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V/0473/2006

Dyckburgstraße - Einbau einer Querungshilfe in Höhe Wersebeckmannweg

Vorlage 02.06.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 17.08.2006, TOP 7.5

Auszug aus V/0925/2006

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Beschlussvorlage

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Lageplan

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Auszug aus V/0925/2006

2930 Zeichen

Anlage 2 zur 
   V/0473/2006 
 
 
Auszug aus der Vorlage V /0925/2005  „Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf“ 
 
 
2.0 Dyckburgstraße,  
2.1 Dyckburgstraße, Einmündung Wersebeckmannweg 
   (Antrag der CDU-Fraktion, lfd.Nr. A-O/0019/2005)  
     
Die Fraktion der CDU hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und 
umsetzbar sind, eine sichere Querung der Dyckburgst raße in Höhe Wersebeckmannweg zu er- 
möglichen. 
 
Ein FGÜ kann in diesem Bereich nicht angeordnet wer den, dass dieser nach den  Richtlinien für 
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur innerhalb geschlossener 
Ortschaften zulässig ist. 
 
Bedarfsampeln kommen nur in Betracht, wenn die Anza hl der Querungen die Zahl für die Anord- 
nung eines FGÜ überschreitet. Die Kosten für die Ei nrichtung einer Bedarfsampel werden auf ca. 
88.000,00 € geschätzt. 
 
Im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Ortstermins ist die Frage nach einem gelben ortsfes- 
ten Blinklicht gestellt worden, um so verstärkt auf  die Querung der Schulkinder aufmerksam zu 
machen. 
 
Unabhängig von den Kosten, die eine Installation, i nsbesondere der Elektroinstallation und War- 
tung einer Blinklichtanlage verursachen würden, lässt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein orts- 
festes gelbes Blinklicht nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen zu.  
 
Ein ortsfestes gelbes Blinklicht darf nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erfor- 
derliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann.  
Die Dyckburgstraße im Querungsbereich des Wersebeckmannweges ist gradlinig und übersicht- 
lich. Zusätzlich ist der Mündungsbereich durch Straßenlaternen beleuchtet. Auf der Dyckburgstra- 
ße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und darüber hinaus ein Überholverbot. Auf 
die Querungsstelle wird zusätzlich durch Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) hingewiesen. 
Hierdurch bedingt sind die querenden Schulkinder gut zu erkennen. Ein der StVO entsprechendes 
ortsfestes gelbes Blinklicht ist somit straßenverkehrsrechtlich nicht zu rechtfertigen. 
 
Der Einbau eines Fahrbahnteilers wird als adäquate Lösung zur Sicherung der Radfah- 
rer/Fußgänger angesehen. 
Da es sich bei den Querenden hauptsächlich um Radfa hrer handelt, ist diese Variante am sinn- 
vollsten. Die Planung (Anlage 1) sieht vor, südlich  der Einmündung Wersebeckmannweg einen 
Fahrbahnteiler durch Verschwenkung der östlichen Fahrbahn anzulegen.  
 
Die Kosten (ohne Grunderwerb) betragen ca. 65.000,00 €. 
 
Die Maßnahme ist als Schulwegsicherung nach dem Gem eindeverkehrsfinanzierungsgesetz      
(GVFG) förderfähig. Die Anmeldung müsste bis zum 30 .06.2006 bei der Bezirksregierung vorlie- 
gen. Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte früheste ns in 2007 begonnen werden. Vorausset- 
zung ist hierfür, dass die Maßnahme in der Prioritä tenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet 
obersten Stellenwert erhält.

