AN/1680/2018
Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 21.11.2018 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innen- stadt zu setzen: Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabekonzept für Veranstaltungen in ausgewählten innenstädtischen Quartieren zu erstellen. Ziel soll es sein, o Quartiere, die für Veranstaltungen stark nachgefragt werden, vor einem „Überspielen“ oder einer konflikthaften Konkurrenz von Events bzw. von Veranstaltern zu bewah- ren, o indem eine Anzahl von Veranstaltungen festgelegt wird, die in einem bestimmten Gel- tungsbereich stattfinden dürfen, o und für die Beantragung von Veranstaltungen ein nachvollziehbares Verfahren mit transparenten Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit beschreibt. Als Beispiel können die Vergabekonzepte für Veranstaltungen auf Innenstadtplätzen dienen. 2. Das Vergabekonzept für Veranstaltungen in innenstädtischen Quartieren soll in Abstim- mung mit den Bürger- und Interessengemeinschaften und örtlichen Initiativen erstellt und dann den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. - 2 - Begründung Events, Straßenfeste und das gemeinsame Feiern im öffentlichen Raum (ob kommerziell oder nichtkommerziell) sind beliebt und werden immer populärer. Damit mehren sich aber auch die Konflikte mit all jenen, die sich durch die steigende Zahl von Veranstaltungen ein- geschränkt, belästigt und genervt fühlen. Dies zeigt sich vor allem in Veedeln wie der Süd- oder Altstadt, die für Veranstaltungen besonders nachgefragt sind und in denen sich ent- sprechend die Feste häufen. Die emotionalen Auseinandersetzungen um „Bunt im Block“ oder die Eingabe der Bürgergemeinschaft Altstadt zum Platznutzungskonzept 2019 bis 2023 machen die Spannungen und divergierenden Interesslagen deutlich. Im Eigelsteinviertel konnte ein solcher Konflikt im Vorfeld erfreulicherweise abgewendet werden. Diese Konflikte zeigen, dass es sowohl für die Bürger*innen und Anlieger in einem Veedel als auch für Veranstalter ein transparentes Verfahren braucht, welches nachvollziehbar re- gelt, wie viele Veranstaltungen nach welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen in einem bestimmten Quartier (d.h. in einem definierten Geltungsbereich) stattfinden können. Unterschriftenwettkämpfe in den Veedeln oder eine Jury, die nach ihrem persönlichen Ge- schmacksurteil über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Festen entscheidet, kann nicht die Lösung sein. Vor diesem Hintergrund soll ein Vergabekonzept erarbeitet werden, das für bestimmte Viertel (s. Geltungsbereiche) die Regeln für Veranstaltungen definiert. Entsprechend soll dieses Vergabekonzept umfassen: 1. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Nicht erfasste Veranstaltungen 4. Kriterien für die Vergabe im Geltungsbereich o grundlegende Qualitätsziele o Sicherstellung eines öffentlichen Interesses o Gestaltung der Veranstaltungsfläche o Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot o Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 5. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 6. Zulassungsfähige Veranstaltungen 7. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 8. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 9. Bedingungen und Auflagen 10. Entscheidungszuständigkeiten Dieses Konzept soll die Interessen der Anwohner*innen und Anlieger in den Blick nehmen, aber zugleich die Bedeutung der Veranstaltungskultur für eine liebens- und lebenswerte In- nenstadt würdigen. Denn auch diese trägt nicht unwesentlich zur Attraktivität Kölns mit sei- nen Veedeln bei. Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel Ralf Uerlich SPD-Fraktion CDU-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1680/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 15:57