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A-N/0003/2024

Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben

Antrag an die BV Nord 12.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 23.01.2024, TOP 6.3

Originalantrag

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Originalantrag

5705 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
 
 
 
 
 
Münster, 04.01.2024 
 
 
 
Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben 
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
1. Die BV Nord bekennt sich zur Bedeutung des inklusiven Cafes auf Gut Kinderhaus 
für die örtliche Bevölkerung. Sie spricht sich für den Fortbestand des Cafébetriebes 
und den Erhalt der Arbeitsplätze der dort arbeitenden Menschen aus. 
2. Die BV Nord bitte die Verwaltung, zu prüfen, ob das durch die zeitnahe Gründung 
eines stadteigenen, gastronomisch orientierten Inklusionsbetriebes - ggf. mit Partnern 
- gelingen kann. Hierdurch könnte die Stadt Münster gleichzeitig ihre seit Jahren zu 
niedrige Inklusionsquote (derzeit 5,42 Prozent) auf mindestens acht Prozent erhöhen. 
3. Haupttätigkeit eines potenziellen Inklusionsbetriebes könnte die Bereitstellung von 
Schulessen sein (Bedarf: rund 7.500 Essen täglich). Ergänzend könnte 
möglicherweise der gastronomische Bedarf für Gut Kinderhaus über diesen 
Inklusionsbetrieb bereitgestellt werden. Ggf. könnten auch weitere städtische 
Aufgaben (z.B. Gastronomie Mühlenhof, Grünpflege- und Logistikarbeiten) durch 
diesen Betrieb übernommen werden.  
4. Es ist zu prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten 
Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen Betrieb eine Anstellung ermöglicht werden 
kann. Auf diese Weise könnte auch die derzeitige Belegschaft im Café Gut 
Kinderhaus ihr angestammtes Arbeitsumfeld erhalten.  
5. Mit dem LWL als Experte für Inklusion und Besitzer des Geländes auf Gut 
Kinderhaus sowie mit freien Trägern und anderen Partnern sollten Gespräche bzgl. 
Partnerschaft, Förderung und Wirtschaftlichkeit geführt werden mit dem Ziel, nach 
Möglichkeit noch im Jahr 2024 einen neuen Inklusionsbetrieb zu gründen. 
 
Begründung: 
 
 
Bevorstehende Schließung von MDS/ Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus: 
 
Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes 
MDS hat Münster und besonders Kinderhaus erschüttert. Bei MDS arbeiten viele Menschen 
mit überwiegend kognitiven Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden 
diese von hoch qualifizierten Betreuern. MDS betreibt unter anderem seit rund 14 Jahren das 
beliebte Café auf Gut Kinderhaus, das von der örtlichen Bevölkerung sowie von den vielen 
Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Zum Jahresende 2023 wurde es von MDS 
geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, wo es sowieso kaum noch Gastronomie 
gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept für die Wiedereröffnung gefunden 
werden.  
 
 
A-N/0003/2024

CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung; 
 
Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes MDS entfallen auf die Produktion von 
Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über 
mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen 
täglich produzieren kann. 
Gerade der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an 
gastronomischer Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen 
oder gebundenen Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, 
Kantinen und andere Einrichtungen. Dieses Essen muss laut Vergaberichtlinien bestimmten 
sozialen und ökologischen Anforderungen genügen.  
Ein städtischer Inklusionsbetrieb könnte den Essenbedarf der städtischen Kitas und Schulen 
Schulen decken. Der Bedarf ist groß: Die Träger des OGS-Bereiches an Münsters Schulen 
fragen regelmäßig bei örtlichen Caterern an, doch nur sehr wenige sind überhaupt in der 
Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.  
Auch der Mühlenhof besitzt eine hoch moderne Küche, in der rund 280 Essen täglich 
produziert werden können. Gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2023 braucht auch diese 
Einrichtung ein neues, wirtschaftliches gastronomisches Konzept. Hier bestehen aufgrund 
der ähnlichen Ausrichtung Synergien zu Gut Kinderhaus. 
 
Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster: 
 
Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den 
Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer 
Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt 
Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Politisch gefordert ist eine 
Inklusionsquote von mindestens acht Prozent, stattdessen stagniert diese immer noch bei 
unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im September 2023 lag sie nur noch bei 5,42 Prozent.  
Ein Inklusionsbetrieb kann Betreuungsaufgaben bei der Beschäftigung von Menschen 
Behinderungen bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle Synergien 
geschaffen und die Inklusionsquote kann deutlich erhöht werden. Auch das spricht für die 
Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes. 
Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben 
ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung mit der Beschäftigung von Menschen mit 
Behinderung einen besonderen sozialen Auftrag haben Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % 
der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung.  
Es gibt gute Beispiele für die erfolgreiche Führung von Inklusionsbetrieben. Die Stadt 
Münster sollte diesen Schritt gehen. So wird sie ihrem Auftrag als sozialer Arbeitgeber 
gerecht und der Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus und seinen MitarbeiterInnen hat eine gute 
und sichere Perspektive. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
Bloch   Bölling  Tebbe   und Fraktion

Originalantrag neu

5645 Zeichen

A-N/0003/2024 
 
 
 
 
 
Münster, 23.01.2024 
 
Der inklusive Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus muss erhalten bleiben 
Die BV Nord bekennt sich zur Bedeutung des inklusiven Cafes auf Gut Kinderhaus für die 
örtliche Bevölkerung. Sie spricht sich für den Fortbestand des Cafébetriebes und den Erhalt 
der Arbeitsplätze der dort arbeitenden Menschen aus. 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, 
1. ob das durch die zeitnahe Gründung eines stadteigenen, gastronomisch orientierten 
Inklusionsbetriebes - ggf. mit Partnern - gelingen kann. Die dafür entstehenden 
Kosten sind zu ermitteln. Hierdurch könnte die Stadt Münster gleichzeitig ihre seit 
Jahren zu niedrige Inklusionsquote (derzeit 5,42 Prozent) auf mindestens acht 
Prozent erhöhen. 
2. Haupttätigkeit eines potenziellen Inklusionsbetriebes könnte die Bereitstellung von 
Schulessen sein (Bedarf: rund 7.500 Essen täglich). Ergänzend könnte 
möglicherweise der gastronomische Bedarf für Gut Kinderhaus über diesen 
Inklusionsbetrieb bereitgestellt werden. Ggf. könnten auch weitere städtische 
Aufgaben (z.B. Gastronomie Mühlenhof, Grünpflege- und Logistikarbeiten) durch 
diesen Betrieb übernommen werden. 
3. Es ist zu prüfen, ob MitarbeiterInnen des von der Schließung bedrohten 
Inklusionsbetriebes MDS in diesem neuen Betrieb eine Anstellung ermöglicht werden 
kann. Auf diese Weise könnte auch die derzeitige Belegschaft im Café Gut 
Kinderhaus ihr angestammtes Arbeitsumfeld erhalten. 
4. Mit dem LWL als Experte für Inklusion und Besitzer des Geländes auf Gut 
Kinderhaus sowie mit freien Trägern und anderen Partnern sollten Gespräche bzgl. 
Partnerschaft, Förderung und Wirtschaftlichkeit geführt werden mit dem Ziel, nach 
Möglichkeit noch im Jahr 2024 einen neuen Inklusionsbetrieb zu gründen. 
Begründung: 
 
 
Bevorstehende Schließung von MDS/ Schließung des Cafés auf Gut Kinderhaus: 
 