Beschlussvorlage

4091 Zeichen

V/0473/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dyckburgstraße - Einbau einer Querungshilfe in Höhe Wersebeckmannweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von Dezember 2005 zum Einbau einer Querungshilfe auf der Dyckburgstraße in 
Höhe Wersebeckmannweg wird zugestimmt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 65.000,00 €, Kosten für die Ent-
fernung von Bäumen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von ca. 5.500,00 € 
und Grunderwerbskosten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden können, entste-
hen, wenn die Maßnahme realisiert wird. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bezirksvertretung Münster-Ost in ihrer Sitzung vom 
24.11.2005 einen Baukostenzuschuss in Höhe von 7.500,00 € zweckgebunden zur Verfügung ge-
stellt hat.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verbesserung der Querungsmöglichkeit auf der Dyckburgstraße in Höhe Wersebeckmannweg 
wird seit Jahren seitens der Bezirksvertretung Münster-Ost (Anregung 43/2003 der SPD-Fraktion 
vom 21.07.2003, A-O/0154/2004 der CDU-Fraktion vom 07.07.2004, A-O/0019/2005 der CDU-
Fraktion vom 03.03.2005), des Kollegiums und der Elternschaft des Gymnasiums St.Mauritz ge-
fordert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0473/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0473/2006 
Für den Stadtbezirk Münster-Ost wurden 4 Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Rahmen des 
Gesprächs des Oberbürgermeisters mit den Bezirksvorstehern benannt. Entsprechend der mit der 
Bezirksvertretung Münster-Ost abgestimmten Dringlichkeit der Maßnahmen wird die Schulwegsi-
cherung auf der Dyckburgstraße an erster Stelle geführt.  
 
Schüler aus Mauritz müssen auf ihrem  Schulweg in Höhe der Einmündung Wersebeckmannweg 
die Dyckburgstraße queren, da nur auf der Westseite der Dyckburgstraße ein gegenläufiger ge-
meinsamer Geh- und Radweg vorhanden ist. Derzeit wird durch zwei Absperrgitter die Querungs-
stelle gegenüber der Einmündung definiert. 
  
Die Verkehrsbelastung der Dyckburgstraße liegt in der morgendlichen Spitzenstunde bei ca.      
700 Kfz/h. 
 
In zahlreichen Ortsterminen und Gesprächen wurden verschiedene Vorschläge (Tempo 30, Be-
darfsampel, Zebrastreifen, Beschilderung, Querungshilfe) zur Verbesserung der Schulwegsiche-
rung diskutiert und geprüft. 
 
Die Prüfergebnisse wurden in der Beschlussvorlage V/ 0925/2005 „Verkehrliche Situation im 
Ortsteil Handorf“ dargelegt. Der Einbau eines Fahrbahnteilers wurde hierbei als einzige adäquate 
Lösung zur Sicherung der Radfahrer und Fußgänger benannt. 
 
Die Dyckburgstraße wird südlich der  Einmündung Wersebeckmannweg nach Osten aufgeweitet. 
Die Breite der Querungshilfe beträgt 2,50 m, die Fahrstreifenbreiten betragen 3,25 m. Aufgrund der 
Verschiebung des östlichen Gehweges ist die Entfernung von 2 Bäumen erforderlich. Entspre-
chende Kompensationsmaßnahmen werden berücksichtigt. 
    
Die Baukosten betragen ca. 65.000 €. Die Kosten für die Entfernung der Bäume sowie die Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf ca. 5.500,00 € geschätzt. Zudem ist für den Ausbau 
Grunderwerb erforderlich. Die Kosten hierfür können zum jetzigen Planungsstand nicht benannt 
werden. 
 
Die Maßnahme ist nach dem GVFG förderfähig. Die Anmeldung der Maßnahme wurde zum 
01.06.2006 bei der Bezirksregierung eingereicht. Ein entsprechender Antrag wird in 2007 gestellt 
werden. Voraussetzungen für einen frühestmöglichen Baubeginn 2008 sind, dass die Maßnahme 
in der Prioritätenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet einen hohen Stellenwert erhält und 
das die erforderlichen finanziellen Mittel -Eigenanteil und Fördermittel- zur Verfügung gestellt wer-
den. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan 
Auszug V/0925/2005

Beratungsverlauf (2)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dyckburgstraße
  • Wersebeckmannweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0473/2006
Typ
Vorlage
Datum
02.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37