. Bei MDS arbeiten viele Menschen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden diese von hoch qualifizierten Betreuern. MDS betreibt unter anderem seit rund 14 Jahren das beliebte Café auf Gut Kinderhaus, das von der örtlichen Bevölkerung sowie von den vielen Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Zum Jahresende 2023 wurde es von MDS geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, wo es sowieso kaum noch Gastronomie gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept für die Wiedereröffnung gefunden werden. Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung; Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes MDS entfallen auf die Produktion von Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen täglich produzieren kann. Gerade der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an gastronomischer Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen oder gebundenen Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, Kantinen und andere Einrichtungen. Dieses Essen muss laut Vergaberichtlinien bestimmten sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Ein städtischer Inklusionsbetrieb könnte den Essenbedarf der städtischen Kitas und Schulen decken. Der Bedarf ist groß: Die Träger des OGS-Bereiches an Münsters Schulen fragen regelmäßig bei örtlichen Caterern an, doch nur sehr wenige sind überhaupt in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Auch der Mühlenhof besitzt eine hoch moderne Küche, in der rund 280 Essen täglich produziert werden können. Gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2023 braucht auch diese Einrichtung ein neues, wirtschaftliches gastronomisches Konzept. Hier bestehen aufgrund der ähnlichen Ausrichtung Synergien zu Gut Kinderhaus. Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster: Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Politisch gefordert ist eine Inklusionsquote von mindestens acht Prozent, stattdessen stagniert diese immer noch bei unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im September 2023 lag sie nur noch bei 5,42 Prozent. Ein Inklusionsbetrieb kann Betreuungsaufgaben bei der Beschäftigung von Menschen Behinderungen bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle Synergien geschaffen und die Inklusionsquote kann deutlich erhöht werden. Auch das spricht für die Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes. Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung einen besonderen sozialen Auftrag haben Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung. Es gibt gute Beispiele für die erfolgreiche Führung von Inklusionsbetrieben. Die Stadt Münster sollte diesen Schritt gehen. So wird sie ihrem Auftrag als sozialer Arbeitgeber gerecht und der Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus und seinen MitarbeiterInnen hat eine gute und sichere Perspektive. Weitere Begründung ggf. mündlich. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-Kreisverband Münster e.V. Tebbe Bloch Bölling und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0003/2024
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 12.01.2024
- Erstellt
- 12.01.2024 12:26