Die Nachricht von der bevorstehenden Schließung des Münsteraner Inklusionsbetriebes 
MDS hat Münster und besonders Kinderhaus erschüttert. Bei MDS arbeiten viele Menschen 
mit überwiegend kognitiven Einschränkungen seit Jahren gut zusammen. Angeleitet werden 
diese von hoch qualifizierten Betreuern. MDS betreibt unter anderem seit rund 14 Jahren das 
beliebte Café auf Gut Kinderhaus, das von der örtlichen Bevölkerung sowie von den vielen 
Gästen des Gutes sehr gut angenommen wird. Zum Jahresende 2023 wurde es von MDS 
geschlossen – ein harter Schlag für Kinderhaus, wo es sowieso kaum noch Gastronomie 
gibt. Hier muss dringend und kurzfristig ein Konzept für die Wiedereröffnung gefunden 
werden.

Bedarf an städtischer Gemeinschaftsverpflegung; 
Rund 90 Prozent der Tätigkeiten des Betriebes MDS entfallen auf die Produktion von 
Gemeinschaftsverpflegung, der Rest auf Gastronomie, Catering etc. MDS verfügt über 
mehrere Standorte in Münster darunter eine moderne Großküche, die rund 2.500 Essen 
täglich produzieren kann.  
Gerade der Bedarf an Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Münster sowie an 
gastronomischer Dienstleistung ist hoch. Rund 7.500 Schulkinder müssen täglich im offenen 
oder gebundenen Ganztag mit warmem Mittagessen versorgt werden. Hinzu kommen KiTas, 
Kantinen und andere Einrichtungen. Dieses Essen muss laut Vergaberichtlinien bestimmten 
sozialen und ökologischen Anforderungen genügen.  
Ein städtischer Inklusionsbetrieb könnte den Essenbedarf der städtischen Kitas und Schulen 
decken. Der Bedarf ist groß: Die Träger des OGS-Bereiches an Münsters Schulen fragen 
regelmäßig bei örtlichen Caterern an, doch nur sehr wenige sind überhaupt in der Lage, 
diese Anforderungen zu erfüllen.  
Auch der Mühlenhof besitzt eine hoch moderne Küche, in der rund 280 Essen täglich 
produziert werden können. Gemäß Ratsbeschluss aus Dezember 2023 braucht auch diese 
Einrichtung ein neues, wirtschaftliches gastronomisches Konzept. Hier bestehen aufgrund 
der ähnlichen Ausrichtung Synergien zu Gut Kinderhaus.  
Inklusionsquote der Stadtverwaltung Münster:  
 
Die Integration von Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung in den 
Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Trotz mehrerer 
Ratsbeschlüsse und Anträge (z.B. V/0303/2015/1, A_R 0067/2022 etc.) verfehlt die Stadt 
Münster ihre eigenen Ziele als Arbeitgeber hier seit Jahren. Politisch gefordert ist eine 
Inklusionsquote von mindestens acht Prozent, stattdessen stagniert diese immer noch bei 
unter 6 Prozent, Tendenz sinkend. Im September 2023 lag sie nur noch bei 5,42 Prozent. 
Ein Inklusionsbetrieb kann Betreuungsaufgaben bei der Beschäftigung von Menschen 
Behinderungen bündeln und spezialisierte Kräfte einsetzen. So werden sinnvolle Synergien 
geschaffen und die Inklusionsquote kann deutlich erhöht werden. Auch das spricht für die 
Gründung eines solchen Inklusionsbetriebes.  
Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben 
ihrer regulären wirtschaftlichen Betätigung mit der Beschäftigung von Menschen mit 
Behinderung einen besonderen sozialen Auftrag haben Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % 
der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung.  
Es gibt gute Beispiele für die erfolgreiche Führung von Inklusionsbetrieben. Die Stadt 
Münster sollte diesen Schritt gehen. So wird sie ihrem Auftrag als sozialer Arbeitgeber 
gerecht und der Cafébetrieb auf Gut Kinderhaus und seinen MitarbeiterInnen hat eine gute 
und sichere Perspektive. 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Tebbe Bloch Bölling und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0003/2024
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
12.01.2024
Erstellt
12.01.2024 12:26