V/0473/2006
Dyckburgstraße - Einbau einer Querungshilfe in Höhe Wersebeckmannweg
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Auszug aus V/0925/2006
2930 Zeichen
Anlage 2 zur
V/0473/2006
Auszug aus der Vorlage V /0925/2005 „Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf“
2.0 Dyckburgstraße,
2.1 Dyckburgstraße, Einmündung Wersebeckmannweg
(Antrag der CDU-Fraktion, lfd.Nr. A-O/0019/2005)
Die Fraktion der CDU hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und
umsetzbar sind, eine sichere Querung der Dyckburgst raße in Höhe Wersebeckmannweg zu er-
möglichen.
Ein FGÜ kann in diesem Bereich nicht angeordnet wer den, dass dieser nach den Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur innerhalb geschlossener
Ortschaften zulässig ist.
Bedarfsampeln kommen nur in Betracht, wenn die Anza hl der Querungen die Zahl für die Anord-
nung eines FGÜ überschreitet. Die Kosten für die Ei nrichtung einer Bedarfsampel werden auf ca.
88.000,00 € geschätzt.
Im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Ortstermins ist die Frage nach einem gelben ortsfes-
ten Blinklicht gestellt worden, um so verstärkt auf die Querung der Schulkinder aufmerksam zu
machen.
Unabhängig von den Kosten, die eine Installation, i nsbesondere der Elektroinstallation und War-
tung einer Blinklichtanlage verursachen würden, lässt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein orts-
festes gelbes Blinklicht nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen zu.
Ein ortsfestes gelbes Blinklicht darf nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erfor-
derliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann.
Die Dyckburgstraße im Querungsbereich des Wersebeckmannweges ist gradlinig und übersicht-
lich. Zusätzlich ist der Mündungsbereich durch Straßenlaternen beleuchtet. Auf der Dyckburgstra-
ße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und darüber hinaus ein Überholverbot. Auf
die Querungsstelle wird zusätzlich durch Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) hingewiesen.
Hierdurch bedingt sind die querenden Schulkinder gut zu erkennen. Ein der StVO entsprechendes
ortsfestes gelbes Blinklicht ist somit straßenverkehrsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Der Einbau eines Fahrbahnteilers wird als adäquate Lösung zur Sicherung der Radfah-
rer/Fußgänger angesehen.
Da es sich bei den Querenden hauptsächlich um Radfa hrer handelt, ist diese Variante am sinn-
vollsten. Die Planung (Anlage 1) sieht vor, südlich der Einmündung Wersebeckmannweg einen
Fahrbahnteiler durch Verschwenkung der östlichen Fahrbahn anzulegen.
Die Kosten (ohne Grunderwerb) betragen ca. 65.000,00 €.
Die Maßnahme ist als Schulwegsicherung nach dem Gem eindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) förderfähig. Die Anmeldung müsste bis zum 30 .06.2006 bei der Bezirksregierung vorlie-
gen. Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte früheste ns in 2007 begonnen werden. Vorausset-
zung ist hierfür, dass die Maßnahme in der Prioritä tenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet
obersten Stellenwert erhält.
Beschlussvorlage
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V/0473/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Dyckburgstraße - Einbau einer Querungshilfe in Höhe Wersebeckmannweg
Beratungsfolge
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Planung von Dezember 2005 zum Einbau einer Querungshilfe auf der Dyckburgstraße in
Höhe Wersebeckmannweg wird zugestimmt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 65.000,00 €, Kosten für die Ent-
fernung von Bäumen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von ca. 5.500,00 €
und Grunderwerbskosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden können, entste-
hen, wenn die Maßnahme realisiert wird.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bezirksvertretung Münster-Ost in ihrer Sitzung vom
24.11.2005 einen Baukostenzuschuss in Höhe von 7.500,00 € zweckgebunden zur Verfügung ge-
stellt hat.
Begründung:
Die Verbesserung der Querungsmöglichkeit auf der Dyckburgstraße in Höhe Wersebeckmannweg
wird seit Jahren seitens der Bezirksvertretung Münster-Ost (Anregung 43/2003 der SPD-Fraktion
vom 21.07.2003, A-O/0154/2004 der CDU-Fraktion vom 07.07.2004, A-O/0019/2005 der CDU-
Fraktion vom 03.03.2005), des Kollegiums und der Elternschaft des Gymnasiums St.Mauritz ge-
fordert.
Vorlagen-Nr.:
V/0473/2006
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
01.06.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0473/2006
Für den Stadtbezirk Münster-Ost wurden 4 Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Rahmen des
Gesprächs des Oberbürgermeisters mit den Bezirksvorstehern benannt. Entsprechend der mit der
Bezirksvertretung Münster-Ost abgestimmten Dringlichkeit der Maßnahmen wird die Schulwegsi-
cherung auf der Dyckburgstraße an erster Stelle geführt.
Schüler aus Mauritz müssen auf ihrem Schulweg in Höhe der Einmündung Wersebeckmannweg
die Dyckburgstraße queren, da nur auf der Westseite der Dyckburgstraße ein gegenläufiger ge-
meinsamer Geh- und Radweg vorhanden ist. Derzeit wird durch zwei Absperrgitter die Querungs-
stelle gegenüber der Einmündung definiert.
Die Verkehrsbelastung der Dyckburgstraße liegt in der morgendlichen Spitzenstunde bei ca.
700 Kfz/h.
In zahlreichen Ortsterminen und Gesprächen wurden verschiedene Vorschläge (Tempo 30, Be-
darfsampel, Zebrastreifen, Beschilderung, Querungshilfe) zur Verbesserung der Schulwegsiche-
rung diskutiert und geprüft.
Die Prüfergebnisse wurden in der Beschlussvorlage V/ 0925/2005 „Verkehrliche Situation im
Ortsteil Handorf“ dargelegt. Der Einbau eines Fahrbahnteilers wurde hierbei als einzige adäquate
Lösung zur Sicherung der Radfahrer und Fußgänger benannt.
Die Dyckburgstraße wird südlich der Einmündung Wersebeckmannweg nach Osten aufgeweitet.
Die Breite der Querungshilfe beträgt 2,50 m, die Fahrstreifenbreiten betragen 3,25 m. Aufgrund der
Verschiebung des östlichen Gehweges ist die Entfernung von 2 Bäumen erforderlich. Entspre-
chende Kompensationsmaßnahmen werden berücksichtigt.
Die Baukosten betragen ca. 65.000 €. Die Kosten für die Entfernung der Bäume sowie die Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf ca. 5.500,00 € geschätzt. Zudem ist für den Ausbau
Grunderwerb erforderlich. Die Kosten hierfür können zum jetzigen Planungsstand nicht benannt
werden.
Die Maßnahme ist nach dem GVFG förderfähig. Die Anmeldung der Maßnahme wurde zum
01.06.2006 bei der Bezirksregierung eingereicht. Ein entsprechender Antrag wird in 2007 gestellt
werden. Voraussetzungen für einen frühestmöglichen Baubeginn 2008 sind, dass die Maßnahme
in der Prioritätenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet einen hohen Stellenwert erhält und
das die erforderlichen finanziellen Mittel -Eigenanteil und Fördermittel- zur Verfügung gestellt wer-
den.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Lageplan
Auszug V/0925/2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dyckburgstraße
- Wersebeckmannweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0473/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37