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AN/1680/2018

Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.01.2019, TOP 5.1.3

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

4139 Zeichen

SPD-Fraktion  
CDU-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt 
 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 21.11.2018 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innen-
stadt zu setzen: 
 
 
Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabekonzept für Veranstaltungen in ausgewählten 
innenstädtischen Quartieren zu erstellen.  
Ziel soll es sein,  
o Quartiere, die für Veranstaltungen stark nachgefragt werden, vor einem „Überspielen“ 
oder einer konflikthaften Konkurrenz von Events bzw. von Veranstaltern zu bewah-
ren, 
o indem eine Anzahl von Veranstaltungen festgelegt wird, die in einem bestimmten Gel-
tungsbereich stattfinden dürfen, 
o und für die Beantragung von Veranstaltungen ein nachvollziehbares Verfahren mit 
transparenten Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit beschreibt. 
 
Als Beispiel können die Vergabekonzepte für Veranstaltungen auf Innenstadtplätzen dienen. 
 
2. Das Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren soll in Abstim-
mung mit den Bürger- und Interessengemeinschaften und örtlichen Initiativen erstellt und 
dann den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung 
Events, Straßenfeste und das gemeinsame Feiern im öffentlichen Raum (ob kommerziell 
oder nichtkommerziell) sind beliebt und werden immer populärer. Damit mehren sich aber 
auch die Konflikte mit all jenen, die sich durch die steigende Zahl von Veranstaltungen ein-
geschränkt, belästigt und genervt fühlen. Dies zeigt sich vor allem in Veedeln wie der Süd- 
oder Altstadt, die für Veranstaltungen besonders nachgefragt sind und in denen sich ent-
sprechend die Feste häufen. Die emotionalen Auseinandersetzungen um „Bunt im Block“ 
oder die Eingabe der Bürgergemeinschaft Altstadt zum Platznutzungskonzept 2019 bis 2023 
machen die Spannungen und divergierenden Interesslagen deutlich. Im Eigelsteinviertel 
konnte ein solcher Konflikt im Vorfeld erfreulicherweise abgewendet werden.  
 
Diese Konflikte zeigen, dass es sowohl für die Bürger*innen und Anlieger in einem Veedel 
als auch für Veranstalter ein transparentes Verfahren braucht, welches nachvollziehbar re-
gelt, wie viele Veranstaltungen nach welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen in 
einem bestimmten Quartier (d.h. in einem definierten Geltungsbereich) stattfinden können. 
Unterschriftenwettkämpfe in den Veedeln oder eine Jury, die nach ihrem persönlichen Ge-
schmacksurteil über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Festen entscheidet, kann 
nicht die Lösung sein.  
 
Vor diesem Hintergrund soll ein Vergabekonzept erarbeitet werden, das für bestimmte Viertel 
(s. Geltungsbereiche) die Regeln für Veranstaltungen definiert. Entsprechend soll dieses 
Vergabekonzept umfassen: 
1. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 
2. Räumlicher Geltungsbereich 
3. Nicht erfasste Veranstaltungen 
4. Kriterien für die Vergabe im Geltungsbereich 
o grundlegende Qualitätsziele  
o Sicherstellung eines öffentlichen Interesses  
o Gestaltung der Veranstaltungsfläche  
o Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot  
o Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 
5. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 
6. Zulassungsfähige Veranstaltungen 
7. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 
8. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 
9. Bedingungen und Auflagen 
10. Entscheidungszuständigkeiten 
 
Dieses Konzept soll die Interessen der Anwohner*innen und Anlieger in den Blick nehmen, 
aber zugleich die Bedeutung der Veranstaltungskultur für eine liebens- und lebenswerte In-
nenstadt würdigen. Denn auch diese trägt nicht unwesentlich zur Attraktivität Kölns mit sei-
nen Veedeln bei.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Dr. Regina Börschel    Ralf Uerlich 
SPD-Fraktion     CDU-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1680/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
21.11.2018
Erstellt
21.11.2018 15:57